Kindesentführung Tirol – Russland wegen Doppelstaatsbürgerschaft?

1.Artikel: Obsorgestreit

Streit um Obsorge: Kinder aus Tirol sind jetzt in Russland

Hohe Wellen schlägt der Fall einer Russin, die ihre Tiroler Kinder außer Landes gebracht hat. Im russischen TV erhebt sie schwere Vorwürfe gegen den sorgeberechtigten Vater

Mutter Alexandra gab dem russischen Sender ntv ein langes Interview und beschuldigt den Tiroler Thomas G. schwer.

© ntv Mutter Alexandra gab dem russischen Sender ntv ein langes Interview und beschuldigt den Tiroler Thomas G. schwer.

Innsbruck – Der Rechtsvertreter von Thomas G, dessen Ex-Frau im Oktober die Kinder entgegen seinem Willen außer Landes gebracht hat, war ob der Beiträge in den russischen Medien fassungslos. „Es ist eine Sauerei, was die Mutter tut und wie sie die Kinder instrumentalisiert. Die Vorwürfe gegen den Vater wurden schon in Österreich widerlegt“, betont Anwalt Mathias Kapferer.

Die Tiroler Tageszeitung berichtete am 24. Dezember 2017 von einem Obsorgestreit, der eskaliert war. Die russische Mutter brachte das Mädchen (9) und den Buben (6), die in Tirol aufgewachsen sind, außer Landes. Das, obwohl das Gericht zu dem Schluss gekommen war, die Obsorge dem Vater zu übertragen. Ein Gutachter hatte erklärt, dass die 37-Jährige nicht erziehungsfähig sei. Der Beschluss des Gerichtes wurde aber nicht sofort exekutiert, die Frau die schon länger Vorbereitungen zur Flucht getroffen hatte, tauchte mit den Minderjährigen unter. Der Vater hatte damals den Behörden Untätigkeit vorgeworfen und die Mutter via TT angefleht, ihm wenigstens zu sagen, wo die Kinder seien und ob es ihnen gut gehe. Nun weiß er wenigstens, dass seine Kinder in Russland sind.

Die Mutter wandte sich an den russischen Sender ntv und rechtfertigte ihre Flucht damit, dass der Vater und dessen Bruder die Kinder missbraucht hätten. Die österreichischen Behörden hätten das Verfahren fallen gelassen und dem Vater das Sorgerecht zuerkannt. Sie sei gezwungen gewesen zu fliehen, um ihre Kinder zu schützen. Die Sichtweise des Vaters wurde mit keinem Wort erwähnt, die österreichischen Behörden nicht befragt, der Vater indes voll kenntlich abgebildet. Der Tiroler Anwalt dazu: „Wie mit den Persönlichkeitsrechten des Vaters umgegangen wird, wäre bei uns undenkbar und spottet jeder Beschreibung.“ Eine russische Juristin sagte auf ntv, dass man gegen den Vater in Österreich ermitteln werde, weil russische Kinder überall geschützt werden müssten.

Kanzleimitarbeiterin Marion Battisti hält zu den Anschuldigungen fest: „Es gibt mehrere Gutachten, die die Vorwürfe der Mutter widerlegen. Das sind keine Gutachten, die der Vater in Auftrag gegeben hat, sondern sie stammen von einem gerichtlich bestellten Gutachter mit viel Erfahrung.“

Auch Gabriele Herlitschka von der Jugendhilfe der Stadt Innsbruck erklärt: „Das Verfahren wegen Missbrauchs gegen den Vater wurde schon im Mai 2016 von der Staatsanwaltschaft eingestellt, die Vorwürfe waren in keiner Weise beweisbar.“ Thomas G. ist von den Anschuldigungen seiner Ex-Frau erschüttert, aber erleichtert, dass die Kinder in Sicherheit zu sein scheinen.

Ein Artikel in dem russischen Massenblatt Komsomolskaja Pravda zeigt die Kinder neben einem Kalb, mit der Bildunterschrift „Jetzt sind die Kinder schon in Russland“. „Seit Februar ist der Obsorgebeschluss des Gerichtes in Österreich rechtskräftig. Das heißt, dass die Mutter die Kinder entführt hat. Die österreichischen Behörden haben die Erziehungsfähigkeit des Vaters und der Mutter mit größter Sorgfalt geprüft“, so Battisti. Demnach sei der Vater in der Lage, die Kinder hauptverantwortlich zu betreuen. Ein Verbleib der Kinder bei der Mutter stelle eine Kindeswohl-Gefährdung dar. Die TT hat mit Natalja Varsegova von dem Blatt gesprochen. Sie habe eine Stunde mit der Mutter telefoniert. Diese erklärte, der Vater habe die Kinder missbraucht, eine Psychologin hätte das bestätigt. „Ich habe versucht, die Mutter erneut zu erreichen, das war nicht möglich. Mir wurde gesagt, sie versteckt sich. Ich frage mich, ob ihre Anschuldungen ganz korrekt sind“, so die Chefredakteurin. Teile der russischen Community in Tirol halten zur Mutter. Im TV sagte diese, sie habe fliehen müssen, um Schlimmeres zu verhindern. „Selbst wenn der Vater das Sorgerecht bekommen hätte, wäre der Mutter ein Besuchsrecht sicher gewesen“, so Kapferer.

Die Frau werde per Interpol gesucht, man wolle eine Rückführung der Kinder nach Österreich. Die Mutter ist sich der Tragweite ihrer Flucht bewusst. „Die österreichischen Behörden werten das als Entführung, mir drohen bis zu zehn Jahre Haft.“ Bei diesem Obsorge-Krimi stehen die Opfer schon fest: Es sind die beiden Kinder.

Von Alexanda Plank, Tiroler Tageszeitung vom So, 18.03.2018
http://www.tt.com/panorama/verbrechen/14133007-91/kinder-aus-tirol-sind-jetzt-in-russland.csp

2.Artikel: Tirol

Mutter entführte Tiroler Kinder, Vater klagt Behörden an

Nach Streitigkeiten bekam Thomas G. im Herbst die Obsorge für seine zwei Kinder. Die Mutter brachte sie indes außer Landes.

Einem Tiroler wurden seine beiden Kinder durch die russische Mutter entzogen. (Symbolfoto)

© Getty Images/iStockphoto Einem Tiroler wurden seine beiden Kinder durch die russische Mutter entzogen. (Symbolfoto)

Innsbruck – Thomas G. ist verzweifelt. Seit Mitte Oktober hat er keine Ahnung, wo sich seine Frau und seine Kinder, ein Mädchen (9) und ein Bub (6), befinden. Seit November 2016 zieht sich die Causa hin, die mit der Außerlandesbringung der Kinder ihren traurigen Höhepunkt erreichte. Kurz zuvor hatte der Innsbrucker das alleinige Sorgerecht für seine Kinder bekommen. „Ich bin fassungslos, dass das nicht sofort exe­kutiert wurde. Alles hat darauf hingewiesen, dass meine Frau mit den Kindern weg will“, sagt Thomas G. Er sei zur Polizei gegangen, zum Gericht, zur Jugendhilfe und habe auf die prekäre Lage hingewiesen. „Ich habe geschrien, geweint, gebettelt, dass mir jemand hilft, aber es hat nur geheißen, dass den Behörden die Hände gebunden seien.“

Der Vater wurde während des ganzen Verfahrens von der Innsbrucker Kanzlei Tschütscher-Kapferer vertreten. Dort überlegt man, ob man gegen das Vorgehen des Bezirksgerichtes und der Kinder- und Jugendhilfe ein Strafverfahren einleiten soll. Argumentiert wird mit dem Tatverdacht der Beitragshandlung und dem Verdacht auf Amtsmissbrauch.

Das ergibt sich daraus, dass bereits im Mai der beauftragte Gutachter in ungewöhnlicher Klarheit darauf aufmerksam machte, dass die Frau nicht erziehungsfähig sei. Deshalb würde ein Verbleib der Kinder bei der Mutter das Kindeswohl gefährden. Trotzdem blieben die Kinder bei der Mutter, obwohl der Vater gegenüber den Behörden keinen Zweifel daran gelassen hat, dass er die Kinder aufnehmen würde und auch damit einverstanden gewesen wäre, dass die Kinder übergangsmäßig in eine Betreuungseinrichtung kämen. Das Sorgerecht wurde dem Vater erst fünf Monate später zuerkannt. Auch das bedeutete aber nicht, dass der Vater die Kinder zu sich nehmen konnte. Das Gericht veranlasste nicht, dass die Entscheidung sofort wirksam wurde. Der Vater resümiert: „Ich habe keine Ahnung, wo meine Kinder sind, wie es ihnen geht, nur weil eine Richterin den Zusatz, dass die Kinder der Mutter sofort entzogen werden, verabsäumt hat.“ Nach Ansicht der Anwälte von Thomas G. wäre genau dieser Zusatz erforderlich gewesen.

