Papamonat beschlossen OHNE Volkspartei!

Der Kündigungschutz für Väter im Papamonat ist jetzt fixiert!
Vermutlich werden es weniger wie 50% nutzen, da der Vater ja 1 Monat vom Arbeitgeber dienstfrei gestellt ist und kein Gehalt dieses 1 Monat bekommt, sondern lediglich 700,- Euro und die Volkspartei ehemalige Familienministerin Juliane Bogner-Strauß mit Sebastian Kurz dafür gesorgt hat, dass diese 700,- Euro am Ende des Familienbonus von der Gesamtsumme wieder abgezogen wird. Der finazielle Anreiz für junge Väter ist also nicht gegeben.
Dennoch ist es den anderen Parteien FPÖ, SPÖ, Liste Jetzt (Peter Pilz) zu verdanken, das mit 1.9.2019 ein Kündigungsschutz verankert ist.
DANKE!

Admin Familie & Familienrecht, am 7-7-2019

„Papamonat mit Kündigungsschutz“ neues österreichische Gesetz jetzt ohne ÖVP beschlossen.

Zitat: GROßARTIG und gleichzeitig UNFASSBAR.
#Papamonat beschlossen OHNE Volkspartei!
Ein ganzes Jahr hat die ÖVP mit Sebastian Kurz immer wieder „leere Versprechungen“ gemacht und nicht gehandelt.
Zuletzt hat ja der #ÖVP Wirtschaftskammer Präsident Harald Mahrer sich GEGEN das #Papamonat ausgesprochen, weil es angeblich zu teuer sei?
Jetzt ist der Papamonat mit den Stimmen SPÖ FPÖ und Liste Jetzt von Peter Pilz inkl. Kündigungsschutz beschlossen.

Europäisches Familienrecht – Kinder brauchen Vater und Mutter

Artikel:

Ab 1. September: Das bringt der neue Papamonat

Ab 1. September: Das bringt der neue Papamonat
© pixabay

Mit 2. Juli hat des Parlament die Einführung des Papamonats mit den Stimmen der FPÖ, SPÖ und Liste Jetzt mit 1. September 2019 beschlossen. Jeder junge Papa hat künftig das Recht auf einen Monat mit seinem Neugeborenen. Die Arbeiterkammer informiert in einer Aussendung, was Unternehmen wie Arbeitnehmer erwartet. 

Papamonat oder „Väterfrühkarenz“ nennt man die vierwöchige Auszeit, die Väter nach der Geburt ihrer Kinder beantragen können. In dieser Zeit sind Mütter im Mutterschutz. So können die Eltern den ersten Monat nach der Geburt gemeinsam mit ihrem Neugeborenen verbringen. Ein Papamonat ist von der Karenz unabhängig. So nennt man umgangssprachlich die vierwöchige berufliche Auszeit des Vaters innerhalb der ersten beiden Lebensmonate des Kindes. In dieser Zeit befindet sich die Mama im Mutterschutz und ist dementsprechend auch zu Hause.

Für wen gilt der Papamonat?

Bisher hatten im Wesentlichen nur Väter, die im öffentlichen Dienst beschäftigt waren oder deren Kollektivvertrag eine Regelung hatte, Anspruch auf einen Papamonat. Das wird sich nun ändern. Nun sollen alle Väter davon profitieren. Voraussetzungen: Es muss ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind bestehen und der Vater muss die Meldefristen an den Arbeitgeber einhalten. Eine Mindestbeschäftigungsdauer oder bestimmte Betriebsgröße ist nicht erforderlich.

Lauft das Entgelt weiter?

Nein. Während des Papamonats gibt es keine Gehaltsfortzahlung, es handelt sich also um eine unbezahlte Auszeit. Vom Staat gibt es 700 Euro Ausgleichszahlung, den sogenannten Familienzeitbonus. Geht der Vater später aber in Karenz, wird dieser Betrag vom Kinderbetreuungsgeld abgezogen.

Ab wann gilt der Papamonat?

Die Regelung tritt mit 1. September 2019 in Kraft und gilt für Geburten, deren errechneter Geburtstermin frühestens drei Monate nach dem Inkrafttreten liegt. Für errechnete Geburtstermine vor dem 1. Dezember 2019 gibt es eine Sonderregelung, bei der die Vorankündigungsfrist von drei Monaten unterschritten werden darf.

Wie lange kann der Papamonat genutzt werden?

