Familienrecht – „Vaterlose Gesellschaft“ Justiz ignoriert weiter die Bedürfnisse der Väter

Kollateralschaden Eltern-Kind-Entfremdung
Kollateralschaden Eltern-Kind-Entfremdung

Familienrecht nur für die Justiz / Vorschläge aus dem Bundesjustizministerium ignorieren Bedürfnisse der Väter

Berlin (ots) – Bundesjustizministerin Lambrecht ließ vor Wochenfrist ein Thesenpapier mit Vorschlägen zur Neuregelung des veralteten deutschen Familienrechts veröffentlichen. Väterverbände kritisieren das Papier als unzulänglich. „Darin kommen vor allem die Interessen der Justiz und der gerichtsnahen Professionen zum Ausdruck“ kritisiert Gerd Riedmeier, Sprecher der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV) und ergänzt: „Der Ansatz soll wohl mehr der Justiz dienen als heutigen Trennungsfamilien.“

Besonders kritisch sieht die IG-JMV das Ignorieren der Lösungen, die sich in anderen westlichen Ländern seit Jahren bewähren. Beispiel Norwegen: Hier gilt „Beide betreuen – beide bezahlen“ mit Blick auf die jeweilige Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit der Eltern. Das interessiert in Deutschland die befassten SPD- und Frauen-geführten Bundesministerien für Familie und Justiz jedoch nicht.

Das Papier wendet sich gegen verpflichtende Mediation vor Beginn des Familienverfahrens zur Regelung der Betreuung, wie in Australien oder in den USA bewährt. Anstelle dessen solle das Prinzip der Strittigkeit erhalten bleiben. Das verwundert nicht, kritisiert Riedmeier, war der zuständige Arbeitskreis doch vor allem mit Vertretern aus der Richter- und Anwaltschaft besetzt. Vertreter von Väterverbänden fehlten.

Die Unterhaltsfrage und eine faire Aufteilung der finanziellen Lasten nach Betreuungsanteil werden überhaupt nicht angesprochen. Die Ministerinnen Lamrecht (Justiz) und Giffey (Familie) möchten am Zwang für Väter festhalten, durch Mehrarbeit und Überstunden bei gleichzeitiger Zuweisung eines „fiktiven Einkommens“ den Unterhalt für die Kinder zu sichern. Dass dieser Zwang einer gleichberechtigten Betreuung der Kinder im Wege steht, ist ihnen bekannt.

Heutige intakte Familien teilen ihre Verantwortung für die Betreuung ihrer Kinder und in der Unterhaltsfrage partnerschaftlich auf. Auch getrennt erziehende Eltern wollen zunehmend diese Aufgaben auf beide Haushalte verteilen. Das BMJV ignoriert jedoch ihre Bedürfnisse, bedauert die IG-JMV und formuliert sarkastisch „Willkommen in den 50er Jahren„.

Ärgerlich sei die im Papier unhinterfragt verwendete Argumentation über ein „Kindeswohl“, das es so im juristischen Sinne nicht gibt (allenfalls als Abwesenheit von Kindeswohlgefährdung). Der Begriff ist bekannt für seine tendenziöse Verwendung vor Gericht, um Prozessvorteile zu erlangen, zu Lasten des Prozessgegners.

Skandalös sei auch der Umstand, dass das SPD-geführte Ministerium nach 3 ½ Jahren Arbeitskreise lediglich ein „Thesenpapier“ präsentiert, mehr nicht. Es reichte nicht einmal zu einem Gesetzesvorentwurf. Der Schluss liegt nahe, es solle vor allem auf Zeit gespielt werden und im Grunde so wenig wie möglich an der Diskriminierung getrennt erziehender Väter geändert werden.

Link zum Thesenpapier des BMJV: http://ots.de/xzshxN

Pressekontakt:

PRESSE-INFO +++ IG Jungen, Männer und Väter +++ PRESSE-INFO

Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV):
Website:www.ig-jungen-maenner-vaeter.de
Email: presse@ig-jungen-maenner-vaeter.de
Sprecher:Gerd Riedmeier
Tel. +49 (0)176 – 611 123 57

FSI – Forum Soziale Inklusion e.V. http://www.fsi-gleichbehandlung.de
MANNdat e.V. http://www.manndat.de
Trennungsväter e.V. http://www.trennungsvaeter.de
Väterbewegung (Förderverein) e. V. http://www.vaeterbewegung.org

Original-Content von: Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG JMV), übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/121966/4422253

© 2019 news aktuell
https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2019-11/48075529-familienrecht-nur-fuer-die-justiz-vorschlaege-aus-dem-bundesjustizministerium-ignorieren-beduerfnisse-der-vaeter-007.htm
Tags: Gleichberechtigung – Diskriminierung – Trennungskinder – Scheidung – Trennung – Papa – Vater – Familienrecht – Doppelresidenz – Wechselmodell – Erziehung – Kindererziehung – Familie – Gesellschaftspolitik – Gleichberechtigung Gleichstellung – leaks family law austria germany – Sorgerecht – Franziska Giffey – Kindesunterhalt – Alimente – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft – Christine Lambrecht – Collateral damage parental alienation syndrome –
Family Law – „Fatherless Society“ Justice continues to ignore the needs of fathers – custody

Reduzierung des Kindesunterhalt – Alimente

Besuchsrecht – Besuchskontakte

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Besuchskontakt Vater Sohn, gemeinsame Obsorge 

Auch erhöhte Kontaktrechtskosten können zu einer Anrechnung beim Kindesunterhalt führen:
Ein die übliche Dauer (das ist in der Regel 1 Tag pro Woche oder 4 Tage pro Monat, also etwa ein 14-tägiges Wochenendkontaktrecht) überschreitendes Kontaktrecht führt pro weiterem wöchentlichen Kontakttag (also insgesamt ab 2 Tagen pro Woche = 8 Tage pro Monat) zu einer Reduktion des Unterhaltsanspruch um 10 % [seit dem Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 (KindNamRÄG), BGBl I 2013/15, heißt das Besuchsrecht => Kontaktrecht; vgl 10 Ob 11/04x = EF-Z 2006/11 (Gitschthaler); 7 Ob 178/06m].

Tags: gemeinsame Obsorge – Familienrecht – Gesetze Österreich – Rechtssprechung 

Väter ohne Rechte trifft Justizsprecher Mag. Harald Stefan (FPÖ-Regierungspartei)

Väter ohne Rechte trifft Justizsprecher der FPÖ Mag. Harald Stefan

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    Am 18.03.2019 empfing der Justizsprecher der FPÖ, Herr Mag. Harald Stefan die Kinderschutz-NGO „Väter ohne Rechte“ (VoR) in seiner Kanzlei. Väter ohne Rechte wurde von Obmann Martin Morauf und Dipl.-Ing. Maximilian Urban vertreten.

Stellungnahme zur Petition BI/44 PAS ins Strafrecht

Väter ohne Rechte trifft Justizsprecher der FPÖ Mag. Harald Stefan

Besonders interessiert zeigte er sich, als Väter ohne Rechte die Vorteile der Doppelresidenz aufzeigten und gerade das aktuell bevorzugte Residenzmodell (Mutter betreut/Vater zahlt) ganz wesentlich zum Gender-Pay-Gap und der Gefahr von Altersarmut von Frauen beiträgt. Es wurde versucht ein bestimmtes Wording zu finden, da es „Alleinerziehende“ praktisch nicht gibt – unser Vorschlag war „getrennt erziehend“, da Kinderkrippen, Kindergärten, Schulen, Horte, Tagesmütter und Tagesväter, die leiblichen Väter selbst, Großeltern, neue Lebensgefährten etc. sich alle in die Erziehung einbringen.

Die beharrliche Verteidigung des Residenzmodells von manchen Mütter-/Frauenvertretern steht im diametralen Widerspruch zu ihren eigenen Forderungen wie Gleichberechtigung, mehr Väterbeteiligung, Aufbrechen konventioneller Geschlechterrollen usw.

Herr Mag. Harald Stefan hat Väter ohne Rechte versichert

dass das Thema »Unterhaltspfändung unter das Existenzminimum« auf der
Agenda weit oben steht und bald in Angriff genommen werden soll.
Diese Information haben wir bisher von ALLEN Parteien erhalten und scheint daher valide.Väter ohne Rechte bedankt sich für das amikale Gespräch, weitere Termine sind fixiert.
VoR wird informieren.Never, never, never give up!
Mit Herz und Verstand!
Im Auftrag unserer Kinder!

