Papamonat beschlossen OHNE Volkspartei!

Der Kündigungschutz für Väter im Papamonat ist jetzt fixiert!
Vermutlich werden es weniger wie 50% nutzen, da der Vater ja 1 Monat vom Arbeitgeber dienstfrei gestellt ist und kein Gehalt dieses 1 Monat bekommt, sondern lediglich 700,- Euro und die Volkspartei ehemalige Familienministerin Juliane Bogner-Strauß mit Sebastian Kurz dafür gesorgt hat, dass diese 700,- Euro am Ende des Familienbonus von der Gesamtsumme wieder abgezogen wird. Der finazielle Anreiz für junge Väter ist also nicht gegeben.
Dennoch ist es den anderen Parteien FPÖ, SPÖ, Liste Jetzt (Peter Pilz) zu verdanken, das mit 1.9.2019 ein Kündigungsschutz verankert ist.
DANKE!

Admin Familie & Familienrecht, am 7-7-2019

„Papamonat mit Kündigungsschutz“ neues österreichische Gesetz jetzt ohne ÖVP beschlossen.

Zitat: GROßARTIG und gleichzeitig UNFASSBAR.
#Papamonat beschlossen OHNE Volkspartei!
Ein ganzes Jahr hat die ÖVP mit Sebastian Kurz immer wieder „leere Versprechungen“ gemacht und nicht gehandelt.
Zuletzt hat ja der #ÖVP Wirtschaftskammer Präsident Harald Mahrer sich GEGEN das #Papamonat ausgesprochen, weil es angeblich zu teuer sei?
Jetzt ist der Papamonat mit den Stimmen SPÖ FPÖ und Liste Jetzt von Peter Pilz inkl. Kündigungsschutz beschlossen.

Europäisches Familienrecht – Kinder brauchen Vater und Mutter

Artikel:

Ab 1. September: Das bringt der neue Papamonat

Ab 1. September: Das bringt der neue Papamonat
© pixabay

Mit 2. Juli hat des Parlament die Einführung des Papamonats mit den Stimmen der FPÖ, SPÖ und Liste Jetzt mit 1. September 2019 beschlossen. Jeder junge Papa hat künftig das Recht auf einen Monat mit seinem Neugeborenen. Die Arbeiterkammer informiert in einer Aussendung, was Unternehmen wie Arbeitnehmer erwartet. 

Papamonat oder „Väterfrühkarenz“ nennt man die vierwöchige Auszeit, die Väter nach der Geburt ihrer Kinder beantragen können. In dieser Zeit sind Mütter im Mutterschutz. So können die Eltern den ersten Monat nach der Geburt gemeinsam mit ihrem Neugeborenen verbringen. Ein Papamonat ist von der Karenz unabhängig. So nennt man umgangssprachlich die vierwöchige berufliche Auszeit des Vaters innerhalb der ersten beiden Lebensmonate des Kindes. In dieser Zeit befindet sich die Mama im Mutterschutz und ist dementsprechend auch zu Hause.

Für wen gilt der Papamonat?

Bisher hatten im Wesentlichen nur Väter, die im öffentlichen Dienst beschäftigt waren oder deren Kollektivvertrag eine Regelung hatte, Anspruch auf einen Papamonat. Das wird sich nun ändern. Nun sollen alle Väter davon profitieren. Voraussetzungen: Es muss ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind bestehen und der Vater muss die Meldefristen an den Arbeitgeber einhalten. Eine Mindestbeschäftigungsdauer oder bestimmte Betriebsgröße ist nicht erforderlich.

Lauft das Entgelt weiter?

Nein. Während des Papamonats gibt es keine Gehaltsfortzahlung, es handelt sich also um eine unbezahlte Auszeit. Vom Staat gibt es 700 Euro Ausgleichszahlung, den sogenannten Familienzeitbonus. Geht der Vater später aber in Karenz, wird dieser Betrag vom Kinderbetreuungsgeld abgezogen.

Ab wann gilt der Papamonat?

