Maßnahmen bei hoch strittiger Elternschaft der Politik – VAfK

Video: Podiumsdiskussion in Kiel vom „Väteraufbruch für Kinder“ e.V. – Kiel am 20. April 2017

Teilnehmer:
SPD Bernd Heinemann MdL Dipl. Sozialpädagoge – Mietglied im Sozialausschuss des Landtages
CDU Robert Vollborn – Ratsherr in Kiel
FDP Anita Klahn MdL – Mitglied im Sozialausschuss des Landtages
Die Grünen – Dr. Marret Bohn MdL – Mitglied im Sozialausschuss des Landtages
SSW Lars Harms MdL – Vorsitzender des SSW im Landtag
Piratenpartei Wolfgang Dudda MdL – Mitglied im Sozialausschusss des Landtages
Die Linke Katjana Zunft – Erzieherin , systemisch e Familien Beraterin verlies während der Veranstaltung das Podium
AFD Jörg Nobis – Mitglied im Landesvorstand Schleswig-Holstein
Anwalt Martina Comberg – Fachanwältin für Familienrecht (Kieler Modell, Zwnagsgeld, Zwangshaft, Cochemer Modell)
Moderation Markus Witt – Bundesvorstand Väteraufbruch für Kinder eV.

Um das Kind zu schützen – Maßnahmen bei hoch strittiger Elternschaft
Podiumsdiskussion des Väteraufbruch für Kinder e.V. in Kiel.
Jedes Jahr trennen sich die Eltern von rund 200.000 Kindern. Kommt es dabei zum Streit zwischen den Eltern leiden vor allem die Kinder.
Welche präventiven, politischen Maßnahmen kann
die Landesregierung erlassen um Elternstreit zu reduzieren? Diese und weitere Fragen wurden im Vorfeld der Landtagswahl in Schleswig-Holstein mit Vertretern aus der Landespolitik diskutiert.

Tags: Politik – CDU – SPD – FDP – Piratenpartei – Grünen – Linke – SSW – AFD -Wechselmodell – Doppelresidenz – Europarat Resolution 2079- Scheidung – Trennung – Sorgerecht – VAfK – Gleichberechtigung Gleichstellung- Kinder brauchen beide Eltern

EGMR Urteil – Vater Kuppinger gegen Deutschland – STRASSBURG 15. Januar 2015

Europäische Gerichtshof für Menschenrechte - EGMR
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte – EGMR

Kuppinger gegen Deutschland

Im Fall Kuppinger gegen Deutschland wurde in zwei Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Stärkung des Umgangsrechts des Vaters und Instrumente gegen überlange Verfahrensdauer in Deutschland durchgesetzt.[1]Bernd Kuppinger, geboren 1953, war der Vater eines Sohns, der 2003 geboren wurde. Kurz nach der Geburt verhinderte die Mutter, mit der Kuppinger nicht verheiratet gewesen war, den Umgang zwischen Vater und Sohn. Zu Beginn des Verfahrens vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main, Außenstelle Höchst, war das Kind anderthalb Jahre alt. Das Verfahren bei der Frankfurter Justiz zwischen den Jahren 2005 und 2010 dauerte insgesamt 4 Jahre und 10 Monate. Der EGMR sah einen Verstoß gegen Artikel 6 EMRK, also das Recht auf ein faires Verfahren (EGMR, Urteil vom 21. April 2011, Beschwerdenummer 41599/09). Der EGMR stellte fest, dass eine überlange Verfahrensdauer zu einer fortschreitenden Entfremdung der Kinder gegenüber seinen Bezugspersonen führe. Er sprach dem Vater eine Entschädigung in Höhe von 5.200 EUR zu.[2]

