3,5 Jahre Haft für Terror-Kommandeur d. HIG (Hezb-e Islami Gulbuddin)

Afghanistan – Hizb-i-Islami Gulbuddin HIG | Sharia Unveiled -> https://shariaunveiled.wordpress.com

1.Zitat:
Hezb-e Islami Gulbuddin (HIG)

Die radikal-islamistische Rebellengruppe Hezb-e Islami Gulbuddin (HIG) [Anmerkung: auch Hizb-i-Islami Gulbuddin] wird von Mujahed Gulbuddin Hikmatyar geführt (CRS 22.12.2015). Er war ein ehemaliger Verbündeter der USA im Kampf gegen die Besatzungstruppen der Sowjetunion in den 1980er Jahren. Die HIG wird als kleiner Akteur in den Kampfzonen Afghanistans gesehen (CRS 9.10.2014).
Sie ist über die Jahre für ihre Grausamkeit bekannt geworden, sodass sogar die Taliban sich von ihr abwendeten (BBC 2.9.2014).
Die Gruppe selbst ist ideologisch wie auch politisch mit al-Qaida und den Taliban verbündet. In der Vergangenheit kam es mit den Taliban jedoch zu Kämpfen um bestimmte Gebiete (CRS 9.10.2014).

BVwG, Entscheidungsdatum 31.10.2016, GZ: W140 1436436-1

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bvwg/BVWGT_20161031_W140_1436436_1_00/BVWGT_20161031_W140_1436436_1_00.html

2.Artikel:

Terror in Afghanistan: 3,5 Jahre Gefängnis

©VOL.AT
Der Afghane war nach Ansicht der Richter zwischen 2002 und 2015 in Afghanistan ein Dorf-Kommandeur der islamistischen Terrororganisation HIG.

Daher wurde der unbescholtene 43-Jährige wegen des Verbrechens der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Das Urteil ist seit gestern rechtskräftig.

Denn am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG), wurde am Dienstag der Strafberufung des Angeklagten keine Folge gegeben. Das teilte auf Anfrage der OLG-Sprecher Wigbert Zimmermann mit. Bereits im September war am Obersten Gerichtshof (OGH) die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten zurückgewiesen worden. Damit war damals in Wien der erstinstanzliche Schuldspruch bestätigt worden.

Unverändert blieb somit in den beiden zweitinstanzlichen Verfahren an OLG und OGH das Urteil des Feldkircher Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger. Am Landesgericht Feldkirch war die erstinstanzliche Entscheidung im April getroffen worden. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Gefängnis. Die Richter stützten sich auf das Gutachten des deutschen Afghanistan-Experten Thomas Ruttig. Demnach sei die HIG eine terroristische Vereinigung gewesen, sagte Richter Mitteregger. Mitglieder der islamistischen HIG hätten in Afghanistan auch Bombenanschläge verübt, berichtete der Gutachter. Der angeklagte Asylwerber sagte, die HIG sei eine politische Partei. Verteidigerin Andrea Concin beantragte einen Freispruch.

Mit der Verfolgung von im Ausland von Ausländern verübten terroristischen Straftaten, komme Österreich internationalen Verpflichtungen nach, erläuterte Richter Mitteregger. Denn es solle niemand ungestraft in ein anderes Land flüchten können, der sich im Ausland einer Terrororganisation angeschlossen habe.

Von NEUE/Seff Dünser 7.11.2018 10:07 (Akt. 7.11.2018 11:58)

https://www.vol.at/terror-in-afghanistan-35-jahre-gefaengnis/5986913

3. Siehe auch älteren Artikel:
https://www.vol.at/vorarlberg-asylwerber-wegen-verbrechen-der-terroristischen-vereinigung-vor-gericht/5718095

4. Wikipedia

Hezb-e Islami Gulbuddin

Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Hezb-e Islami
حزب اسلامی گلبدین

Teilnehmer am Krieg in Afghanistan

Hezbi Islami.svg
Aktiv 1975–2016 (als Miliz)
1975 bis heute (als politische Partei)
Ideologie Islamismus [1]
Gruppen Muslime
Führer Gulbuddin Hekmatyar
Arbeitsgebiet Afghanistan
Größe 1.500–2.000 + [2]
Entstanden als Muslimische Jugend
Schlachten und Kriege Berg-Karabach-Krieg (1988–94) [3]
Afghanischer Bürgerkrieg (1992–96)
Afghanischer Bürgerkrieg (1996–2001)
Krieg in Afghanistan (2001 – heute)
Flagge Flagge von Hezbi Islami Gulbuddin.svg

Der Hezb-e-Islami Gulbuddin ( persisch : حزب اسلامی گلبدین ; abgekürzt HIG ), auch als Hezb-e-Islami [4] oder Hezb-i-Islami Afghanistan (HIA) [5] bezeichnet, ist eine afghanische politische Partei und ehemalige Miliz, gegründet und geleitet von Gulbuddin Hekmatyar .

Seit 1979, als Mulavi Younas Khalis sich mit Hekmatyar spaltete und seine eigene Gruppe gründete, war der verbleibende Teil der Hezb-e Islami, der immer noch von Hekmatyar geleitet wird, als „Hezb-e Islami Gulbuddin“ oder HIG bekannt.

Während des sowjetisch-afghanischen Krieges (1979–1989) wurde Hezb-e Islami Gulbuddin von den antisowjetischen Streitkräften durch den pakistanischen Inter-Services Intelligence (ISI) gut finanziert. Mitte der 1990er Jahre wurde der HIG durch den Aufstieg der Taliban „von der afghanischen Politik ausgeschlossen“.

Nach dem Krieg in Afghanistan nach 2001 trat HIG erneut als aggressive militante Gruppe auf und forderte die Verantwortung für viele blutige Angriffe auf die Koalitionsstreitkräfte und die Verwaltung von Präsident Hamid Karzai . [5] Seine Kampfstärke wurde „manchmal auf Tausende geschätzt“. [6] Die Gruppe unterzeichnete 2016 einen Friedensvertrag mit der Ghani-Regierung .

Link – Quelle: wikipedia -Google translate link
Tags: Kriegsflüchtlinge -Terror – Gewalt –

Bevor man das Kind zum Vater gibt, kommt es ins Kinderheim?

KJHT Salzburg-Umgebung – KINDESABNAHME! . . .

Select another language!  PC users see right above the logo  „Translate“)
       english    (Google Translation)        Italia – (traduzione di Google)
          France (traduction Google)           ПЕРЕВЕСТИ на Английский
Artikel:
Kindsabnahme

„Frei wie ein
ganz normales Kind“

Kind mit Teddybär
Bild: iStockphoto.com/ideabug
Vor zwei Wochen wurde Samuel, 11, vom Salzburger Jugendamt aus der Schule geholt – trauriger Höhepunkt eines langen Sorgerechtsstreits. War das wirklich notwendig?

Fünfte Stunde, Biologieunterricht. 12. März 2018. Plötzlich erkennen die Kinder durch ein Fenster in der Klassenzimmertür, dass draußen zwei Polizisten warten. Ein Lehrer betritt den Raum: Samuel* muss mitkommen. Jetzt. Sofort. Keine Diskussionen. Ein Albtraum für den Elfjährigen ist plötzlich wahr geworden. Die Lehrerin leistet Widerstand: Aus ihrem Unterricht werde sicher niemand herausgeholt. Sie beendet die Stunde wie gewohnt. Aber die Uniformierten sind immer noch da. Samuel muss mit. Er weigert sich. Seine beiden besten Freunde versuchen, ihm zu helfen, werden aber aufgefordert, das Klassenzimmer zu verlassen. Samuel bleibt allein zurück. Seitdem haben sie ihn nicht mehr gesehen.