Der Vater kann den Papamonat in der Dauer von einem Monat im Zeitraum vom Tag nach der Geburt bis zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter in Anspruch nehmen. Sonstige Dienstverhinderungsgründe z.B. aus Anlass der Geburt bleiben unberührt.

Wann muss der Papamonat gemeldet werden?

Spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin muss er angekündigt werden (Vorankündigungsfrist). Nach der Geburt muss der Vater den Arbeitgeber unverzüglich von der Geburt verständigen. Spätestens eine Woche nach der Geburt muss der tatsächliche Antrittszeitpunkt bekanntgeben werden.

Haben Väter einen Kündigungs- und Entlassungsschutz?

Ja. Er beginnt mit der Vorankündigung, allerdings frühestens vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin. Er endet vier Wochen nach dem Ende des Papamonats.

Wird der Papamonat für dienstabhängige Ansprüche angerechnet?

Ja. Der Monat muss für Ansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten berücksichtigt werden (sofern auch die Anrechnung der Karenzzeiten beschlossen wird)

Können auch gleichgeschlechtliche Paare den Papamonat nutzen?

Ja. Frauen, deren Partnerin durch medizinisch unterstützte Fortpflanzung ein Kind bekommt, können den Anspruch geltend machen.

Gesetzliche Anrechnung der Karenzzeiten für alle Ansprüche

Die Anrechnung von Zeiten einer Elternkarenz war bisher sehr beschränkt: Laut Gesetz wurde die erste Karenz im Arbeitsverhältnis angerechnet, allerdings nur mit zehn Monaten. Außerdem nur für die Bemessung der Kündigungsfrist, die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und das Urlaubsausmaß. Für andere von der Dienstzeit abhängige Ansprüche, wie z.B. Gehaltsvorrückungen im Gehaltssystem, wurden Zeiten einer Elternkarenz nur dann berücksichtigt, wenn der Kollektivvertrag eine entsprechende Anrechnung vorsah.

Was ist neu?

Für Geburten ab 1. August 2019 wird es nun wesentliche Änderungen geben: Zeiten der Elternkarenz werden für Ansprüche, die sich nach der Dienstzeit richten voll berücksichtigt. Die Vollanrechnung gilt zudem für jedes Kind.

Mehr zum Thema

05. Juli 2019

https://newsroom.sparkasse.at/2019/07/05/ab-1-september-das-bringt-der-neue-papamonat/76878?fbclid=IwAR3eN04k8adIbwn7Vnm7kDcYcV9jHiACvKBKTtIPydGOOtwTAPOLGD20Uxg
Tags: Obsorge – Väterkarenz – Vaterschaft –

Rechtsanspruch auf Papamonat wird kommen

Rechtsanspruch auf Papamonat wird kommen

FPÖ-Klubobmann Walter Rosenkranz bestätigt, dass die Verhandlungen weit fortgeschritten sind

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Foto: apa/hans klaus techt         Vater mit Sprösslingen – künftig soll es einen Rechtsanspruch auf den Papamonat geben

Ein Rechtsanspruch auf Papamonat werde kommen, sagt FPÖ-Klubobmann Walter Rosenkranz im ORF-Radio.

Man sei bei diesbezüglichen Verhandlungen mit der ÖVP im Finale, so Rosenkranz. Für einen Rechtsanspruch hat sich zuletzt auch die SPÖ ausgesprochen.

Aber auch die Koalitionsparteien hatten sich davor grundsätzlich gesprächsbereit erklärt. Auf Regierungsebene sei bereits ein Modell der Väterfrühkarenz in Ausarbeitung, die zuständigen Ministerinnen werden sicher eine gute Lösung finden, hatte Kira Grünberg (ÖVP) dieser Tage gesagt.

Allerdings müssten noch Details geklärt werden.

Auch Andrea Schartel (FPÖ) hatte erklärt, man erwarte im Nationalrat eine breite Zustimmung zum vorliegenden Anliegen und wies auf Aussagen von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hin.

2. März 2019, 09:39 16 POSTINGS (red, 2.3.2019) – 
derstandard.at/2000098852523/Rechtsanspruch-auf-Papamonat-kommt

Tags: Familie Familienrecht – Gesetze Österreich – Kindeswohl – Obsorge – 

Papamonat – Vaterschaftsurlaub in Europa

Väter zu Hause

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„Väter sollen einen Rechtsanspruch auf einen Papamonat erhalten“ – mit dieser Ankündigung lässt Sozialministerin Beate Hartinger-Klein aufhorchen. Die Wirtschaftskammer bezweifelt die Durchführbarkeit.
Die Karte zeigt die einzelnen Länder in Europa, hier gibt es dezeit schon einen Vaterschaftsurlaub direkt nach der Geburt. Der kurze Vaterschaftsurlaub ab der Geburt  ist in einzelnen Ländern unterschiedlich und beträgt zwischen 10 Tage und 90 Tage.

