??? Justizminister Reform d. Abstammungs- Familienrechts

Justizminister plant grundlegende Reform des Abstammungs- und Familienrechts

Jetzt klären wir erstmal Abstammung und rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung
Bild: MEV Verlag GmbH, Germany

 

 

Die soziale Wirklichkeit hat sich geändert, das Familienrecht muss folgen. So sieht es der Bundesjustizminister in Anbetracht der Gerichtsfälle um Reproduktionsmedizin und vielfältigere Familienkonstellationen. Nun liegen die von ihm in Auftrag gegebenen Reformgrundsätze vor und planen u.a. Mit-Mütter und eine rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung an Stelle der Abstammung.

Ein interdisziplinärer Arbeitskreis zur Planung eines neuen Abstammungs- und Familienrechts wurde 2015 eingesetzt. Nun legten die Sachverständigen der Bereiche Familienrecht, Verfassungsrecht, Ethik und Medizin bzw. Psychologie am 04.07.2017 Heiko Maas ihren Planungsbericht für die Gesetzgebung vor.

Reform des Abstammungsrechts: Vorschläge des Expertenkreis

Im Zentrum der Neuorientierung steht die sich immer differenzierter darstellende Mutterschaft, deren Rolle und Rechte immer wieder die Gerichte beschäftigt.

( -> Leihmuttervertrag ist sittenwidrig ,

Kein Umgangsrecht für die leibliche Mutter)

Gebärende Mutter soll weiter rechtliche Mutter bleiben

Folgende Kernthesen wurden von der Expertenrunde aufgestellt:

  • Als rechtliche Mutter soll weiterhin die gebärende Frau gelten.
  • Als zweiter Elternteil soll sowohl ein Mann („Vater“) als auch eine Frau („Mit-Mutter“) in Betracht kommen.
  • Mit der neu eingeführten „Mit-Mutterschaft“ soll es lesbischen, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bzw. künftig verheirateten, Frauen ermöglicht werden, dass diese automatisch bei der Geburt des Kindes rechtlich die gemeinsamen Mütter werden.
  • Bei der ärztlich assistierten Fortpflanzung mit Spendersamen soll nach einem Einwilligungskonzept die Person die zweite Elternstelle besetzen, welche in die ärztlich assistierte Fortpflanzung eingewilligt hat (bei Verzicht des Samenspenders auf die Elternschaft).
  • Das aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitete und neu geregelte  Recht jedes Menschen auf Kenntnis der Abstammung durch einen Anspruch auf „statusunabhängige“ gerichtliche Klärung der genetischen Abstammung soll gestärkt werden.

Kind soll auch zukünftig nicht mehr als zwei Elternteile haben

Darüber hinaus empfiehlt der Arbeitskreis

  • anstelle des Begriffs der Abstammung der Begriff „rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung“ zu verwenden.
  • Zwar sei die genetische Abstammung der wichtigste, jedoch auch nach bereits geltendem Recht nicht der einzige Anknüpfungspunkt für die rechtliche Zuordnung der Elternschaft.
  • Zudem haben sich die Experten dafür ausgesprochen, dass ein Kind auch weiterhin nicht mehr als zwei Elternteile haben soll.

Keine Regelungen zur verbotenen Eizellenspende und Leihmutterschaft

Des Weiteren soll die Position des genetischen Vaters, der von Beginn an die Elternverantwortung für das Kind übernehmen will, gestärkt werden.
Zum Arbeitsauftrag der Experten gehörten jedoch nicht die Leihmutterschaft und die Eizellenspende, da diese in Deutschland verboten sind.

Dennoch ist bei der Eizellenspende die Geburtsmutter, also die Empfängerin der Spende, auf Grundlage des geltenden Rechts (§ 1591 BGB) als rechtliche Mutter zuzuordnen. Eine Anfechtung der Mutterschaft soll, anders als die rechtliche Vaterschaft, weiterhin nicht möglich sein, beispielsweise in den Fällen, in welchen der Mutter nicht die eigenen, sondern irrtümlich die befruchtete Eizelle einer anderen Frau übertragen wird.

Hinsichtlich einer im Ausland nach dem dortigen Recht legal durchgeführten Leihmutterschaft und einem genetischen Elternteil, vertrat der Arbeitskreis mehrheitlich die Auffassung, dass dem Kind der ihm nach ausländischem Recht zugeordnete Elternteil erhalten bleiben soll.

Besetzung der Expertenkommission

Zu den elf Sachverständigen gehörten neben der ehemaligen Vorsitzenden Richterin des für das Familienrecht zuständigen BGH-Senats Dr. Meo-Micaela Hahne weitere acht Fachjuristen aus den Bereichen Verfassungs- und Familienrecht sowie die ehemalige Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Prof. Dr. Christiane Woopen und der Diplom-Psychologe am Deutschen Jugendinstitut e.V..

