„Rückführung Lara“ u. Stellungnahme des Vater Thomas Karzelek‎

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Ich hoffe Deutschland  ist ein Rechtsstaat und deine besonderen Umstände (2 malige Entführung durch die Mutter) in dieser jahrelangen Causa werden durch die Staatsanwaltschaft der Justiz sehr mildernd berücksichtigt
und du findest nach der persönlichen Rückführung“ lt. (Haager Kindesentführungsübereinkommen) in einigen Tagen mit deiner Tochter wieder ein normales Familienleben lieber Thomas Karzelek.

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 28-5-2018

Facebook posting vom Vater:

   Thomas Karzelek an Help Find Lara
3 Std. ·Administrator

Meine Erklärung zu den von der Kindesmutter verbreiteten Nachrichten:

Am 23.05.2018 kehrte Lara wieder zum ersten Mal seit ihrer Entführung am 2.10.2014 nach Deutschland zurück. Die polnischen Behörden hatten rechtswidrig gehandelt – in der gesamten Dauer der Entführung hat Polen mindestens 5 rechtswidrige Beschlüsse in familienrechtlichen Rahmen des Kindes erlassen, ganz zu schweigen von der strafrechtlichen Würdigung der Entführung des Kindes. Nach neuesten Informationen haben die polnischen Gerichte weitere rechtswidrige Beschlüsse erlassen, um Lara wieder nach Polen zurück zu bringen.
Ich habe über die Jahre immer auf die rechtsstaatlichen Prinzipien gesetzt und den Rechtsweg verfolgt – sowohl in Polen als auch – und vor allem in meiner Heimat Deutschland. Nach den neuesten Beschlüssen des OLG Stuttgart, blieb mir leider keine andere Wahl, als auch den Rechtsweg zu verlassen und die Rechtsordnung wiederherzustellen, um auch nachweisen zu können, dass es keinen angeblichen Widerstand des Kindes gibt, das verhindert Lara an mich herauszugeben. Mit diesem Argument haben die polnischen Behörden seit über einem Jahr erfolgreich geschafft, auch in Deutschland glaubhaft zu machen, dass es unmöglich ist, dass Lara an mich herausgegeben werden kann.
Das dies schlicht falsch ist, kann ich bereits jetzt nachweisen.
Zu meinem Entschluss auf diesem Weg Lara nach Hause zu holen, möchte ich folgendes erklären:
Nach vielen Gesprächen mit einigen Psychologen, Ärzten und Fachleuten vom Jugendamt, Pädagogen und Rechtsanwälten, hat mir jeder seine fachmännische Meinung zu der Situation von Lara gegeben. Keiner von Ihnen konnte mir helfen, sagte jedoch, dass die Situation in der Lara sich befindet für sie unerträglich ist und sie es nicht verstehen, dass sie nicht geschützt werden kann.
Was hat mich zu dem Entschluss nach so langer Zeit bewegt? Meine rechtliche Geschichte ist bekannt. Das OLG Stuttgart hat die Grundrechte meiner Tochter missachtet, indem es die andauernde Dringlichkeit der sofortigen Handlung für ihren Schutz nicht entsprechend gewertet hat. Es hat in Kauf genommen, dass die sekundäre Kindeswohlgefährdung durch die Untätigkeit des Gerichtes immer weiter verstärkt wurde. Das Gericht hat die Beweise, die für eine einstweilige Anordnung ausreichen, missachtet und die Berichte eines befangenen Kurators (der sich selbst aus den gerichtlichen Tätigkeiten zum Schutz des Kindes – Vollstreckung der Kindesherausgabe an den Vater – ausgeschlossen hat und gleichzeitig die gute Bindung an die Kindesmutter attestierte, obwohl er dafür nicht ausgebildet ist und auch in den kurzen Explorationen nicht in der Lage wäre, eine gesunde Bindung an die Mutter wissenschaftlich zu erkunden) höher bewertet, als die Aussagen einer seit Jahren praktizierenden polnischen Gerichtspsychologin, die direkten Kontakt mit Lara hatte und das in einer neutralen Umgebung. Auch die durch die Kindesmutter andauernde Missachtung des ärztlichen Attests des Kindespsychiaters aus Legnica vom Mai 2017 (aktenkundig) in dem der Arzt eine dringende psychologische Behandlung von Lara angeordnet hatte, hatte keine Bedeutung für das Gericht. Aus den Berichten des Kurators geht eindeutig hervor, dass Lara diese Behandlung nie erhalten hat und die Mutter meine, dass sie sie nicht brauche.
Ich habe mehrere Detekteien in Polen angefragt, um zunächst die Lage zu eruieren und auszukundschaften, um dann weitere Entscheidung zu treffen. Leider haben mir alle dieser Detekteien entweder abgesagt (nach Aktivierung ihrer Kontakte bei der polnischen Polizei) oder haben von mir astronomische Preise verlangt, ohne mir eine Sicherheit zu geben, dass es auch tatsächlich zum Erfolg führen würde. Ich habe mehrere Anzahlungen getätigt, die ich dann nur zum Teil wiederbekommen habe.
Ich hoffte weiterhin auf das Recht und den gem. Art. 6 GG durch den Staat garantierten Schutz der Familie und natürlich des Kindes. Wie Sie selbst wissen, hat der Staat zwar die deutsche Rechtsanhängigkeit nicht abgeben können (dank meiner umfangreichen Intervention), den einstweiligen Schutz des Kindes uns trotz der eindeutigen Beweislage jedoch verwehrt.
Meine Anfragen beim polnischen Gerichten blieben – leider schon erwartungsgemäß – ohne jegliche Antwort. Mein am 23.04.2018 beim zuständigen Gericht in Szczecin eingelegter Antrag auf Rückführung des Kindes nach HKÜ blieb jedenfalls ohne Antwort, ohne Terminierung, ohne jegliche Reaktion seitens der zentralen Behörden. Der durch die Brüssel IIa geforderte Abschluss der 1. Instanz innerhalb von 6 Wochen nach Antragstellung war natürlich und erwartungsgemäß unrealistisch, da noch nicht mal eine Zustellung an die Mutter erfolgen konnte – auch wenn sie selbstverständlich von dem eingelegten Antrag informiert wurde (sie hatte Akteneinsicht beim Gericht, verweigerte jedoch die Annahme der Zustellung des Antrags – für beides habe Beweise). Der 6-Wochen Termin läuft am 04.06.2018 ab – es gibt aber bis heute noch keine Terminierung, wie gesagt, nicht mal eine Reaktion von keiner beteiligten Seite.
Ich hoffte noch auf eine Möglichkeit des Umgangs mit Lara, wie auch immer – wir stellten im Namen von meinen Söhnen Daniel und Jan und von meiner Mutter Anträge an das zuständige Gericht in Ludwigsburg. Das Gericht hat meinen beiden Söhnen angeraten, sich an das polnische Gericht zu wenden, teilte denen mit – obwohl sie kein VKH Antrag stellten – dass so ein Antrag keine Aussicht auf Erfolg hätte – und stellte den Antragstellern eine Vorschussrechnung in Höhe von 300 Euro aus – um die Übersetzungskosten auf die Antragsteller weiter zu geben, obwohl ich der Antragsgegner bin und keine Übersetzung brauche. Die Kindesmutter hat selbst Anträge in deutscher Sprache bei diesem Gericht gestellt und kann deutsch – dies hat aber das Gericht nicht mal angefragt, sondern alles getan, um vorab richtungsweisend zu sein und den Antragstellern jede Hoffnung auf einen Umgang mit Lara zu nehmen. Auch der Verfahrensbeistand Frau Schenk versuchte nicht mal ihre Pflicht zu erfüllen und den Kontakt mit dem Kind aufzunehmen, sondern verfasste ihre vorgefertigte Meinung nach Gesprächen mit den Antragstellern – sie wartete nicht mal die Entscheidung des OLG´s ab, das noch nicht über die Beschwerde entschieden hatte, sondern legte sich fest und prognostizierte einen Umgang in weiter Zukunft im Haushalt der Mutter für Daniel und dann nach einigen Treffen mit Daniel für Jan. Dass das fernab jeglicher rechtlichen Situation ist, muss ich nicht erklären. Es ist ein schlichter Beweis für das Niederknien der deutschen Rechtsstaatlichkeit vor den Straftätern. Ein Dauerdelikt wie eine Kindesentführung ist eben nicht mit einem Dauerdelikt wie Falschparken zu vergleichen. Das ist in der Tat richtig. Aber die Konsequenz des Handelns des Gerichts und der Staatsanwaltschaft müsste umso härter bei einer Straftat gegen ein Kind greifen und nicht umgekehrt, wie es in der Realität gehandhabt wird.
