UNO will jede „Migration“ als „Menschenrecht“ verankern – Vorstufe d. Völkerrecht

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Beim Migrationspakt bzw. „Global Compact for Migration“ handelt es sich lt.
Rechtsexperte Norman Paech (Prof. Verfassungsrecht u. Völkerrecht) um eine eine Vorstufe zum Völkerrecht. Die Bedeutung ist wesentlich und es könnte in einigen Jahre zu einem verbindlichen Vertragswerk der einzelnen Staaten werden.

IOM will in Rahmen der UNO durch diesen Vertrag, Migrationspakt, eine Art Vorstufe „Menschenrecht von umsiedlungswilligen Menschen„, welche die Migration plant und steuert.

Sehr interessantes Interview des österreichischen Historiker Hannes Hofbauer zu seinem Buch „Kritik der Migration“

Der fehlende Part - Peter Dutton
Der fehlende Part – Peter Dutton

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Die Zahl der Migranten stieg in den letzten 18 Jahren von 173 Millionen auf heute 258 Millionen Menschen.
Alle politischen Lager sind sich demnach zumindest hierin einig: Migration und Flucht sind zu enormen internationalen Herausforderungen angewachsen. Der erste Schritt zu einem weltweiten Lösungsansatz soll durch den sogenannten UNO-Migrationspakt gemacht werden. Schon im Dezember wird der „Globale Pakt über Sichere, Geregelte und Planmäßige Migration“ von allen UNO-Staaten unterschrieben. Einige wenige Länder sträuben sich vehement dagegen und vermuten hinter diesem „Regelwerk“ ein trojanisches Pferd, das zu einem später rechtlich bindenden Verlust von Souveränität führt. Kritik an der Migrationspolitik von Berlin und Brüssel gab es in den letzten Jahren reichlich. Meistens von rechts, eher selten von links. Umso spannender ist Jasmins neuer Interview-Gast, Hannes Hofbauer, der mit seinem neuen Buch „Kritik der Migration“ eine fundierte Beanstandung von links wagt.

Quelle:
Der Fehlende Part, Jasmin Kosubek
https://www.youtube.com/channel/UCp9ci2cnPMUfDnmjEJeEUYQ
Tags: Flüchtling – Asylwerber – Grüne – CSU – Bundetag – AFD – CDU – Völkerrecht – Verfassung – Donald Trump – 45. Präsident der Vereinigten Staaten – Peter Dutton

„Feministische“ Familienrichterin, sagt „Wir können den Geschichten der Eltern nicht trauen“

Die Familienrichterin vom Amtsgericht Bremen ist kein unbeschriebenes Blatt:
Vorsitzende der Kommission Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften des Deutschen Juristinnenbund.
1.Artikel:

Sabine Heinke  

Hauptseite » Personen-Portal » Sabine Heinke

Sabine Heinke (* 1956), Abitur 1973 in Kassel, Anwältin, dann Richterin am Amtsgericht Bremen, Abt. 61, zeitweise berichtende Richterin des Bundesverfassungsgerichts.

