Karfreitag – Altkatholische u. Evangelisten hat man den Feiertag weggenommen!

Der Regierungssprecher Gernot Blümel von der „Österreichischen Volkspartei“ hat vor einiger Zeit dem österreichischen Volk versprochen hat:
„Es wird bei der neuen Karfreitagsregelung niemand etwas verlieren“
Diese Aussage stellte sich als eine Lüge heraus, weil sievon  der Regierung nicht eigehalten wurde!
Kurze Zeit später wurde den den Evangelisten u. Altkatholiken der Feiertag gestrichen, und das Versprechen  von der ÖVP – FPÖ Regierung, insbeondere des Regierungssprecher Gernot Blümel (ÖVP) stellte sich als unwahres Versprechen heraus.

Admin Familie & Familienrecht, am Karfreitag 19.April 2019

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Artikel:

Hunderte protestieren am Karfreitag

Erstmals war der Karfreitag kein offizieller Feiertag für evangelische und altkatholische Gläubige mehr. Hunderte protestierten in der Innenstadt. Der Theologe Paul Zulehner räumt einer Klage der Kirchen gute Chancen ein.

Im Anschluss an den Vormittagsgottesdienst versammelten sich Vertreter aus 30 evangelischen und altkatholischen Pfarrgemeinden vor der Lutherischen und Reformierten Stadtkirche in der Dorotheergasse. Sie wollen ihren gestrichenen Karfreitag-Feiertag zurück. Die Regelung sei ein grober Eingriff in die Religionsfreiheit, hieß es. Als Zeichen des Protests hatten viele eine Kreuz aus Heftpflastern an die Kleidung geklebt.

Ohne Karfreitag keine Auferstehung - APA/Neubauer

Ohne Karfreitag keine Auferstehung – APA/Neubauer

Ohne Karfreitag kein Ostern -
Ohne Karfreitag kein Ostern – APA/Neubauer

Kritik an der Bundesregierung

In Ansprachen erinnerten Vertreter der Kirchen an die Bedeutung des Karfreitags und übten Kritik an der Bundesregierung. „Die diskriminierende Haltung, die diese Regierung gegenüber Minderheiten in unserer Gesellschaft zeigt, macht es dringend notwendig, ein Zeichen zu setzen“, sagte Superintendentialkuratorin Petra Mandl.

Protest gegen Feiertag-Streichung
Protest gegen Feiertag-Streichung – ORF/Werner Trinker

Die Abschaffung des Feiertags und die Aussage von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), wonach 96 Prozent der Bevölkerung davon nicht betroffen seien, womit er die evangelische Kirche als „quasi vernachlässigbare Minderheit“ dargestellt habe, habe für Empörung in der Gemeinschaft gesorgt, bekräftigte Mandl.

Ein Kreuz aus Heftpflastern als Zeichen des Protests - ORF/Werner Trinker
Ein Kreuz aus Heftpflastern als Zeichen des Protests – ORF/Werner Trinker

Die Abschaffung des Feiertags und die Aussage von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), wonach 96 Prozent der Bevölkerung davon nicht betroffen seien, womit er die evangelische Kirche als „quasi vernachlässigbare Minderheit“ dargestellt habe, habe für Empörung in der Gemeinschaft gesorgt, bekräftigte Mandl.

Protest gegen Feiertag-Streichung

Mit Transparenten und Gesang protestierten in Wien Gläubige gegen die Streichung des Karfreitags als Feiertag.

Klage soll bis Mitte Mai eingebracht werden

Die neue Regelung erwecke den Eindruck, dass Religion und Glaube ins Private abgedrängt werden sollen, kritisierte der Wiener Superintendent der evangelischen Kirche, Matthias Geist, im Gespräch mit der APA. „Jede Minderheit sollte doch das Recht in einer offenen Gesellschaft zugestanden bekommen, dass wir unseren Glauben auch öffentlich leben und einen Feiertag in Anspruch nehmen können.“

Er appellierte an die Bundesregierung, die Regelung zu überdenken: „Meine Erwartung ist, dass der Karfreitag doch ein Feiertag für alle Österreicherinnen und Österreicher wird“, sagte Geist. Die evangelische Kirche hat bereits angekündigt, bis Mitte Mai eine Verfassungsklage auszuarbeiten.