Meine Versuche Kontakt mit der Mutter aufzunehmen blieben auch ohne Erfolg. Ich habe mehrere Emails an sie geschickt, die alle unbeantwortet blieben.
Ich habe also die Beobachtung und Analyse der Situation vor Ort selbst organisieren müssen.
Ich habe Beweise dafür, dass Lara so gut wie nie rausgegangen ist und keinen Besuch von anderen Kinder erhalten hat. Sie lebte weiterhin in einer totalen Isolation. Da meine Hilfegesuche beim Gericht ohne Wirkung blieben, habe ich mich nach langer reiflicher Überlegung entschieden, mein Kind zu schützen. Die elterliche Verantwortung ist immer noch bei mir – dies hat das Gericht nicht von mir genommen – jedoch mir jeglicher Hilfe zur Durchsetzung des Schutzes meines Kindes beraubt. Auch jetzt bin ich mir nicht sicher, ob das Gericht in Ludwigsburg nicht Lara gleich wieder nach Polen schickt – oder gar in eine Pflegefamilie steckt. Ich brauche Unterstützung – vor allem therapeutische Unterstützung für Lara – ich bin aber gezwungen, diese auf eigene Faust zu organisieren, weil viele gerichtliche Fälle bekannt sind, die eben die Kindesentfremdung nicht als Misshandlung ansehen und dann die Position des Täters gar stärken, indem sie einen kompletten Umgangsausschuss beschließen. Warum wird hier ein deutsches Kind von Deutschland so im Stich gelassen?
Wie jetzt Lara nach Deutschland kam, war mehr als glücklich für uns. Es kam keiner zu Schaden und es wurden auch keine Mittel oder Waffen verwendet – so viel kann versichert werden. Die Mutter wurde aufgefordert das Kind herauszugeben – sie hat sich geweigert – der Beschluss zur Kindesherausgabe, der in Polen immer noch anhängig ist – der zwar explizit gegen die Großmutter gerichtet ist, aber auch gegen jede weitere Person, die nicht berechtigt sind, das Kind in Obhut zu nehmen – wurde trotz mehrerer Anträge nicht vollstreckt und mir wurde keine Hilfe seitens der Behörden gestellt. Das hat nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun. Die Polen führen weiterhin Sorgerechtsverfahren für Lara, obwohl sie nicht zuständig sind und ich dies beim Gericht vorgetragen habe. Ich bekomme keine Akteneinsicht mehr und ich finde keinen Anwalt mehr, der mich in Polen vertreten möchte, weil sie alle den Fall nicht annehmen wollen. Warum wohl?
Lara geht es gut. Wir müssen uns verstecken, weil erwartungsgemäß die polnischen Behörden und Polizei Falschangaben machten und versuchen die deutsche Polizei zusätzlich noch als Instrument gegen uns zu nutzen. Angeblich liegt sogar ein Haftbefehl gegen mich vor! Ich weiß nicht wie lange es dauern wird, bis die deutsche Polizei den deutschen Beschlüssen mehr Glauben schenkt, als den polnischen behördlichen Anfragen.
Es ist soweit. Wir können uns im eigenem Land nicht mehr sicher fühlen. Nach Informationen, die mir zugespielt wurden, hat ein polnisches Gericht bereits der Mutter die alleinige Sorge zugesprochen. Trotz der fehlenden Zuständigkeit, trotz der Abwesenheit des Kindes. Ich brauche Ihre Hilfe. Ich möchte einen Antrag auf ein Schutzprogramm für uns stellen, ansonsten können wir überfallen und Lara wird wieder unrechtmäßig nach Polen verbracht werden. Lara ist zeitweise auch traurig und vermisst natürlich auch ihre Mutter und Großmutter – dies möchte ich ihr nicht nehmen, aber ich muss sie schützen – sie braucht endlich eine Therapie, die ich – wenn ich nicht geschützt werden kann – ihr auch nicht geben kann.
Dass die Kindesmutter bereits durch einen Psychologen attestierte verzerrte Realitätswahrnehmung hat, ist bekannt und aktenkundig. Dass die deutschen Gerichte keine psychologische Untersuchung – trotz mehrmaliger Anträge – durchgeführt haben – ist auch bekannt und aktenkundig. Diese Verzerrung nimmt jedoch weitere Formen an – es könnte also auch sein, dass die Kindesmutter vermeintliche (womöglich sogar selbst verfälschte) Beschlüsse bei den polnischen Gerichten vorgelegt hat um so weitere rechtswidrigen Beschlüsse zu erhalten, die sie der Presse und der polnischen Polizei gezeigt hat, die angeblich die alleinige Sorge für Lara auf sie übertragen. Dass dies nicht möglich ist – da die Sperrwirkung des HKÜ Art. 16 und neuester Beschluss des OLG Stuttgart es eindeutig nachweisen – kann geprüft werden. Dem ist jedoch trotzdem nachzugehen, da die deutschen Behörden und Polizei dies nicht prüfen wollen und dann wieder ein rechtswidriges Handeln auslösen, das womöglich dann nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
Während der Beobachtung der Entführer (Kindesmutter und Großmutter) haben wir auch die Aussagen der Großmutter aufgegriffen, dass (Zit.) „Karzelek das HKÜ Verfahren anstrengt (Lachen der Großmutter) …“ und „…aber im Falle eines Falles habe ich schon mit meinem Mann in Luban Vorkehrungen getroffen“. Dies war auch ein Beweis dafür, dass sie weiterhin sich an keine gerichtlichen Beschlüsse halten würden, sie würden wieder mit Lara untertauchen, sie würden sie im Falle dass das Gericht gegen sie entscheidet, weiterhin der Außenwelt entziehen. Das musste endlich ein Ende finden. Deswegen habe ich mich für diesen Schritt entscheiden müssen – da die Alternative war, Lara in dieser kranken Umgebung aufwachsen zu lassen und auf den Schutz meiner Tochter zu verzichten.
Ich bin der Träger der elterlichen Verantwortung für Lara. Aus dieser Verantwortung hat mich keiner entlassen. Ich musste handeln, da der Staat uns verraten hat, wie tausende andere Betroffene auch. ich bin ein Mensch, da jedes Säugetier sein Leben für den Schutz seiner Kinder geben würde, war ich gezwungen so zu handeln. Ich handle nicht irrational, sondern ich versuche im Rahmen der uns zustehenden Grundrechte zu handeln. Diese wurden uns in Deutschland verwehrt und es sieht so aus, als ob wir nicht geschützt würden.
Bezeichnend ist, dass ich aus verschiedenen europäischen Ländern Hilfe und Zuspruch bekomme – alles von selbst betroffenen Elternteilen. Diese Leute wissen, was es bedeutet, ein entführtes Kind zu suchen, nicht schützen zu können, gegen die Behörden zu kämpfen. Polen ist zurzeit auf dem Weg in die internationale Isolation. Sie ändern widerrechtlich einfach Sorgerechtsbeschlüsse der europäischen Nachbarn, die nach HKÜ und Brüssel IIa gerichtlich zuständig sind. Wir müssen das ändern. Familie und Kinder müssen wieder geschützt werden können, bei uns in Deutschland, aber auch in Polen und in der ganzen EU. Ansonsten hat der Staatenverbund EU keine Zukunft.
Ich habe Angst zu telefonieren gar meinen Anwalt anzurufen, da angeblich die deutsche Polizei auf der Suche nach mir ist. Angeblich wollen sie mich verhaften. Ich weiß nicht warum. Ich habe nichts Falsches gemacht – lediglich das, was der Staat und die Behörden hätten längst machen sollen.
Ich bitte um Hilfe.
Thomas Karzelek

