Großeltern wird die Pflegschaft des 7. jährigen David übertragen lt. Gerichtsbeschluss

„Die Pflegschaft wird dem Jugendamt entzogen und auf die Großeltern des Kindes übertragen.“
Lt. Beschluss des Amtsgerichts Flensburg in Deutschland vom 5. Dezember 2018.
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Artikel:

Kinderheim

Kampf um David – Kind darf endlich zu seinen Großeltern

Monika und Rüdiger Koop durften vor wenigen Tagen ihren Enkel wieder in die Arme schließen.

Foto: Andreas Laible

Monika und Rüdiger K. gewinnen vor Gericht den Kampf um ihren Enkelsohn.
Richter übt Kritik an Heim bei Flensburg.

Hamburg.  David ist wieder zu Hause. Der Kampf um den siebenjährigen Jungen, der vom Jugendamt Hamburg-Mitte am 27. Juli 2017 in einem Heim in Flensburg untergebracht wurde, ist nach 16 Monaten beendet. In einem Beschluss des Amtsgerichts Flensburg vom 5. Dezember heißt es: „Die Pflegschaft wird dem Jugendamt entzogen und auf die Großeltern des Kindes übertragen.“

Eine Woche vor Weihnachten haben die Großeltern ihren Enkelsohn in die Arme geschlossen.
„Wir durften ihn aber nicht in seinem Heim abholen, sondern mussten zur Polizeiwache in Flensburg fahren und dort auf ihn warten“, beschreibt Rüdiger K. die unwürdige Übergabe. David hätte auch nichts bei sich gehabt. Keinen Koffer, keine Klamotten, keine Spielsachen, kein U-Heft, keine Zahnbürste. „Gar nichts.“ Das Nötigste musste dann erst noch geholt werden – und wurde den Großeltern an einem weiteren neutralen Ort übergeben.

„Kampf um David“

Im August hat das Abendblatt erstmals über den „Kampf um David“ berichtet. Davids Mutter Jasmin Koch (alle Namen geändert) hatte sich vor Jahren selbst an das Jugendamt gewandt, weil sie Probleme in der Erziehung mit dem Jungen hatte. Als sich das Amt und die Mutter über die weitere Vorgehensweise nicht einigen konnten, begann eine jahrelange juristische Auseinandersetzung. Das Jugendamt Hamburg-Mitte erhielt vom Familiengericht im März 2017 das Aufenthaltsbestimmungsrecht und entzog der Mutter einen Teil der elterlichen Sorge. Vier Monate später wurde der damals Fünfjährige in das Heim in die Nähe von Flensburg gebracht.

Für den Jungen, das wird auch im Gerichtsbeschluss deutlich, ist es der Beginn eines Martyriums.

Erstmals Suizidgedanken

Bereits vier Wochen nach der Fremdunterbringung äußert David im Heim erstmals Suizidgedanken. Er sagt, er wolle „tot sein“. Er habe Pläne, wie er sich töten könne. Etwa, indem er „ein kleines Spielzeugflugzeug verschlucken und dann ersticken würde“. Insgesamt dreimal wird David in den folgenden anderthalb Jahren in die Kinder- und Jugendpsychiatrie im Helios Klinikum in Schleswig eingeliefert. Beim zweiten Mal, im Februar, bleibt er dort 43 Tage.

Das Heim verhängt eine Kontaktsperre gegen Mutter und Großeltern. „Offenbar wird dem Kind durch die Trennung von der Mutter und möglicherweise durch die Bedingungen in der Heimunterbringung so viel seelisches Leid zugefügt, dass es zu einer drastischen Verschlimmerung der Verhaltensauffälligkeiten gekommen ist“, hatte Christiane Knack-Wichmann, die Anwältin der Mutter, im Sommer gesagt.

Richter besuchte Heim

Sechs Monate später wird sie durch das Gericht bestätigt. Der zuständige Richter im Amtsgericht Flensburg hatte sich selbst ein Bild von den Zuständen im Heim gemacht, zusammen mit der Verfahrensbeiständin des Kindes. Das Urteil lässt erahnen, warum David mit seinem Verhalten alles getan hat, um zurück zu seiner Familie zu kommen.

