8 Jahre Haft – Pädophiler Betreuer des Jugendtreff Altach

Er war für viele Kinder und Jugendliche eine Vertrauensperson – hat dieses Vertrauen aber schamlos ausgenützt.
Der ehemalige Leiter des Jugendtreffs Replay in Altach ist am Landesgericht Feldkirch zu acht Jahren Haft wegen sexuellem Missbrauch unmündiger verurteilt worden.

Video Vorarlberg heute, 25-7-2019
Artikel:

Buben sexuell missbraucht: Acht Jahre Haft für Jugendtreff-Leiter

FELDKIRCH. Der laut Gutachten pädophile Leiter eines Vorarlberger Jugendtreffs wurde am Donnerstag zu einer Haft von acht Jahren verurteilt.

Der 47-Jährige gab zu, sich von 2000 bis 2018 an sieben Buben vergangen zu haben. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Neben des sexuellen Missbrauchs wurden dem Angeklagten auch weitere Delikte vorgeworfen: jene der Schändung, des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses sowie der pornografischen Darstellung Minderjähriger – in einem Fall filmte er den Missbrauch, löschte das Video später aber wieder. Da die Polizei beim 47-Jährigen auch ein Springmesser und einen Elektroschocker sicherstellte, wurde er ebenso wegen des Verstoßes nach dem Waffengesetz angeklagt.

Oralsex praktiziert

Der Missbrauch der Buben im Alter von zehn bis 17 Jahren geschah im Jugendtreff in Altach (Bezirk Feldkirch) und auch auf Ausflugsfahrten. Weil der Jugendarbeiter allseits sehr beliebt war, stimmten die Eltern Übernachtungsausflügen etwa in den Bregenzerwald oder an den Gardasee zu. Unter anderem soll der Mann laut Anklageschrift Oralsex an seinen Opfern praktiziert haben, manchmal während sie schliefen. Sechs der sieben von Missbrauch betroffenen Buben mussten schweren sexuellen Missbrauch erleben. Mindestens drei der Buben wurden laut einer Expertise von Gabriele Wörgötter durch die sexuellen Übergriffe schwer traumatisiert und haben entsprechende psychische Folgen davongetragen.

Als Verteidigerin des Angeklagten erklärte Nadja Luger zu Beginn der Verhandlung, dass der Angeklagte unter seiner Abnormität – ihm wurde Pädophilie attestiert – leide. Ihm sei das Ausmaß seiner Taten nicht bewusst gewesen. Auf ihren Antrag wurde die Öffentlichkeit nach dem Verlesen der Anklageschrift von der Verhandlung ausgeschlossen. Die Öffentlichkeit wurde erst zur Urteilsverkündung wieder zugelassen.

11.000 Euro Schmerzensgeld

Den Opfern des 47-Jährigen wurden vom Gericht Schmerzengeldzahlungen von bis zu 11.000 Euro zugestanden, die der Angeklagte zum Teil schon geleistet hat. Er hat auch die Haftungen für künftige Schäden der Opfer anerkannt. Außerdem wurde gegen ihn ein Tätigkeitsverbot auf unbestimmte Zeit ausgesprochen. Die Missbrauchsfälle waren im vorigen Sommer bekannt geworden, seitdem saß der 47-Jährige in Untersuchungshaft

Nach eingehender Beratung sah das Gericht eine Haftstrafe von acht Jahren als tat- und schuldangemessen an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit. Deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Von nachrichten.at/apa  25. Juli 2019 15:09 Uhr
https://www.nachrichten.at/panorama/chronik/buben-sexuell-missbraucht-acht-jahre-haft-fuer-jugendtreff-leiter;art58,3150924
Tags: Familienrecht Familie – Pädo – Kindesmissbrauch – Jugendtreff Replay – Sexuallstraftäter – Gewalt

 

Welche Familienförderungen gibt es in Österreich 2019

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Zitat:

Familienförderungen in Österreich 2019

Hier eine Auflistung dessen, was Familien in Österreich bekommen. Einfach, weil ich weiß, dass es uns hier als Familie finanziell wirklich gut geht und es vielen Ländern dieser Erde nicht so ist. Danke Österreich!

Familien werden in Österreich besonders finanziell bedacht. Was gut und richtig ist, denn ohne gesunde, stabile Familien, kein gesundes Land!

Logisch, dass nicht allein der Staat für eine gesunde, stabile und intakte Familie verantwortlich, sondern jeder Einzelne gefragt, ist. Der Staat kann durch finanzielle Zuwendungen jedoch dafür sorgen, dass wenigstens dieser Punkt kein Hindernis für Familienplanung darstellt.

Ein paar aufgelistete Förderungen sind nicht speziell auf Familien ausgelegt, können also auch aufgrund anderer Lebensumstände beantragt werden.

