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Rückführung von deutschem Vater?

Europäische Justiz hat bei HKÜ Haager Kindesentführungsübereinkommen versagt, europäisches Familienrecht funktioniert nicht!

Das Kind Lara wurde bereits 2 mal von der Mutter nach Polen entführt.
Die Mutter wurde vom deutschen Gericht verurteilt, hat jedoch den Aufenthaltsort in Polen des Kindes nicht gesagt.

Jetzt wurde Lara von ihren deutschen Vater zurück „entführt“.


Ob es sich um eine „Rückführung“ oder um eine „Entführung des eigenen Kindes handelt“ und das Sorgerecht dem Vater endgültig bleibt muss vom deutschen Gericht noch entschieden werden.

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, 26-5-2018

1.Artikel:

Die polnische Polizei fahndet seit Freitag nach dem Vater und dessen neunjähriger Tochter. Am Mittwochabend hat der 46-Jährige in Stettin offenbar seine Tochter entführt.

„Achtung!! Lara wird gesucht“ Foto: Facebook
„Achtung!! Lara wird gesucht“ Foto: Facebook

Ludwigsburg/Stettin –

Im Fall Lara hat es eine dramatische Wendung gegeben. Offenbar hat der Vater des Mädchens, Thomas Karzelek, seine Tochter am Mittwochabend entführt. Auf Anfrage bestätigte ein Sprecher der Ludwigsburger Polizei unserer Zeitung: „Seit Freitag läuft durch die polnischen Behörden eine Fahndung nach Vater und Tochter.“ Auf die Fahndung hätten alle Polizei- und Grenzbehörden im Schengenraum Zugriff.

Die Kindesentziehung, wie es im Behördendeutsch heißt, soll im polnischen Stettin nahe der Ostseeküste passiert sein. Was genau am Abend des 23. Mai geschehen ist, bleibt unklar. Die Polizei in Stettin, die Laras Mutter Joanna S. nach dem Vorfall verhört hat, weigert sich, Auskunft zu geben. Aufgrund des laufenden Verfahrens könne man keine Informationen geben, teilte eine Sprecherin mit. Polnische Behörden gelten insgesamt als äußerst auskunftsunwillig. Karzeleks Anwalt war am Freitag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Seine Kanzlei bestätigte die Entführung nicht, dementierte sie aber auch nicht. Auch Karzeleks Partnerin schwieg am Telefon.

„Auf offener Straße“ attackiert

Dagegen hat im sozialen Netzwerk Facebook eine Bekannte von Laras Mutter einen Suchaufruf gestartet. Darin ist das Aussehen der Neunjährigen beschrieben, zudem wird um Hinweise an die Polizei gebeten. Im Netz sowie auf Anfrage berichtet die Frau auch, was sie von Laras Mutter über den Vorfall am Mittwochabend erfahren haben will. Demnach soll Lara geschrien haben, als Karzelek mit zwei Männern – darunter sein Sohn im Teenageralter – erst die Mutter mit Pfefferspray „auf offener Straße“ attackiert und dann das Mädchen „entrissen“ haben soll. Wo Vater und Tochter nun sind, ist unklar. Karzelek lebt mittlerweile auf deutscher Seite an der polnischen Grenze. Laut Kenntnis der Polizei hat er zuletzt im Landkreis Vorpommern-Greifswald gewohnt, nachdem er aus Ditzingen weggezogen war.

Der Auslöser für die Tat könnte, so vermuten es Bekannte von Joanna S., der Umstand sein, wonach die Mutter vor Kurzem das Sorgerecht für Lara zugesprochen bekommen haben soll. Das zuständige Regionalgericht in Stettin war am Freitag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. In Polen hat das deutsche Jugendamt das schlechte Image einer Behörde, die in deutsch-polnischen Streitfällen geneigt ist, der deutschen Seite recht zu geben.

Hoffnung auf Kind auf legalem Weg

Dabei hat Thomas Karzelek eigentlich Hoffnung haben können, seine 2014 in Ditzingen von der Mutter entführte Tochter auf legalem Weg zurückzubekommen: Das Ludwigsburger Amtsgericht muss klären, ob Lara in Zukunft beim Vater oder bei der Mutter leben soll. Das hat das Stuttgarter Oberlandesgericht vorige Woche angeordnet – und damit den Beschluss eines Ludwigsburger Familienrichters vom Dezember aufgehoben: Dieser hatte entschieden, den Fall nach Polen abzugeben – das Land, in das die damals fünfjährige Lara von ihrer polnischen Mutter entführt worden ist.