Die Regelung tritt mit 1. September 2019 in Kraft und gilt für Geburten, deren errechneter Geburtstermin frühestens drei Monate nach dem Inkrafttreten liegt. Für errechnete Geburtstermine vor dem 1. Dezember 2019 gibt es eine Sonderregelung, bei der die Vorankündigungsfrist von drei Monaten unterschritten werden darf.

Wie lange kann der Papamonat genutzt werden?

Der Vater kann den Papamonat in der Dauer von einem Monat im Zeitraum vom Tag nach der Geburt bis zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter in Anspruch nehmen. Sonstige Dienstverhinderungsgründe z.B. aus Anlass der Geburt bleiben unberührt.

Wann muss der Papamonat gemeldet werden?

Spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin muss er angekündigt werden (Vorankündigungsfrist). Nach der Geburt muss der Vater den Arbeitgeber unverzüglich von der Geburt verständigen. Spätestens eine Woche nach der Geburt muss der tatsächliche Antrittszeitpunkt bekanntgeben werden.

Haben Väter einen Kündigungs- und Entlassungsschutz?

Ja. Er beginnt mit der Vorankündigung, allerdings frühestens vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin. Er endet vier Wochen nach dem Ende des Papamonats.

Wird der Papamonat für dienstabhängige Ansprüche angerechnet?

Ja. Der Monat muss für Ansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten berücksichtigt werden (sofern auch die Anrechnung der Karenzzeiten beschlossen wird)

Können auch gleichgeschlechtliche Paare den Papamonat nutzen?

Ja. Frauen, deren Partnerin durch medizinisch unterstützte Fortpflanzung ein Kind bekommt, können den Anspruch geltend machen.

Gesetzliche Anrechnung der Karenzzeiten für alle Ansprüche

Die Anrechnung von Zeiten einer Elternkarenz war bisher sehr beschränkt: Laut Gesetz wurde die erste Karenz im Arbeitsverhältnis angerechnet, allerdings nur mit zehn Monaten. Außerdem nur für die Bemessung der Kündigungsfrist, die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und das Urlaubsausmaß. Für andere von der Dienstzeit abhängige Ansprüche, wie z.B. Gehaltsvorrückungen im Gehaltssystem, wurden Zeiten einer Elternkarenz nur dann berücksichtigt, wenn der Kollektivvertrag eine entsprechende Anrechnung vorsah.

Was ist neu?

Für Geburten ab 1. August 2019 wird es nun wesentliche Änderungen geben: Zeiten der Elternkarenz werden für Ansprüche, die sich nach der Dienstzeit richten voll berücksichtigt. Die Vollanrechnung gilt zudem für jedes Kind.

Mehr zum Thema

05. Juli 2019

https://newsroom.sparkasse.at/2019/07/05/ab-1-september-das-bringt-der-neue-papamonat/76878?fbclid=IwAR3eN04k8adIbwn7Vnm7kDcYcV9jHiACvKBKTtIPydGOOtwTAPOLGD20Uxg
Tags: Obsorge – Väterkarenz – Vaterschaft –

“Hochmut kommt vor dem Fall“, Hr. BK. Sebastian Kurz ÖVP

Die „politische“ Todsünde des Bundeskanzler in Österreich Hr. Sebastian Kurz der Österreichischen Volks Partei.

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Hochmut Sebastian Kurz ÖVP

“Hochmut kommt vor dem Fall“, Hr. BK. Sebastian Kurz ÖVP.
Hochmut, Arroganz, Überheblichkeit ist die schlimmste der 7 Todsünden!


Auch die ÖVP mit Innenminister Ernst Strasser hat damals einen Fehler gemacht, Ist deshalb die Ganze ÖVP damals zur Verantwortung gezogen worden? Nein.


Selbst die Staatsanwaltschaft sieht in dieser “besoffenen Geschichte“ keine strafrechtlichen Aspekte!


Hr. Kurz es ist von ihnen eine Anmaßung, Minister Herbert Kickl unter Generalverdacht zu stellen, ohne jegliche Beweise!


Es ist eine Arroganz und Überheblichkeit von Ihnen, die Regierung zu beenden, und alle Abgeordneten der FPÖ im Nationalrat, welche demokratisch vom Volk gewählt wurden und täglich gute Arbeit leisten, zu diffamieren.