Väter ohne Rechte

Doppelresidenz – JETZT!
19-03-2019
http://www.vaeter-ohne-rechte.at/vaeter-ohne-rechte-trifft-justizsprecher-der-fpoe-mag-harald-stefan/
Tags: Gesetze Österreich Justizopfer – Österreich Familienrecht Obsorge – Vaterlose Gesellschaft Scheidung – Trennung

Reform: Unterhalt soll reduziert werden und der Realität angepasst werden,

sagt die Familienministerin. Weiters, „Immer häufiger wollen sich nach der Trennung beide Elternteile weiter um das Kind kümmern.“

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Das heißt, auch die Väter wollen weiter die Erziehungsverantwortung tragen. Und das ist etwas Gutes“, sagte Giffey der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstag).

Familienministerin Franziska Giffey will Väter von Trennungskindern besserstellen. Es gehe nicht an, «dass der Vater weiterhin den vollen Unterhalt zahlen muss, auch wenn das Kind viel Zeit bei ihm verbringt und sogar ein eigenes Zimmer bei ihm hat», sagte die SPD-Politikerin der der «Neuen Osnabrücker Zeitung». «Wir müssen das Recht hier der gesellschaftlichen Realität anpassen.»

 

Video, Welt am 9-3-2019

Notwendig seien eine Reform des Sorge- und Umgangsrechts und Änderungen im Unterhaltsrecht, die möglichst viel Flexibilität für verschiedene Betreuungsmodelle ließen.

 

Tags: Familienrecht Familie Familienministerin Familienpolitik – Doppelresidenz – Wechselmodell – alternierenden Obhut – Shared – Erziehung – Kindererziehung – Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindeswohl – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft

Väter werden in Österreich diffamiert, die Eltern-Kind-Entfremdung geht bis zum Suizid!

Missbrauch mit dem Missbrauch

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Die Mutter boykottiert die 14 tägigen Besuche zwischen Vater und Kind. Die Richter schauen zu und machen dagegen NICHTS.
Die oberste Familienrichterin Täubel-Weinreich hat in einem Zeitungsinterview gesagt, sie wende die bestehenden Gesetze der Beugehaft und Beugestrafe nicht an. (siehe http://wp.me/p4RGV9-2qo)
Wenn die bestehenden Gesetze im Familienrecht, der Beugehaft und Beugestrafe  für die „Entfremderin“ nicht angewendet werden, dann braucht sich niemand in Österreich wundern, wenn die Väter (10% Mütter) und ihre Kinder entfremdet werden und dann durch diese psychisch Gewalt „KRANK“ und schwer depressive werden.

Der Vater muss  zum Kindesunterhalt (meist mehrere hundert Euro) zusätzlich noch 60,- Euro pro Stunde bezahlen.
Die Mutter zieht 270km weg und der Vater muss die Fahrtkosten für die 270km bezahlen.

Diese veraltete feministische Struktur im Familienrecht stinkt zum Himmel, von einer Gleichberechtigung der Väter ist keinesfalls zu sprechen.

Wenn die Mutter 270km weg zieht, dann soll sie auch die Fahrtkosten für den Besuchskontakt bezahlen, sie ist ja der Verursacher dieser großen Wegstrecke!

Bei „shared parenting“ welches in Australien und vielen Bundesstaaten in den USA angewendet wird, verliert derjenige Elternteil, welcher über 100 Meilen wegzieht, automatisch das Sorgerecht zum Kind. Bei „shared parenting“ bzw. in Österreich spricht man von „Doppelresidenz“, ist die Obsorge nach der Trennung geteilt, idealerweise Halbe/Halbe. Bei einer Teilung von mindestens 30% zu 70% des Sorgerecht zwischen den Trennungseltern sprich man auch noch von Doppelresidenz. Weiter Wegziehen als 100 Meilen, ist nur mit Einverständnis des zweitem Elternteil möglich und muss schriftlich dem Gericht mitgeteilt werden.

Es wird Zeit, dass wir auch bei Vätern (10% Mütter)  nach Trennung oder Scheidung, die Doppelresidenz, also eine gleichberechtigte Elternschaft per Gesetz in Österreich  einführen. Das Ein-Elternmodell = Residenzmodell, einer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht  und der zweite Elternteil darf nur zahlen MUSS abgeschafft werden. Dieses völlig veraltete Modell schadet dem Elternwohl und dem Kindeswohl.

Admin Familie Familienrecht, am 18-2-2019

Artikel:

Nach Scheidung: „Bub fehlt mir!“Vater kämpft um Kontaktrecht, Treffen wegen „Entfremdung“ unter psychologischer Aufsicht.

Franz S. möchte den Kontakt zu seinem Sohn nicht verlieren und nimmt dafür hohe Kosten und weite Wege in Kauf.  |   Symbolbild: Shutter-stock/altanaka
Franz S. (Name von der Redaktion geändert) wandte sich kürzlich verzweifelt an die NÖN-Redaktion: „Seit zwei Jahren kämpfe ich darum, dass ich mein Kind regelmäßig sehen darf.“ Seine achtjährige Ehe sei damals in die Brüche gegangen und die Mutter seines Sohnes an einen ihm unbekannten Ort übersiedelt. Er klagt: „Nach der Trennung habe ich meinen Buben viele Monate lang nicht gesehen, da ich ja nicht wusste, wo er sich aufhält.“

Tanja Gruber, Besuchsbegleiterin im Hilfswerk Gänserndorf, sorgt für entspannte Atmosphäre im Spielzimmer.  |   privat

Erst nach langwierigen Amtswegen habe er über einen Gerichtsbeschluss wieder ein Kontaktrecht erhalten. Er erklärt: „Da die Experten eine Entfremdung zwischen meinem Kind und mir nicht ausschließen konnten, musste ich zehn Termine in einem 260 km entfernten Besuchscafé vereinbaren. Dort konnte ich mit meinem Sohn unter Aufsicht einer Psychologin 90 Minuten lang spielen.“ Für jedes Treffen habe der Vater 60 Euro pro Stunde zahlen müssen. Jedem Termin habe er ängstlich entgegengefiebert, die Angst vor einer Absage durch die Mutter sei riesengroß gewesen.

Kürzlich habe er das letzte der vom Richter vorgeschriebenen „betreuten Treffen“ absolviert. Seine Hoffnung, dass er nun mehr Zeit mit seinem mittlerweile neunjährigen Buben in den eigenen vier Wänden verbringen dürfe, sei allerdings jäh zerschlagen worden. Franz S. erklärt erschüttert: „Meine ehemalige Gattin hat mit meinem Kind wieder den Wohnort gewechselt, jetzt ist ein anderes Gericht mit unserem Fall befasst.“

Kind wechselte jetzt wieder den Wohnort

Eine endgültige Besuchsregelung ist wohl noch lange nicht in Sicht. Er wisse nicht, wann und wo er seinen Neunjährigen wiedersehen könne, er würde jedoch weder Kosten noch Mühen scheuen, um den Kontakt nicht wieder zu verlieren.

Justiz-Pressevertreter und Richter Martin Bodner informiert über die Rechtslage: „Grundsätzlich haben sowohl beide Elternteile als auch das Kind ein Kontaktrecht, damit eine bedeutsame Beziehung aufgebaut und erhalten werden kann. Bei Streitigkeiten wird die Familiengerichtshilfe als Besuchsmittler eingesetzt, um eine ordnungsgemäße Über- und Rückgabe des Kindes zu erleichtern.“

Die Familiengerichtshilfe unterstütze das Gericht bei der Sammlung von Entscheidungsgrundlagen, hole fachliche Stellungnahmen von Experten ein und helfe bei der Anbahnung einer gütlichen Einigung.

„Kind darf nicht überfordert werden“

Wenn ein Kind einen Elternteil über einen längeren Zeitraum nicht gesehen hat, trifft das Gericht die Entscheidung, dass die ersten Kontakte in einem Besuchscafé stattzufinden haben. Es werden sowohl die besuchsberechtigten Personen als auch die Häufigkeit, die Dauer und der Ort der Kontakte vorgeschrieben. Tanja Gruber, Qualitätsbeauftragte für den psychosozialen Bereich, betreut das Besuchscafé für die Bezirke Gänserndorf und Mistelbach, hier wurden im letzten Jahr insgesamt 27 Familien betreut.

