R.I.P. Alfred Nechvatal

Unser Freund und Mitstreiter, Alfred Nechvatal ist am So. 7.November 2021 im KH Wien Favoriten, (Kaiser Franz Josef Spital, 4 Med C21) um 11Uhr, unvorhersehbar verstorben.

Alfred Nechvatal wurde am 21.11.1938 geboren.

Fotograph Alfred Nechvatal hat sich für viele Justizopfer, Jugendamtopfer in ganz Österreich eingesetzt, sowie den 4 fachen Vater Mag. Herwig Baumgartner (Autor: Mord an Luca-Elias), welcher nach einer 4 jährigen Haftstrafe (seit 2009) heute noch immer im Maßnahmenvollzug sitzt.

Als jahrzehntelanger Prozessbeobachter von vielen Strafprozessen bezeichne ich meinen Freund Alfred Nechvatal, als einen der führenden Justizinsider von Österreich mit einem starken Gerechtigkeitssinn, welcher gegen Rechtsbeugung, Unverhältnismässigkeit in der Justiz sich ständig arrangierte.

Alfred Nechvatal
Quelle: https://medienkritikwien.wordpress.com

Ruhe in Frieden, lieber Alfred, du fehlst uns!

Dein Freund
Administrator Familie Familienrecht


Alfred Nechvatal in Action


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Unfassbar, Rechtsanwälte verlangen jetzt schon zu viel!

Die Hürden für die Bevölkerung, durch hohe Rechtsanwaltskosten, sollen noch größer werden?

Unfassbar, Rechtsanwälte verlangen jetzt schon zu viel!

1h15min Verhandlung mit derzeitigen Rechtsanwaltstarif kostet 640,- Euro!

„Die Vertretung in Gerichtsverhandlungen wird pro angefangener Stunde verrechnet“. „Wird der Rechtsanwaltstarif zugrunde gelegt, fallen für eine einstündige Verhandlung bei einer Bemessungsgrundlage von 7000 Euro etwa 320 Euro an Anwaltskosten an.“

Weitere Erhöhung bei Familien-Angelegenheiten um 25%, andere Posten lt. Gebührenkatalog bis zu 36%  sind lt. Rechtsanwaltskammer geplant?
10min Telefonat 230,- Euro, siehe Interview.

Rupert Wolff (Präsident der Rechtsanwaltskammer) macht sich mit einen Witz über die hohen Rechtsanwaltskosten, welche normale Bürger bezahlen müssen, mit einer Redewendung öffentlich lustig.

Pressestunde, am 17-11-2019
ganze Sendung —> https://tvthek.orf.at/profile/Pressestunde/1273/Pressestunde-mit-Rupert-Wolff-Praesident-der-Rechtsanwaltskammer/14032308
——————
Klären Sie die Rechtsanwaltskosten bevor sie einen Rechtsanwalt beauftragen, ihren Fall zu übernehmen !

Die meisten Rechtsanwälte haben einen eigenen fixen Stundensatz, dieser kann nach Aufwand verrechnet werden und ist für den Bürger leicht nachzuvollziehen.

Einige Rechtsanwälte in Österreich verrechnen nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz, d.h. im Gebührenkatalog gibt es eine Staffelung nach der Höhe des Streitwerts.


Im Gerichtsverfahren werden die Kosten nach der Bemessungsgrundlage laut Gerichtsgebührengesetz festgelegt.
siehe auch Artikel von 2014 –> https://kurier.at/wirtschaft/immobiz/gerichtsgebuehren-und-anwaltshonorare-eine-kostenfrage/45.172.015

Tags: Rechtsanwaltstarifgesetz, Rechtsanwaltstarif Österreich

Väter werden in Österreich diffamiert, die Eltern-Kind-Entfremdung geht bis zum Suizid!

Missbrauch mit dem Missbrauch

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Die Mutter boykottiert die 14 tägigen Besuche zwischen Vater und Kind. Die Richter schauen zu und machen dagegen NICHTS.
Die oberste Familienrichterin Täubel-Weinreich hat in einem Zeitungsinterview gesagt, sie wende die bestehenden Gesetze der Beugehaft und Beugestrafe nicht an. (siehe http://wp.me/p4RGV9-2qo)
Wenn die bestehenden Gesetze im Familienrecht, der Beugehaft und Beugestrafe  für die „Entfremderin“ nicht angewendet werden, dann braucht sich niemand in Österreich wundern, wenn die Väter (10% Mütter) und ihre Kinder entfremdet werden und dann durch diese psychisch Gewalt „KRANK“ und schwer depressive werden.

Der Vater muss  zum Kindesunterhalt (meist mehrere hundert Euro) zusätzlich noch 60,- Euro pro Stunde bezahlen.
Die Mutter zieht 270km weg und der Vater muss die Fahrtkosten für die 270km bezahlen.

Diese veraltete feministische Struktur im Familienrecht stinkt zum Himmel, von einer Gleichberechtigung der Väter ist keinesfalls zu sprechen.

Wenn die Mutter 270km weg zieht, dann soll sie auch die Fahrtkosten für den Besuchskontakt bezahlen, sie ist ja der Verursacher dieser großen Wegstrecke!

Bei „shared parenting“ welches in Australien und vielen Bundesstaaten in den USA angewendet wird, verliert derjenige Elternteil, welcher über 100 Meilen wegzieht, automatisch das Sorgerecht zum Kind. Bei „shared parenting“ bzw. in Österreich spricht man von „Doppelresidenz“, ist die Obsorge nach der Trennung geteilt, idealerweise Halbe/Halbe. Bei einer Teilung von mindestens 30% zu 70% des Sorgerecht zwischen den Trennungseltern sprich man auch noch von Doppelresidenz. Weiter Wegziehen als 100 Meilen, ist nur mit Einverständnis des zweitem Elternteil möglich und muss schriftlich dem Gericht mitgeteilt werden.

Es wird Zeit, dass wir auch bei Vätern (10% Mütter)  nach Trennung oder Scheidung, die Doppelresidenz, also eine gleichberechtigte Elternschaft per Gesetz in Österreich  einführen. Das Ein-Elternmodell = Residenzmodell, einer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht  und der zweite Elternteil darf nur zahlen MUSS abgeschafft werden. Dieses völlig veraltete Modell schadet dem Elternwohl und dem Kindeswohl.

Admin Familie Familienrecht, am 18-2-2019

Artikel:

Nach Scheidung: „Bub fehlt mir!“Vater kämpft um Kontaktrecht, Treffen wegen „Entfremdung“ unter psychologischer Aufsicht.

