Korrektur – Artikel Doppelresidenz – Unrichtig u. fachlich falsch!

 Der Artikel von der Presse Süd West ist leider komplett unrichtig und fachlich ebenso falsch.
Ich möchte jedoch nicht von „Fake NEWS Doppelresidenz“ bzw. im Familienrecht oder des gesamten Artikel sprechen, da ja viele Personen viele Meinungen haben dürfen.

 .
Fakt ist jedoch:
Im Doppelresidenzmodell oder auch weltweit verbreitet in sehr vielen Bundesstaaten von den USA als „shared parenting“ bekannt,
gibt es die Bedingung nicht, dass Eltern sich freiwillig einigen, dann würde man ja kein Gesetz benötigen. Wenn ein  „Familienplan“ dem Gericht vorgelegt wird ist dies jedoch vom Vorteil.
In der Europarat Resolution 2079 wurde die Doppelresidenz im Okt. 2015, als REGELFALL nach Trennung oder Scheidung, einstimmig von allen Ländern beschlossen!!!

Eine rechtskräftig nachgewiesenen häusliche Gewalt ist die einzige Ausnahme!!!

In den meisten Ländern inkl. diversen Vereinigten Bundesstaaten in Amerika haben  sich als Bedienung die 80 Meilenzone etabliert. Zieht ein Elternteil nach Trennung oder Scheidung außerhalb dieser Zone, verliert er „shared parenting“ und der andere Elternteil bekommt die alleinige Sorge!!! Ausnahme der andere Elternteil gibt seine schriftliche Zustimmung.

Weiters wird hier im Artikel von sogenannten „Experten“ gesprochen, welche meist lediglich  Lobbyisten verschiedener Parteien sind, sonst nichts.

Im europäischen Familienrecht, insbesondere Deutschland und Österreich kenne ich nur eine einzige international gefragte Fachexpertin von Doppelresidenz, sie berät das Bundesministerium und den Europarat:


Sie ist seit 2000 Professorin für Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht an der Evangelischen Hochschule Nürnberg, Autorin der einzigen umfassenden Metastudie über das Modell der Doppelresidenz: „Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis“ (Springer VS, 2013).

Admin Familie & Familienrecht, am 17-11-2017

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Wechselmodell: Wenn Scheidungskinder zwei Zuhause haben

Die Abkehr von alten Rollenbildern führt auch zu neuen Lebensmodellen im Scheidungsfall. Manche Eltern teilen sich die Kinderbetreuung gleichmäßig auf.

  • Wenn Paare sich trennen, sind Kinder oft die Leidtragenden. Doch manche leben bei Vater und Mutter.  Wenn Paare sich trennen, sind Kinder oft die Leidtragenden. Doch manche leben bei Vater und Mutter. Foto: © lakov Filimonov/Shutterstock.com
  • Weniger Scheidungen als früher
    Weniger Scheidungen als früher Foto: SWP GRAFIK

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Wenn Leonie bei ihrem Vater lebt, ihre Lieblingsjeans aber bei der Mutter sind, kann es schon mal Stunk geben. „Warum habt ihr euch überhaupt getrennt?“, fragt sie dann. Knapp zehn Minuten Fußweg liegen zwischen den zwei Wohnungen ihrer Elternteile in einer baden-württembergischen Kleinstadt. Mal ist sie  mit ihrem Bruder zwei Tage pro Woche beim Vater, mal drei oder vier.

Was Anna (48) und Jens (52) mit ihrer Tochter Leonie (13) und ihrem Sohn Ben (9) seit rund drei Jahren praktizieren, nennt sich Wechselmodell. Es bedeutet, dass Kinder getrennt lebender oder geschiedener Eltern zwei Lebensmittelpunkte haben, Mutter und Vater also in etwa gleichermaßen die Betreuung übernehmen. „Ohne Kommunikation und Kooperation funktioniert das nicht“, sagt Anna (alle Namen wurden von der Redaktion geändert). Sie und ihr Ex-Mann – beide sind berufstätig – müssen sich im Alltag ständig abstimmen, egal ob es um ihre Arbeitszeiten, die Hausaufgaben oder das Fußballtraining geht.  Sie tun das über WhatsApp oder telefonisch, sehen sich aber auch. Jens, der Vater, muss Schichtdienste leisten, die oft erst kurzfristig feststehen. „Das macht es sehr schwierig“, sagt er.

