Appell an Justizminister Dr. Josef Moser – Fall Thomas Claricini

Video-Vollversion unzesurierte Pressekonferenz Liste Jetzt inkl. Fragen von Journalisten u. Betroffenen!
Appell an Justizminister Dr. Josef Moser (ehemaliger Rechnungshofpräsident) von Rechtsanwalt Dr. Adrian Hollaender.

Select another language! (PC users see above the logo „Translate“)

english (Google Translation) Italia – (traduzione di Google)

France (traduction Google) ПЕРЕВЕСТИ на Английски

Die Kompetenzen  von Jugendwohlfahrt (Jugendamt) wurden von der FPÖ-ÖVP-Regierung vom Bund an die Länder (einzelnen Bundesländer Österreichs) abgegeben, siehe auch Kompetenzbereinigung. Konkret soll der Artikel 12 der Bundesverfassung gänzlich abgeschafft werden.

Zitat FM4: https://youtu.be/hU2wyDPRiSY?t=1972
„Wie kann es sein das Grundrechte Ländersache sind? Wir reden über Kinderrechte über Menschenrechte. Wir reden über Menschenwürde, es passt alles zum Thema UN-Kinderrechtskonvention, wie geht das in einem Rechtsstaat das dies Ländersache ist?
Das verstehe ich nicht, für mich ist das als Vater nicht nachvollziehbar….“

Zitat Sprecher des Verein Opferoffensive:
“ … Es wurde Vorgetragen an die zuständige Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek (ÖVP), dass die Staatsanwaltschaft sehr oft gar nicht ermittelt und sich quasi so selbst zum Richter machen, ohne es zu prüfen…
… In Deutschland gibt es im Staatsgrundgesetz Nr. 20 „Das Widerstandsrecht“. Der Staatsbürger hat dann ein Recht auf Widerstand, wenn Demokratie und Rechtsstaat ausgehebelt sind, oder ausgehebelt werden…“

Zitat Rechtsanwalt Dr. Adrian Holänder:
„Das was sie ansprechen die Entfremdung ist ein ganz wesentlicher Punkt. Parential Alienation Syndrom „PAS“ wurde schon vor einiger Zeit im Parlament als Entschliessungsantrag gefordert, dass dies ein Straftatbestand werden möge…
… abgesehen davon ist Parential Alienation Syndrom jetzt schon in vielen Länder als Körperverletzung anerkannt, dass heißt man könnte es schon jetzt mit dem bestehenden Strafgesetz als Köperverletzung verfolgen…“ 

Zitat vom Vorstand Väter ohne Rechte:
… in Brasilien sind es 5 Jahre …

… Kindesentfremdung ist ein Verbrechen, was wir nie wieder gut machen können…“

Komentare+Fragen: https://youtu.be/hU2wyDPRiSY?t=1972

Artikel Väter ohne Rechte:

Liste JETZT übt massive Kritik an der Jugendwohlfahrt / Fallbeispiel Thomas Claricini

Die Liste JETZT veranstaltete am 23.01.2019 eine Pressekonferenz mit dem Titel: „Sie nennen es Kindeswohl“ in deren Parteizentrale. Betroffener Vater und VoR-Mitglied Thomas Claricini und seine rechtsfreundliche Vertretung Dr. Adrian Hollaender waren anwesend. Geführt wurde sie von Dr. Peter Kolba, Leiter des Bürgerbüros. Zahlreiche Medien waren vertreten, es gab mehrere Veröffentlichungen in reichweitestarken Medien.

Bericht in der Kronen Zeitung
Bericht in der Presse
Bericht in der Kleinen Zeitung
Bericht Salzburger Nachrichten
Bericht ORF

Dr. Peter Kolba skizzierte eine Reihe von Missständen bei der Jugendwohlfahrt. Unter anderem die verdächtig hohe Zahl von 13.740 Fremdunterbringungen in Österreich. In Deutschland ist die Anzahl gemessen an der Bevölkerungszahl nur halb so hoch!

Pressemappe Liste JETZT Sie nennen es Kinderwohl zum Download

Herr Kolba spricht bei der Pressekonferenz von 180 Fällen die dem Projekt „TATORT Jugendamt“ übermittelt wurden, VoR hat von Mitarbeitern und Nationalratsabegordneten der Liste JETZT mehrmals eine deutlich höhere Zahl genannt bekommen.

Herr Kolba verweist ebenso auf den Sonderbericht der Volksanwaltschaft, den Bericht des Rechnungshofes und den Bericht des Österreichischen Institutes für Familienforschung zum Thema, welche nachfolgend aufgeführt sind:

Sonderbericht der Volksanwaltschaft „Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen“
Bericht des Rechnungshofes zur Familiengerichtsbarkeit
Endbericht Evaluierung KindRamRäg2013 ÖIF

FALLBEISPIEL Thomas Claricini

Dieser Fall ist geprägt von einer so großen Fülle an absurden, rechtswidrigen Entscheidungen, unterlassenen Erhebungen, einseitigen Beurteilungen uvm. seitens der zuständigen Richterin des Bezirksgerichts Döbling, Frau Mag. Sigrid Gomsi dass der Vater die Öffentlichkeit als notwendiges Mittel zur Wahrung der Rechte der gemeinsamen Tochter gewählt hat. Herr Kolba sprach in der Pressekonferenz davon, dass das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, also das Rekursgericht, die Richtern regelrecht „abwatschte“. Wer sich den Beschluss (ab Seite 8) durchliest, kommt aus dem Staunen nicht heraus. Im Anschluss ist der komplette Rekursentscheid einsehbar.

wesentliche Eckpunkte der Chronologie:

nach der Geburt des Kindes 2011 wurde eine Gemeinsame Obsorge (GO) vereinbart
nach Auflösung der häuslichen Gemeinschaft stellt die Mutter einen Antrag auf Alleinige Obsorge
12/2011 Mutter unterzeichnet eine Widerrufs- und Unterlassungsvereinbarung wegen diverser Falschbeschuldigungen
08/2012 weiterhin GO, Hauptaufenthalt bei der Mutter, Kontaktregelung
01/2017 Antrag des Vaters auf Doppelresidenz
07/2017 Erziehungsberatung für beide Eltern, Mutter verschleppt bis dato (!) die Termine,
modifiziertes Kontaktrecht
08/2017 JWF Stellungnahme, Empfehlung Obsorgeübertragung an die Mutter ohne ausreichende Begründung und Empfehlung keine Kontaktausweitung
10/2017 Antrag Vater Kontaktausweitung
03/2018 Rekursentscheid des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen
10/2018 Bestellung Sachverständige
12/2018 Einschaltung Koruptionsstaatsanwaltschaft wegen Verdacht des Amtsmissbrauchs und Betrug durch widerrechtliche Inanspruchnahme und Gewährung von Verfahrenshilfe
01/2019 Bestellung andere Sachverständige

Der Umfang der Fehlbeurteilungen und der Richterin rechtfertigt aus der Sicht von VoR eine Befangenheit der zuständigen Richterin.

