Väter werden in Österreich diffamiert, die Eltern-Kind-Entfremdung geht bis zum Suizid!

Missbrauch mit dem Missbrauch

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Die Mutter boykottiert die 14 tägigen Besuche zwischen Vater und Kind. Die Richter schauen zu und machen dagegen NICHTS.
Die oberste Familienrichterin Täubel-Weinreich hat in einem Zeitungsinterview gesagt, sie wende die bestehenden Gesetze der Beugehaft und Beugestrafe nicht an. (siehe http://wp.me/p4RGV9-2qo)
Wenn die bestehenden Gesetze im Familienrecht, der Beugehaft und Beugestrafe  für die „Entfremderin“ nicht angewendet werden, dann braucht sich niemand in Österreich wundern, wenn die Väter (10% Mütter) und ihre Kinder entfremdet werden und dann durch diese psychisch Gewalt „KRANK“ und schwer depressive werden.

Der Vater muss  zum Kindesunterhalt (meist mehrere hundert Euro) zusätzlich noch 60,- Euro pro Stunde bezahlen.
Die Mutter zieht 270km weg und der Vater muss die Fahrtkosten für die 270km bezahlen.

Diese veraltete feministische Struktur im Familienrecht stinkt zum Himmel, von einer Gleichberechtigung der Väter ist keinesfalls zu sprechen.

Wenn die Mutter 270km weg zieht, dann soll sie auch die Fahrtkosten für den Besuchskontakt bezahlen, sie ist ja der Verursacher dieser großen Wegstrecke!

Bei „shared parenting“ welches in Australien und vielen Bundesstaaten in den USA angewendet wird, verliert derjenige Elternteil, welcher über 100 Meilen wegzieht, automatisch das Sorgerecht zum Kind. Bei „shared parenting“ bzw. in Österreich spricht man von „Doppelresidenz“, ist die Obsorge nach der Trennung geteilt, idealerweise Halbe/Halbe. Bei einer Teilung von mindestens 30% zu 70% des Sorgerecht zwischen den Trennungseltern sprich man auch noch von Doppelresidenz. Weiter Wegziehen als 100 Meilen, ist nur mit Einverständnis des zweitem Elternteil möglich und muss schriftlich dem Gericht mitgeteilt werden.

Es wird Zeit, dass wir auch bei Vätern (10% Mütter)  nach Trennung oder Scheidung, die Doppelresidenz, also eine gleichberechtigte Elternschaft per Gesetz in Österreich  einführen. Das Ein-Elternmodell = Residenzmodell, einer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht  und der zweite Elternteil darf nur zahlen MUSS abgeschafft werden. Dieses völlig veraltete Modell schadet dem Elternwohl und dem Kindeswohl.

Admin Familie Familienrecht, am 18-2-2019

Artikel:

Nach Scheidung: „Bub fehlt mir!“Vater kämpft um Kontaktrecht, Treffen wegen „Entfremdung“ unter psychologischer Aufsicht.

Franz S. möchte den Kontakt zu seinem Sohn nicht verlieren und nimmt dafür hohe Kosten und weite Wege in Kauf.  |   Symbolbild: Shutter-stock/altanaka
Franz S. (Name von der Redaktion geändert) wandte sich kürzlich verzweifelt an die NÖN-Redaktion: „Seit zwei Jahren kämpfe ich darum, dass ich mein Kind regelmäßig sehen darf.“ Seine achtjährige Ehe sei damals in die Brüche gegangen und die Mutter seines Sohnes an einen ihm unbekannten Ort übersiedelt. Er klagt: „Nach der Trennung habe ich meinen Buben viele Monate lang nicht gesehen, da ich ja nicht wusste, wo er sich aufhält.“

Tanja Gruber, Besuchsbegleiterin im Hilfswerk Gänserndorf, sorgt für entspannte Atmosphäre im Spielzimmer.  |   privat

Erst nach langwierigen Amtswegen habe er über einen Gerichtsbeschluss wieder ein Kontaktrecht erhalten. Er erklärt: „Da die Experten eine Entfremdung zwischen meinem Kind und mir nicht ausschließen konnten, musste ich zehn Termine in einem 260 km entfernten Besuchscafé vereinbaren. Dort konnte ich mit meinem Sohn unter Aufsicht einer Psychologin 90 Minuten lang spielen.“ Für jedes Treffen habe der Vater 60 Euro pro Stunde zahlen müssen. Jedem Termin habe er ängstlich entgegengefiebert, die Angst vor einer Absage durch die Mutter sei riesengroß gewesen.