„1.Mai nur Feiertag, wenn alle Arbeiter im Urlaub?“

Einer solchen Klage räumte der Theologe, Priester und Religionssoziologe Paul Zulehner im „Wien heute“-Gespräch gute Chancen ein: „Ich glaube schon. Wenn man diese Balance hält, zwischen dem individuellen Recht der einzelnen Person ‚Ich kann eine Religion frei ausüben‘ und einer Gemeinschaft, die ein Recht hat, sich gemeinschaftlich auch zu äußern in dieser Kultur, das muss abgewogen werden. Ich denke, das ist bisher in der Diskussion noch nicht passiert.“

Theologe Zulehner im Gespräch

Theologe, Priester und Religionssoziologe Paul Zulehner spricht über die Karfreitagsregelung.

Was bisher in keiner Stellungnahme eines Politiker zum Vorschein gekommen sei, was der Verfassungsgerichtshof im Fall einer Klage aber hoffentlich auch würdigen wird, sei, so Zulehner, dass Religionsfreiheit auch ein Recht der Gemeinschaften ist, also der katholischen Kirche als Ganzes. Wir gehen ja auch nicht her und feiern den Staatsfeiertag wenn sich alle frei nehmen oder wir machen den 1. Mai, wenn sich alle von der Arbeiterbewegung da einen Urlaubstag nehmen.“ Zulehner sieht ein Vorrecht der Gemeinschaft „vor allen Fragen, ob die einzelnen da auch richtig mitmachen“.

Schönborn will Karfreitag-Debatte sinnvoll nützen

Der römisch-katholische Kardinal Christoph Schönborn hat am Karfreitag appelliert, die Karfreitag-Debatte sinnvoll zu nützen. „Wenn die heftige Debatte um den Karfreitag auch ein Gutes hat, dann wohl dies, dass sie hoffentlich dazu beiträgt, über den tieferen Sinn des Karfreitags wieder stärker nachzudenken“, sagte Schönborn in einem Audiobeitrag auf der Website der katholischen Kirche in Österreich.

Aktionen auch in Bundesländern

Auch in anderen Bundesländern kam es am Karfreitag zu Protestaktionen: Die evangelischen Pfarrgemeinden in Bludenz, Feldkirch, Dornbirn und Bregenz etwa ließen um 15.00 Uhr die Kirchenglocken zu einem Mahnläuten erklingen. Die evangelische Pfarrgemeinde in Bregenz schaltete am Donnerstag sogar eine Todesanzeige in den „Vorarlberger Nachrichten“. „Wir gedenken des Todes von Jesus von Nazareth“, heißt es darin – mehr dazu in Evangelisches Mahnläuten am Karfreitag

Auch im Burgenland waren Solidaritäts- und Protestkundgebungen angekündigt. Bischof Michael Bünker bekräftigte seine Ablehnung der neuen Regelung – mehr dazu in Karfreitag: Protest und Solidarität. Auch in der Steiermark feierten viele Gläubige auf dem Grazer Färberplatz bei einer öffentlichen Veranstaltung – mehr dazu in Gläubige feierten auch ohne Feiertag.

Karfreitag nach Klage kein Feiertag mehr

Die neue Regelung zum Karfreitag ist heuer zum ersten Mal zur Anwendung gekommen. Die Regierung hat ja in Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) den freien Karfreitag für evangelische Christen, Methodisten und Altkatholiken gestrichen. Eingeführt wurde im Gegenzug ein „persönlicher Feiertag“. Der bedeutet, dass sich alle Arbeitnehmer einmal pro Jahr einen Urlaubstag auch gegen den Willen des Dienstgebers, allerdings aus ihrem eigenen Kontingent, nehmen können.

Links:

Karfreitag und die “Raffke-Mentalität“ der ÖVP u. FPÖ

Karfreitag, einer der höchsten Feiertage der Christen!

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Karfreitag Feiertag - “Raffke-Mentalität“ ÖVP u. FPÖ
Karfreitag Feiertag – “Raffke-Mentalität“ ÖVP u. FPÖ

Zitat:

Die “Raffke-Mentalität“ der ÖVP u. FPÖ

„Streichen des Karfreitag “ der ReGIERung!

