Staatsverweigerer-Innen im österreichischen Parlament?

Stellt der Feminismus einiger Nationalratsabgeordeter Frauen eine staatsfeindliche Verbindung (§278) gegen die Justiz dar?

Fakt ist, die Ermittlungen wegen diverser Belästigungsvorwürfe gegen Peter Pilz sind von der Staatsanwaltschaft nach mehreren Monaten am 23.Mai 2018 eingestellt worden und es kommt daher in dieser Sache zu keinem Strafverfahren!

In der Angelobungsformel wurden alle Nationalratsabgeordete auf unverbrüchliche Treue der Gesetze der Republik Österreich angelobt.

In der „Feminismus-Aktion“ am 11-6-2018 im Parlament haben viele feministische Nationalratsabgeordente aus Protest das Parlament verlassen und hiemit die rechtsstaatliche Entscheidung der Republik Österreich durch die Staatsanwaltschaft „Einstellung der Strafverfolgung gegen Peter Pilz, wegen . . .“ IGNORIERT.

Nationalratsabgeordnete sollten Vorbild für die Bevölkerung sein und die Gesetze einhalten und akzeptieren und das rechtsstaatliche Vorgehen sowie deren Entscheidungen der Justiz respektieren!!!

Die strikte Verweigerung von Entscheidungen der Justiz bezeichnen schon bei kleinen Verwaltungsdelikten den sogenannten STAATSVERWEIGERER.
Hier geht es aber bei Weitem nicht um kleine Verwaltungsstrafen sondern um hohe Beamte der  Republik Österreich, welche Vorbildfunktion haben sollten.

Einige, wenige Frauen haben bei dieser sonderbaren Aktion nicht mitgemacht.
Die SPÖ Feministin Heinisch-Hosek hat noch eine Zusatzaktion vor dem Parlament gemacht, siehe Video.

Ich stelle mir gerade die Frage, wenn im Parlament bereits „StaatsverweigererInnen“ ihren bezahlten Arbeitsplatz verlassen während der Dienstzeit, wie geht das dann weiter?
Können die kleinen Bürger auch ihren bezahlten Arbeitsplatz verlassen, und die „rechtsstaatliche Justiz“ ignorieren?
Nein, einige kleine Staatsverweigerer sind nach dem Mafiaparagraph StGB §278 angeklagt worden.

„Gott, ich Danke dir“, dass diese feministische ehemalige SPÖ Frauenministerin keine Regierungsfunktion mehr hat.

Traurig ist, dass Frauen aus der Bundesregierung FPÖ und ÖVP ebenso als „StaatsverweigerInnen“ die Entscheidung der Justiz Republik Österreich ignoriert haben und dieser feministischen „Protestaktion“ gefolgt sind und ihren Arbeitsplatz im Parlament verlassen haben.

Da sieht man wieder wieviel Hirn die meisten österreichischen Frauen im Parlament haben?

Zum Glück ist Österreich ein Rechtsstaat und die Justiz arbeitet sehr gut!

Video:

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 11-6-2018

Tags: österreichische Gesetze – Frauenrechtlerinnen – Frauenpolitik – feministische Hetze – Reichsbürgerinnen – Rechtsstaatlichkeit – Missbrauch mit dem Missbrauch – Mobbing – Selbstjustiz – Gudrun Kugler ÖVP Juristin Menschenrechte EMRK Art. 14 – Grundsatz im Strafrecht: „In dubio pro reo“. 

Kindesentführung Tirol – Russland wegen Doppelstaatsbürgerschaft?

1.Artikel: Obsorgestreit

Streit um Obsorge: Kinder aus Tirol sind jetzt in Russland

Hohe Wellen schlägt der Fall einer Russin, die ihre Tiroler Kinder außer Landes gebracht hat. Im russischen TV erhebt sie schwere Vorwürfe gegen den sorgeberechtigten Vater

Mutter Alexandra gab dem russischen Sender ntv ein langes Interview und beschuldigt den Tiroler Thomas G. schwer.

© ntv Mutter Alexandra gab dem russischen Sender ntv ein langes Interview und beschuldigt den Tiroler Thomas G. schwer.

Innsbruck – Der Rechtsvertreter von Thomas G, dessen Ex-Frau im Oktober die Kinder entgegen seinem Willen außer Landes gebracht hat, war ob der Beiträge in den russischen Medien fassungslos. „Es ist eine Sauerei, was die Mutter tut und wie sie die Kinder instrumentalisiert. Die Vorwürfe gegen den Vater wurden schon in Österreich widerlegt“, betont Anwalt Mathias Kapferer.

Die Tiroler Tageszeitung berichtete am 24. Dezember 2017 von einem Obsorgestreit, der eskaliert war. Die russische Mutter brachte das Mädchen (9) und den Buben (6), die in Tirol aufgewachsen sind, außer Landes. Das, obwohl das Gericht zu dem Schluss gekommen war, die Obsorge dem Vater zu übertragen. Ein Gutachter hatte erklärt, dass die 37-Jährige nicht erziehungsfähig sei. Der Beschluss des Gerichtes wurde aber nicht sofort exekutiert, die Frau die schon länger Vorbereitungen zur Flucht getroffen hatte, tauchte mit den Minderjährigen unter. Der Vater hatte damals den Behörden Untätigkeit vorgeworfen und die Mutter via TT angefleht, ihm wenigstens zu sagen, wo die Kinder seien und ob es ihnen gut gehe. Nun weiß er wenigstens, dass seine Kinder in Russland sind.

Die Mutter wandte sich an den russischen Sender ntv und rechtfertigte ihre Flucht damit, dass der Vater und dessen Bruder die Kinder missbraucht hätten. Die österreichischen Behörden hätten das Verfahren fallen gelassen und dem Vater das Sorgerecht zuerkannt. Sie sei gezwungen gewesen zu fliehen, um ihre Kinder zu schützen. Die Sichtweise des Vaters wurde mit keinem Wort erwähnt, die österreichischen Behörden nicht befragt, der Vater indes voll kenntlich abgebildet. Der Tiroler Anwalt dazu: „Wie mit den Persönlichkeitsrechten des Vaters umgegangen wird, wäre bei uns undenkbar und spottet jeder Beschreibung.“ Eine russische Juristin sagte auf ntv, dass man gegen den Vater in Österreich ermitteln werde, weil russische Kinder überall geschützt werden müssten.

Kanzleimitarbeiterin Marion Battisti hält zu den Anschuldigungen fest: „Es gibt mehrere Gutachten, die die Vorwürfe der Mutter widerlegen. Das sind keine Gutachten, die der Vater in Auftrag gegeben hat, sondern sie stammen von einem gerichtlich bestellten Gutachter mit viel Erfahrung.“

Auch Gabriele Herlitschka von der Jugendhilfe der Stadt Innsbruck erklärt: „Das Verfahren wegen Missbrauchs gegen den Vater wurde schon im Mai 2016 von der Staatsanwaltschaft eingestellt, die Vorwürfe waren in keiner Weise beweisbar.“ Thomas G. ist von den Anschuldigungen seiner Ex-Frau erschüttert, aber erleichtert, dass die Kinder in Sicherheit zu sein scheinen.

Ein Artikel in dem russischen Massenblatt Komsomolskaja Pravda zeigt die Kinder neben einem Kalb, mit der Bildunterschrift „Jetzt sind die Kinder schon in Russland“. „Seit Februar ist der Obsorgebeschluss des Gerichtes in Österreich rechtskräftig. Das heißt, dass die Mutter die Kinder entführt hat. Die österreichischen Behörden haben die Erziehungsfähigkeit des Vaters und der Mutter mit größter Sorgfalt geprüft“, so Battisti. Demnach sei der Vater in der Lage, die Kinder hauptverantwortlich zu betreuen. Ein Verbleib der Kinder bei der Mutter stelle eine Kindeswohl-Gefährdung dar. Die TT hat mit Natalja Varsegova von dem Blatt gesprochen. Sie habe eine Stunde mit der Mutter telefoniert. Diese erklärte, der Vater habe die Kinder missbraucht, eine Psychologin hätte das bestätigt. „Ich habe versucht, die Mutter erneut zu erreichen, das war nicht möglich. Mir wurde gesagt, sie versteckt sich. Ich frage mich, ob ihre Anschuldungen ganz korrekt sind“, so die Chefredakteurin. Teile der russischen Community in Tirol halten zur Mutter. Im TV sagte diese, sie habe fliehen müssen, um Schlimmeres zu verhindern. „Selbst wenn der Vater das Sorgerecht bekommen hätte, wäre der Mutter ein Besuchsrecht sicher gewesen“, so Kapferer.

