Sollen Christen-Kinder zu Muslim-Pflegefamilien?

 

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Britisches Mädchen (5) muss Arabisch sprechen und ihr Kreuz abgeben

Sollen Christen-Kinder zu Muslim-Pflegefamilien?

LONDON (GB) – Ein fünfjähriges britisches Mädchen wurde in London in eine streng religiöse, muslimische Pflegefamilie gesteckt. Britische Politiker finden, dass der Hintergrund der Familie dem des Kindes entsprechen solle.

Im Londoner Bezirk Tower Hamlets lebt ein fünfjähriges, britisches Mädchen in einer streng religiösen, muslimischen Familie. 

Im Londoner Bezirk Tower Hamlets lebt ein fünfjähriges, britisches Mädchen in einer streng religiösen, muslimischen Familie.  GETTY IMAGES

Wie «The Times» schreibt, soll das Mädchen in einer der Familien gezwungen worden sein, Arabisch zu lernen. Zudem musste sie ihren Kreuzanhänger ablegen und durfte keine Spaghetti Carbonara – ihr Lieblingsgericht – essen, weil darin Speck enthalten ist.

Laut den Unterlagen der Sozialbehörden sprach eine der Familien nicht einmal Englisch. Zudem seien beide Pflegemütter verschleiert gewesen. «Das Mädchen schien sehr verzweifelt, weil es die Familie nicht verstehen konnte», geht aus den Unterlagen der Behörden hervor.

Der Fall hat in England in den letzten Tagen für Aufregung gesorgt. Deshalb hatte sich auch die Politik eingeschaltet. Am Montagabend haben mehrere Parlamentsabgeordnete eine sofortige Prüfung der Situation gefordert, wie die «Daily Mail» schreibt.

Kinder sollen in kulturell ähnlichen Pflegefamilien leben

«Pflegekinder sollten in Familien mit ähnlichem Hintergrund untergebracht werden», forderte Robert Halfon, Vorsitzender des Bildungskomitees im britischen Unterhaus.

Shailesh Vara, ehemaliger britischer Justizminister, pflichtet dem bei: «Die Entscheidung, das Mädchen dort unterzubringen, ist falsch! Die lokale Behörde hätte sicherstellen sollen, dass der kulturelle und religiöse Hintergrund des Kindes in einer Pflegefamilie respektiert wird.»

Dies gelte für Kinder aller Religionen. Auch bei muslimischen Pflegekindern sollten die aufnehmenden Familien einen ähnlichen Hintergrund aufweisen.

Normalerweise wird dies in Grossbritannien so praktiziert, doch der Bezirk Tower Hamlets – der den höchsten Anteil an Muslimen in Grossbritannien aufweist – war bereits vor einigen Monaten in den Schlagzeilen, weil die Behörden Pflegekinder in schlechte Hände gegeben hatten.

Nach dem Aufruf der Politiker vom Montag, wurde das Mädchen am Dienstag in die Obhut ihrer Grossmutter gegeben. Ein Richter forderte die Behörden auf, «kulturell passende Familien» für Pflegekinder zu suchen.

Kann das auch in der Schweiz passieren?

Kann so etwas auch in der Schweiz passieren? Wird hierzulande auf den Hintergrund der Pflegefamilie geachtet, dem das Kind anvertraut wird?

Ja. Zumindest einigermassen. Eine andere Religion ist zwar kein Ausschlusskriterium, kann aber eine Rolle spielen.

«Die Platzierung eines Kindes in einer Pflegefamilie ist jedes Mal ein sehr individueller Prozess. Dabei wird auch die Weltanschauung der Familie betrachtet und es wird abgeklärt, wie Religion den Alltag der Familie prägt», sagt Simon Thiriet, Kommunikationsleiter des Erziehungsdepartements des Kantons Basel-Stadt, zu BLICK. Doch dies sei nur einer von vielen verschiedenen Punkten.