News zum Thema:

Ehe für alle

Stiefkinderadoption bleibt verheirateten bzw. verpartnerten Personen vorbehalten

Elternrecht im Wandel – 2 Mütter für ein Kind

Die begrenzten Rechte biologischer Väter

Hintergrund

  • Leibliche oder biologischer Vater: Wer ein Kind zeugt, ist der leibliche Vater. Die biologische Vaterschaft ist aber nicht notwendig, um als rechtlicher Vater zu gelten.
  • Rechtlicher Vater: Nach dem BGB ist der Mann Vater eines Kindes, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
  • Stiefvater oder sozialer Vater: Ein neuer Partner der Mutter übernimmt für deren Kind u.U. eine soziale Vaterrolle, bleibt aber ohne rechtliche Beziehung zum Nachwuchs. Diese erreicht er ggfs. durch eine Stiefkindadoption.
  • Adoptivvater: Er ist juristisch dem rechtlichen Vater gleichgestellt, das Kind hat in der Adoptivfamilie die gleichen Rechte wie ein eheliches Kind. Die rechtlichen Verbindungen zwischen Adoptivkind und seinen leiblichen Eltern werden dagegen vollständig gekappt.
  • Pflegevater: Sie sind «Väter auf Zeit». Ein Pflegekind bleibt immer ein Mitglied seiner Herkunftsfamilie und behält deren Namen. Der Gesetzgeber versteht die Pflegschaft als vorübergehende Maßnahme, um das Kind zu versorgen und womöglich wieder zu seinen leiblichen Eltern zurückzubringen.
  • Scheinvater: Ihm wird in einer Ehe oder Partnerschaft ein Kind untergeschoben, etwa wenn er mangels Verdacht oder wider besseres Wissen die Vaterschaft anerkennt oder nicht anficht, aber nicht der biologische Vater ist.

 

14.07.2017 | Familienmodell mit Mit-Mutter

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/grundlegende-reform-des-abstammungs-und-familienrechts_220_418820.html

Schlagworte zum Thema:  Adoption, Umgangsrecht, Familienrecht, Eltern, Künstliche Befruchtung, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Menschenrecht, Stiefkind – Homoadoption – Kinderhandel – Homosexuelle – Kinderrechte – Kinderschutz – Menschenhandel – Spenderkinder – Transgender Kinder

 

 

 

 

Doppelresidenz für alle Eltern, alles Andere ist Augenauswischerei !

Das Wechselmodell (Doppelresidenz) sollte auch gegen den Willen eines Elternteil per Gesetz im Familienrecht verankert werden, so wie es in Australien bereits seit Jahren angewendet wird, alles Andere wäre scheinheilig.

Scheidung Trennung - Doppelresidenz gegen Eltern-Kind-Entfremdung

Ein Kind braucht beide Eltern. Nur wenn die Doppelresidenz auch gegen den Willen eines Elternteils automatisch per Gesetz gilt, kann einer Eltern-Kind-Entfremdung entgegen gewirkt werden.
Jahrelange Gerichtsprozsse fördern derzeit die Entfremdung eines Elternteils und rufen psychische Schäden bei Kindern und Eltern hervor, welche sehr oft nicht mehr reversible sind.
Diese Verlustängste des eigenen Kindes enden sehr oft im Suizid eines Elternteil.

Admin Familie & Familienrecht, am 28.03.2016

Artikel
>>>

Gemeinsam allein

Heiko Maas und Andrea Nahles haben sich von ihren Partnern getrennt – und zählen nun zu den Alleinerziehenden. Eine Bevölkerungsgruppe, für die sich nicht nur die Bezeichnung ändern muss

Fünf Jahre hat Andrea Nahles den Spagat zwischen Spitzenamt und Mutterschaft ausgehalten. Fünf Jahre des Pendelns zwischen Berlin und dem Eifeldorf Weiler, in dem ihr Ehemann Marcus Frings und ihre Mutter den Alltag mit der kleinen Ella meisterten. Fünf Jahre Fernbeziehung und Fernmutterschaft. Am Ende hat es nicht gereicht. Im Januar gaben die sozialdemokratische Arbeitsministerin und ihr Ehemann, ein Kunsthistoriker, ihre Trennung bekannt – und ließen über den Anwalt Michael Nesselhauf ausrichten: „Beide werden sich weiter gemeinsam um ihre Tochter kümmern.“

Zwei Monate später tritt derselbe Anwalt wieder mit drei dürren Sätzen an die Öffentlichkeit. Diesmal haben sich Heiko Maas (SPD), der Justizminister, und seine Ehefrau Corinna getrennt – „einvernehmlich und in Freundschaft“. Aus dem gemeinsamen Haus soll er schon ausgezogen sein. Dabei war Corinna Maas erst 2014 vom Saarland nach Potsdam gezogen, damit die Söhne, neun und 13, näher beim Vater sind. Und wieder sagt Nesselhauf den Satz, beide Eltern wollten sich um die Kinder „gemeinsam kümmern“.