Die Frau werde per Interpol gesucht, man wolle eine Rückführung der Kinder nach Österreich. Die Mutter ist sich der Tragweite ihrer Flucht bewusst. „Die österreichischen Behörden werten das als Entführung, mir drohen bis zu zehn Jahre Haft.“ Bei diesem Obsorge-Krimi stehen die Opfer schon fest: Es sind die beiden Kinder.

Von Alexanda Plank, Tiroler Tageszeitung vom So, 18.03.2018
http://www.tt.com/panorama/verbrechen/14133007-91/kinder-aus-tirol-sind-jetzt-in-russland.csp

2.Artikel: Tirol

Mutter entführte Tiroler Kinder, Vater klagt Behörden an

Nach Streitigkeiten bekam Thomas G. im Herbst die Obsorge für seine zwei Kinder. Die Mutter brachte sie indes außer Landes.

Einem Tiroler wurden seine beiden Kinder durch die russische Mutter entzogen. (Symbolfoto)

© Getty Images/iStockphoto Einem Tiroler wurden seine beiden Kinder durch die russische Mutter entzogen. (Symbolfoto)

Innsbruck – Thomas G. ist verzweifelt. Seit Mitte Oktober hat er keine Ahnung, wo sich seine Frau und seine Kinder, ein Mädchen (9) und ein Bub (6), befinden. Seit November 2016 zieht sich die Causa hin, die mit der Außerlandesbringung der Kinder ihren traurigen Höhepunkt erreichte. Kurz zuvor hatte der Innsbrucker das alleinige Sorgerecht für seine Kinder bekommen. „Ich bin fassungslos, dass das nicht sofort exe­kutiert wurde. Alles hat darauf hingewiesen, dass meine Frau mit den Kindern weg will“, sagt Thomas G. Er sei zur Polizei gegangen, zum Gericht, zur Jugendhilfe und habe auf die prekäre Lage hingewiesen. „Ich habe geschrien, geweint, gebettelt, dass mir jemand hilft, aber es hat nur geheißen, dass den Behörden die Hände gebunden seien.“

Der Vater wurde während des ganzen Verfahrens von der Innsbrucker Kanzlei Tschütscher-Kapferer vertreten. Dort überlegt man, ob man gegen das Vorgehen des Bezirksgerichtes und der Kinder- und Jugendhilfe ein Strafverfahren einleiten soll. Argumentiert wird mit dem Tatverdacht der Beitragshandlung und dem Verdacht auf Amtsmissbrauch.

Das ergibt sich daraus, dass bereits im Mai der beauftragte Gutachter in ungewöhnlicher Klarheit darauf aufmerksam machte, dass die Frau nicht erziehungsfähig sei. Deshalb würde ein Verbleib der Kinder bei der Mutter das Kindeswohl gefährden. Trotzdem blieben die Kinder bei der Mutter, obwohl der Vater gegenüber den Behörden keinen Zweifel daran gelassen hat, dass er die Kinder aufnehmen würde und auch damit einverstanden gewesen wäre, dass die Kinder übergangsmäßig in eine Betreuungseinrichtung kämen. Das Sorgerecht wurde dem Vater erst fünf Monate später zuerkannt. Auch das bedeutete aber nicht, dass der Vater die Kinder zu sich nehmen konnte. Das Gericht veranlasste nicht, dass die Entscheidung sofort wirksam wurde. Der Vater resümiert: „Ich habe keine Ahnung, wo meine Kinder sind, wie es ihnen geht, nur weil eine Richterin den Zusatz, dass die Kinder der Mutter sofort entzogen werden, verabsäumt hat.“ Nach Ansicht der Anwälte von Thomas G. wäre genau dieser Zusatz erforderlich gewesen.

Auf Anfrage beim Bezirksgericht, ob in dieser Causa einiges schief- gelaufen sei, erklärt Pressebeauftragte Georgia Stix-Jaudl: „Es gibt einen Sorgerechtsstreit betreffend die beiden Kinder. In erster Instanz wurde dem Vater das Sorgerecht zugesprochen. Diese Entscheidung wurde von der Mutter bekämpft, der Akt liegt beim Landesgericht.“ Stix-Jaudl rollt die Geschichte auf: Die Kinder lebten bei der Mutter, die österreichischen Pässe der Kinder liegen aktuell bei Gericht. Möglicherweise gebe es russische Pässe, wenn eine Doppelstaatsbürgerschaft vorliegt. Stix-Jaudl will niemandem einen Vorwurf machen, sagt aber: „Hätte Gefahr im Verzug bestanden, hätte die Jugendwohlfahrt agieren können.“ Grundsätzlich könne aber nicht bei jedem Sorgerechtsstreit, und solche werden häufig erbittert geführt, eine Kindesabnahme gesetzt werden. Auch sei die Rechtskraft der Entscheidung abzuwarten, um die Kinder keinem ständigen Wechsel auszusetzen.

Die Leiterin der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Innsbruck, Gabriele Herlitschka, sieht seitens ihres Amtes kein Versagen. „Wir konnten akut leider nichts tun. Die jetzige Situation ist natürlich schrecklich für den Vater. Alle Beteiligten haben jedoch formalrechtlich richtig gehandelt.“ Auch wenn es ein schwacher Trost sei, werde diese Causa wohl dazu führen, dass man künftig noch alarmierter sein wird. „Wir konnten die Kinder der Mutter nicht abnehmen. Dieses weitreichendste Mittel darf nur bei unmittelbar drohender Gefahr für das Leben der Kinder angewandt werden und wird vom Gericht zu Recht streng geprüft. Es gab nie Hinweise, dass die Mutter den Kindern etwas antun würde.“

Thomas G. hat indes Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt, um die Kinder zu finden. International wird nach der Mutter und den Kindern gefahndet. Dass Kinder von einem Elternteil quasi entführt werden, kommt in Tirol rund fünfmal pro Jahr vor. Der Tiroler hofft, dass Bekannte zu seiner Frau Kontakt haben und ihr ins Gewissen reden. Er überreicht eine schriftliche Stellungnahme: „Ich bin fassungslos über das fahrlässige Vorgehen und das Desinteresse des Bezirksgerichtes Innsbruck und der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Innsbruck, mir zu helfen. Mit dem mangelhaften Beschluss des Bezirksgerichts wurde meiner Ex-Frau ausreichend Zeit zur Flucht gegeben. Mit dieser Vorgangsweise werden Kinder nicht geschützt.“ Heute zu Weihnachten wird Thomas G. das Herz besonders schwer werden. Aber er erlaubt es sich, an ein Wunder zu glauben.

Von Alexandra Plank, So, 24.12.2017

http://www.tt.com/panorama/verbrechen/13819447-91/mutter-entf%C3%BChrte-tiroler-kinder-vater-klagt-beh%C3%B6rden-an.csp
Tags: Jugendamt Tirol – Justizopfer – Kindesentführung Österreich Russland

3.Artikel:

 Tags: Haager Übereinkommen – Strafverfahren – Kindesentführung Mutter Alexandra Boyarska, Anna, Österreich Russland, Bob,  Familie, Vater Thomas Gumble – Innsbruck, Juristin, Kinder entführt, russische Bildung, Stefan,

Kindesentführung Österreich -Russland

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Russische Frau entkam aus Österreich, rettete ihre Kinder von ihrem Ex-Mann

Diese wilde Geschichte fand im Zentrum des zivilisierten Europa statt. Unser Korrespondent versucht, zur Wahrheit zu gelangen [Foto, Video]
Natalia VARSEGOVA kp_en_msk @ Ko_Natal

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Jetzt Alexandra mit Kindern in Russland Jetzt Alexandra mit Kindern in Russland
 

Ende Dezember 2017 erschien in der österreichischen Ausgabe der “ TirolerTageszeitung “ ein Hinweis „Mutter entführte Tiroler Kinder, der Vater beschuldigt die Behörden“. In ihrem unglücklichen Vater Thomas G. erzählt, dass seine russische Frau den Sohn und die Tochter vom Land weggenommen hat, trotz der Tatsache, dass der Vater sich um die Kinder vor Gericht kümmern muss. Und jetzt wird er, Thomas G., „Himmel und Erde drehen, um ihre vermissten Kinder zu finden.“ In der Publikation heißt es: „Ich bin verblüfft von der Sorglosigkeit und Gleichgültigkeit des Landgerichts Innsbruck und der Kinder- und Jugendhilfe Innsbruck. Mit der unzureichenden Entscheidung des Bezirksgerichts hatte meine Exfrau genug Zeit zu fliehen. Dieser Ansatz schützt Kinder nicht. „

