Urteil nach Gruppenvergewaltigung an 16 Jährige in Bayern

Höhenkirchen-Siegertsbrunn ist eine oberbayerische Gemeinde im Landkreis München

1. Artikel

Afghanen vergewaltigen 16-Jährige in Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Die 16-Jährige wurde in der Nähe des S-Bahnhofes Höhenkirchen-Siegertsbrunn vergewaltigt (Archivbild):
Die 16-Jährige wurde in der Nähe des S-Bahnhofes Höhenkirchen-Siegertsbrunn vergewaltigt (Archivbild): © Brouczek

Vergewaltigung in Höhenkirchen-Siegertsbrunn: Drei Afghanen sind über eine 16-Jährige hergefallen. Die Polizei gibt nun Details der Tat bekannt.

Update vom 13.11.18

Die afghanischen Asylbewerber, die eine 16-Jährige vergewaltigt haben, sind jetzt zu Haftstrafen verurteilt worden.

Update 19. Oktober: Der Prozess wegen Vergewaltigung ist gerade im vollen Gange. Doch die Angeklagten sorgen immer wieder für Aufregung im Gericht. So riss dem Richter beispielsweise der Geduldsfaden als die Angeklagten einfache einschliefen. In unserm News-Ticker halten wir Sie über die Entwicklungen des Prozesses um die Vergewaltigung einer 16-Jährigen in Höhenkirchen-Siegertsbrunn auf dem Laufenden.

Afghanen vergewaltigen 16-Jährige in Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Über Facebook haben uns Bürger aus Höhenkirchen-Siegertsbrunn kontaktiert, weil sie wissen wollten, was sich am Freitagabend in ihrer Gemeinde zugetragen hat. Ein Gerücht kursierte bereits: Es soll eine Vergewaltigung gegeben haben – die Details waren aber zunächst unklar.

Die Münchner Polizei bestätigte auf Anfrage unserer Onlineredaktion am Samstagmorgen zunächst, dass die Beamten gegen 20.15 Uhr vor Ort im Einsatz waren. Und dass drei Männer eine Jugendliche in Höhenkirchen-Siegertsbrunn vergewaltigt haben sollen. Außerhalb ihres Zuhauses, mehr Details wurden noch nicht bekanntgegeben. Ebenso wenig die Identität der Täter. Die drei Männer sitzen aber laut eines Polizeisprechers bereits in Haft.

Vergewaltigung in Höhenkirchen-Siegertsbrunn: Polizei gibt weitere Details bekannt

Am Samstagnachmittag gab schließlich eine Pressemitteilung des Polizeipräsidiums München weitere Einzelheiten zu dem Sexualdelikt bekannt.

Demnach gingen am Freitag gegen 20.19 Uhr bei der Einsatzzentrale der Münchner Polizei mehrere Mitteilungen bezüglich einer soeben stattfindenden Vergewaltigung in Höhenkirchen-Siegertsbrunn ein.

Eine 16-jährige Münchnerin hielt sich kurz zuvor mit einer größeren Personengruppe vor einer Flüchtlingsunterkunft in Höhenkirchen-Siegertsbrunn auf. Anschließend ging sie, zusammen mit drei Männern aus der Gruppe in Richtung des S-Bahnhofes.

Zwei Männer vergewaltigten die Jugendliche – der Dritte wurde gestoppt

In der Haringstraße fielen die Männer über die junge Frau her. Die Polizei teilt folgendes zu dem Sexualdelikt mit: „Nach derzeitigem Ermittlungsstand führten zwei der drei männlichen Begleitpersonen einen gewaltsam erzwungenen Geschlechtsverkehr an der Jugendlichen durch. Bei den beiden Männern handelt es sich um einen 27-jährigen und ein 17-jährigen Afghanen. Bevor die dritte Begleitperson, ein 18-jährigen Afghane, den Geschlechtsverkehr ausüben konnte, kam ein Augenzeuge hinzu, woraufhin die drei Täter die Flucht ergriffen.“

Bei einer umgehend eingeleiteten Fahndung mit einer Vielzahl an Einsatzkräften, bei der auch ein Polizeihubschrauber zum Einsatz kam, konnten Beamte der Polizeiinspektion 31 (Unterhaching) und der Polizeiinspektion 24 (Perlach) die Flüchtigen noch in Nähe des Tatorts festnehmen.