„Der Junge erfährt dort entgegen zunächst anderen Angaben der Einrichtung keine Therapie“, heißt es in dem Beschluss des Gerichts. „Die Einrichtungsleitung hat, hiervon hat sich das Gericht selbst ein Bild machen können, eine negative Haltung zu möglichen Fortschritten und Therapiemaßnahmen in Bezug auf die Erkrankung – Bindungsstörung – des Kindes.“ David werde im Heim „gleichsam als hoffnungsloser Fall, Systemsprenger und als jemand bezeichnet, der – so offenbar ein Blick in die Zukunft – von Einrichtung zu Einrichtung gegeben werden muss, weil eine Therapierbarkeit nicht zu erwarten sei“. Nach dem Eindruck des Gerichts werde David „gleichsam nur verwahrt“. Im Heim finde außerdem eine „unzureichende Gesundheitsfürsorge“ statt.

Die Verfahrensbeiständin, die David­ im Heim besucht hat, schreibt, sein Zimmer sei in einem schlechten Zustand. „Es gab keinen Stuhl.“ Mülltüten lagen auf dem Fußboden, die Möbel seien schmutzig und standen kreuz und quer im Raum. Die Heimleiterin hätte ihr gegenüber geäußert, bei David seien sowieso „Hopfen und Malz verloren“, eine Besserung sei nicht in Sicht. Als die Verfahrensbeiständin eine Erzieherin fragte, ob David wegen einer Schwellung unter dem rechten Auge beim Augenarzt gewesen sei, bejahte diese die Frage zunächst– konnte dann aber keinen Bericht finden. Am nächsten Tag hätte die Heimleiterin angerufen und gesagt, sie seien noch nicht beim Arzt gewesen, würden jetzt aber umgehend einen Termin ausmachen.

Dass bis heute keine Therapie für David organisiert wurde, sei ein „schweres und nicht begründbares Versäumnis“. Auch Davids Zustand sei besorgniserregend. Das Gericht stellte „nervöse Ticks des Kindes fest, Kopfzucken, Augenzucken sowie eine verwaschene Sprache“. Dem Jugendamt sei diese Situation bekannt, eine Überprüfung der Zustände in der Einrichtung habe „viel zu spät“ begonnen.

Dabei standen von Anfang an die Großeltern bereit, ihren Enkel bei sich aufzunehmen. Monika und Rüdiger K. hatten sich beim Jugendamt vorgestellt, doch dann kam es zu Unstimmigkeiten. Für das Gericht ist das nachrangig. Das Jugendamt habe die Großeltern „ignoriert“, dies sei „verfahrensfehlerhaft erfolgt“. Es sei Aufgabe des Staates, bei einer Fremdunterbringung „vom ersten Moment an Rückführungsoptionen in die Familie zu prüfen, diesen positiv gegenüberzustehen und diese zu fördern“. Sie bilden nämlich „das wesentlich mildere Mittel vor dem Hintergrund einer verfassungsrechtlichen Betrachtung in Bezug auf eine Fremdunterbringung“.

Das Jugendamt wird den Gerichtsbeschluss akzeptieren

Auch Davids Bezugstherapeut in der Kinderpsychiatrie befürwortet eine Rückführung zu Oma und Opa. Bindungsgestörte Kinder wie David seien in familiären Strukturen am besten aufgehoben, „vorausgesetzt, die Familie erhält und akzeptiert therapeutische Hilfe“. Darum geht es nun. „Denn David hat sich erheblich verändert“, sagen die Großeltern. Er fühle sich einsam, weine viel, habe Albträume und frage ständig: „Ihr bringt mich doch nicht wieder in die Einrichtung?“ Das Heimleiterehepaar, so die Anwältin, habe alles unternommen, um einen persönlichen Kontakt zur Mutter und den Großeltern zu verhindern. „In der Folge wurde das Kind gezwungen, ein Leben in völliger gesellschaftlicher Isolation zu führen.“

Diesen Zustand hat das Gericht jetzt beendet. Es habe, so heißt es im Beschluss, „keinen Zweifel daran, dass es dem Jungen vor dem Hintergrund seiner Erkrankung im familiären Kreis seiner Großeltern um ein Vielfaches besser geht als in der jetzigen Einrichtung sowie in einer andersartigen Fremdplatzierung.“

