Video: Nachrichtendienst- Experte Dr. Gert R. Polli – Terrorismusbekämpfung

Die Innere Sicherheit ist vielen Familien in der Republik Österreich ein großes Anliegen, insbesondere auch jetzt bei der Nationalratswahl 2017. Die FPÖ hat in den letzten Jahren zu diesem Thema „Sicherheit“ mehrere Anträge im Parlament gestellt, welche generell von der Regierung ÖVP-SPÖ immer abgelehnt wurden.  
Man muss deutlich sagen, dass Vergewaltigungen an Frauen und Teenagern, Gewalt auch an Männer durch Flüchtlinge und Asylwerber an einem Höhepunkt angelangt sind.

Täglich werden österreichische Bürger, oftmals von mehreren Flüchtlingen, brutal zusammen geschlagen um an Geld oder Mobiltelefon zu gelangen.
Die Medien berichten über derartige Fälle nicht mehr, da dies täglich passiert.
Admin Familie & Familienrecht, am 5-10-2017

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Video ab 42m32s: Bekämpfung von Terror und Gewalt in Österreich

direkt Link zum Video

Die Freiheitliche Akademie Wien veranstaltet am 4. Oktober 2014 einen interessanten

Vortrag mit dem ehemaligen Direktor des Bundesamtes für Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung (BVT),

Polli

Dr. Gert R. Polli.

Tags: Österreich – Sicherheit – Gewalt – Gesetze Österreich -Strafverfahren – Missbrauch – Polizei -FPÖ – – Islamisierung – Radikalisierung – Terrorprävention

Täterschutz? Verschweigen & vertuschen . . .

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 Christian Exenberger vor einer Stunde
  • Der Fall ist von 1993 und das Stift hatsofort reagiert. Aber Hetze gegen die Kirche geht immer, das haben die Nazis auch schon gewusst…

    • Michael Tfirst vor einer Stunde

      Bei diesem Fall geht es darum, dass es sich um „Vertuschung“ handelt, da die Sache nicht ordnungsgemäß angezeigt wurde, um in Folge künftige Missbrauchsopfer zu vermeiden.

      So wie es aussieht, hat er weiter missbraucht und, denn dei deutsche Staatsanwaltschaft hat diesen Fall zur endgültigen und einmal ordentlichen Aufklärung an Österreich zurückgeschickt, da sie gerade an diesem Fall mit neueren Opfern arbeitet.

      Also, ANFANG JUNI 2017 machte die Staatsanwaltschaft in Deutschland bei der österreichischen Staatsanwaltschaft eine Anzeige, dass da sexueller Missbrauch „klosterintern“ geregelt wurde.

      Wenn es nur bei diesem Fall geblieben wäre: Und was ist ENDE JUNI 2017?

      Am 29.6.2017 hat die deutsche Staatsanwaltschaft wieder in einem anderen Fall und wegen schweren sexuellen Missbrauchs in mehr als hundert Fällen, Anklage erhoben. Diese Ermittlungen sind laut österreichischer Staatanwaltschaft wegen Verjährung eingestellt worden. Plötzlich taucht jetzt ein Sachverständigengutachten auf, das dem klerikalen Missbrauchstäter verminderte Schuldfähigkeit attestiert. Was wird da seitens der Kirche und des Staates Österreich gespielt?

      Echt grauslich ist das Ganze!

      MfG
      Michael Tfirst

  • Michael Tfirst vor 2 Stunden

    Was mich verwundert ist, dass da nie der Deutsche Orden erwähnt wird, der ja auch involviert ist. Kardinal Schönborn ist seit ewigen Zeiten der Ordenskaplan des Deutschen Ordens. Diesbezüglich machte ich schon im Juni 2017 eine Anzeige, denn 14 Jahre lang hatte jener Priester eine Haushälterin, die vom Deutschen Orden (Hort des goldenen Vlieses) entlohnt wurde und deren Sohn er missbrauchte.

    https://familiefamilienrecht.files.wordpress.com/2017/09/827c5-gerichtsverhandlung2bdeutscher2borden2b1.jpg

    https://familiefamilienrecht.files.wordpress.com/2017/09/5abcb-gerichtsverhandlung2bdeutscher2borden2b2.jpg

    Am 20.9. 2017 zeigte ich zusätzlich Schönbornsprecher Dr. jur. Prüller an, weil er am 20.9. im ORF verkünden ließ, dass es EINE PFLICHT ZUR ANZEIGE NICHT GEBE und wenn ein Opfer das nicht will, müssen wir diesem Wunsch nachkommen.

  • https://familiefamilienrecht.files.wordpress.com/2017/09/ff619-kardinal2bsch25c325b6nborns2brechtsauffassung2bbez25c325bcglich2bmeldung2bbei2bsexuellem2bmissbrauch2bdurch2bkleriker.jpg
    Volksanwalt Dr. jur. Kostelka schrieb mir vor Jahren: „Jeder sexuelle Missbrauch stellt ein gerichtlich strafbares Delikt dar, das von der Staatsanwaltschaft zu verfolgen und in weiterer Folge in einem Strafprozess den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend zu ahnden ist.“ MfG
    Michael Tfirst

Artikel:

Missbrauchsfall: Demo vor Stift

Kardinalschlitten Protest Missbrauch Stift Kloster
Foto: /Kirchenpriviligien.at/Abdruck honorarfrei  Der Kardinalschlitten wird bei Protesten gegen Missbrauchsfälle verwendet

Plattform fordert vollkommene Aufklärung des Falls aus dem Jahr 1993.