Die Kinder: In den meisten Ehen sind sie das größte gemeinsame Projekt – und in vielen gescheiterten Ehen der letzte gemeinsame Nenner. Meist wollen Eltern nach der Trennung beide für den Nachwuchs da sein, mehr oder weniger intensiv. Das gemeinsame Sorgerecht ist seit vielen Jahren Standard nach einer Trennung. Und doch zwingt die bürokratische Logik Trennungsfamilien zu einer Entscheidung. Derjenige, bei dem die Kinder überwiegend wohnen, gilt fortan als alleinerziehend. Der andere kommt in der Statistik irgendwie nicht mehr vor. Aus dem Ehepaar Maas wird die Alleinerziehende Corinna Maas. Und aus dem Ehepaar Nahles/Frings möglicherweise der Alleinerziehende Marcus Frings.

Sie werden das Heer der gut 1,6 Millionen Alleinerziehenden vergrößern, die das Statistische Bundesamt aus den Daten des letzten Mikrozensus erhoben hat. In 20 Prozent aller Familien lebten die Kinder inzwischen mit Mutter oder Vater allein, heißt es dort, das sind sechs Prozentpunkte mehr als noch vor 20 Jahren.

Doch die Politik hat auf diese Entwicklung noch keine Antwort gefunden, obwohl es als unbestritten gilt, dass das Armutsrisiko für Alleinerziehende gewaltig ist. Noch immer richten sich viele Familienleistungen nur an Verheiratete. Auch das Unterhaltsrecht gilt mittlerweile als überholt. Doch allmählich kommt etwas in Bewegung.

Selbst der Begriff „alleinerziehend“ steht mittlerweile in der Kritik, denn so allein sind viele der 1,6 Millionen – übrigens zu 89 Prozent weiblichen – „Ein-Eltern-Familien“ gar nicht. Werden nicht fürsorgliche Mütter und Väter einfach begrifflich ausgeblendet? „Natürlich wird man mit dem Begriff ,alleinerziehend‘ vielen Situationen nicht gerecht, vor allem dann nicht, wenn der Ex-Partner oder etwa die Großeltern stark in die Erziehung eingebunden sind“, sagt Sabine Walper, Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut (DJI) in München.

In seiner Studie „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten“ versucht das DJI, sich der tatsächlichen Lebensrealität der Trennungskinder anzunähern. „Nach unseren Erhebungen haben etwa 20 Prozent der Kinder von Alleinerziehenden gar keinen Kontakt zum anderen Elternteil. Knapp fünf Prozent der Eltern erziehen die Kinder mehr oder weniger paritätisch gemeinsam. Dazwischen gibt es viele unterschiedliche Modelle“, sagt Walper. Mehr als die Hälfte aller Trennungskinder habe mindestens einmal pro Woche Kontakt zum anderen Elternteil. Kann man da wirklich von „alleinerziehend“ sprechen?

Janina Weser, die den Blog „Perlenmama“ betreibt, setzt den Begriff lieber in Anführungszeichen: „Ich fühle mich nicht ,allein‘ mit meiner Aufgabe als Erziehende“, schreibt sie, „und daher bevorzugen wir auch den Begriff ,getrennt erziehend‘.“ Der Begriff „alleinerziehend“ würde auch „dem Einsatz und Engagement des Vaters nicht den Respekt zollen, den er verdient“.

Väterrechtler wie der Verein „Väteraufbruch für Kinder“ fordern schon lange, den Begriff „getrennt erziehend“ für Trennungseltern einzuführen, die sich gemeinsam um ihre Kinder kümmern. Schützenhilfe bekommen sie vom Verband berufstätiger Mütter. Nur wenn Männer auch Verantwortung bei Kindererziehung und Pflege und im Haushalt übernähmen, hätten Frauen und Mütter „eine echte Chance auf Vereinbarkeit von Beruf und Familie“, meint Vorstandschefin Cornelia Spachtholz. Das müsse auch gelten, wenn die Eltern kein Paar mehr seien. „Es ist für alle Seiten förderlich, wenn sich Eltern auch nach einer Trennung gleichverantwortlich Rechte und Pflichten teilen.“ Ohne existenzsicherndes eigenes Einkommen liefen viele Frauen mit wehenden Fahnen in die Armutsfalle.