Franz S. möchte den Kontakt zu seinem Sohn nicht verlieren und nimmt dafür hohe Kosten und weite Wege in Kauf.  |   Symbolbild: Shutter-stock/altanaka
Franz S. (Name von der Redaktion geändert) wandte sich kürzlich verzweifelt an die NÖN-Redaktion: „Seit zwei Jahren kämpfe ich darum, dass ich mein Kind regelmäßig sehen darf.“ Seine achtjährige Ehe sei damals in die Brüche gegangen und die Mutter seines Sohnes an einen ihm unbekannten Ort übersiedelt. Er klagt: „Nach der Trennung habe ich meinen Buben viele Monate lang nicht gesehen, da ich ja nicht wusste, wo er sich aufhält.“

Tanja Gruber, Besuchsbegleiterin im Hilfswerk Gänserndorf, sorgt für entspannte Atmosphäre im Spielzimmer.  |   privat

Erst nach langwierigen Amtswegen habe er über einen Gerichtsbeschluss wieder ein Kontaktrecht erhalten. Er erklärt: „Da die Experten eine Entfremdung zwischen meinem Kind und mir nicht ausschließen konnten, musste ich zehn Termine in einem 260 km entfernten Besuchscafé vereinbaren. Dort konnte ich mit meinem Sohn unter Aufsicht einer Psychologin 90 Minuten lang spielen.“ Für jedes Treffen habe der Vater 60 Euro pro Stunde zahlen müssen. Jedem Termin habe er ängstlich entgegengefiebert, die Angst vor einer Absage durch die Mutter sei riesengroß gewesen.

Kürzlich habe er das letzte der vom Richter vorgeschriebenen „betreuten Treffen“ absolviert. Seine Hoffnung, dass er nun mehr Zeit mit seinem mittlerweile neunjährigen Buben in den eigenen vier Wänden verbringen dürfe, sei allerdings jäh zerschlagen worden. Franz S. erklärt erschüttert: „Meine ehemalige Gattin hat mit meinem Kind wieder den Wohnort gewechselt, jetzt ist ein anderes Gericht mit unserem Fall befasst.“

Kind wechselte jetzt wieder den Wohnort

Eine endgültige Besuchsregelung ist wohl noch lange nicht in Sicht. Er wisse nicht, wann und wo er seinen Neunjährigen wiedersehen könne, er würde jedoch weder Kosten noch Mühen scheuen, um den Kontakt nicht wieder zu verlieren.

Justiz-Pressevertreter und Richter Martin Bodner informiert über die Rechtslage: „Grundsätzlich haben sowohl beide Elternteile als auch das Kind ein Kontaktrecht, damit eine bedeutsame Beziehung aufgebaut und erhalten werden kann. Bei Streitigkeiten wird die Familiengerichtshilfe als Besuchsmittler eingesetzt, um eine ordnungsgemäße Über- und Rückgabe des Kindes zu erleichtern.“

Die Familiengerichtshilfe unterstütze das Gericht bei der Sammlung von Entscheidungsgrundlagen, hole fachliche Stellungnahmen von Experten ein und helfe bei der Anbahnung einer gütlichen Einigung.

„Kind darf nicht überfordert werden“

Wenn ein Kind einen Elternteil über einen längeren Zeitraum nicht gesehen hat, trifft das Gericht die Entscheidung, dass die ersten Kontakte in einem Besuchscafé stattzufinden haben. Es werden sowohl die besuchsberechtigten Personen als auch die Häufigkeit, die Dauer und der Ort der Kontakte vorgeschrieben. Tanja Gruber, Qualitätsbeauftragte für den psychosozialen Bereich, betreut das Besuchscafé für die Bezirke Gänserndorf und Mistelbach, hier wurden im letzten Jahr insgesamt 27 Familien betreut.

Die Psychologin erzählt aus der Praxis: „Zuerst führen wir Einzelgespräche mit dem Obsorge- und mit dem Besuchsberechtigten, dabei werden grundlegende Verhaltensmaßregeln geklärt.“ Die Vereinbarung betreffe zahlreiche Details, z. B. ob die Eltern bei den Treffen miteinander in Kontakt kommen wollen, ob Fotos gemacht werden dürfen, etc.. Sie müsse von beiden Beteiligten unterschrieben werden.

Gruber betont, dass für die umfassend geschulten Besuchsbegleiter (Sozialpädagogen oder Gesundheitspsychologen, Anm.) ausschließlich das Wohl der Minderjährigen im Vordergrund stehe: „In der Eingangsphase baut der zuständige Betreuer in einem großen, mit vielfältigen Spielmaterialien ausgestatteten Raum Vertrauen zum Kind auf. Bei den Treffen achten wir darauf, dass das Kind eine schöne, unbelastete Zeit verbringen kann. Bei der langsamen Annäherung an den Besuchsberechtigten darf das Kind nicht überfordert werden.“

Besuchscafé-Betreuer verhalten sich neutral

Die Mitarbeiter würden bei den Treffen so wenig wie möglich und so viel wie nötig intervenierend eingreifen. Die Betreuer stünden allen Beteiligten neutral gegenüber, Scheidungsgründe würden nicht thematisiert.

Im Idealfall solle zwischen dem Besuchsberechtigten und seinem Kind wieder eine langfristige Beziehung aufgebaut und ein unbegleiteter Kontakt möglich gemacht werden. Bei Auseinandersetzungen vor dem Kind hätten die Sozialarbeiter die Berechtigung, die Zusammenkünfte abzubrechen.


RECHTSVORSCHRIFTEN

Obsorge

Rechte und Pflichten der Eltern gegenüber minderjährigen Kindern in Bezug auf Pflege, Erziehung, Vermögensverwaltung und gesetzliche Vertretung. In hochstrittigen und für die betroffenen Kinder belastenden Verfahren über die Obsorge und das Recht auf persönlichen Kontakt besteht für das Gericht die Möglichkeit, einen sogenannten Kinderbeistand zu bestellen. Der Kinderbeistand soll sich ausschließlich um die Anliegen und Wünsche der Minderjährigen (grundsätzlich bis zum Alter von 14 Jahren) in solchen Verfahren kümmern.

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut wird, hat das Recht, den Wohnort des Kindes zu verlegen. Von einer Wohnortverlegung im Inland ist der andere Elternteil rechtzeitig zu verständigen. Bei einem Umzug ins Ausland braucht es die Zustimmung des anderen Elternteils oder eine vorherige gerichtliche Genehmigung.