Taten

  • Aktives sexistisches Handeln in einer Vielzahl von Organisationen und Orten: Redakteurin und zeitweise Herausgeberin der feministischen Rechtszeitschrift STREIT, Vorsitzende der Familienrechtsfachkommission im Deutschen Juristinnenbund, Dozentin beim Feministischen Juristinnentag.
  • In einer einzigartigen Verquickung von Ämtern schreibt Heinke an Stellungnahmen für das BVerfG mit, so auch zum denkwürdigen Verfahren 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01, in dem das Sorgerecht für nichteheliche Väter abgelehnt wird. Sie schreibt u.a.: „Die alleinstehende und alleinerziehende Mutter hat das Sorgerecht für ihr Kind inne, braucht niemanden daran zu beteiligen und niemanden zu fragen, und das ist auch gut so“. Gleichzeitig verfasst sie als Gerichtssprecherin an diesem Gericht die ebenso einzigartig einseitige Pressemeldung zum Urteil, in dem sie höhnisch über Väter herzieht.[1]
  • Sie trommelt öffentlich in einer Vielzahl von Interviews gegen das gemeinsame Sorgerecht und fällt durch primitive Äußerungen im BILD-Stil auf wie „Oft wollen die Väter ihren Pflichten nicht nachkommen. Sie heiraten nicht, weil sie keinen Unterhalt für die Frau zahlen wollen.“ [1]
  • Sie tritt aktiv ein gegen eine Beschleunigung von Verfahren zum Umgangsrecht, hat Anteil an der Entwertung des neuen FamFG, betreibt wie ihre geistesverwandte Clique Missbrauch mit dem Gewaltschutzgedanken (djb 2007, Heft 3, S. 35ff) indem sie Partnergewalt immer als allgegenwärtige Männergewalt definiert und durch bloße Gewaltbehauptungen Umgangsrecht und Sorgerecht entwerten will.
  • Sie greift in alle nur irgend möglichen anderen juristischen Reformprojekte ein, um darin ihre radikalfeministischen Vorstellungen (oft erfolgreich) zu realisieren.

Wirkung

  • maßgeblich beteiligt am Fortbestehen des menschenrechtswidrigen und kinderfeindlichen § 1626a BGB
  • maßgeblich beteiligt an der Verfestigung und Stärkung feministischen Gedankenguts in einer Vielzahl von Gremien und Organisationen
  • maßgeblich beteiligt an der Zerstörung der wenigen guten Elemente im Entwurf der FamFG.
  • beteiligt an der Reform des Unterhaltsrechts und des Versorgungsausgleichs
  • nach eigenen Angaben ist sie Teilnehmerin an einem Geschlechterkrieg

Sonstiges

Heinke weiss sehr genau, welche Schäden und Leid sie mitverursacht. Sie gehört zu den Täterinnen, die wissen was sie anrichten. An ihrem Amtsgericht in Bremen hat sie genau mit den Müttern zu tun, denen sie im BVerfG-Verfahren Allmacht zugesprochen hat und kommentiert das lapidar mit „Mütter missbrauchen dieses Recht manchmal schon“.

1999 hätte es sie fast einmal erwischt, kann sich aber Dank ihren Seilschaften halten:

Bei der Verwaltung des Bundesverfassungsgerichts treffen Protestbriefe ein. Grund: Über Karlsruher Diensttelefon und Dienstfax werden eine feministische Zeitschrift betrieben. Die im Impressum des Periodikums „Streit“ angegebenen Amtsnummern gehören Sabine Heinke, die als wissenschaftliche Mitarbeiterin ausgerechnet im Ersten Senat beschäftigt ist – und er befaßt sich mit Grundsatzurteilen zum Familienrecht. Die erklärte Feministin unterschreibt schon mal Flugblätter, in denen das Flüchtlingselend als Geschlechterkrieg interpretiert wird und Männer dabei pauschal als „Brandstifter, Volksverhetzer, Vergewaltiger, Grabschänder“ verurteilt werden. Die von ihr mitbetriebene Zeitschrift „Streit“ macht Front gegen das neue Kindschaftsrecht – Heinke ist der Überzeugung, daß Männer, die nach einer Scheidung das Sorgerecht für die Kinder anstreben, lediglich „Frauen mit Gefühl um Geld“ bringen wollen. [2]

Einzelnachweise

  1. ↑ 1,0 1,1 Das letzte Wort haben die Mütter, Schwarzwälder Bote am 11. Februar 2003
  2.  Der Spiegel 1/1999 vom 4. Januar 1999, S. 19

Netzverweise

Genderwahn Sebastian Kurz – Strafrecht wieder aufschnüren – Frauenhäuser . . .