Danach boykottierte die Mutter sechs Termine des Umgangs. Kuppinger beantragte ein Ordnungsgeld in Höhe von 3.000 €. An den deutschen Gerichten wurde der Mutter jedoch nur ein Ordnungsgeld von 300 Euro auferlegt, obwohl das theoretische Ordnungsgeld sogar bis zu 25.000 € reicht. Das EGMR entschied, dass das zu niedrige Ordnungsgeld eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privatlebens nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) darstelle, da zu bezweifeln sei, dass diese Summe einen erzwingenden Effekt gegen die Mutter hätte haben können, die den Kontakt zuvor andauernd verhindert hatte (Individualbeschwerde Nr. 62198/11, Urteil vom 15. Januar 2015). Das EGMR rügte auch die Dauer der zwangsweisen Durchsetzung des Umgangsanspruchs von zehn Monaten ab Antragstellung des Klägers bis zur Zahlung des Ordnungsgeldes. Der EGMR kritisierte die Bundesrepublik Deutschland dafür, dass keine Untätigkeitsbeschwerde zur Verfügung gestanden habe, um gegen die überlangen Verfahrensdauern vorzugehen. Damit habe dem Kläger kein effektives Rechtsmittel zur Verfügung gestanden, sodass eine Verletzung von Artikel 13 EMRK, dem Recht auf wirksame Beschwerde, vorliege. Dem Vater wurde eine Entschädigung in Höhe von 15.000 EUR sowie den Ersatz der angefallenen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in Höhe von knapp 6.436 EUR zugesprochen.[3]

Im Folgenden aber bestätigte das Bundesverfassungsgericht wiederum einen Umgangsausschluss des Vaters bis Oktober 2015 (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25. April 2015, Az. 1 BvR 3326/14): „Gestützt auf die Feststellungen der Sachverständigen haben diese nachvollziehbar ausgeführt, dass der Kindeswille trotz dessen Fremdbeeinflussung durch die Mutter nicht übergangen werden könne, weil das Kind den ihm nur aus wenigen begleiteten Umgängen bekannten Vater als Bedrohung erlebe und es aufgrund des anhaltenden Konflikts seiner Eltern und der damit einhergehenden Verfahren seine Beziehung und Bindung zur Mutter als Hauptbezugsperson durch einen Umgang mit dem Vater gefährdet sehe. (…) Aufgrund der verfestigten Situation und seines mittlerweile vorangeschrittenen Alters ist im vorliegenden Fall nämlich entscheidend, dass das Kind entsprechend den von den Fachgerichten in Bezug genommenen Ausführungen der Sachverständigen jeglichen Druck auf die Mutter in erheblichem Maße auch selbst wahrnimmt und Zwangsmaßnahmen ihr gegenüber zum Zwecke der Durchführung von Umgangskontakten als Bedrohung seines etablierten Familiensystems sehen würde. Nach den Feststellungen der Sachverständigen würde dies einerseits die Loyalität des Kindes gegenüber der Mutter erhöhen und andererseits seine negative Wahrnehmung des Vaters als der Person, von der die Bedrängungssituation ausginge, verstärken, so dass ein auf die Mutter ausgeübter Zwang nicht zu dem vom Beschwerdeführer gewünschten Ziel führen würde.“ [4]

Die Bundesrepublik Deutschland führte mit Artikel 2 des „Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Gerichtskostengesetzes“ vom 11. Oktober 2016 die Beschleunigungsrüge und die Beschleunigungsbeschwerde ein.[5][6]

Einzelnachweise

 

Download Egmr-de-20010421_kuppinger.pdf

Download EGMR Case-of-kuppinger-v-germany-federal-ministry-of-justice-and-consumer.pdf

 

Download_Verfassungsbeschwerde-Kuppinger-Bundesverfassungsgericht-BvR332614_Beschluss25-04-2015.pdf

 

14-1-2016 Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kuppinger_gegen_Deutschland


weitere links – von Bernd Kuppinger – Väteraufbruch für Kinder

www.archeviva.com
www.vafk.de


Tags:  Artikel 8 EMRK – Umgangsrecht – Familienrecht – Justizopfer – Menschenrechtsverletzung – Vaterlose Gesellschaft

„Wir bleiben doch Mama und Papa“

Gemeinsame Elternschaft : „Wir bleiben doch Mama und Papa“

„Ich hätte es möglicherweise viel leichter gehabt mit einem Alle-14-Tage-Spiel-und-Spaß-Papa. Es gab ganz viele Verletzungen und Sorgen, ich habe gegrübelt, war oft verzweifelt. Aber es geht ja nicht um mich, es geht um die Kinder“, sagt Riana Radbruch ganz bestimmt.