Seine frühere Frau ist Alexandra Boyarska, jetzt ist sie 37 Jahre alt. Mit Thomas Gumble ist sie vor etwa einem Jahr geschieden. Und während der Scheidung bestimmte das Gericht den Wohnort der Kinder mit der Mutter. Über die übrigens Herr Gable den Journalisten der österreichischen Ausgabe nicht erzählt hat. Und er verschwieg, dass sein Sorgerechtsantrag nach Inkrafttreten des Scheidungsurteils bei Gericht eingegangen ist. Und die endgültige Entscheidung über seine Klage wurde noch nicht getroffen, weil Alexandra einen Appell einreichte, und danach nahm sie ihren Sohn und ihre Tochter mit nach Russland . Die Innsbrucker Direktorin für soziale Sicherheit, Gabriela Herlitskaya, bestätigt übrigens auch: „Die jetzige Situation ist für den Vater natürlich schrecklich. Trotzdem haben alle Beteiligten rechtlich korrekt gehandelt. Es gab keine Beweise, dass die Mutter den Kindern schaden würde. „

Aber Thomas beruhigt sich nicht, beleidigt die Schwellen verschiedener Abteilungen und fordert die Rückkehr seines Sohnes und seiner Tochter. Nur Alexander steht fest auf sich selbst: Ich werde Kinder nicht aufgeben, denn „ich möchte meine Kinder vor sexueller Gewalt und Beschmutzung seitens ihres Vaters und seines Bruders schützen“.

Thomas beruhigt sich nicht, beleidigt sterben Schwellen verschiedener Abteilungen und Fördert Die Rückkehr Waden Sohnes und Wadenfänger Tochter Foto: Persönliche Seite des Helden der VERÖFFENTLICHUNG im sozialen Netzwerk

Thomas beruhigt sich nicht, beleidigt die Schwellen verschiedener Abteilungen und fordert die Rückkehr seines Sohnes und seiner Tochter Foto: Persönliche Seite des Helden der Veröffentlichung im sozialen Netzwerk

DIE LANDFAMILIE

Alexandra Boyarskaya kommt aus Murmansk . Im Jahr 2004 traf sie ihren zukünftigen Ehemann Thomas in der österreichischen Stadt Innsbruck.

– Ich bin gekommen, um meinen Freund zu besuchen, – erinnert sich Alexander. – Einmal saßen wir in einer Bar und ein junger Mann kam, um mich zu treffen. Ich war damals 24 Jahre alt. Er war 28. Wir sprachen fließend Englisch. Er lud mich ein, die Stadt in einem chinesischen Restaurant zu besichtigen.

Für eine Zeit lebten Liebhaber in zwei Ländern, und 2005 heirateten, und Alexandra zog zu Thomas um.

– Zu dieser Zeit hatte mein Mann seine eigene Tankstelle, – sagt Alexandra. – Wir haben in einer gemieteten Wohnung gelebt – seine Mutter, Vater, Bruder und wir. Als ich mit dem ersten Kind schwanger wurde, mussten wir uns trennen. Meine Schwiegermutter war gegen Enkelkinder. Sie war generell gegen unsere Ehe, weil ich aus Russland komme. Ich hoffte, dass wir uns bald trennen würden. Und kleine Kinder brauchten sie überhaupt nicht.

Svekra, das ist Thomas ‚Vater, wusste Alexandra nicht wirklich. Er verließ sein Zimmer praktisch nicht und starb bald an einer schweren Krankheit.

„Der Familie wurde gesagt, dass er Hitlers Nazipolitik bis zum Ende seiner Tage aufrechterhielt und ein Fan des Führers war“, erinnert sich Alexander. „Aus diesem Grund, oder für einen anderen älteren Bruder von Thomas, hasste Stefan seinen Vater und kam nicht einmal zu seiner Beerdigung.“ Stefan selbst war ein seltsamer und unsozialer Mann. Selten gewaschen, ging mit schmutzigen ungepflegten Haaren.

Das Haus, in der Alexandra mit ihren Kindern lebt Foto: Persönliches Archiv

Das Haus, in dem Alexandra mit ihren Kindern lebte Foto: Persönliches Archiv

Vom Füllen bis zur Grenze

Im Jahr 2008 hatten Alexandra und Thomas eine Tochter, Anna (die Namen der Kinder wurden aus offensichtlichen Gründen geändert). Zur gleichen Zeit verkaufte Thomas die Tankstelle und bekam einen Job als Manager … in einem Bordell. Schockiert seine Frau, erklärte er so – verdiene schnelles Geld und eröffne sein Restaurant.

– Das ist, als unsere Beziehung begann sich zu verschlechtern, – sagt Alexander. „Seine neuen Bekannten aus dem Bordell kamen uns oft besuchen.

– Wie hast du verstanden, dass das seine Freunde aus dem Bordell waren? – Ich spezifiziere.

„Er hat sie mir gegenüber dargestellt.“ Dies, sagen sie, ist unser Barkeeper, und das ist der Manager. Öffentliche Häuser in Österreich sind recht teure Einrichtungen, wo es eine Bar und ein Hotel mit Zimmern gibt. Thomas ließ sich dort nieder, um durch seinen Freund – einen reichen Österreicher – zu arbeiten. Er hat ein Netzwerk von Luxus- Bordellen. Dort sind die gewöhnlichen Menschen geschlossen. Streng elitär und streng anonym. Ich erinnere mich, wie Thomas lachend mir erzählte, dass sie dort Sitze aus einer Elfenbeintoilette haben. Ich sage auch: „Warum von Elefanten?“. Er antwortet: „Nun, weil die Bakterien in Elfenbein nicht gepflanzt sind. Es ist sehr hygienisch. „ Er zeigte mir Fotos von Räumen, eine reiche Umgebung. Gereizt – „Schau, was für ein steifer Chef ich habe!“.

Nach ein paar Jahren im Bordell war Thomas so reich, dass er seinen eigenen Stripclub eröffnete. Richtig, während er laut Alexandra keine Steuern zahlte. Die Schulden gegenüber dem Staat führten zu drei Strafverfahren. Im Jahr 2011, als das Paar ein zweites Kind hatte – Sohn Bob, wurde die Familie durchsucht.

Thomas Gumble Foto: Persönliche Seite des Helden der Veröffentlichung im sozialen Netzwerk

Thomas Gumble Foto: Persönliche Seite des Helden der Veröffentlichung im sozialen Netzwerk

Papa hat mich auch krank gemacht

Zur gleichen Zeit begann Alexandra den Bruder ihres Mannes zu rufen: „Sasha, wenn du Hilfe brauchst, kann ich mich zu den Kindern setzen.“

„Und ich brauchte Hilfe“, sagt Alexandra. – Ich habe viel in den Fortbildungskursen gelernt und dann einen guten Job gefunden. Ich bin Juristin für russische Bildung, aber das ist nicht genug für Österreich. Du musst Deutsch perfekt beherrschen.

„Also hast du zugestimmt, Hilfe von Stefan anzunehmen?“

– Ja. Er fing an, mit meinen Kindern als Kindermädchen zu sitzen.

„Sie waren nicht durch sein merkwürdiges Verhalten peinlich?“

– Es ist peinlich! (Alexandra erhebt merklich ihre Stimme) . Aber er hat mich und die Kinder immer sehr gut behandelt. Er brachte ihnen Geschenke, Süßigkeiten. Ich begann ihn mit meinem Sohn und meiner Tochter zu verlassen. Es kam vor, dass ich Anna zum Unterricht mitnahm und Stefan mit Bob saß. Ich erinnere mich, wie mein Mann mir sagte, dass sein Bruder im Kindergarten eine Kinderpflegerin sein möchte. In Österreich ist es jetzt beliebt. Du passierst die passenden Kurse und bekommst einen Job.

– Wer hat Stefan gearbeitet?

– Im Alter von 43 Jahren war er arbeitslos, also verbrachte er Zeit mit meinen Kindern.

Im Dezember 2015 nahm Stefan die 6-jährige Anna nach dem Unterricht in der Volleyballabteilung. Am Abend wurde Alexandra von einem Freund angerufen, der ihre Tochter dorthin führt.

– Wer war heute mit Anna? Sie fragte.

„Ihr Onkel, der Bruder ihres Mannes“, antwortete Alexandra.

„Sprich mit deiner Tochter, frag, ob ihr Onkel sie belästigt hat.“ Während sie sich umzog, sah er sie sehr lüstern an.

Nach dem Gespräch fragte Alexandra vorsichtig ihre Tochter: „Anya, hat Stefan dich geboxt oder geküsst?“ Das Mädchen antwortete: „Nein, nein“, aber gleichzeitig schaute das Kind weg, dass die Mutter vermutete, dass etwas nicht stimmte.

