Eu-Wahl Familie, Kirche, Vaterland, konservatives Italien

Sehr interessant, Familien in Ungarn sind mit der Regierung von Orban sehr zufrieden. Ab 4 Kinder komplette Steuerfreiheit.

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In Italien verbünden sich Rechtspopulisten mit ultrakonservativen Kirchenkreisen, um Europa zu verändern. Durch die Europawahl kann diese Allianz mit ihren Themen immer weiter in die Mitte der Gesellschaft vordringen.

3Sat, auslandsjournal 17.05.2019
Tags: Familienrecht Familie, EU-Wahl, Vatikan – Religion – Christen – Katholiken – Ehe – Genderwahn – Europa Wahl – Video – Doku

Rechtsextreme in Italien wollen Scheidung erschweren und den Unterhalt abschaffen

Ich denke die meisten Anhänger der jetzigen rechten Regierung, sind weder extrem, noch Nazis, auch keine schlechte Menschen, sondern Realisten mit Hausverstand.

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Es ist gut so, dass der Sozialmissbrauch, Kindesmissbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung, Feminismus, Bevorzungung durch Frauenquoto, frühere Alterspension bei Frauen und andere Ungerechtigkeiten, welche in den letzten Jahren duch die alte „Regierung der Sozialisten“ begünstigt wurden, jetzt abgeschafft werden!

Sorry, aber der Feminismus in Italien, Österreich, … in den letzten 50 Jahren insbesondere im Familienrecht hat genug Schaden bei Trennungskinder und Scheidungskinder angerichtet. Das Mobbing, gegen Väter muss ein Ende haben, viele Väter wurden nur zu reinen Geldautomaten diffamiert, ohne ihre Kinder sehen zu können. Feministische Richterinnen in die Familiengerichten, akzeptieren heute noch die Entfremdung zwischen Väter und ihren Kindern, weil der Gesetzgeber in den letzten Jahrzehnten NICHTS gemacht hat.

Psychische Gewalt wie Eltern-Kind-Entfremdung ist Kindesmissbrauch!
Zig tausende entfremdete Elternteile sehen keine Aussicht mehr, haben starke Depressionen durch diese „staatliche angeordnete“ Eltern-Kind-Entfremdung. Die letzte Stufe bei parental alienation ist der Suizid. Dieser MISSBRAUCH im Familienrecht muss behoben werden!

Es ist höchste Zeit. Kinder brauchen Vater und Mutter auch nach Trennung oder Scheidung. Nur weil Eltern gestritten haben, gibt das dem Gesetzgeber noch lange nicht das Recht, dass ein Elternteil sein Kind weniger oder gar nicht sehen darf laut Gesetz!

Danke an die italienische Regierung mit Matteo Salvini, dass sie sich auch für die Gleichberechtigung der Väter einsetzt!!!

siehe auch –> Trennungskind spricht über PAS am 20-1-2018.pdf

Admin Familie u. Familienrecht, am 14-4-2019

Artikel:

Pillon-Gesetz  

Hunderttausende Menschen gehen in Italien auf die Straße, weil sie Teil einer „modernen Gesellschaft bleiben wollen“. Denn der rechte Lega-Senator Simone Pillon will mit einem Gesetz Scheidungen erschweren und den Unterhalt für Kinder geschiedener Mütter abschaffen. Vor allem Frauen fürchten um ihre Rechte.

„Ich fange an Silvio Berlusconi nachzutrauern, nicht einmal er hätte ein solches Gesetz erlassen“, sagt die italienische Schriftstellerin Michaela Murgia. Mittlerweile seien selbst die Kirche und der Papst moderner als das Frauenbild der rechten Regierung in Italien, sagen einige der hundertausend Protestierenden gegen die geplante Änderung des Familien- und Unterhaltsrechts in Italien.

Gesetz Pillon: Scheidungen erschweren, Frauen entrechten

Es geht um das Gesetz-Pillon. Simone Pillon ist Senator der rechtsextremen Lega und will, dass italienische Frauen wieder mehr Kinder auf die Welt bringen. Die moderne Frau ist ihm ein Dorn im Auge. Gemeinsam mit der religiösen Rechten aus aller Welt hat er Ende März beim 3. Weltkongress der Familien in Verona – vor allem mit Männern – darüber beraten, wie man Scheidungen verhindern und Frauen zum Kinderkriegen bringen kann. Das hat in ganz Italien hunderttausende auf die Straßen getrieben, die das Familienrecht nicht um 70 Jahre zurückdrehen wollen.