  • Wochengeld: Die ersten acht Wochen vor der Entbindung und die ersten acht Wochen nach der Entbindung erhält Frau weiterhin ihr volles Gehalt und hat ein absolutes Beschäftigungsverbot.
  • Familienbeihilfe (Kindergeld): Jede Familie bekommt einen monatlichen Betrag, der gestaffelt nach dem Alter des Kindes ausbezahlt wird. Je älter das Kind, desto höher die Familienbeihilfe. Höhe der Familienbeihilfe
  • Familienzuschuss (Land Vorarlberg- speziell bei uns jetzt): Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Familien-Nettoeinkommen und der Zahl der Familienmitglieder. Familienzuschuss Vorarlberg
  • Um alle Bundesländer mit aufzuzählen: Hier die Familienunterstützung der einzelnen Länder (Österreich). Viele Bundesländer haben noch eigene Regelungen als Zusatz zu dem staatlichen Geld.
  • Kinderbetreuungsgeld: Das Kinderbetreuungsgeld steht in zwei Systemen zur Verfügung. Es kann entweder als Pauschalleistung (vier Varianten) oder als einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bezogen werden. Varianten und Höhe des Kinderbetreuungsgeldes. Es besteht die Möglichkeit eines Zuverdienstes, dessen Maximalhöhe jedoch genau festgelegt ist.
  • Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld für Alleinerziehende.
  • Elternteilzeit: Elternteilzeit ist ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Herabsetzung der bisherigen Arbeitszeit oder auf Änderung der Lage der bisherigen Arbeitszeit. Dieser Anspruch gilt nur für Eltern, die mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben beziehungsweise die Obsorge für das Kind innehaben. Zusätzlich hängt der Anspruch auf Elternteilzeit von der Betriebsgröße und von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab.
  • Bis 2019 gibt es noch den Alleinverdienerabsetzbetrag und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungsgeldern. Dies wird jedoch durch die neue Steuerreform hinfällig.
  • Steuererleichterung für Familien: „Familienbonus Plus tritt ab 2019 in Kraft: Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag. Durch ihn wird die Steuerlast direkt reduziert, nämlich um bis zu 1 500 Euro pro Kind und Jahr. Den Familienbonus Plus erhalten Sie, so lange für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierter Familienbonus Plus in der Höhe von 500 Euro jährlich zu, wenn Sie für dieses Kind weiterhin Familienbeihilfe beziehen. Geringverdienende Alleinerziehende beziehungsweise Alleinverdienende, die keine oder eine geringe Steuer bezahlen, erhalten künftig einen so genannten Kindermehrbetrag in Höhe von maximal 250 Euro pro Kind und Jahr.
  • Familienzeitbonus (Familienmonat): Für erwerbstätige Väter, die sich unmittelbar nach der Geburt des Kindes intensiv und ausschließlich der Familie widmen und ihre Erwerbstätigkeit (im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin) unterbrechen, ist ein „Familienzeitbonus“ vorgesehen.
  • Familienhärteausgleich aufgrund von Notsituationen- ist jedoch an Bedingungen geknüpft.
  • FamilienhospizkarenzZuschuss, wenn z.B. ein Kind schwer erkrankt ist und seiner Arbeit nicht mehr nachkommen kann, kann man diese Förderung beantragen.
  • Kindererziehungszeiten für die Pension: Für jedes Kind werden vier Jahre ab der Geburt weiterhin in die Rentenkasse eingezahlt. Falls während der vier Jahre ein weiteres Kind auf die Welt kommt, verfällt es jedoch vom vorherigen Kind.
  • Freifahrt und Fahrtenbeihilfen: Eltern werden bezüglich der Beförderung in öffentlichen Verkehrsmittel unterstützt und entlastet.
  • AMS- Kinderbetreuungsbeihilfe: Die Kinderbetreuungsbeihilfe ist eine Förderung des AMS für einen kost­en­pflicht­ig­en Kinderbetreuungsplatz.
  • Geringverdiener können einen Heizkostenzuschuss beantragen.
  • Wohnbeihilfe kann zudem noch beantragt werden, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind bzw werden. (Allerdings ist die Seite grad nicht abrufbar, daher bin ich verunsichert, ob es diese Förderung überhaupt noch gibt).
  • Kosten für den Kindergarten ist Bundesländer abhängig. Das letzte Kindergartenjahr ist in Österreich verpflichtend und daher kostenlos. Hier im Land Vorarlberg werden die Beiträge ab 3 Jahren bezuschusst, davor müssen die Eltern komplett selbst für die Betreuung aufkommen- wenn erforderlich. Es besteht kein Recht auf einen Betreuungsplatz.

Alles in allem haben Familien in Österreich einen guten finanziellen Start, egal welches Familienmodell sie leben, daher bin ich froh und glücklich meine Kinder in Österreich aufziehen zu dürfen.

Besonders unsere konservative Familienform: Vater, Mutter, Kinder und die Mutter zu Hause kann oft aufgrund finanzieller Diskrepanzen nicht mehr umgesetzt werden, auch wenn Familien sich dies vielleicht wünschen würden. Hier ist es laut uns gut möglich. Wenigstens in den ersten drei Lebensjahren des Kindes und mit Durchschnittgehalt.