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Kommentieren 46, 28-5-2018, Quelle:

https://www.facebook.com/groups/helpfindlara/permalink/2119420858330182/

Tags: europäisches Familienrecht“ oder Väter sind für Angela Merkel ein Fremdwort.
Angela Merkel rücktrittsreif

+ + + Vater hat Kind Lara von der Entführerin zurück „entführt“ + + +

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Rückführung von deutschem Vater?

Europäische Justiz hat bei HKÜ Haager Kindesentführungsübereinkommen versagt, europäisches Familienrecht funktioniert nicht!

Das Kind Lara wurde bereits 2 mal von der Mutter nach Polen entführt.
Die Mutter wurde vom deutschen Gericht verurteilt, hat jedoch den Aufenthaltsort in Polen des Kindes nicht gesagt.

Jetzt wurde Lara von ihren deutschen Vater zurück „entführt“.


Ob es sich um eine „Rückführung“ oder um eine „Entführung des eigenen Kindes handelt“ und das Sorgerecht dem Vater endgültig bleibt muss vom deutschen Gericht noch entschieden werden.

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, 26-5-2018

1.Artikel:

Die polnische Polizei fahndet seit Freitag nach dem Vater und dessen neunjähriger Tochter. Am Mittwochabend hat der 46-Jährige in Stettin offenbar seine Tochter entführt.

„Achtung!! Lara wird gesucht“ Foto: Facebook
„Achtung!! Lara wird gesucht“ Foto: Facebook

Ludwigsburg/Stettin –

Im Fall Lara hat es eine dramatische Wendung gegeben. Offenbar hat der Vater des Mädchens, Thomas Karzelek, seine Tochter am Mittwochabend entführt. Auf Anfrage bestätigte ein Sprecher der Ludwigsburger Polizei unserer Zeitung: „Seit Freitag läuft durch die polnischen Behörden eine Fahndung nach Vater und Tochter.“ Auf die Fahndung hätten alle Polizei- und Grenzbehörden im Schengenraum Zugriff.