Lange Zeit war das Residenzmodell üblich und wurde im Streitfall auch von Familiengerichten favorisiert. Die Kinder wohnten bei der Mutter, den Vater „besuchten“ sie an Wochenenden.  Doch mit dem Abschied von der traditionellen Rollenverteilung gerät diese Regelung zunehmend ins Wanken. Nach einer Allensbach-Umfrage wünschen sich 51 Prozent der Trennungseltern eine in etwa hälftige Aufteilung der Betreuung ihrer Kinder. 15 Prozent gaben an, dies bereits umzusetzen. Anna und Jens haben sich gar nicht bewusst für das Wechselmodell entschieden. „Für uns war das  einfach klar“, sagt die Mutter. Der Vater betont: „Ich möchte meine Kinder nicht nur am Wochenende sehen.“

Doch was, wenn sich die Eltern nicht einig sind? In der politischen Diskussion ist das Wechselmodell ein Minenfeld. Die Auseinandersetzung dreht sich um die Frage, was am ehesten dem Kindeswohl dient und ob der Gesetzgeber aktiv werden muss. Es geht in einzelnen Streitfällen aber auch um einen Kampf von Männern um Gleichberechtigung und ein Recht am Kind – und um Frauen, die sich als bessere Eltern begreifen. Und es geht ums Geld.

Auf der einen Seite stehen Lobbygruppen wie der Verein Väteraufbruch für Kinder. „Allen Kindern beide Eltern“, ist seine Devise, ab Geburt und bei Scheidungen. Sprich: Das Wechselmodell – der Verein bevorzugt den Begriff  „Doppelresidenz“ – soll gesetzlich geregelt und das Unterhaltsrecht daran angepasst werden. Zuletzt bekamen die Väter Unterstützung von 60 Experten, die das „gemeinsame Getrennterziehen“ ebenfalls zum Leitbild machen wollen, darunter Familienrechtler und Psychologen.

Auf der gegnerischen Seite warnen etwa der Deutsche Kinderschutzbund und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) vor einem staatlich erzwungenen Paradigmenwechsel. „Wir lehnen das Wechselmodell nicht grundsätzlich ab“, sagt VAMV-Chefin Erika Biehn der SÜDWEST PRESSE. Ob es funktioniere, hänge aber vom Einzelfall ab. Ein Gesetz könnte dazu führen, dass  Richter mehr zum Wechselmodell tendieren, ohne alle Facetten des jeweiligen Falls zu überblicken,  so die Warnung.

Die Rechtsprechung wandelt sich aber auch so schon. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Februar 2017, dass ein Familiengericht auf Antrag eines Elternteils das Wechselmodell auch gegen den Willen des anderen Elternteils anordnen kann. Entscheidender Maßstab sei dabei immer das Kindeswohl, so die Richter. Bestärkt fühlen sich die Väter zudem durch eine Europarats-Resolution von 2015, die dazu aufruft, die Doppelresidenz in nationale Gesetze zu gießen.

Unter den Parteien will die FDP das Wechselmodell zum Regelfall machen. Bei den Jamaika-Sondierungen stieß sie damit aber auf Granit. Auf  fachlicher Ebene prüft das Bundesjustizministerium nach Auskunft eines Sprechers allerdings schon länger, ob es gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Sorgerecht gibt. Auch das Familienministerium ist tätig. Es lässt in einer aufwändigen Studie den Zusammenhang von Kindeswohl und Umgangsrecht prüfen. Dafür befragen Forscher Eltern und Kinder, erste Ergebnisse werden Anfang 2018 veröffentlicht, teilte ein Ministeriumssprecher mit. Doch ob zwei Zuhause für ein Kind nun gut oder schlecht sind, hängt letztlich immer von den individuellen Verhältnissen ab.

Experten sind sich wenigstens über die Mindestvoraussetzungen des Wechselmodells einig:  die Wohnortnähe und dass die Ex-Partner miteinander reden können. Bei Anna und Jens funktioniert das, obwohl der Alltag anstrengend ist und auch die Kinder „immer mal wieder nervt“, wie sie einräumen. Aus ihrer Sicht steht und fällt ihre Lösung aber damit, dass sie „die Kinder im Fokus haben“, nicht eigene Interessen. Und es ist auch eine Geldfrage, denn zwei kindgerechte Haushalte kosten nun mal mehr. „Darüber redet niemand“, sagt Anna. Jens findet die deutsche Familienpolitik insgesamt „zum Kotzen, vor allem den Kindern gegenüber“. Familien bräuchten mehr Unterstützung, unabhängig vom Lebensmodell.

