Kinderschutz – Jugendamt – Kompetenz OHNE einheitliches Bundesgesetz!

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Die Regierung schiebt die Verantwortung der „Kindesabnahmen OHNE Gerichtsbeschluss“ zur Gänze an die Bundesländer ab!

Der gute Ansatz, des ehemaligen Vizekanzler und Bundesminister für Finanzen Dr. Michael Spindelegger (ÖVP) mit dem KHJG2013, ein einheitliches Bundesgesetz zur Schaffung eines österreichweiten Kinderschutzes zu schaffen, ist mit der neuen Bundesregierung jetzt wieder passé.

Die oft nur durch eine Sozialarbeiterin festgestellte Kindeswohlgefährdung der Jugendwohfahrt und deren Kindesabnahme sollte nach dem KHJG2013 (Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013) mit einem „vier Augen Prinzip“ verbessert werden. Tatsächlich wurde es im KHJG 2013 Gesetz nur eine Soll-Bestimmung.
Weitere einheitliche Regelungen in späteren Bundesgesetzen wären möglich gewesen.
So hat auch der renomierte Verfassungsexperte Robert Funk damals von einer Möglichkeit für eine österreichweite Akteneinsicht beim Jugendamt für die leiblichen Eltern gesprochen.
Durch wehementen Blokaden der  MA11 Kinder- und Jugendanwaltschaft DSA Monika Pinterits wurden jedoch weitere einheitliche Regelungen in einem Bundesgesetz, sowie deren Kontrolle durch den Bund verhindert.

Große Mängel im Kinderschutz sind seit Jahrzehnten vorhanden,

wie fehlende Akteneinsicht, Kindesabnahmen erfolgen in ganz Österreich OHNE Gerichtsbeschluss, fehlende Transparenz des Gesundheitsaktes, und finazielle Aufschlüsselung der Kosten und Einsicht für Betroffene und deren Eltern, es sind seit Jahrzehnten keinerlei Rechnungshofberichte beim Jugendamt  oder Rechnungshofprüfungen der einzelnen Jugendwohlfahrten der Bundesländer bekannt, Verantwortung der Behörden werden an freie Träger, Vereine, NGOs abgewälzt, welche wenig bis gar nicht kontrolliert werden.

Video zur fehlenden Akteneinsicht, in Österreich deto.

Die Kompetenz zwischen den Ländern ist unklar und eine übergeordnete Koordination vom Bund nicht vorhanden!

Der Fall des „schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen mit Todesfolge“ des 17 Monate alten „Luca-Elias“ in Österreich sorgte damals für große Aufregung.
Die Nichtzuständigkeit der Jugendwohlfahrt Mödling (Verdacht des Missbrauch – Bilder KH Mödling) bzw. Verantwortung wurde an die Jugenwohlfahrt Tirol abgeschoben.

Diverse Bilder des Missbrauchs am Säugling Luca-Elias welchen im Krankenhaus Mödling aufgenommen worden sind, hatten beim Jugendamt Mödling keinerlei Konsequenzen, die Verantwortung wurde abgeschoben mit dem Hinweis, an das Spital bzw. Jugendamt Tirol.

Zitat wikipedia Fall Luca:

Am 12. November 2007 brachte die NGO Resistance for Peace eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien gegen die Jugendwohlfahrtsbehörden Mödling und Schwaz ein. Es gehe um eine „Mittäterschaft bei fahrlässiger Tötung“. Die Bilder sollen im Juli im Krankenhaus Mödling aufgenommen worden sein. Am Tag darauf sprach der Anwalt des Kindesvaters, Georg Zanger in einer schriftlichen Stellungnahmen von „offenbar systematischen Misshandlungen“.[6]

. . . Der Vater von Luca habe bei seinen Interventionen am Jugendamt in Innsbruck darauf hingewiesen, dass die Mutter schon früher gegenüber seinen älteren Kindern tätlich geworden sei. Der Kindesvater habe sich dem Strafverfahren gegen die 22-Jährige und deren Lebensgefährten in Korneuburg als Privatbeteiligter angeschlossen. Darüber hinaus hat er Anzeige gegen unbekannte Täter bei der Staatsanwaltschaft Wien eingereicht, so dass das Verhalten der Verantwortlichen der Jugendämter in Mödling und in Innsbruck sowie der mit der Angelegenheit befassten Psychologen auch einer strafrechtlichen Überprüfung unterzogen werden kann.
. . . Am 25. Mai 2009 wurden die Mutter und die Sozialarbeiterin in Innsbruck im erstinstanzlichen Urteil schuldig gesprochen. Beide Strafverteidiger legten das Rechtsmittel der Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe ein. Die Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Innsbruck fand am 8. Juli 2010 statt. Die Mitarbeiterin des Jugendamtes wurde freigesprochen. Die Strafe der Mutter, ein Jahr unbedingte Haft, wurde bestätigt.[12]

https://de.wikipedia.org/wiki/Fall_Luca

Admin Familie & Familienrecht, am 22. Dezember 2018

Artikel:

Kinder- und Jugendhilfe wird „verländert“. ÖVP, FPÖ und SPÖ sorgen für Verfassungsmehrheit.

 

Jugendamt
Jugendamt

Kinder- und Jugendhilfe

Bei der Kinder- und Jugendhilfe werden die Mindeststandards künftig nicht mehr in einem Bundesgesetz geregelt, sondern durch einen Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern, die diese 15a-Vereinbarung dann in ihre neun Landesgesetze einbauen müssen. Diese wurde am 23. November bei einem Treffen der Landeshauptleute mit Verfassungsminister Josef Moser (ÖVP) auf den Weg gebracht und galt der SPÖ als Voraussetzung für ihre Zustimmung zur „Verländerung“, die eine Verfassungsänderung und damit eine Zweidrittelmehrheit erfordert.

13.12.2018
weiterlesen –>

https://kurier.at/politik/inland/nationalrat-kompetenzen-zwischen-bund-und-laendern-werden-entflochten/400353472

Zitat:
In Kraft treten soll die Verfassungsnovelle grundsätzlich ab 2020.
Bezüglich der Kinder- und Jugendhilfe ist allerdings eine spezielle Regelung vorgesehen. Die entsprechenden Kompetenzen werden erst dann zur Gänze an die Länder übertragen, wenn eine Bund-Länder-Vereinbarung zu dieser Materie vorliegt und Rechtskraft erlangt hat. Damit soll sichergestellt werden, dass es weiterhin bundesweit einheitliche Qualitätsstandards gibt. Weitere Übergangsbestimmungen sollen außerdem gewährleisten, dass keine Gesetzeslücken entstehen. Um Missinterpretationen zu vermeiden, hat der Verfassungsausschuss auch einige so genannte Aussschussfeststellungen gefasst.

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20181210_OTS0137/parlament-top-im-nationalrat-am-13-dezember-2018

Michael Häupl (mit roter Krawatte) wurde von LH Hans Niessl und den anderen Bundesländern offiziell verabschiedet. Als Abschiedsgeschenk gab’s ein Laubner-Bild.Foto: LMShochgeladen von Christian Uchann

siehe auch
https://derstandard.at/2000092108198/Landeshauptleute-einigen-15a-Vereinbarung-zur-Jugendhilfe-auf-Schiene#

 

 

 

Voyeur – Rotkreuz-Mitarbeiter filmte Frauen auf dem Klo

Rotkreuz-Mitarbeiter filmte Frauen auf dem Klo

Schwere Vorwürfe gegen einen Mitarbeiter des Roten Kreuzes in Innsbruck: Er soll Kolleginnen heimlich gefilmt haben.

(Archivbild) (Bild: picturedesk.com)

(Archivbild) (Bild: picturedesk.com)

Zwei Mitarbeiterinnen Roten Kreuzes in Innsbruck hatten kleine Spionage-Kameras an der Klotür entdeckt, berichtet die „Tiroler Tageszeitung“ am Sonntag.

„Dieser Vorfall wurde umgehend der Polizei gemeldet, und die Kriminalpolizei hat sofort die Ermittlungen aufgenommen“, zitiert die „TT“ aus einem Rundschreiben am die etwa 400 Rotkreuz-Mitglieder.

Wenige Stunden später habe man den Verdächtigen ausfindig gemacht und entlassen. Das war vor etwa zwei Wochen.

Unklar, wie lange spioniert wurde

Obmann Rupert Stöckl sagte im Gespräch mit der „TT“, dass den betroffenen Frauen Hilfe angeboten wurde – auch externe.

Noch ist nicht klar, wie lange auf der Damentoilette spioniert wurde. Die Innsbrucker Staatsanwaltschaft beschäftigt sich mit dem Fall.

Der Verdächtige, für den die Unschuldsvermutung gilt, soll ein beliebter Kollege gewesen sein, der in den letzten Jahren eine steile Karriere beim Roten Kreuz hingelegt hatte.

18. November 2018 15:49; Akt: 18.11.2018 15:49

https://www.heute.at/oesterreich/tirol/story/Tirol-Rotes-Kreuz-Mitarbeiter-filmte-Frauen-auf-dem-Klo-54258689
Tag: Missbrauch – Spanner – Voyeur – WC 

 

Kindesentführung Tirol – Russland wegen Doppelstaatsbürgerschaft?

1.Artikel: Obsorgestreit

Streit um Obsorge: Kinder aus Tirol sind jetzt in Russland

Hohe Wellen schlägt der Fall einer Russin, die ihre Tiroler Kinder außer Landes gebracht hat. Im russischen TV erhebt sie schwere Vorwürfe gegen den sorgeberechtigten Vater

Mutter Alexandra gab dem russischen Sender ntv ein langes Interview und beschuldigt den Tiroler Thomas G. schwer.

© ntv Mutter Alexandra gab dem russischen Sender ntv ein langes Interview und beschuldigt den Tiroler Thomas G. schwer.