Die Kindesentziehung, wie es im Behördendeutsch heißt, soll im polnischen Stettin nahe der Ostseeküste passiert sein. Was genau am Abend des 23. Mai geschehen ist, bleibt unklar. Die Polizei in Stettin, die Laras Mutter Joanna S. nach dem Vorfall verhört hat, weigert sich, Auskunft zu geben. Aufgrund des laufenden Verfahrens könne man keine Informationen geben, teilte eine Sprecherin mit. Polnische Behörden gelten insgesamt als äußerst auskunftsunwillig. Karzeleks Anwalt war am Freitag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Seine Kanzlei bestätigte die Entführung nicht, dementierte sie aber auch nicht. Auch Karzeleks Partnerin schwieg am Telefon.

„Auf offener Straße“ attackiert

Dagegen hat im sozialen Netzwerk Facebook eine Bekannte von Laras Mutter einen Suchaufruf gestartet. Darin ist das Aussehen der Neunjährigen beschrieben, zudem wird um Hinweise an die Polizei gebeten. Im Netz sowie auf Anfrage berichtet die Frau auch, was sie von Laras Mutter über den Vorfall am Mittwochabend erfahren haben will. Demnach soll Lara geschrien haben, als Karzelek mit zwei Männern – darunter sein Sohn im Teenageralter – erst die Mutter mit Pfefferspray „auf offener Straße“ attackiert und dann das Mädchen „entrissen“ haben soll. Wo Vater und Tochter nun sind, ist unklar. Karzelek lebt mittlerweile auf deutscher Seite an der polnischen Grenze. Laut Kenntnis der Polizei hat er zuletzt im Landkreis Vorpommern-Greifswald gewohnt, nachdem er aus Ditzingen weggezogen war.

Der Auslöser für die Tat könnte, so vermuten es Bekannte von Joanna S., der Umstand sein, wonach die Mutter vor Kurzem das Sorgerecht für Lara zugesprochen bekommen haben soll. Das zuständige Regionalgericht in Stettin war am Freitag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. In Polen hat das deutsche Jugendamt das schlechte Image einer Behörde, die in deutsch-polnischen Streitfällen geneigt ist, der deutschen Seite recht zu geben.

Hoffnung auf Kind auf legalem Weg

Dabei hat Thomas Karzelek eigentlich Hoffnung haben können, seine 2014 in Ditzingen von der Mutter entführte Tochter auf legalem Weg zurückzubekommen: Das Ludwigsburger Amtsgericht muss klären, ob Lara in Zukunft beim Vater oder bei der Mutter leben soll. Das hat das Stuttgarter Oberlandesgericht vorige Woche angeordnet – und damit den Beschluss eines Ludwigsburger Familienrichters vom Dezember aufgehoben: Dieser hatte entschieden, den Fall nach Polen abzugeben – das Land, in das die damals fünfjährige Lara von ihrer polnischen Mutter entführt worden ist.

Das juristische Tauziehen um Lara hat 2011 begonnen, kurz nach der Trennung von Karzelek und Laras Mutter, einer Rechtsanwältin. Nach einigen erfolglosen Entführungsversuchen durch Joanna S. bekam der Vater das alleinige Sorgerecht für die Tochter zugesprochen. Die nächste Entführung jedoch gelang: Unter Einsatz von Pfefferspray und mit einem Komplizen verschleppte S. ihre Tochter am 2. Oktober 2014 nach Polen. Sie kam dafür ins Gefängnis, beauftragte aber eine Verwandte, mit Lara unterzutauchen. Erst im April 2017 wurde das Kind in Niederschlesien entdeckt, doch statt an den Vater übergaben die Behörden Lara wieder an die Mutter.

2.Video:
Vater in Deutschland hatte das Sorgerecht

Seit 2012 wird die achtjährige Lara in einem erbitterten Sorgerechtsstreit hin- und hergezerrt: Eigentlich hatte Vater Thomas Karzelek das Sorgerecht. Doch dann entführte die Mutter das Mädchen, nahm es mit nach Polen.
Lara im Haus der Großeltern entdeckt

Drei Jahre später wurde Lara nach langen Fahndungsmaßnahmen der Polizei entdeckt: im Haus der Großmutter in Polen. Der Fall wurde erneut vor Gericht in Polen verhandelt. Lara habe Angst vor ihrem Vater, so das Urteil, sie dürfe weiter bei ihrer Mutter leben. Die meldete sich jetzt das erste Mal bei RTL zu Wort.

„Der Gerichtsbeschluss ist das beste Weihnachtsgeschenk“, sagte sie im Interview. Für den Vater ein Schlag ins Gesicht. Wie er reagierte, was die Mutter sagte und die ganze Geschichte sehen Sie oben im Video.
Hält der Täter lange genug durch, ist die Tat rechtens?

Das Urteil des polnischen Gerichts hat einen faden Beigeschmack. Lässt man sich nur lange genug nicht erwischen und baut das Kind eine Beziehung zu seinem Entführer auf, ist die Tat rechtens? Zumal sich nun auch deutsche Richter dem Entschluss des Gerichts in Ludwigsburg angeschlossen haben. Was Rechtsexperte Klaus Wille dazu sagt, sehen Sie im Video.
Akt Entfuehrt Lara
Weihnachten ohne Tochter Lara

Jetzt sollen polnische Richter möglicherweise endgültig über Laras Schicksal entscheiden. Für Thomas Karzelek aber ist klar: Weihnachten wird er auch in diesem Jahr ohne seine geliebte Tochter verbringen müssen.

28-12-2017
Familienrecht Familie Kindesentführung HKÜ Haager Kindesentführungsübereinkommen – Lara Karzelek- DE-PL Deutschland / Polen

Polen übergibt entführtes Kind von Deutschland der verurteilten Täterin – HKÜ Brüssel IIa wird ignoriert?

Entführtes Mädchen aus dem StrohgäuGericht übergibt Lara wieder an die Mutter

Thomas Karzelek vor wenigen Tagen mit seiner Tochter im Kinderhaus in Legnica. Den aktuellen Aufenthaltsort von Lara kennt der Vater nicht. Foto: privat
Thomas Karzelek vor wenigen Tagen mit seiner Tochter im Kinderhaus in Legnica. Den aktuellen Aufenthaltsort von Lara kennt der Vater nicht.Foto: privat

Ein polnisches Gericht hat überraschend entschieden, dass die siebenjährige Lara vorläufig bei ihrer polnischen Mutter untergebracht wird – und damit bei jener Frau, die das Mädchen vor zweieinhalb Jahren gewaltsam in Ditzingen entführt hat.
Der Vater ist verzweifelt.

