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Nach dem gewaltsamen Tod eines bekannten Skihüttenwirts im Salzburger Pongau ist am Sonntag die Ehefrau des Mannes vom Landesgericht Salzburg wegen dringenden Mordverdachts in U-Haft genommen worden. Wie Gerichtssprecher Peter Egger mitteilte, hat die beschuldigte 30-Jährige keine Rechtsmittelerklärung abgegeben. In spätestens 14 Tagen findet die nächste Haftprüfungsverhandlung statt.
„Meine Mandantin bekennt sich nicht schuldig“, erklärte ihr Rechtsanwalt Kurt Jelinek am Sonntag. Mehr könne er zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen, da er sich erst ausführlich mit der Frau besprechen müsse. Die gebürtige Rumänin hatte in ihrer Einvernahme am Samstag ausgesagt, zum Tatzeitpunkt ein Küchenmesser in der Hand gehabt zu haben. Es sei zu einem Handgemenge mit ihrem 57-jährigen Gatten und im Zuge dessen zur Stichverletzung gekommen. Sie stellte jedoch in Abrede, mit Vorsatz gehandelt zu haben.
Der Szene-Wirt war am 3. März unter zunächst nicht geklärten Umständen in der Küche seines Betriebs ums Leben gekommen. Ein Mitarbeiter dürfte ihn kurz nach Mitternacht mit einem Küchenmesser in der Brust leblos am Boden liegend aufgefunden haben.Nachdem die Staatsanwaltschaft den Fall zunächst auch als möglichen Suizid behandelt hatte, hat sich im Zuge der Obduktion der Verdacht eines Fremdverschuldens erhärtet. Am Freitag wurde ein Haftbefehl gegen die Ehefrau erlassen. Als sie davon erfuhr, stellte sie sich noch am selben Abend der Polizei.
Gab es Streit?
Vor seinem Ableben soll sich der 57-Jährige während einer Party auf der Hütte heftig mit seiner Gattin gestritten haben. Das Paar hatte erst im Mai 2017 geheiratet. Die Skihütte des Szene-Wirts, der zudem ein Hotel und ein Chalet betrieb, zog in der Vergangenheit zahlreiche Prominente aus Österreich und Deutschland an.
Wie Gerichtssprecher Egger erklärte, handelt es sich um eine sogenannte bedingt obligatorische Untersuchungshaft. Das heißt, die U-Haft muss (mit wenigen Ausnahmen) bei Fällen verhängt werden, bei denen das Gesetz eine mindestens zehnjährige Freiheitsstrafe vorsieht.
Sozialhilfe in zwei Ländern bezogen – Vater mit 7er-BMW mit Ledersitzen um mindestens 50.000 Euro
Artikel:
Sozialbetrug: Flüchtling im 7er-BMW
Prüfer des Sozialamts deckt Missbrauch mit Transfergeldern auf. Eine Polizei-Taskforce kommt.
Helmuth Toporis, der Kontrolleur vom Sozialamt, kommt unangemeldet und zu keinen christlichen Zeiten. Wenn er um halb acht klingelt, liegt seine Klientel meist noch im Bett. „Das ist nicht angenehm, aber es muss sein“, meint der Prüfer, der seit Herbst 2015 die Angaben und Lebensumstände jener Menschen hinterfragt, die Mindestsicherung beziehen. 750.000 Euro haben Toporis’ Nachforschungen der Stadt schon gebracht, der Großteil betraf Möblierungen, der Rest Geldleistungen.
Jetzt bekommt das Sozialamt einen zweiten Prüfer, einen Tischler. „Die Kontrollen rechnen sich, und ein realistischer Blick auf die Dinge hilft auch gegen die Polarisierung der Gesellschaft“, meint Anja Hagenauer, Sozialressortchefin der Stadt. Die Hilfsnetze, die andere durch ihre Arbeit spannen, werden offenbar zunehmend ausgereizt. Toporis schätzt die Missbrauchsfälle und -versuche auf „zehn, 15, vielleicht 20 Prozent“.
Kosten durch Zuwanderung
Stadt und Land Salzburg kostete die Mindestsicherung 2017 bereits 45,1 Mill. Euro, plus 31 Prozent seit 2013. Der steigende Aufwand geht auf die Zuwanderung und Asylmigration zurück (siehe Kasten). So stieg der Anteil der unterstützten Drittstaatsangehörigen und Asylberechtigten nur im Vorjahr um 20 Prozent (auf 3712 Personen laut Sozialbericht des Landes) – die Zahl der Österreicher und EU-Ausländer sank dank guter Konjunktur um zehn Prozent (auf 4666 Personen).
Alleinstehende ohne Einkommen, auch Asylberechtigte, erhalten in der Stadt Salzburg mit Mietzuschuss 1027 Euro monatlich – was den österreichischen Frauenpensionen entspricht. Bei den Zugewanderten gebe es verschiedene Überlebensstrategien, weiß Toporis. Gewissen würde er helfen: „Die zahlen 500 Euro für elende 10-Quadratmeterzimmer und trauen sich nicht aufzumucken.“ Aber er treffe auch auf junge Burschen, „die zu dritt, zu viert in einer Wohnung leben, wo es zugeht und man sich fragt, warum diese 20-, 24-Jährigen nicht arbeiten?“
Sozialhilfe in zwei Ländern bezogen
Eine syrische Flüchtlingsfamilie mit zwei Kindern bezog in Österreich und Frankreich staatliche Transfergelder. Vater und Mutter hatten Asylanerkennung und Aufenthaltserlaubnis jeweils im anderen Land. Das Sozialamt Salzburg bezahlte in drei Jahren 73.000 Euro – die nun im Rahmen der Betrugsermittlungen zurückgefordert werden.
Die Mutter erklärte, sie lebe allein mit den Kindern. Helmuth Toporis fiel jedoch irgendwann „ein tolles Auto mit französischem Kennzeichen“ auf, das ständig vor dem Wohnblock parkte. Bei einer irakischen Familie ging es um neue Möbel. Die Eltern von vier Kindern hatten „eine schöne Maisonettewohnung am Gebirgsjägerplatz“ angemietet.
