Väter müssen weiter warten lt. Angela Merkel (CDU)

Väter müssen weiter warten

Der Väterrechtsaktivist Johannes Fels hat sich Unterstützung von Bundeskanzlerin Merkel erhofft.
Doch ihre Antwort nach mehr als einem Jahr enttäuscht den Sindelfinger.
Auch nach der Trennung oft ein Streitthema: der Umgang mit Kindern Foto: fusolino - fotolia
Auch nach der Trennung oft ein Streitthema: der Umgang mit Kindern Foto: fusolino – fotolia

Berlin/Sindelfingen – Über ein Jahr hat Johannes Fels auf die Antwort von Angela Merkel (CDU) gewartet. Mit dem endlich eingetroffenen Brief der Bundeskanzlerin ist der Väterrechtsaktivist allerdings alles andere als zufrieden. „Ich fühle mich als Bürger nicht ernst genommen“, sagt der 52-Jährige aus Sindelfingen, der sich dafür einsetzt, dass Mütter und ­Väter ihre Kinder nach einer Trennung weiter gemeinsam betreuen und diese sowohl Alltags- wie Freizeit bei beiden Elternteilen verbringen.

Bei einer Veranstaltung der „Stuttgarter Nachrichten“ und der „Stuttgarter Zeitung“ am 5. September 2017 hatte Fels die Kanzlerin gefragt, wann sie denn die Resolution des Europarats zum Wechselmodell umsetzen werde, die die Rechte von Vätern nach einer Trennung stärken soll. Merkel, unter anderem auch einmal Bundesfamilienministerin, räumte ein, dass sie mit dem Thema nicht vertraut sei, versprach aber, sich zu melden. Vor einigen Wochen wurde Fels zu einem Gespräch mit Mitarbeitern des Kanzleramtes eingeladen.

„Noch keine abschließende Antwort“

Sie bitte um Verständnis, „dass ich Ihnen noch keine abschließende Antwort geben kann“, schreibt Merkel nun. Aber das Wechselmodell könne schon jetzt gelebt werden. Gerichte könnten eine Betreuung durch beide Eltern anordnen, „sofern dies dem Wohl des Kindes am besten entspricht“, heißt es in dem zweiseitigen Schreiben. Auch mache die Bundesregierung im Koalitionsvertrag deutlich, dass sie den Wunsch nach einer „stärkeren gemeinsamen Erziehungsverantwortung auch nach einer Trennung“ anerkenne. Zudem verfolge sie auch sehr aufmerksam die in der Fachwelt „kontrovers geführte“ Debatte.

Merkel verschweige, dass die Gleichberechtigung der Eltern bisher nicht gewährleistet sie, sagt Fels. Bisher habe der umgangsberechtigte Elternteil – zumeist die Väter – keine garantierte rechtliche Möglichkeit, einen Umgangsverstoß des anderen Elternteils zu verhindern. Auch könne er wenig von den angekündigten Aktivitäten der Kanzlerin feststellen. Einen entsprechenden Antrag der FDP-Bundestagfraktion im März habe Schwarz-Rot abgelehnt. Auch betrachte Merkel die Resolution des Europarates lediglich als Empfehlung.

Europarat stärkt Väter

2015 hatte der Europarat einstimmig beschlossen, die Rolle der Väter zu stärken. Sie sollten auch nach einer Trennung die volle Teilhabe an der elterlichen Sorge haben. Seit dem Sommer 2017 prüfen die Justizminister des Bundes und der Länder, ob und welche gesetzlichen Regelungen geboten sind.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden 2017 bundesweit knapp 76 900 Ehen mit minderjährigen Kindern geschieden. Betroffen waren rund 123 600 Kinder und Jugendliche. Dazu kommen Zehntausende Trennungswaisen unverheirateter Paare. Etwa 90 Prozent der Kinder leben bei ihren Müttern – in der Regel sprechen ihnen die Gerichte die Kinder zu, wenn sich die Eltern nicht anders einigen.

Von Maria Wetzel 

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.wechselmodell-vaeter-muessen-weiter-warten.1a2ecd95-cc9e-4f62-bc5d-2f722eb340d6.html
Tags: Doppelresidenz – Sorgerecht – Umgangsrecht – Kindeswohl – Erziehung – Gleichberechtigung – Scheidung – Familienrecht – Vaterlose Gesellschaft – Vaterschaft

„Rückführung Lara“ u. Stellungnahme des Vater Thomas Karzelek‎

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Ich hoffe Deutschland  ist ein Rechtsstaat und deine besonderen Umstände (2 malige Entführung durch die Mutter) in dieser jahrelangen Causa werden durch die Staatsanwaltschaft der Justiz sehr mildernd berücksichtigt
und du findest nach der persönlichen Rückführung“ lt. (Haager Kindesentführungsübereinkommen) in einigen Tagen mit deiner Tochter wieder ein normales Familienleben lieber Thomas Karzelek.

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 28-5-2018

Facebook posting vom Vater:

   Thomas Karzelek an Help Find Lara
3 Std. ·Administrator

Meine Erklärung zu den von der Kindesmutter verbreiteten Nachrichten:

Am 23.05.2018 kehrte Lara wieder zum ersten Mal seit ihrer Entführung am 2.10.2014 nach Deutschland zurück. Die polnischen Behörden hatten rechtswidrig gehandelt – in der gesamten Dauer der Entführung hat Polen mindestens 5 rechtswidrige Beschlüsse in familienrechtlichen Rahmen des Kindes erlassen, ganz zu schweigen von der strafrechtlichen Würdigung der Entführung des Kindes. Nach neuesten Informationen haben die polnischen Gerichte weitere rechtswidrige Beschlüsse erlassen, um Lara wieder nach Polen zurück zu bringen.
Ich habe über die Jahre immer auf die rechtsstaatlichen Prinzipien gesetzt und den Rechtsweg verfolgt – sowohl in Polen als auch – und vor allem in meiner Heimat Deutschland. Nach den neuesten Beschlüssen des OLG Stuttgart, blieb mir leider keine andere Wahl, als auch den Rechtsweg zu verlassen und die Rechtsordnung wiederherzustellen, um auch nachweisen zu können, dass es keinen angeblichen Widerstand des Kindes gibt, das verhindert Lara an mich herauszugeben. Mit diesem Argument haben die polnischen Behörden seit über einem Jahr erfolgreich geschafft, auch in Deutschland glaubhaft zu machen, dass es unmöglich ist, dass Lara an mich herausgegeben werden kann.
Das dies schlicht falsch ist, kann ich bereits jetzt nachweisen.
Zu meinem Entschluss auf diesem Weg Lara nach Hause zu holen, möchte ich folgendes erklären:
Nach vielen Gesprächen mit einigen Psychologen, Ärzten und Fachleuten vom Jugendamt, Pädagogen und Rechtsanwälten, hat mir jeder seine fachmännische Meinung zu der Situation von Lara gegeben. Keiner von Ihnen konnte mir helfen, sagte jedoch, dass die Situation in der Lara sich befindet für sie unerträglich ist und sie es nicht verstehen, dass sie nicht geschützt werden kann.
Was hat mich zu dem Entschluss nach so langer Zeit bewegt? Meine rechtliche Geschichte ist bekannt. Das OLG Stuttgart hat die Grundrechte meiner Tochter missachtet, indem es die andauernde Dringlichkeit der sofortigen Handlung für ihren Schutz nicht entsprechend gewertet hat. Es hat in Kauf genommen, dass die sekundäre Kindeswohlgefährdung durch die Untätigkeit des Gerichtes immer weiter verstärkt wurde. Das Gericht hat die Beweise, die für eine einstweilige Anordnung ausreichen, missachtet und die Berichte eines befangenen Kurators (der sich selbst aus den gerichtlichen Tätigkeiten zum Schutz des Kindes – Vollstreckung der Kindesherausgabe an den Vater – ausgeschlossen hat und gleichzeitig die gute Bindung an die Kindesmutter attestierte, obwohl er dafür nicht ausgebildet ist und auch in den kurzen Explorationen nicht in der Lage wäre, eine gesunde Bindung an die Mutter wissenschaftlich zu erkunden) höher bewertet, als die Aussagen einer seit Jahren praktizierenden polnischen Gerichtspsychologin, die direkten Kontakt mit Lara hatte und das in einer neutralen Umgebung. Auch die durch die Kindesmutter andauernde Missachtung des ärztlichen Attests des Kindespsychiaters aus Legnica vom Mai 2017 (aktenkundig) in dem der Arzt eine dringende psychologische Behandlung von Lara angeordnet hatte, hatte keine Bedeutung für das Gericht. Aus den Berichten des Kurators geht eindeutig hervor, dass Lara diese Behandlung nie erhalten hat und die Mutter meine, dass sie sie nicht brauche.
Ich habe mehrere Detekteien in Polen angefragt, um zunächst die Lage zu eruieren und auszukundschaften, um dann weitere Entscheidung zu treffen. Leider haben mir alle dieser Detekteien entweder abgesagt (nach Aktivierung ihrer Kontakte bei der polnischen Polizei) oder haben von mir astronomische Preise verlangt, ohne mir eine Sicherheit zu geben, dass es auch tatsächlich zum Erfolg führen würde. Ich habe mehrere Anzahlungen getätigt, die ich dann nur zum Teil wiederbekommen habe.
Ich hoffte weiterhin auf das Recht und den gem. Art. 6 GG durch den Staat garantierten Schutz der Familie und natürlich des Kindes. Wie Sie selbst wissen, hat der Staat zwar die deutsche Rechtsanhängigkeit nicht abgeben können (dank meiner umfangreichen Intervention), den einstweiligen Schutz des Kindes uns trotz der eindeutigen Beweislage jedoch verwehrt.
Meine Anfragen beim polnischen Gerichten blieben – leider schon erwartungsgemäß – ohne jegliche Antwort. Mein am 23.04.2018 beim zuständigen Gericht in Szczecin eingelegter Antrag auf Rückführung des Kindes nach HKÜ blieb jedenfalls ohne Antwort, ohne Terminierung, ohne jegliche Reaktion seitens der zentralen Behörden. Der durch die Brüssel IIa geforderte Abschluss der 1. Instanz innerhalb von 6 Wochen nach Antragstellung war natürlich und erwartungsgemäß unrealistisch, da noch nicht mal eine Zustellung an die Mutter erfolgen konnte – auch wenn sie selbstverständlich von dem eingelegten Antrag informiert wurde (sie hatte Akteneinsicht beim Gericht, verweigerte jedoch die Annahme der Zustellung des Antrags – für beides habe Beweise). Der 6-Wochen Termin läuft am 04.06.2018 ab – es gibt aber bis heute noch keine Terminierung, wie gesagt, nicht mal eine Reaktion von keiner beteiligten Seite.
Ich hoffte noch auf eine Möglichkeit des Umgangs mit Lara, wie auch immer – wir stellten im Namen von meinen Söhnen Daniel und Jan und von meiner Mutter Anträge an das zuständige Gericht in Ludwigsburg. Das Gericht hat meinen beiden Söhnen angeraten, sich an das polnische Gericht zu wenden, teilte denen mit – obwohl sie kein VKH Antrag stellten – dass so ein Antrag keine Aussicht auf Erfolg hätte – und stellte den Antragstellern eine Vorschussrechnung in Höhe von 300 Euro aus – um die Übersetzungskosten auf die Antragsteller weiter zu geben, obwohl ich der Antragsgegner bin und keine Übersetzung brauche. Die Kindesmutter hat selbst Anträge in deutscher Sprache bei diesem Gericht gestellt und kann deutsch – dies hat aber das Gericht nicht mal angefragt, sondern alles getan, um vorab richtungsweisend zu sein und den Antragstellern jede Hoffnung auf einen Umgang mit Lara zu nehmen. Auch der Verfahrensbeistand Frau Schenk versuchte nicht mal ihre Pflicht zu erfüllen und den Kontakt mit dem Kind aufzunehmen, sondern verfasste ihre vorgefertigte Meinung nach Gesprächen mit den Antragstellern – sie wartete nicht mal die Entscheidung des OLG´s ab, das noch nicht über die Beschwerde entschieden hatte, sondern legte sich fest und prognostizierte einen Umgang in weiter Zukunft im Haushalt der Mutter für Daniel und dann nach einigen Treffen mit Daniel für Jan. Dass das fernab jeglicher rechtlichen Situation ist, muss ich nicht erklären. Es ist ein schlichter Beweis für das Niederknien der deutschen Rechtsstaatlichkeit vor den Straftätern. Ein Dauerdelikt wie eine Kindesentführung ist eben nicht mit einem Dauerdelikt wie Falschparken zu vergleichen. Das ist in der Tat richtig. Aber die Konsequenz des Handelns des Gerichts und der Staatsanwaltschaft müsste umso härter bei einer Straftat gegen ein Kind greifen und nicht umgekehrt, wie es in der Realität gehandhabt wird.
Meine Versuche Kontakt mit der Mutter aufzunehmen blieben auch ohne Erfolg. Ich habe mehrere Emails an sie geschickt, die alle unbeantwortet blieben.
Ich habe also die Beobachtung und Analyse der Situation vor Ort selbst organisieren müssen.
Ich habe Beweise dafür, dass Lara so gut wie nie rausgegangen ist und keinen Besuch von anderen Kinder erhalten hat. Sie lebte weiterhin in einer totalen Isolation. Da meine Hilfegesuche beim Gericht ohne Wirkung blieben, habe ich mich nach langer reiflicher Überlegung entschieden, mein Kind zu schützen. Die elterliche Verantwortung ist immer noch bei mir – dies hat das Gericht nicht von mir genommen – jedoch mir jeglicher Hilfe zur Durchsetzung des Schutzes meines Kindes beraubt. Auch jetzt bin ich mir nicht sicher, ob das Gericht in Ludwigsburg nicht Lara gleich wieder nach Polen schickt – oder gar in eine Pflegefamilie steckt. Ich brauche Unterstützung – vor allem therapeutische Unterstützung für Lara – ich bin aber gezwungen, diese auf eigene Faust zu organisieren, weil viele gerichtliche Fälle bekannt sind, die eben die Kindesentfremdung nicht als Misshandlung ansehen und dann die Position des Täters gar stärken, indem sie einen kompletten Umgangsausschuss beschließen. Warum wird hier ein deutsches Kind von Deutschland so im Stich gelassen?
Wie jetzt Lara nach Deutschland kam, war mehr als glücklich für uns. Es kam keiner zu Schaden und es wurden auch keine Mittel oder Waffen verwendet – so viel kann versichert werden. Die Mutter wurde aufgefordert das Kind herauszugeben – sie hat sich geweigert – der Beschluss zur Kindesherausgabe, der in Polen immer noch anhängig ist – der zwar explizit gegen die Großmutter gerichtet ist, aber auch gegen jede weitere Person, die nicht berechtigt sind, das Kind in Obhut zu nehmen – wurde trotz mehrerer Anträge nicht vollstreckt und mir wurde keine Hilfe seitens der Behörden gestellt. Das hat nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun. Die Polen führen weiterhin Sorgerechtsverfahren für Lara, obwohl sie nicht zuständig sind und ich dies beim Gericht vorgetragen habe. Ich bekomme keine Akteneinsicht mehr und ich finde keinen Anwalt mehr, der mich in Polen vertreten möchte, weil sie alle den Fall nicht annehmen wollen. Warum wohl?
Lara geht es gut. Wir müssen uns verstecken, weil erwartungsgemäß die polnischen Behörden und Polizei Falschangaben machten und versuchen die deutsche Polizei zusätzlich noch als Instrument gegen uns zu nutzen. Angeblich liegt sogar ein Haftbefehl gegen mich vor! Ich weiß nicht wie lange es dauern wird, bis die deutsche Polizei den deutschen Beschlüssen mehr Glauben schenkt, als den polnischen behördlichen Anfragen.
Es ist soweit. Wir können uns im eigenem Land nicht mehr sicher fühlen. Nach Informationen, die mir zugespielt wurden, hat ein polnisches Gericht bereits der Mutter die alleinige Sorge zugesprochen. Trotz der fehlenden Zuständigkeit, trotz der Abwesenheit des Kindes. Ich brauche Ihre Hilfe. Ich möchte einen Antrag auf ein Schutzprogramm für uns stellen, ansonsten können wir überfallen und Lara wird wieder unrechtmäßig nach Polen verbracht werden. Lara ist zeitweise auch traurig und vermisst natürlich auch ihre Mutter und Großmutter – dies möchte ich ihr nicht nehmen, aber ich muss sie schützen – sie braucht endlich eine Therapie, die ich – wenn ich nicht geschützt werden kann – ihr auch nicht geben kann.
Dass die Kindesmutter bereits durch einen Psychologen attestierte verzerrte Realitätswahrnehmung hat, ist bekannt und aktenkundig. Dass die deutschen Gerichte keine psychologische Untersuchung – trotz mehrmaliger Anträge – durchgeführt haben – ist auch bekannt und aktenkundig. Diese Verzerrung nimmt jedoch weitere Formen an – es könnte also auch sein, dass die Kindesmutter vermeintliche (womöglich sogar selbst verfälschte) Beschlüsse bei den polnischen Gerichten vorgelegt hat um so weitere rechtswidrigen Beschlüsse zu erhalten, die sie der Presse und der polnischen Polizei gezeigt hat, die angeblich die alleinige Sorge für Lara auf sie übertragen. Dass dies nicht möglich ist – da die Sperrwirkung des HKÜ Art. 16 und neuester Beschluss des OLG Stuttgart es eindeutig nachweisen – kann geprüft werden. Dem ist jedoch trotzdem nachzugehen, da die deutschen Behörden und Polizei dies nicht prüfen wollen und dann wieder ein rechtswidriges Handeln auslösen, das womöglich dann nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
Während der Beobachtung der Entführer (Kindesmutter und Großmutter) haben wir auch die Aussagen der Großmutter aufgegriffen, dass (Zit.) „Karzelek das HKÜ Verfahren anstrengt (Lachen der Großmutter) …“ und „…aber im Falle eines Falles habe ich schon mit meinem Mann in Luban Vorkehrungen getroffen“. Dies war auch ein Beweis dafür, dass sie weiterhin sich an keine gerichtlichen Beschlüsse halten würden, sie würden wieder mit Lara untertauchen, sie würden sie im Falle dass das Gericht gegen sie entscheidet, weiterhin der Außenwelt entziehen. Das musste endlich ein Ende finden. Deswegen habe ich mich für diesen Schritt entscheiden müssen – da die Alternative war, Lara in dieser kranken Umgebung aufwachsen zu lassen und auf den Schutz meiner Tochter zu verzichten.
Ich bin der Träger der elterlichen Verantwortung für Lara. Aus dieser Verantwortung hat mich keiner entlassen. Ich musste handeln, da der Staat uns verraten hat, wie tausende andere Betroffene auch. ich bin ein Mensch, da jedes Säugetier sein Leben für den Schutz seiner Kinder geben würde, war ich gezwungen so zu handeln. Ich handle nicht irrational, sondern ich versuche im Rahmen der uns zustehenden Grundrechte zu handeln. Diese wurden uns in Deutschland verwehrt und es sieht so aus, als ob wir nicht geschützt würden.
Bezeichnend ist, dass ich aus verschiedenen europäischen Ländern Hilfe und Zuspruch bekomme – alles von selbst betroffenen Elternteilen. Diese Leute wissen, was es bedeutet, ein entführtes Kind zu suchen, nicht schützen zu können, gegen die Behörden zu kämpfen. Polen ist zurzeit auf dem Weg in die internationale Isolation. Sie ändern widerrechtlich einfach Sorgerechtsbeschlüsse der europäischen Nachbarn, die nach HKÜ und Brüssel IIa gerichtlich zuständig sind. Wir müssen das ändern. Familie und Kinder müssen wieder geschützt werden können, bei uns in Deutschland, aber auch in Polen und in der ganzen EU. Ansonsten hat der Staatenverbund EU keine Zukunft.
Ich habe Angst zu telefonieren gar meinen Anwalt anzurufen, da angeblich die deutsche Polizei auf der Suche nach mir ist. Angeblich wollen sie mich verhaften. Ich weiß nicht warum. Ich habe nichts Falsches gemacht – lediglich das, was der Staat und die Behörden hätten längst machen sollen.
Ich bitte um Hilfe.
Thomas Karzelek