Auf Anfrage beim Bezirksgericht, ob in dieser Causa einiges schief- gelaufen sei, erklärt Pressebeauftragte Georgia Stix-Jaudl: „Es gibt einen Sorgerechtsstreit betreffend die beiden Kinder. In erster Instanz wurde dem Vater das Sorgerecht zugesprochen. Diese Entscheidung wurde von der Mutter bekämpft, der Akt liegt beim Landesgericht.“ Stix-Jaudl rollt die Geschichte auf: Die Kinder lebten bei der Mutter, die österreichischen Pässe der Kinder liegen aktuell bei Gericht. Möglicherweise gebe es russische Pässe, wenn eine Doppelstaatsbürgerschaft vorliegt. Stix-Jaudl will niemandem einen Vorwurf machen, sagt aber: „Hätte Gefahr im Verzug bestanden, hätte die Jugendwohlfahrt agieren können.“ Grundsätzlich könne aber nicht bei jedem Sorgerechtsstreit, und solche werden häufig erbittert geführt, eine Kindesabnahme gesetzt werden. Auch sei die Rechtskraft der Entscheidung abzuwarten, um die Kinder keinem ständigen Wechsel auszusetzen.

Die Leiterin der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Innsbruck, Gabriele Herlitschka, sieht seitens ihres Amtes kein Versagen. „Wir konnten akut leider nichts tun. Die jetzige Situation ist natürlich schrecklich für den Vater. Alle Beteiligten haben jedoch formalrechtlich richtig gehandelt.“ Auch wenn es ein schwacher Trost sei, werde diese Causa wohl dazu führen, dass man künftig noch alarmierter sein wird. „Wir konnten die Kinder der Mutter nicht abnehmen. Dieses weitreichendste Mittel darf nur bei unmittelbar drohender Gefahr für das Leben der Kinder angewandt werden und wird vom Gericht zu Recht streng geprüft. Es gab nie Hinweise, dass die Mutter den Kindern etwas antun würde.“

Thomas G. hat indes Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt, um die Kinder zu finden. International wird nach der Mutter und den Kindern gefahndet. Dass Kinder von einem Elternteil quasi entführt werden, kommt in Tirol rund fünfmal pro Jahr vor. Der Tiroler hofft, dass Bekannte zu seiner Frau Kontakt haben und ihr ins Gewissen reden. Er überreicht eine schriftliche Stellungnahme: „Ich bin fassungslos über das fahrlässige Vorgehen und das Desinteresse des Bezirksgerichtes Innsbruck und der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Innsbruck, mir zu helfen. Mit dem mangelhaften Beschluss des Bezirksgerichts wurde meiner Ex-Frau ausreichend Zeit zur Flucht gegeben. Mit dieser Vorgangsweise werden Kinder nicht geschützt.“ Heute zu Weihnachten wird Thomas G. das Herz besonders schwer werden. Aber er erlaubt es sich, an ein Wunder zu glauben.

Von Alexandra Plank, So, 24.12.2017

http://www.tt.com/panorama/verbrechen/13819447-91/mutter-entf%C3%BChrte-tiroler-kinder-vater-klagt-beh%C3%B6rden-an.csp
Tags: Jugendamt Tirol – Justizopfer – Kindesentführung Österreich Russland

3.Artikel:

 Tags: Haager Übereinkommen – Strafverfahren – Kindesentführung Mutter Alexandra Boyarska, Anna, Österreich Russland, Bob,  Familie, Vater Thomas Gumble – Innsbruck, Juristin, Kinder entführt, russische Bildung, Stefan,

Kindesentführung Österreich -Russland

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Russische Frau entkam aus Österreich, rettete ihre Kinder von ihrem Ex-Mann

Diese wilde Geschichte fand im Zentrum des zivilisierten Europa statt. Unser Korrespondent versucht, zur Wahrheit zu gelangen [Foto, Video]
Natalia VARSEGOVA kp_en_msk @ Ko_Natal

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Jetzt Alexandra mit Kindern in Russland Jetzt Alexandra mit Kindern in Russland
 

Ende Dezember 2017 erschien in der österreichischen Ausgabe der “ TirolerTageszeitung “ ein Hinweis „Mutter entführte Tiroler Kinder, der Vater beschuldigt die Behörden“. In ihrem unglücklichen Vater Thomas G. erzählt, dass seine russische Frau den Sohn und die Tochter vom Land weggenommen hat, trotz der Tatsache, dass der Vater sich um die Kinder vor Gericht kümmern muss. Und jetzt wird er, Thomas G., „Himmel und Erde drehen, um ihre vermissten Kinder zu finden.“ In der Publikation heißt es: „Ich bin verblüfft von der Sorglosigkeit und Gleichgültigkeit des Landgerichts Innsbruck und der Kinder- und Jugendhilfe Innsbruck. Mit der unzureichenden Entscheidung des Bezirksgerichts hatte meine Exfrau genug Zeit zu fliehen. Dieser Ansatz schützt Kinder nicht. „

Seine frühere Frau ist Alexandra Boyarska, jetzt ist sie 37 Jahre alt. Mit Thomas Gumble ist sie vor etwa einem Jahr geschieden. Und während der Scheidung bestimmte das Gericht den Wohnort der Kinder mit der Mutter. Über die übrigens Herr Gable den Journalisten der österreichischen Ausgabe nicht erzählt hat. Und er verschwieg, dass sein Sorgerechtsantrag nach Inkrafttreten des Scheidungsurteils bei Gericht eingegangen ist. Und die endgültige Entscheidung über seine Klage wurde noch nicht getroffen, weil Alexandra einen Appell einreichte, und danach nahm sie ihren Sohn und ihre Tochter mit nach Russland . Die Innsbrucker Direktorin für soziale Sicherheit, Gabriela Herlitskaya, bestätigt übrigens auch: „Die jetzige Situation ist für den Vater natürlich schrecklich. Trotzdem haben alle Beteiligten rechtlich korrekt gehandelt. Es gab keine Beweise, dass die Mutter den Kindern schaden würde. „

Aber Thomas beruhigt sich nicht, beleidigt die Schwellen verschiedener Abteilungen und fordert die Rückkehr seines Sohnes und seiner Tochter. Nur Alexander steht fest auf sich selbst: Ich werde Kinder nicht aufgeben, denn „ich möchte meine Kinder vor sexueller Gewalt und Beschmutzung seitens ihres Vaters und seines Bruders schützen“.

Thomas beruhigt sich nicht, beleidigt sterben Schwellen verschiedener Abteilungen und Fördert Die Rückkehr Waden Sohnes und Wadenfänger Tochter Foto: Persönliche Seite des Helden der VERÖFFENTLICHUNG im sozialen Netzwerk

Thomas beruhigt sich nicht, beleidigt die Schwellen verschiedener Abteilungen und fordert die Rückkehr seines Sohnes und seiner Tochter Foto: Persönliche Seite des Helden der Veröffentlichung im sozialen Netzwerk

DIE LANDFAMILIE

Alexandra Boyarskaya kommt aus Murmansk . Im Jahr 2004 traf sie ihren zukünftigen Ehemann Thomas in der österreichischen Stadt Innsbruck.

– Ich bin gekommen, um meinen Freund zu besuchen, – erinnert sich Alexander. – Einmal saßen wir in einer Bar und ein junger Mann kam, um mich zu treffen. Ich war damals 24 Jahre alt. Er war 28. Wir sprachen fließend Englisch. Er lud mich ein, die Stadt in einem chinesischen Restaurant zu besichtigen.

Für eine Zeit lebten Liebhaber in zwei Ländern, und 2005 heirateten, und Alexandra zog zu Thomas um.

– Zu dieser Zeit hatte mein Mann seine eigene Tankstelle, – sagt Alexandra. – Wir haben in einer gemieteten Wohnung gelebt – seine Mutter, Vater, Bruder und wir. Als ich mit dem ersten Kind schwanger wurde, mussten wir uns trennen. Meine Schwiegermutter war gegen Enkelkinder. Sie war generell gegen unsere Ehe, weil ich aus Russland komme. Ich hoffte, dass wir uns bald trennen würden. Und kleine Kinder brauchten sie überhaupt nicht.

Svekra, das ist Thomas ‚Vater, wusste Alexandra nicht wirklich. Er verließ sein Zimmer praktisch nicht und starb bald an einer schweren Krankheit.

„Der Familie wurde gesagt, dass er Hitlers Nazipolitik bis zum Ende seiner Tage aufrechterhielt und ein Fan des Führers war“, erinnert sich Alexander. „Aus diesem Grund, oder für einen anderen älteren Bruder von Thomas, hasste Stefan seinen Vater und kam nicht einmal zu seiner Beerdigung.“ Stefan selbst war ein seltsamer und unsozialer Mann. Selten gewaschen, ging mit schmutzigen ungepflegten Haaren.