 Ditzingen/Legnica – Überraschende Wende in der Familientragödie um die siebenjährige Lara aus dem Strohgäu: Ein Amtsgericht im niederschlesischen Legnica (Liegnitz) hat am Freitag entschieden, dass das Mädchen vorläufig bei der polnischen Mutter untergebracht wird – und damit bei jener Frau, die Lara vor zweieinhalb Jahren gewaltsam in Ditzingen entführt und nach Polen verschleppt hat. Für Thomas Karzelek, Laras deutschen Vater, ist die Entscheidung ein unerwarteter Rückschlag bei seinem verzweifelten Versuch, seine Tochter zurück in ihr Heimatland zu bringen. „Das ist ein klarer Affront, und die Richter haben mich dabei nicht einmal angehört“, klagt der 46-Jährige.

Das Gericht in Legnica hebelt mit seiner Entscheidung einen Beschluss des Ludwigsburger Amtsgerichts aus, das dem Vater schon vor Jahren das alleinige Sorgerecht für Lara übertragen hat. Was für Joanna S., Laras Mutter, vor zweieinhalb Jahren ein Grund war, Lara gewaltsam nach Polen zu verschleppen. Als die Polizei vor zwei Wochen das Versteck in Legnica ausfindig machte, kam die Siebenjährige zunächst in ein Kinderhaus, wo der Vater sie immerhin täglich besuchen durfte.

Im Moment darf der Vater seine Tochter nicht sehen

Ob Thomas Karzelek auch in Zukunft ein Umgangsrecht erhält, ist unklar. Er wisse derzeit nicht, wo Lara sei, sagt er. Mehrfach habe er in den vergangenen Tagen versucht, Kontakt zu Joanna S. aufzunehmen, doch diese nehme das Telefon nicht ab. Das Gericht hat angeordnet, dass Joanna S. mit ihrer Tochter Legnica nicht verlassen darf. Außerdem wurde ein Verfahrenspfleger bestellt, der die Mutter beaufsichtigen soll.

Das polnische Amtsgericht begründet die umstrittene Entscheidung, das Kind in die Obhut der Mutter – und damit in die Hände einer verurteilten Entführerin – zu geben, mit einem neuen psychologischen Gutachten. Dieses belege, dass Lara Angst vor ihrem Vater und die Bindung zu ihm verloren habe. Der 46-Jährige hat vor einigen Tagen selbst eingeräumt, dass die erste Begegnung mit seiner Tochter in dem Kinderhaus schwierig gewesen sei. Nach der langen Phase der Trennung sei Lara anfangs vor ihm weggelaufen, habe ihn nicht sehen wollen. Doch schon nach wenigen Tagen, erzählt Karzelek, habe sich die Beziehung normalisiert. Lara habe sich an frühere Zeiten in Deutschland erinnert, habe ihn umarmt, gelacht und sich auf die Treffen mit ihm gefreut.

Ein weiteres, noch aktuelleres Gutachten einer anderen polnischen Psychologin bestätigt dies. Lara habe sich bei den Besuchen ihres Vaters ungezwungen verhalten, gerne mit ihm gespielt und körperlichen Kontakt gesucht, heißt es in der Beurteilung, die dieser Zeitung in Form einer beglaubigten Übersetzung vorliegt. „Die gesammelten Beobachtungen weisen eindeutig darauf hin, dass eine konstruktive Beziehung zwischen Vater und Kind wieder aufgebaut werden kann. Dieser Prozess hat grundsätzlich bereits begonnen.“

Das polnische Justizministerium hofft, dass die Mediation gelingt

Doch diese Entwicklung ist nun wieder gestoppt, weil Lara erneut von ihrem Vater getrennt wurde. Das polnische Justizministerium, das sich intensiv mit dem Fall beschäftigt, betont, dass es sich um einen vorläufigen Beschluss handle. Endgültig entschieden werde über Laras Zukunft nach einem Mediationsprozess, der in dieser Woche beginnen soll und sich voraussichtlich über mehrere Tage erstrecken wird.

Im Verlauf dieses Verfahrens sollen Thomas Karzelek und Joanna S. erstmals seit der Entführung direkt miteinander sprechen, unterstützt von zwei professionellen Mediatoren. Das Ziel ist, dass beide Seiten eine Übereinkunft finden, die im Anschluss schriftlich fixiert wird und möglichst bindend sein soll. „Ich bin nach wie vor optimistisch, dass dies gelingt“, sagt Kamila Zagórska, die für den Fall zuständige Abteilungsleiterin des Justizministeriums. Thomas Karzelek indes ist skeptisch. „Die Mutter ist offensichtlich nur auf Eskalation aus, was ist das für eine Grundlage für eine Mediation“, fragt er.

Von Tim Höhn 08. Mai 2017 – 17:27 Uhr
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.entfuehrtes-maedchen-aus-dem-strohgaeu-gericht-uebergibt-lara-wieder-an-die-mutter.3c6428d6-cb72-4f5e-9498-c24604d4a44d.html
Tags: Aufenthaltbestimmungsrecht ABR – HKÜ Brüssel IIa – Haager Kindesentführungsübereinkommen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Familienrecht – Feminismus – feministische – Feministin – Kindesmissbrauch – Menschenrechte EGMR – Art. 8 EMRK – Menschenrechtsverletzung – Polizei – Entfremdung –  Radikalisierung – Gehirnwäsche – Terror – SOS Kindesentführung

Zweite Kindesentführung „Lara Karzelek“

Kritik an den polnischen Behörden – Die polnische Polizei u. Justiz schützt die narzisstische Täterin . . .

Video:

Vater Thomas Karzelek u. seine Familie sind erschüttert.

Das Haager Kindesentführungs-übereinkommen (HKÜ) wurde von Polen am 1. Februar 1993, BGBl. 1994 II 1432 ratifiziert.
Polen hat das Europäisches Sorgerechts übereinkommen
(ESÜ) am 1. März 1996 im BGBl. 1996 II 541 verankert.

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Kritik an Behörden – Doppelentführung – Kind Lara gefunden!