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Kommentieren 46, 28-5-2018, Quelle:

https://www.facebook.com/groups/helpfindlara/permalink/2119420858330182/

Tags: europäisches Familienrecht“ oder Väter sind für Angela Merkel ein Fremdwort.
Angela Merkel rücktrittsreif

Vor 10 Jahre und 3 Monaten habe ich Dich das letzte Mal gesehen

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entsorgter Vater Dr. Robert Holzer
entsorgter Vater Dr. Robert Holzer

Zu Deinem 19.Geburtstag wünsche ich Dir alles Gute. Vor 10 Jahre und 3 Monaten habe ich Dich das letzte Mal gesehen, seither blieben alle meine Briefe unbeantwortet, die Geschenke an Dich wurden an mich zurück geschickt. Viele Jahre habe ich bei den sog. Familiengerichten gegen die menschenunwürdige Entscheidung des Erstgerichts, kein Besuchsrecht zu gewähren, angekämpft und bin gescheitert. Meine Kraft wurde mir genommen, weiter für uns beide zu kämpfen, indem Deine Mutter alle Anträge abgelehnt hat und die Gerichte ihr völlig widerstandslos gefolgt sind. Es bleibt die Erinnerung an einen liebevollen, klugen und herzlichen Buben, den ich mit allen Fasern meines Lebens geliebt habe und niemals aufgeben wollte.
Damals warst Du 8 Jahre alt und hast Deine Traurigkeit mir gegenüber gezeigt, aber Du musstest Deiner Mutter folgen. Die Jahre der Verzweiflung über den größten Verlust in meinem Leben sind der Enttäuschung darüber gewichen, dass Du Dich nicht bei mir meldest, aber sehr wohl Geld von mir nimmst und das sogar während Du beim Präsenzdienst warst, mich nicht darüber informiert hattest, obwohl der Unterhalt für diese Zeit gesetzmäßig entfällt bzw. vermindert wird. Dennoch vermisse ich Dich täglich, genauso wie Deine Schwester Susanne. Da ich meine Kraft für die restlichen Jahre meines Lebens brauche, werde ich auch keine Versuche mehr unternehmen, Dich und Deine Schwester zu treffen. Sollte es doch erwünscht sein, bin ich gerne bereit dazu…

Dein Papa.