Das Haus, in der Alexandra mit ihren Kindern lebt Foto: Persönliches Archiv

Das Haus, in dem Alexandra mit ihren Kindern lebte Foto: Persönliches Archiv

Vom Füllen bis zur Grenze

Im Jahr 2008 hatten Alexandra und Thomas eine Tochter, Anna (die Namen der Kinder wurden aus offensichtlichen Gründen geändert). Zur gleichen Zeit verkaufte Thomas die Tankstelle und bekam einen Job als Manager … in einem Bordell. Schockiert seine Frau, erklärte er so – verdiene schnelles Geld und eröffne sein Restaurant.

– Das ist, als unsere Beziehung begann sich zu verschlechtern, – sagt Alexander. „Seine neuen Bekannten aus dem Bordell kamen uns oft besuchen.

– Wie hast du verstanden, dass das seine Freunde aus dem Bordell waren? – Ich spezifiziere.

„Er hat sie mir gegenüber dargestellt.“ Dies, sagen sie, ist unser Barkeeper, und das ist der Manager. Öffentliche Häuser in Österreich sind recht teure Einrichtungen, wo es eine Bar und ein Hotel mit Zimmern gibt. Thomas ließ sich dort nieder, um durch seinen Freund – einen reichen Österreicher – zu arbeiten. Er hat ein Netzwerk von Luxus- Bordellen. Dort sind die gewöhnlichen Menschen geschlossen. Streng elitär und streng anonym. Ich erinnere mich, wie Thomas lachend mir erzählte, dass sie dort Sitze aus einer Elfenbeintoilette haben. Ich sage auch: „Warum von Elefanten?“. Er antwortet: „Nun, weil die Bakterien in Elfenbein nicht gepflanzt sind. Es ist sehr hygienisch. „ Er zeigte mir Fotos von Räumen, eine reiche Umgebung. Gereizt – „Schau, was für ein steifer Chef ich habe!“.

Nach ein paar Jahren im Bordell war Thomas so reich, dass er seinen eigenen Stripclub eröffnete. Richtig, während er laut Alexandra keine Steuern zahlte. Die Schulden gegenüber dem Staat führten zu drei Strafverfahren. Im Jahr 2011, als das Paar ein zweites Kind hatte – Sohn Bob, wurde die Familie durchsucht.

Thomas Gumble Foto: Persönliche Seite des Helden der Veröffentlichung im sozialen Netzwerk

Thomas Gumble Foto: Persönliche Seite des Helden der Veröffentlichung im sozialen Netzwerk

Papa hat mich auch krank gemacht

Zur gleichen Zeit begann Alexandra den Bruder ihres Mannes zu rufen: „Sasha, wenn du Hilfe brauchst, kann ich mich zu den Kindern setzen.“

„Und ich brauchte Hilfe“, sagt Alexandra. – Ich habe viel in den Fortbildungskursen gelernt und dann einen guten Job gefunden. Ich bin Juristin für russische Bildung, aber das ist nicht genug für Österreich. Du musst Deutsch perfekt beherrschen.

„Also hast du zugestimmt, Hilfe von Stefan anzunehmen?“

– Ja. Er fing an, mit meinen Kindern als Kindermädchen zu sitzen.

„Sie waren nicht durch sein merkwürdiges Verhalten peinlich?“

– Es ist peinlich! (Alexandra erhebt merklich ihre Stimme) . Aber er hat mich und die Kinder immer sehr gut behandelt. Er brachte ihnen Geschenke, Süßigkeiten. Ich begann ihn mit meinem Sohn und meiner Tochter zu verlassen. Es kam vor, dass ich Anna zum Unterricht mitnahm und Stefan mit Bob saß. Ich erinnere mich, wie mein Mann mir sagte, dass sein Bruder im Kindergarten eine Kinderpflegerin sein möchte. In Österreich ist es jetzt beliebt. Du passierst die passenden Kurse und bekommst einen Job.

– Wer hat Stefan gearbeitet?

– Im Alter von 43 Jahren war er arbeitslos, also verbrachte er Zeit mit meinen Kindern.

Im Dezember 2015 nahm Stefan die 6-jährige Anna nach dem Unterricht in der Volleyballabteilung. Am Abend wurde Alexandra von einem Freund angerufen, der ihre Tochter dorthin führt.

– Wer war heute mit Anna? Sie fragte.

„Ihr Onkel, der Bruder ihres Mannes“, antwortete Alexandra.

„Sprich mit deiner Tochter, frag, ob ihr Onkel sie belästigt hat.“ Während sie sich umzog, sah er sie sehr lüstern an.

Nach dem Gespräch fragte Alexandra vorsichtig ihre Tochter: „Anya, hat Stefan dich geboxt oder geküsst?“ Das Mädchen antwortete: „Nein, nein“, aber gleichzeitig schaute das Kind weg, dass die Mutter vermutete, dass etwas nicht stimmte.

Der vierjährige Bob Alexandra wurde verhört, bevor er ins Bett ging. Und der Junge gab solche Einzelheiten seines Sexuallebens heraus, dass seine Mutter fast ihren Verstand verloren hätte. „Es war schmerzhaft“, sagte das Baby. „Ich stieß ihn weg, und er schlug mich und sagte: Wenn ich wieder drücke, werde ich wieder treffen.“ „Und warum hast du mir nichts davon erzählt?“ – „Ich habe dir gesagt, dass ich Schmerzen habe“.

Und Alexandra erinnerte sich, dass sie einmal dort das Blut ihres Sohnes gesehen hatte. Ich rief einen Freund an, um nach dem Kontakt des richtigen Arztes zu fragen, und sie antwortete, dass ihre Tochter eine solche Situation mit Verstopfung hatte. Geben Sie, sagen sie, ein Kind, um viel Wasser zu trinken.

Aber schon vorher klagte der Sohn über Schmerzen im Priester. Sie weinte auch, als sie ihn mit Stefan verließ. Manchmal habe ich viel geweint, bis zum Hysterischen. Aber erst jetzt wurde ihr klar warum.

„Warum hat Papa dir nichts gesagt?“ – „Dad hat mir auch wehgetan … mit Stefan.“

This Nachricht schicke Alexander verzweifelt an der Hotline des Honorarkonsulats

Diese Nachricht schickte Alexander verzweifelt an die Hotline des Honorarkonsulats

VERWEIGERT VON DEM GEWÜNSCHTEN

Nachdem sie die Geschichte ihres Sohnes auf der Blockflöte aufgezeichnet hatte, rannte Alexandra am Morgen zum Sozialzentrum zum Schutz der Kinder. Dort wurde ihr gesagt, sie solle zu Hause den Anschein machen, als würde nichts geschehen, und unter keinen Umständen sollte sie ihre Kinder mit ihrem Vater und Onkel allein lassen.

„Warum bist du nicht zur Polizei gegangen?“

– In der Mitte wurde mir gesagt, dass Sie zuerst eine psychologische Untersuchung durchführen müssen. Und sie sind bereit, es kostenlos zu tun. Der Spezialist wird mehrere Monate mit seinem Sohn arbeiten und eine Schlussfolgerung ziehen – ob es Gewalt gab oder nicht. Ich stimmte zu, weil ich nicht ganz sicher war, ob Bob die Wahrheit sagte. Ich wollte es wirklich nicht glauben. Übrigens, als ich meiner Mutter eine Sprachaufnahme schickte und sie 30 Jahre im Kindergarten arbeitete, sagte meine Mutter, dass mein Enkel alles komponiert habe und ich es mir nicht zu Herzen nehmen muss.

„Also hast du seine Geschichte bezweifelt?“

– Ja. Im Allgemeinen habe ich beschlossen, auf den Abschluss eines Psychologen zu warten. Und wenn er beweist, dass Boba vergewaltigt wurde, werde ich mit diesem Dokument zur Polizei gehen. Aber drei Wochen später begann meine Tochter reichlich weißen Ausfluss zu haben. Ich wechselte jede Stunde ihre Kleidung. Ich vermutete, dass etwas nicht stimmte. Ich brachte das Kind zum Arzt und bat mich, einen Abstrich zu machen. Der Arzt bezweifelte, weil das ein Kind ist. Aber ich bestand darauf, dass der Sohn mir von der Gewalt erzählt hat. Der Arzt machte die Analyse und fand in ihr eine starke Streptokokkeninfektion, verordnete starke Antibiotika und meldete den Vorfall bei der Polizei. Laut seinem Antrag wird sofort ein Strafverfahren eingeleitet, man nennt mich, Kinder, verhört. Die Polizei verhörte die Angeklagten – Thomas und Stefan und entwarf einen Akt, dass Gewalt vorlag. Ich erinnere mich, wie Thomas mich anrief und ins Telefon rief: „Was hast du getan? Warum hast du mir das gesagt? Wir werden jetzt eingesperrt! „. Und danach ist er verschwunden. Es war Februar 2016. Im März wurde der Fall vor Gericht gebracht.