Falls ich Förderungen vergessen haben sollte, bitte im Kommentarfeld angeben. Danke!

Quelle:
https://andererseitsblogazin.wordpress.com/2018/12/23/familienfoerderungen-in-oesterreich/

Tags: Armut – Gesetze Österreich – Kindeswohl – Obsorge –

Opferschutz u. Jugendschutz fehlt – Kinder dürfen 1h länger ausbleiben

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Symbolbild Kinderschutz Opferschutz
Symbolbild Kinderschutz Opferschutz

Wenn es nach der Regierung geht, dann dürfen jetzt Kinder bis 14 Jahre  1h länger unbegleitet ausbleiben. Statt wie bisher 22h jetzt bis 23h.

Ein 14 oder 15 jähriges Mädchen kann bis 1h Nachts alleine ausbleiben.

Ab 16Jahre darf man unbegrenzt ausbleiben.

Wer sein 14 jähriges Kind bis 1h Nachts alleine ausgehen lässt, handelt unverantwortlich, so denken sehr viele Elternteile! Solche und ähnliche Reaktionen findet man vorwiegend in den österreichischen Zeitungskommentaren der letzten Tage massenhaft.
Das letzte Wort  haben natürlich die Eltern selbst.

Ich frage mich, was hat ein 14 jähriges Mädchen um 0:45 Uhr Nachts alleine in einer Disko oder in einem unbeleuchteten Weg nach Hause zu suchen?
Diese Doppelmoral der FPÖ ÖVP Regierung kann man leider nicht verstehen. Anderseits schreien dann einige FPÖ Leute sofort laut auf, wenn  in Tulln, um 1h Nachts, ein 14 jähriges Mädchen beim Heimweg vergewaltigt wird.
Wie passt das zusammen?

Hr. Sebastian Kurz und Hr. HC Strache, WO IST HIER DER KINDERSCHUTZ ODER OPFERSCHUTZ?
Ich sehe keinen.
Eher provoziert dieses neue  Gesetz den Kindesmissbrauch und eine Kindeswohlgefährdung.

m.f.g.
Admin Familie Familienrecht, am 21-4-2018

Artikel:

Eine Stunde länger ausgehen

Ab Jänner 2019 gilt das Rauchverbot bis 18. Darauf haben sich die Landesjugendreferenten am Freitag geeinigt. DPA

Ab Jänner 2019 gilt das Rauchverbot bis 18. Darauf haben sich die Landesjugendreferenten am Freitag geeinigt. DPA

Einheitlicher Jugendschutz in acht Bundesländern. Längere Ausgehzeit für 14- bis 16-Jährige.

Wien Acht Bundesländer vereinheitlichen den Jugendschutz. Ihnen ist es nach 35 Jahren gelungen, gleiche Ausgehzeiten für die Unter-18-Jährigen festzulegen. Wie die Bundesjugendvertretung vorgeschlagen hat, dürfen Jugendliche bis 14 Jahre künftig bis 23 Uhr ausgehen, zwischen 14 und 16 bis ein Uhr und ab 16 Jahren unbegrenzt. Nur Oberösterreich reißt aus. Dort sind drei Landesräte für den Jugendschutz zuständig, einer davon ist der Freiheitliche Elmar Podgorschek. Er bezeichnet die Ausgehzeiten als verantwortungslos. ÖVP-Landeshauptmann Thomas Stelzer hätte den Vorschlägen der Bundesjugendvertretung gerne zugestimmt, auch SPÖ-Landesrätin Birgit Gerstorfer, wie ihr Büro auf VN-Anfrage bestätigt. Es scheint also dem fehlenden Konsens geschuldet zu sein, dass aus Oberösterreich alle politischen Vertreter beim Treffen der Jugendlandesräte am Freitag fehlten. Lediglich Vertreter aus der Beamtenschaft haben teilgenommen und erklärt, dass die Sache in Oberösterreich weiter diskutiert werden müsse. Die Freiheitlichen scheinen auf ihrer Position zu beharren. „Vernünftige Eltern kämen nie auf die Idee, ihre 14 Jahre alte Tochter oder ihren Sohn unbegleitet bis ein Uhr nachts ausgehen zu lassen“, schreiben Landesparteiobmann Manfred Haimbuchner und Podgorschek in einer Aussendung am Freitag.

„Oberösterreich soll das intern klären, wir werden uns durch sie nicht aufhalten lassen.“

Jugendministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP), die Bundesjugendvertretung sowie der Vorarlberger Jugendreferent und Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) sprachen hingegen von einem Meilenstein. „Oberösterreich soll das intern klären, wir werden uns durch sie nicht aufhalten lassen“, sagte Wallner. Für Vorarlbergs Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren bedeutet die Einigung, dass sie eine Stunde länger ausgehen dürfen. Bisher lag die Grenze bei Mitternacht. Die Vereinheitlichung der Ausgehzeiten soll am 1. Jänner 2019 in Kraft treten, ebenso wie das Verbot von Hochprozentigem bis 18, das es in Vorarlberger ohnehin schon gibt, und das Rauchverbot bis 18. Bei diesen beiden Punkten geht auch Oberösterreich mit.

