#mychildtoo – Vor einem Jahr brachte ich meine Tochter morgens zur Schule

Select another language!     (PC users see above the logo „Translate“)

 english (Google Translation)  Italia – (traduzione di Google)

 France (traduction Google)  ПЕРЕВЕСТИ на Английски

 

Vor einem Jahr brachte ich meine Tochter morgens zur Schule. Ein Drücker, ein Kuss und „bis nächste Woche Donnerstag“.

Sie war nie wieder bei mir, wurde mir entfremdet.

Das es so kommen würde, war den Gerichten und dem Jugendamt seit langem bekannt, selbst im Gutachten wurde davor gewarnt. Ich wurde als unbedingt erhaltenswerter Schutzfaktor für meine Tochter bezeichnet und es gab noch weitere, viel alarmierendere Feststellungen der Gutachterin, die ich hier öffentlich nicht wiedergeben kann. Selbst der Begriff Kindeswohlgefährdung fiel mehr als nur einmal. Und auch in einem früheren gerichtlichen Gutachten wurde die Beziehung zwischen meiner Tochter und mir als für das Kind sehr wichtig eingeschätzt. Man hoffte auf die Einsicht der Mutter und übertrug ihr als „Vorschuss“ schon einmal das alleinige Sorgerecht, da sich die Eltern ja nicht einigen konnten. Erstaunlicher Weise kam die Einsicht nie, ob die Richterin selbst daran glaubte? Jedenfalls war dies der Anfang vom Ende, ab da ging es natürlich noch viel heftiger los. Wenn man mit provoziertem Streit schon das alleinige Sorgerecht erhält, dann muss doch noch viel mehr drin sein, oder? Natürlich, und die Richterin sagte in einem der späteren Verfahren auch direkt, wenn der Streit so weiter gehen wird, dann wird das Kind den Kontakt zum Vater vermutlich ganz abbrechen müssen. Falls die Mutter es nicht sowieso schon wusste, hatte sie hier dann die Anleitung erhalten – von der Richterin, deren Aufgabe es eigentlich ist, eine Entfremdung zu verhindern.

Die Gerichte wollten sich diese lästigen Verfahren aber einfach vom Hals schaffen. Ist das Kind erst weg (mittlerweile an dem Ort in Deutschland, welche fast am weitesten von meinem Wohnort entfernt ist), dann müssen sie sich damit nicht mehr beschäftigen. Dafür werden dann auch geltende Gesetze missachtet.

Wie es dem Kind dabei geht interessierte nicht. Es wurde genau das gemacht, was die Mutter wollte – über Jahre.

Letztens hieß es in den Nachrichten, es würde jetzt Geld für mehr Richter geben. Wir brauchen nicht mehr Richter, wir brauchen vor allem Richter die wissen was sie tun und davon gibt es bisher viel zu wenige, da sie hierfür gar nicht ausgebildet werden. Dann würde es auch weniger Verfahren geben. Bei uns waren es ca. 30 und bestimmt die Hälfte davon hätte vermieden werden können, wenn Gerichte und auch das Jugendamt rechtzeitig eingeschritten wären und Grenzen gesetzt hätten.

Meine Tochter wird immer einen Platz in meinem Herzen haben und meine Tür wird für sie immer offen sein.

Ob sie aber jemals die Chance haben wird hindurch zu gehen?

Mein kleiner Schatz
in Liebe
Dein Papa

Markus Witt – 20. Februar um 08:36

#entfremdet #entsorgt #erasedfamily #Wechselmodell #erased #mychildtoo #ParentalAlienation #Elternkindentfremdung #PapaAuch #MamaAuch #STOPPA

Tags: Doppelresidenz – Erziehung – Kindererziehung – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung – Mobbing – Gleichberechtigung Gleichstellung – Justizopfer – Kindeswohl – Menschenrechtsverletzung EMRK Art.8 – Eltern-Kind-Entfremdung – parental alienation – Scheidung – Trennung – Vaterlose Gesellschaft – Vaterschaft –

Verdacht der Kindesentführung

Select another language! (PC users see right above the logo  „Translate“)

    english    (Google Translation)       Italia – (traduzione di Google)

    France (traduction Google)          ПЕРЕВЕСТИ на Английски

Dunkler Verdacht

Polizei kontrolliert Kind (8) am Flughafen und verhaftet Mutter sofort

Die Polizei verhinderte die Ausreise einer Mutter und ihrer acht Jahre alten Tochter am Flughafen frankfurt.
Die Polizei verhinderte die Ausreise einer Mutter und ihrer acht Jahre alten Tochter am Flughafen Frankfurt.

Eine Mutter wollte mit ihrer acht Jahre alten Tochter ins Ausland reisen – doch die Polizei nahm die Frau am Flughafen fest. Was war passiert?

Frankfurt – Die Polizei kontrolliert eine 8-Jährige und verhaftet deren Mutter sofort. Über den Vorfall am Flughafen Frankfurt berichtetextratipp.com*.

Flughafen Frankfurt: Ausreise von Mutter und Tochter wird von Polizei verhindert

Am 17. Dezember 2018 ging der Reiseplan einer Mutter am Flughafen Frankfurt nicht auf. Laut einer Pressemitteilung der Bundespolizei wollte die 39-Jährige mit ihrer Tochter (8) nach Brasilien fliegen. Geplant war eine Reise von Frankfurt über Madrid weiter bis nach Rio de Janeiro.

extratipp.com* empfiehlt: Mainhattan – das sind die fünf höchsten Gebäude in Frankfurt!

Die Mutter mit spanischer Staatsbürgerschaft konnte jedoch keine korrekten Papiere für die Ausreise mit ihrer 8-jährigen Tochter vorweisen. Die Bundespolizei am Frankfurter Airport verhinderte daraufhin den Trip.

Frankfurt Flughafen: Polizei nimmt Mutter fest

Nachdem die Bundespolizei am Flughafen Frankfurt die Ausreise verhindert hatte, nahmen die Beamten die Mutter in Gewahrsam und übergaben das Kind dem zuständigen Jugendamt.

Der Grund: Es besteht der Verdacht, dass die Mutter ihre Tochter dauerhaft nach Brasilien bringen und sie so dem Vater in Deutschland entziehen wollte. Nachdem die polizeilichen Maßnahmen abgeschlossen waren, durfte die Mutter wieder gehen.

aktualisiert:

https://www.extratipp.com/frankfurt/frankfurt-flughafen-8-jaehrige-bei-zoll-kontrolle-mutter-wird-sofort-verhaftet-zr-10915336.html

Tags: Brasilien – Frankfurt am Main – Rio de Janeiro – Flughafen Frankfurt

Doku – Späte Väter

Select another language! (PC users see right above the logo  „Translate“)

    english    (Google Translation)       Italia – (traduzione di Google)

    France (traduction Google)          ПЕРЕВЕСТИ на Английски

Der demografische Wandel und ein verändertes Wertebild der Gesellschaft machen es möglich: Aktuell hat bereits rund jedes 20. Neugeborene in Deutschland einen Vater, der älter ist als 50. Wie wirkt sich solch eine späte Vaterschaft auf den Nachwuchs aus?

© Leif Karpe Liebe kennt keine Altersgrenze: Klaus Huhle mit Ehefrau Ulrike Kofler.
Liebe kennt keine Altersgrenze: Klaus Huhle mit Ehefrau Ulrike Kofler.

Eine späte Vaterschaft kann durchaus viele Vorteile für die Kinder mitbringen: Ältere Väter sind im Gegensatz zu sehr jungen Vätern sozial meist gefestigter und verfügen über mehr Zeit. Oft werden dadaurch alte Rollenmuster auf den Kopf gestellt: Jetzt kümmert sich die junge Mutter weiter um die Karriere, während der Vater sich mit reduziertem beruflichen Einsatz voll dem Nachwuchs widmet.