Die Psychologin erzählt aus der Praxis: „Zuerst führen wir Einzelgespräche mit dem Obsorge- und mit dem Besuchsberechtigten, dabei werden grundlegende Verhaltensmaßregeln geklärt.“ Die Vereinbarung betreffe zahlreiche Details, z. B. ob die Eltern bei den Treffen miteinander in Kontakt kommen wollen, ob Fotos gemacht werden dürfen, etc.. Sie müsse von beiden Beteiligten unterschrieben werden.

Gruber betont, dass für die umfassend geschulten Besuchsbegleiter (Sozialpädagogen oder Gesundheitspsychologen, Anm.) ausschließlich das Wohl der Minderjährigen im Vordergrund stehe: „In der Eingangsphase baut der zuständige Betreuer in einem großen, mit vielfältigen Spielmaterialien ausgestatteten Raum Vertrauen zum Kind auf. Bei den Treffen achten wir darauf, dass das Kind eine schöne, unbelastete Zeit verbringen kann. Bei der langsamen Annäherung an den Besuchsberechtigten darf das Kind nicht überfordert werden.“

Besuchscafé-Betreuer verhalten sich neutral

Die Mitarbeiter würden bei den Treffen so wenig wie möglich und so viel wie nötig intervenierend eingreifen. Die Betreuer stünden allen Beteiligten neutral gegenüber, Scheidungsgründe würden nicht thematisiert.

Im Idealfall solle zwischen dem Besuchsberechtigten und seinem Kind wieder eine langfristige Beziehung aufgebaut und ein unbegleiteter Kontakt möglich gemacht werden. Bei Auseinandersetzungen vor dem Kind hätten die Sozialarbeiter die Berechtigung, die Zusammenkünfte abzubrechen.


RECHTSVORSCHRIFTEN

Obsorge

Rechte und Pflichten der Eltern gegenüber minderjährigen Kindern in Bezug auf Pflege, Erziehung, Vermögensverwaltung und gesetzliche Vertretung. In hochstrittigen und für die betroffenen Kinder belastenden Verfahren über die Obsorge und das Recht auf persönlichen Kontakt besteht für das Gericht die Möglichkeit, einen sogenannten Kinderbeistand zu bestellen. Der Kinderbeistand soll sich ausschließlich um die Anliegen und Wünsche der Minderjährigen (grundsätzlich bis zum Alter von 14 Jahren) in solchen Verfahren kümmern.

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut wird, hat das Recht, den Wohnort des Kindes zu verlegen. Von einer Wohnortverlegung im Inland ist der andere Elternteil rechtzeitig zu verständigen. Bei einem Umzug ins Ausland braucht es die Zustimmung des anderen Elternteils oder eine vorherige gerichtliche Genehmigung.

Kontaktrecht

Lebt ein Elternteil nicht mit seinem Kind im gemeinsamen Haushalt, so haben sowohl dieser Elternteil als auch das Kind das Recht auf regelmäßige und den Bedürfnissen des Kindes entsprechende persönliche Kontakte. Wenn zwischen den Elternteilen keine einvernehmliche Kontaktrecht-Lösung getroffen werden kann, kann die Familiengerichtshilfe als „Besuchsmittler“ eingesetzt werden.

Erstellt am 17. Februar 2019, 05:08 von Michaela Fiala

https://www.noen.at/gaenserndorf/marchfeld-nach-scheidung-bub-fehlt-mir-marchfeld-scheidung-besuchscafe-tanja-gruber-135734663

Ihr wollt uns eure Meinung zum Thema mitteilen? Wir freuen uns über einen Leserbrief.
Weitere Meinungen unserer Leser findet ihr hier.
Tags: Besuchscafe – Scheidung- Vaterlose Gesellschaft

 

Kindesunterhalt: Müssen Eltern das Studium finanzieren?

Kindesunterhalt: Müssen Eltern das Studium finanzieren?

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Welche rechtlichen Rahmenbedingungen bei finanziellen Streitigkeiten zu beachten sind
Ein Großteil der Studierenden geht neben dem Studium einem Ferialjob oder einer geringfügigen Teilzeitarbeit nach. Allerdings sind nicht alle Studenten dazu bereit, sich ihr Studium selbst zu finanzieren. Wenn die Studien- und Familienbeihilfe nicht ausreicht und die Eltern keinen Beitrag leisten (wollen), kommt es oft zu Streitigkeiten wegen des Unterhalts.

Gibt es eine Altersgrenze für den Unterhaltsanspruch?
Entgegen einer weit verbreiteten Meinung endet die Unterhaltspflicht nicht mit der Volljährigkeit des Kindes oder einem bestimmten Alter, sondern erst mit der Selbsterhaltungsfähigkeit: Das Kind muss in der Lage sein, seinen Lebensunterhalt durch eine zumutbare Erwerbstätigkeit selbst zu bestreiten. Dies ist grundsätzlich erst bei einer abgeschlossenen Berufsausbildung der Fall. Das Kind darf die Selbsterhaltungsfähigkeit aber nicht schuldhaft hinauszögern, sonst verliert es seinen Unterhaltsanspruch.

Müssen die Eltern den Kindern ein Studium finanzieren?
Nach der (AHS-)Matura müssen die Eltern ein Studium finanzieren, und zwar unabhängig von ihrem eigenen Bildungsgrad oder den bisherigen schulischen Leistungen des Kindes. Das Studium muss aber ernsthaft und zielstrebig betrieben werden. Einen Studienabschluss in Mindestzeit können die Eltern allerdings nicht verlangen. Als Richtlinie gilt: In jedem Semester muss die Hälfte der sogenannten ECTS-Punkte erreicht werden, die durchschnittliche Studiendauer darf insgesamt nicht überschritten werden (außer aus gerechtfertigten Gründen wie etwa Schwangerschaft oder Krankheit). Auch ein einmaliger Studienwechsel in den ersten beiden Semestern wird von der Rechtsprechung toleriert. Bei einem späteren Wechsel verkürzt sich die Dauer des Unterhaltsanspruchs für das neue Studium entsprechend.

Unterhaltsanspruch auch während Masterstudium oder Doktorat?

Sofern die durchschnittliche Studiendauer nicht schon beim Bachelorstudium deutlich überschritten wurde, besteht auch für ein anschließendes Masterstudium ein Unterhaltsanspruch. Für das Doktorat, Post-Graduate-Lehrgänge oder ein Zweitstudium gelten hingegen strengere Maßstäbe. Die Rechtsprechung verlangt hier einerseits eine besondere Begabung (zum Beispiel einen überdurchschnittlichen Studienerfolg im bisherigen Studium), zum anderen müssen sich auch die Berufsaussichten beziehungsweise Verdienstmöglichkeiten deutlich verbessern. Außerdem muss den Eltern die finanzielle Belastung zumutbar sein.

Können Kinder die Finanzierung eines Auslandsstudiums oder einer Privatuni verlangen?

Wenn ein Auslandssemester Voraussetzung für den Studienabschluss ist oder die Berufsaussichten deutlich verbessert, müssen die Mehrkosten von den Eltern grundsätzlich übernommen werden. Bei einem Studium im Ausland oder an einer Privatuni kommt es einerseits darauf an, ob die gewählte Studienrichtung auch im Inland beziehungsweise an einer öffentlichen Universität angeboten wird. Andererseits sind auch die Einkommensverhältnisse der Eltern zu berücksichtigen. Einkommensschwachen Eltern wird in der Regel nicht zugemutet, dass sie ihren Kindern ein Auslandsstudium oder eine Privatuni finanzieren. Bei gut verdienenden Eltern sieht die Sache schon anders aus, vor allem wenn das Kind über eine besondere Begabung oder Neigung verfügt.

Wie hoch ist der Unterhalt, und welcher Elternteil muss die Alimente bezahlen?

