Wechselmodell – Paradigmenwechsel in der Familienpolitik

Ein Wechselmodell als Leitbild wäre für das Kind nach einer Trennung sehr gut.

„Wir wollen ein „Modernes Verständnis von Familie und einen Paradigmenwechsel in der Familienpolitik“, so Daniel Föst (FDP), Mitglied des Familienausschusses.

 

Danke an den ZDF für den sehr interessanten Beitrag vom 13.02.2019
Tags: Familienrecht – Doppelresidenz –

Doppelresidenz (Wechselmodell) – Anhörung Bundestag am 13. Februar 2019, 15.00 Uhr

Die Vaterlose Gesellschaft geht in Deutschland weiter . . .
Hinweis zu Doppelresidenz bzw. Wechselmodell:   In USA, Australien spricht man von „shared parenting“.
Admin Familie Familienrecht Family law austria germany, 17-2-2019

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Artikel  Bundestag:     Dokumente:

Weltfremde Egoisten in der Regierung schaden Kindeswohl – Europarat u. Justiz wird ignoriert!

Am besten diese egoistischen Parteien, CDU,CSU, Linke, Grüne, nicht mehr wählen!!!

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Auch die SPD hat sich in den letzten Jahren gegen Doppelresidenz, als Regelfall, mehrfach ausgesprochen.

Diese weltfremden Parteien fördern lediglich die Eineltern-Familie und Entfremdung des zweiten Elternteils, welche sehr oft nur Kindesunterhalt zahlen soll, ohne jegliche Gegenleistung oder gleichberechtigten Umgang. Defacto führt diese Eltern-Kind-Entfremdung beim entfremdeten Elternteil sehr oft zum Suizid.

Im Grunde genommen, sind solche Diskussionen völlig sinnlos, Kinder brauchen Vater und Mutter auch nach Trennung oder Scheidung!

Im Okt. 2015 wurde im Europarat EINSTIMMIG die Resolution 2079 beschlossen, welche die Doppelresidenz (Wechselmodell) als REGELFALL vorsieht. Einzige Ausnahme sind nachgewiesene häusliche Gewalt.

Auch die Justiz, der BGH, hat bereits 2017 rechtskräftig entschieden, dass die Betreuung im Wechselmodell von Trennungskinder auch gegen den Willen des Ex-Partner erfolgen kann – Im Vordergrund steht nur das Wohle des Kindes.

Wozu braucht man dann eigentlich solche Funktionen in der europäischen Union, wie der Europarat, wenn die Entscheidungen dann von der Regierung in Deutschland ignoriert wird?


Admin Familie & Familienrecht Österreich Deutschland, am 13-2-2019

1. Artikel:

Expertenanhörung  Verbände gegen Wechselmodell bei Scheidungskindern

Beschreibung:Ein Mädchen steht am 21.01.2014 in Heilbronn (Baden-Württemberg) mit einem Teddybär an einer Haltestelle und spiegelt sich in einer Scheibe. (picture alliance/dpa/Sebastian Kahnert)

Über die Betreuung gemeinsamer Kinder wird nach einer Scheidung oft gestritten. (picture alliance/dpa/Sebastian Kahnert)

Mehrere Verbände haben sich dagegen ausgesprochen, das sogenannte Wechselmodell zum Regelfall für Scheidungskinder zu machen.

Anlass ist eine Expertenanhörung heute im Bundestag. Das Wechselmodell sieht vor, dass Kinder nach der Trennung abwechselnd zu gleichen Teilen bei beiden Elternteilen leben. Die FDP hatte sich dafür ausgesprochen, dies zum gesetzlichen Regelfall zu machen. Alle anderen Parteien sind dagegen.

Auch der Verband alleinerziehender Väter und Mütter lehnt den Vorschlag ab. Wenn der Gesetzgeber das Wechselmodell als Regelfall vorgebe, verhindere er damit die jeweils beste Lösung für das Kindeswohl im individuellen Einzelfall, erklärte der Verband. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen erklärte, die Dominanz eines Modells könne es aus Kinderperspektive nicht geben. Auch der Deutsche Juristinnenbund und Die Diakonie positionierten sich gegen eine Festschreibung des Modells als Regelfall.