Eine EU-Richtline schlägt 10 Tage mit voller Bezahlung. Österreich hat derzeit 30 Tage mit nur 700,- Euro. Dieser Betrag von 700, Euro ist sehr für so ein reiches Land wie Österreich und liegt unter den 830,- Mindestsicherung, welche jeder nicht arbeitende Mensch in Österreich monatlich bekommt.
Für arbeitende Väter in Österreich ist dieser Betrag eine SCHANDE!
Der Vizekanzler Österreichs, FPÖ Heinz Christian Strache hatte im Jänner 2019 auch ein Papamonat und hatte vor einigen Tagen in einem Interview gesagt, er könne sich durchaus 1.000,- Euro vorstellen.

Eco, am 7-2-2019

Tags: Familienrecht Familie Karenz -Väterkarenz – ÖVP – europäisches F, amilienrecht – FPÖ – Geburt – Video – Gesetze Österreich – Gleichberechtigung Gleichstellung – Karenzgeld – Kinderbetreuungsgeld – Karenzgeld – Kindergeld-Konto – Karenzzeit – Kindeswohl – Obsorge –

Papamonat ist leicht finanzierbar für Unternehmen

Papa-Monat ist leicht finazierbar für Unternehmen, sagt IHS Direktor Martin Kocher.

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Pressestunde, am 10-2-2019
Tags: Unternehmen – Väterkarenz Familienrecht Familie – ÖVP – Volkspartei – Karenz – Video – Gesetze Österreich – Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindeswohl – Obsorge – Vaterschaft  – 

Warum Väter in Karenz gehen

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© KURIER/Franz Gruber

Immer mehr Männer wollen eine engere Beziehung zu ihren Kindern als es ihre Väter hatten.

Dass Männer in der Öffentlichkeit über die Liebe zu ihren Kindern sprechen, wäre vor Jahren noch undenkbar gewesen. Heute ist das anders: Fußballstars wie David Beckham äußern sich über ihren Nachwuchs genauso wie Firmenchefs, etwa Facebookgründer Mark Zuckerberg .

Dass diese Väter keine Ausnahme sind, bestätigt eine Umfrage unter 8.300 Männern in 22 Ländern – von Russland über Österreich bis Südafrika und Kolumbien reicht der Bogen. Demnach wollen zwei Drittel aller Männer eine Beziehung zu ihrem Nachwuchs; diese soll sich von der unterscheiden, die sie selbst zu ihren Eltern hatten.

Prioritäten setzen

Laut Studienautorin Pauline Keating von Viacom International setzen „Väter heute neue Prioritäten, um mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen zu können. Sie profitieren von ihrer neuen Rolle – durch emotionale Nähe und ein erfüllendes Lebensgefühl.“ Doch was Frauen bereits wissen, stellen jetzt auch viele Väter fest: Es ist oft schwierig, die Balance zwischen Job und Familie zu schaffen. „Besonders in Schweden, wo halbe-halbe in Job und Familie selbstverständlich ist, klagen viele, dass sie weder für Kinder noch für Beruf genug Zeit haben“, berichtet Keating.

Fast 20 Prozent Karenzväter in Österreich

In Österreich sind Väter, die in Karenz gehen, zwar keine Exoten mehr – mit knapp 20 Prozent aber noch eine Minderheit. Allerdings bleiben nur zehn Prozent ganze sechs Monate beim Kind.

Einer, der sich bewusst dafür entschieden hat, sich ein halbes Jahr Auszeit zu nehmen, ist Peter Bukal. Der Arzt hat sich seit der Geburt seiner Tochter alle Aufgaben mit seiner Frau geteilt. „Egal ob Wickeln, Fläschchen geben oder Spazieren gehen – für mich ist das alles selbstverständlich.“ Auch für die Tochter ist es kein Unterschied, ob jetzt Mama oder Papa ihr beim Anziehen helfen.