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Missbrauch mit dem Missbrauch –
Vorrangig bei Scheidung und Trennung!

Über 90% der weggewiesen Personen, wurden lediglich Aufgrund von Behauptungen OHNE jegliche Beweise weggewiesen.
Über 90% der weggewiesen Personen, haben keinerlei strafrechtliche Verurteilung !!!

Warum müssen Väter nach einer Wegweisung oder Betretungsverbot auf der Straße schlafen und werden von ihrem Eigentum getrennt, OHNE jeglichen BEWEIS und OHNE gerichtliche Verurteilung?
Herr Sebastian Kurz, wieviele Männerhäuser gibt es in Tirol, Salzburg, Steiermark, Oberösterreich und Niederösterreich, usw.?

Wohnen ist ein Menschenrecht!!!   . . . scheinbar nicht für Väter,oder?

Admin Familie Familienrecht, 27-9-2017

Artikel:
3.Teil Wahlprogramm Liste Kurz . . .

Strafrecht wieder aufschnüren

Einige Verschärfungen sieht das ÖVP-Programm im Bereich des Strafrechts vor.

Wie bereits ankündigt, fordert das Paket härtere Strafen für „Gewalt gegen Frauen und Kinder„. Auch in diesem Kapitel findet sich ein Abriss zur Zuwanderung – viele Migranten hätten „gar kein Problembewusstsein“ für häusliche Gewalt, heißt es.

Erneut wird betont, dass Mindest- und Höchststrafen für „Straftäter, die Frauen oder Kindern Gewalt zufügen, weiter angehoben werden“ müssen.

Welche Delikte damit gemeint sind, wird nicht erläutert.

Höhere Mindest- und Höchststrafen werden auch für Zwangsheiraten gefordert.

Zudem sollen in Österreich fünf weitere Frauenhäuser errichtet werden. Eine weitere Strafrechtsänderung:

Der Paragraf gegen staatsfeindliche Gruppierungen – dessen letzte Novellierung erst Anfang September in Kraft getreten ist – soll erneut aufgeschnürt werden, heißt es im Programm: Die Einflussnahme „ausländischer politischer Organisationen“ soll in dem Tatbestand verankert werde –

derstandard.at/2000064858850/OeVP-will-Obergrenze-null-und-Arbeitsdienst-fuer-Asylwerber

Tags: Eigentunsrecht – Unschuldsvermutung – Vater -Väter 

Debatte über Betretungsverbote – Jugendamt Wien fordert . . .

Jugendamt Wien – Monika Pinterits

Artikel:

  • Wiener Kinder- und Jugendanwältin verlangt stärkere Betreuung von Weggewiesenen.

Die Weggewiesenen "rennen dann allein durch die Gegend", so Pinterits. Darunter gebe es Personen, die sich zunächst ruhig verhalten und dann eine Strategie entwickeln, wie sie sich "rächen" könnten. "Da muss etwaspassieren, es gibt schon zu viele Morde in der Familie", konstatierte Pinterits. - © APA/DIETMAR MATHIS

Die Weggewiesenen „rennen dann allein durch die Gegend“, so Pinterits. Darunter gebe es Personen, die sich zunächst ruhig verhalten und dann eine Strategie entwickeln, wie sie sich „rächen“ könnten. „Da muss etwaspassieren, es gibt schon zu viele Morde in der Familie“, konstatierte Pinterits.  © APA/DIETMAR MATHIS

Hohenems/Wien. Die Bluttat in Hohenems – ein Ehemann hatte am Wochenende seine Frau und die beiden Töchter im Alter von vier und sieben Jahren getötet, ehe er sich selbst umbrachte – hat eine Diskussion darüber ausgelöst, ob schärfer gegen als Gewalttäter amtsbekannte Männer vorgegangen werden soll. Die Frau hatte gegen ihren Ehemann ein Betretungsverbot erwirkt, nachdem er gegen sie handgreiflich geworden war.