Die Tatverdächtigen wurden in die Haftanstalt des Polizeipräsidium Münchens gebracht und sollen im Laufe des Samstags dem Haftrichter vorgeführt werden.

Die 16-jährige Münchnerin erlitt durch den Übergriff Verletzungen, die ambulant behandelt wurden. Nachdem Beamte vom Fachkommissariat 15 (Sexualdelikte) sich um die Jugendliche gekümmert hatten, wurde sie ihrer Mutter übergeben.

Erst vor kurzem präsentierte Minister Herrmann Schockzahlen

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat vor vor kurzem Schock-Zahlen präsentiert, was die Zahl der Vergewaltigungen in Bayern angeht. Juristen sagen hingegen, das sei erwartbar gewesen – aus statistischen Gründen.

kg/fro, Aktualisiert:

https://www.tz.de/muenchen/region/afghanen-vergewaltigen-16-jaehrige-in-hoehenkirchen-siegertsbrunn-8689800.html

2. Artikel Urteil:

Grausame Tat

Gruppen-Vergewaltigung in Höhenkirchen: Afghanische Asylbewerber verurteilt

Die brutale Tat sorgte für Schlagzeilen in ganz Deutschland: Zwei afghanische Asylbewerber, die eine 16-Jährige vergewaltigt haben, sind jetzt verurteilt worden.

Höhenkirchen-Siegertsbrunn – Es war eine furchtbare Tat, die Bayern erschütterte. Im September 2017 vergewaltigten zwei afghanische Asylbewerber eine 16-Jährige. Die Jugendlichen hatte sich am in einer Unterkunft nahe des Bahnhofs in Höhenkirchen-Siegertsbrunn aufgehalten. Das Trio trank Alkohol und konsumierte Drogen. Als die 16-Jährige gegen 19:30 Uhr ging, begleiteten die Männer (18 und 28 Jahre) sie nach draußen. Das Landgericht München I verurteilte den Älteren gestern zu einer Haftstrafe von sechs Jahren. Der Jüngere erhielt drei Jahre und neun Monate Jugendstrafe.

Gruppen-Vergewaltigung: Gericht bleibt unter Antrag der Staatsanwaltschaft

Mit dem Urteil lag das Gericht nur gering unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die hatte sieben und vier Jahre Gefängnis für die Männer gefordert.

In dem über zwei Monate andauernden Prozess hatte das Gericht zahlreiche Zeugen gehört – darunter auch viele Gutachter. Dabei ging es immer wieder um die Schuldfähigkeit, die möglicherweise aufgrund des Drogenkonsums reduziert gewesen sein könnte. Lange Strecken der Verhandlung fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Die Angeklagten, denen offenbar die Schwere ihrer Tat, einer Vergewaltigung, aufgrund ihrer Herkunft nicht ganz klar war, schliefen mitunter im Verfahren ein, kassierten dafür aber scharfe Kritik durch den Richter.

Der jüngere Angeklagte aus Germering hatte rasch die Tat eingeräumt. Für seinen Landsmann hielt er das Opfer fest, während sich der 28-Jährige aus Großkarolinenfeld an ihr verging. Durch die Schreie war ein Passant auf das Geschehen aufmerksam geworden. Die beiden Afghanen flüchteten, konnten aber später festgenommen werden.

