Ist Kinderarbeit wirklich verboten? Nein . . .

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Dürfen, müssen, sollen: Ist Kinderarbeit wirklich verboten?

Das Bürgerliche Gesetzbuch verpflichtet den Nachwuchs zur Mithilfe im Haushalt

Solange er dem

Solange er dem „elterlichen Haushalt angehört“, ist dieser junge Mann „verpflichtet, in einer seinen Kräften entsprechenden Weise“ zu helfen, so heißt es im Gesetz. Zwingen wird ihn jedoch kein Richter.© Denizo71/shutterstock.com

Die Spülmaschine ausräumen oder den Müll aus dem Haus tragen – keine Aufgaben, die bei Kindern und Jugendlichen hoch im Kurs stehen. Schließlich sind Fernseher oder Computer doch viel wichtiger, wenn Mutter oder Vater an der Zimmertüre klopfen und um Hilfe im Haushalt bitten.

Dabei könnten genervte Eltern ihrem Kind das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB, unter die Nase halten, wenn sie ein genervtes „Ja, gleich“ zu hören bekommen.

Denn rechtlich gesehen, so erklärt Brigitte Schuberth, Nürnberger Fachanwältin für Familienrecht, verpflichtet Paragraf 1619 Kinder dazu, im Haushalt mitzuhelfen.

Was das heißt? Hilft es, dem Sohn oder der Tochter mit dem Paragrafen zu kommen? Räum bitte dein Zimmer auf – sonst verklagen wir dich nach Paragraf 1619. Leere endlich die Spülmaschine, und schau doch mal, was in Paragraf 1619 steht…

Brigitte Schuberth: „Art und Umfang dieser familienrechtlichen Pflicht ist – ganz nach Alter und Fähigkeit der Kinder – unterschiedlich.“ Sie verdeutlicht mit Beispielen: Grundschüler könnten etwa verpflichtet werden, zu helfen, den Tisch abzuräumen. Ältere Kinder könnten Einkäufe erledigen oder die Spülmaschine ein- und ausräumen. Die Gerichte, so die Fachanwältin, haben dreieinhalb bis sieben Wochenstunden bei einem Zwölfjährigen für zumutbar erachtet – bis zu sieben Wochenstunden sind es ab Vollendung des 14. Lebensjahres. In einer Notlage, oder weil beide Elternteile berufstätig sind, kann sich auch eine höhere Wochenstundenzahl ergeben.

„Theoretisch kann man seine Kinder verklagen. Aber wer macht das? Zwangsmittel wäre in solchen Fällen beispielsweise eine Geldstrafe.“ Geldstrafen wegen nicht eingeräumter Spülmaschine? So weit kann es dann doch nicht kommen. „Selbst wenn man einen richterlichen Beschluss erwirken würde, wird das Urteil nicht vollstreckt — von dem häuslichen Frieden ganz zu schweigen“, wendet Brigitte Schuberth ein. Schließlich verbietet die Zivilprozessordnung („Nicht vertretbare Handlung“) das Urteil zu vollstrecken.

„Es wäre ja auch total sinnlos, wenn man sein eigenes Kind verklagen würde, weil es nicht mithilft. Dann hat man es sich wohl vollkommen verscherzt“, sagt Schuberth, die einen solchen Fall in all ihren Jahren als Anwältin noch nicht erlebt hat.

Das Gesetz legt ohnehin bereits Grenzen der Mitwirkungspflicht fest, beispielsweise wenn das Kind in Ausbildung ist. Pflicht zur Rücksichtnahme lautet die Definition. „Steht beispielsweise am nächsten Tag ein wichtiger Mathe-Test für die Schule an, muss das natürlich bedacht werden„, ergänzt die Juristin: „Im Regelfall besteht aber trotzdem noch Zeit, um der Mitwirkungspflicht im Haushalt nachzukommen.“

Ohrfeigen sind verboten

Völlig tabu ist in jedem Fall Gewalt – seit dem Jahr 2000 hält Paragraf 1631 BGB fest: „Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“

Im Klartext: Schläge, Ohrfeigen oder das Schütteln des Kindes ist verboten – aber angemessene Erziehungsmittel wie Hausarrest, Kürzungen des Taschengeldes oder Fernseh- oder Computerverbot sind denkbar, so Anwältin Schuberth. Ihr Tipp: Ganz unabhängig von Paragrafen sollten Eltern bedenken, dass Provokationen von Jugendlichen das Testen von Grenzen signalisieren kann – der Hinweis auf das BGB kann so auch den Eltern als „frecher Spruch“ dienen.

Micha Schneider und Ulrike Löw, 11.01.2018 08:00 Uhr
http://www.nordbayern.de/wirtschaft/durfen-mussen-sollen-ist-kinderarbeit-wirklich-verboten-1.7091098
Tags: Kinderarbeit nicht verboten – Fernsehverbot – Erziehung – Kindererziehung – familienrechtlichen Pflicht- Gewalt – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Mutter – Vater – Jugendliche 

FPÖ schlägt Doppelresidenz für Trennungskinder vor

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Justiz – Parlamentarische Materialien – Stichworte: Nationalrat/Anträge – Vorlagen: Justiz

Antrag der Opposition zu den Themen Trennungskinder:

FPÖ schlägt „Doppelresidenz“ (Shared parenting) für Trennungskinder vor

Bedenken gegen die derzeitige Regelung des Aufenthaltsorts von Trennungskindern melden die Freiheitlichen an. Wie Abgeordneter Norbert Hofer erinnert, schreibt das Gesetz zwingend die Festlegung eines „hauptsächlichen Aufenthaltsorts“ des Kindes vor, was dazu führt, dass derjenige Elternteil – in der Praxis meist die Mutter – , dem dieser Aufenthaltsort zugesprochen wird, alleine über den Wohnort des Kindes entscheiden kann und gegenüber dem anderen Elternteil unterhaltsbezugsberechtigt ist. Dies fördere alte Rollenbilder und verhindere die Erwerbstätigkeit und finanzielle Selbstständigkeit der Frau, warnt Hofer. Männern wiederum werde dadurch weder Anreiz noch die Möglichkeit gegeben, die Versorgung der Kinder zu gleichen Teilen zu übernehmen. Der FPÖ-Abgeordnete fordert nun in einem Entschließungsantrag (835/A(E)) die Einführung einer Doppelresidenz für Trennungskinder, die auf dem Grundsatz der annähernd gleichteiligen Betreuung durch beide Elternteile aufbaut. Vorstellbar ist für Hofer dabei u.a. auch die Aufteilung der Familienbeihilfe, des Familien- und Unterhaltsabsetzbetrags sowie aller mit dem Aufenthaltsort zusammenhängenden Sozialleistungen und Beihilfen auf beide Elternteile.

Parlamentskorrespondenz Nr. 1231 vom 17.12.2014

https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2014/PK1231/

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG.pdf
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert,
dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Änderung des
KindNamRAEG2013 hinsichtlich der Einführung der Doppelresidenz für
Trennungskinder und damit folgende Punkte beinhaltet:


• Die Festlegung einer annähernd gleichteiligen Betreuung, der Doppelresidenz
als erstes Ziel im Scheidungs- und Obsorgeverfahren.

• Die Bestimmung eines Betreuungsanteils als Schlüsselzahl für das Ausmaß
der Doppelresidenz. Der Betreuungsanteil ist das Ausmaß in Prozent, welches
ein Elternteil an Naturalunterhalt leistet. Der Betreuungsanteil kann gerichtlich
oder durch Einigung der Eltern festgelegt und verändert werden.

• Die automatische Anwendung der Gemeinsamen Obsorge bei jedem
Beschluss einer Doppelresidenz.

• Die gesetzliche Schaffung zweier Wohnadressen des Kindes im Falle der
Doppelresidenz.

• Die ausschließlich einvernehmliche Veränderung jedes der beiden Wohnorte,
falls ein Elternteil eine Veränderung des Wohnortes, an dem das Kind bei
Ausübung seines Betreuungsanteiles lebt, anstrebt, und diese Veränderung
die Ausübung der Doppelresidenz beim anderen Elternteil behindert oder den
Bedürfnissen des Kindes, insbesondere des stabilen Besuchs der gleichen
Schule, im Wege steht. Bei der Auswahl des Schulstandortes ist die
Erreichbarkeit von beiden Elternteilen zu berücksichtigen.

• Die Unterstützung von Eltern bei der Einführung und Aufrechterhaltung der
Doppelresidenz. Zu diesem Zweck hat ein entsprechender richterlicher Auftrag
an die Familiengerichtshilfen im Rahmen der Verhängung der Doppelresidenz
zu ergehen, Eltern bei einvernehmlicher Entscheidungsfindung zu
unterstützen und diese dazu anzuhalten, die Pflegeleistung und Erziehung
auch des anderen Elternteils zu akzeptieren und zu unterstützen.

• Die Änderung des Natural- und Geldunterhalts § 231. (2): „Der Elternteil, der
den Haushalt führt, in dem er das Kind betreut, leistet dadurch seinen Beitrag.“
Ist eine Doppelresidenz festgelegt, so gilt der festgelegte Betreuungsanteil
jedes Elternteils als anrechenbar auf den Geldunterhalt. Bei annähernd
gleichteiliger Betreuung entfällt die Unterhaltsverpflichtung zu Gänze. Die
Judikatur spricht bei 1/3 bereits von einer gleichteiligen Betreuung. die
Rechnung mit 50% stimmt insofern nicht, als bereits ab geringer
Betreuungsquote Kosten für Zimmer, Bett, Spielsachen anfallen. Unabhängig
davon ob dies 1 oder 7 Tage pro Woche genutzt wird.)“

• Die Aufteilung von Familienbeihilfe, Familien- und Unterhaltsabsetzbetrag
sowie aller, mit dem Aufenthaltsort zusammenhängender Sozialleistungen und
Beihilfen.


2 von 3 835/A(E) XXV. GP – Entschließungsantrag (elektr. übermittelte Version)
http://www.parlament.gv.at
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

• Die Aufnahme der Pflicht beider Eltern, gleichteilige Betreuung im Sinne der
Doppelresidenz nach Kräften zu unterstützen, in das Wohlverhaltensgebot (§
159) Das Wohlverhaltensgebot muss endlich durchsetzbar sein und bei
Verstößen strafrechtliche Konsequenzen haben!

• Beschlüsse zur Doppelresidenz sind tatsächlich durchsetzbar, als Verstoß
gegen das Wohlverhaltensgebot, zu gestalten. Die Durchsetzung ist
konsequent mittels Androhung von Ordnungsstrafen und nötigenfalls
Umsetzung derselben zu gestalten (siehe Cochemer Praxis).“


In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Justizausschuss ersucht.

Tags: Familienpolitik – Familienrecht – Familie – Gesellschaftspolitik – Trennung – Eltern – Eltern-Kind-Entfremdung – Väter – Obsorge – KindNamRÄG 2013 – Kindeswohl – Gesetzgeber – Gleichberechtigung Gleichstellung – Vaterlose Gesellschaft –  Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetzes 2013 – Zivilrecht (Bürgerliches Recht, Handels-, Wettbewerbs- und Urheberrecht) – Familienpolitik

FDP fordert Doppelresidenz im Familienrecht

Liebe Väter bitte unterstützt die FDP, damit auch entsorgte, entfremdete  Väter, teilweise auch Mütter  nach Trennung oder Scheidung 50/50 Umgangsrecht mit ihren Kindern durch die Doppelresidenz bekommen.
So kann es nicht weiter gehen, viele entsorgte Elternteile haben jahrelang schwere Depressionen und werden alleine mit dieser Diskriminierung nicht fertig, weil der Staat noch kein Gesetz zusammengebracht hat und noch immer die Ein-Eltern-Politik fördert. Für viele entsorgte Eltern ist der einzige Ausweg Suizid, 3/4 in Österreich und Deutschland sind Männer.