Anders äußerte sich der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht. Der Vorstoß sei ein Impuls für ein notwendiges Update des Familienrechts. Dadurch werde die Bedeutung beider Elternteile für die Identitätsfindung der Kinder hervorgehoben.

https://www.deutschlandfunk.de/expertenanhoerung-verbaende-gegen-wechselmodell-bei.1939.de.html?drn:news_id=976526

2. Artikel:

Winkelmeier-Becker/Müller: Wechselmodell nicht gesetzlich verordnen, sondern im Alltag stärken

Berlin (ots) – Gesetzliches Leitbild würde individuelle Lebenswirklichkeit der Familien ignorieren. Maßstab muss das Kindeswohl bleibenZu der am heutigen Mittwoch stattfindenden öffentlichen Anhörung zum familienrechtlichen Wechselmodell im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das Familienrecht, Axel Müller:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Das Wechselmodell ist eine gute Lösung, wenn Eltern das gemeinsam tragen. Wenn sie sich nicht einig sind, führt eine Anordnung durch das Gericht oft zu Streit, der dann erst recht auf dem Rücken des Kindes ausgetragen wird.

Entscheidender Maßstab muss das Kindeswohl bleiben. Das darf auch mit Blick auf Interessen miteinander streitender Elternteile nicht in den Hintergrund geraten. Die Einführung eines gesetzlichen Leitbilds oder gar eines Regelmodells wäre erkennbar der falsche Weg.“

Axel Müller: „Die quantitative Komponente, die dem Wechselmodell zugrunde gelegt ist, darf nicht außer Acht gelassen werden, sie darf aber auch nicht in den Mittelpunkt gerückt werden, denn im Mittelpunkt steht ausschließlich das Kindeswohl. Dem kann durch das Residenzmodell genauso gut entsprochen werden. Die stets geforderte Absprachefähigkeit der Eltern kann nicht gesetzlich verordnet werden.

Angesichts der bereits heute gelebten Praxis haben wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen, den Wunsch vieler Elternteile, auch nach ihrer Trennung intensiv in die Erziehungsverantwortung für ihre Kinder eingebunden zu bleiben, bei Regelungen zu Umgang und Unterhalt stärker zu berücksichtigen.“

OTS: CDU/CSU – Bundestagsfraktion newsroom: http://www.presseportal.de/nr/7846 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt: CDU/CSU – Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: pressestelle@cducsu.de

Quelle, 13.02.2019 15:13:42

https://www.finanzen.at/nachrichten/aktien/winkelmeier-becker-mueller-wechselmodell-nicht-gesetzlich-verordnen-sondern-im-alltag-staerken-1027949698

 

 

Familienrecht veraltet – Reform von Politik u. Justiz dringend notwendig!

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Mütter betreuen die Kinder und Väter arbeiten, dieses traditionelle Rollenverständnis ist völlig veraltet.
Diverse entfremdete und entsorgte Elternteile und Vereine (Väter für Recht, Vaterverbot, Männerservice; Kindergefühle, Väter ohne Rechte)
fordern ebenso seit vielen Jahren, PA (Parential Alienation) ins Strafrecht aufzunehmen und diese psychische Gewalt, der Entfremdung, zwischen dem eigenen Kind und einem Elternteil gerichtlich beim anderen Elternteil, welcher diesen Umgangsboykott fördert, zu sanktionieren! Diese Eltern-Kind-Entfremdung führt bei einigen Betroffenen bis zum Suizid und ist für viele Personen, welche sich keinen Rechtsanwalt leisten können, ein sehr großes gesellschaftspolitisches Problem.

Admin Familie & Familienrecht, am 27-12-2018

Artikel:
Petition zur „Doppelresidenz“Wechselmodell nach Trennung soll Leitbild werden

Wenn sich Eltern trennen, heißt das für viele Kinder: Sie wohnen bei dem einen, der andere zahlt. Doch immer häufiger betreuen beide Elternteile. Ein Bündnis fordert, diese neue Realität zum Leitbild im Familienrecht zu machen. Von Bettina Rehmann

Nach der Trennung von Eltern wohnen viele Kinder bei dem Elternteil, den anderen besuchen sie. Zwei Drittel der Trennungskinder werden nach diesem Modell, dem sogenannten Residenzmodell betreut. Es ist das einzige Betreuungsmodell, das gesetzlich geregelt ist.