Mit dem Papa toben

Wirklich? „Nicht ganz“, schmunzelt der 36-Jährige: „Ich bin wohl der Elternteil, der eher das Motorische mit ihr trainiert. Mit der Mama will sie Bücher lesen. Ich glaube aber, dass es weniger mit dem Geschlecht zu tun hat, sondern mit unserem Charakter und unseren Neigungen.“

Peter Bukal und seine Frau haben sich die Karenz geteilt. Er blieb sechs Monate bei seinem Kind: „Ich habe einen Riesenspaß und eine Freude mit ihr. Ich genieße es täglich, mit ihr etwas zu unternehmen.“ Mittlerweile arbeitet seine Frau Vollzeit, er hat Stunden reduziert.

Ob es ein Vorteil ist, wenn Vater und Mutter zu Hause sind? „Ich denke schon, dass es für die Kinder und die Gesellschaft gut ist, wenn Väter in Karenz gehen. Obwohl die Kinder selbst sehr flexibel sind und sich auch damit arrangieren, wenn nur die Mutter zu Hause ist. Für die Familienharmonie ist es auf jeden Fall besser, wenn sich Eltern die Aufgaben teilen.“

Respekt vor der Aufgabe

Richtiggehend Respekt vor seiner Aufgabe, bei den Kindern zu Hause zu sein, hatte Roman Fraller – er muss in seiner Karenzzeit nämlich gleich Zwillinge versorgen. Heute ist der 39-Jährige froh, dass er sich zu dem Schritt entschlossen hat: „Sowohl die schönen als auch die anstrengenden Erfahrungen kann man nur selbst machen. Jetzt bin ich in die Vaterrolle richtig reingekippt und glücklich damit.“

Und das obwohl er zuvor nicht unbedingt einen Draht zu Kindern hatte. „Man verändert sein Wesen durch die Kinder – es ist einfach schön, Vater zu sein.“ Er ist da nicht alleine: „Am Spielplatz sehe ich immer mehr Väter, die sich um ihren Nachwuchs kümmern.“ Fraller selbst stammt aus dem Burgenland: „Mein Vater war Pendler und deshalb wenig präsent.“ Ihm selbst fehlt die Arbeit derzeit nicht: „Das kann sich aber ändern, wenn ich ein Jahr bei meinen zwei Kindern zu Hause verbracht haben werde.“

Eine Erfahrung, die auch andere Männer machen möchten: Drei Viertel der kinderlosen Männer geben an, dass sie eines Tages Kinder haben wollen. Als größtes Hindernis sehen viele, „dass die Arbeitswelt noch nicht familienfreundlich genug ist“, sagt Pauline Keating.

 

UTEBRÜHL, ( kurier.at ) Erstellt am 05.03.2018
https://kurier.at/leben/beziehung-warum-vaeter-in-karenz-gehen/312.750.807

Elterngeld und Elterngeld-Plus

  1. Wie lange kann ich Elterngeld beziehen?
  2. Wie viel Elterngeld bekomme ich?
  3. Wo und wann muss ich das Elterngeld beantragen?
  4. Was ist das Elterngeld-Plus?
Wie lange gibt es Elterngeld? Wie viel Elterngeld wird gezahlt? Und was ist eigentlich Elterngeld-Plus? Auf all diese Fragen gibt es hier die Antwort.Das Elterngeld ist dafür gedacht, Müttern und Vätern, die nach der Geburt ihres Kindes zu Hause bleiben beziehungsweise ihre Arbeitszeit reduzieren, finanziell auszuhelfen. Es soll, zumindest bis zu einem gewissen Prozentsatz, das fehlende Gehalt ausgleichen. 

Wie lange kann ich Elterngeld beziehen?

Zusammen steht beiden Eltern das Elterngeld für insgesamt 14 Monate zu. Dabei können diese 14 Monate aufgeteilt werden. Die Mindestdauer der Elternzeit für ein Elternteil ist 2 Monate. 12 Monate sind das Maximum. Die Kombination, dass beispielsweise der Vater einen Monat in Elternzeit geht und die Mutter 13 Monate, ist also nicht möglich.

Für Alleinerziehende gibt es eine andere Regelung. Übernimmt ein Elternteil nach der Geburt ganz allein die Betreuung des Kindes, kann die Mutter oder der Vater die Leistungen für 14 Monate in Anspruch nehmen.

 

Wie viel Elterngeld bekomme ich?

Die Höhe des Elterngeldes ist abhängig vom Nettoeinkommen der Elternteile. Dabei wird von dem Betrag ausgegangen, der dem betreuenden Elternteil vor der Geburt des Kindes zur Verfügung stand. Eltern, denen ein hohes Einkommen zur Verfügung steht, erhalten 65 Prozent ihres Gehalts. Mütter und Väter mit einem niedrigeren Einkommen können bis zu 100 Prozent ihres Gehalts während der Elternzeit erhalten. Gedeckelt wird das Elterngeld bei 1.800 Euro pro Monat. Das Minimum sind 300 Euro monatlich.