Tanja Wolter | weiterlesen

Wechselmodell für Trennungskinder: Familiengerichtstag warnt vor Zwang

Tags: Familien – Familienrecht-Experten – Fake NEWS Familienrecht – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht

Unterhalt gezahlt Umgang verboten

Wenn Väter ihre Kinder nicht mehr sehen dürfen

Viele Väter kämpfen um das Sorge- oder zumindest um das Umgangsrecht für ihre Kinder – doch wann wird einem Elternteil das Sorgerecht generell entzogen? Das Sorgerecht setzt eine gewisse Kooperation der beiden Elternteile voraus. Die wichtigsten Dinge müssen abgesprochen sein, wie beispielsweise die Frage, auf welche Schule das Kind geht oder bei welchem Arzt es in Behandlung ist. Erfolgt gar keine oder schlechte Kommunikation zwischen den Eltern, sind die jeweiligen Richter gezwungen, zu handeln. Das heißt, dass das Sorgerecht an ein Elternteil übergeben wird, wenn der Streit der Eltern kein Ende findet.

Entscheiden die Gerichte immer zugunsten der Mütter?

Oft wird ein Sorgerechtsstreit zugunsten der Mutter entschieden, doch dies ist längst nicht mehr die Regel. „Mehrere Faktoren spielen eine Rolle bei der Vergabe des Sorgerechts“, erklärt Rechtsanwältin für Familienrecht Carmen Grebe. Der erste Faktor wäre beispielsweise das Jugendamt: Wenn der Vater sich im Falle eines Sorgerechtsstreits falsch verhält, so wird dies in den Akten des Jugendamtes vermerkt. Das Gericht hat Einsicht in diese Akten und kann sich gegen die Sorgerechtsvergabe an den Vater entscheiden. Ein weiterer Faktor, der die Entscheidung über das Sorgerecht beeinflusst, ist der sogenannte Verfahrensbeistand, der als Anwalt des Kindes versucht, den tatsächlichen Willen des Kindes herauszufinden und vor Gericht geltend zu machen. Dem Vater stehen somit alle Möglichkeiten offen, bei allen Institutionen einen positiven Eindruck zu hinterlassen. Sollte er dies nicht tun, kann auch ein Anwalt wenig bewirken.

Was tun, wenn die Mutter den Umgang verweigert?

Ein Vater, der Sorge hat, die Mutter seines Kindes könnte ihm den Umgang verwehren, sollte auf frühzeitige Zeichen achten. Oft zeichnet sich eine Entwicklung ab, bei der die Mutter beispielsweise Termine absagt oder Krankheiten vorgeschoben werden. „Manchmal gucken sich die Kinder diese Entwicklung eine Zeit lang an und wenden sich dann der Mutter zu“, weiß die Expertin für Familienrecht aus Erfahrung. In diesem Fall sollte man schnellstmöglich versuchen, eine verbindliche Regelung zu erwirken.

Andernfalls bleibt nur die Option des Familiengerichtes übrig, welches sogenannte Umgangspfleger in der Regel für einen Zeitraum von einem halben Jahr einsetzt. Der Umgangspfleger erscheint zu den vereinbarten Terminen, an denen der Vater das Kind sehen darf und hat das Recht, das Kind zum Vater zu bringen oder auch von der Schule abzuholen, falls die Mutter das Treffen verhindert. Der Umgangspfleger soll herausfinden, wer die meiste Verantwortung für das Misslingen der Treffen trägt. In der Regel einigen sich die Eltern nach dieser Zeit, eine Garantie, dass das Kind aber ein gutes Verhältnis zu beiden Elternteilen herstellt, gibt es nicht. „Den Vätern empfehle ich, trotzdem mit dem Kind in Kontakt zu bleiben mit Briefen oder per E-Mail – auch, wenn man nicht weiß, ob die Nachrichten von der Mutter abgefangen werden“, rät die Familienrechtsexpertin. In ganz extremen Fällen der Umgangsverweigerung seitens der Mutter, kann ein psychologisches Gutachten über die Mutter beantragt werden.

