Appell an Justizminister Dr. Josef Moser – Fall Thomas Claricini

Video-Vollversion unzesurierte Pressekonferenz Liste Jetzt inkl. Fragen von Journalisten u. Betroffenen!
Appell an Justizminister Dr. Josef Moser (ehemaliger Rechnungshofpräsident) von Rechtsanwalt Dr. Adrian Hollaender.

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Die Kompetenzen  von Jugendwohlfahrt (Jugendamt) wurden von der FPÖ-ÖVP-Regierung vom Bund an die Länder (einzelnen Bundesländer Österreichs) abgegeben, siehe auch Kompetenzbereinigung. Konkret soll der Artikel 12 der Bundesverfassung gänzlich abgeschafft werden.

Zitat FM4: https://youtu.be/hU2wyDPRiSY?t=1972
„Wie kann es sein das Grundrechte Ländersache sind? Wir reden über Kinderrechte über Menschenrechte. Wir reden über Menschenwürde, es passt alles zum Thema UN-Kinderrechtskonvention, wie geht das in einem Rechtsstaat das dies Ländersache ist?
Das verstehe ich nicht, für mich ist das als Vater nicht nachvollziehbar….“

Zitat Sprecher des Verein Opferoffensive:
“ … Es wurde Vorgetragen an die zuständige Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek (ÖVP), dass die Staatsanwaltschaft sehr oft gar nicht ermittelt und sich quasi so selbst zum Richter machen, ohne es zu prüfen…
… In Deutschland gibt es im Staatsgrundgesetz Nr. 20 „Das Widerstandsrecht“. Der Staatsbürger hat dann ein Recht auf Widerstand, wenn Demokratie und Rechtsstaat ausgehebelt sind, oder ausgehebelt werden…“

Zitat Rechtsanwalt Dr. Adrian Holänder:
„Das was sie ansprechen die Entfremdung ist ein ganz wesentlicher Punkt. Parential Alienation Syndrom „PAS“ wurde schon vor einiger Zeit im Parlament als Entschliessungsantrag gefordert, dass dies ein Straftatbestand werden möge…
… abgesehen davon ist Parential Alienation Syndrom jetzt schon in vielen Länder als Körperverletzung anerkannt, dass heißt man könnte es schon jetzt mit dem bestehenden Strafgesetz als Köperverletzung verfolgen…“ 

Zitat vom Vorstand Väter ohne Rechte:
… in Brasilien sind es 5 Jahre …

… Kindesentfremdung ist ein Verbrechen, was wir nie wieder gut machen können…“

Komentare+Fragen: https://youtu.be/hU2wyDPRiSY?t=1972

Artikel Väter ohne Rechte:

Liste JETZT übt massive Kritik an der Jugendwohlfahrt / Fallbeispiel Thomas Claricini

Die Liste JETZT veranstaltete am 23.01.2019 eine Pressekonferenz mit dem Titel: „Sie nennen es Kindeswohl“ in deren Parteizentrale. Betroffener Vater und VoR-Mitglied Thomas Claricini und seine rechtsfreundliche Vertretung Dr. Adrian Hollaender waren anwesend. Geführt wurde sie von Dr. Peter Kolba, Leiter des Bürgerbüros. Zahlreiche Medien waren vertreten, es gab mehrere Veröffentlichungen in reichweitestarken Medien.

Bericht in der Kronen Zeitung
Bericht in der Presse
Bericht in der Kleinen Zeitung
Bericht Salzburger Nachrichten
Bericht ORF

Dr. Peter Kolba skizzierte eine Reihe von Missständen bei der Jugendwohlfahrt. Unter anderem die verdächtig hohe Zahl von 13.740 Fremdunterbringungen in Österreich. In Deutschland ist die Anzahl gemessen an der Bevölkerungszahl nur halb so hoch!

Pressemappe Liste JETZT Sie nennen es Kinderwohl zum Download

Herr Kolba spricht bei der Pressekonferenz von 180 Fällen die dem Projekt „TATORT Jugendamt“ übermittelt wurden, VoR hat von Mitarbeitern und Nationalratsabegordneten der Liste JETZT mehrmals eine deutlich höhere Zahl genannt bekommen.

Herr Kolba verweist ebenso auf den Sonderbericht der Volksanwaltschaft, den Bericht des Rechnungshofes und den Bericht des Österreichischen Institutes für Familienforschung zum Thema, welche nachfolgend aufgeführt sind:

Sonderbericht der Volksanwaltschaft „Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen“
Bericht des Rechnungshofes zur Familiengerichtsbarkeit
Endbericht Evaluierung KindRamRäg2013 ÖIF

FALLBEISPIEL Thomas Claricini

Dieser Fall ist geprägt von einer so großen Fülle an absurden, rechtswidrigen Entscheidungen, unterlassenen Erhebungen, einseitigen Beurteilungen uvm. seitens der zuständigen Richterin des Bezirksgerichts Döbling, Frau Mag. Sigrid Gomsi dass der Vater die Öffentlichkeit als notwendiges Mittel zur Wahrung der Rechte der gemeinsamen Tochter gewählt hat. Herr Kolba sprach in der Pressekonferenz davon, dass das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, also das Rekursgericht, die Richtern regelrecht „abwatschte“. Wer sich den Beschluss (ab Seite 8) durchliest, kommt aus dem Staunen nicht heraus. Im Anschluss ist der komplette Rekursentscheid einsehbar.

wesentliche Eckpunkte der Chronologie:

nach der Geburt des Kindes 2011 wurde eine Gemeinsame Obsorge (GO) vereinbart
nach Auflösung der häuslichen Gemeinschaft stellt die Mutter einen Antrag auf Alleinige Obsorge
12/2011 Mutter unterzeichnet eine Widerrufs- und Unterlassungsvereinbarung wegen diverser Falschbeschuldigungen
08/2012 weiterhin GO, Hauptaufenthalt bei der Mutter, Kontaktregelung
01/2017 Antrag des Vaters auf Doppelresidenz
07/2017 Erziehungsberatung für beide Eltern, Mutter verschleppt bis dato (!) die Termine,
modifiziertes Kontaktrecht
08/2017 JWF Stellungnahme, Empfehlung Obsorgeübertragung an die Mutter ohne ausreichende Begründung und Empfehlung keine Kontaktausweitung
10/2017 Antrag Vater Kontaktausweitung
03/2018 Rekursentscheid des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen
10/2018 Bestellung Sachverständige
12/2018 Einschaltung Koruptionsstaatsanwaltschaft wegen Verdacht des Amtsmissbrauchs und Betrug durch widerrechtliche Inanspruchnahme und Gewährung von Verfahrenshilfe
01/2019 Bestellung andere Sachverständige

Der Umfang der Fehlbeurteilungen und der Richterin rechtfertigt aus der Sicht von VoR eine Befangenheit der zuständigen Richterin.