 

Zwei Wochen später ist der Schock bei den Schulfreunden immer noch nicht verwunden. „Dominik* spricht nicht viel darüber“, erzählt die Mutter eines der Buben. „Es hat ihm sehr zu schaffen gemacht, dass er seinem Freund helfen wollte und so machtlos war.“ Ob er sich schon auf die Osterferien freue, hat sie ihn kürzlich gefragt. Er antwortete: „Ohne den Samuel freue ich mich auf die Ferien auch nicht.“

 

Normalerweise hätten die Kinder die freien Tage damit verbracht, mit ihren Fahrrädern herumzufetzen, Modellautos zu bauen oder was man sonst so macht, wenn man fast zwölf Jahre alt ist. Aber normal ist in Samuels Leben schon lange nichts mehr. Es ist seit Jahren bestimmt von dem Sorgerechtsstreit seiner Eltern -und unverhältnismäßigen Interventionen des Jugendamts.

 

Es handelt sich dabei um keinen Einzelfall. Seitdem News vor zwei Wochen über zwei Schicksale in Wien berichtete, werden ständig neue Fälle an die Redaktion herangetragen. Oft sind die Eingriffe des Jugendamts sinnvoll und notwendig, wenn Gewalt im Spiel ist etwa. Es gibt aber auch Geschichten, die viele Fragen aufwerfen. Die von Samuel ist eine davon.

 

Wiederholt geschlagen

Nach der Trennung seiner Eltern 2011 lebten Samuel und seine jüngere Schwester Celine* zunächst unauffällig beim Vater, dann probeweise bei der Mutter und deren neuem Lebensgefährten. Schon bald nach dieser provisorischen Übersiedlung, so ist es in einem Bericht der Jugendwohlfahrt aus dem Jahr 2015 nachzulesen, habe der Vater darauf hingewiesen, dass es den Kindern dort nicht gut gehe. Samuel erzählte einer Mitarbeiterin des Jugendamts damals, dass er von der Mutter wiederholt geschlagen worden sei. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass „an eine Rückführung der Kinder in den Haushalt der Mutter nicht zu denken“ sei. Die Geschwister empfänden den Wohnort des Vaters, eine 5.000-Einwohner-Gemeinde unweit von Salzburg, als ihre Heimat. Da Samuel mit seinen damals neun Jahren sehr gut verstehe und seine Meinung sehr deutlich äußere, „muss diese auch berücksichtigt werden“. Seit Sommer 2016 hatte der Vater der Kinder die alleinige Obsorge inne. Doch die vorgesehenen Besuchskontakte zur Mutter gestalteten sich schwierig, kamen teilweise nicht zustande. Die Kinder wollten nicht, argumentiert der Vater.

 

Im März 2017 spitzte sich die Situation zu: Zunächst wurde dem Vater das Sorgerecht vorläufig entzogen und an den Kinder-und Jugendwohlfahrtsträger übertragen. Am Vormittag des 27. holten Mitarbeiter des Jugendamts Celine von der Volksschule ab und brachten sie zur Mutter. Am frühen Nachmittag begab sich Michael K. gemeinsam mit seinem Sohn zur zuständigen Polizeiinspektion, um die Lage zu klären. 15 Minuten später trafen zwei Mitarbeiterinnen der Jugendwohlfahrt Salzburg-Umgebung ein, um auch Samuel mitzunehmen. Der Kinderund Jugendhilfeträger sehe „eine massive Gefährdung des Kindeswohles durch vermutlich bewusst herbeigeführte Entfremdung der beiden Minderjährigen zur Kindesmutter“, heißt es in der Begründung.

 

Ponys und Feen

Zurück in die Gegenwart. In dem Haus, in dem Samuel und Celine bis vor einem Jahr mit ihrem Vater lebten, ist es sehr still. Kein Kreischen, kein Lachen, kein: „Papa, kann ich kurz rausgehen, spielen?“ Überall hängen Kinderfotos. Als Michael K. durch die Zimmer der Kinder führt, kommen ihm die Tränen. Er zeigt eine Schatzkiste mit Celines Lieblingssachen, ein Spiel, einen Ball, ein Büchlein. An der Wand pastellfarbene Ponys und Feen, die er selbst gemalt hat. Und ein kleiner Zettel, handgeschrieben: „Papa, du bist stark wie ein Bär und sehr nett.“ Celine hat ihr Kinderzimmer seit über einem Jahr nicht mehr betreten.

 

Samuel kam Anfang Juni 2017 zurück. Er riss aus und flüchtete zum Vater. Bis zum Schulschluss weigerte er sich, in die Schule zu gehen, aus Angst, gegen seinen Willen zur Mutter gebracht zu werden. Als im Herbst das neue Schuljahr startete, hatte er wieder genug Vertrauen gefasst.

 

Seitdem Michael K. um das Sorgerecht für seine Kinder kämpft, hat er akribisch alles gesammelt, Gutachten, Protokolle, Briefe seiner Kinder. Auch ein Dokument zum Thema „Kinderrechte“, das sein Sohn im August 2017 erstellt hat. Unter dem Stichwort „Recht auf Erholung“ schrieb Samuel damals: „Ich kann kein normales Leben führen, weil ich dauernd irgendwo hin zu Psychologen, Ärzten, Sachverständigen usw. muss und mich niiiiiieeeeeee erholen kann.“ Dabei habe er allen „klipp und klar gesagt, dass ich für immer beim Papa bleiben will. Ich bin elf Jahre alt und weiß genau, was ich will!“ Zu einem anderen Zeitpunkt sagte er: „Ich mag endlich frei von allen Terminen sein. Kein Kind ist schon so viel herumgefahren wie ich. Und immer wieder unfreiwillig, und immer wieder durch Zwingen. Ich will endlich frei sein. Frei wie ein Vogel, frei wie ein ganz normales Kind.“

 

Mehrere Anwälte haben Herrn K. schon durch seinen jahrelangen Rechtsstreit begleitet. Mit dem Wiener Anwalt Adrian Hollaender geht er nun bis zum OGH. Für Hollaender war „auf den ersten Blick ersichtlich, dass in den Akten vieles rein rechtlich nicht stimmig ist. Eigentlich muss sich das Jugendamt eine gesetzte Maßnahme acht Tage danach genehmigen lassen. Es gab aber keinen solchen Antrag. Demnach wäre der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Das Kind blieb aber einfach bei der Mutter, was sehr ungewöhnlich ist.“ Die Jugendwohlfahrt Salzburg-Umgebung widerspricht dieser Darstellung. Die Obsorge für die betroffenen Kinder liege „eindeutig“ beim Kinder-und Jugendhilfeträger, heißt es. Zu Details des Falles K. wolle man sich „aufgrund der Sensibilität in diesem Bereich“ nicht äußern. Jede Aktivität der Behörde werde aber grundsätzlich „von den zuständigen Pflegschaftsgerichten überprüft und auch auf Verhältnismäßigkeit kontrolliert“.

 

Verhaftung

Die Einschätzung seiner Anwälte, wonach er immer noch die Obsorge für Celine habe, ließ Michael K. am 1. März dieses Jahres aktiv werden. Er schildert die Situation so: In Begleitung zweier Zeugen besuchte er das Mädchen bei der Mutter, um es zu fragen, ob es wieder zu ihm nach Hause kommen wolle. Celine wollte nicht, er zog unverrichteter Dinge wieder ab. Fast zwei Wochen später wurde Michael K. wegen „versuchter Kindesentziehung“ verhaftet. Am 12. März. Auf dem Weg zur Arbeit. Wenige Stunden bevor die Polizei vor Samuels Klassenzimmer stand.

 

K. wurde nach zwei Tagen aus der Haft entlassen. Samuel zunächst krank-,dann von der Schule abgemeldet. Was danach geschah, ist unklar: Befindet er sich seitdem bei der Mutter? Wurde er, wie sein Vater aufgrund der Datenauswertung eines Peilsenders vermutet, von ihr und deren Lebensgefährten zwischenzeitlich in die Kinder-und Jugendpsychiatrie gebracht? Die vielen offenen Fragen und die Sorge um das Wohl seiner Kinder lassen Michael K. keine Ruhe. Er will weiterkämpfen. Vor dem OGH und dem Familiengericht. Bei der Volksanwaltschaft wurde Beschwerde eingelegt, gegen den Lebensgefährten der Mutter Strafanzeige eingebracht. Samuel soll endlich ganz normal leben können.

von Anna Gasteiger

https://www.news.at/a/kindsabnahme-sorgerecht-streit-9775252

Österreich: Rechtswidrige Tonaufnahmen als Beweismittel vor Gericht zulässig

Select  another  Language ! (PC-User see right above the logo „Translate ..)
         english  language  (Google Translation)
          Italia – lingua italiana (traduzione di Google)
            France – français (traduction Google)
       ПЕРЕВЕСТИ на Английский
OGH Oberster Gerichtshof Österreich

Österreich: Rechtswidrige Tonaufnahmen als Beweismittel vor Gericht zulässig . . .