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In American family law, equal access rights mean 50/50 shared parenting. In German-speaking countries one speaks of „double residence=Doppelresidenz“ or „exchange model=Wechselmodell“
The new party in the German government „FDP“ has this as a coalition operation in their program.
Angela Merkel (CDU), Greens, however, continue to support the one-parent policy.

Admin of Family & Family law germany austria, am 12-11-2017

Artikel:

Familienrecht: Und das Kind gehört zu Mama

Die FDP will, dass Trennungskinder ein Recht darauf haben, abwechselnd bei Vater und Mutter zu leben. Doch Union und Grüne wehren sich. Wir erklären das Wechselmodell.
Familienrecht: Eine Woche bei Mama, eine Woche bei Papa: Immer mehr Eltern praktizieren nach der Trennung das sogenannte Wechselmodell – auch wenn es im Familienrecht noch nicht verankert ist.
Eine Woche bei Mama, eine Woche bei Papa: Immer mehr Eltern praktizieren nach der Trennung das sogenannte Wechselmodell.

Worum geht es?

FDP, Grüne und Union finden zwar überraschend viele Gemeinsamkeiten in der Familienpolitik. Doch einen Paradigmenwechsel wollen zumindest Union und Grüne nicht mittragen: Die FDP hatte gefordert, das sogenannte Wechselmodell für Kinder bei einer Trennung der Eltern zur Regel zu machen. Das würde bedeuten, dass beide Elternteile nach einer Trennung gleichberechtigt die Kinderbetreuung übernehmen. Betroffen davon wären alle Familien, in denen sich das getrennte Paar nicht auf ein Betreuungsmodell für die Kinder einigen kann – egal ob verheiratet oder unverheiratet.

Am Donnerstag hatte ein Bündnis von 60 verschiedenen Verbänden, Initiativen, Juristen, Psychologen und Therapeuten in einer gemeinsamen Erklärung die sogenannte Doppelresidenz als Leitmodell im Familienrecht gefordert. Der Widerstand gegen den FDP-Vorschlag hat verschiedenen Gründe: Während die Grünen Familien nicht so stark in ihren Möglichkeiten beschränken wollen, hält die Union (CDU/CSU) am traditionellen Familienbild fest.

Was ist das Doppelresidenz-Modell?

Doppelresidenz bedeutet, dass sich die Eltern die erzieherische und materielle Verantwortung teilen. Das Kind lebt bei diesem Modell sowohl bei der Mutter als auch beim Vater und nicht überwiegend bei einem von beiden. Eine Woche bei Mama, eine Woche bei Papa. „Damit es funktioniert, dürfen die Eltern nicht weit voneinander entfernt wohnen. Den Mittelpunkt bildet dabei das soziale Umfeld des Kindes“, sagt Markus Witt vom Aktionsbündnis Doppelresidenz. Rechtlich betrachtet kommt das Modell einem Anspruch des Kindes gleich, zu gleichen Anteilen bei Vater wie Mutter leben zu dürfen.

Wie war es bisher?

Bisher ist das sogenannte Residenzmodell üblich. Kinder leben im Trennungsfall meist überwiegend bei einem Elternteil, in der Regel bei der Mutter. Streiten sich die Eltern darüber, bei welchem Elternteil das Kind überwiegend wohnen soll, sprechen sich die Familiengerichte eher für die Mutter aus. Das liegt an den bisherigen rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich stark an einem traditionellen Familienbild orientieren: Die Mutter kümmert sich um die Kinder, der Vater sorgt für Finanzen.

Warum wird das Wechselmodell gefordert?

Es gibt immer mehr Väter und Mütter, die sich auch nach der Trennung die Erziehung teilen wollen. Tatsächlich zeigt der Monitor Familienforschung des Bundesfamilienministerium aus dem Jahr 2015, dass die gleichberechtigte Aufteilung der Erziehungs- und Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen das bevorzugte Familienmodell ist. Bereits heute praktiziert immerhin fast ein Viertel der getrennten Eltern mit ihren Kindern das Wechselmodell. Nach einer kürzlich veröffentlichten Allensbach-Studie sind 93 Prozent dieser Eltern auch zufrieden mit dieser Aufteilung.

Das Residenzmodell hat außerdem viele Nachteile: Väter sehen ihre Kinder trotz Sorge- und Umgangsrecht in vielen Fällen nur am Wochenende, müssen aber einen Großteil der materiellen Last alleine schultern. Die Mütter wiederum tragen die Hauptlast der Erziehung und können als Alleinerziehende Familie und Beruf nur schwer vereinbaren. Viele können nur Teilzeit arbeiten, erwerben daher weniger Rentenansprüche und sind im Alter von Armut bedroht. Oft geht es auch den Kindern bei dieser Aufteilung nicht gut, weil sie sich mehr Zeit mit beiden Elternteilen wünschen. Studien zufolge leiden Kinder darunter, wenn sich die Eltern über die Aufteilung streiten oder sie ein Elternteil nur noch am Wochenende sehen. Experten gehen davon aus, dass die Bindungsfähigkeit durch gleichberechtigte Elternschaft gefördert wird.

Die Position der Väter würde gestärkt

Wer würde von einer Änderung profitieren?

Weil die bisherige Rechtsprechung noch immer an einem konservativen Leitbild orientiert ist, haben Väter oft das Nachsehen, ihre Position würde also gestärkt. Im Februar hatte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil dieses Modell gestärktk (Az. XII ZB 601/15). Und schon im Mai 2013 gab es eine Reform des Sorgerechts für unverheiratete Eltern: Seither können Väter, die nicht mit der Mutter ihres Kindes verheiratet sind, das gemeinsame Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter bekommen.

Würde sich auch am Sorgerecht etwas ändern?

Das Sorgerecht besteht unabhängig vom Umgangsrecht – und umgekehrt. Wer das Sorgerecht hat, darf über Angelegenheiten des Kindes entscheiden, also zum Beispiel die Kita oder die Schule aussuchen. Damit ein Kind zu gleichen Teilen bei seinen getrennten Eltern leben kann, ist es von Vorteil, wenn beide auch das Sorgerecht haben – zwingend ist es aber nicht.

Das Umgangsrecht bedeutet, dass jedes Elternteil ein Recht auf den Umgang mit seinem Kind hat, selbst dann, wenn es nicht das Sorgerecht hat. Das Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Sowohl das Sorge- als auch das Umgangsrecht orientieren sich am Wohl des Kindes.

Wie viele Familien wären betroffen?

Das Aktionsbündnis schätzt, dass das Umgangsrecht von mindestens 250.000 Kindern pro Jahr für die Regelung infrage kämen. „In rund 56.000 Fällen pro Jahr müssen bisher die Familiengerichte hierzulande eine Aufteilung zwischen zerstrittenen Eltern finden“, sagt Witt. Es könnten aber noch viel mehr Familien sein. Denn immer weniger Eltern sind miteinander verheiratet. Kommt es zur Trennung, tauchen diese Fälle in keiner Statistik auf.

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-11/familienrecht-trennung-kinder-aufenthaltsbestimmungsrecht/komplettansicht
Tags: Ungangsrecht – Sorgerecht – shared Parenting – Familienrechte – Gleichberechtigung – Right of access – custody – shared parenting – family rights – equal rights – germany

Warum werden Väter bei der Scheidung noch immer benachteiligt?

POLITIK

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Eine Trennung ist immer schwierig – kommen Kinder hinzu, ist Streit leider oft vorprogrammiert. (Foto: dpa)

Der nervige Zoff ums Kind

Warum eigentlich werden Väter bei der Scheidung noch immer benachteiligt? Die neue Regierung sollte das ändern

Der Vorschlag von Ex-Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD) kam, politisch gesprochen, unmittelbar vor Toresschluss: Trennungsväter sollen rechtlich besser gestellt, die gemeinsame Erziehung von Kindern soll fortan erleichtert werden. Dass sich der frisch gewählte Bundestag zeitnah damit befasst, darf man bezweifeln. Leider. Zunächst muss überhaupt erst mal eine neue Bundesregierung gebildet werden – die SPD wird nach Lage der Dinge nicht mehr dabei sein.

Allerdings stünde es allen Parteien gut an, mit dieser massiven Diskriminierung – betroffen sind vor allem Männer – aufzuräumen. Konkret dachte SPD-Frau Barley erst mal nur an die Aufhebung der steuerlichen Benachteiligung von Trennungsvätern.

In der Praxis sieht das nämlich momentan so aus: Das Kind lebt nach der Trennung oder Scheidung meist bei der Mutter, aber der Vater hat es am Wochenende bei sich und während der Hälfte der Schulferien und Feiertage. In dieser Zeit kauft er für das Kind Essen und Trinken, geht mit ihm ins Kino und ins Erlebnisbad, und wenn es überraschend kalt wird während der Besuche und das Kind in Sommerjacke und Sneakers ankam, dann kauft der Papa eben auch mal einen zusätzlichen neuen Anorak und feste Stiefel. Wenn es sich obendrein um Geschwisterkinder handelt, kommen da rasch nicht unerhebliche Summen zusammen. Für den gebürtigen Sachsen Hartmut K. (40), der beruflich viel in Nürnberg zu tun hat, kommen noch horrende Fahrtkosten hinzu. Sein Kind wohnt mehrere Hundert Kilometer entfernt, und die Mutter weigert sich, ihm bei der Fahrtstrecke zum Abholen entgegenzukommen. Alle 14 Tage ist er deshalb stundenlang unterwegs.

Doch von all diesen Beträgen darf der Trennungsvater nicht einen einzigen Cent beim an die Mutter zu zahlenden monatlichen Unterhalt geltend machen – auch wenn sich das Kind in manchen Fällen rund ein Drittel des Jahres bei ihm aufhält.

Die CSU wiegelt ab

Doch damit nicht genug der staatlich verordneten Ungleichbehandlung: Während die Mutter den vollen steuerlichen Entlastungsbetrag geltend machen darf, muss der Ferien- und Wochenendvater die ungünstige Steuerklasse 1 akzeptieren. Die Behörden billigen ihr die Steuerklasse 2 auch dann noch zu, wenn sie bereits wieder in einer festen Partnerschaft lebt. Solange der neue Partner in der gemeinsamen Wohnung nicht polizeilich gemeldet ist, ist für den Fiskus und die Jugendämter alles in bester Ordnung.

Natürlich könnte man einwenden: Dann sollten sich die Väter um das Wechselmodell bemühen. Würden die meisten ja auch gern. Doch noch ist die Rechtslage so, dass ein Wechselmodell – das Kind ist abwechselnd eine Woche beim Vater, dann eine Woche bei der Mutter – von den Familiengerichten nur angeordnet wird, wenn die Eltern sich einig sind. Meist aber sind die Mütter dagegen.

Logisch: Denn in diesem Fall bekämen sie vom Kindsvater ja keinen Cent monatlichen Unterhalt, müssten aber die Hälfte sämtlicher Kosten des Nachwuchses tragen und auch allein eine entsprechend große Wohnung finanzieren. Das Wechselmodell lohnt sich für sie ökonomisch nicht.

In neun von zehn Streitfällen ordnen die Familiengerichte übrigens an, dass die Kinder nach der Trennung bei der Mutter statt beim Vater leben sollen.