Der vierjährige Bob Alexandra wurde verhört, bevor er ins Bett ging. Und der Junge gab solche Einzelheiten seines Sexuallebens heraus, dass seine Mutter fast ihren Verstand verloren hätte. „Es war schmerzhaft“, sagte das Baby. „Ich stieß ihn weg, und er schlug mich und sagte: Wenn ich wieder drücke, werde ich wieder treffen.“ „Und warum hast du mir nichts davon erzählt?“ – „Ich habe dir gesagt, dass ich Schmerzen habe“.

Und Alexandra erinnerte sich, dass sie einmal dort das Blut ihres Sohnes gesehen hatte. Ich rief einen Freund an, um nach dem Kontakt des richtigen Arztes zu fragen, und sie antwortete, dass ihre Tochter eine solche Situation mit Verstopfung hatte. Geben Sie, sagen sie, ein Kind, um viel Wasser zu trinken.

Aber schon vorher klagte der Sohn über Schmerzen im Priester. Sie weinte auch, als sie ihn mit Stefan verließ. Manchmal habe ich viel geweint, bis zum Hysterischen. Aber erst jetzt wurde ihr klar warum.

„Warum hat Papa dir nichts gesagt?“ – „Dad hat mir auch wehgetan … mit Stefan.“

This Nachricht schicke Alexander verzweifelt an der Hotline des Honorarkonsulats

Diese Nachricht schickte Alexander verzweifelt an die Hotline des Honorarkonsulats

VERWEIGERT VON DEM GEWÜNSCHTEN

Nachdem sie die Geschichte ihres Sohnes auf der Blockflöte aufgezeichnet hatte, rannte Alexandra am Morgen zum Sozialzentrum zum Schutz der Kinder. Dort wurde ihr gesagt, sie solle zu Hause den Anschein machen, als würde nichts geschehen, und unter keinen Umständen sollte sie ihre Kinder mit ihrem Vater und Onkel allein lassen.

„Warum bist du nicht zur Polizei gegangen?“

– In der Mitte wurde mir gesagt, dass Sie zuerst eine psychologische Untersuchung durchführen müssen. Und sie sind bereit, es kostenlos zu tun. Der Spezialist wird mehrere Monate mit seinem Sohn arbeiten und eine Schlussfolgerung ziehen – ob es Gewalt gab oder nicht. Ich stimmte zu, weil ich nicht ganz sicher war, ob Bob die Wahrheit sagte. Ich wollte es wirklich nicht glauben. Übrigens, als ich meiner Mutter eine Sprachaufnahme schickte und sie 30 Jahre im Kindergarten arbeitete, sagte meine Mutter, dass mein Enkel alles komponiert habe und ich es mir nicht zu Herzen nehmen muss.

„Also hast du seine Geschichte bezweifelt?“

– Ja. Im Allgemeinen habe ich beschlossen, auf den Abschluss eines Psychologen zu warten. Und wenn er beweist, dass Boba vergewaltigt wurde, werde ich mit diesem Dokument zur Polizei gehen. Aber drei Wochen später begann meine Tochter reichlich weißen Ausfluss zu haben. Ich wechselte jede Stunde ihre Kleidung. Ich vermutete, dass etwas nicht stimmte. Ich brachte das Kind zum Arzt und bat mich, einen Abstrich zu machen. Der Arzt bezweifelte, weil das ein Kind ist. Aber ich bestand darauf, dass der Sohn mir von der Gewalt erzählt hat. Der Arzt machte die Analyse und fand in ihr eine starke Streptokokkeninfektion, verordnete starke Antibiotika und meldete den Vorfall bei der Polizei. Laut seinem Antrag wird sofort ein Strafverfahren eingeleitet, man nennt mich, Kinder, verhört. Die Polizei verhörte die Angeklagten – Thomas und Stefan und entwarf einen Akt, dass Gewalt vorlag. Ich erinnere mich, wie Thomas mich anrief und ins Telefon rief: „Was hast du getan? Warum hast du mir das gesagt? Wir werden jetzt eingesperrt! „. Und danach ist er verschwunden. Es war Februar 2016. Im März wurde der Fall vor Gericht gebracht.

Laut Alexandra wurde bei dem Prozess gegen einen vierjährigen Jungen einer befragt. Der Richter bat die Mutter, im Korridor zu bleiben. Bob hatte solche Angst vor Fremden, dass er nicht einmal seinen Namen beantworten konnte. Danach wurde der Fall aufgrund der Tatsache, dass das Kind das Zeugnisverweigerungsrecht nutzte, geschlossen. Daher werden alle seine Aussagen von der Polizei als ungültig angesehen.

Russische Frau entkam aus Österreich, rettete ihre Kinder von ihrem Ex-Mann Foto: Persönliches Archiv

Russische Frau entkam aus Österreich, rettete ihre Kinder von ihrem Ex-Mann Foto: Persönliches Archiv

Schäden werden nicht erkannt

Das klingt seltsam, aber Alexandra hat nicht appelliert. Sie wurde von einem Anwalt abgeraten, dem sie vom Gesetzgeber zum Schutz ihres Sohnes kostenlos zur Verfügung gestellt wurde. Aus irgendeinem Grund überzeugte der Anwalt die Frau, dass die Kinder aufwachsen müssen, und dann werden sie bewusster Zeugnis geben. Ein offensichtliches Problem in dieser schwierigen Geschichte. Ich habe in Innsbruck angerufen, versucht, die Details im Sozialschutzzentrum für Kinder zu klären, wo dieser Anwalt arbeitet, aber dort haben sie geantwortet, dass sie nicht vorhatten, Daten bezüglich des Schutzes von Kindern zu verbreiten.

Ein anderer Moment ist sehr peinlich. Ich habe eine Kopie der Übersetzung der Gerichtsentscheidung von Innsbruck, wo geschrieben ist, dass die Schuld von Thomas und seinem Bruder nicht bewiesen ist. Es ist nicht bewiesen, weil das 4-jährige Kind dem Gericht nicht erzählen konnte, was sein Vater und sein Onkel ihm angetan hatten. Auch seine Schwester bestätigte die Tatsache der Gewalt nicht. Und außerdem fand der Arzt, Professor an der örtlichen Universität, bei der Untersuchung keinen körperlichen Schaden an dem Jungen durch Gewalt.

Ich war an einem gerichtsmedizinischen Experten interessiert, was sollte der Schaden im Falle von Gewalt sein? Aus seinen Worten sollte ein 3-4 Jahre altes Kind Brüche und ausgedehnte Hämatome haben. Heile solche Wunden einen Monat oder sogar zwei.

Deshalb hatte ich eine Frage – warum hat meine Mutter solche Verletzungen nicht bemerkt, wenn, nach ihren Wörtern, die Gewalt nicht einmal war? Ich wollte Alexandra danach fragen, aber nach der ersten Unterhaltung legte sie das Telefon ab. Ihre russische Anwältin Angela Semenova erklärt dies, indem sie sagt, dass ihre Klientin sich vor ihrem Ex-Ehemann versteckt. Zur gleichen Zeit hat der Rechtsanwalt aus irgendeinem Grund ihren Klienten davon abgerückt, mir gerichtliche Dokumente zur Verfügung zu stellen. Und in einem Gespräch mit mir ärgerte ich mich über unbequeme Fragen, antwortete ihnen nicht. Und deshalb „quälen mich vage Zweifel“ – wie wahr ist diese Geschichte von Alexandra? Gewöhnlich stellt der Anwalt, der sich auf die Richtigkeit des Angeklagten verlassen kann, selbst die Dokumente der Presse zur Verfügung und scheut keine Fragen.

DER SUTENER UND DAS MEDIKAMENT

Ich kontaktierte die Mitarbeiterin des russischen Honorarkonsulats in Innsbruck Maria Nikitina .

„Wir sind mit Alexandra zusammen mit meinem Kollegen Michael zum Richter gegangen“, sagt Maria im Voraus, dass sie mir ein Interview als Privatperson gibt. – Wir waren bei einer Kammerversammlung, wo der Richter versuchte zu verstehen, was vor sich ging und zu verstehen, ob es sich lohnte, die Kinder ihrem Vater zu geben oder nicht. Zuvor haben die lokalen Vertreter des Jugendgerichts – Jugendamp – ein Audit in Saschas Haus organisiert. Es war wichtig für sie zu verstehen, wie es Kinder enthielt. In dem Haus war Thomas, der sich laut Sasha als einen schönen Vater porträtierte und versuchte, seine Ex-Frau als eine schlechte Mutter zu entlarven. Er erniedrigte sie, beleidigte ihn. Sie war sehr nervös, sie weinte.