Kürzlich habe er das letzte der vom Richter vorgeschriebenen „betreuten Treffen“ absolviert. Seine Hoffnung, dass er nun mehr Zeit mit seinem mittlerweile neunjährigen Buben in den eigenen vier Wänden verbringen dürfe, sei allerdings jäh zerschlagen worden. Franz S. erklärt erschüttert: „Meine ehemalige Gattin hat mit meinem Kind wieder den Wohnort gewechselt, jetzt ist ein anderes Gericht mit unserem Fall befasst.“

Kind wechselte jetzt wieder den Wohnort

Eine endgültige Besuchsregelung ist wohl noch lange nicht in Sicht. Er wisse nicht, wann und wo er seinen Neunjährigen wiedersehen könne, er würde jedoch weder Kosten noch Mühen scheuen, um den Kontakt nicht wieder zu verlieren.

Justiz-Pressevertreter und Richter Martin Bodner informiert über die Rechtslage: „Grundsätzlich haben sowohl beide Elternteile als auch das Kind ein Kontaktrecht, damit eine bedeutsame Beziehung aufgebaut und erhalten werden kann. Bei Streitigkeiten wird die Familiengerichtshilfe als Besuchsmittler eingesetzt, um eine ordnungsgemäße Über- und Rückgabe des Kindes zu erleichtern.“

Die Familiengerichtshilfe unterstütze das Gericht bei der Sammlung von Entscheidungsgrundlagen, hole fachliche Stellungnahmen von Experten ein und helfe bei der Anbahnung einer gütlichen Einigung.

„Kind darf nicht überfordert werden“

Wenn ein Kind einen Elternteil über einen längeren Zeitraum nicht gesehen hat, trifft das Gericht die Entscheidung, dass die ersten Kontakte in einem Besuchscafé stattzufinden haben. Es werden sowohl die besuchsberechtigten Personen als auch die Häufigkeit, die Dauer und der Ort der Kontakte vorgeschrieben. Tanja Gruber, Qualitätsbeauftragte für den psychosozialen Bereich, betreut das Besuchscafé für die Bezirke Gänserndorf und Mistelbach, hier wurden im letzten Jahr insgesamt 27 Familien betreut.

Die Psychologin erzählt aus der Praxis: „Zuerst führen wir Einzelgespräche mit dem Obsorge- und mit dem Besuchsberechtigten, dabei werden grundlegende Verhaltensmaßregeln geklärt.“ Die Vereinbarung betreffe zahlreiche Details, z. B. ob die Eltern bei den Treffen miteinander in Kontakt kommen wollen, ob Fotos gemacht werden dürfen, etc.. Sie müsse von beiden Beteiligten unterschrieben werden.

Gruber betont, dass für die umfassend geschulten Besuchsbegleiter (Sozialpädagogen oder Gesundheitspsychologen, Anm.) ausschließlich das Wohl der Minderjährigen im Vordergrund stehe: „In der Eingangsphase baut der zuständige Betreuer in einem großen, mit vielfältigen Spielmaterialien ausgestatteten Raum Vertrauen zum Kind auf. Bei den Treffen achten wir darauf, dass das Kind eine schöne, unbelastete Zeit verbringen kann. Bei der langsamen Annäherung an den Besuchsberechtigten darf das Kind nicht überfordert werden.“

Besuchscafé-Betreuer verhalten sich neutral

Die Mitarbeiter würden bei den Treffen so wenig wie möglich und so viel wie nötig intervenierend eingreifen. Die Betreuer stünden allen Beteiligten neutral gegenüber, Scheidungsgründe würden nicht thematisiert.

