Appell an Justizminister Dr. Josef Moser – Fall Thomas Claricini

Video-Vollversion unzesurierte Pressekonferenz Liste Jetzt inkl. Fragen von Journalisten u. Betroffenen!
Appell an Justizminister Dr. Josef Moser (ehemaliger Rechnungshofpräsident) von Rechtsanwalt Dr. Adrian Hollaender.

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Die Kompetenzen  von Jugendwohlfahrt (Jugendamt) wurden von der FPÖ-ÖVP-Regierung vom Bund an die Länder (einzelnen Bundesländer Österreichs) abgegeben, siehe auch Kompetenzbereinigung. Konkret soll der Artikel 12 der Bundesverfassung gänzlich abgeschafft werden.

Zitat FM4: https://youtu.be/hU2wyDPRiSY?t=1972
„Wie kann es sein das Grundrechte Ländersache sind? Wir reden über Kinderrechte über Menschenrechte. Wir reden über Menschenwürde, es passt alles zum Thema UN-Kinderrechtskonvention, wie geht das in einem Rechtsstaat das dies Ländersache ist?
Das verstehe ich nicht, für mich ist das als Vater nicht nachvollziehbar….“

Zitat Sprecher des Verein Opferoffensive:
“ … Es wurde Vorgetragen an die zuständige Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek (ÖVP), dass die Staatsanwaltschaft sehr oft gar nicht ermittelt und sich quasi so selbst zum Richter machen, ohne es zu prüfen…
… In Deutschland gibt es im Staatsgrundgesetz Nr. 20 „Das Widerstandsrecht“. Der Staatsbürger hat dann ein Recht auf Widerstand, wenn Demokratie und Rechtsstaat ausgehebelt sind, oder ausgehebelt werden…“

Zitat Rechtsanwalt Dr. Adrian Holänder:
„Das was sie ansprechen die Entfremdung ist ein ganz wesentlicher Punkt. Parential Alienation Syndrom „PAS“ wurde schon vor einiger Zeit im Parlament als Entschliessungsantrag gefordert, dass dies ein Straftatbestand werden möge…
… abgesehen davon ist Parential Alienation Syndrom jetzt schon in vielen Länder als Körperverletzung anerkannt, dass heißt man könnte es schon jetzt mit dem bestehenden Strafgesetz als Köperverletzung verfolgen…“ 

Zitat vom Vorstand Väter ohne Rechte:
… in Brasilien sind es 5 Jahre …

… Kindesentfremdung ist ein Verbrechen, was wir nie wieder gut machen können…“

Komentare+Fragen: https://youtu.be/hU2wyDPRiSY?t=1972

Artikel Väter ohne Rechte:

Liste JETZT übt massive Kritik an der Jugendwohlfahrt / Fallbeispiel Thomas Claricini

Die Liste JETZT veranstaltete am 23.01.2019 eine Pressekonferenz mit dem Titel: „Sie nennen es Kindeswohl“ in deren Parteizentrale. Betroffener Vater und VoR-Mitglied Thomas Claricini und seine rechtsfreundliche Vertretung Dr. Adrian Hollaender waren anwesend. Geführt wurde sie von Dr. Peter Kolba, Leiter des Bürgerbüros. Zahlreiche Medien waren vertreten, es gab mehrere Veröffentlichungen in reichweitestarken Medien.

Bericht in der Kronen Zeitung
Bericht in der Presse
Bericht in der Kleinen Zeitung
Bericht Salzburger Nachrichten
Bericht ORF

Dr. Peter Kolba skizzierte eine Reihe von Missständen bei der Jugendwohlfahrt. Unter anderem die verdächtig hohe Zahl von 13.740 Fremdunterbringungen in Österreich. In Deutschland ist die Anzahl gemessen an der Bevölkerungszahl nur halb so hoch!

Pressemappe Liste JETZT Sie nennen es Kinderwohl zum Download

Herr Kolba spricht bei der Pressekonferenz von 180 Fällen die dem Projekt „TATORT Jugendamt“ übermittelt wurden, VoR hat von Mitarbeitern und Nationalratsabegordneten der Liste JETZT mehrmals eine deutlich höhere Zahl genannt bekommen.

