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Wer kennt diese Frau? Mutter mit Sohn seit Monaten verschwunden
Aufenthaltsort der beiden ist weiter ungewiss. 5.000 Euro Belohnung für sachdienliche Hinweise wurden ausgesetzt.
Seit zehn Monaten fahnden burgenländische Ermittler nach einer 31-jährige Frau aus dem Bezirk Oberwart und ihrem achtjährigen Sohn. Beide verschwanden nach Angaben der Landespolizeidirektion am 22. Februar spurlos.
Bisher gebe es keinen Hinweis, wo sich die Zwei aufhalten. Im Auftrag der StaatsanwaltschaftEisenstadt wurde deshalb am Montag ein neuerlicher Fahndungsaufruf veröffentlicht.
Die 31-Jährige wird verdächtigt, das Kind dem inzwischen mit der alleinigen Obsorge betrauten Vater entzogen zu haben. Der Vater hatte wegen des Verschwindens der beiden die Polizei eingeschaltet. Er setzte außerdem für sachdienliche Hinweise, die zur Auffindung des Sohnes führen, eine Belohnung von 5.000 Euro aus.
Die 31-Jährige wird verdächtigt, das Kind, Seraphin Köberl, dem mit der alleinigen Obsorge betrauten Vater entzogen zu haben
Meldungen und Hinweise werden von allen Polizeidienststellen oder vom LandeskriminalamtBurgenland unter der Telefonnummer 059133-10-3333 oder unter der Mailadresse LPD-B-LKA@polizei.gv.at entgegengenommen.
UPDATE: Mittlerweile befinden sich meine Ex-Frau und mein Sohn auch auf der Fahndungsliste des Bundeskriminalamts!
Meine Ex-Frau unter den gesuchten Straftätern, mein Sohn unter den vermissten Minderjährigen; hier die Links zur Seite des Bundeskriminalamts:
Sein Name ist SERAPHIN KÖBERL, er ist ca 120cm groß, schlank und blond.
Er ist mit meiner Exfrau unterwegs. Sie heisst Desireé Jacquline Köberl (vielleicht auch Posch oder Simon), ist ca 155cm groß, schlank und auch blond.
Um ihre Vorstellungen von einem „freien Leben“ umzusetzen wollte Sie mit Seraphin unter anderem auch dauerhaft in einem Wohnwagen wohnen…
Da Sie Seraphin nicht in die Schule schickte und auch sonst verwahrlosen ließ wurde ihr vom Gericht die Obsorge entzogen.
Ich habe Seraphin zuletzt in Pinkafeld (Burgenland) am 23 Jänner gesehen.
Seine letzte Meldeadresse war Schmiedrait 34, 7432 Oberschützen (Burgenland).
Wenn jemand weiß wo Seraphin sein könnte oder gewesen ist BITTE meldet euch bei mir oder teilt euer Wissen mit der Polizei.
Jeder Hinweis kann hilfreich sein!
0677 633 601 63
Danke
Busco a mi hijo de 8 anos
Su nombre es Serahin Köberl, mide 1,20, es delgado y rubio.
La última vez que lo ví fue en Pinkafeld, Burgerland, Austria el 23 de enero de este año.
Se encuentra con mi ex-mujer, Desirée Jacqueline Köberln, la cual mide 1,55, es delgada y rubia. Se ha fugado con él al retirarle un juzgado austriaco la custodia de nuestro hijo. Se encuentra en busca y captura.
Sospechamos que se puedan encontrar en España o Portugal.
Por favor, si alguien sabe donde se encuentran o donde podrían encontrarse, contacte con nosotros o avise a la policía.
Der Kündigungschutz für Väter im Papamonat ist jetzt fixiert!
Vermutlich werden es weniger wie 50% nutzen, da der Vater ja 1 Monat vom Arbeitgeber dienstfrei gestellt ist und kein Gehalt dieses 1 Monat bekommt, sondern lediglich 700,- Euro und die Volkspartei ehemalige Familienministerin Juliane Bogner-Strauß mit Sebastian Kurz dafür gesorgt hat, dass diese 700,- Euro am Ende des Familienbonus von der Gesamtsumme wieder abgezogen wird. Der finazielle Anreiz für junge Väter ist also nicht gegeben.
Dennoch ist es den anderen Parteien FPÖ, SPÖ, Liste Jetzt (Peter Pilz) zu verdanken, das mit 1.9.2019 ein Kündigungsschutz verankert ist. DANKE!
Admin Familie & Familienrecht, am 7-7-2019
„Papamonat mit Kündigungsschutz“ neues österreichische Gesetz jetzt ohne ÖVP beschlossen.
Zitat: GROßARTIG und gleichzeitig UNFASSBAR. #Papamonat beschlossen OHNE Volkspartei!
Ein ganzes Jahr hat die ÖVP mit Sebastian Kurz immer wieder „leere Versprechungen“ gemacht und nicht gehandelt.
Zuletzt hat ja der #ÖVP Wirtschaftskammer Präsident Harald Mahrer sich GEGEN das #Papamonat ausgesprochen, weil es angeblich zu teuer sei?
Jetzt ist der Papamonat mit den Stimmen SPÖFPÖ und Liste Jetzt von Peter Pilz inkl. Kündigungsschutz beschlossen.