Hinzu kommt, dass der Mutter rechtswidrig Punkte in der Verfahrenshilfe zugestanden werden die sie gar nicht beantragt hat. Auch hier überschreitet die Richterin die Grenzen der Objektivität. Der Vater meldete Beschwerde bei der zuständigen Revisorin an. Die Revisorin rekursierte selbstständig im Namen des Bundes am BG Döbling, stimmte aber letztlich der Gewährung der Übernahme der Gutachterkosten zu?!

Rekurs zur Verfahrenshilfe zum Nachlesen

Nur einige exemplarische Beispiele:

kompletter Rekursentscheid zum Nachlesen


Thomas Claricini erwähnt auch Väter ohne Rechte (VoR), welche ihn besonders durch Edith Schützenhofer unterstützend zur Seite stand! Herzlichen Dank an Edith für dieses außergewöhnliche ehrenamtliche Engagement und Thomas für die Erwähnung im Auftrag unserer Kinder!

http://www.vaeter-ohne-rechte.at/liste-jetzt-uebt-massive-kritik-an-der-jugendwohlfahrt/ 

Tags: Appeal to Justice Minister – journalists u. Affected – Youth Welfare Office – federal government – Austrian states – children’s rights over human rights – father – democracy – rule of law are undermined – criminal offense – child welfare – Kompetenzbereinigung Kinder- und Jugendhilfe

Kinderschutz – Jugendamt – Kompetenz OHNE einheitliches Bundesgesetz!

Select another language! (PC users see right above the logo  „Translate“)

    english    (Google Translation)       Italia – (traduzione di Google)

    France (traduction Google)          ПЕРЕВЕСТИ на Английски

Die Regierung schiebt die Verantwortung der „Kindesabnahmen OHNE Gerichtsbeschluss“ zur Gänze an die Bundesländer ab!

Der gute Ansatz, des ehemaligen Vizekanzler und Bundesminister für Finanzen Dr. Michael Spindelegger (ÖVP) mit dem KHJG2013, ein einheitliches Bundesgesetz zur Schaffung eines österreichweiten Kinderschutzes zu schaffen, ist mit der neuen Bundesregierung jetzt wieder passé.

Die oft nur durch eine Sozialarbeiterin festgestellte Kindeswohlgefährdung der Jugendwohfahrt und deren Kindesabnahme sollte nach dem KHJG2013 (Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013) mit einem „vier Augen Prinzip“ verbessert werden. Tatsächlich wurde es im KHJG 2013 Gesetz nur eine Soll-Bestimmung.
Weitere einheitliche Regelungen in späteren Bundesgesetzen wären möglich gewesen.
So hat auch der renomierte Verfassungsexperte Robert Funk damals von einer Möglichkeit für eine österreichweite Akteneinsicht beim Jugendamt für die leiblichen Eltern gesprochen.
Durch wehementen Blokaden der  MA11 Kinder- und Jugendanwaltschaft DSA Monika Pinterits wurden jedoch weitere einheitliche Regelungen in einem Bundesgesetz, sowie deren Kontrolle durch den Bund verhindert.

Große Mängel im Kinderschutz sind seit Jahrzehnten vorhanden,

wie fehlende Akteneinsicht, Kindesabnahmen erfolgen in ganz Österreich OHNE Gerichtsbeschluss, fehlende Transparenz des Gesundheitsaktes, und finazielle Aufschlüsselung der Kosten und Einsicht für Betroffene und deren Eltern, es sind seit Jahrzehnten keinerlei Rechnungshofberichte beim Jugendamt  oder Rechnungshofprüfungen der einzelnen Jugendwohlfahrten der Bundesländer bekannt, Verantwortung der Behörden werden an freie Träger, Vereine, NGOs abgewälzt, welche wenig bis gar nicht kontrolliert werden.

Video zur fehlenden Akteneinsicht, in Österreich deto.

Die Kompetenz zwischen den Ländern ist unklar und eine übergeordnete Koordination vom Bund nicht vorhanden!

Der Fall des „schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen mit Todesfolge“ des 17 Monate alten „Luca-Elias“ in Österreich sorgte damals für große Aufregung.
Die Nichtzuständigkeit der Jugendwohlfahrt Mödling (Verdacht des Missbrauch – Bilder KH Mödling) bzw. Verantwortung wurde an die Jugenwohlfahrt Tirol abgeschoben.

Diverse Bilder des Missbrauchs am Säugling Luca-Elias welchen im Krankenhaus Mödling aufgenommen worden sind, hatten beim Jugendamt Mödling keinerlei Konsequenzen, die Verantwortung wurde abgeschoben mit dem Hinweis, an das Spital bzw. Jugendamt Tirol.

Zitat wikipedia Fall Luca:

Am 12. November 2007 brachte die NGO Resistance for Peace eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien gegen die Jugendwohlfahrtsbehörden Mödling und Schwaz ein. Es gehe um eine „Mittäterschaft bei fahrlässiger Tötung“. Die Bilder sollen im Juli im Krankenhaus Mödling aufgenommen worden sein. Am Tag darauf sprach der Anwalt des Kindesvaters, Georg Zanger in einer schriftlichen Stellungnahmen von „offenbar systematischen Misshandlungen“.[6]