Herr Kolba verweist ebenso auf den Sonderbericht der Volksanwaltschaft, den Bericht des Rechnungshofes und den Bericht des Österreichischen Institutes für Familienforschung zum Thema, welche nachfolgend aufgeführt sind:

Sonderbericht der Volksanwaltschaft „Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen“
Bericht des Rechnungshofes zur Familiengerichtsbarkeit
Endbericht Evaluierung KindRamRäg2013 ÖIF

FALLBEISPIEL Thomas Claricini

Dieser Fall ist geprägt von einer so großen Fülle an absurden, rechtswidrigen Entscheidungen, unterlassenen Erhebungen, einseitigen Beurteilungen uvm. seitens der zuständigen Richterin des Bezirksgerichts Döbling, Frau Mag. Sigrid Gomsi dass der Vater die Öffentlichkeit als notwendiges Mittel zur Wahrung der Rechte der gemeinsamen Tochter gewählt hat. Herr Kolba sprach in der Pressekonferenz davon, dass das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, also das Rekursgericht, die Richtern regelrecht „abwatschte“. Wer sich den Beschluss (ab Seite 8) durchliest, kommt aus dem Staunen nicht heraus. Im Anschluss ist der komplette Rekursentscheid einsehbar.

wesentliche Eckpunkte der Chronologie:

nach der Geburt des Kindes 2011 wurde eine Gemeinsame Obsorge (GO) vereinbart
nach Auflösung der häuslichen Gemeinschaft stellt die Mutter einen Antrag auf Alleinige Obsorge
12/2011 Mutter unterzeichnet eine Widerrufs- und Unterlassungsvereinbarung wegen diverser Falschbeschuldigungen
08/2012 weiterhin GO, Hauptaufenthalt bei der Mutter, Kontaktregelung
01/2017 Antrag des Vaters auf Doppelresidenz
07/2017 Erziehungsberatung für beide Eltern, Mutter verschleppt bis dato (!) die Termine,
modifiziertes Kontaktrecht
08/2017 JWF Stellungnahme, Empfehlung Obsorgeübertragung an die Mutter ohne ausreichende Begründung und Empfehlung keine Kontaktausweitung
10/2017 Antrag Vater Kontaktausweitung
03/2018 Rekursentscheid des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen
10/2018 Bestellung Sachverständige
12/2018 Einschaltung Koruptionsstaatsanwaltschaft wegen Verdacht des Amtsmissbrauchs und Betrug durch widerrechtliche Inanspruchnahme und Gewährung von Verfahrenshilfe
01/2019 Bestellung andere Sachverständige

Der Umfang der Fehlbeurteilungen und der Richterin rechtfertigt aus der Sicht von VoR eine Befangenheit der zuständigen Richterin.

Hinzu kommt, dass der Mutter rechtswidrig Punkte in der Verfahrenshilfe zugestanden werden die sie gar nicht beantragt hat. Auch hier überschreitet die Richterin die Grenzen der Objektivität. Der Vater meldete Beschwerde bei der zuständigen Revisorin an. Die Revisorin rekursierte selbstständig im Namen des Bundes am BG Döbling, stimmte aber letztlich der Gewährung der Übernahme der Gutachterkosten zu?!

Rekurs zur Verfahrenshilfe zum Nachlesen

Nur einige exemplarische Beispiele:

kompletter Rekursentscheid zum Nachlesen


Thomas Claricini erwähnt auch Väter ohne Rechte (VoR), welche ihn besonders durch Edith Schützenhofer unterstützend zur Seite stand! Herzlichen Dank an Edith für dieses außergewöhnliche ehrenamtliche Engagement und Thomas für die Erwähnung im Auftrag unserer Kinder!

http://www.vaeter-ohne-rechte.at/liste-jetzt-uebt-massive-kritik-an-der-jugendwohlfahrt/ 

Tags: Appeal to Justice Minister – journalists u. Affected – Youth Welfare Office – federal government – Austrian states – children’s rights over human rights – father – democracy – rule of law are undermined – criminal offense – child welfare – Kompetenzbereinigung Kinder- und Jugendhilfe

Heimopferrente jetzt bei privaten Heimen u. Krankenhäusern!