„Alleinerziehende und ihre Kinder haben das höchste Armutsrisiko aller Familienformen“, sagt die Geschäftsführerin des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter, Miriam Hoheisel. Vor allem weil die meisten Familienleistungen auf verheiratete Paare zugeschnitten seien. Alleinerziehende fielen durchs Raster. 38,4 Prozent von ihnen sind auf HartzIV angewiesen. Und 75 Prozent aller Trennungskinder erhielten weniger als den ihnen zustehenden Unterhalt von ihren Vätern.

„Trennungsfamilien werden von der Steuer krass benachteiligt. Während der Ehe wird man durch das Ehegattensplitting steuerlich gefördert, nach der Trennung muss man plötzlich zwei Haushalte unterhalten und bekommt keine Unterstützung mehr. Das ist extrem ungerecht“, meint Franziska Brantner, familienpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion. Die Grünen sprechen sich schon lange dafür aus, das Ehegattensplitting durch ein Familiensplitting zu ersetzen. Dahin gehend gebe es jetzt sogar in der Union Überlegungen, sagt Brantner.

Mit ihrem ehemaligen Lebensgefährten Boris Palmer, dem grünen Oberbürgermeister von Tübingen, hat sie ein gemeinsames Kind. „Auch meine Tochter lebt bei mir, und ich weiß, was das an Verantwortung im Alltag bedeutet“, sagt Brantner. Den Begriff „alleinerziehend“ findet sie trotzdem nicht treffend, schließlich gebe es viele Instanzen, welche die Kinder miterziehen: „der andere Elternteil, die Großeltern, die Schule. Vielleicht sollten wir besser von ‚alleinverantwortlich‘ sprechen.“ Den Begriff „getrennt erziehend“ findet Brantner hingegen „ganz fatal“: „Er suggeriert, dass getrennte Eltern auch getrennt voneinander erziehen. Es sollte aber auch für Trennungseltern die wichtigste Aufgabe sein, sich gemeinsam ihrer Erziehungsverantwortung zu stellen.“

Initiativen wie der Hamburger Verein „Gemeinsam Erziehende Mütter und Väter“ werben daher dafür, die Betreuung von Trennungskindern möglichst gleichmäßig unter den Eltern aufzuteilen: im sogenannten „Wechselmodell“, für das sich im vergangenen Herbst auch der Europarat ausgesprochen hat. Ein Modell, das beiden Eltern Zeit mit ihrem Kind, aber auch Zeit für die berufliche Karriere ließe.

Ein Modell aber auch, das teurer ist als die herkömmliche Besuchspapa-Variante, weil beide Eltern die komplette Infrastruktur bereitstellen müssen, vom Kinderzimmer bis zum Spielzeug – und im Zweifel auch Arbeitszeit reduzieren müssen, um die Betreuung gewährleisten zu können. Entsprechend ihrer jeweiligen Finanzkraft müssten dann wohl beide Elternteile für den Kindesunterhalt aufkommen. Ein heikles Thema vor dem Hintergrund, dass Frauen noch immer deutlich weniger verdienen als Männer.

Im Justizministerium von Heiko Maas wird bereits intensiv geprüft, ob das Unterhaltsrecht „noch die gesellschaftliche Realität abbildet“, wie eine Sprecherin meint. Gegebenenfalls könne es hier einen „gesetzgeberischen Handlungsbedarf“ geben. Das Familienministerium ist ebenfalls nicht untätig. Das Haus von Manuela Schwesig (SPD) hat beim Zentrum für Klinische Psychologie und Rehabilitation der Universität Bremen und der Forschungsgruppe PETRA eine Studie in Auftrag gegeben: Welches Betreuungsmodell entspricht dem Kindeswohl nach einer Trennung am besten?

Dafür sollen in den nächsten zwei Jahren 1200 Trennungsfamilien befragt und familiengerichtliche und jugendamtliche Verfahren analysiert werden. „Anhand der Ergebnisse wird bewertet, ob und gegebenenfalls welche gesetzlichen Änderungen erforderlich sind“, meint ein Sprecher. Für den Bundesparteitag der FDP im April liegt bereits ein vom Hamburger Landesverband initiierter Antrag vor, das Wechselmodell als vorrangige Betreuungsvariante gesetzlich zu verankern.

Sabine Walper vom Deutschen Jugendinstitut rät zur Vorsicht. „Ich bin skeptisch, ob es zugelassen werden sollte, dass Gerichte dieses Modell auch gegen den Willen der Eltern anordnen dürfen.“ Gerade bei einem konfliktbeladenen Verhältnis der Eltern werde es schwierig: „Dann sind die Kinder oft Frontgänger.“

POLITIK

Artikel vom / Ausgabe 13 / Seite 5
http://www.welt.de/print/wams/politik/article153708587/Gemeinsam-allein.html