Das raffen der Politiker in der Wirtschaft, zuerst der 12h Tag für das arbeitende Volk und jetzt „Streichen des Karfreitag “ als gesetzlicher Feiertag für Alle, zeigt die rücksichtslose GIER bestimmter Amtsträger in Österreich.

“Die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse, aber nicht für jedermanns Gier.“ – Mahatma Gandhi

Quelle: Justiz – Transparentes Anonymes Reporting, am 1-3-2019

Tags: Todsünde Gier – Karfreitag – Feiertag – ÖVP – FPÖ –  Mythos, Das Recht geht vom Volk aus ? – Gesellschaftspolitik – Gesetze Österreich – Mobbing – Gleichstellung – Wirtschaft

Kinderschutz – Jugendamt – Kompetenz OHNE einheitliches Bundesgesetz!

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Die Regierung schiebt die Verantwortung der „Kindesabnahmen OHNE Gerichtsbeschluss“ zur Gänze an die Bundesländer ab!

Der gute Ansatz, des ehemaligen Vizekanzler und Bundesminister für Finanzen Dr. Michael Spindelegger (ÖVP) mit dem KHJG2013, ein einheitliches Bundesgesetz zur Schaffung eines österreichweiten Kinderschutzes zu schaffen, ist mit der neuen Bundesregierung jetzt wieder passé.

Die oft nur durch eine Sozialarbeiterin festgestellte Kindeswohlgefährdung der Jugendwohfahrt und deren Kindesabnahme sollte nach dem KHJG2013 (Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013) mit einem „vier Augen Prinzip“ verbessert werden. Tatsächlich wurde es im KHJG 2013 Gesetz nur eine Soll-Bestimmung.
Weitere einheitliche Regelungen in späteren Bundesgesetzen wären möglich gewesen.
So hat auch der renomierte Verfassungsexperte Robert Funk damals von einer Möglichkeit für eine österreichweite Akteneinsicht beim Jugendamt für die leiblichen Eltern gesprochen.
Durch wehementen Blokaden der  MA11 Kinder- und Jugendanwaltschaft DSA Monika Pinterits wurden jedoch weitere einheitliche Regelungen in einem Bundesgesetz, sowie deren Kontrolle durch den Bund verhindert.

Große Mängel im Kinderschutz sind seit Jahrzehnten vorhanden,

wie fehlende Akteneinsicht, Kindesabnahmen erfolgen in ganz Österreich OHNE Gerichtsbeschluss, fehlende Transparenz des Gesundheitsaktes, und finazielle Aufschlüsselung der Kosten und Einsicht für Betroffene und deren Eltern, es sind seit Jahrzehnten keinerlei Rechnungshofberichte beim Jugendamt  oder Rechnungshofprüfungen der einzelnen Jugendwohlfahrten der Bundesländer bekannt, Verantwortung der Behörden werden an freie Träger, Vereine, NGOs abgewälzt, welche wenig bis gar nicht kontrolliert werden.

Video zur fehlenden Akteneinsicht, in Österreich deto.

Die Kompetenz zwischen den Ländern ist unklar und eine übergeordnete Koordination vom Bund nicht vorhanden!

Der Fall des „schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen mit Todesfolge“ des 17 Monate alten „Luca-Elias“ in Österreich sorgte damals für große Aufregung.
Die Nichtzuständigkeit der Jugendwohlfahrt Mödling (Verdacht des Missbrauch – Bilder KH Mödling) bzw. Verantwortung wurde an die Jugenwohlfahrt Tirol abgeschoben.

Diverse Bilder des Missbrauchs am Säugling Luca-Elias welchen im Krankenhaus Mödling aufgenommen worden sind, hatten beim Jugendamt Mödling keinerlei Konsequenzen, die Verantwortung wurde abgeschoben mit dem Hinweis, an das Spital bzw. Jugendamt Tirol.