Missbrauchsopfer gegen Republik und Kirche Erbrochenes essen, nackt stehen, Schläge: Das sind nur einige der Misshandlungen, die Kinder ertragen mussten. Die Betroffenen kämpfen bis heute um Anerkennung.

orf, am 24-09-2018
Tags: Volksanwaltschaft HOG – Kinderheim -Heimkinder – Heimopferrentengesetz – Verbrechensopfergesetz
Familienrecht Familie – Kindesmissbrauch – Gesetze Österreich – Gewalt – Missbrauch mit dem Missbrauch – Jugendamt – Jugendwohlfahrt – MA11 – Kindesabnahme Gefährdungsmeldung – Kindeswohlgefährdung – Menschenrechtsverletzung – Obsorge – Pension – psychische Gewalt – Video

Kritik an FPÖ HC Strache, Herbert Kickl und ÖVP Sebastian Kurz:

WARUM hier der ORF ständig in den Radio-Nachrichten sagt, dass  Taxis ausgenommen sind von dieser Regelung, ist mir ebenso ein Rätsel, liebe ÖVP FPÖ Regierung?

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Kritik an Sebastian Kurz HC Strache Kinderschutz

Kritik an FPÖ HC Strache, Herbert Kickl und #ÖVP Sebastian Kurz:
1. Strafe viel zu niedrig, 500 Euro sollte einem der #Kinderschutz schon Wert sein!
2. Schwangere wurden vergessen!

Liebe Familienministerin Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß und ehrenwerte Staatssekretärin im Bundesministerium für Inneres Mag. Karoline Edtstadler wo ist hier die Verhältnismässigkeit,
eine auf die Straße weggeworfene Zigarette (Wien) kostet auch 50,- Euro, hier ist aber niemand gefährdet!

Eine Kindeswohlgefährdung auch von Schwangere sollte hier  wesentlich höher bestraft werden,

dieser Kinderschutz, Opferschutz sollte einen deutlich höheren Stellenwert einnehmen!

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 2-6-2018

Tags: Gesetze Österreich – Rauchverbot Auto- Verwaltungsstrafe – Taxi – Opferschutz – Kinderschutz  – Kindeswohlgefährdung – Polizei

Pädo-Netzwerk – Bundeswehrsoldat gesteht satistischen Kindesmissbrauch

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8 Verdächtige –  Video: Erste Verurteilung im Prozess am Landesgericht Freiburg

Artikel:

Soldat gesteht Missbrauch in Pädophilen-Prozess

Freiburg

Vor dem Freiburger Landgericht hat ein Soldat den Missbrauch eines Kindes gestanden.
Bild: Patrick Seeger, dpa
 Ein Bundeswehrsoldat hat gestanden, einen neun Jahre alten Jungen zweimal vergewaltigt zu haben.
Von Reue soll beim Geständnis keine Spur gewesen sein.

Ein Bundeswehrsoldat hat den sexuellen Missbrauch eines Jungen aus dem Raum Freiburg gestanden. Der 50 Jahre alte Stabsfeldwebel habe die Taten im nichtöffentlichen Teil der Verhandlung eingeräumt, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin vor dem Freiburger Landgericht.

Er habe zugegeben, den Jungen gemeinsam mit dessen Stiefvater zweimal vergewaltigt zu haben. Die Taten wurden den Angaben zufolge gefilmt, die Aufnahmen an andere weitergeleitet.

Insgesamt gibt es acht Verdächtige

Der heute neun Jahre alte Junge aus Staufen bei Freiburg war der Anklage zufolge mehr als zwei Jahre lang von Männern aus dem In- und Ausland vergewaltigt worden. Die 48 Jahre alte Mutter des Jungen und ihr 39 Jahre alter Lebensgefährte hätten ihn hierfür im Internet angeboten. Es gibt insgesamt acht Verdächtige. Der Soldat ist der zweite von ihnen, der in Freiburg vor Gericht steht. Ein Urteil soll es in seinem Fall noch im Mai geben (Az.: 6 KLs 160 Js 33561/17).

Die Verbrechen an dem Kind seien mit großer Brutalität und Grausamkeit begangen worden, sagte die Chefermittlerin der Polizei, die als Zeugin aussagte. Es sei beschimpft und gedemütigt worden. Einer der Filme, auf dem die Taten zu sehen sind, wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit gezeigt. „Der Film ist so schrecklich, dass er kaum zu ertragen ist“, sagte die Polizeibeamtin.