Hinzu kommt, dass der Mutter rechtswidrig Punkte in der Verfahrenshilfe zugestanden werden die sie gar nicht beantragt hat. Auch hier überschreitet die Richterin die Grenzen der Objektivität. Der Vater meldete Beschwerde bei der zuständigen Revisorin an. Die Revisorin rekursierte selbstständig im Namen des Bundes am BG Döbling, stimmte aber letztlich der Gewährung der Übernahme der Gutachterkosten zu?!

Rekurs zur Verfahrenshilfe zum Nachlesen

Nur einige exemplarische Beispiele:

kompletter Rekursentscheid zum Nachlesen


Thomas Claricini erwähnt auch Väter ohne Rechte (VoR), welche ihn besonders durch Edith Schützenhofer unterstützend zur Seite stand! Herzlichen Dank an Edith für dieses außergewöhnliche ehrenamtliche Engagement und Thomas für die Erwähnung im Auftrag unserer Kinder!

http://www.vaeter-ohne-rechte.at/liste-jetzt-uebt-massive-kritik-an-der-jugendwohlfahrt/ 

Tags: Appeal to Justice Minister – journalists u. Affected – Youth Welfare Office – federal government – Austrian states – children’s rights over human rights – father – democracy – rule of law are undermined – criminal offense – child welfare – Kompetenzbereinigung Kinder- und Jugendhilfe

Jugendamt in Österreich – Kritik am System der Kinderabnahmen

Frage an Fr. Herta Staffa und auch an die Jugendamtsleiter der anderen Jugendämter, Jugendwohlfahrten in den anderen Bundesländern:

Wie hoch ist die Rückführungsquote im Jahr 2017, 2016 gewesen?

Admin Familie & Familienrecht, am 2.Okt, 2018
Artikel:

Bild: fraugau.de | Addendum

Wo bleiben die Kinder?

Nicht immer ist die eigene Familie der beste Ort für ein Kind. Manchmal droht ihm in seinem Zuhause Gefahr oder Verwahrlosung. In solchen Fällen kann der Staat entscheiden, dass ein Kind nicht bei den eigenen Eltern aufwachsen soll.

Eine Gratwanderung: Kritiker werfen den Behörden vor, Familien auseinander zu reißen. Wenn aber andererseits tatsächlich ein Kind zu Schaden kommt oder sogar stirbt, heißt es, die Behörden haben weggeschaut, zu lange gewartet. Wie kommt es zur Entscheidung, Kinder aus ihren Familien herauszunehmen?

+
Eine wichtige Rolle kommt der Kinder- und Jugendhilfe, früher Jugendamt, zu. Bei Gefahr im Verzug kann das Jugendamt Kinder aus ihren Familien holen. Ob sie wieder dorthin zurückdürfen, entscheidet das Gericht. Bis dahin kann unter Umständen aber viel Zeit vergeheGutachten und  – Zeit, in der sich die Kinder von ihren Eltern entfremden.

Für die Beurteilung der Erziehungsfähigkeit der Eltern stützt sich das Gericht auf Gutachten. Wie ein solches Gutachten auszusehen hat, ist allerdings nicht geregelt. Wie aussagekräftig es ist, kann hinterfragt werden. Eltern können sich gegen dieses Gutachten wehren, indem sie ein Gegengutachten in Auftrag geben, das sie selbst bezahlen müssen – und das vor Gericht meistens nicht viel Berücksichtigung findet.

+
Berücksichtigung finden hingegen die Empfehlungen des Jugendamts. Die Entscheidung, bei wem ein Kind aufwächst, wird also de facto oft von den betreuenden Sozialarbeitern getroffen. Obwohl die Gesetzeslage in ganz Österreich gleich ist, ist der Anteil der weggenommenen Kinder in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Hat das Jugendamt zu viel Macht?

Während betroffene Eltern auf Entscheidungen anderer warten, fallen hohe Kosten an. Bis zu 8.000 Euro müssen pro Monat gezahlt werden: für die Unterbringung im Krisenpflegezentrum, Gutachten und Besuchskontakte unter Aufsicht.

Wo bleiben die Kinder? Krisen- und Langzeitpflegefamilien haben unseren Reporterinnen erzählt, was sie dazu bewegt, fremde Kinder aufzunehmen und wie sie damit zurechtkommen, diese Kinder, die sie wie ihre eigenen behandelt haben, wieder herzugeben.

+
Dass Eltern ihre Kinder erst gar nicht verlieren, hat sich der Verein Grow Together zum Ziel gesetzt. „Im Kontext – die Reportage“ zeigt, wie der Verein Mütter bei der Betreuung ihrer Kinder unterstützt und hat außerdem Sozialarbeiterinnen bei Familienbesuchen begleitet und eine Mutter getroffen, die versucht, ihr Kind wieder zubekommen.

Aug 2, 2018, https://www.addendum.org/jugendamt/

Eine Kindesabnahme bedeutet nicht nur eine jahrelange Belastung, sondern auch eine finanzielle – die oft an der Armutsgrenze enden kann. https://add.at/047 Die Entscheidung wo und wie ein Kind untergebracht wird, trifft das Gericht, das oft den Empfehlungen des Jugendamts folgt. Immer wieder wird Kritik am gesamten System und der Vorgehensweise des Jugendamtes laut. Würde eine längere Prüfung der Familien die Situation eher verbessern und somit auch Geld sparen? Wäre das Geld besser in mehr Prävention oder die krisengebeutelten Familien investiert als in Vereine und private Firmen? Abonniere Sie uns! https://www.youtube.com/c/Addendumorg… Folge Addendum auf Facebook: https://add.at/daswasfehlt Oder auf Twitter: https://twitter.com/daswasfehlt Whatsapp: https://add.at/whatsapp Newsletter: https://add.at/newsletter

Tags: Video – Kindesabnahme – Gefährdungsmeldung – Kinderhandel – Kinderklau – Gefahr in Verzug – Obsorge – PAS Eltern-Kind-Entfremdung

Türke (9 Jahre) bedroht Volksschüler mit Messer!