Verantwortlicher des Honorarkonsulats Michael Spechtenhauser Foto: Persönliches Archiv

Offizier des Honorarkonsulats Michael Spechtenhauser Foto: Persönliches Archiv

Vor Gericht wurde sie noch nervöser, als sie erfuhr, dass diese Wärter eine Schlussfolgerung geschrieben hatten, die nicht zu ihren Gunsten war. Zum Beispiel haben sie geschrieben, dass sie den Kindern nicht folgt, sie nimmt die Kinder nicht zum Arzt, die Kinder sind immer in einem stressigen Zustand. Aber ich war bei ihr zu Hause. Es gibt eine ideale Reihenfolge, ideale Bedingungen. Sie kümmerte sich sehr um sie. Vielleicht hat Alexandras Ehemann die Situation irgendwie beeinflusst. Sie begann dem Richter zu sagen, dass die Offiziere von Jugendamp lügen. Aber in Österreich kann man es nicht einfach nehmen und es für Lügen verantwortlich machen. Und ich sah, dass der Richter aufrichtig verstehen wollte. Außerdem hat sie Sascha sogar gesagt: Mach dir keine Sorgen, niemand wird deine Kinder wegbringen. Aber Sasha glaubte niemandem mehr. Ihre Nerven gaben auf, und sie benahm sich grob. Wir haben versucht, sie moralisch und sprachlich zu unterstützen, damit sie ihre Antworten richtig formulierte.

Und das bezeugt ein anderer Mitarbeiter des russischen Honorarkonsulats in Innsbruck Michael Spechtenhauser. Auch als Privatperson. Alexandra wandte sich sofort an ihn, als sie von der Gewalt gegen Kinder erfuhr.

„Innsbruck ist eine kleine Stadt mit nur 130.000 Einwohnern“, erzählte mir Spechtenhauser telefonisch. „Viele Menschen kennen Thomas Gabla als eine unehrenhafte Person.

– Was ist seine Fremdheit?

„Er ist ein Zuhälter.“ Zuvor hatte er einen Stripclub, dann ging er pleite. Jetzt ist er arbeitslos, erhält gute Sozialhilfe, aber während er spricht, betreibt er „Frauenhandel“. Er geht zu allen Instanzen und sagt, dass seine Kinder gestohlen wurden, aber Alexandra hat meiner Meinung nach richtig gehandelt.

„Aber warum hat das Gericht Thomas nicht beschuldigt?“ Es ist Österreich und nicht irgendein wildes Land.

– Ich bin selbst Österreicher und ich bin mir sicher, dass die österreichische Mentalität in dieser Situation funktioniert hat. Als Alexander mir ihre Geschichte erzählte, glaubte ich es nicht. In meinem bevorzugten gesetzestreuen Land kann das nicht passieren. Jeder Bürger glaubt, dass Österreich in Ordnung ist und Polizei und Gerichte immer Recht haben. Und zuerst habe ich stark angezweifelt. Aber dann wurde ich überzeugt, dass niemand dort Alexander hören will. Sie versucht ihre Wahrheit zu vermitteln, aber sie wird nicht geglaubt. Sie glauben nicht, dass ihr Mann ein Zuhälter und Drogensüchtiger ist. Glaube nicht, dass er Gras unbegreiflich raucht. Und ich persönlich sah Thomas, traf ihn auf der Straße, versuchte zu reden, mit ihm zu argumentieren, aber im Gegenzug versuchte er zu kämpfen. Er sagte, dass er sehr cool ist und er coole Freunde hat.

„Was für Freunde?“

„Ich schätze aus der kriminellen Welt.“ Alexandra hat mir übrigens erzählt, dass er ihr sehr gedroht hat. Zum Beispiel hat er Möglichkeiten, mit ihr umzugehen, wenn sie beschließt, die Kinder wegzubringen. Aber sie ist fertig, sie hatte keine Angst vor ihm.

„Aber das war nicht der einzige Grund?“

– Nein, natürlich. Sie sagte zu mir: „Schau, Michael, ich habe diese Situation. Ich habe so lange nicht mehr hier gelebt. Jedes Jahr muss ich um ein Visum bitten. Ich habe keine Arbeit, weil ich Hausfrau bin. Mein Mann muss mich füttern. Aber jetzt sind wir geschieden. Er wird mich nicht füttern. Ich kann hier immer noch keinen Job finden. In einem Jahr werde ich kein Visum mehr bekommen. Ich muss diesen Ort verlassen. Ich werde die Kinder nicht bei ihrem Vater lassen, nach dem, was er mit ihnen gemacht hat. Was als nächstes passieren wird – ich habe große Angst. „

– Ist es möglich, dass Thomas dem Richter ein großes Bestechungsgeld gegeben hat?

„Wovon redest du?!“ Ich arbeite seit 28 Jahren im öffentlichen Dienst. Wir haben nicht einmal eine Schokoriegel als Geschenk. Weil sie dich schief anschauen werden. Das ist unethisch.

„Aber warum hat Alexander das nicht geglaubt?“ Schließlich hat die Polizei die Tatsache der Gewalt gefunden. Eine Aussage bei der Polizei und stammt vom Arzt. Ernsthafte Anschuldigung.

– Ihr Sohn konnte vor Gericht nicht sagen, was ihm passiert ist. Und den Müttern wurde nicht geglaubt, denn sie ist keine Österreicherin, sie ist Russin, die den armen Österreicher beleidigt hat. Niemand glaubt ihr hier. Sie ging nirgendwohin . Und vor Gericht wurde ihr sogar das Recht verwehrt, ihren Kindern einen Psychologen zur Verfügung zu stellen, der eine professionelle Meinung abgeben könnte – ob es Gewalt gab oder nicht.

„Aber warum hast du, der Österreicher, an sie geglaubt?“

– Meine Frau ist Russisch. Wir sind seit 18 Jahren verheiratet. Und ich selbst bin ein Zeuge, durch den meine Frau hier gehen musste, um einen normalen Job zu finden.

EPILOG

Jetzt ist Alexandra mit ihren Kindern in Russland. Sie hat sich beim Untersuchungsausschuss beworben, und es gibt einen Scheck. Ich wurde offiziell im Pressedienst der Abteilung bestätigt. Mit den Kindern von Alexandra arbeitete forensische Psychologin, Psychotherapeutin Larisa Sazanovich. Sie lebt in Italien , ist aber extra auf Einladung Alexandras nach Moskau gekommen , um eine Stellungnahme abzugeben. Und ihrer Meinung nach „sind die Zeugnisse von Kindern zuverlässig und die Symptomatologie entspricht den Zeichen sexueller Gewalt“.

Jetzt sind die Kinder schon in Russland Foto: Persönliches Archiv

Jetzt sind die Kinder schon in Russland Foto: Persönliches Archiv

Alexandra Boyarska hofft sehr, dass das russische Ermittlungskomitee ein Strafverfahren einleiten wird, denn wenn das österreichische Gericht nach dem Haager Übereinkommen von 1980 den Wohnsitz der Kinder mit ihrem Vater festlegt, muss es sie nach Österreich zurückbringen.

„Wenn sie weggebracht werden, kann ich ihnen nicht nachgehen, weil ich in Österreich als Krimineller gilt, weil ich Kinder entführt habe“, sagt Alexandra. – Und wenn ich dorthin gehe, werde ich für bis zu zehn Jahre inhaftiert und ohne das Recht, mit Kindern zu kommunizieren.

Und doch habe ich noch eine Reihe anderer Fragen zu diesem Thema. Aber, wie ich bereits geschrieben habe, geht es nicht in Kommunikation. Ich würde vorschlagen, dass sie zu uns auf Radio Komsomolskaya Pravda kommt. Dort werden wir einen guten Anwalt einladen, diese Angelegenheit zu untersuchen und Alexandra bei ihrem Kampf für Kinder zu helfen.

Ein Haus in der Stadt Innsbruck (Österreich), wo Alexandra mit ihren Kindern lebte.

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2018-03-27 T10:31:26+03:00

https://www.kp.ru/daily/26804.5/3840168/
Tags:
Kindesentführung Österreich Russland – Tirol – Mutter Alexandra Boyarska – Vater Thomas Gumble

Kritik an Behörden – Doppelentführung – Kind Lara gefunden!


Entführtes Mädchen aus dem Strohgäu Lara ist gefunden!

