Doppelresidenz (Wechselmodell) – Anhörung Bundestag am 13. Februar 2019, 15.00 Uhr

Die Vaterlose Gesellschaft geht in Deutschland weiter . . .
Hinweis zu Doppelresidenz bzw. Wechselmodell:   In USA, Australien spricht man von „shared parenting“.
Admin Familie Familienrecht Family law austria germany, 17-2-2019

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Artikel  Bundestag:     Dokumente:

Weltfremde Egoisten in der Regierung schaden Kindeswohl – Europarat u. Justiz wird ignoriert!

Am besten diese egoistischen Parteien, CDU,CSU, Linke, Grüne, nicht mehr wählen!!!

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Auch die SPD hat sich in den letzten Jahren gegen Doppelresidenz, als Regelfall, mehrfach ausgesprochen.

Diese weltfremden Parteien fördern lediglich die Eineltern-Familie und Entfremdung des zweiten Elternteils, welche sehr oft nur Kindesunterhalt zahlen soll, ohne jegliche Gegenleistung oder gleichberechtigten Umgang. Defacto führt diese Eltern-Kind-Entfremdung beim entfremdeten Elternteil sehr oft zum Suizid.

Im Grunde genommen, sind solche Diskussionen völlig sinnlos, Kinder brauchen Vater und Mutter auch nach Trennung oder Scheidung!

Im Okt. 2015 wurde im Europarat EINSTIMMIG die Resolution 2079 beschlossen, welche die Doppelresidenz (Wechselmodell) als REGELFALL vorsieht. Einzige Ausnahme sind nachgewiesene häusliche Gewalt.

Auch die Justiz, der BGH, hat bereits 2017 rechtskräftig entschieden, dass die Betreuung im Wechselmodell von Trennungskinder auch gegen den Willen des Ex-Partner erfolgen kann – Im Vordergrund steht nur das Wohle des Kindes.

Wozu braucht man dann eigentlich solche Funktionen in der europäischen Union, wie der Europarat, wenn die Entscheidungen dann von der Regierung in Deutschland ignoriert wird?


Admin Familie & Familienrecht Österreich Deutschland, am 13-2-2019

1. Artikel:

Expertenanhörung  Verbände gegen Wechselmodell bei Scheidungskindern

Beschreibung:Ein Mädchen steht am 21.01.2014 in Heilbronn (Baden-Württemberg) mit einem Teddybär an einer Haltestelle und spiegelt sich in einer Scheibe. (picture alliance/dpa/Sebastian Kahnert)

Über die Betreuung gemeinsamer Kinder wird nach einer Scheidung oft gestritten. (picture alliance/dpa/Sebastian Kahnert)

Mehrere Verbände haben sich dagegen ausgesprochen, das sogenannte Wechselmodell zum Regelfall für Scheidungskinder zu machen.

Anlass ist eine Expertenanhörung heute im Bundestag. Das Wechselmodell sieht vor, dass Kinder nach der Trennung abwechselnd zu gleichen Teilen bei beiden Elternteilen leben. Die FDP hatte sich dafür ausgesprochen, dies zum gesetzlichen Regelfall zu machen. Alle anderen Parteien sind dagegen.

Auch der Verband alleinerziehender Väter und Mütter lehnt den Vorschlag ab. Wenn der Gesetzgeber das Wechselmodell als Regelfall vorgebe, verhindere er damit die jeweils beste Lösung für das Kindeswohl im individuellen Einzelfall, erklärte der Verband. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen erklärte, die Dominanz eines Modells könne es aus Kinderperspektive nicht geben. Auch der Deutsche Juristinnenbund und Die Diakonie positionierten sich gegen eine Festschreibung des Modells als Regelfall.

Anders äußerte sich der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht. Der Vorstoß sei ein Impuls für ein notwendiges Update des Familienrechts. Dadurch werde die Bedeutung beider Elternteile für die Identitätsfindung der Kinder hervorgehoben.

https://www.deutschlandfunk.de/expertenanhoerung-verbaende-gegen-wechselmodell-bei.1939.de.html?drn:news_id=976526

2. Artikel:

Winkelmeier-Becker/Müller: Wechselmodell nicht gesetzlich verordnen, sondern im Alltag stärken

Berlin (ots) – Gesetzliches Leitbild würde individuelle Lebenswirklichkeit der Familien ignorieren. Maßstab muss das Kindeswohl bleibenZu der am heutigen Mittwoch stattfindenden öffentlichen Anhörung zum familienrechtlichen Wechselmodell im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das Familienrecht, Axel Müller:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Das Wechselmodell ist eine gute Lösung, wenn Eltern das gemeinsam tragen. Wenn sie sich nicht einig sind, führt eine Anordnung durch das Gericht oft zu Streit, der dann erst recht auf dem Rücken des Kindes ausgetragen wird.

Entscheidender Maßstab muss das Kindeswohl bleiben. Das darf auch mit Blick auf Interessen miteinander streitender Elternteile nicht in den Hintergrund geraten. Die Einführung eines gesetzlichen Leitbilds oder gar eines Regelmodells wäre erkennbar der falsche Weg.“

Axel Müller: „Die quantitative Komponente, die dem Wechselmodell zugrunde gelegt ist, darf nicht außer Acht gelassen werden, sie darf aber auch nicht in den Mittelpunkt gerückt werden, denn im Mittelpunkt steht ausschließlich das Kindeswohl. Dem kann durch das Residenzmodell genauso gut entsprochen werden. Die stets geforderte Absprachefähigkeit der Eltern kann nicht gesetzlich verordnet werden.

Angesichts der bereits heute gelebten Praxis haben wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen, den Wunsch vieler Elternteile, auch nach ihrer Trennung intensiv in die Erziehungsverantwortung für ihre Kinder eingebunden zu bleiben, bei Regelungen zu Umgang und Unterhalt stärker zu berücksichtigen.“

OTS: CDU/CSU – Bundestagsfraktion newsroom: http://www.presseportal.de/nr/7846 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt: CDU/CSU – Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: pressestelle@cducsu.de

Quelle, 13.02.2019 15:13:42

https://www.finanzen.at/nachrichten/aktien/winkelmeier-becker-mueller-wechselmodell-nicht-gesetzlich-verordnen-sondern-im-alltag-staerken-1027949698

 

 

Familienrecht veraltet – Reform von Politik u. Justiz dringend notwendig!

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Mütter betreuen die Kinder und Väter arbeiten, dieses traditionelle Rollenverständnis ist völlig veraltet.
Diverse entfremdete und entsorgte Elternteile und Vereine (Väter für Recht, Vaterverbot, Männerservice; Kindergefühle, Väter ohne Rechte)
fordern ebenso seit vielen Jahren, PA (Parential Alienation) ins Strafrecht aufzunehmen und diese psychische Gewalt, der Entfremdung, zwischen dem eigenen Kind und einem Elternteil gerichtlich beim anderen Elternteil, welcher diesen Umgangsboykott fördert, zu sanktionieren! Diese Eltern-Kind-Entfremdung führt bei einigen Betroffenen bis zum Suizid und ist für viele Personen, welche sich keinen Rechtsanwalt leisten können, ein sehr großes gesellschaftspolitisches Problem.

Admin Familie & Familienrecht, am 27-12-2018

Artikel:
Petition zur „Doppelresidenz“Wechselmodell nach Trennung soll Leitbild werden

Wenn sich Eltern trennen, heißt das für viele Kinder: Sie wohnen bei dem einen, der andere zahlt. Doch immer häufiger betreuen beide Elternteile. Ein Bündnis fordert, diese neue Realität zum Leitbild im Familienrecht zu machen. Von Bettina Rehmann

Nach der Trennung von Eltern wohnen viele Kinder bei dem Elternteil, den anderen besuchen sie. Zwei Drittel der Trennungskinder werden nach diesem Modell, dem sogenannten Residenzmodell betreut. Es ist das einzige Betreuungsmodell, das gesetzlich geregelt ist.

Doch heute beteiligen sich mehr Väter stärker an der Betreuung der Kinder – und auch die meisten Trennungskinder wünschen sich häufige oder längere Kontakte zu dem zweiten Elternteil. Diese Realität solle im deutschen Recht abgebildet werden, fordert das Bündnis „Doppelresidenz.org“. Am Donnerstag haben sie eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, mit der sie fordern, die geteilte Betreuung von Trennungskindern als Leitbild im deutschen Familienrecht zu verankern. Sie nennen das „Doppelresidenz“. Die geteilte Betreuung wird auch Wechselmodell genannt.

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Rund 12.000 Unterschriften schon vor Petitionsstart

Rund 12.000 Menschen hätten die Petition schon vor dem eigentlichen Start unterzeichnet, sagt Markus Witt vom Bündnis. „Es geht hauptsächlich darum, ein zeitgemäßes Familienrecht zu bekommen, also nicht ein Familienrecht, das deutlich über hundert Jahre alt ist, sondern sich daran orientiert, wie Eltern heute leben und was Kinder auch brauchen.“

Es geht den Initiatoren der Petition um mehr als nur ein Betreuungsmodell, betont Cornelia Spachtholz von „Doppelresidenz.org“, die gleichzeitig Vorsitzende des Verbands berufstätiger Mütter ist. Mit der Petition wolle das Bündnis auch einen Sinneswandel in der Gesellschaft erreichen. So werde etwa heute der Begriff der „Alleinerziehenden“ nicht mehr der Realität gerecht, da unter dem Begriff auch diejenigen fallen, die in Wirklichkeit zwar getrennt sind, ihre Kinder aber gemeinsam erziehen. „Getrennt gemeinsam erziehen, das ist aus unserer Sicht das, was unseren Kindern zusteht, weil sie ein Anrecht auf beide Elternteile haben“, dieser Ansatz sei auch förderlich in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Bundestagsabgeordnete und die Vorsitzenden von „Doppelresidenz.org“, Cornelia Spachtholz und Markus Witt (3. und 4. v. l.) vor der Petitionsübergabe im Bundestag.