Doch heute beteiligen sich mehr Väter stärker an der Betreuung der Kinder – und auch die meisten Trennungskinder wünschen sich häufige oder längere Kontakte zu dem zweiten Elternteil. Diese Realität solle im deutschen Recht abgebildet werden, fordert das Bündnis „Doppelresidenz.org“. Am Donnerstag haben sie eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, mit der sie fordern, die geteilte Betreuung von Trennungskindern als Leitbild im deutschen Familienrecht zu verankern. Sie nennen das „Doppelresidenz“. Die geteilte Betreuung wird auch Wechselmodell genannt.

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Rund 12.000 Unterschriften schon vor Petitionsstart

Rund 12.000 Menschen hätten die Petition schon vor dem eigentlichen Start unterzeichnet, sagt Markus Witt vom Bündnis. „Es geht hauptsächlich darum, ein zeitgemäßes Familienrecht zu bekommen, also nicht ein Familienrecht, das deutlich über hundert Jahre alt ist, sondern sich daran orientiert, wie Eltern heute leben und was Kinder auch brauchen.“

Es geht den Initiatoren der Petition um mehr als nur ein Betreuungsmodell, betont Cornelia Spachtholz von „Doppelresidenz.org“, die gleichzeitig Vorsitzende des Verbands berufstätiger Mütter ist. Mit der Petition wolle das Bündnis auch einen Sinneswandel in der Gesellschaft erreichen. So werde etwa heute der Begriff der „Alleinerziehenden“ nicht mehr der Realität gerecht, da unter dem Begriff auch diejenigen fallen, die in Wirklichkeit zwar getrennt sind, ihre Kinder aber gemeinsam erziehen. „Getrennt gemeinsam erziehen, das ist aus unserer Sicht das, was unseren Kindern zusteht, weil sie ein Anrecht auf beide Elternteile haben“, dieser Ansatz sei auch förderlich in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Bundestagsabgeordnete und die Vorsitzenden von „Doppelresidenz.org“, Cornelia Spachtholz und Markus Witt (3. und 4. v. l.) vor der Petitionsübergabe im Bundestag.

Reformwünsche auch aus Politik und Justiz

Nicht nur von dem Bündnis geht der Wunsch nach grundlegenden Änderungen im Familienrecht aus: Schon 2017 hat die Konferenz der Landesjustizminister beschlossen, gesetzliche Regelungen für das Wechselmodell zu prüfen. Auch beim Deutschen Juristentag im September in Leipzig wurde ein Beschluss gefasst, wonach alternative Betreuungsmodelle gesetzlich geregelt werden sollen: sowohl in Bezug auf das Umgangsrecht, also die Betreuungszeiten der einzelnen Elternteile, als auch auf das Unterhaltsrecht – dieses müsse auch den Fall, dass beide Eltern ihr Kind nach der Trennung betreuen, regeln und deutlich vereinfacht werden.

An den Beschlüssen mitgearbeitet hat auch die Familienrichterin am Münchner Oberlandesgericht, Isabell Götz, die auch das Bundesjustizminsterium berät. „Wir reden deswegen darüber, weil es zunehmend mehr ein Modell ist, das Eltern nach der Trennung leben und unsere derzeitigen Gesetze es aber nicht abbilden“, erklärt sie. Es könne zwar schon gerichtlich angeordnet werden, aber das reiche nicht. Heute schon, berichtet sie aus ihrer täglichen Arbeit als Familienrichterin, breche das traditionelle Rollenverständnis aus, wonach Mütter die Kinder betreuen und Väter arbeiten. Eine abwechselnde Betreuung nach der Trennung ermögliche auch der Mutter, sich selbst um Einkommen und Altersvorsorge zu kümmern.

Berlin als Hochburg für Wechselmodell

Die Familienanwältin Eva Becker, ebenfalls Mitglied einer Arbeitsgruppe, die das Justizministerium berät, praktiziert in Berlin. „Die Zeit, dass nur Väter an einem Wechselmodell interessiert sind, die ist vorbei, weil auch Mütter vernünftigerweise Interesse daran haben.“ In Berlin seien die Gerichte besonders mit dem Wechselmodell befasst, erklärt sie. „Das hat verschiedene Gründe: Erstens liegt Berlin mitten in den ’neuen‘ Bundesländern, wo Betreuung durch beide Elternteile vielleicht selbstverständlicher ist, ebenso wie es nichts Besonderes ist, wenn Kinder in eine Betreuungseinrichtung gehen.“ In Berlin lebten zudem viele junge Familien, von denen beide Elternteile arbeiten wollten und die Menschen wohnten nicht so weit auseinander, bei einem Wechselmodell nach einer Trennung spielten Distanzen also nicht so eine große Rolle.