Kontaktrecht

Lebt ein Elternteil nicht mit seinem Kind im gemeinsamen Haushalt, so haben sowohl dieser Elternteil als auch das Kind das Recht auf regelmäßige und den Bedürfnissen des Kindes entsprechende persönliche Kontakte. Wenn zwischen den Elternteilen keine einvernehmliche Kontaktrecht-Lösung getroffen werden kann, kann die Familiengerichtshilfe als „Besuchsmittler“ eingesetzt werden.

Erstellt am 17. Februar 2019, 05:08 von Michaela Fiala

https://www.noen.at/gaenserndorf/marchfeld-nach-scheidung-bub-fehlt-mir-marchfeld-scheidung-besuchscafe-tanja-gruber-135734663

Ihr wollt uns eure Meinung zum Thema mitteilen? Wir freuen uns über einen Leserbrief.
Weitere Meinungen unserer Leser findet ihr hier.
Tags: Besuchscafe – Scheidung- Vaterlose Gesellschaft

 

Appell an Justizminister Dr. Josef Moser – Fall Thomas Claricini

Video-Vollversion unzesurierte Pressekonferenz Liste Jetzt inkl. Fragen von Journalisten u. Betroffenen!
Appell an Justizminister Dr. Josef Moser (ehemaliger Rechnungshofpräsident) von Rechtsanwalt Dr. Adrian Hollaender.

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Die Kompetenzen  von Jugendwohlfahrt (Jugendamt) wurden von der FPÖ-ÖVP-Regierung vom Bund an die Länder (einzelnen Bundesländer Österreichs) abgegeben, siehe auch Kompetenzbereinigung. Konkret soll der Artikel 12 der Bundesverfassung gänzlich abgeschafft werden.

Zitat FM4: https://youtu.be/hU2wyDPRiSY?t=1972
„Wie kann es sein das Grundrechte Ländersache sind? Wir reden über Kinderrechte über Menschenrechte. Wir reden über Menschenwürde, es passt alles zum Thema UN-Kinderrechtskonvention, wie geht das in einem Rechtsstaat das dies Ländersache ist?
Das verstehe ich nicht, für mich ist das als Vater nicht nachvollziehbar….“

Zitat Sprecher des Verein Opferoffensive:
“ … Es wurde Vorgetragen an die zuständige Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek (ÖVP), dass die Staatsanwaltschaft sehr oft gar nicht ermittelt und sich quasi so selbst zum Richter machen, ohne es zu prüfen…
… In Deutschland gibt es im Staatsgrundgesetz Nr. 20 „Das Widerstandsrecht“. Der Staatsbürger hat dann ein Recht auf Widerstand, wenn Demokratie und Rechtsstaat ausgehebelt sind, oder ausgehebelt werden…“

Zitat Rechtsanwalt Dr. Adrian Holänder:
„Das was sie ansprechen die Entfremdung ist ein ganz wesentlicher Punkt. Parential Alienation Syndrom „PAS“ wurde schon vor einiger Zeit im Parlament als Entschliessungsantrag gefordert, dass dies ein Straftatbestand werden möge…
… abgesehen davon ist Parential Alienation Syndrom jetzt schon in vielen Länder als Körperverletzung anerkannt, dass heißt man könnte es schon jetzt mit dem bestehenden Strafgesetz als Köperverletzung verfolgen…“ 

Zitat vom Vorstand Väter ohne Rechte:
… in Brasilien sind es 5 Jahre …

… Kindesentfremdung ist ein Verbrechen, was wir nie wieder gut machen können…“

Komentare+Fragen: https://youtu.be/hU2wyDPRiSY?t=1972

Artikel Väter ohne Rechte:

Liste JETZT übt massive Kritik an der Jugendwohlfahrt / Fallbeispiel Thomas Claricini

Die Liste JETZT veranstaltete am 23.01.2019 eine Pressekonferenz mit dem Titel: „Sie nennen es Kindeswohl“ in deren Parteizentrale. Betroffener Vater und VoR-Mitglied Thomas Claricini und seine rechtsfreundliche Vertretung Dr. Adrian Hollaender waren anwesend. Geführt wurde sie von Dr. Peter Kolba, Leiter des Bürgerbüros. Zahlreiche Medien waren vertreten, es gab mehrere Veröffentlichungen in reichweitestarken Medien.

Bericht in der Kronen Zeitung
Bericht in der Presse
Bericht in der Kleinen Zeitung
Bericht Salzburger Nachrichten
Bericht ORF

Dr. Peter Kolba skizzierte eine Reihe von Missständen bei der Jugendwohlfahrt. Unter anderem die verdächtig hohe Zahl von 13.740 Fremdunterbringungen in Österreich. In Deutschland ist die Anzahl gemessen an der Bevölkerungszahl nur halb so hoch!

Pressemappe Liste JETZT Sie nennen es Kinderwohl zum Download

Herr Kolba spricht bei der Pressekonferenz von 180 Fällen die dem Projekt „TATORT Jugendamt“ übermittelt wurden, VoR hat von Mitarbeitern und Nationalratsabegordneten der Liste JETZT mehrmals eine deutlich höhere Zahl genannt bekommen.

Herr Kolba verweist ebenso auf den Sonderbericht der Volksanwaltschaft, den Bericht des Rechnungshofes und den Bericht des Österreichischen Institutes für Familienforschung zum Thema, welche nachfolgend aufgeführt sind:

Sonderbericht der Volksanwaltschaft „Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen“
Bericht des Rechnungshofes zur Familiengerichtsbarkeit
Endbericht Evaluierung KindRamRäg2013 ÖIF

FALLBEISPIEL Thomas Claricini

Dieser Fall ist geprägt von einer so großen Fülle an absurden, rechtswidrigen Entscheidungen, unterlassenen Erhebungen, einseitigen Beurteilungen uvm. seitens der zuständigen Richterin des Bezirksgerichts Döbling, Frau Mag. Sigrid Gomsi dass der Vater die Öffentlichkeit als notwendiges Mittel zur Wahrung der Rechte der gemeinsamen Tochter gewählt hat. Herr Kolba sprach in der Pressekonferenz davon, dass das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, also das Rekursgericht, die Richtern regelrecht „abwatschte“. Wer sich den Beschluss (ab Seite 8) durchliest, kommt aus dem Staunen nicht heraus. Im Anschluss ist der komplette Rekursentscheid einsehbar.

