„Feministische“ Familienrichterin, sagt „Wir können den Geschichten der Eltern nicht trauen“

Die Familienrichterin vom Amtsgericht Bremen ist kein unbeschriebenes Blatt:
Vorsitzende der Kommission Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften des Deutschen Juristinnenbund.
1.Artikel:

Sabine Heinke  

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Sabine Heinke (* 1956), Abitur 1973 in Kassel, Anwältin, dann Richterin am Amtsgericht Bremen, Abt. 61, zeitweise berichtende Richterin des Bundesverfassungsgerichts.

Taten

  • Aktives sexistisches Handeln in einer Vielzahl von Organisationen und Orten: Redakteurin und zeitweise Herausgeberin der feministischen Rechtszeitschrift STREIT, Vorsitzende der Familienrechtsfachkommission im Deutschen Juristinnenbund, Dozentin beim Feministischen Juristinnentag.
  • In einer einzigartigen Verquickung von Ämtern schreibt Heinke an Stellungnahmen für das BVerfG mit, so auch zum denkwürdigen Verfahren 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01, in dem das Sorgerecht für nichteheliche Väter abgelehnt wird. Sie schreibt u.a.: „Die alleinstehende und alleinerziehende Mutter hat das Sorgerecht für ihr Kind inne, braucht niemanden daran zu beteiligen und niemanden zu fragen, und das ist auch gut so“. Gleichzeitig verfasst sie als Gerichtssprecherin an diesem Gericht die ebenso einzigartig einseitige Pressemeldung zum Urteil, in dem sie höhnisch über Väter herzieht.[1]
  • Sie trommelt öffentlich in einer Vielzahl von Interviews gegen das gemeinsame Sorgerecht und fällt durch primitive Äußerungen im BILD-Stil auf wie „Oft wollen die Väter ihren Pflichten nicht nachkommen. Sie heiraten nicht, weil sie keinen Unterhalt für die Frau zahlen wollen.“ [1]
  • Sie tritt aktiv ein gegen eine Beschleunigung von Verfahren zum Umgangsrecht, hat Anteil an der Entwertung des neuen FamFG, betreibt wie ihre geistesverwandte Clique Missbrauch mit dem Gewaltschutzgedanken (djb 2007, Heft 3, S. 35ff) indem sie Partnergewalt immer als allgegenwärtige Männergewalt definiert und durch bloße Gewaltbehauptungen Umgangsrecht und Sorgerecht entwerten will.
  • Sie greift in alle nur irgend möglichen anderen juristischen Reformprojekte ein, um darin ihre radikalfeministischen Vorstellungen (oft erfolgreich) zu realisieren.

Wirkung

  • maßgeblich beteiligt am Fortbestehen des menschenrechtswidrigen und kinderfeindlichen § 1626a BGB
  • maßgeblich beteiligt an der Verfestigung und Stärkung feministischen Gedankenguts in einer Vielzahl von Gremien und Organisationen
  • maßgeblich beteiligt an der Zerstörung der wenigen guten Elemente im Entwurf der FamFG.
  • beteiligt an der Reform des Unterhaltsrechts und des Versorgungsausgleichs
  • nach eigenen Angaben ist sie Teilnehmerin an einem Geschlechterkrieg

Sonstiges

Heinke weiss sehr genau, welche Schäden und Leid sie mitverursacht. Sie gehört zu den Täterinnen, die wissen was sie anrichten. An ihrem Amtsgericht in Bremen hat sie genau mit den Müttern zu tun, denen sie im BVerfG-Verfahren Allmacht zugesprochen hat und kommentiert das lapidar mit „Mütter missbrauchen dieses Recht manchmal schon“.

