Familie Familienrecht family law germany austria youth office – father Österreich Deutschland Schweiz Eltern Kinder Entfremdung Doppelresidenz gemeinsames Sorgerecht Jugendamt Obsorge KESB Trennung Väter Umgangsrecht alleinerziehende Italia Papa Scheidung Mutter Jugendwohlfahrt Parental Alienation PAS Besuchsrecht Unterhalt Kindesentführung Pädophile Missbrauch Gleichstellung Frauenpolitik Feminismus Gender Justiz Familienpolitik Familienministerin Juliane Bogner-Strauß Väter Suizid – Vaterlose Gesellschaft parents children custody welfare dad divorce mother child abduction pedophile abuse equality woman politics feminism gender justice family policy fathers suicide Fatherless society child welfare PAS child abduction reproductive medicine violence Left leaks family law shared parenting
STOPPT Kindermanipulation !! Kindesentfremdung !!
Kinder werden nach einer Trennung häufig als Machtmittel mißbraucht um sich am EX-Partner zu rächen!
Dabei wird das Bedürfnis der Kinder und auf beide Elternteile komplett außer acht gelassen.
Kinder werden als Waffe benutzt! STOPPT Kindesentfremdung !!
Ein Kind liebt Mama und Papa, ein Kind möchte sich nicht trennen!!
Vor zwei Wochen wurde Samuel, 11, vom Salzburger Jugendamt aus der Schule geholt – trauriger Höhepunkt eines langen Sorgerechtsstreits. War das wirklich notwendig?
Fünfte Stunde, Biologieunterricht. 12. März 2018. Plötzlich erkennen die Kinder durch ein Fenster in der Klassenzimmertür, dass draußen zwei Polizisten warten. Ein Lehrer betritt den Raum: Samuel* muss mitkommen. Jetzt. Sofort. Keine Diskussionen. Ein Albtraum für den Elfjährigen ist plötzlich wahr geworden. Die Lehrerin leistet Widerstand: Aus ihrem Unterricht werde sicher niemand herausgeholt. Sie beendet die Stunde wie gewohnt. Aber die Uniformierten sind immer noch da. Samuel muss mit. Er weigert sich. Seine beiden besten Freunde versuchen, ihm zu helfen, werden aber aufgefordert, das Klassenzimmer zu verlassen. Samuel bleibt allein zurück. Seitdem haben sie ihn nicht mehr gesehen.
Zwei Wochen später ist der Schock bei den Schulfreunden immer noch nicht verwunden. „Dominik* spricht nicht viel darüber“, erzählt die Mutter eines der Buben. „Es hat ihm sehr zu schaffen gemacht, dass er seinem Freund helfen wollte und so machtlos war.“ Ob er sich schon auf die Osterferien freue, hat sie ihn kürzlich gefragt. Er antwortete: „Ohne den Samuel freue ich mich auf die Ferien auch nicht.“
Normalerweise hätten die Kinder die freien Tage damit verbracht, mit ihren Fahrrädern herumzufetzen, Modellautos zu bauen oder was man sonst so macht, wenn man fast zwölf Jahre alt ist. Aber normal ist in Samuels Leben schon lange nichts mehr. Es ist seit Jahren bestimmt von dem Sorgerechtsstreit seiner Eltern -und unverhältnismäßigen Interventionen des Jugendamts.
Es handelt sich dabei um keinen Einzelfall. Seitdem News vor zwei Wochen über zwei Schicksale in Wien berichtete, werden ständig neue Fälle an die Redaktion herangetragen. Oft sind die Eingriffe des Jugendamts sinnvoll und notwendig, wenn Gewalt im Spiel ist etwa. Es gibt aber auch Geschichten, die viele Fragen aufwerfen. Die von Samuel ist eine davon.