Laut Alexandra wurde bei dem Prozess gegen einen vierjährigen Jungen einer befragt. Der Richter bat die Mutter, im Korridor zu bleiben. Bob hatte solche Angst vor Fremden, dass er nicht einmal seinen Namen beantworten konnte. Danach wurde der Fall aufgrund der Tatsache, dass das Kind das Zeugnisverweigerungsrecht nutzte, geschlossen. Daher werden alle seine Aussagen von der Polizei als ungültig angesehen.

Russische Frau entkam aus Österreich, rettete ihre Kinder von ihrem Ex-Mann Foto: Persönliches Archiv

Russische Frau entkam aus Österreich, rettete ihre Kinder von ihrem Ex-Mann Foto: Persönliches Archiv

Schäden werden nicht erkannt

Das klingt seltsam, aber Alexandra hat nicht appelliert. Sie wurde von einem Anwalt abgeraten, dem sie vom Gesetzgeber zum Schutz ihres Sohnes kostenlos zur Verfügung gestellt wurde. Aus irgendeinem Grund überzeugte der Anwalt die Frau, dass die Kinder aufwachsen müssen, und dann werden sie bewusster Zeugnis geben. Ein offensichtliches Problem in dieser schwierigen Geschichte. Ich habe in Innsbruck angerufen, versucht, die Details im Sozialschutzzentrum für Kinder zu klären, wo dieser Anwalt arbeitet, aber dort haben sie geantwortet, dass sie nicht vorhatten, Daten bezüglich des Schutzes von Kindern zu verbreiten.

Ein anderer Moment ist sehr peinlich. Ich habe eine Kopie der Übersetzung der Gerichtsentscheidung von Innsbruck, wo geschrieben ist, dass die Schuld von Thomas und seinem Bruder nicht bewiesen ist. Es ist nicht bewiesen, weil das 4-jährige Kind dem Gericht nicht erzählen konnte, was sein Vater und sein Onkel ihm angetan hatten. Auch seine Schwester bestätigte die Tatsache der Gewalt nicht. Und außerdem fand der Arzt, Professor an der örtlichen Universität, bei der Untersuchung keinen körperlichen Schaden an dem Jungen durch Gewalt.

Ich war an einem gerichtsmedizinischen Experten interessiert, was sollte der Schaden im Falle von Gewalt sein? Aus seinen Worten sollte ein 3-4 Jahre altes Kind Brüche und ausgedehnte Hämatome haben. Heile solche Wunden einen Monat oder sogar zwei.

Deshalb hatte ich eine Frage – warum hat meine Mutter solche Verletzungen nicht bemerkt, wenn, nach ihren Wörtern, die Gewalt nicht einmal war? Ich wollte Alexandra danach fragen, aber nach der ersten Unterhaltung legte sie das Telefon ab. Ihre russische Anwältin Angela Semenova erklärt dies, indem sie sagt, dass ihre Klientin sich vor ihrem Ex-Ehemann versteckt. Zur gleichen Zeit hat der Rechtsanwalt aus irgendeinem Grund ihren Klienten davon abgerückt, mir gerichtliche Dokumente zur Verfügung zu stellen. Und in einem Gespräch mit mir ärgerte ich mich über unbequeme Fragen, antwortete ihnen nicht. Und deshalb „quälen mich vage Zweifel“ – wie wahr ist diese Geschichte von Alexandra? Gewöhnlich stellt der Anwalt, der sich auf die Richtigkeit des Angeklagten verlassen kann, selbst die Dokumente der Presse zur Verfügung und scheut keine Fragen.

DER SUTENER UND DAS MEDIKAMENT

Ich kontaktierte die Mitarbeiterin des russischen Honorarkonsulats in Innsbruck Maria Nikitina .

„Wir sind mit Alexandra zusammen mit meinem Kollegen Michael zum Richter gegangen“, sagt Maria im Voraus, dass sie mir ein Interview als Privatperson gibt. – Wir waren bei einer Kammerversammlung, wo der Richter versuchte zu verstehen, was vor sich ging und zu verstehen, ob es sich lohnte, die Kinder ihrem Vater zu geben oder nicht. Zuvor haben die lokalen Vertreter des Jugendgerichts – Jugendamp – ein Audit in Saschas Haus organisiert. Es war wichtig für sie zu verstehen, wie es Kinder enthielt. In dem Haus war Thomas, der sich laut Sasha als einen schönen Vater porträtierte und versuchte, seine Ex-Frau als eine schlechte Mutter zu entlarven. Er erniedrigte sie, beleidigte ihn. Sie war sehr nervös, sie weinte.

Verantwortlicher des Honorarkonsulats Michael Spechtenhauser Foto: Persönliches Archiv

Offizier des Honorarkonsulats Michael Spechtenhauser Foto: Persönliches Archiv

Vor Gericht wurde sie noch nervöser, als sie erfuhr, dass diese Wärter eine Schlussfolgerung geschrieben hatten, die nicht zu ihren Gunsten war. Zum Beispiel haben sie geschrieben, dass sie den Kindern nicht folgt, sie nimmt die Kinder nicht zum Arzt, die Kinder sind immer in einem stressigen Zustand. Aber ich war bei ihr zu Hause. Es gibt eine ideale Reihenfolge, ideale Bedingungen. Sie kümmerte sich sehr um sie. Vielleicht hat Alexandras Ehemann die Situation irgendwie beeinflusst. Sie begann dem Richter zu sagen, dass die Offiziere von Jugendamp lügen. Aber in Österreich kann man es nicht einfach nehmen und es für Lügen verantwortlich machen. Und ich sah, dass der Richter aufrichtig verstehen wollte. Außerdem hat sie Sascha sogar gesagt: Mach dir keine Sorgen, niemand wird deine Kinder wegbringen. Aber Sasha glaubte niemandem mehr. Ihre Nerven gaben auf, und sie benahm sich grob. Wir haben versucht, sie moralisch und sprachlich zu unterstützen, damit sie ihre Antworten richtig formulierte.

Und das bezeugt ein anderer Mitarbeiter des russischen Honorarkonsulats in Innsbruck Michael Spechtenhauser. Auch als Privatperson. Alexandra wandte sich sofort an ihn, als sie von der Gewalt gegen Kinder erfuhr.

„Innsbruck ist eine kleine Stadt mit nur 130.000 Einwohnern“, erzählte mir Spechtenhauser telefonisch. „Viele Menschen kennen Thomas Gabla als eine unehrenhafte Person.

– Was ist seine Fremdheit?

„Er ist ein Zuhälter.“ Zuvor hatte er einen Stripclub, dann ging er pleite. Jetzt ist er arbeitslos, erhält gute Sozialhilfe, aber während er spricht, betreibt er „Frauenhandel“. Er geht zu allen Instanzen und sagt, dass seine Kinder gestohlen wurden, aber Alexandra hat meiner Meinung nach richtig gehandelt.

„Aber warum hat das Gericht Thomas nicht beschuldigt?“ Es ist Österreich und nicht irgendein wildes Land.

– Ich bin selbst Österreicher und ich bin mir sicher, dass die österreichische Mentalität in dieser Situation funktioniert hat. Als Alexander mir ihre Geschichte erzählte, glaubte ich es nicht. In meinem bevorzugten gesetzestreuen Land kann das nicht passieren. Jeder Bürger glaubt, dass Österreich in Ordnung ist und Polizei und Gerichte immer Recht haben. Und zuerst habe ich stark angezweifelt. Aber dann wurde ich überzeugt, dass niemand dort Alexander hören will. Sie versucht ihre Wahrheit zu vermitteln, aber sie wird nicht geglaubt. Sie glauben nicht, dass ihr Mann ein Zuhälter und Drogensüchtiger ist. Glaube nicht, dass er Gras unbegreiflich raucht. Und ich persönlich sah Thomas, traf ihn auf der Straße, versuchte zu reden, mit ihm zu argumentieren, aber im Gegenzug versuchte er zu kämpfen. Er sagte, dass er sehr cool ist und er coole Freunde hat.

„Was für Freunde?“

„Ich schätze aus der kriminellen Welt.“ Alexandra hat mir übrigens erzählt, dass er ihr sehr gedroht hat. Zum Beispiel hat er Möglichkeiten, mit ihr umzugehen, wenn sie beschließt, die Kinder wegzubringen. Aber sie ist fertig, sie hatte keine Angst vor ihm.