Das juristische Tauziehen um Lara hat 2011 begonnen, kurz nach der Trennung von Karzelek und Laras Mutter, einer Rechtsanwältin. Nach einigen erfolglosen Entführungsversuchen durch Joanna S. bekam der Vater das alleinige Sorgerecht für die Tochter zugesprochen. Die nächste Entführung jedoch gelang: Unter Einsatz von Pfefferspray und mit einem Komplizen verschleppte S. ihre Tochter am 2. Oktober 2014 nach Polen. Sie kam dafür ins Gefängnis, beauftragte aber eine Verwandte, mit Lara unterzutauchen. Erst im April 2017 wurde das Kind in Niederschlesien entdeckt, doch statt an den Vater übergaben die Behörden Lara wieder an die Mutter.

2.Video:
Vater in Deutschland hatte das Sorgerecht

Seit 2012 wird die achtjährige Lara in einem erbitterten Sorgerechtsstreit hin- und hergezerrt: Eigentlich hatte Vater Thomas Karzelek das Sorgerecht. Doch dann entführte die Mutter das Mädchen, nahm es mit nach Polen.
Lara im Haus der Großeltern entdeckt

Drei Jahre später wurde Lara nach langen Fahndungsmaßnahmen der Polizei entdeckt: im Haus der Großmutter in Polen. Der Fall wurde erneut vor Gericht in Polen verhandelt. Lara habe Angst vor ihrem Vater, so das Urteil, sie dürfe weiter bei ihrer Mutter leben. Die meldete sich jetzt das erste Mal bei RTL zu Wort.

„Der Gerichtsbeschluss ist das beste Weihnachtsgeschenk“, sagte sie im Interview. Für den Vater ein Schlag ins Gesicht. Wie er reagierte, was die Mutter sagte und die ganze Geschichte sehen Sie oben im Video.
Hält der Täter lange genug durch, ist die Tat rechtens?

Das Urteil des polnischen Gerichts hat einen faden Beigeschmack. Lässt man sich nur lange genug nicht erwischen und baut das Kind eine Beziehung zu seinem Entführer auf, ist die Tat rechtens? Zumal sich nun auch deutsche Richter dem Entschluss des Gerichts in Ludwigsburg angeschlossen haben. Was Rechtsexperte Klaus Wille dazu sagt, sehen Sie im Video.
Akt Entfuehrt Lara
Weihnachten ohne Tochter Lara

Jetzt sollen polnische Richter möglicherweise endgültig über Laras Schicksal entscheiden. Für Thomas Karzelek aber ist klar: Weihnachten wird er auch in diesem Jahr ohne seine geliebte Tochter verbringen müssen.

28-12-2017
Familienrecht Familie Kindesentführung HKÜ Haager Kindesentführungsübereinkommen – Lara Karzelek- DE-PL Deutschland / Polen

Justiz – HKÜ – Haager Kindesentführungsübereinkommen funktioniert nicht!

Video:

Entführte Kinder, entrechtete Väter – Warum internationale Abkommen über Kindesentzug nicht funktionieren

Abgesehen von ein paar Fotos ist Uwe Mertens von seiner Tochter Sabina kaum etwas geblieben. Als er 2013 von einer Dienstreise nach zurück kehrt  sind Mutter und Kind verschwunden. Seine Lebensgefährtin hat das Kind in Ihre alte Heimat die Ukraine entführt. Seit einigen Monaten ist der Kontakt zu seinem Kind ganz abgebrochen. Er weiß nicht mehr, wo seine Tochter lebt, wie es dem Mädchen geht und das obwohl er weiterhin das Sorgerecht hat und Sabina noch immer in München gemeldet ist. Uwe Mertens reist immer wieder nach Kiew, versucht  Sabina zu finden. Trotz eines Gerichtsbeschlusses, der besagt, dass sie widerrechtlich entführt wurde, wird keine Rückführung angeordnet. Kein Einzelfall: Bisher wurde noch kein Kind aus der Ukraine zurückgeführt. Offensichtlich hält sich die Ukraine nicht an das Hager Kindesentführungsübereinkommen.

HKÜ - Haager Kindesentführungsübereinkommen
HKÜ – Haager Kindesentführungsübereinkommen

8-5-2017, Report Mainz
Tags: Kindesentführung – Brüssel IIa – HKÜ – Haager Kindesentführungsübereinkommen Rückführungsverordnung – Polizei – Familienrecht Familie – Kindesentführung – Anatol Jung – Aufenthaltbestimmungsrecht ABR – Familie Familienrecht – Gehirnwäsche – Gericht – Gewalt weibliche Frauen – Justizopfer – Lara Sophie Karzelek – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – psychische Gewalt- Rechtsanwalt Harald Weisker

Polen übergibt entführtes Kind von Deutschland der verurteilten Täterin – HKÜ Brüssel IIa wird ignoriert?