  • Wenn Eltern merken, dass es mit der Kooperation nicht mehr funktioniert, können sie sich an eine Erziehungsberatungsstelle wenden oder eine Mediation beim Anwalt in Anspruch nehmen. Jedoch müssen beide Elternteile dazu bereit sein, damit eine Mediation funktioniert. Eine Erziehungsberatung beim Jugendamt ist kostenlos – für eine Mediation berechnet der Anwalt Stundensätze von circa 100 bis 200 Euro. Hier gibt es die Möglichkeit, eine Rechtsschutzversicherung anzulegen, die für Mediationen aufkommt. Die Prozesskostenhilfe kann man zwar beantragen, sie übernimmt aber keine Kosten für Mediationen. „Es gibt keine staatliche Unterstützung für ein Mediationsverfahren“, bedauert Carmen Grebe.

Lösung Wechselmodell?

Ein Weg, der eine mögliche Lösung für beide Elternparteien darstellen kann, wäre das sogenannte Wechselmodell. Dies ist so gestaltet, dass sich die Eltern die Betreuung des Kindes meist wöchentlich teilen, das Kind sozusagen zwischen den Eltern pendelt. Dabei trägt nicht ein Elternteil die Hauptverantwortung, sondern beide Eltern sind gleichberechtigt. Viele Väter profitieren von dieser neuen Regelung, die von den Gerichten offiziell angeordnet werden kann.

Themen:
Sorgerecht
Kinder
Trennung
Carmen Grebe
Volle Kanne
4. Juli 2017
https://www.zdf.de/verbraucher/volle-kanne/sorgerechtsstreit-vaeter-im-nachteil-100.html
Tags: Doppelresidenz – Video – Hartmut Wolters Väteraufbruch – Gleichberechtigung Gleichstellung – Justizopfer – Vaterlose Gesellschaft

Sa.10.Juni 2017 13h – DEMO Köln „Kinderrechte“

Bundesweite DEMO: „Allen Kindern beide Eltern“
Datum: Samstag, 10. Juni 2017 – 13:0018:00
Ort: Köln Hauptbahnhof/ Dom

Weitere Informationen via Link:
https://www.vafk-koeln.de/sites/defau…

 

Demo für Kinderrechte! – Was, Wie, Wo, Wann! Stets aktuell! | KGPG

Bitte teilt uns weitere Demonstrationen an info@bobby-vander-pan.de mit.

Vielen Dank an Hartmut Wolters!
Hier geht es zur Homepage des Kölner Väteraufbruchs:
https://www.vafk-koeln.de/

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Tags: Väter – Wechselmodell – gemeinsames Sorgerecht von Geburt an

„Wochenendpapa ist kein vollständiger Vater“

„Wochenendvater ist kein vollständiger Vater“

Kreisgruppe des Vereins „Väteraufbruch für Kinder“ in Ravensburg gegründet

 Das Gründungsteam des Kreisvereins „Väteraufbruch für Kinder Ravensburg“.
Das Gründungsteam des Kreisvereins „Väteraufbruch für Kinder Ravensburg“.

Verein

Ravensburg sz Immer mehr Trennungsväter schöpfen neue Hoffnung für ihre Kinder, das sogenannte Wechselmodell ist in aller Munde. Da passt es gut ins Bild, dass jetzt in Ravensburg eine Kreisgruppe des bundesweit agierenden Vereins „Väteraufbruch für Kinder“ gegründet wurde. Dies teilt der Kreisverein „Väteraufbruch für Kinder Ravensburg“ in einer Pressemitteilung mit.

„Allen Kindern beide Eltern, das ist unser oberstes Ziel“, sagt demnach der Ravensburger Vereinssprecher Stefen Schrapp (41), systemischer Berater, der selbst betroffen ist und sich seit Jahren um mehr Kontakt zu seiner Tochter bemüht. „Eine Trennung der Eltern bedeutet für jedes Kind den Zerfall von Sicherheit“, weiß er aus Erfahrung.

Eltern müssten auch nach der Trennung ihrer Verantwortung nachkommen und sich um ihre Kinder kümmern. Manchmal sei das aber nicht so einfach, da ein Elternteil dem anderen keine Verantwortung zugestehe.