Das Jugendamt Mitte wird den Gerichtsbeschluss akzeptieren. Außerdem wird die Zuständigkeit nach Bergedorf wechseln. Dann werden auch die künftigen Unterstützungsmaßnahmen für David besprochen. Unbeantwortet ließ das Jugendamt die Frage, ob es ein Fehler gewesen sei, den Fünfjährigen in dieses Heim zu bringen. Zumal es einen positiven Bericht über fünf Treffen von David mit seinen Großeltern gegeben hatte – bevor er ins Heim kam. „Bei den Terminen war David stets gut gelaunt und fröhlich und hat sich über die Zeit mit seinen Großeltern gefreut“, schreibt die Psychologin. Ihr Fazit: „Aus fachlicher Sicht haben die Großeltern eine liebevolle Beziehung zu David aufgebaut.“ Warum aber hat das Jugendamt den Großeltern diese positive Einschätzung vorenthalten? Auch diese Frage bleibt unbeantwortet.

Jan Haarmeyer, Hamburger Abendblatt 2018 – Alle Rechte vorbehalten.,

https://www.abendblatt.de/hamburg/article216110711/Ein-Kind-darf-endlich-zu-seinen-Grosseltern.html?fbclid=IwAR3Gb_DP2pryL3OprQwJdOh-oKbWLcDKHIAYp8iwASF37edNYKwH31EwxZo
Tags: Pflegschaftsverfahren – Sorgerecht – Fremdunterbringung – Freie Träger – Kinderheim – Rückführung – Entfremdung – Missbrauch mit dem Missbrauch Kinderrechte – Kinderheim – Heimkinder – Internate – Kindesabnahme Gefährdungsmeldung – Kindeswohlgefährdung – Kindeswohl – PAS Großeltern – Trennung Enkelkinder – PA parental alienation – Eltern Entfremdung – PAS – Selbstmord – Suizide – Freitod –
Grandparents lt transfer the guardianship of 7 year-old David. Court Order – family law germany –
custody – home care – Free support – children’s home – feedback – alienation parental PA – – alienation – abuse with the abuse of children’s rights – children’s home – Home children – boarding – child decrease danger message – child endangerment – child welfare – PAS grandparents – separation grandchildren parent alienation – PAS – suicide – youth office

INFORMATIONEN FÜR VÄTER UND MÜTTER – Spiegel Magazin No 03 – 14 Januar 2017

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ANTIKORRUPT + JUGENDHILFEWATCH

INFORMATIONEN FÜR VÄTER UND MÜTTER

Der Film des Ersten Deutschen Fernsehens „Mit Kindern Kasse machen“ (siehe im Internet: ARD Mediathek) ist nur ein Beweis für die dunkle Seite der so genannten Deutschen Jugendhilfe.

Viele Jungendämter in Deutschland sind seit Langem dafür bekannt, dass sie Gesetze und höchstrichterliche Urteile bewusst ignorieren oder falsch darstellen. Neuester Fall: Die Stadt München lässt für ihr Jugendamt bezüglich eines Vaters bei Gericht Folgendes vortragen:

Erst seit seinem Anerkenntnis der Vaterschaft beim Jugendamt ist er im Rechtssinn Vater des Kindes. Vor diesem Zeitpunkt standen ihm keine Elternrechte zu.

Offenbar sollen dem Vater mit dieser falschen Behauptung die ihm laut §1684, Abs.1 und 2 BGB zustehenden Elternrechte aberkannt werden. Und dem Kind das ihm zustehende Umgangsrecht gemäß § 1684 BGB.Bereits am 9. April 2003 beschloss dazu das Bundesverfassungsgericht (siehe Internet: 1 BvR 1493/96, 1 BvR 1724/01):

„Auch der biologische Vater bildet mit seinem Kind eine von Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz geschützte Familie, wenn zwischen ihm und dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht. Der Grundrechtsschutz umfasst auch das Interesse am Erhalt dieser Beziehung.

Es verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz, den so mit seinem Kind verbundenen biologischen Vater auch dann vom Umgang mit dem Kind auszuschließen, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.“

FRAGE DAZU VON ANTIKORRUPT + JUGENDHILFEWATCH:

Wie dunkel und wie verbreitet ist das Geschäft mit der Jugendhilfe?