Pillons Gesetzesentwurf sieht vor, dass Scheidungen nur dann möglich sein sollen, wenn sich Paare zuvor einer verpflichtenden Beratung oder Mediation unterziehen. Pillon selbst ist Rechtsanwalt, spezialisiert auf Familienmediation. Auf der Homepage seiner Kanzlei bewirbt er genau jene Beratung bei familiären Streitigkeiten, die bald verpflichtend werden soll. Eine solche Anwalts-Beratung muss privat gezahlt werden – für viele Frauen mit kleinen oder gar keinem Einkommen schwer zu bezahlen.

Geteiltes Sorgerecht auch in Fällen von häuslicher Gewalt

Außerdem sollen Unterhaltszahlungen für Kinder abgeschafft werden. Denn beide Eltern sollen auch nach der Scheidung das geteilte Sorgerecht erhalten – selbst in Fällen häuslicher Gewalt, solange die Kinder nicht betroffen sind.

Familienrechtsexperten fürchten daher, dass die Scheidung gerade in Fällen häuslicher Gewalt für Frauen und Kinder gefährlicher werden könnte. Die UNO-Referentin gegen Gewalt gegen Frauen hat einen offenen Brief an die italienische Regierung geschrieben: Das Gesetz könnte „einen schweren Rückschritt bewirken, der die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern fördert“ und „Überlebende von häuslicher Gewalt wichtiger Schutzmaßnahmen beraubt“.

Geschiedener Salvini erklärte Gesetz zur Priorität

Lega-Chef und Innenminister Matteo Salvini hat diese Reform des Sorge- und Familienrechts im November noch zu seinen Prioritäten erklärt. Denn italienische Frauen sollen wieder mehr Kinder zur Welt zu bringen und die traditionelle Familie gestärkt werden. Salvini selbst nahm das Recht auf Scheidung freie Partnerwahl schon in Anspruch: Er ist geschieden und hat zwei Kinder von zwei verschiedenen Frauen.

Welche Familienförderungen gibt es in Österreich 2019

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Zitat:

Familienförderungen in Österreich 2019

Hier eine Auflistung dessen, was Familien in Österreich bekommen. Einfach, weil ich weiß, dass es uns hier als Familie finanziell wirklich gut geht und es vielen Ländern dieser Erde nicht so ist. Danke Österreich!

Familien werden in Österreich besonders finanziell bedacht. Was gut und richtig ist, denn ohne gesunde, stabile Familien, kein gesundes Land!

Logisch, dass nicht allein der Staat für eine gesunde, stabile und intakte Familie verantwortlich, sondern jeder Einzelne gefragt, ist. Der Staat kann durch finanzielle Zuwendungen jedoch dafür sorgen, dass wenigstens dieser Punkt kein Hindernis für Familienplanung darstellt.

Ein paar aufgelistete Förderungen sind nicht speziell auf Familien ausgelegt, können also auch aufgrund anderer Lebensumstände beantragt werden.