Seit sechs Jahren praktiziert die 40-Jährige aus Röbel das Wechselmodell, das heißt, Sohn und Tochter leben abwechselnd je eine Woche bei ihr und bei ihrem geschiedenen Mann. Schon als das Paar sich trennte, sei sie von dem Modell überzeugt gewesen – und jetzt erst recht, erzählt Riana Radbruch. Denn auch wenn er das Kind nicht ausgetragen und geboren hätte, hätte ein Vater doch die gleichen Rechte – und Pflichten – wie eine Mutter. „Es kann auch nicht sein, dass sich der Eine an jedem zweiten Wochenende mit großen Geschenken, Hotelübernachtungen und tollen Unternehmungen profiliert, und der Andere muss sehen, wie er den Alltag mit den Kindern meistert.“

Anfangs sei es allerdings für ihre Kinder nicht einfach gewesen, die neue Art des Familienlebens anzunehmen – zumal es ihnen schon schwer genug fiel, die Trennung der Eltern zu verkraften. „Für die beiden blieb ihr Zuhause das beim Papa, denn er blieb in dem Haus, in dem wir so lange zusammen gewohnt hatten. Zu akzeptieren, dass sie nun auch in meiner neuen Wohnung ihr Kinderzimmer hatten, dazu brauchten sie wohl ein halbes Jahr.“ Mittlerweile wüssten sie aber nicht nur die zwei Kinderzimmer zu schätzen, sondern auch die zwei Feiern zum Geburtstag, zu Weihnachten… „Wenn unser Sohn im nächsten Jahr Jugendweihe hat, werden wir aber zusammen feiern“, erzählt die Mutter, „das hat er sich so gewünscht“.

Hürden gab es immer, gesteht Riana Radbruch. Manche hätten sie und ihr Ex-Mann mit einfachen und unkonventionellen Lösungen überwunden, andere nur beschwerlich oder gar nicht. So sei beispielsweise für beide Elternteile von Anfang an klar gewesen, dass es keine Unterhaltszahlungen gibt, weil ja jeder die Kinder gleich lange betreut. „Es ist super, super gut, dass wir so nicht über Geld streiten müssen“, findet die Mutter. Weil die Kinder unverändert beim Vater gemeldet sind, bekommt er auch das Kindergeld. „Das geht aber gleich komplett auf ein gesondertes Konto, von dem die Kosten für Hort, Musikschule und so weiter beglichen werden“, erläutert die Mutter. Dass sie sich dennoch wünscht, dass ihr Heim zumindest als Zweitwohnsitz der Kinder anerkannt wird, steht auf einem anderen Blatt. „So erwachsen mir nämlich steuerliche Nachteile“, erklärt Riana Radbruch.

In anderer Hinsicht konnten die Eltern sich nicht einigen. „Ich war der Meinung, dass unsere Tochter, die sehr viel krank war und deshalb schulische Probleme hatte, die erste Klasse noch mal wiederholen sollte. Ihr Vater wollte das nicht. Weil wir beide das Sorgerecht haben, musste letztlich ein Gericht entscheiden“, so die Mutter. Auch in dieser angespannten Phase hätten sie es aber immer geschafft, die wöchentlichen Wechsel einzuhalten. „Egal was passiert: Wir bleiben doch Mama und Papa“, sagt Riana Radbruch.