Prüfer Toporis wollte das noch vorhandene Mobiliar in der alten Wohnung sehen. Der Familienvater zögerte. Ein Rad wie der Prüfer hatte er nicht, mit dem Obus wollte er nicht. Am Ende ging man in die Tiefgarage, „wo ein 7er-BMW mit Ledersitzen um mindestens 50.000 Euro stand“ (Toporis) – das Auto eines Freundes, wie der Iraker versicherte. Was gelogen war. Die Causa ist gerichtsanhängig, die Familie lebt nun ohne Hilfe vom Amt.
Ein Salzburger Pensionistenehepaar wollte ein neues Bett. „Beide waren korpulent, er wiegt 140 Kilo.“ Tatsächlich gab es bereits ein eigenes Bett für den Mann.
Vermögende Eltern im Irak
Ab Jänner 2019 wird auch die Salzburger Polizei den Sozialleistungsbetrug bekämpfen. Die Taskforce geht auf eine Tiroler Fahndungsgruppe zurück, die seit 2017 den Missbrauch rund um e-Card, AMS-Gelder und Sozialleistungen des Bundes erfolgreich aufdeckt.
Das FPÖ-geführte Innenministerium hat das Bundeskriminalamt mit dem Projekt beauftragt. „Unser Konzept liegt vor, wir warten noch auf eine Antwort aus Wien“, sagt Salzburgs Polizeisprecher Michael Rausch. Zuletzt zeigten Salzburger Polizeibeamte einen Iraker wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs an. Der 25-jährige Asylbewerber fuhr ein Auto um 30.000 Euro und hatte 25.000 Euro bis sogar 66.000 Euro auf seinem Bankkonto. Geld von seinen vermögenden Eltern.
Hausbesitzer belog Amt
Die Sozialabteilung der Stadt bringe pro Jahr „fünf bis zehn gravierende Fälle“ vor Gericht, sagt Abteilungschef Winfried Wagner. Zuletzt traf es einen Salzburger Pensionisten, der in einer Genossenschaftswohnung in der Alpensiedlung eine Airbnb-Vermietung aufzog. Oder auch einen Salzburger, der sich 60.000 Euro vom Sozialamt erschlich. Er besaß ein Haus, was er verschwieg, weil er bei der Heirat den Namen seiner Frau annahm.
Familie mit vier Kindern: 3100 Euro netto
308.000 Personen erhielten bundesweit 2017 knapp eine Milliarde Euro Mindestsicherung (Grundbetrag sind 863 Euro pro Person). Das FP-Sozialministerium plant umstrittene Kürzungen für Flüchtlinge. Politischer Sprengstoff ist die Höhe des arbeitslosen Einkommens, das vor allem bei kinderreichen Familien weit über dem liegt, was man im Schnitt durch Arbeit in Österreich verdient. Ein Paar mit vier Kindern bekäme in Salzburg 3164 Euro netto (2345 Euro laut Mindestsicherungsrechner sowie 819,30 Euro Familienbeihilfe inklusive Absetzbetrag laut Online-Rechner des Familienministeriums). In Salzburg bezogen im Vorjahr 14.408 Personen zumindest vorübergehend Sozialhilfe, 8873 Personen lebten ganzjährig davon. Der Anteil der Ausländer und Asylberechtigten stieg auf 40 Prozent (2013: 22,7 Prozent).
Gutachter am Prüfstand. Zehn Jahre wurde gegen Psychologen nach Vorwürfen von Kollegen und Betroffenen ermittelt
Zehn Jahre lang dauerten die Ermittlungen gegen einen Salzburger Sachverständigen. Die Einschätzung des Psychologen war vor allem in Obsorge- und Sachwalterschaftsfällen gefragt. Doch seine Expertisen stießen auf Widerstand. So warf ihm unter anderem ein Berufskollege vor, der Gutachter habe die Mindeststandards nicht eingehalten, mit Textbausteinen gearbeitet und Väter benachteiligt.
In der Vorwoche wurde der Sachverständige vor Gericht freigesprochen; nicht rechtskräftig. Was bleibt, sind Trümmer.
13 Betroffene, die sich als Opfer des Mannes sehen, verstehen die Welt nicht mehr. Sie fühlen sich nun
vom Rechtsstaat im Stich gelassen.
Auf der anderen Seite ist die Karriere des ehemaligen Gutachters ein Trümmerhaufen. „Wenn Sie zehn Jahre lang ein Verfahren führen müssen, in dem Sie dann freigesprochen werden, bleibt trotzdem etwas hängen. Da tut man sich dann in jedem Job schwer“, sagt sein Anwalt. An eine Rückkehr als Sachverständiger sei eher nicht zu denken.
Gutachter in der Kritik. Karl Mahringer wurde von der Liste gestrichen. Psychiatern werden Fließband-Gutachten vorgeworfen
Aber auch die Betroffenen kämpfen mit den Folgen. „Niemand kann nachvollziehen, was das Wirken dieses Gutachters bei Familien und Kindern ausgelöst hat, welche gravierenden Auswirkungen das auf das Leben dieser Menschen hatte“, sagt Margreth Tews. Die Mediatorin hat einige Betroffene über Jahre hinweg begleitet. Im KURIER erzählen zwei davon ihre Geschichte.
Herr M. sieht seine Existenz ruiniert. Nach einer Scheidung stritt er mit seiner Frau über die Obsorge der beiden gemeinsamen Kinder. „Zwei Mal war ich bei dem Gutachter“, erzählt Herr M. „Aber die Tests, die er laut Gutachten mit mir gemacht hat, haben gar nicht stattgefunden.“ Das Gutachten hätte das angespannte Verhältnis nach der Scheidung zum Eskalieren gebracht.
Die Kinder durfte er kaum noch sehen, schildert er. „Sie waren die wirklich Leidtragenden. Ihr Schulweg hat an meinem Haus vorbei geführt. Aber sie sollten einen Umweg machen, um ja nicht bei mir vorbei zu kommen.“
Das Verhältnis zu den Kindern ist auch Jahre später noch schwierig. Die Distanz hat Narben hinterlassen. „Eine Tochter habe ich zu ihrem 18. Geburtstag kurz gesehen. Das war’s“, sagt Herr M. resigniert.