Auch rechtswidrig erstellte Tonaufnahmen dürfen in Zivilverfahren vor österreichischen Gerichten unter Umständen als Beweismittel verwendet werden. Abschriften einer verbotenen Aufnahme dürfen in jedem Fall als Beweis vorgelegt werden. Dies geht aus einem Beschluss des Obersten Gerichtshof (OGH) des Landes hervor (1 Ob 172/07m). Datenschützer kritisieren die Entscheidung.

Anlass für das Verfahren vor dem OGH war ein Streit um Entgelte aus einem Mietvertrag. Um ihren Standpunkt zu untermauern, legte eine der Streitparteien Protokolle über Telefongespräche zwischen Zeugen sowie zwei CDs mit Aufnahmen der Gespräche vor. Die Partei hatte die Telefonate ohne Zustimmung eines betroffenen Zeugen und damit rechtswidrig angefertigt. Die Gegenpartei beantragte daher, die vorgelegten Beweismittel im Verfahren nicht zu verwenden. Die erste Instanz wies die Beweise auch tatsächlich ab – allerdings aus dem formalen Grund der verspäteten Vorlage. Die zweite Instanz hob diese Entscheidung allerdings auf und entschied, dass die Abschriften der Gespräche jedenfalls zulässig…

weiterlesen –> https://wp.me/p4RGV9-1gF

Familie & Familienrecht

Auch rechtswidrig erstellte Tonaufnahmen dürfen in Zivilverfahren vor österreichischen Gerichten unter Umständen als Beweismittel verwendet werden. Abschriften einer verbotenen Aufnahme dürfen in jedem Fall als Beweis vorgelegt werden. Dies geht aus einem Beschluss des Obersten Gerichtshof (OGH) des Landes hervor (1 Ob 172/07m). Datenschützer kritisieren die Entscheidung.

Anlass für das Verfahren vor dem OGH war ein Streit um Entgelte aus einem Mietvertrag. Um ihren Standpunkt zu untermauern, legte eine der Streitparteien Protokolle über Telefongespräche zwischen Zeugen sowie zwei CDs mit Aufnahmen der Gespräche vor. Die Partei hatte die Telefonate ohne Zustimmung eines betroffenen Zeugen und damit rechtswidrig angefertigt. Die Gegenpartei beantragte daher, die vorgelegten Beweismittel im Verfahren nicht zu verwenden. Die erste Instanz wies die Beweise auch tatsächlich ab – allerdings aus dem formalen Grund der verspäteten Vorlage. Die zweite Instanz hob diese Entscheidung allerdings auf und entschied, dass die Abschriften der Gespräche jedenfalls zulässig…

Ursprünglichen Post anzeigen 3.121 weitere Wörter

Vorsitzende Richterin Mag. Täubel-Weinreich gegen Beugestrafen, trotz OGH-Entscheidung

Traurig, wenn die „Vorsitzende Richterin der Richtervereinigung im Zivilrecht“ glaubt keine Sanktionen, wie Beugestrafen zum Schutz des Kindeswohls und auch gegen Entfremdung des Kindes, sowie gegen Entfremdung des Vaters durchführen zu müssen.
WOZU gibt es dann diese bestehenden Gesetze in Österreich, der Beugemaßnahmen und Geldstrafen als Sanktion gegen Entfremdung, wenn eine Richterin des Justizministerium diese eh  nicht verwendet und ablehnt?
Leider ist es nichts Neues, dieser Feminismus schadet den entsorgten Vätern in dieser Sache schon seit Jahrzehnten und fördert PAS, Elternentfremdung und Suizid.
Admin Familie & Familienrecht, am 6.August 2017
Select  another  Language !
         english  language  (Google Translation)
        ПЕРЕВЕСТИ на Английский
            France – français (traduction Google)
            Italia – lingua italiana (traduzione di Google)

Artikel:

Kampf ums Kind bis zur Beugehaft

Karin Petersdorfer mit Klienten…
Foto: KURIER/Gerhard Deutsch In der Beratung werden Kinderwünsche abgefragt

OGH-Urteil: Elternteil kann bei Gericht Strafe für Ex-Partner beantragen, wenn der das Besuchsrecht vereitelt.

„Wie oft“, fragt der Wiener Rechtsanwalt Johann Etienne Korab in einem Antrag an das Bezirksgericht, „muss sich ein Elternteil den Entzug eines Kontaktrechts gefallen lassen, damit dem rechtsbrechenden Elternteil vom Gericht die Grenzen aufgezeigt werden?“Die Antwort bekam er jetzt vom Obersten Gerichtshof – und sie betrifft nicht nur ihn: Elternteile, denen bei der Ausübung der vereinbarten Besuchsregelung vom Ex-Partner Steine in den Weg gelegt werden, haben das Recht, die Verhängung von Beugestrafen zu beantragen. grafik… Foto: /Grafik Hinter diesem Grundsatzurteil des Höchstgerichts stecken Tragödien. Immer öfter, nämlich 12.309-mal im Jahr 2016, können sich Eltern nicht darüber einigen, wann sich das gemeinsame Kind wie lange bei wem aufhalten soll und kämpfen darum vor Gericht. So wie Vater und Mutter von Stefan (Name geändert). Der Dreijährige lebt seit der Scheidung der Eltern bei der Mutter, dem Vater wurde vom Gericht das Recht eingeräumt, Stefan zwei Mal in der Woche mittags vom Kindergarten abzuholen und bis zum Abend zu sich nach Hause zu nehmen.Allerdings kann der Vater mit dieser Verfügung gar nichts anfangen. Die Mutter weigert sich nämlich beharrlich, ihm den Namen des Kindergartens zu nennen. Der Vater kann Stefan also gar nicht von dort abholen und sein Kontaktrecht daher auch nicht ausüben.Seit einem halben Jahr hält die Mutter ihren Ex-Ehemann mit Ausreden – wie er das empfindet – hin: Ein Mal ist angeblich der Sohn krank, ein anderes Mal sie selbst.Neuester vorgeschobener Grund – aus der Sicht des Vaters – für die Aussetzung des Besuchsrechts: Er hatte im Zuge des Scheidungsverfahrens auf ihre Ansprüche mit der Gegenforderung nach Schmerzensgeld reagiert, weil ihm der Entzug seines Sohnes seelisches Leid zufügen würde. Sie konstruierte daraus umgehend eine krankhafte psychische Störung des Vaters, die zur Sorge Anlass gäbe, er könne Stefan während des Besuchs nicht ordentlich betreuen.Schließlich reichte es dem Mann, und er stellte den Antrag, über seine Ex-Frau Beugehaft oder zumindest eine Beugestrafe von 5000 Euro zu verhängen.Das ist nicht aus der Luft gegriffen. In Kärnten wurde eine Mutter zu 50 Euro Beugestrafe für jeden der 44 Tage verdonnert, an denen sie verhindert hatte, dass ihre Tochter über Skype mit ihrem in einer anderen Stadt lebenden Vater telefonieren konnte. Die Richterin wollte mit den 2200 Euro Gesamtstrafe ein „deutlich spürbares“ Zeichen setzen.

Antrag zurückgewiesen

Zurück zum Wiener Fall und zum dreijährigen Stefan: Die Richterin wies den Antrag des Vaters, die Mutter abzustrafen, zurück. Wünschen könne er sich viel, aber Beugestrafen seien höchstens von Amts wegen auszusprechen – oder eben nicht.