Reformwünsche auch aus Politik und Justiz

Nicht nur von dem Bündnis geht der Wunsch nach grundlegenden Änderungen im Familienrecht aus: Schon 2017 hat die Konferenz der Landesjustizminister beschlossen, gesetzliche Regelungen für das Wechselmodell zu prüfen. Auch beim Deutschen Juristentag im September in Leipzig wurde ein Beschluss gefasst, wonach alternative Betreuungsmodelle gesetzlich geregelt werden sollen: sowohl in Bezug auf das Umgangsrecht, also die Betreuungszeiten der einzelnen Elternteile, als auch auf das Unterhaltsrecht – dieses müsse auch den Fall, dass beide Eltern ihr Kind nach der Trennung betreuen, regeln und deutlich vereinfacht werden.

An den Beschlüssen mitgearbeitet hat auch die Familienrichterin am Münchner Oberlandesgericht, Isabell Götz, die auch das Bundesjustizminsterium berät. „Wir reden deswegen darüber, weil es zunehmend mehr ein Modell ist, das Eltern nach der Trennung leben und unsere derzeitigen Gesetze es aber nicht abbilden“, erklärt sie. Es könne zwar schon gerichtlich angeordnet werden, aber das reiche nicht. Heute schon, berichtet sie aus ihrer täglichen Arbeit als Familienrichterin, breche das traditionelle Rollenverständnis aus, wonach Mütter die Kinder betreuen und Väter arbeiten. Eine abwechselnde Betreuung nach der Trennung ermögliche auch der Mutter, sich selbst um Einkommen und Altersvorsorge zu kümmern.

Berlin als Hochburg für Wechselmodell

Die Familienanwältin Eva Becker, ebenfalls Mitglied einer Arbeitsgruppe, die das Justizministerium berät, praktiziert in Berlin. „Die Zeit, dass nur Väter an einem Wechselmodell interessiert sind, die ist vorbei, weil auch Mütter vernünftigerweise Interesse daran haben.“ In Berlin seien die Gerichte besonders mit dem Wechselmodell befasst, erklärt sie. „Das hat verschiedene Gründe: Erstens liegt Berlin mitten in den ’neuen‘ Bundesländern, wo Betreuung durch beide Elternteile vielleicht selbstverständlicher ist, ebenso wie es nichts Besonderes ist, wenn Kinder in eine Betreuungseinrichtung gehen.“ In Berlin lebten zudem viele junge Familien, von denen beide Elternteile arbeiten wollten und die Menschen wohnten nicht so weit auseinander, bei einem Wechselmodell nach einer Trennung spielten Distanzen also nicht so eine große Rolle.

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Viele Berliner Richter stellten nicht mehr die Frage danach, wie man fortsetzen könne, was bisher gelebt wurde – etwa wenn die Mutter bisher zu zwei Drittel und der Vater zu einem Drittel betreut hat –, sondern versuchten abzuklären, was gegen eine paritätische Betreuung spreche. „Das ist einfach eine Umkehr des gedanklichen Ansatzes.“ Becker betont allerdings, dass nicht alle Richter dies so sehen und verweist auf den speziellen Trend in Berlin und Brandenburg. „Wir sind, wenn Sie so wollen, eine Hochburg des Wechselmodells, das ist hier einfach Thema.“

15 Prozent der getrennten Familien leben Wechselmodell

Einem Rechtsgutachten für den Deutschen Juristentag zufolge kann man davon ausgehen, dass schon heute schätzungsweise 15 Prozent der Trennungsfamilien in Deutschland das Wechselmodell leben. In der Sozialwissenschaft spricht man übrigens schon von Wechselmodell, wenn der Betreuungsanteil bei 30 Prozent liegt – nicht erst, wenn sich die Eltern die Betreuung genau zu 50 Prozent teilen.

Die Debatte wird in jedem Fall weitergehen: Ähnlich den Ideen der Petition zum Wechselmodell hat die FDP-Bundestagsfraktion im März einen Antrag in den Bundestag eingebracht, wonach das Wechselmodell sogar als gesetzlicher Regelfall eingeführt werden soll.Im Februar kommenden Jahres gibt es dazu im Rechtsausschuss eine erste Anhörung.

Der Petitionsausschuss des Bundestages [bundestag.de] wird die Petition nach der Übergabe prüfen und voraussichtlich in eine Onlinepetition überführen – der Startzeitpunkt steht noch nicht fest.

Beitrag von Bettina Rehmann, Audio: Inforadio | 29.11.18 | 13:35 Uhr Bild: dpa/Hackenburg

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/11/petition-bundestag-wechselmodell-doppelresidenz-berlin.html
Tags: europäischen Familienrecht – Gesellschaftspolitik – Mobbing – Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindeswohl – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Scheidung – Trennung – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft – 

„Lebenslange Wunde“ – Die vaterlose Gesellschaft

„Lebenslange Wunde“ Was ein abwesender Vater für ein Kind bedeuten kann

Trauriges Mädchen Schulkind

„Wo ist Papa?“ Die Bedeutung von Vätern beziehungsweise väterlichen Vorbildern für die Entwicklung von Kindern wurde lange unterschätzt.

Foto: imago/Westend61

„Wenn der leibliche Vater aus dem Leben eines Mädchens oder eines Jungens verschwindet oder herausdrängt, hinterlässt er eine Wunde, die niemand schließen kann und die zeitlebens blutet“, schreibt die Betroffene Jeannette Hagen. In ihrem kürzlich erschienenen Buch „Die verletzte Tochter“ macht sie deutlich, wie der abwesende Vater ihr Leben bestimmte.

Buchcover: Die verletzte Tochter

Buchcover

Foto: Scorpio Verlag

„Wie oft habe ich heimlich geweint, wenn ich miterlebte, wie ein Vater seiner Tochter mit Verständnis und Liebe begegnete oder sie ermutigte, tapfer ihren Weg zu gehen.“ Dabei hat Hagens Vater sie verleumdet und offen abgelehnt, was schließlich dazu führte, dass sie ihre eigene Existenz anzweifelte. Die Folge: „Depressionen, Selbstverletzung, Selbstmordgedanken.“

Die Deutschen – eine väterlose Nation

Jeannette Hagen, die schließlich auch von ihrem Stiefvater verlassen wird, hat eine außergewöhnliche Geschichte, doch die Abwesenheit des Vaters betrifft sehr viele Menschen. „In den letzten hundert Jahren haben funktionale Vätervorbilder in Deutschland gefehlt“, sagt Professor Matthias Franz, Facharzt für Psychotherapeutische Medizin, Neurologie und Psychiatrie am Universitätsklinikum in Düsseldorf. Franz beschreibt in seinen wissenschaftlichen Arbeiten ein „väterliches Defizit“ in unserer Gesellschaft.

Generationen von Kindern sind ohne Vater aufgewachsen

Während und nach dem ersten und zweiten Weltkrieg sind Generationen von Kindern ohne Vater aufgewachsen, weil er gefallen oder verschollen war. Die vielarbeitenden Väter der Wirtschaftswunderzeit waren nur selten zu Hause und für ihre Kinder oft auch keine engen Bezugspersonen. Und heute? „Die Zahl der Kinder, die heute wegen einer Trennung ohne Vater aufwachsen, steigt seit Jahrzehnten kontinuierlich“, sagt Franz, der von einer „neuen Väterlosigkeit“ spricht.

Das alte Rollenmodell fördert die Abwesenheit des Vaters

Hinzu kommt: Das alte Rollenmodell, das den Vater als Versorger und Ernährer der Familie vorsieht, ist weiterhin stabil: 95 Prozent der Väter zwischen Mitte 20 und Anfang 60 arbeiten Franz zufolge Vollzeit, während es bei den Müttern nur etwa 30 Prozent sind. Das heißt: Selbst wenn die Eltern sich nicht getrennt haben, ist der Vater auch heute noch während der Arbeitswoche oft abwesend. Und Väter, die in Elternzeit gehen, sind nach wie vor Exoten.

vaterlose Gesellschaft

Mit Papa die Welt entdecken: Durch den Vater lernen die Kinder, dass es eine Universum jenseits der Mutter-Kind-Symbiose gibt.

Foto: dpa

Je früher die Eltern sich trennen, desto schlimmer

„Wenn Sie ein Kind fragen, was das Wichtigste für es ist, dann antwortet es in der Regel „Mama und Papa“, so Franz. „Wenn einer von beiden nicht mehr da ist, kommt das besonders für ein kleines Kind einem Weltuntergang gleich“, erklärt der Stellvertretende Direktor des Klinischen Instituts für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie des Uniklinikums Düsseldorf. „Da wird das Urvertrauen erschüttert“, sagt Franz. „Diese kindliche Perspektive wird von Erwachsenen aber oft nicht wirklich nachvollzogen“, so Franz. „Je früher die Eltern sich trennen, desto höher das Risiko für die Entwicklung des Kindes.“

„Der Vater ist eigentlich unersetzlich“

Der Vater sei „eigentlich unersetzlich“, sagt Franz, „bei der Mutter finden wir das selbstverständlich, für den Vater muss man das offensichtlich begründen“, stellt der Wissenschaftler fest. Zu Beginn, im ersten Lebensjahr, sei er ausgesprochen wichtig, um die Beziehung zwischen Mutter und Säugling zu stabilisieren. „Der mitfühlende Vater kann sich an der engen Beziehung der beiden erfreuen und sie fördern, ohne eifersüchtig auf das Kind zu sein.“ Gleichzeitig könne er die Mutter unterstützen, damit sie sich voll auf ihr Kind konzentrieren kann. Kinder verinnerlichen so in dieser ersten Phase auch mithilfe des Vaters, dass es nicht schlimm ist, auf die Mutter angewiesen zu sein: Sie lernen Abhängigkeit, ohne Angst zu erleben, eine Voraussetzung für die Entwicklung eines sicheren Bindungsmusters und des Urvertrauens.