Im Justizministerium warnte man davor, aufgrund dieser Familientragödie eine Ausweitung der U-Haft für Tätlichkeiten im Familienkreis anzudenken, um auf diesem Weg betroffene Frauen oder Kinder vor den meist männlichen Tätern besser zu schützen. „Dieser Vorfall ist schrecklich und gibt sicher Anlass, über Verbesserungen der rechtlichen Rahmenbedingungen nachzudenken. Ich glaube aber nicht, dass Haft ein Allheilmittel ist“, sagte Strafrechts-Sektionschef Christian Pilnacek im Gespräch.

Trotz einer Einstweiligen Verfügung und eines Betretungsverbots sei es zwischen dem 38-jährigen Mann und seiner um fünf Jahre jüngeren Ehefrau „immer wieder zu einvernehmlichen Kontakten gekommen“. Gewalttätigkeiten hätten sich dabei nicht manifestiert: „Es hat keine Anzeichen gegeben, dass es eskalieren könnte. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft hat außerdem ganz klar gesagt, dass sowohl der Täter als auch das Opfer in Betreuung waren.“

Bei einer Inhaftierung sei stets die Menschenrechtskonvention zu berücksichtigen, gab Pilnacek zu bedenken: „Es braucht zunächst konkrete Haftgründe, um jemanden einzusperren.“ Gerade bei innerfamiliären Konflikten habe es die Justiz immer wieder mit Betroffenen zu tun, die ihre ursprünglichen Angaben abschwächen oder zurückziehen bzw. überhaupt von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch machen und zu keiner Aussage bereit tut. Da tue man sich mit der Verhängung der U-Haft schwer.

„Man muss etwas tun mit den Leuten, die weggewiesen werden“, verlangte die Wiener Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits.
Es brauche Stellen, die das von diesen ausgehende Gefährdungspotenzial einschätzen.
Die Weggewiesenen „rennen dann allein durch die Gegend“, so Pinterits. Darunter gebe es Personen, die sich zunächst ruhig verhalten und dann eine Strategie entwickeln, wie sie sich „rächen“ könnten. „Da muss etwas passieren, es gibt schon zu viele Morde in der Familie“, konstatierte Pinterits.

„Wir brauchen mehr präventive Maßnahmen in Österreich, mehr Sozialarbeiter“, verlangte die Expertin. Sie schlägt verpflichtende Anti-Aggressions-Kurse vor. Die von einem Betretungsverbot Betroffenen müssten Angebote bekommen und beobachtet werden.

„Bei schweren Gewalttaten wie Morden und Mordversuchen sieht man, dass eine Wegweisung oder ein Betretungsverbot einfach oft nicht ausreicht. Wenn Haftgründe vorliegen, also etwa schwere Körperverletzung oder die Bedrohung mit dem Umbringen, dann sind Betretungsverbote zu soft“, meinte Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie. Sie verwies auf ein von ihrer Institution mitentwickeltes Projekt, das schon frühzeitig vorläufige Bewährungshilfe als gelinderes Mittel nach der U-Haft vorsieht, sofern das vertretbar ist. „Das Projekt kostet nichts, wir machen es gemeinsam mit der Bewährungshilfe, aber es wird von der Strafjustiz kaum eingesetzt. Vermutlich, weil es sehr aufwendig ist, es braucht ja entsprechend Personal in der Justiz“, betonte Logar. Es gebe „viele Möglichkeiten, die nicht genutzt werden“.

Logar: „Gewalt im Privatbereich wird minimalisiert“
Nach tödlichen Gewalttaten innerhalb von Familien in Vorarlberg und in Wien steht das Thema häusliche Gewalt und insbesondere deren Prävention einmal mehr im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. „Jede schwere Tat, jeder Mord muss genau analysiert werden, damit wir daraus lernen können“, sagte Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie.