Als öffentliches Vorbild sollte ein Christ anders agieren, Hr. Kurz!!!

 

Admin Familie & Familienrecht, am 21-5-2019

Tags: Christen – Kirche – Glauben – Vorbild – Politik – Bundeskanzler Sebastian Kurz Volkspartei Österreich – Justiz – Beweise – Selbstjustiz – Religion – Todsünde Hochmut

Terrorschüler – Führerscheinverbot, Bootcamps u. mehrere Tage bis Wochen Sozialarbeit

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Terrorschüler HTL Ottakring

1.) Bootcamps und mehrere Tage bis Wochen Sozialarbeit, sollte hier ein MUSS sein, sonst lernen diese „nichtsnutzigen Terror-Schüler“ nie Respekt am älteren Menschen!!!
Sebastian Kurz ÖVP und seine Ministerinnen sollten für diese „gehirngewaschenen #Migranten-Schülern“ zurecht weißen, bevor sie zu kriminellen oder Terroristen, #Amoktäter werden, #Gewalttäter sind sie ja jetzt schon!!!

2.) Heinz-Christian Strache FPÖ u. die Regierung sollte überlegen
eventuell ein #Führerscheinverbot für mindestens 5 Jahre und späteren psychologischen Tests, ob solche gewalttätigen #Terrorschüler überhaupt für den öffentlichen Verkehr geeignet sind, oder ob solche Leute– zu #Amokfahrten neigen, da sie sich in der normalen österreichischen Gesellschaft nicht einordnen können?

3.) #Ethikunterricht sollte bereits in der Volkschule Pflicht sein!
😨
Admin Familie & Familienrecht, am 11-5-2019

siehe auch Video:
HTL Lehrer in Wien spuckt Schüler an, dieser stößt in gegen die Tafel . . .
–>
https://wp.me/p4RGV9-3hv

Tags: Problemschüler -Terror Schüler – Amokfahrer – Gewalt – leaks family law austria  – Terroristen- Erziehung – Kindererziehung – Gesetze Österreich – Terrorprävention – Mobbing – Justiz – psychische Gewalt – Entfremdung – Radikalisierung – Gehirnwäsche

Väter ohne Rechte trifft Justizsprecher Mag. Harald Stefan (FPÖ-Regierungspartei)

Väter ohne Rechte trifft Justizsprecher der FPÖ Mag. Harald Stefan

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    Am 18.03.2019 empfing der Justizsprecher der FPÖ, Herr Mag. Harald Stefan die Kinderschutz-NGO „Väter ohne Rechte“ (VoR) in seiner Kanzlei. Väter ohne Rechte wurde von Obmann Martin Morauf und Dipl.-Ing. Maximilian Urban vertreten.

Stellungnahme zur Petition BI/44 PAS ins Strafrecht

Väter ohne Rechte trifft Justizsprecher der FPÖ Mag. Harald Stefan

Besonders interessiert zeigte er sich, als Väter ohne Rechte die Vorteile der Doppelresidenz aufzeigten und gerade das aktuell bevorzugte Residenzmodell (Mutter betreut/Vater zahlt) ganz wesentlich zum Gender-Pay-Gap und der Gefahr von Altersarmut von Frauen beiträgt. Es wurde versucht ein bestimmtes Wording zu finden, da es „Alleinerziehende“ praktisch nicht gibt – unser Vorschlag war „getrennt erziehend“, da Kinderkrippen, Kindergärten, Schulen, Horte, Tagesmütter und Tagesväter, die leiblichen Väter selbst, Großeltern, neue Lebensgefährten etc. sich alle in die Erziehung einbringen.

Die beharrliche Verteidigung des Residenzmodells von manchen Mütter-/Frauenvertretern steht im diametralen Widerspruch zu ihren eigenen Forderungen wie Gleichberechtigung, mehr Väterbeteiligung, Aufbrechen konventioneller Geschlechterrollen usw.