«Sie ist ein weisses Mädchen. Nun ist sie in einer fremden Welt gefangen»

Für die leibliche Familie des britischen Mädchens ist der Fall klar: «Sie ist ein fünfjähriges, weisses Mädchen. Sie ist in diesem Land geboren, Englisch ist ihre Muttersprache. Sie besitzt einen britischen Pass und wurde getauft», so die Mutter des Mädchens zu «The Times».

Sie habe viel durchmachen müssen, weil sie ihrer Familie entzogen wurde; und sei zusätzlich in einer völlig fremden Welt gefangen gewesen.

Publiziert am 30.08.2017 | Aktualisiert um 09:51 Uhr
https://www.blick.ch/news/ausland/britisches-maedchen-5-muss-arabisch-sprechen-und-ihr-kreuz-abgeben-sollen-christen-kinder-zu-muslim-pflegefamilien-id7225465.html
Tags: Kindeswohl – Religion – Familienrecht – Pflegekind – Kinderhandel – Menschenhandel – Adoption – Kinderrechte – Kindesabnahme Gefährdungsmeldung – Kindeswohl – Kindeswohlgefährdung – Menschenrechte EGMR – psychische Gewalt

Kindesentführungen „Anna Hess“ – Großmutter noch immer in Haft

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«Unsere Gerichte hören überhaupt nicht auf die Kinder»

«Entführt – oder fürs Kind gesorgt?» lautete der Mamablog-Beitrag von letztem Freitag. Der Vater Beni Hess erzählte, weshalb er nicht will, dass Richter seine Tochter nach Mexiko zurückschicken. Heute spricht Andreas Bucher über den Fall. Er ist emeritierter Professor der Universität Genf und Rechtsexperte auf dem Gebiet Kindesentführungen und -rückführungen.

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Mamablog: Herr Bucher, Sie sagten gegenüber der «Rundschau», es gebe zwei Vorbehalte gegen eine Rückführung: Erstens, wenn ein Kind mit der Rückführung nicht einverstanden ist und reif genug ist, muss man auf seinen Willen eingehen. Zweitens darf ein Kind bei einer solchen Rückführung nicht einer schweren Gefahr ausgesetzt werden.

Wie beurteilen Sie den Fall Anna: Ist sie mit ihren neun Jahren reif genug, um selber entscheiden zu können, wo sie leben möchte?
Andreas Bucher: Das etwas über 9-jährige Mädchen ist noch sehr jung. Im konkreten Fall wird aber auch von den Gerichten anerkannt, dass es sich um ein sehr aufgewecktes und intelligentes Kind handelt.

Sprich: Ja, es ist reif genug?
Lassen Sie mich ausholen: Das Problem beginnt damit, dass die Anhörung des Kindes vor dem Obergericht Aargau völlig unprofessionell vollzogen wurde. Man fragte das Kind wie in einem Scheidungsverfahren, wie es sich mit seinem Verhältnis zum Vater und zur Mutter verhalte, wie es in der Schule laufe, ob es Freunde habe und so weiter. Es wurde nur ganz knapp am Rande erwähnt, dass das Kind Angst hat, nach Mexiko zurückzukehren. Da hätte man viel genauer fragen müssen. Das war denn auch der Hauptgrund für das Bundesgericht, den Aargauer Entscheid aufzuheben.

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Diese Fragen hätte das Bundesgericht doch nachträglich noch stellen können.
Genau das hätte es tun sollen. Stattdessen hat es sich damit begnügt, festzustellen, das Kind habe sich gemäss dem Anhörungsprotokoll des Obergerichts Aargau der Rückkehr nach Mexiko nicht mit Nachdruck widersetzt. Das ist auch deshalb unverständlich, weil das Bundesgericht selbst anerkennt, dass das Kind beim Gedanken an eine Rückreise Ängste hat und sogar in Panik gerät. Angesichts all dieser Umstände kann ich sagen: Anna war im konkreten Fall reif genug, um ihren Willen geltend zu machen.