 … Foto: KURIER/Franz Gruber

Der auf solche Fälle spezialisierte Anwalt Johann Etienne Korab focht das für den Vater bis zur letzten Instanz durch. Mit dem Ergebnis: Es gibt sehr wohl einen Rechtsanspruch auf solche Anträge, die behandelt und denen entweder stattgegeben werden muss oder die, mit entsprechender Begründung, abgewiesen werden müssen. Der OGH sagt: Wenn einem Elternteil vom Gesetz das Recht eingeräumt wird, eine gerichtliche Besuchsregelung zu beantragen, muss er auch das Antragsrecht auf Anordnung von Maßnahmen haben, die der Realisierung dieses Kontraktrechts dienen.

„Sonst muss die Kindesmutter ja das Gefühl haben, dass sie ihre Vereitelungsmaßnahmen sanktionslos weiterhin setzen kann“, sagt Anwalt Korab mit dem Urteil in der Tasche. „Ob der Vater deswegen das Kind jetzt sieht, ist allerdings fraglich“, wirft die Obfrau der Fachgruppe Familienrichter in der Standesvertretung, Doris Täubel-Weinreich, ein.

Was aber wirkt dann, wenn nicht Beugestrafen? „Man muss versuchen, beim Partner eine andere Sichtweise zu bewirken“, sagt die Richterin und verweist auf die Eltern- und Erziehungsberatung. Das Gericht kann das anordnen. Die Eltern sollten gemeinsam hingehen, damit sich nicht ein Partner allein besser darstellen kann, sondern die Interessen und Sorgen beider angesprochen werden.

Die Kosten (70 bis 120 Euro pro Stunde) müssen sich die Eltern teilen, und damit ist der nächste Streitpunkt vorprogrammiert.

Täubel-Weinreich fordert seit Jahren, dass die Elternberatung gefördert wird: „Es ist ein Skandal, der Staat fördert so viel anderes, und hier wird das Kind geschädigt.“ Sie selbst ordnet die Beratung nur an, „wenn die Eltern das auch bezahlen können.“

Beratung

Seit 1. April gibt es eine vom Familienministerium nach durchgeführten Hearings auf Grund  von festgelegten Qualitätsstandards erstellte Liste geeigneter Eltern- und Erziehungsberater (www.trennungundscheidung.at). Eine von ihnen ist Ursula Novak: „Die Androhung einer Beugestrafe in der Tasche zu haben, kann schon Sinn machen, wenn einem der Kontakt verwehrt wird“, sagt sie im Gespräch mit dem KURIER: „Das ist nicht angenehm, wenn zum Beispiel der Vater immer zittern muss: Wird das etwas mit dem Besuch oder nicht?“

Allerdings ändere die Beugestrafe allein noch nichts an der gesamten Stresssituation: „Bei der Beratung muss man auf Vater und Mutter einwirken, auf eine Elternebene zu kommen, auch wenn man als Paar getrennt ist“, sagt Novak: „In der Praxis höre ich oft von einem: ,Aber mit der oder mit dem kann man ja nicht reden.’ Man muss sich nicht gegenseitig nach dem Mund reden, aber man muss eine gemeinsame Lösung für das Kind finden.“

Mit dem Streit helfe man dem Kind nicht, ganz im Gegenteil, man belaste es zusätzlich. Die Beraterin bespricht in vielen Fällen nicht nur die Vorstellungen der Eltern, sondern fragt auch die Wünsche der Kinder ab. „Und die wollen weiterhin beide lieb haben, Papa und Mama“, sagt Ursula Novak.

Vater in Österreich und die feministische Justiz im Familienrecht

Vater in Österreich 5-6-2017
Vater in Österreich 5-6-2017 – Väter ohne Rechte

Pete*     11 Std.

Meine Erfahrungen mit dem Österreichischen „Justiz“:

1. KM ist Österreicherin(Wienerin). Ich wohne in Wien. Neuen Partner von KM wohnt in München. Beim ObsorgeAntrag habe ich gesagt ich habe Angst dass die KM meine Töchter mit nach München nimmt.

Richterin: ist wirklich kein ein Problem wenn die KM das machen würde. Wenn es Nigeria oder ähnliches wäre dann vielleicht schon. Ich: aber dass sind meine Töchter? Richterin: ist mal so.

2. Richterin: Sie brauchen doppelresidenz bei mir nicht beantragen (Mai 2015). Das stimme ich nie zu. Befangenheit? Ja bringt sicher was. Beschwer dich wegen ein Richter beim nächsten Richter…. viel Glück!

3. Richterin habe meine Schriftsätze nicht gelesen. Sie waren zu umfassend. Eigentlich habe ich nur detailliert beschreiben wollen was die KM alles getan hat um eine schlechte Stimmung zu machen. Schlechte Stimmung, schlechte Kommunikation = keine gemeinsame obsorge. Rein Strategie seitens des KMs. Entweder hat die Richterin keine Ahnung von was sie tun oder es interessiert ihr ein scheiß! Hätte die Richterin meine Schriftsätze gelesen, und der Empfehlung seitens des familiengerichtshilfe (gemeinsame obsorge) ernst gekommen sowohl als auch dieser Feststellung seitens des familiengerichtshilfe anerkannt „KM ist der KV gegenüber sehr ablehnend“ wäre vielleicht ein anderes Ergebnis rausgekommen. Aber nein, bis zu OGH meinen alle dass alles so passt.

Und die KM? Genießt es dass ihr Strategie funktioniert hat. Weil mit dieser beschießendes System werden Friedlichkeit bestraft aber strittigkeit belohnt. Wenn man eine Mutter ist!

4. Richterin: wenn Sie diesen Besuchsrecht nicht zustimmen sehe ich sehr schwarzen Wolken über der gemeinsamen obsorge. Ich: ok, ich stimme zu. Beschluss: keine gemeinsame obsorge. Ich: toll, Danke!

5. übrigens sehr toll wenn irgendein wanna-be superhero Polizist dich anruft während der Arbeitszeit und dir mit tiefen Stimme sagt: sie wissen ja genau um was es geht Herr. Die KM hat alles erzählt. Sie sind ja gewalttätig! Kommen Sie deswegen zu einem gewaltpräventiven Gespräch bei uns. Ich: vielen Dank für den netten halb drohenden Ton Herr Polizist, aber gratuliere, Sie sind gerade Instrumentalisiert von seitens des KM. Vielleicht sollten Sie mal das überlegen bevor Sie Leute während der Arbeitszeit störe. Vielen Dank dass sie unkritisch dazu beigetragen haben dass mein Stresslevel noch schlimmer worden ist!

6. wieso hat der familiengerichtshilfe nur mich in meinem Wohnung besucht (kindesgerecht eingerichtet) aber nicht die KM? Diskrimination? Was hätte der Familiengerichtshilfe doch gesagt wenn meine Töchter bei mir nur auf eine Matratze aufs Boden schlafen würden (so wie seit 1,5 Jahren der Fall bei dem KM ist?).

7. habe ein Antrag gestellt dass ich, an diejenigen Tagen wo ich meine Töchter betreue, selber eventuellen frühere Abholzeiten direkt mit KiGa/Schule kläre. Abgelehnt. KM ist flexibel und friedlich. Ich: ok, wieso dürfen die Kinder dann NICHT früher abgeholt werden jedesmal wenn meine Vater mit 81(!) Jahren aus Dänemark hierher gereist ist um seinen Enkelkindern zu sehen ??? Er sieht die Kinder vielleicht zweimal im Jahr (wie lange noch) und dann kann die KM es nicht erlauben dass Opa/Enkelkinder 3-4 Stunden mehr haben am einen Tag. Und das sogenannte „Justiz“ in Österreich unterstützt diesem schweineri!

8. und wenn man sich aufregt wegen diesem „Zustände“. Richterin: „alleiniges obsorge beim KM war wirklich die richtige Entscheidung“……. Leute, wir reden 2017…. was zum teufel ist los hier in Österreich?? Ganz normale Väter werden demütigt, es zermürbt, man(n) gibt auf, hochstrittige Mütter werden belohnt… was hat dass je mit Kindeswohl zu tun gehabt???…. es zerstört viel mehr als es unterstützt…. Loyalitätskonflikt unvermeidbar!!