So wie bei Klaus Huhle, 62, und seiner Frau Ulrike Kofler, 44, in Wien. Zusammen mit ihrem 11jährigen Sohn Valentin wohnen sie in einem alternativen Wohnprojekt mit 40 Parteien – in einer Art sehr großen Familie. Dort lebt man enger und einander zugewandter, offene Türen überall definieren „Privatsphäre“ neu. Vor zwei Jahren hat das Paar noch ein heute 4jähriges Pflegekind zu sich genommen – zusätzliche Verantwortung und Arbeit für Vater Klaus. Grundsätzliche Erziehungsfragen sind zwar Gemeinschaftssache, doch da er im Job kürzer tritt, trägt er die Hauptlast der Mehrarbeit daheim.

Der 65jährige Stefan „Daus“ Börner und seine Frau Melanie Maasen, 47, haben zwei gemeinsame Töchter, Lotte, 7, und Flora, 12 Jahre alt. Sie arbeiten gemeinsam als Restauratoren für alte Holzmöbel und Leuchter in der eigenen Werkstatt in einer Kleinstadt südlich von Hamburg.

Thomas Eglinski betreibt als Geschäftsführer das Deutsche Fußball-Internat in Bad Aibling. Der 57jährige hat mit seiner 17 Jahre jüngeren Frau Christine zwei kleine Söhne, mit denen er seine Liebe zum Fußball ausleben kann. Durch seinen 33jährigen Sohn aus einer ersten Beziehung wird er demnächst auch Großvater.

Noch kann Vater Stefan Börner beim Tennis mit Tochter Flora gut mithalten. © Leif Karpe Noch kann Vater Stefan Börner beim Tennis mit Tochter Flora gut mithalten.
Beim Kartenspiel UNO ist die ganze Familie in ihrem Element! © Leif Karpe Beim Kartenspiel UNO ist die ganze Familie in ihrem Element!
Bei aller Sympathie für das späte Erwachen der väterlichen Verantwortung für die Kindererziehung stellen sich aber auch kritische Fragen: Wie fühlt sich ein Kind, wenn der Vater so alt wie der Opa der Freunde ist? Welche Folgen hat die vermutlich verkürzte gemeinsame Lebenszeit? Und warum entscheiden sich Frauen für den deutlich älteren Mann als Vater ihres Kindes, obwohl auch sie erhebliche Risiken tragen? Was, wenn der Partner zum Pflegefall wird oder im Todesfall die junge Mutter alleine mit dem halbwüchsigen Kind zurückbleibt?
Antworten auf diese Fragen geben nicht nur die Protagonisten aus der Praxis, sondern auch Soziologinnen aus Forschung und Theorie:

Die Ethnologin Mag. Dr. Eva-Maria Schmidt vom Österreichischen Institut für Familienforschung an der Universität Wien forscht und publiziert zu den Themen elterliche Aufteilung von unbezahlter und bezahlter Arbeit, Vaterschaft, Männlichkeit und elterliche Erziehungs-Praktiken

Für Dr. Claudia Zerle-Elsäßer,. Dipl. Soz. am Deutschen Jugendinstitut in München, ist die Bindung zwischen Vater und Kind essentiell wichtig: „Es geht um Interesse, Engagement und Zeit, die man für das Kind aufbringt. Und das ist unabhängig vom Alter“.

Späte Väter Link zum Video

http://www.3sat.de/page/?source=/dokumentationen/198532/index.html

Unfassbar – „Nach Freispruch bleiben Trümmer“ – Landesgericht Salzburg Gutachter Prozess

Nach Freispruch bleiben Trümmer


© Bild: Getty Images/iStockphoto/Julia_Henze/iStockphoto

Gutachter am Prüfstand. Zehn Jahre wurde gegen Psychologen nach Vorwürfen von Kollegen und Betroffenen ermittelt

Zehn Jahre lang dauerten die Ermittlungen gegen einen Salzburger Sachverständigen. Die Einschätzung des Psychologen war vor allem in Obsorge- und Sachwalterschaftsfällen gefragt. Doch seine Expertisen stießen auf Widerstand. So warf ihm unter anderem ein Berufskollege vor, der Gutachter habe die Mindeststandards nicht eingehalten, mit Textbausteinen gearbeitet und Väter benachteiligt.

In der Vorwoche wurde der Sachverständige vor Gericht freigesprochen; nicht rechtskräftig. Was bleibt, sind Trümmer.

13 Betroffene, die sich als Opfer des Mannes sehen, verstehen die Welt nicht mehr. Sie fühlen sich nun

vom Rechtsstaat im Stich gelassen.

Auf der anderen Seite ist die Karriere des ehemaligen Gutachters ein Trümmerhaufen. „Wenn Sie zehn Jahre lang ein Verfahren führen müssen, in dem Sie dann freigesprochen werden, bleibt trotzdem etwas hängen. Da tut man sich dann in jedem Job schwer“, sagt sein Anwalt. An eine Rückkehr als Sachverständiger sei eher nicht zu denken.

Gutachter in der Kritik. Karl Mahringer wurde von der Liste gestrichen. Psychiatern werden Fließband-Gutachten vorgeworfen

Auswirkungen

Mediatorin Tews begleitet Betroffene seit Jahren – © Bild: Atelier Mozart Linz

Aber auch die Betroffenen kämpfen mit den Folgen. „Niemand kann nachvollziehen, was das Wirken dieses Gutachters bei Familien und Kindern ausgelöst hat, welche gravierenden Auswirkungen das auf das Leben dieser Menschen hatte“, sagt Margreth Tews. Die Mediatorin hat einige Betroffene über Jahre hinweg begleitet. Im KURIER erzählen zwei davon ihre Geschichte.

Herr M. sieht seine Existenz ruiniert. Nach einer Scheidung stritt er mit seiner Frau über die Obsorge der beiden gemeinsamen Kinder. „Zwei Mal war ich bei dem Gutachter“, erzählt Herr M. „Aber die Tests, die er laut Gutachten mit mir gemacht hat, haben gar nicht stattgefunden.“ Das Gutachten hätte das angespannte Verhältnis nach der Scheidung zum Eskalieren gebracht.

Die Kinder durfte er kaum noch sehen, schildert er. „Sie waren die wirklich Leidtragenden. Ihr Schulweg hat an meinem Haus vorbei geführt. Aber sie sollten einen Umweg machen, um ja nicht bei mir vorbei zu kommen.“

Das Verhältnis zu den Kindern ist auch Jahre später noch schwierig. Die Distanz hat Narben hinterlassen. „Eine Tochter habe ich zu ihrem 18. Geburtstag kurz gesehen. Das war’s“, sagt Herr M. resigniert.

Frau K. lernte den Sachverständigen kennen, als sie beschuldigt wurde, ihren autistischen Sohn vernachlässigt zu haben – sie wurde von den Vorwürfen in einem Verfahren übrigens freigesprochen. Das Gutachten allerdings sprach gegen sie. „Mir wurde vorgeworfen, ich sei Alkohol- und Männer-abhängig. Völlig grotesk – ich lebe seit Jahrzehnten ohne Mann. Aber man hat mich dargestellt wie eine Gewerbsmäßige.“

Das hätte sie nicht nur psychisch schwer getroffen. Auch finanziell. Frau K. ist selbstständig. „Das hat sich herumgesprochen im Ort. Plötzlich hatte ich um 60 Prozent weniger Umsatz.“

Ein zweites Mal trat der Gutachter in ihr Leben, als sie um die Sachwalterschaft für den Sohn kämpfen musste. „Da wurden die verleumderischen Aussagen aus dem ersten Verfahren – die ja nachweislich falsch waren – ins Gutachten eingefügt.“
Wiedersehen

Schlussendlich wurde die Sachwalterschaft ihrem zweiten Sohn übertragen. Eine Lösung, mit der Frau K. gut leben kann. Sie sieht ihren kranken Sohn nun wieder regelmäßig.