„Aber das war nicht der einzige Grund?“

– Nein, natürlich. Sie sagte zu mir: „Schau, Michael, ich habe diese Situation. Ich habe so lange nicht mehr hier gelebt. Jedes Jahr muss ich um ein Visum bitten. Ich habe keine Arbeit, weil ich Hausfrau bin. Mein Mann muss mich füttern. Aber jetzt sind wir geschieden. Er wird mich nicht füttern. Ich kann hier immer noch keinen Job finden. In einem Jahr werde ich kein Visum mehr bekommen. Ich muss diesen Ort verlassen. Ich werde die Kinder nicht bei ihrem Vater lassen, nach dem, was er mit ihnen gemacht hat. Was als nächstes passieren wird – ich habe große Angst. „

– Ist es möglich, dass Thomas dem Richter ein großes Bestechungsgeld gegeben hat?

„Wovon redest du?!“ Ich arbeite seit 28 Jahren im öffentlichen Dienst. Wir haben nicht einmal eine Schokoriegel als Geschenk. Weil sie dich schief anschauen werden. Das ist unethisch.

„Aber warum hat Alexander das nicht geglaubt?“ Schließlich hat die Polizei die Tatsache der Gewalt gefunden. Eine Aussage bei der Polizei und stammt vom Arzt. Ernsthafte Anschuldigung.

– Ihr Sohn konnte vor Gericht nicht sagen, was ihm passiert ist. Und den Müttern wurde nicht geglaubt, denn sie ist keine Österreicherin, sie ist Russin, die den armen Österreicher beleidigt hat. Niemand glaubt ihr hier. Sie ging nirgendwohin . Und vor Gericht wurde ihr sogar das Recht verwehrt, ihren Kindern einen Psychologen zur Verfügung zu stellen, der eine professionelle Meinung abgeben könnte – ob es Gewalt gab oder nicht.

„Aber warum hast du, der Österreicher, an sie geglaubt?“

– Meine Frau ist Russisch. Wir sind seit 18 Jahren verheiratet. Und ich selbst bin ein Zeuge, durch den meine Frau hier gehen musste, um einen normalen Job zu finden.

EPILOG

Jetzt ist Alexandra mit ihren Kindern in Russland. Sie hat sich beim Untersuchungsausschuss beworben, und es gibt einen Scheck. Ich wurde offiziell im Pressedienst der Abteilung bestätigt. Mit den Kindern von Alexandra arbeitete forensische Psychologin, Psychotherapeutin Larisa Sazanovich. Sie lebt in Italien , ist aber extra auf Einladung Alexandras nach Moskau gekommen , um eine Stellungnahme abzugeben. Und ihrer Meinung nach „sind die Zeugnisse von Kindern zuverlässig und die Symptomatologie entspricht den Zeichen sexueller Gewalt“.

Jetzt sind die Kinder schon in Russland Foto: Persönliches Archiv

Jetzt sind die Kinder schon in Russland Foto: Persönliches Archiv

Alexandra Boyarska hofft sehr, dass das russische Ermittlungskomitee ein Strafverfahren einleiten wird, denn wenn das österreichische Gericht nach dem Haager Übereinkommen von 1980 den Wohnsitz der Kinder mit ihrem Vater festlegt, muss es sie nach Österreich zurückbringen.

„Wenn sie weggebracht werden, kann ich ihnen nicht nachgehen, weil ich in Österreich als Krimineller gilt, weil ich Kinder entführt habe“, sagt Alexandra. – Und wenn ich dorthin gehe, werde ich für bis zu zehn Jahre inhaftiert und ohne das Recht, mit Kindern zu kommunizieren.

Und doch habe ich noch eine Reihe anderer Fragen zu diesem Thema. Aber, wie ich bereits geschrieben habe, geht es nicht in Kommunikation. Ich würde vorschlagen, dass sie zu uns auf Radio Komsomolskaya Pravda kommt. Dort werden wir einen guten Anwalt einladen, diese Angelegenheit zu untersuchen und Alexandra bei ihrem Kampf für Kinder zu helfen.

Ein Haus in der Stadt Innsbruck (Österreich), wo Alexandra mit ihren Kindern lebte.

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2018-03-27 T10:31:26+03:00

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13-jähriger IS-Terrorverdächtiger soll in Wien aussagen . . .

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Anschlagsversuch in Ludwigshafen Junger Terrorverdächtiger drehte Bekennervideo

Der unter Terrorverdacht stehende 13-Jährige soll vor seinem mutmaßlichen Anschlagsversuch auf den Weihnachtsmarkt von Ludwigshafen ein Bekennervideo gedreht haben. Er muss nun im April in einem Prozess in Wien aussagen.

Verpixeltes Bild des 13-jährigen Attentäters

Terrorverdächtiger muss in Wiener Prozess aussagen

Das berichtete die Tageszeitung „Rheinpfalz“ am Montag mit Verweis auf die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien gegen einen 18-jährigen Österreicher mit albanischen Wurzeln. Dieser soll den 13 Jahre alten Deutsch-Iraker angestiftet haben. Weder die Staatsanwaltschaft Wien noch das Landesgericht wollten sich zu dem Bericht äußern. Der Prozess gegen den 18-Jährigen soll am 6. April beginnen. Das hat eine Richterin am Landgericht in Wien bestätigt.

Aus der Anklageschrift gegen den Österreicher gehen außerdem weitere Details hervor: Ursprünglich habe der damals 12-Jährige aus Ludwigshafen nach Syrien reisen wollen. Er sei aber von mehreren Anhängern der Terrormiliz IS aufgefordert worden, lieber einen Anschlag im eigenen Herkunftsland zu verüben. Daraufhin habe der Junge ein Attentat auf die Apostelkirche im Ludwigshafener Stadtteil Hemshof geplant. Dieser Plan habe seinem Komplizen aus Österreich aber nicht gefallen, deshalb habe er ihm den Weihnachtsmarkt als Anschlagsziel vorgeschlagen.

Der zur Tatzeit Zwölfjährige aus Ludwigshafen soll dann im Dezember 2016 versucht haben, eine Nagelbombe am Weihnachtsmarkt abzulegen. Strafrechtlich kann er wegen seines Alters nicht belangt werden. Er lebt nach früheren Angaben der Stadt in einer bewachten Einrichtung und wird dort betreut.

UNRECHT IM FAMILIENRECHT – Missbrauchsvorwurf – Sollen wir das Kind gehen lassen?

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Report #80

Unerträglicher Missbrauchsvorwurf: Sollen wir das Kind gehen lassen?

Betroffene
Vater: Heinrich Brenner*
Kind: Lena Brenner*, 4 Jahre alt
Tante: Birgit Brenner*
Großmutter väterlicherseits

Opfer aufgrund ihrer Erziehung
Stiefkind:  Tiffany Brenner, 10 Jahre alt*
Stiefnichte: Taylor Heinigl*

In der Verantwortung
Martina *, Mutter des Kindes
Jugendwohlfahrt und Bezirkshauptmannschaft eines Salzburger Bezirks
Bezirksgericht

Ort und Zeitraum:
ein Dorf in Salzburg, seit November 2016

Geschichte
Birgit Brenner ist voll Verzweiflung, Wut und tiefster Enttäuschung. „Wie kann so etwas in Österreich möglich sein?“, so stellt sie uns eine oft gehörte Frage, bevor sie uns ihr Herz ausschüttet.

„Pass Dir bei dieser Frau auf“, hatten Menschen aus dem Dorf Birgits Bruder Heinrich schon gewarnt, als es zwischen ihm und Martina zu funken begonnen hatte. Doch, wie so oft und menschlich verständlich, Menschen vertrauen ihrer neuen Liebe, auch wenn diese scheibchenweise etwas weniger schöne Details aus ihrem Leben offenbart. Martina hatte schon eine kleine Tochter, Tiffany. „Der Vater will sie nicht sehen“, so verschwieg Martina, dass sie den Kontakt verweigert hatte. Schon an diesem Punkt raten wir jedem Mann, doch zu hinterfragen, ob dieser Stehsatz vom anderen Vater, der sich nicht ums Kind kümmert, wirklich stimmt. Doch welcher frisch Verliebte hört darauf?

Tiffany entwickelt sich bedenklich, sie und ihre Cousine mütterlicherseits, Taylor, wirken bereits von Anfang an gefährlich frühsexualisiert. Birgit erzählt von Spielen der beiden in der Badewanne und von Vorgängen, auf Tiffanys Initiative, mit einem viel jüngeren Buben, welche uns die Haare zu Berge stehen lassen. Tiffanys Mutter Martina hört sich die Bedenken nicht lange an, sie findet das Verhalten ihrer Tochter völlig normal. Wie wohl Martinas eigene Vorgeschichte aussehen mag?

Wie auch immer, hinterher hat es niemanden überrascht: Natürlich scheitert die Ehe von Heinrich und Martina, und natürlich betrachtet Martina den Vater und seine ganze Familie plötzlich als Rivalen, welche sie fanatisch bekämpft, je lieber ihre Tochter Lena beim Vater und seiner Familie ist.