Kein Gesamtkonzept

Auf Bundesebene wünscht sich der Landeshauptmann weiterhin ein generelles Rauchverbot für die Gastronomie. „Das Allerliebste wäre mir, wenn die FPÖ in dieser Frage zur Vernunft kommt. Jetzt gibt es halt Einzelmaßnahmen“, sagt Wallner, der für ein Gesamtkonzept in Sachen Raucherprävention und Jugendschutz gewesen wäre. Es mache nämlich wenig Sinn, das Rauchen bis 18 zu verbieten, gleichzeitig aber jene Jugendlichen, die früher in der Gastronomie arbeiten, dem Raucherbereich auszusetzen. Ob es doch eine Volksabstimmung oder -befragung zum Rauchverbot braucht? Wallner überlässt das der Bundesregierung: „Wenn beim Volksbegehren eine gewisse Zahl an Unterschriften erreicht wird, muss sie sich sowieso entscheiden, wie sie vorgeht. Wenn überhaupt keine Entscheidung möglich ist, sollte man eine Befragung oder Abstimmung nicht ausschließen.“

21. April 2018, von Birgit Entner, Wien
https://www.vn.at/politik/2018/04/20/eine-stunde-laenger-ausgehen.vn
Tags: Gesetze Österreich – Kindesmissbrauch – Kindeswohlgefährdung – Ausgehzeiten – Jugendschutzgesetz

Männerpartei in Vorarlberg bei Nationalratswahl 2017 !

Nationalratswahl 2017 – Die Männerpartei im Livetalk

vol.at – Nationalratswahl 2017 – Die Männerpartei im Livetalk

13 Parteien treten in Vorarlberg zur Nationalratswahl an. VOL.AT lädt die Spitzenkandidaten der Regionalwahlkreise Nord und Süd zum Livetalk. Den Auftakt macht die Männerpartei.

Die Männerpartei schaffte es nur in Vorarlberg, die notwendigen Unterstützungserklärungen für die Kandidatur zum Nationalrat zu sammeln. Angeführt werden sie im Wahlkreis Vorarlberg Nord von Parteichef Hannes Hausbichler und im Wahlkreis Süd von Mitbegründerin Carin Breuß.

VIDEO

24-9-2017
https://www.maennerpartei.at/nationalratswahl-2017-die-maennerpartei-im-livetalk/

Tags: Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung – Familie – Familienrecht – Gesetze Österreich – Gewalt – Gleichberechtigung Gleichstellung –  Justizopfer – Kinder – Scheidung – Trennung – Kindeswohl – Menschenrechtsverletzung – Obsorge – Sorgerecht – Unterhalt – Kindesunterhalt – Alimente – Vater – Väter

Männerpartei tritt zur Nationalratswahl 2017 an!

Hurra!

Männerpartei tritt in Vorarlberg zur Nationalratswahl an!

In diesem Augenblick beendet die Männerpartei eine Pressekonferenz zur Nationalratswahl in Bregenz.

Bundesvorsitzender Hannes Hausbichler verkündet:

Die Unterstützungsphase zur Nationalratswahl hat den konstanten Wachstumskurs der Männerpartei bestätigt. Der Zulauf an Unterstützungserklärungen ist trotz der wahlrechtlichen und fristbedingten Schikanen signifikant gewachsen, die Bekanntheit der Männerpartei deutlich gestiegen, ihre Themen bestätigen sich Jahr für Jahr im politischen und gesellschaftlichen Alltag.

Zur Nationalratswahl 2017 wird die Männerpartei im Bundesland Vorarlberg antreten.

Die Männerpartei bleibt ihrem Grundprinzip treu, auf Themen zu setzen und inhaltlich keine Kompromisse auf Kosten des Ideals der Gerechtigkeit einzugehen. Dieser Weg bestätigt sich seit bald 10 Jahren und wird der Männerpartei, in Zeiten des Kommens, Gehens und Namenswechselns von Parteien und Wahlbewegungen, eine unverwechselbare Glaubwürdigkeit verleihen.

Im Wahlkampf 2017 ist es umso wichtiger, dass die Männerpartei ihre Themen einbringt.

Auszug aus den Wahlkampfthemen

– Der Rentenklau an Vätern, das „Pensionssplitting“, droht!

Nur die Männerpartei zeigt die langen Finger auf, welche sich nach der sauer erarbeiteten Rente der Väter strecken!

Familienrecht, immer noch verzweifelt gesucht!

Das heutige, Streit und Chaos stiftende „Familienrecht“ verdient seinen Namen nicht, weder in Bezug auf Familien noch auf Recht.

Nur die Männerpartei zeigt die Wahrheit und die Sicht der Väter auf, nur die Männerpartei fordert eine zukunftsweisende Reform.