Entführtes Mädchen aus dem StrohgäuGericht übergibt Lara wieder an die Mutter

Thomas Karzelek vor wenigen Tagen mit seiner Tochter im Kinderhaus in Legnica. Den aktuellen Aufenthaltsort von Lara kennt der Vater nicht. Foto: privat
Thomas Karzelek vor wenigen Tagen mit seiner Tochter im Kinderhaus in Legnica. Den aktuellen Aufenthaltsort von Lara kennt der Vater nicht.Foto: privat

Ein polnisches Gericht hat überraschend entschieden, dass die siebenjährige Lara vorläufig bei ihrer polnischen Mutter untergebracht wird – und damit bei jener Frau, die das Mädchen vor zweieinhalb Jahren gewaltsam in Ditzingen entführt hat.
Der Vater ist verzweifelt.

 Ditzingen/Legnica – Überraschende Wende in der Familientragödie um die siebenjährige Lara aus dem Strohgäu: Ein Amtsgericht im niederschlesischen Legnica (Liegnitz) hat am Freitag entschieden, dass das Mädchen vorläufig bei der polnischen Mutter untergebracht wird – und damit bei jener Frau, die Lara vor zweieinhalb Jahren gewaltsam in Ditzingen entführt und nach Polen verschleppt hat. Für Thomas Karzelek, Laras deutschen Vater, ist die Entscheidung ein unerwarteter Rückschlag bei seinem verzweifelten Versuch, seine Tochter zurück in ihr Heimatland zu bringen. „Das ist ein klarer Affront, und die Richter haben mich dabei nicht einmal angehört“, klagt der 46-Jährige.

Das Gericht in Legnica hebelt mit seiner Entscheidung einen Beschluss des Ludwigsburger Amtsgerichts aus, das dem Vater schon vor Jahren das alleinige Sorgerecht für Lara übertragen hat. Was für Joanna S., Laras Mutter, vor zweieinhalb Jahren ein Grund war, Lara gewaltsam nach Polen zu verschleppen. Als die Polizei vor zwei Wochen das Versteck in Legnica ausfindig machte, kam die Siebenjährige zunächst in ein Kinderhaus, wo der Vater sie immerhin täglich besuchen durfte.

Im Moment darf der Vater seine Tochter nicht sehen

Ob Thomas Karzelek auch in Zukunft ein Umgangsrecht erhält, ist unklar. Er wisse derzeit nicht, wo Lara sei, sagt er. Mehrfach habe er in den vergangenen Tagen versucht, Kontakt zu Joanna S. aufzunehmen, doch diese nehme das Telefon nicht ab. Das Gericht hat angeordnet, dass Joanna S. mit ihrer Tochter Legnica nicht verlassen darf. Außerdem wurde ein Verfahrenspfleger bestellt, der die Mutter beaufsichtigen soll.

Das polnische Amtsgericht begründet die umstrittene Entscheidung, das Kind in die Obhut der Mutter – und damit in die Hände einer verurteilten Entführerin – zu geben, mit einem neuen psychologischen Gutachten. Dieses belege, dass Lara Angst vor ihrem Vater und die Bindung zu ihm verloren habe. Der 46-Jährige hat vor einigen Tagen selbst eingeräumt, dass die erste Begegnung mit seiner Tochter in dem Kinderhaus schwierig gewesen sei. Nach der langen Phase der Trennung sei Lara anfangs vor ihm weggelaufen, habe ihn nicht sehen wollen. Doch schon nach wenigen Tagen, erzählt Karzelek, habe sich die Beziehung normalisiert. Lara habe sich an frühere Zeiten in Deutschland erinnert, habe ihn umarmt, gelacht und sich auf die Treffen mit ihm gefreut.

Ein weiteres, noch aktuelleres Gutachten einer anderen polnischen Psychologin bestätigt dies. Lara habe sich bei den Besuchen ihres Vaters ungezwungen verhalten, gerne mit ihm gespielt und körperlichen Kontakt gesucht, heißt es in der Beurteilung, die dieser Zeitung in Form einer beglaubigten Übersetzung vorliegt. „Die gesammelten Beobachtungen weisen eindeutig darauf hin, dass eine konstruktive Beziehung zwischen Vater und Kind wieder aufgebaut werden kann. Dieser Prozess hat grundsätzlich bereits begonnen.“

Das polnische Justizministerium hofft, dass die Mediation gelingt

Doch diese Entwicklung ist nun wieder gestoppt, weil Lara erneut von ihrem Vater getrennt wurde. Das polnische Justizministerium, das sich intensiv mit dem Fall beschäftigt, betont, dass es sich um einen vorläufigen Beschluss handle. Endgültig entschieden werde über Laras Zukunft nach einem Mediationsprozess, der in dieser Woche beginnen soll und sich voraussichtlich über mehrere Tage erstrecken wird.