Rund 8.600 Wegweisungen gab es nach Angaben des Vereins Autonomer Österreichische Frauenhäuser (AÖF) im vergangenen Jahr in Österreich. Auch gegen den 38-Jährigen, der vergangenes Wochenende in Hohenems seine Frau und seine kleinen Töchter getötet hat, war bereits ein Betretungsverbot ausgesprochen worden. Im August war der spätere Täter wegen eines gewalttätigen Vorfalls kontaktiert worden. Auch an einer Täterberatung hatte der Mann teilgenommen.

„Täterarbeit wirkt langfristig, das dauert Monate“, gab Logar zu bedenken, „Es ist außerdem eine Illusion zu glauben, dass in der Täterberatung der Schlüssel liegt. Sie wird völlig überschätzt, vor allem bei Gewalt in der Familie.“ Auch die mittlerweile im StPO verankerte Täteransprache hält Logar für wenig sinnvoll. Diese Maßnahme könne die Institutionen sogar zu falschen Einschätzungen führen, gab sie zu bedenken. „Niemand wird bei der Polizei angeben, aggressiv oder gewalttätig zu sein, die Täter zeigen sich vielmehr kooperativ, was dann als gutes Zeichen gewertet wird im Sinne von ‚Er hat versprochen, es nicht mehr zu tun'“. Bei Gewalt müsse man aber immer an den Worst Case denken, auch wenn dieser nicht eintritt, warnte Logar. „Alle beteiligten Institutionen müssen dann abklopfen: Könnte das so sein oder so passieren?“

Auf die tatsächlichen Gefährlichkeitsfaktoren werde hingegen zu wenig geachtet, kritisierte Logar: „Der größte Voraussagefaktor ist es, wenn jemand schon vorher Gewalt ausgeübt hat. Man weiß es zwar, aber man nimmt es nicht ernst. Man reagiert nicht. Das hat damit zu tun, dass die Gewalttaten im Privatbereich stattfinden, da wird minimalisiert.“

Es handle sich dabei um ein kollektives Phänomen, das mit Geschlechtsbildern zu tun hat, meinte Logar. „Eigentlich legt die Gesellschaft auf Sicherheit sehr großen Wert, nur eben im privaten Bereich nicht. Im öffentlichen Raum oder bei Terrorismusbekämpfung wäre ein solches Kleinreden undenkbar. – „Bei häuslicher Gewalt handelt es sich aber praktisch um Terrorismusbekämpfung innerhalb der Familie.“

Der Umgang mit sogenannten Ehrenmorden gehöre ebenfalls „zum Know How“ der Interventionsstelle, erklärte Logar. In Zusammenhang mit der Bluttat von Montag wurde darüber spekuliert, dass es sich um einen solchen gehandelt haben könnte. „Wir versuchen hier, sehr sensibel zu sein und schauen: Gibt es extreme Vorstellungen, etwa zu Eifersucht oder Ehre? Solche extremen Vorstellungen sind problematisch und führen oft zu Gewalt. Einschränkungen für Mädchen etwa sind für uns Alarmzeichen. Patriarchale und traditionelle Strukturen sind gewaltanfällig – unabhängig von der Kultur“, so Logar weiter, „Da muss man die Vorurteile beiseite lassen“. Eine Beschuldigungskultur bringe nichts.

Für eine zukünftig bessere Prävention wünscht Logar eine verstärkte und effizientere Zusammenarbeit der Institutionen. Es gehe keineswegs darum, „wahllos Daten auszutauschen, sondern ganz gezielt Informationen“, stellte sie klar. „Vieles fällt zum Beispiel einer Einrichtung auf und der anderen nicht. Da weiß oft die eine Stelle nicht, welche Informationen eine andere hat.“

http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/politik/918001_Debatte-ueber-Betretungsverbote-nach-Bluttat-in-Hohenems.html
Tags: Scheidung – Trennung – Familienrecht – Gewaltschutzgesetz – häusliche Gewalt – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung –  Feminismus – feministische – Feministin – Genderwahn – MA11- Gesetze Österreich – Missbrauch mit dem Missbrauch – Jugendwohlfahrt – Jugendamt –  Justizopfer – Menschenrechte EGMR –  Vaterlose Gesellschaft – Gewalttäter – 

Der blaue Weihnachtsmann ist Justizopfer . . .