Tags: Eltern-Kind-Entfremdung – Familienpolitik – Familienrecht – Gesetze Menschenrechtsverletzung in Österreich – Gleichberechtigung Gleichstellung – Justizopfer – PAS Großeltern – Trennung Enkelkinder – psychische Gewalt – Scheidung – Trennung – Entfremdung – Gehirnwäsche – Vaterlose Gesellschaft

EGMR Urteil: Entzug des Sorgerechtes Sekte „Zwölf Stämme“ zulässig

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Entzug des Sorgerechtes für Eltern der Sekte „Zwölf Stämme“

Entzug des Sorgerechtes für Eltern der Sekte „Zwölf Stämme“

Straßburg (jur). Deutschland durfte Eltern der urchristlichen Glaubensgemeinschaft „Zwölf Stämme“ wegen Kindesmisshandlung das elterliche Sorgerecht teilweise entziehen und die Kinder in Kinderheimen und Pflegefamilien unterbringen. Wegen der Gefährdung des Kindeswohls Einen war dies kein unzulässiger Eingriff in das Recht auf Achtung des Familienlebens, urteilte am Donnerstag, 22. März 2018, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (Az.: 11308/16, 11344/16, 68125/14 und 72204/14).

Hintergrund des Verfahrens waren Presseberichte, dass Mitglieder der urchristlichen Glaubensgemeinschaft, die in einem früheren Kloster im bayerischen Deiningen lebten, ihre Kinder mit Rutenschlägen züchtigten. 

Kinder wurden mit Weidenruten geschlagen

Der RTL-Journalist Wolfram Kuhnigk hatte in der Sekte verdeckte Recherchen durchgeführt. Er hielt sich zwölf Tage als „Gast“ in dem Kloster auf und filmte heimlich die Zustände in dem Kloster.

Dabei konnte der Reporter filmen, wie Sektenmitglieder mehrere Kinder in fensterlosen Räumen regelmäßig, teilweise mit Weidenruten, auf den nackten Po schlugen. Anlass für die Schläge waren Nichtigkeiten wie Spielen oder Reden beim Essen. Die Personen waren in dem Beitrag unkenntlich gemacht. Als die Reportage am 9. September 2013 ausgestrahlt wurde, reagierten die Behörde.

Eltern sehen körperliche Züchtigungen als Methode der Erziehung

Den beschwerdeführenden Eltern wurde das Sorgerecht ihrer insgesamt acht Kinder teilweise entzogen. Sie durften nicht mehr das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die elterliche Sorge um die Gesundheit und in Schulangelegenheiten ausüben. Die Kinder kamen teilweise ins Kinderheim oder wurden in Pflegefamilien untergebracht. 

Die Familiengerichte stellten nach Einholung eines psychologischen Gutachtens fest, dass den Kindern fortwährend Misshandlungen drohen, wenn sie bei ihren Eltern bleiben. Selbst während des familiengerichtlichen Verfahrens seien die Eltern überzeugt gewesen, dass körperliche Züchtigungen eine legitime Methode der Kindererziehung seien.

Das Bundesverfassungsgericht billigte diese Entscheidungen. In einem weiteren Beschluss vom 9. September 2013 entschieden die Verfassungsrichter, dass RTL seinen Bericht über die Kindesmisshandlungen auch ausstrahlen durfte und das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Sektenmitglieder nicht unzulässig verletzt wurde (Az.: 1 BvR 2519/13; JurAgentur-Meldung vom 29. Oktober 2013).

Eltern: Recht auf Achtung des Familienlebens wurde verletzt

Vor dem EGMR machten die Eltern nun geltend, dass der teilweise Entzug der elterlichen Sorge und die Inobhutnahme der Kinder ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt habe. Die Familien seien damit auseinander gerissen worden. Zwei Eltern rügten, dass das Verfahren vor dem Familiengericht unangemessen lang gedauert habe.

Der EGMR urteilte nun, der teilweise Entzug des Sorgerechts und die Inobhutnahme seien nicht zu beanstanden. Die deutschen Gerichte hätten sich an einem effektiven Schutz der Kinder orientiert. Zwar sei die Trennung der Kinder von ihren Eltern „ein sehr schwerer Eingriff in das Recht auf Achtung des Familienlebens“. Doch es habe das Risiko einer fortwährenden Kindesmisshandlung und damit das Risiko einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung bestanden. Diese Behandlung sei nach der Europäischen Menschenrechtskonvention aber verboten, betonte der EGMR.

Gerichte haben sich prozessfördernd verhalten

Die Gerichte hätten zudem ausführlich begründet, warum sie keine anderen Möglichkeiten zum Schutz der Kinder sahen.

Bezüglich der gerügten Verfahrensdauer konnte der EGMR in zwei Fällen keinen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention erkennen. Das ein Jahr und elf Monate dauernde Gerichtsverfahren sei nicht zu lang gewesen. Die Gerichte hätten sich sogar „prozessfördernd“ verhalten, indem sie ein psychologisches Gutachten in Auftrag gegeben, Zeugen angehört und eine gütliche Einigung angestrebt haben.

In den zwei anderen Fällen hatte Deutschland einseitig eingeräumt, dass die Verfahren zu lang gewesen seien und den Eltern eine Entschädigung angeboten. Der EGMR entschied, dass diese mit 9.000 Euro beziehungsweise 8.000 Euro zu bemessen sei.

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage, 

Symbolgrafik:© Gerhard Seybert – Fotolia.com, 

23.03.2018, 09:20 | Familie & Erben | Jetzt kommentieren

https://www.juraforum.de/familienrecht-erbrecht/entzug-des-sorgerechtes-fuer-eltern-der-sekte-zwoelf-staemme-619698

Den vollständigen Text der Pressemitteilung des EGMR lesen Sie hier.

Das Urteil liegt derzeit nur auf Englisch vor.

Entscheidung der Vorinstanz (LS m. Anm. d. Red.): 

Noch immer keine Gleichberechtigung für getrennte Väter

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Familie

Trotz neuem Unterhaltsrecht: Gerichte benachteiligen getrennte Väter

Noch immer werden Väter benachteiligt bei einer Trennung.

Noch immer werden Väter benachteiligt bei einer Trennung.

© KEYSTONE

Seit etwas über einem Jahr gilt das neue Unterhaltsrecht. Nun ziehen die Männer dazu eine vernichtende Bilanz: Nach wie vor würden die Gerichte die Väter bei Trennungen benachteiligen, klagt der Verband Männer.ch in einer Resolution.

Väter hätten es schwer, die geteilte Obhut zu erstreiten, klagt der Verband Männer.ch. Und dies, obwohl vor einem Jahr das neue Unterhaltsrecht eingeführt wurde. Oft bleibe ihnen nur die Rolle als Zahlvater, der zudem teilweise absurd hohen Unterhalt begleichen müsse. «Uns sind Fälle bekannt, wo ein Mann 50 oder mehr Prozent der Betreuungsarbeit geleistet hat – und trotzdem bekam nach der Trennung die Frau die Obhut, während er wieder voll arbeiten musste», sagt Co-Geschäftsleiter Nicolas Zogg in der «NZZ am Sonntag».