Solange das Kind mit beiden Eltern in einem Haushalt lebt, hat es grundsätzlich nur einen Anspruch auf Naturalunterhalt. Dieser umfasst aber neben Wohnung, Kleidung, Essen et cetera auch ein angemessenes Taschengeld. Sind die Eltern getrennt, muss der Elternteil, der nicht mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt, Geldunterhalt zahlen. Der Unterhalt beträgt bei Studierenden im Regelfall 22 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens. Hat der Unterhaltspflichtige weitere Sorgepflichten, reduziert sich dieser Prozentsatz. Der Unterhalt ist aber mit der sogenannten Luxusgrenze gedeckelt. Diese beträgt bei volljährigen Kindern derzeit knapp 1.500 Euro. Wenn das Kind in einem eigenen Haushalt lebt, hat es gegenüber beiden Elternteilen einen Anspruch auf Geldunterhalt, der von den Eltern anteilig im Verhältnis ihrer Leistungsfähigkeit zu bezahlen ist. Bei durchschnittlichen Lebensverhältnissen steht ein Unterhalt in Höhe des doppelten Regelbedarfs (derzeit also 1.160 Euro) zu.

Können Eltern verlangen, dass ihre Kinder neben dem Studium arbeiten?

Eigene Einkünfte reduzieren den Bedarf und damit auch den Unterhaltsanspruch. Die Studienbeihilfe, Leistungsstipendien und kurzfristige Einkünfte aus einem Ferialjob werden allerdings nicht berücksichtigt. Auch wenn das Kind nur deshalb einer Berufstätigkeit nachgehen muss, weil die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen, ist das Einkommen nicht auf den Unterhalt anzurechnen. Nach der Rechtsprechung sind Studierende grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, neben dem Studium arbeiten zu gehen. Nur bei einer weiterführenden Ausbildung (zum Beispiel bei einem Zweitstudium) können die Eltern unter Umständen verlangen, dass das Kind einer zumutbaren Nebenbeschäftigung nachgeht und selbst einen finanziellen Beitrag leistet. Wer als Student nebenbei arbeiten geht, entlastet also seine Eltern, hat aber selbst finanziell nicht unbedingt etwas davon. Für viele Studenten besteht daher kein besonderer Anreiz, einer Berufstätigkeit nachzugehen. Dass während des Studiums auch dann ein Unterhaltsanspruch besteht, wenn die Eltern wenig verdienen, ist sehr zu befürworten. Es darf nicht von den finanziellen Verhältnissen oder dem Status der Eltern abhängen, ob die Kinder studieren können. Und die Investition in Bildung zahlt sich jedenfalls aus. Allerdings kann man gerade in einkommensschwächeren Familien von den Kindern durchaus verlangen, dass sie neben dem Studium einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. In den meisten Studienrichtungen ist das zeitlich problemlos möglich, und es erhöht in der Regel auch die Berufsaussichten. Das sollte auch in der Rechtsprechung berücksichtigt werden. (Carmen Thornton, 22.1.2019) Carmen Thornton ist selbstständige Rechtsanwältin in Wien. Ihre Kanzlei ist spezialisiert auf Trennungen und Scheidungen sowie Obsorge- und Unterhaltsverfahren. Auf derStandard.at/Familie beantwortet sie rechtliche Fragen bezüglich des Familienlebens.

Weiterlesen zum Thema Familienrecht:

#Bruce-Willy oder Sweety als Vornamen: Wenn Kinder zur Lachnummer werden

#Warum Österreich beim Gewaltschutz noch Nachholbedarf hat

#Albtraum statt Idylle: Warum die „g’sunde Watschn“ verboten ist

#Ehevertrag: Wie man nach der Scheidung nicht der große Verlierer wird

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#Schlagabtausch vor Gericht: Was tun, damit die Kinder unter der Trennung nicht so leiden?

#Warum der Wechsel von eingetragener Partnerschaft zur Ehe kaum möglich ist

#Gewalt in der Familie: Wann das Kontaktrecht entzogen wird

#Wie Pensionssplitting Frauen vor Altersarmut schützen kann

#Patchworkfamilie: Welche Rechte haben Stiefeltern?

#Alimente: Warum Eltern die Rechte ihrer Kinder respektieren sollten

#Die Mär vom Ehegattenunterhalt

#Was für und gegen eine gemeinsame Obsorge spricht

#Was für und gegen Heiraten und Verpartnern spricht

KOLUMNE CARMEN THORNTON 22. Jänner 2019, 13:40 237 POSTINGS

https://derstandard.at/2000096815102/Kindesunterhalt-Muessen-Eltern-das-Studium-finanzieren

Das darf doch nicht wahr sein!

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Männerservice

Männerservice

Report #116

In einer intakten Familie …

Betroffene
Vater: Christoph Altmann*

In der Verantwortung
Tamara Altmann*, Mutter des Kindes
Tochter Fabienne Altmann*, volljährig
österreichisches Familien- und Unterhaltsrecht
Bezirksgericht und Landesgericht Wiener Neustadt

Ort und Zeitraum:
Niederösterreich, Wien, August 2018**

Geschichte
Das darf doch nicht wahr sein! Tief enttäuscht hält Christoph Altmann das Schriftstück in Händen. Noch beim Öffnen hatte er gehofft: Das Landesgericht wird den Fehler des Bezirksgerichts sicher erkannt haben und Recht sprechen, doch mitnichten: Die Gerichte geben sich gegenseitig recht, und das Landesgericht verbietet Christoph sogar noch, in die nächste Instanz zu gehen – ja, das dürfen die! 4000 Euro soll Christoph jetzt, innerhalb vier Wochen, nachträglich an Unterhalt bezahlen, obwohl er die bisher festgesetzten Beträge stets brav überwiesen hat. Warum? Weil nachträglich beschlossen wurde, er hätte noch mehr zu zahlen gehabt! Natürlich soll er ab sofort zukünftig monatlich noch mehr zahlen, sodass ihm selbst wieder in Summe weniger als der halbe Monatsverdienst bleibt. Wie lange? Vermutlich bis seine Tochter Fabienne das oder die Studien beendet hat, welche sie noch lange gar nicht begonnen hat.Dabei hatte Fabienne schon eine Lehre begonnen, und durch ihren Eigenverdienst war Christoph, der für zwei weitere Kinder Unterhalt leistet, wenigstens ein bisschen entlastet. Doch Fabienne hatte vor einiger Zeit das Dienstverhältnis einfach beendet, und sie hat ihren Vater nicht einmal informiert. Für genau diese Zeit wird Christoph nun verpflichtet, nachzuzahlen. Entsetzt richtet er an uns die Frage, ob er sich denn wenigstens die Nachzahlung sparen könne, denn: Er hatte ja die Gemeinsame Obsorge und wurde nicht informiert. Ja, die Gemeinsame Obsorge, der Sinn dieses irreführenden Namens ist ja der, dass Väter glauben, sie hätten ein bisschen Rechte… Wir klären auf.

Seine Exfrau, Tamara, hat ihre Tochter in ihrem Sinne erzogen: Geld kommt nicht von der Arbeit, sondern vom Vater. Klagen ist einfacher als arbeiten in Österreich. Zuerst reicht die Mutter eine Klage auf Unterhaltserhöhung und Nachzahlung ein, und als Fabienne volljährig ist, schließt diese sich der Klage an. Ab jetzt klagt die Tochter den Vater, vermutlich noch sehr oft, denn sie fühlt sich nicht „selbsterhaltungsfähig“. Daher müsse sie jetzt den Kopf frei haben, für die Matura, und, wir könnten wetten, danach für ein Studium, dann vermutlich einen Wechsel der Faches, und danach für den nächsten Vorwand.

Dabei hatte Fabienne zwar das Dienstverhältnis beendet, doch den Lehrabschluss trotzdem in der Tasche, und die Matura macht sie berufsbegleitend. Wie in aller Welt kann ein Gericht den Vater zu einem Unterhalt verdonnern, als ob das Kind völlig ohne Chance auf eigenes Einkommen wäre?

Wir kennen die Urteilsbegründungen und ihre schön geschminkten Formulierungen. Dass dabei die Lage des Vaters rechtlich nicht relevant und für die Gerichte einfach nicht interessant ist, stellt in tägliches Recht gegossene Unmenschlichkeit dar. So wird begründet, dass die „Anspannung“, mit der von einem Vater höchstmöglicher Arbeitseinsatz für höchstmöglichen Unterhalt gefordert wird, dem weder Weiterbildung noch Babypause oder gar ein Sabbattical zugebilligt wird, umgekehrt für erwachsene Kinder nicht gilt. Welcher Richter kann so etwas eiskalt schreiben, ohne sofort beim Justizminister ein Protestschreiben einzureichen wegen offensichtlicher Ungleichbehandlung in der Rechtslage? Offenbar jeder bei Gericht, denn es gibt eine „gute Ungleichbehandlung“ – die nämlich Väter trifft.