Ein auf Scheidungsrecht spezialisierter Münchner Anwalt meinte, da spuke wohl in vielen Richterköpfen noch das antiquierte Bild der armen, verlassenen Ehefrau und Mutter herum. Nach seiner Erfahrung gingen aber inzwischen mehr als zwei Drittel der Scheidungsinitiativen von den Frauen aus. Und häufig sei auch längst ein neuer Partner präsent.

Barley schlägt in einem ersten Schritt vor, ab einem Betreuungsanteil von einem Drittel auch den zweiten Elternteil steuerlich besserzustellen. Bei getrennt Erziehenden soll für beide ein Steuerabzugsbetrag von 550 Euro gelten. Die Kosten sie auf 270 bis 310 Millionen Euro.

Patrick Simon vom Vorstand der Väterinitiative München erklärt: „Wir begrüßen Änderungsvorschläge dann, wenn dadurch kein Elternteil gegenüber dem früheren Status schlechter gestellt wird. Steuererleichterungen für den Vater sollen also nicht mit jenen der Mutter verrechnet werden müssen.“ Zur angedachten Ausweitung des Wechselmodells meint Simon, dass dieses in anderen EU-Ländern – etwa Belgien – längst die Regel sei. „Das sollte, wenn es dem Kindeswohl dient, auch in der Bundesrepublik so werden.“

Politischer Widerstand ist indes sicher. Bisher waren es vor allem CSU-Politiker, die sich Reformen des Familienrechts widersetzten. Auch Bayerns Sozialministerin Emilia Müller gilt in dieser Frage als nicht besonders innovativ.

Und auch in der Unions-Bundestagsfraktion überwiegt die Skepsis. Man halte nichts von „staatlichen Anordnungen, insbesondere gegen den absoluten Willen eines Elternteils“, so Marcus Weinberg, familienpolitischer Sprecher. Beim Wechselmodell sei die „Einzelfallprüfung unabdingbar“. Voraussetzung sei „eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern“. Die Union glaube nicht, „dass der Gesetzgeber ein einheitliches Leitbild vorgeben kann“. Die Grünen wiederum wollen sich zu dem heiklen Thema erst gar nicht äußern. Eine BSZ-Anfrage an Franziska Brantner, die familienpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, blieb unbeantwortet.
(André Paul)

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 Tags: Doppelresidenz – Steuerbonus – Steuerabschreibung – Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindesunterhalt – Alimente – Vaterlose Gesellschaft – Steuerrecht 

Kommentare (17)

  1. Klaus Peter Schmidt vor 1 Woche
    Wow, wird endlich Zeit das die Diskriminierung der Väter aufhört. Selbst wenn man als Vater die Hauptbezugsperson des Kindes war und die komplette Elternzeit mit ihm verbracht hat und ein Gutachten sogar bestätigt das der Kindesvater genauso in der Lage ist das Kind zu betreuen und zu versorgen wird das Kind gegen seinen Willen per Gerichtsbeschluss zur Mutter verfrachtet und von dort dann jegliche Kommunikation und Einigung boykottiert.
  2. Marc Fengel vor 1 Woche
    Also ich persönlich als selber betroffener Vater halte es für einen absoluten Hohn, wie CDU / CSU und das gesamte politische Spektrum das Thema mit Füßen treten. Es steht derzeit in keinem Gesetzt, dass das Kind bei einer Trennung automatisch der Mutter zuzusprechen ist.
    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass selbst wenn die Voraussetzungen für ein Wechselmodell gegeben sind, kann die Mutter durch Umziehen das Kind vom Vater entziehen und so eine hohe Entfernung schaffen. Das entspricht sicherlich nicht den Interessen des Kindes neben der Trennungssituation der Eltern auch noch aus seinem gewohnten Umfeld herausgerissen zu werden.
    Ja. Auch als Vater hat man rechte und Pflichten für das Kind. Doch was nützt mir ein Aufenthaltsbestimmungsrecht als Teil der elterlichen Sorge, das wenn ich es ausüben möchte ich als Vater in der Beweislast bin, dass dies im Sinne des Kindes ist. ICH VERMEIDE HIER DEN BEGRIFF KINDESWOHL ABSICHTLICH, DA DIESER BEGRIFF DER REINE INBEGRIFF DER KINDESMISSHANDLUNG DES STAATES ZUM WOHLE DER MÜTTER IST. Ein Kind gehört zur Mutter, das ist die gängige Meinung. In dem Artikel geht klar dar Problem hervor. 1. Wechselmodell ja , aber nur wenn es die Mutter möchte. 2. Es ist eine finanzielle Entscheidung der Mutter, was einer Prostitution gleich kommt. Sie verkauft sozusagen ihr Kind. 3. Wenn sich die Eltern nicht einig sind, wird das Familiengericht hinzugezogen. Auch da stehen über Arbeitsämter, Jugendämter, Frauen Verbände und über das Mittel der Prozesskostenhilfe der Mutter alle Türen offen. Während der Vater, der meistens der Hauptverdiener der Familie war hier neben der Beweislastumkehr auch das komplette finanzielle Risiko selber trägt. Ganz zu schweigen von den steuerlichen Nachteilen, die aus dem Artikel hervorgehen.
    WER ES NICHT SELBER ERLEBT, DER WIRD ES NICHT GLAUBEN, schrieb Hermann Danne in seinem Buch Femokratur Deutschland. Eine Fallsammlung von Betroffenen Vätern, die leider keine Ei zelfallenzscheidungen sind.
    Wir sind in unserer heutigen Gesellschaft so weit, glauben wir, wie lassen den Familiennachzug fü Flüchtlinge weil Kinder das Recht auf beide Eltern haben, wird setzten so viel in das Thema Beruf und Familie, machen und aber keine Gedanken wie die Vereinbarkeit nach der gescheiterten Beziehung fortbestehen kann, der unterhaltsvorschuss wird von der SPD Gang gross propagiert aber es kommt kein Ton von Vater- Kind rechten.
    Leider werden Väter hier noch immer von der Gesellschaft ins falsche Licht gerückt. Der Vater, der die Familie verlässt. Diese Zeiten sind lange rum. ES SIND EHR DIE ZEITEN, IN DENEN ES EINEM VATER DURCH DAS SYSTEM NICHT MÖGLICH IST SEINER ROLLE ALS VATER NACHKOMMEN ZU KÖMMEN .Wir sagen hier in Deutschland, dass wir ein gerechtere System brauchen, wir sagen immer, dass wir vorurteilsfrei Dinge bewerten müssen und vorallem sollen wir, was ich auch persönlich sehr begrüße frei von irgendwelchen Ideologien sein.
    Nur wenn unser Familienrechtssystem bei Uneinigkeit der Eltern die sogenannte Einzelfallentscheidung herbeiführt, diese jedoch zu über 90% im Sinne der Mutter ausgehen, dann frage ich mich ob wir hier noch von Einzelfallentscheidung oder einem ideologisch geprägtem System Sprechen?Marc Fengel
  3. Max vor 1 Woche

    Wow. Das wurde mal Zeit, besonders im teilwesie noch konservativ geprägten Bayern ein herausragender Text! Ich kann mich den Argumenten von Marc Fengel hier im Kommentarbereich nur anschließen.

    Ich frage mich nur ständig, was eigentlich noch passieren muss, daß man als Vater gleichberechtigt vor der Justiz und der sogenannten Helferindustrie wahrgenommen wird.

    WER ES NICHT SELBER ERLEBT, DER WIRD ES NICHT GLAUBEN –> stimme diesem Satz voll zu. Wer einmal als Vater auf einem deutschen Jugenamt versucht hat, eine sachliche Diskussion über sein Kind zu führen, weiß was ich meine.
    Lassen Sie es mich mit einem totalitären Staat wie Nordkorea vergleichen: Dort ist der Führer gottgleich. Bie uns ist es nach einer Trennung die Mutter. Widerworte, negative Aussagen über die Mutter kann und darf es nicht geben. Alles wird so hingebogen, daß es dem Willen der Mutter entspricht. Wenn Sie meinen daß ich übertreibe, schauen Sie sich mal in diversen sozialen Netzwerken um. Da wimmelt es nur so von Leidensgenossen.

  4. Xaver vor 1 Woche
    Man kann im gesetzteren Alter also jedem jungen Mann, der noch halbwegs seine Sinne beisammen hat, nur eines raten: Hände weg von jeder festen Beziehung zu einer Frau oder gar einer Familie. Sollen sie doch glücklich werden in ihrer Emanzipation und Selbstverwirklichung.
  5. Johannes Zink vor 1 Woche

    Beseitigung von Diskriminierungen – die gibt es hierzulande politisch korrekt immer dann, wenn sich Frauen benachteiligt fühlen. So ist es ein Fortschritt, dass die Medien neuerdings über die systematische Ungleichbehandlung von Trennungseltern bei Familienberatung und -gerichten schreiben, obwohl dort massiv Väter betroffen sind. Ein Fortschritt ist auch die einsetzende Abwanderung der Betroffenen von den diskriminierenden Parteien bei Wahlen.

    Diese Tendenz wird weiter steigen, wenn die Politik sich nicht zeitnah genauso engagiert für den Bindungserhalt von Trennungskindern zu beiden Eltern einsetzt und damit einen Paradigmenwechsel herbeiführt, wie sie es in Windeseile bei der „Ehe für alle“ gewollt hat.

    Gemeinsame Elternverantwortung auf Augenhöhe dient in erster Linie den Kindesbedürfnissen und ist international schon weit verbreitet („shared parenting“). Es ist unredlich, wenn Politiker dabei von „staatlicher Anordnung“ reden. Es geht allein um die kindgerechte Lösung von strittigen Fällen, in denen bisher gesetzlich verbrämt ein Elternteil ausgegrenzt und auf seine ökonomische Rolle als Zahlmeister reduziert wird.

    „Shared parenting“ mit Kindern in Doppelresidenz ermöglicht nebenbei auch die bestmögliche Gestaltung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für beide Eltern. Die Politik verfolgt dieses Ziel vor Trennung/Scheidung und sollte per Wahlentscheidung dazu angehalten werden, es auch für die große Zahl der Trennungsfamilien zeitnah gesetzlich zu gewährleisten.

  6. Liberaler vor 1 Woche

    Wenn der Staat sich ‚raushalten‘ möchte und ‚keine Betreuungsform‘ vorschreiben möchte, dann ist das Wechselmodell die perfekte Lösung für Verhandlungen.

    Nur das Residenzmodell sollte der Einzelfallprüfung unterliegen.

    Ich möchte noch auf die Resolution 2079 des Europarates verweisen in der die Mitgliedsländer zur Umsetzung des Wechselmodells angehalten werden.