Die „vollständige Aufklärung und eine angemessene Entschädigung des Opfers“ fordert die Plattform „Betroffene Kirchlicher Gewalt“ in der Causa eines Missbrauchsfalls aus dem Jahr 1993 im Stift Klosterneuburg. Dazu soll heute, Freitag, ab 13 Uhr eine Demonstration am Rathausplatz in Klosterneuburg vor der Gemeinderatssitzung stattfinden.“Obwohl so viele Fakten am Tisch liegen, mauert und vertuscht die Kirche und entzieht sich ihrer Verantwortung“, meint Sepp Rothwangel, Obmann der Plattform. Man mutmaßt Ungereimtheiten in der Causa. Das Stift solle die Verbrechen anzeigen und den Betroffenen Entschädigungen zahlen. Laut Rothwangel gebe es die Tendenz, „wenn so etwas passiert, dass es unter den Teppich gekehrt wird, um den Anschein zu wahren.“ Er geht davon aus, dass es rund um den Fall noch weitere Opfer gibt.

Opferschutz

Im Stift Klosterneuburg habe man nach Bekanntwerden des Missbrauchsfalls von 1993 alles getan, um der Sache nachzugehen, meinte dazu Sprecher Walter Hanzmann am Donnerstag. Alte Protokolle wurden ausgehoben, aus denen hervorging, dass der damalige, 1997 verstorbene Propst Gebhard Koberger unmittelbar reagiert und den betreffenden Augustiner-Chorherren suspendiert hatte.

Hanzmann verwies unter Hinweis auf ein Sechs-Augen-Gespräch auf den Aspekt des Opferschutzes, der nun verletzt werden könnte: Mutter und Sohn wollen unbedingt anonym bleiben, hätten jetzt aber Sorge, dass ihre Namen bekannt würden. Die Dame habe ihm versichert, dass sie 1993 den Schutz ihres Kindes sicherstellen wollte, was nach ihrem Gespräch mit Koberger und dem ebenfalls verstorbenen Dechant durch die Entfernung des Geistlichen aus dem Kloster geschehen sei. Sie habe den Fall aber – ebenfalls zum Schutz des Buben – nicht anzeigen wollen.

(kurier) Erstellt am

Genderwahn Sebastian Kurz – Strafrecht wieder aufschnüren – Frauenhäuser . . .

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Missbrauch mit dem Missbrauch –
Vorrangig bei Scheidung und Trennung!

Über 90% der weggewiesen Personen, wurden lediglich Aufgrund von Behauptungen OHNE jegliche Beweise weggewiesen.
Über 90% der weggewiesen Personen, haben keinerlei strafrechtliche Verurteilung !!!

Warum müssen Väter nach einer Wegweisung oder Betretungsverbot auf der Straße schlafen und werden von ihrem Eigentum getrennt, OHNE jeglichen BEWEIS und OHNE gerichtliche Verurteilung?
Herr Sebastian Kurz, wieviele Männerhäuser gibt es in Tirol, Salzburg, Steiermark, Oberösterreich und Niederösterreich, usw.?

Wohnen ist ein Menschenrecht!!!   . . . scheinbar nicht für Väter,oder?

Admin Familie Familienrecht, 27-9-2017

Artikel:
3.Teil Wahlprogramm Liste Kurz . . .

Strafrecht wieder aufschnüren

Einige Verschärfungen sieht das ÖVP-Programm im Bereich des Strafrechts vor.

Wie bereits ankündigt, fordert das Paket härtere Strafen für „Gewalt gegen Frauen und Kinder„. Auch in diesem Kapitel findet sich ein Abriss zur Zuwanderung – viele Migranten hätten „gar kein Problembewusstsein“ für häusliche Gewalt, heißt es.

Erneut wird betont, dass Mindest- und Höchststrafen für „Straftäter, die Frauen oder Kindern Gewalt zufügen, weiter angehoben werden“ müssen.

Welche Delikte damit gemeint sind, wird nicht erläutert.

Höhere Mindest- und Höchststrafen werden auch für Zwangsheiraten gefordert.

Zudem sollen in Österreich fünf weitere Frauenhäuser errichtet werden. Eine weitere Strafrechtsänderung:

Der Paragraf gegen staatsfeindliche Gruppierungen – dessen letzte Novellierung erst Anfang September in Kraft getreten ist – soll erneut aufgeschnürt werden, heißt es im Programm: Die Einflussnahme „ausländischer politischer Organisationen“ soll in dem Tatbestand verankert werde –

derstandard.at/2000064858850/OeVP-will-Obergrenze-null-und-Arbeitsdienst-fuer-Asylwerber

Tags: Eigentunsrecht – Unschuldsvermutung – Vater -Väter 

Österreich Aussteiger auf Insel in Karibik

Scheidung – Eltern-Kind-Entfremdung – Suizid – Familienrecht in Österreich – Vaterlose Gesellschaft

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 Artikel:

Aus­stei­gen in der Ka­ri­bik:
Der ehe­ma­li­ge Phar­ma-Ma­na­ger Christian Gu­sen­bau­er hat sein al­tes Le­ben in Nie­der­ös­ter­reich hin­ter sich ge­las­sen und ei­ne klei­ne In­sel vor Be­li­ze ge­kauft. War­um, er­zählt er hier.

Das Aus­weich­quar­tier zum Pa­ra­dies ist ein kar­ges Apart­ment. Christian Gu­sen­bau­er sitzt dort in ei­nem blei­chen Korb­ses­sel wie bei ei­ner Ge­ne­ral­pro­be. Bald wird der 43-jäh­ri­ge Nie­der­ös­ter­rei­cher öf­ter auf dem Fest­land im Sü­den von Be­li­ze über­nach­ten müs­sen. In we­ni­gen Wo­chen kom­men erst­mals zah­len­de Gäs­te auf sei­ne In­sel Lark Caye, ein meh­re­re Fuß­ball­fel­der gro­ßes Man­gro­ve­n­ei­land, acht Ki­lo­me­ter vor der Küs­te im Ka­ri­bi­schen Meer. Dann zieht er in sein Apart­ment in Pla­cen­cia.