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Viele Berliner Richter stellten nicht mehr die Frage danach, wie man fortsetzen könne, was bisher gelebt wurde – etwa wenn die Mutter bisher zu zwei Drittel und der Vater zu einem Drittel betreut hat –, sondern versuchten abzuklären, was gegen eine paritätische Betreuung spreche. „Das ist einfach eine Umkehr des gedanklichen Ansatzes.“ Becker betont allerdings, dass nicht alle Richter dies so sehen und verweist auf den speziellen Trend in Berlin und Brandenburg. „Wir sind, wenn Sie so wollen, eine Hochburg des Wechselmodells, das ist hier einfach Thema.“

15 Prozent der getrennten Familien leben Wechselmodell

Einem Rechtsgutachten für den Deutschen Juristentag zufolge kann man davon ausgehen, dass schon heute schätzungsweise 15 Prozent der Trennungsfamilien in Deutschland das Wechselmodell leben. In der Sozialwissenschaft spricht man übrigens schon von Wechselmodell, wenn der Betreuungsanteil bei 30 Prozent liegt – nicht erst, wenn sich die Eltern die Betreuung genau zu 50 Prozent teilen.

Die Debatte wird in jedem Fall weitergehen: Ähnlich den Ideen der Petition zum Wechselmodell hat die FDP-Bundestagsfraktion im März einen Antrag in den Bundestag eingebracht, wonach das Wechselmodell sogar als gesetzlicher Regelfall eingeführt werden soll.Im Februar kommenden Jahres gibt es dazu im Rechtsausschuss eine erste Anhörung.

Der Petitionsausschuss des Bundestages [bundestag.de] wird die Petition nach der Übergabe prüfen und voraussichtlich in eine Onlinepetition überführen – der Startzeitpunkt steht noch nicht fest.

Beitrag von Bettina Rehmann, Audio: Inforadio | 29.11.18 | 13:35 Uhr Bild: dpa/Hackenburg

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/11/petition-bundestag-wechselmodell-doppelresidenz-berlin.html
Tags: europäischen Familienrecht – Gesellschaftspolitik – Mobbing – Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindeswohl – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Scheidung – Trennung – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft – 

Väter müssen weiter warten lt. Angela Merkel (CDU)

Väter müssen weiter warten

Der Väterrechtsaktivist Johannes Fels hat sich Unterstützung von Bundeskanzlerin Merkel erhofft.
Doch ihre Antwort nach mehr als einem Jahr enttäuscht den Sindelfinger.
Auch nach der Trennung oft ein Streitthema: der Umgang mit Kindern Foto: fusolino - fotolia
Auch nach der Trennung oft ein Streitthema: der Umgang mit Kindern Foto: fusolino – fotolia

Berlin/Sindelfingen – Über ein Jahr hat Johannes Fels auf die Antwort von Angela Merkel (CDU) gewartet. Mit dem endlich eingetroffenen Brief der Bundeskanzlerin ist der Väterrechtsaktivist allerdings alles andere als zufrieden. „Ich fühle mich als Bürger nicht ernst genommen“, sagt der 52-Jährige aus Sindelfingen, der sich dafür einsetzt, dass Mütter und ­Väter ihre Kinder nach einer Trennung weiter gemeinsam betreuen und diese sowohl Alltags- wie Freizeit bei beiden Elternteilen verbringen.

Bei einer Veranstaltung der „Stuttgarter Nachrichten“ und der „Stuttgarter Zeitung“ am 5. September 2017 hatte Fels die Kanzlerin gefragt, wann sie denn die Resolution des Europarats zum Wechselmodell umsetzen werde, die die Rechte von Vätern nach einer Trennung stärken soll. Merkel, unter anderem auch einmal Bundesfamilienministerin, räumte ein, dass sie mit dem Thema nicht vertraut sei, versprach aber, sich zu melden. Vor einigen Wochen wurde Fels zu einem Gespräch mit Mitarbeitern des Kanzleramtes eingeladen.