Frau K. lernte den Sachverständigen kennen, als sie beschuldigt wurde, ihren autistischen Sohn vernachlässigt zu haben – sie wurde von den Vorwürfen in einem Verfahren übrigens freigesprochen. Das Gutachten allerdings sprach gegen sie. „Mir wurde vorgeworfen, ich sei Alkohol- und Männer-abhängig. Völlig grotesk – ich lebe seit Jahrzehnten ohne Mann. Aber man hat mich dargestellt wie eine Gewerbsmäßige.“
Das hätte sie nicht nur psychisch schwer getroffen. Auch finanziell. Frau K. ist selbstständig. „Das hat sich herumgesprochen im Ort. Plötzlich hatte ich um 60 Prozent weniger Umsatz.“
Ein zweites Mal trat der Gutachter in ihr Leben, als sie um die Sachwalterschaft für den Sohn kämpfen musste. „Da wurden die verleumderischen Aussagen aus dem ersten Verfahren – die ja nachweislich falsch waren – ins Gutachten eingefügt.“
Wiedersehen
Schlussendlich wurde die Sachwalterschaft ihrem zweiten Sohn übertragen. Eine Lösung, mit der Frau K. gut leben kann. Sie sieht ihren kranken Sohn nun wieder regelmäßig.
Doch der Kampf hat Spuren hinterlassen. Frau K. erlitt einen Schlaganfall. Sie hat sich wieder davon erholt. „Aber ich verstehe, wenn sich Leute so etwas nicht antun. Das hat mich so viel Nerven, Kraft und Energie gekostet. Das kann sich niemand vorstellen.“
( kurier.at ) | 26.09.2018 | Autor:
5 Kommentare gepostet https://kurier.at/chronik/oesterreich/nach-freispruch-bleiben-truemmer/400128455 Tags: Obsorge – Familienrecht – Strafprozess – Egon Bachler – Sachverständige – Missbrauch mit dem Missbrauch – -Gutachter – StGB – Justiz – Rechtsbeugung – Gesetze Österreich – Kindesabnahme
UNFASSBAR!!!
Stehen in Österrreich „Gutachter“ über den Menschenrechten
und werden im Familienrecht bewust Menschenrechtsverletzungen lt. EMRK Art.8 „Achtung der Familie“ durch die Justiz in Kauf genommen?
Das Ausschließen eines Elternteil nach Trennung oder Scheidung oder eine Umgangsunterbrechung ab 6 Monten zum eigenen leiblichen Kind entspricht laut Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einer Menschenrechtsverletzung lt. EMRK Art.8!
Fakt ist, die Richterin Mag. Gabriele Glatz hat nach 9 Jahren des Verhandelns am 18-9-2018 am Landesgericht Salzburg, den äußerst umstrittenen und seit 2009 angeklagten Familienrechts-Gutachter Egon B., in einer 30min Verhandlung FREI gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Admin Familie & Familienrecht, am 28-9-2018
Artikel:
Freispruch für Gutachter
Psychologe lieferte fehlerhafte Gutachten für Familiengerichte. Die Justiz verhandelte neun Jahre.
Es dauerte keine halbe Stunde, als vorige Woche eine umstrittene Justizcausa sang- und klanglos zu Ende ging. Nach neun Jahren des Verhandelns sprach eine Richterin einen Salzburger Psychologen und Ex-Gutachter vom Vorwurf der Falschaussage frei. Es gebe „keinen Tatbestand“, meinte die Richterin angesichts eines Falles, der auf mehr als 1000 Aktenseiten angewachsen war. Die Staatsanwaltschaft hat, wie das SF zu Redaktionsschluss erfuhr, Berufung eingelegt.
Freispruch für Gutachter – Psychologe lieferte fehlerhafte Gutachten für Familiengerichte. Die Justiz verhandelte neun Jahre.
Republik außen vor
Von jenen, die die Causa gegen den heute 55-jährigen Psychologen ins Rollen gebracht hatten, haben sich die meisten frustriert zurückgezogen. „Wir hätten das auch mit einem Staranwalt nicht gewonnen“, meint Dietmar H. Die Republik sei nun aus dem Schneider, ergänzt Dieter M. Nicht umsonst sei am ersten Prozesstag der oberste Sektionschef des Justizministeriums unter den Zuhörern gesessen. Die 13 Prozessbeteiligten waren bereits im April als Privatbeteiligte aus dem Verfahren gekickt worden: Es sei „nach Lage der Akten evident“, dass die Opfer keine zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche hätten, so die Richterin. Das Oberlandesgericht Linz bestätigte das.
„Als psychisch gestört dargestellt“
Ab 2008 hatten die Salzburger den Psychologen angezeigt. Diese „hoch biederen, bürgerlichen Leute“ (ein Beteiligter) – darunter ein Arzt, ein Pharmaberater, Versicherungs- und Verwaltungsmitarbeiter – steckten in schwierigen Obsorgeverfahren, und sie waren entsetzt, was ihnen dabei durch den psychologischen Gutachter widerfuhr.
„Wir wurden durchgehend als psychisch gestört dargestellt, was natürlich verheerend ist“, schildert ein Betroffener. Die Rede war von „Fließbandgutachten“, von kopierten Textbausteinen, die gänzlich andere Personen betrafen. Der von der Anklage beauftragte deutsche Gutachter Max Steller, ein renommierter Forensiker der Universitätsklinik Charitè in Berlin, fällte ein vernichtendes Urteil: Steller ortete „gravierende Mängel“, die Gutachten seien teilweise „unbrauchbar“, oftmals sprachlich unverständlich (als Beispiel: „Dies ist der Kindesmutter im narzisstischen Kollusionskonflikt mit dem Kindesvater aufgrund der eingeschränkten Bindungstoleranz und persönlichkeitsbezogener, bedürftiger Involvierungen der Minderjährigen begründen, bisher überdauernd nicht möglich gewesen.“). Der Gutachter arbeite „schematisch psychopathologische Symptome ab“.