Innsbruck – Der Rechtsvertreter von Thomas G, dessen Ex-Frau im Oktober die Kinder entgegen seinem Willen außer Landes gebracht hat, war ob der Beiträge in den russischen Medien fassungslos. „Es ist eine Sauerei, was die Mutter tut und wie sie die Kinder instrumentalisiert. Die Vorwürfe gegen den Vater wurden schon in Österreich widerlegt“, betont Anwalt Mathias Kapferer.

Die Tiroler Tageszeitung berichtete am 24. Dezember 2017 von einem Obsorgestreit, der eskaliert war. Die russische Mutter brachte das Mädchen (9) und den Buben (6), die in Tirol aufgewachsen sind, außer Landes. Das, obwohl das Gericht zu dem Schluss gekommen war, die Obsorge dem Vater zu übertragen. Ein Gutachter hatte erklärt, dass die 37-Jährige nicht erziehungsfähig sei. Der Beschluss des Gerichtes wurde aber nicht sofort exekutiert, die Frau die schon länger Vorbereitungen zur Flucht getroffen hatte, tauchte mit den Minderjährigen unter. Der Vater hatte damals den Behörden Untätigkeit vorgeworfen und die Mutter via TT angefleht, ihm wenigstens zu sagen, wo die Kinder seien und ob es ihnen gut gehe. Nun weiß er wenigstens, dass seine Kinder in Russland sind.

Die Mutter wandte sich an den russischen Sender ntv und rechtfertigte ihre Flucht damit, dass der Vater und dessen Bruder die Kinder missbraucht hätten. Die österreichischen Behörden hätten das Verfahren fallen gelassen und dem Vater das Sorgerecht zuerkannt. Sie sei gezwungen gewesen zu fliehen, um ihre Kinder zu schützen. Die Sichtweise des Vaters wurde mit keinem Wort erwähnt, die österreichischen Behörden nicht befragt, der Vater indes voll kenntlich abgebildet. Der Tiroler Anwalt dazu: „Wie mit den Persönlichkeitsrechten des Vaters umgegangen wird, wäre bei uns undenkbar und spottet jeder Beschreibung.“ Eine russische Juristin sagte auf ntv, dass man gegen den Vater in Österreich ermitteln werde, weil russische Kinder überall geschützt werden müssten.

Kanzleimitarbeiterin Marion Battisti hält zu den Anschuldigungen fest: „Es gibt mehrere Gutachten, die die Vorwürfe der Mutter widerlegen. Das sind keine Gutachten, die der Vater in Auftrag gegeben hat, sondern sie stammen von einem gerichtlich bestellten Gutachter mit viel Erfahrung.“

Auch Gabriele Herlitschka von der Jugendhilfe der Stadt Innsbruck erklärt: „Das Verfahren wegen Missbrauchs gegen den Vater wurde schon im Mai 2016 von der Staatsanwaltschaft eingestellt, die Vorwürfe waren in keiner Weise beweisbar.“ Thomas G. ist von den Anschuldigungen seiner Ex-Frau erschüttert, aber erleichtert, dass die Kinder in Sicherheit zu sein scheinen.

Ein Artikel in dem russischen Massenblatt Komsomolskaja Pravda zeigt die Kinder neben einem Kalb, mit der Bildunterschrift „Jetzt sind die Kinder schon in Russland“. „Seit Februar ist der Obsorgebeschluss des Gerichtes in Österreich rechtskräftig. Das heißt, dass die Mutter die Kinder entführt hat. Die österreichischen Behörden haben die Erziehungsfähigkeit des Vaters und der Mutter mit größter Sorgfalt geprüft“, so Battisti. Demnach sei der Vater in der Lage, die Kinder hauptverantwortlich zu betreuen. Ein Verbleib der Kinder bei der Mutter stelle eine Kindeswohl-Gefährdung dar. Die TT hat mit Natalja Varsegova von dem Blatt gesprochen. Sie habe eine Stunde mit der Mutter telefoniert. Diese erklärte, der Vater habe die Kinder missbraucht, eine Psychologin hätte das bestätigt. „Ich habe versucht, die Mutter erneut zu erreichen, das war nicht möglich. Mir wurde gesagt, sie versteckt sich. Ich frage mich, ob ihre Anschuldungen ganz korrekt sind“, so die Chefredakteurin. Teile der russischen Community in Tirol halten zur Mutter. Im TV sagte diese, sie habe fliehen müssen, um Schlimmeres zu verhindern. „Selbst wenn der Vater das Sorgerecht bekommen hätte, wäre der Mutter ein Besuchsrecht sicher gewesen“, so Kapferer.

Die Frau werde per Interpol gesucht, man wolle eine Rückführung der Kinder nach Österreich. Die Mutter ist sich der Tragweite ihrer Flucht bewusst. „Die österreichischen Behörden werten das als Entführung, mir drohen bis zu zehn Jahre Haft.“ Bei diesem Obsorge-Krimi stehen die Opfer schon fest: Es sind die beiden Kinder.

Von Alexanda Plank, Tiroler Tageszeitung vom So, 18.03.2018
http://www.tt.com/panorama/verbrechen/14133007-91/kinder-aus-tirol-sind-jetzt-in-russland.csp

2.Artikel: Tirol

Mutter entführte Tiroler Kinder, Vater klagt Behörden an

Nach Streitigkeiten bekam Thomas G. im Herbst die Obsorge für seine zwei Kinder. Die Mutter brachte sie indes außer Landes.

Einem Tiroler wurden seine beiden Kinder durch die russische Mutter entzogen. (Symbolfoto)

© Getty Images/iStockphoto Einem Tiroler wurden seine beiden Kinder durch die russische Mutter entzogen. (Symbolfoto)

Innsbruck – Thomas G. ist verzweifelt. Seit Mitte Oktober hat er keine Ahnung, wo sich seine Frau und seine Kinder, ein Mädchen (9) und ein Bub (6), befinden. Seit November 2016 zieht sich die Causa hin, die mit der Außerlandesbringung der Kinder ihren traurigen Höhepunkt erreichte. Kurz zuvor hatte der Innsbrucker das alleinige Sorgerecht für seine Kinder bekommen. „Ich bin fassungslos, dass das nicht sofort exe­kutiert wurde. Alles hat darauf hingewiesen, dass meine Frau mit den Kindern weg will“, sagt Thomas G. Er sei zur Polizei gegangen, zum Gericht, zur Jugendhilfe und habe auf die prekäre Lage hingewiesen. „Ich habe geschrien, geweint, gebettelt, dass mir jemand hilft, aber es hat nur geheißen, dass den Behörden die Hände gebunden seien.“

Der Vater wurde während des ganzen Verfahrens von der Innsbrucker Kanzlei Tschütscher-Kapferer vertreten. Dort überlegt man, ob man gegen das Vorgehen des Bezirksgerichtes und der Kinder- und Jugendhilfe ein Strafverfahren einleiten soll. Argumentiert wird mit dem Tatverdacht der Beitragshandlung und dem Verdacht auf Amtsmissbrauch.

Das ergibt sich daraus, dass bereits im Mai der beauftragte Gutachter in ungewöhnlicher Klarheit darauf aufmerksam machte, dass die Frau nicht erziehungsfähig sei. Deshalb würde ein Verbleib der Kinder bei der Mutter das Kindeswohl gefährden. Trotzdem blieben die Kinder bei der Mutter, obwohl der Vater gegenüber den Behörden keinen Zweifel daran gelassen hat, dass er die Kinder aufnehmen würde und auch damit einverstanden gewesen wäre, dass die Kinder übergangsmäßig in eine Betreuungseinrichtung kämen. Das Sorgerecht wurde dem Vater erst fünf Monate später zuerkannt. Auch das bedeutete aber nicht, dass der Vater die Kinder zu sich nehmen konnte. Das Gericht veranlasste nicht, dass die Entscheidung sofort wirksam wurde. Der Vater resümiert: „Ich habe keine Ahnung, wo meine Kinder sind, wie es ihnen geht, nur weil eine Richterin den Zusatz, dass die Kinder der Mutter sofort entzogen werden, verabsäumt hat.“ Nach Ansicht der Anwälte von Thomas G. wäre genau dieser Zusatz erforderlich gewesen.

Auf Anfrage beim Bezirksgericht, ob in dieser Causa einiges schief- gelaufen sei, erklärt Pressebeauftragte Georgia Stix-Jaudl: „Es gibt einen Sorgerechtsstreit betreffend die beiden Kinder. In erster Instanz wurde dem Vater das Sorgerecht zugesprochen. Diese Entscheidung wurde von der Mutter bekämpft, der Akt liegt beim Landesgericht.“ Stix-Jaudl rollt die Geschichte auf: Die Kinder lebten bei der Mutter, die österreichischen Pässe der Kinder liegen aktuell bei Gericht. Möglicherweise gebe es russische Pässe, wenn eine Doppelstaatsbürgerschaft vorliegt. Stix-Jaudl will niemandem einen Vorwurf machen, sagt aber: „Hätte Gefahr im Verzug bestanden, hätte die Jugendwohlfahrt agieren können.“ Grundsätzlich könne aber nicht bei jedem Sorgerechtsstreit, und solche werden häufig erbittert geführt, eine Kindesabnahme gesetzt werden. Auch sei die Rechtskraft der Entscheidung abzuwarten, um die Kinder keinem ständigen Wechsel auszusetzen.