Bei Familien, die bereits mehrere Kinder haben, wird das Elterngeld um 10 Prozent, mindestens aber um 75 Euro pro Monat, erhöht. Auch bei Mehrlingsgeburten wird das Elterngeld angehoben. Für jedes weitere Kind erhöht sich das Elterngeld um 300 Euro.

Hier kannst du dein Elterngeld berechnen lassen.

 

Wo und wann muss ich das Elterngeld beantragen?

Elterngeld kann erst nach der Geburt des Kindes beantragt werden. Zuständig ist dafür die jeweilige Elterngeldstelle. Zusammen mit der Geburtsurkunde erhalten Eltern nach der Geburt des Kindes auch eine Bescheinigung, die extra für die Vorlage bei der Elterngeldstelle gedacht ist.

Elterngeld muss innerhalb der ersten 14 Monate nach der Geburt des Kindes beantragt werden. Im Fall einer Adoption ist für diese Frist nicht der Zeitpunkt der Geburt, sondern der Eintritt des Kindes in den Haushalt/die Familie entscheidend.

 

Was ist das Elterngeld-Plus?

Nutzen Eltern das Elterngeld-Plus können sie das Elterngeld länger, bis zu insgesamt 28 Monate, in Anspruch nehmen. Es ist für Mütter und Väter gedacht, die bereits wieder in Teilzeit arbeiten. Das Elterngeld wird dann über den doppelten Zeitraum hinweg gezahlt, da der Normalsatz halbiert wird. Ein Beispiel: Eine Mutter würde für insgesamt 12 Monate Elternzeit jeden Monat 800 Euro erhalten. Wenn sie nun aber in Teilzeit arbeitet und das Elterngeld-PLus in Anspruch nimmt, würde sie für insgesamt 24 Monate jeweils 400 Euro monatlich gezahlt bekommen.

Das Elterngeld-Plus kann übrigens um weitere vier Monate verlängert werden, wenn beide Elternteil berufstätig sind, zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten und sich die Betreuung des Kindes teilen. Infos zum Elterngeld-Plus zeigen wir dir auch oben im Video.

Tina Zimmermann,

https://www.wunderweib.de/elterngeld-und-elterngeldplus-die-wichtigsten-infos-fuer-muetter-und-vaeter-102471.html
Tags: Deutschland – Geburt – Baby – Eltern – Karenz

Kindergeld verwirrt junge Eltern

Das neue Kindergeld verwirrt junge Eltern

Jungfamilien, die sich über das neue Kindergeld zu ungenau informieren, fallen um Geld um. Oft geht es sogar um Tausende Euro.

Total flexibel – so präsentiert sich das neue Kinderbetreuungsgeld. Es gilt für ab 1. März 2017 geborene Kinder. Die Bundesregierung wollte frischgebackenen Eltern mehr bieten als die früheren vier  Bezugsmodelle. Die neue Flexibilität sieht so aus: Mütter und Väter können auf den Tag genau bestimmen, wie lange sie Kindergeld beziehen wollen. Die Höhe variiert entsprechend der Bezugsdauer. Je weniger Tage man beantragt, desto höher ist das Taggeld. Bleibt man länger beim Baby zuhause, sinkt das Taggeld entsprechend. Die Mindestbezugsdauer beträgt 365 Tage (Tagsatz 33,88 Euro). Nimmt der zweite Elternteil zusätzlich mindestens 91 Tage Kinderbetreuungszeit, erhalten die Eltern 15.449 Euro. Die selbe Summe zahlt die Gebietskrankenkasse auch Paaren, die maximal 1063 Tage Kindergeld (Tagsatz 14,53 Euro) beziehen. Dabei muss der Vater mindestens 20 Prozent der Kinderzeit übernehmen.

39:61 Prozent – klappt nicht

Der Rahmen ist relativ klar, doch dazwischen ist für Jungfamilien manches schwer zu durchblicken. Es gilt viele Feinheiten und Fristen zu beachten. „Entscheidet man sich für die falsche Variante, drohen spürbare finanzielle Einbußen“, schildert Gerda Klingenbrunner, Leiterin des Sozialversicherungsreferates der AK Salzburg. Besonders genau müsse man aufpassen, wenn Mutter und Vater die Kinderzeit teilen. Den sogenannten Partnerschaftsbonus kann in Anspruch nehmen, wer die Kinderzeit partnerschaftlich aufteilt. Das heißt  zwischen 40:60 und 50:50 Prozent. „Wer nur auf 39:61 Prozent Aufteilung kommt, verliert die 1000 Euro Partnerschaftsbonus“, so Klingenbrunner über Fälle, die sie und ihr Team bearbeiten.