  • Wochengeld: Die ersten acht Wochen vor der Entbindung und die ersten acht Wochen nach der Entbindung erhält Frau weiterhin ihr volles Gehalt und hat ein absolutes Beschäftigungsverbot.
  • Familienbeihilfe (Kindergeld): Jede Familie bekommt einen monatlichen Betrag, der gestaffelt nach dem Alter des Kindes ausbezahlt wird. Je älter das Kind, desto höher die Familienbeihilfe. Höhe der Familienbeihilfe
  • Familienzuschuss (Land Vorarlberg- speziell bei uns jetzt): Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Familien-Nettoeinkommen und der Zahl der Familienmitglieder. Familienzuschuss Vorarlberg
  • Um alle Bundesländer mit aufzuzählen: Hier die Familienunterstützung der einzelnen Länder (Österreich). Viele Bundesländer haben noch eigene Regelungen als Zusatz zu dem staatlichen Geld.
  • Kinderbetreuungsgeld: Das Kinderbetreuungsgeld steht in zwei Systemen zur Verfügung. Es kann entweder als Pauschalleistung (vier Varianten) oder als einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bezogen werden. Varianten und Höhe des Kinderbetreuungsgeldes. Es besteht die Möglichkeit eines Zuverdienstes, dessen Maximalhöhe jedoch genau festgelegt ist.
  • Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld für Alleinerziehende.
  • Elternteilzeit: Elternteilzeit ist ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Herabsetzung der bisherigen Arbeitszeit oder auf Änderung der Lage der bisherigen Arbeitszeit. Dieser Anspruch gilt nur für Eltern, die mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben beziehungsweise die Obsorge für das Kind innehaben. Zusätzlich hängt der Anspruch auf Elternteilzeit von der Betriebsgröße und von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab.
  • Bis 2019 gibt es noch den Alleinverdienerabsetzbetrag und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungsgeldern. Dies wird jedoch durch die neue Steuerreform hinfällig.
  • Steuererleichterung für Familien: „Familienbonus Plus tritt ab 2019 in Kraft: Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag. Durch ihn wird die Steuerlast direkt reduziert, nämlich um bis zu 1 500 Euro pro Kind und Jahr. Den Familienbonus Plus erhalten Sie, so lange für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierter Familienbonus Plus in der Höhe von 500 Euro jährlich zu, wenn Sie für dieses Kind weiterhin Familienbeihilfe beziehen. Geringverdienende Alleinerziehende beziehungsweise Alleinverdienende, die keine oder eine geringe Steuer bezahlen, erhalten künftig einen so genannten Kindermehrbetrag in Höhe von maximal 250 Euro pro Kind und Jahr.
  • Familienzeitbonus (Familienmonat): Für erwerbstätige Väter, die sich unmittelbar nach der Geburt des Kindes intensiv und ausschließlich der Familie widmen und ihre Erwerbstätigkeit (im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin) unterbrechen, ist ein „Familienzeitbonus“ vorgesehen.
  • Familienhärteausgleich aufgrund von Notsituationen- ist jedoch an Bedingungen geknüpft.
  • FamilienhospizkarenzZuschuss, wenn z.B. ein Kind schwer erkrankt ist und seiner Arbeit nicht mehr nachkommen kann, kann man diese Förderung beantragen.
  • Kindererziehungszeiten für die Pension: Für jedes Kind werden vier Jahre ab der Geburt weiterhin in die Rentenkasse eingezahlt. Falls während der vier Jahre ein weiteres Kind auf die Welt kommt, verfällt es jedoch vom vorherigen Kind.
  • Freifahrt und Fahrtenbeihilfen: Eltern werden bezüglich der Beförderung in öffentlichen Verkehrsmittel unterstützt und entlastet.
  • AMS- Kinderbetreuungsbeihilfe: Die Kinderbetreuungsbeihilfe ist eine Förderung des AMS für einen kost­en­pflicht­ig­en Kinderbetreuungsplatz.
  • Geringverdiener können einen Heizkostenzuschuss beantragen.
  • Wohnbeihilfe kann zudem noch beantragt werden, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind bzw werden. (Allerdings ist die Seite grad nicht abrufbar, daher bin ich verunsichert, ob es diese Förderung überhaupt noch gibt).
  • Kosten für den Kindergarten ist Bundesländer abhängig. Das letzte Kindergartenjahr ist in Österreich verpflichtend und daher kostenlos. Hier im Land Vorarlberg werden die Beiträge ab 3 Jahren bezuschusst, davor müssen die Eltern komplett selbst für die Betreuung aufkommen- wenn erforderlich. Es besteht kein Recht auf einen Betreuungsplatz.

Alles in allem haben Familien in Österreich einen guten finanziellen Start, egal welches Familienmodell sie leben, daher bin ich froh und glücklich meine Kinder in Österreich aufziehen zu dürfen.

Besonders unsere konservative Familienform: Vater, Mutter, Kinder und die Mutter zu Hause kann oft aufgrund finanzieller Diskrepanzen nicht mehr umgesetzt werden, auch wenn Familien sich dies vielleicht wünschen würden. Hier ist es laut uns gut möglich. Wenigstens in den ersten drei Lebensjahren des Kindes und mit Durchschnittgehalt.

Falls ich Förderungen vergessen haben sollte, bitte im Kommentarfeld angeben. Danke!

Quelle:
https://andererseitsblogazin.wordpress.com/2018/12/23/familienfoerderungen-in-oesterreich/

Tags: Armut – Gesetze Österreich – Kindeswohl – Obsorge –

Bezahlte Elternzeit für Papa

Bezahlte Elternzeit für Väter ist nach wie vor nur in Teilen Europas möglich.

In Island erhält der Vater bis zu sechs Monate 80 Prozent seines Gehalts, in Deutschland haben Väter während 12 Monaten Anrecht auf 67 Prozent ihres vorherigen Lohns.
In Frankreich stehen Vätern, die sich hauptberuflich um ihre Kinder kümmern möchten, über sechs Monate nur 396 Euro zu. Ganz anders ist das in Norwegen.