Doch der Kampf hat Spuren hinterlassen. Frau K. erlitt einen Schlaganfall. Sie hat sich wieder davon erholt. „Aber ich verstehe, wenn sich Leute so etwas nicht antun. Das hat mich so viel Nerven, Kraft und Energie gekostet. Das kann sich niemand vorstellen.“

( kurier.at ) | 26.09.2018 | Autor:
5 Kommentare gepostet
https://kurier.at/chronik/oesterreich/nach-freispruch-bleiben-truemmer/400128455
Tags: Obsorge – Familienrecht – Strafprozess – Egon Bachler – Sachverständige – Missbrauch mit dem Missbrauch –  -Gutachter – StGB – Justiz  – Rechtsbeugung – Gesetze Österreich – Kindesabnahme 

„Rückführung Lara“ u. Stellungnahme des Vater Thomas Karzelek‎

Select another language! ( PC users see right above the logo  „Translate“)

    english    (Google Translation)       Italia – (traduzione di Google)

    France (traduction Google)          ПЕРЕВЕСТИ на Английски

Ich hoffe Deutschland  ist ein Rechtsstaat und deine besonderen Umstände (2 malige Entführung durch die Mutter) in dieser jahrelangen Causa werden durch die Staatsanwaltschaft der Justiz sehr mildernd berücksichtigt
und du findest nach der persönlichen Rückführung“ lt. (Haager Kindesentführungsübereinkommen) in einigen Tagen mit deiner Tochter wieder ein normales Familienleben lieber Thomas Karzelek.

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 28-5-2018

Facebook posting vom Vater:

   Thomas Karzelek an Help Find Lara
3 Std. ·Administrator

Meine Erklärung zu den von der Kindesmutter verbreiteten Nachrichten:

