Jugendamt – Strom nicht bezahlt – Kinder abgenommen!

Viele Leute können mit Geld nicht umgehen. Wenn die Alleinerziehende Mutter mit Geld nicht umgehen kann, braucht sie meiner Meinung nach einen Sachwalter, aber sicherlich niemanden der ihr die Kinder wegnimmt!

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Absolutes NoGo, wem interessiert die 900,- Euro Stromrechnung?
Wenn der Magistrat etwas sozial wäre, dann hätte die MA40 einen Erwachsenschutzbeauftragten o.ä. zur Verfügung gestellt bzw. die 900,- Euro aus einem Spezial-Fond für Härtefälle bezahlt.
Es ist ein unhaltbarer Zustand, wenn der Magistrat, die MA11 Jugendamt  mit der MA40, nicht zusammen arbeitet!
In solchen Härtefällen sollte es beim Jugendamt einen CASE-Bearbeiterin für die Frau geben, hier sollte ein eigener Betreuer zur Seite gestellt werden, welcher Unterstützung anbietet und der Frau beim Ausfüllen von Antragsformular MA40 Härtefälle usw. hilft. Die Case-Bearbeiterin muss ALLES in ihrer Kraft stehende unternehmen, dass die Kinder bei ihrer Mutter bleiben können, Notfalls muss das Geld durch einen Sachwalter verwaltet werden!
Nur wenn es Missbrauch der Kinder, oder totale Verwahrlosung der Kinder gibt, sollten nach einem Gerichtsbeschluss  die Obsorge übertragen werden!

In der österreichischen Verfassung sind die Kinderrechte niedergeschrieben:

     BVG Artikel 2 –> https://wp.me/p4RGV9-uq

 (1) Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen.

(Obendrein verstößt es gegen EMRK Art.8 und UNO Kinderrechtskonventionen).

PS: Diverse Krankenversicherungen haben einen eigenen Case-Manager zur Betreuung und Unterstützung für ältere Menschen, welche nach Hause kommen zu der betroffenen Person. Genauso einen Case-Manager sollte man künftig in solchen Fällen zum Schutz der Familie bzw. Kinderschutz in Betracht ziehen. Zumindest eine Zusammenarbeit zur MA40 ist unabdingbar, im Notfall könnte man einen Vorschuss oder eine Ratenvereinbarung mit Wien Energie vereinbaren!

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 19-1-2019

Artikel:

„Ich bin verzweifelt!“

Strom nicht bezahlt: Amt nimmt Mutter Töchter weg

Es ist immer dramatisch, wenn das Wiener Magistrat Eltern ihre Kinder wegnehmen muss. Sehr oft ist es wichtig und notwendig, um die Kleinen vor Schaden zu bewahren. Im Fall der Floridsdorferin Andrea Neubauer ist es zumindest hinterfragenswert, ob die Behörde hier nicht überreagiert hat.

Drei Tage vor Weihnachten hat die MA 11 (Kinderhilfe) der Alleinerzieherin ihre Zwillinge Celina und Katjana (10 ) abgenommen und in ein Krisenzentrum gebracht. Dort sind sie bis jetzt. Hauptbegründung laut Protokoll: Die Mutter habe die Stromrechnung nicht bezahlt, woraufhin Wien Energie die Heizung abgedreht hat. In einer kalten Wohnung können die Kinder nicht bleiben.

Es ging um 900 Euro. Ich habe die Rechnungen am 3. Jänner beglichen. Die Heizung geht wieder. Meine Töchter weinen täglich. Sie wollen zu mir. Ich bin verzweifelt“, so Neubauer.

Acht Gefährdungsmeldungen
MA-11-Sprecherin Herta Staffa erklärt: „Die unbeheizte Wohnung war nur der letzte Anlass in einer langen Liste von Problemen. Seit 2013 gab es acht Gefährdungsmeldungen.“ Argumentation der Behörde: Die Mutter kann mit Geld nicht umgehen.