 . . . und war schon viele Male beim EGMR.

 

Der blaue Weihnachtsmann im Video:  Gekreuzigte Väter . . .

Artikel des blauen Weihnachtsmann:

Kindesraub und Menschenrechtsverbrechen
„In der deutschen Familienjustiz werden durch den willkürgesteuerten und geradezu paradox praktizierten Missbrauch des (nicht definierten) Begriffs ‚Kindswohl‘ Kinderseelen zerstört.
Dieses Verbrechen geschieht durch Entfremdung des Kindes von einem Elternteil – in der Regel von seinem Vater. Ca. 10% Mütter sind betroffen. Dabei ist das Grundmuster dieses
Menschenrechtsverbrechens immer das Gleiche von Flensburg bis Berchtesgaden und im deutschsprachigen Ausland.

Um diesen kriminellen Kindesraub herum hat sich ein Milliardenmarkt breit gemacht aus pseudowissenschaftlichen GutachterInnen mit monopolartiger Stellung, psychologisch schlecht bzw. gar nicht ausgebildeten JuristInnen in der Funktion als RichterInnen, VerfahrenspflegerInnen, UmgangsbegleiterInnen, JugendämtlerInnen und und und.
Prozessmittel auf dem Weg zur Entfremdung sind Verfahrensverschlepperei über Jahre hinweg, Kriminalisierung von Eltern und Großeltern, willkürliche Umgangsausschlüsse, zwangsbegleitete Umgänge mit Aufzeichnungsverbot (gegen Bezahlung) und anschließender Protokollmanipulation, Zwangsbegutachtungen ohne erkennbare Indikation, Drohungen, Verleumdungen, falsche Anschuldigungen usw.

Kollateralziele in diesem Entfremdungsprozess sind neben dem Kindesraub die physische, psychische und sozial-finanzielle Vernichtung des Elternteils, um den Profiteuren dieses Systems das Einkommen zu sichern.
Dabei werden Grund- und Menschenrechte sowohl des Kindes als auch die des Entsorgten Elternteils massivst verletzt z.B. das Recht auf Familienleben.
Bis dies höchstrichterlich in einem letztinstanzlichen Urteil durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte endlich festgestellt wird, dauert es ca. 10 Jahre und ist finanziell ein ruinöses Unterfangen.
Bis dahin sind Kind, Eltern und Großeltern kaputt gemacht.
AmtsrichterInnen im deutschen Familiengerichtssaal setzen sich rechtsbeugend über EGMR-Urteile aus Straßburg in ‚richterlicher Unabhängigkeit‘ sanktionslos hinweg.“

Bernd Kuppinger, pap-a-ttack
2 mal erfolgreich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Deutschland wegen Grund- und Menschenrechtsverletzungen in der deutschen Familienrechtspraxis.

Dieser Film entstand in Kooperation mit Volker Hoffmann von Video- und Audiotechnik in Rastatt und der Leiterin der ARCHE, Heiderose Manthey, Pädagogin, Freie Journalistin, Vernetzerin der weltweiten Organisationen zur Überwindung von kid – eke – pas und Herausgeberin von ARCHE VIVA Youtube und dem Online-Magazin http://www.archeviva.com.