Am 23.05.2018 kehrte Lara wieder zum ersten Mal seit ihrer Entführung am 2.10.2014 nach Deutschland zurück. Die polnischen Behörden hatten rechtswidrig gehandelt – in der gesamten Dauer der Entführung hat Polen mindestens 5 rechtswidrige Beschlüsse in familienrechtlichen Rahmen des Kindes erlassen, ganz zu schweigen von der strafrechtlichen Würdigung der Entführung des Kindes. Nach neuesten Informationen haben die polnischen Gerichte weitere rechtswidrige Beschlüsse erlassen, um Lara wieder nach Polen zurück zu bringen.
Ich habe über die Jahre immer auf die rechtsstaatlichen Prinzipien gesetzt und den Rechtsweg verfolgt – sowohl in Polen als auch – und vor allem in meiner Heimat Deutschland. Nach den neuesten Beschlüssen des OLG Stuttgart, blieb mir leider keine andere Wahl, als auch den Rechtsweg zu verlassen und die Rechtsordnung wiederherzustellen, um auch nachweisen zu können, dass es keinen angeblichen Widerstand des Kindes gibt, das verhindert Lara an mich herauszugeben. Mit diesem Argument haben die polnischen Behörden seit über einem Jahr erfolgreich geschafft, auch in Deutschland glaubhaft zu machen, dass es unmöglich ist, dass Lara an mich herausgegeben werden kann.
Das dies schlicht falsch ist, kann ich bereits jetzt nachweisen.
Zu meinem Entschluss auf diesem Weg Lara nach Hause zu holen, möchte ich folgendes erklären:
Nach vielen Gesprächen mit einigen Psychologen, Ärzten und Fachleuten vom Jugendamt, Pädagogen und Rechtsanwälten, hat mir jeder seine fachmännische Meinung zu der Situation von Lara gegeben. Keiner von Ihnen konnte mir helfen, sagte jedoch, dass die Situation in der Lara sich befindet für sie unerträglich ist und sie es nicht verstehen, dass sie nicht geschützt werden kann.
Was hat mich zu dem Entschluss nach so langer Zeit bewegt? Meine rechtliche Geschichte ist bekannt. Das OLG Stuttgart hat die Grundrechte meiner Tochter missachtet, indem es die andauernde Dringlichkeit der sofortigen Handlung für ihren Schutz nicht entsprechend gewertet hat. Es hat in Kauf genommen, dass die sekundäre Kindeswohlgefährdung durch die Untätigkeit des Gerichtes immer weiter verstärkt wurde. Das Gericht hat die Beweise, die für eine einstweilige Anordnung ausreichen, missachtet und die Berichte eines befangenen Kurators (der sich selbst aus den gerichtlichen Tätigkeiten zum Schutz des Kindes – Vollstreckung der Kindesherausgabe an den Vater – ausgeschlossen hat und gleichzeitig die gute Bindung an die Kindesmutter attestierte, obwohl er dafür nicht ausgebildet ist und auch in den kurzen Explorationen nicht in der Lage wäre, eine gesunde Bindung an die Mutter wissenschaftlich zu erkunden) höher bewertet, als die Aussagen einer seit Jahren praktizierenden polnischen Gerichtspsychologin, die direkten Kontakt mit Lara hatte und das in einer neutralen Umgebung. Auch die durch die Kindesmutter andauernde Missachtung des ärztlichen Attests des Kindespsychiaters aus Legnica vom Mai 2017 (aktenkundig) in dem der Arzt eine dringende psychologische Behandlung von Lara angeordnet hatte, hatte keine Bedeutung für das Gericht. Aus den Berichten des Kurators geht eindeutig hervor, dass Lara diese Behandlung nie erhalten hat und die Mutter meine, dass sie sie nicht brauche.
Ich habe mehrere Detekteien in Polen angefragt, um zunächst die Lage zu eruieren und auszukundschaften, um dann weitere Entscheidung zu treffen. Leider haben mir alle dieser Detekteien entweder abgesagt (nach Aktivierung ihrer Kontakte bei der polnischen Polizei) oder haben von mir astronomische Preise verlangt, ohne mir eine Sicherheit zu geben, dass es auch tatsächlich zum Erfolg führen würde. Ich habe mehrere Anzahlungen getätigt, die ich dann nur zum Teil wiederbekommen habe.
Ich hoffte weiterhin auf das Recht und den gem. Art. 6 GG durch den Staat garantierten Schutz der Familie und natürlich des Kindes. Wie Sie selbst wissen, hat der Staat zwar die deutsche Rechtsanhängigkeit nicht abgeben können (dank meiner umfangreichen Intervention), den einstweiligen Schutz des Kindes uns trotz der eindeutigen Beweislage jedoch verwehrt.
Meine Anfragen beim polnischen Gerichten blieben – leider schon erwartungsgemäß – ohne jegliche Antwort. Mein am 23.04.2018 beim zuständigen Gericht in Szczecin eingelegter Antrag auf Rückführung des Kindes nach HKÜ blieb jedenfalls ohne Antwort, ohne Terminierung, ohne jegliche Reaktion seitens der zentralen Behörden. Der durch die Brüssel IIa geforderte Abschluss der 1. Instanz innerhalb von 6 Wochen nach Antragstellung war natürlich und erwartungsgemäß unrealistisch, da noch nicht mal eine Zustellung an die Mutter erfolgen konnte – auch wenn sie selbstverständlich von dem eingelegten Antrag informiert wurde (sie hatte Akteneinsicht beim Gericht, verweigerte jedoch die Annahme der Zustellung des Antrags – für beides habe Beweise). Der 6-Wochen Termin läuft am 04.06.2018 ab – es gibt aber bis heute noch keine Terminierung, wie gesagt, nicht mal eine Reaktion von keiner beteiligten Seite.
Ich hoffte noch auf eine Möglichkeit des Umgangs mit Lara, wie auch immer – wir stellten im Namen von meinen Söhnen Daniel und Jan und von meiner Mutter Anträge an das zuständige Gericht in Ludwigsburg. Das Gericht hat meinen beiden Söhnen angeraten, sich an das polnische Gericht zu wenden, teilte denen mit – obwohl sie kein VKH Antrag stellten – dass so ein Antrag keine Aussicht auf Erfolg hätte – und stellte den Antragstellern eine Vorschussrechnung in Höhe von 300 Euro aus – um die Übersetzungskosten auf die Antragsteller weiter zu geben, obwohl ich der Antragsgegner bin und keine Übersetzung brauche. Die Kindesmutter hat selbst Anträge in deutscher Sprache bei diesem Gericht gestellt und kann deutsch – dies hat aber das Gericht nicht mal angefragt, sondern alles getan, um vorab richtungsweisend zu sein und den Antragstellern jede Hoffnung auf einen Umgang mit Lara zu nehmen. Auch der Verfahrensbeistand Frau Schenk versuchte nicht mal ihre Pflicht zu erfüllen und den Kontakt mit dem Kind aufzunehmen, sondern verfasste ihre vorgefertigte Meinung nach Gesprächen mit den Antragstellern – sie wartete nicht mal die Entscheidung des OLG´s ab, das noch nicht über die Beschwerde entschieden hatte, sondern legte sich fest und prognostizierte einen Umgang in weiter Zukunft im Haushalt der Mutter für Daniel und dann nach einigen Treffen mit Daniel für Jan. Dass das fernab jeglicher rechtlichen Situation ist, muss ich nicht erklären. Es ist ein schlichter Beweis für das Niederknien der deutschen Rechtsstaatlichkeit vor den Straftätern. Ein Dauerdelikt wie eine Kindesentführung ist eben nicht mit einem Dauerdelikt wie Falschparken zu vergleichen. Das ist in der Tat richtig. Aber die Konsequenz des Handelns des Gerichts und der Staatsanwaltschaft müsste umso härter bei einer Straftat gegen ein Kind greifen und nicht umgekehrt, wie es in der Realität gehandhabt wird.
Meine Versuche Kontakt mit der Mutter aufzunehmen blieben auch ohne Erfolg. Ich habe mehrere Emails an sie geschickt, die alle unbeantwortet blieben.
Ich habe also die Beobachtung und Analyse der Situation vor Ort selbst organisieren müssen.
Ich habe Beweise dafür, dass Lara so gut wie nie rausgegangen ist und keinen Besuch von anderen Kinder erhalten hat. Sie lebte weiterhin in einer totalen Isolation. Da meine Hilfegesuche beim Gericht ohne Wirkung blieben, habe ich mich nach langer reiflicher Überlegung entschieden, mein Kind zu schützen. Die elterliche Verantwortung ist immer noch bei mir – dies hat das Gericht nicht von mir genommen – jedoch mir jeglicher Hilfe zur Durchsetzung des Schutzes meines Kindes beraubt. Auch jetzt bin ich mir nicht sicher, ob das Gericht in Ludwigsburg nicht Lara gleich wieder nach Polen schickt – oder gar in eine Pflegefamilie steckt. Ich brauche Unterstützung – vor allem therapeutische Unterstützung für Lara – ich bin aber gezwungen, diese auf eigene Faust zu organisieren, weil viele gerichtliche Fälle bekannt sind, die eben die Kindesentfremdung nicht als Misshandlung ansehen und dann die Position des Täters gar stärken, indem sie einen kompletten Umgangsausschuss beschließen. Warum wird hier ein deutsches Kind von Deutschland so im Stich gelassen?
Wie jetzt Lara nach Deutschland kam, war mehr als glücklich für uns. Es kam keiner zu Schaden und es wurden auch keine Mittel oder Waffen verwendet – so viel kann versichert werden. Die Mutter wurde aufgefordert das Kind herauszugeben – sie hat sich geweigert – der Beschluss zur Kindesherausgabe, der in Polen immer noch anhängig ist – der zwar explizit gegen die Großmutter gerichtet ist, aber auch gegen jede weitere Person, die nicht berechtigt sind, das Kind in Obhut zu nehmen – wurde trotz mehrerer Anträge nicht vollstreckt und mir wurde keine Hilfe seitens der Behörden gestellt. Das hat nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun. Die Polen führen weiterhin Sorgerechtsverfahren für Lara, obwohl sie nicht zuständig sind und ich dies beim Gericht vorgetragen habe. Ich bekomme keine Akteneinsicht mehr und ich finde keinen Anwalt mehr, der mich in Polen vertreten möchte, weil sie alle den Fall nicht annehmen wollen. Warum wohl?
Lara geht es gut. Wir müssen uns verstecken, weil erwartungsgemäß die polnischen Behörden und Polizei Falschangaben machten und versuchen die deutsche Polizei zusätzlich noch als Instrument gegen uns zu nutzen. Angeblich liegt sogar ein Haftbefehl gegen mich vor! Ich weiß nicht wie lange es dauern wird, bis die deutsche Polizei den deutschen Beschlüssen mehr Glauben schenkt, als den polnischen behördlichen Anfragen.
Es ist soweit. Wir können uns im eigenem Land nicht mehr sicher fühlen. Nach Informationen, die mir zugespielt wurden, hat ein polnisches Gericht bereits der Mutter die alleinige Sorge zugesprochen. Trotz der fehlenden Zuständigkeit, trotz der Abwesenheit des Kindes. Ich brauche Ihre Hilfe. Ich möchte einen Antrag auf ein Schutzprogramm für uns stellen, ansonsten können wir überfallen und Lara wird wieder unrechtmäßig nach Polen verbracht werden. Lara ist zeitweise auch traurig und vermisst natürlich auch ihre Mutter und Großmutter – dies möchte ich ihr nicht nehmen, aber ich muss sie schützen – sie braucht endlich eine Therapie, die ich – wenn ich nicht geschützt werden kann – ihr auch nicht geben kann.
Dass die Kindesmutter bereits durch einen Psychologen attestierte verzerrte Realitätswahrnehmung hat, ist bekannt und aktenkundig. Dass die deutschen Gerichte keine psychologische Untersuchung – trotz mehrmaliger Anträge – durchgeführt haben – ist auch bekannt und aktenkundig. Diese Verzerrung nimmt jedoch weitere Formen an – es könnte also auch sein, dass die Kindesmutter vermeintliche (womöglich sogar selbst verfälschte) Beschlüsse bei den polnischen Gerichten vorgelegt hat um so weitere rechtswidrigen Beschlüsse zu erhalten, die sie der Presse und der polnischen Polizei gezeigt hat, die angeblich die alleinige Sorge für Lara auf sie übertragen. Dass dies nicht möglich ist – da die Sperrwirkung des HKÜ Art. 16 und neuester Beschluss des OLG Stuttgart es eindeutig nachweisen – kann geprüft werden. Dem ist jedoch trotzdem nachzugehen, da die deutschen Behörden und Polizei dies nicht prüfen wollen und dann wieder ein rechtswidriges Handeln auslösen, das womöglich dann nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
Während der Beobachtung der Entführer (Kindesmutter und Großmutter) haben wir auch die Aussagen der Großmutter aufgegriffen, dass (Zit.) „Karzelek das HKÜ Verfahren anstrengt (Lachen der Großmutter) …“ und „…aber im Falle eines Falles habe ich schon mit meinem Mann in Luban Vorkehrungen getroffen“. Dies war auch ein Beweis dafür, dass sie weiterhin sich an keine gerichtlichen Beschlüsse halten würden, sie würden wieder mit Lara untertauchen, sie würden sie im Falle dass das Gericht gegen sie entscheidet, weiterhin der Außenwelt entziehen. Das musste endlich ein Ende finden. Deswegen habe ich mich für diesen Schritt entscheiden müssen – da die Alternative war, Lara in dieser kranken Umgebung aufwachsen zu lassen und auf den Schutz meiner Tochter zu verzichten.
Ich bin der Träger der elterlichen Verantwortung für Lara. Aus dieser Verantwortung hat mich keiner entlassen. Ich musste handeln, da der Staat uns verraten hat, wie tausende andere Betroffene auch. ich bin ein Mensch, da jedes Säugetier sein Leben für den Schutz seiner Kinder geben würde, war ich gezwungen so zu handeln. Ich handle nicht irrational, sondern ich versuche im Rahmen der uns zustehenden Grundrechte zu handeln. Diese wurden uns in Deutschland verwehrt und es sieht so aus, als ob wir nicht geschützt würden.
Bezeichnend ist, dass ich aus verschiedenen europäischen Ländern Hilfe und Zuspruch bekomme – alles von selbst betroffenen Elternteilen. Diese Leute wissen, was es bedeutet, ein entführtes Kind zu suchen, nicht schützen zu können, gegen die Behörden zu kämpfen. Polen ist zurzeit auf dem Weg in die internationale Isolation. Sie ändern widerrechtlich einfach Sorgerechtsbeschlüsse der europäischen Nachbarn, die nach HKÜ und Brüssel IIa gerichtlich zuständig sind. Wir müssen das ändern. Familie und Kinder müssen wieder geschützt werden können, bei uns in Deutschland, aber auch in Polen und in der ganzen EU. Ansonsten hat der Staatenverbund EU keine Zukunft.
Ich habe Angst zu telefonieren gar meinen Anwalt anzurufen, da angeblich die deutsche Polizei auf der Suche nach mir ist. Angeblich wollen sie mich verhaften. Ich weiß nicht warum. Ich habe nichts Falsches gemacht – lediglich das, was der Staat und die Behörden hätten längst machen sollen.
Ich bitte um Hilfe.
Thomas Karzelek