„Mein Einkommen ist eh zu niedrig“

Richtig ins Geld geht es beim weiter bestehenden einkommensabhängigen Kindergeld. „Viele Frauen mit niedrigeren  Einkommen glauben irrtümlich, dass sich dieses Modell für sie nicht auszahlt“, so Klingenbrunner. Tut es aber, und zwar schon ab 1300 Euro Nettoeinkommen.
Verdient der Vater mehr als die Mutter und entscheidet auch er sich für den Kindergeldbezug, kann diese Variante um bis zu 10.000 Euro (!) mehr bringen.

Gutverdiener beziehen bis zu 28.116 Euro

Gutverdiener können bis zu 2000 Euro Kindergeld im Monat bekommen. Bis zum 14. Lebensmonat des Kindes ergibt das maximal 28.116 Euro. Klingenbrunner: „Wir nehmen in der Beratung wahr, dass auch besser verdienende Menschen jetzt mehr zum zweiten Kind tendieren, da sie keine Angst mehr vor hohen Einkommenseinbußen während der Kinderbetreuungszeit haben müssen.“
Die Väter beteiligen sich stückchenweise immer mehr an der Kinderbetreuung. Bei den AK-Beratungsgesprächen, die sich im letzten Jahr mehr als verdoppelt haben und auf Wochen ausgebucht sind, kommen in acht von zehn Fällen die Väter mit. In Karenz geht aber erst ein Fünftel der jungen Papas.

0  Von Sabine Tschalyj

http://www.salzburger-fenster.at/2017/12/04/es-geht-um-tausende-euro/

Väterkarenz laut Familienbund kein Orchideenthema


Artikel:

Väterkarenz laut Familienbund kein Orchideenthema mehr

Karmasin sieht Österreich am Weg zum familienfreundlichsten Land Europas

 Väterkarenz ist kein Orchideenthema mehr, das erklärt Familienbund-Präsident Bernhard Baier mit Blick auf eine Studie zur Väterbeteiligung. Ministerin Sophie Karmasin (ÖVP) sieht Österreich auf dem Weg zum familienfreundlichsten Land Europas und verwies in einem Hintergrundgespräch darauf, dass es für die neue „Familienzeit“ bereits über 2.000 Anträge gibt.

Der Familienbund zog für die Untersuchung über 1.700 Fragebögen von Männern ab 18 Jahren heran. Durchgeführt wurde die Befragung von Oktober 2016 bis März dieses Jahres, um ein Stimmungsbild zu bekommen, so Baier. Wenn sich Väter an der Betreuung ihrer Kinder beteiligen, sei dies positiv für die Entwicklung des Kindes sowie für die Gesamtsituation in der Familie, stellte er fest.

83 Prozent der Befragten gaben demnach an, dass es wichtig sei, sich Zeit für sein Kind zu nehmen. Für insgesamt rund 70 Prozent ist es sehr bzw. eher wichtig, den Beruf in der Zeit nach der Geburt des Kindes zurückzustellen. Etwa jeder zweite Befragte gab auch an, einen Vater zu kennen, der in Karenz war. 53 Prozent sagten weiters, dass es in ihren Unternehmen Modelle gibt, die Väterkarenz unterstützen („Trifft zu“ und „Trifft eher zu“).

„Die Väterbeteiligung schreitet klar voran. Immer mehr Männer sind dafür bereit, auch berufliche Einschränkungen in Kauf zu nehmen“, erklärte Baier. Dies treffe umso mehr zu, je jünger die Befragten sind. „Väterbeteiligung ist kein Orchideenthema mehr, sondern ist gesellschaftliche Realität geworden.“ Auch in den Unternehmen steige die Akzeptanz für Väterbeteiligung, das zeige sich an der steigenden Unterstützung in den Firmen. Jetzt müsse der Weg konsequent fortgesetzt werden, so der Präsident des Familienbundes: „Das wird die Aufgabe in der nächsten Legislaturperiode sein.“