 

ANTIKORRUPT + JUGENDHILFEWATCH INFORMIEREN ÜBER DIE RECHTE VON ELTERN UND KINDERN. SIE WOLLEN DIESE VOR DER VERBREITETEN BEHÖRDENWILLKÜR IM BEREICH DER JUGENDHILFE SCHÜTZEN. HERAUSGEBER DIESER ANZEIGE „INFORMATIONEN FÜR VÄTER UND MÜTTER“ C/O JÖRG WÜNNENBERG, BONGARDSTRASSE 2, 44787 BOCHUM

Spiegel No 03 – 14 Januar 2017

Tags: Familienrecht – Familie – Kinderheim – Sorgerecht – Fremdunterbringung

Menschenrechtsverletzung an Asthma-Kind

(K)ein dramatischer Einzelfall

Die Tageszeitung DIE RHEINPFALZ berichtete am 27. April über das ins Internet gestellte Video, in dem zu sehen ist, wie 2 Polizisten einen 12-jährigen Jungen aus Otterbach brutal aus seiner Familie reißen.

Der Beitrag ist ein Paradestück das uns zeigt, wie mangelhaft und einseitig unsere Systemmedien arbeiten. In der Printausgabe kostet das Blatt stolze 1,60 Euro, und jeder Cent davon ist, aus meiner Sicht, rausgeschmissenes Geld.

Die Zeitung hatte nicht mit der Familie gesprochen, sondern nur versucht Informationen vom Jugendamt zu erhalten. Das Jugendamt hat sofort gemauert. Man war nicht bereit auf den konkreten Fall, und die Vorwürfe einzugehen. Spätestens jetzt sollten doch sämtliche Alarmglocken angehen, und Rückfragen bei den betroffenen Eltern erscheinen zwingen nötig.

Um eine einseitige Sicht bemüht, vielleicht um die gute Zusammenarbeit mit der Behörde nicht zu gefährden, verzichtet man auf die Rücksprache und die Informationen der Eltern, und lässt sich peinlicherweise, mit nichtssagender Theorie abspeisen. Nur die Theorie interessiert doch wenig, wenn die Behörde sich an diese schlichtweg gar nicht hält.

Ist uns nicht klar, dass Bayern München zu Hause gegen Borussia Mönchengladbach THEORETISCH gewinnt? Theoretisch ist das sicherlich so, aber wenn interessiert ein theoretischer Spielbericht mit einem Ergebnis von 2:0 für Bayern, wenn das Spiel am 30.4.2016 zwischen den beiden Mannschaften 1:1 ausgegangen ist? Der Leser will die Realität erfahren, und nicht eine Phantasietheorie. Genau damit lässt sich die Zeitung abspeisen, genau damit verarschen die ihre Leser. Phantasie ist doch was aus dem Märchenbuch.

Werfen wir mal einen Blick in das Märchenbuch.

„Das war ein dramatischer Einzelfall“, stellt Willi Gillmann zu dem Fall des Zwölfjährigen fest, der in der vergangenen Woche zusammen mit der Polizei mit Gewalt aus der elterlichen Wohnung geholt und in ein Heim gebracht wurde. Mehr sagt der Leiter des Referats Jugend und Sport nicht zu dem Einsatz und beruft sich auf seine Schweigepflicht und den Datenschutz.

Wir gut für die Behörden, dass es den Datenschutz gibt, gäbe es ihn nicht, man müsste ihn glatt erfinden. Mit dem Hinweis auf angeblichen Datenschutz reden sich die Behörden mit schöner Regelmäßigkeit raus.

Und spätestens jetzt sollte ein vernünftiger Journalist vorsichtig werden. Spätestens jetzt ist klar, dass man auf weitere Informationen seitens der Behörden verzichten kann, und man gut beraten ist, sich seine Informationen von der Gegenseite zu beschaffen.

Der Referatsleiter gibt jedoch Auskunft darüber, wie das Jugendamt im Allgemeinen in solchen oder ähnlichen Fällen vorgeht. Dabei macht er deutlich, dass das Jugendamt erst dann das Familiengericht einschaltet, wenn die Eltern bereits alle anderen Hilfen verweigert haben.