Wiederholt geschlagen
Nach der Trennung seiner Eltern 2011 lebten Samuel und seine jüngere Schwester Celine* zunächst unauffällig beim Vater, dann probeweise bei der Mutter und deren neuem Lebensgefährten. Schon bald nach dieser provisorischen Übersiedlung, so ist es in einem Bericht der Jugendwohlfahrt aus dem Jahr 2015 nachzulesen, habe der Vater darauf hingewiesen, dass es den Kindern dort nicht gut gehe. Samuel erzählte einer Mitarbeiterin des Jugendamts damals, dass er von der Mutter wiederholt geschlagen worden sei. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass „an eine Rückführung der Kinder in den Haushalt der Mutter nicht zu denken“ sei. Die Geschwister empfänden den Wohnort des Vaters, eine 5.000-Einwohner-Gemeinde unweit von Salzburg, als ihre Heimat. Da Samuel mit seinen damals neun Jahren sehr gut verstehe und seine Meinung sehr deutlich äußere, „muss diese auch berücksichtigt werden“. Seit Sommer 2016 hatte der Vater der Kinder die alleinige Obsorge inne. Doch die vorgesehenen Besuchskontakte zur Mutter gestalteten sich schwierig, kamen teilweise nicht zustande. Die Kinder wollten nicht, argumentiert der Vater.
Im März 2017 spitzte sich die Situation zu: Zunächst wurde dem Vater das Sorgerecht vorläufig entzogen und an den Kinder-und Jugendwohlfahrtsträger übertragen. Am Vormittag des 27. holten Mitarbeiter des Jugendamts Celine von der Volksschule ab und brachten sie zur Mutter. Am frühen Nachmittag begab sich Michael K. gemeinsam mit seinem Sohn zur zuständigen Polizeiinspektion, um die Lage zu klären. 15 Minuten später trafen zwei Mitarbeiterinnen der Jugendwohlfahrt Salzburg-Umgebung ein, um auch Samuel mitzunehmen. Der Kinderund Jugendhilfeträger sehe „eine massive Gefährdung des Kindeswohles durch vermutlich bewusst herbeigeführte Entfremdung der beiden Minderjährigen zur Kindesmutter“, heißt es in der Begründung.
Ponys und Feen
Zurück in die Gegenwart. In dem Haus, in dem Samuel und Celine bis vor einem Jahr mit ihrem Vater lebten, ist es sehr still. Kein Kreischen, kein Lachen, kein: „Papa, kann ich kurz rausgehen, spielen?“ Überall hängen Kinderfotos. Als Michael K. durch die Zimmer der Kinder führt, kommen ihm die Tränen. Er zeigt eine Schatzkiste mit Celines Lieblingssachen, ein Spiel, einen Ball, ein Büchlein. An der Wand pastellfarbene Ponys und Feen, die er selbst gemalt hat. Und ein kleiner Zettel, handgeschrieben: „Papa, du bist stark wie ein Bär und sehr nett.“ Celine hat ihr Kinderzimmer seit über einem Jahr nicht mehr betreten.
Samuel kam Anfang Juni 2017 zurück. Er riss aus und flüchtete zum Vater. Bis zum Schulschluss weigerte er sich, in die Schule zu gehen, aus Angst, gegen seinen Willen zur Mutter gebracht zu werden. Als im Herbst das neue Schuljahr startete, hatte er wieder genug Vertrauen gefasst.
Seitdem Michael K. um das Sorgerecht für seine Kinder kämpft, hat er akribisch alles gesammelt, Gutachten, Protokolle, Briefe seiner Kinder. Auch ein Dokument zum Thema „Kinderrechte“, das sein Sohn im August 2017 erstellt hat. Unter dem Stichwort „Recht auf Erholung“ schrieb Samuel damals: „Ich kann kein normales Leben führen, weil ich dauernd irgendwo hin zu Psychologen, Ärzten, Sachverständigen usw. muss und mich niiiiiieeeeeee erholen kann.“ Dabei habe er allen „klipp und klar gesagt, dass ich für immer beim Papa bleiben will. Ich bin elf Jahre alt und weiß genau, was ich will!“ Zu einem anderen Zeitpunkt sagte er: „Ich mag endlich frei von allen Terminen sein. Kein Kind ist schon so viel herumgefahren wie ich. Und immer wieder unfreiwillig, und immer wieder durch Zwingen. Ich will endlich frei sein. Frei wie ein Vogel, frei wie ein ganz normales Kind.“
Mehrere Anwälte haben Herrn K. schon durch seinen jahrelangen Rechtsstreit begleitet. Mit dem Wiener Anwalt Adrian Hollaender geht er nun bis zum OGH. Für Hollaender war „auf den ersten Blick ersichtlich, dass in den Akten vieles rein rechtlich nicht stimmig ist. Eigentlich muss sich das Jugendamt eine gesetzte Maßnahme acht Tage danach genehmigen lassen. Es gab aber keinen solchen Antrag. Demnach wäre der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Das Kind blieb aber einfach bei der Mutter, was sehr ungewöhnlich ist.“ Die Jugendwohlfahrt Salzburg-Umgebung widerspricht dieser Darstellung. Die Obsorge für die betroffenen Kinder liege „eindeutig“ beim Kinder-und Jugendhilfeträger, heißt es. Zu Details des Falles K. wolle man sich „aufgrund der Sensibilität in diesem Bereich“ nicht äußern. Jede Aktivität der Behörde werde aber grundsätzlich „von den zuständigen Pflegschaftsgerichten überprüft und auch auf Verhältnismäßigkeit kontrolliert“.