In der Urteilsbegründung fand Richter Stephan Kirchinger nur wenig strafmildernde Argumente. Zwar war der 18-Jährige geständig gewesen und der 28-Jährige hatte bis dato eine weiße Weste vorweisen können, doch die Dreistigkeit, mit der die Männer die 16-Jährige Schritt für Schritt außer Gefecht gesetzt hatten, hielt er für absolut maßlos. Zugunsten der Angeklagten sprach allenfalls die alkoholische Enthemmung sowie die einjährige U-Haft, die für sie besonders hart war, weil sie kein Wort Deutsch sprachen und von niemandem Besuch bekamen.

von Angela Walser, Aktualisiert:
https://www.merkur.de/lokales/muenchen-lk/hoehenkirchen-siegertsbrunn-ort100556/hoehenkirchen-muenchen-gruppen-vergewaltigung-afghanische-asylbewerber-verurteilt-10553426.html
Tags: Gewalt – sexueller Missbrauch – Strafverfahren

„Feministische“ Familienrichterin, sagt „Wir können den Geschichten der Eltern nicht trauen“

Die Familienrichterin vom Amtsgericht Bremen ist kein unbeschriebenes Blatt:
Vorsitzende der Kommission Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften des Deutschen Juristinnenbund.
1.Artikel:

Sabine Heinke  

Hauptseite » Personen-Portal » Sabine Heinke

Sabine Heinke (* 1956), Abitur 1973 in Kassel, Anwältin, dann Richterin am Amtsgericht Bremen, Abt. 61, zeitweise berichtende Richterin des Bundesverfassungsgerichts.

Taten

  • Aktives sexistisches Handeln in einer Vielzahl von Organisationen und Orten: Redakteurin und zeitweise Herausgeberin der feministischen Rechtszeitschrift STREIT, Vorsitzende der Familienrechtsfachkommission im Deutschen Juristinnenbund, Dozentin beim Feministischen Juristinnentag.
  • In einer einzigartigen Verquickung von Ämtern schreibt Heinke an Stellungnahmen für das BVerfG mit, so auch zum denkwürdigen Verfahren 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01, in dem das Sorgerecht für nichteheliche Väter abgelehnt wird. Sie schreibt u.a.: „Die alleinstehende und alleinerziehende Mutter hat das Sorgerecht für ihr Kind inne, braucht niemanden daran zu beteiligen und niemanden zu fragen, und das ist auch gut so“. Gleichzeitig verfasst sie als Gerichtssprecherin an diesem Gericht die ebenso einzigartig einseitige Pressemeldung zum Urteil, in dem sie höhnisch über Väter herzieht.[1]
  • Sie trommelt öffentlich in einer Vielzahl von Interviews gegen das gemeinsame Sorgerecht und fällt durch primitive Äußerungen im BILD-Stil auf wie „Oft wollen die Väter ihren Pflichten nicht nachkommen. Sie heiraten nicht, weil sie keinen Unterhalt für die Frau zahlen wollen.“ [1]
  • Sie tritt aktiv ein gegen eine Beschleunigung von Verfahren zum Umgangsrecht, hat Anteil an der Entwertung des neuen FamFG, betreibt wie ihre geistesverwandte Clique Missbrauch mit dem Gewaltschutzgedanken (djb 2007, Heft 3, S. 35ff) indem sie Partnergewalt immer als allgegenwärtige Männergewalt definiert und durch bloße Gewaltbehauptungen Umgangsrecht und Sorgerecht entwerten will.
  • Sie greift in alle nur irgend möglichen anderen juristischen Reformprojekte ein, um darin ihre radikalfeministischen Vorstellungen (oft erfolgreich) zu realisieren.

Wirkung

  • maßgeblich beteiligt am Fortbestehen des menschenrechtswidrigen und kinderfeindlichen § 1626a BGB
  • maßgeblich beteiligt an der Verfestigung und Stärkung feministischen Gedankenguts in einer Vielzahl von Gremien und Organisationen
  • maßgeblich beteiligt an der Zerstörung der wenigen guten Elemente im Entwurf der FamFG.
  • beteiligt an der Reform des Unterhaltsrechts und des Versorgungsausgleichs
  • nach eigenen Angaben ist sie Teilnehmerin an einem Geschlechterkrieg

Sonstiges

Heinke weiss sehr genau, welche Schäden und Leid sie mitverursacht. Sie gehört zu den Täterinnen, die wissen was sie anrichten. An ihrem Amtsgericht in Bremen hat sie genau mit den Müttern zu tun, denen sie im BVerfG-Verfahren Allmacht zugesprochen hat und kommentiert das lapidar mit „Mütter missbrauchen dieses Recht manchmal schon“.