Dies mag ja theoretisch so sein, aber trifft eben für diesen konkreten Fall eben nicht zu. Es war gerade die Familie, die sich hilfesuchend an das Jugendamt gewandt hatte, und es war gerade das Jugendamt, das Hilfen mehrfach verweigert hatte. Von daher ist die vom Referatsleiter verbreitete Theorie für die Tonne, weil sich das mal eben gerade nicht an diese Theorie gehalten hat. Der Auszug aus einem Schreiben belegt zumindest das Gegenteil. DIE ELTERN WOLLTEN HILFE, und wer hat die verweigert?

Noch ungewöhnlicher sei es, wenn das Gericht verfüge, dass „unmittelbarer Zwang“ angewendet und „polizeiliche Ordnungskräfte“ hinzugezogen werden dürften. „Wenn es so weit kommt, dann haben die Eltern jegliche Zusammenarbeit − auch mit anderen Institutionen wie der Schule − komplett verweigert.“

Mumpitz. Wieder nur Theorie. Was hat denn die Zusammenarbeit mit der Schule mit dem gerichtlich verordneten Einsatz der Polizei zu tun? Hier ist doch sogar schon die Theorie falsch. Genauso falsch, wie die Praxis.

Die Eltern haben bei Tobias die Zusammenarbeit mit den Behörden und der Schule keineswegs verweigert, sondern gerade mehrfach gesucht. Die Hilfen für den Jungen wurden von der Familie Kucharz beantragt, und nachweislich von den Behörden mehrfach verweigert. Entsprechende Schriftsätze liegen der Familie vor.

Es sei bereits eine Ausnahme, wenn eine „Hilfe zur Erziehung“ gegen den Willen der Eltern eingeleitet werde, schilderte Gillmann. Normalerweise würden solche Hilfen von den Eltern beantragt. Dann prüfe das Jugendamt, was die Familie braucht, um ihr Kind gut erziehen zu können: familienergänzender oder -ersetzender Bedarf heißt das. Wenn die Eltern jedoch keinen Bedarf sehen, „dann müssen wir eine grundsätzliche Entscheidung des Familienrechts herbeiführen“.

Hier stellt sich natürlich die Frage, was genau man mit

Hilfe zur Erziehung

wirklich meint. Es ist aber eine Tatsache, dass für Tobias ausdrücklich Hilfen beantragt wurden, und diese von den Behörden verweigert wurden.

Die einzige „Hilfe“ an der die Behörde interessiert gewesen zu sein scheint, soll die Herausnahme des Kindes aus der Familie gewesen zu sein. Eine trojanische Hilfe, auf die wahrscheinlich jede Familie gerne verzichtet.

Die „Hilfe zur Erziehung“ gliedert sich in verschiedene Abschnitte. Innerhalb der Familien gibt es die Möglichkeit der sozialen Gruppenarbeit. Es kann eine Erziehungsbeistandschaft angeboten werden oder sozialpädagogische Familienhilfe. Dabei handelt es sich nach den Worten des Referatsleiters um Besuche von speziell geschulten sozialpädagogischen Fachkräften. Teilstationär kann mit dem Einverständnis der Eltern der Besuch einer Tagesgruppe angeboten werden. Dann besucht das Kind eine Regelschule und verbringt den Nachmittag in einer Tagesgruppe. Auch hier werden die Eltern einbezogen, um ihre pädagogischen Fähigkeiten zu stärken.

Und nun verrät sich das Jugendamt dann doch noch. Offenbar war das Jugendamt also gar nicht bereit dem Jungen die Hilfe zukommen zu lassen, die er gebraucht hätte. Der Junge brauchte Hilfe in bzw. für die Schule, und keine Erziehungshilfe in der Familie.

Der Junge hatte wegen einer vorhandenen Lernbehinderung massive Probleme in der Schule, und längst eine massive Schulangst entwickelt. Dann muss man natürlich auch dort ansetzen, und nicht mit Erziehungshilfe bei den Eltern.

Außerhalb der Familie besteht die Möglichkeit, das Kind in einer Pflegefamilie unterzubringen, in einem Heim oder einer Wohngruppe.