Zweitgutachter wegen Betrugs verurteilt
Die Staatsanwaltschaft Linz klagte Falschaussage an. Die erstmals befasste Einzelrichterin erklärte sich für unzuständig, es sei möglicherweise Betrug. Die Oberinstanz wies dies ab. Die zuletzt zuständige Richterin holte ein weiteres Gutachten bei einem Wiener Psychologen ein. Auch das ging in die Hose. „Das Gutachten war ein Reinwaschungsversuch, es wurde gar nicht erörtert, weil der Verfasser wegen falscher Drogentests verurteilt wurde. Er hatte Süchtigen gegen Bezahlung Clean-Bescheinigungen ausgestellt“, weiß die Mediatorin Margreth Tews.
Verteidiger Wolfgang Moringer, er vertrat den Gutachter, reagiert ungehalten. „Es gibt keine Geschädigten, weil es keine Straftat gegeben hat. Das hat das Ermittlungsverfahren klar ergeben. Selbst der Erstgutachter, der meinem Mandanten feindselig gegenüberstand, konnte keine falschen Befundtatsachen nennen.“
Sonja Wenger,024. September 2018Schlagwörter: Familiengerichte Salzburg, Umstrittener Ex-Gutachter, Urteil nach neun Jahren
Vor zwei Wochen wurde Samuel, 11, vom Salzburger Jugendamt aus der Schule geholt – trauriger Höhepunkt eines langen Sorgerechtsstreits. War das wirklich notwendig?
Fünfte Stunde, Biologieunterricht. 12. März 2018. Plötzlich erkennen die Kinder durch ein Fenster in der Klassenzimmertür, dass draußen zwei Polizisten warten. Ein Lehrer betritt den Raum: Samuel* muss mitkommen. Jetzt. Sofort. Keine Diskussionen. Ein Albtraum für den Elfjährigen ist plötzlich wahr geworden. Die Lehrerin leistet Widerstand: Aus ihrem Unterricht werde sicher niemand herausgeholt. Sie beendet die Stunde wie gewohnt. Aber die Uniformierten sind immer noch da. Samuel muss mit. Er weigert sich. Seine beiden besten Freunde versuchen, ihm zu helfen, werden aber aufgefordert, das Klassenzimmer zu verlassen. Samuel bleibt allein zurück. Seitdem haben sie ihn nicht mehr gesehen.
Zwei Wochen später ist der Schock bei den Schulfreunden immer noch nicht verwunden. „Dominik* spricht nicht viel darüber“, erzählt die Mutter eines der Buben. „Es hat ihm sehr zu schaffen gemacht, dass er seinem Freund helfen wollte und so machtlos war.“ Ob er sich schon auf die Osterferien freue, hat sie ihn kürzlich gefragt. Er antwortete: „Ohne den Samuel freue ich mich auf die Ferien auch nicht.“
Normalerweise hätten die Kinder die freien Tage damit verbracht, mit ihren Fahrrädern herumzufetzen, Modellautos zu bauen oder was man sonst so macht, wenn man fast zwölf Jahre alt ist. Aber normal ist in Samuels Leben schon lange nichts mehr. Es ist seit Jahren bestimmt von dem Sorgerechtsstreit seiner Eltern -und unverhältnismäßigen Interventionen des Jugendamts.
Es handelt sich dabei um keinen Einzelfall. Seitdem News vor zwei Wochen über zwei Schicksale in Wien berichtete, werden ständig neue Fälle an die Redaktion herangetragen. Oft sind die Eingriffe des Jugendamts sinnvoll und notwendig, wenn Gewalt im Spiel ist etwa. Es gibt aber auch Geschichten, die viele Fragen aufwerfen. Die von Samuel ist eine davon.
Wiederholt geschlagen
Nach der Trennung seiner Eltern 2011 lebten Samuel und seine jüngere Schwester Celine* zunächst unauffällig beim Vater, dann probeweise bei der Mutter und deren neuem Lebensgefährten. Schon bald nach dieser provisorischen Übersiedlung, so ist es in einem Bericht der Jugendwohlfahrt aus dem Jahr 2015 nachzulesen, habe der Vater darauf hingewiesen, dass es den Kindern dort nicht gut gehe. Samuel erzählte einer Mitarbeiterin des Jugendamts damals, dass er von der Mutter wiederholt geschlagen worden sei. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass „an eine Rückführung der Kinder in den Haushalt der Mutter nicht zu denken“ sei. Die Geschwister empfänden den Wohnort des Vaters, eine 5.000-Einwohner-Gemeinde unweit von Salzburg, als ihre Heimat. Da Samuel mit seinen damals neun Jahren sehr gut verstehe und seine Meinung sehr deutlich äußere, „muss diese auch berücksichtigt werden“. Seit Sommer 2016 hatte der Vater der Kinder die alleinige Obsorge inne. Doch die vorgesehenen Besuchskontakte zur Mutter gestalteten sich schwierig, kamen teilweise nicht zustande. Die Kinder wollten nicht, argumentiert der Vater.
Im März 2017 spitzte sich die Situation zu: Zunächst wurde dem Vater das Sorgerecht vorläufig entzogen und an den Kinder-und Jugendwohlfahrtsträger übertragen. Am Vormittag des 27. holten Mitarbeiter des Jugendamts Celine von der Volksschule ab und brachten sie zur Mutter. Am frühen Nachmittag begab sich Michael K. gemeinsam mit seinem Sohn zur zuständigen Polizeiinspektion, um die Lage zu klären. 15 Minuten später trafen zwei Mitarbeiterinnen der Jugendwohlfahrt Salzburg-Umgebung ein, um auch Samuel mitzunehmen. Der Kinderund Jugendhilfeträger sehe „eine massive Gefährdung des Kindeswohles durch vermutlich bewusst herbeigeführte Entfremdung der beiden Minderjährigen zur Kindesmutter“, heißt es in der Begründung.