Väterbeteiligung sei deshalb ein so zentrales Thema, da es ein wichtiger Baustein auf dem Weg zum familienfreundlichsten Land Europas sei, erklärte Karmasin. Aktuell liege der Väteranteil beim Kindergeldbezug bei 19 Prozent: „Das ist schon eine Steigerung, aber nicht so, wie wir uns das vorstellen.“ Väterbeteiligung stärke die Partnerschaftlichkeit in der Familie, Frauen hätten dadurch auch die Möglichkeit, früher in den Beruf wieder einzusteigen. Bereits umgesetzt sei das neue Kindergeldkonto mit der „Familienzeit“ – dies ist der Papa-Monat – und dem Partnerschaftsbonus. „Die Familienzeit läuft wirklich gut“, zeigte sich die Ministerin erfreut. Hierfür gebe es bereits über 2.000 Anträge

Donnerstag, 7. September 2017 von APA

https://www.news.at/a/vaeterkarenz-laut-familienbund-kein-orchideenthema-mehr-8295502
Tags: Vater – Väter – Familienministerin Sophie Karmasin – Familienrecht – Karenz – Erziehung – Gesetze Österreich – Vaterschaft

„Jetzt gehen die auch noch in Karenz“ – Kein Kündigungsschutz für Papamonat!

Männer artikulieren, wie wichtig ihnen Familienzeit ist. Noch sind es aber Einzelkämpfer, die diese Haltung auch

von der Arbeitswelt einfordern und zu Hause leben. Ein Symposium stellte „Väter und Arbeit“ ins Zentrum.

Innsbruck – Wer in Skandinavien als Vater nicht in Karenz
geht und sich an der Familienarbeit beteiligt, dem bleibt
so manche höhere Position verwehrt. Wie wichtig die Zeit
mit Frau und Kindern ist, artikulieren auch hierzulande
viele berufstätige Männer, „aber Wunsch und Wirklich-
keit klaffen auseinander“, sagte Johannes Huber kürzlich
beim Symposium „Väter und Arbeit“. Er ist wissenschaftli-
cher Mitarbeiter am Institut für psychosoziale Interventi-
on und Kommunikation der Universität Innsbruck.
„Nur drei Prozent der Tiroler Väter beziehen Kinderbetreu-
ungsgeld und der Papamonat wird in Anspruch genommen,
wenn das Haushaltsbudget passt.“ Diese Tiroler „Väter
und Arbeit“-Realität verpackte Elisabeth Stögerer-Schwarz
in ihre Grußworte. Sie ist die Leiterin des Bereiches Frauen
und Gleichstellung in der Abteilung Gesellschaft und Arbeit
beim Land Tirol.
Seit diesem Jahr haben Väter Anspruch auf einen so ge-
nannten Papamonat. Diese Berufspause kann innerhalb
von 91 Tagen nach der Geburt in einem Ausmaß zwischen 28
und 31 Tagen in Anspruch genommen werden. Der finanzi-
elle Ausgleich für Väter beträgt ca. 700 Euro, sie bleiben kran-
ken- und pensionsversichert. Kündigungsschutz gibt es kei-
nen. Die Väterkarenz empfinden viele Arbeitgeber aber als
große Belastung: „Jetzt gehen die auch noch in die Karenz“
heißt es dann. Im Unterland erkämpft sich
gerade ein berufstätiger Vater seinen Wunsch und sein Recht
auf Kinderbetreuungszeit. Er arbeitet im Pflegebereich und
hat einen befristeten Vertrag. Den Rechtsanspruch auf Ka-
renzzeit konnte der Arbeitgeber nicht verhindern, dafür
bekam der Vater postwendend die Mitteilung, dass er nach
Ablauf der Befristung seinen Job los sei. Ein Fall für die
Arbeiterkammer (AK). „Bei dem Thema haben wir
dann das Ziel erreicht, . . .
 weiterlesen –> Hier der pdf-Artikel in der Tiroler Tageszeitung zum runterladen.
http://www.vaeter-aktiv.it

 

Tags: Johannes Huber Universität Innsbruck – Väter aktiv – Kinderbetreuungsgeld -Karenzzeit – Familienrecht – Familie – Gesetze Österreich mangelhaft – Familienministerin Sophie Karmasin – Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindeswohl – leaks family law austria  – elterliche Sorge – Vaterschaft

FARCE – Papamonat ohne Rechtsanspruch – Väterkarenz in Österreich

Männer, welche die ersten drei Monate nach der Geburt ihres Babys daheim bleiben, bekommen dafür 700 Euro.
Nimmt der Kindsvater später auch echte Karenz, dann werden ihm die 700 Euro vom Kinderbetreuungsgeld wieder abgezogen.
siehe
https://familiefamilienrecht.wordpress.com/2017/04/09/vaeter-abzocke-papamonat-in-oesterreich/

Admin Familie Familienrecht, am 24.Juni 2017

Artikel:

Väterkarenz „Eine längere Karenz kommt eher selten vor“

Die AK-Expertin Birgit Klöckl spricht über Väter, die gerne länger beim Kind bleiben wollen – und die Angst vorm Jobverlust.