Herr Mag. Harald Stefan hat Väter ohne Rechte versichert

dass das Thema »Unterhaltspfändung unter das Existenzminimum« auf der
Agenda weit oben steht und bald in Angriff genommen werden soll.
Diese Information haben wir bisher von ALLEN Parteien erhalten und scheint daher valide.Väter ohne Rechte bedankt sich für das amikale Gespräch, weitere Termine sind fixiert.
VoR wird informieren.Never, never, never give up!
Mit Herz und Verstand!
Im Auftrag unserer Kinder!

Väter ohne Rechte

Doppelresidenz – JETZT!
19-03-2019
http://www.vaeter-ohne-rechte.at/vaeter-ohne-rechte-trifft-justizsprecher-der-fpoe-mag-harald-stefan/
Tags: Gesetze Österreich Justizopfer – Österreich Familienrecht Obsorge – Vaterlose Gesellschaft Scheidung – Trennung

Rechtsanspruch auf Papamonat wird kommen

Rechtsanspruch auf Papamonat wird kommen

FPÖ-Klubobmann Walter Rosenkranz bestätigt, dass die Verhandlungen weit fortgeschritten sind

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Foto: apa/hans klaus techt         Vater mit Sprösslingen – künftig soll es einen Rechtsanspruch auf den Papamonat geben

Ein Rechtsanspruch auf Papamonat werde kommen, sagt FPÖ-Klubobmann Walter Rosenkranz im ORF-Radio.

Man sei bei diesbezüglichen Verhandlungen mit der ÖVP im Finale, so Rosenkranz. Für einen Rechtsanspruch hat sich zuletzt auch die SPÖ ausgesprochen.

Aber auch die Koalitionsparteien hatten sich davor grundsätzlich gesprächsbereit erklärt. Auf Regierungsebene sei bereits ein Modell der Väterfrühkarenz in Ausarbeitung, die zuständigen Ministerinnen werden sicher eine gute Lösung finden, hatte Kira Grünberg (ÖVP) dieser Tage gesagt.

Allerdings müssten noch Details geklärt werden.

Auch Andrea Schartel (FPÖ) hatte erklärt, man erwarte im Nationalrat eine breite Zustimmung zum vorliegenden Anliegen und wies auf Aussagen von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hin.

2. März 2019, 09:39 16 POSTINGS (red, 2.3.2019) – 
derstandard.at/2000098852523/Rechtsanspruch-auf-Papamonat-kommt

Tags: Familie Familienrecht – Gesetze Österreich – Kindeswohl – Obsorge – 

Parlament: Kündigungsschutz Papamonat – Väterkarenz nach Familienzeitbonus in Österreich

Video Nationalratssitzung Thema Papamonat – Väterkarenz nach dem Familienzeitbonus, am 28.02.2019

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1. Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP)
2. Angelika Kuss-Bergner (ÖVP)
3. Carmen Schimanek (FPÖ)
4. Kira Grünberg (ÖVP)
5. Andrea Michaela Schartel (FPÖ)

Danke an die  VK. Heinz Christian Strache FPÖ und  BK. Sebastian Kurz ÖVP, welche dem Kündigungsschutz zugestimmt haben.

Admin Familie & Familienrecht, am 3-12-2019

Tags: Familienrecht Familie – Väter-Karenzgesetz – Parlament – Erziehung – Kindererziehung – europäischen Familienrecht – familienrechtliche Pflicht – Gesetze Österreich – Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindeswohl – Obsorge – Vaterschaft – Ehe – Partnerschaft

Karfreitag und die “Raffke-Mentalität“ der ÖVP u. FPÖ

Karfreitag, einer der höchsten Feiertage der Christen!

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Karfreitag Feiertag - “Raffke-Mentalität“ ÖVP u. FPÖ
Karfreitag Feiertag – “Raffke-Mentalität“ ÖVP u. FPÖ

Zitat:

Die “Raffke-Mentalität“ der ÖVP u. FPÖ

„Streichen des Karfreitag “ der ReGIERung!

Das raffen der Politiker in der Wirtschaft, zuerst der 12h Tag für das arbeitende Volk und jetzt „Streichen des Karfreitag “ als gesetzlicher Feiertag für Alle, zeigt die rücksichtslose GIER bestimmter Amtsträger in Österreich.