Somit gebe es für ein Kind dann zwangsweise oft einen Hauptbetreuungs-Elternteil und einen Wochenend-Elternteil, so Schrapp laut Mitteilung. Doch das sogenannte Residenzmodell sei längst überholt . „Kinder lieben beide Eltern und ein Wochenendvater ist kein vollständiger Vater“, sagt er.

Auch seine zehnjährige Tochter wünsche sich noch heute deutlich mehr Zeit mit ihm, obwohl sich seine Partnerin und er bereits trennten, als die Kleine drei Jahre alt war. Inzwischen dürfe er seine Tochter auch unter der Woche wieder sehen, sagt Stefen Schrapp. Das habe er der Unterstützung durch den „Väteraufbruch für Kinder“ zu verdanken. Laut Mitteilung geht es dem Verein nicht darum, wie sich das gelebte Modell nach einer Trennung letztlich nennt. Sondern wichtig sei, dass Kinder beide Eltern – sofern beide zur Verfügung stehen – möglichst oft und möglichst viel sehen. Denn das sei prinzipiell positiv nach einer Trennung. Gemeinsame Zeit zu verbringen, ermögliche es auch, eine enge Bindung zum Kind zu erhalten.

Der Väteraufbruch für Kinder-Kreisverein Ravensburg bietet Betroffenen nach Angaben des Vereins ab sofort Selbsthilfe- und Beratungsabende an. Man will betroffenen Eltern mit konkreten Empfehlungen wieder Hoffnung und Zuversicht geben. Denn viele macht die Situation und im Extremfall der Beziehungsverlust zum Kind regelrecht krank.

„Wir fangen Betroffene emotional auf, da wir selbst erfahren haben, wie es sich anfühlt als Elternteil quasi entsorgt zu werden“, erklärt Stefen Schrapp. Wer diese Erfahrung einmal in seinem Leben habe machen müssen, der helfe gerne auch anderen in der Not.

Der Kreisverein Ravensburg bietet jedoch keine rechtliche Beratung, „da das Familien-Rechtssystem in Deutschland ohnehin nur selten die Kinder im Blick hat, sondern vornehmlich die Interessen der Erwachsenen behandelt“.

Jeden zweiten und vierten Mittwoch finden ab 18.30 Uhr im „Haus der Familie“ in der Liebfrauenstraße 24 in Weingarten Selbsthilfe- und Beratungsabende statt. Weitere Informationen gibt es unter stefen.schrapp@vafk.de

Lokales, 17.05.2017, sz
http://www.schwaebische.de/region_artikel,-Wochenendvater-ist-kein-vollstaendiger-Vater-_arid,10669132_toid,535.html
Tags: Doppelresidenz – Gleichberechtigung  – Menschenrechtsverletzung – vaterlose Gesellschaft – Justizopfer

Video: Allen Kindern beide Eltern – Demo Sa.10.6.2017, 13h Köln

 Demo Sa.10.6.2017, 13h Köln

Väter FlashMob

Flashmob „Allen Kindern beide Eltern“
Am heutigen Karnevalssonntag trafen sich 8 Väter, um ihre Botschaft „Allen Kindern beide Eltern“ in die Karnevalshochburg zu rufen. Fröhlich wie es im Karneval zugeht blieben die Mengen stehen und drei Jecke gesellten sich spontan zu uns. Väter fordern das bedingungslose gemeinsame Sorgerecht ab Geburt, gleichberechtigter Ansprechpartner in Erziehungsfragen und mehr Zeit mit dem Kind. Dafür gehen wir auf die Straße und kämpfen für unsere Rechte, denn Väterrechte sind Kinderrechte!

Wir treffen uns zur Demo „Allen Kindern beide Eltern“
am Samstag, 10.06.2017 um 13 Uhr vor dem Hauptbahnhof in Köln.

Alle Menschen sind herzlich eingeladen, uns zu unterstützen.