Journalist : Fannie Colette
Land : Frankreich, Deutschland
Jahr : 2018
https://www.arte.tv

Tags: Video – Doku – Erziehung – Kindererziehung – Familie – Familienrecht – Gleichberechtigung Gleichstellung – Karenzgeld – Kinderbetreuungsgeld – Karenzgeld – Kindergeld-Konto – Karenzzeit – Vaterschaft –

#mychildtoo – Eltern-Kind-Entfremdung

Jeder kennt noch die Onlineaktion #MeToo.
Jetzt machen die entsorgten Väter und Mütter auf ihre durch Vater-Kind-Entfremdung bzw. Mutter-Kind-Entfremdung seelisch missbrauchten Kinder aufmerksam mit der Hashtag Aktion #mychildtoo.
Macht alle mit und sorgt so für endlich mehr Aufmerksamkeit.

#mychildtoo - Eltern-Kind-Entfremdung
#mychildtoo – Eltern-Kind-Entfremdung

„Das Entfremden des 

gemeinsamen Kindes

vom anderen Elternteil

ist Kindesmisshandlung!“

Tags: Familie – Familienrecht – family law – Erziehung – Kindererziehung – Falschbeschuldigungen – leaks family law austria germany – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung – Frauenpolitik – Mobbing – Gewalt – Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindeswohl – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – PA parental alienation – Eltern Entfremdung – https://familiefamilienrecht.wordpress.com – Gesetze Österreich – Justizopfer – 

„Feministische“ Familienrichterin, sagt „Wir können den Geschichten der Eltern nicht trauen“

Die Familienrichterin vom Amtsgericht Bremen ist kein unbeschriebenes Blatt:
Vorsitzende der Kommission Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften des Deutschen Juristinnenbund.
1.Artikel:

Sabine Heinke  

Hauptseite » Personen-Portal » Sabine Heinke

Sabine Heinke (* 1956), Abitur 1973 in Kassel, Anwältin, dann Richterin am Amtsgericht Bremen, Abt. 61, zeitweise berichtende Richterin des Bundesverfassungsgerichts.

Taten

  • Aktives sexistisches Handeln in einer Vielzahl von Organisationen und Orten: Redakteurin und zeitweise Herausgeberin der feministischen Rechtszeitschrift STREIT, Vorsitzende der Familienrechtsfachkommission im Deutschen Juristinnenbund, Dozentin beim Feministischen Juristinnentag.
  • In einer einzigartigen Verquickung von Ämtern schreibt Heinke an Stellungnahmen für das BVerfG mit, so auch zum denkwürdigen Verfahren 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01, in dem das Sorgerecht für nichteheliche Väter abgelehnt wird. Sie schreibt u.a.: „Die alleinstehende und alleinerziehende Mutter hat das Sorgerecht für ihr Kind inne, braucht niemanden daran zu beteiligen und niemanden zu fragen, und das ist auch gut so“. Gleichzeitig verfasst sie als Gerichtssprecherin an diesem Gericht die ebenso einzigartig einseitige Pressemeldung zum Urteil, in dem sie höhnisch über Väter herzieht.[1]
  • Sie trommelt öffentlich in einer Vielzahl von Interviews gegen das gemeinsame Sorgerecht und fällt durch primitive Äußerungen im BILD-Stil auf wie „Oft wollen die Väter ihren Pflichten nicht nachkommen. Sie heiraten nicht, weil sie keinen Unterhalt für die Frau zahlen wollen.“ [1]
  • Sie tritt aktiv ein gegen eine Beschleunigung von Verfahren zum Umgangsrecht, hat Anteil an der Entwertung des neuen FamFG, betreibt wie ihre geistesverwandte Clique Missbrauch mit dem Gewaltschutzgedanken (djb 2007, Heft 3, S. 35ff) indem sie Partnergewalt immer als allgegenwärtige Männergewalt definiert und durch bloße Gewaltbehauptungen Umgangsrecht und Sorgerecht entwerten will.
  • Sie greift in alle nur irgend möglichen anderen juristischen Reformprojekte ein, um darin ihre radikalfeministischen Vorstellungen (oft erfolgreich) zu realisieren.

Wirkung

  • maßgeblich beteiligt am Fortbestehen des menschenrechtswidrigen und kinderfeindlichen § 1626a BGB
  • maßgeblich beteiligt an der Verfestigung und Stärkung feministischen Gedankenguts in einer Vielzahl von Gremien und Organisationen
  • maßgeblich beteiligt an der Zerstörung der wenigen guten Elemente im Entwurf der FamFG.
  • beteiligt an der Reform des Unterhaltsrechts und des Versorgungsausgleichs
  • nach eigenen Angaben ist sie Teilnehmerin an einem Geschlechterkrieg

Sonstiges

Heinke weiss sehr genau, welche Schäden und Leid sie mitverursacht. Sie gehört zu den Täterinnen, die wissen was sie anrichten. An ihrem Amtsgericht in Bremen hat sie genau mit den Müttern zu tun, denen sie im BVerfG-Verfahren Allmacht zugesprochen hat und kommentiert das lapidar mit „Mütter missbrauchen dieses Recht manchmal schon“.