Vor neun Mo­na­ten hat Gu­sen­bau­er sei­nen ge­sam­ten Be­sitz in Brunn am Ge­bir­ge ver­kauft und da­für Lark Caye er­wor­ben. Ganz ge­reicht hat das ei­ge­ne Geld aber nicht. Zwei Freun­de, die von sei­ner Idee über­zeugt wa­ren, ein pa­ra­die­si­sches In­sel­chen zu kau­fen, ein Häu­schen drauf­zu­stel­len und über Airb­nb zu ver­mie­ten, streck­ten ihm die Dif­fe­renz auf den Kauf­preis von 162.500 USDol­lar vor. Im Jän­ner 2017 ver­ließ er Ös­ter­reich und kehr­te seit­her nicht mehr zu­rück.

Vor neun Mo­na­ten hat Gu­sen­bau­er sei­nen ge­sam­ten Be­sitz in Brunn am Ge­bir­ge ver­kauft und da­für Lark Caye er­wor­ben. Ganz ge­reicht hat das ei­ge­ne Geld aber nicht. Zwei Freun­de, die von sei­ner Idee über­zeugt wa­ren, ein pa­ra­die­si­sches In­sel­chen zu kau­fen, ein Häu­schen drauf­zu­stel­len und über Airb­nb zu ver­mie­ten, streck­ten ihm die Dif­fe­renz auf den Kauf­preis von 162.500 USDol­lar vor. Im Jän­ner 2017 ver­ließ er Ös­ter­reich und kehr­te seit­her nicht mehr zu­rück.

Es ist sechs Uhr mor­gens in Be­li­ze, und nur der Bild­schirm des Smart­pho­nes er­hellt Gu­sen­bau­ers Ge­sicht. Im Ver­lauf des Vi­deo­te­le­fo­nats wird es noch öf­ter strah­len – nicht nur, weil die Son­ne dann auf­ge­gan­gen ist über der Ka­ri­bik. Et­wa bei dem Satz:
„Als ich im Jän­ner an­kam, blieb ich fünf Ta­ge auf der In­sel, erst am sechs­ten muss­te ich auf­ge­ben. Dort war nichts au­ßer Man­gro­ven und ei­nem in­tak­ten Riff – herr­lich!“

Es ist sechs Uhr mor­gens in Be­li­ze, und nur der Bild­schirm des Smart­pho­nes er­hellt Gu­sen­bau­ers Ge­sicht. Im Ver­lauf des Vi­deo­te­le­fo­nats wird es noch öf­ter strah­len – nicht nur, weil die Son­ne dann auf­ge­gan­gen ist über der Ka­ri­bik. Et­wa bei dem Satz: „Als ich im Jän­ner an­kam, blieb ich fünf Ta­ge auf der In­sel, erst am sechs­ten muss­te ich auf­ge­ben. Dort war nichts au­ßer Man­gro­ven und ei­nem in­tak­ten Riff – herr­lich!“

Bis zum Ver­kaufs­lei­ter

Gu­sen­bau­er wuchs als sport­li­ches Kind noch sport­li­che­rer El­tern in der Wie­ner Süd­stadt auf. Sei­ne Mut­ter Ilo­na Gu­sen­bau­er zähl­te in den 1960er-Jah­ren zu den welt­bes­ten Hoch­sprin­ge­rin­nen, sein Va­ter Ro­land trai­nier­te sie. Al­so ent­schied sich Christian für ein Sport­stu­di­um und be­gann ne­ben­her bei ei­nem Phar­ma­un­ter­neh­men zu job­ben. Un­ter­des­sen wur­de er zwei­fa­cher Va­ter in ei­ner zu­nächst glück­li­chen Ehe. Er blieb der Phar­ma­bran­che treu, schaff­te es bis zum hoch­be­zahl­ten Ver­kaufs­lei­ter.

Gu­sen­bau­er wuchs als sport­li­ches Kind noch sport­li­che­rer El­tern in der Wie­ner Süd­stadt auf. Sei­ne Mut­ter Ilo­na Gu­sen­bau­er zähl­te in den 1960er-Jah­ren zu den welt­bes­ten Hoch­sprin­ge­rin­nen, sein Va­ter Ro­land trai­nier­te sie. Al­so ent­schied sich Christian für ein Sport­stu­di­um und be­gann ne­ben­her bei ei­nem Phar­ma­un­ter­neh­men zu job­ben. Un­ter­des­sen wur­de er zwei­fa­cher Va­ter in ei­ner zu­nächst glück­li­chen Ehe. Er blieb der Phar­ma­bran­che treu, schaff­te es bis zum hoch­be­zahl­ten Ver­kaufs­lei­ter.

Die Schei­dung im Jahr 2005 warf Gu­sen­bau­er aus der Spur. Er sah sei­ne Kin­der nicht mehr so häu­fig, wie er woll­te. Auch im Job lief es nicht so wie frü­her: Ob­wohl ab­seh­bar war, dass ein Jo­int Ven­ture des Phar­ma­un­ter­neh­mens des­sen Plei­te be­deu­ten wür­de, ar­bei­te­te im­mer noch auf Voll­tou­ren. Er er­kankte an Bur­nout, konn­te zeit­wei­lig nicht mehr sinn- er­fas­send le­sen oder klar spre­chen, es folg­ten De­pres­sio­nen, Selbst­mord­ver­su­che. En­de 2016 ver­kauf­te er schließ­lich sein ge­sam­tes Hab und Gut, ver­ließ Ös­ter­reich mit ei­ner ein­zi­gen Rei­se­ta­sche.