„Noch keine abschließende Antwort“

Sie bitte um Verständnis, „dass ich Ihnen noch keine abschließende Antwort geben kann“, schreibt Merkel nun. Aber das Wechselmodell könne schon jetzt gelebt werden. Gerichte könnten eine Betreuung durch beide Eltern anordnen, „sofern dies dem Wohl des Kindes am besten entspricht“, heißt es in dem zweiseitigen Schreiben. Auch mache die Bundesregierung im Koalitionsvertrag deutlich, dass sie den Wunsch nach einer „stärkeren gemeinsamen Erziehungsverantwortung auch nach einer Trennung“ anerkenne. Zudem verfolge sie auch sehr aufmerksam die in der Fachwelt „kontrovers geführte“ Debatte.

Merkel verschweige, dass die Gleichberechtigung der Eltern bisher nicht gewährleistet sie, sagt Fels. Bisher habe der umgangsberechtigte Elternteil – zumeist die Väter – keine garantierte rechtliche Möglichkeit, einen Umgangsverstoß des anderen Elternteils zu verhindern. Auch könne er wenig von den angekündigten Aktivitäten der Kanzlerin feststellen. Einen entsprechenden Antrag der FDP-Bundestagfraktion im März habe Schwarz-Rot abgelehnt. Auch betrachte Merkel die Resolution des Europarates lediglich als Empfehlung.

Europarat stärkt Väter

2015 hatte der Europarat einstimmig beschlossen, die Rolle der Väter zu stärken. Sie sollten auch nach einer Trennung die volle Teilhabe an der elterlichen Sorge haben. Seit dem Sommer 2017 prüfen die Justizminister des Bundes und der Länder, ob und welche gesetzlichen Regelungen geboten sind.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden 2017 bundesweit knapp 76 900 Ehen mit minderjährigen Kindern geschieden. Betroffen waren rund 123 600 Kinder und Jugendliche. Dazu kommen Zehntausende Trennungswaisen unverheirateter Paare. Etwa 90 Prozent der Kinder leben bei ihren Müttern – in der Regel sprechen ihnen die Gerichte die Kinder zu, wenn sich die Eltern nicht anders einigen.

Von Maria Wetzel 

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.wechselmodell-vaeter-muessen-weiter-warten.1a2ecd95-cc9e-4f62-bc5d-2f722eb340d6.html
Tags: Doppelresidenz – Sorgerecht – Umgangsrecht – Kindeswohl – Erziehung – Gleichberechtigung – Scheidung – Familienrecht – Vaterlose Gesellschaft – Vaterschaft

Gesetzgebung hinkt Lebenswirklichkeit hinterher bei Trennung u. Scheidung

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Probleme beim sogenannten Wechselmodell
Wo ist der Wohnsitz des Kindes nach der Trennung?

 

Wenn sich Eltern mit Kindern trennen, bleiben sie Eltern. Ein Modell des Umgangs ist das sogenannte Wechselmodell. Da pendeln das Kind oder die Kinder zwischen Mutter und Vater und haben zwei Zuhause. Das kann inzwischen per Gericht auf Kindeswunsch angeordnet werden. Dass der Staat es den Menschen schwer macht, gleichberechtigt auch nach einer Trennung zu erziehen, beklagt unser Hörer Andrè Haye. „Kann man da etwas machen?“, fragt er.

Figuren von einem Vater mit Kind und einer Familie mit Kindern

Trennen sich Eltern, so bleiben sie dennoch Eltern.Bildrechte: dpa

Wenn Kinder zwischen den Wohnungen ihrer Eltern pendeln, gilt auch für sie das Bundesmeldegesetz. „Und da steht drin, dass es leider nur einen Hauptwohnsitz geben kann“, sagt Jens Belter, Rechtsanwalt in Leipzig. Wenn man also 25 Wohnungen habe, müsse einer davon der Hauptwohnsitz sein. Die anderen seien alle Nebenwohnsitze. „Man macht das deswegen, damit Behörden auf diesen Wohnsitz zugreifen können, zum Beispiel bei der Auszahlung des Kindergeldes.“

Aus Wohnsitzentscheidung erwachsen Probleme

Belter weiß, dass da die Probleme beginnen. Auch wenn Kinder regelmäßig bei Mutter und Vater leben, muss nach geltendem Recht ein Lebensschwerpunkt festgelegt werden. Einigen sich die Eltern nicht, werden oft genug vor Gericht die Stunden gezählt, die Kinder bei den Eltern verbracht haben, wo sie im Krankheitsfall gepflegt werden oder am häufigsten ihre Hausaufgaben machen.