Bild

Zumindest in diesem Punkt wird die Kritik der Männer nach den ersten Erfahrungen mit dem neuen Recht auch in der Fachwelt geteilt: Sind sich Mutter und Vater über die Betreuung nicht einig, sind die Chancen der Väter klein, schreibt die Zeitung. Auch Praktiker haben festgestellt, dass eine Mutter faktisch die geteilte Obhut verhindern kann, wenn sie es darauf anlegt. Doch nicht nur deswegen ist das neue Recht umstritten.

Eine erste Bilanz zeigt etwa, dass vielerorts ganz unterschiedlich beurteilt wird, ab wann der betreuende Elternteil auch selber wieder eine Erwerbstätigkeit übernehmen muss. Und auch die fälligen Unterhaltsbeiträge werden überall wieder etwas anders festgesetzt, die Differenz beträgt hunderte Franken pro Monat.

Jonas Schweighauser, Professor für Familienrecht, sagt dazu, die Politik hätte den Gerichten wohl etwas engere Leitplanken setzen sollen. Den Männern rät Schweighauser, sich schon während der Beziehung ihre Rolle in der Familie gut zu überlegen. Denn bei einer Trennung würden die Gerichte oft das bisher gelebte Modell fortführen. Laut dem Männerverband ist dies eben nicht sicher. Darum fordert er, dass nun die geteilte Obhut als Regelfall festgeschrieben wird.

Verwandtes Thema:

Zuletzt aktualisiert am 18.3.2018 um 15:04 Uhr

https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/trotz-neuem-unterhaltsrecht-gerichte-benachteiligen-getrennte-vaeter-132334484
Tags: Gleichberechtigung Gleichstellung – Justiz – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Vaterlose Gesellschaft – Vaterschaft


Vaterlose Kleinfamilie – Trennungs-Väter werden benachteiligt!

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Sorgerecht – Gesetze im Familienrecht sind veraltet – Ungerechter Unterhalt – BGH Urteil zu Doppelresidenz (Shared parenting).

Europarat - Council of Europe
Europarat – Council of Europe

Der Europarat hat im Oktober 2015 die Europarat Resolution 2079 einstimmig beschlossen.
– Väteraufbruch für Kinder Markus Witt  Vater Klaus Figel, Bundesgerichtshof Rechtsanwalt Thomas Koflar  –
Die Umsetzung beim Gesetzgeber fehlt noch.

Derzeit werden in 95% der Sorgerechtsentscheidungen das Kind der Mutter zugesprochen.

Expertin Familienrecht, Doppelresidenz Prof. Dr. jur. Hildegund Sünderhauf-Kravets
Expertin Familienrecht, Doppelresidenz Prof. Dr. jur. Hildegund Sünderhauf-Kravets

Für ein glückliches Aufwachsen von Kindern sind beide Elternteile gleichermaßen notwendig. Experten sind sich da einig. Deutsche Gerichte scheint das wenig zu interessieren.

zum Video:

13 12 2017

Tags: Väter – Unterhalt – BGH Urteil – Europarat Resolution 2079 – Familie – Wechselmodell – Europarat – Council of Europe – Doppelresidenz – veraltete Gesetze im Familienrecht – VAFK – europäischen Familienrecht – Gleichberechtigung Gleichstellung – Justizopfer – Kindeswohl – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – PA parental alienation – Eltern Entfremdung – Scheidung – Trennung – Vaterlose Gesellschaft

Justiz – Regierungsprogramm FPÖ ÖVP für 2017 -2022

Justiz - Regierungsprogramm ÖVP FPÖ 2017
Justiz – Regierungsprogramm ÖVP FPÖ 2017 als pdf

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Mo.24. Juli 2017, 19.25 Uhr – ZDF „WISO“

TV-Tipp Familienrechtfamiliefamilienrecht.wordpress.com

Wenn Familien auseinanderbrechen: „WISO“-Doku im ZDF

Moderator Marcus Niehaves im Gespräch mit einer Wechselmodell-Familie.
Copyright: ZDF/Sebastian Wagner

Fast jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden. Oft genug folgt nach den gemeinsamen Ehejahren der Rosenkrieg. Gestritten wird um Haus, Kinder, Unterhalt und Besuchszeiten. Die „WISO“-Dokumentation „Verliebt, verheiratet, verklagt“ geht am Montag, 24. Juli 2017, 19.25 Uhr, der Frage nach: Was ist das Beste für die Kinder, wenn Familien auseinanderbrechen? „WISO“-Moderator Marcus Niehaves ist in Deutschland unterwegs, trifft Väter, Mütter, Kinder und will Antworten finden.

Nach der Scheidung von Eltern stellt sich die Frage, zu wem das Kind nach der Trennung kommt. In den meisten Fällen bleiben minderjährige Kinder bei der Mutter. Aber ist das für die Kinder immer die richtige Entscheidung? Ist das Residenzmodell wirklich besser im Vergleich zum Wechselmodell? Kann ein Kind glücklich aufwachsen, wenn es pendeln und sich abwechselnd auf zwei Erziehungsstile, zwei verschiedene Familien einstellen muss?

Fehlende Unterhaltszahlungen sind in Deutschland der Hauptgrund für Kinderarmut. Den gesetzlich festgeschriebenen Unterhalt bekommen nur 25 Prozent der rund 1,5 Millionen Alleinerziehenden. Die anderen erhalten von zahlungspflichtigen Elternteilen nichts oder nur unregelmäßige Zahlungen. In solchen Fällen schießt das Jugendamt Unterhalt vor. Seit dem 1. Juli 2017 gilt ein neues Gesetz, das den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr erweitert. Aber ist das der richtige Ansatz? Wieso können sich in Deutschland so viele Unterhaltspflichtige vor der Verantwortung drücken?

Die Mütter stehen oft am Rande des finanziellen Ruins, die Väter sehen nicht ein, nur zu bezahlen und die Kinder kaum zu sehen. Sorgerechtstreitigkeiten, Unterhaltsprozesse, Umgangsprozesse – immer mehr Entscheidungen fallen vor Gericht statt einvernehmlich zwischen den Eltern. Aber die Gerichte sind mit der Flut von Klagen und den komplizierten Fällen überfordert. Dann kommen Gutachten ins Spiel. Alles zum Wohl der Kinder? Oder sind die Kinder dabei die eigentlichen Verlierer?

https://presseportal.zdf.de/pm/mein-traumurlaub-verliebt-verheiratet-verklagt/

http://wiso.zdf.de.

Ansprechpartner: Thomas Hagedorn, Telefon: 06131 – 701-3802;
Presse-Desk, Telefon: 06131 – 70-12108, pressedesk@zdf.de

Fotos sind erhältlich über ZDF Presse und Information, Telefon: 06131 – 70-16100, und über https://presseportal.zdf.de/presse/wiso

Mainz, 20. Juli 2017
ZDF Presse und Information
https://presseportal.zdf.de/pressemitteilung/mitteilung/wenn-familien-auseinanderbrechen-wiso-doku-im-zdf/
Tags: Doppelresidenz – Wechselmodell – alternierenden Obhut – Shared parenting – Gleichberechtigung Gleichstellung –

Internationalen Konferenz – Shared Parenting 2017 – Doppelresidenz – Wechselmodell

Deutsche Übersetzung durch Google:

Willkommen auf der Internationalen Konferenz über Shared Parenting 2017

Gemeinsame Elternschaft Forschung: Ein Einzug in das Verständnis der Kinder das beste Interesse?

organized by the National Parents Organization and the International Council on Shared Parenting . Organisiert von der Nationalen Elternorganisation und dem Internationalen Rat für Shared Parenting .