1999 hätte es sie fast einmal erwischt, kann sich aber Dank ihren Seilschaften halten:

Bei der Verwaltung des Bundesverfassungsgerichts treffen Protestbriefe ein. Grund: Über Karlsruher Diensttelefon und Dienstfax werden eine feministische Zeitschrift betrieben. Die im Impressum des Periodikums „Streit“ angegebenen Amtsnummern gehören Sabine Heinke, die als wissenschaftliche Mitarbeiterin ausgerechnet im Ersten Senat beschäftigt ist – und er befaßt sich mit Grundsatzurteilen zum Familienrecht. Die erklärte Feministin unterschreibt schon mal Flugblätter, in denen das Flüchtlingselend als Geschlechterkrieg interpretiert wird und Männer dabei pauschal als „Brandstifter, Volksverhetzer, Vergewaltiger, Grabschänder“ verurteilt werden. Die von ihr mitbetriebene Zeitschrift „Streit“ macht Front gegen das neue Kindschaftsrecht – Heinke ist der Überzeugung, daß Männer, die nach einer Scheidung das Sorgerecht für die Kinder anstreben, lediglich „Frauen mit Gefühl um Geld“ bringen wollen. [2]

Einzelnachweise

  1. ↑ 1,0 1,1 Das letzte Wort haben die Mütter, Schwarzwälder Bote am 11. Februar 2003
  2.  Der Spiegel 1/1999 vom 4. Januar 1999, S. 19

Netzverweise

Unfassbar – „Nach Freispruch bleiben Trümmer“ – Landesgericht Salzburg Gutachter Prozess

Nach Freispruch bleiben Trümmer


© Bild: Getty Images/iStockphoto/Julia_Henze/iStockphoto

Gutachter am Prüfstand. Zehn Jahre wurde gegen Psychologen nach Vorwürfen von Kollegen und Betroffenen ermittelt

Zehn Jahre lang dauerten die Ermittlungen gegen einen Salzburger Sachverständigen. Die Einschätzung des Psychologen war vor allem in Obsorge- und Sachwalterschaftsfällen gefragt. Doch seine Expertisen stießen auf Widerstand. So warf ihm unter anderem ein Berufskollege vor, der Gutachter habe die Mindeststandards nicht eingehalten, mit Textbausteinen gearbeitet und Väter benachteiligt.

In der Vorwoche wurde der Sachverständige vor Gericht freigesprochen; nicht rechtskräftig. Was bleibt, sind Trümmer.

13 Betroffene, die sich als Opfer des Mannes sehen, verstehen die Welt nicht mehr. Sie fühlen sich nun

vom Rechtsstaat im Stich gelassen.

Auf der anderen Seite ist die Karriere des ehemaligen Gutachters ein Trümmerhaufen. „Wenn Sie zehn Jahre lang ein Verfahren führen müssen, in dem Sie dann freigesprochen werden, bleibt trotzdem etwas hängen. Da tut man sich dann in jedem Job schwer“, sagt sein Anwalt. An eine Rückkehr als Sachverständiger sei eher nicht zu denken.

Gutachter in der Kritik. Karl Mahringer wurde von der Liste gestrichen. Psychiatern werden Fließband-Gutachten vorgeworfen

Auswirkungen

Mediatorin Tews begleitet Betroffene seit Jahren – © Bild: Atelier Mozart Linz

Aber auch die Betroffenen kämpfen mit den Folgen. „Niemand kann nachvollziehen, was das Wirken dieses Gutachters bei Familien und Kindern ausgelöst hat, welche gravierenden Auswirkungen das auf das Leben dieser Menschen hatte“, sagt Margreth Tews. Die Mediatorin hat einige Betroffene über Jahre hinweg begleitet. Im KURIER erzählen zwei davon ihre Geschichte.

Herr M. sieht seine Existenz ruiniert. Nach einer Scheidung stritt er mit seiner Frau über die Obsorge der beiden gemeinsamen Kinder. „Zwei Mal war ich bei dem Gutachter“, erzählt Herr M. „Aber die Tests, die er laut Gutachten mit mir gemacht hat, haben gar nicht stattgefunden.“ Das Gutachten hätte das angespannte Verhältnis nach der Scheidung zum Eskalieren gebracht.

Die Kinder durfte er kaum noch sehen, schildert er. „Sie waren die wirklich Leidtragenden. Ihr Schulweg hat an meinem Haus vorbei geführt. Aber sie sollten einen Umweg machen, um ja nicht bei mir vorbei zu kommen.“

Das Verhältnis zu den Kindern ist auch Jahre später noch schwierig. Die Distanz hat Narben hinterlassen. „Eine Tochter habe ich zu ihrem 18. Geburtstag kurz gesehen. Das war’s“, sagt Herr M. resigniert.