Den ersten Schlag führt Martina mit Heinrichs Stieftochter Tiffany. Diese behauptet, Heinrich habe sie missbraucht. Erst folgt der Schock, ein angsteinflößendes Strafverfahren beginnt, und jetzt darf Heinrich seine Tochter Lena nicht mehr alleine sehen. „Besuchsbegleitung“ ist nun die einzige Chance für Lena und ihren Vater auf Zeit miteinander.

Zum Glück darf Lenas Tante Birgit die Person sein, welche die Zeit des Vaters mit seinem Kind überwacht – vorerst.

Martinas nächster Schlag sitzt nochmals tiefer: Plötzlich behauptet sie, der Vater habe sein Kind missbraucht, als Birgit kurz weggesehen haben soll. Weder das eine noch das andere stimmt, schwört Birgit, doch wer glaubt der Schwester des Vaters? Lieber träumen Gericht und Jugendwohlfahrt wohl davon, dass die Tante eines Mädchens zur Komplizin des Vaters wird und dass ein ohnehin schon des Missbrauchs Verdächtiger sogar in Anwesenheit der Verwandten fröhlich weitermacht.

Hier zeigt sich der Unterschied zwischen den Behörden: Der Männerservice kennt immer mehr Jugendwohlfahrten und Richter, welche vor dem Offensichtlichen die Augen nicht mehr verschließen und wissen, was hier abläuft. Schon die Konstellation und Vorgeschichte von Martina und Tiffany, schon die Motivlage deuten sonnenklar auf Falschbeschuldigung hin. Doch Gericht und Ämter dieses Bezirks scheinen das nicht wahrhaben zu wollen.

Eine Betreuerin, welche fünf Tage in der Woche bei Martina ist, berichtet: Lena ginge es besser, seit sie ihren Vater nicht sehen darf. Wo ist hier die Kamera versteckt, bitteschön? Erst einmal fragen wir uns, warum Martina überhaupt eine Betreuerin für ihre zwei Kinder braucht, und noch dazu so oft. Die Verhältnisse bei ihr sind offenbar schon faul. Pervers ist der Fall schon, noch perverser ist jedoch der Umstand, dass sich die Betreuerin vermutlich von der Mutter vereinnahmen lässt, deren Geschichten wiedergibt und in der Jugendwohlfahrt nicht gerade Profis zu sitzen scheinen, welche die Wiedergabe solchen Unsinns zulassen oder sogar glauben. Warum Unsinn?

Weil uns nämlich die Untersuchung eines echten Profis vorliegt, welcher im September 2017, als die üblen Vorwürfe schon erhoben waren, feststellt: Es liegt eine, Zitat „gänzlich angstfreie und sehr innige Vater-Tochter-Beziehung“ vor. Jetzt dürfen Sie raten, warum die Amateure in diesem Spiel der Meinung sind, Lena ginge es besser: Nicht, weil es den Vater nicht mehr sieht, nein: Weil die Mutter das Kind nicht mehr terrorisiert, nicht mehr bestraft dafür, dass dieses den Vater so lieb hat?

Ähnlich befremdlich verhält sich eine Richterin, schildert uns Birgit: Diese „spürt“ förmlich in einer Verhandlung die Spannungen zwischen Martina und den väterlichen Verwandten, meint sie, ja, sie kann es fühlen – dass Martina die Ex-Schwiegermutter und den Vater hasst, also. Das sei sicher belastend, für das Kind, diese Spannungen, stöhnt die Richterin, und weiß sofort, was zu tun ist: Da ist es besser für das Kind, wenn es den Vater und die Großmutter gleich gar nicht mehr sieht. Mehr auf der Seite einer hasserfüllten Mutter kann ein Gericht gar nicht sein.

In einem der Telefongespräche, als Birgit einmal mehr ihr Herz ausschüttet, sprechen wir über einen Gedanken, den viele Betroffene hegen: „Sollen wir das Kind gehen lassen?“, meint Birgit, wenn sie daran denkt, unter welch gewaltigem Druck die kleine Lena steht. Darauf antworten wir auf tiefster Überzeugung, langjähriger Erfahrung und geben einen erfahrenen Kinderpsychologen wieder:

Geben Sie nicht auf! Ihr Kind wird es Ihnen niemals verzeihen. So eine Mutter wird ein Leben lang gegen den Vater und die väterlichen Verwandten hetzen und übelste Lügen verbreiten. Sie wird dem Kind weismachen, dass der Vater sein Kind nicht liebe und es gar nicht sehen wolle und dass er die Mutter mit dem Kind alleine gelassen habe.
Wenn Sie auch noch so oft bei dem Versuch auflaufen, um Zeit mit dem Kind zu kämpfen, produzieren Sie dabei zumindest jährlich neue Beweise. Mögen Ihre Anträge noch so oft von ignoranten Richtern abgelehnt werden: Ihr Kind will sich eines Tages objektive Beweise ansehen, egal, was Mutter und Vater sagen. Dann kann Ihr Kind nachlesen, was wirklich geschah, und es wird ihm schlagartig bewusst: Vater, Tante und Großeltern habe mich nie aufgegeben und immer in ihrem Herzen gehabt, und nimmt dieses unersetzliche Gefühl der Geborgenheit und Fürsorge für sein Leben dankbar mit. Dann kann für Sie eine neue Zeit mit Ihrem Kind beginnen.

Birgit will ausdrücklich, dass Medien über diese skandalöse Geschichte berichten, denn dieses Unrecht erträgt sie nicht.

Link zum Beitrag:http://www.maennerservice.at/report/unertraeglicher-missbrauchsvorwurf-sollen-wir-das-kind-gehen-lassen/

Achtung, Rentenklau! Lesen Sie, wie Politiker diesen Betroffenen mit einer zusätzlichen Ungerechtigkeit bis ins Grab belasten wollen:http://www.maennerservice.at/pensionssplitting/

UNRECHT – FAMILIENRECHT – Obsorge – Trennung – Scheidung – Richterin – Väter – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung – Gesetze Österreich – Feminismus – Rechtsbeugung – Justiz – Gleichberechtigung Gleichstellung – Jugendamt – Kindeswohl – Menschenrechtsverletzung – Mobbing – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft

Vergewaltigung durch Afrikaner – Studentin u. Freund unter Todesangst!

„You come out, bitch, I wanna fuck you“ Afrikaner mit Machete vergewaltigte Studentin. Freund musste hilflos zusehen, rief die Polizei.

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Artikel: 

Prozess um Siegauen-Vergewaltigung Beamte geben Einblick in das Grauen der Tatnacht

Prozess Bonn Vergewaltigung Siegaue

Der 31-Jährige aus Ghana muss sich wegen Vergewaltigung und schwerer räuberischer Erpressung vor dem Bonner Landgericht verantworten.

Foto: dpa

Bonn –

Es war bereits nach Mitternacht. Das junge Paar, das in der Nacht zum 2. April 2017 in den Bonner Siegauen ihr Zelt aufgeschlagen hatte, hörte noch etwas Musik zum Einschlafen.

Ansonsten war es totenstill. Bis die beiden Studenten eine laute, aggressive Stimme hörten. Zunächst dachten sie noch, es könnte einer sein, der sich über das „wilde Zelten“ aufregen wollte, dann jedoch hörten sie das Reißen eines Stoffes, sahen wie eine Machete ihr Zelt aufschlitzte.

Von oben schaute – im Schein der Taschenlampe – ein schwarzes Gesicht auf sie herab und forderte die Studentin auf, rauszukommen: „You come out, bitch, I wanna fuck you“. Sie versuchten, ihn mit ihrem restlichen Geld (sechs Euro), auch mit einer Bluetooth-Box, zu besänftigen. Der Fremde mit der Waffe nahm beides – von der Frau wollte er dennoch nicht lassen. Schließlich zerrte er sie raus und vergewaltigte sie vor dem Zelt.

Polizisten berichten von der Tatnacht

Eine Ahnung von dem Grauen, das das Paar in der Nacht erlebt haben muss, gaben am Montag im Bonner Vergewaltigungsprozess gegen einen 31-jährigen Schwarzafrikaner zwei Bonner Kripobeamte. Sie hatten noch in der Nacht die beiden Camper vernommen. „Ich war sehr überrascht“, erinnerte sich die 37-jährige Polizistin. Die 23-jährige Studentin, obwohl gerade Opfer eines Verbrechens geworden, schien mir „glücklich, freudig, ja sogar gut gelaunt.“ Schnell jedoch sei ihr klar geworden: „Sie war nur glücklich, weil sie beide noch am Leben sind.“ In Wahrheit habe sie unter Schock gestanden.

Trotz Todesangst um sich und ihren Freund habe die 23-Jährige geistesgegenwärtig reagiert, als sie sich entschied, sich nicht zu wehren. So ergab sie sich dem „schwarzen Monster“, ihren Freund beschwor sie noch beim Verlassen des Zeltes, das Schweizer Messer stecken zu lassen und die Polizei zu rufen.