Der Bundeswehrsoldat ist vorläufig des Dienstes enthoben

Festgenommen wurde der Soldat im vergangenen Oktober in seiner Kaserne der deutsch-französischen Brigade in Illkirch-Graffenstaden bei Straßburg im Elsass. Nach Angaben des Heeres ist er vorläufig des Dienstes enthoben und darf keine Uniform mehr tragen.

Nach dem jahrelangen Missbrauch eines Kindes bei Freiburg ist das erste Urteil gesprochen. Prozesse gegen weitere Verdächtige beginnen in den nächsten Monaten.
Video: dpa

Bei dem Mann seien Unmengen kinderpornografischen Materials gefunden worden, sagte die Polizistin. Dabei gehe es auch um sexuellen Missbrauch von Babys, um Fesselungs- und Tötungsfantasien sowie um weitere sadistische Verbrechen an Kindern. Dies seien Vorlieben des Angeklagten, außerdem gebe es Hinweise auf mögliche frühere Taten. Zudem seien bei ihm eine Waffe sowie Seile gefunden worden.

Im April wurde im Freiburger Missbrauchsfall der erste Angeklagte verurteilt. Der 41 Jahre alte Deutsche wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt.
Bild: Patrick Seeger, dpa (Archiv)

Wegen sexueller Verfehlungen sei er in der Bundeswehr bereits auffällig gewesen und habe sich vor einem Truppengericht verantworten müssen, erläuterte die Polizistin. Er sei aber im Dienst geblieben. Seine Militärkollegen hätten nach deren eigener Aussage nichts von den Verbrechen gewusst.

„Die Rechte des betroffenen Kindes wurden bewusst mit Füßen getreten“, erklärte Staatsanwältin Nikola Novak. Bei seinem Geständnis habe der Mann keine Reue oder Anteilnahme gezeigt. Zudem habe er Verantwortung für die Taten auf andere geschoben. Er habe an dem ihm unbekannten Jungen „sadistische Verbrechen“ begangen und führe ein Leben „abseits der Norm“. Ziel müsse sein, die Gesellschaft vor ihm zu schützen, sagte Novak. Die Anklage wolle daher neben einer langjährigen Haftstrafe vor allem Sicherungsverwahrung erreichen.

(dpa)

https://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Soldat-gesteht-Missbrauch-in-Paedophilen-Prozess-id51070606.html
Video (ZDF 12-4-2018, Urteil im Pädophilen-Fall in Freiburg vom 18-4-2018):
Analyse von Gerichtsreporterin Giesela Friedrichsen

Urteil: 10 Jahre Haft und anschließend  Sicherheitsverwahrung

In Freiburg steht der erste von insgesamt acht Verdächtigen wegen schwerem sexuellen Missbrauchs eines 9jährigen vor Gericht. Der Junge soll von seiner Mutter und ihrem Freund jahrelang missbraucht und im Internet Pädophilen angeboten worden sein.
Der Stabsfeldwebel habe das Kind zwei Mal vergewaltigt, sagte Staatsanwältin Nikola Novak am Montag vor dem Landgericht Freiburg beim …

Der 50 Jahre alte Stabsfeldwebel habe die Taten im nichtöffentlichen Teil der Verhandlung eingeräumt, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin vor dem Freiburger Landgericht.

Tags: Staufen- Opfervertreterin Katja Ravat

Medikamentenversuche an Heimkindern

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Kindesmissbrauch und Menschnerechtsverletzungen in Kinderheimen

Facebook-Video: Medikamentenversuche an ehemaligen Heimkindern

Tags: Gewalt – Missbrauch mit dem Missbrauch – Internate – Jugendamt – Kinderrechte – Kindesabnahme Gefährdungsmeldung – Kindesmissbrauch – Kindeswohlgefährdung

Ehescheidung eskaliert – Polizist – Nötigung, gefährlicher Drohung und Körperverletzung

„Ich geb’ dir noch zwei Tage, wenn du dann nicht da bist, blas’ ich dich um.“

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Wenn die Polizei zur Waffe greift – © APA (Sujet)

Artikel:

Ehefrau überwacht: Polizist verurteilt

In Graz ist am Montag ein Polizist zu einem Jahr teilbedingter Haft verurteilt worden.
Der Mann soll seine Ehefrau überwacht und mit dem Tod bedroht haben.
Vor Gericht zeigte er sich nur bedingt einsichtig.