May 29 – 30, 2017 | 29. Mai – 30, 2017 | Westin Copley Place Hotel | Westin Copley Place Hotel Gästebewertungen Boston, MA, USA Boston, MA, USA

Anmeldung
–>  http://npo-icsp2017.org/

Gemeinsame Erziehungsgesetze könnten dazu beitragen, die elterliche Entfremdung zu verhindern

gavel

Guest Voices By Guest Voices AL.com Gast-Stimmen nach Gast-Stimmen AL.com
on April 28, 2017 at 2:30 PM, updated April 28, 2017 at 2:48 PM Am 28. April 2017 um 14.30 Uhr, aktualisiert am 28. April 2017 um 14.48 Uhr

Ned Holstein
 Ned Holstein Ned Holstein mit

By Ned Holstein, MD, founder and Chair of the Board of National Parents Organization Von Ned Holstein, MD, Gründer und Vorsitzender des Vorstands der Nationalen Elternorganisation


Mit National Parental Alienation Awareness Day fallen diese Woche, zwei Alabama-Bürgermeister wieder einmal nationale Nachrichten, indem sie diese Woche, 23.-29. April, National Parental Alienation Prevention Week – und wäre es nicht wunderbar, wenn dies die letzte Elteration Prävention sein könnte Woche? Dann konnten wir eine viel fröhlichere Gelegenheit feiern, vielleicht auch die Nationale Glückliche Kinderwoche.

Was ist „elterliche Entfremdung?“ Stellen Sie sich zwei liebende Eltern vor, aber sie kommen nicht zusammen, und sie scheiden sich. Manchmal wendet sich ein Kind, das zuvor das Elternteil liebte, gegen ihn oder sie und bekennt sich, das Elternteil zu hassen. Wir haben das alles leider gesehen.

Wir müssen Kinder vor der Gehirnwäsche schützen, die dieses tragische Ergebnis hervorbringt, das oft lebenslange Konsequenzen hat. In diesem Sinne möchte ich ein großes Dankeschön an Bürgermeister Woody Jacobs von Cullman, Bürgermeister Hollie Kosten von Montevallo und der Alabama Family Rights Association für die Aufmerksamkeit auf die Frage und ihre Konsequenzen für Kinder, die unschuldigen Opfer zu erweitern.

Viel zu oft, die Gerichte bestellen die alleinige Sorgerecht für ein Elternteil nach einem bitteren, Gewinner-nehmen-alle Sorgerecht Schlacht. Weil die nicht-custodial Elternteil hat oft so wenig Zeit mit ihrem Kind, ist die gewinnende Elternteil ermächtigt, den Geist des Kindes gegen die „abwesenden“ Elternteil zu vergiften, die Herzschmerz für Kind und Eltern schafft.

Einmal gegründet, kann die elterliche Entfremdung fast unmöglich sein, umzukehren. Was können Sie über ein Kind tun, das schreit, kämpft und wegläuft, wenn das gezielte Elternteil versucht, sie nach Hause zu bringen? Und welche Art von Therapie kann funktionieren, wenn das Kind dann mit dem beleidigenden Elternhaus nach Hause geht, nur um einer erneuten Gehirnwäsche unterworfen zu werden?

Aber es gibt Möglichkeiten, diese Form von Kindesmissbrauch zu verhindern. Gemeinsame Erziehung – wo Kinder so nah wie möglich mit jedem Elternteil verbringen – ist eine Vereinbarung, die viele Fälle von elterlicher Entfremdung verhindert. Es ist schwierig für jedermann, ein Kind gegen ein Elternteil zu wenden, mit dem das Kind häufige liebevolle Sorge erlebt.

Experten auf der letzten internationalen Konferenz über Shared Parenting schlussfolgerten: „Es gibt Hinweise darauf, dass die gemeinsame Erziehung sowohl die elterliche Entfremdung verhindern kann als auch ein mögliches Heilmittel für bestehende Situationen der elterlichen Entfremdung in getrennten Familien ist …“

Im nächsten Monat werden die renommiertesten Kinderentwicklungsexperten nach der Ehescheidungsvereinbarung aus der ganzen Welt wieder einberufen, diesmal in Boston, um 40 Jahre sorgfältige Forschung von Sozialwissenschaftlern vorzustellen und zu überprüfen und zu prüfen, ob Kinder mit einer gemeinsamen Erziehung besser sind Anordnung.

Diese wissenschaftliche Veranstaltung, die Internationale Konferenz über Shared Parenting 2017 , ist von entscheidender Bedeutung , weil sie das Potenzial hat, die elterliche Entfremdung zu beseitigen. Selten macht eine wissenschaftliche Konferenz die Möglichkeit, das Leben von zehn Millionen Familien drastisch zu verändern. Doch mit fast 50 Kind Entwicklung Wissenschaftler aus 18 Ländern, die Memorial Day Wochenende Konferenz setzt sich auf das zu tun.

Während die gemeinsame Erziehung in den Vereinigten Staaten ungewöhnlich bleibt, ist es seit Jahren die Norm in Schweden und Australien, und mehr als 20 Staaten haben in den letzten Jahren Gesetze vorgeschlagen, um es nach dem Wall Street Journal zu implementieren. In den letzten sechs Monaten z. B. verabschiedete Missouri eine gemeinsame Erziehungsrechnung, und die Kentucky- Legislatur verabschiedete einstimmig einen Gesetzentwurf, der die gemeinsame Erziehung in befristeten Ordnungen beauftragte, die der Gouverneur in diesem Monat in das Gesetz unterschrieb.

Die gesetzgebende Tendenz zur gemeinsamen Erziehung steht im Einklang mit der überwältigenden Forschung, die gemeinsame Elternschaftsvereinbarungen unterstützt. Als ein jüngstes Beispiel, schauen Sie auf den Artikel „Sollten Säuglinge und Kleinkinder haben häufige über Nacht Parenting Zeit mit Väter? Die Politik Debatte und neue Daten“ von Arizona State University William V. Fabricius. Die Erkenntnisse, die in der Zeitschrift Journal of Spiritus, Psychologie, Public Policy und Law veröffentlicht wurden, unterstützen die gemeinsame Erziehung für kleine Kinder stark. Trotz dieser Erkenntnisse vergeben die Gerichte den Müttern fast 80 Prozent der Zeit. Diese Statistik wird zutiefst in Betracht gezogen, wenn man die verheerende Wirkung des alleinigen Sorgerechtsstatus auf Kinder betrachtet, die von der Sorgerecht betroffen sind, die jetzt ein Drittel der Kinder ist. Laut Bundesstatistiken aus Quellen, darunter die US-Zentren für die Krankheitsbekämpfung, das US-Justizministerium und das US-Volkszählungsbüro, Kinder, die von Einzelpersonen erhoben werden, erklären:
• 63 Prozent der jugendlich Selbstmörder;
• 70 Prozent der Jugendlichen in staatlich betriebenen Institutionen;
• 71 Prozent der High-School-Drop-outs;
• 75 Prozent der Kinder in chemischen Missbrauchszentren;
• 85 Prozent der Gefangenen;
• 85 Prozent der Kinder, die Verhaltensstörungen aufweisen; und
• 90 Prozent der obdachlosen und unruhigen Kinder.