Endgültig menschlich auf unterster Schublade folgt schließlich eine unserer Lieblingsfloskeln: „In einer intakten Familie“ wäre der Unterhaltsberechtigten genau das zugestanden worden, was zuerst die Mutter und jetzt das Kind vom Vater einklagen.

Ach, wie gut wissen unsere Familiengerichte über intakte Familien Bescheid! Wir sind tief beeindruckt.

In einer intakten Familie lässt zuerst die Mutter monatlich den letzten Cent aus dem Vater pressen und lehrt die Kinder, wie prächtig es sich damit auf Kosten des Vaters leben lässt?

Wir sind einfach anderer Meinung: In einer intakten Familie nehmen alle Rücksicht aufeinander.
​Der Mann mag immer noch großteils die ganze Sippe mittels seiner Arbeitsleistung finanzieren, doch erst einmal erhält er in einer intakten Familie ein „Dankeschön“ statt einer Klage dafür.

In einer intakten Familie würde ein Kind sein Dienstverhältnis nicht wortlos abbrechen und nachher noch Geld verlangen dafür. In einer intakten Familie stimmt ein Kind seine Ausbildungspläne mit den Eltern ab, und damit meinen wir mit beiden, und, nochmals: Es wäre seinen Eltern dankbar, dass sie seine Ausbildung unterstützen, beiden!

Die sich gegenseitig recht gebenden Wiener Neustädter Gerichtskollegen könnten den Fall trotzdem noch einmal auf den Tisch bekommen. Unsere Vorschläge an Christoph bleiben jedoch unter uns.



Link zum Beitrag: http://www.maennerservice.at/report/in-einer-intakten-familie/
** Anmerkung: Die Männerservice-Reports werden kurz nach dem Zeitpunkt des Ereignisses verfasst und mit dem Betroffenen geprüft. Durch die zunehmende Zahl an Hilfesuchenden und geeigneten Geschichten werden die Reports jedoch in eine Warteschlange gereiht, welche im Augenblick 3 Monate umfasst. Daher lesen Sie diesen Report erst jetzt.

Tags: Familienrecht – Anspannung – gemeinsame Obsorge – Justiz – Gesetze Österreich – Justizopfer – Obsorge – Kindesunterhalt – Alimente

Gesetzgebung hinkt Lebenswirklichkeit hinterher bei Trennung u. Scheidung

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Probleme beim sogenannten Wechselmodell
Wo ist der Wohnsitz des Kindes nach der Trennung?

 

Wenn sich Eltern mit Kindern trennen, bleiben sie Eltern. Ein Modell des Umgangs ist das sogenannte Wechselmodell. Da pendeln das Kind oder die Kinder zwischen Mutter und Vater und haben zwei Zuhause. Das kann inzwischen per Gericht auf Kindeswunsch angeordnet werden. Dass der Staat es den Menschen schwer macht, gleichberechtigt auch nach einer Trennung zu erziehen, beklagt unser Hörer Andrè Haye. „Kann man da etwas machen?“, fragt er.

Figuren von einem Vater mit Kind und einer Familie mit Kindern

Trennen sich Eltern, so bleiben sie dennoch Eltern.Bildrechte: dpa

Wenn Kinder zwischen den Wohnungen ihrer Eltern pendeln, gilt auch für sie das Bundesmeldegesetz. „Und da steht drin, dass es leider nur einen Hauptwohnsitz geben kann“, sagt Jens Belter, Rechtsanwalt in Leipzig. Wenn man also 25 Wohnungen habe, müsse einer davon der Hauptwohnsitz sein. Die anderen seien alle Nebenwohnsitze. „Man macht das deswegen, damit Behörden auf diesen Wohnsitz zugreifen können, zum Beispiel bei der Auszahlung des Kindergeldes.“

Aus Wohnsitzentscheidung erwachsen Probleme

Belter weiß, dass da die Probleme beginnen. Auch wenn Kinder regelmäßig bei Mutter und Vater leben, muss nach geltendem Recht ein Lebensschwerpunkt festgelegt werden. Einigen sich die Eltern nicht, werden oft genug vor Gericht die Stunden gezählt, die Kinder bei den Eltern verbracht haben, wo sie im Krankheitsfall gepflegt werden oder am häufigsten ihre Hausaufgaben machen.

Wer sich die Betreuung der Kinder teilen und auch nach einer Trennung am Alltag der Kinder teilhaben will, kann nicht auf die Unterstützung des Staates hoffen. Denn auch das staatliche Kindergeld wird unteilbar nur an ein Elternteil ausgezahlt.  Und die Unterhaltspflicht ist nicht an die Betreuungszeit gekoppelt.

Belter: Gesetzgebung hinkt Lebenswirklichkeit hinterher

Die Gesetzgebung hinke immer etwas der Lebenswirklichkeit hinterher, sagt Belter. Die Rechtssprechung zum Wechselmodell gebe es nur als Rechtssprechung vom Bundesgerichtshof, vom Bundesverwaltungsgericht. „Es fehlt ein griffiges Gesetz. Hier ist der Gesetzgeber gefordert“, sagt der Jurist.

Andere Länder, andere Sitten

Belter verweist auf Frankreich und das Ursprungsland des Wechselmodells, die USA oder auf Belgien und Tschechien, wo es Regeln dafür gibt. Aber warum tut sich der Bundestag so schwer, dass Familienrecht anzupassen und zum Beispiel das Melderecht im Sinne von Trennungskindern zu ändern?

Sitta: „Das kann man ändern“

„Das geht natürlich. Das kann man ändern“, sagt Frank Sitta aus Halle, er sitzt für die FDP im Bundestag. Sein Name steht unter einer entsprechenden Gesetzesinitiative vom März 2018. „Das wären – bei unserem Gesetzesentwurf – eine Folge-Geschichten, die man lösen muss. Wie zum Beispiel beim Meldegesetz, weil nichts dagegen spricht, für ein Kind einen zweifachen Hauptwohnsitz zu haben.  Das würde gehen, aber diese Debatte wird – glaube ich – noch eine Zeitlang dauern.“

Gesetzeslage schürt Konflikte

Die bisherige Gesetzeslage orientiert sich am traditionellen Modell: Einer betreut – meist die Mutter-, der andere zahlt, meist der Vater. Die Möglichkeit trotz Trennung gemeinsam zu erziehen, werde oft genug von der Frage überlagert, wer der bessere Elternteil für das Kind sei, bedauert die renommierte Familienrechterinn Hildegund Sünderhauf-Kravets im MDR. Dabei bräuchten Kinder eine Mutter und einen Vater.

„Diese Frage:  Wer ist besser, wer geht als Gewinner aus diesem Streit hervor, die ist extrem konfliktschürend.“ Das Wechselmodell als Leitbild würde bei Trennung und Scheidung die Frage stellen, wie können wir erreichen, dass Mutter und Vater beide im Boot bleiben, dass beide eng am Kind sind, dass das Kind viel Zeit mit ihnen verbringen könne.

Sitta für Vielfalt

Einig sind sich die Experten, dass das Wechselmodell mit ständigem Pendeln nicht für jedes Kind geeignet ist.  Auch müssen die Eltern vieles gemeinsam regeln, sich eng absprechen. Und es ist teuer, wenn Vater und Mutter zum Beispiel eine entsprechend große Wohnung brauchen. Frank Sitta will, dass die Gesetzgebung Vielfalt generell möglich macht. „Was im Übrigen eine familienrechtlich sinnvolle Entscheidung wäre, wenn sich Kinder noch für zwei Elternteile verantwortlich fühlen.“

Die zuständige Bundesjustizministerin Katarina Barley räumt Änderungsbedarf ein. Eine Arbeitsgruppe soll bis Mitte 2019 Details vorlegen. Wie das Unterhalts-und Sorgerecht reformiert werden kann, damit will sich auch der Deutsche Juristentag befassen. Er findet im September in Leipzig statt.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 27. August 2018 | 07:21 Uhr, von Angela Tesch, MDR AKTUELL

Zuletzt aktualisiert: 27. August 2018, 07:43 Uhr
https://www.mdr.de/nachrichten/vermischtes/reform-des-kindesumgangs-nach-trennung-gefordert100.html
Tags: Doppelresidenz – Aufenthaltbestimmungsrecht ABR – Gleichberechtigung Gleichstellung – Vaterlose Gesellschaft

Ausbeutung von Väter in Österreich und das fiktive Tagebuch eines Kindes!