Zitat wikipedia Fall Luca:

Am 12. November 2007 brachte die NGO Resistance for Peace eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien gegen die Jugendwohlfahrtsbehörden Mödling und Schwaz ein. Es gehe um eine „Mittäterschaft bei fahrlässiger Tötung“. Die Bilder sollen im Juli im Krankenhaus Mödling aufgenommen worden sein. Am Tag darauf sprach der Anwalt des Kindesvaters, Georg Zanger in einer schriftlichen Stellungnahmen von „offenbar systematischen Misshandlungen“.[6]

. . . Der Vater von Luca habe bei seinen Interventionen am Jugendamt in Innsbruck darauf hingewiesen, dass die Mutter schon früher gegenüber seinen älteren Kindern tätlich geworden sei. Der Kindesvater habe sich dem Strafverfahren gegen die 22-Jährige und deren Lebensgefährten in Korneuburg als Privatbeteiligter angeschlossen. Darüber hinaus hat er Anzeige gegen unbekannte Täter bei der Staatsanwaltschaft Wien eingereicht, so dass das Verhalten der Verantwortlichen der Jugendämter in Mödling und in Innsbruck sowie der mit der Angelegenheit befassten Psychologen auch einer strafrechtlichen Überprüfung unterzogen werden kann.
. . . Am 25. Mai 2009 wurden die Mutter und die Sozialarbeiterin in Innsbruck im erstinstanzlichen Urteil schuldig gesprochen. Beide Strafverteidiger legten das Rechtsmittel der Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe ein. Die Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Innsbruck fand am 8. Juli 2010 statt. Die Mitarbeiterin des Jugendamtes wurde freigesprochen. Die Strafe der Mutter, ein Jahr unbedingte Haft, wurde bestätigt.[12]

https://de.wikipedia.org/wiki/Fall_Luca

Admin Familie & Familienrecht, am 22. Dezember 2018

Artikel:

Kinder- und Jugendhilfe wird „verländert“. ÖVP, FPÖ und SPÖ sorgen für Verfassungsmehrheit.

 

Jugendamt
Jugendamt

Kinder- und Jugendhilfe

Bei der Kinder- und Jugendhilfe werden die Mindeststandards künftig nicht mehr in einem Bundesgesetz geregelt, sondern durch einen Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern, die diese 15a-Vereinbarung dann in ihre neun Landesgesetze einbauen müssen. Diese wurde am 23. November bei einem Treffen der Landeshauptleute mit Verfassungsminister Josef Moser (ÖVP) auf den Weg gebracht und galt der SPÖ als Voraussetzung für ihre Zustimmung zur „Verländerung“, die eine Verfassungsänderung und damit eine Zweidrittelmehrheit erfordert.

13.12.2018
weiterlesen –>

https://kurier.at/politik/inland/nationalrat-kompetenzen-zwischen-bund-und-laendern-werden-entflochten/400353472

Zitat:
In Kraft treten soll die Verfassungsnovelle grundsätzlich ab 2020.
Bezüglich der Kinder- und Jugendhilfe ist allerdings eine spezielle Regelung vorgesehen. Die entsprechenden Kompetenzen werden erst dann zur Gänze an die Länder übertragen, wenn eine Bund-Länder-Vereinbarung zu dieser Materie vorliegt und Rechtskraft erlangt hat. Damit soll sichergestellt werden, dass es weiterhin bundesweit einheitliche Qualitätsstandards gibt. Weitere Übergangsbestimmungen sollen außerdem gewährleisten, dass keine Gesetzeslücken entstehen. Um Missinterpretationen zu vermeiden, hat der Verfassungsausschuss auch einige so genannte Aussschussfeststellungen gefasst.

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20181210_OTS0137/parlament-top-im-nationalrat-am-13-dezember-2018

Michael Häupl (mit roter Krawatte) wurde von LH Hans Niessl und den anderen Bundesländern offiziell verabschiedet. Als Abschiedsgeschenk gab’s ein Laubner-Bild.Foto: LMShochgeladen von Christian Uchann

siehe auch
https://derstandard.at/2000092108198/Landeshauptleute-einigen-15a-Vereinbarung-zur-Jugendhilfe-auf-Schiene#

 

 

 

Ministerratsbeschluss Familienbonus Plus vom 10.1.2018

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Familienbonus Plus

Auf Basis des Ministerratsbeschlusses vom 10. Jänner 2018 haben wir erste Fragen und Antworten zum Thema für Sie zusammen gestellt

Inhaltsverzeichnis:
Was ist der Familienbonus Plus?