Frau K. lernte den Sachverständigen kennen, als sie beschuldigt wurde, ihren autistischen Sohn vernachlässigt zu haben – sie wurde von den Vorwürfen in einem Verfahren übrigens freigesprochen. Das Gutachten allerdings sprach gegen sie. „Mir wurde vorgeworfen, ich sei Alkohol- und Männer-abhängig. Völlig grotesk – ich lebe seit Jahrzehnten ohne Mann. Aber man hat mich dargestellt wie eine Gewerbsmäßige.“

Das hätte sie nicht nur psychisch schwer getroffen. Auch finanziell. Frau K. ist selbstständig. „Das hat sich herumgesprochen im Ort. Plötzlich hatte ich um 60 Prozent weniger Umsatz.“

Ein zweites Mal trat der Gutachter in ihr Leben, als sie um die Sachwalterschaft für den Sohn kämpfen musste. „Da wurden die verleumderischen Aussagen aus dem ersten Verfahren – die ja nachweislich falsch waren – ins Gutachten eingefügt.“
Wiedersehen

Schlussendlich wurde die Sachwalterschaft ihrem zweiten Sohn übertragen. Eine Lösung, mit der Frau K. gut leben kann. Sie sieht ihren kranken Sohn nun wieder regelmäßig.

Doch der Kampf hat Spuren hinterlassen. Frau K. erlitt einen Schlaganfall. Sie hat sich wieder davon erholt. „Aber ich verstehe, wenn sich Leute so etwas nicht antun. Das hat mich so viel Nerven, Kraft und Energie gekostet. Das kann sich niemand vorstellen.“

( kurier.at ) | 26.09.2018 | Autor:
5 Kommentare gepostet
https://kurier.at/chronik/oesterreich/nach-freispruch-bleiben-truemmer/400128455
Tags: Obsorge – Familienrecht – Strafprozess – Egon Bachler – Sachverständige – Missbrauch mit dem Missbrauch –  -Gutachter – StGB – Justiz  – Rechtsbeugung – Gesetze Österreich – Kindesabnahme 

Heimopferrente jetzt bei privaten Heimen u. Krankenhäusern!

Missbrauchsopfer gegen Republik und Kirche Erbrochenes essen, nackt stehen, Schläge: Das sind nur einige der Misshandlungen, die Kinder ertragen mussten. Die Betroffenen kämpfen bis heute um Anerkennung.

orf, am 24-09-2018
Tags: Volksanwaltschaft HOG – Kinderheim -Heimkinder – Heimopferrentengesetz – Verbrechensopfergesetz
Familienrecht Familie – Kindesmissbrauch – Gesetze Österreich – Gewalt – Missbrauch mit dem Missbrauch – Jugendamt – Jugendwohlfahrt – MA11 – Kindesabnahme Gefährdungsmeldung – Kindeswohlgefährdung – Menschenrechtsverletzung – Obsorge – Pension – psychische Gewalt – Video

Beschwerdebrief wegen Sexismus gegen Väter . . .

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10-Jährige findet Cerealien-Slogan „sexistisch“ gegenüber Vätern

Nachdem sie einen Beschwerdebrief verfasst hat, änderte der Hersteller die Verpackungsaufschrift.

 

„Von Kindern geliebt, von Müttern erprobt“ – so lautete bislang der Slogan auf den englischsprachigen Kartons der Frühstücksflocken „Coco Pops“ des Herstellers Kellogg’s. Die zehnjährige Hannah-Marie Clayton aus Bournemouth in England dachte sich eines Morgens, dass dieser Slogans Vätern gegenüber sexistisch sei und außerdem Kinder traurig machen könne, die keine Mutter mehr haben.

Darum entschied sie sich dazu, einen Brief an den Hersteller der Cerealien zu verfassen, indem sie erzählt, dass ihr Vater James bei ihnen zuhause häufig für das Frühstück zuständig sei. Laut einem Bericht der Onlineplattform LADbible habe Kellogg’s mittlerweile auf den Brief reagiert und der Zehnjährigen mitgeteilt, den Slogan ändern zu wollen. Dieser soll in Zukunft „von Kindern geliebt, von Eltern erprobt“ lauten. Außerdem bedankte sich Kellogg’s für das Feedback der Zehnjährigen, man habe mit der bisherigen Verpackungsaufschrift niemanden kränken wollen.