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Ein Vater beschreibt Familien(un)recht in Österreich
Gigi’s Belize Seite gefällt dir · 20 Std. ·

Sorry für dieses Posting, aber mein Zorn ist aktuell riesengroß. Vor allem, wenn ich mir die Verantwortlichen ansehe, wie all das ausgelöst wird und wie einfach es zu verhindern wäre. Meine Verachtung gilt der Republik Österreich, von der ich dachte, sie sei eine gerechte, der SPÖ und ÖVP, die im letzten Jahrzehnt für all diesen Wahnsinn politisch verantwortlich waren und teilweise immer noch sind, den Grünen, die sich zwar gebetsmühlenartig für „halbe-halbe“ vor Trennung, aber stets gegen gleichberechtigte Elternschaft nach Trennung ausgesprochen haben und standardmäßig Einzelfallprüfungen fordern (bedeutet jeden Vater per se für unfähig zu erklären), der FPÖ, die mit diesem Thema über Jahre Wählerstimmen geködert hat und jetzt in der Regierung trotz Regierungsprogramm genau gar nichts tut und des BG Mödling im Speziellen wegen Kindeswohlgefährung, Diskriminierung, Nichtumsetzung der Europarat-Resolution 2079 und des Bruchs der UN-Kinderrechtskonvention Artikel 9, Absatz 3.

Es kommt genau genau so, wie es kommen musste, wie es in all den Statistiken weltweit zu finden ist, wenn man Väter aus dem Leben ihrer Kinder entfernt oder sich diese Arschlöcher von selber verdrücken. Ich bin wohl beides, wobei ich mir nach 12 Jahren das Recht genommen habe, noch leben zu dürfen, nach all dem, was ich da ertragen musste. Daher mal aus einer anderen, gar nicht so fiktiven Perspektive eine Art Tagebuch eines Kindes aus Österreich, das hoffentlich ein paar Verantwortliche wachrüttelt, was sie da für ein Verbrechen begingen und begehen. Ebenso SPÖ- und Grüne-Freunde, deren Politik ich im Allgemeinen natürlich höchst begrüße, im Fall des Familien(un)rechts aber zutiefst verurteile. Stellt mir bitte im Anschluss keine Fragen zu meinen Kindern, ich werde nicht bestätigen oder verneinen, ob hier etwas auf meine Kinder zutrifft. Der Schutz meiner Kinder steht an erster Stelle.

Fakt ist, dass das fiktive Tagebuch exakt so bei hunderten und tausenden Kindern in der ein oder anderen Form traurige Realität ist:

Ich bin zwei Jahre alt. Meine Eltern sind immer superlieb zu mir und ich habe ein wundervolles Zuhause. Sie streiten nicht wie andere Eltern und es gibt für mich nichts schöneres für mich, als mit meinem Bruder, Mama und Papa zu kuscheln. Mein Papa ist viel mehr zu Hause als andere Papas und er kocht auch immer für uns. Ich lache den ganzen Tag und bin so glücklich.

Irgendetwas ist passiert. Papa ist gestern nacht weinend aus unserem Zuhause gelaufen und nun ist da ein neuer Mann im Haus, den ich nicht kenne. Mama kuschelt nun mit ihm. Wo ist mein Papa?

Endlich bin ich wieder bei meinem Papa, aber ich weiß nicht, was das für eine Wohnung ist. Ich kann endlich wieder mit ihm zusammen sein, mein Bruder und ich können endlich wieder bei ihm sein. Wir haben nur ein Zimmer und ein Bett gemeinsam, aber kuscheln mit meiner Familie ist sowieso das allerschönste, egal ob bei Mama oder bei Papa.

Ich bin nun 4 Jahre alt und mein Papa hat sich ein Zuhause ganz in der Nähe von Mama genommen. Papa hat Mama alles geschenkt und Mama wohnt mit dem neuen Mann weiterhin in unserer bisherigen Wohnung. Mein Papa musste sich sehr viel Geld ausborgen, damit wir es auch bei ihm wieder schön haben und es ist super cool. Es ist so schön, bei Papa zu sein, er nimmt sich immer ganz viel Zeit für mich und meinen Bruder, wenn wir bei ihm sind und keiner streitet. Ich kann es jedesmal kaum erwarten, wenn ich wieder bei ihm sein darf. Ich habe Mama und Papa so lieb und bin froh, dass ich abwechselnd bei beiden sein kann.

Ich bin nun 6 Jahre alt und habe noch einen Bruder bekommen. Meine Mama und der Papa meines neuen Bruders wollten ein neues Zuhause, aber mein Papa weint nun wieder mehr. Irgendwas wegen Geld. Ich glaube Mama konnte ein Versprechen nicht halten und will von Papa wegen ihrem neuen Zuhause mehr Geld. Papa schaut manchmal ziemlich traurig aus, aber wir haben es trotzdem immer lustig. Das Schönste ist, wenn wir jeden Freitag Abend gemeinsam Sushi machen und uns dann unsere Lieblingsserie ansehen und dann ein Wochenende voller Spaß und Spielen haben. Ich habe manchmal Papa am Telefon gehört, dass er sich entschuldigen muss, wenn wir Spaß haben, ich hoffe, ich habe nichts falsch gemacht. Ich will nicht, dass Mama und Papa wegen mir streiten.

Ich bin nun 9 Jahre alt und die letzten Jahre gab es sehr viel Streitereien bei Mama. Ich hab Mama genauso lieb, wie Papa. Und ich bin immer sehr froh, wenn ich bei Papa sein darf, denn er streitet mit niemandem und wir spielen die ganze Zeit. Außerdem hilft er mir bei meinen Aufgaben, die Schule habe ich nicht so ganz gerne, die nervt. Mama hat da nicht so viel Zeit wegen meinem kleinen Bruder und ich möchte sie auch nicht nerven, sonst hat sie mich nicht mehr lieb. Da streitet wohl Papa öfter mit ihr, weil er meint, Mama müsste mehr mit mir für die Schule machen, aber Mama hat dafür doch keine Zeit. Er würde mich auch gerne öfters bei sich haben, um mehr Zeit für die Aufgaben zu haben, aber Mama will das glaube ich nicht. Irgendwas wegen Geld, ich weiß nicht genau. Ich will nicht, dass Mama und Papa immer wegen mir streiten, ich glaube, ich bin an vielem Schuld, nur weil es mich gibt.

Ich bin nun 10 Jahre alt. Die Streitereien bei Mama werden immer schlimmer und auch Mama und Papa streiten mehr. Es ist fürchterlich. Papa glaubt, dass es eine Lösung gibt und hat uns gefragt, ob wir das Wohnen bei Mama und ihm ganz fix einteilen wollen und ich und mein Bruder immer eine Woche bei ihm leben wollen und eine Woche bei Mama. Das wäre superschön, ich hab beide ganz viel lieb, egal ob bei Mama gestritten wird, oder nicht. Aber ich fürchte mich jetzt, denn Mama wird böse sein, wenn ich mehr bei Papa sein will. Sie hat auch gesagt, dass sie dann nicht mehr genug Geld für uns hat, weil sie nicht mehr arbeiten kann, als bisher. Wenn ich mehr bei Papa sein will, wird Mama traurig sein, und wenn ich mehr bei Mama bleibe, wird Papa traurig sein. Ich mache sowohl Mama und Papa traurig, egal, was ich mache.

Warum kann das nicht einfach so sein, dass ich bei beiden gleich viel sein darf, ohne dass Mama und Papa darum streiten müssen? Ich hab doch beide lieb und beide haben mich lieb!

Heute kommt jemand vom Gericht und fragt mich, ob ich mehr bei Papa leben will. Ich zittere am ganzen Körper und habe Angst. Während mich dieser Mann und diese Frau befragen, habe ich gar keine Kontrolle mehr über meinen Körper, wippe hin- und her und springe herum. Ich hab so Angst, aber niemand soll das sehen.