. . . Der Vater von Luca habe bei seinen Interventionen am Jugendamt in Innsbruck darauf hingewiesen, dass die Mutter schon früher gegenüber seinen älteren Kindern tätlich geworden sei. Der Kindesvater habe sich dem Strafverfahren gegen die 22-Jährige und deren Lebensgefährten in Korneuburg als Privatbeteiligter angeschlossen. Darüber hinaus hat er Anzeige gegen unbekannte Täter bei der Staatsanwaltschaft Wien eingereicht, so dass das Verhalten der Verantwortlichen der Jugendämter in Mödling und in Innsbruck sowie der mit der Angelegenheit befassten Psychologen auch einer strafrechtlichen Überprüfung unterzogen werden kann.
. . . Am 25. Mai 2009 wurden die Mutter und die Sozialarbeiterin in Innsbruck im erstinstanzlichen Urteil schuldig gesprochen. Beide Strafverteidiger legten das Rechtsmittel der Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe ein. Die Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Innsbruck fand am 8. Juli 2010 statt. Die Mitarbeiterin des Jugendamtes wurde freigesprochen. Die Strafe der Mutter, ein Jahr unbedingte Haft, wurde bestätigt.[12]

https://de.wikipedia.org/wiki/Fall_Luca

Admin Familie & Familienrecht, am 22. Dezember 2018

Artikel:

Kinder- und Jugendhilfe wird „verländert“. ÖVP, FPÖ und SPÖ sorgen für Verfassungsmehrheit.

 

Jugendamt
Jugendamt

Kinder- und Jugendhilfe

Bei der Kinder- und Jugendhilfe werden die Mindeststandards künftig nicht mehr in einem Bundesgesetz geregelt, sondern durch einen Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern, die diese 15a-Vereinbarung dann in ihre neun Landesgesetze einbauen müssen. Diese wurde am 23. November bei einem Treffen der Landeshauptleute mit Verfassungsminister Josef Moser (ÖVP) auf den Weg gebracht und galt der SPÖ als Voraussetzung für ihre Zustimmung zur „Verländerung“, die eine Verfassungsänderung und damit eine Zweidrittelmehrheit erfordert.

13.12.2018
weiterlesen –>

https://kurier.at/politik/inland/nationalrat-kompetenzen-zwischen-bund-und-laendern-werden-entflochten/400353472

Zitat:
In Kraft treten soll die Verfassungsnovelle grundsätzlich ab 2020.
Bezüglich der Kinder- und Jugendhilfe ist allerdings eine spezielle Regelung vorgesehen. Die entsprechenden Kompetenzen werden erst dann zur Gänze an die Länder übertragen, wenn eine Bund-Länder-Vereinbarung zu dieser Materie vorliegt und Rechtskraft erlangt hat. Damit soll sichergestellt werden, dass es weiterhin bundesweit einheitliche Qualitätsstandards gibt. Weitere Übergangsbestimmungen sollen außerdem gewährleisten, dass keine Gesetzeslücken entstehen. Um Missinterpretationen zu vermeiden, hat der Verfassungsausschuss auch einige so genannte Aussschussfeststellungen gefasst.

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20181210_OTS0137/parlament-top-im-nationalrat-am-13-dezember-2018

Michael Häupl (mit roter Krawatte) wurde von LH Hans Niessl und den anderen Bundesländern offiziell verabschiedet. Als Abschiedsgeschenk gab’s ein Laubner-Bild.Foto: LMShochgeladen von Christian Uchann

siehe auch
https://derstandard.at/2000092108198/Landeshauptleute-einigen-15a-Vereinbarung-zur-Jugendhilfe-auf-Schiene#

 

 

 

Jugendamt in Österreich – Kritik am System der Kinderabnahmen

Frage an Fr. Herta Staffa und auch an die Jugendamtsleiter der anderen Jugendämter, Jugendwohlfahrten in den anderen Bundesländern:

Wie hoch ist die Rückführungsquote im Jahr 2017, 2016 gewesen?

Admin Familie & Familienrecht, am 2.Okt, 2018
Artikel:

Bild: fraugau.de | Addendum

Wo bleiben die Kinder?

Nicht immer ist die eigene Familie der beste Ort für ein Kind. Manchmal droht ihm in seinem Zuhause Gefahr oder Verwahrlosung. In solchen Fällen kann der Staat entscheiden, dass ein Kind nicht bei den eigenen Eltern aufwachsen soll.

Eine Gratwanderung: Kritiker werfen den Behörden vor, Familien auseinander zu reißen. Wenn aber andererseits tatsächlich ein Kind zu Schaden kommt oder sogar stirbt, heißt es, die Behörden haben weggeschaut, zu lange gewartet. Wie kommt es zur Entscheidung, Kinder aus ihren Familien herauszunehmen?

+
Eine wichtige Rolle kommt der Kinder- und Jugendhilfe, früher Jugendamt, zu. Bei Gefahr im Verzug kann das Jugendamt Kinder aus ihren Familien holen. Ob sie wieder dorthin zurückdürfen, entscheidet das Gericht. Bis dahin kann unter Umständen aber viel Zeit vergeheGutachten und  – Zeit, in der sich die Kinder von ihren Eltern entfremden.

Für die Beurteilung der Erziehungsfähigkeit der Eltern stützt sich das Gericht auf Gutachten. Wie ein solches Gutachten auszusehen hat, ist allerdings nicht geregelt. Wie aussagekräftig es ist, kann hinterfragt werden. Eltern können sich gegen dieses Gutachten wehren, indem sie ein Gegengutachten in Auftrag geben, das sie selbst bezahlen müssen – und das vor Gericht meistens nicht viel Berücksichtigung findet.

+
Berücksichtigung finden hingegen die Empfehlungen des Jugendamts. Die Entscheidung, bei wem ein Kind aufwächst, wird also de facto oft von den betreuenden Sozialarbeitern getroffen. Obwohl die Gesetzeslage in ganz Österreich gleich ist, ist der Anteil der weggenommenen Kinder in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Hat das Jugendamt zu viel Macht?

Während betroffene Eltern auf Entscheidungen anderer warten, fallen hohe Kosten an. Bis zu 8.000 Euro müssen pro Monat gezahlt werden: für die Unterbringung im Krisenpflegezentrum, Gutachten und Besuchskontakte unter Aufsicht.

Wo bleiben die Kinder? Krisen- und Langzeitpflegefamilien haben unseren Reporterinnen erzählt, was sie dazu bewegt, fremde Kinder aufzunehmen und wie sie damit zurechtkommen, diese Kinder, die sie wie ihre eigenen behandelt haben, wieder herzugeben.