Laut Birgit Klöckl, Referentin in der Arbeiterkammer Steiermark, sind zwei- oder dreimonatige Väterkarenzen durchaus üblich. Dass Väter längere Zeit zuhause beim Kind bleiben, komme beispielsweise dann vor, wenn die Mutter selbständig tätig ist und es beruflich vereinbar sei. „Ich habe auch Väter in der Beratung, die ein halbes Jahr oder ein Jahr in Karenz gehen, das ist aber eher selten der Fall“, erzählt die Juristin aus der Praxis. „Oft kommen Vater und Mutter gemeinsam zu einer ersten Beratung und ist die Bereitschaft der Väter hoch, eine Karenz in Anspruch zu nehmen, vor allem beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld. Die Frage ist manchmal jedoch, wird es gerne im Betrieb gesehen oder nicht. Unlängst kam ein Vater zur Beratung, der zwar gerne in Karenz gehen würde, diese jedoch tatsächlich nicht antreten wird, aus Angst danach seinen Arbeitsplatz zu verlieren“, schildert die AK-Expertin.

Links zum Thema:
Familienministerium
Arbeiterkammer

Die Männer kämen dabei aus allen Branchen und aus allen Bildungsbereichen: „Es sind Arbeiter genauso dabei wie Angestellte oder Führungskräfte. Die Bereitschaft in den Betrieben ist immer auch abhängig von den Vorgesetzten“, sagt Klöckl. Kommt es auch zu Kündigungen von Vätern nach längeren Karenzen? „Während der Karenz oder einer Elternteilzeit besteht ein Kündigungsschutz. In Einzelfällen kommt es jedoch vor, dass schon bei Meldung einer Karenz der Dienstgeber eine Kündigung ausgesprochen hat und wir eine Klage bei Gericht auf aufrechtes Dienstverhältnis eingebracht haben. Wird aufgrund einer Väterkarenz ein Dienstverhältnis beendet, besteht auch Anspruch auf Schadenersatz nach dem Gleichbehandlungsgesetz wegen Diskriminierung. Hier hängt ein positiver Verfahrensausgang jedoch von der Beweisbarkeit ab.“

Papamonat
Beim Papamonat („Familienzeit“) gibt es keinen grundsätzlichen Rechtsanspruch, es ist also eine Vereinbarung mit dem jeweiligen Arbeitgeber zu treffen. Im öffentlichen Dienst ist etwa der Sonderurlaub nach dem Beamten-Dienstrechtsgesetz maßgeblich, auch öffentlich Bedienstete in einigen Bundesländern haben die Möglichkeit eines Papamonats. In der Privatwirtschaft bestehen vor allem in größeren Betrieben Betriebsvereinbarungen, in denen der Papamonat geregelt ist.

Mit 1. März 2017 trat das Familienzeitbonus-Gesetz in Kraft, das erwerbstätigen Vätern unmittelbar nach der Geburt des Kindes eine finanzielle Unterstützung gewährt. Der Neo-Papa kann dann – im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber – für ein Monat zuhause beim Baby bleiben.

Der Bonus muss binnen 91 Tagen ab dem Tag der Geburt des Kindes bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Anspruch auf Familienbeihilfe, gemeinsamer Haushalt mit dem Kind und der Mutter, Inanspruchnahme der Familienzeit im Unternehmen sowie zuvor mindestens ein halbes Jahr ununterbrochene Erwerbstätigkeit. Täglich sind 22,60 Euro vorgesehen, das macht rund 700 Euro in diesem Monat. Wichtig ist: Familienzeitbonus und Kinderbetreuungsgeld können nicht gleichzeitig bezogen werden, der Familienzeitbonus wird auf das Kinderbetreuungsgeld angerechnet. Laut dem Familienministerium bezogen im Mai 174 Jungväter einen Familienzeitbonus.

Von Stefan Tauscher | 06.50 Uhr, 11. Juni 2017
http://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/5231910/Vaeterkarenz_Eine-laengere-Karenz-kommt-eher-selten-vor
Tags: Gesetze Österreich – Gleichberechtigung Gleichstellung – leaks family law austria –