Wer ist vom Familienbonus Plus betroffen? Wer hat Anspruch auf den Familienbonus Plus?

Mein Kind ist schon über 18 Jahre alt – falle ich dann um den Familienbonus um?

Was muss man tun, um den Familienbonus Plus zu erhalten?

Kann ich zwischen der Möglichkeit der Auszahlung per Lohnverrechnung und der Auszahlung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung wählen?

Wie funktioniert die Regelung…
…bei Ehepaaren? Gibt es eine Art „splitting“?

…bei geschiedenen Eltern? Wer macht den Bonus wie geltend?

Haben Alleinerziehende, die auf Grund ihres geringen Einkommens keine Steuern zahlen, ebenfalls Anspruch auf den Familienbonus?

Haben Alleinverdienende, die auf Grund ihres geringen Einkommens keine Steuern zahlen, ebenfalls Anspruch auf den Familienbonus?

Was passiert mit den bisherigen Regelungen wie dem Kinderfreibetrag und der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten?

Was ist der Familienbonus Plus?

Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag in der Höhe von 1.500 Euro pro Kind und Jahr und bedeutet, dass sich die Steuerlast um bis zu 1.500 Euro pro Jahr reduziert. Insgesamt werden 700.000 Familien und 1,2 Mio. Kinder profitieren, die künftig von einer Steuerlast von bis zu 1,5 Milliarden Euro befreit werden. Diese Maßnahme soll mit 1.1.2019 in Kraft treten.

Wer ist vom Familienbonus Plus betroffen? Wer hat Anspruch auf den Familienbonus Plus?

Dieser steht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu, sofern Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und das Kind in Österreich lebt.

Mein Kind ist schon über 18 Jahre alt – falle ich dann um den Familienbonus um?

Für volljährige Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, soll Anspruch auf einen Familienbonus in der Höhe eines Absetzbetrages von 500 Euro bestehen.

Was muss man tun, um den Familienbonus Plus zu erhalten?

Der Familienbonus Plus kann entweder im Rahmen der Lohnverrechnung (ab 2019) oder mit der Arbeitnehmerveranlagung (ANV 2019 d.h. ab 2020) beantragt werden.

Kann ich zwischen der Möglichkeit der Auszahlung per Lohnverrechnung und der Auszahlung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung wählen?

Ja.

Wie funktioniert die Regelung…

…bei Ehepaaren? Gibt es eine Art „splitting“?

In einem Haushalt kann der Absetzbetrag wahlweise von einem (Ehe)Partnern in Anspruch genommen werden oder auf beide (Ehe)Partnern verteilt werden.

…bei geschiedenen Eltern? Wer macht den Bonus wie geltend?

Für getrennt lebende Eltern, die Unterhalt leisten, soll der Familienbonus (Plus) nach der gegenwärtigen Regelung des Kinderfreibetrages auf beide Eltern aufgeteilt werden, mit dem Ziel die Bedürfnisse des Kindes bestmöglich abzudecken.

Haben Alleinerziehende, die auf Grund ihres geringen Einkommens keine Steuern zahlen, ebenfalls Anspruch auf den Familienbonus?

Um auch geringverdienende Alleinerzieher, die keine Steuern bezahlen, adäquat zu berücksichtigen, soll für diese ein höherer Alleinerzieherabsetzbetrag umgesetzt werden.

Haben Alleinverdienende, die auf Grund ihres geringen Einkommens keine Steuern zahlen, ebenfalls Anspruch auf den Familienbonus?

Um auch geringverdienende Alleinverdiener, die keine Steuern bezahlen, adäquat zu berücksichtigen, soll für diese ein höherer Alleinverdienerabsetzbetrag umgesetzt werden.

Was passiert mit den bisherigen Regelungen wie dem Kinderfreibetrag und der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten?
Der derzeitige Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr sollen aus Gründen der Vereinfachung und Transparenz im Gegenzug entfallen.