1999 hätte es sie fast einmal erwischt, kann sich aber Dank ihren Seilschaften halten:

Bei der Verwaltung des Bundesverfassungsgerichts treffen Protestbriefe ein. Grund: Über Karlsruher Diensttelefon und Dienstfax werden eine feministische Zeitschrift betrieben. Die im Impressum des Periodikums „Streit“ angegebenen Amtsnummern gehören Sabine Heinke, die als wissenschaftliche Mitarbeiterin ausgerechnet im Ersten Senat beschäftigt ist – und er befaßt sich mit Grundsatzurteilen zum Familienrecht. Die erklärte Feministin unterschreibt schon mal Flugblätter, in denen das Flüchtlingselend als Geschlechterkrieg interpretiert wird und Männer dabei pauschal als „Brandstifter, Volksverhetzer, Vergewaltiger, Grabschänder“ verurteilt werden. Die von ihr mitbetriebene Zeitschrift „Streit“ macht Front gegen das neue Kindschaftsrecht – Heinke ist der Überzeugung, daß Männer, die nach einer Scheidung das Sorgerecht für die Kinder anstreben, lediglich „Frauen mit Gefühl um Geld“ bringen wollen. [2]

Einzelnachweise

  1. ↑ 1,0 1,1 Das letzte Wort haben die Mütter, Schwarzwälder Bote am 11. Februar 2003
  2.  Der Spiegel 1/1999 vom 4. Januar 1999, S. 19

Netzverweise

Kindesmissbrauch, Nazi-Kult: Ex- SPÖ ler verurteilt

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Sechs Jahre Haft

Kindesmissbrauch, Nazi-Kult: Ex-SPÖler verurteilt

Wegen sexueller Übergriffe auf Unmündige ist am Mittwoch in St. Pölten ein 57-jähriger Mostviertler zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Niederösterreicher zahlreiche Angriffe auf insgesamt neun weibliche Opfer, unter ihnen Verwandte des Angeklagten, vorgeworfen. Die Taten – die „Krone“ berichtete ausführlich darüber – gingen bis zum Jahr 1990 zurück. Der Mann, ein ehemaliger Gemeindepolitiker der Sozialistischen Partei Österreich, war teilweise geständig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Mostviertler wurde unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Vergehen nach dem Waffengesetz – bei ihm wurden unter anderem Nazi-Devotionalien gefunden – verurteilt. Er wurde schuldig gesprochen, teilweise Opfer mit einem Finger vaginal penetriert zu haben. Der 57-Jährige habe sich „zum Schluss im Wesentlichen vollinhaltlich geständig gezeigt“, sagte die Richterin. Der Anklagepunkt der versuchten Vergewaltigung fiel weg, da nicht angenommen wurde, dass der Mann Gewalt angewendet habe.

Zwei Töchter und verwandte Mädchen unter den Opfern
Die Übergriffe sollen im Wohnhaus des 57-Jährigen, in der Nachbarschaft oder beim Spielen im Pool stattgefunden haben. „Die kontradiktorisch einvernommenen Opfer haben die Vorgehensweise des Angeklagten sehr ähnlich geschildert“, sagte der Staatsanwalt. Der Mostviertler soll Momente, in denen er mit den Mädchen alleine war, ausgenutzt haben, um sie ober- oder unterhalb der Kleidung zu berühren. Unter den neun Opfern waren zwei Töchter des Angeklagten, eine Enkelin, zwei Nichten und Freundinnen dieser Verwandten.

Ein Mädchen hatte sich zu Jahresbeginn einer Lehrerin anvertraut, daraufhin meldeten sich weitere Opfer. Der bisher unbescholtene Mann wurde Ende Jänner festgenommen und saß seitdem in Untersuchungshaft. Der Niederösterreicher wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe aus der SPÖ ausgeschlossen.

05.09.2018 14:51
https://www.krone.at/1766675

2.Artikel:

Mostviertel, St. Pölten

Ex-Politiker muss sechs Jahre hinter Gitter 57-Jähriger verging sich an Töchtern, Enkelkindern, Nichten und deren Freundinnen. Für eine Vielzahl von Verbrechen fasste er vor Gericht Gefängnisstrafe aus.