Die Leiterin der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Innsbruck, Gabriele Herlitschka, sieht seitens ihres Amtes kein Versagen. „Wir konnten akut leider nichts tun. Die jetzige Situation ist natürlich schrecklich für den Vater. Alle Beteiligten haben jedoch formalrechtlich richtig gehandelt.“ Auch wenn es ein schwacher Trost sei, werde diese Causa wohl dazu führen, dass man künftig noch alarmierter sein wird. „Wir konnten die Kinder der Mutter nicht abnehmen. Dieses weitreichendste Mittel darf nur bei unmittelbar drohender Gefahr für das Leben der Kinder angewandt werden und wird vom Gericht zu Recht streng geprüft. Es gab nie Hinweise, dass die Mutter den Kindern etwas antun würde.“

Thomas G. hat indes Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt, um die Kinder zu finden. International wird nach der Mutter und den Kindern gefahndet. Dass Kinder von einem Elternteil quasi entführt werden, kommt in Tirol rund fünfmal pro Jahr vor. Der Tiroler hofft, dass Bekannte zu seiner Frau Kontakt haben und ihr ins Gewissen reden. Er überreicht eine schriftliche Stellungnahme: „Ich bin fassungslos über das fahrlässige Vorgehen und das Desinteresse des Bezirksgerichtes Innsbruck und der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Innsbruck, mir zu helfen. Mit dem mangelhaften Beschluss des Bezirksgerichts wurde meiner Ex-Frau ausreichend Zeit zur Flucht gegeben. Mit dieser Vorgangsweise werden Kinder nicht geschützt.“ Heute zu Weihnachten wird Thomas G. das Herz besonders schwer werden. Aber er erlaubt es sich, an ein Wunder zu glauben.

Von Alexandra Plank, So, 24.12.2017

http://www.tt.com/panorama/verbrechen/13819447-91/mutter-entf%C3%BChrte-tiroler-kinder-vater-klagt-beh%C3%B6rden-an.csp
Tags: Jugendamt Tirol – Justizopfer – Kindesentführung Österreich Russland

3.Artikel:

 Tags: Haager Übereinkommen – Strafverfahren – Kindesentführung Mutter Alexandra Boyarska, Anna, Österreich Russland, Bob,  Familie, Vater Thomas Gumble – Innsbruck, Juristin, Kinder entführt, russische Bildung, Stefan,

Kindesentführung Österreich -Russland

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Translate bei Google, siehe Original –> https://www.kp.ru/daily/26804.5/3840168/

Russische Frau entkam aus Österreich, rettete ihre Kinder von ihrem Ex-Mann

Diese wilde Geschichte fand im Zentrum des zivilisierten Europa statt. Unser Korrespondent versucht, zur Wahrheit zu gelangen [Foto, Video]
Natalia VARSEGOVA kp_en_msk @ Ko_Natal

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Jetzt Alexandra mit Kindern in Russland Jetzt Alexandra mit Kindern in Russland
 

Ende Dezember 2017 erschien in der österreichischen Ausgabe der “ TirolerTageszeitung “ ein Hinweis „Mutter entführte Tiroler Kinder, der Vater beschuldigt die Behörden“. In ihrem unglücklichen Vater Thomas G. erzählt, dass seine russische Frau den Sohn und die Tochter vom Land weggenommen hat, trotz der Tatsache, dass der Vater sich um die Kinder vor Gericht kümmern muss. Und jetzt wird er, Thomas G., „Himmel und Erde drehen, um ihre vermissten Kinder zu finden.“ In der Publikation heißt es: „Ich bin verblüfft von der Sorglosigkeit und Gleichgültigkeit des Landgerichts Innsbruck und der Kinder- und Jugendhilfe Innsbruck. Mit der unzureichenden Entscheidung des Bezirksgerichts hatte meine Exfrau genug Zeit zu fliehen. Dieser Ansatz schützt Kinder nicht. „

Seine frühere Frau ist Alexandra Boyarska, jetzt ist sie 37 Jahre alt. Mit Thomas Gumble ist sie vor etwa einem Jahr geschieden. Und während der Scheidung bestimmte das Gericht den Wohnort der Kinder mit der Mutter. Über die übrigens Herr Gable den Journalisten der österreichischen Ausgabe nicht erzählt hat. Und er verschwieg, dass sein Sorgerechtsantrag nach Inkrafttreten des Scheidungsurteils bei Gericht eingegangen ist. Und die endgültige Entscheidung über seine Klage wurde noch nicht getroffen, weil Alexandra einen Appell einreichte, und danach nahm sie ihren Sohn und ihre Tochter mit nach Russland . Die Innsbrucker Direktorin für soziale Sicherheit, Gabriela Herlitskaya, bestätigt übrigens auch: „Die jetzige Situation ist für den Vater natürlich schrecklich. Trotzdem haben alle Beteiligten rechtlich korrekt gehandelt. Es gab keine Beweise, dass die Mutter den Kindern schaden würde. „

Aber Thomas beruhigt sich nicht, beleidigt die Schwellen verschiedener Abteilungen und fordert die Rückkehr seines Sohnes und seiner Tochter. Nur Alexander steht fest auf sich selbst: Ich werde Kinder nicht aufgeben, denn „ich möchte meine Kinder vor sexueller Gewalt und Beschmutzung seitens ihres Vaters und seines Bruders schützen“.

Thomas beruhigt sich nicht, beleidigt sterben Schwellen verschiedener Abteilungen und Fördert Die Rückkehr Waden Sohnes und Wadenfänger Tochter Foto: Persönliche Seite des Helden der VERÖFFENTLICHUNG im sozialen Netzwerk

Thomas beruhigt sich nicht, beleidigt die Schwellen verschiedener Abteilungen und fordert die Rückkehr seines Sohnes und seiner Tochter Foto: Persönliche Seite des Helden der Veröffentlichung im sozialen Netzwerk

DIE LANDFAMILIE

Alexandra Boyarskaya kommt aus Murmansk . Im Jahr 2004 traf sie ihren zukünftigen Ehemann Thomas in der österreichischen Stadt Innsbruck.

– Ich bin gekommen, um meinen Freund zu besuchen, – erinnert sich Alexander. – Einmal saßen wir in einer Bar und ein junger Mann kam, um mich zu treffen. Ich war damals 24 Jahre alt. Er war 28. Wir sprachen fließend Englisch. Er lud mich ein, die Stadt in einem chinesischen Restaurant zu besichtigen.

Für eine Zeit lebten Liebhaber in zwei Ländern, und 2005 heirateten, und Alexandra zog zu Thomas um.

– Zu dieser Zeit hatte mein Mann seine eigene Tankstelle, – sagt Alexandra. – Wir haben in einer gemieteten Wohnung gelebt – seine Mutter, Vater, Bruder und wir. Als ich mit dem ersten Kind schwanger wurde, mussten wir uns trennen. Meine Schwiegermutter war gegen Enkelkinder. Sie war generell gegen unsere Ehe, weil ich aus Russland komme. Ich hoffte, dass wir uns bald trennen würden. Und kleine Kinder brauchten sie überhaupt nicht.

Svekra, das ist Thomas ‚Vater, wusste Alexandra nicht wirklich. Er verließ sein Zimmer praktisch nicht und starb bald an einer schweren Krankheit.

„Der Familie wurde gesagt, dass er Hitlers Nazipolitik bis zum Ende seiner Tage aufrechterhielt und ein Fan des Führers war“, erinnert sich Alexander. „Aus diesem Grund, oder für einen anderen älteren Bruder von Thomas, hasste Stefan seinen Vater und kam nicht einmal zu seiner Beerdigung.“ Stefan selbst war ein seltsamer und unsozialer Mann. Selten gewaschen, ging mit schmutzigen ungepflegten Haaren.

Das Haus, in der Alexandra mit ihren Kindern lebt Foto: Persönliches Archiv

Das Haus, in dem Alexandra mit ihren Kindern lebte Foto: Persönliches Archiv

Vom Füllen bis zur Grenze

Im Jahr 2008 hatten Alexandra und Thomas eine Tochter, Anna (die Namen der Kinder wurden aus offensichtlichen Gründen geändert). Zur gleichen Zeit verkaufte Thomas die Tankstelle und bekam einen Job als Manager … in einem Bordell. Schockiert seine Frau, erklärte er so – verdiene schnelles Geld und eröffne sein Restaurant.

– Das ist, als unsere Beziehung begann sich zu verschlechtern, – sagt Alexander. „Seine neuen Bekannten aus dem Bordell kamen uns oft besuchen.

– Wie hast du verstanden, dass das seine Freunde aus dem Bordell waren? – Ich spezifiziere.

„Er hat sie mir gegenüber dargestellt.“ Dies, sagen sie, ist unser Barkeeper, und das ist der Manager. Öffentliche Häuser in Österreich sind recht teure Einrichtungen, wo es eine Bar und ein Hotel mit Zimmern gibt. Thomas ließ sich dort nieder, um durch seinen Freund – einen reichen Österreicher – zu arbeiten. Er hat ein Netzwerk von Luxus- Bordellen. Dort sind die gewöhnlichen Menschen geschlossen. Streng elitär und streng anonym. Ich erinnere mich, wie Thomas lachend mir erzählte, dass sie dort Sitze aus einer Elfenbeintoilette haben. Ich sage auch: „Warum von Elefanten?“. Er antwortet: „Nun, weil die Bakterien in Elfenbein nicht gepflanzt sind. Es ist sehr hygienisch. „ Er zeigte mir Fotos von Räumen, eine reiche Umgebung. Gereizt – „Schau, was für ein steifer Chef ich habe!“.

Nach ein paar Jahren im Bordell war Thomas so reich, dass er seinen eigenen Stripclub eröffnete. Richtig, während er laut Alexandra keine Steuern zahlte. Die Schulden gegenüber dem Staat führten zu drei Strafverfahren. Im Jahr 2011, als das Paar ein zweites Kind hatte – Sohn Bob, wurde die Familie durchsucht.

Thomas Gumble Foto: Persönliche Seite des Helden der Veröffentlichung im sozialen Netzwerk

Thomas Gumble Foto: Persönliche Seite des Helden der Veröffentlichung im sozialen Netzwerk

Papa hat mich auch krank gemacht

Zur gleichen Zeit begann Alexandra den Bruder ihres Mannes zu rufen: „Sasha, wenn du Hilfe brauchst, kann ich mich zu den Kindern setzen.“

„Und ich brauchte Hilfe“, sagt Alexandra. – Ich habe viel in den Fortbildungskursen gelernt und dann einen guten Job gefunden. Ich bin Juristin für russische Bildung, aber das ist nicht genug für Österreich. Du musst Deutsch perfekt beherrschen.