Mit 2. Juli hat des Parlament die Einführung des Papamonats mit den Stimmen der FPÖ, SPÖ und Liste Jetzt mit 1. September 2019 beschlossen.Jeder junge Papa hat künftig das Recht auf einen Monat mit seinem Neugeborenen. Die Arbeiterkammer informiert in einer Aussendung, was Unternehmen wie Arbeitnehmer erwartet.
Papamonat oder „Väterfrühkarenz“ nennt man die vierwöchige Auszeit, die Väter nach der Geburt ihrer Kinder beantragen können. In dieser Zeit sind Mütter im Mutterschutz. So können die Eltern den ersten Monat nach der Geburt gemeinsam mit ihrem Neugeborenen verbringen. Ein Papamonat ist von der Karenz unabhängig. So nennt man umgangssprachlich die vierwöchige berufliche Auszeit des Vaters innerhalb der ersten beiden Lebensmonate des Kindes. In dieser Zeit befindet sich die Mama im Mutterschutz und ist dementsprechend auch zu Hause.
Für wen gilt der Papamonat?
Bisher hatten im Wesentlichen nur Väter, die im öffentlichen Dienst beschäftigt waren oder deren Kollektivvertrag eine Regelung hatte, Anspruch auf einen Papamonat. Das wird sich nun ändern. Nun sollen alle Väter davon profitieren. Voraussetzungen: Es muss ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind bestehen und der Vater muss die Meldefristen an den Arbeitgeber einhalten. Eine Mindestbeschäftigungsdauer oder bestimmte Betriebsgröße ist nicht erforderlich.
Lauft das Entgelt weiter?
Nein. Während des Papamonats gibt es keine Gehaltsfortzahlung, es handelt sich also um eine unbezahlte Auszeit. Vom Staat gibt es 700 Euro Ausgleichszahlung, den sogenannten Familienzeitbonus. Geht der Vater später aber in Karenz, wird dieser Betrag vom Kinderbetreuungsgeld abgezogen.
Ab wann gilt der Papamonat?
Die Regelung tritt mit 1. September 2019 in Kraft und gilt für Geburten, deren errechneter Geburtstermin frühestens drei Monate nach dem Inkrafttreten liegt. Für errechnete Geburtstermine vor dem 1. Dezember 2019 gibt es eine Sonderregelung, bei der die Vorankündigungsfrist von drei Monaten unterschritten werden darf.
Wie lange kann der Papamonat genutzt werden?
Der Vater kann den Papamonat in der Dauer von einem Monat im Zeitraum vom Tag nach der Geburt bis zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter in Anspruch nehmen. Sonstige Dienstverhinderungsgründe z.B. aus Anlass der Geburt bleiben unberührt.
Wann muss der Papamonat gemeldet werden?
Spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin muss er angekündigt werden (Vorankündigungsfrist). Nach der Geburt muss der Vater den Arbeitgeber unverzüglich von der Geburt verständigen. Spätestens eine Woche nach der Geburt muss der tatsächliche Antrittszeitpunkt bekanntgeben werden.
Haben Väter einen Kündigungs- und Entlassungsschutz?
Ja. Er beginnt mit der Vorankündigung, allerdings frühestens vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin. Er endet vier Wochen nach dem Ende des Papamonats.
Wird der Papamonat für dienstabhängige Ansprüche angerechnet?
Ja. Der Monat muss für Ansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten berücksichtigt werden (sofern auch die Anrechnung der Karenzzeiten beschlossen wird)
Können auch gleichgeschlechtliche Paare den Papamonat nutzen?
Ja. Frauen, deren Partnerin durch medizinisch unterstützte Fortpflanzung ein Kind bekommt, können den Anspruch geltend machen.
Gesetzliche Anrechnung der Karenzzeiten für alle Ansprüche
Die Anrechnung von Zeiten einer Elternkarenz war bisher sehr beschränkt: Laut Gesetz wurde die erste Karenz im Arbeitsverhältnis angerechnet, allerdings nur mit zehn Monaten. Außerdem nur für die Bemessung der Kündigungsfrist, die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und das Urlaubsausmaß. Für andere von der Dienstzeit abhängige Ansprüche, wie z.B. Gehaltsvorrückungen im Gehaltssystem, wurden Zeiten einer Elternkarenz nur dann berücksichtigt, wenn der Kollektivvertrag eine entsprechende Anrechnung vorsah.
Was ist neu?
Für Geburten ab 1. August 2019 wird es nun wesentliche Änderungen geben: Zeiten der Elternkarenz werden für Ansprüche, die sich nach der Dienstzeit richten voll berücksichtigt. Die Vollanrechnung gilt zudem für jedes Kind.
Foto: apa/hans klaus techt Vater mit Sprösslingen – künftig soll es einen Rechtsanspruch auf den Papamonat geben
Ein Rechtsanspruch auf Papamonat werde kommen, sagt FPÖ-Klubobmann Walter Rosenkranz im ORF-Radio.
Man sei bei diesbezüglichen Verhandlungen mit der ÖVP im Finale, so Rosenkranz. Für einen Rechtsanspruch hat sich zuletzt auch die SPÖ ausgesprochen.