Am kommenden Dienstag wird sie im Schweriner Schleswig-Holstein-Haus auf einer gemeinsamen Veranstaltung des bundesweit tätigen Vereins „Väteraufbruch für Kinder“ und der Gleichstellungsbeauftragten der Landeshauptstadt Interessierten Rede und Antwort zum Wechselmodell stehen.

„Mag eine Partnerschaft endlich sein, so ist es die Elternschaft gerade nicht. Sie besteht ein Leben lang“, betont Marco Michelmann, der sich in Schwerin für den „Väteraufbruch“ engagiert. Eltern, im Zweifel auch Familiengerichten, Beratungsstellen, Anwälten und Mediatoren würde es gelingen, diese Trennung sehr rational zu verarbeiten. „Für Kinder gilt diese Rationalität nicht“, betont Michelmann. Sie seien diejenigen, die emotional am stärksten unter einer Trennung litten. Es sei wissenschaftlich belegt, dass dieses Leiden noch größer werde, wenn zusätzlich der Verlust eines der beiden Eltern befürchtet werden müsste oder schlimmstenfalls ein Elternteil vom anderen bewusst völlig ausgegrenzt wird. „Allen Kindern beide Eltern!“ sei deshalb ein Leitmotiv des „Väteraufbruchs“, in dem sich Mütter und Väter gemeinsam ehrenamtlich für die Belange von Kindern und Eltern engagieren. „Es sollte zugleich auch die Grundüberlegung für Eltern und beteiligte Professionen im Falle einer Elterntrennung sein“, fordert Marco Michelmann.

Aus der Redaktion der Zeitung für die Landeshauptstadt von Karin Koslik

erstellt am 29.Okt.2016 | 16:00 Uhr
http://www.svz.de/regionales/mecklenburg-vorpommern/wir-bleiben-doch-mama-und-papa-id15206991.html
Tags: Sorgerecht – Doppelresidenzmodell

Doppelresidenz für alle Eltern, alles Andere ist Augenauswischerei !

Das Wechselmodell (Doppelresidenz) sollte auch gegen den Willen eines Elternteil per Gesetz im Familienrecht verankert werden, so wie es in Australien bereits seit Jahren angewendet wird, alles Andere wäre scheinheilig.

Scheidung Trennung - Doppelresidenz gegen Eltern-Kind-Entfremdung

Ein Kind braucht beide Eltern. Nur wenn die Doppelresidenz auch gegen den Willen eines Elternteils automatisch per Gesetz gilt, kann einer Eltern-Kind-Entfremdung entgegen gewirkt werden.
Jahrelange Gerichtsprozsse fördern derzeit die Entfremdung eines Elternteils und rufen psychische Schäden bei Kindern und Eltern hervor, welche sehr oft nicht mehr reversible sind.
Diese Verlustängste des eigenen Kindes enden sehr oft im Suizid eines Elternteil.

Admin Familie & Familienrecht, am 28.03.2016

Artikel
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Gemeinsam allein

Heiko Maas und Andrea Nahles haben sich von ihren Partnern getrennt – und zählen nun zu den Alleinerziehenden. Eine Bevölkerungsgruppe, für die sich nicht nur die Bezeichnung ändern muss

Fünf Jahre hat Andrea Nahles den Spagat zwischen Spitzenamt und Mutterschaft ausgehalten. Fünf Jahre des Pendelns zwischen Berlin und dem Eifeldorf Weiler, in dem ihr Ehemann Marcus Frings und ihre Mutter den Alltag mit der kleinen Ella meisterten. Fünf Jahre Fernbeziehung und Fernmutterschaft. Am Ende hat es nicht gereicht. Im Januar gaben die sozialdemokratische Arbeitsministerin und ihr Ehemann, ein Kunsthistoriker, ihre Trennung bekannt – und ließen über den Anwalt Michael Nesselhauf ausrichten: „Beide werden sich weiter gemeinsam um ihre Tochter kümmern.“