Köln 26.2.2017
Die Väterbewegung geht auch zu Karneval in die Öffentlichkeit.
Danke für die Unterstützung an den Väteraufbruch Köln:
vafk-koeln.de
Kontakt mit der Väterbewegung: Vaeterbewegung_RheinBerg@gmx.de

Tags: Familienrecht – Doppelresidenz – Wechselmodell – Gleichberechtigung – Justizopfer – Zivilrecht – Kinderrechte – Kindeswohl – Menschenrechte EGMR –  gemeinsame – elterliche Sorge –

Hausfrauenprinzip – Mama betreut Papa zahlt

Ich habe kein vertrauen in die Justiz mehr, sagt Vater Marco.
Väter  leiden, weil die Mütter den Umgang erschweren und sogar verhindern, wie ein Fall aus Schwerin zeigt, man spricht von Eltern-Kind-Entfremdung.
Die Exfrau des Vater hat sich nach Peru abgesetzt.
Zur Not will der Vater bis zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen.

Marcus Witt Väteraufbruch e.V.
Gerichte ordnen nur selten das gemeinsame Sorgerecht Elternschaft an.
Phillipp von Wrangell – Fachanwalt Familienrecht –

3-1-2016
Tags: Unterhalt – Zwangsgelder – Gerichtsvollzieher – Familienrecht, Hasufrauenprinzip, Väter, Mütter, Familiengericht, Umgang, Selbstjustiz, Marcus Witt,Väteraufbruch,anwalt, Phillipp von Wrangell, Unterhalt, Zwangsgelder, Gerichtsvollzieher, Justiz, Vater, Menschenrechte – Zahlväter – Justizopfer – Gleichberechtigung – Feminismus – feministische – Feministin – Frauenpolitik – Gerichte – Familiengerichte – Vaterlose Gesellschaft – Video

„Wir bleiben doch Mama und Papa“

Gemeinsame Elternschaft : „Wir bleiben doch Mama und Papa“

„Ich hätte es möglicherweise viel leichter gehabt mit einem Alle-14-Tage-Spiel-und-Spaß-Papa. Es gab ganz viele Verletzungen und Sorgen, ich habe gegrübelt, war oft verzweifelt. Aber es geht ja nicht um mich, es geht um die Kinder“, sagt Riana Radbruch ganz bestimmt.

Seit sechs Jahren praktiziert die 40-Jährige aus Röbel das Wechselmodell, das heißt, Sohn und Tochter leben abwechselnd je eine Woche bei ihr und bei ihrem geschiedenen Mann. Schon als das Paar sich trennte, sei sie von dem Modell überzeugt gewesen – und jetzt erst recht, erzählt Riana Radbruch. Denn auch wenn er das Kind nicht ausgetragen und geboren hätte, hätte ein Vater doch die gleichen Rechte – und Pflichten – wie eine Mutter. „Es kann auch nicht sein, dass sich der Eine an jedem zweiten Wochenende mit großen Geschenken, Hotelübernachtungen und tollen Unternehmungen profiliert, und der Andere muss sehen, wie er den Alltag mit den Kindern meistert.“

Anfangs sei es allerdings für ihre Kinder nicht einfach gewesen, die neue Art des Familienlebens anzunehmen – zumal es ihnen schon schwer genug fiel, die Trennung der Eltern zu verkraften. „Für die beiden blieb ihr Zuhause das beim Papa, denn er blieb in dem Haus, in dem wir so lange zusammen gewohnt hatten. Zu akzeptieren, dass sie nun auch in meiner neuen Wohnung ihr Kinderzimmer hatten, dazu brauchten sie wohl ein halbes Jahr.“ Mittlerweile wüssten sie aber nicht nur die zwei Kinderzimmer zu schätzen, sondern auch die zwei Feiern zum Geburtstag, zu Weihnachten… „Wenn unser Sohn im nächsten Jahr Jugendweihe hat, werden wir aber zusammen feiern“, erzählt die Mutter, „das hat er sich so gewünscht“.

Hürden gab es immer, gesteht Riana Radbruch. Manche hätten sie und ihr Ex-Mann mit einfachen und unkonventionellen Lösungen überwunden, andere nur beschwerlich oder gar nicht. So sei beispielsweise für beide Elternteile von Anfang an klar gewesen, dass es keine Unterhaltszahlungen gibt, weil ja jeder die Kinder gleich lange betreut. „Es ist super, super gut, dass wir so nicht über Geld streiten müssen“, findet die Mutter. Weil die Kinder unverändert beim Vater gemeldet sind, bekommt er auch das Kindergeld. „Das geht aber gleich komplett auf ein gesondertes Konto, von dem die Kosten für Hort, Musikschule und so weiter beglichen werden“, erläutert die Mutter. Dass sie sich dennoch wünscht, dass ihr Heim zumindest als Zweitwohnsitz der Kinder anerkannt wird, steht auf einem anderen Blatt. „So erwachsen mir nämlich steuerliche Nachteile“, erklärt Riana Radbruch.