Verhaftung
Die Einschätzung seiner Anwälte, wonach er immer noch die Obsorge für Celine habe, ließ Michael K. am 1. März dieses Jahres aktiv werden. Er schildert die Situation so: In Begleitung zweier Zeugen besuchte er das Mädchen bei der Mutter, um es zu fragen, ob es wieder zu ihm nach Hause kommen wolle. Celine wollte nicht, er zog unverrichteter Dinge wieder ab. Fast zwei Wochen später wurde Michael K. wegen „versuchter Kindesentziehung“ verhaftet. Am 12. März. Auf dem Weg zur Arbeit. Wenige Stunden bevor die Polizei vor Samuels Klassenzimmer stand.
K. wurde nach zwei Tagen aus der Haft entlassen. Samuel zunächst krank-,dann von der Schule abgemeldet. Was danach geschah, ist unklar: Befindet er sich seitdem bei der Mutter? Wurde er, wie sein Vater aufgrund der Datenauswertung eines Peilsenders vermutet, von ihr und deren Lebensgefährten zwischenzeitlich in die Kinder-und Jugendpsychiatrie gebracht? Die vielen offenen Fragen und die Sorge um das Wohl seiner Kinder lassen Michael K. keine Ruhe. Er will weiterkämpfen. Vor dem OGH und dem Familiengericht. Bei der Volksanwaltschaft wurde Beschwerde eingelegt, gegen den Lebensgefährten der Mutter Strafanzeige eingebracht. Samuel soll endlich ganz normal leben können.
“ Sven wär mein neuer Freund. Lukas der Ex-Mann und Billy, Timas richtiger Vater. Du tätest ihn jedes 2.Wochenende bekommen, okay?“
2.Kind:
„Na toll?“
3.Kind sagt:
„Und von wem war das Baby?“
Quelle Facebook Gruppe Väter ohne Rechte Tags: Alleinerziehende – vaterlose Gesellschaft – father – mother – equal rights – single parent
fatherless society – Children play as in real life
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„Die internationale Fachliteratur weist inzwischen mehr als 600 wissenschaftlich relevante Publikationen aus mehr als 30 Ländern und 6 Kontinenten zum Thema Parental Alienation und Parental Alienation Syndrome auf (s. Bernet, W. et al.: „Parental Alienation, DSM-5 and ICD 11“ in American Journal of Family Therapy, 38: 76 – 187, 2010. Siehe dort speziell „References“, S. 143 – 182, http://dx.doi.org/10.1080/01926180903586583.“
Live-Mitschnitte
der einzelnen Kongressbeiträge in mp3 Format zum anhören und downloaden.
hat Stellung genommen zum Carol Bruch-Artikel in der Zeitschrift FamRZ, Heft 19/2002
Aus aktuellem Anlass: Begutachtete Aufsätze in Fachzeitschriften und das Parental Alienation Syndrome
Der Schreiber dieser Zeilen musste mit einigem Erstaunen (und Erschrecken) wiederholt feststellen, dass die in den „exakten“ Naturwissenschaften wie Biologie, Chemie, Physik für jedermann, auch in Deutschland, selbstverständliche Vorgangsweise bei Publikationen in Fachzeitschriften unter hiesigen Fachleuten aus der Psychologie, Psychiatrie und Rechtswissenschaft weitgehend unbekannt ist. Diese im angelsächsichen Raum als „peer review“auch in letzteren Disziplinen bekannte Vorgangsweise soll deshalb hier erläutert werden. Der aktuelle Anlass sind Veröffentlichungen zum sogenannten Parental Alienation Syndrome und einige Äußerungen die dazu von international anerkannten Fachleuten auf der gerade zu Ende gegangenen, gut besuchten Fachtagung in Frankfurt (mit etwa 300 Teilnehmern aus 16 Nationen) gefallen sind.