Gu­sen­bau­er wen­det sich wäh­rend des Ge­sprächs kurz ab, sieht zum Fens­ter hin­aus. Ir­gend­wo da drü­ben, wo sei­ne In­sel liegt, muss die Son­ne auf­ge­gan­gen sein. Man kann es an dem Schein er­ken­nen, der sei­nen Drei­ta­ge­bart in ein freund­li­ches Licht taucht. Er sagt: „Seit dem ers­ten Tag in Be­li­ze neh­me ich kei­ne An­ti­de­pres­si­va mehr. War­um auch, es scheint fast im­mer die Son­ne.“

Gu­sen­bau­er wen­det sich wäh­rend des Ge­sprächs kurz ab, sieht zum Fens­ter hin­aus. Ir­gend­wo da drü­ben, wo sei­ne In­sel liegt, muss die Son­ne auf­ge­gan­gen sein. Man kann es an dem Schein er­ken­nen, der sei­nen Drei­ta­ge­bart in ein freund­li­ches Licht taucht. Er sagt: „Seit dem ers­ten Tag in Be­li­ze neh­me ich kei­ne An­ti­de­pres­si­va mehr. War­um auch, es scheint fast im­mer die Son­ne.“

Er­wart­ba­re Schlag­lö­cher

Nicht nur über die kli­ma­ti­schen Be­din­gun­gen in Be­li­ze hat­te er sich vor sei­ner An­kunft in­ten­siv über Face­book in­for­miert. „Es war skur­ril“, sagt er, „als ich zum ers­ten Mal mit mei­nem Pick-up aus­fuhr, wuss­te ich von Face­book, wo das nächs­te Schlag­loch zu er­war­ten ist.“Auch dass Be­li­ze welt­weit zu den Län­dern mit den höchs­ten Mor­d­ra­ten ge­hört, war ihm be­wusst. Um bei Be­sor­gun­gen, die ihn in die Haupt­stadt führ­ten, nicht auf den Stra­ßen über­fal­len zu wer­den, kal­ku­lier­te er ein Bud­get für In­lands­flü­ge ein. „Wenn man im Land lebt, kommt man drauf, dass die Flie­ge­rei un­nö­tig ist. Hier im Sü­den ist es si­cher, und Be­li­ze-Stadt hat mit Dro­gen- Ban­den zu kämp­fen. Die kann man um­ge­hen.“Den­noch konn­te er nicht auf al­les vor­be­rei­tet sein.

Nicht nur über die kli­ma­ti­schen Be­din­gun­gen in Be­li­ze hat­te er sich vor sei­ner An­kunft in­ten­siv über Face­book in­for­miert. „Es war skur­ril“, sagt er, „als ich zum ers­ten Mal mit mei­nem Pick-up aus­fuhr, wuss­te ich von Face­book, wo das nächs­te Schlag­loch zu er­war­ten ist.“Auch dass Be­li­ze welt­weit zu den Län­dern mit den höchs­ten Mor­d­ra­ten ge­hört, war ihm be­wusst. Um bei Be­sor­gun­gen, die ihn in die Haupt­stadt führ­ten, nicht auf den Stra­ßen über­fal­len zu wer­den, kal­ku­lier­te er ein Bud­get für In­lands­flü­ge ein. „Wenn man im Land lebt, kommt man drauf, dass die Flie­ge­rei un­nö­tig ist. Hier im Sü­den ist es si­cher, und Be­li­ze-Stadt hat mit Dro­gen- Ban­den zu kämp­fen. Die kann man um­ge­hen.“Den­noch konn­te er nicht auf al­les vor­be­rei­tet sein.

Die Bau­ar­bei­ten am Haus gin­gen zü­gig vor­an. Ei­nes Nachts er­hielt er aber ei­nen An­ruf von den Ar­bei­tern auf der In­sel: „Es war Ne­u­mond und stock­dun­kel, als ich auf Lark Caye über­setz­te. Ein Vor­ar­bei­ter wur­de mit der Ma­che­te be­droht. Es ging um ei­ne Lap­pa­lie, ei­ne Un­stim­mig­keit, wie ein Ar­beits­schritt kor­rekt aus­zu­füh­ren sei. Al­so muss­te ich den Streit schlich­ten.“Mitt­ler­wei­le ist die zwei­stö­cki­ge Lodge, die durch So­lar­strom und auf­be­rei­te­tes Re­gen­was­ser ver­sorgt wird, fast fer­tig.

Es war er­he­bend, als die Kids zum ers­ten Mal das Haus sa­hen“, sagt Gu­sen­bau­er. Sei­ne Söh­ne, 13 und 15 Jah­re alt, ver­brach­ten die­sen Som­mer fünf Wo­chen mit ihm auf Lark Caye. Schon zum zwei­ten Mal. „Zu Os­tern über­nach­te­ten wir noch un­ter ei­ner blau­en Plas­tik­pla­ne auf der In­sel. Das hat den Bu­ben bes­ser ge­fal­len, sie bräuch­ten kein fer­ti­ges Haus.

Aber was braucht Gu­sen­bau­er, wenn erst ein­mal al­le Ar­beit ge­tan ist? „Nur ein paar ru­hi­ge Ta­ge in die­sem Apart­ment, ei­gent­lich bin ich ja ein fau­ler Hund.“Er sagt es, wie es nur ech­te Wor­kaho­lics sa­gen kön­nen. Zum Glück wer­den auch Pa­ra­die­se mit der Zeit re­no­vie­rungs­be­dürf­tig.

Der Standard, Sa­scha Au­mül­ler, am 23-09-2017

Frauenpolitik schadet einer vernünftigen Familienpolitik | FamilieFamilienrecht.wordpress.com

Was ist eine vernünftige Familienpolitik?

 

     NEIN DANKE!

Frauenpolitik

Gender-Mainstreaming oder eine gesunde Familienpolitik unterscheidet sich von expliziter „Frauenpolitik“ dadurch, dass beide Geschlechter gleichermaßen einbezogen werden sollen.
Ist dies nicht der Fall, spricht man von reiner Frauenpolitik oder auch Genderwahn ! Ein Frauenministerium ohne einen Männerminister als Gegenpol stellt eine Hetze gegen Männer und Väter da, siehe auch  Feminismus.

Frauenpolitik Femininismus
Frauenpolitik Feminismus oder eine vernünftige Familienpolitik?