Eineinhalb Jahre lang soll der Polizist seine Frau mit seiner Eifersucht gequält haben. Seine Frau hatte seiner Meinung nach immer wieder Kontakte zu anderen Männern. Eine Kur-Bekanntschaft schrieb ihr „300 bis 400 SMS im Monat“, wie der Angeklagte vor Gericht schilderte. Darin sollen Texte wie „Hi Bärli“ und „100.000 Bussi“ gestanden sein.

Frau wollte nur die Scheidung

„Haben Sie etwas Bedrohliches gesagt?“, wollte der Richter am Montag wissen. „Das hat sie vielleicht so empfunden“, zeigte sich der Angeklagte keiner Schuld bewusst. Geständig war er nur in Bezug auf ein Telefonat, das aber aufgezeichnet wurde und somit belegbar war. Darin kündigte er an: „Ich geb’ dir noch zwei Tage, wenn du dann nicht da bist, blas’ ich dich um.“

Die Drohungen und die Suizidgefahr, die von dem Mann ausgingen, reichten aus, um ihn in Haft zu nehmen. Die Ehefrau kam als Zeugin und erklärte, sie wolle nur die Scheidung, sonst gar nichts. Ihren Mann im Gerichtssaal sehen wollte sie auch nicht, daher wurde er vor ihrer Aussage hinausgebracht.

Weisung zur Psychotherapie

„Die Ehe war so schlecht und recht wie jede Ehe nach 20 Jahren“, meinte Verteidiger Hans Lehofer und stellte die Frage, wer das Opfer sei. Sein Mandant würde bei einer Scheidung „praktisch alles verlieren“. „Er ist sowieso schon vernichtet und er ist der, über den gelacht wird“, so der Anwalt.

Der Richter verurteilte den Polizisten wegen versuchter Nötigung, gefährlicher Drohung und Körperverletzung zu einem Jahr Haft, wovon nur ein Monat unbedingt verhängt wurde. Diese Zeit hat er durch die U-Haft verbüßt, daher konnte er nach der Verhandlung nach Hause gehen. Er bekam allerdings noch die Weisung mit, sich einer Psychotherapie zu unterziehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Entziehung der Obsorge bei gewalttätigen Kindern

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Attacke durch Kinderbande in Wels: Entziehung der Obsorge bei gewalttätigen Kindern

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Bestürzt zeigen sich Sicherheitsreferent Vizebürgermeister Gerhard Kroiß und Vizebürgermeisterin Christa Raggl-Mühlberger als zuständige Referentin für die Kinder und Jugendhilfe über die Attacke einer Kinderbande in der Freizeitanlage Wimpassing.

Wie die LPD OÖ mitteilte, kam es bereits am 11.3.2018 in der Freizeitanlage Wimpassing zu einer Rauferei unter Kinder bzw. Jugendlichen, bei der ein 12-jähriger die anderen Kinder sogar mit einem Messer bedrohte. Bei den aggressiven Angreifern handelt es sich großteils um Kinder tschetschenischer Herkunft.

Ein derartiger Vorfall stellt eine grobe Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern dar und muss Konsequenzen nach sich ziehen. Eine Möglichkeit wäre die Entziehung der Obsorge für die Eltern derart gewalttätiger Kinder. Ebenso wird erneut die Forderung der Entziehung der Wohn­beihilfe für Integrationsverweigerer in den Raum gestellt, um auch Maßnahmen zu setzen, die Wir­kungen zeigen. Auch eine Heranziehung der Eltern derart gewaltbereiter Kinder und Jugend­­licher zu Sozialstunden wäre eine Lösung, um zu zeigen, dass eine Gesellschaft Gewalt nicht einfach hinnimmt.

Immer wieder ersucht die Stadt Wels um mehr Polizei im öffentlichen Raum und bei derartigen Fällen sieht man, wie aktuell diese Forderung ist. Zusätzlich wird es notwendig sein, die Präventionsoffensive gemeinsam mit der Polizei zu erweitern. Bereits jetzt nimmt sich das Quartier Gartenstadt verstärkt tschetschenischer Jugendlicher an und versucht zu vermitteln, dass Gewalt kein legitimes Mittel zur Problemlösung sei. Hier muss man noch rascher Maßnahmen setzen um die kriminelle Entwicklung dieser Kinder zu stoppen. Gleichzeitig ist bei derartig groben Verletzungen der Aufsichtspflicht, wo bereits ein 12-jähriger als polizeilich amtsbekannt geführt wird, der Entzug von Sozialleistungen notwendig.