Symbolbild  |  shuterstock.com/ Evlakhov Valeriy
In 27 Jahren gab es neun Opfer“, sagt der Staatsanwalt in einem Prozess gegen einen ehemaligen Kommunalpolitiker. An unmündigen Töchtern, Enkerln, Nichten und Freundinnen der Mädchen verging sich  der 57-Jährige aus dem Bezirk Amstetten, missbrauchte sie teils schwer.

Zeugin glaubwürdig: „Belastungstendenz ist keine zu erkennen“

„Oft nutzte der Angeklagte eine Gelegenheit aus, meistens beim Spielen in einem Pool. Mit der Hand hat er in den Intimbereich der Mädchen gegriffen, diese teilweise intensiv betastet. Wenn Opfer laut geschrien haben, hat er von ihnen abgelassen. Sehr glaubwürdig ist die Aussage einer Zeugin, Belastungstendenz ist keine zu erkennen. Sie sagt, dass der Angeklagte zu 90 Prozent ein super Vater sei, die restlichen zehn Prozent seien das Schlechte an ihm“, setzt Staatsanwalt Karl Wurzer im Prozess am Landesgericht St. Pölten fort.

Ans Tageslicht kam alles heuer Ende Jänner, weil sich eines der Mädchen einer Lehrerin anvertraut und diese Anzeige erstattet hatte. Erst dann erzählten andere Opfer von Übergriffen und der damals noch im Gemeinderat tätige SPÖ-Politiker wurde verhaftet.

Neben teils schwerem sexuellen Missbrauch von Minderjährigen, dem Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen und  Missbrauch eines Autoritätsverhältnissen wird dem 57-Jährigen auch das Vergehen nach dem Waffengesetz vorgeworfen. Illegale Waffen  und Kriegsmaterial wurden bei ihm gefunden.

Laut Opferanwältin Ulrike Koller sei es „den Kindern nicht gutgegangen, sie waren in ihrer Lebensführung beeinträchtigt. Heute wollen sie mit allem abschließen, aber man muss berücksichtigen, dass Folgeschäden möglich sind“.

Der Angeklagte bereut: „Es war eine riesengroße Dummheit und tut mir wahnsinnig leid. Ich wollte den Mädchen nicht wehtun, wir haben beim Baden eine Mordsgaude gehabt“. Und er sagt über eines der Opfer: „Wir waren ein Herz und eine Seele, ich hatte nie das Gefühl, dass sie Angst hatte.“ Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wird der Prozess fortgeführt.

Ein Schöffensenat verurteilt  den 57-Jährigen nach umfangreichem Verfahren zu  sechs Jahren unbedingt verhängter Freiheitsstrafe. „Zum Schluss war der Angeklagte im Wesentlichen voll inhaltlich geständig, Gewalt hat er keine angewendet. Mildernd war sein bisher ordentlicher Lebenswandel, erschwerend die Vielzahl der Verbrechen und die Vielzahl der Opfer“, begründet die vorsitzende Richterin. Der Angeklagte erbittet Bedenkzeit, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.


Wir hatten berichtet

Sexuelle Übergriffe auf Unmündige: Mann vor Gericht Wegen sexueller Übergriffe auf Unmündige ist ein Mostviertler am Mittwoch in St. Pölten vor Gericht gestanden.