Der Vater bezeichnet Mexiko als «Kriegsgebiet», das Bundesgericht hält das Land hingegen offenbar für unproblematisch. Wie gross muss die Gefahr sein, dass eine Rückführung nicht mehr möglich ist?
Das Bundesgericht ist sehr dilettantisch vorgegangen und hat sich nur mit Auskünften befasst, die für Touristen geltend. Im konkreten Fall geht es darum, dass der Vater ein Geschäft führt und mit Erpressungen rechnen muss, bei denen sein Kind als Pfand eingesetzt werden könnte. Eine solche Gefahr kann man nicht von der Hand weisen. Um abzuklären, wie das im Detail einzuschätzen ist, müsste man unter anderem auf die Hilfe des Bundesamtes für Justiz (BJ) zurückgreifen. Es ist höchst bedauerlich, dass sich das BJ nicht mehr engagiert.

Welche rechtlichen Möglichkeiten verbleiben dem Vater jetzt noch, um seine Tochter in der Schweiz zu behalten?
Gegenwärtig laufen die Verfahren vor Bundesgericht und dem Obergericht Aargau noch. Es geht vor allem um die Abklärung der Gesundheit und Sicherheit des Kindes. Das Mädchen hat sich vor einem Monat entschieden gegen die Rückführung gewehrt und war bereit, bis zum Äussersten zu gehen – Sie verstehen sicher,  was ich damit meine. Es wurde nun eine zusätzliche psychiatrische Begutachtung angeordnet. Davon wird viel abhängen.

Zurzeit darf der Vater seine Tochter nicht sehen. Kann das Mädchen den Papa wenigstens vor der Abreise noch treffen, falls es tatsächlich rückgeführt wird?
Das wäre das absolute Minimum. So wie sich die Aargauer Behörden bis jetzt verhalten haben, ist aber zu befürchten, dass es nicht dazu kommt.

Können Sie das ausführen?
Bereits an der Verhandlung vom 19. Februar wollte das Obergericht Aargau das Kind festhalten und per Flugzeug aus dem Land schaffen. In seinem Entscheid vom 6. Mai hat das gleiche Gericht angeordnet, es seien zum Zwecke der Rückführung «Zwangsmassnahmen» zu treffen. Es wird nicht darauf hingewiesen, dass das nur erlaubt ist, solange das Kindeswohl gewahrt ist.

Hätte der Vater nach einer Rückführung noch die geringste Chance, das Kind wieder einmal in die Schweiz zu holen oder es überhaupt wiederzusehen?
Es sollte ihm möglich sein, das Kind in Mexiko zu besuchen. Dass er das alleinige Sorgerecht bekommen und legal mit dem Mädchen in die Schweiz zurückkehren könnte, ist hingegen illusorisch. Zudem wird angenommen, dass die Polizei in Mexiko korrupt ist. Da liegt der Schluss nahe, dass das Gleiche auch für die mexikanischen Gerichte gilt.

Ist Anna ein Einzelfall, oder hören die Schweizer Gerichte Ihrer Meinung nach generell zu wenig auf die betroffenen Kinder selbst?
Sie hören überhaupt nicht auf sie. Entweder sagt man dem Kind, es sei nicht reif genug, um angehört zu werden. Oder man sagt ihm, es sei zwar reif genug, habe aber die besondere Situation einer Kindesentführung nicht verstanden. Im vorliegenden Fall lautet die Gleichung so: Man sagt dem Kind, es habe sich nicht mit Nachdruck gegen die Rückkehr gewehrt. Gleichzeitig sagt man ihm aber auch, es sei lebhaft und intelligent und deshalb durchaus in der Lage, seine jetzige Meinung und die Ängste betreffend die Rückkehr selbst zu überwinden. Wie man es auch dreht und wendet, der Kindeswille wird nie beachtet.