Das Mädchen war 2014 von seiner Mutter entführt worden. Jetzt hat die polnische Polizei das Kind aufgespürt – in einer heruntergekommenen Wohnung in Legnica. Die verzweifelte Suche des Vaters hat ein Ende, aber am Ziel ist er noch nicht.
Ein aktuelles Foto von Lara im Kinderhaus in Legnica. Nun wurde sie gefunden. Foto: privat 6 Bilder
Ein aktuelles Foto von Lara im Kinderhaus in Legnica. Nun wurde sie gefunden. Foto: privat

Ditzingen – Die vor zweieinhalb Jahren in Ditzingen entführte Lara ist in Sicherheit. Wie Thomas Karzelek, der Vater des Kindes, berichtet, hat die polnische Polizei in der vergangenen Woche das Versteck ausfindig gemacht, in dem die Siebenjährige mit ihrer polnischen Großmutter gelebt hat, es handelt sich um eine rund 25 Quadratmeter große Wohnung in der Innenstadt von Legnica in Niederschlesien. Die Oma und auch die Mutter Laras, die das Kind im Oktober 2014 verschleppt hatte, seien vorübergehend festgenommen worden. Lara befinde sich seit Donnerstag in einem Kinderhaus in Legnica und werde dort psychologisch betreut.

Am Freitag, so Karzelek, habe er seine Tochter das erste Mal seit der Entführung gesehen. „Ich habe geweint wie ein kleines Kind“, sagt der 46-Jährige. Sein Ziel sei, Lara so schnell wie möglich zurück nach Deutschland zu bringen. Zunächst gehe es aber darum, dass seine Tochter sich sicher fühle und ihr Misstrauen ablege. „Man merkt deutlich, dass all das Spuren bei ihr hinterlassen hat – und dass sie sich in der langen Zeit auch von mir entfremdet hat.“ Drei Mal habe er Lara seit Freitag besuchen dürfen. Anfangs habe sie jeden Augenkontakt vermieden, sei vor ihm weggelaufen, habe sich dann aber zunehmend geöffnet. Beim dritten Besuch habe sie ihn zum ersten Mal umarmt und gelacht. „Man kann diese große Mauer in ihrem kleinen Köpfchen förmlich spüren“, erzählt Thomas Karzelek. „Aber wenn diese Mauer langsam bröckelt, wird sie ihr Vertrauen wieder finden – da bin ich mir sicher.“

Der Vater erhält das Sorgerecht, die Mutter greift zur Gewalt

Was genau das Mädchen in den vergangenen Jahren durchlebt hat und wie Lara das alles verarbeiten wird – noch weiß es niemand. Aufgewachsen ist Lara im Strohgäu. Als sie zwei Jahre alt war, trennten sich ihre Eltern, Thomas Karzelek, Informatiker, und Joanna S., eine polnische Juristin.

Im Dezember 2013 verschleppte Joanna S. das Kind zum ersten Mal nach Polen, doch dem Vater gelang es, Lara in einer Nacht-und-Nebel-Aktion zurück nach Deutschland zu holen.

Als Thomas Karzelek das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommt, greift die Mutter zu Gewalt. Mit einem noch unbekannten Komplizen und unter Einsatz von Pfefferspray überfällt sie am 2. Oktober 2014 die neue Lebensgefährtin Karzeleks, als sie Lara in Ditzingen in den Kindergarten bringen will.

Schon früh vermutet die deutsche Polizei, dass Joanna S. mit Lara erneut nach Polen geflohen ist und dort ihrer eigenen Mutter, also Laras Oma, den Auftrag erteilt hat, das Kind zu verstecken – denn die ­68-Jährige tauchte kurz nach der Entführung unter. Nach Joanna S. wird mit internationalem Haftbefehl gesucht, schließlich stellt sie sich den deutschen Behörden.
Vor Gericht sagt sie nur, sie wisse nicht, wo ihre Tochter sei.

Im Herbst 2015 wird Joanna S. in Stuttgart zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt, im vergangenen Jahr nach Polen überstellt, wo sie recht bald auf Bewährung frei gelassen wird. Von Lara fehlt weiterhin jede Spur.

In letzter Sekunde läuft nochmal alles schief, doch dann gibt die Mutter auf

Bis zum vergangenen Montag – und fast wäre dann trotzdem noch alles schief gelaufen. Wie die polnischen Behörden das Versteck aufgespürt haben, ist noch unbekannt, auch Thomas Karzelek weiß es nicht. „Eine Vermutung ist, dass die Polizei die Mutter verfolgt hat, als sie zu der Wohnung gefahren ist“, sagt der 46-Jährige. Fakt ist: Am Montag um 16.30 Uhr erfährt Karzelek, der nach der Entführung von Schwieberdingen in die Nähe der polnischen Grenze umgezogen ist, dass Lara gefunden wurde.

Sofort bricht er auf nach Legnica, doch als er am Dienstagmorgen von der Polizei zu dem Versteck geführt wird, ist nur noch die Großmutter da, Lara ist erneut verschwunden. Offenbar hatte die Mutter die letzte Chance genutzt, das Kind abgeholt und in ein neues Versteck gebracht. „Entgegen der Anordnung der Staatsanwaltschaft hat es die Polizei versäumt, die Wohnung nachts zu bewachen“, sagt Karzelek, der die polnischen Behörden seit geraumer Zeit verdächtigt, bei der Suche nach Lara nur halbherzig zu agieren. „Polen ist ein konservatives Land“, sagt er. „Die Meinung, dass ein Kind zur Mutter und nicht zum Vater gehört, ist dort weit verbreitet.“

Doch irgendwann im Verlauf des Mittwochs muss Joanna S. eingesehen haben, dass sie keine Chance mehr hat. Am Donnerstag übergibt sie Lara den Behörden – ihr droht nun ein weiterer Prozess, ebenso wie der Großmutter, die bereits gestanden haben soll, Lara zweieinhalb Jahre lang versteckt zu haben. Das Auswärtige Amt in Berlin wollte am Dienstag keine Stellungnahme zu dem Fall abgeben, Joanna S. war telefonisch nicht zu erreichen, ihr Anwalt hat sich bislang nie öffentlich geäußert.

Harte Kritik an den polnischen Behörden

Dieter Hezel, Fachanwalt für Familienrecht aus Schwieberdingen, betreut Thomas Karzelek juristisch. Er sagt, er sehe gute Chancen, dass Lara bald zurück in ihr Heimatland könne. Juristisch sei der Fall klar: „Der Vater hat das alleinige Sorgerecht.“ Dies sei auch für die polnischen Behörden bindend, auch wenn diese mitunter „recht zäh agieren“ würden. Auch Hezel übt deutliche Kritik. Die Polen seien in diesem Fall nie mit dem notwendigen Engagement tätig geworden. „Wären sie ihrer Verpflichtung nachgekommen, wäre Lara längst wieder in Deutschland.“

Thomas Karzelek versucht derzeit, über seinen Anwalt ein Kontaktverbot zu erwirken. Der Vater will erreichen, dass die Mutter das Kind zumindest vorläufig nicht besuchen darf, um jede Gefahr einer weiteren Entführung im Keim zu ersticken.

Langfristig, sagt Hezel, sei sein Mandant aber durchaus kompromissbereit. „Er hat immer betont, dass er es für wichtig hält, dass Lara auch Kontakt zur Mutter hat. Nur die Mutter war stur und hat schon früh gedroht, dass der Vater Lara nie wieder bekomme.“ Ob auf dieser schwierigen Basis noch eine Verständigung möglich sie, müsse man sehen. „Meinem Mandaten fehlt gerade etwas das Vertrauen.“

Die Oma hat das Kind versteckt – aber wer hat ihr dabei geholfen?

Aufgeklärt werden muss nun auch, wie es einer älteren Dame möglich war, derart lange mit einem Kind unterzutauchen, und wer ihr dabei geholfen hat. Thomas Karzelek hat ein Video von dem Versteck angefertigt. Es zeigt eine heruntergekommene, kleine Wohnung, einen Holztisch, zwei Stühle, zwei kleine Kommoden, auf dem Boden nur eine einzige Matratze, im Nebenzimmer stehen Tüten mit Handtüchern und Hygieneartikeln, im offenen Regal liegt etwas Kleidung. Acht Monate soll Lara hier verbracht haben. Ein Nachbar soll der Polizei erzählt haben, er habe das Mädchen selten gesehen, aber häufiger weinen gehört. Davor soll sich die Großmutter mit dem Kind bei Danzig und in Stettin aufgehalten haben. Eine Schule hat Lara in dieser Zeit nie besucht. Ob sie je bei einem Arzt war, ob und inwieweit sie überhaupt Kontakt zur Außenwelt hatte, ist ebenfalls unklar.

Thomas Karzelek muss derweil noch ein anderes Problem lösen. Unzählige Male ist er in den vergangenen Jahren nach Polen gependelt, um auf eigene Faust nach Lara zu suchen. Zeitweise hatte er Detektive und mehrere Anwälte engagiert, er hat Petitionen geschrieben, den Verein SOS Kindesentführung ins Leben gerufen, verschiedene Institutionen um Hilfe ersucht, darunter das Auswärtige Amt.