Bild könnte enthalten: 1 Person, lächelnd, steht
Gefällt mir Weitere Reaktionen anzeigen

Kommentieren 46, 28-5-2018, Quelle:

https://www.facebook.com/groups/helpfindlara/permalink/2119420858330182/

Tags: europäisches Familienrecht“ oder Väter sind für Angela Merkel ein Fremdwort.
Angela Merkel rücktrittsreif

Doppelresidenz – Väter fordern mehr Zugang

Select another language! ( PC users see right above the logo  „Translate“)

    english    (Google Translation)       Italia – (traduzione di Google)

    France (traduction Google)          ПЕРЕВЕСТИ на Английски

Väter fordern mehr Zugang zu ihren Kindern

Pforzheim. Mit einer Unterstellung gilt es aufzuräumen für Adrian Hoffmann: „Es geht uns nicht darum, um die Unterhaltszahlungen herumzukommen.“ Der 36-jährige Journalist und Vater einer fünfjährigen Tochter steht mit anderen Mitstreitern der Initiative „Papa auch“ am Samstag am Leopoldplatz, um Unterstützer für eine Petition zu gewinnen.

Scheidungs- und Trennungskindern zwei Zuhause zu geben, gleichberechtigt bei der Mutter wie beim Vater, darum geht es den Männern, die vor allem eines gemeinsam haben: nicht den gleichen Zugang zu ihren Kindern wie deren sorgeberechtigten Mütter. Doppelresidenz(engl. shared parenting) heißt das Stichwort, das nichts anderes beschreibt, als dass Kinder getrennt lebender Eltern die gleiche Zeit bei Mutter wie Vater verbringen können, mit allem, was das mit sich bringt, bis hin zu melderechtlichen Formalien. In Deutschland ein Ausnahmefall, in Schweden etwa schon praktiziert. Am Sorgerecht selbst, das hierzulande in den meisten Fällen der Mutter zugesprochen wird, möchte Sascha Brauch, der ebenfalls am Info-Stand auf dem Leo ist, nicht rütteln. Darum geht es ihm nicht. Vielmehr darum, auf „Augenhöhe mit der ehemaligen Partnerin verhandeln zu können.“ Seiner Erfahrung nach sind es meist, das liegt oft in der Natur der Sache, unschöne Trennungen mit gegenseitigen Kränkungen und Verletztungen, die das gemeinsame Kind zum Spielball von Machtinteressen mache. Der 37-jährige Brauch hat selbst eine dreijährige Tochter und sich mittlerweile mit deren Mutter arrangiert. Er darf das Kind zu 30 Prozent betreuen. „Aber zu 100 Prozent zahle ich Unterhalt“, wirft er nach und spricht damit einen springenden Punkt an. Mit Einführung des Doppelresidenzmodells käme die Unterhaltsregelung vermutlich auf den Prüfstand, die Mutter, die ein Kind nur noch zur Hälfte betreute, hätte entsprechende Kapazitäten für Arbeit frei. Dass das Geld der Antrieb für den Protest ist, weisen jedoch die Väter Hoffmann und Brauch von sich. Sie möchten, was die Betreuung ihrer Kinder angeht, vor allem nicht mehr in der Rolle des „Bittstellers“ gegenüber der Mutter sein.

R.I.P. Vater Andreas Zahrl – über 4 Jahre keinen Kontakt zu seiner Tochter . . .

Select another language! ( PC users see right above the logo  „Translate“)

    english    (Google Translation)       Italia – (traduzione di Google)

    France (traduction Google)          ПЕРЕВЕСТИ на Английски

 

Tiefe Trauer um verstorbenen Vater – Spende Euro 1.200,– an VoR

Andreas Zahrl, geb. 25.04.1967 - † 08.04.2018
Andreas Zahrl, geb. 25.04.1967 – † 08.04.2018

Tiefe Trauer um verstorbenen Vater – Spende € 1.200,– an Väter ohne Rechte – VoR

Andreas Zahrl war der mittlere dreier Brüder. Am 08.04.2018 verstarb er unerwartet an einem Herzinfarkt. Er wurde nur 50 Jahre alt und hinterlies eine 12-jährige Tochter – Natalie. Seinen beiden Brüdern Martin und Jürgen, seinen Eltern und seiner neuen Lebensgefährtin Theresia gilt unser tiefstes Mitgefühl und unsere Anteilnahme.

Zu seiner Tochter Natalie hatte nicht nur er über vier Jahre keinen Kontakt mehr, sondern auch die väterlichen Großeltern Annemarie und Karl Zahrl. Nach der ledigen Trennung 2008 zogen Mutter und gemeinsames Kind ca. 30 km weiter. Anfangs gab es noch geregelte Kontaktzeiten und Urlaube, doch ab 2013 wendete sich das Blatt.

So, wie es tausenden Trennungsvätern geht, sah auch er sich urplötzlich einer Reihe von Falschbeschuldigungen ausgesetzt. Es kam zum Kontaktabbruch. Viele Jahre versuchte er mit Hilfe der Justiz und ihren Helfern den Kontakt zu seiner geliebten Tochter wieder aufzunehmen – Natalie war sein Ein und Alles. Bedauerlicherweise zermürbte auch ihn das Justizgebahren und viele wissen welche ungeheuerliche psychische Belastung eine absolute Trennung für Kinder und einen Elternteil bedeutet.