Mein Papa hat mich angerufen und mir gesagt, dass dieser Mann und diese Frau auch der Ansicht sind, dass es mir und meinem Bruder bei ihm gut geht. Das ist schon komisch, dass andere Leute entscheiden, ob es mir bei Papa gut geht. Warum musste mich da erst wer fragen? Warum muss das jemand anderes entscheiden? Sie sind doch meine Mama und mein Papa? Aber Mama hat dieses Papier nicht unterschrieben, es ging wieder um Geld. Und das Gericht kann nichts machen, wenn Mama das nicht möchte. Mir ist das alles schon egal, ich will nur noch meine Ruhe und dass niemand auf mich böse ist. Ich bin wohl wirklich Schuld, dass Mama und Papa dauernd streiten. Wenn es mich nicht geben würde, würden sie nicht streiten.

Irgendwas ist wieder passiert, ich darf Papa nicht mehr sehen. Ich habe gehört, wie Mama telefoniert hat und denen vom Gericht erzählt hat, dass Papa mit mir geschrieben hat. Ich glaube, das war der Grund warum ich zum ersten Mal, seitdem ich auf der Welt bin, meinen Papa nicht mehr sehen darf. Es war wieder meine Schuld. Ich bin immer an allem Schuld. Ich mag auch nicht mehr in die Schule.

Ich bin nun 11 Jahre alt und Mama und Papa haben beim Gericht eine Einigung gefunden. Ich darf nun fast die Hälfte der Zeit bei Papa sein, weil Mama nun mehr Geld bekommt und jetzt hat Mama keine Angst mehr. Bin ich froh, dass das endlich vorbei ist! Papa kauft uns auch weiterhin alles, was ich und mein Bruder so benötigen, aber Papa scheint deswegen auch noch mehr Geldprobleme zu haben. Er sagt immer: „ich habe Euch so lieb und mache das so lange ich kann. Geld ist nicht wichtig, Liebe und Geborgenheit sind viel wichtiger und dass wir zusammen sein dürfen. Wenn ich nichts mehr habe, habe ich halt nichts mehr, eine andere Möglichkeit gibt es zur Zeit nicht.“

Ich bin nun 12 Jahre alt und Papas Firma wird geschlossen. Lange war das nicht, wo es keine Probleme gab, aber es war so eine schöne Zeit. Es war ganz klar, wann ich bei Papa sein darf und es musste um nichts mehr gestritten werden. Papa hätte nun auch die Möglichkeit, Teilzeit arbeiten zu gehen und noch mehr Zeit für uns zu haben oder einen ganz tollen Job anzunehmen, wo er keine Zeit mehr für uns hat, dafür aber mehr verdient. Den tollen Job will er aber nicht, er will weiter Zeit für uns haben. Ich weiß, dass er mit Mama telefoniert und sie gebeten hat, dass er einen Teilzeitjob machen darf. Ich habe das zuerst nicht verstanden, warum er da fragen muss, aber das Gesetz in Österreich ist so. Der Papa muss immer das Maximum dessen verdienen, das ihm möglich ist, er sagt, das heißt „Anspannungsgrundsatz“ und steht so im bürgerlichen Gesetzbuch. Mama wollte das aber nicht, dass Papa weniger arbeitet und Papa hat mir erklärt, dass der zuständige Mann beim Gericht in Mödling das geltende Recht nicht beachtet. Dieser Mann sagte zu Papa, es sei ihm egal, dass er mich und meinen Bruder fast die Hälfte betreut und dass ihn die sogenannte 2/3 Judikatur nicht interessiert. Wenn es nicht genau die Hälfte der Betreuungszeit ist, bleibe Papa weiter im Anspannungsgrundsatz und Papa darf nicht Teilzeit arbeiten gehen. Deswegen hat Papa Mama wohl nochmal gefragt, ob wir nicht doch genau die Hälfte bei ihm bleiben dürfen, aber Mama hat nein gesagt. Ich verstehe sie, denn ich hab ja noch eine kleine Schwester bekommen und mit vier Kindern kann sie nicht mehr arbeiten gehen und hat sonst zu wenig Geld. Sie ist immer völlig fertig und erinnert uns auch stets daran, was sie alles für uns opfert. Mama ist wirklich sehr arm, was sie alles machen muss. Und ohne Papas Geld hat sie dann nicht genug für uns alle, daher hat sie nein zu Papas Teilzeitarbeit gesagt.

Ich bin jetzt 13 Jahre alt und es ist das traurigste Weihnachten aller Zeiten. Gleich werde ich Papa das allerletzte Mal drücken, wenn wir uns verabschieden. Ich habe so Angst vor diesem Moment, wo wir uns das letzte Mal für lange Zeit lieb halten werden. Für Papa gab es keine andere Möglichkeit mehr, als ganz weit fortzugehen. Er hat gesagt, er kann nicht mehr. Er war davor schon einmal schwer krank, weil sein anstrengender Beruf und die Zeit, die er trotzdem immer für uns hatte, wohl einfach zuviel waren. Er konnte für eine kurze Zeit nicht mal mehr sprechen und nur noch ganz langsam gehen, aber zum Glück ist er schnell wieder gesund geworden. Ich weiß, er hatte alles probiert, um für uns da zu sein, aber das geht wohl nicht, weil er ein Papa ist und keine Mama. Ich verstehe das immer noch nicht. Ich hab ihn so lieb, aber ich hasse ihn auch dafür, dass er jetzt weg geht. Wie kann er nur von mir weggehen? Wie kann er mich alleine lassen, wenn er mich doch so lieb hat und ich ihn? Ich werde diese Wohnung, die ich meine ganze Kindheit geliebt hatte, nicht mehr wiedersehen. Und ich habe keine Ahnung, ob ich meinen Papa jemals wiedersehen werde. Es tut so weh in mir drinnen.
Wir gehen zur Wohnungstüre, mein Bruder ist schon runter zur Mama gegangen, die mit dem Auto wartet. Papa weint so sehr, wie er noch nie geweint hat. Ich kann auch nicht mehr anders und bekomme vor Weinen kaum mehr Luft. Wir halten uns so lieb, wie noch nie und ich will ihn nicht loslassen. Ich will nicht, dass er geht. Und Papa will mich auch nicht loslassen, er will etwas sagen, aber bekommt kein Wort mehr heraus. Ich weiß, wie lieb mich mein Papa hat und dass es für ihn genauso schlimm ist, wie für mich. Wir halten uns so fest. Halten und halten und halten, als ob das helfen würde. Aber es geht nicht anders, wir müssen uns irgendwann loslassen. Ich gehe also aus der Wohnungstüre, durch die ich bisher immer lachend hinein- und hinausgegangen bin. Es war immer so schön, hier her zu kommen. Jetzt erscheint das wie ein eiskalter gefrorener Gang wie in einem Horrorfilm. Ich drehe mich ein letztes Mal zu Papa um, dann biege ich um die Ecke im Stiegenhaus. Das war mein Papa, nun bin ich ohne ihn.

Ich bin nun 14 und Ihr könnt mich alle mal, Ihr Wichser. Ich soll spuren, Ihr ganzen Schweine, ich soll lustig sein, ich soll Euch allen gefallen, während Ihr mit mir macht, was Ihr wollt? Ok, ich werde das gleiche machen, ich mache mit Euch auch, was ich will. Ihr könnt Euch Eure Regeln und Eure tolle Moral sonst wo hinstecken. Ich bin an allem Schuld? Eh klar. Ich bin nicht brav? Eh klar. Man kommt mit mir nicht mehr zurecht? Ja, ich bin ja soooo böse. Mir doch egal, wo Mama mich jetzt hinschiebt. Ein Heim? Ja, mir doch scheißegal. Sie weiß nicht, wie sie mit mir zurecht kommen soll, weil ich auf nichts mehr Lust habe, dabei will ich nur in Ruhe gelassen werden und machen, was ich will. Ihr macht ja auch, was Ihr wollt. Ich soll lachen, wenn ich nicht lachen will und ich soll verstehen, wie anstrengend alles für Mama ist, dass sie so überlastet ist und wie sich jeden Tag von Früh bis spät für uns aufopfert. Entschuldigung, dass ich am Leben bin. Entschuldigung, dass ich Dein Kind bin. Nein, keine Entschuldigung mehr. Wenn mir wer blöd kommt, dann knall ich ihm einfach eine. Jedem. Alles Arschlöcher um mich herum. Und wozu brauche ich die Schule? Werde einfach Drogendealer oder Auftragskiller. Regeln gibt es für mich nicht mehr. Ihr versucht mich zu brechen und in Eure lächerlichen Regeln zu stecken? Versucht es nur. Ich habe sowieso keine Zukunft und auch nichts zu verlieren. Ich mache was ich will, klettere auf die höchsten Dächer in Wien und es ist mir scheißegal, ob ich abstürze. Wenn ich tot bin, bin ich tot. Ich bin sowieso jedem egal.