Ponys und Feen
Zurück in die Gegenwart. In dem Haus, in dem Samuel und Celine bis vor einem Jahr mit ihrem Vater lebten, ist es sehr still. Kein Kreischen, kein Lachen, kein: „Papa, kann ich kurz rausgehen, spielen?“ Überall hängen Kinderfotos. Als Michael K. durch die Zimmer der Kinder führt, kommen ihm die Tränen. Er zeigt eine Schatzkiste mit Celines Lieblingssachen, ein Spiel, einen Ball, ein Büchlein. An der Wand pastellfarbene Ponys und Feen, die er selbst gemalt hat. Und ein kleiner Zettel, handgeschrieben: „Papa, du bist stark wie ein Bär und sehr nett.“ Celine hat ihr Kinderzimmer seit über einem Jahr nicht mehr betreten.
Samuel kam Anfang Juni 2017 zurück. Er riss aus und flüchtete zum Vater. Bis zum Schulschluss weigerte er sich, in die Schule zu gehen, aus Angst, gegen seinen Willen zur Mutter gebracht zu werden. Als im Herbst das neue Schuljahr startete, hatte er wieder genug Vertrauen gefasst.
Seitdem Michael K. um das Sorgerecht für seine Kinder kämpft, hat er akribisch alles gesammelt, Gutachten, Protokolle, Briefe seiner Kinder. Auch ein Dokument zum Thema „Kinderrechte“, das sein Sohn im August 2017 erstellt hat. Unter dem Stichwort „Recht auf Erholung“ schrieb Samuel damals: „Ich kann kein normales Leben führen, weil ich dauernd irgendwo hin zu Psychologen, Ärzten, Sachverständigen usw. muss und mich niiiiiieeeeeee erholen kann.“ Dabei habe er allen „klipp und klar gesagt, dass ich für immer beim Papa bleiben will. Ich bin elf Jahre alt und weiß genau, was ich will!“ Zu einem anderen Zeitpunkt sagte er: „Ich mag endlich frei von allen Terminen sein. Kein Kind ist schon so viel herumgefahren wie ich. Und immer wieder unfreiwillig, und immer wieder durch Zwingen. Ich will endlich frei sein. Frei wie ein Vogel, frei wie ein ganz normales Kind.“
Mehrere Anwälte haben Herrn K. schon durch seinen jahrelangen Rechtsstreit begleitet. Mit dem Wiener Anwalt Adrian Hollaender geht er nun bis zum OGH. Für Hollaender war „auf den ersten Blick ersichtlich, dass in den Akten vieles rein rechtlich nicht stimmig ist. Eigentlich muss sich das Jugendamt eine gesetzte Maßnahme acht Tage danach genehmigen lassen. Es gab aber keinen solchen Antrag. Demnach wäre der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Das Kind blieb aber einfach bei der Mutter, was sehr ungewöhnlich ist.“ Die Jugendwohlfahrt Salzburg-Umgebung widerspricht dieser Darstellung. Die Obsorge für die betroffenen Kinder liege „eindeutig“ beim Kinder-und Jugendhilfeträger, heißt es. Zu Details des Falles K. wolle man sich „aufgrund der Sensibilität in diesem Bereich“ nicht äußern. Jede Aktivität der Behörde werde aber grundsätzlich „von den zuständigen Pflegschaftsgerichten überprüft und auch auf Verhältnismäßigkeit kontrolliert“.
Verhaftung
Die Einschätzung seiner Anwälte, wonach er immer noch die Obsorge für Celine habe, ließ Michael K. am 1. März dieses Jahres aktiv werden. Er schildert die Situation so: In Begleitung zweier Zeugen besuchte er das Mädchen bei der Mutter, um es zu fragen, ob es wieder zu ihm nach Hause kommen wolle. Celine wollte nicht, er zog unverrichteter Dinge wieder ab. Fast zwei Wochen später wurde Michael K. wegen „versuchter Kindesentziehung“ verhaftet. Am 12. März. Auf dem Weg zur Arbeit. Wenige Stunden bevor die Polizei vor Samuels Klassenzimmer stand.
K. wurde nach zwei Tagen aus der Haft entlassen. Samuel zunächst krank-,dann von der Schule abgemeldet. Was danach geschah, ist unklar: Befindet er sich seitdem bei der Mutter? Wurde er, wie sein Vater aufgrund der Datenauswertung eines Peilsenders vermutet, von ihr und deren Lebensgefährten zwischenzeitlich in die Kinder-und Jugendpsychiatrie gebracht? Die vielen offenen Fragen und die Sorge um das Wohl seiner Kinder lassen Michael K. keine Ruhe. Er will weiterkämpfen. Vor dem OGH und dem Familiengericht. Bei der Volksanwaltschaft wurde Beschwerde eingelegt, gegen den Lebensgefährten der Mutter Strafanzeige eingebracht. Samuel soll endlich ganz normal leben können.
Heute fand in Linz (Oberösterreich) in Kooperation der Vereine der Väterplattform, „Väter ohne Rechte“ und „Vaterverbot“ eine Unterschriftensammelaktion statt. Es ging um unsere Bürgerinitiative/Petition, dass PAS ins Strafrecht gehöre.
Tatsächlich konnten wir deutlich über 200 Unterschriften sammeln. Die Linzer Öffentlichkeit war erstaunlich zugänglich für das Thema – außergewöhnlich viele Frauen unterschrieben.
Bei solchen Aktionen bleibt es nie aus, dass wir die Schicksale anderer Betroffener hören. Überaus erstaunlich war, dass sich zwei Mütter einfanden, die von sich aus sagten, dass sie bewusst entfremdet haben und es ihnen schon lange sehr leid tue, bezüglich des Schadens, den sie den Kindern angetan haben. UNGLAUBLICH!!!!!! Von so viel Einsicht und Reue waren wir überwältigt!!!!! Beide Mütter unterschrieben (y)
Ganz schräg war, dass sogar eine kinderlose Frau als ehemalige Mitarbeiterin des Frauenhauses Linz auf uns unaufgefordert zukam, uns erzählte, dass sie entsetzt war, was sie dort erlebte. Soweit nicht verwunderlich – Gewaltschutz ist auch VoR äußerst wichtig. Dabei meinte sie es anders – jetzt waren wir vollkommen platt!!!!