Gefällt mirWeitere Reaktionen anzeigen
KommentierenTeilen
>Väter ohne Rechte Öffentliche Gruppe
Tags: Vaterlose Gesellschaft – Justizopfer – Doppelresidenz – feministische Justiz – Scheidung – Trennung – Obsorge – Familienrecht

Richterin Täubel-Weinreich sollte auch die andere Seite erzählen . .

Select  another  Language !
           english  language  (Google Translation)
        ПЕРЕВЕСТИ на Английский
            France – français (traduction Google)
            Italia – lingua italiana (traduzione di Google)
Mag. Doris Täubel-Weinreich


Unterhaltszahler sind einer menschenunwürdigen Exekutionsordnung ausgesetzt in Österreich und werden behandelt wie Menschen 2.Klasse!!!

Unterhaltszahler sind die einzige Gruppe in Österreich welche 25% unter das Existenzminimum gepfändet werden.
Und mit 600 Euro Miete, Strom, etc. zu bezahlen geht sich bei sehr vielen Personen nicht aus. Dazu kommt oft noch Umgangsverweigerung, welche Viele in eine ausweglose Situation, bis zum Suizid treibt.
Die FPÖ hat im Okt.2016 dazu einen Entschließungsantrag eingebracht um die Exekutionsordnung so wie bei allen Anderen gleich zustellen.
http://wp.me/p4RGV9-1Wu
SPÖ und ÖVP haben es ignoriert.
Team Stronach hat zugestimmt.
Am Besten diese Egoisten nicht mehr wählen.
Posting leaksmouse, am 20-3-2017 
http://derstandard.at/2000054389888/Immer-mehr-Kinder-klagen-einen-Elternteil-auf-Unterhalt


Artikel >>>

Immer mehr Kinder klagen einen Elternteil auf Unterhalt

Familienmitglieder tragen ihre Probleme immer häufiger vor Gericht aus.
Das betrifft sowohl Unterhaltsstreite wie auch Konflikte über die Obsorge.
Ein Grund sind „aktivere Väter“, sagt eine Familienrichterin


Wien – Es ist ein Fall, wie ihn keine Familie erleben möchte, und doch trägt sich Ähnliches immer häufiger zu: Ein Vorarlberger, der in Innsbruck studiert, zog kürzlich bis zum Obersten Gerichtshof gegen seinen eigenen Vater. Nach Matura und Wehrdienst begann er ein Soziologiestudium, entschied aber nach kurzer Zeit, sich lieber einer Karriere als Profikletterer zu widmen, und erklärte dem Vater, er müsse vorerst keinen Unterhalt mehr zahlen. Es lief nicht wie geplant, nach einem Jahr nahm er ein anderes Studium auf und brauchte somit auch wieder Geld. Doch der Vater wollte nicht mehr zahlen. Schließlich entschied das Höchstgericht: Muss er aber, auch wenn der Sohn die Ausbildung zwischendurch unterbrochen hat.
.
Immer mehr Unterhaltsforderungen Eine Auswertung des Justizministeriums für den STANDARD zeigt: Familienmitglieder zitieren einander immer öfter vor Gericht. Im Jahr 2012 wurden von volljährigen Kindern – zumeist handelt es sich um Studenten – österreichweit 4.923 Anträge auf Unterhalt eingebracht. Zwei Jahre später wurden bereits 5.240 Forderungen gegen Eltern gestellt. 2016 fielen 5.630 solche Anträge an. Ähnlich verhält es sich mit Unterhaltsforderungen, die – von zumeist einem Elternteil – für Kinder gestellt wurden: 79.773 Anträge im Jahr 2014, 87.992 im Folgejahr, immerhin 86.243 Anträge 2016. Wobei hier auch sämtliche Änderungen und Neubemessungen des Unterhalts hineinfallen.
.
Familienstreitigkeiten „emotional“
Erklärungen gibt es dafür mehrere. Ganz generell lasse sich aber feststellen: „Familienstreitigkeiten werden mehr, und landen sie vor Gericht, werden sie sehr emotional geführt“, sagt Doris Täubel-Weinreich, Vorsitzende der Fachgruppe Familienrecht der Richtervereinigung, die als Juristin seit mehr als 18 Jahren in dem Bereich arbeitet. Hinzu komme auch: Die Ausbildungen dauern heute durchschnittlich länger als früher. Kinder sind somit auch länger finanziell auf ihre Erziehungsberechtigten angewiesen.

Der Sozialpädagoge Olaf Kapella vom Österreichischen Institut für Familienforschung glaubt nicht, dass in Familien grundsätzlich mehr gestritten wird als früher: „Kinder und ihre Rechte stehen heute einfach mehr im Fokus, und die Kinder sind sich ihrer Rechte bewusst“, sagt er. Dadurch sinke auch die Hemmschwelle, vor Gericht zu ziehen und diese Rechte einzufordern.
.
„Aktivere Väter“
Die Familienrichterin Täubel-Weinreich erlebe darüber hinaus, dass Männer immer „aktivere Väter“ werden, was „natürlich grundsätzlich gut“ sei, aber neue Probleme aufwerfe: „Früher reichte den meisten Vätern ein 14-tägliches Besuchsrecht, damit geben sich inzwischen die wenigsten zufrieden.“ Die neuen Lebensmodelle seien aber eben auch schwieriger zu organisieren und böten mehr Konfliktpotenzial.

Wie die aktuelle Auswertung zeigt, steigen auch die strittigen Fälle in Bezug auf Obsorge und Kontaktrecht. Im Jahr 2014 landeten 35.226 solche Anträge bei Gericht, 2016 waren es bereits 40.310. „Darunter finden sich auch Fälle, in denen Eltern zum Beispiel streiten, ob ein Kind in den Fußballverein oder schwimmen gehen soll“, erläutert Rudolf Jocher vom Justizministerium.
.
Weniger Scheidungen
In Bezug auf Unterhalt, wie lange und in welcher Höhe er bezahlt werden muss, stellt Täubel-Weinreich klar: „Im Endeffekt sind das immer Einzelfallentscheidungen. Im Gesetz steht bloß, dass Unterhalt ‚angemessen‘ sein muss, das ist juristisch nicht sehr befriedigend.“ Es herrsche dadurch eine gewisse Rechtsunsicherheit – aufseiten der Eltern wie auch der Kinder. Eine Reform des Unterhaltsrechts ist im Regierungsprogramm aus dem Jahr 2013 angedacht, wurde im Arbeitspapier 2017 allerdings nicht aufgegriffen.

Rückläufig sind jedenfalls die Zahlen der strittigen Scheidungen. 2014 waren es 6.214, 2016 nur noch 5.782. Auch einvernehmlich lassen sich die Österreicher immer seltener scheiden. Allerdings: „Das heißt nicht, dass sich die Leute weniger trennen – sie heiraten seltener“, sagt Täubel-Weinreich. – derstandard.at/2000054389888/Immer-mehr-Kinder-klagen-einen-Elternteil-auf-Unterhalt

 976 Postings

  (Katharina Mittelstaedt, 17.3.2017)

http://derstandard.at/2000054389888/Immer-mehr-Kinder-klagen-einen-Elternteil-auf-Unterhalt
Tags: Menschenrechtsverletzung – Justizopfer – leaks – family law – austria – Human rights violations – Fathers austria 

Zu lange studiert: Vater klagte Tochter

13 Semester zum Bachelor

Vater klagte Tochter: Ist auch ihr Kind ein Bummelstudent?

Select another Language !

 
english  language  (Google Translation)

ПЕРЕВЕСТИ
на Английский

Italia
– lingua italiana (traduzione di Google)
 
France
– français (traduction Google)

 

OGH Unterhalt - zu lange studiert
OGH Unterhalt – zu lange studiert
Studenten im Hörsaal

Studenten im Hörsaal (Foto: Fotolia)

Finanzielle Unterstützung von den Eltern bis zum Uni-Abschluss – das kann sich eine Architekturstudentin aufzeichnen. Denn da sie länger als geplant braucht, wurde sie von ihrem Vater verklagt – auf 32.000 Euro.