  7. kaaaay vor 1 Woche
    Meist, wenn man über das Wechselmodell liest, liest man auch Floskeln wie *Man halte nichts von – staatlichen Anordnungen, insbesondere gegen den absoluten Willen eines Elternteils*. Es ist schon interessant, wie man dann aber immer gegen den Willen des (meist) Vaters den Lebensmittelpunkt bei der Mutter festlegt. Dies ist also „gegen den Willen eines Elternteils“ möglich, alles andere aber nicht? Komisch 😉
  8. Vater sein und Vater bleiben vor 1 Woche
    Sehr geehrter Herr Weinberg,
    ein kleinen Moment der Besinnung bitte.
    Zu ihren Äußerungen, zu staatlichen Anordnungen…
    Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern…. Fähigkeiten sind erlernbar.
    Nur wer nicht will kann sich verweigern und behauptet, die Kommunikation sei gestört.
    Es müsste aber eigentlich lauten, eine Einzelfallprüfung für ein Residenzmodell sei unabdingbar.
    Da es sich andernfalls um einen Eingriff in das Grundrecht der Eltern handelt.
    GG Art 6 Abs 2!
    Ebenfalls widerspricht Ihre Haltung dem Gedanken aus GG Artikel 3!
    Ein weiterer Eingriff wären die Kinderrechte!
    Artikel 7 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention, eventuell sind Sie ja ein Gegner von Kinderrechten.
    Womit begründen Sie Ihre getroffenen Aussagen, das für ein Wechselmodell eine Einzelfallprüfung unabdingbar ist?
    Bitte nennen Sie mir EINE Studie aus der hervorgeht, dass das Residenzmodell im Interesse des Kindes liegt. Sollten Sie dieser Bitte nicht nachkommen, würde ich mir an ihrer Stelle überlegen, ob ich als familienpolitischen Sprecher nicht noch mehr Schaden anrichte, wenn ich diese Funktion weiterhin ausübe und weiterhin ideologisch Geprägte Thesen vortrage, oder wollen Sie noch weiter rechts außen liegen als die AFD? Die sich ja für das Wechselmodell nach Trennung ausgesprochen hatte.
    P.S. Wäre eine Einzelfallprüfung für das Wechselmodell, nicht ebenfalls eine staatliche Anordnung, von der Sie ja nichts halten?
  9. PatentlyAbsurd vor 1 Woche
    „Absoluter Wille eines Elternteils“ ist in diesem Zusammenhang der Wille der Mutter, der in einem absolutistischen System nur absolut sein kann. Der Umstand, dass der Umgangsboykott durch die Mutter dann auch gegen den Willen eines Elternteils erfolgt, ist unerheblich, da der Wille des Vaters nicht absolut sein kann.
  10. Perle vor 1 Woche
    Sollte nicht endlich mal der Wille des Kindes, um das es letztendlich geht, mehr berücksichtigt werden. Es gibt doch mehr als genug Beispiel dafür, das es zum Teil einfach nur um reine Machtspiele von einer Seite her geht. Es sollte vom Staat gar kein Model festgelegt werden, denn der Staat kann weder die einzelne Situation noch die betreffende Personen kennen. Also muss es eher zu Pflichtprogramm werden, das bei jeder Trennung, das individuell erarbeitet werden soll. Das Jugendamt eine komplette neutrale Stelle bleibt und sich von keiner Seite manipulieren laesst. Das ab einer bestimmten Reife des Kindes auch das Kind mit angehört wird. Nicht für jedes Kind ist das Wechselmodel die Lösung. Es muss ein Mittelweg her und der kann nur mit allen Parteien und eine wirklich neutrale Stelle her. Es sollte auch endlich Pflicht werden, das eine festgelegter Umgangsplan auch von allen eingehalten wird. Nicht nur der Betreuende Elternteil und das Kind verpflichtet sind, das zu machen, aber der Umgangselternteil machen kann was er will. Sprich einfach nicht kommt oder absagt etc. Es geht immer noch um das Kind und nicht die Befindlichkeiten der Eltern. Auch der Schutz des Kindes sollte besser ausgebaut werden. Gerade bei sexuellen Missbrauch, Gewalt in der Familie und Drogenkonsum. Auch wenn es bei Gewalt in der Familie nicht immer gegen das Kind ging, ist die Gefahr nicht zu unterschätzen. Es sollten klare Auflagen geben, diese erfüllt werden müssen, bevor ein Kind Umgang zu dem entsprechenden Elternteil bekommt. Begleitend nutzt hier wenig bis gar nichts. Wer nicht gewillt ist diese Auflagen zu erfüllen, der darf keinen Kontakt haben.
  11. mampa vor 1 Woche
    Und so war es bei mir auch! Ich, Vater, 2,5 Jahren in Elternzeit, dann wegen neue Liebe Verlassen.
    Inzwischen lässt mir die Mutter meine Kinder 42% betreuen. 50% bekommen wir nicht, womit hätte sie sich sonst ein Haus kaufen können. Verdient mehr als ich, kassiert Kindergeld und Unterhalt und fährt mehrmals im Jahr in Urlaub. Ich selber muss jeden Cent zählen und verbringe mangels Geld die WE zuhause mit den Kindern. Kleidung muss ich auch kaufen, weil es den Kindern peinlich ist mit Reisetaschen in die Schule zu gehen. Und das obwohl sie das zweite Kind eigentlich abtreiben wollte. Schon traurig wie die Emanzipation inzwischen zur Diskriminierung der Väter führt. Diese Tatsachen haben meine Wahlentscheidung erheblich beeinflusst.
  12. Wechselmodellpraktizierender vor 1 Woche

    Interessant – Willkommen Bayern im 21. Jhd!

    Nach Grundgesetz Art. 3 (Gleichberechtigung) und Art.6 (bes. Abs. 2: Pflege und Erziehung sind das natürliche Recht der Eltern) als auch Europarat Resolution 2079 (Wechselmodell als Standard) und dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom Februar 2017 (Wechselmodell kann auch gegen den Willen eines Elternteiles angeordnet werden) steht hoffentlich dem Wechselmodell als Standard nichts mehr entgegen.

    Es wäre auch zu überlegen, eine Wahrheitspflicht für alle Anwälte, Jugendamt und allg. Sozialdienst vor Gericht mit einzuführen.

    Weshalb sich hartnäckig die Gerüchte der Wechselmodellgegner halten, ist mir völlig schleierhaft. Scheinbar fehlt hier sowohl ein Lösungswille als auch schlicht und ergreifend die praktische Erfahrung.

    Zum Beispiel die Aussage, ein Wechselmodell würde nur dann funktionieren, wenn sich die Eltern verstünden, ist völliger Unsinn. Meine Kinder leben seit 4 Jahren eine Woche bei mir (Papa) und eine Woche bei der Mutter. Die Eltern können sich nicht im geringsten ausstehen, eine Kommunikation läuft ausschließlich asynchron (Übergabebuch/Email). Den Kindern geht es jedoch prächtig, haben sie doch beide Eltern zu gleichen Teilen.

    Sollte irgendwer dies hier lesen und ernsthafte Fragen haben – ich stehe als Wechselmodellpraktizierender mit rund 4 Jahren „Berufserfahrung“ mit meinem „hochstrittigen Fall“ sehr gerne zur Verfügung.

  13. Hans Engelmayer vor 1 Woche
    Frank-Walter Steinmeier hat es richtig erkannt: „Es sind andere Mauern entstanden“. Das absurd schlecht gezimmerte Familienrecht ist eine davon.
    Wo nach der Trennung zwei Eltern gleich gefördert und gleich gefordert werden müssten, gilt stattdessen das realitätsfremde Prinzip „einer betreut, einer bezahlt“. Dies ist die willkürliche Aufteilung zweier gleicher Eltern in zwei diametral unterschiedliche Rollen. Einer wird Gewinner, einer Verlierer. Aus Eltern werden Gegner.
    Es gibt heute in Deutschland mehr Verfahren im Familiengericht als Neugeburten. 40% der „Alleinerziehenden“ landen – wenig überraschend – dauerhaft im Harz IV Bezug. Genauso viele Elternteile verlieren den Kontakt zu ihren Kindern. Enorme Kosten und viel Leid auf beiden Seiten. Unser antiquiertes Familienrecht ein Erfolgsmodell?
    Während die Mutter in fast allen Fällen als „alleinerziehend“, „alleinbestimmend“ und „alleinbekommend“ aus der Trennung hervorgeht, ist es im Normalfall der Vater, der per Gesetz die Alltagsnähe zu seinen Kindern verliert und alleinig mit den Kosten der Familie in beiden Haushalten belastet wird. Das ist Diskriminierung. Diskriminierung ist keine Lappalie! Sie erzeugt Wut und Ablehnung.
    Und wir Trennungsväter sind eine große Gruppe. Bei derzeit zwei Millionen „Alleinerziehenden“ gibt es auch zwei Millionen dazu passende Trennungsväter. Und auch die Väter von bereits volljährigen Kindern haben die bitteren Jahre als Trennungsväter nicht vergessen. Wir tragen den Staat mit unseren Steuern und werden doch von der Politik schamlos ignoriert. Jetzt haben wir unser Kreuz gesetzt. Die Bundestagswahl hat es gezeigt. Und die nächste Wahl kommt bestimmt.
    Die Politik will uns glauben machen, dass unsere vornehmlichen Probleme im Bereich der Zuwanderung und dem Erstarken der AFD zu finden wären. Da liegen unsere Volksvertreter grundlegend falsch und sie haben dies noch immer nicht erkannt. Die weit überwiegende Mehrheit von uns hat kein Problem damit, Seite an Seite mit den neuen Mitbürgern zu leben. Das lässt sich friedlich und unaufgeregt organisieren. Und die AFD ist eindeutig mehr Auswirkung als Ursache von Problemen.
    Was uns Trennungsväter wirklich belastet, ist das permanente Ringen – oft auch gegen das Verhalten der Mutter der Kinder – um auch nach der Trennung die gleichwertige Beziehung zu unseren eigenen Kindern weiter leben zu können. Und wir haben oft enorme Probleme, durch die einseitigen Belastungen im Familienrecht und die uns verwehrte staatliche Förderung, mit unseren Kindern finanziell über die Runden zu kommen. Aber ja doch, die „alleinerziehende“ Mutter ist ja per se die „Bedürftige“! Hier besteht bizarre Unkenntnis auf Seiten der Politik, was die Lebensrealität der weit überwiegenden Mehrheit der Trennungsfamilien angeht. Stereotype und nicht hinterfragte Vorurteile, sowie groteske Unkenntnis der Sachlage und Interessenlosigkeit bestimmen die öffentliche und politische Diskussion. Die überfälligen Reformen im Familienrecht werden damit immer weiter verzögert. Dies erzeugt Wut und Verbitterung bei den Betroffenen.
    Es ist erfreulich, dass die „neuen Mauern“ auch im Familienrecht nun immer klarer und ohne Berührungsängste in den Medien formuliert werden. Herzlichen Dank an die Redaktion der BSZ. Die Zeiten des Weghörens und nicht Wahrhaben-Wollens sind vorbei. Politiker, die bisher teilnahmslos und untätig im Status Quo verharrten, bekommen nun endlich den Druck zu spüren, den sie verdienen. Die Reformen sind überfällig und die Politik ist seit Jahren in der Bringschuld.
    Und es sind auch die betroffenen Väter selbst, die sich nun emanzipieren. Sie erkennen das Unrecht, in dem sie leben, sie tauschen sich untereinander aus und stehen auf, um sich zu wehren. Sie fordern ihr Recht auf Gleichberechtigung ein. In immer größerer Zahl verweigern sie „ihren“ Volksvertretern, die ihre berechtigten Interessen und Nöte so offen ignorieren, die Gefolgschaft. Das ist gelebte Demokratie und gut so! Um es in den Worten von Don Camillo zu sagen: „Denn nur die dümmsten Kälber wählen ihren Schlächter selber“.
    Herzlichen Dank für Ihren Beitrag. Bitte weiter so!
    Mit freundlichen Grüßen,
    Hans Engelmayer
    www.rosenheimermodell.de
  14. Klaus Fiegl vor 1 Woche
    Sehr geehrter Herr Paul,
    lieber JournalistDer Titel „Der nervige Zoff ums Kind“ ist bei diesem Thema völlig deplatziert! Es geht um Kinder, was kann da „nervig“ sein?Schreiben Sie das aus der Perspektive einer faulen Familienrichterin oder noch fauleren Jugendamtsmitarbeiterin, die einfach ihre Schreibtische leer haben wollen oder aus der Perspektive einer Mutter, die um ihre Privilegien fürchtet, schließlich kommt das Kind so gut wie immer zur Mutter?Jedenfalls geht es nicht um das Kind und um das Kindeswohl. Hat eigentlich schon irgendwann einmal eine der vorgenannten Professionen sich im Zusammenhang mit dem Kindeswohl das „Leitbild, wie ein Mensch sein soll“ geäußert und dann daraus die eigene Entscheidung reflektiert? Nein, leider sicher noch nicht.Gut finde ich, dass Sie das Beharrungsvermögen der CSU hinsichtlich der überalterten Regelungen ansprechen. Tja, das wird dann dazu führen, dass die Zeit dieser sogenannten „Volkspartei“ auch dem Ende zu geht. Bei der Bundestagswahl konnte diese Partei noch sämtliche Direktmandate erwerben, das mag noch einige Zeit so sein, aber die Männer erkennen zunehmend, dass für sie ausschließlich FDP und AFD wählbar sind.
  15. Sven vor 6 Tagen

    Es wird Zeit das sich da etwas tut. Habe selbst die Scheidung direkt vor der Tür stehen. Durfte meine Tochter bisher nicht sehen. Die Kindsmutter blockt jeden Kontakt ab und das Jugendamt zuckt nur mit den Schultern. „Ist nicht unser Problem das sie ein schlechter Vater sind“ Dabei habe ich noch nie die Möglichkeit bekommen irgendein Vater zu sein. Kenne die kleine nur von 4 Fotos. Hauptsache ich zahle und mir bleibt nach Abzug der Nebenkosten und dem Unterhalt weniger als jedem H4 Empfänger.