1999 hätte es sie fast einmal erwischt, kann sich aber Dank ihren Seilschaften halten:

Bei der Verwaltung des Bundesverfassungsgerichts treffen Protestbriefe ein. Grund: Über Karlsruher Diensttelefon und Dienstfax werden eine feministische Zeitschrift betrieben. Die im Impressum des Periodikums „Streit“ angegebenen Amtsnummern gehören Sabine Heinke, die als wissenschaftliche Mitarbeiterin ausgerechnet im Ersten Senat beschäftigt ist – und er befaßt sich mit Grundsatzurteilen zum Familienrecht. Die erklärte Feministin unterschreibt schon mal Flugblätter, in denen das Flüchtlingselend als Geschlechterkrieg interpretiert wird und Männer dabei pauschal als „Brandstifter, Volksverhetzer, Vergewaltiger, Grabschänder“ verurteilt werden. Die von ihr mitbetriebene Zeitschrift „Streit“ macht Front gegen das neue Kindschaftsrecht – Heinke ist der Überzeugung, daß Männer, die nach einer Scheidung das Sorgerecht für die Kinder anstreben, lediglich „Frauen mit Gefühl um Geld“ bringen wollen. [2]

Einzelnachweise

  1. ↑ 1,0 1,1 Das letzte Wort haben die Mütter, Schwarzwälder Bote am 11. Februar 2003
  2.  Der Spiegel 1/1999 vom 4. Januar 1999, S. 19

Netzverweise

Bilderberger-Konferenz: Österreich ist das Familien- u. Väter-Feindlichste Land in der „gemeinsamen Sorge“ in Europa !

Die VIP der Bilderberger-Konferenz 2015 sollten sich darüber im klaren sein, dass eine „Vaterlose Gesellschaft“ in Europa und ein jahrzehntelanger Feminismus wie er in Österreich in verschiedenen Frauen-Netzwerken und in der Regierung herrscht völlig kontraproduktiv ist und auch keine gesunde Familie hervorruft.

Auch ein Firmengründung von unterhaltspflichtigen Vätern wird mit einer Exektuion- Pfändung um 25% unter das Existenzminimum verhindert, diese väterfeindlichen feministischen Gesetze schaden der österreichischen Wirtschaft !!!

Österreich ist das #väterfeindlichste Land mit nur 40-55% der gemeinsamen Sorge.
Feministische Scheingesetze (ohne praktische Sanktionen in der Justiz) von SPÖ-Frauen und ÖVP ermöglichen diese dem Kindeswohl feindliche Haltung.
Kinder brauchen beide Eltern in der Praxis auch für die Erziehung , Liebe und Fürsorge.
In Österreich ist es derzeit noch immer üblich, dass nur ein Elternteil zahlen muss, meist der Vater, ohne jemals sein Kind zu sehen zu können und dies über Jahre. In Österreich gibt es noch immer kein Wechselmodell = Doppelresidenz.

Wenn man der WIRTSCHAFT und der Zukunft unserer Kinder etwas Gutes tun möchte, dann sollte man den schädlichen Feminismus in Österreich eine Absage erteilen und die Gesetze verbessern und eine automatische Doppelresidenz per Gesetz nach Trennung oder Scheidung als Automatismus einführen, so wie es in anderen Ländern bereist üblich ist. Mit automatischen Sorgerechtsverlust, wenn ein Elternteil ohne Zustimmung des zweiten Elternteils wegzieht (50-100km).

Familie & Familienrecht

Austria family law

Sophie Karmasin ÖVP hat einen wesentlichen Punkt in der Öffentlichkeit nicht gesagt:
Österreich ist das familienfeindlichste und väterfeindlichste Land in Europa !

Begründung:
In Deutschland haben 94 % der geschiedenen Eltern automatisch die gemeinsame Sorge, d.h. 94% stellen keinen Antrag auf alleinige Sorge nach einer Scheidung.
[1] Quelleangabe

In Österreich haben lediglich nur 60% der geschiedenen Eltern die gemeinsame Obsorge und dies oft erst nach jahrelangen sinnlosen Gerichtsverhandlungen.

Österreich ist also eines der Familien- u. Väter-Feindlichsten Ländern in Bezug auf die gemeinsame Sorge !!!

Bei einem Vortrag in Wien im Institut für Ehe und Familie am 23.10.2014 hat eine deutsche Familienexpertin von der „Vaterlosen Gesellschaft“ hier in Österreichs gesprochen.

Gabriele Heinisch-Hosek SPÖ und vermutlich ein feministisches Frauen-Netzwerk sind dafür verantwortlich, dass die automatische gemeinsame Obsorge (welche bereits im Gesetzesentwurf KindNamRäG, der ehem. Justiz-Ministerin niedergeschrieben war) blockiert und entfernt wurde !!! 

Einige Justizinsider behaupten, dass dieses feministische…

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