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Bub (9) bedrohte Kinder mit Messer: 

„Meine Aufgabe ist, Menschen zu töten“

RIED. Aufregung um Vorfall mit Volksschüler in Ried: Bub ist geständig, aber strafunmündig.

Bub (9) bedrohte Kinder mit Messer: "Meine Aufgabe ist, Menschen zu töten"

Hier soll sich am 17. April der Vorfall ereignet haben: Ein 9-jähriger Schüler soll mit einem Messer andere Schulkinder bedroht haben. Bild: rokl

Ein anonymes Schreiben besorgter Eltern mit dem Betreff „Bedrohung mit Messer in der Schule“ erreichte gestern die Redaktion der OÖN. Ein Schüler mit Migrationshintergrund habe andere Schüler mit einem Messer bedroht und gesagt, dass Gott ihm das befohlen habe, so die Angabe der anonymen Verfasser.

Diesen Vorfall, der sich Mitte April ereignete, bestätigt Alois Ebner, Sprecher der Staatsanwaltschaft Ried, auf OÖN-Anfrage. Allerdings habe er sich nicht in der Schule, sondern auf einem Fußweg im Stadtgebiet von Ried abgespielt.

Laut Ebner habe der erst neunjährige Bub mit türkischen Wurzeln ein altes Küchenmesser auf dem Nachhauseweg von der Schule gefunden. „Er gibt auch zu, die etwas älteren Schüler damit bedroht zu haben. Er sei gehänselt worden, die Drohung habe er aber nicht ernst gemeint, sagte der Bub in der Vernehmung“, so Ebner.

Noch nicht strafmündig

Die Kinder soll der Neunjährige mit den Worten „Ich habe schon meinen Vater und meine Mutter getötet, meine Aufgabe ist es, Menschen zu töten“, bedroht haben. Eine Strafe droht dem Neunjährigen nicht. „Der Abschlussbericht ist kurz vor der Fertigstellung. Da der Bub nicht strafmündig ist, wird das Verfahren von uns eingestellt. Die Ermittlungen haben nicht ergeben, dass er von seinen Eltern zu dieser Tat angestiftet wurde. Die Jugendwohlfahrt erhält von uns den Abschlussbericht“, so Ebner.

Auch die Schule der bedrohten Kinder bestätigt den Vorfall auf OÖN-Anfrage. Direktorin Irene Horn sagt, dass sich die bedrohten Kinder aus der ersten NMS-Klasse einer Lehrerin anvertraut hätten und dieser das Messer, das sie nach dem Vorfall mitgenommen haben, übergeben hätten.

„Dürfen nichts verschweigen“

Diesen Vorfall dürfe man nicht unter den Teppich kehren: „Auch wenn der Bub noch unmündig ist, dürfen wir das nicht verschweigen. Ich habe den Vorfall zur Anzeige gebracht“, sagt die Direktorin. Sie kennt die Details des Vorfalls, denn einer der Schüler habe alles mit dem Handy gefilmt. „Es hat ausgesehen wie in einem Action-Film, der Bub hat offenbar zu viele solche Streifen gesehen“, sagt die Direktorin.

Dass der Bub bei der Kinder- und Jugendhilfe (Jugendwohlfahrt) der BH Ried kein Unbekannter ist und als Problemkind gilt, konnte Bezirkshauptmann-Stellvertreter Gerhard Obermair nicht bestätigen. Er sagte, noch sei kein Bericht eingelangt, aber sobald die Erhebungen abgeschlossen seien, werde Kontakt mit den Eltern aufgenommen und die Situation hinterfragt und erkundet. „Danach wird entschieden, ob aus Sicht der Jugendwohlfahrt Betreuungen notwendig sind.“ Dass vom Neunjährigen „besondere Gefahr“ ausgehe, habe auch die Polizei nicht bestätigen können, sagt Gerhard Obermair im Gespräch mit den OÖNachrichten.

„Kein brutaler Rabauke“

Auch die Schulleitung jener Rieder Volksschule, die der Neunjährige besucht, zeigt sich betroffen vom Vorfall. Man beteuert aber, der Bub sei „kein brutaler Rabauke“. Wie diese absolut bedauerliche Situation zustande gekommen sei, könne man sich nicht erklären. Gespräche mit den Eltern des Buben hätten bereits stattgefunden, sagt die Schulleitung auf Anfrage.

15. Mai 2018 – 05:48 Uhr

http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/innviertel/Bub-9-bedrohte-Kinder-mit-Messer-Meine-Aufgabe-ist-Menschen-zu-toeten;art70,2895381
Tags: Jugendamt – Minderjähriger – Kindeswohlgefährdung – Radikalisierung  – Integration

25. April internationaler PAS Tag – Pressekonferenz Väter ohne Rechte

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Pressekonferenz Väter ohne Rechte - 25. April internationaler PAS Tag
Pressekonferenz Väter ohne Rechte – 25. April internationaler PAS Tag

Pressekonferenz Väter ohne Rechte –

25. April internationaler PAS Tag Justizdebakel/Ausnahmezustand im Familienrecht

Absurde Kindesabnahmen, gezielte Eltern-Kind-Entfremdung, befangene Gerichte, Falschbeschuldigungen, dubiose Gutachten, Heimskandale, sanktionslose Kontaktboykotte

Wien (OTS/http://www.vaeter-ohne-rechte.at)PAS (Parental Alienation Syndrome), vulgo EKE (Eltern-Kind-Entfremdung) ist seit 4 Jahrzehnten in der wissenschaftlichen Literatur untersucht und bezeichnet den psychischen Missbrauch von Kindern, der in Österreich stark verharmlost, tweilweise geleugnet wird. Bereits nach 6 Monaten kann ein minderjähriges Kind nach effizientem Missbrauch den Elternteil, mit dem es keinen permanenten Kontakt hat, aktiv ablehnen, nur um dem Elternteil mit Kontakt zu gefallen. Damit löst das Kind den Loyalitätskonflikt.
Das Familienrecht Österreichs gleicht einer Havarie – an allen Ecken und Enden leckt es. Die Folgen sind dramatisch für Kinder und Eltern. Zurück bleiben entrechtete Väter, verarmte Mütter und emotional verwahrloste Kinder. Egal welchen Themenbereich man speziell ins Auge fasst, die Krise ist manifest.