All dies hat viel Geld gekostet, weshalb er auf seiner Facebook-Seite um Spenden bittet.

Seit er dort bekannt gab, dass Lara gefunden wurde, erhält er viel Zuspruch, in deutscher und in polnischer Sprache. Hunderte Menschen haben sich bei dem Vater gemeldet und ihm gratuliert. Der 46-Jährige hat inzwischen eine Wohnung in Legnica gemietet. „Ich bleibe so lange hier, bis ich Lara mitnehmen kann.“ Er hoffe, mit seiner Tochter bald ein normales Leben führen zu dürfen

Von Tim Höhn,  02. Mai 2017 – 18:00 Uhr
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.entfuehrtes-maedchen-aus-dem-strohgaeu-lara-ist-gefunden.b52cd4e9-2372-48c9-b9c7-ef22422c3c4e.html

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 Jede noch so kleine Spende ist willkommen – für Laras Zukunft !

Mehr über Lara und unsere Vereinsarbeit für entführte Kinder erfahren Sie unter www.sos-kindesentfuehrung.de .

Berlin, 02.05.2017
http://sos-childabduction.eu/de/unkategorisiert/spendenaufruf-lara-kehrt-heim/
Tags: Kindesentführung – Lara Sophie Karzelek – PA parental alienation – Eltern Entfremdung – Vater – psychische Gewalt

Schwierigkeiten bei Umsetzung der Menschenrechte – Spenderkinder müssen weiter warten

Suche nach der eigenen Herkunft

Spenderkinder müssen weiter warten

Eigentlich wollte die Koalition die Rechte von Kindern, die per Samenspende gezeugt wurden, klar regeln. Doch nach wie vor haben Betroffene große Schwierigkeiten dabei, die Identität des Spenders zu erfahren. Hilfe vom Gesetzgeber ist nicht in Sicht.

 BERLIN.

Die Koalition hat sich vorgenommen, „das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft bei Samenspende gesetzlich zu regeln„. Wie diese Festlegung im Koalitionsvertrag umgesetzt werden soll, ist derzeit unklar.

Die Meinungsbildung in der Regierung sei „noch nicht abgeschlossen“, heißt es in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen. Das gelte auch für die Frage, ob die Zahl der nach einer heterologen Samenspende gezeugten Kinder erfasst werden soll.

Denn die Datenlage, gibt die Regierung zu, ist mau: Auch bei der Frage, wie viele Kinder durchschnittlich in Deutschland pro Samenspender gezeugt wurden, muss die Regierung passen.

Die Muster-Richtlinie der Bundesärztekammer zur assistierten Reproduktion enthält lediglich den Hinweis, der Arzt solle darauf achten, dass ein Spender nicht mehr als zehn Schwangerschaften erzeugt.

Prozess-Hürde schreckt ab

Nach wie vor, lässt die Regierungsantwort erkennen, haben Menschen, die mit Hilfe einer Samenspende gezeugt wurden, große Schwierigkeiten, die Identität des Spenders zu erfahren.

Nach den jüngeren Urteilen des OLG Hamm (Az: 14 U 7/12 vom 6. Februar 2013) und desBundesgerichtshofs (Az: XII ZR 201/13 vom 28. Januar 2015) haben so gezeugte Kinder zwar einen zivilrechtlichen Anspruch gegen das reproduktionsmedizinische Zentrum oder den behandelnden Arzt auf Auskunft.

Ob dieses Recht mit Erfolg geltend gemacht werden kann, hänge aber „von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab“. In vielen Fällen dürfte vor allem für junge Menschen die Hürde eines Zivilprozesses abschreckend wirken.

Erschwerend kommt oft eine fehlende Dokumentation über den Samenspender hinzu. Erst mit dem im August 2007 in Kraft getretenen Gewebegesetz gelten Aufbewahrungsfristen von mindestens 30 Jahren für Angaben, die zu diesem Zeitpunkt bereits dokumentiert waren.

Diese Pflicht, stellt die Regierung dar, erstrecke sich aber nicht auf Angaben aus den Jahren 1997 bis 2007.

Ausländische Samenbanken

Wieder zugeknöpft gibt sich die Regierung, was sie zu tun gedenkt, um die derzeitige oder künftige Vernichtung von Dokumenten zu verhindern, die nötig für einen Abstammungshinweis wären: „Meinungsbildung nicht abgeschlossen“, heißt es dazu nur.

Noch schwieriger ist die Rechtslage, wenn Kinder ihr Auskunftsrecht geltend machen, die mit Hilfe von Spendersamen aus einer ausländischen Samenbank gezeugt wurden. Hier könne eine „gesicherte Rechtsstellung“ der Kinder nur über internationale Konventionen gewährleistet werden.

Im Übrigen werde die Durchsetzung von Auskunftsrechten „sehr weitgehend von den bestehenden vertraglichen Abreden zwischen solchen Samenbanken und den in Deutschland lebenden Eltern abhängen“, heißt es.

Hoffnung auf schnelle gesetzliche Regelungen dürfen sich Betroffene nicht machen: Erst im Februar hat das Bundesjustizministerium einen „Arbeitskreis Abstammungsrecht“ eingesetzt, der Reformbedarf prüfen soll.

Im Ungefähren lässt es die Regierung, ob Ergebnisse dieses Expertenkreises noch in laufenden Legislaturperiode umgesetzt werden: Man werde die Resultate des Arbeitskreises „sukzessive auf etwaigen dringlichen Umsetzungsbedarf prüfen“.

Interessenverband legt Vorschlag vor

Unterdessen hat der Interessenverband „Spenderkinder“ einen Vorschlag für ein Auskunftsverfahren vorgelegt, der sich an der Regelung in der Schweiz orientiert. Dabei ist ein Verfahren in zwei Schritten vorgesehen, das über die bloße Datenherausgabe hinausgehen soll:

Im ersten Schritt soll demnach der Spender über das Interesse des Kindes informiert werden. Dann kann er entscheiden, ob er sich aktiv beteiligen möchte – und etwa einer Kontaktaufnahme zustimmt.

„Meldet er sich nicht oder reagiert er ablehnend, wird das Kind auch darüber informiert. Ist das Kind weiterhin an identifizierenden Informationen interessiert, werden ihm diese mitgeteilt“, schlägt der Verein vor.

Unterdessen forderte die Juristin Professor Dagmar Coester-Waltjen von der Universität Göttingen bei der Jahrestagung 2014 des Deutschen Ethikrats, den Bogen der Dokumentations- und Auskunftspflichten viel weiter zu spannen.

Sie mahnte, das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung müsse sich nicht nur auf die Verwendung von Samenspenden beziehen, sondern auch auf die Eizellen und die Embryonen.

Ärzte Zeitung, 10.08.2015
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/medizinethik/article/887005/suche-nach-eigenen-herkunft-spenderkinder-muessen-weiter-warten.html

Tags: Reproduktionsmedizin – Eizellspende – Embryonenspende – Leihmutter – Samenspende – Social Freezing –  Spenderkinder.de –  Transgender Kinder – Störung Geschlechtsidentität – GIS – Kinderrechte – Familie Familienrecht

„Po + Schenkel + Geschlechtssphäre“ umfasst neues Gesetz der sexuellen Belästigung

Neuer Gesetzesentwurf  „Sexuelle Belästigung“ umfasst jetzt
„Po, Schenkel und die Geschlechtssphäre“

Der Ministerrat hat  im Strafrechtsänderungsgesetz am Di.16.06.2015 zugestimmt.

Pograpschen - Geschlechtsphäre - §218 StGB - Feminismus - Heinisch-Hosek SPÖ - Ministerrat - Sexuelle Belästigung

Pograpschen – Geschlechtsphäre – §218 StGB – Feminismus – Heinisch-Hosek SPÖ – Ministerrat – Sexuelle Belästigung

Gesetzesentwurf:  Po, Schenkel und die „Geschlechtssphäre“

Sexuelle Belästigung soll öfter bestraft werden, doch der neue Entwurf sorgt für Kritik

Wien –
Was gehört zur „Geschlechtssphäre“? Die Genitalien bestimmt, der Busen auch. Der Entwurf für das neue strafrechtliche Verbot der sexuellen Belästigung will die „intensive Berührung“ einer Körperstelle. die eben dieser Sphäre zuzuordnen ist, verbieten. Strafrechtlern ist das zu schwammig – und manche fürchten, dass Betroffene von Belästigungen sogar noch weniger gut geschützt sind als jetzt.