Im Verlauf dieses Verfahrens sollen Thomas Karzelek und Joanna S. erstmals seit der Entführung direkt miteinander sprechen, unterstützt von zwei professionellen Mediatoren. Das Ziel ist, dass beide Seiten eine Übereinkunft finden, die im Anschluss schriftlich fixiert wird und möglichst bindend sein soll. „Ich bin nach wie vor optimistisch, dass dies gelingt“, sagt Kamila Zagórska, die für den Fall zuständige Abteilungsleiterin des Justizministeriums. Thomas Karzelek indes ist skeptisch. „Die Mutter ist offensichtlich nur auf Eskalation aus, was ist das für eine Grundlage für eine Mediation“, fragt er.

Von Tim Höhn 08. Mai 2017 – 17:27 Uhr
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.entfuehrtes-maedchen-aus-dem-strohgaeu-gericht-uebergibt-lara-wieder-an-die-mutter.3c6428d6-cb72-4f5e-9498-c24604d4a44d.html
Tags: Aufenthaltbestimmungsrecht ABR – HKÜ Brüssel IIa – Haager Kindesentführungsübereinkommen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Familienrecht – Feminismus – feministische – Feministin – Kindesmissbrauch – Menschenrechte EGMR – Art. 8 EMRK – Menschenrechtsverletzung – Polizei – Entfremdung –  Radikalisierung – Gehirnwäsche – Terror – SOS Kindesentführung

Zweite Kindesentführung „Lara Karzelek“

Kritik an den polnischen Behörden – Die polnische Polizei u. Justiz schützt die narzisstische Täterin . . .

Video:

Vater Thomas Karzelek u. seine Familie sind erschüttert.

Das Haager Kindesentführungs-übereinkommen (HKÜ) wurde von Polen am 1. Februar 1993, BGBl. 1994 II 1432 ratifiziert.
Polen hat das Europäisches Sorgerechts übereinkommen
(ESÜ) am 1. März 1996 im BGBl. 1996 II 541 verankert.

Tags: Hallo Deutschland 4-5-2017 Familienrecht Familie Thomas Karzelek -HKÜ-  Brüssel IIa – Internationaler Haftbefehl – SOS Kindesentführung – Vater – Väter – Narzissmus – Haager Kindesentführungsübereinkommen – binationale Ehe Paare – GEWALT – Kindesmissbrauch – Selbstjustiz – Kindeswohlgefährdung – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – SOS Kindesentführung

Kritik an Behörden – Doppelentführung – Kind Lara gefunden!


Entführtes Mädchen aus dem Strohgäu Lara ist gefunden!

Das Mädchen war 2014 von seiner Mutter entführt worden. Jetzt hat die polnische Polizei das Kind aufgespürt – in einer heruntergekommenen Wohnung in Legnica. Die verzweifelte Suche des Vaters hat ein Ende, aber am Ziel ist er noch nicht.
Ein aktuelles Foto von Lara im Kinderhaus in Legnica. Nun wurde sie gefunden. Foto: privat 6 Bilder
Ein aktuelles Foto von Lara im Kinderhaus in Legnica. Nun wurde sie gefunden. Foto: privat

Ditzingen – Die vor zweieinhalb Jahren in Ditzingen entführte Lara ist in Sicherheit. Wie Thomas Karzelek, der Vater des Kindes, berichtet, hat die polnische Polizei in der vergangenen Woche das Versteck ausfindig gemacht, in dem die Siebenjährige mit ihrer polnischen Großmutter gelebt hat, es handelt sich um eine rund 25 Quadratmeter große Wohnung in der Innenstadt von Legnica in Niederschlesien. Die Oma und auch die Mutter Laras, die das Kind im Oktober 2014 verschleppt hatte, seien vorübergehend festgenommen worden. Lara befinde sich seit Donnerstag in einem Kinderhaus in Legnica und werde dort psychologisch betreut.