+
Dass Eltern ihre Kinder erst gar nicht verlieren, hat sich der Verein Grow Together zum Ziel gesetzt. „Im Kontext – die Reportage“ zeigt, wie der Verein Mütter bei der Betreuung ihrer Kinder unterstützt und hat außerdem Sozialarbeiterinnen bei Familienbesuchen begleitet und eine Mutter getroffen, die versucht, ihr Kind wieder zubekommen.

Aug 2, 2018, https://www.addendum.org/jugendamt/

Eine Kindesabnahme bedeutet nicht nur eine jahrelange Belastung, sondern auch eine finanzielle – die oft an der Armutsgrenze enden kann. https://add.at/047 Die Entscheidung wo und wie ein Kind untergebracht wird, trifft das Gericht, das oft den Empfehlungen des Jugendamts folgt. Immer wieder wird Kritik am gesamten System und der Vorgehensweise des Jugendamtes laut. Würde eine längere Prüfung der Familien die Situation eher verbessern und somit auch Geld sparen? Wäre das Geld besser in mehr Prävention oder die krisengebeutelten Familien investiert als in Vereine und private Firmen? Abonniere Sie uns! https://www.youtube.com/c/Addendumorg… Folge Addendum auf Facebook: https://add.at/daswasfehlt Oder auf Twitter: https://twitter.com/daswasfehlt Whatsapp: https://add.at/whatsapp Newsletter: https://add.at/newsletter

Tags: Video – Kindesabnahme – Gefährdungsmeldung – Kinderhandel – Kinderklau – Gefahr in Verzug – Obsorge – PAS Eltern-Kind-Entfremdung

Hat das Jugendamt Wien, Mag Elf versagt?

Wurden die Warnsignale der leiblichen Mutter vom Jugendamt nur eine geringe Bedeutung beigepflichtet?
Hat das Jugendamt versagt?

Select another language! ( PC users see right above the logo  „Translate“)

    english    (Google Translation)       Italia – (traduzione di Google)

    France (traduction Google)          ПЕРЕВЕСТИ на Английски

Artikel:

Fenstersturz: Jugendamt im Zwielicht

Vierjähriger tot

Fenstersturz: Jugendamt im Zwielicht

Es geht um den Tod jenes Vierjährigen, der im April aus dem 7. Stock einer Wohnhausanlage im 22. Bezirk aus dem Kinderzimmer in die Tiefe fiel. Wie ÖSTERREICH berichtete, erhebt die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage gegen den Vater des Buben und seine Lebensgefährtin (beide 28) wegen gröblicher Vernachlässigung mit Todesfolge. Strafandrohung: ein bis zehn Jahre Haft.

Es gilt die Unschuldsvermutung

Das Paar hatte den entwicklungsverzögerten Leon ins Kinderzimmer geschickt, damit er sich dort „ausspinnt“ – wohl wissend, dass drinnen das Fenster offen und direkt darunter ein Drehstuhl stand. Als Nachbarn Alarm schlugen, dass schon Spielzeug aus dem Fenster flog, soll das Paar nicht nachgeschaut haben.

Offenes Fenster

„Stiefmutter“ Doris T. gibt über ihren Anwalt Johannes Bühler zu, „damals komplett überfordert gewesen zu sein, aber mit Absicht habe sie keinen einzigen Schritt gesetzt“. Sie redet sich auf das Jugendamt heraus, das am selben Tage kurz vor der Tragödie bei ihr war und dabei das Zimmer, das Fenster und den Drehstuhl gesehen und nichts gesagt hätte.

Blaue Flecken

Auch die leibliche Mutter von Leon, Sabrina N. (25), kritisiert neben dem beschuldigten Paar auch das Jugendamt: Sie habe es fast täglich angerufen, da Leon blaue Flecken oder Milben hatte, es ihm dort nicht gut ging, man der „Stiefmutter“ schon ein (eigenes) Kind abgenommen habe, und da sie sich große Sorgen um ihren Sohn machte. „Man hat nur gesagt, ich soll mich nicht so überengagieren.“ (kor)

24. September 2018 11:38
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/Fenstersturz-Jugendamt-im-Zwielicht/349724548
Tags: Kindeswohlgefährdung – MA11 – Mag Elf – Jugendamt Wien – Sozialarbeiterin – DSA – Kinder- und Jugendhilfe – Kindesabnahme – Strafverfahren – Kinderschutz – Österreich Familienrecht – Mutter – Obsorge

Kindesentführung Tirol – Russland wegen Doppelstaatsbürgerschaft?

1.Artikel: Obsorgestreit

Streit um Obsorge: Kinder aus Tirol sind jetzt in Russland

Hohe Wellen schlägt der Fall einer Russin, die ihre Tiroler Kinder außer Landes gebracht hat. Im russischen TV erhebt sie schwere Vorwürfe gegen den sorgeberechtigten Vater

Mutter Alexandra gab dem russischen Sender ntv ein langes Interview und beschuldigt den Tiroler Thomas G. schwer.

© ntv Mutter Alexandra gab dem russischen Sender ntv ein langes Interview und beschuldigt den Tiroler Thomas G. schwer.

Innsbruck – Der Rechtsvertreter von Thomas G, dessen Ex-Frau im Oktober die Kinder entgegen seinem Willen außer Landes gebracht hat, war ob der Beiträge in den russischen Medien fassungslos. „Es ist eine Sauerei, was die Mutter tut und wie sie die Kinder instrumentalisiert. Die Vorwürfe gegen den Vater wurden schon in Österreich widerlegt“, betont Anwalt Mathias Kapferer.

Die Tiroler Tageszeitung berichtete am 24. Dezember 2017 von einem Obsorgestreit, der eskaliert war. Die russische Mutter brachte das Mädchen (9) und den Buben (6), die in Tirol aufgewachsen sind, außer Landes. Das, obwohl das Gericht zu dem Schluss gekommen war, die Obsorge dem Vater zu übertragen. Ein Gutachter hatte erklärt, dass die 37-Jährige nicht erziehungsfähig sei. Der Beschluss des Gerichtes wurde aber nicht sofort exekutiert, die Frau die schon länger Vorbereitungen zur Flucht getroffen hatte, tauchte mit den Minderjährigen unter. Der Vater hatte damals den Behörden Untätigkeit vorgeworfen und die Mutter via TT angefleht, ihm wenigstens zu sagen, wo die Kinder seien und ob es ihnen gut gehe. Nun weiß er wenigstens, dass seine Kinder in Russland sind.