UNTERSTÜTZEN SIE UNSERE SINNVOLLE ARBEIT DURCH EINE SPENDE auf das Konto des ARCHE e.V.
Stichwort: VIDEOFILM
bei der Volksbank Wilferdingen-Keltern
BIC GENO DE 61 WIR IBAN DE 51 666 923 00 00 18 68 68 05

Herzlichen Dank an die Stadt Karlsruhe für die Genehmigung der Aktions-Standorte vor dem Bundesverfassungsgericht und am Platz der Grundrechte und an die fürsorgliche Polizei vor Ort.

Tags: PAS – Vater – Familienrecht – Entfremdung – entsorgte Väter – Eltern-Kind-Entfremdung – ARCHE e.V. – archeviva, Art. 8 EMRK, Österreich, blauer Weihnachtsmann, Deutschland, EGMR Urteil Gerichtshof Rechtsprechung, Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung, Familienrecht, Feminismus – feministische – Feministin, Frauenpolitik, Gericht, Gleichberechtigung Gleichstellung, Jugendamt Videos, Justiz, Justizopfer, Kinder, Kindes-Entfremdung, Kindeswohl, Kindeswohlgefährdung, leaks, Menschenrechte EGMR, Menschenrechtsverletzung, Mobbing, Mobbing, PA parental alienation – Eltern Entfremdung, PAS – Selbstmord – Suizide – Freitod, PAS Eltern-Kind-Entfremdung, PAS Geschwistertrennung, PAS Großeltern – Trennung Enkelkinder, PAS Video, psychische Gewalt, Richter, Scheidung – Trennung, Scheidungs Videos, Vater, Vaterlose Gesellschaft, Väter Artikel, Väter Videos, Vereine – Deutschland

Geschwistertrennung ist ein Verbrechen – blauer Weihnachtsmann

Ich bin ans Kreuz genagelt worden

Wenn Deutsche Familiengerichte entscheiden, dann interessieren sich die Richter und Richterinnen nur rudimentär für das Gesetz.

Da bracuhe ich nicht lange zu suchen und finde vorwiegend Väter, deren Traum von Vereinbarkeit und Beruf nach der Trennung von der Mutter der gemeinsamen Kinder regelrecht platzt.

Auf einmal ist keine Rede mehr von Gleichstellung und gemeinsamen Sorgerecht. Deutsche Familienrichter und -richterinnen entwickeln sich gerade zu Meistern der Gesetzesignoranz. Unser Grundgesetz stellt die Geschlechter gleich (Art. 3 GG). Da heißt es, Männer und Frauen sind gleichgestellt. So heißt es in Art. 14 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) „.. ohne Diskriminierung insbesondere wegendes Geschlechts ..“. In Art. 6 GG / Art. 8 EMRK wird das Familienleben geschützt. Da heißt es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern..“

Deutsche Richter und Richterinnen schreiben über die beschlüsse dann einfach „Kindeswohl“ und machen was sie wollen. Der Fall Görgülü hat bereits 2006 schon gezeigt mit welcher Dreistigkeit Familiengerichte die Gesetze mit Füßen treten.

Im Fall Kuppinger ging das Verfahren gleich zwei Mal 2. Fall Kuppinger vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. In einem Fall aus Lüneburg wird nach Jahren offensichtlich, dass die Mutter das Kind psyschich Mißbraucht hat. Aber der Vater hat noch keinen Kontakt. In einem anderen Fall aus Tostedt wurden die Schläge der Mutter mit dem Kindeswohl vereinbar. Aber das bestreben des Vaters nach einer gleichwertigen Betreuung wurde als fanatisch abgetan. Auch der Vater hat keinen Kontakt zu seinem Kind.

Das nagelt auch den Blauen Weihnachtsmann ans Kreuz. Deutsche Familiengerichte kreuzigen das Kindeswohl, die familiären Beziehungen und die Gleichstellung.

Wie absurd dies in Deutschland erfolgt zeigt u.a. der Film „Der entsorgte Vater“ von Douglas Wolfsberger.