Am Freitag, so Karzelek, habe er seine Tochter das erste Mal seit der Entführung gesehen. „Ich habe geweint wie ein kleines Kind“, sagt der 46-Jährige. Sein Ziel sei, Lara so schnell wie möglich zurück nach Deutschland zu bringen. Zunächst gehe es aber darum, dass seine Tochter sich sicher fühle und ihr Misstrauen ablege. „Man merkt deutlich, dass all das Spuren bei ihr hinterlassen hat – und dass sie sich in der langen Zeit auch von mir entfremdet hat.“ Drei Mal habe er Lara seit Freitag besuchen dürfen. Anfangs habe sie jeden Augenkontakt vermieden, sei vor ihm weggelaufen, habe sich dann aber zunehmend geöffnet. Beim dritten Besuch habe sie ihn zum ersten Mal umarmt und gelacht. „Man kann diese große Mauer in ihrem kleinen Köpfchen förmlich spüren“, erzählt Thomas Karzelek. „Aber wenn diese Mauer langsam bröckelt, wird sie ihr Vertrauen wieder finden – da bin ich mir sicher.“

Der Vater erhält das Sorgerecht, die Mutter greift zur Gewalt

Was genau das Mädchen in den vergangenen Jahren durchlebt hat und wie Lara das alles verarbeiten wird – noch weiß es niemand. Aufgewachsen ist Lara im Strohgäu. Als sie zwei Jahre alt war, trennten sich ihre Eltern, Thomas Karzelek, Informatiker, und Joanna S., eine polnische Juristin.

Im Dezember 2013 verschleppte Joanna S. das Kind zum ersten Mal nach Polen, doch dem Vater gelang es, Lara in einer Nacht-und-Nebel-Aktion zurück nach Deutschland zu holen.

Als Thomas Karzelek das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommt, greift die Mutter zu Gewalt. Mit einem noch unbekannten Komplizen und unter Einsatz von Pfefferspray überfällt sie am 2. Oktober 2014 die neue Lebensgefährtin Karzeleks, als sie Lara in Ditzingen in den Kindergarten bringen will.

Schon früh vermutet die deutsche Polizei, dass Joanna S. mit Lara erneut nach Polen geflohen ist und dort ihrer eigenen Mutter, also Laras Oma, den Auftrag erteilt hat, das Kind zu verstecken – denn die ­68-Jährige tauchte kurz nach der Entführung unter. Nach Joanna S. wird mit internationalem Haftbefehl gesucht, schließlich stellt sie sich den deutschen Behörden.
Vor Gericht sagt sie nur, sie wisse nicht, wo ihre Tochter sei.

Im Herbst 2015 wird Joanna S. in Stuttgart zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt, im vergangenen Jahr nach Polen überstellt, wo sie recht bald auf Bewährung frei gelassen wird. Von Lara fehlt weiterhin jede Spur.

In letzter Sekunde läuft nochmal alles schief, doch dann gibt die Mutter auf

Bis zum vergangenen Montag – und fast wäre dann trotzdem noch alles schief gelaufen. Wie die polnischen Behörden das Versteck aufgespürt haben, ist noch unbekannt, auch Thomas Karzelek weiß es nicht. „Eine Vermutung ist, dass die Polizei die Mutter verfolgt hat, als sie zu der Wohnung gefahren ist“, sagt der 46-Jährige. Fakt ist: Am Montag um 16.30 Uhr erfährt Karzelek, der nach der Entführung von Schwieberdingen in die Nähe der polnischen Grenze umgezogen ist, dass Lara gefunden wurde.

Sofort bricht er auf nach Legnica, doch als er am Dienstagmorgen von der Polizei zu dem Versteck geführt wird, ist nur noch die Großmutter da, Lara ist erneut verschwunden. Offenbar hatte die Mutter die letzte Chance genutzt, das Kind abgeholt und in ein neues Versteck gebracht. „Entgegen der Anordnung der Staatsanwaltschaft hat es die Polizei versäumt, die Wohnung nachts zu bewachen“, sagt Karzelek, der die polnischen Behörden seit geraumer Zeit verdächtigt, bei der Suche nach Lara nur halbherzig zu agieren. „Polen ist ein konservatives Land“, sagt er. „Die Meinung, dass ein Kind zur Mutter und nicht zum Vater gehört, ist dort weit verbreitet.“

Doch irgendwann im Verlauf des Mittwochs muss Joanna S. eingesehen haben, dass sie keine Chance mehr hat. Am Donnerstag übergibt sie Lara den Behörden – ihr droht nun ein weiterer Prozess, ebenso wie der Großmutter, die bereits gestanden haben soll, Lara zweieinhalb Jahre lang versteckt zu haben. Das Auswärtige Amt in Berlin wollte am Dienstag keine Stellungnahme zu dem Fall abgeben, Joanna S. war telefonisch nicht zu erreichen, ihr Anwalt hat sich bislang nie öffentlich geäußert.