wesentliche Eckpunkte der Chronologie:

nach der Geburt des Kindes 2011 wurde eine Gemeinsame Obsorge (GO) vereinbart
nach Auflösung der häuslichen Gemeinschaft stellt die Mutter einen Antrag auf Alleinige Obsorge
12/2011 Mutter unterzeichnet eine Widerrufs- und Unterlassungsvereinbarung wegen diverser Falschbeschuldigungen
08/2012 weiterhin GO, Hauptaufenthalt bei der Mutter, Kontaktregelung
01/2017 Antrag des Vaters auf Doppelresidenz
07/2017 Erziehungsberatung für beide Eltern, Mutter verschleppt bis dato (!) die Termine,
modifiziertes Kontaktrecht
08/2017 JWF Stellungnahme, Empfehlung Obsorgeübertragung an die Mutter ohne ausreichende Begründung und Empfehlung keine Kontaktausweitung
10/2017 Antrag Vater Kontaktausweitung
03/2018 Rekursentscheid des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen
10/2018 Bestellung Sachverständige
12/2018 Einschaltung Koruptionsstaatsanwaltschaft wegen Verdacht des Amtsmissbrauchs und Betrug durch widerrechtliche Inanspruchnahme und Gewährung von Verfahrenshilfe
01/2019 Bestellung andere Sachverständige

Der Umfang der Fehlbeurteilungen und der Richterin rechtfertigt aus der Sicht von VoR eine Befangenheit der zuständigen Richterin.

Hinzu kommt, dass der Mutter rechtswidrig Punkte in der Verfahrenshilfe zugestanden werden die sie gar nicht beantragt hat. Auch hier überschreitet die Richterin die Grenzen der Objektivität. Der Vater meldete Beschwerde bei der zuständigen Revisorin an. Die Revisorin rekursierte selbstständig im Namen des Bundes am BG Döbling, stimmte aber letztlich der Gewährung der Übernahme der Gutachterkosten zu?!

Rekurs zur Verfahrenshilfe zum Nachlesen

Nur einige exemplarische Beispiele:

kompletter Rekursentscheid zum Nachlesen


Thomas Claricini erwähnt auch Väter ohne Rechte (VoR), welche ihn besonders durch Edith Schützenhofer unterstützend zur Seite stand! Herzlichen Dank an Edith für dieses außergewöhnliche ehrenamtliche Engagement und Thomas für die Erwähnung im Auftrag unserer Kinder!

http://www.vaeter-ohne-rechte.at/liste-jetzt-uebt-massive-kritik-an-der-jugendwohlfahrt/ 

Tags: Appeal to Justice Minister – journalists u. Affected – Youth Welfare Office – federal government – Austrian states – children’s rights over human rights – father – democracy – rule of law are undermined – criminal offense – child welfare – Kompetenzbereinigung Kinder- und Jugendhilfe

Jugendamt – Strom nicht bezahlt – Kinder abgenommen!

Viele Leute können mit Geld nicht umgehen. Wenn die Alleinerziehende Mutter mit Geld nicht umgehen kann, braucht sie meiner Meinung nach einen Sachwalter, aber sicherlich niemanden der ihr die Kinder wegnimmt!

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Absolutes NoGo, wem interessiert die 900,- Euro Stromrechnung?
Wenn der Magistrat etwas sozial wäre, dann hätte die MA40 einen Erwachsenschutzbeauftragten o.ä. zur Verfügung gestellt bzw. die 900,- Euro aus einem Spezial-Fond für Härtefälle bezahlt.
Es ist ein unhaltbarer Zustand, wenn der Magistrat, die MA11 Jugendamt  mit der MA40, nicht zusammen arbeitet!
In solchen Härtefällen sollte es beim Jugendamt einen CASE-Bearbeiterin für die Frau geben, hier sollte ein eigener Betreuer zur Seite gestellt werden, welcher Unterstützung anbietet und der Frau beim Ausfüllen von Antragsformular MA40 Härtefälle usw. hilft. Die Case-Bearbeiterin muss ALLES in ihrer Kraft stehende unternehmen, dass die Kinder bei ihrer Mutter bleiben können, Notfalls muss das Geld durch einen Sachwalter verwaltet werden!
Nur wenn es Missbrauch der Kinder, oder totale Verwahrlosung der Kinder gibt, sollten nach einem Gerichtsbeschluss  die Obsorge übertragen werden!

In der österreichischen Verfassung sind die Kinderrechte niedergeschrieben:

     BVG Artikel 2 –> https://wp.me/p4RGV9-uq

 (1) Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen.

(Obendrein verstößt es gegen EMRK Art.8 und UNO Kinderrechtskonventionen).

PS: Diverse Krankenversicherungen haben einen eigenen Case-Manager zur Betreuung und Unterstützung für ältere Menschen, welche nach Hause kommen zu der betroffenen Person. Genauso einen Case-Manager sollte man künftig in solchen Fällen zum Schutz der Familie bzw. Kinderschutz in Betracht ziehen. Zumindest eine Zusammenarbeit zur MA40 ist unabdingbar, im Notfall könnte man einen Vorschuss oder eine Ratenvereinbarung mit Wien Energie vereinbaren!

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 19-1-2019

Artikel:

„Ich bin verzweifelt!“

Strom nicht bezahlt: Amt nimmt Mutter Töchter weg

Es ist immer dramatisch, wenn das Wiener Magistrat Eltern ihre Kinder wegnehmen muss. Sehr oft ist es wichtig und notwendig, um die Kleinen vor Schaden zu bewahren. Im Fall der Floridsdorferin Andrea Neubauer ist es zumindest hinterfragenswert, ob die Behörde hier nicht überreagiert hat.

Drei Tage vor Weihnachten hat die MA 11 (Kinderhilfe) der Alleinerzieherin ihre Zwillinge Celina und Katjana (10 ) abgenommen und in ein Krisenzentrum gebracht. Dort sind sie bis jetzt. Hauptbegründung laut Protokoll: Die Mutter habe die Stromrechnung nicht bezahlt, woraufhin Wien Energie die Heizung abgedreht hat. In einer kalten Wohnung können die Kinder nicht bleiben.

Es ging um 900 Euro. Ich habe die Rechnungen am 3. Jänner beglichen. Die Heizung geht wieder. Meine Töchter weinen täglich. Sie wollen zu mir. Ich bin verzweifelt“, so Neubauer.

Acht Gefährdungsmeldungen
MA-11-Sprecherin Herta Staffa erklärt: „Die unbeheizte Wohnung war nur der letzte Anlass in einer langen Liste von Problemen. Seit 2013 gab es acht Gefährdungsmeldungen.“ Argumentation der Behörde: Die Mutter kann mit Geld nicht umgehen.