Was sagen Sie zur ausweichenden Antwort des Bundesrates auf die Fragen von SP-Nationalrätin Yvonne Feri zu Annas Fall?
Auch diese passt in das gleiche Schema. Da wird ein Kind für Wochen eingesperrt, um seinen Willen zu brechen, und die Behörden tun nichts. Man entschuldigt sich gegenüber den Verdingkindern, aber man tut nichts, wenn heute einem Kind das Gleiche widerfährt. Das ist alles sehr frustrierend.

247 Kommentare zu „«Unsere Gerichte hören überhaupt nicht auf die Kinder»
Jeanette Kuster am Montag den 15. Juni 2015
http://blog.tagesanzeiger.ch/mamablog/index.php/43349/unsere-gerichte-hoeren-ueberhaupt-nicht-auf-die-kinder/

 

Entführt – oder fürs Kind gesorgt?

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«Ich versuche, die ganze Sache emotional nicht zu sehr an mich heranzulassen», sagt Beni Hess. Und doch hört man ihm die Emotionen an im Gespräch. Wie könnte er sie auch komplett verbergen, wenn seine Tochter zum gleichen Zeitpunkt zwanzig Minuten entfernt in einem Kinderheim sitzt, ihm jeglicher Kontakt zu ihr verboten ist und er jeden Moment damit rechnen muss, dass sie nach Mexiko ausgeflogen wird?

Denn die 9-jährige Anna* soll laut Bundesgerichtsurteil zu ihrer Mutter rückgeführt werden. Vater Beni Hess ist im Juni 2014 mit ihr in die Schweiz gereist, mit dem Einverständnis der mexikanisch-schweizerischen Mutter. Das Mädchen sollte hier drei Monate lang zur Schule gehen, um sich ans Land zu gewöhnen und Hochdeutsch zu lernen. «Denn unser Plan ist immer gewesen, 2015 oder 2016 ganz hierherzuziehen», sagt Hess, der die Jahre zuvor in Mexiko eine Firma für Bootsexpeditionen aufgebaut und geführt hatte.

Als Geschäftsmann sei er in Mexiko immer wieder mit Schutzgelderpressungen konfrontiert worden, «daran gewöhnt man sich mit der Zeit irgendwie». Kurz vor der Abreise in die Schweiz wurde er aber zum ersten Mal bei sich zu Hause bedroht. «Dieser Schock, gemeinsam mit der Tatsache, dass Anna sich hier sofort so gut integriert hat, hat mich dazu bewogen, mit ihr in der Schweiz zu bleiben.» Er gibt zu, damit den mit der Mutter vereinbarten Plan eigenmächtig vorgezogen zu haben. «Aber wir standen stets in Kontakt, ich habe sie also nicht etwa per SMS vor vollendete Tatsachen gestellt. Und ich habe auch mehrmals versucht, sie zu einem Umzug in die Schweiz zu bewegen, damit sie bei ihrer Tochter sein kann.» Die Mutter jedoch will das nicht und meldete ihr Kind im Januar als durch den Vater entführt.

Es kommt zu einem ersten Obergerichtsurteil, das zugunsten des Vaters ausfällt. Die Mutter zieht den Fall weiter ans Bundesgericht, wo schliesslich gestützt auf das Haager Übereinkommen über internationale Kindesentführung entschieden wird, dass das Mädchen nach Mexiko rückzuschaffen sei. Und dies, obwohl laut Rechtsexperte Andreas Bucher «eine gewisse Gefahr nicht von der Hand zu weisen» ist und das Mädchen selber in einer Befragung sagt, es wolle hier bleiben und fürchte sich vor einer Rückkehr nach Mexiko.