Ich sehe mittlerweile die Grundsätze unserer Demokratie durch deutsche Familiengerichte gefährdet, wenn das geschrieben Recht nicht umgesetzt wird. Und dann hängen wir alle am kreuz.

„In dubio pro reo“ gilt nicht bei SPG §38 – Gewaltschutzgesetz – MENSCHENRECHTVERLETZUNG . . .

„Wohnen“ ist ein Menschenrecht auch für Männer !

Rechtsanwälte sprechen von einer gesetzlichen Mißgeburt, da dieses Gesetz in bestehende Eigentumsrechte eingreift, bzw. diese zur gänze augehebelt werden !!!

Zitat eines Rechtsanwaltes  im Familienrecht:
“ Ein paar narrische Weiber der feministischen SPÖ Frauen (Barbara Prammer, Doris Bures, Gabi Burgstaller)  haben 1995 diese gesetzliche Missgeburt des Gewaltschutzgesetzes zustande gebracht . . .

Diese Menschenrechtsverletzung ist seit 1995 in Österreich vorhanden, da es in den einzelnen Bundesländern Österreichs keine Männerhäuser für diese weggewiesenen Fälle gibt.

SPG §38 Seite 1

Betretungsverbot SPG §38 Seite2

In dubio pro reo“ – Der Grundsatz (lat. „Im Zweifel für den Angeklagten“) gilt hier scheinbar nicht !!!

Download Stellungnahme – Betretungsverbot

Klicke, um auf imfname_3072781.pdf zuzugreifen

Tags: Frauenhaus – Gleichberechtigung – Frauenpolitik – Missbrauch mit dem Missbrauch – Justiz – Justizopfer – Wegweisung –

SPÖ Feministin Barbara Prammer ist tot – 02.08.2014

Sehr viele Experten,  Juristen und Rechtsanwälte im Familienrecht sagen, dass es sich bei dem 1995 beschlossene „GESETZ des Betretungsverbot und der Wegweisung“, welches einige feministische SPÖ Frauen wie Barbara Prammer, Gabi Burgstaller, Doris Bures u.a. gemeinsam mit Franz Vranitzky forciert haben, um eine „Missgeburt im Familienrecht“ handelt!

1.) Diese Gesetze hätte eigentlich so niemals beschlossen werden dürfen, da sie in bestehende Eigentumsrechte eingreifen und diese sogar aushebeln. Eigentumsrechte und Pflichten können in der Praxis nicht umgesetzt werden.

2.) Ebenso wird in der PRAXIS gleichzeitig mit diesen Gesetz bei Vätern eine schwere Menschenrechtsverletzung bewusst in Kauf genommen.

Begründung:

Das Recht auf Wohnen ist ein Menschenrecht nicht nur lt. „EuGH Entscheidung für Asylwerber“ sondern für jeden Menschen, auch für Väter, welche von ihren Eigentum weggewiesen wurden.
Da nicht in jedem Bundesland eine Unterkunft zur Verfügung gestellt wird, für solche männlichen Notfälle, werden hier schwere Menschenrechtsverletzungen von Österreich  begannen und das Recht auf Wohnen bewusst gebrochen.

Die Frauenministerin Gabrielle Heinisch-Hosek und ihre Genossinnen haben 38 Frauenhäuser geschaffen, wo das „Menschenrecht auf Wohnen“ eingehalten werden kann, aber es gibt kein einziges Männerhaus ! 

Selbst bei Verdacht (Drohung ohne Zeugen) wird das SPG §38 durch die Polizei angewendet und von der Justiz durch die Familienrichter mit EV §382 fortgesetzt.
Die beschuldigten Personen, bekommen weder eine Gerichtsverhandlung auch gilt der juristische Grundsatz „In dubio pro reo“ hier nicht ?
Die beschuldigten Personen werden menschenverachtend einfach von ihrem Eigentum der Wohnung auf die Straße gesetzt, ohne dass ihnen eine Ersatzwohnmöglichkeit angeboten wird.