Im Idealfall solle zwischen dem Besuchsberechtigten und seinem Kind wieder eine langfristige Beziehung aufgebaut und ein unbegleiteter Kontakt möglich gemacht werden. Bei Auseinandersetzungen vor dem Kind hätten die Sozialarbeiter die Berechtigung, die Zusammenkünfte abzubrechen.


RECHTSVORSCHRIFTEN

Obsorge

Rechte und Pflichten der Eltern gegenüber minderjährigen Kindern in Bezug auf Pflege, Erziehung, Vermögensverwaltung und gesetzliche Vertretung. In hochstrittigen und für die betroffenen Kinder belastenden Verfahren über die Obsorge und das Recht auf persönlichen Kontakt besteht für das Gericht die Möglichkeit, einen sogenannten Kinderbeistand zu bestellen. Der Kinderbeistand soll sich ausschließlich um die Anliegen und Wünsche der Minderjährigen (grundsätzlich bis zum Alter von 14 Jahren) in solchen Verfahren kümmern.

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut wird, hat das Recht, den Wohnort des Kindes zu verlegen. Von einer Wohnortverlegung im Inland ist der andere Elternteil rechtzeitig zu verständigen. Bei einem Umzug ins Ausland braucht es die Zustimmung des anderen Elternteils oder eine vorherige gerichtliche Genehmigung.

Kontaktrecht

Lebt ein Elternteil nicht mit seinem Kind im gemeinsamen Haushalt, so haben sowohl dieser Elternteil als auch das Kind das Recht auf regelmäßige und den Bedürfnissen des Kindes entsprechende persönliche Kontakte. Wenn zwischen den Elternteilen keine einvernehmliche Kontaktrecht-Lösung getroffen werden kann, kann die Familiengerichtshilfe als „Besuchsmittler“ eingesetzt werden.

Erstellt am 17. Februar 2019, 05:08 von Michaela Fiala

https://www.noen.at/gaenserndorf/marchfeld-nach-scheidung-bub-fehlt-mir-marchfeld-scheidung-besuchscafe-tanja-gruber-135734663

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Tags: Besuchscafe – Scheidung- Vaterlose Gesellschaft

 

Versuchte Kindesentführung in Kufstein

Kufstein

Kinderfänger wollte Bub in sein Auto zerren

Der 13-Jährige konnte sich in letzter Minute befreien. Er stieg in einen Stadtbus. Die Polizei sucht nach dem Täter und einem schwarzen Van.

Hier wollte der Täter das Kind entführen (Bild: Zoom-Tirol)Hier wollte der Täter das Kind entführen (Bild: Zoom-Tirol)

In Kufstein ermittelt die Polizei in einem Fall, bei dem ein Bub bei einer Bushaltestelle aufgefordert worden sein soll, in ein fremdes Auto einzusteigen. Der 13-Jährige konnte sich glücklicherweise losreißen und in einen Bus einsteigen.

Der Vorfall soll sich am Mittwochnachmittag gegen 14.00 Uhr in Kufstein am Oberen Stadtplatz ereignet haben, wie „orf.at“ berichtet. Der Bub und weitere zehn bis 15 Personen wollten in einen Stadtbus einsteigen. Während der 13-Jährige gerade auf sein Handy schaute, zog ihn ein Mann an der Schulter nach hinten und forderte ihn auf, in sein Auto einzusteigen.

Freund beobachtete den Vorgang aus dem Bus

Der Bub kam dem nicht nach, daraufhin packte der Unbekannte den 13-Jährigen am Arm und forderte ihn erneut zum Einsteigen auf. Er konnte die Hand des Mannes allerdings erfolgreich wegschlagen und stieg in den Bus ein.

Ein Freund des 13-Jährigen, der bereits im Bus saß, konnte den Vorfall beobachten. Das Auto des Unbekannten soll unmittelbar neben der Bushaltestelle geparkt gewesen sein – möglicherweise ein schwarzer VW Touran.