Aber auch die Koalitionsparteien hatten sich davor grundsätzlich gesprächsbereit erklärt. Auf Regierungsebene sei bereits ein Modell der Väterfrühkarenz in Ausarbeitung, die zuständigen Ministerinnen werden sicher eine gute Lösung finden, hatte Kira Grünberg (ÖVP) dieser Tage gesagt.
Allerdings müssten noch Details geklärt werden.
Auch Andrea Schartel (FPÖ) hatte erklärt, man erwarte im Nationalrat eine breite Zustimmung zum vorliegenden Anliegen und wies auf Aussagen von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hin.
Bemerkung von Admin Familie & Familienrecht: Das was der komische Sozialminister Alfred Stöger SPÖ jahrelang nicht zusammen gebracht hat wird jetzt mit der ÖVP-FPÖ Regierung Realität! Ich möchte hier meinen besonderen Dank an die Ministerin und die gesamte Regierung für ihre sehr gute Arbeit ausdrücken. Dieses Karenzmonat für Väter ist extrem wichtig, da der Vater hier mit seiner Rolle vertraut wird und sich in diese hineinleben kann. (Viele Mütter sind hier oft total überfordert (Hormon Schwankungen, Stillpsychose), die Unterstützung im 1 Monat ist sehr wichtig und stärkt die gesamte Familie in unserer Gesellschaft. Kinder brauchen Vater und Mutter. Die Rolle des Vaters ist wesentlich.
Tags: Rechtsanspruch – FPÖ – Familienrecht Familie – Papamonat – Geburt des Kindes – Väter – Vater – Gesetze Österreich – Gleichberechtigung Gleichstellung – Karenzgeld – Kindeswohl – Obsorge –
„Papamonat“ hat noch immer keinen Rechtsanspruch und keinen Kündigungsschutz!
Väter in Österreich werden von der ÖVP gemobbt und diskriminiert.
Die EX-ÖVP-Familienministerin Frau Sophie Karmasin sagt im Kurier Interview, dass der Rechtsanspruch des „Papa-Monat“ nicht wesentlich sei?
Auch der Präsident der Wirtschaftskammer (WKÖ), Harald Mahrer (ÖVP) ist GEGEN einen Rechtsanspruch für Väter beim „Papamonat“ –> Link
Ist die ÖVP wirklich so familienfeindlich und generell gegen eine Rechtssicherheit bei jungen Vätern, was sagt eigentlich der Bundeskanzler Seabstian Kurz dazu?
Im österreichischen Familienrecht spricht man bereits von der sogenannten „Vaterlosen Gesellschaft„.
Es ist bereits weltweit wissenschaftlich anerkannt, dass Kinder beide Eltern brauchen. Diverse Studien über Eltern-Kind-Entfremdung bestätigen, dass ein Aufwachsen des Kindes ohne Vater „absent father syndrom“ bei der Mehrheit von entfremdeten, radikalen Häftlingen bzw. Gefährdern vorhanden ist.
Fazit: Das Vorbild des Vaters in einer gesunden Gesellschaft ist wesentlich!
Admin Familie & Familienrecht, family law austria, am 6-1-2018
Artikel:
Vizekanzler Heinz-Christian Strache ist einer der wenigen Väter, die nach der Geburt eines Kindes einen Papamonat antreten.
In dieser Woche hat Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) seinen Papamonat angetreten – und damit eine Debatte darüber ausgelöst. Ein Blick auf Zahlen und Fakten zeigt aber: Väter nutzen die Möglichkeit, die ersten Wochen nach der Geburt bei Frau und Kind zu sein, kaum. Die Opposition fordert nun einen Rechtsanspruch darauf – die türkis-blaue Bundesregierung prüft.
Just ein Blauer setzt das erste große frauenpolitische Signal des Jahres: Vizekanzler Heinz-Christian Strache trat diese Woche seinen Papamonat an. Das bedeutet: Bis Februar wird der FPÖ-Chef nur in Ausnahmefällen bei Koalitionsauftritten aufkreuzen – und kümmert sich stattdessen ausschließlich um seine Frau und Baby Hendrik. De jure beansprucht er den Papamonat freilich nicht, denn für Politiker gibt es keine Regelungen für Karenz und dergleichen. Weil er sein Jännergehalt also sonst weiterbezöge, wird es der FPÖ-Frontmann spenden.
Papamonat: Väter bekommen 22,60 Euro pro Tag
Strache ist mit einer derartigen Aktion allerdings nicht nur in der Politik die große Ausnahme: Denn wie Zahlen aus dem Familienressort zeigen, ist der Elternzeitbonus – vulgo Papamonat – noch lange nicht in den Familien angekommen. Seit März 2017 ist es Vätern möglich (Beamte dürfen das schon länger), in den ersten vier Wochen nach der Geburt eines Kindes ohne Urlaubsverbrauch zu Hause zu bleiben. Dafür bekommen sie zudem 22,60 Euro pro Tag, also rund 700 Euro.