Anhand acht aktueller Fallbeschreibungen werden Familienanwälte ihre Finger in jeweils eine andere Wunde der Gerichtsbarkeit legen um das wahre Ausmaß des Dilemmas zu verdeutlichen. Moderiert wird die Veranstaltung von Martin Morauf, dem Obmann der NGO Väter ohne Rechte.

Referenten:
Rechtsanwalt Dr. Alexander Krasser zum Thema Kindesabnahmen, Heimskandale
Rechtsanwalt Mag. Thomas Kaumberger zu PAS und zum willkürlichen Wegzug von Elternteilen
Rechtsanwalt Mag. Michaela Krankl zu Falschbeschuldigungen, Konsequenzen und Jugendwohlfahrt
Vater Franz Brunner zur Befangenheit von Gerichten

Für Brötchen und Mineralwasser ist gesorgt, Pressemappen vor Ort. Die betroffenen Elternteile werden im Publikum sitzen und stehen den Journalisten nach der PK auch persönlich zur Verfügung.

Pressekonferenz Väter ohne Rechte

Datum: 25.04.2018, 10:00 – 12:00 Uhral

Ort: Cafe Prückel, Goldsaal
Stubenring 24, 1010 Wien, Österreich

Url: http://www.vaeter-ohne-rechte.at

Rückfragen & Kontakt:

NGO Väter ohne Rechte
Hotline +43 660 315 67 85
office@vaeter-ohne-rechte.at
www.vaeter-ohne-rechte.at

OTS0142, 16. April 2018, 14:01
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180416_OTS0142/pressekonferenz-vaeter-ohne-rechte-25-april-internationaler-pas-tag-justizdebakelausnahmezustand-im-familienrecht
Tags: Termine – Veranstaltungen – Demo etc. – Vaterschaft

Entziehung der Obsorge bei gewalttätigen Kindern

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Attacke durch Kinderbande in Wels: Entziehung der Obsorge bei gewalttätigen Kindern

Slide background

Bestürzt zeigen sich Sicherheitsreferent Vizebürgermeister Gerhard Kroiß und Vizebürgermeisterin Christa Raggl-Mühlberger als zuständige Referentin für die Kinder und Jugendhilfe über die Attacke einer Kinderbande in der Freizeitanlage Wimpassing.

Wie die LPD OÖ mitteilte, kam es bereits am 11.3.2018 in der Freizeitanlage Wimpassing zu einer Rauferei unter Kinder bzw. Jugendlichen, bei der ein 12-jähriger die anderen Kinder sogar mit einem Messer bedrohte. Bei den aggressiven Angreifern handelt es sich großteils um Kinder tschetschenischer Herkunft.

Ein derartiger Vorfall stellt eine grobe Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern dar und muss Konsequenzen nach sich ziehen. Eine Möglichkeit wäre die Entziehung der Obsorge für die Eltern derart gewalttätiger Kinder. Ebenso wird erneut die Forderung der Entziehung der Wohn­beihilfe für Integrationsverweigerer in den Raum gestellt, um auch Maßnahmen zu setzen, die Wir­kungen zeigen. Auch eine Heranziehung der Eltern derart gewaltbereiter Kinder und Jugend­­licher zu Sozialstunden wäre eine Lösung, um zu zeigen, dass eine Gesellschaft Gewalt nicht einfach hinnimmt.

Immer wieder ersucht die Stadt Wels um mehr Polizei im öffentlichen Raum und bei derartigen Fällen sieht man, wie aktuell diese Forderung ist. Zusätzlich wird es notwendig sein, die Präventionsoffensive gemeinsam mit der Polizei zu erweitern. Bereits jetzt nimmt sich das Quartier Gartenstadt verstärkt tschetschenischer Jugendlicher an und versucht zu vermitteln, dass Gewalt kein legitimes Mittel zur Problemlösung sei. Hier muss man noch rascher Maßnahmen setzen um die kriminelle Entwicklung dieser Kinder zu stoppen. Gleichzeitig ist bei derartig groben Verletzungen der Aufsichtspflicht, wo bereits ein 12-jähriger als polizeilich amtsbekannt geführt wird, der Entzug von Sozialleistungen notwendig.

Vizebürgermeister Gerhard Kroiß: Erziehungsberechtigte, die es zulassen, dass bereits Kinder mit Messer bewaffnet andere Kinder attackieren, tragen die volle Verantwortung für deren Handlungen und gehören strengstens bestraft.

Vizebürgermeisterin Christa Raggl-Mühlberger: Eltern, deren Kinder bereits in diesem frühen Alter zu Gewalttätigkeit neigen, muss die Obsorge und Sozialleistungen entzogen werden, um solchen Entwicklungen entgegen zu steuern.

 

Quelle: Stadt Wels, 14 Mär16:192018 von Gerhard Repp Print This Article

 http://www.regionews.at/newsdetail/Attacke_durch_Kinderbande_in_Wels_Entziehung_der_Obsorge_bei_gewalttaetigen_Kindern-176986
Tags: Jugendamt – Wien Oberösterreich Niederösterreich Salzburg Tirol Kärnten Steiermark Burgenland Vorarlberg – Flüchtlinge – Asylwerber – Tschetschene – Erziehung – Kindererziehung – Familienrecht – Kindeswohl – Gesetze Österreich – Jugendwohlfahrt – Justiz – Kindesabnahme Gefährdungsmeldung 

UNRECHT IM FAMILIENRECHT – Missbrauchsvorwurf – Sollen wir das Kind gehen lassen?

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Report #80

Unerträglicher Missbrauchsvorwurf: Sollen wir das Kind gehen lassen?