Weil sie nach Ansicht ihres Vaters nicht rasch genug vorangekommen war, klagte er die Alimente zurück. Nachdem der Mann einst beim Bezirksgericht Wien-Leopoldstadt abgeblitzt war, ging er sämtliche Instanzen durch und bekam nun vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) laut „Presse“ recht.

Die junge Frau, die an der Technischen Universität studiert und nicht mit dem Vater unter einem Dach lebte, muss ihm 24.000 Euro und die Gerichtskosten von 8.000 Euro retournieren. Sie hatte über Jahre monatlich 600 Euro von ihm erhalten.

Da das Architektur-Studium im Schnitt 8,8 Semester dauert, sie aber 13 Semester bis zum Bachelor brauchte, entschied sich der Kläger, vor Gericht zu gehen. Er wollte ab dem 10. Semester die monatlichen Alimente retour.

08:11, 14.03.2017
http://www.heute.at/news/oesterreich/wien/chronik/Vater-klagte-Tochter-Ist-auch-ihr-Kind-ein-Bummelstudent;art85950,1407954
Tags: Kindesunterhalt – Studiumzeit – Mindestzeit für Studium – Magister – Studienzeiten

Obsorge – Kein Kindesunterhalt bei 4:3 und 5:4

Select another language!  PC users see right above the logo  „Translate“)
       english    (Google Translation)        Italia – (traduzione di Google)
          France (traduction Google)           ПЕРЕВЕСТИ на Английский

Obsorge: Die 8 wichtigsten Fragen

Obsorge: Die 8 wichtigsten Fragen

Um das Thema Obsorge von Kindern ranken sich viele Gerüchte und falsche Rechtsglaubenssätze. Klaus Dorninger, Partneranwalt der D.A.S. Rechtsschutz AG, erklärt die Fakten.

1. Uneheliche Kinder – Welche Rechte Väter haben

Mütter unehelicher Kinder haben nach der Geburt ihres Kindes vorerst das alleinige Obsorgerecht. Doch seit der Gesetzesnovelle im Februar 2013 haben Väter, deren Vaterschaft festgestellt wurde, die Möglichkeit, nach der Geburt gerichtlich die Obsorge anzustreben. Dadurch wird auch Vätern gegebenenfalls das Recht eingeräumt, für ihr Kind gemeinsam mit der Mutter Obsorge zu tragen.
Eltern unehelich geborener Kinder haben auch die Möglichkeit, vor dem Standesamt eine Erklärung abzugeben, dass sie beide die Obsorge ausüben wollen. Eine Vereinbarung vor Gericht ist ebenso möglich.

2. Uneheliche Kinder und nachfolgende Heirat der Eltern

Heiraten die Eltern eines unehelichen Kindes, und ist die Vaterschaft rechtlich anerkannt oder wurde bei Gericht ein Abstammungsbeschluss festgestellt, sind beide mit der Heirat automatisch mit der Obsorge betraut.

3. Eheliche Kinder – Wer die Obsorge trägt

Mit der Geburt eines Kindes in der Ehe haben beide automatisch die Obsorge. Es bedarf somit keiner Vaterschaftsfeststellung, da der Ehemann automatisch rechtlich als der Vater des Kindes gilt.

4. Obsorge nach einer Scheidung

Bei einer einvernehmlichen Ehescheidung müssen die Eltern dem Gericht eine Vereinbarung vorlegen, wie die Obsorge in Zukunft gestaltet sein soll, alleine oder durch beide Elternteile. Teilen sich beide die Obsorge, muss festgelegt werden, bei welchem Elternteil das Kind sich hauptsächlich aufhält.

Nach einer strittigen Scheidung müssen die Eltern dem Gericht ebenfalls eine Regelung vorlegen. Können sich die beiden nicht einigen, trifft das Gericht eine Entscheidung. Die Grundlagen der Entscheidung werden in einem Gerichtsverfahren ermittelt. Diese Regelung hindert aber weder die Eltern noch das Gericht daran, eine sogenannte Doppelresidenz, also eine gleichteilige Betreuung zu vereinbaren.

5. Obsorge getrennt lebender Eltern – was alleine entschieden werden darf

Generell ist der Begriff „gemeinsame Obsorge“ im Gesetz unpräzise definiert. „Dieser unterstellt, dass die Eltern alles gemeinsam entscheiden müssen und auch das Kind gemeinsam zu vertreten haben.“, erklärt Klaus Dorninger, Partneranwalt der D.A.S. Rechtsschutz AG. Tatsächlich hat jeder Elternteil die Obsorge und kann das Kind alleine vertreten. So kann jeder Elternteil alleine einen Reisepass oder Personalausweis beantragen, eine Schulanmeldung vornehmen oder etwa einen Lehrvertrag unterschreiben. Nur selten sind beide Unterschriften notwendig, wie bei der Auflösung eines Lehrvertrags. Wenn sich die Eltern nicht einig sind, wie bei der Wahl der Schule, muss das Gericht eingreifen. Dieses teilt dann, nach einem Verfahren, einem Elternteil die alleinige Obsorge zu.

6. Aufkündigung der Obsorge beider Eltern

Bis zur Gesetzesnovelle 2013 konnte die Obsorge beider Elternteile ohne Begründung problemlos aufgelöst werden. Das ist nun nicht mehr der Fall. Wenn die alleinige Obsorge nicht das Kindeswohl besser wahrt, hat es bei der Obsorge beider Eltern zu bleiben.

7. Kein Einfluss auf Unterhalt und Kontaktrecht

Die Obsorge beider Eltern hat weder einen Einfluss auf den Umfang des Kontaktrechts des Kindes zum getrennt lebenden Elternteil noch einen Einfluss auf dessen Unterhaltsverpflichtung.

8. Unterhalt

Die Höhe der Unterhaltszahlung hängt nicht von der vereinbarten Obsorgeregelung sondern vom tatsächlichen Umfang der Betreuung des Kindes ab. Bei annähernd gleicher Betreuung und annähernd gleichem Einkommen der Eltern besteht keine Verpflichtung mehr, dem anderen Elternteil etwas zum Unterhalt des Kindes beizutragen.
Als annähernd gleich werden auch Betreuungsverhältnisse 4:3 und 5:4 angesehen. Vom Verhältnis 34:66 als annähernd gleichteilig ist der OGH bereits wieder abgerückt.

Seit Mitte September 2015 sind zu diesem „betreuungsrechtlichen Unterhaltsmodell“ allerdings erst drei richtungsweisende Entscheidungen des OGH ergangen. (OGH 23.02.2016, 4 Ob 206/15w; 24.11.2015, 1 Ob 207/15w; 17.09.2015, 1 Ob 158/15i; ) In den nächsten Monaten und Jahren ist mit zahlreichen weiteren Höchstgerichtsentscheidungen zu diesem Thema zu rechnen.

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter:
Anwaltssocietät Sattlegger Dorninger Steiner & Partner
In Linz:
Atrium City Center
Harrachstraße 6, 4020 Linz, Austria
Tel: +43 732 65 70 70-0
Fax: +43 732 65 70 70-65
E-Mail: linz@anwaltssocietaet.at
In Wien:
Opernring 7, 1010 Wien, Austria
Tel: +43 1 58 10 399-0

http://www.trend.at/branchen/rechtsschutz/obsorge-fragen-6750929

Was ist Feminismus ?

Select  another  Language ! (PC-User see right above the logo „Translate ..)
         english  language  (Google Translation)
        ПЕРЕВЕСТИ на Английский
            France – français (traduction Google)
            Italia – lingua italiana (traduzione di Google)

Lebenssprüche – Lebensweisheiten    –>  Was ist Feminismus?