Väterkarenz ist beliebter
In der Zeit zwischen März 2017 und August 2018 – dies sind die aktuellsten Zahlen des Familienressorts – wurden allerdings nicht mehr als 6500 Anträge von Vätern gestellt. In diesen eineinhalb Jahren kamen rund 130.000 Kinder zur Welt. Das bedeutet: Nur bei fünf Prozent der Geburten wird auch ein Papamonat in Anspruch genommen. Damit ist der Papamonat deutlich unbeliebter als die normale Väterkarenz, die rund jeder fünfte Mann beansprucht.
Bild: stock.adobe.com
Woran aber liegt das? ÖGB, Arbeiterkammer und SPÖ fordern nun einen Rechtsanspruch, weil sie meinen, das (theoretische) Vetorecht des Arbeitgebers sei entscheidend. Wirtschaftskammer-Chef Harald Mahrer lehnte das rote Begehr allerdings bereits ab.
Karmasin: „Rechtsanspruch ist nicht entscheidend“
Dabei drehe sich die Debatte um die falsche „Kinderkrankheit“ des Papamonats, erklärt dessen Erfinderin und Ex-Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP): „Der Rechtsanspruch ist nicht das entscheidende Thema. Der Papamonat ist einfach zu unbekannt, und vor allem wird er bei einer späteren Väterkarenz dazugerechnet.“ Schon damals wollte sie ihn als zusätzliches Angebot – scheiterte aber am Geld. Das Familienressort erklärte nun, den Papamonat zu „evaluieren“ und danach eventuell zu reformieren.
Hier eine Auflistung dessen, was Familien in Österreich bekommen. Einfach, weil ich weiß, dass es uns hier als Familie finanziell wirklich gut geht und es vielen Ländern dieser Erde nicht so ist. Danke Österreich!
Familien werden in Österreich besonders finanziell bedacht. Was gut und richtig ist, denn ohne gesunde, stabile Familien, kein gesundes Land!
Logisch, dass nicht allein der Staat für eine gesunde, stabile und intakte Familie verantwortlich, sondern jeder Einzelne gefragt, ist. Der Staat kann durch finanzielle Zuwendungen jedoch dafür sorgen, dass wenigstens dieser Punkt kein Hindernis für Familienplanung darstellt.
Ein paar aufgelistete Förderungen sind nicht speziell auf Familien ausgelegt, können also auch aufgrund anderer Lebensumstände beantragt werden.
Wochengeld: Die ersten acht Wochen vor der Entbindung und die ersten acht Wochen nach der Entbindung erhält Frau weiterhin ihr volles Gehalt und hat ein absolutes Beschäftigungsverbot.
Familienbeihilfe (Kindergeld): Jede Familie bekommt einen monatlichen Betrag, der gestaffelt nach dem Alter des Kindes ausbezahlt wird. Je älter das Kind, desto höher die Familienbeihilfe. Höhe der Familienbeihilfe
Familienzuschuss (Land Vorarlberg- speziell bei uns jetzt): Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Familien-Nettoeinkommen und der Zahl der Familienmitglieder. Familienzuschuss Vorarlberg
Kinderbetreuungsgeld: Das Kinderbetreuungsgeld steht in zwei Systemen zur Verfügung. Es kann entweder als Pauschalleistung (vier Varianten) oder als einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bezogen werden. Varianten und Höhe des Kinderbetreuungsgeldes. Es besteht die Möglichkeit eines Zuverdienstes, dessen Maximalhöhe jedoch genau festgelegt ist.
Elternteilzeit: Elternteilzeit ist ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Herabsetzung der bisherigen Arbeitszeit oder auf Änderung der Lage der bisherigen Arbeitszeit. Dieser Anspruch gilt nur für Eltern, die mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben beziehungsweise die Obsorge für das Kind innehaben. Zusätzlich hängt der Anspruch auf Elternteilzeit von der Betriebsgröße und von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab.
Bis 2019 gibt es noch den Alleinverdienerabsetzbetrag und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungsgeldern. Dies wird jedoch durch die neue Steuerreform hinfällig.
Steuererleichterung für Familien: „Familienbonus Plus„ tritt ab 2019 in Kraft: Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag. Durch ihn wird die Steuerlast direkt reduziert, nämlich um bis zu 1 500 Euro pro Kind und Jahr. Den Familienbonus Plus erhalten Sie, so lange für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierter Familienbonus Plus in der Höhe von 500 Euro jährlich zu, wenn Sie für dieses Kind weiterhin Familienbeihilfe beziehen. Geringverdienende Alleinerziehende beziehungsweise Alleinverdienende, die keine oder eine geringe Steuer bezahlen, erhalten künftig einen so genannten Kindermehrbetrag in Höhe von maximal 250 Euro pro Kind und Jahr.
Familienzeitbonus (Familienmonat): Für erwerbstätige Väter, die sich unmittelbar nach der Geburt des Kindes intensiv und ausschließlich der Familie widmen und ihre Erwerbstätigkeit (im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin) unterbrechen, ist ein „Familienzeitbonus“ vorgesehen.
Familienhospizkarenz–Zuschuss, wenn z.B. ein Kind schwer erkrankt ist und seiner Arbeit nicht mehr nachkommen kann, kann man diese Förderung beantragen.
Kindererziehungszeiten für die Pension: Für jedes Kind werden vier Jahre ab der Geburt weiterhin in die Rentenkasse eingezahlt. Falls während der vier Jahre ein weiteres Kind auf die Welt kommt, verfällt es jedoch vom vorherigen Kind.