Die Staatsanwaltschaft warf dem 57-Jährigen zahlreiche Angriffe seit 1990 auf insgesamt neun weibliche Opfer, unter ihnen Verwandte des Angeklagten, vor. Der Mann, ein ehemaliger SPÖ-Gemeindepolitiker, war teilweise geständig.Der Tatzeitraum erstreckte sich laut Anklage von Herbst 1990 bis Weihnachten 2017. Unter den neun Opfern waren zwei Töchter des Angeklagten, eine Enkelin, zwei Nichten und Freundinnen dieser Verwandten.Die Übergriffe sollen im Wohnhaus des 57-Jährigen, in der Nachbarschaft oder beim Spielen im Pool stattgefunden haben. „Die kontradiktorisch einvernommenen Opfer haben die Vorgehensweise des Angeklagten sehr ähnlich geschildert“, sagte der Staatsanwalt.Der Mostviertler soll Momente, in denen er mit den Mädchen alleine war, ausgenutzt haben, um sie ober- oder unterhalb der Kleidung zu berühren. Dem Mann wurde u.a. „intensives Betasten“ von zu den Tatzeitpunkten unmündigen Opfern, etwa im Brust- oder Genitalbereich, angelastet. Teilweise soll er auch einen Finger in deren Scheide eingeführt haben bzw. dies versucht haben, was der Angeklagte bestritt.Ein Mädchen hatte sich zu Jahresbeginn einer Lehrerin anvertraut, daraufhin meldeten sich weitere Opfer. Der bisher unbescholtene Mann wurde Ende Jänner festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Der Niederösterreicher wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe aus der SPÖ ausgeschlossen.Der Angeklagte, der die ihm angelasteten Taten anfangs bestritten hatte, war am Mittwoch großteils geständig. Er sprach von einem „Fehler“ und einer „riesengroßen Dummheit“. „Ich habe das gemacht, aber ich habe nie einem Mädchen wehtun wollen“, meinte er.Sein Mandant habe ein „sehr gutes Verhältnis“ zu seinen Kindern, hielt der Verteidiger fest. Bei Abwehr oder Ablehnung der Opfer habe der Mann sehr schnell von ihnen abgelassen. Der Rechtsanwalt bat darum, ein Urteil „mit Maß“ zu finden.Zu den Vorwürfen gegen den 57-Jährigen zählten strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, versuchte Vergewaltigung, teils schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses. Auch wegen Vergehen nach dem Waffengesetz musste sich der Pensionist verantworten, weil er je zwei Pistolen, Revolver und Schlagringe sowie Handgranaten besessen haben soll. Der Prozess wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt.

https://www.noen.at/amstetten/mostviertel-st-poelten-ex-politiker-muss-sechs-jahre-hinter-gitter-justiz-niederoesterreich-prozess-sexueller-missbrauch-113058611#

3.Artikel:

Sexuelle Übergriffe auf Töchter und Enkelin: Haft für Mostviertler

SANKT PÖLTEN. Mit sechs Jahren Haft für einen 57-Jährigen hat am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten eine Schöffenverhandlung um jahrzehntelange sexuelle Übergriffe auf Unmündige geendet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(Symbolbild) Bild: Wodicka

Dem Mann waren Übergriffe von 1990 bis Weihnachten 2017 auf insgesamt neun Opfer, darunter zwei Töchter und eine Enkelin, vorgeworfen worden. Der Mostviertler wurde u.a. wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Vergehen nach dem Waffengesetz verurteilt. Er wurde schuldig gesprochen, teilweise Opfer u.a. mit einem Finger vaginal penetriert zu haben.

Der 57-Jährige habe sich „zum Schluss im Wesentlichen vollinhaltlich geständig gezeigt“, sagte die Richterin. Der Anklagepunkt der versuchten Vergewaltigung fiel weg, da nicht angenommen wurde, dass der Mann Gewalt angewendet habe.

Bei einem Strafrahmen von ein bis zehn Jahren wirkten sich das Geständnis, der bisher ordentliche Lebenswandel und der Umstand, dass es teilweise beim Versuch geblieben war, mildernd aus. Erschwerend waren die Vielzahl an Verbrechen und Vergehen, der lange Tatzeitraum sowie die Vielzahl an Opfern. Die Vorhaft seit 25. Jänner werde angerechnet, sagte die Richterin. Vier Opfern wurden als Privatbeteiligten je 1.000 Euro zugesprochen.

Verteidiger Johannes Riedl und Staatsanwalt Karl Wurzer erbaten jeweils drei Tage Bedenkzeit. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

https://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/Sexuelle-UEbergriffe-auf-Toechter-und-Enkelin-Haft-fuer-Mostviertler;art58,2998935

Tags: Prozess St.Pölten – Strafverfahren – Pädophile – Socialist Party of Austria – Child abuse