Harte Kritik an den polnischen Behörden

Dieter Hezel, Fachanwalt für Familienrecht aus Schwieberdingen, betreut Thomas Karzelek juristisch. Er sagt, er sehe gute Chancen, dass Lara bald zurück in ihr Heimatland könne. Juristisch sei der Fall klar: „Der Vater hat das alleinige Sorgerecht.“ Dies sei auch für die polnischen Behörden bindend, auch wenn diese mitunter „recht zäh agieren“ würden. Auch Hezel übt deutliche Kritik. Die Polen seien in diesem Fall nie mit dem notwendigen Engagement tätig geworden. „Wären sie ihrer Verpflichtung nachgekommen, wäre Lara längst wieder in Deutschland.“

Thomas Karzelek versucht derzeit, über seinen Anwalt ein Kontaktverbot zu erwirken. Der Vater will erreichen, dass die Mutter das Kind zumindest vorläufig nicht besuchen darf, um jede Gefahr einer weiteren Entführung im Keim zu ersticken.

Langfristig, sagt Hezel, sei sein Mandant aber durchaus kompromissbereit. „Er hat immer betont, dass er es für wichtig hält, dass Lara auch Kontakt zur Mutter hat. Nur die Mutter war stur und hat schon früh gedroht, dass der Vater Lara nie wieder bekomme.“ Ob auf dieser schwierigen Basis noch eine Verständigung möglich sie, müsse man sehen. „Meinem Mandaten fehlt gerade etwas das Vertrauen.“

Die Oma hat das Kind versteckt – aber wer hat ihr dabei geholfen?

Aufgeklärt werden muss nun auch, wie es einer älteren Dame möglich war, derart lange mit einem Kind unterzutauchen, und wer ihr dabei geholfen hat. Thomas Karzelek hat ein Video von dem Versteck angefertigt. Es zeigt eine heruntergekommene, kleine Wohnung, einen Holztisch, zwei Stühle, zwei kleine Kommoden, auf dem Boden nur eine einzige Matratze, im Nebenzimmer stehen Tüten mit Handtüchern und Hygieneartikeln, im offenen Regal liegt etwas Kleidung. Acht Monate soll Lara hier verbracht haben. Ein Nachbar soll der Polizei erzählt haben, er habe das Mädchen selten gesehen, aber häufiger weinen gehört. Davor soll sich die Großmutter mit dem Kind bei Danzig und in Stettin aufgehalten haben. Eine Schule hat Lara in dieser Zeit nie besucht. Ob sie je bei einem Arzt war, ob und inwieweit sie überhaupt Kontakt zur Außenwelt hatte, ist ebenfalls unklar.

Thomas Karzelek muss derweil noch ein anderes Problem lösen. Unzählige Male ist er in den vergangenen Jahren nach Polen gependelt, um auf eigene Faust nach Lara zu suchen. Zeitweise hatte er Detektive und mehrere Anwälte engagiert, er hat Petitionen geschrieben, den Verein SOS Kindesentführung ins Leben gerufen, verschiedene Institutionen um Hilfe ersucht, darunter das Auswärtige Amt.

All dies hat viel Geld gekostet, weshalb er auf seiner Facebook-Seite um Spenden bittet.

Seit er dort bekannt gab, dass Lara gefunden wurde, erhält er viel Zuspruch, in deutscher und in polnischer Sprache. Hunderte Menschen haben sich bei dem Vater gemeldet und ihm gratuliert. Der 46-Jährige hat inzwischen eine Wohnung in Legnica gemietet. „Ich bleibe so lange hier, bis ich Lara mitnehmen kann.“ Er hoffe, mit seiner Tochter bald ein normales Leben führen zu dürfen

Von Tim Höhn,  02. Mai 2017 – 18:00 Uhr
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.entfuehrtes-maedchen-aus-dem-strohgaeu-lara-ist-gefunden.b52cd4e9-2372-48c9-b9c7-ef22422c3c4e.html

Bitte leisten Sie dafür einen Beitrag über unser Vereinskonto:
Stichwort: „Lara kehrt heim“
Berliner Sparkasse
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Oder per PAYPAL: info@sos-childabduction.eu

Paypal bitte hier klicken:       PAYPAL an SOS KINDESENTFÜHRUNG e.V.         

 Jede noch so kleine Spende ist willkommen – für Laras Zukunft !

Mehr über Lara und unsere Vereinsarbeit für entführte Kinder erfahren Sie unter www.sos-kindesentfuehrung.de .