Konferenz-Band,
Das Parental Alienation Syndrom – Eine interdisziplinäre Herausforderung für scheidungsbegleitende Berufe. Verlag Wissenschaft und Bildung (VWB) Berlin 2003 Bestellformular (Download PDF)
Im Juli 2006 erschien: Gardner/Sauber/Lorandos “International Handbook of Parental Alienation Syndrome: Conceptual, Clinical and Legal Considerations” im Charles C. Thomas Publisher Ltd., Springfield, Illinois. Es ist ein qualitativ sehr bemerkenswertes und umfassendes Lehrbuch für interessierte Fachleute der verschiedenen scheidungsbegleitenden Professionen. In diesem Handbuch stellen 32 Experten aus 8 Ländern die heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Parental Alienation Syndrome und zu den damit zusammenhängenden Fragestellungen in Theorie und Praxis vor. Inhalt und Details zu dem Handbuch finden Sie unter http://www.ccthomas.com (Bestellung direkt beim Verlag, bei Amazon.com (US) oder sonstigem Buchhandel).
Bei Charles C. Thomas Publ., Springfield, Illinois, http://www.ccthomas.com erschien Anfang September 2010 das Fachbuch von W. Bernet, Parental Alienation, DSM-5 and ICD-11. In dieser Arbeit finden sich Empfehlungen von mehr als 70 internationalen Fachleuten (Psychiatern, Kinderpsychiatern, Psychologen, Sozialwissenschaftlern, Juristen u. a. aus 13 Ländern zur Aufnahme von Parental Alienation/Parental Alienation Disorder in die Diagnosesysteme DSM-5 (der American Psychiatric Association) und ICD-11 (der WHO). Die Bibliographie in dem Buch enthält mehr als 600 wissenschaftlich relevante Quellen zu Parental Alienation, Parental Alienation Syndrome/Disorder und angrenzenden Themen aus 30 Ländern. http://www.ccthomas.com/details.cfm?P_ISBN13=9780398079444
Boch-Galhau, Wilfrid von: Parental Alienation und Parental Alienation Syndrome/Disorder – Eine ernst zu nehmende Form von psychischer Kindesmisshandlung – mit Fallbeispielen, VWB-Verlag für Wissenschaft und Bildung, Berlin, 2012, ISBN-Nr. 978-3-86135-178-8), e-mail: info@vwb-verlag.com; www.vwb-verlag.com
Der Autor – Psychiater und Psychotherapeut – hat aus einer Vielzahl von dokumentierten Fällen in seiner Praxis einigen Opfern von „Parental Alienation“ eine Stimme gegeben. In Form von Briefen, Fallbeschreibungen, Interviews und Follow-up-Interviews schildern diese ihre Lebensschicksale und die gravierenden Probleme, die bis ins fortgeschrittene Erwachsenenalter für sie daraus resultierten. Das Buch ist ein Plädoyer dafür, die induzierte Eltern-Kind-Entfremdung als psychische Kindesmisshandlung anzuerkennen, rechtzeitig vorzubeugen und zu intervenieren.
“Parental Alienation and Parental Alienation Syndrome/Disorder – A serious form of psychological child abuse – with case examples”, VWB-Verlag für Wissenschaft und Bildung, Berlin, 2013 [168 Seiten, ISBN 978-3-86135-326-3], info@vwb-verlag.com; www.vwb-verlag.com. In Kapitel 1 ist einige neue Literatur eingefügt, Kapitel 4.3, e) und g) sind neu hinzugekommen, der Rest ist die englische Übersetzung des gleichnamigen deutschen Buches.