    Auf deutsch „Als Vater bist du immer der Arsch“

  16. Karl Otto vor 5 Tagen

    Leider muss ich den „Vorrednern“ inhaltlich mit den selbst gemachten Erfahrungen im veralteten deutschen Familien- und Umgangsrecht zustimmen, sowohl den wirtschaftlichen wie auch den Möglichkeiten überhaupt für SEIN EIGENES KIND da zu sein.

    An: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
    Referat Bürgerkommunikation

    Sehr geehrte/r Frau/Herr xxyxyxyx,
    sehr geehrte Damen und Herren,

    für Ihre Rückantwort und die Hinweise auf Urteile und die Rechtslage danke ich Ihnen. Die aufgelisteten älteren Urteile könnten m.E. noch um weitere neuere OLG-Entscheidungen erweitert werden.

    In der Theorie stimme ich Ihrem Hinweis „Auch in Deutschland gibt es mithin Möglichkeiten, bei Elternentfremdung angemessen zu reagieren.“ zu. So naiv, wie ich war, dachte ich dies bis vor sieben Jahren auch noch! Aber als entfremdetes und Hilfe für das eigene Kind suchendes Elternteil sieht dies in der Praxis und der Realität in Deutschland leider oftmals anders aus!

    Ich „lade“ Sie gerne in meine Praxis und Realität ein, jetzt im siebten Jahr, an dem zweiten Umgangsverfahren für meinen Sohn teilzuhaben, das gerade läuft.

    Bei den entfremdenden Elternteilen sind neben Hass auch oft psychische Probleme, wie z.B. Symptome (verdeckter) Narzissmus- und/oder Borderline-Problematiken und/oder andere, wie z.B. schlechte Kindheitserfahrungen, und/oder selbst in der eigenen Kindheit eine Entfremdung erfahren zu haben usw., anzutreffen.

    D.h. dann, dass man dann als „entsorgtes“ und Bindungstoleranz zeigendes Elternteil, trotz gemeinsamen Sorgerechts, hilflos zuschauen muss, wie das eigene Kind emotionalen und psychischen Druck/Misshandlungen ausgesetzt ist und die Verhaltensmuster und psychischen Probleme (auch in abgewandelter Form) der bindungsintoleranten Entfremder nach und nach auf das Kind übergeht?!

    Dieses wiederum bedeutet, man muss als Elternteil dann mangels entsprechender Handlungsmöglichkeiten – u.a. auch der Gerichte – zuschauen, wie das eigene Kind wissentlich oftmals einer seelischen und/oder emotionalen/psychischen Kindesmisshandlung (die natürlich schwer nachweisbar ist – schon gar nicht von Jugendämtern denen die Zeit fehlt!) überlassen wird?! Die lange Dauer der Verfahren spielen den Entfremdungen zusätzlich in die Hände.

    Sich für die Kinder einsetzende Professionen, wie Richter, Verfahrenspfleger/beistände, Pädagogen vom Jugendamt, etc. ist diese Problematik in vielen Fällen bekannt (manchmal fehlt leider auch die Erfahrung hinsichtlich der PAS-Problematik), sie können aber oftmals in solchen Fällen nur hilflos – angesichts stumpfer, praxisfremder und fehlender zeitgemäßer nachhaltiger Gesetze – zuschauen.

    Die Möglichkeit bzw. gesetzliche Ermächtigungsgrundlagen für die Familiengerichte, eine Therapie oder verpflichtende Mediationen für das entfremdende Elternteil anzuordnen, gibt es nach wie vor nicht. D.h. man setzt in solch einem Fall das Wohl eines erwachsenen Elternteils über das Wohl eines kleinen wehrlosen unmündigen Kindes!? Meiner Meinung nach kann man an dieser Stelle bereits schon von einer Art unterlassenen Hilfeleistung Schutzbefohlener sprechen, wie dies inzwischen Fachleute offen nennen! Und zwar Fachleute aller beteiligten Professionen!

    Für betroffene Eltern ist es unverständlich, dass die Entscheidungseliten so lange benötigen. Man hat seit Jahren positive Erfahrungswerte aus andern Ländern, die PAS-Problematik PRÄVENTIV einzudämmen. Aber es scheint in Deutschland einfach niemanden zu interessieren, bzw. man ignoriert die Fortschritte, die teilweise im Ausland für entfremdete Kinder gemacht wurden!?

    Deshalb möchte ich nochmal meine Frage wesentlich deutlicher formulieren:

    Welche Möglichkeit und (präventiven) zeitgemäßen nachhaltigen Maßnahmen hat der Gesetzgeber geschaffen, oder will er schaffen, die Kinder davor schützen und der ständig steigenden Zahl von Eltern-Kind-Entfremdungen entgegenzutreten?

    Und gibt es überhaupt Weiterbildungsangebote und/oder Profession übergreifende Arbeitsgruppen bestehend aus Juristen, Psychologen und Politikern etc., die sich mit dem Thema PAS auf legislativer Ebene überhaupt befassen? Ihre Antwort erweckt den Anschein, dass die Justiz – wie bisher auch das Familienministerium unter Frau Schwesig – in Deutschland hier überhaupt keinen Handlungsbedarf sieht?!

    Dies spiegelt sich m.E. im Aussitzen der einstimmigen durch deutsche SPD-Politiker mitgetragenen Europaresolution 2079 und dem Verstecken hinter – vermutlich nichts Neues bringender – Studien wieder …

    Bei aller Kritik: Ein erster präventiver Anfang wurde auch meiner Meinung nach mit dem Wechselmodell geschaffen, dort wo es anwendbar ist! Aber auch hier hat ein bindungsintolerantes Elternteil die Möglichkeit dies zu blockieren!

    Warum verfolgt man nicht das in der Praxis bewährte präventiv arbeitende Cochemer-Modell oder einem „cherry picking“ aus verschiedenen Modellen? Oder warum schaut man nicht mal nach Australien, wo die Eltern, bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt, mit hoher Erfolgsquote von Gerichtsverfahren ferngehalten werden und vorher Monate in die Mediation geschickt werden? Die damit verbundene Vermeidung von langen und komplizierten Umgangsverfahren und mithin die Entlastung der zum Teil überlasteten deutschen Familiengerichte wäre übrigens – neben dem Schutz der Kinder vor Entfremdungen – ein weiterer nicht zu unterschätzender Vorteil für vergleichbarer Regelungen in Deutschland (wie auch in Österreich und in der Schweiz).

    Und viele Kinder, die man vor einer Entfremdungen zu einem Elternteil bewahrt, werden später mit großer Wahrscheinlichkeit, die aus den Fugen geratene Gesellschaft, nicht zusätzlichen belasten!

    Ich habe von anderen seit mehreren Jahren in den Gerichten festhängenden entfremdeten Müttern und entfremdeten Väter mit ihren teilweise inzwischen kranken Kindern hinsichtlich Ihrer Antwort teilweise nur ein ironisches Gelächter erfahren.

    Bitte nehmen Sie die Rückmeldung nicht persönlich. Ich bin mir im Klaren, dass sich nicht im Thema befindliche bzw. nichtbetroffene Menschen diese irrationalen und alle Beteiligten psychisch extrem belastenden Zusammenhänge nicht sofort erschließen und vielleicht sogar für sie auf den ersten Blick nicht glaubhaft erscheinen.

    Wegen des derzeitigen Umgangsverfahrens für meinen Sohn bitte ich um Vertraulichkeit meiner Kontaktdaten, d.h. diese nur für interne Zwecke zu nutzen. Leider wird einem das Engagement Eltern-Kind-Entfremdungen – auch für zukünftige Kindergenerationen – entgegenzutreten, oftmals negativ ausgelegt. Vielen Dank!

    Einstweilen verbleibe ich
    mit freundlichen Grüßen

  17. Paulchen vor 5 Tagen
    Ich muss und kann hier vielen Kommentaren zustimmen.
    Ich bin selbst ein von CDU/CSU/SPD geschädigter Vater. Innerhalb von 5 Jahren bereits das 4. Umgangsverfahren. Als Vater muss man für das Recht des Kindes kämpfen, nicht mal um das eigene.
    Hauptsache die Mutter ist dagegen, dann passt es ja. Wie es dem Kind dabei geht interessiert niemanden.
    Hauptsache das alle Beteiligten gut verdienen (JA, Gerichte, Anwälter, Mutter).
    Es wird nun mal höchste Zeit das sich endlich mal was tut in der Gesetzeslage und dem Abzocken ein Riegel vorgeschoben wird.
    Klar wird jede Mutter sich immer dagegen aussprechen, es geht ja um Ihr Geld. Davon kann man sich ja ein neues Auto kaufen, mehrmals im Jahr in Urlaub, ein Haus sich leisten, usw.
    Als Vater kämpft man hingegen nur um das nackte Überleben. Dem Kind kann man nichts mehr bieten wenn man keine Schulden machen möchte.

Sollen Christen-Kinder zu Muslim-Pflegefamilien?

 

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Britisches Mädchen (5) muss Arabisch sprechen und ihr Kreuz abgeben

Sollen Christen-Kinder zu Muslim-Pflegefamilien?

LONDON (GB) – Ein fünfjähriges britisches Mädchen wurde in London in eine streng religiöse, muslimische Pflegefamilie gesteckt. Britische Politiker finden, dass der Hintergrund der Familie dem des Kindes entsprechen solle.

Im Londoner Bezirk Tower Hamlets lebt ein fünfjähriges, britisches Mädchen in einer streng religiösen, muslimischen Familie. 

Im Londoner Bezirk Tower Hamlets lebt ein fünfjähriges, britisches Mädchen in einer streng religiösen, muslimischen Familie.  GETTY IMAGES

Wie «The Times» schreibt, soll das Mädchen in einer der Familien gezwungen worden sein, Arabisch zu lernen. Zudem musste sie ihren Kreuzanhänger ablegen und durfte keine Spaghetti Carbonara – ihr Lieblingsgericht – essen, weil darin Speck enthalten ist.

Laut den Unterlagen der Sozialbehörden sprach eine der Familien nicht einmal Englisch. Zudem seien beide Pflegemütter verschleiert gewesen. «Das Mädchen schien sehr verzweifelt, weil es die Familie nicht verstehen konnte», geht aus den Unterlagen der Behörden hervor.