Schließlich flehte sie den Vergewaltiger an, sie beide nicht zu töten, wenn er fertig ist: „We want to stay alive“, soll sie gesagt haben. „Please leave us.“ Tatsächlich zog der Angeklagte sich an und verschwand in der Nacht.

Studentin zitternd zusammengebrochen

Nach der zweistündigen Vernehmung, so die Kripobeamtin, sei die Studentin regelrecht zusammengebrochen; als sie vom Schlimmsten erzählt hat, habe sie furchtbar gezittert. Ihr Freund, der parallel von einem 56-jährigen Kollegen vernommen wurde, berichtete von seiner Hilflosigkeit und quälte sich mit der Frage, ob er in dieser Nacht alles richtig gemacht habe. Zwar sei auch er „froh gewesen, dass er mit heiler Haut rausgekommen“ ist, aber seine Zweifel, so der Beamte, seien schwer nur zu besänftigen gewesen.

Der Angeklagte – immer noch, wie am ersten Verhandlungstag, an Händen und Füßen gefesselt – hörte sich die Zeugenaussagen gestern gelangweilt oder genervt an.

Ausgerastet war der Ghanaer, der nach eigenen Angaben aus seiner Heimat geflüchtet ist, weil er seinen Schwager erschlagen haben soll, nur zu Beginn des dritten Prozesstages: Er weigerte sich, den gynäkologischen Bericht von zwei Ärztinnen anzuhören, die in der Nacht noch Spuren der Vergewaltigung gesichert hatten. „Ich will diesen Nonsens nicht hören“, brüllte er auf Englisch. „Das ist alles Müll, Blödsinn. Bringt mir das Mädchen, das solche Sachen erzählt.“ Der Ghanaer wurde erst ruhig, als Kammervorsitzender Dr. Marc Eumann ihm drohte, ihn „unten in der Zelle zwischen zuparken, wenn er nicht endlich still ist“.

Die Opfer sollen in den nächsten Prozesstagen als Zeugen gehört werden. Nicht auszuschließen jedoch, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Bei der jungen Frau ist das sogar sicher. Es soll ihnen – sechs Monate nach dem Verbrechen – nicht gut gehen.

 

Ulrike Schödel, 

– Quelle: http://www.rundschau-online.de/28555866 ©2017
Tags: Flüchtling – Missbrauch – Asylwerber – Gewalt – Vergewaltigung – Todesangst – Prozess – Strafverfahren – Gericht – Körperverletzung

Kindesunterhalt bezahlt vom Staat für alleinerziehende Mütter mit Kinder!

Artikel:

Kindesunterhalt: Vater Staat muss öfter einspringen

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…

Foto: Tobias Kaltenbach – Fotolia/Tobias Kaltenbach/FotoliaSymbolbild
 50.000 Minderjährige bekommen keine Alimente, Republik zahlt 131 Millionen Euro Vorschuss.
Dann bleibt unter Umständen nicht einmal das Existenzminimum über, denn der Staat darf in solchen Fällen bei der Pfändung diese Grenze noch um 25 Prozent unterschreiten.

3100 im Ausland

Die Summe könnte sich noch erhöhen, sollte die Forderung von Frauenorganisationen erfüllt werden, Unterhaltsvorschuss über das 18. Lebensjahr hinaus bis zum Ende der Ausbildung zu gewähren.

Meist sind es die Väter, die sie sich ins Ausland abgesetzt haben bzw. von dort stammen und keinen Unterhalt nach Österreich überweisen. Von den 3100 im Ausland lebenden Personen, auf die das zutrifft, befinden sich die meisten (1648) in Deutschland, gefolgt von der Schweiz (324) und der Türkei (194).

Etwas mehr als die Hälfte der Vorschüsse wird später zurückgezahlt oder kann hereingebracht werden. Trotzdem sind die offenen Forderungen der Republik Österreich seit Einführung des Unterhaltsvorschusses 1976 mittlerweile auf 1,1 Milliarden Euro angewachsen.

Kurier-Infografik… Foto: /Kurier-Infografik

Der Rechnungshof kritisiert die unterschiedlich starken Anstrengungen von Behörden, die mit der Hereinbringung von ausstehenden Unterhaltszahlungen befasst sind, und hat drei Stichproben gezogen. Die Quote zwischen Vorschüssen und (erzwungenen) Rückzahlungen beträgt in den beiden oberösterreichischen Gemeinden Schärding und Wels 66 bzw. 29 Prozent, bei Kinder- und Jugendhilfeträgern in den Wiener Bezirken Meidling, Hietzing und Liesing 36 Prozent. Das hängt laut Rechnungshof mit dem jeweiligen Personaleinsatz zusammen. Und damit, dass in Schärding 64 von 100 Unterhaltsschuldnern vor das Strafgericht gebracht werden, während es in Wien 55 und in Wels nur 18 von 100 sind. Es wird eine mangelnde zentrale Steuerung durch das Justizministerium kritisiert.

Dort wurde eine Arbeitsgruppe „Kindesunterhalt“ eingesetzt, die Reformvorschläge ausarbeiten soll. Über Details oder auch nur die Richtung hüllt man sich jedoch in Schweigen.

Die Einbringungsstelle beim Oberlandesgericht (OLG) Wien treibt für ganz Österreich ab dem Erreichen des 18. Lebensjahres (ab dann wird kein Vorschuss mehr gewährt) des Kindes die bevorschussten Unterhaltszahlungen ein. Mitunter ist auch nach 30 Jahren noch etwas zu holen, sogar über den Tod des Unterhaltsschuldners hinaus, wenn in der Verlassenschaft ein bis dahin verheimlichtes Vermögen auftaucht.

Eigene Abteilung

Seit Februar 2015 gibt es beim OLG Wien eine eigene Abteilung, die speziell für die Hereinbringung im Ausland abgestellt ist. „Großbritannien, Frankreich, Italien sind schwerfällig“, sagt Reinhard Hinger. Die größten Erfolge beim Eintreiben habe man in Deutschland. Aber auch „in den Oststaaten wie Tschechien, Slowakei, Ungarn funktioniert es besser, weil die Bürokratie dort vielfach noch wie in der Monarchie gestaltet ist.“

Unterhaltspflicht

Anklagen: Die Zahl der Strafverfahren gegen Elternteile, die ihre  Unterhaltspflicht verletzt haben, geht  zurück: 2014 gab es 2229 Verfahren und 1186 Verurteilungen, 2015 waren es 2090 Verfahren (1045 Schuldsprüchen), im Vorjahr wurden 1885 Verfahren durchgeführt, die zu 900 Verurteilungen führten.

Rückzahlungen: Die Zahl der freiwilligen oder erzwungenen Rückzahlungen von Unterhaltsvorschüssen steigt langsam: 2013 wurden 56 Millionen Euro zurückgezahlt oder eingetrieben, 2014 und 2015 waren es 60 bzw. 69 Millionen, im Vorjahr 76 Millionen.

Klagen von Kindern: Rund 5500 volljährige Kinder klagen pro Jahr Vater oder Mutter auf Unterhalt.

(kurier) Erstellt am
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https://kurier.at/chronik/oesterreich/kindesunterhalt-vater-staat-muss-oefter-einspringen/271.769.035
Tags: UVG 1985 Unterhaltsvorschussgesetz – Kindesunterhalt – Alimente – Alleinerziehende – Familie – Familienrecht – Frauenpolitik – Gesetze Österreich – Anspannungsgrundsatz – Exekution

Luca – ein Kind ohne Chancen

Luca

Vater Berhard Haaser

Tags:  Stiefvater Fritz Dorazil – Ärzte KH Mödling – Bezirkshauptmannschaft Mödling Jugendamt – Mutter Melanie – Strafverfahren Korneuburg – Sternenkinder – Kindesmissbrauch – Pädo Luca-Elias  Nikolaus Rast – Vergewaltigung 19.Mai.2009

§218 StGB – Sexuelle Belästigung – Nicht mehr nur auf die „unmittelbaren zur Geschlechtssphäre gehörige Körperpartien des Opfers“ beschränkt

Heinisch-Hosek zu StGB-Novelle: Gute Einigung im Sinne der Frauen

Strafgesetzbuch-Novelle wurde heute im Ministerrat beschlossen

Wien (OTS) – „Der heutige Beschluss ist ein großer Erfolg im Sinne der Frauen“, freut sich Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek über die Novelle des Strafgesetzbuchs, die heute dem Ministerrat vorgelegt wurde. „Der Schutz der sexuellen Integrität ist ein wesentliches Element eines selbstbestimmten Lebens von Frauen und Mädchen. Mit der StGB-Novelle setzen wir einen wichtigen Schritt, der klar stellt, dass sexuelle Belästigung gesellschaftlich nicht toleriert wird -Frauenkörper sind keine Grapschflächen. Dafür habe ich mich gemeinsam mit Frauenorganisationen jahrelang eingesetzt.“

„Intensive und entwürdigende sexuelle Belästigung wird strafbar. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine deutliche Grenzüberschreitung und Herabwürdigung von Frauen“, so die Ministerin, die darauf verweist, dass sich der Tatbestand nicht mehr nur auf die „unmittelbaren zur Geschlechtssphäre gehörige Körperpartien des Opfers“ beschränkt und der Schutz vor sexueller Belästigung dadurch ausgeweitet wird.
„Es freut mich, dass es mir und dem Justizminister gelungen ist, hier eine Einigung zu erzielen“, resümiert die Ministerin.