“Die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse, aber nicht für jedermanns Gier.“ – Mahatma Gandhi

Quelle: Justiz – Transparentes Anonymes Reporting, am 1-3-2019

Tags: Todsünde Gier – Karfreitag – Feiertag – ÖVP – FPÖ –  Mythos, Das Recht geht vom Volk aus ? – Gesellschaftspolitik – Gesetze Österreich – Mobbing – Gleichstellung – Wirtschaft

Papamonat – Vaterschaftsurlaub in Europa

Väter zu Hause

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„Väter sollen einen Rechtsanspruch auf einen Papamonat erhalten“ – mit dieser Ankündigung lässt Sozialministerin Beate Hartinger-Klein aufhorchen. Die Wirtschaftskammer bezweifelt die Durchführbarkeit.
Die Karte zeigt die einzelnen Länder in Europa, hier gibt es dezeit schon einen Vaterschaftsurlaub direkt nach der Geburt. Der kurze Vaterschaftsurlaub ab der Geburt  ist in einzelnen Ländern unterschiedlich und beträgt zwischen 10 Tage und 90 Tage.

Eine EU-Richtline schlägt 10 Tage mit voller Bezahlung. Österreich hat derzeit 30 Tage mit nur 700,- Euro. Dieser Betrag von 700, Euro ist sehr für so ein reiches Land wie Österreich und liegt unter den 830,- Mindestsicherung, welche jeder nicht arbeitende Mensch in Österreich monatlich bekommt.
Für arbeitende Väter in Österreich ist dieser Betrag eine SCHANDE!
Der Vizekanzler Österreichs, FPÖ Heinz Christian Strache hatte im Jänner 2019 auch ein Papamonat und hatte vor einigen Tagen in einem Interview gesagt, er könne sich durchaus 1.000,- Euro vorstellen.

Eco, am 7-2-2019

Tags: Familienrecht Familie Karenz -Väterkarenz – ÖVP – europäisches F, amilienrecht – FPÖ – Geburt – Video – Gesetze Österreich – Gleichberechtigung Gleichstellung – Karenzgeld – Kinderbetreuungsgeld – Karenzgeld – Kindergeld-Konto – Karenzzeit – Kindeswohl – Obsorge –

Papamonat ist leicht finanzierbar für Unternehmen

Papa-Monat ist leicht finazierbar für Unternehmen, sagt IHS Direktor Martin Kocher.

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Pressestunde, am 10-2-2019
Tags: Unternehmen – Väterkarenz Familienrecht Familie – ÖVP – Volkspartei – Karenz – Video – Gesetze Österreich – Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindeswohl – Obsorge – Vaterschaft  – 

Pädophile bekommen Tätigkeitsverbot mit Kindern! – Kinderschutz

Kinderschutz ist wichtig! Danke an Karoline Edtstadler und dem Team „taskforce“ für ihre bisherige sehr gute Arbeit, sowie ÖVP FPÖ Regierung, welche als Gesetzgeber diese Verbesserung im Strafrecht praktisch ermöglichen!

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 France (traduction Google)  ПЕРЕВЕСТИ на Английски                                        Symbolbild

1.) Auch die Administration von „FamilieFamilienrecht.wordpress.com“ hat diese wichtige Gesetzesänderung schon seit längerer Zeit gefordert. Siehe Artikel über §220b StGB Abs1. u. 2–> https://wp.me/p4RGV9-2Mb

2.) Diesbezüglich hat es auch schon vor einiger Zeit einen Entschließungsantrag im Parlament gegeben. (FPÖ Antrag Gernot Darmann) –> http://wp.me/p4RGV9-1bh

3.) In der Schweiz und anderen Ländern ist ein solches Berufsverbot mit Kindern für Pädo´s schon seit längerer Zeit in Kraft, hier wurde dies in einer Volksabstimmung vom 18. Mai 2014 durchgesetzt, siehe –> http://wp.me/p4RGV9-1im

4.) Bis jetzt war ein Berufsverbot mit Kindern, bei der zweiten rechtskräftigen Verurteilung eines Pädo möglich. Möglich nur deshalb, weil der jeweils zuständige  Richter, dieses „Tätigkeitsverbot“ bei der zweiten rechtskräftigen Verurteilung, als Wiederholungstäter (Kinderschänder), anordnen konnte, aber dies nicht zwingend vorgesehen war. Leider haben viele Richter auch hier drauf vergessen.