Weitere Details zum Familienbonus und seiner genauen Ausgestaltung werden im Zuge des legistischen und parlamentarischen Prozesses definiert. Das Bundesministerium für Finanzen wird Sie unter http://www.bmf.gv.at auf dem Laufenden halten.

https://www.bmf.gv.at/top-themen/FamilienbonusPlus.html#heading_Was_ist_der_Familienbonus_Plus_

Ministerratsvortrag 3/20 vom 10. 1. 2018 zum Familienbonus Plus:

Ministerratsvortrag „Familienbonus Plus“ als pdf

Dr. Juliane Bogner-Strauß
Bundesministerin
Hartwig Löger
Bundesminister

GZ: BKA-510101/0003-V/1/2018 BMF-280806/0003-I/4/2018
ZUR VERÖFFENTLICHUNG BESTIMMT
3/20

Vortrag an den Ministerrat
Betreffend der Einführung eines Familienbonus Plus
In einer alternden Gesellschaft ist die Kindererziehung eine wichtige Leistung, die für die Gesellschaft erbracht wird.
Gerade jene Eltern, die neben der Erziehung ihrer Kinder gleichzeitig berufstätig sind, sollen bessere Anerkennung erfahren, auch indem es eine Änderung der österreichischen Familienpolitik gibt – weg von der Förderungslogik sowie weg von der Logik, dass bürokratische Nachweise erbracht werden müssen, hin zu mehr individuellem Freiraum und einer ehrlichen Steuerentlastung.
Dies soll insbesondere durch einen hohen Steuerabsetzbetrag für Kinder („Familienbonus Plus“) erreicht werden.
Ausgestaltung des Familienbonus Plus:

* Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag in Höhe von 1.500 Euro pro Kind und
Jahr (d.h. die Steuerlast wird um bis zu 1.500 Euro reduziert).

* Dieser steht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu, sofern Anspruch auf
Familienbeihilfe besteht und das Kind in Österreich lebt.

* Für volljährige Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, soll Anspruch auf einen
Familienbonus in der Höhe eines Absetzbetrages von 500 Euro bestehen.

* In einem Haushalt kann der Absetzbetrag wahlweise von einem (Ehe)Partner in
Anspruch genommen werden oder auf beide (Ehe)Partner verteilt werden.

* Für getrennt lebende Eltern, die Unterhalt leisten, soll der Familienbonus (Plus) nach
der gegenwärtigen Regelung des Kinderfreibetrages auf beide Eltern aufgeteilt
werden, mit dem Ziel die Bedürfnisse des Kindes bestmöglich abzudecken.

* Der Familienbonus (Plus) ist nicht negativsteuerfähig.

* Der derzeitige Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der
Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr sollen aus Gründen der
Vereinfachung und Transparenz zur Gänze entfallen.

* Um auch geringverdienende Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher, die keine
Einkommensteuern bezahlen, adäquat zu berücksichtigen, soll für diese ein höherer
Alleinerzieherabsetzbetrag sowie für geringverdienende Alleinverdienerinnen und
Alleinverdiener ein höherer Alleinverdienerabsetzbetrag umgesetzt werden.

* Die Maßnahme soll mit 01.01.2019 in Kraft treten.

Wir stellen daher den

Antrag,

der Bundesminister für Finanzen soll gemeinsam mit der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend eine entsprechende Gesetzesvorlage unter Einhaltung der oben genannten Ausgestaltung erstellen und der Bundesregierung vorlegen.
10. Jänner 2018
Dr. Juliane Bogner-Strauß
Hartwig Löger

Symbolbild

Familienbonus Plus - Ministerratsvorrat BM. Hartwig Löger BM. Dr. Juliane Bogner-Strauß
Familienbonus Plus – Ministerratsvortrag BM. Hartwig Löger BM. Dr. Juliane Bogner-Strauß

Tags: Trennungseltern – Unterhaltsabsetzbetrag 2018 – Kinderfreibetrag – Unterhaltszahler – Familien – Familienrecht 2018 – Parlament ÖVP FPÖ – GZ: BKA-510101/0003-V/1/2018

ÖVP-FPÖ: Verpflichtendes zweites Kindergartenjahr, die es brauchen!

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Regierungsverhandlungen – ÖVP-FPÖ: Einigung auf verpflichtendes zweites Kindergartenjahr

Weiteres Zwischenergebnis der Regierungsverhandlungen: Im Bereich der Elementarpädagogik sind sich Türkis-Blau bereits einig.
Die zweijährige Verpflichtung zum Besuch eines Kindergartens ist für jene vorgesehen, die es brauchen.