In anderer Hinsicht konnten die Eltern sich nicht einigen. „Ich war der Meinung, dass unsere Tochter, die sehr viel krank war und deshalb schulische Probleme hatte, die erste Klasse noch mal wiederholen sollte. Ihr Vater wollte das nicht. Weil wir beide das Sorgerecht haben, musste letztlich ein Gericht entscheiden“, so die Mutter. Auch in dieser angespannten Phase hätten sie es aber immer geschafft, die wöchentlichen Wechsel einzuhalten. „Egal was passiert: Wir bleiben doch Mama und Papa“, sagt Riana Radbruch.

Am kommenden Dienstag wird sie im Schweriner Schleswig-Holstein-Haus auf einer gemeinsamen Veranstaltung des bundesweit tätigen Vereins „Väteraufbruch für Kinder“ und der Gleichstellungsbeauftragten der Landeshauptstadt Interessierten Rede und Antwort zum Wechselmodell stehen.

„Mag eine Partnerschaft endlich sein, so ist es die Elternschaft gerade nicht. Sie besteht ein Leben lang“, betont Marco Michelmann, der sich in Schwerin für den „Väteraufbruch“ engagiert. Eltern, im Zweifel auch Familiengerichten, Beratungsstellen, Anwälten und Mediatoren würde es gelingen, diese Trennung sehr rational zu verarbeiten. „Für Kinder gilt diese Rationalität nicht“, betont Michelmann. Sie seien diejenigen, die emotional am stärksten unter einer Trennung litten. Es sei wissenschaftlich belegt, dass dieses Leiden noch größer werde, wenn zusätzlich der Verlust eines der beiden Eltern befürchtet werden müsste oder schlimmstenfalls ein Elternteil vom anderen bewusst völlig ausgegrenzt wird. „Allen Kindern beide Eltern!“ sei deshalb ein Leitmotiv des „Väteraufbruchs“, in dem sich Mütter und Väter gemeinsam ehrenamtlich für die Belange von Kindern und Eltern engagieren. „Es sollte zugleich auch die Grundüberlegung für Eltern und beteiligte Professionen im Falle einer Elterntrennung sein“, fordert Marco Michelmann.

Aus der Redaktion der Zeitung für die Landeshauptstadt von Karin Koslik

erstellt am 29.Okt.2016 | 16:00 Uhr
http://www.svz.de/regionales/mecklenburg-vorpommern/wir-bleiben-doch-mama-und-papa-id15206991.html
Tags: Sorgerecht – Doppelresidenzmodell

Paradigmenwechsel in der Schweiz – VAfK-Pressemitteilung

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Nachrichten     Väteraufbruch vor Ort>regionale Ansprechpartner

Die Schweiz schafft ein modernes Familienrecht – Deutschland bleibt Entwicklungsland

Der Schweizer Nationalrat beschloss am 17. März, dass die alternierende Obhut (in Deutschland als Wechselmodell oder Paritätische Doppelresidenz bekannt) im Falle einer Trennung bzw. Scheidung künftig von den Gerichten bevorzugt zu prüfen ist, um sicher zu stellen, dass den Kindern der Kontakt zu beiden Eltern erhalten bleibt. Deutschland ist neben Österreich eines der wenigen Länder in Europa, die diese Möglichkeit in ihrem Familienrecht noch nicht verankert hat.

Das Zivilgesetzbuch der Schweiz, vergleichbar mit dem deutschen BGB, sieht zukünftig explizit vor, dass im Falle einer Trennung bzw. Scheidung der Eltern bevorzugt zu prüfen ist, ob die Kinder von beiden Eltern abwechselnd und gleichverantwortlich betreut werden können. Nachdem bereits 2014 in der Schweiz die Möglichkeit zur Anordnung der alternierenden Obhut geschaffen wurde, ist man dort zügig den nächsten logischen Schritt gegangen. Wesentlichen Einfluss hatten die internationalen Forschungsergebnisse aus über 40 Jahren und die daraus abgeleitete Erkenntnis, dass der intensive Kontakt von Kindern zu beiden Eltern die Entwicklung der Kinder positiv beeinflusst und ihnen bessere Entwicklungsmöglichkeiten bietet als der überwiegende Aufenthalt bei nur einem Elternteil.