Vizebürgermeister Gerhard Kroiß: Erziehungsberechtigte, die es zulassen, dass bereits Kinder mit Messer bewaffnet andere Kinder attackieren, tragen die volle Verantwortung für deren Handlungen und gehören strengstens bestraft.

Vizebürgermeisterin Christa Raggl-Mühlberger: Eltern, deren Kinder bereits in diesem frühen Alter zu Gewalttätigkeit neigen, muss die Obsorge und Sozialleistungen entzogen werden, um solchen Entwicklungen entgegen zu steuern.

 

Quelle: Stadt Wels, 14 Mär16:192018 von Gerhard Repp Print This Article

 http://www.regionews.at/newsdetail/Attacke_durch_Kinderbande_in_Wels_Entziehung_der_Obsorge_bei_gewalttaetigen_Kindern-176986
Tags: Jugendamt – Wien Oberösterreich Niederösterreich Salzburg Tirol Kärnten Steiermark Burgenland Vorarlberg – Flüchtlinge – Asylwerber – Tschetschene – Erziehung – Kindererziehung – Familienrecht – Kindeswohl – Gesetze Österreich – Jugendwohlfahrt – Justiz – Kindesabnahme Gefährdungsmeldung 

7 jähriger Schüler sticht Lehrerin nieder – Polizei verheimlicht Tat

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„Dramatik herabstufen“

Bub sticht Lehrerin nieder – Polizei verheimlicht Tat

 

Symbolbild – Bild: Kein Anbieter/iStock

Große Aufregung rund um einen Vorfall an einer deutschen Schule. Dort stach ein Siebenjähriger auf seine Lehrerin ein, die Polizei schwieg zu der Tat.

Der Vorfall geschah bereits am 6. März in einer Volksschule in Nimburg (Baden-Württemberg). Dass die Sache erst jetzt bekannt wurde, ist Teil der Aufregung darum.

Ein siebenjähriger Bub attackierte seine Lehrerin mit einem zehn Zentimeter langen Messer. Er muss wütend gewesen sein, weil die Pädagogin ihn zuvor wegen dauernden Störens aus der Klasse geschickte hatte.

Dann ging sie hinterher und bekam die Klinge in den Bauch. Das Messer hatte der Bursche vermutlich aus dem Bastelraum mitgenommen.

Polizei schweigt

Von den folgenden Ermittlungen drang absolut nichts an die Öffentlichkeit. Man habe es deshalb nicht bekannt gegeben, weil man „die Dramatik herabstufen“ wollte. Die zuständige Sozialbehörde „bedauert“ den Vorfall, weist aber darauf hin, dass die Frau nur „oberflächliche Verletzungen“ erlitten habe.

Das ärgert die betroffene Lehrerin laut „Bild“-Zeitung sehr. Sie will nicht, dass der Angriff so „verharmlost wird“. Seit der Tat ist sie im Krankenstand, leidet an Panikattacken.

Lehrerin warnte, Behörde tat nichts

Weiters brisant: Bereits im Jänner warnte die Frau vor dem aggressiven Siebenjährigen. In einem Brief an das Schulamt schrieb sie: „Aufgrund der täglichen Vorfälle (Beißen und Schlagen von Mitschülern und Lehrern, Zerschlagen des Lineals auf dem Kopf eines Mitschülers, Werfen von Stühlen..) und seiner stetigen Unberechenbarkeit fühle ich mich nicht mehr in der Lage, für die Sicherheit meiner Schüler zu garantieren.“ Darauf hat die Schulbehörde nicht reagiert.

Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich ebenfalls im März in der Nähe von Freiburg. Auch da stach ein siebenjähriger Schüler nach einem Streit auf seine Lehrerin ein.

(red) ,18.03.2018, 08:27

http://m.heute.at/welt/news/story/53363504
Tags: Gewalt – Deutschland – Entfremdung – Islamisierung – Radikalisierung – Gehirnwäsche

Vergewaltigung durch Afrikaner – Studentin u. Freund unter Todesangst!