Freifahrt und Fahrtenbeihilfen: Eltern werden bezüglich der Beförderung in öffentlichen Verkehrsmittel unterstützt und entlastet.
AMS- Kinderbetreuungsbeihilfe: Die Kinderbetreuungsbeihilfe ist eine Förderung des AMS für einen kostenpflichtigen Kinderbetreuungsplatz.
Wohnbeihilfe kann zudem noch beantragt werden, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind bzw werden. (Allerdings ist die Seite grad nicht abrufbar, daher bin ich verunsichert, ob es diese Förderung überhaupt noch gibt).
Kosten für den Kindergarten ist Bundesländer abhängig. Das letzte Kindergartenjahr ist in Österreich verpflichtend und daher kostenlos. Hier im Land Vorarlberg werden die Beiträge ab 3 Jahren bezuschusst, davor müssen die Eltern komplett selbst für die Betreuung aufkommen- wenn erforderlich. Es besteht kein Recht auf einen Betreuungsplatz.
Alles in allem haben Familien in Österreich einen guten finanziellen Start, egal welches Familienmodell sie leben, daher bin ich froh und glücklich meine Kinder in Österreich aufziehen zu dürfen.
Besonders unsere konservative Familienform: Vater, Mutter, Kinder und die Mutter zu Hause kann oft aufgrund finanzieller Diskrepanzen nicht mehr umgesetzt werden, auch wenn Familien sich dies vielleicht wünschen würden. Hier ist es laut uns gut möglich. Wenigstens in den ersten drei Lebensjahren des Kindes und mit Durchschnittgehalt.
Falls ich Förderungen vergessen haben sollte, bitte im Kommentarfeld angeben. Danke!
Seit dem Jahr 2016 konnten Familien, in denen beide Eltern einen Teil der Elternzeit in Anspruch genommen haben, um einen finanziellen Beitrag ansuchen. Das Landesfamiliengeld+ hat seitdem über 230 Familien mit durchschnittlich 1270 Euro unterstützt. Nun wird dieses Pilotprojekt, das ursprünglich bis Ende Dezember 2018 laufen sollte, zu einer Regelunterstützung und steht darum auch für Geburten nach dem 1. Jänner 2019 zu. “Die zahlreichen positiven Rückmeldungen von Vätern und Müttern haben uns gezeigt, dass diese Maßnahme wichtig und notwendig war. Darum halten wir daran fest “, hebt Familienlandesrätin Waltraud Deeg hervor.
Das Landesfamiliengeld+ wird zu einer Regelleistung, mit der Familien unterstützt werden, in denen beide Elternteile Erziehungsarbeiten übernehmen. – Foto: Familienagentur/Ingrid Heiss
Der Zusatzbeitrag im Ausmaß von 800 Euro steht monatlich dann zu, wenn der Vater in der Elternzeit keine Entlohnung erhält. 400 Euro sind für den Fall vorgesehen, dass der Vater bis zu 30 Prozent seiner Entlohnung bezieht, 600 Euro im Monat erhalten Väter, die nur teilweise eine 30-prozentige Entlohnung in der Elternzeit bezogen haben. “Der Ausfall eines oder mehrerer Monatsgehälter ist für viele Familien ein wichtiges Kriterium, ob auch der Vater Elternzeit beansprucht oder nicht. Diesem Umstand wollen wir Rechnung tragen und junge Familien, in denen beide Elternteile zu Hause Erziehungsarbeiten übernehmen unterstützen”, erklärt Deeg.
Ansuchen online oder über Patronate
Im Jahr 2018 haben zum heutigen Zeitpunkt 111 Familien um den Zusatzbetrag zum Landesfamiliengeld angesucht, der zum überwiegenden Teil von der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) bereits ausbezahlt worden ist. Diese Familien haben die Auflage erfüllt, dass (auch) der Vater in den ersten 18 Monaten nach der Geburt seines Kindes mindestens zwei volle Monate Elternzeit beansprucht hat. Von den bisherigen Antragstellern wurde diese im Schnitt zwischen dem fünften und achten Lebensmonat des Kindes für durchschnittlich 2,4 Monate wahrgenommen. Der Zusatzbeitrag ist jenen Vätern vorbehalten, die in der Privatwirtschaft beschäftigt sind.
Die Ansuchen können entweder online direkt an die ASWE geschickt werden oder über die Patronate eingereicht werden. Die bisherigen Antragsteller kamen aus allen Landesteilen und aus beinahe allen Wirtschaftssektoren. So reicht das Spektrum von der Hotellerie über den Bausektor, hin zum Bereich Dienstleistungen und dem produzierenden Gewerbe. Auch die Firmengröße umfasst das gesamte Spektrum vom Großbetrieb hin zum Klein- und Kleinstunternehmen mit wenigen Mitarbeitern.