Sie erzählte uns von den Einzelgesprächen mit den Frauen, wie sie zugaben häufig ihre Männer zu schlagen, Tipps wollten, wie sie den Vater am Besten abservieren können, was die erfolgreichste Strategie sei, was unter Umständen „erschwerend“ für die Väter wäre (Sie erzählte sie hatte den Eindruck, dass auch Bereitschaft zur Erfindung da war), und das war wohl das Schrägste, wie die anderen Teammitglieder und Angestellten des Frauenhauses hier zumindest kooperativ berieten! Sie war knapp 3 Jahre dort beschäftigt.
Ganz besonderen Dank wollen wir der Benetton-Zweigstelle genau gegenüber unseres Standes widmen. Eine Dame kam auf uns zu, erkundigte sich, nahm Infomaterial mit und verschwand wieder – sie wolle es sich überlegen. Knapp 2 Stunden später kam die Dame mit einem VOLL AUSGEFÜLLTEN Unterschriftenbogen wieder. Alle 11 Mitarbeiter des Modelabels (mehrheitlich weiblich) unterschrieben und überreichten uns das Formular – FANTASTISCH!!!!!!!
Selbstverständlich wurde auch reichlich genetworkt und es wurden Pläne für weitere Infostände in Salzburg und Wien geschmiedet.
Morgen findet die nächste Unterschriftensammlung in Kärnten von dem Verein „Väter für Recht“ unter der Obmannschaft von Clemens Costisella statt. Herzlichen DANK EUCH allen, die sich engagieren und auch unterschreiben.
Ganz besonderen Dank möchten wir einem Linzer Vater und VoR-Mitglied aussprechen, der den Infostand wie ein alter Hase aber mit unendlichem Charme nicht nur vorangetrieben sondern auch geprägt hat. Ferhat VIELEN LIEBEN DANK! Du bist ein Naturtalent und ganz einfach fantastisch!!!! 1000 Dank!
Danke auch an Anni Lemberger, die extra aus Salzburg angereist ist und einen überaus interessanten Netzwerkpartner mitnahm – wir sind schon sehr neugierig.
Der liebe Werner Geißeder hat es auch wieder einmal geschafft, sich nach verdienter Auszeit zu engagieren. DANKE!
Christian Schmölz war nicht nur der Fahrer aus Wien, sondern managte gleichzeitig die häufig frequentierte Hotline, filmte und warb um Unterschriften – ganz, ganz großartig.
Die kleinen Eskapaden mit der Polizei rechtfertigen keineswegs jegliche Art von Paranoia. Wir bekamen aus einem anderen Grund eine geringfügige, gerechtfertigte Strafe.
https://www.facebook.com/groups/vaeterohnerechte/permalink/1486464511418852/ Tags: Gesetze Österreich – Gleichberechtigung – Politik – Justizopfer – Kinderrechte – Menschenrechtsverletzung Österreich – PAS Eltern-Kind-Entfremdung Kindes-Entfremdung PA parental alienation – Eltern Entfremdung PAS – Selbstmord – Suizide – Freitod – Citizens‘ Initiative / Petition – Parential Alienation in the criminal Law – fathers right in austria
Bis zum heutigen Tag gibt es keinen Rechtsanspruch für den „Papamonat nach der Geburt“. Der österreichische Gewerkschafter und Politiker Alois Stöger, welcher seit dem 26. Jänner 2016 Arbeits- und Sozialminister Österreichs der SPÖ ist und die Familienministerin Sophie Karmasin ÖVP haben es bis zum heutigen Tag nicht zusammen gebracht einen Rechtsanspruch, für Arbeitnehmer bzw. Väter, zu verhandeln oder gesetzlich zu verankern.
PS: Danke an die Firma Lidl, ein großartiger Schritt der vaterlosen Gesellschaft in Österreich entgegen zu wirken.
😉 Kommentar Admin Familie u. Familienrecht, am 17-05-2017:
Christian Schug, Vorsitzender der Geschäftsleitung Lidl Österreich
Lidl Österreich kümmert sich um seine Mitarbeiter. Dabei steht die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Fokus.
Mit dem „Papa-Monat“ macht der „Beste Arbeitgeber Österreichs“ einen weiteren Schritt in die richtige Richtung.
Lidl Österreich kümmert sich um seine Mitarbeiter. Dabei steht die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Fokus. Mit dem „Papa-Monat“ macht der „Beste Arbeitgeber Österreichs“ einen weiteren Schritt in die richtige Richtung.
Bereits im letzten Jahr hat sich Lidl Österreich dafür entschieden, am Audit „berufundfamilie“, einer Initiative des Familienministeriums, teilzunehmen. Darüber hinaus ist Lidl Österreich Teil des Netzwerks „Unternehmen für Familien“. Im Rahmen des Audits „berufundfamilie“ bietet das Unternehmen seit März 2017 als eines der ersten seinen Mitarbeitern auch die sogenannte „Familienzeit“ an. Mit diesem „Papa-Monat“ gibt es für die Mitarbeiter eine weitere Möglichkeit, Berufliches und Privatleben noch besser zu verbinden. „Wir wollen, dass sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei uns wohlfühlen. Denn nur, wer auch genug Zeit für Familie und Privatleben hat und Ausgleich findet, kann auch im Beruf sein Bestes geben“, bestätigt Christian Schug, Vorsitzender der Geschäftsleitung.
Was ist der Papa-Monat?
Die korrekte Bezeichnung dafür ist „Familienzeit“, auch dieser Begriff trifft es sehr gut: Frischgebackene Väter können sich eine berufliche Auszeit nehmen und bekommen so mehr Zeit für ihre Familie.
„Wir stehen als Unternehmen voll hinter dieser Idee und wollen jedem Einzelnen diese Familienzeit ermöglichen“, erklärt Christian Putz, Leiter Personal bei Lidl Österreich.
Auch der Betriebsrat lobt die positive Entwicklung: „Die freiwillige Einführung des Papa-Monats macht Lidl Österreich zu einem noch familienfreundlicheren Arbeitgeber, der die Zukunft der Arbeit fair gestaltet.
Eben ein echter ‚Great Place to Work‘“, so Michael Wörthner, Betriebsratsvorsitzender bei Lidl Österreich.