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Mama ist wichtig – aber Papa auch.

Foto: dpa-tmn

Kinder lösen sich mithilfe des Vaters von der Mutter

Im zweiten Lebensjahr hat der Vater ebenfalls eine herausragende Rolle: „In dieser Zeit entdecken Kinder die Welt, sie lernen laufen und sprechen“, so Franz. Die Entdeckung der Dreiecksbeziehung Vater-Mutter-Kind sei in dieser Phase entscheidend. „Der Vater nimmt das Kind auf den Arm, zeigt ihm den Weg weg von der Mutter und hilft bei der Erkundung der Welt. Das Kind erkennt, dass das in Ordnung ist, dass es die Trennung von der Mutter und die besonders gegen Ende des zweiten Lebensjahres damit einhergehenden Ängste und Wutzustände überlebt.“ Das heißt, die Kinder lösen sich mithilfe des Vaters von der bis dahin „übermächtigen“ Mutter. Das Kind lernt mit seiner Hilfe selbstständig zu werden, ohne sich vor der Welt oder der Trennung von der Mutter zu fürchten.

Jungen lernen von ihren Vätern den Umgang mit Frauen

Im dritten und vierten Lebensjahr schließlich festigt sich die kindliche sexuelle Identität, indem Kinder miteinander und mit der Mutter und dem Vater Rollenspiele eingehen. Mädchen umwerben in dieser Zeit häufig ihren Vater, Jungen wiederum ihre Mutter. Jungen lernen von ihren Vätern außerdem, wie sie mit Frauen umngehen oder wie sie Krisen bewältigen.

In Regenbogenfamilien übernimmt oft eines der Elternteile die Vater- oder die Mutterrolle. Häufig bleibt zusätzlich auch der Kontakt zum leiblichen Vater oder der leiblichen Mutter. Väter und Mütter können sich in vielen verschiedenen Familienkonstellationen um ihren Nachwuchs kümmern – Hauptsache ist, sie sind für ihre Kinder da.

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Zeit mit Papa – in vielen Familien immer noch viel zu selten.

Foto: imago/Westend61

„Dein Vater ist der Schlechteste von allen Männern“

Dabei löst nicht jeder abwesende Vater das gleiche aus: „Wenn der Vater etwa verstorben ist, die Mutter aber positiv an ihn gebunden ist und an ihn erinnert, indem sie um ihn weint oder schöne Anekdoten erzählt, können Kinder trotzdem von ihr ein positives Vaterbild verinnerlichen“, erklärt Franz. Wenn die durch die Trennung gekränkte oder verletzte Mutter allerdings Männer im Allgemeinen und den Vater „als den Schlechtesten von allen“ verteufele, werde es schwierig. „Dieser Loyalitätskonflikt kann gerade für Jungen unlösbar sein“, sagt Franz, „weil es für sie schwierig wird, eine integrierte männliche Identität, ohne einen anhaltenden Groll auf die Mutter – und später vielleicht die Partnerin – zu entwickeln.“

Der Wissenschaftler rät Eltern bei einer Trennung, Konflikte zwischen Vater und Mutter möglichst aus ihrer Beziehung zum Kind herauszuhalten. „Wenn vonseiten des Kindes der Wunsch da ist, Zeit mit dem Vater zu verbringen, sollte das möglich sein“, erklärt Franz, dessen Ratgeber „Alleinerziehend, selbstbewusst und stark“ Ende März erscheint. Eltern sollten, falls nötig, ihre trennungsbedingten Verletzungen, durch eine Therapie behandeln lassen. Speziell für Alleinerziehende hat Franz zusammen mit anderen Wissenschaftlern des Universitätsklinikums Düsseldorf das Elterntraining „Wir2“ entwickelt, das helfen soll, den Paarkonflikt von der gemeinsamen Elternverantwortung zu trennen.

Buchcover: Alleinerziehend

Buchcover

Foto: Verlag fischer & gann

„Leih-Väter“ suchen

Doch was tun, wenn auf dem Blatt Papier, auf dem andere Kinder ihre Väter zeichnen , nun einmal eine große weiße Lücke klafft – wenn der Vater im Leben des Kindes vollkommen abwesend ist? Mütter sollten sich dann laut Franz aktiv auf die Suche nach männlichen Identifikationsfiguren machen. Das Problem: Auch in Kindergärten und Grundschulen fehlen männliche Bezugspersonen, an denen sich Kinder orientieren könnten. Dennoch sollten Mütter die Suche nicht aufgeben: „Als Leih-Vater eignet sich zum Beispiel auch der Fußballtrainer oder der liebevolle Großvater“, so der Psychoanalytiker. Fest stehe: „Mit einem positiv verinnerlichten väterlichen Vorbild können sich Kinder viel besser entwickeln.“ (dmn)

Zum Weiterlesen:

Matthias Franz: Alleinerziehend – selbstbewusst und stark, Fischer & Gann, 160 Seiten, 15,99 Euro.

Jeannette Hagen: Die Verletzte Tochter – Wie Vaterentbehrung das Leben prägt, Scorpio, 229 Seiten, 16,99 Euro.

, Der Text wurde am 11.Mai 2017 angepasst und leicht erweitert.
https://www.berliner-zeitung.de/familie/was-ein-abwesender-vater-fuer-ein-kind-bedeutet-sote-23615762
Tags: Mobbing – Gleichberechtigung Gleichstellung – Familie- Familienrecht – Menschenrechtsverletzung – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – Kindes-Entfremdung – PA parental alienation – Eltern Entfremdung
PAS – Selbstmord – Suizide – Freitod

Unterhaltszahler werden häufig diffamiert und benachteiligt!

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Respekt für Unterhaltszahler

Alimentenpflichtige werden häufig diffamiert und benachteiligt. Dabei bleibt vielen am Monatsende kaum genug zum Leben.
von Josef Linsler

Josef Linsler ist Vorsitzender des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV)

In Deutschland leben 2,2 Millionen unterhaltsberechtigte minderjährige und über eine Million unterhaltsberechtigte volljährige Kinder. Sie erhalten Unterhalt vom getrennt lebenden Elternteil. Das kann die Mutter sein, aber noch sind es überwiegend die Väter. Während den sogenannten „Alleinerziehenden“ von vornherein das Mitleid der Mehrheit sicher ist, werden die Unterhaltspflichtigen vielfach diffamiert, respektlos behandelt und benachteiligt. Sie stehen immer unter dem latenten Generalverdacht, zu wenig Kindesunterhalt zu zahlen.

Tatsache ist, dass Mindestunterhalt und Selbstbehalt – das ist das Existenzminimum, das Unterhaltspflichtigen bleiben muss – nicht parallel angehoben wurden, obwohl sich dies von der Sache her ergibt: Fällt für Kinder höherer Bedarf aufgrund höherer Kosten für Nahrung, Kleidung Wohnung, Bildung an, so trifft dies auch die Erwachsenen, die Unterhaltspflichtigen. Vergleicht man die letzten zehn Jahre, so ist der Kindesunterhalt um 51 Prozent gestiegen, der Selbstbehalt um 21 Prozent. Das ist ungerecht gegenüber den Unterhaltszahlern, schließlich arbeiten sie hart und vielen bleibt am Monatsende nicht einmal der Selbstbehalt – das sind gegenwärtig 1080 Euro. Davon muss der gesamte Lebensbedarf – Kleidung, Wohnung, Essen, Bildung, Verkehr sowie die Kosten für Umgangswochenenden – bestritten werden. Manchmal wird sogar per Beschluss des Familiengerichts der Selbstbehalt unterschritten.

Alimenten-Zahler werden immer zur Kasse gebeten, auch wenn sie beispielsweise arbeitslos sind oder wenn der Umgang grob behindert, beziehungsweise ganz verweigert wird. Eine missliche Lebenslage besteht ebenso darin, dass beispielsweise der unterhaltsberechtigte Elternteil sich als arm und alleinerziehend ausgibt, aber faktisch mit einem neuen Partner zusammenlebt. Es ist ungerecht, wenn beispielsweise der betreuende Elternteil 3000 und mehr Euro im Monat für sich und zwei Kinder zur Verfügung hat, während dem Unterhaltspflichtigen gerade einmal der Selbstbehalt bleibt. Aus Liebe zu den Kindern übernehmen inzwischen nicht wenige Unterhaltspflichtige 20 und mehr Prozent an der Betreuung, dennoch müssen sie vollen Kindesunterhalt zahlen.

Es ist grob ungerecht, respektlos gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil – und den betroffenen Kindern, wenn der betreuende Elternteil zwar kräftig Unterhalt fordert, aber gleichzeitig den Umgang verweigert. Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt, wird er an den Pranger gestellt, wenn der betreuende Elternteil den Umgang verweigert, passiert nichts, vielmehr hat er weiterhin Anspruch auf „vollen“ Unterhalt. Diesen Missstand tolerieren Familiengerichte und Politik stillschweigend.

Besonders respektlos und unsensibel werden Alimentenzahler von Papa Staat behandelt. Geschiedene und getrennt lebende Unterhaltszahler werden wie Ledige nach Steuerklasse I besteuert, das kinderlose Doppelverdiener-Ehepaar kommt dagegen in den Genuss des Ehegattensplittings. Kindesunterhalt wird steuerlich nicht berücksichtigt. Damit könnte das sehr oft finanziell angespannte familiale System der Trennungsfamilie entlastet und Kinderarmut vermieden werden.