Der Fall hat in England in den letzten Tagen für Aufregung gesorgt. Deshalb hatte sich auch die Politik eingeschaltet. Am Montagabend haben mehrere Parlamentsabgeordnete eine sofortige Prüfung der Situation gefordert, wie die «Daily Mail» schreibt.

Kinder sollen in kulturell ähnlichen Pflegefamilien leben

«Pflegekinder sollten in Familien mit ähnlichem Hintergrund untergebracht werden», forderte Robert Halfon, Vorsitzender des Bildungskomitees im britischen Unterhaus.

Shailesh Vara, ehemaliger britischer Justizminister, pflichtet dem bei: «Die Entscheidung, das Mädchen dort unterzubringen, ist falsch! Die lokale Behörde hätte sicherstellen sollen, dass der kulturelle und religiöse Hintergrund des Kindes in einer Pflegefamilie respektiert wird.»

Dies gelte für Kinder aller Religionen. Auch bei muslimischen Pflegekindern sollten die aufnehmenden Familien einen ähnlichen Hintergrund aufweisen.

Normalerweise wird dies in Grossbritannien so praktiziert, doch der Bezirk Tower Hamlets – der den höchsten Anteil an Muslimen in Grossbritannien aufweist – war bereits vor einigen Monaten in den Schlagzeilen, weil die Behörden Pflegekinder in schlechte Hände gegeben hatten.

Nach dem Aufruf der Politiker vom Montag, wurde das Mädchen am Dienstag in die Obhut ihrer Grossmutter gegeben. Ein Richter forderte die Behörden auf, «kulturell passende Familien» für Pflegekinder zu suchen.

Kann das auch in der Schweiz passieren?

Kann so etwas auch in der Schweiz passieren? Wird hierzulande auf den Hintergrund der Pflegefamilie geachtet, dem das Kind anvertraut wird?

Ja. Zumindest einigermassen. Eine andere Religion ist zwar kein Ausschlusskriterium, kann aber eine Rolle spielen.

«Die Platzierung eines Kindes in einer Pflegefamilie ist jedes Mal ein sehr individueller Prozess. Dabei wird auch die Weltanschauung der Familie betrachtet und es wird abgeklärt, wie Religion den Alltag der Familie prägt», sagt Simon Thiriet, Kommunikationsleiter des Erziehungsdepartements des Kantons Basel-Stadt, zu BLICK. Doch dies sei nur einer von vielen verschiedenen Punkten.

«Sie ist ein weisses Mädchen. Nun ist sie in einer fremden Welt gefangen»

Für die leibliche Familie des britischen Mädchens ist der Fall klar: «Sie ist ein fünfjähriges, weisses Mädchen. Sie ist in diesem Land geboren, Englisch ist ihre Muttersprache. Sie besitzt einen britischen Pass und wurde getauft», so die Mutter des Mädchens zu «The Times».

Sie habe viel durchmachen müssen, weil sie ihrer Familie entzogen wurde; und sei zusätzlich in einer völlig fremden Welt gefangen gewesen.

Publiziert am 30.08.2017 | Aktualisiert um 09:51 Uhr
https://www.blick.ch/news/ausland/britisches-maedchen-5-muss-arabisch-sprechen-und-ihr-kreuz-abgeben-sollen-christen-kinder-zu-muslim-pflegefamilien-id7225465.html
Tags: Kindeswohl – Religion – Familienrecht – Pflegekind – Kinderhandel – Menschenhandel – Adoption – Kinderrechte – Kindesabnahme Gefährdungsmeldung – Kindeswohl – Kindeswohlgefährdung – Menschenrechte EGMR – psychische Gewalt

Mo.24. Juli 2017, 19.25 Uhr – ZDF „WISO“

TV-Tipp Familienrechtfamiliefamilienrecht.wordpress.com

Wenn Familien auseinanderbrechen: „WISO“-Doku im ZDF

Moderator Marcus Niehaves im Gespräch mit einer Wechselmodell-Familie.
Copyright: ZDF/Sebastian Wagner

Fast jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden. Oft genug folgt nach den gemeinsamen Ehejahren der Rosenkrieg. Gestritten wird um Haus, Kinder, Unterhalt und Besuchszeiten. Die „WISO“-Dokumentation „Verliebt, verheiratet, verklagt“ geht am Montag, 24. Juli 2017, 19.25 Uhr, der Frage nach: Was ist das Beste für die Kinder, wenn Familien auseinanderbrechen? „WISO“-Moderator Marcus Niehaves ist in Deutschland unterwegs, trifft Väter, Mütter, Kinder und will Antworten finden.

Nach der Scheidung von Eltern stellt sich die Frage, zu wem das Kind nach der Trennung kommt. In den meisten Fällen bleiben minderjährige Kinder bei der Mutter. Aber ist das für die Kinder immer die richtige Entscheidung? Ist das Residenzmodell wirklich besser im Vergleich zum Wechselmodell? Kann ein Kind glücklich aufwachsen, wenn es pendeln und sich abwechselnd auf zwei Erziehungsstile, zwei verschiedene Familien einstellen muss?

Fehlende Unterhaltszahlungen sind in Deutschland der Hauptgrund für Kinderarmut. Den gesetzlich festgeschriebenen Unterhalt bekommen nur 25 Prozent der rund 1,5 Millionen Alleinerziehenden. Die anderen erhalten von zahlungspflichtigen Elternteilen nichts oder nur unregelmäßige Zahlungen. In solchen Fällen schießt das Jugendamt Unterhalt vor. Seit dem 1. Juli 2017 gilt ein neues Gesetz, das den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr erweitert. Aber ist das der richtige Ansatz? Wieso können sich in Deutschland so viele Unterhaltspflichtige vor der Verantwortung drücken?

Die Mütter stehen oft am Rande des finanziellen Ruins, die Väter sehen nicht ein, nur zu bezahlen und die Kinder kaum zu sehen. Sorgerechtstreitigkeiten, Unterhaltsprozesse, Umgangsprozesse – immer mehr Entscheidungen fallen vor Gericht statt einvernehmlich zwischen den Eltern. Aber die Gerichte sind mit der Flut von Klagen und den komplizierten Fällen überfordert. Dann kommen Gutachten ins Spiel. Alles zum Wohl der Kinder? Oder sind die Kinder dabei die eigentlichen Verlierer?

https://presseportal.zdf.de/pm/mein-traumurlaub-verliebt-verheiratet-verklagt/

http://wiso.zdf.de.

Ansprechpartner: Thomas Hagedorn, Telefon: 06131 – 701-3802;
Presse-Desk, Telefon: 06131 – 70-12108, pressedesk@zdf.de

Fotos sind erhältlich über ZDF Presse und Information, Telefon: 06131 – 70-16100, und über https://presseportal.zdf.de/presse/wiso

Mainz, 20. Juli 2017
ZDF Presse und Information
https://presseportal.zdf.de/pressemitteilung/mitteilung/wenn-familien-auseinanderbrechen-wiso-doku-im-zdf/
Tags: Doppelresidenz – Wechselmodell – alternierenden Obhut – Shared parenting – Gleichberechtigung Gleichstellung –

Unterhalt gezahlt Umgang verboten

Wenn Väter ihre Kinder nicht mehr sehen dürfen

Viele Väter kämpfen um das Sorge- oder zumindest um das Umgangsrecht für ihre Kinder – doch wann wird einem Elternteil das Sorgerecht generell entzogen? Das Sorgerecht setzt eine gewisse Kooperation der beiden Elternteile voraus. Die wichtigsten Dinge müssen abgesprochen sein, wie beispielsweise die Frage, auf welche Schule das Kind geht oder bei welchem Arzt es in Behandlung ist. Erfolgt gar keine oder schlechte Kommunikation zwischen den Eltern, sind die jeweiligen Richter gezwungen, zu handeln. Das heißt, dass das Sorgerecht an ein Elternteil übergeben wird, wenn der Streit der Eltern kein Ende findet.

Entscheiden die Gerichte immer zugunsten der Mütter?

Oft wird ein Sorgerechtsstreit zugunsten der Mutter entschieden, doch dies ist längst nicht mehr die Regel. „Mehrere Faktoren spielen eine Rolle bei der Vergabe des Sorgerechts“, erklärt Rechtsanwältin für Familienrecht Carmen Grebe. Der erste Faktor wäre beispielsweise das Jugendamt: Wenn der Vater sich im Falle eines Sorgerechtsstreits falsch verhält, so wird dies in den Akten des Jugendamtes vermerkt. Das Gericht hat Einsicht in diese Akten und kann sich gegen die Sorgerechtsvergabe an den Vater entscheiden. Ein weiterer Faktor, der die Entscheidung über das Sorgerecht beeinflusst, ist der sogenannte Verfahrensbeistand, der als Anwalt des Kindes versucht, den tatsächlichen Willen des Kindes herauszufinden und vor Gericht geltend zu machen. Dem Vater stehen somit alle Möglichkeiten offen, bei allen Institutionen einen positiven Eindruck zu hinterlassen. Sollte er dies nicht tun, kann auch ein Anwalt wenig bewirken.

Was tun, wenn die Mutter den Umgang verweigert?

Ein Vater, der Sorge hat, die Mutter seines Kindes könnte ihm den Umgang verwehren, sollte auf frühzeitige Zeichen achten. Oft zeichnet sich eine Entwicklung ab, bei der die Mutter beispielsweise Termine absagt oder Krankheiten vorgeschoben werden. „Manchmal gucken sich die Kinder diese Entwicklung eine Zeit lang an und wenden sich dann der Mutter zu“, weiß die Expertin für Familienrecht aus Erfahrung. In diesem Fall sollte man schnellstmöglich versuchen, eine verbindliche Regelung zu erwirken.

Andernfalls bleibt nur die Option des Familiengerichtes übrig, welches sogenannte Umgangspfleger in der Regel für einen Zeitraum von einem halben Jahr einsetzt. Der Umgangspfleger erscheint zu den vereinbarten Terminen, an denen der Vater das Kind sehen darf und hat das Recht, das Kind zum Vater zu bringen oder auch von der Schule abzuholen, falls die Mutter das Treffen verhindert. Der Umgangspfleger soll herausfinden, wer die meiste Verantwortung für das Misslingen der Treffen trägt. In der Regel einigen sich die Eltern nach dieser Zeit, eine Garantie, dass das Kind aber ein gutes Verhältnis zu beiden Elternteilen herstellt, gibt es nicht. „Den Vätern empfehle ich, trotzdem mit dem Kind in Kontakt zu bleiben mit Briefen oder per E-Mail – auch, wenn man nicht weiß, ob die Nachrichten von der Mutter abgefangen werden“, rät die Familienrechtsexpertin. In ganz extremen Fällen der Umgangsverweigerung seitens der Mutter, kann ein psychologisches Gutachten über die Mutter beantragt werden.

  • Wenn Eltern merken, dass es mit der Kooperation nicht mehr funktioniert, können sie sich an eine Erziehungsberatungsstelle wenden oder eine Mediation beim Anwalt in Anspruch nehmen. Jedoch müssen beide Elternteile dazu bereit sein, damit eine Mediation funktioniert. Eine Erziehungsberatung beim Jugendamt ist kostenlos – für eine Mediation berechnet der Anwalt Stundensätze von circa 100 bis 200 Euro. Hier gibt es die Möglichkeit, eine Rechtsschutzversicherung anzulegen, die für Mediationen aufkommt. Die Prozesskostenhilfe kann man zwar beantragen, sie übernimmt aber keine Kosten für Mediationen. „Es gibt keine staatliche Unterstützung für ein Mediationsverfahren“, bedauert Carmen Grebe.