Die Männerbenachteiligungsquote steht vor der Eskalation! Den Männern und vielen Frauen im öffentlichen Dienst reicht es schon lange, doch die Politik hat noch lange nicht genug und will noch mehr Anti-Männer-Quoten.

Damit beschädigt sie immer mehr wichtige Bereiche, wie augenblicklich unser Gesundheitswesen, und greift in die Privatwirtschaft aus.

Der Schaden ist erst abzuschätzen, nachdem er angerichtet wurde, durch eine verfehlte „Frauenpolitik“ auf Kosten aller.

 

Spitzenkandidaten

Hannes Hausbichler wird die Landesliste vor Carin Breuß anführen. Hausbichler steht im Wahlkreis „Vorarlberg Nord“ an der Spitze der Liste, Carin Breuß übernimmt Platz 1 im Wahlkreis „Vorarlberg Süd“.

„Diese Nationalratswahl wird einen weiteren, wichtigen Schritt für die Männerpartei darstellen, doch ebenso eine Chance für eine Neuausrichtung der gesamten österreichischen Bundespolitik. Schon wieder, so werden die Blockadeparteien lernen, ist ein Wahlkampf ohne Männerthemen nicht mehr möglich. Schon wieder werden die Parteien versuchen, ihre kalt berechnende Politik auf Kosten der Männer, oder sogar die krude Anti-Männer-Politik ihrer Parteifeministen, im Keller zu verstecken, um sie erst nach der Wahl wieder auszugraben und umso mehr unkontrolliert Schäden anzurichten. Doch schon wieder wird die Männerpartei ausgerechnet zu einem Zeitpunkt die Verfehlungen, ja sogar Ignoranz und Rücksichtslosigkeit der Parlamentsparteien aufzeigen können, an dem es diesen Panzerparteien schmerzt: Im Wahlkampf, wenn die Parteien etwas von uns wollen statt umgekehrt!“, schließt Hausbichler mit froher Aussicht auf einen Wahlkampf mit einer ungemütlichen Männerpartei ab.

Bilder zur freien Verwendung:
www.maennerpartei.at/wp-content/uploads/2017/02/Daumen-hoch-hell.jpg

www.maennerpartei.at/wp-content/uploads/2017/02/Hannes-Hausbichler-408110320.jpg

www.maennerpartei.at/wp-content/uploads/2017/02/large_Hannes-Hausbichler-kein-Bankomat_2.jpg

www.maennerpartei.at/wp-content/uploads/2017/02/Hannes-Hausbichler108110233.JPG

www.maennerpartei.at/wp-content/uploads/2017/08/Carin-Guenther-Hannes-2017.jpg

2017-08-18

https://www.maennerpartei.at/maennerpartei-tritt-in-vorarlberg-zur-nationalratswahl-an/
Tags: #NRW17 – Vater – Väter – Sorgerecht – Familienrecht – Scheidung – Trennung – Männerpension – Quote – Diskriminierung – Gleichberechtigung Gleichstellung – Vaterschaft

Vatertag ohne Kinder | Krone

Väter ohne Kinder, Vatertag - Kronenzeitung
Väter ohne Kinder, Vatertag – Kronenzeitung

Markus Vallaster (48) hat zwei Töchter – die er seit sieben Jahren nicht gesehen hat.
Die Mutter hält sich nicht an das gerichtlich festgelegte Besuchsrecht, verweigert den Kontakt. Der 48-Jährige musste erfahren, dass ein Verhalten wie dieses in Österreich nicht oder nur milde geahndet wird.
Nicht genug! Der Mann ist trotz Kindesentzug verpflichtet, Unterhalt zu bezahlen. Für den Anwalt aus Vorarlberg bedeutet das 1300 Euro im Monat. In der „Krone“ veröffentlicht er anlässlich des Vatertags einen Brief an seine Töchter, die in Kärnten leben. er sagt: „Ich warte darauf, dass ihr eines Tages vor meiner Tür steht.“

Entfremdung – Vor 7 Jahren schickte die ältere Tochter diese Karte seitdem herrscht Funkstille.

Kronenzeitung 11.Juni 2017, Vatertag in Österreich immer am 2.Sonntag im Juni

 

Tags: Entfremdung – Vatertag – Olivia – Familie – Familienrecht – Justizopfer – Politik – Gesetze in Österreich – Menschenrechtsverletzungen – Gleichberechtigung Gleichstellung – Richter – leaks family law austria germany – Mobbing – psychische Gewalt

Lidl hat Papamonat für Väter – Einzelfall in Österreich?