Betroffene
Vater: Heinrich Brenner*
Kind: Lena Brenner*, 4 Jahre alt
Tante: Birgit Brenner*
Großmutter väterlicherseits

Opfer aufgrund ihrer Erziehung
Stiefkind:  Tiffany Brenner, 10 Jahre alt*
Stiefnichte: Taylor Heinigl*

In der Verantwortung
Martina *, Mutter des Kindes
Jugendwohlfahrt und Bezirkshauptmannschaft eines Salzburger Bezirks
Bezirksgericht

Ort und Zeitraum:
ein Dorf in Salzburg, seit November 2016

Geschichte
Birgit Brenner ist voll Verzweiflung, Wut und tiefster Enttäuschung. „Wie kann so etwas in Österreich möglich sein?“, so stellt sie uns eine oft gehörte Frage, bevor sie uns ihr Herz ausschüttet.

„Pass Dir bei dieser Frau auf“, hatten Menschen aus dem Dorf Birgits Bruder Heinrich schon gewarnt, als es zwischen ihm und Martina zu funken begonnen hatte. Doch, wie so oft und menschlich verständlich, Menschen vertrauen ihrer neuen Liebe, auch wenn diese scheibchenweise etwas weniger schöne Details aus ihrem Leben offenbart. Martina hatte schon eine kleine Tochter, Tiffany. „Der Vater will sie nicht sehen“, so verschwieg Martina, dass sie den Kontakt verweigert hatte. Schon an diesem Punkt raten wir jedem Mann, doch zu hinterfragen, ob dieser Stehsatz vom anderen Vater, der sich nicht ums Kind kümmert, wirklich stimmt. Doch welcher frisch Verliebte hört darauf?

Tiffany entwickelt sich bedenklich, sie und ihre Cousine mütterlicherseits, Taylor, wirken bereits von Anfang an gefährlich frühsexualisiert. Birgit erzählt von Spielen der beiden in der Badewanne und von Vorgängen, auf Tiffanys Initiative, mit einem viel jüngeren Buben, welche uns die Haare zu Berge stehen lassen. Tiffanys Mutter Martina hört sich die Bedenken nicht lange an, sie findet das Verhalten ihrer Tochter völlig normal. Wie wohl Martinas eigene Vorgeschichte aussehen mag?

Wie auch immer, hinterher hat es niemanden überrascht: Natürlich scheitert die Ehe von Heinrich und Martina, und natürlich betrachtet Martina den Vater und seine ganze Familie plötzlich als Rivalen, welche sie fanatisch bekämpft, je lieber ihre Tochter Lena beim Vater und seiner Familie ist.

Den ersten Schlag führt Martina mit Heinrichs Stieftochter Tiffany. Diese behauptet, Heinrich habe sie missbraucht. Erst folgt der Schock, ein angsteinflößendes Strafverfahren beginnt, und jetzt darf Heinrich seine Tochter Lena nicht mehr alleine sehen. „Besuchsbegleitung“ ist nun die einzige Chance für Lena und ihren Vater auf Zeit miteinander.

Zum Glück darf Lenas Tante Birgit die Person sein, welche die Zeit des Vaters mit seinem Kind überwacht – vorerst.

Martinas nächster Schlag sitzt nochmals tiefer: Plötzlich behauptet sie, der Vater habe sein Kind missbraucht, als Birgit kurz weggesehen haben soll. Weder das eine noch das andere stimmt, schwört Birgit, doch wer glaubt der Schwester des Vaters? Lieber träumen Gericht und Jugendwohlfahrt wohl davon, dass die Tante eines Mädchens zur Komplizin des Vaters wird und dass ein ohnehin schon des Missbrauchs Verdächtiger sogar in Anwesenheit der Verwandten fröhlich weitermacht.

Hier zeigt sich der Unterschied zwischen den Behörden: Der Männerservice kennt immer mehr Jugendwohlfahrten und Richter, welche vor dem Offensichtlichen die Augen nicht mehr verschließen und wissen, was hier abläuft. Schon die Konstellation und Vorgeschichte von Martina und Tiffany, schon die Motivlage deuten sonnenklar auf Falschbeschuldigung hin. Doch Gericht und Ämter dieses Bezirks scheinen das nicht wahrhaben zu wollen.

Eine Betreuerin, welche fünf Tage in der Woche bei Martina ist, berichtet: Lena ginge es besser, seit sie ihren Vater nicht sehen darf. Wo ist hier die Kamera versteckt, bitteschön? Erst einmal fragen wir uns, warum Martina überhaupt eine Betreuerin für ihre zwei Kinder braucht, und noch dazu so oft. Die Verhältnisse bei ihr sind offenbar schon faul. Pervers ist der Fall schon, noch perverser ist jedoch der Umstand, dass sich die Betreuerin vermutlich von der Mutter vereinnahmen lässt, deren Geschichten wiedergibt und in der Jugendwohlfahrt nicht gerade Profis zu sitzen scheinen, welche die Wiedergabe solchen Unsinns zulassen oder sogar glauben. Warum Unsinn?

Weil uns nämlich die Untersuchung eines echten Profis vorliegt, welcher im September 2017, als die üblen Vorwürfe schon erhoben waren, feststellt: Es liegt eine, Zitat „gänzlich angstfreie und sehr innige Vater-Tochter-Beziehung“ vor. Jetzt dürfen Sie raten, warum die Amateure in diesem Spiel der Meinung sind, Lena ginge es besser: Nicht, weil es den Vater nicht mehr sieht, nein: Weil die Mutter das Kind nicht mehr terrorisiert, nicht mehr bestraft dafür, dass dieses den Vater so lieb hat?

Ähnlich befremdlich verhält sich eine Richterin, schildert uns Birgit: Diese „spürt“ förmlich in einer Verhandlung die Spannungen zwischen Martina und den väterlichen Verwandten, meint sie, ja, sie kann es fühlen – dass Martina die Ex-Schwiegermutter und den Vater hasst, also. Das sei sicher belastend, für das Kind, diese Spannungen, stöhnt die Richterin, und weiß sofort, was zu tun ist: Da ist es besser für das Kind, wenn es den Vater und die Großmutter gleich gar nicht mehr sieht. Mehr auf der Seite einer hasserfüllten Mutter kann ein Gericht gar nicht sein.