Die Mutter wandte sich an den russischen Sender ntv und rechtfertigte ihre Flucht damit, dass der Vater und dessen Bruder die Kinder missbraucht hätten. Die österreichischen Behörden hätten das Verfahren fallen gelassen und dem Vater das Sorgerecht zuerkannt. Sie sei gezwungen gewesen zu fliehen, um ihre Kinder zu schützen. Die Sichtweise des Vaters wurde mit keinem Wort erwähnt, die österreichischen Behörden nicht befragt, der Vater indes voll kenntlich abgebildet. Der Tiroler Anwalt dazu: „Wie mit den Persönlichkeitsrechten des Vaters umgegangen wird, wäre bei uns undenkbar und spottet jeder Beschreibung.“ Eine russische Juristin sagte auf ntv, dass man gegen den Vater in Österreich ermitteln werde, weil russische Kinder überall geschützt werden müssten.

Kanzleimitarbeiterin Marion Battisti hält zu den Anschuldigungen fest: „Es gibt mehrere Gutachten, die die Vorwürfe der Mutter widerlegen. Das sind keine Gutachten, die der Vater in Auftrag gegeben hat, sondern sie stammen von einem gerichtlich bestellten Gutachter mit viel Erfahrung.“

Auch Gabriele Herlitschka von der Jugendhilfe der Stadt Innsbruck erklärt: „Das Verfahren wegen Missbrauchs gegen den Vater wurde schon im Mai 2016 von der Staatsanwaltschaft eingestellt, die Vorwürfe waren in keiner Weise beweisbar.“ Thomas G. ist von den Anschuldigungen seiner Ex-Frau erschüttert, aber erleichtert, dass die Kinder in Sicherheit zu sein scheinen.

Ein Artikel in dem russischen Massenblatt Komsomolskaja Pravda zeigt die Kinder neben einem Kalb, mit der Bildunterschrift „Jetzt sind die Kinder schon in Russland“. „Seit Februar ist der Obsorgebeschluss des Gerichtes in Österreich rechtskräftig. Das heißt, dass die Mutter die Kinder entführt hat. Die österreichischen Behörden haben die Erziehungsfähigkeit des Vaters und der Mutter mit größter Sorgfalt geprüft“, so Battisti. Demnach sei der Vater in der Lage, die Kinder hauptverantwortlich zu betreuen. Ein Verbleib der Kinder bei der Mutter stelle eine Kindeswohl-Gefährdung dar. Die TT hat mit Natalja Varsegova von dem Blatt gesprochen. Sie habe eine Stunde mit der Mutter telefoniert. Diese erklärte, der Vater habe die Kinder missbraucht, eine Psychologin hätte das bestätigt. „Ich habe versucht, die Mutter erneut zu erreichen, das war nicht möglich. Mir wurde gesagt, sie versteckt sich. Ich frage mich, ob ihre Anschuldungen ganz korrekt sind“, so die Chefredakteurin. Teile der russischen Community in Tirol halten zur Mutter. Im TV sagte diese, sie habe fliehen müssen, um Schlimmeres zu verhindern. „Selbst wenn der Vater das Sorgerecht bekommen hätte, wäre der Mutter ein Besuchsrecht sicher gewesen“, so Kapferer.

Die Frau werde per Interpol gesucht, man wolle eine Rückführung der Kinder nach Österreich. Die Mutter ist sich der Tragweite ihrer Flucht bewusst. „Die österreichischen Behörden werten das als Entführung, mir drohen bis zu zehn Jahre Haft.“ Bei diesem Obsorge-Krimi stehen die Opfer schon fest: Es sind die beiden Kinder.

Von Alexanda Plank, Tiroler Tageszeitung vom So, 18.03.2018
http://www.tt.com/panorama/verbrechen/14133007-91/kinder-aus-tirol-sind-jetzt-in-russland.csp

2.Artikel: Tirol

Mutter entführte Tiroler Kinder, Vater klagt Behörden an

Nach Streitigkeiten bekam Thomas G. im Herbst die Obsorge für seine zwei Kinder. Die Mutter brachte sie indes außer Landes.

Einem Tiroler wurden seine beiden Kinder durch die russische Mutter entzogen. (Symbolfoto)

© Getty Images/iStockphoto Einem Tiroler wurden seine beiden Kinder durch die russische Mutter entzogen. (Symbolfoto)

Innsbruck – Thomas G. ist verzweifelt. Seit Mitte Oktober hat er keine Ahnung, wo sich seine Frau und seine Kinder, ein Mädchen (9) und ein Bub (6), befinden. Seit November 2016 zieht sich die Causa hin, die mit der Außerlandesbringung der Kinder ihren traurigen Höhepunkt erreichte. Kurz zuvor hatte der Innsbrucker das alleinige Sorgerecht für seine Kinder bekommen. „Ich bin fassungslos, dass das nicht sofort exe­kutiert wurde. Alles hat darauf hingewiesen, dass meine Frau mit den Kindern weg will“, sagt Thomas G. Er sei zur Polizei gegangen, zum Gericht, zur Jugendhilfe und habe auf die prekäre Lage hingewiesen. „Ich habe geschrien, geweint, gebettelt, dass mir jemand hilft, aber es hat nur geheißen, dass den Behörden die Hände gebunden seien.“

Der Vater wurde während des ganzen Verfahrens von der Innsbrucker Kanzlei Tschütscher-Kapferer vertreten. Dort überlegt man, ob man gegen das Vorgehen des Bezirksgerichtes und der Kinder- und Jugendhilfe ein Strafverfahren einleiten soll. Argumentiert wird mit dem Tatverdacht der Beitragshandlung und dem Verdacht auf Amtsmissbrauch.

Das ergibt sich daraus, dass bereits im Mai der beauftragte Gutachter in ungewöhnlicher Klarheit darauf aufmerksam machte, dass die Frau nicht erziehungsfähig sei. Deshalb würde ein Verbleib der Kinder bei der Mutter das Kindeswohl gefährden. Trotzdem blieben die Kinder bei der Mutter, obwohl der Vater gegenüber den Behörden keinen Zweifel daran gelassen hat, dass er die Kinder aufnehmen würde und auch damit einverstanden gewesen wäre, dass die Kinder übergangsmäßig in eine Betreuungseinrichtung kämen. Das Sorgerecht wurde dem Vater erst fünf Monate später zuerkannt. Auch das bedeutete aber nicht, dass der Vater die Kinder zu sich nehmen konnte. Das Gericht veranlasste nicht, dass die Entscheidung sofort wirksam wurde. Der Vater resümiert: „Ich habe keine Ahnung, wo meine Kinder sind, wie es ihnen geht, nur weil eine Richterin den Zusatz, dass die Kinder der Mutter sofort entzogen werden, verabsäumt hat.“ Nach Ansicht der Anwälte von Thomas G. wäre genau dieser Zusatz erforderlich gewesen.