Berlin, 02.05.2017
http://sos-childabduction.eu/de/unkategorisiert/spendenaufruf-lara-kehrt-heim/
Tags: Kindesentführung – Lara Sophie Karzelek – PA parental alienation – Eltern Entfremdung – Vater – psychische Gewalt

Kindesentführung – Fall Lara Sophie Karzelek – (Deutschland / Polen)

Chronologischer Auszug meiner Aktivitäten:
Meine kleine Maus, Lara Sophie Karzelek wurde am 02.10.2014 um 07:30 auf brutale Art und Weise entführt.

Polizei in Ludwigsburg bekommt sofort die Telefonnummer von Frau Sontowska – nach letzten Informationen, hält sie es jedoch nicht für nötig sofortige Ortung des Handys zu veranlassen und gewährt so einfache Fahrt nach Polen – trotz der bereits seit 2012 eingerichteten „Grenzsperre“ im Interpol-System für meine Tochter!!!

Am 04.10.2014 meldet sich Frau Sontowska bei der Polizeidienststelle in Luban und erklärte, dass sie sich mit meiner Tochter dort aufhält.
Polizei in Ludwigsburg leitet Interpol-Fahndung (Eintrag in Interpol erst Mitte Oktober im Interpol in Polen sichtbar) ein – jedoch auch gezielte Anfragen der Polizei in Ludwigsburg in Luban bleiben unbeantwortet!

08.10.2014 – Herausgabebeschluss des Kindes mit in polnisch ausgestellten Erklärungen nach Art. 39 und Art. 42 Brüssel IIa.
Polizei in Szczecin nimmt die Suche auf und fragt auch gezielt in Luban nach, da die Lokalisierunsdaten des Handys der Mutter in Luban sind. Polizei in Luban lässt die Anfragen unbeantwortet.

15.10.2014 – Europäischer Haftbefehl wird erlassen – im Interpol in Polen erst am 29.10.2014 sichtbar.

23.10.2014 – wir besuchen in Warschau den Kinderschutzbeauftragten und das Justizminiterium. Es wird uns bescheinigt, dass die Beschlüsse nach Brüssel IIa vollstreckbar in
Polen sind und wir keiner weiteren Vollstreckbarkeit bedürfen. Auf meinen mündlichen Antrag hin, dieses schrifltich festzuhalten, wird abgelehnt, mit dem Hinweis ich solle es schriftlich machen und bekomme in 1-2 Wochen eine Antwort.

31.10.2014 – auf einen anonymen Hinweis hin, erfahre ich in Luban, dass Lara sich mit der Mutter wohl bei ihren Eltern aufhält. Mit meinen Detektiven fordern wir die Polizei uns den Aufenthaltsort des Kindes zu nennen. Sie verweigern die Auskunft – auch jegliche Intervention. Auf gezielte Nachfrage wegen des Haftbefehls, wurde ebenfalls gesagt, sie würden nichts unternehmen. Erst nachdem eine Strafanzeige wegen Untätigkeit gegen die Polizei gestellt wird und über Warschau und Breslau die Polizei zur Handlung gezwungen wird, wird Frau Sontowska festgenommen und dem Staatsanwalt aus Jelenia Gora vorgeführt. Die Vernehmung dauer 6 Stunden – in der Zeit wusste die Polizei, wo das Kind sich befindet und verhindert die Hilfe bei der Herausgabe und auch gibt nicht den Aufenthaltsort bekannt. Um 22:30 wird die Frau Sontowska nach Hause entlassen und mir wird gesagt, dass der Staatsanwalt entschieden hat, dass das Kind bei der Mutter zu bleiben habe.
Ich stelle auch hier Strafanzeige. Beide Strafanzeigen wurden eingestellt.

07.11.2014 – Da meine Beschlüsse seitens der Polizei ignoriert werden beantrage ich doch eine polnische Vollstreckbarkeitserklärung in Polen, die ich von zuständigen Bezirksgericht in Jelenia Gora bekomme.

08.11.2014 – Polizei in Luban nimmt diesen Beschluss zur Kenntnis, verweist mich jedoch auf das Familiengericht, damit ich einen Kurator (Gerichtsvollzieher/Verfahrenspfleger) bekomme, um das Kind auch zwangsentnehmen zu dürfen.

09.11.2014 – ich finde meine Tochter zusammen mit Mutter und Großmutter in Legnica. Polizeieinsatz endet nicht erfolgreich, da die Polizei nach 3 Stunden Diskussion mit Entführerin (bei der ich nicht dabei sein durfte) mich an das Familiengericht verweist, um einen Kurator zu bekommen.