Admin Familie Familienrecht Österreich Deutschland – Family law austria germany, 27-8-2017
Tags:
 Feminismus Frauenpolitik Nein – Justizopfer – Danke! Familienpolitik Österreich Deutschland austria Männer Hetze Genderwahn Frauenministerium Gender Mainstream Väter Minister Politik Familie – Was ist Frauenpolitik – vernünftige Familienpolitik – Familie Familienrecht wordpress blog – Vaterlose Gesellschaft

Männerpartei tritt zur Nationalratswahl 2017 an!

Hurra!

Männerpartei tritt in Vorarlberg zur Nationalratswahl an!

In diesem Augenblick beendet die Männerpartei eine Pressekonferenz zur Nationalratswahl in Bregenz.

Bundesvorsitzender Hannes Hausbichler verkündet:

Die Unterstützungsphase zur Nationalratswahl hat den konstanten Wachstumskurs der Männerpartei bestätigt. Der Zulauf an Unterstützungserklärungen ist trotz der wahlrechtlichen und fristbedingten Schikanen signifikant gewachsen, die Bekanntheit der Männerpartei deutlich gestiegen, ihre Themen bestätigen sich Jahr für Jahr im politischen und gesellschaftlichen Alltag.

Zur Nationalratswahl 2017 wird die Männerpartei im Bundesland Vorarlberg antreten.

Die Männerpartei bleibt ihrem Grundprinzip treu, auf Themen zu setzen und inhaltlich keine Kompromisse auf Kosten des Ideals der Gerechtigkeit einzugehen. Dieser Weg bestätigt sich seit bald 10 Jahren und wird der Männerpartei, in Zeiten des Kommens, Gehens und Namenswechselns von Parteien und Wahlbewegungen, eine unverwechselbare Glaubwürdigkeit verleihen.

Im Wahlkampf 2017 ist es umso wichtiger, dass die Männerpartei ihre Themen einbringt.

Auszug aus den Wahlkampfthemen

– Der Rentenklau an Vätern, das „Pensionssplitting“, droht!

Nur die Männerpartei zeigt die langen Finger auf, welche sich nach der sauer erarbeiteten Rente der Väter strecken!

Familienrecht, immer noch verzweifelt gesucht!

Das heutige, Streit und Chaos stiftende „Familienrecht“ verdient seinen Namen nicht, weder in Bezug auf Familien noch auf Recht.

Nur die Männerpartei zeigt die Wahrheit und die Sicht der Väter auf, nur die Männerpartei fordert eine zukunftsweisende Reform.

Die Männerbenachteiligungsquote steht vor der Eskalation! Den Männern und vielen Frauen im öffentlichen Dienst reicht es schon lange, doch die Politik hat noch lange nicht genug und will noch mehr Anti-Männer-Quoten.

Damit beschädigt sie immer mehr wichtige Bereiche, wie augenblicklich unser Gesundheitswesen, und greift in die Privatwirtschaft aus.

Der Schaden ist erst abzuschätzen, nachdem er angerichtet wurde, durch eine verfehlte „Frauenpolitik“ auf Kosten aller.

 

Spitzenkandidaten

Hannes Hausbichler wird die Landesliste vor Carin Breuß anführen. Hausbichler steht im Wahlkreis „Vorarlberg Nord“ an der Spitze der Liste, Carin Breuß übernimmt Platz 1 im Wahlkreis „Vorarlberg Süd“.

„Diese Nationalratswahl wird einen weiteren, wichtigen Schritt für die Männerpartei darstellen, doch ebenso eine Chance für eine Neuausrichtung der gesamten österreichischen Bundespolitik. Schon wieder, so werden die Blockadeparteien lernen, ist ein Wahlkampf ohne Männerthemen nicht mehr möglich. Schon wieder werden die Parteien versuchen, ihre kalt berechnende Politik auf Kosten der Männer, oder sogar die krude Anti-Männer-Politik ihrer Parteifeministen, im Keller zu verstecken, um sie erst nach der Wahl wieder auszugraben und umso mehr unkontrolliert Schäden anzurichten. Doch schon wieder wird die Männerpartei ausgerechnet zu einem Zeitpunkt die Verfehlungen, ja sogar Ignoranz und Rücksichtslosigkeit der Parlamentsparteien aufzeigen können, an dem es diesen Panzerparteien schmerzt: Im Wahlkampf, wenn die Parteien etwas von uns wollen statt umgekehrt!“, schließt Hausbichler mit froher Aussicht auf einen Wahlkampf mit einer ungemütlichen Männerpartei ab.

Bilder zur freien Verwendung:
www.maennerpartei.at/wp-content/uploads/2017/02/Daumen-hoch-hell.jpg

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2017-08-18

https://www.maennerpartei.at/maennerpartei-tritt-in-vorarlberg-zur-nationalratswahl-an/
Tags: #NRW17 – Vater – Väter – Sorgerecht – Familienrecht – Scheidung – Trennung – Männerpension – Quote – Diskriminierung – Gleichberechtigung Gleichstellung – Vaterschaft

Neues Pflichtschulfach „Feminismus“ ab 2018 – SPÖ Bildungsministerin Sonja Hammerschmid

SPÖ Bildungsministerin Sonja Hammerschmid u. Frauenministerin Rendi-Wagner

Verlässliche Quelle:

Pflichtfach „Feminismus“

Der WIENER streut Gerüchte. Die wer erzählt hat, der wen kennt, der wen kennt. Wahr oder falsch? Man weiß es nicht … Knalleffekt noch vor der Wahl: Unterrichtsministerium und Regierung beschließen das neuen Pflichtschulfach „Feminismus“!

 Text: Markus Höller

Damit hat selbst in gewöhnlich gut informierten Kreisen keiner ­gerechnet, doch die Verlässliche Quelle konnte in Erfahrung ­bringen, dass eine beispiellose Gesetzesänderung im Schulunterrichts­gesetz geplant ist: Aus dem Ministerium von Sonja Hammerschmid ist durchgesickert, dass bereits ab nächstem Jahr, wahrscheinlich sogar schon im Sommersemester 2018, das Fach „Feminismus“ Pflicht in der achten und neunten Schulstufe werden soll!