Wer sich die Betreuung der Kinder teilen und auch nach einer Trennung am Alltag der Kinder teilhaben will, kann nicht auf die Unterstützung des Staates hoffen. Denn auch das staatliche Kindergeld wird unteilbar nur an ein Elternteil ausgezahlt.  Und die Unterhaltspflicht ist nicht an die Betreuungszeit gekoppelt.

Belter: Gesetzgebung hinkt Lebenswirklichkeit hinterher

Die Gesetzgebung hinke immer etwas der Lebenswirklichkeit hinterher, sagt Belter. Die Rechtssprechung zum Wechselmodell gebe es nur als Rechtssprechung vom Bundesgerichtshof, vom Bundesverwaltungsgericht. „Es fehlt ein griffiges Gesetz. Hier ist der Gesetzgeber gefordert“, sagt der Jurist.

Andere Länder, andere Sitten

Belter verweist auf Frankreich und das Ursprungsland des Wechselmodells, die USA oder auf Belgien und Tschechien, wo es Regeln dafür gibt. Aber warum tut sich der Bundestag so schwer, dass Familienrecht anzupassen und zum Beispiel das Melderecht im Sinne von Trennungskindern zu ändern?

Sitta: „Das kann man ändern“

„Das geht natürlich. Das kann man ändern“, sagt Frank Sitta aus Halle, er sitzt für die FDP im Bundestag. Sein Name steht unter einer entsprechenden Gesetzesinitiative vom März 2018. „Das wären – bei unserem Gesetzesentwurf – eine Folge-Geschichten, die man lösen muss. Wie zum Beispiel beim Meldegesetz, weil nichts dagegen spricht, für ein Kind einen zweifachen Hauptwohnsitz zu haben.  Das würde gehen, aber diese Debatte wird – glaube ich – noch eine Zeitlang dauern.“

Gesetzeslage schürt Konflikte

Die bisherige Gesetzeslage orientiert sich am traditionellen Modell: Einer betreut – meist die Mutter-, der andere zahlt, meist der Vater. Die Möglichkeit trotz Trennung gemeinsam zu erziehen, werde oft genug von der Frage überlagert, wer der bessere Elternteil für das Kind sei, bedauert die renommierte Familienrechterinn Hildegund Sünderhauf-Kravets im MDR. Dabei bräuchten Kinder eine Mutter und einen Vater.

„Diese Frage:  Wer ist besser, wer geht als Gewinner aus diesem Streit hervor, die ist extrem konfliktschürend.“ Das Wechselmodell als Leitbild würde bei Trennung und Scheidung die Frage stellen, wie können wir erreichen, dass Mutter und Vater beide im Boot bleiben, dass beide eng am Kind sind, dass das Kind viel Zeit mit ihnen verbringen könne.

Sitta für Vielfalt

Einig sind sich die Experten, dass das Wechselmodell mit ständigem Pendeln nicht für jedes Kind geeignet ist.  Auch müssen die Eltern vieles gemeinsam regeln, sich eng absprechen. Und es ist teuer, wenn Vater und Mutter zum Beispiel eine entsprechend große Wohnung brauchen. Frank Sitta will, dass die Gesetzgebung Vielfalt generell möglich macht. „Was im Übrigen eine familienrechtlich sinnvolle Entscheidung wäre, wenn sich Kinder noch für zwei Elternteile verantwortlich fühlen.“

Die zuständige Bundesjustizministerin Katarina Barley räumt Änderungsbedarf ein. Eine Arbeitsgruppe soll bis Mitte 2019 Details vorlegen. Wie das Unterhalts-und Sorgerecht reformiert werden kann, damit will sich auch der Deutsche Juristentag befassen. Er findet im September in Leipzig statt.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 27. August 2018 | 07:21 Uhr, von Angela Tesch, MDR AKTUELL

Zuletzt aktualisiert: 27. August 2018, 07:43 Uhr
https://www.mdr.de/nachrichten/vermischtes/reform-des-kindesumgangs-nach-trennung-gefordert100.html
Tags: Doppelresidenz – Aufenthaltbestimmungsrecht ABR – Gleichberechtigung Gleichstellung – Vaterlose Gesellschaft

UNFASSBAR – Mann muss zahlen – Ex-Frau erschlich Schwangerschaft

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Schwere Mißstände in der deutschen Familienpolitik. Auch die Ein-Eltern-Politik von Angela Merkel ist nicht mehr zeitgemäß.
CDU/CSU und SPD sind für keinerlei Gleichberechtigung im Familienrecht. Ein neuer Gesetzesvorschlag (FDP) Shared parenting (Doppelresidenz) als Regelfall wird weiter blockiert.