Das Landesfamiliengeld+ soll dafür sensibilisieren, dass nicht nur Mütter, sondern zunehmend auch Väter von ihrem Recht auf Elternzeit Gebrauch machen. “Kinder brauchen Vater und Mutter, doch auch für beide Elternteile ist es ein großer Gewinn, wenn sie sich zeitweise vollzeitig um ihre Kleinkinder kümmern können. Wir wollen dieses Bewusstsein stärken und Eltern bei dieser Entscheidung unterstützen”, betont Landesrätin Deeg. Das Land könne nur beim eigenen Personal die gesetzlichen Rahmenbedingungen autonom handhaben, die Kompetenz Elternzeitregelungen für die Privatwirtschaft zu erlassen liege nämlich beim Staat. Neben einer besseren Vereinbarkeit von Arbeits- und Berufsleben trägt die gleichwertige Beanspruchung der Elternzeit auch zu einer gerechteren Aufteilung der familiären Verantwortung zwischen den Eltern bei.
Eine Mutter wollte mit ihrer acht Jahre alten Tochter ins Ausland reisen – doch die Polizei nahm die Frau am Flughafen fest. Was war passiert?
Frankfurt – Die Polizei kontrolliert eine 8-Jährige und verhaftet deren Mutter sofort. Über den Vorfall am Flughafen Frankfurt berichtetextratipp.com*.
Flughafen Frankfurt: Ausreise von Mutter und Tochter wird von Polizei verhindert
Am 17. Dezember 2018 ging der Reiseplan einer Mutter am Flughafen Frankfurt nicht auf. Laut einer Pressemitteilung der Bundespolizei wollte die 39-Jährige mit ihrer Tochter (8) nach Brasilien fliegen. Geplant war eine Reise von Frankfurt über Madrid weiter bis nach Rio de Janeiro.
Die Mutter mit spanischer Staatsbürgerschaft konnte jedoch keine korrekten Papiere für die Ausreise mit ihrer 8-jährigen Tochter vorweisen. Die Bundespolizei am Frankfurter Airport verhinderte daraufhin den Trip.
Frankfurt Flughafen: Polizei nimmt Mutter fest
Nachdem die Bundespolizei am Flughafen Frankfurt die Ausreise verhindert hatte, nahmen die Beamten die Mutter in Gewahrsam und übergaben das Kind dem zuständigenJugendamt.
Der Grund: Es besteht der Verdacht, dass die Mutter ihre Tochter dauerhaft nach Brasilien bringen und sie so dem Vater in Deutschland entziehen wollte. Nachdem die polizeilichen Maßnahmen abgeschlossen waren, durfte die Mutter wieder gehen.
Der demografische Wandel und ein verändertes Wertebild der Gesellschaft machen es möglich: Aktuell hat bereits rund jedes 20. Neugeborene in Deutschland einen Vater, der älter ist als 50. Wie wirkt sich solch eine späte Vaterschaft auf den Nachwuchs aus?
Eine späte Vaterschaft kann durchaus viele Vorteile für die Kinder mitbringen: Ältere Väter sind im Gegensatz zu sehr jungen Vätern sozial meist gefestigter und verfügen über mehr Zeit. Oft werden dadaurch alte Rollenmuster auf den Kopf gestellt: Jetzt kümmert sich die junge Mutter weiter um die Karriere, während der Vater sich mit reduziertem beruflichen Einsatz voll dem Nachwuchs widmet.
So wie bei Klaus Huhle, 62, und seiner Frau Ulrike Kofler, 44, in Wien. Zusammen mit ihrem 11jährigen Sohn Valentin wohnen sie in einem alternativen Wohnprojekt mit 40 Parteien – in einer Art sehr großen Familie. Dort lebt man enger und einander zugewandter, offene Türen überall definieren „Privatsphäre“ neu. Vor zwei Jahren hat das Paar noch ein heute 4jähriges Pflegekind zu sich genommen – zusätzliche Verantwortung und Arbeit für Vater Klaus. Grundsätzliche Erziehungsfragen sind zwar Gemeinschaftssache, doch da er im Job kürzer tritt, trägt er die Hauptlast der Mehrarbeit daheim.
Der 65jährige Stefan „Daus“ Börner und seine Frau Melanie Maasen, 47, haben zwei gemeinsame Töchter, Lotte, 7, und Flora, 12 Jahre alt. Sie arbeiten gemeinsam als Restauratoren für alte Holzmöbel und Leuchter in der eigenen Werkstatt in einer Kleinstadt südlich von Hamburg.
Thomas Eglinski betreibt als Geschäftsführer das Deutsche Fußball-Internat in Bad Aibling. Der 57jährige hat mit seiner 17 Jahre jüngeren Frau Christine zwei kleine Söhne, mit denen er seine Liebe zum Fußball ausleben kann. Durch seinen 33jährigen Sohn aus einer ersten Beziehung wird er demnächst auch Großvater.
Bei aller Sympathie für das späte Erwachen der väterlichen Verantwortung für die Kindererziehung stellen sich aber auch kritische Fragen: Wie fühlt sich ein Kind, wenn der Vater so alt wie der Opa der Freunde ist? Welche Folgen hat die vermutlich verkürzte gemeinsame Lebenszeit? Und warum entscheiden sich Frauen für den deutlich älteren Mann als Vater ihres Kindes, obwohl auch sie erhebliche Risiken tragen? Was, wenn der Partner zum Pflegefall wird oder im Todesfall die junge Mutter alleine mit dem halbwüchsigen Kind zurückbleibt?