Man kann der Schweizer Politik zu diesem an der modernen Rollenteilung von Müttern und Vätern und am Kindeswohl orientierten Schritt nur gratulieren. Die deutsche Politik verschließt sich diesem Thema trotz jahrelanger intensiver Bemühungen von Wissenschaft und Verbänden weiterhin hartnäckig und verharrt in veralteten Rollenmodellen. Deutschlandweit finden regelmäßig Veranstaltungen zu dem Thema statt, viele verantwortungsvolle Eltern leben das Wechselmodell bereits einvernehmlich. Das deutsche Familienrecht kennt diese Betreuungsform bisher aber nicht – ebenso wenig wie der neue Familien-Wegweiser des Bundesfamilienministeriums. Änderungen im Familienrecht finden in Deutschland in den letzten Jahrzehnten vorwiegend aufgrund Verurteilungen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) statt – eine Eigeninitiative des deutschen Gesetzgebers, ein modernes und familienfreundliches Rechtssystem zu schaffen, welches vor allem die Kinder entlastet, ist nicht zu erkennen.

„Es ist an der Zeit, dass sich die deutsche Politik ernsthaft und zügig mit dem Thema auseinander setzt, sagt Angela Hoffmeyer, Mitglied im Bundesvorstand des Vereins Väteraufbruch für Kinder e.V. und Leiterin der vereinsübergreifenden Projektgruppe „Paritätische Doppelresidenz“, welche sich seit 2012 intensiv der Förderung dieses kindswohlorientierten Betreuungsmodells widmet. „Die bisherige Verweigerungshaltung ist völlig unverständlich. Die Paritätische Doppelresidenz ist nicht nur die für die Kinder in der Regel am wenigsten belastende Betreuungsform, welche ihnen die besten Entwicklungschancen bietet. Sie löst auch mehrere gesellschaftspolitische Probleme. Beide Eltern bleiben gemeinsam in der Verantwortung für die Kinder – es gibt keine Alleinerziehenden. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird somit für beide Eltern möglich, Lohneinbußen und Rentenlücken von Müttern entstehen erst gar nicht und die Eltern können auf Augenhöhe miteinander für ihre Kinder da sein – gleichberechtigt.“

Im Koalitionsvertrag hat sich die amtierende Bundesregierung vorgenommen, aktive Väter zu fördern. Hiervon ist bisher leider noch wenig zu merken. Zum Urteil des EGMR vom 15. Januar, welches das Umgangsrecht von Vätern auch rechtlich besser absichern soll, gibt es bis heute nicht einmal eine Stellungnahme seitens des Justizministeriums. Die Berücksichtigung des Wechselmodells im deutschen Familienrecht wäre ein wichtiges und richtiges Signal. Die seit Jahren ansteigenden Zahlen von gerichtlichen Umgangsverfahren (zuletzt 56.000 pro Jahr lt. Gerichtsstatistik des statistischen Bundesamtes) zeigen, dass immer mehr Eltern auch nach der Trennung aktiv für ihre Kinder da sein wollen.

Ebenfalls im Koalitionsvertrag festgeschrieben steht die eigentlich selbstverständliche Absicht, dass man die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Weiterentwicklung der Gesetze fördern will. In Art. 18 der UN-KRK ist das Recht der Kinder auf Pflege und Erziehung durch beide Eltern festgeschrieben – das Wechselmodell garantiert dies in bester Weise.

Der Väteraufbruch für Kinder setzt sich mit über 3.500 Mitgliedern seit 1988 dafür ein, dass Kindern nach einer Trennung beide Eltern erhalten bleiben. Unsere Forderung lautet daher, dass die Paritätische Doppelresidenz endlich auch ins deutsche Familienrecht als bevorzugt zu prüfende Option Einzug findet.

In Verbindung stehende Artikel:Alternierende Obhut als explizite Möglichkeit – 18.03.2015 13:32Links:www.nzz.ch/schweiz/kindesunterhalt-staenderat-will-alternierende-obhut-1.18503404

 

Donnerstag, 19. März 2015, Markus Witt

http://www.vaeteraufbruch.de/index.php?id=42&tx_ttnews%5Btt_news%5D=17238