Auf Anfrage beim Bezirksgericht, ob in dieser Causa einiges schief- gelaufen sei, erklärt Pressebeauftragte Georgia Stix-Jaudl: „Es gibt einen Sorgerechtsstreit betreffend die beiden Kinder. In erster Instanz wurde dem Vater das Sorgerecht zugesprochen. Diese Entscheidung wurde von der Mutter bekämpft, der Akt liegt beim Landesgericht.“ Stix-Jaudl rollt die Geschichte auf: Die Kinder lebten bei der Mutter, die österreichischen Pässe der Kinder liegen aktuell bei Gericht. Möglicherweise gebe es russische Pässe, wenn eine Doppelstaatsbürgerschaft vorliegt. Stix-Jaudl will niemandem einen Vorwurf machen, sagt aber: „Hätte Gefahr im Verzug bestanden, hätte die Jugendwohlfahrt agieren können.“ Grundsätzlich könne aber nicht bei jedem Sorgerechtsstreit, und solche werden häufig erbittert geführt, eine Kindesabnahme gesetzt werden. Auch sei die Rechtskraft der Entscheidung abzuwarten, um die Kinder keinem ständigen Wechsel auszusetzen.

Die Leiterin der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Innsbruck, Gabriele Herlitschka, sieht seitens ihres Amtes kein Versagen. „Wir konnten akut leider nichts tun. Die jetzige Situation ist natürlich schrecklich für den Vater. Alle Beteiligten haben jedoch formalrechtlich richtig gehandelt.“ Auch wenn es ein schwacher Trost sei, werde diese Causa wohl dazu führen, dass man künftig noch alarmierter sein wird. „Wir konnten die Kinder der Mutter nicht abnehmen. Dieses weitreichendste Mittel darf nur bei unmittelbar drohender Gefahr für das Leben der Kinder angewandt werden und wird vom Gericht zu Recht streng geprüft. Es gab nie Hinweise, dass die Mutter den Kindern etwas antun würde.“

Thomas G. hat indes Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt, um die Kinder zu finden. International wird nach der Mutter und den Kindern gefahndet. Dass Kinder von einem Elternteil quasi entführt werden, kommt in Tirol rund fünfmal pro Jahr vor. Der Tiroler hofft, dass Bekannte zu seiner Frau Kontakt haben und ihr ins Gewissen reden. Er überreicht eine schriftliche Stellungnahme: „Ich bin fassungslos über das fahrlässige Vorgehen und das Desinteresse des Bezirksgerichtes Innsbruck und der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Innsbruck, mir zu helfen. Mit dem mangelhaften Beschluss des Bezirksgerichts wurde meiner Ex-Frau ausreichend Zeit zur Flucht gegeben. Mit dieser Vorgangsweise werden Kinder nicht geschützt.“ Heute zu Weihnachten wird Thomas G. das Herz besonders schwer werden. Aber er erlaubt es sich, an ein Wunder zu glauben.

Von Alexandra Plank, So, 24.12.2017

http://www.tt.com/panorama/verbrechen/13819447-91/mutter-entf%C3%BChrte-tiroler-kinder-vater-klagt-beh%C3%B6rden-an.csp
Tags: Jugendamt Tirol – Justizopfer – Kindesentführung Österreich Russland

3.Artikel:

 Tags: Haager Übereinkommen – Strafverfahren – Kindesentführung Mutter Alexandra Boyarska, Anna, Österreich Russland, Bob,  Familie, Vater Thomas Gumble – Innsbruck, Juristin, Kinder entführt, russische Bildung, Stefan,

Jugendamt – Bombendrohung – Vater

Select  another  Language ! (PC-User see right above the logo „Translate ..)
         english  language  (Google Translation)
          Italia – lingua italiana (traduzione di Google)
            France – français (traduction Google)
       ПЕРЕВЕСТИ на Английский

Festnahme nach Bombendrohung in Gmunden

Ein 24-jähriger Mann hat am Donnerstag auf der Bezirkshauptmannschaft Gmunden wegen eines Sorgerechtstreits durchgedreht. Er drohte, das Haus zu sprengen und alle umzubringen. Er wurde festgenommen.

Der 24-jährige Deutsche hatte einen Termin bei der Kinder- und Jugendhilfe. Dabei soll es darum gegangen sein, dass ihm die Behörde das Sorgerecht für sein wenige Monate altes Kind entziehen wollte. Das ließ den Mann durchdrehen.

Gaspistole aus dem Koffer geholt

Zunächst drohte er, das Haus in die Luft zu sprengen. Dann verließ der laut Polizei einschlägig vorbestrafte Mann das Gebäude. Er kehrte in seine Wohnung in Gmunden zurück und soll dort einem Freund angekündigt haben, dass er alle umbringe werde. Er holte eine Gaspistole aus einem Koffer – offenbar plante er, mit der Waffe zurück zur Bezirkshauptmannschaft zu gehen. Sein Freund schaffte es allerdings, ihm die Pistole zu entreißen.

Festgenommen

Der 24-Jährige machte sich zwar trotzdem noch einmal auf den Weg zur Behörde, dort wartete aber schon die Polizei auf ihn. Der Mann wurde festgenommen und in die Justizanstalt Wels eingeliefert.

Jugendamt – Menschenrechtsverletzungen in Österreich – bei Kindesabnahme einer 15 jährigen Mutter

Missstände bei Kinder- und Jugendhilfe

In der Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe (früher Jugendwohlfahrt) in Österreich passieren Menschenrechtsverletzungen. Diesen schweren Vorwurf erheben nicht nur Eltern, sondern auch die Volksanwaltschaft. Bei einer Tagung in Graz wollen Experten Lösungen finden.