„Also hast du zugestimmt, Hilfe von Stefan anzunehmen?“

– Ja. Er fing an, mit meinen Kindern als Kindermädchen zu sitzen.

„Sie waren nicht durch sein merkwürdiges Verhalten peinlich?“

– Es ist peinlich! (Alexandra erhebt merklich ihre Stimme) . Aber er hat mich und die Kinder immer sehr gut behandelt. Er brachte ihnen Geschenke, Süßigkeiten. Ich begann ihn mit meinem Sohn und meiner Tochter zu verlassen. Es kam vor, dass ich Anna zum Unterricht mitnahm und Stefan mit Bob saß. Ich erinnere mich, wie mein Mann mir sagte, dass sein Bruder im Kindergarten eine Kinderpflegerin sein möchte. In Österreich ist es jetzt beliebt. Du passierst die passenden Kurse und bekommst einen Job.

– Wer hat Stefan gearbeitet?

– Im Alter von 43 Jahren war er arbeitslos, also verbrachte er Zeit mit meinen Kindern.

Im Dezember 2015 nahm Stefan die 6-jährige Anna nach dem Unterricht in der Volleyballabteilung. Am Abend wurde Alexandra von einem Freund angerufen, der ihre Tochter dorthin führt.

– Wer war heute mit Anna? Sie fragte.

„Ihr Onkel, der Bruder ihres Mannes“, antwortete Alexandra.

„Sprich mit deiner Tochter, frag, ob ihr Onkel sie belästigt hat.“ Während sie sich umzog, sah er sie sehr lüstern an.

Nach dem Gespräch fragte Alexandra vorsichtig ihre Tochter: „Anya, hat Stefan dich geboxt oder geküsst?“ Das Mädchen antwortete: „Nein, nein“, aber gleichzeitig schaute das Kind weg, dass die Mutter vermutete, dass etwas nicht stimmte.

Der vierjährige Bob Alexandra wurde verhört, bevor er ins Bett ging. Und der Junge gab solche Einzelheiten seines Sexuallebens heraus, dass seine Mutter fast ihren Verstand verloren hätte. „Es war schmerzhaft“, sagte das Baby. „Ich stieß ihn weg, und er schlug mich und sagte: Wenn ich wieder drücke, werde ich wieder treffen.“ „Und warum hast du mir nichts davon erzählt?“ – „Ich habe dir gesagt, dass ich Schmerzen habe“.

Und Alexandra erinnerte sich, dass sie einmal dort das Blut ihres Sohnes gesehen hatte. Ich rief einen Freund an, um nach dem Kontakt des richtigen Arztes zu fragen, und sie antwortete, dass ihre Tochter eine solche Situation mit Verstopfung hatte. Geben Sie, sagen sie, ein Kind, um viel Wasser zu trinken.

Aber schon vorher klagte der Sohn über Schmerzen im Priester. Sie weinte auch, als sie ihn mit Stefan verließ. Manchmal habe ich viel geweint, bis zum Hysterischen. Aber erst jetzt wurde ihr klar warum.

„Warum hat Papa dir nichts gesagt?“ – „Dad hat mir auch wehgetan … mit Stefan.“

This Nachricht schicke Alexander verzweifelt an der Hotline des Honorarkonsulats

Diese Nachricht schickte Alexander verzweifelt an die Hotline des Honorarkonsulats

VERWEIGERT VON DEM GEWÜNSCHTEN

Nachdem sie die Geschichte ihres Sohnes auf der Blockflöte aufgezeichnet hatte, rannte Alexandra am Morgen zum Sozialzentrum zum Schutz der Kinder. Dort wurde ihr gesagt, sie solle zu Hause den Anschein machen, als würde nichts geschehen, und unter keinen Umständen sollte sie ihre Kinder mit ihrem Vater und Onkel allein lassen.

„Warum bist du nicht zur Polizei gegangen?“

– In der Mitte wurde mir gesagt, dass Sie zuerst eine psychologische Untersuchung durchführen müssen. Und sie sind bereit, es kostenlos zu tun. Der Spezialist wird mehrere Monate mit seinem Sohn arbeiten und eine Schlussfolgerung ziehen – ob es Gewalt gab oder nicht. Ich stimmte zu, weil ich nicht ganz sicher war, ob Bob die Wahrheit sagte. Ich wollte es wirklich nicht glauben. Übrigens, als ich meiner Mutter eine Sprachaufnahme schickte und sie 30 Jahre im Kindergarten arbeitete, sagte meine Mutter, dass mein Enkel alles komponiert habe und ich es mir nicht zu Herzen nehmen muss.

„Also hast du seine Geschichte bezweifelt?“

– Ja. Im Allgemeinen habe ich beschlossen, auf den Abschluss eines Psychologen zu warten. Und wenn er beweist, dass Boba vergewaltigt wurde, werde ich mit diesem Dokument zur Polizei gehen. Aber drei Wochen später begann meine Tochter reichlich weißen Ausfluss zu haben. Ich wechselte jede Stunde ihre Kleidung. Ich vermutete, dass etwas nicht stimmte. Ich brachte das Kind zum Arzt und bat mich, einen Abstrich zu machen. Der Arzt bezweifelte, weil das ein Kind ist. Aber ich bestand darauf, dass der Sohn mir von der Gewalt erzählt hat. Der Arzt machte die Analyse und fand in ihr eine starke Streptokokkeninfektion, verordnete starke Antibiotika und meldete den Vorfall bei der Polizei. Laut seinem Antrag wird sofort ein Strafverfahren eingeleitet, man nennt mich, Kinder, verhört. Die Polizei verhörte die Angeklagten – Thomas und Stefan und entwarf einen Akt, dass Gewalt vorlag. Ich erinnere mich, wie Thomas mich anrief und ins Telefon rief: „Was hast du getan? Warum hast du mir das gesagt? Wir werden jetzt eingesperrt! „. Und danach ist er verschwunden. Es war Februar 2016. Im März wurde der Fall vor Gericht gebracht.

Laut Alexandra wurde bei dem Prozess gegen einen vierjährigen Jungen einer befragt. Der Richter bat die Mutter, im Korridor zu bleiben. Bob hatte solche Angst vor Fremden, dass er nicht einmal seinen Namen beantworten konnte. Danach wurde der Fall aufgrund der Tatsache, dass das Kind das Zeugnisverweigerungsrecht nutzte, geschlossen. Daher werden alle seine Aussagen von der Polizei als ungültig angesehen.

Russische Frau entkam aus Österreich, rettete ihre Kinder von ihrem Ex-Mann Foto: Persönliches Archiv

Russische Frau entkam aus Österreich, rettete ihre Kinder von ihrem Ex-Mann Foto: Persönliches Archiv

Schäden werden nicht erkannt

Das klingt seltsam, aber Alexandra hat nicht appelliert. Sie wurde von einem Anwalt abgeraten, dem sie vom Gesetzgeber zum Schutz ihres Sohnes kostenlos zur Verfügung gestellt wurde. Aus irgendeinem Grund überzeugte der Anwalt die Frau, dass die Kinder aufwachsen müssen, und dann werden sie bewusster Zeugnis geben. Ein offensichtliches Problem in dieser schwierigen Geschichte. Ich habe in Innsbruck angerufen, versucht, die Details im Sozialschutzzentrum für Kinder zu klären, wo dieser Anwalt arbeitet, aber dort haben sie geantwortet, dass sie nicht vorhatten, Daten bezüglich des Schutzes von Kindern zu verbreiten.

Ein anderer Moment ist sehr peinlich. Ich habe eine Kopie der Übersetzung der Gerichtsentscheidung von Innsbruck, wo geschrieben ist, dass die Schuld von Thomas und seinem Bruder nicht bewiesen ist. Es ist nicht bewiesen, weil das 4-jährige Kind dem Gericht nicht erzählen konnte, was sein Vater und sein Onkel ihm angetan hatten. Auch seine Schwester bestätigte die Tatsache der Gewalt nicht. Und außerdem fand der Arzt, Professor an der örtlichen Universität, bei der Untersuchung keinen körperlichen Schaden an dem Jungen durch Gewalt.

Ich war an einem gerichtsmedizinischen Experten interessiert, was sollte der Schaden im Falle von Gewalt sein? Aus seinen Worten sollte ein 3-4 Jahre altes Kind Brüche und ausgedehnte Hämatome haben. Heile solche Wunden einen Monat oder sogar zwei.

Deshalb hatte ich eine Frage – warum hat meine Mutter solche Verletzungen nicht bemerkt, wenn, nach ihren Wörtern, die Gewalt nicht einmal war? Ich wollte Alexandra danach fragen, aber nach der ersten Unterhaltung legte sie das Telefon ab. Ihre russische Anwältin Angela Semenova erklärt dies, indem sie sagt, dass ihre Klientin sich vor ihrem Ex-Ehemann versteckt. Zur gleichen Zeit hat der Rechtsanwalt aus irgendeinem Grund ihren Klienten davon abgerückt, mir gerichtliche Dokumente zur Verfügung zu stellen. Und in einem Gespräch mit mir ärgerte ich mich über unbequeme Fragen, antwortete ihnen nicht. Und deshalb „quälen mich vage Zweifel“ – wie wahr ist diese Geschichte von Alexandra? Gewöhnlich stellt der Anwalt, der sich auf die Richtigkeit des Angeklagten verlassen kann, selbst die Dokumente der Presse zur Verfügung und scheut keine Fragen.

DER SUTENER UND DAS MEDIKAMENT

Ich kontaktierte die Mitarbeiterin des russischen Honorarkonsulats in Innsbruck Maria Nikitina .

„Wir sind mit Alexandra zusammen mit meinem Kollegen Michael zum Richter gegangen“, sagt Maria im Voraus, dass sie mir ein Interview als Privatperson gibt. – Wir waren bei einer Kammerversammlung, wo der Richter versuchte zu verstehen, was vor sich ging und zu verstehen, ob es sich lohnte, die Kinder ihrem Vater zu geben oder nicht. Zuvor haben die lokalen Vertreter des Jugendgerichts – Jugendamp – ein Audit in Saschas Haus organisiert. Es war wichtig für sie zu verstehen, wie es Kinder enthielt. In dem Haus war Thomas, der sich laut Sasha als einen schönen Vater porträtierte und versuchte, seine Ex-Frau als eine schlechte Mutter zu entlarven. Er erniedrigte sie, beleidigte ihn. Sie war sehr nervös, sie weinte.