Antworten auf diese Fragen geben nicht nur die Protagonisten aus der Praxis, sondern auch Soziologinnen aus Forschung und Theorie:
Die Ethnologin Mag. Dr. Eva-Maria Schmidt vom Österreichischen Institut für Familienforschung an der Universität Wien forscht und publiziert zu den Themen elterliche Aufteilung von unbezahlter und bezahlter Arbeit, Vaterschaft, Männlichkeit und elterliche Erziehungs-Praktiken
Für Dr. Claudia Zerle-Elsäßer,. Dipl. Soz. am Deutschen Jugendinstitut in München, ist die Bindung zwischen Vater und Kind essentiell wichtig: „Es geht um Interesse, Engagement und Zeit, die man für das Kind aufbringt. Und das ist unabhängig vom Alter“.
Obwohl Japan das Haager Kindesentführung-Übereinkommen von 1980 unterschrieben hat, wird das internationale Gesetz von der Justiz in Japan völlig ignoriert, es ist kein einziger Fall der Rückführung bisher bekannt.
Artikel:
Fälle von Kindesentführungen nach Japan –
Wenig Mitleid für verlassene Väter?
Kein Weg zurück: Viele japanische Kinder sehen nach einer Scheidung ihre Väter nie wieder. Dabei ist Japan vor vier Jahren einem Haager Abkommen beigetreten, das ein Umgangsrecht garantiert.(Foto: Yuriko Nakao/Bloomberg)
Nach Angaben des japanischen Außenministeriums sind derzeit 99 Fälle internationaler Kindsentführungen nach Japan anhängig, sechs davon aus Deutschland.
Häufig setzen sich die Frauen nach Japan ab und verweigern den Vätern Kontakt zum gemeinsamen Nachwuchs.
Trotz rechtlicher Verpflichtung Japans ist bis jetzt kein Fall einer erfolgreichen Rückführung bekannt.
Von Christoph Neidhart, Nagoya
Klaus Schmidt trägt eine pralle rote Tasche in den Gerichtssaal, Geschenke für seine viereinhalbjährige Tochter, die er an diesem Morgen im Büro seines Anwalts nach langer Zeit wieder hätte treffen sollen. Doch das Kind habe sich geweigert, das Gebäude zu betreten, sagte seine japanische Exfrau in der Vernehmung. Jetzt liegt die Tasche neben der Mappe von Schmidts Anwalts, der ihm helfen soll, die Verbindung zur Tochter wiederherzustellen. Der 35-Jährige ist überzeugt, seine Exfrau sabotiere jeden Kontaktversuch. Damit verstößt sie gegen das Urteil des japanischen Scheidungsrichters, der ihm das Recht auf Besuche und Skype-Verbindungen zugesprochen hat. Der Deutsche hat seine Exfrau wegen Missachtung der Scheidungsverfügung verklagt.
Wie Schmidt, der Name ist geändert, kämpfen zahlreiche ausländische Väter in Japan um Kontakt zu ihren Kindern oder um deren Rückführung in ihr Heimatland. Viele Mütter brechen den Kontakt einfach ab. Der japanische Staat wäre verpflichtet, seit er die „Haager Übereinkunft über internationale Kindsentführungen“ unterzeichnet hat, „widerrechtlich entführte oder zurückgehaltene Kinder“ in ihre Länder zurückzuschicken oder wie im Falle Schmidts den Vätern „Umgangsrecht“ zu garantieren. Maßgeblich ist das Scheidungsurteil oder die Verfügung eines Jugendamts. Tokio erkennt diese Verpflichtung an, setzt sie jedoch nicht um.
Japan ist der Haager Übereinkunft von 1980 vor vier Jahren beigetreten. Zuvor hatten Gerichte stets zugunsten des japanischen Elternteils entschieden. Neuere Urteile zeigen einen Wandel. Im März verfügte das Oberste Gericht, eine Mutter, die bis zur Trennung mit ihrem Mann in den USA gelebt hatte, halte ihren Sohn illegal in Japan fest. Der Elfjährige müsse zum Vater zurück, dem das Sorgerecht übertragen worden war. Der Vollzug des Urteils scheiterte jedoch am physischen Widerstand der Mutter. Bisher ist kein Fall einer erfolgreichen Rückführung publik geworden.
Im Saal des Bezirksgerichts Nagoya wird über eine Liste geplatzter Begegnungen verhandelt. Die Antworten der Mutter wirken einstudiert. Die Zeitschrift Facta enthüllte 2012 eine Drei-Punkte-Strategie, mit der Scheidungsanwälte möglichst viel aus den Vätern herauspressen. Erstens sollten die Mütter ihre Kinder dem Vater sofort entziehen. Zweitens dem Vater häusliche Gewalt vorwerfen. Da dies in Japan kein Strafbestand sei, könne die Frau durchaus lügen. Drittens sollten die Mütter sicherstellen, dass die Kinder keinen Kontakt zum Vater hätten. In internationalen Scheidungen ermunterten die Anwälte, so Facta, ihre Klientinnen dazu, ihre Kinder nach Japan zu holen.