Auf Nachfrage gibt sich das Ministerium bedeckt, jedoch deuten bereits Angehörige eines anderen Parlamentsklubs vollen Rückhalt für das ­Projekt an. Demnach sollen im Ausmaß von einer Stunde pro Woche den Schülern im Rahmen eines mehrstufigen Lehrplans Geschichte und angewandte Praxis des Feminismus nähergebracht werden. Ebenso soll jeweils am Ende eines Semesters in einem eintägigen Workshop das Erlernte von einer Schulkommission überprüft werden. Auch wenn die Inhalte noch sehr vage klingen, machen bereits einige Details die Runde: Unterschied zwischen Kompliment und sexueller Belästigung, Quoten vs. Qualifikation, gendergerechte Korrespondenz und die Praxis des Abstandhaltens.

Kritiker, vor allem aus den Reihen von FPÖ und der Liste Sebastian Kurz, greifen diese Gesetzesänderung schon jetzt massiv an. Es handle sich nur um eine Blendgranate, um von der ins Stocken geratenen Schulreform abzulenken, so der Tenor. Außerdem beklagen die wenigen Eingeweihten auf Seiten der Pädagogen die Schlagseite des Unterrichtsplans, wonach hauptsächlich Burschen aktiv in die Pflicht genommen würden, während Mädchen fast nur passiv am Unterricht teilnehmen müssen. Noch ist ­allerdings das letzte Wort ohnehin nicht gesprochen, denn die Lehrer­gewerkschaft hat bereits angekündigt, den Mehraufwand für die in Frage kommenden Lehrer bei der nächsten Lohnrunde aufs Tapet zu bringen.

 

Dem Verein wurde heute dieser Artikel aus der Zeitschrift “ Wiener “ zugespielt.
Diese Pläne sind Unsererseits klar zu verurteilen!

Pflichtschulfach „Feminismus“ ab 2018 in Österreich
20-8-2017
Tags: Feminismus – feministische – Feministin – Frauenpolitik SPÖ – Erziehung – Schule

Vorsitzende Richterin Mag. Täubel-Weinreich gegen Beugestrafen, trotz OGH-Entscheidung

Traurig, wenn die „Vorsitzende Richterin der Richtervereinigung im Zivilrecht“ glaubt keine Sanktionen, wie Beugestrafen zum Schutz des Kindeswohls und auch gegen Entfremdung des Kindes, sowie gegen Entfremdung des Vaters durchführen zu müssen.
WOZU gibt es dann diese bestehenden Gesetze in Österreich, der Beugemaßnahmen und Geldstrafen als Sanktion gegen Entfremdung, wenn eine Richterin des Justizministerium diese eh  nicht verwendet und ablehnt?
Leider ist es nichts Neues, dieser Feminismus schadet den entsorgten Vätern in dieser Sache schon seit Jahrzehnten und fördert PAS, Elternentfremdung und Suizid.
Admin Familie & Familienrecht, am 6.August 2017
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Artikel:

Kampf ums Kind bis zur Beugehaft

Karin Petersdorfer mit Klienten…
Foto: KURIER/Gerhard Deutsch In der Beratung werden Kinderwünsche abgefragt

OGH-Urteil: Elternteil kann bei Gericht Strafe für Ex-Partner beantragen, wenn der das Besuchsrecht vereitelt.

„Wie oft“, fragt der Wiener Rechtsanwalt Johann Etienne Korab in einem Antrag an das Bezirksgericht, „muss sich ein Elternteil den Entzug eines Kontaktrechts gefallen lassen, damit dem rechtsbrechenden Elternteil vom Gericht die Grenzen aufgezeigt werden?“Die Antwort bekam er jetzt vom Obersten Gerichtshof – und sie betrifft nicht nur ihn: Elternteile, denen bei der Ausübung der vereinbarten Besuchsregelung vom Ex-Partner Steine in den Weg gelegt werden, haben das Recht, die Verhängung von Beugestrafen zu beantragen. grafik… Foto: /Grafik Hinter diesem Grundsatzurteil des Höchstgerichts stecken Tragödien. Immer öfter, nämlich 12.309-mal im Jahr 2016, können sich Eltern nicht darüber einigen, wann sich das gemeinsame Kind wie lange bei wem aufhalten soll und kämpfen darum vor Gericht. So wie Vater und Mutter von Stefan (Name geändert). Der Dreijährige lebt seit der Scheidung der Eltern bei der Mutter, dem Vater wurde vom Gericht das Recht eingeräumt, Stefan zwei Mal in der Woche mittags vom Kindergarten abzuholen und bis zum Abend zu sich nach Hause zu nehmen.Allerdings kann der Vater mit dieser Verfügung gar nichts anfangen. Die Mutter weigert sich nämlich beharrlich, ihm den Namen des Kindergartens zu nennen. Der Vater kann Stefan also gar nicht von dort abholen und sein Kontaktrecht daher auch nicht ausüben.Seit einem halben Jahr hält die Mutter ihren Ex-Ehemann mit Ausreden – wie er das empfindet – hin: Ein Mal ist angeblich der Sohn krank, ein anderes Mal sie selbst.Neuester vorgeschobener Grund – aus der Sicht des Vaters – für die Aussetzung des Besuchsrechts: Er hatte im Zuge des Scheidungsverfahrens auf ihre Ansprüche mit der Gegenforderung nach Schmerzensgeld reagiert, weil ihm der Entzug seines Sohnes seelisches Leid zufügen würde. Sie konstruierte daraus umgehend eine krankhafte psychische Störung des Vaters, die zur Sorge Anlass gäbe, er könne Stefan während des Besuchs nicht ordentlich betreuen.Schließlich reichte es dem Mann, und er stellte den Antrag, über seine Ex-Frau Beugehaft oder zumindest eine Beugestrafe von 5000 Euro zu verhängen.Das ist nicht aus der Luft gegriffen. In Kärnten wurde eine Mutter zu 50 Euro Beugestrafe für jeden der 44 Tage verdonnert, an denen sie verhindert hatte, dass ihre Tochter über Skype mit ihrem in einer anderen Stadt lebenden Vater telefonieren konnte. Die Richterin wollte mit den 2200 Euro Gesamtstrafe ein „deutlich spürbares“ Zeichen setzen.