Zwei Monate später tritt derselbe Anwalt wieder mit drei dürren Sätzen an die Öffentlichkeit. Diesmal haben sich Heiko Maas (SPD), der Justizminister, und seine Ehefrau Corinna getrennt – „einvernehmlich und in Freundschaft“. Aus dem gemeinsamen Haus soll er schon ausgezogen sein. Dabei war Corinna Maas erst 2014 vom Saarland nach Potsdam gezogen, damit die Söhne, neun und 13, näher beim Vater sind. Und wieder sagt Nesselhauf den Satz, beide Eltern wollten sich um die Kinder „gemeinsam kümmern“.

Die Kinder: In den meisten Ehen sind sie das größte gemeinsame Projekt – und in vielen gescheiterten Ehen der letzte gemeinsame Nenner. Meist wollen Eltern nach der Trennung beide für den Nachwuchs da sein, mehr oder weniger intensiv. Das gemeinsame Sorgerecht ist seit vielen Jahren Standard nach einer Trennung. Und doch zwingt die bürokratische Logik Trennungsfamilien zu einer Entscheidung. Derjenige, bei dem die Kinder überwiegend wohnen, gilt fortan als alleinerziehend. Der andere kommt in der Statistik irgendwie nicht mehr vor. Aus dem Ehepaar Maas wird die Alleinerziehende Corinna Maas. Und aus dem Ehepaar Nahles/Frings möglicherweise der Alleinerziehende Marcus Frings.

Sie werden das Heer der gut 1,6 Millionen Alleinerziehenden vergrößern, die das Statistische Bundesamt aus den Daten des letzten Mikrozensus erhoben hat. In 20 Prozent aller Familien lebten die Kinder inzwischen mit Mutter oder Vater allein, heißt es dort, das sind sechs Prozentpunkte mehr als noch vor 20 Jahren.

Doch die Politik hat auf diese Entwicklung noch keine Antwort gefunden, obwohl es als unbestritten gilt, dass das Armutsrisiko für Alleinerziehende gewaltig ist. Noch immer richten sich viele Familienleistungen nur an Verheiratete. Auch das Unterhaltsrecht gilt mittlerweile als überholt. Doch allmählich kommt etwas in Bewegung.

Selbst der Begriff „alleinerziehend“ steht mittlerweile in der Kritik, denn so allein sind viele der 1,6 Millionen – übrigens zu 89 Prozent weiblichen – „Ein-Eltern-Familien“ gar nicht. Werden nicht fürsorgliche Mütter und Väter einfach begrifflich ausgeblendet? „Natürlich wird man mit dem Begriff ,alleinerziehend‘ vielen Situationen nicht gerecht, vor allem dann nicht, wenn der Ex-Partner oder etwa die Großeltern stark in die Erziehung eingebunden sind“, sagt Sabine Walper, Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut (DJI) in München.

In seiner Studie „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten“ versucht das DJI, sich der tatsächlichen Lebensrealität der Trennungskinder anzunähern. „Nach unseren Erhebungen haben etwa 20 Prozent der Kinder von Alleinerziehenden gar keinen Kontakt zum anderen Elternteil. Knapp fünf Prozent der Eltern erziehen die Kinder mehr oder weniger paritätisch gemeinsam. Dazwischen gibt es viele unterschiedliche Modelle“, sagt Walper. Mehr als die Hälfte aller Trennungskinder habe mindestens einmal pro Woche Kontakt zum anderen Elternteil. Kann man da wirklich von „alleinerziehend“ sprechen?

Janina Weser, die den Blog „Perlenmama“ betreibt, setzt den Begriff lieber in Anführungszeichen: „Ich fühle mich nicht ,allein‘ mit meiner Aufgabe als Erziehende“, schreibt sie, „und daher bevorzugen wir auch den Begriff ,getrennt erziehend‘.“ Der Begriff „alleinerziehend“ würde auch „dem Einsatz und Engagement des Vaters nicht den Respekt zollen, den er verdient“.