Eine „Aufwertung“ der Unterhaltszahler ist dringend angesagt. Rechte und Pflichten der Unterhaltspflichtigen und der Unterhaltsberechtigten müssen sich die Waage halten.

15. August 201516:56 Uhr

https://www.mittelbayerische.de/politik-nachrichten/respekt-fuer-unterhaltszahler-21771-art1270860.html
Tags: Armut – Familie – Familienrecht – Gleichberechtigung Gleichstellung – Menschenrechtsverletzung – Mobbing – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrechtater – Väter – Vaterlose Gesellschaft

Alleiniges Sorgerecht für Mutter aufgehoben

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Vorarlberg: Alleiniges Sorgerecht für Mutter aufgehoben

Eine Mutter geht mit ihren Kindern spazieren. ©Symbolbild: APA

Die Richter am Obresten Gerichtshof (OGH) kassierten eine Entscheidung über die alleinige Obsorge einer Mutter über ihre Kinder und ordneten eine neue Verhandlung in Vorarlberg an.

Die Ehe wurde 2014 einvernehmlich geschieden. Vereinbart wurde dabei die gemeinsame Obsorge für die beiden Kinder. Die Frau ist inzwischen mit den Kindern vom Osten Österreichs nach Vorarlberg übersiedelt. Deswegen beantragte sie vor Gericht das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder. Diesem Antrag wurde am zuständigen Vorarlberger Bezirksgericht stattgegeben. Am Landesgericht Feldkirch wurde danach der erstinstanzliche Beschluss bestätigt. Die Vorarlberger Pflegschaftsrichter begründeten ihre Beschlüsse mit der räumlichen Distanz und der mangelnden Gesprächsbasis der Eltern.

Am Obersten Gerichtshof (OGH) wurden nun die Entscheidungen der Vorarlberger Richter aufgehoben. Die Wiener Höchstrichter ordneten eine Verfahrensergänzung und danach eine neue Entscheidung am Vorarl­berger Bezirksgericht an.

Damit wurde dem außerordentlichen Revisionsrekurs des Vaters Folge gegeben.

Denn nach Ansicht der OGH-Richter haben die Vorarlberger Richter den Sachverhalt mangelhaft ermittelt. Sosei etwa nicht geprüft worden, ob sich die Gesprächsbasis der Eltern mit fachlicher Anleitung nicht doch verbessern lasse. Zudem gebe es ein Mindestmaß an Kommunikation, die über SMS und E-Mails erfolge. Es bestehe kein Grundsatz, wonach eine Kommunikation der Eltern per SMS und E-Mail für eine sinnvolle Ausübung einer beiderseitigen Obsorge nicht genüge.

Beste Lösung

Die Höchstrichter deuteten in ihrer schriftlichen Entscheidung an, dass aus ihrer Sicht trotz der bestehenden Probleme mit der räumlichen Entfernung und der konfliktbeladenen Kommunikation der Eltern das Beibeihalten der beiderseitigen Obsorge für das Wohlergehen der Kinder weiterhin die beste Lösung wäre. Mit dem Vorliegen eines gewichtigen Grundes für die Änderung der bisherigen Obsorge-Regelung hätten sich die Vorinstanzen nicht inhaltlich auseinandergesetzt, bemängelten die OGH-Richter. Ein gewichtiger Grund sei Voraussetzung für eine Änderung beim Sorgerecht, das prinzipiell beiden Elternteilen zustehe.

Außerdem rügten die Höchstrichter Teile der Argumentation der Bezirksrichterin. Dabei ging es etwa um das Thema der fehlenden direkten Besprechungen zwischen den Eltern. Dabei wurde am Bezirksgericht festgestellt, dass die Mutter Telefonanrufe des Vaters der Kinder blockiere. Dazu wird in der OGH-Entscheidung festgehalten: „Das Verweigern ihrer Mitwirkung kann nicht zugunsten der alleinigen Obsorge der Mutter ins Treffen geführt werden.“

Von NEUE/Seff Dünser 31.03.2018 14:47 (Akt. 31.03.2018 15:15)

http://www.vol.at/vorarlberg-alleiniges-sorgerecht-fuer-mutter-aufgehoben/5730562
Tags: Alleinerziehende – Familienrecht –
Gericht – Gesetze Österreich

01.04.2018, 20:06 Zur Entscheidung des OGH fällt mir nur ein Wort ein – BRAVO!

Als Lebensgefährtin eines geschiedenen Vaters hätte ich mir so eine Entscheidung nur wünschen können. Regelmäßig nahm die Mutter „zum Wohle ihrer Kinder“ ihre Handys in Verwahrung, sodass eine Kommunikation nicht mehr möglich war – über Monate.
Jede vom Gericht beschlossene Besuchsregelung boykotierte sie nach ganzen Kräften. Der Kommentar der Richterin und vor allem des Jugendamtes lautete stets, dass wir Verständnis für die Mutter haben sollen – sie sei verzweifelt. Keiner fragte, wie verzweifelt die Kinder waren.
Jetzt sind sie erwachsen und meiden den Kontakt zur Mutter. Späte Gerechtigkeit?

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01.04.2018, 16:18 Man(n) glaubt es nicht was im Österreichischen Familienrecht abgeht. Hier meine Erfahrungen:
Trennung, war nicht verheiratet, deshalb keine gemeinsame Obsorge.
Ex. Frau die im Schichtdienst arbeitet, will gemeinsam mit einer Tagesmutter (wo das Kind 10 Nächte schlafen muss), mein Kind erziehen. Ich als Vater, dürfte mich ja jedes zweite Wochenende von Samstag auf Sonntag um das Kind kümmern.
Ich habe mir erlaubt, die Beratungsstelle beim Bezirksgericht Feldkirch, aufzusuchen.
Ich habe der diensthabenden Richterin erklärt, dass ich mich mehr um mein Kind kümmern will und auch kann. Die letzten 8 Jahre habe ich mich deutlich mehr um das Kind gekümmert (Nachweisbar) Mein Vorschlag war, dass ich, statt der Tagesmutter mein Kind erziehe. Die Aussage der Richterin war: Wenn die Kindesmutter das so will (mit der Tagesmutter), dann wäre das so. Auf diese Aussage hin habe ich beschlossen um mein Kind zu kämpfen. Aber es ist als Mann fast nicht möglich, diesen Kampf zu gewinnen. 😦

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01.04.2018, 15:13 Was werden hier #metoo Frauen und kinderlose „Alice Schwarze’s“ wieder aufschreien.
Gratulation an den Vater der diese Diskriminierung nicht einfach so hingenommen hat und langen Atem und Durchhaltevermögen bewiesen hat.
Zu der Mutter möchte ich gar nicht erst etwas sagen. Zuerst die Kinder entwurzeln und dann auch noch das alleinige Sorgerecht fordern. Schade dass man so jemanden nicht verwarnen kann. Und Kindeswohls scheint es ihr ja nicht wirklich zu gehen.
Die Bezirksrichterin dürfte mit der einfachen Rüge noch milde davon gekommen zu sein. Für mich klingt das eher nach grob fahrlässig und so jemand sollte so ein Amt nicht weiter ausüben dürfen. Wahrscheinlich handelt es sich hier auch um jemanden, der persönlich komprimiert zu sein scheint oder von Männern kaum eines Blickes gewürdigt wird, bei jeder Möglichkeit aber #metoo schreit.
Hoffentlich erst der Anfang zur wirklichen Gleichberechtigung.

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01.04.2018, 14:30 Halt wie immer! Unstimmigkeiten der Geschiedenen werden zu Lasten der Kinder ausgetragen. Wirklich tragisch!!! Liebe Erwachsene stellt ,,euch‘‘ nicht immer so in den Mittelpunkt und handelt zum Wohl eurer gemeinsamen Kinder!!!

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01.04.2018, 12:16 Ich habe hier geschrieben (wieder einmal, wieder vergeblich),

dass es langsam an der Zeit wäre,
die Ausbildung zum Richteramt und die Bestellpraxis für dieses Amt zu überdenken und zu ändern.
Vielleicht hätten wir dann in Zukunft wieder eine Justiz, deren Vertreter auch die Realität kennen.

Leider verschwinden solche Gedankenäußerungen bei vol.at meist im Orkus der Zensur.

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01.04.2018, 12:16 Vorarlberger Gerichte halt………….machen was sie wollen, teilweise ohne Sinn u. Verstand.

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01.04.2018, 12:15 Der im Artikel beschriebene Fall mit „fehlenden direkten Besprechungen zwischen den Eltern“ ist eine Taktik, die evtl. von der Präsidentin der Vbg. RA-Kammer stammt. Das Wohl von Kindern wird dadurch massiv geschädigt! Auch RA und Richter, die das nicht erkennen (wollen) oder viel zu spät agieren sowie den betroffenen Vätern es sehr schwer machen, sich für die Kinder und deren Wohl einzusetzen, gehören in die Verantwortung genommen! Leider schieben Richter oft die Verantwortung ab und geben die heisse Kartoffel an das Jugendamt, wodurch die Kinder noch mehr traumatisiert werden. Zudem erzwingt man durch dieses Verhalten unseres Rechtssystems eine Erziehungsform für Kinder, die ganz und gar nicht dem Wohle der Kinder dient. Viele andere Taktiken und fiese Tricks von Anwälten wie beispielsweise Dr. Birgitte Breinbauer werden von Vereinen wie dem Männerservice aufgedeckt! Danke dafür, denn Anwälten, die ihre Position und Wissen missbrauchen, gehört die Lizenz entzogen.

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01.04.2018, 10:50 Tja Vorarlberg-Richter nichts zu gebrauchen!!! Falsche und voreilige Entscheidungen!!