„Persönliche Abneigung im Spiel?
Bezirksrat Ossi Turtenwald (WIFF), der bei einer Befragung im Krisenzentrum dabei war: „Die Sozialarbeiter haben der Mutter jedes Wort im Mund umgedreht. Meiner Ansicht nach ist hier persönliche Abneigung im Spiel. Die Kinder gehören nach Hause.“ Und er fordert Rechtsbeistand für Eltern bei solchen Anhörungen.

Alex Schönherr, Kronen Zeitung, 16.01.2019 15:00

https://www.krone.at/1844909
Tags: MAG ELF – Magistrat Wien – Datenmissbrauch – Wien Energie – Datenschutz – DSGVO – Missbrauch Kindeswohlgefährdung – Kindeswohl – Kindesabnahme – Kinderklau- Obsorge  – Menschenrechtsverletzung

Jugendamt – Bombendrohung – Vater

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Festnahme nach Bombendrohung in Gmunden

Ein 24-jähriger Mann hat am Donnerstag auf der Bezirkshauptmannschaft Gmunden wegen eines Sorgerechtstreits durchgedreht. Er drohte, das Haus zu sprengen und alle umzubringen. Er wurde festgenommen.

Der 24-jährige Deutsche hatte einen Termin bei der Kinder- und Jugendhilfe. Dabei soll es darum gegangen sein, dass ihm die Behörde das Sorgerecht für sein wenige Monate altes Kind entziehen wollte. Das ließ den Mann durchdrehen.

Gaspistole aus dem Koffer geholt

Zunächst drohte er, das Haus in die Luft zu sprengen. Dann verließ der laut Polizei einschlägig vorbestrafte Mann das Gebäude. Er kehrte in seine Wohnung in Gmunden zurück und soll dort einem Freund angekündigt haben, dass er alle umbringe werde. Er holte eine Gaspistole aus einem Koffer – offenbar plante er, mit der Waffe zurück zur Bezirkshauptmannschaft zu gehen. Sein Freund schaffte es allerdings, ihm die Pistole zu entreißen.

Festgenommen

Der 24-Jährige machte sich zwar trotzdem noch einmal auf den Weg zur Behörde, dort wartete aber schon die Polizei auf ihn. Der Mann wurde festgenommen und in die Justizanstalt Wels eingeliefert.

R.I.P. Rechtsanwalt Saschenbrecker

Nachruf auf Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker

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Es spricht Dr. David Schneider-Addae-Mensah, Rechtsanwalt – Licencié en droit

Rechtsanwalt Saschenbrecker tödlich verunglückt

2017-11-04

ARCHE Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker_05e

Karlsruhe/Ettlingen. Der bundesweit aktive bekannte Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker aus Ettlingen ist gestern bei einem Verkehrsunfall nahe Salzgitter ums Leben gekommen.

Bahnbrechende Erfolge vor dem Bundesverfassungsgericht gegen staatlichen Kinderhandel

Saschenbrecker hat bahnbrechende Erfolge vor dem Bundesverfassungsgericht in Kindschaftssachen erstritten und dem staatlichen Kinderhandel der Jugendämter Einhalt geboten.

Er war zudem ein bekannter Verteidiger der Grund- und Menschenrechte psychiatrisierter Personen.
Zusammen mit Aktivisten aus Berlin hat er die Rechte der Patienten durch seinen Einsatz für die Patientenverfügung entscheidend gestärkt. Seinem Einsatz ist es zu verdanken, daß die Patientenverfügung heute gesetzlich geregelt ist.

Unersetzlicher Verlust für den Rechtsstaat: Saschenbrecker ein wahrlich unabhängiges Organ

Saschenbrecker kam vor dem Unfall gestern von einem Gerichtstermin, in dem er seinen Karlsruher Kollegen, David Schneider-Addae-Mensah, vor dem Amtsgericht Frankenberg verteidigt hat. Schneider-Addae-Mensah ist erschüttert: „Thomas Saschenbrecker ist ein unersetzlicher Verlust für den Rechtsstaat. Er war stets ein aufrechter Kämpfer für das Recht, gegen staatliche Korruption und war uneigennützig bundesweit von früh bis spät auf den Beinen um dem Rechtsstaat als wahrlich unabhängiges Organ zu dienen.