Der Täter soll etwa 20 bis 30 Jahre alt und 175 bis 180 Zentimeter groß gewesen sein. Er soll kurze schwarze Haare, auffallend hellblaue Augen, eine helle Hautfarbe und keinen Bart gehabt haben. Bekleidet war er nach den Zeugenaussagen mit einer schwarzen Lederjacke und dunklen Jeans.

08. November 2018 15:15; Akt: 08.11.2018 15:16 Print

https://www.heute.at/oesterreich/tirol/story/Entfuehrungsalarm-Kufstein-Tirol-Mann-wollte-Bub-in-sein-Auto-zerren-51350345
Tags: Pädo – Kindesmissbrauch – Gewalt – Kinderhandel

Türke (9 Jahre) bedroht Volksschüler mit Messer!

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Bub (9) bedrohte Kinder mit Messer: 

„Meine Aufgabe ist, Menschen zu töten“

RIED. Aufregung um Vorfall mit Volksschüler in Ried: Bub ist geständig, aber strafunmündig.

Bub (9) bedrohte Kinder mit Messer: "Meine Aufgabe ist, Menschen zu töten"

Hier soll sich am 17. April der Vorfall ereignet haben: Ein 9-jähriger Schüler soll mit einem Messer andere Schulkinder bedroht haben. Bild: rokl

Ein anonymes Schreiben besorgter Eltern mit dem Betreff „Bedrohung mit Messer in der Schule“ erreichte gestern die Redaktion der OÖN. Ein Schüler mit Migrationshintergrund habe andere Schüler mit einem Messer bedroht und gesagt, dass Gott ihm das befohlen habe, so die Angabe der anonymen Verfasser.

Diesen Vorfall, der sich Mitte April ereignete, bestätigt Alois Ebner, Sprecher der Staatsanwaltschaft Ried, auf OÖN-Anfrage. Allerdings habe er sich nicht in der Schule, sondern auf einem Fußweg im Stadtgebiet von Ried abgespielt.

Laut Ebner habe der erst neunjährige Bub mit türkischen Wurzeln ein altes Küchenmesser auf dem Nachhauseweg von der Schule gefunden. „Er gibt auch zu, die etwas älteren Schüler damit bedroht zu haben. Er sei gehänselt worden, die Drohung habe er aber nicht ernst gemeint, sagte der Bub in der Vernehmung“, so Ebner.

Noch nicht strafmündig

Die Kinder soll der Neunjährige mit den Worten „Ich habe schon meinen Vater und meine Mutter getötet, meine Aufgabe ist es, Menschen zu töten“, bedroht haben. Eine Strafe droht dem Neunjährigen nicht. „Der Abschlussbericht ist kurz vor der Fertigstellung. Da der Bub nicht strafmündig ist, wird das Verfahren von uns eingestellt. Die Ermittlungen haben nicht ergeben, dass er von seinen Eltern zu dieser Tat angestiftet wurde. Die Jugendwohlfahrt erhält von uns den Abschlussbericht“, so Ebner.

Auch die Schule der bedrohten Kinder bestätigt den Vorfall auf OÖN-Anfrage. Direktorin Irene Horn sagt, dass sich die bedrohten Kinder aus der ersten NMS-Klasse einer Lehrerin anvertraut hätten und dieser das Messer, das sie nach dem Vorfall mitgenommen haben, übergeben hätten.

„Dürfen nichts verschweigen“

Diesen Vorfall dürfe man nicht unter den Teppich kehren: „Auch wenn der Bub noch unmündig ist, dürfen wir das nicht verschweigen. Ich habe den Vorfall zur Anzeige gebracht“, sagt die Direktorin. Sie kennt die Details des Vorfalls, denn einer der Schüler habe alles mit dem Handy gefilmt. „Es hat ausgesehen wie in einem Action-Film, der Bub hat offenbar zu viele solche Streifen gesehen“, sagt die Direktorin.