Auf der einen Seite haben wir eine ernste gesellschaftliche Krise, dass unsere Familiengerichte so viele Kinder von der Liebe und der Sorge berauben, die sie dringend von beiden Eltern brauchen und wollen, und auf der anderen Seite haben wir Hoffnung: Die Rockstars der gemeinsamen Erziehung Die Forschung wird an der gleichen Stelle zur gleichen Zeit, alle konzentriert sich auf die Identifizierung, was ist am besten für Kinder. Während der Konferenz werden wir endlich die Wissenschaft anstelle von erraten, um zu bestimmen, was im besten Interesse von Dutzenden von Millionen von Kindern ist. Um unserer Kinder willen, ist meine Hoffnung, dass die Gesetzgeber in der ganzen Nation die Konferenzergebnisse beachten, damit der Schmerz der elterlichen Entfremdung vermieden werden kann.

Lassen Sie uns zusammenarbeiten, um die gemeinsame Erziehung der Norm in Alabama und ganz in ganz Amerika zu machen und den Nationalen Elternentwurfs-Bewusstseinstag aus dem Kalender zu löschen.

original english–>
http://www.al.com/opinion/index.ssf/2017/04/shared_parenting_legislation_c.html

Hoffnungen der Väter sind berechtigt

«Die Hoffnungen der Väter sind berechtigt»

Bundesrichter Nicolas von Werdt weiss, wie die alternierende Obhut von Kindern bei getrennten Eltern klappen soll.

«Der Wunsch des Kindes muss berücksichtigt werden», sagt Bundesrichter Nicolas von Werdt. Foto: Franziska Rothenbühler

«Der Wunsch des Kindes muss berücksichtigt werden», sagt Bundesrichter Nicolas von Werdt. Foto: Franziska Rothenbühler

Seit Anfang 2017 gilt das neue Unterhaltsrecht. Damit wird eine Alimentenpflicht auch für ledige Betreuungspersonen eingeführt (Betreuungsunterhalt) sowie die alternierende Obhut, die geteilte Kinderbetreuung bei getrennt lebenden Eltern. Die Gerichte müssen diese prüfen, wenn ein Elternteil oder das Kind dies verlangt. Das Parlament betonte damit das Recht des Kindes auf eine Beziehung zu Vater und Mutter.

Einen Anspruch auf alternierende Obhut gebe es aber nicht, schrieben die Zürcher Gerichte in ihrem Leitfaden zum neuen Unterhaltsrecht.

Anders äussert sich nun Nicolas von Werdt, Präsident der zuständigen Abteilung am Bundesgericht. Seiner Ansicht nach muss die alternierende Obhut ermöglicht werden, wenn sie gewünscht wird und die vom Bundesgericht definierten Kriterien erfüllt sind.

Die Zürcher Gerichte haben einen Leitfaden für das neue Unterhaltsrecht verfasst. Was halten Sie davon?
Es ist gut, dass sich die Gerichte vor Inkrafttreten eines Gesetzes Gedanken machen, nach welchem Muster die Fälle behandelt werden sollen. Es muss aber jeder Fall einzeln geprüft werden. Problematisch wäre es, wenn sich ein Gericht im Urteil auf den Leitfaden berufen würde. Es geht ja darin vor allem um technische Details wie die Berechnung des Betreuungsunterhalts.

Manche Juristen kritisieren das neue Unterhaltsrecht als zu offen formuliert. Wie sehen Sie das?
Als Richter hätte ich mir präzisere Vorgaben gewünscht. Es gibt jährlich 16’000 Scheidungen, viele davon mit Kindern. Rund 500 Fälle landen am Bundesgericht, das sind vergleichsweise wenig. Und zwar deshalb, weil sich die Parteien an der klaren Rechtsprechung orientieren können. Die Gesellschaft hat insgesamt ein Interesse an klaren Regeln, weil nicht jeder Disput vor Gericht ausgetragen werden soll. Nur die hochstrittigen Fälle kommen ans Bundesgericht. Wir fällen die Leiturteile anhand von ausserordentlichen Konstellationen. Deshalb wird es nun eine Weile dauern, bis wieder Klarheit herrscht.

Die Zürcher Gerichte wollen gemäss dem Leitfaden jedenfalls bei getrennten Ehegatten an der 10/16-Regel festhalten. Der Bundesrat will, dass diese Regel überdacht wird. Was sagen Sie?
Die 10/16-Regel besagt, dass der bisher hauptbetreuende Ehegatte erst dann eine Erwerbstätigkeit aufnehmen muss, wenn das jüngste Kind 10-jährig ist; zunächst teilzeitlich und ab dem 16. Altersjahr voll. Diese Regel wurde im Interesse desjenigen Ehegatten entwickelt, der auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet hat, um die Kinder persönlich zu betreuen. Es ging um den Schutz des Vertrauens, das ein Ehegatte auf die Fortsetzung der während des Zusammenlebens gemeinsam vereinbarten Arbeitsteilung haben soll; Gedanken an das Kindeswohl standen nicht im Vordergrund. Ich stelle fest, dass das Bundesgericht in den letzten Jahren keinen Entscheid aufgehoben hat nur, weil von dieser Regel abgewichen wurde. Die Gesellschaft hat sich entwickelt. Meine persönliche Prognose ist, dass diese Regel fallen wird.

Der Bundesrat verlangt dies quasi in seiner Botschaft. Wie stark sind die Gerichte daran gebunden?
Ich nehme die Botschaft ernst. Wir haben am Bundesgericht die Aufgabe, neue Grundsätze zu prüfen, die sich für eine Regel eignen. Etwa die deutsche, wonach die persönliche Betreuung nur in den ersten drei Lebensjahren des Kindes im Vordergrund steht, nachher die Kita. Die schweizerische Sozialhilfekonferenz hat diese Grenze per Anfang 2017 sogar auf ein Jahr heruntergesetzt. Wenn das Kind einjährig ist, gilt eine Erwerbsarbeit grundsätzlich wieder als zumutbar. Es ist nun an der Rechtsprechung, ein neues Modell zu entwickeln.

Wird mit dem neuen Gesetz die Berufstätigkeit beider Elternteile gefördert?
Dies darf keine primäre Rolle spielen, die Maxime ist das Kindeswohl. Das Unterhaltsrecht besagt aber, dass die persönliche Betreuung gegenüber der Fremdbetreuung nicht vorzuziehen sei. Damit fördert das Gesetz im weiteren Sinn die Berufstätigkeit der Frauen. Die Mütter sollen demnach arbeiten, wenn sie können. Das ist aber ein Widerspruch zum Betreuungsunterhalt, der gleichzeitig eingeführt worden ist. Denn wenn die Mutter arbeitet und für ihren eigenen Unterhalt aufkommt, hat sie keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Dann müssen nur die Kosten für das Kind und dessen Fremdbetreuung aufgeteilt werden. Zentral wird deshalb die Frage sein, wann es der hauptbetreuenden Person unter dem Aspekt des Kindeswohls zuzumuten ist, dass sie wieder arbeiten geht, und ob es quasi ein Wahlrecht gibt, ob sie das Kind selber betreuen will oder nicht. Die Gerichte müssen definieren, ob es dieses Wahlrecht gibt, und wenn ja, bis zu welchem Alter des Kindes.

«Der Wunsch des Kindes muss mitberücksichtigt werden.»