Diese Missachtung des Kindeswillens kritisiert Andreas Bucher: «Das Problem beginnt damit, dass die Anhörung des Kindes vor dem Obergericht Aargau völlig unprofessionell vollzogen wurde. Man fragte das Kind wie in einem üblichen Scheidungsverfahren, wie es sich mit seinem Verhältnis zum Vater und zur Mutter verhalte, ob es Freunde habe und so weiter. Dass das Kind Angst hat, nach Mexiko zurückzukehren, wurde nur am Rande erwähnt. Da hätte man viel genauer fragen müssen.» Dieser Punkt sei denn auch der Hauptgrund für das Bundesgericht gewesen, den Aargauer Entscheid aufzuheben. «Was das Bundesgericht falsch gemacht hat, ist, dass es die Anhörung nicht wiederholt hat. Es hat sich damit begnügt, festzustellen, das Kind habe sich gemäss dem Anhörungsprotokoll der Rückkehr nach Mexiko nicht mit Nachdruck widersetzt. Das ist auch deshalb unverständlich, weil das Bundesgericht selbst anerkennt, dass das Kind beim Gedanken an eine Rückreise Ängste hat und in Panik gerät», so Bucher.

Die Panik ist so immens, dass das Mädchen droht, sich aus dem Fenster zu stürzen, als Anfang Mai der Rückführungsentscheid fällt. Der Vater bringt sie daraufhin zum Arzt, der der

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9-Jährigen eine «akut auftretende Suizidalität» bescheinigt. Eine Diagnose, die den Vollzug der Rückführung aufschieben müsste, doch das Gericht hat in seinem Entscheid auch angeordnet, dass zum Zwecke der Rückführung «Zwangsmassnahmen zu treffen seien», wie Bucher sagt. «Es wird gar nicht darauf hingewiesen, dass das nur insoweit erlaubt ist, als das Kindeswohl gewahrt ist.» Annas Grossmutter weiss sich nicht mehr anders zu helfen, als mit ihrer Enkelin nach Frankreich zu fliehen und unterzutauchen.

Elf Tage später, am 22. Mai, werden die beiden gefasst. Anna wird erst in eine Klinik gebracht, danach kommt sie ins Kinderheim. Der Vater darf seine Tochter weder besuchen, noch bekommt er Informationen über ihren Gesundheitszustand. «Ich war nicht involviert in die Aktion meiner Mutter und hätte das so auch nicht getan», sagt er, «dennoch verstehe ich, dass man mich verdächtigt und mich deshalb nicht zu Anna lassen will.» Dass man jedoch auch allen anderen Bezugspersonen wie Freunden oder der Urgrossmutter den Kontakt verwehre, könne er nicht nachvollziehen. «Man kann ein 9-jähriges Kind doch nicht von einem Tag auf den anderen von all seinen Liebsten trennen! Da soll offenbar der Wille des Kindes mit allen Mitteln gebrochen werden.»

Die einzige Kontaktmöglichkeit, die dem Vater momentan bleibt, sind Briefe. «Gerade heute habe ich aber sieben Stück zurückerhalten. Kein einziger wurde zugestellt, weil Sätze wie ‹Ich hoffe, dass meine Briefe dich erreichen› als manipulative Durchhalteparolen interpretiert werden.»

So bleibt Hess nichts anderes übrig, als abzuwarten. Und dem Psychiater zu vertrauen, der seine Tochter neu abklärt und darüber entscheiden muss, ob eine Rückführung zum aktuellen Zeitpunkt kindgerecht wäre. «Es klingt unheimlich tragisch, aber wir hoffen momentan darauf, dass sie im Kinderheim bleiben muss.» Im Kinderheim, das ganz in der Nähe von Annas Zuhause liegt. «Die Verlockung ist unheimlich gross, einfach hineinzumarschieren, um sie endlich wiederzusehen», sagt Hess. Doch er hält sich zurück. Und hofft, irgendwann wieder aus dem Albtraum aufwachen zu dürfen.

*Name geändert

Jeanette Kuster am Freitag den 12. Juni 2015

http://blog.bazonline.ch/mamablog/index.php/43346/entfuehrt-oder-fuers-kind-gesorgt/

Wem gehört dieses Kind, welches DEUTSCH SPRICHT ? – 16. April 2015 Syrien شهاب

Neue Ergäzung weiter unten , am 9.06.2015 –>

Wem gehört dieses Kind, welches Deutsch spricht ?
Wie kommt ein österreichisches oder deutsches Kleinkind nach Syrien, wurde es entführt ?
>>>
M.M. schwerster #‎Kindesmissbrauch‬
„Das Kind sagt mehrere male eindeutig „Ich will nicht“, in deutscher Sprache !!!