Zur Erinnerung: Eine Novelle musste her, da der unerwünschte Griff auf den Hintern vor Gericht bisher nicht als sexuelle Belästigung galt. Bisher waren nur ungebetene „geschlechtliche Handlungen“ strafbar – etwa Berührungen der Geschlechtsorgane.

Im März legte Justizminister Wolfgang Brandstetter einen Entwurf vor, doch der ging manchen zu weit: Jede Belästigung in Form einer „der sexuellen Sphäre im weiteren Sinn zugehörigen körperlichen Handlung“ wurde verboten. Frauenrechtlerinnen waren zufrieden, Kritikern war die Formulierung zu unbestimmt.

Nur „intensive“ Berührungen

Der neue Entwurf, der nun dem Justizausschuss des Parlaments vorgelegt wird, zieht neue Hürden ein: „Intensiv“ müsse die Berührung ausfallen, um verboten zu sein. Eine „der Geschlechtssphäre zuzuordnende Körperstelle“ muss betroffen sein und man muss verdeutlichen können, dass die Würde „verletzt“ wurde. Um Zweifel auszuräumen, halten die Gesetzeserläuterungen fest, dass Po und Oberschenkel auf jeden Fall zur No-Go-Zone gehören.

Dennoch wird der Wortlaut den Gerichten einige Schwierigkeiten bereiten. Kriminologin Katharina Beclin von der Uni Wien sieht in der Neufassung eine Einschränkung der Opferrechte: „Der Schutz der sexuellen Integrität darf nicht erst einsetzen, wenn das Opfer bereits in seiner Würde verletzt wurde“, so Beclin. Auch eine Beleidigung sei schließlich strafbar, ohne dass der oder die Beschimpfte erst beweisen müsse, in der Würde verletzt zu sein. Beclin fordert, dass alle sexuellen Belästigungen verboten werden.

Aufgedrängte Küsse

Die Juristin kritisiert am Entwurf auch, dass Griffe auf Busen und Po weiterhin unterschiedliche Folgen hätten: Griffe auf den Busen wären auch strafbar, wenn sie „nicht bloß flüchtig“ passieren, belästigende Berührungen am Gesäß aber erst in „intensiver“ Form. Beclin befürchtet zudem, dass aufgedrängte Küsse weiterhin straffrei bleiben, da der Mund nicht zur Geschlechtssphäre zählt.

„Schulter, Gesicht, Mund, Rücken gehören wohl eher nicht dazu“, sagt auch Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer von der Uni Linz, der den Entwurf als „absolut schwammig“ bezeichnet.

Die Folgen seien fatal: „In der Praxis wird die Gerichtsentscheidung mal so, mal so ausfallen – je nachdem, ob der Richter die Person gustiös oder ungustiös findet.“ Schon jetzt höre man, dass manche Richter die Glaubwürdigkeit Betroffener von deren vermeintlicher Attraktivität abhängig machten. Birklbauer würde den Paragrafen erst gar nicht verschärfen: „Strafrecht löst keine Konflikte.“

Anders sieht das Juristin Birgitt Haller vom Institut für Konfliktforschung: „So ein Gesetz macht klar, dass eine Grenze überschritten worden ist – und das ist ein wichtiges Signal.“

(Maria Sterkl, 17.6.2015)

http://derstandard.at/2000017616863/Gesetzesentwurf-Po-Schenkel-und-die-Geschlechtssphaere
Tags: Pograpschen – Po-grapschen –  Strafgesetzbuch – §218 StGB – Familie – Familienrechte – Feminismus – Feministin Heinisch-Hosek – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Frauenpolitik – Genderwahn – Kriminalisierung – leaks – family – law abuse  divorce  – austria  – feminism – feminist – Scheidung – Trennung – vaterlose Gesellschaft – Justizopfer  Staatsanwaltschaft – Strafrechtsreform 2015 –

Gibt es eine feministische Justiz ? Werden Väter von Richterinnen benachteiligt ?

PAS Parental Alienation Eltern-Kind-Entfremdung

 Vater kritisiert Gericht: „Ich sehe meine Kinder nicht mehr“

 In einem erbitterten Elternstreit hat die Richterin nun die Besuchskontakte der Kinder ausgesetzt. Der Vater sagt, das Gericht stehe auf Seiten der Mutter. Was die Justiz bestreitet.

Foto: Neumayr

 

 Mit der Scheidung im Jahr 2005 begann ein Obsorgestreit, der mittlerweile 700 Seiten umfasse und ihn schon 30.000 Euro gekostet habe, sagt der Vater Richard M., ein Versicherungsmakler aus dem Flachgau. Es geht um den  inzwischen fast ganz abgebrochenen   Kontakt zu seinen beiden Kindern – wofür, so ist der 51-Jährige überzeugt, die Mutter verantwortlich sei. Diese werde vom Gericht unterstützt, während die Richterin ihn benachteilige.

Wilde Vorwürfe

Die ursprünglich vereinbarte gemeinsame Obsorge ging schon nach einem Jahr in die Brüche. Die erziehungsberechtigte Mutter hintertreibe nunmehr seine Kontaktrechte gegenüber den Mädchen, klagt der Vater. Ständig würden Besuchstermine entfallen, „weil die Kinder lernen müssen, krank sind, zum Arzt müssen oder sonst etwas ist“, so Richard M. Darüberhinaus würden ihm gegenüber schwere Vorwürfe und Unterstellungen erhoben, was das Verhältnis zu den Kindern vergifte.
So hieß es, dass der Vater sich auf das Handy und den Laptop der Kinder „aufschalten“ könne und sie „ausspioniere“. Weil er zwei Überwachungskameras im Wohnzimmer hin zur Terrasse installiert habe, wurde der besonders schwerwiegende Verdacht eines möglicherweise übergriffigen Verhaltens ventiliert. Ein losgeschickter, erfahrener Sozialarbeiter des Jugendamts und der psychologische Gerichtssachverständige entlasten den Vater aber dezidiert. Die Linzer Konfliktberaterin Margreth Tews, die Richard M. vor Gericht begleitet: „Es ist fürchterlich, wenn so gravierende Dinge suggeriert werden, dieser Geruch bleibt am Vater hängen.“
Das Gericht hat die Besuchskontakte zum Vater nun vorläufig ganz ausgesetzt. Zum Schutz der Kinder, wie die Richterin begründet. Eines der Mädchen zeige eine beginnende Magersucht und sei gesundheitlich  massiv gefährdet. Die Kinder hätten zu beiden Eltern grundsätzlich eine gute Beziehung, seien aber mit dem Elternstreit völlig überfordert und litten unter einem Loyalitätskonflikt. Die Kinder wünschten sich flexiblere Besuchsregelungen und „dass das Verfahren endlich ein Ende nimmt“ (Gerichtsbeschluss). Der Vater fordere aber zu starre Besuchskontakte.

Kinder sind belastet

Die Organisation Rainbows, die mehrere Besuchskontakte begleitet hat, beobachtete, dass der „Vater liebevoll und humorvoll“ mit den Mädchen umgehe. Ein vom Vater beauftragter Privatgutachter und Spezialist für das Eltern-Entfremdungssyndrom (PAS genannt) meint, die Mutter führe eine subtile Kampagne, bei dem der andere Elternteil abgewertet, die Kinder manipuliert und Behörden instrumentalisiert würden. Dies liegt laut Gericht nicht vor, eine Beeinflussung des Kindeswillens könne jedoch „nicht ausgeschlossen werden“.
Zivilgerichtssprecher Imre Juhasz spricht von „einem tragischen Fall, weil das schon so lange geht und die Kinder schon so belastet sind.“ Aus Kenntnis des Falls könne er aber „versichern, dass die befasste Familienrichterin eine sehr erfahrene Juristin ist, die auf beide Seiten schaut und niemanden bevorzugt. Sie hat sich bemüht, eine Deeskalation herbeizuführen und eine Mediation aufgetragen. Das ist alles an den Eltern gescheitert.“ Man werde das Besuchsrecht bald wieder überprüfen.

Sonja Wenger, 6.5.2015

http://www.salzburger-fenster.at/redaktion/aktuelle_berichte/vater_kritisiert_gericht_ich_sehe_meine_kinder_nicht_mehr_art9001/
Tags: Bezirksgericht, Familienrecht, Feminismus feministische, Gericht, Gesetze Österreich, Gleichberechtigung Gleichstellung, Justiz, Justizopfer, Kinder, Kindergefühle, Kinderrechte, Menschenrechtsverletzung, PA parental alienation – Eltern Entfremdung, PAS Eltern-Kind-Entfremdung, psychische Gewalt, Richter, Scheidung – Trennung, Vaterlose Gesellschaft, Väter Artikel, Vereine – Österreich