Erneut verrät sich der Referatsleiter. Darum ging es also. Und genau das hat die Familie dem Jugendamt vorgeworfen. Lt. Familie war das Jugendamt nicht an einer Förderung und Hilfe interessiert, sondern wollte unbedingt den Jungen aus der Familie holen.

Nach dieser Aussage des Referatsleiter waren die Befürchtungen also begründet.

Bei einer Unterbringung im Heim kann das Kind in aller Regel nach zwei bis drei Jahren wieder zurück in seine Familie. In dieser Zeit wird der Kontakt über Besuche gehalten, …

Betroffene Eltern wissen da aber was ganz anderes zu berichten. Und auch bei Tobias scheint das gar nicht zustimmen. Welchen Kontakt gab es denn zwischen Tobias und der Familie seit dem 21.4.2016?

Erfahrungsgemäß wird diese Zeit nicht dafür genutzt, um Familien wieder zusammenzuführen, sondern um diese endgültig zu trennen.

Innerhalb des Verfahrens macht sich das Gericht selbst ein Bild, fordert zusätzlich ein psychologisches Gutachten an und hört die Beteiligten.

In der Theorie sicherlich richtig, so sollte es sein. Die Praxis ist anders. Für die Gutachter ist das ein Geschäft. Um im Geschäft zu bleiben muss das Gutachten immer pro Jugendamt sein. Kaum ein Gutachter bekommt die Chance sich gleich zweimal im Leben gegen das Jugendamt zu stellen.

Auch bei den Gerichten gibt es die typische deutsche Obrigkeitshörigkeit, und Behördentreue. Da haben es Familien doch sehr schwer. Eine weitere Falle ist dem Kind zustehenden Verfahrensbeistand. Der sollte theoretisch für das Kind da sein, aber er verdient natürlich auf Dauer nur Geld, wenn das Kind nicht bei den Eltern ist, sondern fremduntergebracht wurde, und sich das Verfahren lange hinzieht. Alles in Allem ein System, dass noch nicht mal in der Theorie funktionieren kann, und in der Praxis völlig versagt.

Und wenn dann noch ein völlig unfähiger Redakteur berichtet, dann schließt sich der Kreislauf endgültig. Das Recht und Kindeswohl bleibt auf der Strecke.

Hier haben wir noch einen Auszug aus einem Bericht über den Jungen, der zeigt, dass die Familie sehr wohl einiges unternommen hat, um dem Kind zu helfen. Sogar eine Fremdunterbringung wurde von der Familie getestet.

Hier der Beitrag der Zeitung

https://linkverzeichnis.wordpress.com/2016/04/27/ein-dramatischer-einzelfall/

Quelle Original:
https://beamtendumm.wordpress.com/2016/05/02/k-ein-dramatischer-einzelfall/
Tags: Kinderklau – Kindesabnahme – Obhut – Kindeswohlgefährdung – Staatsgewalt – Mesnschenrechtsverletzung – Kindesmissbrauch -psychische Gewalt

Jugendamt – Unterbringung im Ausland

Lokalzeit Münsterland – Jugendamt und Unterbringung im Ausland

Die Skandale um die Jugendämter in Gelsenkirchen und Dorsten schlagen hohe Wellen. Sind die Kinder, die zu einer individuellen Betreuung ins Ausland geschickt werden, dort tatsächlich gut aufgehoben?

Wie ist die Verzahnung zwischen Jugendämtern und den freien Institutionen, die die Jugendlichen letztlich ins Ausland schicken?
3 Jugendliche sind von Coesfeld in Spanien und Letland untergebracht.

3Jugendliche von Borken in Spanien und Frankreich.

1 Mädchen von Steinfurt wurde nach Griechenland geschickt.

2 Jugendliche von Warendorf sind in Polen.

In Münster sind es Null- man schickt keine Jugendlichen ins Ausland !
Jugendamt - Menschenrechtverletzung - Fremdunterbringung Ausland
Symbolbild
Tags: Ungarn – fachliche Controlling – Qualitätsmanagement – Auslandsmaßnahmen – Jugendhilfeträger – privatwirtschaftlich – Alexianer Martinistift GmbH – Heinrich Bolle – Jugendministerium Düsseldorf – NRW Jugendministerin Ute Schäfer – Kreisjugendamt – Video