Wir werden ihn tief in unserem Andenken bewahren.“

Gemeinsame Fotos von Thomas Saschenbrecker und Dr. Schneider-Addae-Mensah am Amtsgericht in Karlsruhe

Dr. Schneider-Addae-Mensah vertreten durch Thomas Saschenbrecker

Beitrags-Navigation

Thomas Saschenbrecker ist tot

http://www.archeviva.com/nachruf-auf-rechtsanwalt-thomas-saschenbrecker/

Video mit Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker  u. der Polizistin Andrea Kuwalewsky
in Kritik gegen Jugendamt  , fehlende Akteneinsicht , Missbrauch bei Kindeswohl-Gefährdungsmeldung, etc.

TV Sendung in RNF 13 2 2015

siehe auch

Thomas Saschenbrecker – WikiMANNia

Geboren 8. Dezember 1965
Beruf Jurist
URL psychiatrierecht.de


de.wikimannia.org/Thomas_Saschenbrecker

Tags: Familienrecht

Kindesabnahme d. Jugendamt Österreich ohne Gerichtsbeschluss – § 211 ABGB

Jugendamt - Polizei - Kindesabnahme
Jugendamt – Polizei – Kindesabnahme

In Österreich werden seit Jahrzehnten täglich Menschenrechtsverletzungen begangen und EMRK Art.8 das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens missachtet.
Die Polizei handelt sehr oft im Auftrag des Jugendamts auf Zuruf.
Ohne schriftliche Begründung und ohne richterlichen Beschluss werden Kinder aus ihren Familien genommen.  Innerhalb von 8 Tagen nach dem Kindesentzug muss dies an das zuständige Gericht gemeldet werden
.


Früher erfolgte dieAbnahme nach § 215 ABGB, durch JWT und Maßnahmen des Gerichts,  dieser Paragraf  wurde 2009 außer Kraft gesetzt.

 

Gültig ist der

§ 211 ABGB
 Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. August 2015)

(1) Der Jugendwohlfahrtsträger hat die zur Wahrung des Wohles eines Minderjährigen erforderlichen gerichtlichen Verfügungen im Bereich der Obsorge zu beantragen. Bei Gefahr im Verzug kann er die erforderlichen Maßnahmen der Pflege und Erziehung vorläufig mit Wirksamkeit bis zur gerichtlichen Entscheidung selbst treffen; er hat diese Entscheidung unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen, zu beantragen. Im Umfang der getroffenen Maßnahmen ist der Jugendwohlfahrtsträger vorläufig mit der Obsorge betraut.

(2) Eine einstweilige Verfügung nach den §§ 382b und 382e EO sowie deren Vollzug kann der Jugendwohlfahrtsträger als Vertreter des Minderjährigen beantragen, wenn der sonstige gesetzliche Vertreter einen erforderlichen Antrag nicht unverzüglich gestellt hat; § 208 Abs. 4 gilt hiefür entsprechend.


Anm. d. Red.:

Das Gesetz wird in der ursprünglichen Fassung des Kundmachungsdatums wiedergegeben. Es weist daher die damalige Schreibweise auf.

 

14-01-2016
http://www.jusline.at/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&lawid=1&paid=211
Tags: Adoption, Österreich, Bezirksgericht, Erziehung, Familienrecht, Gericht, Gesetze Österreich, Jugendamt Artikel, Jugendwohlfahrt, Justiz, Justizopfer, Kinder, Kinder- und Jugendhilfegesetz, Kinderhandel, Kinderheim – Heimkinder – Internate, Kindesabnahme Gefährdungsmeldung, Kindeswohlgefährdung, Kindeswohlgefährdung, Menschenhandel, Menschenrechte EGMR, Menschenrechtsverletzung, Mutter, Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge, Pflegeeltern, Pflegekind, Rückführung, Vater