Bis zum heutigen Tag gibt es keinen Rechtsanspruch für den „Papamonat nach der Geburt“. Der österreichische Gewerkschafter und Politiker Alois Stöger, welcher seit dem 26. Jänner 2016 Arbeits- und Sozialminister Österreichs der SPÖ ist und die Familienministerin Sophie Karmasin ÖVP haben es bis zum heutigen Tag nicht zusammen gebracht einen Rechtsanspruch, für Arbeitnehmer bzw. Väter, zu verhandeln oder gesetzlich zu verankern.
PS: Danke an die Firma Lidl, ein großartiger Schritt der vaterlosen Gesellschaft in Österreich entgegen zu wirken.
😉

Kommentar
Admin Familie u. Familienrecht, am 17-05-2017:

Artikel:

Papa-Monat bei Lidl Österreich

Familienfreundlicher Arbeitgeber ermöglicht Familienzeit

Lidl Christian Schug

Lidl Christian Schug
Christian Schug, Vorsitzender der Geschäftsleitung Lidl Österreich

Lidl Österreich kümmert sich um seine Mitarbeiter. Dabei steht die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Fokus.

Mit dem „Papa-Monat“ macht der „Beste Arbeitgeber Österreichs“ einen weiteren Schritt in die richtige Richtung.
Lidl Österreich kümmert sich um seine Mitarbeiter. Dabei steht die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Fokus. Mit dem „Papa-Monat“ macht der „Beste Arbeitgeber Österreichs“ einen weiteren Schritt in die richtige Richtung.
Bereits im letzten Jahr hat sich Lidl Österreich dafür entschieden, am Audit „berufundfamilie“, einer Initiative des Familienministeriums, teilzunehmen. Darüber hinaus ist Lidl Österreich Teil des Netzwerks „Unternehmen für Familien“. Im Rahmen des Audits „berufundfamilie“ bietet das Unternehmen seit März 2017 als eines der ersten seinen Mitarbeitern auch die sogenannte „Familienzeit“ an. Mit diesem „Papa-Monat“ gibt es für die Mitarbeiter eine weitere Möglichkeit, Berufliches und Privatleben noch besser zu verbinden. „Wir wollen, dass sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei uns wohlfühlen. Denn nur, wer auch genug Zeit für Familie und Privatleben hat und Ausgleich findet, kann auch im Beruf sein Bestes geben“, bestätigt Christian Schug, Vorsitzender der Geschäftsleitung.
Was ist der Papa-Monat?
Die korrekte Bezeichnung dafür ist „Familienzeit“, auch dieser Begriff trifft es sehr gut: Frischgebackene Väter können sich eine berufliche Auszeit nehmen und bekommen so mehr Zeit für ihre Familie.
Wir stehen als Unternehmen voll hinter dieser Idee und wollen jedem Einzelnen diese Familienzeit ermöglichen“, erklärt Christian Putz, Leiter Personal bei Lidl Österreich.
Auch der Betriebsrat lobt die positive Entwicklung: „Die freiwillige Einführung des Papa-Monats macht Lidl Österreich zu einem noch familienfreundlicheren Arbeitgeber, der die Zukunft der Arbeit fair gestaltet.
Eben ein echter ‚Great Place to Work‘“, so Michael Wörthner, Betriebsratsvorsitzender bei Lidl Österreich.
Die Familienzeit kann innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt des Kindes in Anspruch genommen werden und zwischen 28 und 31 Tage dauern. Eine schöne Zeit also für alle Jungeltern, die man mit dem neuen Familienmitglied nutzen kann. Die berufliche Auszeit wird außerdem von der zuständigen GKK mit 22,60 Euro pro Tag unterstützt.
Das sagen die Mitarbeiter:
„Der Papa-Monat bietet mir die einzigartige Gelegenheit, die ersten Lebenswochen unseres Babys voll mitzuerleben. Ich habe mit meinem Chef alles besprochen und mich mit meinem Team abgestimmt. Das war für alle Seiten sofort okay. Für mich ist dieses Angebot einmal mehr der Beweis dafür, dass Lidl ein super Arbeitgeber ist“, sagt Christoph Posawetz, Aus- und Weiterbildungsleiter und einer der ersten Papas, der das Angebot in Anspruch nimmt.
Lidl Österreich ist ein „Great Place to Work“
Dass Lidl Österreich ein sehr guter Arbeitgeber ist, wurde erst kürzlich wieder bestätigt: Das Salzburger Unternehmen wurde bereits zum vierten Mal in Folge vom unabhängigen „Great Place to Work“-Institute als einer der besten Arbeitgeber Österreichs ausgezeichnet. Erstmals schaffte es Lidl Österreich sogar an die Spitze in der Kategorie X-Large mit mehr als 500 Mitarbeitern und ist damit der „Beste Arbeitgeber Österreichs“ in dieser Kategorie. Das ist kein Zufall. Denn das Unternehmen kümmert sich ganz bewusst und intensiv um seine Mitarbeiter. Erst Anfang März wurde beispielsweise der Mindestlohn erneut angehoben. Die Mitarbeiter erhalten damit seit 1. März 10,50 Euro pro Stunde in Gehaltsgebiet A und 11,50 Euro in Gehaltsgebiet B (Salzburg und Vorarlberg). Umgelegt auf eine monatliche Arbeitszeit von 167 Stunden bedeutet das statt 1.546 Euro laut Kollektivvertrag ein Gehalt von mindestens 1.754 Euro bzw. 1.921 Euro im Monat. Das ist eine Überzahlung von bis zu 25 Prozent gegenüber dem Kollektivvertrag.