Die renommierte französische Psychiaterin und Psychoanalytikerin Marie-France Hirigoyen, bekannt durch „Masken der Niedertracht“ (2003) hat in ihrem neuen Buch „Abus de faiblesse et autres manipulations“ (JC Lattès, Paris, 2012) ein ganzes Kapitel (Kapitel 2; S. 108 – 151) dem Thema „Alienation Parentale“ gewidmet. Sie schreibt in der Einführung (S. 14 – 15): „Im Kontext von konflikthaften Trennungen kommt es vor, dass ein Vater oder eine Mutter ihr Kind unbewusst manipulieren, um es dahin zu bringen, den anderen Elternteil zu verstoßen. Im Fall von „Parental Alienation“ sind die Kinder die ersten Opfer: Nicht nur, weil dieser Konflikt ihre psychische Zukunft beträchtlich beeinflusst, sondern auch, weil sie Komplizen bei der Ausgrenzung des zurückgewiesenen Elternteils werden, an der sie aktiv teilgenommen haben. Es ist wichtig, so früh wie möglich den Übergang von einer Situation, die während eines Trennungskonfliktes als „normal“ angesehen werden kann (Schwierigkeit seinen Platz als Elternteil zu finden), hin zum Pathologischen (Instrumentalisieren des Kindes, um es dazu zu bringen, den anderen Elternteil zurückzuweisen) zu erkennen und zu unterscheiden. Denn diese Bindungsruptur stellt eine schwere Misshandlung des Kindes dar. Elterliche Entfremdung ist ein „Missbrauch der Schwäche“, weil ein Kind von seinem Wesen her verletzlich ist und nicht die ausreichende Reife hat, um sich aus einem solchen Konflikt zu befreien.
Ein neues Buch von B. Fidler, N. Bala & M. Saini “Children who resist post-separation Parental Contact – a differential approach for legal and mental Health professionals”, wurde in 2013 veröffentlicht, American Psychological Law Society Series, Oxford University-Press. Diese kritische, empirisch basierte Übersicht von Parental Alienation verknüpft die beste Forschungs-Evidenz mit klinischen Einsichten von Interviews mit führenden Wissenschaftlern und Professionellen.
In ihrem Vorbereitungswerk für ICD-11 “Family Problems and Family Violence – Reliable Assessment and the ICD-11” definieren M. Foran, S. R. H. Beach, A. M. Smith Slep, R. E. Heyman & M. Z. Wamboldt (Eds., 2013) Parental Alienation Syndrome und Parental Alienation als „Caregiver-child relational problem“ (S. 191) und schlagen dafür Diagnosekriterien vor (S. 219).
Demosthenes Lorandos, William Bernet und S. Richard Sauber (Herausgeber), PARENTAL ALIENATION: The Handbook for Mental Health and Legal Professionals, 550 Seiten, gebunden +1 CD mit über 1000 Literaturangaben, der Analyse von 500 Fällen (aus Nordamerika) und 25 Muster-Gerichtsanträgen, und als e-book.
Verlag CHARLES C THOMAS PUBLISHER · LTD.
2600 South First Street, Springfield, IL 62704,
Tel (800) 258-8980 or Outside U.S.: (217) 7898980 books@ccthomas.com (und in den nächsten Tagen sicher auch lokal beziehbar).
Es enthält 16 Kapitel. Eine Beschreibung, die Autorenliste, das Inhaltsverzeichnis und Auszüge aus dem Buch sind auf den Webseiten des Verlags zu finden: http://www.ccthomas.com/.
A venerdì 15 settembre 2017 presente Avv. Simone Pillon e Dott. Marco Pingitore „I protocolli per l’affido materialmente condiviso di Perugia, Brindisi e Salerno“
hiess die Dialogrunde zur der am 28.9. auf Einladung von väter-aktiv und Treff.familie Vertreter_innen von Wirtschaft, Politik und Familienorganisationen zu Dr. Schär nach Burgstall kamen.
für frischgebackene Väter mit Kindern bis 3 Jahren Papa Start Up gibt es im Haus der Familie am 21.10. Austausch und Information beim Papa Start Up Intensivtag.