Quelle:
شهاب

ينصح عدم مشاهدة الأطفال .. +18
طفلة سورية ينهشها الجوع في الغوطة الشرقية لدمشق بسبب حصار قوات النظام السوري …

Empfohlen, nicht um die Kinder zu sehen. 18 + Mädchen Syrien werden zerfressen Hunger im Osten von Damaskus-Ghouta da syrischen Streitkräfte der blockade…
https://www.facebook.com/ShehabAgency.MainPage/videos/1041136535928766/

deutsches Kind in Syrien – Damaskus – Ghouta – 16.April 2015 23:09 – vermisst ? Wo sind die Eltern?
deutsches Kind in Syrien – Damaskus – Ghouta – 16.April 2015 23:09 – vermisst ? Wo sind die Eltern?

deutsches Mädchen in Syrien – Damaskus – Ghouta – 16.April 2015 23:09 – vermisst ? Wo sind die Eltern?

https://www.facebook.com/media/set/?set=a.644687168965629.1073741825.126422834125401&type=1

Ergäzung vom 9-6-2015:

1.) Einige Infos von mimikama
http://www.mimikama.at/allgemein/ich-will-nicht-deutschsprachiges-kind-in-syrien/

2.)

Fall des Mädchens Shaza – Syrien

3.) Das Mädchen wurde in diesem Krankenhaus behandelt:
Medizinische Büro in der Region Grasland – Eastern Ghouta

# Mhvy_almarj
# Kliniken
# Humanitäre Lage

Kinder Shaza Fälle von akuter Unterernährung von Kindern Prairie Region und der östlichen Ghouta erlitt aufgrund der erstickenden Belagerung und den Mangel an notwendigen Nährstoffen, sofern das Kind Shaza Krankenhaus Rasen in einem schlechten Zustand wegen akuter Unterernährung, die das Kind vier Jahre gelitten, das Kind der Schwäche leiden und schwere Hautfalten und scharfe Blässe und Abmagerung, und das Essen war für ihre Behandlung vorgesehen ist, und sind auf die Situation, in der es die Anwesenheit von ihren beiden Schwestern, die aus dem gleichen Gesundheitsstatus und Unterernährung leiden gefunden folgen ….

(((Für eine solche Düse Herz CMD))))
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Video erklärt den Fall des Mädchens Shaza
https://youtu.be/Kw-sffP7rL

Quelle:
https://m.facebook.com/story.php?story_fbid=644925055650829&id=370826856393985&__mref=message_bubble

4.)
Der #Kindesmissbrauch, besteht darin, das es UN-Kinderrechte gibt und das 4 jährige Kind nichts zu essen bekommen hat über die letzten Monate (Winter) oder länger.
Der Körper ist abgemagert und ist bei 2,5 Jahren stehen
geblieben.
Der Mann ist der behandelte Arzt, siehe Punkt 3)

Im Norden von Damaskus sind viele Personen über den Winter verhungert, es könnte auch sein das hier deutsche Eltern eingesperrt waren und verhungert sind.
Das Außenamt sollte die Frage klären, wer die Eltern von dem Mädchen sind  und ob diese noch Leben ?
Bzw. ob das Kind Verwandte in DE oder AT hat.
Ohne die Fakten zu kennen, ist es schwierig ?

Quelle:
https://www.facebook.com/126422834125401/photos/p.645352812232398/645352812232398/?type=1&theater

5) „Ich will nit“ sagt man auch in Vorarlberg oder Schweiz.
Das Kind könnte also auch Eltern aus der Schweiz haben ?

Tags: Muttersprache – deutsch – PAS – Eltern-Kind-Entfremdung – Menschenrechtsverletzung – Familie – Familienrecht – Kinderschutz –