„Meine Mutter war nicht zuhause und es war nur mein Vater da, als ich den Spruch auf dem Karton sah. Ich dachte, dass auch Väter inkludiert werden sollten, weil sie auch wichtig sind. Außerdem haben manche Leute keine Mutter mehr und sind dann vielleicht traurig.“
Auch Männer können Frühstück machen

Bevor sie den Brief verfasst hat, beratschlagte sie sich mit ihren Eltern darüber, die sie darin bestärkten. In dem Brief schrieb Hannah-Marie: „Ich fand das Zitat sexistisch, Männer sind ebenso in der Lage, Frühstück zu machen. Mein Vater tut eine Menge Dinge für mich, weil meine Mutter viel arbeitet und zum Frühstück nicht immer da ist.“ Sie würde empfehlen anstatt Mütter Eltern oder Betreuer auf die Verpackung zu schreiben. „Das wäre eine kleine Veränderung. Wir sollten uns in der heutigen Welt nicht nur auf Mütter beziehen.“

Leben | 31.07.2018
Siebenjährige in Neuseeland verbannt Männer von Verkehrsschild
Das Mädchen verfasste einen Beschwerdebrief an die zuständige Behörde. Diese wird ihren Vorschlag nun umsetzen.

Laut ihrer Mutter Anne-Marie habe sich die Zehnjährige sehr über die Antwort von Kellogg’s gefreut. „Sie zeigt ihre Emotionen nicht immer offen, aber sie hatte einen riesigen Grinser im Gesicht. Ich hoffe, dass es ihr zeigt, dass man Veränderung bewirken kann, egal wie groß oder klein, wenn man seine Meinung artikuliert, auch an ein großes Unternehmen wie Kellogg’s.“ Sie findet, dass es wichtig sei, Kindern das beizubringen

Leben, 15.09.2018

https://kurier.at/leben/10-jaehrige-findet-cerealien-slogan-sexistisch-gegenueber-vaetern/400118618
Tags: Familie Familienrecht- family law austria germany Country Translation Language – english – ПЕРЕВЕСТИ на Английский – Italia – lingua italiana – France français, Erziehung – Kindererziehung, Familie, Gleichberechtigung Gleichstellung, Kindeswohl, Mobbing, Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge, Vater, Vaterschaft, Väter ArtikelBeschwerdebrief, Bournemouth, Cerealien, Eltern, England, Hannah-Marie Clayton, Kellogg’s, Kinder, Männer, Sexismus gegen Väter, Väter

Cybermobbing ist seit 1.1.2016 strafbar- Videodoku: Hass im Netz

Video: Facebook-link

Artikel:

„Internet ist für Kinder eine Waffe“

Seit 1. Jänner ist Cybermobbing strafbar. Für Betroffene ein „Meilenstein“.

Fünf Jahre lang dauerte der Kampf der Kärntnerin Michaela Horn aus Schiefling: Ihr Sohn Joel hatte sich 2011 das Leben genommen, weil er auf Facebook wiederholt gemobbt wurde; verfolgt wurde der Täter nie, fehlten doch gesetzliche Voraussetzungen für die Ermittlungen. Mit der Gesetzesänderung, die seit 1. Jänner gilt und Cybermobbing strafbar macht, sieht sich die Mutter am Ende ihrer Bemühungen, die sie durch zahlreiche Talkshows im In- und Ausland führten. Ihr Mitwirken am aktuell an Schulen abrufbaren Aufklärungsfilm „Setze ein Zeichen“, den das Bildungsministerium in Kooperation mit der Uni Klagenfurt gedreht hat, sieht sie als „Abschlussprojekt“ der persönlichen Trauerarbeit, wie sie im KURIER-Interview betont.

Cybermobbing wird seit 1. Jänner mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren geahndet. Können Sie nach dieser Gesetzesreform mit dem Suizid ihres Sohnes besser abschließen?

Michaela Horn: Joels Tod war zumindest nicht komplett sinnlos. Ich konnte einen Beitrag leisten, damit in Österreich endlich eine gesetzliche Regelung gegen Cybermobbing geschaffen wird. Mit der Verfolgung dieser Menschen will ich das Thema und meinen Sohn ruhen lassen. ,Abhaken‘ kann ich die Sache natürlich nicht, wie es das Landeskriminalamt Kärnten von mir erwartet. Da ist die Rede von einem Bubenstreich. In Wahrheit wurde der Bub in den Tod getrieben.

Und als Elternteil bekommt man zuletzt etwas von Mobbingaktionen gegen das Kind mit.