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01.04.2018, 10:48 … typisch vorarlberg …

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01.04.2018, 10:20 Ehrlich.. wen interessiert der schass? Ist es echt wert zum so Sto?… Und wenn in Schweden an Russ an Furz Lot steht es morn DIN…

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01.04.2018, 09:49 Tja… das Privileg der Frauen

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01.04.2018, 10:22 Ja wir tragen das Kind auch aus.. und genähten es.. stehen in da Nacht auf.. und machen gar alles 24h am Tag während der Vater als zwei Wochen Mal fainifaini macht… Lächerlich.. Männer sollten gar keine rechte mehr haben … Word

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Heute, 08:07 Gute Frau.. Es mag schon sein das es Väter gibt denen es am A…. Vorbei geht was mit ihren Kindern Nach der Trennung passiert. Aber es gibt auch sehr viele Väter die sehr gerne viel mehr um Ihre Kinder kümmern würden wenn man ihnen die Gelegenheit dazu geben würde. Leider gibt es viele Frauen, und dafür schäme ich mich oft eine Frau zu sein, die eine Trennung nur zu ihren Gunsten ausnutzen. Sie ruinieren den Vater finanziell und vom Seelenleben dessen und der Kinder wollen wir gar nicht reden. Ich finde das einfach nur schlimm. Sie sollten sich mal echt über ihre Denkensweise Gedankenmachen. Ist ja echt übel was in Ihrem Kopf abgeht. Jeder Vater der sich ordentlich um seine Kinder kümmern möchte sollte das Recht auch dazu bekommen gemeinsam mit der Mutter.

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Heute, 07:48 Narzistische, arrogante und chronisch unzufriedene Frauen sind wirklich das Letzte, was Kinder in der Erziehung brauchen.

Aber ich kenne zu viele Fälle, bei denen die Kinder dann bereits ab der Pubertät rebellieren und immer mehr mit dem Vater unternehmen wollen. Je nach Alter des Kindes bei der Trennung zieht es die Kinder stark zum Vater – vorallem, wenn sie dann 18 sind!

Und die eigennützige Mutter bleibt allein auf der Strecke. Das Kind hat starken Kontakt mit dem Vater und erfährt dann mit ausreichenden Gerichtsbelegen/Schriftverkehr etc., dass die Mutter massiv den Kontakt zum Vater blockierte.

Das Kind wendet sich mehr von der Mutter ab und holt Zeit mit dem Vater nach.

Die Mutter vereinsamt zunehmend, denn auch kein dauerhafter Partner ist an so einer Bestie interessiert. Die Frau postet dämliche Bilder in scheinbar „glücklichen Posen“ in sozialen Medien und wird verzweifelter, weil niemand sich mit ihr abgeben will.

Zu oft schon gesehen – Männer, kämpft um eure Kinder!

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01.04.2018, 22:23 Wenn du das so siehst, solltest du das finanzielle auch allein stemmen!!! Dann hast du das Recht so zu urteilen! Zumeist werden Männer nur auf das finanzielle reduziert! LG von einer alleinerzieherin!

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01.04.2018, 18:13 OK, wenn Du das so meinst, gehört DIR auch jedes Recht verweigert Alimente zu fordern.Dann kannst Du von mir aus auch 48h am Tag feini feini machen.

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01.04.2018, 12:50 Ruhig blut verbitterte frau…
Sie sind ein paradebeispiel für die emanzipation…
Die frauen wollen gleich gestellt werden wie männer, (arbeit, bundesheer, sport,…)
Aber wenn es sich um das sorgerecht für kinder handelt dann wollt ihr nichts mehr von gleichberechtigung wissen…

Ps.: ihr emanzen seid nur heuchler auf einer viel zu grossen plattform die euch geboten wird.
Komisch wie ich finde!

Das war das wort zum sonntag 🙂

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01.04.2018, 12:13 @ cheffrau

Du bist der widerliche Prototyp einer gekränkten, mäßig intelligenten, zudem herzlosen Frau.

Alle Männer / Väter in einen Topf zu werfen hat wohl mit Deinen persönlichen Erfahrungen zu tun?

Leider kann ich Dich trösten, Väter haben, Alimente zu bezahlen ausgenommen, keine Rechte. Aufgrund einer völlig veralteten, menschenverachtenden Gesetzeslage, können gekränkte Mütter, vollkommen legal, den Vätern ihre Kinder entziehen, den Kindern ihre Väter entziehen.

Ich spreche aus Erfahrung, nur um mir weh zu tun, konnte ich meine Kinder für lange Zeit nur alle 14 Tage sehen, das war das schlimmste, was mir je im Leben passiert ist.

Der Schmerz, die Tage zu zählen, nicht zu sehen wie es ihnen geht, war unerträglich. Zudem noch die Wut, dies alles nur zur Genugtuung der Mutter ertragen zu müssen.

Also: es muss dringend sofort unterbunden werden, das liebende Väter, die sich um ihre Kinder kümmern WOLLEN, dies auf Wunsch der Mutter nicht DÜRFEN.

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01.04.2018, 11:19 Puppen wurden mal genäht, ist aber schon lange her 🙂

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01.04.2018, 11:17 Genau… Erkennt den Kerlen alle Rechte ab.. zu lange hatten die was zu melden

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01.04.2018, 23:50 Und wird auch so bleiben, Püppi.

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01.04.2018, 11:06 Einfach nur dumm….

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01.04.2018, 11:23 I dont give a shit … Männer braucht kein schwein… Und i dont Care what U say ha..ha..und ha…

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01.04.2018, 14:41 @ Dünnschiss: Wieso, sind sie etwa ein Schwein?

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01.04.2018, 09:40 Schon spannend: sehr viele User regen sich über die mangelnde Rechtschreibfähigkeiten der Autoren, die fehlerhaften sachlichen inhaltlichen und sprachlichen Punkte raus und sind trotzdem immer wieder in vol.at anzutreffen. Zu
Zum Richter Beschluss: ich finde es traurig dass hier eine Richterin! Den Sachverhalt nicht richtig prüft und deinem Vater so ihre Kinder wegnimmt. Meiner Meinung nach sollte diese Frau suspendiert werden, dass sie nachweislich geschlechterspezifisch urteilt.

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01.04.2018, 12:17 Volle Zustimmung! Solche Ricter/-innen gehören des Amtes enthoben.

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01.04.2018, 11:22 Zum allgemeinen Glück könnte sie das Glück haben und wegrationalisiert werden.
Win-win, gespart und Sicherheit gewonnen …

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01.04.2018, 09:37 Ist ein privater Sorgerechtsstreit eine Meldung für vol.at?

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01.04.2018, 13:44 Besser ein paar hirnlose Youtube Bikini Girls in vol.at bringen, was? Das wäre eher was für Sie.

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01.04.2018, 11:33 @DaSeppl: ….“eh klar“, ein „privater“ Sorgerechtsstreit, wen interessiert das?? Es ist „ja nur“ das „private“ Leben von Kindern, über deren Köpfe hinweg – meist unterstützt von so schön „objektiven??“ GutachterInnen, unterstützt von (auch) aggressiver Anwalts“kultur“, entschieden von RichterInnen, die sich sehr gerne an „Gut“achterInnen zum Thema KINDESWOHL anlehnen, da Richterinnen JuristInnen sind und das „kindeswohlorientierte??“ Gutachten entscheidet über „Wohl und Wehe = Leid“ von Kindern!
Doch – Kindesleid und Kindesnot – hat UNS zu interessieren und doch – es ist nicht unerheblich wer hier
„via“ Gutachterin Einfluss auf ein Kinderleben nimmt und es ist nicht unerheblich WIE es den Kindern geht!
Nur ist bei mir der Eindruck „geblieben“ und hier entstanden, dass der Begriff KINDESWOHL der am meisten
„zynisch“ missinterpretierte Begriff überhaupt ist und, dass es hierzulande ZULETZT um das KINDESWOHL geht… Kinder haben KEINE Stimme – das ist FIX und TRAURIG!!

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01.04.2018, 10:32 @DaSeppl: Du musst es ja nicht lesen, Dolm.

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01.04.2018, 11:18 Du bist hohl

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01.04.2018, 10:06 Ich gebe dir Recht, jedoch der Focus liegt ja an dem Fehlverhalten zweier Provinz-Gerichtsinstanzen.

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01.04.2018, 09:18 Alleine schon ein derartiger Schritt dieser Mutter zur Erkämpfung des Alleinsorgerechtes würde mich veranlassen, für sie einen Sorger zu bestimmen.

Aber es hört mit unserer „Ländle-Justiz“ nicht auf. Selbst in derartigen Fällen entscheiden Richter auf Bezirks-und Landesgerichtsebene daß laut OGH:
1. Feststellung, dass der Sachverhalt nur mangelnd ermittel wurde;
2.Teile der Argumentation der Bezirksrichterin zu rügen sind;
3. bemängelt wurde auch , dass sich beide Gerichte nicht inhaltlich auseinandersetzten.
All dies geht so langsam an einer wohl bekannten „Seilschaftsjustiz“ (bekannt von Ratz udglm.) schon weit vorbei und bringt großes Unbehagen, vor derartigen Richtern einmal ein „gerechtes Urteil“ zu erwarten zu müssen.
Das Glück einen fähigen, der Seilschaft nicht zutragenden Anwalt zu haben,ist eher selten.
Welcher Anwalt darf sich über derartigen Verdienst loben? Anscheinend keiner der hiesigen Armenverdeitiger, welche sich sonst mit ihren Namen in vielfacher Form prüden.

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01.04.2018, 10:24 Dämlich ohne Ende… Es interessiert koa Sau ob da Sepp mit da Hilde Streit hat.. geleck

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01.04.2018, 11:25 Genau… Faaaaad

Tolle Nochrichta.. gut das machen es EZ wissen….