Väterrechtler wie der Verein „Väteraufbruch für Kinder“ fordern schon lange, den Begriff „getrennt erziehend“ für Trennungseltern einzuführen, die sich gemeinsam um ihre Kinder kümmern. Schützenhilfe bekommen sie vom Verband berufstätiger Mütter. Nur wenn Männer auch Verantwortung bei Kindererziehung und Pflege und im Haushalt übernähmen, hätten Frauen und Mütter „eine echte Chance auf Vereinbarkeit von Beruf und Familie“, meint Vorstandschefin Cornelia Spachtholz. Das müsse auch gelten, wenn die Eltern kein Paar mehr seien. „Es ist für alle Seiten förderlich, wenn sich Eltern auch nach einer Trennung gleichverantwortlich Rechte und Pflichten teilen.“ Ohne existenzsicherndes eigenes Einkommen liefen viele Frauen mit wehenden Fahnen in die Armutsfalle.

„Alleinerziehende und ihre Kinder haben das höchste Armutsrisiko aller Familienformen“, sagt die Geschäftsführerin des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter, Miriam Hoheisel. Vor allem weil die meisten Familienleistungen auf verheiratete Paare zugeschnitten seien. Alleinerziehende fielen durchs Raster. 38,4 Prozent von ihnen sind auf HartzIV angewiesen. Und 75 Prozent aller Trennungskinder erhielten weniger als den ihnen zustehenden Unterhalt von ihren Vätern.

„Trennungsfamilien werden von der Steuer krass benachteiligt. Während der Ehe wird man durch das Ehegattensplitting steuerlich gefördert, nach der Trennung muss man plötzlich zwei Haushalte unterhalten und bekommt keine Unterstützung mehr. Das ist extrem ungerecht“, meint Franziska Brantner, familienpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion. Die Grünen sprechen sich schon lange dafür aus, das Ehegattensplitting durch ein Familiensplitting zu ersetzen. Dahin gehend gebe es jetzt sogar in der Union Überlegungen, sagt Brantner.

Mit ihrem ehemaligen Lebensgefährten Boris Palmer, dem grünen Oberbürgermeister von Tübingen, hat sie ein gemeinsames Kind. „Auch meine Tochter lebt bei mir, und ich weiß, was das an Verantwortung im Alltag bedeutet“, sagt Brantner. Den Begriff „alleinerziehend“ findet sie trotzdem nicht treffend, schließlich gebe es viele Instanzen, welche die Kinder miterziehen: „der andere Elternteil, die Großeltern, die Schule. Vielleicht sollten wir besser von ‚alleinverantwortlich‘ sprechen.“ Den Begriff „getrennt erziehend“ findet Brantner hingegen „ganz fatal“: „Er suggeriert, dass getrennte Eltern auch getrennt voneinander erziehen. Es sollte aber auch für Trennungseltern die wichtigste Aufgabe sein, sich gemeinsam ihrer Erziehungsverantwortung zu stellen.“

Initiativen wie der Hamburger Verein „Gemeinsam Erziehende Mütter und Väter“ werben daher dafür, die Betreuung von Trennungskindern möglichst gleichmäßig unter den Eltern aufzuteilen: im sogenannten „Wechselmodell“, für das sich im vergangenen Herbst auch der Europarat ausgesprochen hat. Ein Modell, das beiden Eltern Zeit mit ihrem Kind, aber auch Zeit für die berufliche Karriere ließe.

Ein Modell aber auch, das teurer ist als die herkömmliche Besuchspapa-Variante, weil beide Eltern die komplette Infrastruktur bereitstellen müssen, vom Kinderzimmer bis zum Spielzeug – und im Zweifel auch Arbeitszeit reduzieren müssen, um die Betreuung gewährleisten zu können. Entsprechend ihrer jeweiligen Finanzkraft müssten dann wohl beide Elternteile für den Kindesunterhalt aufkommen. Ein heikles Thema vor dem Hintergrund, dass Frauen noch immer deutlich weniger verdienen als Männer.