Väter und Mütter lassen sich beim Thema Elternschaft schon lange nicht mehr in die klischeebehafteten Rollen der Hausfrau und Mutter bzw. des Familienernährers stecken. Zwei Abende am 19.10 und 23.11. in der urania meran
Servono congedi più lunghi. I congedi di paternità fanno bene a tutti: papà, figli, mamme e mercato del lavoro, ce lo dicono sempre più numerose ricerche.
padri che prendono almeno tre mesi di congedo parentale (facoltativo) abbiano diritto al bonus di un mese in più. in tre anni il loro numero è praticamente raddoppiato
Wenn Familien auseinanderbrechen: „WISO“-Doku im ZDF
Moderator Marcus Niehaves im Gespräch mit einer Wechselmodell-Familie. Copyright: ZDF/Sebastian Wagner
Fast jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden. Oft genug folgt nach den gemeinsamen Ehejahren der Rosenkrieg. Gestritten wird um Haus, Kinder, Unterhalt und Besuchszeiten. Die „WISO“-Dokumentation „Verliebt, verheiratet, verklagt“ geht am Montag, 24. Juli 2017, 19.25 Uhr, der Frage nach: Was ist das Beste für die Kinder, wenn Familien auseinanderbrechen? „WISO“-Moderator Marcus Niehaves ist in Deutschland unterwegs, trifft Väter, Mütter, Kinder und will Antworten finden.
Nach der Scheidung von Eltern stellt sich die Frage, zu wem das Kind nach der Trennung kommt. In den meisten Fällen bleiben minderjährige Kinder bei der Mutter. Aber ist das für die Kinder immer die richtige Entscheidung? Ist das Residenzmodell wirklich besser im Vergleich zum Wechselmodell? Kann ein Kind glücklich aufwachsen, wenn es pendeln und sich abwechselnd auf zwei Erziehungsstile, zwei verschiedene Familien einstellen muss?
Fehlende Unterhaltszahlungen sind in Deutschland der Hauptgrund für Kinderarmut. Den gesetzlich festgeschriebenen Unterhalt bekommen nur 25 Prozent der rund 1,5 Millionen Alleinerziehenden. Die anderen erhalten von zahlungspflichtigen Elternteilen nichts oder nur unregelmäßige Zahlungen. In solchen Fällen schießt das Jugendamt Unterhalt vor. Seit dem 1. Juli 2017 gilt ein neues Gesetz, das den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr erweitert. Aber ist das der richtige Ansatz? Wieso können sich in Deutschland so viele Unterhaltspflichtige vor der Verantwortung drücken?
Die Mütter stehen oft am Rande des finanziellen Ruins, die Väter sehen nicht ein, nur zu bezahlen und die Kinder kaum zu sehen. Sorgerechtstreitigkeiten, Unterhaltsprozesse, Umgangsprozesse – immer mehr Entscheidungen fallen vor Gericht statt einvernehmlich zwischen den Eltern. Aber die Gerichte sind mit der Flut von Klagen und den komplizierten Fällen überfordert. Dann kommen Gutachten ins Spiel. Alles zum Wohl der Kinder? Oder sind die Kinder dabei die eigentlichen Verlierer?
Väterkarenz „Eine längere Karenz kommt eher selten vor“
Die AK-Expertin Birgit Klöckl spricht über Väter, die gerne länger beim Kind bleiben wollen – und die Angst vorm Jobverlust.
Laut Birgit Klöckl, Referentin in der Arbeiterkammer Steiermark, sind zwei- oder dreimonatige Väterkarenzen durchaus üblich. Dass Väter längere Zeit zuhause beim Kind bleiben, komme beispielsweise dann vor, wenn die Mutter selbständig tätig ist und es beruflich vereinbar sei. „Ich habe auch Väter in der Beratung, die ein halbes Jahr oder ein Jahr in Karenz gehen, das ist aber eher selten der Fall“, erzählt die Juristin aus der Praxis. „Oft kommen Vater und Mutter gemeinsam zu einer ersten Beratung und ist die Bereitschaft der Väter hoch, eine Karenz in Anspruch zu nehmen, vor allem beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld. Die Frage ist manchmal jedoch, wird es gerne im Betrieb gesehen oder nicht. Unlängst kam ein Vater zur Beratung, der zwar gerne in Karenz gehen würde, diese jedoch tatsächlich nicht antreten wird, aus Angst danach seinen Arbeitsplatz zu verlieren“, schildert die AK-Expertin.