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01.04.2018, 08:57 Jemand hatte das Sorgerecht FÜR die Mutter? 😉

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01.04.2018, 08:15 „Das Verweigern ihrer Mitwirkung kann nicht zugunsten der alleinigen Obsorge der Mutter ins Treffen geführt werden.“ Sehr gut, aber dazu braucht es den OGH und der Vater muß die ganzen Provinzinstanzen durchgehen.
Die Mutter unterbindet Telefonate zwischen den Kindern und dem Vater, der natürlich trotzdem weiter zahlen darf. Gehts eigentlich noch? Ich würde der guten Frau die Alimente etc. einstellen lassen bis sie wieder zum Wohle der Kinder zur Vernunft kommt.
Da sieht man mal wieder was für haarsträubende Urteile, noch dazu natürlich meistens zum Nachteil der Männer, in der Provinz gefällt werden. Möchte die
Richterin in Feldkirch sich am Zerreißen einer Familie aktiv mit ihrem Urteil beteiligen?

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01.04.2018, 08:00 Nun – gegen Dummheit, Erdbeben und recht exotisch anmutende Sätze der deutschen Sprache – kann man sich derzeit leider noch nicht impfen lassen.

Prospekt, prospekt – das imprägniert mir !

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01.04.2018, 11:31 Du Heino.. Go gi gaggla maha

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01.04.2018, 04:33 So ist mir mir ergangen. Wenn das letzte Kind 2 Jahre alt war und in die Hose gemacht hat, wurde mir vor Gericht wieder die Besuchszeit gekürzt. am Schluss waren es 6 Stunden alle 3 Wochen. Alle 2 Kinder 2 (eines davon leicht behindert) Meine damalige Frau zog nach Zürich. (Ich wusste nicht wohin) Ich habe das gefragt wie die Adresse war, Ich bekam die Antwort- Das ist Amtsgeheimnis. Den beiden wurde von der Mutter verboten Kontakt mit mir zu halten. Das Mädchen damals 3 Jahre alt durfte mich nicht anrufen oder eine Zeichnung mir zu schicken. So verging die Zeit und ich habe mich daran gewöhnt. Jetzt ist die Tochter Fabienne 24 Jahre alt und hat ein Baby bekommen (das hat mir ein Bekannter gesagt) ich weiß nicht einmal wie die Enkelin heißt. VIELEN DANK AN FRAU RATZ.

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01.04.2018, 18:33 wird schon einen Grund haben, wenn du das Kind nicht sehen durftest. und warum sucht dich deine 24jöhrige Tochter nicht

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01.04.2018, 01:14 Die Ehe wurde 2014 einvernehmlich geschieden. Vereinbart wurde dabei die gemeinsame Obsorge für die beiden Kinder. Die Frau ist inzwischen mit den Kindern vom Osten Österreichs nach Vorarlberg übersiedelt. Deswegen beantragte sie vor Gericht das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder………………………….

Das ist doch kein Grund einem Vater das gemeinsame Sorgerecht zu nehmen. Er würde die Kinder vermutlich in den Ferien haben wollen, was auch für die Kinder gut wäre. Man kann doch nicht einfach hunderte Kilometer weg ziehen und verlangen, dass der Vater plötzlich seine Kinder abschreibt. Ich wäre froh gewesen, wenn sich der Vater meiner Kinder um diese gekümmert hätte, was leider nicht der Fall war. Wenn eine Scheidung einvernehmlich ist, dann sollten sich die Eltern doch einigen können. Oder?

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01.04.2018, 08:38 Ja, eigentlich schon. Ich habe auch den Kontakt zu meinen Kindern nach der Scheidung aufrechterhalten können, auch gegen den Willen meiner Ex. Aber nur weil diese zu diesem Zeitpunkt schon älter wären (12 und 10). Wenn diese kleiner gewesen wären hätte ich wahrscheinlich keine Chance gehabt, aber natürlich brav zahlen dürfen. Also kann ich mich in den Mann aus dem Bericht gut einleben. Dass eine Richterin in Feldkirch so ein kinderfeindliches, juristisch nicht mal tragfähiges, Urteil spricht sagt so einiges über die Ländlejustiz aus.

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01.04.2018, 08:02 Sehr guter Beitrag, den ich unterschreibe, macht alles Sinn was du hier ausführst. Natürlich könnte er seine Kinder auch hier sehen, zB im Urlaub, bei dem er sich ja hier ein Zimmer nehmen könnte, oder eine Ferienwohnung, um eben mit ihnen Zeit zu verbringen. Oder sie eben auch mal im gemeinsamen Urlaub irgendwo zu geniessen und mit ihnen Zeit verbringen. Hier wird den Müttern manchmal schon mehr Vorteile zugeschoben, als den Vätern, was sicher nicht immer gerecht ist, die Richter entscheiden hier blind, ohne die Eleternteile vorher jemals Live erlebt zu haben, wie sehr sie an den Kindern hängen und zwar BEIDE Seiten denke ich. Schon sehr traurig, was sich da manchmal für persönliche Tragödien abspielen, gerade wenns dann um die eigenen Kinder geht.

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31.03.2018, 23:04 Eine Entscheidung kassieren? Wow 😉

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01.04.2018, 09:13 Eine gerichtliche Entscheidung „kassieren“ ist Juristendeutsch bzw. der Fachausdruck und bedeutet soviel wie eine Entscheidung der Vorinstanz „aufheben“.

Darum heißen in manchen Ländern (z. B. Italien) die Revisions- (Berufungs-) Gerichte auch „Kassationsgerichte“.

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01.04.2018, 09:54 Eddie 2 danke für die Aufklärung, habe wieder etwas gelernt.

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01.04.2018, 08:19 Du und die anderen Kommentarschreiber weiter unten habt wohl keine größeren Sorgen, dass ihr euch über die Rechtschreibung im Artikel echauffieren müsst. Der Inhalt des Berichtes ist euch wahrscheinlich egal. Provinzler, werft nur weiter den ersten Stein.

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31.03.2018, 22:54 Ich fordere verpflichtende Deutschkurse für vol.at – Mitarbeiter!!

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31.03.2018, 21:03 Obresten Gerichtshof ???

Wieder mal eine glanzVOLle Meisterleistung schon im ersten Satz,
Reschpeckt!!

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31.03.2018, 20:37 wo ist überhaupt die Evil-Harry Laus abgeblieben

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01.04.2018, 10:11 Wo ? die ist Eier suchen und das ist gut so !

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01.04.2018, 09:52 Mei,mei, bist Du wieder mal freundlich drauf, D U O B E R L A U S ( E R )

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01.04.2018, 19:15 Schau schau, unser feini feini Macher Marczyinski, du bist so blöd
in einer Person, dass du heute wohl gleich mit deinen beiden Nicks
auf dem Weg bist, selten blöder Hund!!!

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31.03.2018, 20:21 Kassierten eine Entscheidung! Was soll das wohl heissen? Deutsche Sprache, schwere Sprache, da ist wohl jemand am Werk der nicht richtig Deutsch kann!

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31.03.2018, 20:14 Den üblichen Rechtschreibfehler kann ich noch verzeihen…

Aber kann mir jemand bitte erklären was „Die Richter am Obresten Gerichtshof (OGH) kassierten eine Entscheidung über die alleinige Obsorge einer Mutter über ihre Kinder und ordneten eine neue Verhandlung in Vorarlberg an.“ bedeutet?

Was bitte ist eine „…kassierten einen Entscheidung…“ ???
Was ist die Bedeutung dieser Worte???

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01.04.2018, 08:46 Bei einer kassatorischen Entscheidung prüft eine instanziell übergeordnete Stelle, typischerweise Behörde oder Gericht, die Entscheidung einer Ausgangsstelle, nur mit der Befugnis, die Ausgangsentscheidung zu bestätigen oder aufzuheben, zu kassieren (von frz. casser ‚kaputt machen, zerstören‘).  „aus Wikipedia“

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31.03.2018, 23:56 Sollte wohl heissen:

„Die Richter am Obresten Gerichtshof (OGH) kassierten für eine Entscheidung ab….

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31.03.2018, 23:05 Wahrscheinlich hat man das „ein“ vergessen und auch den Stil für Nachrichten ;)))

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01.04.2018, 11:00 NO BRAIN.

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31.03.2018, 21:04 kassieren
schwaches Verb – 1. seines Amtes entheben, unehrenvoll aus …2. (ein Gerichtsurteil) aufheben

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31.03.2018, 20:29 Die Kassation einer Entscheidung ist die Aufhebung einer Entscheidung- hier weil der wesentliche Sachverhalt nicht ermittelt wurde. Wäre der Sachverhalt von den vorherigen Gerichten (1. und 2. Instanz, BG und LG) ermittelt worden, hätte der OGH meritorisch entscheiden können – also selbst in der Sache. Da der OGH nicht selbst den Sachverhalt erhebt, konnte er hier die Entscheidung nur kassieren (von Kassation).

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31.03.2018, 20:28 diese Frage kann dir nur vol.at beantworten, ich mutmaße, daß der Schreiberling einen Versuch gestartet hat, einen Artikel selbst zu verfassen und dabei ist er kläglich gescheiter. Vielleicht wollte er schreiben, die Mutter kassierte durch die Richter des OGH eine Abfuhr für das alleinige Sorgerecht. Ist aber nur eine Mußtmaßung meinerseits.