Bildtext
(Abdruck für Pressezwecke honorarfrei, Fotonachweis: Lidl Österreich):
Bild 1:
Christian Schug, Vorsitzender der Geschäftsleitung Lidl Österreich
Bild 2: Christian Putz, Leiter Personal Lidl Österreich
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Lidl Österreich steht für das beste Preis-Leistungs-Verhältnis und beschäftigt mehr als 4.800 Mitarbeiter. Der heimische Lebensmittelhändler mit Sitz in Salzburg betreibt mittlerweile drei Logistikzentren und über 200 Filialen in ganz Österreich. 2017 wurde das Unternehmen zum 4. Mal in Folge als einer der besten Arbeitgeber Österreichs ausgezeichnet, und 2016 erstmals auch „Händler des Jahres“ in der Kategorie Diskont. Das vielfältige Sortiment bietet eine Auswahl von 1.500 verschiedenen Artikeln – rund ein Drittel davon aus Österreich. Ein durchdachtes Logistikkonzept ermöglicht neben echter Frische ein Angebot von jährlich rund 5.000 zusätzlichen Aktionsartikeln, das auch internationale Spezialitäten aus ganz Europa umfasst.
Lidl Österreich ist sich seiner Verantwortung für Mensch und Umwelt bewusst. Unter dem Titel „Auf dem Weg nach morgen“ übernehmen wir in unserem täglichen Handeln ökonomische, soziale und ökologische Verantwortung. Wir stehen für das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Dabei verstehen wir unter „Leistung“ nicht nur Menge, Qualität und Einkaufsatmosphäre. Wir zählen dazu heute auch die Verantwortung, die wir als Unternehmen für alle Anspruchsgruppen entlang der Wertschöpfungskette übernehmen.
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Downloads

Lidl Christian Schug
Christian Schug, Vorsitzender der Geschäftsleitung Lidl Österreich

Lidl Christian Putz
Christian Putz. Leiter Personal Lidl Österreich
05.04.2017
https://presse.lidl.at/News_Print.aspx?id=46908
Tags: Familienzeit – Väterkarenz – Papamonat – Geburt – familienfreundlich – Arbeitgeber – Gesetze Österreich – Vaterschaft –

Prozess – Mutter wollte 13j. Tochter in d. Türkei verheiraten? – Vorarlberg

Freisprüche in Prozess um Zwangsheirat in Vorarlberg

Der erste in Vorarlberg durchgeführte Zwangsheirat-Prozess ist am Freitag mit Freisprüchen zu Ende gegangen. Zu diesem Delikt straffrei blieben eine 49-jährige Frau, der die versuchte Zwangsheirat ihrer 13-jährigen Tochter vorgeworfen wurde, sowie ihr 63-jähriger Gatte und ein 57-jähriger Nachbar als mutmaßliche Beitragstäter. Alle Urteile sind rechtskräftig, berichtete ORF Radio Vorarlberg.

 

© APA (Symbolbild)

Das Gericht begründete die Freisprüche mit dem fehlenden Nachweis, dass die Verheiratung der damals 13-jährigen Tochter in der Türkei bereits in Vorarlberg geplant wurde. Sollte das Vorhaben erst in der Türkei entstanden sein, so sei das Landesgericht nicht zuständig. Verurteilt wurde die 49-jährige Tschetschenin hingegen wegen Kindesentziehung. Dafür wurde gegen die Frau eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro ausgesprochen.

Die heute 14-jährige Jugendliche hatte ihre Eltern in einer im Vorfeld durchgeführten kontradiktorischen Befragung schwer belastet. Sie sei in die Türkei gebracht worden, um dort verheiratet zu werden, sagte sie aus. Ihre Mutter sei nicht damit zurechtgekommen, dass sie einen Freund habe und westlich eingestellt sei. Sogar mit dem Umbringen habe die Mutter gedroht, falls sie in der Türkei nicht einen Tschetschenen heirate. Deshalb sei sie zurück nach Österreich geflüchtet, als sich die Möglichkeit dazu geboten habe. Zu einer Zwangsheirat kam es folglich nicht.

Die Darstellung ihrer Eltern hingegen war eine gänzlich andere. Die 49-Jährige sprach vor Gericht von einem Urlaub, den man in der Türkei verbracht habe. Dass im Zuge des Aufenthalts ihre Tochter hätte verheiratet werden sollen, wies die Frau zurück. Auch ihr Mann wollte von einer Zwangsheirat nichts gewusst haben. Die 13-Jährige sei freiwillig mitgekommen, wurde betont. Dass sie dort eine Koranschule hätte besuchen sollen, begründete die Mutter mit der Selbstständigkeit und der Eigensinnigkeit der Tochter.