Verantwortlicher des Honorarkonsulats Michael Spechtenhauser Foto: Persönliches Archiv

Offizier des Honorarkonsulats Michael Spechtenhauser Foto: Persönliches Archiv

Vor Gericht wurde sie noch nervöser, als sie erfuhr, dass diese Wärter eine Schlussfolgerung geschrieben hatten, die nicht zu ihren Gunsten war. Zum Beispiel haben sie geschrieben, dass sie den Kindern nicht folgt, sie nimmt die Kinder nicht zum Arzt, die Kinder sind immer in einem stressigen Zustand. Aber ich war bei ihr zu Hause. Es gibt eine ideale Reihenfolge, ideale Bedingungen. Sie kümmerte sich sehr um sie. Vielleicht hat Alexandras Ehemann die Situation irgendwie beeinflusst. Sie begann dem Richter zu sagen, dass die Offiziere von Jugendamp lügen. Aber in Österreich kann man es nicht einfach nehmen und es für Lügen verantwortlich machen. Und ich sah, dass der Richter aufrichtig verstehen wollte. Außerdem hat sie Sascha sogar gesagt: Mach dir keine Sorgen, niemand wird deine Kinder wegbringen. Aber Sasha glaubte niemandem mehr. Ihre Nerven gaben auf, und sie benahm sich grob. Wir haben versucht, sie moralisch und sprachlich zu unterstützen, damit sie ihre Antworten richtig formulierte.

Und das bezeugt ein anderer Mitarbeiter des russischen Honorarkonsulats in Innsbruck Michael Spechtenhauser. Auch als Privatperson. Alexandra wandte sich sofort an ihn, als sie von der Gewalt gegen Kinder erfuhr.

„Innsbruck ist eine kleine Stadt mit nur 130.000 Einwohnern“, erzählte mir Spechtenhauser telefonisch. „Viele Menschen kennen Thomas Gabla als eine unehrenhafte Person.

– Was ist seine Fremdheit?

„Er ist ein Zuhälter.“ Zuvor hatte er einen Stripclub, dann ging er pleite. Jetzt ist er arbeitslos, erhält gute Sozialhilfe, aber während er spricht, betreibt er „Frauenhandel“. Er geht zu allen Instanzen und sagt, dass seine Kinder gestohlen wurden, aber Alexandra hat meiner Meinung nach richtig gehandelt.

„Aber warum hat das Gericht Thomas nicht beschuldigt?“ Es ist Österreich und nicht irgendein wildes Land.

– Ich bin selbst Österreicher und ich bin mir sicher, dass die österreichische Mentalität in dieser Situation funktioniert hat. Als Alexander mir ihre Geschichte erzählte, glaubte ich es nicht. In meinem bevorzugten gesetzestreuen Land kann das nicht passieren. Jeder Bürger glaubt, dass Österreich in Ordnung ist und Polizei und Gerichte immer Recht haben. Und zuerst habe ich stark angezweifelt. Aber dann wurde ich überzeugt, dass niemand dort Alexander hören will. Sie versucht ihre Wahrheit zu vermitteln, aber sie wird nicht geglaubt. Sie glauben nicht, dass ihr Mann ein Zuhälter und Drogensüchtiger ist. Glaube nicht, dass er Gras unbegreiflich raucht. Und ich persönlich sah Thomas, traf ihn auf der Straße, versuchte zu reden, mit ihm zu argumentieren, aber im Gegenzug versuchte er zu kämpfen. Er sagte, dass er sehr cool ist und er coole Freunde hat.

„Was für Freunde?“

„Ich schätze aus der kriminellen Welt.“ Alexandra hat mir übrigens erzählt, dass er ihr sehr gedroht hat. Zum Beispiel hat er Möglichkeiten, mit ihr umzugehen, wenn sie beschließt, die Kinder wegzubringen. Aber sie ist fertig, sie hatte keine Angst vor ihm.

„Aber das war nicht der einzige Grund?“

– Nein, natürlich. Sie sagte zu mir: „Schau, Michael, ich habe diese Situation. Ich habe so lange nicht mehr hier gelebt. Jedes Jahr muss ich um ein Visum bitten. Ich habe keine Arbeit, weil ich Hausfrau bin. Mein Mann muss mich füttern. Aber jetzt sind wir geschieden. Er wird mich nicht füttern. Ich kann hier immer noch keinen Job finden. In einem Jahr werde ich kein Visum mehr bekommen. Ich muss diesen Ort verlassen. Ich werde die Kinder nicht bei ihrem Vater lassen, nach dem, was er mit ihnen gemacht hat. Was als nächstes passieren wird – ich habe große Angst. „

– Ist es möglich, dass Thomas dem Richter ein großes Bestechungsgeld gegeben hat?

„Wovon redest du?!“ Ich arbeite seit 28 Jahren im öffentlichen Dienst. Wir haben nicht einmal eine Schokoriegel als Geschenk. Weil sie dich schief anschauen werden. Das ist unethisch.

„Aber warum hat Alexander das nicht geglaubt?“ Schließlich hat die Polizei die Tatsache der Gewalt gefunden. Eine Aussage bei der Polizei und stammt vom Arzt. Ernsthafte Anschuldigung.

– Ihr Sohn konnte vor Gericht nicht sagen, was ihm passiert ist. Und den Müttern wurde nicht geglaubt, denn sie ist keine Österreicherin, sie ist Russin, die den armen Österreicher beleidigt hat. Niemand glaubt ihr hier. Sie ging nirgendwohin . Und vor Gericht wurde ihr sogar das Recht verwehrt, ihren Kindern einen Psychologen zur Verfügung zu stellen, der eine professionelle Meinung abgeben könnte – ob es Gewalt gab oder nicht.

„Aber warum hast du, der Österreicher, an sie geglaubt?“

– Meine Frau ist Russisch. Wir sind seit 18 Jahren verheiratet. Und ich selbst bin ein Zeuge, durch den meine Frau hier gehen musste, um einen normalen Job zu finden.

EPILOG

Jetzt ist Alexandra mit ihren Kindern in Russland. Sie hat sich beim Untersuchungsausschuss beworben, und es gibt einen Scheck. Ich wurde offiziell im Pressedienst der Abteilung bestätigt. Mit den Kindern von Alexandra arbeitete forensische Psychologin, Psychotherapeutin Larisa Sazanovich. Sie lebt in Italien , ist aber extra auf Einladung Alexandras nach Moskau gekommen , um eine Stellungnahme abzugeben. Und ihrer Meinung nach „sind die Zeugnisse von Kindern zuverlässig und die Symptomatologie entspricht den Zeichen sexueller Gewalt“.

Jetzt sind die Kinder schon in Russland Foto: Persönliches Archiv

Jetzt sind die Kinder schon in Russland Foto: Persönliches Archiv

Alexandra Boyarska hofft sehr, dass das russische Ermittlungskomitee ein Strafverfahren einleiten wird, denn wenn das österreichische Gericht nach dem Haager Übereinkommen von 1980 den Wohnsitz der Kinder mit ihrem Vater festlegt, muss es sie nach Österreich zurückbringen.

„Wenn sie weggebracht werden, kann ich ihnen nicht nachgehen, weil ich in Österreich als Krimineller gilt, weil ich Kinder entführt habe“, sagt Alexandra. – Und wenn ich dorthin gehe, werde ich für bis zu zehn Jahre inhaftiert und ohne das Recht, mit Kindern zu kommunizieren.

Und doch habe ich noch eine Reihe anderer Fragen zu diesem Thema. Aber, wie ich bereits geschrieben habe, geht es nicht in Kommunikation. Ich würde vorschlagen, dass sie zu uns auf Radio Komsomolskaya Pravda kommt. Dort werden wir einen guten Anwalt einladen, diese Angelegenheit zu untersuchen und Alexandra bei ihrem Kampf für Kinder zu helfen.

Ein Haus in der Stadt Innsbruck (Österreich), wo Alexandra mit ihren Kindern lebte.

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2018-03-27 T10:31:26+03:00

https://www.kp.ru/daily/26804.5/3840168/
Tags:
Kindesentführung Österreich Russland – Tirol – Mutter Alexandra Boyarska – Vater Thomas Gumble

Missbrauchte Kinder durften bei Pädophiler-Täterin bleiben

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Jugendamt Wien hat versagt, siehe 2.Artikel:
1.Artikel:

Pädophiler trickste die Justiz aus

Der jetzt Verdächtige saß keinen einzigen Tag seiner Strafe hinter Gittern ab © Bild: APA/HELMUT FOHRINGER

Mann schummelte sich an Haft vorbei und ist nun Hauptverdächtiger bei Kinderpornoring.

Ein 25-jähriger Mann wird im Landesgericht Innsbruck wegen Kindesmissbrauchs und Besitzes von Kinderpornografie zu zwei Jahren Haft verurteilt, acht Monate davon muss er im Gefängnis verbringen. Tatsächlich wird er keinen einzigen Tag dieser Strafe hinter Gittern verbüßen. Er ist Ersttäter, gut in die Gesellschaft integriert, hat einen fixen Arbeitsplatz und besucht seine psychotherapeutischen Sitzungen.

15 Jahre später: Ein riesiger, internationaler Kinderpornoring wird ausgehoben. Im Rahmen der Operation Elysium finden auch in Österreich zwei Verhaftungen statt. Darunter ist auch der jetzt 40-jährige Mann. Er soll einer der führenden Mitglieder dieses Ringes gewesen sein und Kinder sexuell missbraucht haben. Die Videos davon landeten im Netz, wurden zum Teil auf „Bestellung“ gedreht.