Lösung Wechselmodell?

Ein Weg, der eine mögliche Lösung für beide Elternparteien darstellen kann, wäre das sogenannte Wechselmodell. Dies ist so gestaltet, dass sich die Eltern die Betreuung des Kindes meist wöchentlich teilen, das Kind sozusagen zwischen den Eltern pendelt. Dabei trägt nicht ein Elternteil die Hauptverantwortung, sondern beide Eltern sind gleichberechtigt. Viele Väter profitieren von dieser neuen Regelung, die von den Gerichten offiziell angeordnet werden kann.

Themen:
Sorgerecht
Kinder
Trennung
Carmen Grebe
Volle Kanne
4. Juli 2017
https://www.zdf.de/verbraucher/volle-kanne/sorgerechtsstreit-vaeter-im-nachteil-100.html
Tags: Doppelresidenz – Video – Hartmut Wolters Väteraufbruch – Gleichberechtigung Gleichstellung – Justizopfer – Vaterlose Gesellschaft

Sa.17.Juni 2017 – Marsch für die Familie in Wien

Leibliche Eltern aufgepasst – Der Genderwahnsinn muss ein Ende haben!

Marsch für die Familie
  • Unantastbares Lebensrecht ab Empfängnis
  • Ehe zwischen Mann und Frau
  • Maximale Hilfe für Schwangere in Notlagen
  • Müttergehalt statt Abschiebung in Kinderkrippen
  • Gegen den Gender-Wahn
  • Schutz vor Zwangssexualisierung in Kindergarten und Schulen
  • Alleiniges Erziehungsrecht der Eltern
  • Kein Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare

 

Start: Auftaktkundgebung: Albertinaplatz

Redner:
Ján Čarnogurský, ehemaliger Ministerpräsident der Slowakei
Chorepiskopos Prof. Dr. Emanuel Aydin, Seelsorger der Syrisch-orthodoxen Christen in Österreich
Dr. Marcus Franz, Abgeordneter zum Nationalrat (parteilos)
Georg Immanuel Nagel (Verein OKZIDENT, ehemaliger PEGIDA-Sprecher)
Mag. Christian Zeitz (Wiener Akademikerbund)
Dr. Alfons Adam (PRO VITA)
u.a.

http://www.marschfuerdiefamilie.at/
Tags: Demo – Kundgebung – Christen – Katholiken – Marsch für die Familie – Familienmarsch – Familie – Familienrecht- Veranstaltung

Bonding für Väter wichtig – Einige Mütter haben Probleme ihre Macht abzugeben

Nicolas Zogg auf der Bäckeranlage, wo am 1. Juni ein grosses Picknick unter Vätern stattfand. watson

«Einige Mütter haben Probleme damit, ihre familiäre Macht abzugeben»

Nicolas Zogg von Männer.ch spricht mit watson anlässlich des Vätertages über die Rolle des Mannes in der Familie, Frauen, die nicht ins Militär wollen und Schwulenhass unter Rekruten.

«Papa rennt!» Unter diesem Motto waren Väter in den vergangenen Tagen in vielen Schweizer Städten präsenter denn je. Anlass war der Endspurt für die Unterschriftensammlung der Vaterschaftsurlaubs-Initiative.

Auch für Nicolas Zogg ist der Daddy-Urlaub eine Herzenssache. Seit Frühjahr ist Zogg das neue Gesicht von Männer.ch, der Dachorganisation für Väter- und Männeranliegen. Aber auch als Vater zweier Kinder setzt er sich mit der Rolle des Mannes und Vaters in der Schweiz auseinander – und sieht Handlungsbedarf. watson hat Zogg zum Interview auf der Zürcher Bäckeranlage getroffen.

Nicolas Zogg ist das neue Gesicht von Männer.ch und zweifacher Vater. watson

Feiern Sie als Vater zweier Kinder den Vätertag?
Nicolas Zogg: Ich feiere den Vätertag, indem ich mit meinen beiden Kindern über Pfingsten in den Bergen Zelten gehe. Es soll nicht einfach ein Gschänkli-Tag sein wie der Muttertag. Der Vätertag soll zeigen, wie wichtig Väter sind, und wie unterschiedlich all die Väter ihr Vatersein leben. Er soll Väter motivieren, sich mehr Zeit für ihre Kinder zu nehmen.

Sie haben einen Sohn und eine Tochter. Haben Sie die beiden unterschiedlich erzogen?
Ich habe versucht, bei beiden auf die Person einzugehen und das Geschlecht nicht zu stark zu berücksichtigen. Ich habe versucht, die Geschlechterrollen aufzuweichen, gerade im Konfliktverhalten: Den Jungen habe ich darin bestärkt, einen Konflikt im Gespräch zu lösen und kooperativ zu sein.

«Ich meine damit, dass meine Tochter eine Prinzessin sein darf, wenn das ihrem Wesen entspricht und ich sie nicht aus Prinzip zum Haudegen drille.»

Nicolas Zogg Männer.ch

Beim Mädchen ist das etwas anders: Ich ermutige sie, sich gegen Jungs auch körperlich zu wehren. Wenn sie gehänselt wird, soll sie nicht das liebe, zarte Mädchen sein, das alles mit sich machen lässt. Bei geschlechterneutraler Erziehung muss man aufpassen, dass das Individuum nicht zu kurz kommt. Ich meine damit, dass meine Tochter eine Prinzessin sein darf, wenn das ihrem Wesen entspricht und ich sie nicht aus Prinzip zum Haudegen drille.

Mittels Volksinitiative wollen sie in der Schweiz einen Vaterschaftsurlaub einführen. Ist die Präsenz des Vaters direkt nach der Geburt so wichtig? Die Grundbedürfnisse des Kindes sind über die Mutter gedeckt. Wäre der Vater nicht vor allem später – also während der Erziehung – notwendig?
Die Geburt wird hauptsächlich durch die Mutter geleistet, das weiss ich aus eigener Erfahrung als Hebamme (lacht). Nein, im Ernst: Es geht vor allem ums Bonding, also um die Eltern-Kind-Bindung, die gleich nach der Geburt entsteht. Viele Studien belegen, dass diese erste Phase für die Beziehung zwischen Vater und Kind entscheidend ist. Auch Väter schütten beim Bonding Hormone aus, welche die Vater-Baby-Bindung stärken.

Auf der anderen Seite geht es um das Familienmodell: Denn Rollenverteilung und die Organisation des Alltags geschehen am Anfang. Nach einem Jahr ist eine Familie eingespielt. Dann wird es enorm schwierig, ein neues Modell einzuführen, in dem der Vater eine grössere Rolle spielen kann. Am einfachsten und nachhaltigsten ist es, wenn der Vater von Anfang an eingebunden wird. Hierfür spielt es dann eine Rolle, wie gut das Bonding am Anfang gelungen ist.

Und wenn das Bonding gelungen ist?
Wenn der Vater eine gleichwertige Bezugsperson ist, dann fällt es der Familie leichter, die Verantwortung für das Kind zu teilen. Frauen haben mit dem Stillen die Möglichkeit, das Kind zu nähren. Soll Gleichberechtigung gelingen, ist es wichtig, dass der Kompetenzvorsprung der Frauen, was die Erziehung und Beziehung angeht, nicht zu gross wird. Denn anderenfalls wird es für den Vater ziemlich frustrierend, wenn er beispielsweise nicht in der Lage ist, sein Kind zu beruhigen.

«Viele Frauen fühlen sich in ihrer Mutterrolle sehr wohl. Sie meinen, alleine zu wissen, was gut für ihr Kind ist, wie es erzogen werden soll, was es essen darf.»

Nicolas Zogg, Männer.ch

Wer würde am stärksten von einer guten Vater-Kind-Beziehung profitieren?
Im Endeffekt alle. Kinder brauchen vielfältige, verlässliche Bezugspersonen. Wenn man alte Männer fragt, was sie am meisten bereuen, hört man immer wieder, nicht genug Zeit für die Familie gehabt zu haben. Die Mutter profitiert, indem sie Freiheit dazugewinnt: Sie kann ihr Kind abgeben und zum Beispiel wieder arbeiten gehen. Aber einige Mütter haben Probleme damit, ihre familiäre Macht abzugeben.

Was meinen Sie damit?
Viele Frauen fühlen sich in ihrer Mutterrolle sehr wohl. Sie meinen, alleine zu wissen, was gut für ihr Kind ist, wie es erzogen werden soll, was es essen darf. Dem Partner komplett gleichberechtigt Macht über Alltags- und Erziehungsentscheidungen abzugeben, fällt ihnen schwer. Doch genau dies ist die Konsequenz, wenn Gleichberechtigung gefordert wird.

Gerade nach dem Womens March entbrannte eine Diskussion darüber, dass Männer zu viel Raum in der Gleichberechtigungs-Debatte einnehmen und den Diskurs nutzen, um auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen.
Ich verstehe, dass diese Frauen Angst haben, wieder übergangen oder bevormundet zu werden. Wer aber Männeranliegen aus dem Diskurs ausklammert, denkt zu wenig weit. Man muss zwischen Männern unterscheiden, welche die Forderungen und Folgen der Gleichberechtigung ablehnen und solchen, die sich mit der Thematik ernsthaft auseinandersetzen und dabei verunsichert sind.

Diesen Männern muss Raum geboten werden, damit sich Männer mit ihren Geschlechterbildern auseinandersetzen können, sodass die Männer-Emanzipation voran kommt. Gleichberechtigung schliesst gleiche Pflichten für alle ein – für Männer und für Frauen.

«Wenn Männern weiterhin die starke Rolle zugewiesen wird, wenn sie weiter lernen, wie man Gewalt ausübt, tötet und die schwachen Frauen beschützt, werden alte alte Rollenmuster weiter festgefahren.»

Nicolas Zogg, Männer.ch

Sollen Frauen im Umkehrschluss ins Militär gehen?
Sicherheit ist eine viel zu wichtige Aufgabe, als dass sie nur den Männern überlassen werden darf. In welcher Form aber diese Sicherheit gewährleistet wird, ist eine andere Frage.

Zum anderen ist es auch ein symbolischer Akt: Wenn Männern weiterhin die starke Rolle zugewiesen wird, wenn sie weiter lernen, wie man Gewalt ausübt, tötet und die schwachen Frauen beschützt, dann werden alte alte Rollenmuster weiter festgefahren. Für mich sind unterschiedliche Dienstformen denkbar – doch solange der Militärdienst besteht, sollten auch Frauen hinmüssen.

«Im Militär ist Schwulenhass weit verbreitet. Wörter wie ‹Schwuchtel›, ‹Schwester› oder ‹Pussy› gehören zum Militäralltag.»

Nicolas Zogg, Männer.ch

Gerade das Militär machte wieder Schlagzeilen, weil Rekruten scharf gemacht wurden, indem sie sich vorstellen sollten, auf ihre Freundinnen zu schiessen. Das ist doch ungemein frauenverachtend.
Das ist so. Und das ist nur die Spitze des Eisbergs. Man muss beachten, welchem Zwang und Kampfdrill Männer im Militär ausgesetzt sind – häufig gegen ihren Willen. Das geht nicht spurlos an ihnen vorbei.