„Persönliche Abneigung im Spiel?
Bezirksrat Ossi Turtenwald (WIFF), der bei einer Befragung im Krisenzentrum dabei war: „Die Sozialarbeiter haben der Mutter jedes Wort im Mund umgedreht. Meiner Ansicht nach ist hier persönliche Abneigung im Spiel. Die Kinder gehören nach Hause.“ Und er fordert Rechtsbeistand für Eltern bei solchen Anhörungen.

Alex Schönherr, Kronen Zeitung, 16.01.2019 15:00

https://www.krone.at/1844909
Tags: MAG ELF – Magistrat Wien – Datenmissbrauch – Wien Energie – Datenschutz – DSGVO – Missbrauch Kindeswohlgefährdung – Kindeswohl – Kindesabnahme – Kinderklau- Obsorge  – Menschenrechtsverletzung

Kindesentführung – Italien – Österreich

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Child Abduction – Italy Firenze Toscana – Austria Bruck an der Leitha

Die Mutter Daniela W.  ist aus Italien mit ihren 4 Buben vom Vater (ein englischer Journalist) geflohen, trotz gemeinsamen Sorgerechts laut italienischen Beschluss des Gerichts in Grosseto.

1. Artikel:

Star-Anwältin kämpft für vierfache Mutter

Familien-Drama -© Fotomontage: oe24; Quelle: Artner; privat

Star-Anwältin kämpft für vierfache Mutter

„Meine Kinder wollen nur eines. Gemeinsam in Österreich leben. Sie sind dort geboren, haben die österreichische Staatsbürgerschaft, ihre Freunde, Schule und Sportvereine dort“, so Mutter Daniela W. (37).

Wie berichtet, ist die 37-Jährige aus Bruck/Leitha verzweifelt. Durch Unwissenheit und falsche Beratung eines italienischen Anwalts geriet sie in einen Kindesentziehungskonflikt.

Rückblick

Daniela W. hatte mit dem Vater von zwei ihrer vier Buben (2, 3, 6 und 8 Jahre) in Italien gelebt. Nach Streitereien mit ihm hatte sie das Land jedoch verlassen und kehrte nach Niederösterreich zurück. Allerdings war es ihr aufgrund von rund zwei Jahren Aufenthalt in Italien rechtlich untersagt, das Land mit den Kindern ohne richterliche Zustimmung zu verlassen.

Rückkehr

Obwohl die Familie monatelang keine ordentliche Unterkunft hatte, auf Campingplätzen und bei sieben verschiedenen Freunden wohnte. Als W. das Geld ausging, wurde ihr vom italienischen Jugendamt und von einem italienischen Juristen versichert, dass eine Rückkehr nach Österreich keine rechtlichen Folgen hätte.

Gericht

Am 19. Oktober entschied das Gericht Korneuburg jedoch, dass die beiden Älteren nach dem HKÜ – dem Haager Kindesentführungsübereinkommen – innerhalb von 14 Tagen nach Italien zurückgeführt werden müssen. Was die 37-Jährige auch tat.

Mangelhaft

Nun kämpft Star-Anwältin Astrid Wagner für die vierfache Mutter. „Das Verfahren war mangelhaft. Es hätte ein kinderpsychologisches Gutachten eingeholt werden müssen“, so Wagner: „Die Kinder könnten traumatisiert werden. Ich bin zwar positiv, doch es wird ein schwieriger Fall.“

(kuc), 07. November 2018 23:18
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/niederoesterreich/Star-Anwaeltin-kaempft-fuer-vierfache-Mutter/355151602


2. Artikel:

Obsorge-Drama: Oma weint um ihre Enkel

Zwischenstaatliche Trennung eskalierte © zvg

Obsorge-Drama: Oma weint um ihre Enkel

NÖ/Italien. „Es tut so verdammt weh die Kinder weinen und sagen zu hören: ‚Oma Susi, sei nicht traurig, wir kommen wieder‘“, postete die Großmutter der vier Buben (2, 3, 6 und 8 Jahre) auf der Plattform GoFundMe.

Rückkehr. Wie berichtet, geriet ihre Tochter Daniela W. (37) mit ihren Kindern in ­einen Obsorgestreit. Die 37-Jährige, die mit den Buben rund zwei Jahre in der Toskana wohnte, hatte sich nach Streitereien vom Vater der beiden Älteren getrennt und war – nach Rücksprache mit einem italienischen Juristen (der sie schlecht beriet) und dem dortigen ­Jugendamt, das ihr fälschlicherweise versicherte, dass eine Rückkehr nach ­Österreich keine rechtlichen Folgen hätte – nach Bruck an der Leitha zurückgekehrt.

Mutter musste die Buben nach Italien zurückbringen

Was folgte, war für die vierfache Mutter ein Schlag ins Gesicht. Am 19. Oktober flatterte ein Bescheid des Gerichts in Korneuburg ins Haus. Daniela W. musste den 6- und den 8-Jährigen innerhalb von 14 Tagen wieder nach Italien zurückbringen. Der Kindsvater, ein Engländer und viel reisender Journalist, hatte die Mühlen der Justiz angeworfen. „Obwohl wir in Italien niemanden haben und nicht wissen, wo wir schlafen sollen“, so die 37-Jährige. Zusammenwohnen will der Mann mit der Ex und den Kindern jedoch nicht …

Albtraum. Auch die Oma der Buben ist verzweifelt: „Hoffentlich ist der Albtraum bald vorbei und die Kinder kommen zur Ruhe.“ Denn ihre geliebten Enkeln wollen nur ­eines: gemeinsam nach ­Hause und in Österreich leben.

Not. Mittlerweile ist der vierfachen Mutter das Geld  ausgegangen, um ordentliche ­Unterkünfte bezahlen zu können. In ihrer Not schlief die ­Familie schon auf Camping­plätzen und vorübergehend bei Freunden. Falls Daniela W. das Land mit ihren Kindern ohne richterliche Zustimmung verlassen würde, könnte der Gerichtsvollzieher auftauchen und die Buben mitnehmen.

(kuc), 10. November 2018 21:58

https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/niederoesterreich/Obsorge-Drama-Oma-weint-um-ihre-Enkel/355522216


3. Artikel:

Niederösterreich – Bruck an der Leitha – Brucker Familie in Not

Wo die vier Buben dieses Jahr Weihnachten verbringen werden wissen sie nicht. Sie möchten wieder nach Bruck, wo sie zu Hause sind.
  • Wo die vier Buben dieses Jahr Weihnachten verbringen werden wissen sie nicht. Sie möchten wieder nach Bruck, wo sie zu Hause sind. Foto: Werner

BRUCK A.D. LEITHA/SÜDTIROL (mec). Eine Mutter und ihre vier Söhne (2, 3, 6, 8) aus Bruck an der Leitha sitzen derzeit im Ausland fest. Durch falsche Beratung eines italienischen Juristen geriet Daniela Werner in einen Kindesentziehungskonflikt, da sich zwei der Buben auf richterliche Anordnung in Italien aufhalten müssen.