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31.03.2018, 21:36 kassieren
schwaches Verb – 1. seines Amtes entheben, unehrenvoll aus …2. (ein Gerichtsurteil) aufheben

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31.03.2018, 20:14 Traurige Kinder zwischen uneinigen,so genannten Eltern und das Gesetz spielt seine Spielchen zum kotzen

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31.03.2018, 19:38 Bravo! Wird auch höchste Zeit, dass auch die Männer mehr Rechte nach Scheidungen bekommen. Ich (und ich bin selber eine Frau) finde es erschreckend, wie viele Frauen die Kinder für ihre eigenen Rachegelüste gegenüber dem Ex missbrauchen. Da geht es leider sehr oft gar nicht mehr um das Wohl der eigenen Kinder, sondern nur darum, den anderen zu verletzen, zu demütigen, schlecht zu reden und finanziell auszunehmen. Der Vater scheint ja auch echtes Interesse an der Fürsorge seiner Kinder zu haben. Nachdem sie sogar seine Telefonanrufe blockiert stellt sich mir die Frage, ob nicht sogar ER das alleinige Sorgerecht beanspruchen sollte.

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31.03.2018, 19:16 Die Richter am Obresten Gerichtshof (OGH) kassierten eine Entscheidung über die alleinige Obsorge einer Mutter über ihre Kinder und ordneten eine neue Verhandlung in Vorarlberg an. Ein Deutsch wie im Bilderbuch …
Eine gemeinsame Obsorge über SMS und Mail. Habe noch nie gehört dass über diese Medien Kindern der Hintern gewischt wurde…

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31.03.2018, 23:05 Was soll denn das bitte heissen? -> “ .. über SMS und MAIL der Hintern gewischt wurde?“

Sie kennen den Umfang einer gemeinsamen Obsorge wohl kaum und vertauschen die Obsorge mit dem Betreuungsrecht – welches ja eine Mutter automatisch bekommt und ein Vater erst beantragen muss – soviel zur Geschlechtergleichberechtigung. Ein Vater darf in 94.7 %, egal ob er das möchte oder nicht, seine Betreuung nur monetarisch einbringen.
Wer hat der Mutter gesagt, dass sie eine derartige Distanz zum Kindesvater schaffen soll und damit für die Kinder verunmöglicht eine gesunde Beziehung zum anderen Elternteil erhalten zu können ? Den Hintern auswischen, das würde auch sicherlich ein Vater tun. Es sind nicht alle Väter, so wie ihr Frauen Euch das gerne wünscht: Zahlender, dafür ihr theadralisch: „Ich bin eine arme Alleinerzieherin“ schreien dürft -während ihr aber mitansehen DÜRFT, wie Eure Kinder aufwachsen. Diese Art von faschistoidem Feminismus ist echt mies. Mies vor allem Euren Kindern g.über.

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01.04.2018, 10:59 So ist es.

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31.03.2018, 19:38 @Brelo

Was kann ein Vater dafür wenn die Exfrau mit den Kindern in ein anderes Bundesland zieht? Reichlich wenig wahrscheinlich …. soviel zu deinem Hintern wischen!

Warum soll eine Mutter das alleinige Sorgerecht bekommen „nur“ weil sie weiter weg zieht vom Vater deren Kinder???

Kinder brauchen auch ihren Vater,sie soll froh sein das es ihn gibt …. und das nicht nur zum Hintern putzen u. Alimente zahlen!!

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31.03.2018, 18:51 Na endlich mal ein Richter der zu Mann und Kind hält, und nicht die ganze Macht an die Frau übergibt.!

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01.04.2018, 11:15 Wenn Sorgerecht was mit Macht zu tun haben soll, dann gute Nacht für das Kind…

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31.03.2018, 18:35 halt vlbg richter ein Urteil nachdem anderem aufgehoben, wehn wundert das

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31.03.2018, 18:26 Bravo!
Und was in diesem Artikel vielleicht zu kurz gekommen ist: Wie kann es in Österreich noch immer möglich sein, dass (egal bei gemeinsamer oder alleiniger Obsorge) sich der ABR (Aufenthaltsbestimmungsberechtigte) Elternteil derart vom anderen Elternteil entfernen darf, dass eine bestehende Kontaktrechtsregelung nun vom verbleibenden Elternteil nicht mehr gelebt werden und er somit von den Kindern entfremdet werden kann.
Die Tatsache, dass die Kindesmutter die Telefonkontakte vom Kindesvater blockiert, lässt nicht nur Rückschlüsse auf ihre Verantwortungslosigkeit und ihr Verständnis für die Interessen ihrer Kinder zu, sondern ist ein klarer Beweis für ihre Bindungsintoleranz. Diese wiederum, angeführt im öst. Familienrecht als Kindeswohlgefährdung, sollte die Richter in eventu sogar eine Verlagerung des ABRs zum Kindesvater in Überlegung bringen, anstatt ihm die Obsorge zu nehmen.
Klar und deutlich legen die Richter des BG hier Zeugnis Ihrer Mütterlastigkeit ab.

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31.03.2018, 18:00 Gut so. Alleiniges Sorgerecht ohne schwerwiegende Ferfehlung gehört nicht gestattet. Manche Mütter verhalten sich mehr als abartig leider.

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31.03.2018, 17:59 Ih kenn ou so ah S u.
Hot zwoa liabe Moadla! Widr säg ih nix meh, hot koan Wert.

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31.03.2018, 17:32 Die Vorarlberger Gerichte entscheiden immer gegen den Vater.
Der ist nur eine Kontonummer, ohne jegliches Recht.
Räumt endlich mal auf, in dem Sauladen!

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01.04.2018, 10:06 Soo stimmt Deine Einschätzung auch nicht, aus meiner eigenen Erfahrung. Damals, also schon lange,lange her, da habe ICH als Mann vor Gericht und Jugendamt, ein bisschen habe ich sehr wohl von denen gewisse Unterstützung erhalten, das Sorgerecht für meine beiden Kleinen erstritten. Wenn MANN unbedingt was will und sich ganz ernsthaft, aus Sicht des Jugendamtes gesehen, dafür einsetzt daß die Kinder es beim Mann besser haben, dann wird oft auch im Sinne,zum Wohl der Kinder, auch der Mann, also ich, zum Alleinerzieher bestimmt. Möglicherweise ist das selten, aber doch möglich. Jedenfalls war das bei mir so.

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01.04.2018, 19:20 1943????

feini feini, Dornbirngay, aber wer machte dir die 2 Kinder?

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01.04.2018, 10:55 In krassen Fällen mag es ja so sein, dass der Mann das alleinige Sorgerecht bekommt, streitet ja niemand ab. Aber im Normalfall ist der Vater immer der Lackierte und Zahlmeister ohne Rechte. Da muss ich Brenner recht geben. Auch eigene Erfahrung und Erfahrung eines befreundeten Rechtsanwaltes als Rechtsbeistand.

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31.03.2018, 16:51 Gute Entscheidung des OGH!

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31.03.2018, 15:59 Gott sei Dank hat man der Supermami und der Vorarlberger Gerichtbarke ihre Grenzen aufgezeigt

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31.03.2018, 15:54 Da werden die Gender-Emanzen wieder aufheulen!

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31.03.2018, 15:12 Ja meine Damen und Herren Richter an den Vorarlberger Gerichten: Die Emanzipation gilt auch für Ex-Ehe-Männer. Man hat ohnehin jahrelang die Männer in Scheidungsverfahren „richterlich“ abgezockt und ins abseits gestellt, aber hohe Unterhaltsforderungen „aufgebrummt“. Es ist schon richtig, wenn Euch der Oberste Gerichtshof in Wien deutlich zeigt, wohin der Rechtsweg zu gehen hat!

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31.03.2018, 15:06 die vorarlberger pflegschaftsrichter sind bekannt für schlechte leistungen.

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31.03.2018, 15:04 Es wird höchste Zeit für echte Gleichberechtigung, also gleiche Rechte für Väter und Mütter. Der Vater ist nur zum Zahlen da!

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01.04.2018, 09:42 Naja, das liegt halt meistens an der Rollenverteilung. Vater arbeitet, Mutter kümmert sich zu Hause um die Kinder. Echte Gleichberechtigung würde dann auch bedeuten, dass der Vater sich zur Hälfte um die Kinder kümmert.

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01.04.2018, 11:45 Väter haben ebenfalls die Wahl sich mehr der Kindererziehung zu widmen. Allerdings wird das noch zu wenig gelebt. Meist aus finanzieller Sicht darf/soll die Frau dies übernehmen. Sehr langsam kommt bei der jüngeren Generation ein Umdenken. Wird aber nach wie vor zuwenig von der Politik, der Wirtschaft und der Gesellschaft unterstützt. Kinder brauchen beide Eltern.

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01.04.2018, 19:13 In diesem Forum geht es eigentlich primär um den ungerechtfertigten Sorgerechtentzug an den Vätern. Aber wenn die Frauen auch etwas zur finanziellen Erhaltung der Familie betragen möchten, könnten sich die Väter natürlich in dieser Zeit auch um die Kinder kümmern. Streitet ja niemand ab.

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31.03.2018, 14:54 Richtig so
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Deutsche Sozialisten lehnen „Shared parentig“ ab . . .

SPD und auch die CDU/CSU unterstützen weiter die Ein-Eltern-Politik und lehnen die gleichwertige Betreuung zwischen Vater und Mutter nach Trennung oder Scheidung als Regelfall ab.

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Artikel:

Wechselmodell soll Einzelfall bleiben

Kinderbetreuung

Die Arbeits-Gemeinschaft Interessen-Vertretung Allein-Erziehende (Agia) hat sich gegen eine Festschreibung des Wechselmodells für Kinder nach der Trennung ihrer Eltern ausgesprochen, wie das gegenwärtig im Gespräch ist. Das Modell verlange eine gute Verständigung unter den Eltern und verursache finanzielle Mehrkosten durch doppelte Anschaffungen, erklärte die Arbeits-Gemeinschaft.