Spruch Feminismus

Spruch über Feminismus

Es gibt nur eine Gruppe

die sich an einer fairen Ausgestaltung

im Familienrecht stört:

FEMINISMUS

Definition Feminismus: Frauenrechte = nur weiblich
Wiki - Lexikon: Fe·mi·nis·mus

Biologie: Verweiblichung bei Lebewesen
Die Rechte von Väter und Kinderrechte werden beim Feminismus nicht berücksichtigt, ebenso wenig bei der Frauenpolitik.

Duden | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Synonyme, Herkunft
Feministin = Frauenkämpferin, Frauenrechtlerin

Familienrecht in Österreich:

Bis in den 70er Jahren hat es in Österreich das Patriarchat im Familienrecht gegeben. Der Vater war das Familienoberhaupt. Man war zu dieser Zeit  der Ansicht der Vater muss arbeiten gehen und die Mutter bleibt zu Hause bei den Kindern.
Im Jahr 2000 sind die Scheidungen in den Großstädten auf 50% angestiegen. Die Zahl der offenen Lebensgemeinschaften und Patchwork-Familien ist gestiegen. Jeder Vater und Mutter verdienen in ihrem Beruf ihr eigenes Geld und teilen sich auch die Freizeit mit ihren Kindern in der Familie.

Leider sind die Gesetze in Österreich in Bezug auf die Familienpolitik seit den 80er Jahren stehen geblieben. Während man in Deutschland  vor 40 Jahren die „schuldige Scheidung“ abgeschafft hat, gibt es diese in Österreich derzeit noch immer.

Obwohl viele Eltern sich nach Trennung oder Scheidung weiter zu gleichen Teilen um ihre Kinder kümmern, sieht das veraltete Unterhaltsrecht noch immer vor, dass nur bei einem Elternteil das Kind das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, während der andere Elternteil trotz gemeinsamer Obsorge, den vollen Unterhalt zahlen muss.
Die gemeinsame Obsorge regelt kein Umgangsrecht, daher sehen viele Väter in der Praxis ihre Kinder noch immer nicht, manche bekommen ein Besuchsrecht alle 14 Tage am Wochenende.
Von einigen egoistischen Ex-Frauen wird der Umgang komplett unterbrochen und die Kinder  negativ manipuliert, man spricht von Eltern-Kind-Entfremdung oder auch PAS Parental Alienation Syndrome. Lt. EMRK Art.8 Menschenrechte (Achtung auf Familie) führt eine Kontaktunterbrechung von 6 Monaten, zwischen einem Elternteil und dem Kind, zu einer Entfremdung und ist eine Menschenrechtsverletzung.

Einige Trennungsväter sprechen von einer feministischen Justiz oder einem feministischen Rechtsstaat und davon, dass in Österreich 90% Richterinnen in den Familiengerichten, Landesgerichten, bzw.eine feministische OGH-Präsidentin (Irmgard Griss), vorhanden sind. Meiner Meinung nach sehen viele Familienrichterinnen die Entfremdung des Vaters  (teilweise auch der Mutter) als Kavaliersdelikt an. Viele ältere Familienrichter sind der Anschauung die Kinder gehören zur Mutter und nicht zum Vater.

In Folge wird von diversen Beugestrafen oder Beugehaft abgesehen, bis die Kinder endgültig von einem Elternteil entfremdet sind.
Österreich ist eines der feministischsten Länder in Europa. Während in Deutschland 96% die gemeinsame elterliche Sorge haben, sind es in Österreich nur 50% der gemeinsamen Obsorge, Stand 2015.
In Österreich spricht man seit einigen Jahren bereits von der „Vaterlosen Gesellschaft„.

Gesellschaftspolitisch haben Kinder die ohne Vater aufwachsen ein Identitätsproblem. Es gibt viele Studien die dieses Problem der vaterlosen Gesellschaft und ihre Auswirkungen bestätigen. In Amerika wird von einem „absent father syndrome“ gesprochen. Mehrere Nahost-Experten sprechen auch davon, dass Jugendliche die ohne Vater aufwachsen, oder  unter einer Entfremdung von ihren Eltern leiden,  sehr leicht zu radikalisieren sind.
Es fehlt ihnen das Vorbild des Vaters und sie suchen sich in der Religion z.B. bei einem Imam des islamischen Glaubens dieses Vorbild  bzw. eine Ersatzvaterfigur. Die Islam-Prediger radikalisieren diese Jugendlichen, bis sie bereit sind sich als IS-Kämpfer rekrutieren zu lassen. Es ist mittlerweile auch bekannt, dass drogenabhängige Teenager die in Europa leben bei Terroranschlägen mitmachen, siehe Terror Attentat vom 13.11.2015 in Paris Café Bonne Bièr, etc.

Gleichberechtigung und Gleichstellung kann zwischen Männer und Frauen nur dann funktionieren, wenn es eine Familienministerin und einen politisch gleichwertigen, männlichen Familienminister gibt.
Beide Geschlechter müssen in der Gesetzgebung zu gleichen Teilen vertreten sein.
Bei einem strittigen Familienrechtsverfahren sollte es einen männlichen und einen weiblichen Familienrichter geben.
Während seit vorigem Jahr im Strafrechtsänderungsgesetz private Gutachten als Beweismittel zulässig sind, ist dies im Familienrecht noch immer nicht möglich?

Lt. Resolution 2079, Sitzung der parlamentarischen Versammlung, am 02.10.2015 des Europarat sollen alle Länder in der europäischen Union die gesetzliche Möglichkeit zur „Doppelresidenz“ schaffen.   In Deutschland spricht man von einem Wechselmodell.
In der Schweiz wurde die alternierende Obhut eingeführt. In einigen US-amerikanischen Staaten wurde dieses Modell als „shared parenting“ gesetzlich verankert.
Echte Doppelresidenz bzw. shared parenting regelt in einem Familienplan die Betreuung des Vaters und der Mutter zum Kind.
Im Familienplan soll ein Zeitmodell mit Betreuung und Erziehung annähernd zu gleichen Teilen fixiert sein. Optimal wäre 50/50 Prozent zwischen Vater und Mutter.  Im schlechtesten Fall spricht man bei 30/70 Prozent auch noch von Doppelresidenz.
Das Kind pendelt also periodisch zwischen dem Aufenthaltsort des Vaters und der Mutter. Um eine echte Doppelresidenz auch in der Praxis zu leben, haben einige Länder eine maximale Entfernung von 80 meilen (120km) zwischen den beiden Aufenthaltsorten gesetzlich fixiert.  Bei kleineren Kindern sollte die Schule im Idealfall ungefähr in der Mitte liegen, ist aber nicht zwingend.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) sieht die Aufenthaltsorte beider Elternteile vor.
Ändert Elternteil1 seinen Aufenthaltsort (Wohnsitz) ,  größer einer Entfernung
von 120km zum Elternteil2, so verliert Elternteil1  die gemeinsame elterliche Sorge.

Sollte Elternteil2 dieser Entfernungsvergrößerung über 120km von Elternteil1 nicht zustimmen, bekommt der Elternteil2 mittels Gerichtsbeschluss unverzüglich die alleinige Sorge.

Admin Familie & Familienrecht, April 2016
Tags: ABR Aufenthaltsbestimmungsrecht  – Vaterlose Gesellschaft

Irmgard Griss – entsorgte Väter – Familienzerstörung?

Ob die Feministin u. ehemalige Richterin Irmgard Griss wirklich geeignet ist zur Bundespräsidentenwahl?

Artikel:

Alfred Nechvatal

Eben auf der FB-Seite von BP-Kandidatin und vormalige OGH-Präsidentin Irmgard Griss einen Beitrag veröffentlicht, der Zweifel an ihren BP-Qualitäten aufkommen lässt:

Meines Wissens nach war Frau Griss als OGH-Präsidentin auch mit dem unfassbaren Justizskandal um in den seit sechs Jahren eingekerkerten Familien- und Kinderrechtsaktvisten Mag. Herwig Baumgartner befasst. Mag. Herwig Baumgartner – der derzeitige Justizminister war überings sein Trauzeuge – hat in zwei Büchern “ Mord an Luca Elias“ und “ Anklage gegen Österreich“ unfassbare Justizvorgänge angeprangert.