„You come out, bitch, I wanna fuck you“ Afrikaner mit Machete vergewaltigte Studentin. Freund musste hilflos zusehen, rief die Polizei.

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Artikel: 

Prozess um Siegauen-Vergewaltigung Beamte geben Einblick in das Grauen der Tatnacht

Prozess Bonn Vergewaltigung Siegaue

Der 31-Jährige aus Ghana muss sich wegen Vergewaltigung und schwerer räuberischer Erpressung vor dem Bonner Landgericht verantworten.

Foto: dpa

Bonn –

Es war bereits nach Mitternacht. Das junge Paar, das in der Nacht zum 2. April 2017 in den Bonner Siegauen ihr Zelt aufgeschlagen hatte, hörte noch etwas Musik zum Einschlafen.

Ansonsten war es totenstill. Bis die beiden Studenten eine laute, aggressive Stimme hörten. Zunächst dachten sie noch, es könnte einer sein, der sich über das „wilde Zelten“ aufregen wollte, dann jedoch hörten sie das Reißen eines Stoffes, sahen wie eine Machete ihr Zelt aufschlitzte.

Von oben schaute – im Schein der Taschenlampe – ein schwarzes Gesicht auf sie herab und forderte die Studentin auf, rauszukommen: „You come out, bitch, I wanna fuck you“. Sie versuchten, ihn mit ihrem restlichen Geld (sechs Euro), auch mit einer Bluetooth-Box, zu besänftigen. Der Fremde mit der Waffe nahm beides – von der Frau wollte er dennoch nicht lassen. Schließlich zerrte er sie raus und vergewaltigte sie vor dem Zelt.

Polizisten berichten von der Tatnacht

Eine Ahnung von dem Grauen, das das Paar in der Nacht erlebt haben muss, gaben am Montag im Bonner Vergewaltigungsprozess gegen einen 31-jährigen Schwarzafrikaner zwei Bonner Kripobeamte. Sie hatten noch in der Nacht die beiden Camper vernommen. „Ich war sehr überrascht“, erinnerte sich die 37-jährige Polizistin. Die 23-jährige Studentin, obwohl gerade Opfer eines Verbrechens geworden, schien mir „glücklich, freudig, ja sogar gut gelaunt.“ Schnell jedoch sei ihr klar geworden: „Sie war nur glücklich, weil sie beide noch am Leben sind.“ In Wahrheit habe sie unter Schock gestanden.

Trotz Todesangst um sich und ihren Freund habe die 23-Jährige geistesgegenwärtig reagiert, als sie sich entschied, sich nicht zu wehren. So ergab sie sich dem „schwarzen Monster“, ihren Freund beschwor sie noch beim Verlassen des Zeltes, das Schweizer Messer stecken zu lassen und die Polizei zu rufen.

Schließlich flehte sie den Vergewaltiger an, sie beide nicht zu töten, wenn er fertig ist: „We want to stay alive“, soll sie gesagt haben. „Please leave us.“ Tatsächlich zog der Angeklagte sich an und verschwand in der Nacht.

Studentin zitternd zusammengebrochen

Nach der zweistündigen Vernehmung, so die Kripobeamtin, sei die Studentin regelrecht zusammengebrochen; als sie vom Schlimmsten erzählt hat, habe sie furchtbar gezittert. Ihr Freund, der parallel von einem 56-jährigen Kollegen vernommen wurde, berichtete von seiner Hilflosigkeit und quälte sich mit der Frage, ob er in dieser Nacht alles richtig gemacht habe. Zwar sei auch er „froh gewesen, dass er mit heiler Haut rausgekommen“ ist, aber seine Zweifel, so der Beamte, seien schwer nur zu besänftigen gewesen.

Der Angeklagte – immer noch, wie am ersten Verhandlungstag, an Händen und Füßen gefesselt – hörte sich die Zeugenaussagen gestern gelangweilt oder genervt an.

Ausgerastet war der Ghanaer, der nach eigenen Angaben aus seiner Heimat geflüchtet ist, weil er seinen Schwager erschlagen haben soll, nur zu Beginn des dritten Prozesstages: Er weigerte sich, den gynäkologischen Bericht von zwei Ärztinnen anzuhören, die in der Nacht noch Spuren der Vergewaltigung gesichert hatten. „Ich will diesen Nonsens nicht hören“, brüllte er auf Englisch. „Das ist alles Müll, Blödsinn. Bringt mir das Mädchen, das solche Sachen erzählt.“ Der Ghanaer wurde erst ruhig, als Kammervorsitzender Dr. Marc Eumann ihm drohte, ihn „unten in der Zelle zwischen zuparken, wenn er nicht endlich still ist“.