Filme auf Bestellung

87.000 Mitglieder hatte die Kinderporno-Plattform im Darknet. 14 Täter wurden ausgeforscht, 29 Opfer identifiziert. Darunter auch zwei kleine Kinder aus Wien – ein fünfjähriger Bub und seine siebenjährige Schwester. Ihr eigener Vater soll sie in der Wohnung in Wien-Favoriten sexuell missbraucht, zum Missbrauch vermittelt und die Bilder und Videos davon veröffentlicht haben. Finanzielles Motiv war laut den Ermittlern keines dahinter. „Das Motiv war eindeutig Pädophilie“, erklärten Ermittler bei einer Pressekonferenz.

Der Familienvater und der einschlägig Vorbestrafte lernten sich im Internet kennen. Und bald traf man sich persönlich – in der Wohnung der Familie. Laut Ermittlungen dürfte der Mann öfters zu „Besuch“ nach Wien gekommen sein. Denn zuletzt lebte der Hühnerbauer in einem kleinen Ort im Südburgenland.

Seine Verurteilung lag zu diesem Zeitpunkt lange zurück: 2003 sprach das Landesgericht Innsbruck die teilbedingte Haftstrafe aus. Der Angeklagte legte Berufung ein. Als das nichts brachte, beantragte er Strafaufschub. Dieser wurde ihm wegen seiner Lebensumstände und der Bereitschaft, sich therapieren zu lassen, für ein Jahr genehmigt.

Noch bevor der Aufschub zu Ende ging, brachte er einen Antrag auf Milderung der Freiheitsstrafe ein. Das Landesgericht Innsbruck gab auch diesem Begehr im Dezember 2005 statt. Therapeuten attestierten ihm eine gute Zukunftsprognose. Die Strafe wurde komplett in eine bedingte umgewandelt.

Nachsicht

Tatsächlich fiel der Sexualstraftäter in der Folge nicht mehr auf. Und deshalb wurde ihm im Jahr 2009 die Strafe endgültig nachgesehen.

Seit Juli allerdings befindet er sich in der Justizanstalt. Allein das belastende Datenmaterial, das Ermittler bei ihm und dem Familienvater gesichert haben, soll mehrere Terabyte umfassen. Die Auswertungen sind noch lange nicht abgeschlossen.

Die Ausforschung der Männer war schwierig. In den Videos tauchten ihre Gesichter nicht auf. Dafür die der Kinder. Ermittler konnten auch die Region eingrenzen, in der die Aufnahmen gemacht wurden. Bald war klar: Zumindest das Mädchen muss schulpflichtig sein. Also klapperten die Polizisten die Volks- und Sonderschulen ab. Im vergangenen Mai erzielten sie einen Treffer: Eine Volksschullehrerin erkannte das Mädchen aus dem Kinderporno.Wenig später standen die Ermittler in der Wohnung der Kinder – und der des Vaters. Zeit, die Aufnahmen auf seinem Computer zu löschen, hatte er keine mehr.

Michaela Reibenwein
( kurier.at ) Erstellt am 28.08.2017

https://kurier.at/chronik/oesterreich/paedophiler-trickste-die-justiz-aus/282.938.938

2.Artikel:

Österreich

Pädophilen-Prozess: Kinder leben bei mitangeklagter Mutter

Vor der Verhandlung um einen betroffen machenden Fall von Kindesmissbrauch – ein achteinhalb Jahre altes Mädchen und ein sechseinhalb Jahre alter Bub sollen jahrelang vom eigenen Vater missbraucht und anderen pädophilen Männern überlassen worden sein – gibt es Aufregung um den Wohnort der Geschwister. Diese sind bei der Mutter untergebracht, die als angebliche Mitwisserin mitangeklagt wurde.

Die Umstände des Falles sind erschütternd SN/APA (Symbolbild/dpa)/Patrick Ple
Die Umstände des Falles sind erschütternd

Einigen Medienvertretern war dieser Umstand seit längerem bekannt, sie machten diese Information aus Opferschutzgründen allerdings nicht publik. Das Ö1-„Morgenjournal“ ging damit am Donnerstag an die Öffentlichkeit. Die Kinder sind einem Gutachten zufolge aufgrund des erlebten Martyriums schwer traumatisiert, die psychischen Folgen sind einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen. Die einzige Bezugsperson, bei der sie sich aufgehoben fühlen, dürfte ihre Mutter sein, die versichert, sie hätte nichts vom Treiben des Vaters gewusst, von dem sie sich Anfang 2016 scheiden hatte lassen. Daher wurde vom Jugendamt entschieden, zum Wohl der Kinder diese vorerst bei der 29-Jährigen zu belassen. Die Kinder werden von einer Opferschutzeinrichtung und einer Sozialarbeiterin betreut. Sie verfügen auch über juristische Prozessbegleitung.

Das Jugendamt wusste allerdings nicht, dass die Frau Ende März als angebliche Beitragstäterin mitangeklagt wurde, bestätigte Behördensprecherin Herta Staffa der APA den Bericht des Ö1-„Morgenjournal“: „Wir wussten, dass es gegen sie Ermittlungen gibt. Wir wussten nicht, dass es zu einer Anklage kommen wird. Uns gegenüber hat die Mutter immer betont, dass sie von den Übergriffen nichts gewusst und nichts mitbekommen hat.“

Dabei bleibt die Frau weiterhin, wie ihre Verteidigerin Sonja Scheed der APA versicherte: „Sie hat es nicht gewusst. Sie hätte so etwas nie zugelassen.“ Die Tochter, die im Ermittlungsverfahren kontradiktorisch befragt wurde, hätte angegeben, ihre Mutter wäre nie im Zimmer gewesen, als es zu den inkriminierten Vorgängen kam, schilderte Scheed. Dass dem so war, will die Anwältin mit zwei Zeugen beweisen, die die körperlich schwerstens beeinträchtigte 29-Jährige, die im Rollstuhl sitzt und der beide Arme und inzwischen auch die Unterschenkel amputiert werden mussten, betreut hatten. Ein Betreuer, der sich vor der Scheidung rund um die Uhr um die Frau gekümmert hat, und eine Helferin, die seither die Familie unterstützt, sollen laut Verteidigerin die Angaben der Frau bestätigen.

Belastet wird die Mutter vor allem von einem als unmittelbarer Täter mitangeklagten Pädophilen, der sich nach seiner Inhaftierung im vergangenen Mai im August an die Polizei gewandt hatte. Der Mann – ein 31-jähriger Landwirt, der sich in der Wohnung des Vaters an den Kindern vergangen haben soll – bezichtigte bei diesem Termin die Mutter der Mitwisserschaft. Ihr Ex-Mann – der 29-Jährige soll sich an seiner Tochter erstmals zwei Monate nach ihrer Geburt vergangen haben – wiederum meinte in einem Chat im Internet, die Frau wisse „alles“. Ob das so war, muss bei der Verhandlung geklärt werden, die am kommenden Montag am Wiener Landesgericht stattfindet.

Vom Ausgang des Verfahrens hängt ab, ob die Kinder weiter bei ihrer Mutter bleiben. „Es ist Sache des Prozesses, Klarheit in diese Sache zu bringen“, meinte Jugendamts-Sprecherin Staffa. Nach der Verhandlung „werden sich alle Beteiligten an einen Tisch setzen und die Situation neu beurteilen“, kündigte sie an.

(APA), Donnerstag 03. Mai 2018 14:38 Uhr

https://www.sn.at/panorama/oesterreich/paedophilen-prozess-kinder-leben-bei-mitangeklagter-mutter-27479890

3.Artikel:

29-Jähriger verging sich an eigenen Kindern:

Urteil nach Pädophilen-Prozess in Wien

Die Polizeioperation “Elysium” sorgte vor einem Jahr für Aufsehen: Österreichischen und deutschen Ermittler gelang es, ein breit angelegtes Pädophilennetzwerk sprengen. Am Montag mussten sich drei Beteiligte vor dem Wiener Straflandesgericht verantworten, darunter ein 29-Jähriger, der seine Kinder, die er selbst missbrauchte, an andere Pädophile vermittelte. Sie wurden zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt.
Für den Kindesmissbrauch gab es im Prozess in Wien hohe Strafen. – © APA

Angeklagt waren neben dem Vater auch die Mutter der Kinder sowie ein pädophiler Bekannter, der das Mädchen und den Buben bei Übernachtungsbesuchen missbrauchte. Der Vater fasste eine 14-jährige Freiheitsstrafe aus, der 41-jährige Freund zwölf Jahre, die Mutter der Kinder muss für sieben Jahre hinter Gitter. Die beiden Männer werden zudem aufgrund der vom Gutachter Karl Dantendorfer attestierten hohen Rückfallquote in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Hohe Strafe auch für Mutter als Mitwisserin

Vor allem die hohe Strafe für die Mutter als Beitragstäterin überraschte. Laut Urteilsbegründung hatte die 29-Jährige von August 2014 bis Frühjahr 2017 zumindest teilweise von den Übergriffen gewusst. “Sie haben als Mutter die Verpflichtung, Ihre Kinder lebenslänglich zu schützen. Aber Sie haben nichts dagegen unternommen”, sagte Richterin Nina Steindl. Dass die Frau in vollem Umfang davon Kenntnis hatte – die Tochter etwa wurde acht Jahre lang missbraucht -, glaubt das Gericht allerdings nicht.

Der Vater nahm das Urteil an, es ist bereits rechtskräftig. Die beiden anderen Angeklagten erbaten sich Bedenkzeit, ebenso wie Staatsanwalt Gerd Hermann.

Der 29-jährige Hauptangeklagte bemerkte bereits im Alter von 13 Jahren seine pädophilen Neigungen und begann Kinderpornos zu sammeln. Als er seine Frau kennenlernte und 2009 heiratete, habe er ein Jahr lang seinen Drang unterdrücken können. Als jedoch bald seine Tochter zur Welt kam, kehrten seine Neigungen zurück. Bereits als das Kind zwei Monate alt war, verging er sich an ihm, führte Staatsanwalt Hermann aus. Als zwei Jahre später sein Sohn geboren wurde, missbrauchte er auch ihn. “Ich kann es nicht mehr ändern. Ich wünschte, ich könnte die Zeit zurückdrehen”, sagte der Vater im Prozess unter Tränen.