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Zweitens richtet sich die Aggression und Abwertung gegen alles Schwache und Weibliche – auch bei Männern. Im Militär ist Schwulenhass weit verbreitet. Wörter wie ‹Schwuchtel›, ‹Schwester› oder ‹Pussy› gehören zum Militäralltag. Das ist ein riesiges Problem, weil damit sehr beschränkte Männlichkeitsbilder verstärkt werden. Auch deswegen würde es Sinn machen, wenn Frauen ins Militär gingen: Untersuchungen zeigen, dass bei einem gewissen Frauenanteil innerhalb der Armee sexistisches Verhalten verschwindet.

Schon auf Schulhöfen hört man ursexistische Äusserungen von Jugendlichen, die noch nicht einmal im Stimmbruch sind. Ist das nicht bezeichnend?
Leider ist das Verhalten von Jugendlichen ein überspitztes Verhalten von Erwachsenen. Insofern sind unsere Teenager ein Spiegel für vorherrschenden Sexismus im grossen Ganzen. Natürlich muss das in der Schule thematisiert werden, doch das Problem darf nicht auf Teenager abgeschoben werden: Auch Erwachsene müssen sensibilisiert werden. Männer müssen eine Mitverantwortung für ihre Kollegen, Freunde und Mitmänner übernehmen.

Wie sieht diese Mitverantwortung konkret aus?
Das Stichwort ist Zivilcourage. Männer müssen den Mund aufmachen, wenn ihre Kollegen sich despektierlich über Frauen oder auch Homosexuelle äussern. Mann muss zum Spielverderber werden, der in einer ‹Altherrenrunde› den Jungs erklärt, dass die Witze über den Po der Bedienung daneben sind.

Viele Männer fühlen sich pauschal verurteilt, wenn man sie auf ihre Mitverantwortung anspricht.
Ja. Denn sie sind ja nicht ‹so›, sie machen keine dummen Sprüche über Frauen, sie meinen, Frauen zu respektieren. Und in den meisten Fällen ist das auch wahr. Das muss auch mal gesagt sein: Die meisten Männer verhalten sich anständig. Dennoch tragen sie Mitverantwortung, wenn sie als Männer mit Privilegien keine Position beziehen, wenn ein schlechter gestelltes Gesellschaftsmitglied angegriffen wird.

Als Vater finde ich es wichtig, mich mit meinem Sohn über diese Themen zu unterhalten und mit ihm über Grenzen zu sprechen – gerade auch hinsichtlich Sexualität. Viele Grenzen werden erst durchs eigene Ausprobieren und Erfahren erkannt. Damit Kinder mit einem über ihre Erfahrungen sprechen und sich anvertrauen, ist eine gute Beziehung zu seinen Kindern wichtig. Gerade der Vater ist für den Sohn in solchen Belangen wichtig. Als Rollenvorbild aber auch nur als gleichgeschlechtliche Bezugsperson.

 

05.06.17, 03:46
http://www.watson.ch/Schweiz/Interview/821331718-%C2%ABEinige-M%C3%BCtter-haben-Probleme-damit–ihre-famili%C3%A4re-Macht-abzugeben%C2%BB

Internationalen Konferenz – Shared Parenting 2017 – Doppelresidenz – Wechselmodell

Deutsche Übersetzung durch Google:

Willkommen auf der Internationalen Konferenz über Shared Parenting 2017

Gemeinsame Elternschaft Forschung: Ein Einzug in das Verständnis der Kinder das beste Interesse?

organized by the National Parents Organization and the International Council on Shared Parenting . Organisiert von der Nationalen Elternorganisation und dem Internationalen Rat für Shared Parenting .

May 29 – 30, 2017 | 29. Mai – 30, 2017 | Westin Copley Place Hotel | Westin Copley Place Hotel Gästebewertungen Boston, MA, USA Boston, MA, USA

Anmeldung
–>  http://npo-icsp2017.org/

Gemeinsame Erziehungsgesetze könnten dazu beitragen, die elterliche Entfremdung zu verhindern

gavel

Guest Voices By Guest Voices AL.com Gast-Stimmen nach Gast-Stimmen AL.com
on April 28, 2017 at 2:30 PM, updated April 28, 2017 at 2:48 PM Am 28. April 2017 um 14.30 Uhr, aktualisiert am 28. April 2017 um 14.48 Uhr

Ned Holstein
 Ned Holstein Ned Holstein mit

By Ned Holstein, MD, founder and Chair of the Board of National Parents Organization Von Ned Holstein, MD, Gründer und Vorsitzender des Vorstands der Nationalen Elternorganisation


Mit National Parental Alienation Awareness Day fallen diese Woche, zwei Alabama-Bürgermeister wieder einmal nationale Nachrichten, indem sie diese Woche, 23.-29. April, National Parental Alienation Prevention Week – und wäre es nicht wunderbar, wenn dies die letzte Elteration Prävention sein könnte Woche? Dann konnten wir eine viel fröhlichere Gelegenheit feiern, vielleicht auch die Nationale Glückliche Kinderwoche.

Was ist „elterliche Entfremdung?“ Stellen Sie sich zwei liebende Eltern vor, aber sie kommen nicht zusammen, und sie scheiden sich. Manchmal wendet sich ein Kind, das zuvor das Elternteil liebte, gegen ihn oder sie und bekennt sich, das Elternteil zu hassen. Wir haben das alles leider gesehen.

Wir müssen Kinder vor der Gehirnwäsche schützen, die dieses tragische Ergebnis hervorbringt, das oft lebenslange Konsequenzen hat. In diesem Sinne möchte ich ein großes Dankeschön an Bürgermeister Woody Jacobs von Cullman, Bürgermeister Hollie Kosten von Montevallo und der Alabama Family Rights Association für die Aufmerksamkeit auf die Frage und ihre Konsequenzen für Kinder, die unschuldigen Opfer zu erweitern.

Viel zu oft, die Gerichte bestellen die alleinige Sorgerecht für ein Elternteil nach einem bitteren, Gewinner-nehmen-alle Sorgerecht Schlacht. Weil die nicht-custodial Elternteil hat oft so wenig Zeit mit ihrem Kind, ist die gewinnende Elternteil ermächtigt, den Geist des Kindes gegen die „abwesenden“ Elternteil zu vergiften, die Herzschmerz für Kind und Eltern schafft.

Einmal gegründet, kann die elterliche Entfremdung fast unmöglich sein, umzukehren. Was können Sie über ein Kind tun, das schreit, kämpft und wegläuft, wenn das gezielte Elternteil versucht, sie nach Hause zu bringen? Und welche Art von Therapie kann funktionieren, wenn das Kind dann mit dem beleidigenden Elternhaus nach Hause geht, nur um einer erneuten Gehirnwäsche unterworfen zu werden?

Aber es gibt Möglichkeiten, diese Form von Kindesmissbrauch zu verhindern. Gemeinsame Erziehung – wo Kinder so nah wie möglich mit jedem Elternteil verbringen – ist eine Vereinbarung, die viele Fälle von elterlicher Entfremdung verhindert. Es ist schwierig für jedermann, ein Kind gegen ein Elternteil zu wenden, mit dem das Kind häufige liebevolle Sorge erlebt.

Experten auf der letzten internationalen Konferenz über Shared Parenting schlussfolgerten: „Es gibt Hinweise darauf, dass die gemeinsame Erziehung sowohl die elterliche Entfremdung verhindern kann als auch ein mögliches Heilmittel für bestehende Situationen der elterlichen Entfremdung in getrennten Familien ist …“

Im nächsten Monat werden die renommiertesten Kinderentwicklungsexperten nach der Ehescheidungsvereinbarung aus der ganzen Welt wieder einberufen, diesmal in Boston, um 40 Jahre sorgfältige Forschung von Sozialwissenschaftlern vorzustellen und zu überprüfen und zu prüfen, ob Kinder mit einer gemeinsamen Erziehung besser sind Anordnung.

Diese wissenschaftliche Veranstaltung, die Internationale Konferenz über Shared Parenting 2017 , ist von entscheidender Bedeutung , weil sie das Potenzial hat, die elterliche Entfremdung zu beseitigen. Selten macht eine wissenschaftliche Konferenz die Möglichkeit, das Leben von zehn Millionen Familien drastisch zu verändern. Doch mit fast 50 Kind Entwicklung Wissenschaftler aus 18 Ländern, die Memorial Day Wochenende Konferenz setzt sich auf das zu tun.

Während die gemeinsame Erziehung in den Vereinigten Staaten ungewöhnlich bleibt, ist es seit Jahren die Norm in Schweden und Australien, und mehr als 20 Staaten haben in den letzten Jahren Gesetze vorgeschlagen, um es nach dem Wall Street Journal zu implementieren. In den letzten sechs Monaten z. B. verabschiedete Missouri eine gemeinsame Erziehungsrechnung, und die Kentucky- Legislatur verabschiedete einstimmig einen Gesetzentwurf, der die gemeinsame Erziehung in befristeten Ordnungen beauftragte, die der Gouverneur in diesem Monat in das Gesetz unterschrieb.

Die gesetzgebende Tendenz zur gemeinsamen Erziehung steht im Einklang mit der überwältigenden Forschung, die gemeinsame Elternschaftsvereinbarungen unterstützt. Als ein jüngstes Beispiel, schauen Sie auf den Artikel „Sollten Säuglinge und Kleinkinder haben häufige über Nacht Parenting Zeit mit Väter? Die Politik Debatte und neue Daten“ von Arizona State University William V. Fabricius. Die Erkenntnisse, die in der Zeitschrift Journal of Spiritus, Psychologie, Public Policy und Law veröffentlicht wurden, unterstützen die gemeinsame Erziehung für kleine Kinder stark. Trotz dieser Erkenntnisse vergeben die Gerichte den Müttern fast 80 Prozent der Zeit. Diese Statistik wird zutiefst in Betracht gezogen, wenn man die verheerende Wirkung des alleinigen Sorgerechtsstatus auf Kinder betrachtet, die von der Sorgerecht betroffen sind, die jetzt ein Drittel der Kinder ist. Laut Bundesstatistiken aus Quellen, darunter die US-Zentren für die Krankheitsbekämpfung, das US-Justizministerium und das US-Volkszählungsbüro, Kinder, die von Einzelpersonen erhoben werden, erklären:
• 63 Prozent der jugendlich Selbstmörder;
• 70 Prozent der Jugendlichen in staatlich betriebenen Institutionen;
• 71 Prozent der High-School-Drop-outs;
• 75 Prozent der Kinder in chemischen Missbrauchszentren;
• 85 Prozent der Gefangenen;
• 85 Prozent der Kinder, die Verhaltensstörungen aufweisen; und
• 90 Prozent der obdachlosen und unruhigen Kinder.

Auf der einen Seite haben wir eine ernste gesellschaftliche Krise, dass unsere Familiengerichte so viele Kinder von der Liebe und der Sorge berauben, die sie dringend von beiden Eltern brauchen und wollen, und auf der anderen Seite haben wir Hoffnung: Die Rockstars der gemeinsamen Erziehung Die Forschung wird an der gleichen Stelle zur gleichen Zeit, alle konzentriert sich auf die Identifizierung, was ist am besten für Kinder. Während der Konferenz werden wir endlich die Wissenschaft anstelle von erraten, um zu bestimmen, was im besten Interesse von Dutzenden von Millionen von Kindern ist. Um unserer Kinder willen, ist meine Hoffnung, dass die Gesetzgeber in der ganzen Nation die Konferenzergebnisse beachten, damit der Schmerz der elterlichen Entfremdung vermieden werden kann.

Lassen Sie uns zusammenarbeiten, um die gemeinsame Erziehung der Norm in Alabama und ganz in ganz Amerika zu machen und den Nationalen Elternentwurfs-Bewusstseinstag aus dem Kalender zu löschen.

original english–>
http://www.al.com/opinion/index.ssf/2017/04/shared_parenting_legislation_c.html