Ende des „fiktiven“ Tagebuches.

Ich hoffe, dem ein oder anderen bleibt auch ein wenig die Luft weg. Denn Ihr könnt das alles nicht weiter tolerieren. So viele zerbrochene Kinderseelen in Deutschland und Österreich wegen dieses zurückgebliebenen Familienrechts und der Machtlosigkeit jedes liebevollen Vaters, wenn die Mutter nicht mitspielt. Und Ignoranz pur in der Gesellschaft. Es interessiert einfach niemanden, es ist allen scheißegal.

Das natürliche Recht aller Kinder auf beide Elternteile zu gleichen Teilen würde all das Verhindern. Die Europarat-Resolution 2079 beinhaltet alle Umsetzungskriterien, um diese bewusste Schädigung des Kindeswohls tausender Kinder in Österreich und zehntausender in Deutschland zu beenden. SPÖ & Grüne haben sie stets abgelehnt, ÖVP und FPÖ die Doppelresidenz in das Regierungsprogramm aufgenommen, aber es ist keinerlei Anzeichen einer Umsetzung zu sehen. Während in den nordischen Staaten seit über einem Jahrzehnt inzwischen über 90% aller Kinder in Doppelresidenz (oder fast Doppelresidenz mit gleichen Regeln) aufwachsen, versuchen uns verkappte feministische Ideologen die Doppelresidenz als schädlich zu verkaufen. Liebevolle Väter, die um ihre Kinder kämpfen, werden auf der Straße angespuckt, wenn sie mein T-Shirt tragen. Mir selbst passiert. Und als Arschloch bezeichnet, ohne überhaupt mit mir reden zu wollen. Von jungen Grünen und Roten. Von jungen Menschen, die keine Ahnung von der Doppelresidenz haben. Obwohl bei Millionen von Kindern erwiesen ist, dass genau das die Gesundheitswerte der Kinder im Vergleich zu Kindern aus dem Alleinerziehermodell um 30% verbessert und nahezu identisch mit Kindern ist, die in einer klassischen Kernfamilie leben. So wie die Republikaner in den USA der Bevölkerung erklären wollen, dass Waffen sie schützen, obwohl die USA die höchsten Mordraten in entwickelten Ländern haben (exorbitant höher und 101 Feuerwaffen pro 100 Einwohner), so versuchen uns feministische Ideologen weiszumachen, dass es für Kinder besser ist, wenn sie nicht das natürliche Recht auf beide Elternteile zu gleichen Teilen haben (93% aller Kinder wachsen nach einer Trennung bei der Mutter im Alleinerziehermodell auf), obwohl die nordischen Länder mit der Doppelresidenz genau das Gegenteil beweisen. Es ist zum Schaudern, wie missbrauchte Ideologien ganze Nationen schädigen und wie die Bevölkerung blind dem Schaden zujubelt.

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Tags: Familienunrecht – Familie – Familienrecht – BG Mödling Rechtspfleger Kindesunterhalt – Gesetze Österreich – Mobbing – Gleichberechtigung Gleichstellung – Justiz – Bezirksgericht – Rechtspfleger Anspannungsgrundsatz – leaks family law austria germany – Obsorge – psychische Gewalt – Scheidung – Trennung – Vorsteher Bezirksgerichts Mödling: Bezirksgerichtvorsteher Mödling Hofrat Dr. Harald FRANZ – Anspannungsgrundsatz – Kindesunterhalt – Alimente – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft –

Unterhaltszahler werden häufig diffamiert und benachteiligt!

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Respekt für Unterhaltszahler

Alimentenpflichtige werden häufig diffamiert und benachteiligt. Dabei bleibt vielen am Monatsende kaum genug zum Leben.
von Josef Linsler

Josef Linsler ist Vorsitzender des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV)

In Deutschland leben 2,2 Millionen unterhaltsberechtigte minderjährige und über eine Million unterhaltsberechtigte volljährige Kinder. Sie erhalten Unterhalt vom getrennt lebenden Elternteil. Das kann die Mutter sein, aber noch sind es überwiegend die Väter. Während den sogenannten „Alleinerziehenden“ von vornherein das Mitleid der Mehrheit sicher ist, werden die Unterhaltspflichtigen vielfach diffamiert, respektlos behandelt und benachteiligt. Sie stehen immer unter dem latenten Generalverdacht, zu wenig Kindesunterhalt zu zahlen.

Tatsache ist, dass Mindestunterhalt und Selbstbehalt – das ist das Existenzminimum, das Unterhaltspflichtigen bleiben muss – nicht parallel angehoben wurden, obwohl sich dies von der Sache her ergibt: Fällt für Kinder höherer Bedarf aufgrund höherer Kosten für Nahrung, Kleidung Wohnung, Bildung an, so trifft dies auch die Erwachsenen, die Unterhaltspflichtigen. Vergleicht man die letzten zehn Jahre, so ist der Kindesunterhalt um 51 Prozent gestiegen, der Selbstbehalt um 21 Prozent. Das ist ungerecht gegenüber den Unterhaltszahlern, schließlich arbeiten sie hart und vielen bleibt am Monatsende nicht einmal der Selbstbehalt – das sind gegenwärtig 1080 Euro. Davon muss der gesamte Lebensbedarf – Kleidung, Wohnung, Essen, Bildung, Verkehr sowie die Kosten für Umgangswochenenden – bestritten werden. Manchmal wird sogar per Beschluss des Familiengerichts der Selbstbehalt unterschritten.

Alimenten-Zahler werden immer zur Kasse gebeten, auch wenn sie beispielsweise arbeitslos sind oder wenn der Umgang grob behindert, beziehungsweise ganz verweigert wird. Eine missliche Lebenslage besteht ebenso darin, dass beispielsweise der unterhaltsberechtigte Elternteil sich als arm und alleinerziehend ausgibt, aber faktisch mit einem neuen Partner zusammenlebt. Es ist ungerecht, wenn beispielsweise der betreuende Elternteil 3000 und mehr Euro im Monat für sich und zwei Kinder zur Verfügung hat, während dem Unterhaltspflichtigen gerade einmal der Selbstbehalt bleibt. Aus Liebe zu den Kindern übernehmen inzwischen nicht wenige Unterhaltspflichtige 20 und mehr Prozent an der Betreuung, dennoch müssen sie vollen Kindesunterhalt zahlen.

Es ist grob ungerecht, respektlos gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil – und den betroffenen Kindern, wenn der betreuende Elternteil zwar kräftig Unterhalt fordert, aber gleichzeitig den Umgang verweigert. Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt, wird er an den Pranger gestellt, wenn der betreuende Elternteil den Umgang verweigert, passiert nichts, vielmehr hat er weiterhin Anspruch auf „vollen“ Unterhalt. Diesen Missstand tolerieren Familiengerichte und Politik stillschweigend.

Besonders respektlos und unsensibel werden Alimentenzahler von Papa Staat behandelt. Geschiedene und getrennt lebende Unterhaltszahler werden wie Ledige nach Steuerklasse I besteuert, das kinderlose Doppelverdiener-Ehepaar kommt dagegen in den Genuss des Ehegattensplittings. Kindesunterhalt wird steuerlich nicht berücksichtigt. Damit könnte das sehr oft finanziell angespannte familiale System der Trennungsfamilie entlastet und Kinderarmut vermieden werden.

Eine „Aufwertung“ der Unterhaltszahler ist dringend angesagt. Rechte und Pflichten der Unterhaltspflichtigen und der Unterhaltsberechtigten müssen sich die Waage halten.

15. August 201516:56 Uhr

https://www.mittelbayerische.de/politik-nachrichten/respekt-fuer-unterhaltszahler-21771-art1270860.html
Tags: Armut – Familie – Familienrecht – Gleichberechtigung Gleichstellung – Menschenrechtsverletzung – Mobbing – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrechtater – Väter – Vaterlose Gesellschaft