Den Begriff «Kindeswohl» hört man oft. Wissen die Gerichte, was dem Wohl des Kindes dient?
Es gibt Extremsituationen, in denen man es klar sagen kann. Etwa, wenn Gewalt im Spiel ist. Oder bei einem behinderten Kind, das eine gute persönliche Betreuung braucht. Aber sonst ist es schwierig. Kinderpsychologische Studien besagen Sachen, die Sie nicht gern hören würden. Etwa, dass bei Kindern mit Migrationshintergrund Fremdbetreuung von Vorteil ist. Weil sie dann integriert werden und nicht in ihrer Kultur haften bleiben. Oder dass man Kinder von weniger intelligenten Eltern besser von Dritten betreuen lässt als von den eigenen Eltern. Solche Kriterien werden höchstens in Extremsituationen in unsere Rechtsprechung fliessen.

Die Väter machen sich Hoffnungen, weil die alternierende Obhut neu gefördert werden soll. Wie berechtigt sind diese Hoffnungen?
Sie sind sehr berechtigt. Das Bundesgericht hat im letzten Herbst in zwei Leiturteilen die Kriterien dargelegt, anhand deren gemessen werden soll, ob die alternierende Obhut angezeigt ist: Erziehungsfähigkeit, geografische Distanz, bei kleinen Kindern die Möglichkeit der persönlichen Betreuung, Kooperationsfähigkeit und der Wille des Kindes.

Wird das Kind befragt?
Ja, das haben wir im Leiturteil so festgelegt. Der Wunsch des Kindes muss mitberücksichtigt werden. Man muss aber prüfen, ob dieser Wunsch echt ist oder beeinflusst. Denn jedes Kind in einer Trennungssituation ist in einem Interessenkonflikt. Es hat vermutlich beide Eltern gleich gern und will keinen enttäuschen. Der Wille des Kindes kann nur mittels Befragung durch eine Fachperson eruiert werden. Das neue Familienrecht wird vermehrt dazu führen, dass man den Kindeswillen abklärt.

Ein heikler Punkt ist wohl die Kooperationsfähigkeit. Wenn sich ein Elternteil querstellt, kann er die alternierende Obhut verhindern?
Der Umstand, dass sich ein Elternteil gegen eine geteilte Obhut wehrt, reicht nicht aus, um auf die Anordnung der geteilten Obhut zu verzichten. Sonst hätten wir ein Vetorecht, das wollen wir nicht. Doch wenn sich Eltern grundsätzlich und in anderen Kinderbelangen systematisch bekämpfen, ist die alternierende Obhut unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls fragwürdig.

Wenn ein Elternteil die alternierende Obhut nicht will, muss er also Obstruktion betreiben?
Das würde man merken, und solches Verhalten würde nicht geschützt. Wenn sich ein Elternteil nicht dem Kindeswohl entsprechend verhält, ist seine Erziehungsfähigkeit infrage gestellt. Diese wiederum ist Voraussetzung für die Zuteilung auch der alleinigen Obhut.

Wurde die Erziehungsfähigkeit schon einmal abgesprochen wegen Nichtkooperation?
Ja. Aber es braucht viel dafür. Wir hatten einen Fall, bei dem eine Frau verwarnt wurde, weil sie ihr Kind vom Vater abzuschotten versuchte. Die Bindungstoleranz, also die Bereitschaft eines Elternteils, die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil zu fördern, ist Bestandteil der Erziehungsfähigkeit.

Bei der Frage, wer die Kinder wie häufig sehen darf, ist Stabilität oft ein wichtiger Faktor. Da haben doch die Väter schon verloren – es gibt ja keinen Vaterschaftsurlaub.
Der Mutterschaftsurlaub allein begründet noch keine stabilen Verhältnisse. Die Frage ist, wie die Rechtsprechung mit Fällen umgehen soll, in denen die Väter während der Beziehung die Kinder nicht betreut haben, dies jedoch nach der Trennung tun wollen. In diesen Fällen kommt es darauf an, was die Beweggründe des Vaters waren. Warum hat er davor keine Betreuungsarbeit geleistet, warum will er jetzt? Wenn er beispielsweise voll erwerbstätig war, damit es der Familie finanziell gut geht, obwohl er die Kinder vielleicht gern mitbetreut hätte, dann fällt mit der Trennung seine Hauptmotivation für die Erwerbstätigkeit weg: die Familie. So scheint es legitim, wenn er sein Erwerbspensum reduziert und dafür sorgen will, weiterhin Kontakt zu den Kindern zu haben. Anders sähe es aus, wenn seine Erwerbstätigkeit ausschliesslich karrieristisch motiviert war oder wenn der Vater nur deshalb selber betreuen will, um weniger Unterhalt bezahlen zu müssen.

«Weil wir keine Studie als die richtige anschauen können, müssen wir jeden Einzelfall beurteilen.»

Das Gesetz besagt lediglich, dass die alternierende Obhut auf Wunsch geprüft wird. Laut den Voten im Parlament soll sie aber gefördert werden. Müssen die Gerichte die Materialien berücksichtigen?
Sie müssen sie berücksichtigen. Doch bei der alternierenden Obhut sollten sie nun auf unsere Rechtsprechung abstellen. Das Bundesgericht hat deutlich gesagt, worauf es ankommt.

Muss die alternierende Obhut auf Wunsch verordnet werden, wenn die Kriterien erfüllt sind? Oder können die Gerichte auch sagen: Es läuft doch ganz gut so, also lassen wir das Kind bei der Mutter?
Meine Prognose ist, dass man die alternierende Obhut ermöglichen muss, wenn sie gewünscht wird und die Voraussetzungen gegeben sind. Die Stabilität ist dabei lediglich ein Hilfskriterium.

Kann die alternierende Obhut in strittigen Fällen deeskalierend wirken?
Es gibt Studien, die das sagen. Doch weil wir keine Studie als die richtige anschauen können, müssen wir jeden Einzelfall beurteilen. Wo es keine Geldsorgen gibt, funktioniert die alternierende Obhut grundsätzlich besser. Manche sagen, mit höherem Bildungsniveau funktioniere sie besser und dauerhafter. Zu verstehen, dass man den Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil fördern muss, braucht eine minimale Intelligenz.

Fehlt den Eltern diese Intelligenz?
Sie ist nicht selbstverständlich, wenn ich unsere Fälle anschaue. Es gibt Personen, die man als intelligent einstufen würde, die aber kein Verständnis dafür haben, dass der Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil wichtig ist. Sie haben ein gestörtes Verhältnis zum Ex-Partner, von dem sie sehr enttäuscht sind, und können das nicht vom Kindeswohl abstrahieren. Wenn die alternierende Obhut wegen fehlender Kooperation nicht möglich ist und einer der beiden Elternteile diese Bindungstoleranz nicht hat, ist es denkbar, dass derjenige die alleinige Obhut bekommt, der den Kontakt zum anderen Elternteil fördert.

Wie wichtig ist es für das Kind, bei Vater und Mutter richtig zu wohnen, sie nicht nur zu besuchen?
Grundsätzlich ist es im Interesse des Kindes – unter der Voraussetzung, dass beide sich Zeit nehmen, sich um das Kind kümmern, sich um eine Beziehung bemühen. Wenn jemand das Kind vor den Fernseher setzt und Bier trinken geht, ist das wohl nicht die Idee.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 13.03.2017, 21:03 Uhr
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Die-Hoffnungen-der-Vaeter-sind-berechtigt/story/24428591
Tags: Familienrecht – Schweiz  – Kindeswohl – Doppelresidenz – Wechselmodell