In einem der Telefongespräche, als Birgit einmal mehr ihr Herz ausschüttet, sprechen wir über einen Gedanken, den viele Betroffene hegen: „Sollen wir das Kind gehen lassen?“, meint Birgit, wenn sie daran denkt, unter welch gewaltigem Druck die kleine Lena steht. Darauf antworten wir auf tiefster Überzeugung, langjähriger Erfahrung und geben einen erfahrenen Kinderpsychologen wieder:

Geben Sie nicht auf! Ihr Kind wird es Ihnen niemals verzeihen. So eine Mutter wird ein Leben lang gegen den Vater und die väterlichen Verwandten hetzen und übelste Lügen verbreiten. Sie wird dem Kind weismachen, dass der Vater sein Kind nicht liebe und es gar nicht sehen wolle und dass er die Mutter mit dem Kind alleine gelassen habe.
Wenn Sie auch noch so oft bei dem Versuch auflaufen, um Zeit mit dem Kind zu kämpfen, produzieren Sie dabei zumindest jährlich neue Beweise. Mögen Ihre Anträge noch so oft von ignoranten Richtern abgelehnt werden: Ihr Kind will sich eines Tages objektive Beweise ansehen, egal, was Mutter und Vater sagen. Dann kann Ihr Kind nachlesen, was wirklich geschah, und es wird ihm schlagartig bewusst: Vater, Tante und Großeltern habe mich nie aufgegeben und immer in ihrem Herzen gehabt, und nimmt dieses unersetzliche Gefühl der Geborgenheit und Fürsorge für sein Leben dankbar mit. Dann kann für Sie eine neue Zeit mit Ihrem Kind beginnen.

Birgit will ausdrücklich, dass Medien über diese skandalöse Geschichte berichten, denn dieses Unrecht erträgt sie nicht.

Link zum Beitrag:http://www.maennerservice.at/report/unertraeglicher-missbrauchsvorwurf-sollen-wir-das-kind-gehen-lassen/

Achtung, Rentenklau! Lesen Sie, wie Politiker diesen Betroffenen mit einer zusätzlichen Ungerechtigkeit bis ins Grab belasten wollen:http://www.maennerservice.at/pensionssplitting/

UNRECHT – FAMILIENRECHT – Obsorge – Trennung – Scheidung – Richterin – Väter – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung – Gesetze Österreich – Feminismus – Rechtsbeugung – Justiz – Gleichberechtigung Gleichstellung – Jugendamt – Kindeswohl – Menschenrechtsverletzung – Mobbing – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft

Familienrecht – ÖVP FPÖ Regierungsprogramm

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Verbesserungen in der Gemeinsamen Obsorge und Einführung der Doppelresidenz, welche bereits im Okt. 2015 einstimmig mit der Europarat Resolution 2079 beschlossen wurde!

Danke, an die FPÖ und ÖVP und das Team welche sich für diese beiden extrem wichtigen Punkte eingesetzt hat!
Auch nach Trennung oder Scheidung sollte es Fairness und Gleichberechtigung (Halbe/Halbe) geben.
Jeder entsorgte Elternteil, und auch dadurch tausende PAS-Suizidopfer, egal ob Vater(3/4)  oder Mutter(1/4) ist ein Suizidopfer zu viel.
Nach mehreren Wochen u. Monaten Umgangsboykott sieht ein Elternteil oft keinen anderen Ausweg mehr als Suizid.
Bei einigen entsorgten Elternteilen wird diese Depression, welche durch diese Ohnmacht und sturen Entscheidungen der schlechten Gesetzesvorlage im Familienrecht entsteht nach Jahren immer stärker bis es zum Freitod kommt.

Jede Woche, welche es früher im Familiengericht zu einer „fairen und gleichberechtigten“ Obsorgerechtsentscheidung kommt, kann möglicherweise ein Suizid verhindern werden! Eine Verfahrensverkürzung und ein 50/50 Kontaktrecht zum eigenen Kind durch einen Familienrichter sind extrem wichtig für das Kindeswohl.  Mehrere weltweite Studien bestätigen, dass eine regelmässige und gute Beziehung zwischen Vater-Kind sehr wichtig sind und Parental Alienation (Eltern Entfremdung) bei Kindern verhindert. Weiters bestätigen alle Terrorexperten weltweit, dass diese Entfremdung bei Jugendlichen von einem Elternteil eine Radikalisierung bei Jugendlichen sehr begünstigt.
Gemeinsame Obsorge und 50/50 Umgangsrecht nach Trennung oder Scheidung können daher unmittelbar als ein Teil der Terrorprävention und einer gut funktionieren Gesellschaft gesehen werden.

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 17-12-2017
Artikel des ÖVP FPÖ Regierungsprogramm im Familienrecht:

Familienrecht ÖVP SPÖ Analyse Regierungsprogram
Familienrecht ÖVP FPÖ Analyse Regierungsprogramm

Familienrecht: Türkis-Blau erleichtert gemeinsame Obsorge Analyse

Das von der ÖVP bevorzugte Modell für Trennungen soll stärker zum Zug kommen Seit Jahren drängt die ÖVP auf die in anderen Staaten weitaus üblichere gemeinsame Obsorge für minderjährige Kinder nach einer Trennung der Eltern. Diese ist in Österreich schon seit Jahren möglich, die SPÖ aber hat immer darauf gepocht, dass ein Kind nur einen Hauptwohnsitz haben kann – meistens den der Mutter. Der Verfassungsgerichtshof hat in Einzelfallentscheidungen sehr wohl eine Doppelresidenz ermöglicht, das entsprechende Gesetz wurde aber bisher nicht angepasst. Das soll nun geschehen. Im Justizkapitel des Regierungsprogramms ist unter der Überschrift „Reformen im Zivil- und Familienrecht“ von der „Einführung eines Doppelresidenzmodells“ die Rede. Bei einem doppelten Wohnsitz entfällt die Verpflichtung des anderen Elternteils zu Unterhaltszahlungen – was Väterorganisationen schon lange fordern, aber Mütter benachteiligen kann. Dem entspricht wohl auch die Absicht, beim Rückersatz von Unterhaltsvorschüssen Doppelresidenz und doppelte Haushaltsführung stärker zu berücksichtigen. Die bestehenden Regelungen von Unterhaltsvorschüssen und –exekutionen unter das Existenzminimum sollen evaluiert werden – auch das könnte die Belastung von Vätern verringern, aber Zahlungen an Mütter reduzieren. Weiters soll die „Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung mit dem Ziel der gemeinsamen Obsorge“ modifiziert werden – wahrscheinlich in Richtung rascherer Teilung der Obsorge. In Obsorgeverfahren sollen strikte Fristen eingeführt werden – 14 Tage für die erste mündliche Tagsatzung, maximal acht Wochen für die Stellungnahme des Jugendwohlfahrtsträgers. Beim Kinderschutz, also der Zuständigkeit der Jugendämter, heißt es nur allgemein „Straffung der Kompetenzen und Zuständigkeiten, Förderung des Kindeswohls“.
(Eric Frey, 16.12.2017)
Hier klicken: Das Regierungsprogramm im Überblick – derstandard.at/2000070507869/regierungsprogramm-oevp-fpoe-kurz-strache-familienrecht
Tags: Familie – Familienrecht – Terror – Radikalisierung Entfremdung – Sorgerecht – Trennung – Scheidung Kinder – Suizid Freitod- Selbstmord – Heinz Christian Strache FPÖ – Sebastian Kurz ÖVP – Justizopfer – Europarat Resolution 2079