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 10-2-2019

Artikel:

„Kurskorrektur“

Reform kommt: Härtere Strafen für Sextäter

Ein Jahr lang hat die Regierung an der schon im Wahlkampf angekündigten Strafrechtsreform gewerkt – nun stehen erste Ergebnisse fest: Am Mittwoch werden ÖVP und FPÖ im Ministerrat unter anderem höhere Strafen für Vergewaltiger und Wiederholungstäter beschließen. Bundeskanzler Sebsatian Kurz nennt dies eine „Kurskorrektur“.

Höhere Strafen für Gewalttäter, mehr Milde bei Wirtschaftsdelikten: Das war bereits das Motto einer Reform des Strafrechts aus dem Jahr 2016, damals auf den Weg gebracht vom schwarzen Justizminister der Regierung SPÖ/ÖVP. Doch der türkisen Volkspartei unter Sebastian Kurz, das hat er schon im Wahlkampf 2017 erstmals klargemacht, ging dies nicht weit genug.

Also wurde das populäre Anliegen – härtere Strafen nach Gewalttaten – trotz Kritik einiger Richter erneut ins Regierungsprogramm geschrieben. Eine Taskforce rund um Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) wurde vor einem Jahr beauftragt, mit Experten Verschärfungen auszuarbeiten – härtere Strafen soll es vor allem geben, wenn Frauen und Kinder betroffen sind. Und nun, so meldet die Regierung, ist die Gruppe fertig.

Am Mittwoch soll nun die Strafrechtsreform mit rund 50 Maßnahmen im Ministerrat paktiert werden. Darin enthalten sind höhere Mindeststrafen für Vergewaltiger (die künftig zwingend ins Gefängnis müssen). Auch beschließt Türkis-Blau Verschärfungen bei Stalkern. Generell härter bestraft werden wiederholte Gewalttaten.

Kanzler Kurz spricht von einer „Kurskorrektur“, weil „kleine Wirtschaftsdelikte oft härter bestraft werden als Gewalttaten“. Der Gesetzesbeschluss mit den unten angeführten Änderungen ist für Herbst geplant, in Kraft tritt die türkis-blaue Reform 2020.

  • Vergewaltigung I
    Die Mindeststrafe bei Vergewaltigung wird durch die türkis-blaue Reform des Strafgesetzbuches (StGB) auf zwei Jahre erhöht. Das bisher vorherrschende Minimum an Gefängnisstrafe nach einer Vergewaltigung betrug lediglich ein Jahr.
  • Vergewaltigung II
    Bislang war es möglich, trotz Verurteilung wegen Vergewaltigung nicht im Gefängnis zu landen, auch 2018 kam es laut Regierung zu solchen Urteilen. Das geht nun nicht mehr: Zumindest ein Teil der Strafe ist künftig „unbedingt“, muss also im Gefängnis abgesessen werden.
  • Wiederholungstat
    Türkis-Blau beschließt mehr Härte bei Wiederholungstätern. Sprich: Wer innerhalb von zehn Jahren mehrmals wegen einer Gewalttat oder eines Sexualverbrechens verurteilt wird, muss mit stärker ansteigenden Strafdrohungen rechnen.
  • Tätigkeitsverbot
    Vergeht sich beispielsweise ein Erzieher, Lehrer oder generell eine Autoritätsperson an Kindern oder anderen wehrlosen Menschen, hat derjenige in Zukunft mit einem Berufsverbot zu rechnen – laut Türkis-Blau soll dieses ein Leben lang gelten.

Kronen Zeitung/krone.at, 10.02.2019 06:00

https://www.krone.at/1860394

Tags: §220b StGB – Strafrechtsreform – Pädo – Kinderschutz – Sexualstrafrecht – Gewalt – Strafverfahren – Staatssekretärin Mag. Karoline Edtstadler –