Kinderpornographie angefertigt

Ab 2010 tauschte der Frühpensionist von dem Mädchen und dann auch von dem Buben angefertigte Kinderpornos mit anderen Pädophilen über eine Chatplattform aus. Als sich der Wiener 2016 von seiner schwer behinderten Frau scheiden ließ, zog er mit den Kindern allein in eine Wohnung. “Auch wenn es mir schwer fiel, hab’ ich die Kinder in seine Obhut gegeben, weil er sich besser kümmern konnte”, sagte die 29-Jährige, die auf einen Rollstuhl angewiesen ist.

Zu dieser Zeit lernte der Vater über das Darknet einen Deutschen und einen Landwirt aus Tirol mit ähnlichen Neigungen kennen, die er ab dem Sommer 2016 regelmäßig zu sich nach Hause einlud, damit sich diese an den wehr- und hilflosen Kindern vergehen konnten. Während die Männer die Kinder missbrauchten, filmte ihr Vater die abscheulichen Szenen.

Bei einem weiteren mehrtägigen Aufenthalt des Landwirts Anfang Jänner 2017 hatten die Kinderschänder offenbar sogar geplant, den Buben und das Mädchen zu betäuben, um auf keinen Widerstand zu stoßen. Dieses Vorhaben wurde nicht umgesetzt, der Vater der Kleinen schüttete das vorbereitete Schlafmittel in den Abfluss.

29-Jähriger verging sich an eigenen Kindern

Der deutsche Verdächtige, der sich in Frankfurt am Main in U-Haft befindet und dort auf seinen Prozess wartet, wurde auf einer sichergestellten Datei anhand auffälliger körperlicher Merkmale als Täter identifiziert. In weiterer Folge gelang es den Ermittlern, das betroffene Wiener Mädchen auszuforschen. Da sich das auf dem Foto abgelichtete Kind im Volksschulalter befand, wurde vonseiten der Polizei in Schulen nachgefragt. Eine Volksschullehrerin erkannte schlussendlich ihre Schülerin, so kam man auf die Spur des Vaters, der sich seit Mai 2017 in U-Haft befindet.

Auf die Frage der Schöffensenatsvorsitzenden Nina Steindl, warum er Kinderpornos von seinem Sohn und seiner Tochter angefertigt habe, meinte der 29-Jährige: “Weil ich krank bin!” Er übernehme die “volle Verantwortung”, erklärte er.

“Ich hab’ geschaut, dass es die Kinder verkraften”, meinte er. Allerdings leiden der Bub und das Mädchen an einer ausgeprägten posttraumatischen Belastungsstörung, wie eine von der Justiz eingeholte Expertise einer klinischen Psychologin ergeben hat. Die Gutachterin kam zu dem Schluss, dass die Kinder seelisch derart massiv beschädigt worden sind, dass die eingetretenen Folgen einer schweren Körperverletzung gleichkommen.

Auch Kinder von Bekannten und Verwandten betroffen

Damit sich die Kinder nicht jemandem anvertrauten, setzte der Vater sie unter Druck. “Ich hab’ gesagt, dass sie nichts sagen sollen, sonst müsste ich ins Gefängnis”, sagte der bisher unbescholtene 29-Jährige. Seit 2010 fertigte der Wiener auch pornografische Fotos und Videos von Kindern von Bekannten oder Verwandten an, die man ihm zur Aufsicht überlassen hatte.

Auf der Anklagebank nahmen aber nicht nur der Vater der Kinder und der Tiroler Platz. Der 29-jährigen Mutter des Buben und des Mädchens wurde von der Anklage Beitragstäterschaft vorgeworfen. Die Frau bestritt, etwas von den inkriminierten Vorgängen gewusst zu haben. Während ihr Ex-Mann beteuert, dass die 29-Jährige nichts von seinen Übergriffen mitbekam, wurde sie in der Verhandlung vom Landwirt schwer belastet. Bei einer Situation wurde er demnach von der Frau mit dem nackten Kind am Schoß erwischt, sie verdrehte jedoch nur die Augen und verließ das Zimmer. Zudem gebe es ein Video eines Übergriffes, auf dem die Frau im Hintergrund zu sehen ist. “Da war mir klar, dass sie ziemlich sicher Bescheid wusste”, sagte der Landwirt.

Urteil nach Prozess am Wiener Straflandesgericht

Den beiden Männer wurden wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen sowie pornografischer Darstellung Minderjähriger verurteilt. Der Vater bekam zudem wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und Kuppelei die Haftstrafe, der Landwirt auch wegen versuchter Anstiftung zur Vergewaltigung.

Die Kinder lebten bis zuletzt bei der 29-jährigen schwer behinderten Frau. Der sechsjährige Bub und das achtjährige Mädchen sind einem Gutachten zufolge aufgrund des erlebten Martyriums schwer traumatisiert, die psychischen Folgen sind einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen. Die einzige Bezugsperson, bei der sie sich aufgehoben fühlen, dürfte ihre Mutter sein, die stets die Schuld von sich wies. Deshalb wurde vom Jugendamt entschieden, zum Wohl der Kinder diese vorerst bei der 29-Jährigen zu belassen. Die Kinder werden von einer Opferschutzeinrichtung und einer Sozialarbeiterin betreut.

Für die Zeit des Prozesses habe das Jugendamt die Kinder allerdings “geschützt untergebracht”, sagte MA11-Sprecherin Petra Mandl auf APA-Anfrage. Somit könnten die Kinder in Ruhe gelassen und die Mutter entlastet werden. Wie es nach der Verurteilung der Mutter und des Vaters weitergeht, wird erst entschieden. Den betroffenen Kindern – laut Gericht insgesamt 13 – wurde ein Schmerzengeld in Höhe von mehr als 50.000 Euro zugesprochen.

(APA/Red),

http://www.vienna.at/29-jaehriger-verging-sich-an-eigenen-kindern-urteil-nach-paedophilen-prozess-in-wien/5776770
4.Video:

Prozess gegen Kinderschänder
Die eigenen Kinder von Geburt an missbrauchen, sie auch noch anderen überlassen und das alles als Kinderpornografie ins Netz stellen – es sind widerwärtige Details, die beim Pädophilen-Prozess in Wien bekannt wurden. Am Montag fiel das Urteil: 15 Jahre sind die Höchststrafe:
Für den Haupttäter gab es 14 Jahre und Einweisung; für den Mittäter 12 Jahre Haft und die Einweisung in eine Anstalt und für die Mutter sieben Jahre Gefängnis.

Live-Schaltung zum Landesgericht
„Wien heute“-Reporter Lukas Lattinger meldet sich live vom Wiener Straflandesgericht und schildert, wie die Angeklagten die Urteile aufgenommen haben.

Berufung gegen Urteil im Pädophilen-Prozess. Sowohl die Frau als auch der Bekannte des verurteilten Vaters haben Berufung gegen ihre langjährigen Haftstrafen eingelegt.
7-5-2018

Tags:  Gewalt – MA11 – Strafverfahren -Kinderhandel – Kindeswohlgefährdung – Österreich Familienrecht -Obsorge – Polizei

Brutaler Sexualverbrecher nach 1/2 Haftstrafe wieder frei?

Sexualstraftäter verbüßt nur Hälfte der Haftstrafe

Vor diesem Haus passierte die burtale TatVor diesem Haus passierte die burtale Tat © VOL.AT/Pletsch
Gaißau/Innsbruck – Sexualverbrechen von Gaißau:
17-Jähriger kommt nach sieben Haftmonaten frei.

Das Oberlandesgericht bestätigte den Beschluss des Landesgerichts.

 

Am 24. Februar darf der 17-jährige Häftling nach sieben Monaten die Justiz­anstalt Feldkirch vorzeitig als freier Mann verlassen. Am kommenden Mittwoch wird der für das brutale Sexualverbrechen von Gaißau verantwortliche Täter nach der verbüßten Hälfte seiner Haftstrafe auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen. Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) hat dazu den Beschluss des Landesgerichts Feldkirch bestätigt.
Vollzugsrichterin Verena Marschnig hatte, wie berichtet, am 27. Jänner dem von German Bertsch verteidigten Häftling die sogenannte Halbstrafe gewährt.
Gegen den Beschluss des Landesgerichts hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch Beschwerde erhoben. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätte der Häftling noch länger im Gefängnis bleiben sollen.Das Oberlandesgericht gab der Beschwerde der Staatsanwaltschaft aber keine Folge.
Das Berufungsgericht folgte stattdessen der Begründung des Landesgerichts für die Gewährung der Halbstrafe: Für den jugendlichen Ersttäter gebe es eine positive Zukunftsprognose. Deshalb habe sich der 17-Jährige die Chance der bedingten Entlassung schon nach der Hälfte der unbedingten Freiheitsstrafe verdient.Der damals 16-jährige Lehrling hatte im Juli 2014 nach einem Zeltfest in Gaißau auf der Straße eine 20-Jährige bewusstlos geschlagen und die Wehrlose danach sexuell schwer missbraucht.
Die junge Frau musste notoperiert werden. Der 16-Jährige und die 20-Jährige hatten das Fest gemeinsam verlassen.Der geständige Angeklagte wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Wehrlosen und schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen. Das Oberlandesgericht Innsbruck setzte im Berufungsprozess im Juli 2015 die Strafe rechtskräftig mit 42 Monaten Gefängnis fest. Davon betrug der unbedingte, zu verbüßende Teil 14 Monate. 28 Haftmonate wurden bedingt nachgesehen.

Drei Jahre Probezeit

Damit verringerte das Oberlandesgericht den unbedingten Teil der erstinstanzlichen Strafe gleich um zwei Drittel. Das Landesgericht Feldkirch hatte als erste Instanz im Februar 2015 noch eine zur Gänze unbedingte Freiheitsstrafe von 42 Monaten für angemessen erachtet.