Im Justizministerium von Heiko Maas wird bereits intensiv geprüft, ob das Unterhaltsrecht „noch die gesellschaftliche Realität abbildet“, wie eine Sprecherin meint. Gegebenenfalls könne es hier einen „gesetzgeberischen Handlungsbedarf“ geben. Das Familienministerium ist ebenfalls nicht untätig. Das Haus von Manuela Schwesig (SPD) hat beim Zentrum für Klinische Psychologie und Rehabilitation der Universität Bremen und der Forschungsgruppe PETRA eine Studie in Auftrag gegeben: Welches Betreuungsmodell entspricht dem Kindeswohl nach einer Trennung am besten?

Dafür sollen in den nächsten zwei Jahren 1200 Trennungsfamilien befragt und familiengerichtliche und jugendamtliche Verfahren analysiert werden. „Anhand der Ergebnisse wird bewertet, ob und gegebenenfalls welche gesetzlichen Änderungen erforderlich sind“, meint ein Sprecher. Für den Bundesparteitag der FDP im April liegt bereits ein vom Hamburger Landesverband initiierter Antrag vor, das Wechselmodell als vorrangige Betreuungsvariante gesetzlich zu verankern.

Sabine Walper vom Deutschen Jugendinstitut rät zur Vorsicht. „Ich bin skeptisch, ob es zugelassen werden sollte, dass Gerichte dieses Modell auch gegen den Willen der Eltern anordnen dürfen.“ Gerade bei einem konfliktbeladenen Verhältnis der Eltern werde es schwierig: „Dann sind die Kinder oft Frontgänger.“

POLITIK

Artikel vom / Ausgabe 13 / Seite 5
http://www.welt.de/print/wams/politik/article153708587/Gemeinsam-allein.html

Väteraufbruch für Kinder e.V. – Liste Deutschland / VafK – Facebook-Gruppen

Väteraufbruch für Kinder e.V. – Liste Deutschland / VafK – Facebook-Gruppen

VafK – Liste der uns bekannten Facebookgruppen des Vereines Väteraufbruch für Kinder

VAfK und Facebook

Deutschland / VafK – Väteraufbruch für Kinder e.V. – Facebook-Gruppen – Facebook-Fanseiten – Liste – Nicht selten sucht man in Facebook nach Gruppen und Fanseiten sich nahezu einen Wolf. Aus diesem Grunde veröffentlichen wir nun eine Liste aller uns bekannten VafK-Facebook-Gruppen. Ob diese alle auch offizielle Gruppen des Vereins “Väteraufbruch für Kinder” sind, weiß ich nicht einzuschätzen, freue mich daher auch über ein Feedback von Euch und von den offiziellen des Vereines bzw. der Gruppen. Der VafK beschäftigt sich zwar nicht ausgiebig mit der Kuckuckskindthematik, aber halt grundsätzlich mit den Rechten der Väter und deren Kinder.

Falls eine FB-Gruppe oder Fanseite fehlen sollte, dann einfach her damit! Mir persönlich gefallen die Gruppen wesentlich besser als die Fanseiten, da in den Gruppen ein intensiverer Austausch zwischen den Mitgliedern stattfindet.

Facebookgruppen:

Fanseiten:

kuckucksvater

VAfK und Facebook Facebookgruppen vom VAfK – Väteraufbruch für Kinder

Deutschland / VafK – Väteraufbruch für Kinder e.V. – Facebook-Gruppen – Facebook-Fanseiten – Liste – Nicht selten sucht man in Facebook nach Gruppen und Fanseiten sich nahezu einen Wolf. Aus diesem Grunde veröffentlichen wir nun eine Liste aller uns bekannten VafK-Facebook-Gruppen. Ob

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