Obwohl er nicht dick war, war er in der Schule und unter seinen sogenannten Freunden der „Dicke“. Als Draufgabe hatte er nicht die modernsten Klamotten an, dann beginnen schon die Verunglimpfungen. Aber damit nicht genug. Es gibt eine Internet-Homepage nach dem Motto „Verarsche Deine Freunde“, der Server ist in Washington. Dort stand „Joel ist schwuler, als die Polizei erlaubt“ und ein Link wurde an seiner Facebookseite gepostet. Plötzlich war der Bub der Schwule. Der Schock und die Scham über diese Lüge waren offensichtlich zu groß. Die Seite gibt es übrigens nach wie vor, der Betreiber verdient mit jedem Klick.

Joels berührende Geschichte erzählen Sie auch im Film „Setze ein Zeichen“, der 11- bis 14-Jährigen an allen österreichischen Schulen gezeigt werden soll und auf YouTube jedermann zugänglich ist. Was ist die Botschaft des Streifens?

Er ist das Abschlussprojekt meiner Trauerarbeit und soll Opfern Mut machen; sie müssen aufschreien. Wenn sie sich nicht an Eltern oder Lehrer wenden, so sollen sie zumindest die im Film genannten Stellen (www.saferinternet.at;www.stopline.at;www.rataufdraht.at, Anm.) kontaktieren. Wie der Titel besagt, geht es um Zivilcourage der Beobachter. Die Taten laufen ja öffentlich ab und es gibt Zuschauer, die untätig zuschauen – natürlich hauptsächlich aus Angst, selbst ausgegrenzt zu werden.Sie haben vier ältere Kinder aus erster Ehe und eine jüngere Tochter, die sieben Jahre alt ist. Wie bereitet man ein Kind auf die Neuen Medien vor?

Die ersten vier sind noch nicht mit dem Internet aufgewachsen, bei Joel war es bereits der Fall und bei meiner Tochter wird es wieder akut werden. Aber die perfekte Vorbereitung darauf gibt es nicht, weil uns Kinder mit ihrem Wissen über den Kopf wachsen. In Wahrheit bekommen sie irgendwann eine Waffe in die Hand. Ja, das Internet ist eine Waffe für Kinder, für die kein Waffenschein erforderlich ist, obwohl niemand damit umgehen kann. Ein Kind darf in der realen Welt nicht ins Bordell, aber mit dem Handy darf es das. Es gibt überall unlimitierten Zugang zu pornografischen Inhalten. Oder glauben Sie, dass Kinder bei der Aufforderung „Bestätigen Sie, dass Sie bereits 18 sind!“ auf „Nein“ klicken. Internet, Smartphone und Videospiele verändern die Kinder in ihrer Gewaltbereitschaft und in ihrem Blickwinkel auf die Sexualität. Die wenigsten Eltern wissen, was im Kinderzimmer passiert.

Also muss es die Schule richten. Daher wird der Film „Setze ein Zeichen“ auch in Verbindung mit Diskussionsrunden mit Schülern gezeigt.

Ja, das ist ein wichtiger Ansatz. Aber es ist nur der Beginn, denn genauso wenig wie wir Eltern mit dem Internet, Facebook, Instagram mithalten, können es die Lehrer. Sie müssen selbst geschult werden. Ein Unterrichtsfach „Medienkompetenz“ muss eingeführt, Lehrkräfte bereitgestellt werden. Niemand leitet die Kinder an, wie sie sich im Netz bewegen sollen, obwohl das Internet ein Instrument des Terrors geworden ist. Wie ein Fahrradführerschein muss ein Internetführerschein her. Und ein Handyverbot an Schulen, denn Kinder beleidigen und diffamieren sich ja während des Unterrichts.

Jetzt gibt es das Cybermobbinggesetz, Verfahren sind anhängig. Glauben Sie, dass die Täter geschnappt werden?Das Gesetz ist ein Meilenstein, keine Frage. Aber man sollte sich anschauen, ob die Ermittler auf dem neuesten Stand sind oder den Tätern hinterherhinken. Was sollen jährliche Schulungen bewirken? In Wahrheit müssen Hacker eingestellt werden, um bei den Ermittlungen auf Augenhöhe mit den Tätern sein zu können.

13 Verfahren sind bereits anhängig

Gesetzliche Regelung Finden im Internet oder via Handys Beleidigungen, Beschimpfungen oder Verleumdungen statt, ist von Cybermobbing die Rede. Während Täter für ihre Attacken im Netz jahrelang mit Straffreiheit rechnen konnten, werden sie seit Jahresbeginn verfolgt.

Paragraf 107c Wer im Internet eine Person in der Ehre verletzt, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr belangt werden. Hat die Tat den Selbstmord oder einen Selbst- mordversuch zur Folge, sind Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vorgesehen. Seit Jahresbeginn sind 13 Verfahren anhängig.