So, wie es bei vielen Krankheiten der Fall ist, gehen den körperlichen Leiden, psychische Leiden voraus oder einher – es ist also durchaus angebracht zu sagen, dass Andreas Zahrl an gebrochenem Herzen verstorben ist.

Sein jüngerer Bruder Jürgen begleitete Andreas geraume Zeit während der Gerichtsverfahren und wurde so selbst Zeuge der Absurditäten der Justiz – die oft die Betroffenen fassungslos und ohnmächtig zurücklässt. Einmal erzählte Andreas seiner Familie, dass es sich anfühlen würde, als ob die gemeinsame Tochter tot sei – ein Gefühl, das sehr viele Trennungskinder und Trennungselternteile befällt und auch bereits in der Fachliteratur Einzug gefunden hat.

Spende an Väter ohne Rechte
Familie Zahrl

Familie Zahrl entschied, dass statt Kranz- und Blumenspenden einer NGO die sich für die Rechte von Kindern auf beide Eltern- und Großelternteile einsetzt, gespendet werden soll – schließlich war dieses Anliegen das, dass den Vater und die väterlichen Großeltern die letzten Jahre psychisch am Meisten zusetzte. Die Wahl fiel auf „Väter ohne Rechte“.

Das Begräbnis fand am 13.04.2018 in würdigem Rahmen in Waidhofen an der Thaya statt. Familie, die Lebensgefährtin, Verwandte, Freunde, Nachbarn, Arbeitskollegen und der Arbeitgeber sammelten gemeinsam unfassbare € 1.200,– welche am 07.05.2018 übergeben wurden. Stellvertretend für den Verein übernahmen Sven Gründel und Christian Schmölz den symbolischen Scheck und überreichten der Familie eine Honorationsmitgliedschaft.

Väter ohne Rechte gedachte Andreas Zahrl auch (leider passend) bei der PAS-Pressekonferenz  am 25. April 2018. Absurderweise ist der internationale PAS-Tag auch der Geburtstag von Andreas Zahrl……

Die gesamte Gemeinschaft von Väter ohne Rechte ist tief bedrückt über die Ereignisse und steht bei Bedarf der Familie in rechtlichen oder anderen Fragen zur Verfügung.

Leider muss die Gemeinschaft Jahr für Jahr solche und ähnliche Trauerfälle beklagen und wir kennen diesen Schmerz – er erschüttert alle Betroffenen bis ins Mark.

In stiller Anteilnahme und tiefem Gedenken!

Andreas Zahrl
∗ 25.04.1967
† 08.04.2018

http://www.vaeter-ohne-rechte.at/tiefe-trauer-um-verstorbenen-vater-spende-e-1-200-vor/
Tags: Spende – Vereein Väter  ohne Rechte – Entfremdung – Tochter Natalie Zahrl – Familie – Familienrecht – Gesetze Österreich – Mobbing – Gleichberechtigung Gleichstellung – Justiz – Justizopfer – leaks family law austria germany – Menschenrechtsverletzung Art. 8 EMRK -PAS Eltern-Kind-Entfremdung Kindes-Entfremdung PA parental alienation – PAS Großeltern – Trennung Enkelkinder – psychische Gewalt – Scheidung – Trennung -Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft –

Opferschutz u. Jugendschutz fehlt – Kinder dürfen 1h länger ausbleiben

Select another language!  PC users see right above the logo  „Translate“)
       english    (Google Translation)        Italia – (traduzione di Google)
          France (traduction Google)           ПЕРЕВЕСТИ на Английский
Symbolbild Kinderschutz Opferschutz
Symbolbild Kinderschutz Opferschutz

Wenn es nach der Regierung geht, dann dürfen jetzt Kinder bis 14 Jahre  1h länger unbegleitet ausbleiben. Statt wie bisher 22h jetzt bis 23h.

Ein 14 oder 15 jähriges Mädchen kann bis 1h Nachts alleine ausbleiben.

Ab 16Jahre darf man unbegrenzt ausbleiben.

Wer sein 14 jähriges Kind bis 1h Nachts alleine ausgehen lässt, handelt unverantwortlich, so denken sehr viele Elternteile! Solche und ähnliche Reaktionen findet man vorwiegend in den österreichischen Zeitungskommentaren der letzten Tage massenhaft.
Das letzte Wort  haben natürlich die Eltern selbst.

Ich frage mich, was hat ein 14 jähriges Mädchen um 0:45 Uhr Nachts alleine in einer Disko oder in einem unbeleuchteten Weg nach Hause zu suchen?
Diese Doppelmoral der FPÖ ÖVP Regierung kann man leider nicht verstehen. Anderseits schreien dann einige FPÖ Leute sofort laut auf, wenn  in Tulln, um 1h Nachts, ein 14 jähriges Mädchen beim Heimweg vergewaltigt wird.
Wie passt das zusammen?

Hr. Sebastian Kurz und Hr. HC Strache, WO IST HIER DER KINDERSCHUTZ ODER OPFERSCHUTZ?
Ich sehe keinen.
Eher provoziert dieses neue  Gesetz den Kindesmissbrauch und eine Kindeswohlgefährdung.

m.f.g.
Admin Familie Familienrecht, am 21-4-2018

Artikel:

Eine Stunde länger ausgehen

Ab Jänner 2019 gilt das Rauchverbot bis 18. Darauf haben sich die Landesjugendreferenten am Freitag geeinigt. DPA

Ab Jänner 2019 gilt das Rauchverbot bis 18. Darauf haben sich die Landesjugendreferenten am Freitag geeinigt. DPA

Einheitlicher Jugendschutz in acht Bundesländern. Längere Ausgehzeit für 14- bis 16-Jährige.

Wien Acht Bundesländer vereinheitlichen den Jugendschutz. Ihnen ist es nach 35 Jahren gelungen, gleiche Ausgehzeiten für die Unter-18-Jährigen festzulegen. Wie die Bundesjugendvertretung vorgeschlagen hat, dürfen Jugendliche bis 14 Jahre künftig bis 23 Uhr ausgehen, zwischen 14 und 16 bis ein Uhr und ab 16 Jahren unbegrenzt. Nur Oberösterreich reißt aus. Dort sind drei Landesräte für den Jugendschutz zuständig, einer davon ist der Freiheitliche Elmar Podgorschek. Er bezeichnet die Ausgehzeiten als verantwortungslos. ÖVP-Landeshauptmann Thomas Stelzer hätte den Vorschlägen der Bundesjugendvertretung gerne zugestimmt, auch SPÖ-Landesrätin Birgit Gerstorfer, wie ihr Büro auf VN-Anfrage bestätigt. Es scheint also dem fehlenden Konsens geschuldet zu sein, dass aus Oberösterreich alle politischen Vertreter beim Treffen der Jugendlandesräte am Freitag fehlten. Lediglich Vertreter aus der Beamtenschaft haben teilgenommen und erklärt, dass die Sache in Oberösterreich weiter diskutiert werden müsse. Die Freiheitlichen scheinen auf ihrer Position zu beharren. „Vernünftige Eltern kämen nie auf die Idee, ihre 14 Jahre alte Tochter oder ihren Sohn unbegleitet bis ein Uhr nachts ausgehen zu lassen“, schreiben Landesparteiobmann Manfred Haimbuchner und Podgorschek in einer Aussendung am Freitag.