Die vorzeitige Haftentlassung bedeutet nun, dass dem 17-Jährigen insgesamt 35 Haftmonate bedingt nachgesehen werden. Die Probezeit dafür beträgt drei Jahre. Sollten innerhalb dieser Frist keine neuen Straftaten gesetzt werden, würden die 35 Haftmonate dann endgültig nachgesehen werden.

 

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

Von Seff Dünseram 19. Februar 2016 08:03 Akt.: 19. Februar 2016 08:05

http://www.vol.at/sexualstraftaeter-verbuesst-nur-haelfte-der-haftstrafe/4628514
Tags:  Bezirksgericht, Gericht, Gesetze Österreich,Gewalt, Justiz, Justizministerium, Landesgericht, leaks, OLG Oberlandesgericht, Richter, Staatsanwaltschaft,Strafverfahren

Neuen Sexualstrafbestimmungen § 205a, § 218 StGB sind entschieden abzulehnen!

Strafrechtsänderungsgesetz 2015 – Stellungnahmen 98/ME

38/SN-98/ME –
Stellungnahme von: Universität Innsbruck, Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie, Univ.-Prof. Dr. Andreas Venier

zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Aktiengesetz, das Gesetz vom 6. März 1906 über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Genossenschaftsgesetz, das ORF- Gesetz, das Privatstiftungsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016



Stellungnahme zum

Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes 2015

Auszug
Seite 7 – 8

  1. Die neuen Sexualstrafbestimmungen (§ 205a, § 218 StGB-Entw) sind entschieden abzulehnen. Der Ultima-Ratio-Gedanke des Strafrechts erfordert Zurückhaltung auch bei der Schaffung neuer Sexualdelikte. Der Entwurf kennt leider keine Zurückhaltung.
  • 205a StGB-Entw bedroht unter anderem denjenigen mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, der mit einer anderen Person ohne deren Einverständnis den Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung vornimmt.

Nehmen wir an, die Frau behauptet im Zuge der Scheidung oder Trennung, sie habe den Geschlechtsverkehr mit ihrem Noch-Partner „eigentlich“ nicht gewollt, sie habe sich „überfahren gefühlt“, sei „getäuscht“ worden und hätte bei Kenntnis der wahren Umstände (zB Untreue des Partners, Trennungsabsicht) nie eingewilligt; sie habe nur mitgemacht, weil ihr Partner sie – mehr oder weniger? – hinters Licht geführt oder gedrängt habe, weil er so hartnäckig gewesen sei.

So wird wohl aus jedem streitigen Scheidungsverfahren auch ein Strafverfahren hervorgehen, dessen Ausgang – wenn Aussage gegen Aussage steht – höchst ungewiss ist. Jedenfalls wird der beschuldigte Partner erpressbar, wenn er sich nicht den Forderungen des angeblichen Opfers, zB nach höhe-rem Unterhalt oder alleiniger Obsorge, beugt.

Ein ausdrückliches oder vielleicht auch nur schlüssiges „Nein“ zu dem einen oder anderen Geschlechtsverkehr im Laufe einer Beziehung lässt sich im Nachhinein immer konstruieren.

 

Seite 7 von 10 –  http://www.parlament.gv.at


8 von 10        38/SN-98/ME XXV. GP – Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version)

 

Ein „deutliches, aber doch maßvolles Zeichen“ gegen sexuelle Gewalt, wie die Erläute-rungen (S 26) meinen, ist die Bestimmung nicht, da sie weder Gewalt noch Drohung voraus-setzt, sondern nur einen „konsenslosen Sexualkontakt“ (Erläuterungen ebenda). Natürlich sollen Sexualkontakte einverständlich erfolgen, aber es kann nicht Aufgabe des Strafrechts sein, nach-zuprüfen, ob Sexualpartner mit allem, was sie taten, immer und voll einverstanden waren. Es ist jedem Sexualpartner zumutbar, sich deutlich und unmissverständlich gegen unerwünschte ge-schlechtliche Handlungen auszusprechen.

Lediglich der Umstand, dass ein Partner zum Geschlechtsverkehr überredet, verführt, gedrängt oder durch Versprechen verleitet wurde, rechtfertigt keine Kriminalstrafe.

Wenn Gewalt oder gefährliche Drohung im Spiel ist, greift selbstverständlich der Schutz des Strafrechts (zB § 201, § 202 StGB). Eine gefährliche Drohung kann auch schlüssig durch Gesten oder Andeutungen erfolgen, wenn sich aus den Umständen ergibt, was der Täter dem Opfer antun will, falls es sich nicht fügt. In einer „Gewaltbeziehung“, in der ein Partner den an-deren schon aus nichtigem Anlass verprügelt, können auch kleine Gesten für eine gefährliche Drohung ausreichen. So sind die wirklich strafwürdigen Fälle schon durch das geltende Recht erfasst.

 

Strafbar soll nach dem Entwurf auch sein, wer das Einverständnis zum Geschlechtsverkehr durch Ausnützung einer Zwangslage oder durch Einschüchterung erlangt. Die Erläuterungen nennen keine Beispiele. Vermutlich sind die Fälle der Einschüchterung praktisch deckungs-gleich mit denen der Drohung oder Gewaltanwendung nach den §§ 201, 202 StGB, insoweit ist die Bestimmung überflüssig.

Das Ausnützen einer Zwangslage kann vieles bedeuten. Ist die Frau in einer Zwangslage, wenn sie ihr Mann verlassen oder ihr den Zugriff zu seinem Konto sperren will, wenn sie nicht mit ihm schläft? Ist der Mann in einer Zwangslage, wenn ihn die Ehefrau auf die Straße setzt, wenn er nicht wieder mit ihr anstatt mit der Freundin schläft?

Ein am Ultima-Ratio-Prinzip ausgerichtetes Strafrecht sollte sich von solchen Fragen fernhalten.

  • 218 StGB-Entw will nicht nur die Belästigung durch eine geschlechtliche Handlung an einer anderen Person, sondern auch durch eine „nach Art und Intensität einer solchen (ge-schlechtlichen) Handlung vergleichbare, der sexuellen Sphäre im weiteren Sinn zugehörige körperliche Handlung“ erfassen. Die Definition ist unverständlich, und auch die Erläuterungen machen sich nicht die Mühe, sie zu erklären. Will der Entwurf das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot für Sexualdelikte außer Kraft setzen?

 

Original weiterlesen
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SNME/SNME_03016/imfname_401159.pdf
Tags:  ÖVP – vaterlose Gesellschaft – Justiz – FPÖ – HC Strache – Männerpartei – NEOS –  Team Stronach – Scheidung – Trennung  – Missbrauch

Gefährdungsmeldungen bei Jugendamt nehmen ab

Rund 800 Innsbrucker Kinder müssen vom Jugendamt betreut werden.
370 Minderjährige wurden aus ihren Familien genommen.

(Symbolfoto)

© dpa/Jörg Lange(Symbolfoto)

Innsbruck – Knapp zwei Wochen noch, dann werden im Innsbrucker Jugendamt wieder die Telefone heißlaufen: „Schulbeginn, Weihnachten und Schulende: Das sind jene Zeiten, in denen wir die meisten Gefährdungsmeldungen erhalten“, weiß Amtsleiterin Gabriele Herlitschka.

1620 Hinweise bezüglich gefährdeter Kinder und Jugendlicher gingen im Vorjahr im Innsbrucker Jugendamt ein. „Das sind um etwa 100 weniger als 2012“, sagt Herlitschka. Und doch (im Verhältnis zur Bevölkerung) deutlich mehr als in den Landbezirken. Besonders drastisch zeigt sich das Stadt-Land-Gefälle bei den so genannten Gefährdungsabklärungen. So mussten die Mitarbeiter der Innsbrucker Jugendwohlfahrt die Lebenssituationen von über 1400 Kindern und Jugendlichen überprüfen. Im übrigen Tirol waren es insgesamt 1287 Gefährdungsabklärungen.

Dass in Innsbruck mehr Missstände im Kinder- und Jugendbereich gemeldet werden, „liegt auch an der dichten Bauweise, die Leute bekommen voneinander mehr mit“, analysiert Herlitschka. „Zudem spielt die größere Anonymität eine Rolle, ebenso die gute Vernetzung mit Kindergärten, Schulen etc.“

Von den 1620 Gefährdungsmeldungen in Innsbruck erwiesen sich lediglich 188 als unbegründet. „Der Großteil der Hinweise war durchaus relevant, nur selten handelt es sich um Verunglimpfungen. Die Leute haben einen recht guten Instinkt“, erklärt die Jugendamtsleiterin. Aber es gibt auch Ausnahmen: So fürchtete ein Anrufer wegen einer blau gestrichenen Wand um das Kindeswohl.

Überforderte Eltern (412 Meldungen), Vernachlässigung (269), finanzielle Probleme (260), Suchtprobleme und straffällige Minderjährige (214): Das waren die Hauptgründe, die die Zeugen beim Jugendamt anrufen ließen.

Die meisten Anzeigen (je 290) erstatteten Polizisten und Personen aus dem familiären Umfeld der Kinder.

Durch häufig auch unangemeldete Besuche überprüften die Mitarbeiter des Jugendamtes die Situationen in den gemeldeten Familien. In den meisten Fällen ließen sich die Krisen durch ambulante Betreuung lösen. Insgesamt kümmern sich die Jugendamtsmitarbeiter um etwa 800 Innsbrucker Kinder, weitere 370 Minderjährige mussten aus ihren Familien genommen und stationär betreut werden. Für den politisch zuständigen Stadtrat Ernst Pechlaner „ist das kein Kompliment für unsere Gesellschaft“.

Von Thomas Hörmann,  Mi, 27.08.2014
http://www.tt.com/panorama/gesellschaft/8881271-91/gefährdungsmeldungen-bei-jugendamt-nehmen-ab.csp