Ein neuer Tatbestand bringt auch einen besseren Schutz der sexuellen Selbstbestimmung.
Auch wenn ein Täter eine sexuelle Handlung ohne Drohung oder Gewalt, aber trotzdem erkennbar gegen den Willen des Opfers setzt, wird das jetzt strafbar. „Ein Nein muss genügen. Hier klare Grenzen zu ziehen war längst überfällig“, so Heinisch-Hosek. Insgesamt spricht die Ministerin von „einem guten Gesamtpaket, das bedeutende Verbesserungen für Frauen bringt.“

Rückfragen & Kontakt:

BM für Bildung und Frauen
Mag.a Veronika Maria
Pressesprecherin
01-53120/5011
veronika.maria@bmbf.gv.at
www.bmbf.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | MUK0001

OTS0119, 16. Juni 2015, 11:50

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150616_OTS0119/heinisch-hosek-zu-stgb-novelle-gute-einigung-im-sinne-der-frauen

Tags: Pograpschen – Po-grapschen  – Wolfgang Brandstetter – ÖVP – SPÖ – Feministin – Feminismus – Ministerrat – § 205 StGB – § 218 StGB – Strafrechtsänderungsgesetz – Strafgesetzbuch – Strafverfahren – Novelle – Strafrecht – JustizFalschbeschuldigungen – Missbrauch Staatsanwalt – Richter – Genderwahn – Frauenpolitik – Gericht 

 

 

U M F R A G E – neues ‪Gesetz‬ 1x “Po-grapschen” 6 Monate ‪‎Haft‬ . . .

oder 360 TagessätzeFeministin Heinisch-Hosek SPÖ ist zufrieden !
Der Strafrahmen des „Po-grapschen“ lt. §218 StGB beträgt 6 Monate Haft oder eine Geldstrafe von 360 Tagsätzen.

Umfrage: Nach dem anklicken ihrer Antworten jedesmal auf „Vote“ klicken

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Es gibt in Österreich derzeit ein Frauenministerium und ein Familienminsterum, aber kein Männerministerium.

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Die Begutachtung läuft bis 24. April, ab 2016 soll das Gesetz gelten?

Im Rahmen der sechswöchigen Begutachtungsfrist „wird man sich auch überlegen müssen, ob der eine oder andere Tatbestand vielleicht von der Formulierung tatsächlich zu unbestimmt ist“, sagte Justizminister Brandstetter. Dabei werde man auch prüfen, ob schon das Umarmen unter den neuen Paragraf 218 fiele: „Ich kann durchaus nachvollziehen, dass es hier Kritik gibt.“
Heute -> Auch Umarmungen könnte man als Tatbestand definieren

Po grapschen Po-grapschen Neues gesetz – 6 Monate Haftstrafe

Politiker begrapschte Frau am Po – sie heiratete ihn

Arzt und Nationalrat Marcus Franz mit seiner Ehefrau Sonja

Arzt und Nationalrat Marcus Franz mit seiner Ehefrau Sonja (Foto: Privat)

Soll Pograpschen, wie von der Regierung geplant, bestraft werden?
Nein, findet der Nationalrat Marcus Franz. Er selbst hat damit seine Frau erobert – und steht nicht nur auf Twitter dazu.

„Es ist gelaufen wie bei Millionen anderen auch. Wenn man um eine Frau buhlt, versucht, man Körperkontakt herzustellen“, sagt Franz vom Team Stronach zu „Heute“. So war es auch bei dem Rendezvous mit seiner heutigen Frau. „Zuerst hat sie schockiert getan. Nachher hat sie mir aber gestanden, dass es ihr gefallen hat, dass ich in medias res gegangen bin“, erzählt er.

Franz auf Twitter über den »Pograpsch-Paragraf« Er hat als »Grapscher« positive Erfahrungen gemacht.

Franz auf Twitter über den „Pograpsch-Paragraf“ (oben) Er hat als „Grapscher“ positive Erfahrungen gemacht. (unten) (Foto: Twitter)

Das Resultat: Die beiden sind seit sieben Jahren glücklich verheiratet, haben drei Kinder. „Heute lachen meine Frau und ich über diese Begebenheit.“ Aufregung hatte der Arzt laut Online-Standard mit zwei Twitter-Postings ausgelöst (siehe Faksimile). Trotzdem bleibt er dabei: „Diese Bevormundung durch den Staat ist lächerlich. Das findet übrigens auch meine Frau.“

http://www.heute.at/news/politik/art23660,1144680
Tags: Justiz – Umfrage – popo – grapschen – Straftat – Gerichtsverfahren – Schüler – Kinder – Geldstrafe – Eltern haften für ihre Kinder – Po-grapschen – sexuelle Belästigung – SPÖ Heinisch-Hosek – Feministin – Frauenministerium – Bildungsministerin – Schule – Genderwahn – Bezirksgericht – Geldstrafe – Schule – sexuelle B

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elästigung – Poponderwahnsinn – ÖVP – Neos – FPÖ

Team Stronach „Marcus Franz outet sich als Pograpscher“

Die Begutachtung läuft bis 24. April, ab 2016 soll das Gesetz gelten?

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Team Stronach-Mandatar outet sich als Pograpscher

Marcus Franz: „Pograpschen kann übrigens zur Hochzeit führen.“

Wien – Ein Gesetzesentwurf, der Pograpschen unter Strafe stellen soll, sorgt für Aufregung in den sozialen Medien.

Der Nationalratsabgeordnete Marcus Franz vom Team Stronach postete am Osterwochenende provokante Twitter-Meldungen zu dem Thema. „Ob der Popsch hält, was der Blick verspricht. Das erfahren zu wollen wird nun bestraft“, twitterte der Sozial- und Gesundheitssprecher seiner Partei.

PopoGrapschParagraf – Team Stronach – Marcus Franz

Auch über seine persönlichen Erfahrungen zu dem Thema ließ sich der streitbare Mandatar aus: „Pograpschen kann übrigens zur Hochzeit führen. So war´s zb bei mir“.

Gesetzesentwurf Popograpschen – Marcus Franz – Team Stronach

Franz, der zuletzt vehemente Kritik am neuen Fortpflanzungsmedizingesetz übte und sich mehrfach als Abtreibungsskeptiker outete, erntete auf Twitter teils empörte Reaktionen.

Aus seiner eigenen Partei bekam er hingegen Rückendeckung. Frauensprecherin Martina Schenk sagte zu derStandard.at: „Wenn er seine Frau so kennen gelernt hat: ok.“ Die geplante Gesetzesänderung hält sie „für eine politische Überreaktion“. Die Frage sei, wo der Flirt aufhöre und die Belästigung anfange. „Als Frau weiß ich, was mir gefällt und was nicht. Dafür brauche ich keine gesetzliche Regelung“, bekräftigte Schenk.

Tatbestand soll erweitert werden

Sexuelle Belästigung war schon bisher strafbar, doch blieben Übergriffe folgenlos, wenn kein Geschlechtsorgan betroffen war. Mit der in Begutachtung gegangenen Gesetzesnovelle soll nun der Tatbestand „Sexuelle Belästigung“ erweitert werden. Dann wären nicht nur „geschlechtliche Handlungen“ an einer Person, sondern auch Handlungen, die „der sexuellen Sphäre im weiteren Sinn zugehörig“ sind, strafbar, wenn sie belästigend sind.

(smo, derStandard.at, 7.4.2015)

http://derstandard.at/2000013948051/Team-Stronach-Mandatar-outet-sich-als-Pograpscher

Der Strafrahmen des “Po-grapschen”  lt. §218 StGB beträgt  6 Monate Haft oder eine Geldstrafe von 360 Tagsätzen.


 Die Begutachtung läuft bis 24. April, ab 2016 soll das Gesetz gelten?


Tags: Gabriele Heinisch-Hosek – Feminismus – Genderwahnsinn – Frauenministerium – SPÖ Frauen – Strafverfahren – Justiz – Vaterlose Gesellschaft – Österreichische Gesetze – ÖVP –  Sophie KarmasinMarcus Franz –