Antrag zurückgewiesen

Zurück zum Wiener Fall und zum dreijährigen Stefan: Die Richterin wies den Antrag des Vaters, die Mutter abzustrafen, zurück. Wünschen könne er sich viel, aber Beugestrafen seien höchstens von Amts wegen auszusprechen – oder eben nicht.

 … Foto: KURIER/Franz Gruber

Der auf solche Fälle spezialisierte Anwalt Johann Etienne Korab focht das für den Vater bis zur letzten Instanz durch. Mit dem Ergebnis: Es gibt sehr wohl einen Rechtsanspruch auf solche Anträge, die behandelt und denen entweder stattgegeben werden muss oder die, mit entsprechender Begründung, abgewiesen werden müssen. Der OGH sagt: Wenn einem Elternteil vom Gesetz das Recht eingeräumt wird, eine gerichtliche Besuchsregelung zu beantragen, muss er auch das Antragsrecht auf Anordnung von Maßnahmen haben, die der Realisierung dieses Kontraktrechts dienen.

„Sonst muss die Kindesmutter ja das Gefühl haben, dass sie ihre Vereitelungsmaßnahmen sanktionslos weiterhin setzen kann“, sagt Anwalt Korab mit dem Urteil in der Tasche. „Ob der Vater deswegen das Kind jetzt sieht, ist allerdings fraglich“, wirft die Obfrau der Fachgruppe Familienrichter in der Standesvertretung, Doris Täubel-Weinreich, ein.

Was aber wirkt dann, wenn nicht Beugestrafen? „Man muss versuchen, beim Partner eine andere Sichtweise zu bewirken“, sagt die Richterin und verweist auf die Eltern- und Erziehungsberatung. Das Gericht kann das anordnen. Die Eltern sollten gemeinsam hingehen, damit sich nicht ein Partner allein besser darstellen kann, sondern die Interessen und Sorgen beider angesprochen werden.

Die Kosten (70 bis 120 Euro pro Stunde) müssen sich die Eltern teilen, und damit ist der nächste Streitpunkt vorprogrammiert.

Täubel-Weinreich fordert seit Jahren, dass die Elternberatung gefördert wird: „Es ist ein Skandal, der Staat fördert so viel anderes, und hier wird das Kind geschädigt.“ Sie selbst ordnet die Beratung nur an, „wenn die Eltern das auch bezahlen können.“

Beratung

Seit 1. April gibt es eine vom Familienministerium nach durchgeführten Hearings auf Grund  von festgelegten Qualitätsstandards erstellte Liste geeigneter Eltern- und Erziehungsberater (www.trennungundscheidung.at). Eine von ihnen ist Ursula Novak: „Die Androhung einer Beugestrafe in der Tasche zu haben, kann schon Sinn machen, wenn einem der Kontakt verwehrt wird“, sagt sie im Gespräch mit dem KURIER: „Das ist nicht angenehm, wenn zum Beispiel der Vater immer zittern muss: Wird das etwas mit dem Besuch oder nicht?“

Allerdings ändere die Beugestrafe allein noch nichts an der gesamten Stresssituation: „Bei der Beratung muss man auf Vater und Mutter einwirken, auf eine Elternebene zu kommen, auch wenn man als Paar getrennt ist“, sagt Novak: „In der Praxis höre ich oft von einem: ,Aber mit der oder mit dem kann man ja nicht reden.’ Man muss sich nicht gegenseitig nach dem Mund reden, aber man muss eine gemeinsame Lösung für das Kind finden.“

Mit dem Streit helfe man dem Kind nicht, ganz im Gegenteil, man belaste es zusätzlich. Die Beraterin bespricht in vielen Fällen nicht nur die Vorstellungen der Eltern, sondern fragt auch die Wünsche der Kinder ab. „Und die wollen weiterhin beide lieb haben, Papa und Mama“, sagt Ursula Novak.

Frauen- Pensionsantrittsalter und Gehaltsschere

Frauen- Pensionsantrittsalter Lohnscherre
Frauen- Pensionsantrittsalter Lohnscherre

 

Im Durchschnitt arbeiten Frauen daher 7 Jahre weniger als Männer bedingt durch die Teilzeitregelung, und zusätzlich nochmals 5 Jahre weniger als Männer bedingt durch das niedrigere gesetzliche Pensionsantrittsalter.
Die durchschnittliche gesamte Arbeitszeit bei Frauen (Karriere) ist daher um 12 Jahre deutlich geringer als bei Männern in Österreich!

Die derzeitige Pensionsregelung benachteiligt Männer sehr stark

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Tags; Frauen #Pensionslücke #Lohnschere #Arbeitsjahre #Gehaltsschere – Diskriminierung der Männer – Frauenpolitik

EuGH bestätigt „ILLEGALE Grenzübertritte“ von Flüchtlingen nach Österreich

Der europäische Gerichtshof EuGH  bestätigt jetzt die Aussagen der FPÖ, welche von HC Strache schon vor Jahren getätigt worden sind!
„Der Asylantrag MUSS im ersten EU-Land lt. DublinIIIVerordnung erfolgen.
 Zur Erinnerung auch lt. Genfer Flüchtlingskonvention  KANN ES NICHT SEIN, dass ein Flüchtling der über 3 SICHERE Staaten flüchtet und dann behauptet er flieht vor Verfolgung!