Die Menschenrechtsverletzungen passieren, obwohl viele engagierte Sozialarbeiterinnen in der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten, sagt die Kinderrechts-Expertin der Volksanwaltschaft Elke Sarto. Ein besonders drastischer Fall sei ihr bekannt, bei dem einer 15-jährigen Mutter, deren Obsorge die Kinder- und Jugendhilfe hat, das Kind nach der Geburt abgenommen wurde, obwohl die Ärzte eine liebevolle Betreuung durch die junge Mutter bemerkten und der Meinung waren, sie habe eine Chance verdient. Die Kinder und Jugendhilfe lehnte allerdings ab.

Unzureichendes Gutachten

Die junge Mutter galt als schwierig aber es gab nur ein Gutachten über die Nicht-Erziehungsfähigkeit der Großmutter, so Sarto. Ein Arzt habe sogar eine Mutter-Kind-Einrichtung für die 15-Jährige gesucht.

Es wird kein Antrag bei Gericht gestellt sondern die Kinder- und Jugendhilfe sowie das Land seien der Meinung, man habe ohnehin die Obsorge für die Minderjährige. Dadurch konnte die 15-jährige auch keinen Einspruch gegen die Kindeswegnahme einbringen.

Zu wenig Hilfe für betroffene Eltern

Zugleich berichtet Sarto von Kinderheimen und Wohngemeinschaften, in denen es häufig sexuelle und gewalttätige Übergriffe durch Jugendliche gibt – allerdings zu wenig Betreuungspersonal. Eine Alternative zur Unterbringung in Heimen oder bei Pflegeeltern wäre, die leiblichen Eltern – etwa durch Erziehungshilfen – rechtzeitig zu unterstützen. Oftmals würden hilfesuchende Eltern aber ohne Begründung abgewiesen, berichtet der Sozialjurist und Ex-Jugendamtschef Johann Aftenberger. Als Gründe würden oft Einsparungsmaßnahmen genannt.

Falsche Therapien und Lösungen

Sobald jemand die Gefährdung eines Kindes meldet, würden Betreuer und Therapien vorgeschrieben, ohne auf die Wünsche der Familien einzugehen, kritisiert der in der Steiermark tätige deutsche Erziehungswissenschafter Reinhart Wolff. „Ich glaube hier – unter uns – würde keiner als Vater und Mutter einen Vertrag unterschreiben, auf dem „Kontrollvertrag“ steht. Aber wir muten das armen, konfliktbeladenen Eltern zu.“ Wolff spricht sogar von einer autoritären Aufrüstungstendenz in der Kinderhilfe. Dabei gehe es den Sozialarbeitern oft nur darum, nicht mit einem Fall von Gewalt in der Familie in der Zeitung zu stehen, so Wolff.

Eltern sollten einbezogen werden

Nötig wären Hilfe statt Druck sowie Partizipation und Einbeziehung der Eltern auf Augenhöhe, sagen die Experten.

Im Fall der 15-Jährigen und ihrem nach der Geburt weggenommenen Baby stand das Land Steiermark bis zuletzt auf dem Standpunkt, man habe alles richtig gemacht.

Link:

Kinder- und Jugendhilfegesetz Salzburg (Jugendamt)

Jugendhilfe: Salzburg zieht als letztes Land nach

Mit einem neuen Kinder- und Jugendhilfegesetz will Salzburg als letztes Bundesland die Mindestanforderungen des Bundes erfüllen. Der Landtagsausschuss berät das Gesetz am Mittwoch, am 1. Mai soll es das alte Jugendwohlfahrtsgesetz ablösen.

2.000 Kinder und Jugendliche aus schwierigen sozialen Verhältnissen brauchen derzeit in Salzburg Hilfe. Ihre Situation soll sich jetzt durch das Gesetz verbessern. Junge Mütter zwischen 18 und 21 Jahren sollen künftig mit ihrem Baby ein Jahr lang in einer Baby-Kind-Wohngemeinschaft wohnen können, anstatt das Kind zur Fürsorge geben zu müssen. Betroffene Familien müssen für Unterstützung durch Sozialarbeiter nichts mehr dazuzahlen. Bei Kindesabnahmen durch das Jugendamt soll es künftig auch eine Betreuung für die Eltern geben. Zusätzlich bekommt das Land einen psychologischen Dienst, auf den die Jugendämter bei Bedarf zugreifen können.

Mehrkosten von 340.000 Euro im Jahr

Salzburg erfüllt mit dem neuen Gesetz als letztes Bundesland die Anforderungen des Bundes. Die Mehrkosten für die Änderungen betragen jährlich rund 340.000 Euro, sagt Soziallandesrat Heinrich Schellhorn (Grüne): „Davon trägt das Land die eine Hälfte, die Gemeinden tragen die andere Hälfte. Wir haben dafür schon im Budget 2015 Vorsorge getroffen.“ Durch die Gesetzesnovelle werden keine zusätzlichen Sozialarbeiter und Psychotherapeuten benötigt.

Link:

  • Details zu dem neuen Gesetz

25.02.2015
http://salzburg.orf.at/news/stories/2696430/
>>>

Ein Gesetz im Zeichen der Prävention

Schellhorn: Rechtzeitige, vorbeugende und ausreichende Hilfe für Kinder und Jugendliche
Salzburger Landeskorrespondenz, 24. Februar 2015
LR Dr. Heinrich Schellhorn und Dr. Roland Ellmer, Leiter des Referates für Kinder- und Jugendhilfe des Landes Salzburg

(LK)  Ab Mittwoch, 25. Februar, wird die Regierungsvorlage zum neuen Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz im Landtagsausschuss beraten. Den Abgeordneten liegt mit dieser Vorlage ein Gesetz im Zeichen der rechtzeitigen, vorbeugenden und ausreichenden Hilfe für Kinder und Jugendliche und deren Familien, die die Hilfe der Gesellschaft brauchen, vor.

Für Sozialreferent Landesrat Dr. Heinrich Schellhorn steht der Präventionsgedanke im Vordergrund: „Wir wollen in Lebensglück und in gelingendes Leben investieren und nicht in lebenslange Problemfälle. Wir wollen über Generationen weitergegebene schlechte Startbedingungen ins Leben mit rechtzeitigen und ausreichenden Hilfen durchbrechen. Auf diesem Weg ist das neue Gesetz ein Fortschritt“, so Schellhorn bei einem Informationsgespräch heute, Dienstag, 24. Februar, in Salzburg.