Jugendwohlfahrt: Mach doch Deine Firma zu!

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Artikel:

Report #63

Unsere Jugendwohlfahrt: Mach doch Deine Firma zu!

Betroffene
Vater: Markus Minnitsch*

In der Verantwortung
Mutter des Kindes von Markus
Unterhaltsabteilung der Jugendwohlfahrt Wien
österreichisches Unterhaltrecht

Ort und Zeitraum:
Wien, 2014 bis 2015

Geschichte
Markus Minnitsch ist 50 Jahre alt und seit 20 Jahren mit einem kleinen Unternehmen selbstständig. Kleinunternehmer wissen, wovon wir schreiben: Immer wieder gibt es Zeiten, in denen das Geschäft schlecht läuft. Gerade in diesen Zeiten arbeiten sie mehr denn je, um die Firma wieder zum Laufen zu bringen, und verdienen weniger denn je, weil kaum Zahlungen eintreffen und sie sich selbst manchmal einfach gar kein Gehalt auszahlen können, denn die Angestellten gehen vor.

In dieser schwierigen Lage befindet sich Markus Minnitsch 2014 und 2015. Jetzt kann er unsere Freunde von der Unterhaltsabteilung der „Kinder und Jugendhilfe Wien“ am wenigsten gebrauchen, denn diesen manchmal geradezu wie Wegelagerer Auftretenden fehlt vielfach jegliches Verständnis für Selbstständige, mehr noch: Gemeinsam mit vielen Rechtspflegern und Richtern am Gericht und vielen Frauenberatungen stellen sie Unternehmer gerne unter Generalverdacht, als ob diese ständig Geld verstecken würden, und ziehen bei ihnen besonders harte Bandagen auf.

Die „Kinder- und Jugendhilfe“ glaubt nun, Markus´ Tochter tatkräftig zu helfen, indem sie geradezu wahnwitzig fordert: Wenn das Geschäft von Markus schlecht läuft, soll er doch seine Firma schließen und sich woanders anstellen zu lassen.

Wie sehr würde dies wohl seiner Tochter helfen, überlegt sich Markus:

Er selbst würde keinen Job mehr finden. Niemand nimmt einen 50-jährigen, welcher seit Jahrzehnten gewohnt ist, sein eigener Chef zu sein. Der Arbeitslose, spätere Notstandshilfebezieher und zukünftige Sozialfall Nummer eins wäre durch unser Unterhaltsrecht schon geschaffen, doch damit nicht genug.

Natürlich würden Markus´ Angestellte ebenfalls ihre Arbeit verlieren, weil es die Unterhaltsabteilung der Jugendwohlfahrt so will, dass die Firma geschlossen wird. Diese, nach ihrem früheren Chef Markus, nächsten Sozialfälle werden sicher verstehen, dass sie nur zum „Wohl des Kindes“ ihren Job verloren haben.

Ach, und nicht zu vergessen: Wenn Markus schließlich praktisch unter der Brücke gelandet ist, kann er es sich schon rein finanziell nicht mehr leisten, seine Tochter in vernünftigem Rahmen oder Räumlichkeiten zu sehen, und so wird das Kind den Kontakt zum Vater verlieren. Dass es so endet, soll auch zum Wohl des Kindes sein?

Wenigstens spielt das Gericht bei diesem Irrwitz nicht mit, wohl auch dank der Unterstützung des befreundeten Vereins “Väter ohne Rechte“ für Markus.

Mehr denn je jedoch stellen diese Ereignisse einen Grund für Österreichs Jugendwohlfahrten dar, ihren Umgang mit Vätern zu überdenken, und ebenso einen Anlass für Väter, sich bei den unabhängigen Stellen wie „Väter ohne Rechte“ oder den Männerservice zu wenden, wenn sie mit Unterhaltsforderungen konfrontiert werden.

Achtung, Rentenklau! Lesen Sie, wie Politiker diesen Betroffenen mit einer zusätzlichen Ungerechtigkeit bis ins Grab belasten wollen:http://www.maennerservice.at/pensionssplitting/

Link zum Beitrag:http://www.maennerservice.at/report/unsere-jugendwohlfahrt-mach-doch-deine-firma-zu/
Tags: Männerservice – Männerpartei Vaterlose Gesellschaft Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – Kindeswohl – Jugendamt Familienrecht

Prozess – Mutter wollte 13j. Tochter in d. Türkei verheiraten? – Vorarlberg

Freisprüche in Prozess um Zwangsheirat in Vorarlberg

Der erste in Vorarlberg durchgeführte Zwangsheirat-Prozess ist am Freitag mit Freisprüchen zu Ende gegangen. Zu diesem Delikt straffrei blieben eine 49-jährige Frau, der die versuchte Zwangsheirat ihrer 13-jährigen Tochter vorgeworfen wurde, sowie ihr 63-jähriger Gatte und ein 57-jähriger Nachbar als mutmaßliche Beitragstäter. Alle Urteile sind rechtskräftig, berichtete ORF Radio Vorarlberg.

 

© APA (Symbolbild)

Das Gericht begründete die Freisprüche mit dem fehlenden Nachweis, dass die Verheiratung der damals 13-jährigen Tochter in der Türkei bereits in Vorarlberg geplant wurde. Sollte das Vorhaben erst in der Türkei entstanden sein, so sei das Landesgericht nicht zuständig. Verurteilt wurde die 49-jährige Tschetschenin hingegen wegen Kindesentziehung. Dafür wurde gegen die Frau eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro ausgesprochen.