Entführtes Mädchen aus dem Strohgäu Lara ist gefunden!

Das Mädchen war 2014 von seiner Mutter entführt worden. Jetzt hat die polnische Polizei das Kind aufgespürt – in einer heruntergekommenen Wohnung in Legnica. Die verzweifelte Suche des Vaters hat ein Ende, aber am Ziel ist er noch nicht.
Ein aktuelles Foto von Lara im Kinderhaus in Legnica. Nun wurde sie gefunden. Foto: privat 6 Bilder
Ein aktuelles Foto von Lara im Kinderhaus in Legnica. Nun wurde sie gefunden. Foto: privat

Ditzingen – Die vor zweieinhalb Jahren in Ditzingen entführte Lara ist in Sicherheit. Wie Thomas Karzelek, der Vater des Kindes, berichtet, hat die polnische Polizei in der vergangenen Woche das Versteck ausfindig gemacht, in dem die Siebenjährige mit ihrer polnischen Großmutter gelebt hat, es handelt sich um eine rund 25 Quadratmeter große Wohnung in der Innenstadt von Legnica in Niederschlesien. Die Oma und auch die Mutter Laras, die das Kind im Oktober 2014 verschleppt hatte, seien vorübergehend festgenommen worden. Lara befinde sich seit Donnerstag in einem Kinderhaus in Legnica und werde dort psychologisch betreut.

Am Freitag, so Karzelek, habe er seine Tochter das erste Mal seit der Entführung gesehen. „Ich habe geweint wie ein kleines Kind“, sagt der 46-Jährige. Sein Ziel sei, Lara so schnell wie möglich zurück nach Deutschland zu bringen. Zunächst gehe es aber darum, dass seine Tochter sich sicher fühle und ihr Misstrauen ablege. „Man merkt deutlich, dass all das Spuren bei ihr hinterlassen hat – und dass sie sich in der langen Zeit auch von mir entfremdet hat.“ Drei Mal habe er Lara seit Freitag besuchen dürfen. Anfangs habe sie jeden Augenkontakt vermieden, sei vor ihm weggelaufen, habe sich dann aber zunehmend geöffnet. Beim dritten Besuch habe sie ihn zum ersten Mal umarmt und gelacht. „Man kann diese große Mauer in ihrem kleinen Köpfchen förmlich spüren“, erzählt Thomas Karzelek. „Aber wenn diese Mauer langsam bröckelt, wird sie ihr Vertrauen wieder finden – da bin ich mir sicher.“

Der Vater erhält das Sorgerecht, die Mutter greift zur Gewalt

Was genau das Mädchen in den vergangenen Jahren durchlebt hat und wie Lara das alles verarbeiten wird – noch weiß es niemand. Aufgewachsen ist Lara im Strohgäu. Als sie zwei Jahre alt war, trennten sich ihre Eltern, Thomas Karzelek, Informatiker, und Joanna S., eine polnische Juristin.

Im Dezember 2013 verschleppte Joanna S. das Kind zum ersten Mal nach Polen, doch dem Vater gelang es, Lara in einer Nacht-und-Nebel-Aktion zurück nach Deutschland zu holen.

Als Thomas Karzelek das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommt, greift die Mutter zu Gewalt. Mit einem noch unbekannten Komplizen und unter Einsatz von Pfefferspray überfällt sie am 2. Oktober 2014 die neue Lebensgefährtin Karzeleks, als sie Lara in Ditzingen in den Kindergarten bringen will.

Schon früh vermutet die deutsche Polizei, dass Joanna S. mit Lara erneut nach Polen geflohen ist und dort ihrer eigenen Mutter, also Laras Oma, den Auftrag erteilt hat, das Kind zu verstecken – denn die ­68-Jährige tauchte kurz nach der Entführung unter. Nach Joanna S. wird mit internationalem Haftbefehl gesucht, schließlich stellt sie sich den deutschen Behörden.
Vor Gericht sagt sie nur, sie wisse nicht, wo ihre Tochter sei.

Im Herbst 2015 wird Joanna S. in Stuttgart zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt, im vergangenen Jahr nach Polen überstellt, wo sie recht bald auf Bewährung frei gelassen wird. Von Lara fehlt weiterhin jede Spur.

In letzter Sekunde läuft nochmal alles schief, doch dann gibt die Mutter auf

Bis zum vergangenen Montag – und fast wäre dann trotzdem noch alles schief gelaufen. Wie die polnischen Behörden das Versteck aufgespürt haben, ist noch unbekannt, auch Thomas Karzelek weiß es nicht. „Eine Vermutung ist, dass die Polizei die Mutter verfolgt hat, als sie zu der Wohnung gefahren ist“, sagt der 46-Jährige. Fakt ist: Am Montag um 16.30 Uhr erfährt Karzelek, der nach der Entführung von Schwieberdingen in die Nähe der polnischen Grenze umgezogen ist, dass Lara gefunden wurde.

Sofort bricht er auf nach Legnica, doch als er am Dienstagmorgen von der Polizei zu dem Versteck geführt wird, ist nur noch die Großmutter da, Lara ist erneut verschwunden. Offenbar hatte die Mutter die letzte Chance genutzt, das Kind abgeholt und in ein neues Versteck gebracht. „Entgegen der Anordnung der Staatsanwaltschaft hat es die Polizei versäumt, die Wohnung nachts zu bewachen“, sagt Karzelek, der die polnischen Behörden seit geraumer Zeit verdächtigt, bei der Suche nach Lara nur halbherzig zu agieren. „Polen ist ein konservatives Land“, sagt er. „Die Meinung, dass ein Kind zur Mutter und nicht zum Vater gehört, ist dort weit verbreitet.“

Doch irgendwann im Verlauf des Mittwochs muss Joanna S. eingesehen haben, dass sie keine Chance mehr hat. Am Donnerstag übergibt sie Lara den Behörden – ihr droht nun ein weiterer Prozess, ebenso wie der Großmutter, die bereits gestanden haben soll, Lara zweieinhalb Jahre lang versteckt zu haben. Das Auswärtige Amt in Berlin wollte am Dienstag keine Stellungnahme zu dem Fall abgeben, Joanna S. war telefonisch nicht zu erreichen, ihr Anwalt hat sich bislang nie öffentlich geäußert.