Dass der Bub bei der Kinder- und Jugendhilfe (Jugendwohlfahrt) der BH Ried kein Unbekannter ist und als Problemkind gilt, konnte Bezirkshauptmann-Stellvertreter Gerhard Obermair nicht bestätigen. Er sagte, noch sei kein Bericht eingelangt, aber sobald die Erhebungen abgeschlossen seien, werde Kontakt mit den Eltern aufgenommen und die Situation hinterfragt und erkundet. „Danach wird entschieden, ob aus Sicht der Jugendwohlfahrt Betreuungen notwendig sind.“ Dass vom Neunjährigen „besondere Gefahr“ ausgehe, habe auch die Polizei nicht bestätigen können, sagt Gerhard Obermair im Gespräch mit den OÖNachrichten.

„Kein brutaler Rabauke“

Auch die Schulleitung jener Rieder Volksschule, die der Neunjährige besucht, zeigt sich betroffen vom Vorfall. Man beteuert aber, der Bub sei „kein brutaler Rabauke“. Wie diese absolut bedauerliche Situation zustande gekommen sei, könne man sich nicht erklären. Gespräche mit den Eltern des Buben hätten bereits stattgefunden, sagt die Schulleitung auf Anfrage.

15. Mai 2018 – 05:48 Uhr

http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/innviertel/Bub-9-bedrohte-Kinder-mit-Messer-Meine-Aufgabe-ist-Menschen-zu-toeten;art70,2895381
Tags: Jugendamt – Minderjähriger – Kindeswohlgefährdung – Radikalisierung  – Integration

Frauenhaus – Bub wurde eine Woche gegen seinen Willen festgehalten

Frauenhaus – Missbrauch mit dem Missbrauch – März 2015

Telefon abgenommen, Gymnasiast am Schulbesuch gehindert

Bub (11): „Wurde eine Woche im Frauenhaus festgehalten“

Die Wiener Frauenhäuser sind gut und wichtig, um Frauen vor gewalttätigen Partnern zu schützen. Aber sind manche Mitarbeiter zu blauäugig, weil sie einer Seite blind vertrauen ?
Schwere Vorwürfe erhebt zumindest Eyüp Ö. (11), der eine Woche in der Einrichtung war.

Der Bub wurde von seiner Mutter („zwangshalber“) ins Frauenhaus in Mariahilf mitgenommen.
Dort sei er gegen seinen Willen festgehalten worden.
Das Handy wurde ihm abgenommen. Auch durfte der Gymnasiast nicht die Schule besuchen. „Ich habe geweint. Wollte zu meinem Vater zurück. Keiner hat mir geholfen.“
Eyüp Ö. beschwört, dass sein Vater nie gewalttätig gewesen sei. Von der Mutter sei er aber öfters, auch im Frauenhaus, geschlagen worden.

Frauenhaus-Geschäftsführerin Andrea Brem dazu:“Keiner von uns hat beobachtet, dass die Mutter den Buben geschlagen hat. Auch scheint es vertretbar, dass Kinder in Krisenzeiten einige wenige Tage nicht in die Schule gehen.“ Die Handyabnahme sei eine erzieherische Maßnahme der Mutter gewesen, die neben dem Vater die Obsorge hat. Brem:„Bei uns wird niemand gegen seinen Willen festgehalten“

Top-Anwältin Britta Schönhart glaubt, die Mutter sei nur ins Frauenhaus gegangen, um im Scheidungsverfahren bessere Karten zu haben. „Leider nutzen das manche Frauen aus. Ihnen wird of blind geglaubt, ohne je die andere Seite gehört zu haben.“

“ Das Frauenhaus hätte mehr auf die Bedürfnisse des 11-Jährigen eingehen sollen. Dieser wird noch lange unter diesem Trauma zu leiden haben.
Familienrechtsexpertin Britta Schönhart

Kronenzeitung 20.03.2015, Seite 28

Tags: Frauenhaus – Andrea Brem – Familie Familienrecht – Rechtsanwältin Britta Schönhart – Obsorge – Kindeswohl – Vater – Gewalt – Gewalttäter – Missbrauch mit dem Missbrauch –