Siehe auch Facebook-Seite „Freiheit für Bürgerrechtler Mag. Baumgartner“ – https://www.facebook.com/alfred.nechvatal/posts/970766916286782

und Youtube-Beitrag “ Lichtermeer für den ermordeten kleinen Luca“ https://www.youtube.com/watch?v=kK9CBC0tHe4&feature=share

OGH-Präsidentin Irmgard Griss hat meines Wisens nichts getan, dass nicht mehr solche Fälle vorkommen, wie der unfassbare Justizskandal der OÖ-Mutter, der aufgrund eines offenkundig falschen Gutachten und der verleumderischen Behauptung ihres (Ex)Gatten – einem seine Amtsstellung missbrauchenden Beamten bei Gesundheitsministerium – ihre beiden Kinder weggenommen wurden.

Alfred Nechvatals Foto.
Alfred Nechvatals Foto.
Alfred Nechvatals Foto.
Alfred Nechvatals Foto.

Alfred Nechvatal hat 4 neue Fotos hinzugefügt.

Judizielle und amtliche Barbarei und ein Lichtblick In Favoriten

Meine Wahrnehmungen der letzten drei Tage kurzgefasst:

Von unfassbarer Niedertracht geprägte Szenen bei Bezirksgericht und Bezirksamt, zu Herzen gehende Momente im Pfarramt am Antonsplatz.

Anmerkungen zu Bezirksgericht und Bezirksamt:

Die unerträgliche Infamie des Vorgehens, nach „Prüfung der Voraussetzung „, ob, und wenn ja, unter welchen Bedingungen eine Mutter einige Tage vor Weihnachten ihre Kinder für wenige Augenblicke sehen darf, lässt sich metaphorisch aufzeigen:

Räuber, Diebe und ihre Hehler erweisen zynischerwese ihren Opfern die Gnade, das ihnen geraubte/gestohlene Eigentum für wenige Minuten – selbstverständlich unter strenger Aufsicht – sehen zu dürfen …

Die im gegenständlichen Fall betroffene Mutter aus Oberösterreich hat beim – zweckdienlicherweise nunmehr als zuständig erachteten – BG Favoriten einen Schriftsatz eingebracht, in dem sie ausführt:

Bei pflichtgemässer Prüfung der Akte und rechtskonformer wie sachgerechter Würdigung der Akteninhalte wären weder das Bezirksgericht Favoriten, noch Favoritner „Jugendwohlfahrtseinrichtungen“ in die Lage gekommen bzw. befugt gewesen, (in Anlehnung an historische Vorgänge) zu selektieren, wem ( menschenverachtende ) „Verfügungsrechte“ bezüglich nach Wien „transferierter“ Kinder zu erteilen sind.

Meiner im Widerstand gegen staatlich geförderter Niedertracht geschulten Selbstdisziplin ist zuzuschreiben, dass ich bei einigen Szenen es geschafft habe, meiner Pflicht als Vertrauensperson doch zu entsprechen und meiner maßlosen Empörung nicht lautstark Ausdruck zu verleihen.

Ich bin mir nicht sicher, ob ich auch dann dem „Schweigeverbot“ nachge-kommen wäre, wenn das Wiedersehen der Mutter mit ihren Kindern wenige Tage vor Weihnachten nicht auf dem Spiel gestanden wäre.

Die systematisch entrechtete Mutter hat in einem nach der Tagsatzung am 18.Dezember 2014 beim Bezirksgericht Favoriten eingebrachten Schriftsatz auf diese Szenen, bei der mir Äußerungsverbot auferlegt war, hingewiesen:

Die Favoritner Bezirksrichterin hätte sich ausschließlich mit den Wünschen des anwaltlich vertretenden „Antragswerber“, dem beim Bundesministerium für Gesundheit tätigen und die von Steuergeldern finanzierten Einrichtungen wie Telefon, Handy, Laptop, Fax und Email-Adresse missbräuchlich verwendenden Kindesvater befasst, und als „Ausgleich“ die in einem Vorbereiteten Schriftsatz deponierten Anliegen der entrechteten Mutter, der anwaltlich nicht vertretenden Antragsgegnerin, „nicht einmal ignoriert“.

Unerträglich die Bemühungen der Favoritner Bezirksrichterin dem Herrn „Ministerialbeamten“ zu Diensten zu sein und bezüglich einem seiner Begehren eine Vereinbarung zu basteln: Herausgabe von angeblich den Kindern gehörenden Gegenständen und vorallem von Sparbüchern, die die Mutter zu Gunsten ihrer Kinder eröffnet.

Bei diesem „Herbeiführen einer friedlichen Lösung“ – mit der in offenkundiger Täuschungsabsicht lediglich die Bereitschaft des hochverehrten Herrn „Ministerialbamteten“ dokumentiert werden soll, Probleme friedlich zu lösen – wurde ein aktenkundiges Faktum zu beachten von der Frau Bezirksrichterin für nicht zweckmässig angesehen:

Der vorgeblich einer friedlichen Lösung geneigte Herr „Ministerialbeamte“ hatte bereits Strafanzeige erstattet bezüglich dieser „unterschlagenen“ Gegenstände, sohin die Mutter jener Kinder, um deren Wohl er sich nunmehr besorgt zeigt – die Höhe der ausstehenden Unterhaltszahlungen, die zu leisten er gehabt hätte, ist beträchtlich – erneut strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt …

( Wie man zur der ebenso perversen wie rechtswidrigen Ansicht gelangen konnte, der Herr „Ministerialbeamte“ sei um das Wohl seiner beiden Söhnen tatsächlich bemüht, da er ihre Mutter unentwegt in den Dreck zieht und sie verleumderischerweise strafrechtlich relevanten Verhaltens bezichtigt, sollte in einer öffentlichen Strafverhandlung abgehandelt werden. )

Ich bin mir ziemlich sicher, dass vielleicht nicht allen, aber den meisten vorstellbar ist, dass mit dem Dabeisein meinerseits bei einigen Szenen wie das tränenreiche Wiedersehen der Mutter und ihren beiden Buben die Grenze meiner emotionaler Belastbarkeit erreicht war.

Zum eingangserwähnten Lichtblick: Im mit geschätzten 100 Personen brechendvollen kleinen Pfarrsaal hatten Mitglieder eines Fußball-Fanklubs Berge von Spielsachen, Kleider und Kinderbücher herbeigeschleppt, um diese Geschenke samt einen nahmhaften Geldbetrag einem Verein auszuhändigen, der sich dem Andenken eines Kindes widmet, der aufgrund des totalen Versagen der Kolleginnen der Favoritner Amtsgenossen grausam abgeschlachtet werden konnte.

( Mit den Martyrium dieses grausam abgeschlachteten Buben hat sich der Bürgerrechtskämpfer Mag. Herwig Baumgartner in seinem Buch „Mord an Elias Luca“ befasst – und büsst seine ebenso unerwünscht wie unzulässig erachtete Aufdecker-Tätigkeit mit einem nunmehr schon 5 Jahre währenden Kerkeraufenthalt…)

Anwesend im Pfarrsaal am Antonsplatz war auch die Mutter eines kleinen Buben, der vor zwei Jahren Gegenstand eines von Kolleginnen der Favoritner Amtsgenossinen erwirkten, an Inhumanität nicht leicht zu überbietenden „Baby-Ausfolge-Verbots“. Auch damals durfte ich mitwirken, dass diesem unmenschlichen „Baby-Ausfolge-Verbot“ nicht entsprochen wurde.

 Gefällt mir     Kommentieren   Familie Art. 8 EMRK, Österreich, Familie, Familienrecht, Feminismus feministische, Justiz, Justizopfer, Menschenrechte EGMR, Menschenrechtsverletzung, OGH, Richter, Vater, Vaterlose Gesellschaft, Väter Artikel Familienrecht Feminismus feministische  Justiz – Richter – Justizopfer –  Menschenrechte EGMR

Menschenrechtsverletzung –  OGH –  Vater –  Vaterlose Gesellschaft –  Väter Artikel

Art. 8 EMRK –  Österreich