Harte Kritik an den polnischen Behörden

Dieter Hezel, Fachanwalt für Familienrecht aus Schwieberdingen, betreut Thomas Karzelek juristisch. Er sagt, er sehe gute Chancen, dass Lara bald zurück in ihr Heimatland könne. Juristisch sei der Fall klar: „Der Vater hat das alleinige Sorgerecht.“ Dies sei auch für die polnischen Behörden bindend, auch wenn diese mitunter „recht zäh agieren“ würden. Auch Hezel übt deutliche Kritik. Die Polen seien in diesem Fall nie mit dem notwendigen Engagement tätig geworden. „Wären sie ihrer Verpflichtung nachgekommen, wäre Lara längst wieder in Deutschland.“

Thomas Karzelek versucht derzeit, über seinen Anwalt ein Kontaktverbot zu erwirken. Der Vater will erreichen, dass die Mutter das Kind zumindest vorläufig nicht besuchen darf, um jede Gefahr einer weiteren Entführung im Keim zu ersticken.

Langfristig, sagt Hezel, sei sein Mandant aber durchaus kompromissbereit. „Er hat immer betont, dass er es für wichtig hält, dass Lara auch Kontakt zur Mutter hat. Nur die Mutter war stur und hat schon früh gedroht, dass der Vater Lara nie wieder bekomme.“ Ob auf dieser schwierigen Basis noch eine Verständigung möglich sie, müsse man sehen. „Meinem Mandaten fehlt gerade etwas das Vertrauen.“

Die Oma hat das Kind versteckt – aber wer hat ihr dabei geholfen?

Aufgeklärt werden muss nun auch, wie es einer älteren Dame möglich war, derart lange mit einem Kind unterzutauchen, und wer ihr dabei geholfen hat. Thomas Karzelek hat ein Video von dem Versteck angefertigt. Es zeigt eine heruntergekommene, kleine Wohnung, einen Holztisch, zwei Stühle, zwei kleine Kommoden, auf dem Boden nur eine einzige Matratze, im Nebenzimmer stehen Tüten mit Handtüchern und Hygieneartikeln, im offenen Regal liegt etwas Kleidung. Acht Monate soll Lara hier verbracht haben. Ein Nachbar soll der Polizei erzählt haben, er habe das Mädchen selten gesehen, aber häufiger weinen gehört. Davor soll sich die Großmutter mit dem Kind bei Danzig und in Stettin aufgehalten haben. Eine Schule hat Lara in dieser Zeit nie besucht. Ob sie je bei einem Arzt war, ob und inwieweit sie überhaupt Kontakt zur Außenwelt hatte, ist ebenfalls unklar.

Thomas Karzelek muss derweil noch ein anderes Problem lösen. Unzählige Male ist er in den vergangenen Jahren nach Polen gependelt, um auf eigene Faust nach Lara zu suchen. Zeitweise hatte er Detektive und mehrere Anwälte engagiert, er hat Petitionen geschrieben, den Verein SOS Kindesentführung ins Leben gerufen, verschiedene Institutionen um Hilfe ersucht, darunter das Auswärtige Amt.

All dies hat viel Geld gekostet, weshalb er auf seiner Facebook-Seite um Spenden bittet.

Seit er dort bekannt gab, dass Lara gefunden wurde, erhält er viel Zuspruch, in deutscher und in polnischer Sprache. Hunderte Menschen haben sich bei dem Vater gemeldet und ihm gratuliert. Der 46-Jährige hat inzwischen eine Wohnung in Legnica gemietet. „Ich bleibe so lange hier, bis ich Lara mitnehmen kann.“ Er hoffe, mit seiner Tochter bald ein normales Leben führen zu dürfen

Von Tim Höhn,  02. Mai 2017 – 18:00 Uhr
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.entfuehrtes-maedchen-aus-dem-strohgaeu-lara-ist-gefunden.b52cd4e9-2372-48c9-b9c7-ef22422c3c4e.html

Bitte leisten Sie dafür einen Beitrag über unser Vereinskonto:
Stichwort: „Lara kehrt heim“
Berliner Sparkasse
BIC: BELADEBEXXX
IBAN: DE43 1005 0000 0190 5606 30
Oder per PAYPAL: info@sos-childabduction.eu

Paypal bitte hier klicken:       PAYPAL an SOS KINDESENTFÜHRUNG e.V.         

 Jede noch so kleine Spende ist willkommen – für Laras Zukunft !

Mehr über Lara und unsere Vereinsarbeit für entführte Kinder erfahren Sie unter www.sos-kindesentfuehrung.de .

Berlin, 02.05.2017
http://sos-childabduction.eu/de/unkategorisiert/spendenaufruf-lara-kehrt-heim/
Tags: Kindesentführung – Lara Sophie Karzelek – PA parental alienation – Eltern Entfremdung – Vater – psychische Gewalt

Nach wiederholter Kindesentführung ist Lara noch immer versteckt – Nur 2 Jahre 10 Monate Haft für Mutter ?