»Das Wechselmodell, bei dem die Kinder nahezu hälftig bei beiden Eltern leben, kann lediglich im Einzelfall eine gute Lösung sein«, sagte Anke Klaus, Bundesvorsitzende des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF), derzeit federführender Trägerverband der Agia.

Die Arbeitsgemeinschaft forderte stattdessen für die Erleichterung des Familienlebens nach der Trennung verlässliche Unterhaltszahlungen und adäquate Beratungs- und Mediationsangebote für Eltern in der Trennungsphase.

epd/nd, neues deutschland 27.03.2018

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1083680.wechselmodell-soll-einzelfall-bleiben.html
Tags: Doppelresidenz – Wechselmodell – alternierenden Obhut – Shared parenting – Familie . Familienrecht – Gleichberechtigung Gleichstellung – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Sozialisten – Family law germany – divorce

Familienbonus – bis zu 1500,- Euro Lohnsteuer-Gutschrift pro Kind

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Ab 2019

Familienbonus: So viel bekommen Sie!

Der Familienbonus ist auf Schiene. Er bringt pro Kind und Jahr bis zu 1.500 € Lohnsteuer-Gutschrift. Für alleinerziehende Kleinverdiener gibt es eine Entschädigung.

Kinderzimmer? Nein, Kanzleramt: Familien sprachen gestern mit Kanzler Kurz über den Familienbonus. (Bild: Denise Auer)

Kinderzimmer? Nein, Kanzleramt: Familien sprachen gestern mit Kanzler Kurz über den Familienbonus. (Bild: Denise Auer)

Wer kriegt den Bonus? Eltern, die Lohnsteuer zahlen (ab Einkommen 1.200 Euro brutto/Monat). Profitieren sollen rund 950.000 Familien mit 1,6 Millionen Kindern. Was gibt es maximal? Ab einem Einkommen von 1.750 Euro und 1 Kind oder ab 2.300 Euro und 2 Kindern können Sie den Steuerbonus voll ausschöpfen (siehe Tabelle).

Gibt es Altersgrenzen? Für Kinder bis 18 Jahre gilt der volle Bonus. Für ältere gibt es 500 Euro
Steuerbonus im Jahr, wenn noch Familienbeihilfe bezogen wird (etwa Studierende).

Wer erhält nichts? Jene, die keine Lohnsteuer zahlen (weil sie zu wenig verdienen). Das sind aktuell 1,4 Millionen Österreicher. Für alleinerziehende Geringverdiener gibt es aber einen Extra-Bonus: mindestens 250 Euro Entlastung pro Kind/Jahr.

Bonus für Mama oder Papa? Bei (Ehe-)Partnern erhält
entweder ein Elternteil den vollen Bonus oder der Betrag wird halbehalbe aufgeteilt (das steht zur Wahl).

Bei getrennt lebenden Eltern ist eine Aufteilung je zur Hälfte vorgesehen.

Wie suche ich um den Bonus an? Entweder rückwirkend über den Lohnsteuerausgleich oder beim Arbeitgeber (Formular ab 2019, ähnlich wie jenes für den nun abgeschafften Kinderfreibetrag).

Gibt es für Kinder im Ausland den Bonus? Für Kinder in der EU und Schweiz ja. Der Betrag wird aber den Lebenserhaltungskosten angepasst. Für Kinder in Drittstaaten (nach dem Brexit auch England) gilt der Bonus aber nicht.

(red), 02. März 2018 06:00; Akt: 01.03.2018 20:45Print
http://www.heute.at/politik/news/story/Familienbonus–So-viel-bekommen-Sie–48690096
Tags: Familienförderung – Steuerentlastung – Scheidung – Trennung – Trennungseltern – Vater – Väter –

Video-Doku: Trennungskind spricht über PAS

PAS (Parental Alienation Syndrome)

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Die Autobiografie des Trennungskindes zeigt deutlich verschiedene Entfremdungsmethoden und die Auswirkungen der psychischen Gewalt durch Eltern-Kind-Entfremdung von der Entfremderin.

Die Video-Dokumentation zeigt die psychologischen Auswirkungen eines Trennungskindes, Aufgrund eines Sorgerechtstreits und  der negativen Manipulation, sowie Entfremdung zum eigenen Vater.

Der Originaltext dieser wahren Geschichte in Deutsch und in englischer Übersetzung befindet sich hier:

https://wp.me/p4RGV9-2Gr

Admin, 28-1-2018
familiefamilienrecht.wordpress.com

https://www.facebook.com/FamilieFamilienrecht/

Tags: Doku – Lernfilm – Autobiografie – Eltern-Kind-Endfremdung Familienrecht Familie Scheidung Trennung Entfremdung Sorgerecht Aleinerziehende – psychische Gewalt – Video – Facebook – Entfremdungsmethoden – Entfremderin – Kind als Waffe – Verteufelung – einstweilige Verfügung – Psychologen – manipulativer Plan – psychisch am Ende – Besuchsrecht – beide Eltern – Programmierung – Albträume – Obsorge – Entfremdung – familiefamilienrecht.wordpress.com – anonymous – fathers – austria – leaks family law austria germany – Germany – Alleinerziehende – Kindesmissbrauch – Betretungsverbot –  einstweilige Verfügung Wegweisung – Familiengericht – Justiz -Mobbing – Justizopfer – Kindeswohlgefährdung – Menschenrechtsverletzung – Art. 8 EMRK – Terrorprävention – Gehirnwäsche – Vaterlose Gesellschaft –

Entfremdung als bewusst hingenommener Kollateralschaden

Kollateralschaden Eltern-Kind-Entfremdung
Kollateralschaden Eltern-Kind-Entfremdung

Artikel:

PAS als bewusst hingenommener Kollateralschaden des Residenzmodells

Wenn Gardner als PAS nur das Ergebnis der Wirkung des bewusst indoktrinierenden Elternteils meint, muss nach meiner Erfahrung unbedingt differenziert und erweitert werden. Die gesamte Palette der vom Kind ausgehenden Bevorzugungsmechanismen des „Kindesbesitzes“, von Loyalitätskonflikten bis zu den heftigen Ablehnungen des Kindes gegen das ausgeschlossene Elternteil, sind zunächst Auswirkungen des politisch-ideologisch verorteten Residenzmodells, das nach einer Trennung vom Ende der Familie und von der ungeprüften Richtigkeit der Kürung eines mit allen staatlichen Vorteilen versorgten „alleinerziehenden“ Elternteils und der Richtigkeit des Ausschlusses des zweiten Elternteils ausgeht. Dieser hat in der Folge alle Nachteile zu tragen. Sie reichen von der vollen Bar-Unterhaltsverpflichtung auch bei Stellung eines Kinderzimmers und Übernahme eines umfangreichen Anteils von Betreuung bis zur Einordnung in eine Steuerklasse, die dem eines Singles mit aufwändigem Hobby entspricht.

Das Kind bekommt dadurch das Signal, dass das kindesbesitzende Elternteil alle Rechte besitzt, von denjenigen, die das Familiengericht ihm übertragen hat bis zu denen, die es sich einfach ungestraft nimmt (Anmeldung an Kindergarten/Schule ohne Einbeziehung des Sorgerechtspartners, ärztliche Therapien ohne jede Information an den Mit-Sorgeberechtigten, etc. 1). Da eine solche Übergriffigkeit der Kindesbesitzerin/ des Kindesbesitzers nie geahndet wird, ist eben diese Machtdemonstration der Alleinerziehenden/des Alleinerziehenden gängige Praxis. Das Kind erlebt damit, dass das ausgegrenzte Elternteil evtl. „nett“ ist, aber nichts zu sagen hat. Unbewusst bedient es in der Folge auch die nur nonverbal und subtil geäußerten bzw. versteckt signalisierten Befindlichkeiten desjenigen Elternteils, von dem sie völlig abhängig sind und bei dem die Restsicherheit verortet ist. Dieses Verhalten des Kindes ist nach dem Verlust eines Elternteils eine unbewusste Notmaßnahme zur Festigung der verbleibenden Restsicherheit.

Kleinkinder im Vorschulalter zeigen oft erstaunliche Resilienz und bewahren ihre Loyalität beiden Eltern gegenüber. In der Vorpubertät und Pubertät können sie die sich widersprechenden Wahrheiten im Umfeld ihrer Eltern nicht mehr ertragen und retten ihre Identität auf die Seite der Macht. In der Folge geben sie ihre Urteilsfähigkeit auf und sehen comic-haft schwarz-weiß. Wo sie selbst sind, muss alles gut und richtig sein, was bedeutet, dass beim anderen Elternteil alles Schlechte und Falsche angesiedelt sein muss.

Diese unbewusst getroffene Entscheidung hat weit reichende Folgen und wirkt sich meist bis ins hohe Erwachsenenalter oder auch bis ans Lebensende aus. Auch Intelligenz löst das Problem nicht. Sie wird nicht zur Bewältigung des Problems eingesetzt, sondern allein zur Begründung der eigenen Prädisposition. In einigen Fällen wird das Problem erst viel zu spät therapeutisch aufgearbeitet. Da aber Therapeuten ebenfalls im System und durch das System ihr Geld verdienen, sind sie meist nicht in der Lage, die Gründe für psychische Erkrankungen zu erkennen (erkennen zu wollen).

Ich erlebe, dass entsorgte junge Väter nicht realisieren können, dass in ihrer Ablehnung des eigenen Vaters und im Aufwachsen bei einer alleinerziehenden Mutter der Schlüssel zu ihrem eigenen Schicksal als Vater verborgen ist.

weiterlesen . . .  bei / 20. Januar 2018

 http://vater.franzjoerg.de/pas-als-bewusst-hingenommener-kollateralschaden-des-residenzmodells/
Tags: Familienrecht – Familie – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – PA parental alienation – Scheidung – Trennung – Vaterlose Gesellschaft