Vom Anwalt schlecht beraten

Im Gespräch mit den Bezirksblättern erzählt Daniela Werner, wie es dazu kam. Die Familie lebte zwei Jahre lang in Italien. Nach einem Streit mit dem Vater zog die Frau mit ihren Kindern zurück nach Österreich. Alle vier sind österreichische Staatsbürger und in Österreich geboren. Obwohl häusliche Gewalt und der Rauswurf vom Kindesvater dazu geführt hatten, dass die Familie monatelang ohne ordentliche Unterkunft auf Campingplätzen oder bei Freunden leben mussten, hätte sie Italien nicht verlassen dürfen. Daniela Werner wusste das damals nicht. Der italienische Anwalt offensichtlich ebenfalls nicht.

Leben mit der Unsicherheit

Der Vater stellte daraufhin einen Antrag auf Rückführung, dem im September stattgegeben wurde. Die Mutter hielt sich an die Anordnung und reiste mit allen vier Kindern wieder nach Italien. Dort lebte die Familie wieder in wechselnden Unterkünften.

Ein erneuter Rückschlag

Derzeit hält sich Daniela Werner mit ihren Kindern in Südtirol auf. Finanziell kann sie sich kaum über Wasser halten. Die psychische Belastung ist nicht nur für die Kinder enorm. Kurz vor dem Telefonat mit den Bezirksblättern hatte Daniela Werner erfahren, dass einem Antrag auf Aufschiebung nicht stattgegeben worden war. Die Familie muss weiterhin bangen, ob sie wieder zurück nach Hause in die gewohnte Umgebung dürfen und Schule und Sportvereine fortsetzen können. Die Kinder möchten wieder in ihre Schule gehen, in ihrem Verein Fußball spielen und in ihrem Bett schlafen. Bis aber über einen neuerlichen Antrag entschieden wird, werden wieder zwischen drei Wochen und drei Monaten vergehen.
Unterstützen kann man die Familie mit einer Spende an Daniela Werner: IBAN: AT041200000776094385 BIC: BKAUATWW oder der Seite www.gofundme.com/mother-of-four-boys-needs-help

Tags: Familienrecht Familie HKÜ Haager Kindesentführungsübereinkommen – Vater – Väter – Italien – gemeinsames Sorgerecht – Gleichberechtigung Gleichstellung – AT-IT Austria / Italia – Entfremdung – Gehirnwäsche – Vaterlose Gesellschaft Väter – Vaterschaft – PA parental alienation – Eltern Entfremdung Selbstjustiz – corte Grosseto – Bezirksgericht Korneuburg –

3,5 Jahre Haft für Terror-Kommandeur d. HIG (Hezb-e Islami Gulbuddin)

Afghanistan – Hizb-i-Islami Gulbuddin HIG | Sharia Unveiled -> https://shariaunveiled.wordpress.com

1.Zitat:
Hezb-e Islami Gulbuddin (HIG)

Die radikal-islamistische Rebellengruppe Hezb-e Islami Gulbuddin (HIG) [Anmerkung: auch Hizb-i-Islami Gulbuddin] wird von Mujahed Gulbuddin Hikmatyar geführt (CRS 22.12.2015). Er war ein ehemaliger Verbündeter der USA im Kampf gegen die Besatzungstruppen der Sowjetunion in den 1980er Jahren. Die HIG wird als kleiner Akteur in den Kampfzonen Afghanistans gesehen (CRS 9.10.2014).
Sie ist über die Jahre für ihre Grausamkeit bekannt geworden, sodass sogar die Taliban sich von ihr abwendeten (BBC 2.9.2014).
Die Gruppe selbst ist ideologisch wie auch politisch mit al-Qaida und den Taliban verbündet. In der Vergangenheit kam es mit den Taliban jedoch zu Kämpfen um bestimmte Gebiete (CRS 9.10.2014).

BVwG, Entscheidungsdatum 31.10.2016, GZ: W140 1436436-1

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bvwg/BVWGT_20161031_W140_1436436_1_00/BVWGT_20161031_W140_1436436_1_00.html

2.Artikel:

Terror in Afghanistan: 3,5 Jahre Gefängnis

©VOL.AT
Der Afghane war nach Ansicht der Richter zwischen 2002 und 2015 in Afghanistan ein Dorf-Kommandeur der islamistischen Terrororganisation HIG.

Daher wurde der unbescholtene 43-Jährige wegen des Verbrechens der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Das Urteil ist seit gestern rechtskräftig.

Denn am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG), wurde am Dienstag der Strafberufung des Angeklagten keine Folge gegeben. Das teilte auf Anfrage der OLG-Sprecher Wigbert Zimmermann mit. Bereits im September war am Obersten Gerichtshof (OGH) die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten zurückgewiesen worden. Damit war damals in Wien der erstinstanzliche Schuldspruch bestätigt worden.

Unverändert blieb somit in den beiden zweitinstanzlichen Verfahren an OLG und OGH das Urteil des Feldkircher Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger. Am Landesgericht Feldkirch war die erstinstanzliche Entscheidung im April getroffen worden. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Gefängnis. Die Richter stützten sich auf das Gutachten des deutschen Afghanistan-Experten Thomas Ruttig. Demnach sei die HIG eine terroristische Vereinigung gewesen, sagte Richter Mitteregger. Mitglieder der islamistischen HIG hätten in Afghanistan auch Bombenanschläge verübt, berichtete der Gutachter. Der angeklagte Asylwerber sagte, die HIG sei eine politische Partei. Verteidigerin Andrea Concin beantragte einen Freispruch.

Mit der Verfolgung von im Ausland von Ausländern verübten terroristischen Straftaten, komme Österreich internationalen Verpflichtungen nach, erläuterte Richter Mitteregger. Denn es solle niemand ungestraft in ein anderes Land flüchten können, der sich im Ausland einer Terrororganisation angeschlossen habe.