In ihrer Vernehmung wiederholt Schmidts Exfrau mehrmals, das Kind wolle keinen Kontakt zu Schmidt. Es fürchte sich. Bei der einen Begegnung, zu der die Großeltern die Tochter gebracht hatten, war das jedoch nicht der Fall und das Kind nannte Schmidt „Papa“. Die Anwälte der Mutter führen die Zeitverschiebung an, die einen Skype-Kontakt erschwere, und halten dem Vater vor, er habe einen deutschen Journalisten in den Fall eingeweiht.
Schmidt spricht Japanisch, seine Frau Deutsch. Sie hatte schon vor der Ehe in Europa gearbeitet – und wollte bleiben. Doch nach der Geburt verfiel sie in Depressionen. „Sie hat sich komplett verändert und von mir und Europa entfremdet“, so Schmidt. Das Paar einigte sich, Mutter und Kind sollten sich zwei Monate bei ihren Eltern in Japan erholen. Als Schmidt sie in Frankfurt abholte, kam die Frau allein. „Ich war völlig perplex. Sie hat dann ihre Sachen gepackt und ist ein paar Tage später zurückgeflogen.“ Seither wohnt sie bei ihren Eltern. „Aus Kontinuitätsgründen“ überließ der Richter ihr das Sorgerecht.
Viele Kinder sehen ihre Väter nach einer Scheidung nie mehr
Nach Angaben des japanischen Außenministeriums sind derzeit 99 Fälle internationaler Kindsentführungen nach Japan anhängig, sechs aus Deutschland, zwei aus der Schweiz, für die eine Rückführung verlangt wird. Etwa hundert Väter fordern Umgang mit ihren Kindern. Viele Kinder sehen ihre Väter nach einer Scheidung nie mehr. Die Gesellschaft hat wenig Mitgefühl für verlassene Väter und kaum das Bewusstsein, ein Kind brauche beide Eltern. Wenn der Kontakt abbricht, zahlen die Väter die Alimente nicht mehr. Viele Mütter akzeptieren das als Preis dafür, dass sie den Mann losgeworden sind.
„Die Fälle sind immer wieder ähnlich“, sagt Björn Echternach, der die Website japanchildabduction.org unterhält und selber um seine Söhne Karl und Johann kämpft, von denen er seit anderthalb Jahren kein Lebenszeichen hat. Seine japanische Frau, eine Übersetzerin, war „mit den Kindern überfordert“, wie er glaubt. Teilweise in Deutschland aufgewachsen, wollte sie eigentlich nicht mehr nach Japan. Nach der Trennung blieb sie mit den heute vier und fünf Jahre alten Buben vorerst in Berlin. Echternach sah die beiden regelmäßig, wegen der Gewaltvorwürfe seiner Frau teilweise in Gegenwart von Psychologen. Dann verschwand seine Frau unangekündigt nach Japan, wo sie seither bei ihren Eltern lebt. Das japanische Sozialamt habe Mediationsbemühungen „wegen fehlender Kooperationsbereitschaft“ der Frau abgebrochen, so Echternach. Die Staatsanwaltschaft Brandenburg und die deutsche Botschaft in Tokio bemühen sich um seine Söhne, die gemäß Rückführungsbefehl bis zum 1. November nach Deutschland hätten kommen müssen.
Echternach leidet, er kämpft verbittert. Sein Japan-Bild ist düster, und wie er glaubt, auch die Zukunft seiner Söhne, wenn es ihm nicht gelingen sollte, sie zurückzuholen. Sicher werden Karl und Johann ohne den Kontakt zum Vater die deutsche Sprache verlieren. Damit entgleiten sie dem Vater zwangsläufig, da er nicht Japanisch kann.
Nach zweieinhalbstündigem Feilschen um Gründe, warum Begegnungen platzten, schließen die Richter die Anhörung. Das Urteil wird den Parteien zugestellt. Klaus Schmidt nimmt seine rote Tasche mit den Geschenken, die nach der Verhandlung noch deplatzierter wirkt als zuvor.
日本がハーグ子の奪取条約、1980年に署名したが、日本の裁判所の国際法を完全に無視され、以前から知られているリサイクルの一つのケースはありません。- family law austria germany binational married couples , Country Translation Language – english – ПЕРЕВЕСТИ на Английский – Italia – lingua italiana – France français , education – parenting , family , family law , court , violence feminine women , equality equality , HCA – Hague Child abduction Convention , youth office items , Justice , Justice victims , children , child trafficking , child abduction ,Child welfare , child , abuse with abuse , bullying , Judge alimony , lawyers , Ministry of Foreign Affairs , Berlin , District Court Nagoya , Björn Echternach , Child Recovery , German , parents , parent , alienation , education , Europe , Facta , Frankfurt , birth , society ,Hague Convention , domestic violence , Japan , japan child abduction , japanchildabduction.org , Japanese , Japanese government , Johann Echternach , youth office , Karl Echternach , child abduction , Klaus Schmidt , man , mediation , mother , Supreme court , Papa , psychologists , repatriation , judges ,Divorce , Switzerland , son , custody , prosecutor Brandenburg , Tokyo , separation , USA , father , fatherhood , fathers , negotiation , abandoned fathers , role models – Although Japan, the Hague Child Abduction Convention, signed in 1980, the international law of the judicial system in Japan is completely ignored, there is not a single case of recycling previously known.
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