Die Familienzeit kann innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt des Kindes in Anspruch genommen werden und zwischen 28 und 31 Tage dauern. Eine schöne Zeit also für alle Jungeltern, die man mit dem neuen Familienmitglied nutzen kann. Die berufliche Auszeit wird außerdem von der zuständigen GKK mit 22,60 Euro pro Tag unterstützt.
Das sagen die Mitarbeiter:
„Der Papa-Monat bietet mir die einzigartige Gelegenheit, die ersten Lebenswochen unseres Babys voll mitzuerleben. Ich habe mit meinem Chef alles besprochen und mich mit meinem Team abgestimmt. Das war für alle Seiten sofort okay. Für mich ist dieses Angebot einmal mehr der Beweis dafür, dass Lidl ein super Arbeitgeber ist“, sagt Christoph Posawetz, Aus- und Weiterbildungsleiter und einer der ersten Papas, der das Angebot in Anspruch nimmt.
Lidl Österreich ist ein „Great Place to Work“
Dass Lidl Österreich ein sehr guter Arbeitgeber ist, wurde erst kürzlich wieder bestätigt: Das Salzburger Unternehmen wurde bereits zum vierten Mal in Folge vom unabhängigen „Great Place to Work“-Institute als einer der besten Arbeitgeber Österreichs ausgezeichnet. Erstmals schaffte es Lidl Österreich sogar an die Spitze in der Kategorie X-Large mit mehr als 500 Mitarbeitern und ist damit der „Beste Arbeitgeber Österreichs“ in dieser Kategorie. Das ist kein Zufall. Denn das Unternehmen kümmert sich ganz bewusst und intensiv um seine Mitarbeiter. Erst Anfang März wurde beispielsweise der Mindestlohn erneut angehoben. Die Mitarbeiter erhalten damit seit 1. März 10,50 Euro pro Stunde in Gehaltsgebiet A und 11,50 Euro in Gehaltsgebiet B (Salzburg und Vorarlberg). Umgelegt auf eine monatliche Arbeitszeit von 167 Stunden bedeutet das statt 1.546 Euro laut Kollektivvertrag ein Gehalt von mindestens 1.754 Euro bzw. 1.921 Euro im Monat. Das ist eine Überzahlung von bis zu 25 Prozent gegenüber dem Kollektivvertrag.
Bildtext (Abdruck für Pressezwecke honorarfrei, Fotonachweis: Lidl Österreich):
Bild 1: Christian Schug, Vorsitzender der Geschäftsleitung Lidl Österreich
Bild 2: Christian Putz, Leiter Personal Lidl Österreich
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Lidl Österreich steht für das beste Preis-Leistungs-Verhältnis und beschäftigt mehr als 4.800 Mitarbeiter. Der heimische Lebensmittelhändler mit Sitz in Salzburg betreibt mittlerweile drei Logistikzentren und über 200 Filialen in ganz Österreich. 2017 wurde das Unternehmen zum 4. Mal in Folge als einer der besten Arbeitgeber Österreichs ausgezeichnet, und 2016 erstmals auch „Händler des Jahres“ in der Kategorie Diskont. Das vielfältige Sortiment bietet eine Auswahl von 1.500 verschiedenen Artikeln – rund ein Drittel davon aus Österreich. Ein durchdachtes Logistikkonzept ermöglicht neben echter Frische ein Angebot von jährlich rund 5.000 zusätzlichen Aktionsartikeln, das auch internationale Spezialitäten aus ganz Europa umfasst.
Lidl Österreich ist sich seiner Verantwortung für Mensch und Umwelt bewusst. Unter dem Titel „Auf dem Weg nach morgen“ übernehmen wir in unserem täglichen Handeln ökonomische, soziale und ökologische Verantwortung. Wir stehen für das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Dabei verstehen wir unter „Leistung“ nicht nur Menge, Qualität und Einkaufsatmosphäre. Wir zählen dazu heute auch die Verantwortung, die wir als Unternehmen für alle Anspruchsgruppen entlang der Wertschöpfungskette übernehmen.
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Lidl Christian Schug
Christian Schug, Vorsitzender der Geschäftsleitung Lidl Österreich
Lidl Christian Putz
Christian Putz. Leiter Personal Lidl Österreich
Im Verfahren gegen einen ehemaligen Gerichtsgutachter in Salzburg könnte sich der laufende Prozess gegen den 53-jährigen Angeklagten weiter verzögern. Acht Privatbeteiligte haben am 6. Februar am Landesgericht Salzburg einen Ablehnungsantrag gegen die prozessführende Richterin gestellt. Sie werfen der Frau Befangenheit und eine selektive Verfahrensführung zugunsten des Ex-Gutachters vor.
“Das Verfahren wird ohne Notwendigkeit verschleppt”, ärgerte sich einer der Privatbeteiligten im APA-Gespräch. Der Vater eines Sohnes war nach einer Scheidung im Obsorge-Verfahren selbst vom Angeklagten begutachtet worden. “Der Gutachter hat vor Gericht gesagt, dass er für jedes Gutachten sechs bis acht Stunden Gespräche geführt hat und darüber auch Zeitaufzeichnungen am Diktafon habe. Die Gespräche haben bei manchen Privatbeteiligten aber oft nur eine Stunde gedauert. Warum wird vom Gericht hier nicht die Herausgabe der Aufzeichnungen gefordert?”
“Richterin geht von falschen Prämissen aus”
Zugleich stoßen sich die acht Privatbeteiligten am Auftrag der Richterin für ein neues Gutachten an eine Wiener Psychologin. “Darin soll es, salopp gesagt, auch darum gehen, was man sich von einem 1.500 bis 2.000 Euro teuren Gutachten erwarten kann.” Diese Gebühr habe der Angeklagte im Prozess als vom Gericht vorgegebene Obergrenze genannt. “Aber diesen Rahmen hat es nie gegeben, das zeigen alleine schon die Kosten für mein eigenes Gutachten.” Außerdem habe ein gerichtlicher Sachverständiger die Gebühr für sein Gutachten an das Gutachten und den dafür anfallenden Aufwand anzupassen, nicht das Gutachten an die Gebühr. “Die Richterin geht hier von falschen Prämissen aus.”