KOALITIONSVERHANDLUNGEN ZWISCHEN OeVP UND FPOe: KURZ / STRACHE
Der Bildungsrahmenplan soll in allen elementarpädagogischen Einrichtungen in Österreich angewendet werden. © APA/GEORG HOCHMUTH

Die Verhandler von ÖVP und FPÖ haben am Freitag bis etwa Mitternacht alle Zwischenergebnisse der 25 Fachgruppen gesichtet. Einige Gruppen sind so gut wie fertig, in manchen wurden nach wie vor eine Reihe von Dissenspunkten festgestellt, war danach aus ÖVP und FPÖ zu hören. An den offenen Themen werde nun weiter gearbeitet. Kommenden Dienstag findet die nächste Runde der Steuerungsgruppe statt.

Weitestgehend einig ist man sich im Bereich der Elementarpädagogik. Hier haben sich ÖVP und FPÖ unter anderem auf ein zweites verpflichtenden Kindergartenjahr geeinigt, hieß es aus Verhandlungskreisen. Ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr hatte schon die bisherige SPÖ-ÖVP-Regierung auf der Agenda, die konkrete Umsetzung scheiterte freilich an den üblichen koalitionsinternen Streitigkeiten sowie an der Frage der Finanzierung.

Neue 15a-Vereinbarung

Geht es nach ÖVP und FPÖ, dann soll eine neue Bund-Länder-Vereinbarung, eine sogenannte 15a-Vereinbarung, zu elementarpädagogischen Einrichtungen die Basis für die Einführung des zweien Kindergartenjahres legen. In einer der APA vorliegenden Punktation werden qualitätsvolle Elementarpädagogik, höhere Standards bei Bildung und Betreuung, Sicherstellung des flächendeckenden Ausbaus der Kinderbetreuungseinrichtungen, Qualität der Kinderbetreuung erhöhen (Sprache, Bildung, Werte) sowie verstärkte Kontrollen als Eckpunkte der Vorhaben in diesem Bereich genannt.

Die zweijährige Verpflichtung zum Besuch eines Kindergartens ist für jene vorgesehen, die es brauchen. Die Verpflichtung soll auf der Grundlage einer Sprachstandfeststellung erfolgen. Daneben wollen weitere für die Entwicklung eines Kindes relevante Faktoren berücksichtigt werden, heißt es im Text der Verhandler. Beim Besuch eines Kindergartens ist für Kinder, die schlecht Deutsch sprechen, eine verpflichtende Sprachförderung vorgesehen.

Teil der neuen einheitlichen Bund-Länder-Vereinbarung – die zwecks Entbürokratisierung und Vereinfachung die bisher bestehenden drei Vereinbarungen in diesem Bereich ersetzen soll – wird im Fall einer ÖVP-FPÖ-Koalition auch ein neuer Bildungsrahmenplan für den Kindergartenbereich. Im Verhandlungstext ist von einer kindgerechten Vorbereitung auf die weitere Bildungslaufbahn die Rede. Talente sollen gefördert, vorhandene Stärken gestärkt werden. Kernkompetenzen im Bereich Sprache sowie soziale Kompetenzen sollen im Rahmenplan genau definiert werden. Darüber hinaus soll auch ein verbindlicher Wertekanon vermittelt werden. Gemeint ist damit ein Bekenntnis zur Verfassungs-, Werte- und Gesellschaftsordnung.

Der Bildungsrahmenplan soll verbindlich in allen elementarpädagogischen Einrichtungen in Österreich angewendet werden. Die festgelegten Qualitätsstandard sollen laufend kontrolliert werden. Bei Missständen oder einer Missachtung der durch die Vereinbarung vorgegebenen Regeln soll es ein rasches Eingreifen durch die zuständigen Behörden und entsprechende Konsequenzen geben, so die Pläne der Koalitionsverhandler. Zugleich sollen auch höhere Standards für die Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals in elementarpädagogischen Einrichtungen definiert werden. Die Rede ist von differenzierten Anforderungen an pädagogisches Personal, Betreuungspersonal und Leitungspersonal.