„Oberösterreich soll das intern klären, wir werden uns durch sie nicht aufhalten lassen.“

Jugendministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP), die Bundesjugendvertretung sowie der Vorarlberger Jugendreferent und Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) sprachen hingegen von einem Meilenstein. „Oberösterreich soll das intern klären, wir werden uns durch sie nicht aufhalten lassen“, sagte Wallner. Für Vorarlbergs Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren bedeutet die Einigung, dass sie eine Stunde länger ausgehen dürfen. Bisher lag die Grenze bei Mitternacht. Die Vereinheitlichung der Ausgehzeiten soll am 1. Jänner 2019 in Kraft treten, ebenso wie das Verbot von Hochprozentigem bis 18, das es in Vorarlberger ohnehin schon gibt, und das Rauchverbot bis 18. Bei diesen beiden Punkten geht auch Oberösterreich mit.

Kein Gesamtkonzept

Auf Bundesebene wünscht sich der Landeshauptmann weiterhin ein generelles Rauchverbot für die Gastronomie. „Das Allerliebste wäre mir, wenn die FPÖ in dieser Frage zur Vernunft kommt. Jetzt gibt es halt Einzelmaßnahmen“, sagt Wallner, der für ein Gesamtkonzept in Sachen Raucherprävention und Jugendschutz gewesen wäre. Es mache nämlich wenig Sinn, das Rauchen bis 18 zu verbieten, gleichzeitig aber jene Jugendlichen, die früher in der Gastronomie arbeiten, dem Raucherbereich auszusetzen. Ob es doch eine Volksabstimmung oder -befragung zum Rauchverbot braucht? Wallner überlässt das der Bundesregierung: „Wenn beim Volksbegehren eine gewisse Zahl an Unterschriften erreicht wird, muss sie sich sowieso entscheiden, wie sie vorgeht. Wenn überhaupt keine Entscheidung möglich ist, sollte man eine Befragung oder Abstimmung nicht ausschließen.“

21. April 2018, von Birgit Entner, Wien
https://www.vn.at/politik/2018/04/20/eine-stunde-laenger-ausgehen.vn
Tags: Gesetze Österreich – Kindesmissbrauch – Kindeswohlgefährdung – Ausgehzeiten – Jugendschutzgesetz

Muslimin verbannt Vater aus Krankenhaus-Zimmer

Haben Muslime in Österreich mehr Rechte als Österreicher?

Select another language!  ( PC users see right above the logo  „Translate“)
       english    (Google Translation)        Italia – (traduzione di Google)
          France (traduction Google)           ПЕРЕВЕСТИ на Английский

Artikel:
Vorfall in Wiener AKH

Muslimin verbannt Vater von Patientin aus Zimmer

Eine vollverschleierte muslimische Patientin im Wiener AKH verlangt vehement, dass ein Vater, der seine schwer kranke Tochter (23) begleitet, aus dem Zimmer geht. Es kommt zum Wortgefecht, das Personal legt der Familie der 23-Jährigen kurzerhand nahe, das Spital zu verlassen. Der 56-Jährige ist über dieses Vorgehen entsetzt: „Bis hierher und nicht weiter. Wir helfen gerne, aber wir lassen uns nicht in dieser Weise unterdrücken. Das kann nicht geduldet werden.“

Familie Salfenauer aus dem Wiener Bezirk Donaustadt hadert mit einem schweren Schicksal: Tochter Chiara erkrankte vor fünf Jahren an Multipler Sklerose, einer unheilbaren neurologischen Erkrankung. Die 23-Jährige wurde am Wiener AKH in einem Forschungsprogramm aufgenommen, etwa alle sechs Monate muss sie für eine Nacht ins Spital. „Über rund 24 Stunden hinweg werden ihr Medikamente per Infusion verabreicht. Da die Nebenwirkungen lebensbedrohlich sein können, begleiten meine Frau und ich unsere Tochter immer zu dieser Behandlung“, so Robert Salfenauer im Interview mit krone.at. „Das ist eine schreckliche Krankheit, da unterstützt man sie, wo es nur geht.“
Vater bekam gedankliche Sperrlinie vorgesetzt

Am vergangenen Montag suchte die Familie daher wieder gemeinsam das AKH auf. Bevor die junge Frau ihr Zimmer beziehen konnte, nahm das Krankenhauspersonal die Familie jedoch zur Seite: „Man sagte uns, am Fensterbett würde eine vollverschleierte Dame liegen und die hätte ein Problem, wenn männliche Begleitung mitkommt. Man bitte mich als Vater daher, nicht hineinzugehen“, so Salfenauer. Wenig später erklärte man dem 56-Jährigen wiederum, dass er zwar das Zimmer betreten, aber nicht weiter als bis zum der Tür am nächsten liegenden Bett gehen dürfe – und damit nicht einmal ans Bett der Tochter.

„Sie hat sofort begonnen zu schimpfen“
Der 56-Jährige hielt sich trotz anfänglicher Verdutztheit darüber an diese Weisung. Tatsächlich habe er auch keinen Sichtkontakt zu der anderen Patientin gehabt, da sie hinter einer Trennwand lag. „Die Dame hat aber meine Stimme gehört, sich aufgerichtet, um den Paravent geschaut und sofort begonnen, entsprechend zu schimpfen, was ich hier zu suchen habe und ich solle sofort verschwinden. Sie dulde nicht, dass ein Mann hier ist. Das könne nicht sein, sie wünsche das nicht. Ich solle gefälligst das Zimmer sofort verlassen. Sie entscheide, wer in dieses Zimmer gehen darf“, schildert Salfenauer.

„Jeder Radikalismus ist abzulehnen“
Die Familie zog sich daraufhin in den Wartebereich zurück, wo sie sich über den Vorfall unterhielt. Kurz darauf trat eine Ärztin in Begleitung eines Security-Mitarbeiters an das Ehepaar heran und forderte dieses dazu auf, das Krankenhaus sofort zu verlassen. „Wir waren natürlich verdutzt. Man hat argumentiert, wir würden die Ruhe des Hauses stören. Als wir dann gegangen sind, ist der Security-Mann mit uns mitgegangen. Ich wurde letzten Endes also von einem Security abgeführt. Ich bin jetzt 56, das ist mir in meinem Leben noch nie passiert. Sollte ich zu heftig widersprochen haben, entschuldige ich mich natürlich – aber der Stress ist wohl verständlich“, erinnert sich der Jurist und Unternehmensberater an die für ihn völlig absurden Geschehnisse.

Und weiter: „Wir waren völlig entsetzt und durcheinander, dass eine radikale – in dem Fall religiöse – Gesinnungsgemeinschaft darüber bestimmen kann, wie wir uns in Wien zu verhalten haben. Die vollverschleierte Dame dürfe bestimmen, dass ich nicht meine Tochter besuchen kann? Jeder Radikalismus ist abzulehnen. Erst recht solch ein Gesinnungsterror.“

„Bis hierher und nicht weiter“
Die Familie, die sich in Anbetracht des in Österreich geltenden Verhüllungsverbotes auch darüber wunderte, dass die Frau im öffentlichen Spital einen Niqab trug, reichte daher nach dem Vorfall sofort Beschwerde beim Krankenhaus ein: „Es geht uns nicht darum, gegen das AKH als solches vorzugehen. Das ist eine Maschine, die unglaublich vielen Menschen hilft. Und dass eine Maschine nicht immer hundertprozentig funktioniert, ist verständlich. Uns geht es darum, dass jetzt klar zu sagen ist: bis hierher und nicht weiter. Wir helfen gern allen und haben dies schon oft gezeigt, auch Flüchtlingen, aber wir lassen uns nicht in dieser Weise unterdrücken. Das kann nicht geduldet werden.“

AKH: „Konflikt wird sehr bedauert“
Bereits tags darauf erhielt der 56-Jährige eine Antwort: Man werde den Fall weiter untersuchen. Gegenüber krone.at heißt es vonseiten des Spitals in einer offiziellen Stellungnahme: „Der entstandene Konflikt war für unsere MitarbeiterInnen nicht vorhersehbar, wird aber selbstverständlich sehr bedauert. Der Fall wurde intern bereits intensiv aufgearbeitet, eine Ungleichbehandlung oder gar Bevorzugung einer der beiden Patientinnen lag nicht vor und ist jedenfalls abzulehnen.“