Die Männer kämen dabei aus allen Branchen und aus allen Bildungsbereichen: „Es sind Arbeiter genauso dabei wie Angestellte oder Führungskräfte. Die Bereitschaft in den Betrieben ist immer auch abhängig von den Vorgesetzten“, sagt Klöckl. Kommt es auch zu Kündigungen von Vätern nach längeren Karenzen? „Während der Karenz oder einer Elternteilzeit besteht ein Kündigungsschutz. In Einzelfällen kommt es jedoch vor, dass schon bei Meldung einer Karenz der Dienstgeber eine Kündigung ausgesprochen hat und wir eine Klage bei Gericht auf aufrechtes Dienstverhältnis eingebracht haben. Wird aufgrund einer Väterkarenz ein Dienstverhältnis beendet, besteht auch Anspruch auf Schadenersatz nach dem Gleichbehandlungsgesetz wegen Diskriminierung. Hier hängt ein positiver Verfahrensausgang jedoch von der Beweisbarkeit ab.“
Papamonat
Beim Papamonat („Familienzeit“) gibt es keinen grundsätzlichen Rechtsanspruch, es ist also eine Vereinbarung mit dem jeweiligen Arbeitgeber zu treffen. Im öffentlichen Dienst ist etwa der Sonderurlaub nach dem Beamten-Dienstrechtsgesetz maßgeblich, auch öffentlich Bedienstete in einigen Bundesländern haben die Möglichkeit eines Papamonats. In der Privatwirtschaft bestehen vor allem in größeren Betrieben Betriebsvereinbarungen, in denen der Papamonat geregelt ist.
Mit 1. März 2017 trat das Familienzeitbonus-Gesetz in Kraft, das erwerbstätigen Vätern unmittelbar nach der Geburt des Kindes eine finanzielle Unterstützung gewährt. Der Neo-Papa kann dann – im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber – für ein Monat zuhause beim Baby bleiben.
Der Bonus muss binnen 91 Tagen ab dem Tag der Geburt des Kindes bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Anspruch auf Familienbeihilfe, gemeinsamer Haushalt mit dem Kind und der Mutter, Inanspruchnahme der Familienzeit im Unternehmen sowie zuvor mindestens ein halbes Jahr ununterbrochene Erwerbstätigkeit. Täglich sind 22,60 Euro vorgesehen, das macht rund 700 Euro in diesem Monat. Wichtig ist: Familienzeitbonus und Kinderbetreuungsgeld können nicht gleichzeitig bezogen werden, der Familienzeitbonus wird auf das Kinderbetreuungsgeld angerechnet. Laut dem Familienministerium bezogen im Mai 174 Jungväter einen Familienzeitbonus.
Auf den Weg in den Nationalrat brachten die Abgeordneten auch einen Antrag der Regierungsparteien, der eine verpflichtende Frauenquote von 30% in Aufsichtsräten von Großunternehmen vorsieht. Die Initiative wurde auch von den Grünen unterstützt. FPÖ, NEOS und Team Stronach hingegen lehnten jegliche Quotenregelung strikt ab und sahen darin einen Eingriff in die Privatautonomie der Unternehmen.
Ein Kinder-Rückführungs-Gesetz wiederum, über das im Ausschuss Einstimmigkeit herrschte, soll die Rückführung nach internationalen Kindesentführungen beschleunigen. Schnellere Rückführung bei internationalen Kindesentführungen.
Die Problematik internationaler Kindesentführung ist Anknüpfungspunkt eines auf Grundlage eines Initiativantrags (2243/A) der Regierungsparteien einstimmig verabschiedeten Kinder-Rückführungsgesetzes, das vor allem verfahrensbeschleunigende Maßnahmen bringt und dabei von dem Bestreben getragen ist, rasche Entscheidungen im Interesse des Kindeswohls zu ermöglichen. Durch weitere Bestimmungen soll während eines anhängigen Rückführungsverfahrens insbesondere darauf geachtet werden, eine Entfremdung zwischen dem entführten Kind und dem zurückgelassenen Elternteil zu verhindern.