Die heute 14-jährige Jugendliche hatte ihre Eltern in einer im Vorfeld durchgeführten kontradiktorischen Befragung schwer belastet. Sie sei in die Türkei gebracht worden, um dort verheiratet zu werden, sagte sie aus. Ihre Mutter sei nicht damit zurechtgekommen, dass sie einen Freund habe und westlich eingestellt sei. Sogar mit dem Umbringen habe die Mutter gedroht, falls sie in der Türkei nicht einen Tschetschenen heirate. Deshalb sei sie zurück nach Österreich geflüchtet, als sich die Möglichkeit dazu geboten habe. Zu einer Zwangsheirat kam es folglich nicht.

Die Darstellung ihrer Eltern hingegen war eine gänzlich andere. Die 49-Jährige sprach vor Gericht von einem Urlaub, den man in der Türkei verbracht habe. Dass im Zuge des Aufenthalts ihre Tochter hätte verheiratet werden sollen, wies die Frau zurück. Auch ihr Mann wollte von einer Zwangsheirat nichts gewusst haben. Die 13-Jährige sei freiwillig mitgekommen, wurde betont. Dass sie dort eine Koranschule hätte besuchen sollen, begründete die Mutter mit der Selbstständigkeit und der Eigensinnigkeit der Tochter.

Eine Flucht ihrer Tochter stellte sie ebenfalls in Abrede. Dass ihre Tochter alleine nach Österreich zurückgekehrt ist, führte die Mutter darauf zurück, dass der 13-Jährigen langweilig gewesen sei.

Klar war hingegen, dass die Eheleute ihre Tochter keinesfalls mit in die Türkei hätten nehmen dürfen – ihnen war nämlich schon zuvor das Sorgerecht entzogen worden. Dieses lag bei der Jugendwohlfahrt. Die Behörde schritt ein, weil der 63-jährige Vater die Tochter über Jahre hinweg geschlagen haben soll. Er soll auch versucht haben, die 13-Jährige zum Tragen eines Kopftuchs zu zwingen. Der Vater wies die Vorwürfe allerdings zurück. Geschlagen habe er seine Tochter nicht, und die Geschichte mit der Zwangsheirat habe sie erfunden, so seine Rechtfertigung. Weil ebenfalls Beweise fehlten, wurde der 63-Jährige hinsichtlich des Vorwurfs der fortgesetzten Gewaltausübung freigesprochen.

Die Mutter berief sich darauf, nicht gewusst zu haben, dass sie nicht hätte mit der Tochter reisen dürfen. Das Gericht schenkte ihr in diesem Punkt aber keinen Glauben und verurteilte sie folglich wegen Kindesentziehung.

Der 57-jährige Türke wiederum, ein Nachbar der Familie, stellte sich lediglich als Chauffeur dar. Er sei ohnehin in die Türkei gefahren und habe die Familie aus Gefälligkeit mitgenommen, sagte er. Von Plänen für eine Zwangsheirat habe er nichts gewusst.

17.44 Uhr, 21. April 2017
http://www.kleinezeitung.at/service/newsticker/5204928/Freisprueche-in-Prozess-um-Zwangsheirat-in-Vorarlberg
Tags: Zwangsehe – Missbrauch – Kinderrechte – Obsorge – Kindesmissbrauch – Kinderhandel – Menschenhandel – Kindesentführung – Österreich – Türkei – Kindeswohlgefährdung – Familienrecht

Gewalt – Mutter drohte Vater mit Ermordung ihres Kindes

Mutter drohte Vater mit Ermordung ihres Kindes

Das Urteil ist nicht rechtskräftig

Das Urteil ist nicht rechtskräftig – © VOL.AT

Feldkirch – Teilbedingte Geldstrafe für Angeklagte, die verhindern wollte, dass der Kindesvater das Sorgerecht beantragt.

Sie hat dem Kindesvater mehrmals damit gedroht, sie werde mit dem gemeinsamen Kind vom Balkon springen oder dem Baby die Kehle durchschneiden. Bei der gestrigen Strafverhandlung gab die Angeklagte zu, dies zu dem 31-Jährigen gesagt zu haben. Sie habe mit ihren Drohungen verhindern wollen, dass ihr ehemaliger Lebensgefährte das Sorgerecht für den Buben beantragt.

Wegen versuchter Nötigung wurde die Frau am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1680 Euro (420 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte Teil 480 Euro. Das Urteil von Richter Martin Mitteregger ist nicht rechtskräftig.

Diversion angeboten

Bei einer früheren Verhandlung in dem Strafverfahren hatte der Richter der Angeklagten eine Diversion angeboten. Gegen eine Probezeit wäre das Verfahren eingestellt worden. Dafür wurde ihr eine Weisung erteilt, an die sie sich aber nicht gehalten hat. Sie hätte dem Gericht gewisse Unterlagen zukommen lassen müssen. Das hat die Angeklagte aber nicht getan. Deshalb wurde gestern neuerlich verhandelt.

Die Angeklagte sagte dazu gestern, sie habe ihre Betreuerin darum gebeten, die erforderlichen Unterlagen dem Gericht zu schicken. Die Betreuerin habe das aber offenbar nicht erledigt.

Nachdem sie ihrem Ex-Lebensgefährten zum ersten Mal mit der Ermordung des gemeinsamen Sohnes gedroht habe, habe er sie dazu aufgefordert, die Drohung vor Zeugen zu wiederholen, berichtete die Frau weiters. Das habe sie dann auch getan. Ihr sei es dabei nur darum gegangen, das alleinige Sorgerecht nicht zu verlieren.

Sohn entzogen

Inzwischen wurde der offenbar überforderten mehrfachen Mutter aber ihr Sohn entzogen. Seit 28. Dezember 2016 befinde sich das Kind nicht mehr bei ihr, gab die Angeklagte zu Protokoll. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft habe das Kind in einer anderen Familie untergebracht.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)
http://www.vol.at/mutter-drohte-vater-mit-ermordung-ihres-kindes/5126212
Tags: Jugendamt – Jugendwohlfahrt – vaterlose Gesellschaft