Eine Flucht ihrer Tochter stellte sie ebenfalls in Abrede. Dass ihre Tochter alleine nach Österreich zurückgekehrt ist, führte die Mutter darauf zurück, dass der 13-Jährigen langweilig gewesen sei.

Klar war hingegen, dass die Eheleute ihre Tochter keinesfalls mit in die Türkei hätten nehmen dürfen – ihnen war nämlich schon zuvor das Sorgerecht entzogen worden. Dieses lag bei der Jugendwohlfahrt. Die Behörde schritt ein, weil der 63-jährige Vater die Tochter über Jahre hinweg geschlagen haben soll. Er soll auch versucht haben, die 13-Jährige zum Tragen eines Kopftuchs zu zwingen. Der Vater wies die Vorwürfe allerdings zurück. Geschlagen habe er seine Tochter nicht, und die Geschichte mit der Zwangsheirat habe sie erfunden, so seine Rechtfertigung. Weil ebenfalls Beweise fehlten, wurde der 63-Jährige hinsichtlich des Vorwurfs der fortgesetzten Gewaltausübung freigesprochen.

Die Mutter berief sich darauf, nicht gewusst zu haben, dass sie nicht hätte mit der Tochter reisen dürfen. Das Gericht schenkte ihr in diesem Punkt aber keinen Glauben und verurteilte sie folglich wegen Kindesentziehung.

Der 57-jährige Türke wiederum, ein Nachbar der Familie, stellte sich lediglich als Chauffeur dar. Er sei ohnehin in die Türkei gefahren und habe die Familie aus Gefälligkeit mitgenommen, sagte er. Von Plänen für eine Zwangsheirat habe er nichts gewusst.

17.44 Uhr, 21. April 2017
http://www.kleinezeitung.at/service/newsticker/5204928/Freisprueche-in-Prozess-um-Zwangsheirat-in-Vorarlberg
Tags: Zwangsehe – Missbrauch – Kinderrechte – Obsorge – Kindesmissbrauch – Kinderhandel – Menschenhandel – Kindesentführung – Österreich – Türkei – Kindeswohlgefährdung – Familienrecht

Montag werde ich weggewiesen

Am Montag werde ich weggewiesen

Dass frisch weggewiesene Männer den Männerservice kontaktieren, gehört zu unserem Alltag. Doch Fritz Aicher überrascht uns: Er meldet sich am Donnerstag, den 23. Februar, mit der Befürchtung, dass er am nächsten Montag weggewiesen werden soll.

Fritz ist schon darüber informiert, auf welche Weise viele schmutzige Scheidungen in der Realität ablaufen. Er weiß, dass eine Wegweisung nicht gerade selten zu den Instrumenten von Frauen gehört, um sich Vorteile in der Scheidung zu verschaffen. Was er dem Männerservice beschreibt, sind Anzeichen dafür, dass seine Frau ihn jetzt als Gefährder hinstellen wird und eine Wegweisung vorbereitet.

Im Augenblick ist Agnes nicht zu Hause. Am Montag wird sie zurückkehren. Wird Fritz´Befürchtung an diesem Tag wahr werden?

Der Männerservice hat mit ihm die wichtigsten Möglichkeiten besprochen, wie gegen mögliche Willkür vorgegangen werden könnte.

Wir werden Sie am Laufenden halten, ob wir im Fall Aicher die erste Wegweisung auf Ansage erleben.

 

Dieser Männerservice-Report wird aufgrund der Dringlichkeit in die bereits eingeplanten Aussendungen eingeschoben, daher die Nummer 35 ½.

Männerservice-Report #35 ½, Sonderausgabe, veröffentlicht am 25. Februar 2017

Betroffene
Vater: Fritz Aicher*
3 Kinder

In der Verantwortung
Agnes Aicher*

Ort und Zeitraum:
Seewalchen, Oberösterreich, vermutlich am Montag, den 27. Februar

*Die Geschichten aus dem Männerservice-Report wurden unter Genehmigung der Betroffenen veröffentlicht oder zumindest mittels keinesfalls nachverfolgbaren Pseudonymen und Daten anonymisiert. Sie können jederzeit vollständig und einwandfrei bewiesen werden. Für Details fragen Sie gerne jederzeit bei uns nach.

Kontakt

Büro, Zentrale:

Telefon: +43 (0) 664 100 33 01
Email: kontakt@maennerservice.at

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Tags: Männerberatung – Vorarlberg – Wegweisung

Doku: „Kinder lassen grüßen“ – Kinderheim

Dokumentarfilm: „Die Kinder lassen grüßen“
Ministranten, Schüler oder Heimkinder, die von Geistlichen sexuell missbraucht, emotional und körperlich misshandelt worden sind, sind Thema des Dokumentarfilms „Die Kinder lassen grüßen“, der am Mittwoch in Dornbirn seine Vorarlberg-Premiere hatte.

2017 02 09
Familienrecht Familie – Missbrauch – Video – Strafverfolgung – Rechtsstaat – Kirche – Kardinal Schönborn