Die Opfer sollen in den nächsten Prozesstagen als Zeugen gehört werden. Nicht auszuschließen jedoch, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Bei der jungen Frau ist das sogar sicher. Es soll ihnen – sechs Monate nach dem Verbrechen – nicht gut gehen.

 

Ulrike Schödel, 

– Quelle: http://www.rundschau-online.de/28555866 ©2017
Tags: Flüchtling – Missbrauch – Asylwerber – Gewalt – Vergewaltigung – Todesangst – Prozess – Strafverfahren – Gericht – Körperverletzung

+ + + Frauen sollen nicht alleine joggen gehen + + + Polizei-Warnung!

Täter südländischen Typs, also vermutlich ein Asylwerber bzw. Flüchtling.

Durch die unfassbare Gewalt dieser brutalen Vergewaltigung musste die Frau notoperiert werden.

Danke, Frau Angela Merkel für ihre grenzenlose „Welcome Flüchtlingspolitik“, alle Flüchtlinge uneingeschränkt nach Deutschland und somit nach Europa zu lassen!

Polizei: "Frauen sollen nicht alleine joggen gehen"
Polizei: „Frauen sollen nicht alleine joggen gehen“

Admin Familie & Familienrecht – family law germany austria, 3.Sept. 2017 

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Artikel:

Leipzig Polizei rät nach brutaler Vergewaltigung von Joggerin zur Vorsicht

 Symbolbild Polizeiabsperrung
dpa Nach der brutalen Vergewaltigung einer Joggerin in Leipzig sucht die Polizei weiter nach dem Täter (Symbolbild)

Eine Joggerin wird unweit des Leipziger Zoos so brutal vergewaltigt, dass sie notoperiert werden muss. Die Polizei hofft bei der Fahndung auf Mithilfe aus der Bevölkerung – und rät Jogger zur Vorsicht.

„Wer alleine joggt, sollte seine Umgebung momentan verstärkt wahrnehmen, nach dem Überholen auch einen Blick zurückwerfen. Wer die Möglichkeit dazu hat, sollte zu zweit joggen gehen“, sagte Polizeisprecher Uwe Voigt dem „Stern“.

Die Polizei hofft nach wie vor auf Mithilfe aus der Bevölkerung. Gesucht werde laut Polizei

  • ein mittelgroßer, etwa 25 bis 35 Jahre alter Mann
  • mit dunklen Haaren,
  • kurzem, ungepflegtem Bart
  • und stämmiger Figur

Polizei prüft Zusammenhang mit anderen Delikten

Laut Polizei hatte er der Joggerin am Freitagvormittag im Rosental, einem auch bei Spaziergängern beliebten parkartigen Teil des Auenwaldes in Leipzig, aufgelauert. Er habe sie zu Boden gerissen, auf eine Wiese gezerrt und dort vergewaltigt. Dabei schlug und trat er ihr so heftig ins Gesicht, dass sie im Krankenhaus notoperiert werden musste.

Nach Beschreibungen der Joggerin war der Täter südländischen Typs und vermutlich mit einer grauen, knielange Hose, einem Hemd mit blau-grünen Karos und einer leichten Jacke bekleidet. Auf dem Kopf habe er ein Basecap in gedeckter Farbe getragen.

Das Opfer war laut Polizei deutlich über 50 Jahre alt, genaue Angaben machte der Sprecher nicht. Einen derart brutalen Angriff habe es schon lange nicht mehr gegeben. Es werde aber geprüft, ob es Zusammenhänge mit zwei Delikten vor wenigen Tagen gebe. Dies werde aber erschwert, weil bei diesen Fällen eine genauere Personenbeschreibung fehle.

cwe/mit dpa, Sonntag, 03.09.2017, 08:00

http://www.focus.de/panorama/welt/leipzig-polizei-raet-nach-brutaler-vergewaltigung-von-joggerin-zur-vorsicht_id_7546006.html

Tags: Vergewaltigung – Gewalt – Flüchtlinge – Asylwerber -Frauen – Joggerin