Von NEUE/Seff Dünser 7.11.2018 10:07 (Akt. 7.11.2018 11:58)

https://www.vol.at/terror-in-afghanistan-35-jahre-gefaengnis/5986913

3. Siehe auch älteren Artikel:
https://www.vol.at/vorarlberg-asylwerber-wegen-verbrechen-der-terroristischen-vereinigung-vor-gericht/5718095

4. Wikipedia

Hezb-e Islami Gulbuddin

Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Hezb-e Islami
حزب اسلامی گلبدین

Teilnehmer am Krieg in Afghanistan

Hezbi Islami.svg
Aktiv 1975–2016 (als Miliz)
1975 bis heute (als politische Partei)
Ideologie Islamismus [1]
Gruppen Muslime
Führer Gulbuddin Hekmatyar
Arbeitsgebiet Afghanistan
Größe 1.500–2.000 + [2]
Entstanden als Muslimische Jugend
Schlachten und Kriege Berg-Karabach-Krieg (1988–94) [3]
Afghanischer Bürgerkrieg (1992–96)
Afghanischer Bürgerkrieg (1996–2001)
Krieg in Afghanistan (2001 – heute)
Flagge Flagge von Hezbi Islami Gulbuddin.svg

Der Hezb-e-Islami Gulbuddin ( persisch : حزب اسلامی گلبدین ; abgekürzt HIG ), auch als Hezb-e-Islami [4] oder Hezb-i-Islami Afghanistan (HIA) [5] bezeichnet, ist eine afghanische politische Partei und ehemalige Miliz, gegründet und geleitet von Gulbuddin Hekmatyar .

Seit 1979, als Mulavi Younas Khalis sich mit Hekmatyar spaltete und seine eigene Gruppe gründete, war der verbleibende Teil der Hezb-e Islami, der immer noch von Hekmatyar geleitet wird, als „Hezb-e Islami Gulbuddin“ oder HIG bekannt.

Während des sowjetisch-afghanischen Krieges (1979–1989) wurde Hezb-e Islami Gulbuddin von den antisowjetischen Streitkräften durch den pakistanischen Inter-Services Intelligence (ISI) gut finanziert. Mitte der 1990er Jahre wurde der HIG durch den Aufstieg der Taliban „von der afghanischen Politik ausgeschlossen“.

Nach dem Krieg in Afghanistan nach 2001 trat HIG erneut als aggressive militante Gruppe auf und forderte die Verantwortung für viele blutige Angriffe auf die Koalitionsstreitkräfte und die Verwaltung von Präsident Hamid Karzai . [5] Seine Kampfstärke wurde „manchmal auf Tausende geschätzt“. [6] Die Gruppe unterzeichnete 2016 einen Friedensvertrag mit der Ghani-Regierung .

Link – Quelle: wikipedia -Google translate link
Tags: Kriegsflüchtlinge -Terror – Gewalt –

Ein Kind liebt Mama und Papa, ein Kind möchte sich nicht trennen!

„Mama, Papa, wir lieben Euch doch beide!!“

Trennungskinder - Kindesentfremdung
Trennungskinder – Kindesentfremdung

 

„ENTFREMDETE KINDER!!!“

„Mama, Papa, wir lieben euch doch beide!!“

STOPPT Kindermanipulation !! Kindesentfremdung !!
Kinder werden nach einer Trennung häufig als Machtmittel mißbraucht um sich am EX-Partner zu rächen!
Dabei wird das Bedürfnis der Kinder und auf beide Elternteile komplett außer acht gelassen.
Kinder werden als Waffe benutzt! STOPPT Kindesentfremdung !!

     Ein Kind liebt Mama und Papa, ein Kind möchte sich nicht trennen!!

MAMA ist nicht genug, PAPA ist unverzichtbar!

Facebookgruppe: –> https://www.facebook.com/groups/196541614034310/

Tags: Eltern-Kind-Entfremdung – PAS – Parential Alienation Syndrom – Child Alienation – Kinder als Waffe – Scheidung – Trennung – Obsorge – Sorgerecht – Familie Familienrecht – Erziehung – Kindererziehung- Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung – Frauenpolitik – Genderwahn – Gleichberechtigung Gleichstellung – Justiz – Bezirksgericht – Richter – Justizopfer – Kinderhandel – Art. 8 EMRK – Menschenrechtsverletzung – psychische Gewalt – Umgangsrecht Kontaktrecht – Vaterlose Gesellschaft – Vaterschaft

Vater in Österreich – Parental Alienation Entfremdung

Menschenrechtsverletzung in Österreich

Eine Entfremdung eines Elternteil ab 6 Monaten entspricht lt. EGMR einer
Menschenrechtsverletzung lt. Art. 8 EMRK in Europa!!!

Admin Familienrecht, am 16-09-2018

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Vater Österreich
Vater in Österreich

 

Kommentar von D.Kurt Pinter, 

Meine Tochter ist seit Juli 2018 volljährig, wurde von ihrer Mutter seit ihrem 4.Lebensjahr von mir getrennt, intensiv gegen mich aufgehetzt ; ich habe in diesem Zeitraum (14 Jahre gerade 4 kurze Kontakte, jeweils 1 Stunde, zuletzt im März 2011) gehabt, seitdem hat meine Tochter, bedingt durch weitere Manipulation (seit jeher unwahre „Schauergeschichten!) der Kindesmutter erklärt, mich „verdrängt zu haben“ und auch total abzulehnen.
Ich habe seit Beginn der Trennung bis heute (tw. auch erhöht) Unterhalt gezahlt und frage mich, wie ich unter diesen Umständen schaffe, wenigstens den reduzierten Familienbonus zu lukrieren (Meine Pension ist wegen der Verfahrenskosten relativ niedrig).
–>

https://familiefamilienrecht.wordpress.com/2018/09/04/familienbonus-ab-2019-auch-fuer-getrennt-lebende-eltern/comment-page-1/#comment-3199

Tags: Familie Familienrecht- family law austria  Art. 8 EMRK, Österreich Familienrecht, Bezirksgericht, Country Translation Language – english – ПЕРЕВЕСТИ на Английский – Italia – lingua italiana – France français, Familie, Familienrecht, Gericht, Gesetze Österreich, Gewalt, Gleichberechtigung Gleichstellung, Justiz, Justizopfer, Kinder, Kindes-Entfremdung, Kindeswohl, Menschenrechte EGMR, Menschenrechtsverletzung, Missbrauch mit dem Missbrauch, Mobbing, Mobbing, Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge, PA parental alienation – Eltern Entfremdung, PAS Eltern-Kind-Entfremdung, PAS Großeltern – Trennung Enkelkinder, psychische Gewalt, Richter, Scheidung – Trennung, Vater, Vaterlose Gesellschaft, Vaterschaft, Vaterschaft, Väter Artikel – Justiz

Das darf doch nicht wahr sein!