Keine Mehrheit für Anträge der FPÖ
Nicht durchsetzen konnten sich die Freiheitlichen mit ihrer Forderung (1031/A(E)) nach einem Gesetz zum Schutz der Kinder vor Gewalt und sexuellem Missbrauch. Ein entsprechender Entschließungsantrag wurde bereits zum wiederholten Mal vertagt. Ebenfalls in die Warteschleife verwies die Ausschussmehrheit einen Vorstoß der FPÖ (1397/A(E)) betreffend ein lebenslanges Tätigkeitsverbot von verurteilten SexualstraftäterInnen in Erziehungsberufen.
Novelle der Privatinsolvenz soll Entschuldung erleichtern
Privatkonkurs jetzt 5 Jahre OHNE 10% Rückzahlungsquote . . .
Wichtig die ausdrückliche Verpflichtung des Schuldners zu Arbeitssuche bei Arbeitsfähigkeit.
Kinder lieben Mama UND Papa auch nach der Trennung,
ist Richterin C. BandionOrtner überzeugt.
Richterin Bandion-Ortner
Kinder im Gerichtssaal? Auch hilfreich bei Urteil
Es war eine ausgesprochen gute Idee, dass Klein Laura ihre Mama in Wien zum Gericht begleitet hat – obwohl Kinder im Gerichtssaal ja unerwünscht sind und dort auch nichts verloren haben. Es war, wie gesagt, eine gute Idee – wenn auch für den angeklagten Papa. Dem die Mama „ Kindesentziehung“vorgeworfen hatte . . .
Im Sommer soll es, so die Anklage, „ den Versuch gegeben zu haben, das Kind der Mutter im Park zu entreißen und wegzulaufen“.
„ Geeeehhhhhh bitte“, ist die fast entnervte Reaktion von Papa Sascha. „ Ich bin mit einem Freund wirklich zufällig an dem Park vorbeigefah- ren, bin ausgestiegen und hab erst dann gesehen, dass ihr Neuer dabei war. Ich hab meine Tochter auf den Arm genommen und wollt nur zwei Schritte weg von dem Trottel. Da zetert sie schon los!“
Man ahnt es also: Geschichte einer On- off- Beziehung mit neuem Partner der Kindesmutter. Die dann fast zerknirscht mit dem Töchterlein vor Richterin Claudia Bandion- Ortner erscheint und von einem „ Missverständnis“murmelt.
Und Klein Laura? Die sieht den Papa, will gleich hin zu ihm, schlingt ihre Ärmchen um seinen Hals, legt das Köpfchen mit dem Pferdeschwanz auf seine Schulter. Kindesentziehung? Ja, möglicherweise. Von der Mutter Richtung Vater, aber sicher nicht umgekehrt. – Der Freispruch für ihn war reine Formsache . . .
Entführte Kinder, entrechtete Väter – Warum internationale Abkommen über Kindesentzug nicht funktionieren
Abgesehen von ein paar Fotos ist Uwe Mertens von seiner Tochter Sabina kaum etwas geblieben. Als er 2013 von einer Dienstreise nach zurück kehrt sind Mutter und Kind verschwunden. Seine Lebensgefährtin hat das Kind in Ihre alte Heimat die Ukraine entführt. Seit einigen Monaten ist der Kontakt zu seinem Kind ganz abgebrochen. Er weiß nicht mehr, wo seine Tochter lebt, wie es dem Mädchen geht und das obwohl er weiterhin das Sorgerecht hat und Sabina noch immer in München gemeldet ist. Uwe Mertens reist immer wieder nach Kiew, versucht Sabina zu finden. Trotz eines Gerichtsbeschlusses, der besagt, dass sie widerrechtlich entführt wurde, wird keine Rückführung angeordnet. Kein Einzelfall: Bisher wurde noch kein Kind aus der Ukraine zurückgeführt. Offensichtlich hält sich die Ukraine nicht an das Hager Kindesentführungsübereinkommen.
HKÜ – Haager Kindesentführungsübereinkommen
8-5-2017, Report Mainz Tags: Kindesentführung – Brüssel IIa – HKÜ – Haager Kindesentführungsübereinkommen Rückführungsverordnung – Polizei – Familienrecht Familie – Kindesentführung – Anatol Jung – Aufenthaltbestimmungsrecht ABR – Familie Familienrecht – Gehirnwäsche – Gericht – Gewalt weibliche Frauen – Justizopfer – Lara Sophie Karzelek – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – psychische Gewalt- Rechtsanwalt Harald Weisker