10.11.2014 – Antrag auf Zwangsentnahme des Kindes bei Familiengericht in Legnica

12.11.2014 – Antrag wird zurückgewiesen. Mir bleibt lediglich der Beschwerdeweg – der erst am 31.01.2015 in der zweiten Instanz für mich positiv entschieden wird und erst am 10.03.2015 sich ein Kurator aus Legnica bei mir meldet!!!! Ohne einen Versuch zu unternehmen, wird auch dieses Verfahren am 24.03.2015 eingestellt, da der Aufenthaltsort meiner Tochter unbekannt sei.

01.12.2014 – Auf einen Tipp vom Väterverein in Polen stelle ich erneut einen Antrag auf Zwangsentnahme des Kindes in Luban. Es wird ein Kurator benannt in Luban.

02.12.2014 – 1. Versuch der Zwangsentnahme des Kindes in Luban in der Wohnung der Eltern der Täterin. Es ist lediglich der Vater der Täterin da, der mich übelst beleidigt und erklärt, er habe seine Tochter mit Kind am 27.12.2014 nach Szczecin gefahren, weil sie dort arbeite und wohne. Das Gericht in Luban beauftragt nun die Kuratoren in Szczecin.

03.12.2014 – ich stelle einen weiteren Antrag auf Zwangsherausgabe des Kindes in Szczecin, um so die Sache zu beschleunigen. Dieser Antrag wird jedoch nicht bearbeitet – sondern erst am 19.01.2015 zurückgewiesen, da inzwischen die Beauftragung aus Luban kam.

09.12.2014 – Ein Kurator im Auftrag der Richterin in Szczecin (nicht in der Sache der Zwangsentnahme!) besucht Frau Sontowska an der Wohnanschrift in Szczecin und bescheinigt dass Tochter Lara sehr wohl gehe in der Wohnung, sie eigenes Zimmer habe und sich gut fühle.

11.12.2014 – Kurator in Szczecin bekommt offiziell den Auftrag zur Zwangentnahme des Kindes.

12.12.2014 – 2. Versuch der Zwangsentnahme des Kindes – diesmal am Wohnort der Mutter (wahrscheinlich vorgewarnt – keiner am Wohnort)

18.12.2014 – 3. Versuch der Zwangsentnahme des Kinder – Detektiv hat die Anwesenheit der Mutter ohne Kind an jeden Abend bescheinigt – jedoch an diesem Abend war wieder keiner da (wahrscheinlich vorgewarnt durch Polizei oder Behörde).

21.12.2014 – Kurator stellt einen Antrag auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung mit Angabe des Aufenthaltsortes des Kindes, Kurator bennent nächsten Termin für den 03.01.2015, Kurator informiert die Staatsanwaltschaft über das Verstecken des Kindes.

31.12.2014 – Gericht in Luban bittet im Rahmen der Amtshilfe das Gericht in Szczecin um zwangsweise Herbeiführung zur Abgabe der Eidesstalltichen Versicherung mit der Nennung des Aufenthaltsortes von Lara.

03.01.2015 – 4. Versuch der Zwangsentnahme des Kindes – wieder keiner am Wohnort, trotz des unterschriebenen Empfangs der Aufforderung zu Abgabe des Kindes.

15.01.2015 – Konfrontation von mir und Frau Sontowska vor der Richterin in Szczecin. Trotzdem lediglich eine Aufforderung an Frau Sontowska übergeben, um den Ort von Lara innerhalb von 3 Tagen bekanntzugeben – keine eidesstattliche Versicherung von Täterin gefordert.

05.02.2015 – Frau Sontowska wurde aufgefordert am 05.02.2015 freiwillig zu kommen und die eidesstattliche Versicherung abzugeben. Kurator nicht informiert und nicht anwesend – ich bin alleine da (obwohl ich auch nicht informiert wurde) – Frau Sontowska ist nicht erschienen.

12.02.2015 – Zwangsherbeiführung durch Polizei angeordnet – wahrscheinlich hat Frau Sontowska diese Information durch Polizei bekommen und erscheint freiwillig beim Gericht. Sie gibt die eidesstattliche Versicherung ab und benennt nicht den Aufenthaltsort von Lara.

Immer noch keine Information, wo sich Lara befindet. Es wird nicht nach Lara gesucht. Die Polizei in Szczecin sagt – Lara befinde sich in Niederschlesien – wo, wissen sie nicht. Und suchen auch nicht. Ist ja außerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches.

Wer soll denn dann suchen???

Bitte um Hilfe – schreibt Bitte an die polnische Botschaft / Konsulat in Deutschland, mit der Bitte um Weiterleitung an den Kinderschutzbeauftragten in Polen – oder direkt an ihn, den Herrn Marek Michalak, der auch auf Facebook zu finden ist:

https://www.facebook.com/pages/Marek-Michalak/212848562185545?fref=ts

 

von Thomas Karzelek,  am 28.05.2015