Dass die Muslimin im Krankenzimmer einen Niqab trug, sieht zumindest das Spital nicht als Gesetzesverstoß: „Zum vorliegenden Fall ist festzuhalten, dass das Anti-Gesichtsverhüllungs-Gesetz auf PatientInnenzimmer nicht anzuwenden ist, da diese keine öffentlichen Orte im Sinne des Gesetzes darstellen.“

Jurist Salfenauer sieht das anders: „Wir haben wirklich kein Problem mit anderen Religionen. Jeder möge es damit so halten, wie er will. Aber wir haben ein Problem, wenn ein klarer Gesetzesverstoß auf der einen Seite nicht geahndet wird, auf der anderen Seite aber wir, als einfache österreichische Bürger, uns schon in einem vorauseilenden Gehorsam solchen radikalen Minderheiten unterwerfen müssen und das alles zu tolerieren haben. Das kann einfach nicht gehen.“

„Jedem Menschen soll geholfen werden“
Über die persönliche Reaktion jenes Arztes, der Chiara behandelt, freut sich die Familie jedoch sehr: „Er betonte, dass die Behandlung meiner Tochter weiter im Vordergrund steht. 
Darum geht es uns, darum geht es allen. Jedem Menschen, unabhängig von Herkunft, Religion oder Sonstigem, soll geholfen werden.“

Charlotte Sequard-Base, Thomas Zeitelberger, 22.03.2018 06:18
Video: http://www.krone.at/1673227
Tags: Muslim – Diskriminierung – Vater – Muslim – Islam – islamistisch – Gesetze Österreich – Gewalt weibliche Frauen – Mobbing – Islamisierung – Radikalisierung – Vaterschaft

Eltern wollen das Jugendamt besetzen

Select  another  Language ! (PC-User see right above the logo „Translate ..)
         english  language  (Google Translation)
          Italia – lingua italiana (traduzione di Google)
            France – français (traduction Google)
       ПЕРЕВЕСТИ на Английский

 

 

Eltern wollen das Jugendamt besetzen

Das hat es in der Geschichte des Landkreises Havelland noch nie gegeben. Empörte Mütter und Väter wollen im Jugendamt des Kreises ein „Sit in“ veranstalten und die Behörde besetzen. Hintergrund ist der Fall Dariah Becker, der bundesweit für Schlagzeilen sorgt. Der Mutter des Mädchens wurde das Sorgerecht entzogen, daraufhin kam Dariah ins Heim.

Voriger Artikel

Superteurer Straßenbau wird zurückgestellt

Nächster Artikel

Aufräumen im Rathenower Stadtwald

– Roger Lewandowski erlebt im Jugendamt demnächst eine Premiere.

Quelle: privat
- Roger Lewandowski erlebt im Jugendamt demnächst eine Premiere.

Rathenow. Für die Jugendamtsleitung im Havelland und den Jugend- und Sozialdezernenten des Landkreises, Wolfgang Gall (CDU), wird das eine ganz neue Situation. Empörte Eltern wollen am 31. Januar das Jugendamt des Kreises besetzen und gleichzeitig vor dem Behördengebäude demonstrieren.

Protest schon mehrfach

Öffentlichen Protest gegen das Jugendamt hatte es vom Veranstalter der Aktion schon mehrfach gegeben. Dazu ruft Johannes Schumacher auf, der eine Internetseite betreibt, mit der er auf – aus seiner Sicht nachgewiesene – Verfehlungen von Jugendämtern in Deutschland hinweist. Eine große Rolle spielt dabei der Fall Dariah Becker, der in Rathenow immer wider für Schlagzeilen gesorgt hat. Der Mutter des Mädchens wurde das Sorgerecht entzogen, das Kind kam ins Heim und später zum Vater. Mit dem Thema hatten sich im vergangenen Jahr mehrfach die Gerichte beschäftigt, die allerdings die Sichtweise des Jugendamtes in Urteilen und Beschlüssen bestätigten.

Ein besonderes Ereignis

Johannes Schumacher macht deutlich, dass die geplante Aktion in Rathenow ein besonderes Ereignis ist: „Zum ersten Mal wird in Deutschland ein Jugendamt in friedlicher Weise besetzt. Mit dieser Demo vor und in der Kreisverwaltung Havelland soll zur zweiten friedlichen Revolution aufgerufen werden, um die unkontrollierbare Macht der Jugendämter zu verändern.“ So schreibt er es in seinem Internetportal.

In keinem europäischen Land gibt es mehr „Inobhutnahmen“, „Kinderheime“ , „Pflegestellen“ und – wie Schumacher ausführt – „unseriöse Familiengutachter“.

Brief an den Landrat

Zuletzt hatte sich Kristina Becker in einem Brief direkt an Landrat Roger Lewandowski und seinen Referenten Roman Lange gewendet. Inzwischen hat es dazu ein Antwortschreiben gegeben, in dem Kristina Becker einmal mehr verdeutlicht wurde, dass der Kreis bei seinen Entscheidungen bleibt.

Harte Vorwürfe

Schumacher bezeichnet Landrat Roger Lewandowski als „Graue Eminenz“. Der Verwaltungschef lasse sich über alle Fälle informieren. „Lewandowski gilt als Hardliner, der jede Inobhutnahme unterstützt, ohne sich sachkundig zu machen“, so Schumacher. Büroleiter Roman Lange sei sein Vollstrecker.

Unbegreifliches Ausmaß

Die Inobhutnahmen hätten – so heißt es weiter – „ein unbegreifliches Ausmaß angenommen“. Im Mittelpunkt der Kritik stehe auch die Leiterin des Amtes, Sabine Ziemer. Sie habe den Kontakt zwischen Kristina Becker und ihrer Tochter stets so weit wie möglich unterbunden.

Keine gute Basis

Diese öffentlich geäußerten Vorwürfe dürften keine gute Basis für ein Gespräch sein, zu dem sich Schumacher dieser Tage mit Vertretern des Sozialdezernates und des Jugendamtes trifft. Am 31. Januar soll das Amt zwischen 10 und 16 Uhr besetzt werden. Kreissprecherin Bianca Lange bestätigte, dass der Kreisverwaltung die Schumacher-Pläne und der Aufruf bekannt sind. Darum werde man sich bei einem Gespräch zusammensetzen, um über die – wie es bei der Kreisverwaltung heißt – „Durchführbarkeit der Veranstaltung zu reden“. Mehr war aus dem Landratsamt dazu nicht zu erfahren, weitere Kommentare zum Fall Dariah Becker werden mit dem Hinweis auf Datenschutzbestimmungen abgelehnt.

Treffen von Mutter und Tochter

Dieser Tage soll sich Kristina Becker angeblich mit ihrer Tochter treffen dürfen. Schumacher deutet das als Gesprächsbereitschaft des Landkreises. Im Kinderheim Steckelsdorf, so fügt er in dem Zusammenhang an, herrschen unhaltbare Zustände.

Eine Eskalation zwischen Demonstranten und Behördenmitarbeitern oder der Polizei will Schumacher vermeiden. „Alle sollen geschützt werden.“

Von Joachim Wilisch
Artikel veröffentlicht: Dienstag, 09.01.2018 17:00 Uhr

Artikel aktualisiert: Mittwoch, 10.01.2018 08:51 Uhr

http://www.maz-online.de/Lokales/Havelland/Eltern-wollen-das-Jugendamt-besetzen