Admin  Familie u. Familienrecht, am 2-5-2018

Artikel:

Ex-Frau erschlich sich Schwangerschaft: Mann muss zahlen

Seine Ex-Frau ließ sich ohne seine Zustimmung befruchtete Eizellen einsetzen und wurde schwanger – Unterhalt muss der Mann für das ungewollte Kind trotzdem zahlen.

Foto: shutterstock

Das hat die Arzthaftungskammer des Landgerichts München I am Mittwoch entschieden und die Klage eines Vaters abgewiesen, der sich von den Unterhaltspflichten hatte freistellen lassen wollen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Frau ließ sich Eizellen nach Trennung einpflanzen

Vor etwa fünf Jahren hatte das damalige Ehepaar Eizellen der Frau in einer Praxis entnehmen, befruchten und einfrieren lassen. Der Mann hatte dem Eingriff schriftlich zugestimmt. Kurz darauf jedoch eskalierten die Beziehungsprobleme und es kam zur Trennung. Die Frau hielt an ihrem Kinderwunsch fest und fälschte die Unterschrift des Mannes, um sich die Eizellen einpflanzen zu lassen.

Ein erster Versuch blieb erfolglos, ein zweiter mehrere Monate später – erneut mit gefälschter Unterschrift – führte schließlich zur Schwangerschaft und zur Geburt eines Sohnes. Der Mann wollte für das Kind nicht zahlen – stattdessen wollte er die Praxis verpflichtet sehen, den Unterhalt zu übernehmen.

Nach Ansicht der Richter hatte er seine zunächst erteilte Einwilligung aber nicht eindeutig genug widerrufen. Die Ärzte hätten keinen Anlass gehabt, an der Echtheit der Unterschrift zu zweifeln – zumal ja die anfängliche schriftliche Zustimmung vorgelegen habe.

Vater gibt an, Einwillung widerrufen zu haben

Der Kläger hatte nach Angaben des Gerichts im Prozess vorgetragen, dass er am Telefon gegenüber einer Praxis-Angestellten schon vor dem ersten Versuch seine ursprüngliche Einwilligung zum Transfer der Eizellen widerrufen habe.

Das Telefonat, so argumentiert das Gericht, habe aber keinen eindeutigen Inhalt gehabt – und der Mann habe sein Einverständnis auch in der folgenden Zeit nicht schriftlich oder nochmals mündlich widerrufen.

dpa, Artikel vom Mittwoch, 2. Mai 2018

https://www.stol.it/Artikel/Chronik-im-Ueberblick/Chronik/Ex-Frau-erschlich-sich-Schwangerschaft-Mann-muss-zahlen
Tags: Zahlväter – Justiz – Feminismus – Gleichberechtigung – Angela Merkel – Familienrecht Deutschland -Frauenpolitik – Missbrauch mit dem Missbrauch- Justizopfer – Samenspende – Scheidung – Trennung

Doppelresidenz – Getrennt leben, gemeinsam erziehen

Video Wechselmodell – Das Recht aufs Kind

Wo soll das Kind leben, wenn die Eltern sich trennen?

Bisher gibt es in Deutschland keine einheitliche Regelung dazu. Es diskutieren  Psychologe Dr. Stefan Rücker, Politiker und Familienrichter.

 

Tags: FDP – Familienrecht – Doppelresidenz – Väter – Umgangsrecht – Europarat Resolution 2079 – Kontaktrecht – Besuchsrecht – Justizopfer – Gleichberechtigung Gleichstellung – Justiz – Kinderrechte – Kindesabnahme  – Kindeswohl – Menschenrechtsverletzung – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – psychische Gewalt – Scheidung – Trennung – Vaterlose Gesellschaft

23-4-2018

Wann kommt die Doppelresidenz in Deutschland?

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Neue Studie von Dr. Stefan Rücker Uni Bremen.