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Männerservice

Männerservice

Report #116

In einer intakten Familie …

Betroffene
Vater: Christoph Altmann*

In der Verantwortung
Tamara Altmann*, Mutter des Kindes
Tochter Fabienne Altmann*, volljährig
österreichisches Familien- und Unterhaltsrecht
Bezirksgericht und Landesgericht Wiener Neustadt

Ort und Zeitraum:
Niederösterreich, Wien, August 2018**

Geschichte
Das darf doch nicht wahr sein! Tief enttäuscht hält Christoph Altmann das Schriftstück in Händen. Noch beim Öffnen hatte er gehofft: Das Landesgericht wird den Fehler des Bezirksgerichts sicher erkannt haben und Recht sprechen, doch mitnichten: Die Gerichte geben sich gegenseitig recht, und das Landesgericht verbietet Christoph sogar noch, in die nächste Instanz zu gehen – ja, das dürfen die! 4000 Euro soll Christoph jetzt, innerhalb vier Wochen, nachträglich an Unterhalt bezahlen, obwohl er die bisher festgesetzten Beträge stets brav überwiesen hat. Warum? Weil nachträglich beschlossen wurde, er hätte noch mehr zu zahlen gehabt! Natürlich soll er ab sofort zukünftig monatlich noch mehr zahlen, sodass ihm selbst wieder in Summe weniger als der halbe Monatsverdienst bleibt. Wie lange? Vermutlich bis seine Tochter Fabienne das oder die Studien beendet hat, welche sie noch lange gar nicht begonnen hat.Dabei hatte Fabienne schon eine Lehre begonnen, und durch ihren Eigenverdienst war Christoph, der für zwei weitere Kinder Unterhalt leistet, wenigstens ein bisschen entlastet. Doch Fabienne hatte vor einiger Zeit das Dienstverhältnis einfach beendet, und sie hat ihren Vater nicht einmal informiert. Für genau diese Zeit wird Christoph nun verpflichtet, nachzuzahlen. Entsetzt richtet er an uns die Frage, ob er sich denn wenigstens die Nachzahlung sparen könne, denn: Er hatte ja die Gemeinsame Obsorge und wurde nicht informiert. Ja, die Gemeinsame Obsorge, der Sinn dieses irreführenden Namens ist ja der, dass Väter glauben, sie hätten ein bisschen Rechte… Wir klären auf.

Seine Exfrau, Tamara, hat ihre Tochter in ihrem Sinne erzogen: Geld kommt nicht von der Arbeit, sondern vom Vater. Klagen ist einfacher als arbeiten in Österreich. Zuerst reicht die Mutter eine Klage auf Unterhaltserhöhung und Nachzahlung ein, und als Fabienne volljährig ist, schließt diese sich der Klage an. Ab jetzt klagt die Tochter den Vater, vermutlich noch sehr oft, denn sie fühlt sich nicht „selbsterhaltungsfähig“. Daher müsse sie jetzt den Kopf frei haben, für die Matura, und, wir könnten wetten, danach für ein Studium, dann vermutlich einen Wechsel der Faches, und danach für den nächsten Vorwand.

Dabei hatte Fabienne zwar das Dienstverhältnis beendet, doch den Lehrabschluss trotzdem in der Tasche, und die Matura macht sie berufsbegleitend. Wie in aller Welt kann ein Gericht den Vater zu einem Unterhalt verdonnern, als ob das Kind völlig ohne Chance auf eigenes Einkommen wäre?

Wir kennen die Urteilsbegründungen und ihre schön geschminkten Formulierungen. Dass dabei die Lage des Vaters rechtlich nicht relevant und für die Gerichte einfach nicht interessant ist, stellt in tägliches Recht gegossene Unmenschlichkeit dar. So wird begründet, dass die „Anspannung“, mit der von einem Vater höchstmöglicher Arbeitseinsatz für höchstmöglichen Unterhalt gefordert wird, dem weder Weiterbildung noch Babypause oder gar ein Sabbattical zugebilligt wird, umgekehrt für erwachsene Kinder nicht gilt. Welcher Richter kann so etwas eiskalt schreiben, ohne sofort beim Justizminister ein Protestschreiben einzureichen wegen offensichtlicher Ungleichbehandlung in der Rechtslage? Offenbar jeder bei Gericht, denn es gibt eine „gute Ungleichbehandlung“ – die nämlich Väter trifft.

Endgültig menschlich auf unterster Schublade folgt schließlich eine unserer Lieblingsfloskeln: „In einer intakten Familie“ wäre der Unterhaltsberechtigten genau das zugestanden worden, was zuerst die Mutter und jetzt das Kind vom Vater einklagen.

Ach, wie gut wissen unsere Familiengerichte über intakte Familien Bescheid! Wir sind tief beeindruckt.

In einer intakten Familie lässt zuerst die Mutter monatlich den letzten Cent aus dem Vater pressen und lehrt die Kinder, wie prächtig es sich damit auf Kosten des Vaters leben lässt?

Wir sind einfach anderer Meinung: In einer intakten Familie nehmen alle Rücksicht aufeinander.
​Der Mann mag immer noch großteils die ganze Sippe mittels seiner Arbeitsleistung finanzieren, doch erst einmal erhält er in einer intakten Familie ein „Dankeschön“ statt einer Klage dafür.

In einer intakten Familie würde ein Kind sein Dienstverhältnis nicht wortlos abbrechen und nachher noch Geld verlangen dafür. In einer intakten Familie stimmt ein Kind seine Ausbildungspläne mit den Eltern ab, und damit meinen wir mit beiden, und, nochmals: Es wäre seinen Eltern dankbar, dass sie seine Ausbildung unterstützen, beiden!

Die sich gegenseitig recht gebenden Wiener Neustädter Gerichtskollegen könnten den Fall trotzdem noch einmal auf den Tisch bekommen. Unsere Vorschläge an Christoph bleiben jedoch unter uns.



Link zum Beitrag: http://www.maennerservice.at/report/in-einer-intakten-familie/
** Anmerkung: Die Männerservice-Reports werden kurz nach dem Zeitpunkt des Ereignisses verfasst und mit dem Betroffenen geprüft. Durch die zunehmende Zahl an Hilfesuchenden und geeigneten Geschichten werden die Reports jedoch in eine Warteschlange gereiht, welche im Augenblick 3 Monate umfasst. Daher lesen Sie diesen Report erst jetzt.

Tags: Familienrecht – Anspannung – gemeinsame Obsorge – Justiz – Gesetze Österreich – Justizopfer – Obsorge – Kindesunterhalt – Alimente