Ex-Gerichtsgutachter soll 13 falsche Befunde erstellt haben
Dem Ex-Gerichtsgutachter wird vorgeworfen, in den Jahren 2005 und 2008 in Obsorge- und Pflegschaftsverfahren 13 falsche Befunde erstellt und dabei Routineschemata und immer wieder die gleichen Textbausteine verwendet zu haben. Ein deutscher Experte ortete dabei eine Ungleichbehandlung von Kindesvater und Kindesmutter zum Nachteil der Väter. Im Juni 2013 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage, im März 2015 startete in Salzburg der Prozess. Der Psychologe hatte die Vorwürfe gegen ihn stets zurückgewiesen. Das Verfahren ging nach einem aufgehobenen Unzuständigkeitsurteil im vergangenen Mai allerdings zurück an den Start. Die letzte Verhandlung fand am 28. Juni 2016 statt.
(APA), 8. Februar 2017 16:22 Akt.: 8. Februar 2017 16:23
Im Flachgau soll ein 42-jähriger Asylwerber aus Syrien ein vierjähriges Mädchen sexuell missbraucht haben. Das teilt die Polizei mit. Der Mann wurde verhaftet.
Nach Abschluss der Ermittlungen sei der Verdächtige nun der Staatsanwaltschaft Salzburg angezeigt worden, so die Polizei. Der Asylwerber stehe im Verdacht, ab Herbst 2015 bis März dieses Jahres im Flachgau mehrmals ein vierjähriges Mädchen missbraucht zu haben.
Untersuchungshaft angeordnet
Der Beschuldigte habe das Vertrauen der Familie gewonnen und sei zur Kinderbetreuung herangezogen worden. Dabei habe er sich oft allein mit dem Kind im Haus befunden, so die Ermittler. Dadurch hätten sich die Möglichkeiten zum Missbrauch ergeben.
Die Eltern des kleinen Kindes erstatteten die Anzeige gegen den Mann. Der Beschuldigte habe sich bei einer Einvernahme nicht geständig gezeigt, so die Ermittler. Der 42-Jährige sitzt nun in Untersuchungshaft.
Foto: /Privat Horst W. aus Leverkusen hat auch einen „echten“ Sohn (5)
Deutscher gab 4000 Euro für Anwälte aus, weil Betrüger seinen Namen verwendete.
Horst W. kann sich noch gut an jenen Tag Anfang Jänner 2015 erinnern, der sein privates Glück auf eine harte Probe gestellt hat. Im Postkasten fand der Deutsche einen Brief des Bezirksgerichts Hallein vor. Darin wurde er – wie berichtet – aufgefordert, den Unterhaltsvorschuss für einen damals fünfjährigen Buben aus Kuchl (Salzburg) zu leisten, dessen Vater er sein sollte. Mindestens 200 Euro wären pro Monat fällig gewesen. Bis zum Jahr 2020.
„Ich war fassungslos“, sagt der 32-Jährige aus Leverkusen. Die Mutter des Kindes kannte er nicht. W. erinnerte sich an einen Anruf der Kriminalpolizei im Jahr 2011 zurück – sein Ausweis war in Österreich von einem Unbekannten verwendet worden. Der Verlust des Dokuments lag da bereits vier Jahre zurück.
Für den Deutschen begann ein langwieriger Kampf mit der österreichischen Bürokratie. „Es war alles sehr hektisch. Ich musste so schnell wie möglich einen Anwalt organisieren. Anfangs wollte aber niemand den Fall übernehmen“, schildert W. die Tage, nachdem er den Brief erhalten hatte. Am 15. Juni kam es am Bezirksgericht Hallein zu einer Verhandlung. „Das Gericht hat dabei festgesetzt, dass ich nicht der Vater sein kann, weil ich nie Geschlechtsverkehr mit dieser Frau hatte. Das hat sie auch so ausgesagt.“
Behörde ignorierte Urteil
Das Gericht erklärte die Vaterschaftsanerkenntnis für unwirksam. Die Forderung blieb dennoch bestehen. „Das Jugendamt wollte das Urteil nicht wahrhaben. Die haben einen Sündenbock gebraucht, der zahlt„, empört sich der 32-Jährige. Erst als er sich bei der ORF-Serie „Am Schauplatz Gericht“ meldete, zog die Behörde zurück. Halleins Bezirkshauptmann Helmut Fürst beteuert, er habe erst im Oktober durch den Anruf der Journalisten von dem Fall erfahren. „Am nächsten Tag habe ich angewiesen, dass alle Rekurse unsererseits zurückgezogen werden.“ Seine Mitarbeiter hätten über das Ziel hinausgeschossen. „Das Wohl des Kindes stand im Vordergrund“, sagt Fürst. Erst Mitte Dezember beendete der Oberste Gerichtshof (OGH) die Posse endgültig.
Ausgestanden ist die Causa für W. nicht – trotz des OGH-Urteils zu seinen Gunsten. Seine Anwaltskosten belaufen sich auf mehr als 4000 Euro. Für den Koch in einer Betriebskantine „verdammt viel Geld“. Der Geschädigte musste eigenen Angaben zufolge einen Kredit aufnehmen. Eine Schadenersatzklage steht im Raum. „Wir müssen das noch überlegen, aber die Möglichkeit gibt es, ja“, sagt Karl-Heinz Pühl, der Anwalt von Horst W.
Mitleid mit Mutter
Der Geschädigte wartet bis heute auf eine Entschuldigung der Halleiner Behörden. Für die Mutter des Kindes empfindet Horst W., selbst Vater eines fünfjährigen Sohnes, Mitleid. „Die Frau hat sich bei mir entschuldigt. Das fand ich sehr nett. Sie kam mir verzweifelt vor. Sie hat einen Mann geliebt, den sie nicht wirklich kannte.“
Die Suche nach dem wahren Vater des Kindes läuft weiter. Rund zehn Hinweise aus Oberösterreich, der Steiermark und Salzburg sind eingegangen. „Mit ziemlicher Sicherheit wird der Täter festgestellt“, meint Polizei-Sprecherin Valerie Hillebrand. Details gebe man in den kommenden Tagen bekannt.
Foto: APA/POLIZEIDieser Mann soll der leibliche Vater eines heute sechsjährigen Buben sein