Video Doppelresidenz für Trennungskinder:  

Wenn Eltern sich trennen, muss geklärt werden, wo gemeinsame Kind leben und wie das Sorgerecht verteilt wird.

Die FDP fordert das Wechselmodell per Gesetz.

Ein Vater berichtet über seine Erfahrungen damit – ohne Gesetz.

mdr, 23-4-2018
Tags: Doppelresidenz – Wechselmodell – alternierenden Obhut – Shared parentingUmgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht

Gehirnwäsche in Wiener in ATIB – Moschee

Kinder werden in Wiener in ATIB-Moschee einer Gehirnwäsche und Indoktrination durch radikale Islamisierung unterzogen.

Der türkisch-islamische Verein ATIB betreibt in Österreich mehrere Islam-Zentren.
ATIB sei ein verlängerter Arm der Türkei, erklärt ein Experte.

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Artikel:

Verstörende Kinderbilder – Kriegsspiele in Moscheen

Politik Österreich Verstörende Kinderbilder
Exerzierende Kinder in der Wiener „Atib“-Moschee in der Brigittenauer Dammstraße
  • Nachdem Bilder von Kindern öffentlich wurden, die in einer Wiener Moschee als Leichen posieren, droht Kanzler Kurz den Verantwortlichen mit Konsequenzen.
  • In Nordrhein-Westfalen soll es zu einem ähnlichen Vorfall gekommen sein.
  • Die Kinder mussten offenbar die Schlacht von Gallipoli von 1915 nachstellen, ein blutiges Gefecht des Ersten Weltkriegs.
 In Moscheen in Nordrhein-Westfalen und Österreich sollen Kinder Krieg gespielt und als Leichen posiert haben. Das Wiener Stadtmagazin Falter veröffentlicht Fotos aus dem Jahr 2016, auf denen Kinder zu sehen sind, die als tote Soldaten auf dem Boden liegen, zugedeckt mit türkischen Fahnen.

Die verstörenden Fotos stammen aus einer der größten Moscheen Wiens, dem Gotteshaus der Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa (Atib). Sie ist die österreichische Variante von Ditib, also ein direkter Ableger des Türkischen Amts für Religion. Jungen hätten in Tarnuniform in der Moschee exerziert, salutiert und türkische Fahnen geschwenkt. Ähnliche Aktionen gebe es bis heute.

IN NRW ist kürzlich ein ähnlicher Vorfall durch ein Internetvideo bekannt geworden. In der Herforder Ditib-Moschee wurde dabei wie offenbar in Wien der „Tag der Gefallenen“ nachgestellt, der in der Türkei am 18. März als Feiertag begangen wird, berichtet die Neue Westfälische.

Die Kinder müssen dabei also die Schlacht von Gallipoli von 1915 darstellen, ein blutiges Gefecht des Ersten Weltkriegs, in der die Truppen des mit Deutschland verbündeten Osmanischen Reiches britische, australische, neuseeländische sowie französische Einheiten zurück schlugen.

In der rund vierminütigen Aufnahme aus Herford marschieren Kinder in Militäruniformen, auf der die türkische Flagge prangt. Dabei halten sie Spielzeuggewehre in der Hand. Die nordrhein-westfälische Landesregierung zeigte sich verständnislos. „Die Bilder aus der Ditib-Moschee sind verstörend und völlig inakzeptabel“, sagte Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) der Westfälischen.

In Österreich werden nach den Vorfällen politische Konsequenzen diskutiert. Das im Bundeskanzleramt angesiedelte Kultusamt überprüft nun die Vorfälle auf Verstöße gegen das Islamgesetz. Die Schließung der Moschee oder auch die Auflösung des Vereins Atib stehen im Raum. „Das hat in Österreich keinen Platz. Hier wird es null Toleranz geben“, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP).

Österreichs Kanzler sieht sich durch die Vorfälle auch in den Plänen für ein Kopftuchverbot an Kindergärten und Grundschulen bestärkt. Auf den Fotos waren auch verschleierte und mit Kopftuch bekleidete Mädchen zu sehen. „Das darf es bei uns auch nicht geben“, erklärte Kurz.


http://www.sueddeutsche.de/politik/verstoerende-kinderbilder-kriegsspiele-in-moscheen-1.3950187
Tags: Gesetze Österreich – Kindeswohlgefährdung – psychische Gewalt –