Vorgeschichte:
Kindesentführung Deutschland Polen – Fall Lara
Die 35-jährige Mutter hatte ihre Tochter zusammen mit einem Unbekannten auf dem Weg zum Kindergarten in der Gerlinger Straße in Ditzingen an sich gebracht und in einem Auto mitgenommen.
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Die Begleiterin des Kindes, die 23-jährige Lebensgefährtin des 43-jährigen Vaters, wurde mit Pfefferspray außer Gefecht gesetzt.„Wir ermitteln wegen Kindesentziehung und gefährlicher Körperverletzung“, sagte die Ludwigsburger Polizeisprecherin Yvonne Schächtele. Wo sich das Kind aufhalte, sei nach wie vor unklar. Die Kriminalpolizei ist sich allerdings ziemlich sicher, dass sich das Mädchen bei der Mutter Joanna S. in Polen befindet. Ob es sich von dort so schnell wieder nach Deutschland holen lässt, ist wenig wahrscheinlich. „Nach unseren Informationen hat die Mutter von den polnischen Behörden das Sorgerecht zugesprochen bekommen“, sagt Sprecherin Schächtele.Die in die Brüche gegangene Beziehung zwischen einem 43-jährigen Mann aus Schwieberdingen (Kreis Ludwigsburg) und einer 35-jährigen polnischen Frau wird wohl auch nach über drei Jahren Anwälte und Familienrichter beschäftigen.Das dramatische Tauziehen um die Kleine hatte bereits im Juli 2011 begonnen.
 Nach einem Streit in Mecklenburg-Vorpommern nahm der Vater das Mädchen zu sich nach Schwieberdingen mit, um Stunden später von der Familie der Ex-Partnerin überfallen zu werden. Vater und Bruder der Frau nahmen das Kind mit nach Polen.
Nachdem der Vater bei den polnischen Behörden ein Umgangsrecht erstritten hatte, schritt er im Mai 2012 zur Revanche: Der Vater holte seinerseits die Tochter nach Baden-Württemberg. Endgültig schien er gewonnen zu haben, als das Ludwigsburger Amtsgericht im Juni 2013 den Fall der doppelten Entführung behandelte. Die Polin wurde wegen Entziehung Minderjähriger und gemeinschaftlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt, die 560 Euro ausmachte. Ein deutsches Familiengericht ordnete an, dass die Tochter vorläufig beim Vater bleibt. Es gelte der Kontinuitätsgrundsatz, das Mädchen habe bisher länger in Deutschland als in Polen gelebt.
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Kindesentführung Mutter muss ins Gefängnis
Das Amtsgericht Ludwigsburg schickt eine 36-Jährige aus Polen für die Entführung ihrer Tochter ins Gefängnis.
Drei Jahre fordert die Staatsanwältin, ein Jahr auf Bewährung der Verteidiger.
Das Urteil lautet: zwei Jahre und zehn Monate. 
Ludwigsburg – Thomas K. (43) weiß viel. Er erinnert sich an jedes Datum, an jeden Namen, kennt alle Akten zu seinem Fall. Er kann genau sagen, wann und wie oft er nach Polen gefahren ist, um, manchmal unterstützt von Detektiven, nach seiner fünfjährigen Tochter Lara zu suchen.
Nur eine Frage kann der Schwieberdinger nach sieben Monaten immer noch nicht beanworten:
Wo ist Lara?
Als die Vorsitzende Richterin des Ludwigsburger Amtsgerichts am Mittwoch den verzweifelten Vater befragt, sitzt zwei Meter entfernt auf der Anklagebank die Frau, die alle Antworten kennt. Aber sie rückt sie nicht raus. Die 36-Jährige ist Polin, Juristin, Laras Mutter und hat Lara verschleppt.Seit der Trennung 2011 tobt zwischen den Eltern der Hass und der Kampf um die Tochter. Ein früheres Verfahren gegen die Mutter wurde vom Stuttgarter Landgericht gegen eine Geldauflage eingestellt, schon damals hatte die Frau ihre Tochter unerlaubterweise nach Polen mitgenommen. Thomas K. holte das Kind in einer Nacht-und-Nebel-Aktion zurück, und das Gericht gelangte zu der hilflosen Feststellung, es handle sich um eine „familiäre Trägödie“. Geboren wurde Lara in Deutschland. Ein Familiengericht sprach dem Vater später das alleinige Sorgerecht zu.

Der schlimmste Akt der Tragödie stand da noch bevor. Unterstützt von einem bislang unbekannten Komplizen und ausgerüstet mit Pfefferspray überfällt die Mutter am 2. Oktober 2014 die neue Lebensgefährtin von Thomas K., als diese Lara in einen Ditzinger Kindergarten begleitet. Sie reißen die Frau zu Boden, das Kind an sich und versprühen so viel Pfeffer, dass die Begleiterin tagelang unter Sehstörungen leidet. Seither ist Lara weg.

Nach der Mutter wurde danach mit internationalem Haftbefehl gesucht, im März kehrte sie zurück und stellte sich. Warum, ist unklar. Die Staatsanwältin deutet an, dass ihr in Polen womöglich die Auslieferung drohte. In Handschellen wird die Mutter am Mittwoch in den Saal geführt, die Sicherheitsvorkehrungen sind streng: auch der Vater und der Onkel der Angeklagten sind als Zeugen geladen, und ihre Wut ist greifbar.

Die Verteidigungsstrategie der Mutter: sie streitet alles ab. Sie sei am 2. Oktober nicht in Ditzingen, sondern in Polen gewesen, und dort habe ihr plötzlich jemand Lara überreicht. Wer? „Das kann ich nicht sagen.“ Der Vater und der Onkel liefern ein Alibi für den Tag der Entführung, aber die Angaben sind widersprüchlich und für die Richterin „alles andere als überzeugend“. Die Lebensgefährtin von K. identifiziert die Angeklagte als Täterin. Sie wisse nicht, wo Lara sei, beteuert die Mutter, um in ihrem Schlusswort unter Tränen zu erklären, dass es Lara gut gehe.

Drei Jahre Gefängnis fordert die Staatsanwältin, ein Jahr auf Bewährung der Verteidiger, das Urteil lautet: zwei Jahre und zehn Monate. Lara wird nun nicht nur ohne Vater, sondern auch ohne Mutter aufwachsen. Irgendwo in Polen, vermutlich bei der Großmutter, denn die ist ebenfalls verschwunden.

Thomas K. sagt nach dem Urteil trotzdem, er sei erleichtert. „Meine größte Sorge war, dass sie auf freiem Fuß hier raus geht.“ Er gehe davon aus, dass er die polnischen Behörden jetzt zu einer besseren Mitarbeit bei der Suche nach Lara bewegen könne. Außerdem hoffe er, dass sich bei der polnischen Familie „die Einsicht durchsetzt, dass es so nicht weiter geht“. Tatsächlich hat die Angeklagte vor Gericht angedeutet, dass sie nun eine einvernehmliche Lösung anstrebe – ohne zu konkretisieren, wie diese aussehen könnte. Noch allerdings regiert der Hass. Als Thomas K. das Gericht verlässt, wird er zu seinem Schutz von bewaffneten Beamten begleitet.

Tim Höhn, 21.05.2015 16:30 Uhr
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.kindesentfuehrung-mutter-muss-ins-gefaengnis.c8e4d731-e9e2-4706-9aea-96ddd5899e64.html