Admin Familie & Familienrecht, am 27-7-2017

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Artikel:

Massen-Grenzübertritte waren eindeutig illegal

Massenansturm in Spielfeld Ende 2015
Foto: EPA

Massen- Grenzübertritte waren eindeutig illegal

26.07.2017, 14:00

Im Streit um aus Österreich nach Kroatien abgeschobene Flüchtlinge hat der Europäische Gerichtshof womöglich ein wegweisendes Urteil gesprochen. Der EuGH betonte am Mittwoch, dass auch der außergewöhnliche Migrationsstrom in den Jahren 2015 und 2016 keinen Grund für ein Abgehen von der Dublin- Verordnung biete, wonach ein Flüchtling im ersten EU- Land, das er betritt, seinen Asylantrag stellen muss.

Neben Österreich war auch Slowenien mit Klagen von Flüchtlingsanwälten konfrontiert worden, die den beiden Staaten unrechtmäßiges Abschieben vorwarfen. In der Urteilsbegründung schrieb nun der EuGH, dass das Überschreiten der Grenze nach Österreich bzw. Slowenien ohne erforderliches Visum „illegal“ gewesen sei.
Flüchtlingsankünfte in Spielfeld
Foto: APA/ERWIN SCHERIAU

Eine Rücküberstellung an den zuständigen EU- Staat sei nur dann nicht erlaubt, wenn die Überstellung für die Person, die internationalen Schutz beantragt hat, mit der tatsächlichen Gefahr verbunden ist, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erleiden.

 Österreichische Position „vollinhaltlich bestätigt“

Das Innenministerium in Wien sieht sich durch das Urteil zur Gültigkeit der Dublin- Regeln auch bei einem Massenzustrom von Flüchtlingen „vollinhaltlich bestätigt“. Der Sprecher des Ministeriums, Karl- Heinz Grundböck, erklärte, die österreichischen Asylbehörden seien bei ihrem Vollzug davon ausgegangen, dass die Dublin- Verordnung gültig und anzuwenden ist.

Konkret ging es um einen syrischen Staatsbürger und zwei afghanische Familien, die die Grenze zwischen Serbien und Kroatien überschritten hatten, obwohl sie keine gültigen Visa gehabt hatten. Die kroatischen Behörden organisierten ihre Beförderung per Bus bis an die Grenze zwischen Kroatien und Slowenien, um ihnen zu helfen, sich in andere EU- Staaten zu begeben und dort internationalen Schutz zu beantragen.

Registrierung eines Flüchtlings in Spielfeld
Foto: APA/HARALD SCHNEIDER

Der syrische Flüchtling stellte anschließend in Slowenien einen solchen Antrag, die Mitglieder der afghanischen Familie taten dies in Österreich. Sowohl Österreich als auch Slowenien waren aber der Ansicht, dass die Antragsteller illegal nach Kroatien eingereist waren, sodass nach der Dublin- III- Verordnung die Behörden dieses EU- Landes ihre Anträge auf internationalen Schutz zu prüfen hätten.

Flüchtlinge in einem kroatischen Zug unmittelbar nach Überquerung der slowenischen Grenze
Foto: AFP

Visum ist keine bloße Duldung

Die Betroffenen fochten die Entscheidungen der slowenischen und österreichischen Behörden gerichtlich an und machten geltend, ihre Einreise nach Kroatien könne nicht als illegal angesehen werden. Damit hätten die österreichischen und slowenischen Behörden ihre Anträge zu prüfen. Der EuGH verweist in seinen Urteilen darauf, dass ein Visum im Sinn von Dublin eine Erlaubnis oder Entscheidung eines EU- Landes ist, die im Hinblick auf die Einreise zum Zweck der Durchreise oder die Einreise zum Zweck eines Aufenthalts im Hoheitsgebiet dieses EU- Landes oder mehrerer Mitgliedsstaaten verlangt wird. Daher nehme der Begriff des Visums auf einen förmlichen Rechtsakt einer nationalen Verwaltung Bezug und nicht auf eine bloße Duldung, wobei das Visum nicht mit der Gestattung der Einreise in das Hoheitsgebiet eines EU- Staates zu verwechseln sei, da es gerade im Hinblick auf diese Gestattung verlangt werde.

Hunderte Asylwerber könnten abgeschoben werden

Laut Stephan Klammer von der Rechtsberatung des Flüchtlingsdienstes des evangelischen Hilfswerks Diakonie in Österreich dürften nun „mehrere Hundert“ Asylwerber von einer Rückführung nach Kroatien betroffen sein. Offizielle Zahlen wollte Klammer nicht nennen.

Ein abgeschobener Flüchtling beim Besteigen eines Flugzeugs in Österreich
Foto: BMI/Egon Weissheimer (Symbolbild)

Flüchtlingsquoten: Schlappe für Ungarn und Slowakei?

Unterdessen zeichnet sich im Streit um die EU- Flüchtlingsquoten eine Schlappe für Ungarn und die Slowakei ab. Generalanwalt Yves Bot empfahl am Mittwoch, die Klagen der beiden Länder gegen die Umverteilung von Migranten aus Italien und Griechenland abzulehnen, weil das Abkommen „wirksam und in verhältnismäßiger Weise“ dazu beitrage, dass Griechenland und Italien die Folgen der Flüchtlingskrise von 2015 bewältigen können. Meistens folgen die Luxemburger Richter der Empfehlung ihres Gutachters. Ein Urteil dazu könnte ab September fallen.

Droht Orbans Flüchtlingspolitik vor dem EuGH zu scheitern?
Foto: APA/Erwin Scheriau, AFP/Thierry Charlier

Die Regierungen in Budapest und Bratislava klagten gegen den Beschluss vom September 2015 zur Umverteilung von bis zu 120.000 Flüchtlingen. Sie waren damals ebenso wie Tschechien und Rumänien im Kreis der EU- Staaten überstimmt worden.

 

27.07.2017 – 1301
http://www.krone.at/oesterreich/massen-grenzuebertritte-waren-eindeutig-illegal-eugh-zur-asylkrise-story-580408

siehe auch
Video:  EuGH bestätigt Asylregeln Dublin in der EU

 Tags: Wirtschaftsflüchtlinge – EuGH Urteile – Gesetze Österreich – Asylwerber – Menschenhandel