Treffender Name und frühe Hilfen

Jugendwohlfahrt“ und „Jugendwohlfahrtsgesetz“ strahlen Obrigkeit und bevormundenden Fürsorgestaat aus, sie werden durch den treffenden Begriff „Kinder- und Jugendhilfe“ abgelöst.

Das neue Gesetz hat mit den frühen Hilfen ein zentrales Instrument der Prävention verankert. Es wird damit eine verbesserte Möglichkeit geschaffen, Familien zu erreichen, noch bevor eine Gefährdung des Kindeswohls eintritt.

Vier-Augen-Prinzip

Das durchgehende Vier-Augen-Prinzip bei Gefährdungsabklärungen und bei der Hilfeplanung durch die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Jugendämter setzt einen hohen Standard für fachlichen Austausch, fachliche Sicherheit und wechselseitige Kontrolle. Das dient den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in ihrer exponierten Arbeit und den betroffenen Jugendlichen mit ihren Familien.

Verstärkte Zusammenarbeit mit privaten Trägern

Die gemeinsamen Helferinnen- und Helferkonferenzen mit Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendämter, der Sozialabteilung des Landes und den privaten Partnern der Kinder- und Jugendhilfe werden gesetzlich gestärkt.

Kostenersatz bei ambulanten Leistungen entfällt

Eltern wurden bisher grundsätzlich zum Kostenersatz herangezogen, wenn Maßnahmen im Sinne des Kindeswohls getroffen werden müssen. Dies galt für ambulante Hilfen durch Psychologinnen und Psychologen, Therapeutinnen und Therapeuten oder Sozialarbeitskräfte ebenso wie für notwendige Unterbringungen bei Pflegeeltern, in einem SOS-Kinderdorf oder in therapeutischen Wohngemeinschaften. Mit dem neuen Gesetz entfällt der Kostenersatz bei ambulanten Hilfen gänzlich. Das wird sich positiv auf die Bereitschaft der Eltern, solche Hilfen anzunehmen, auswirken. Damit können zahlreiche Unterbringungen außerhalb der Familie vermieden werden.

Mehr Leistungen für junge Mütter

Es gibt erstmals Angebote für rechtlich schon erwachsene junge Mütter zwischen 18 und 21 Jahren. Sie können gemeinsam mit ihren Kindern in einer Mutter-Kind-Wohngemeinschaft intensiv betreut werden. Diese Neuerung wird Kindesabnahmen verhindern und die Lebensgeschichte von Kindern positiv beeinflussen.

Individuelle Betreuung in Einrichtungen

Wenn Kinder oder Jugendliche in Einrichtungen wie Wohngemeinschaften oder SOS-Kinderdörfern untergebracht werden müssen, ist mit dem neuen Gesetz bei Notwendigkeit eine vorübergehende individuelle Zusatzbetreuung möglich. Mit diesen zusätzlichen Hilfen soll auch bei auftretenden Problemen ein längerer Verbleib der Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen gesichert werden. Auch dies wird präventiv wirken, weil negativ wirkende Beziehungsabbrüche durch die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in immer anderen Einrichtungen vermieden werden können.

Krisenbegleitung für Eltern bei Kindesabnahmen

Die Jugendämter werden bereits zunehmend als Partner und Helfer von Familien mit entsprechendem Bedarf wahrgenommen. Das neue Gesetz bietet die Möglichkeit, in den besonders schwierigen Situationen, in denen auch die Unterbringung von Kindern in Einrichtungen oder bei Pflegeeltern gegen den Willen der Eltern notwendig ist, auch die Eltern zu begleiten und ihnen zu helfen. Das wird sich auf die künftige Beziehung der Eltern zu ihren Kindern und ihre Kooperationsbereitschaft mit der Kinder- und Jugendhilfe positiv auswirken.

Kinder- und Jugendrat für die Betroffenen

Der Gedanke der Selbstvertretung von Betroffenen in Einrichtungen bekommt mit dem neuen Gesetz eine Entsprechung. Die Kinder und Jugendlichen werden mit dem im Gesetz vorgesehenen Kinder- und Jugendrat gestärkt.

Psychologischer Dienst

Mit dem neuen Gesetz wird erstmals beim Land ein psychologischer Dienst, auf den die Jugendämter zur Unterstützung ihrer Arbeit zugreifen können, eingerichtet. Das Ziel ist eine praxisnahe Unterstützung der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen und die Sicherung der hohen fachlichen Qualität von Entscheidungen.

Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge

Der in der Begutachtungsphase zum neuen Gesetz kritisch gesehene Umgang mit der Versorgung von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen wurde subsidiär geregelt. Für jugendliche Asylsuchende bleibt als Basisversorgung so wie bisher die Grundversorgung im Verhältnis von 60:40 zwischen Bund und Land zuständig. Wenn darüber hinaus im Sinne des Kindeswohls Ausgaben notwendig sind, werden diese von der Kinder- und Jungendhilfe getragen. Das entspricht der bisherigen Vorgangsweise und wird nun rechtlich abgesichert.

Mehrkosten kommen dreifach zurück

Die jährlichen Mehrkosten für die zahlreichen praxisnahen Verbesserungen werden mit 339.566 Euro angenommen. Sie werden im Verhältnis 50:50 von Land und Gemeinden getragen. Volkswirtschaftlich ist das sehr gut angelegtes Geld. Die Ersparnisse in Systemen wie Schule, Gesundheit, Sicherheit, Justiz, Mindestsicherung können mindestens mit 1:3 Euro angenommen werden. Ein Euro in Vorbeugung investiert spart laut einer Berechnung von Prof. Michael Macsenaere, Leiter des Instituts für Kinder- und Jugendhilfe in Mainz, später mindestens drei Euro ein.

Eine Reform aus der Praxis

Das neue Gesetz habe mit Prävention ein klares politisches Ziel. Der Weg dorthin sei aber in einem sehr partizipativen, gemeinsamen Prozess gegangen worden, betonte Sozialreferent Schellhorn: „Die Erfahrungen und Anregungen aus der Praxis, aus den Jugendämtern, den Einrichtungen und den Sozialpartnern des Landes wurden gehört und sind in das neue Gesetz eingeflossen. Man kann sagen, dass es ein Gesetz aus der Praxis und für die Praxis ist. Auch deshalb wird vielen Kindern und Jugendlichen besser geholfen werden können.“ t42-52