Pädophile bekommen Tätigkeitsverbot mit Kindern! – Kinderschutz

Kinderschutz ist wichtig! Danke an Karoline Edtstadler und dem Team „taskforce“ für ihre bisherige sehr gute Arbeit, sowie ÖVP FPÖ Regierung, welche als Gesetzgeber diese Verbesserung im Strafrecht praktisch ermöglichen!

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1.) Auch die Administration von „FamilieFamilienrecht.wordpress.com“ hat diese wichtige Gesetzesänderung schon seit längerer Zeit gefordert. Siehe Artikel über §220b StGB Abs1. u. 2–> https://wp.me/p4RGV9-2Mb

2.) Diesbezüglich hat es auch schon vor einiger Zeit einen Entschließungsantrag im Parlament gegeben. (FPÖ Antrag Gernot Darmann) –> http://wp.me/p4RGV9-1bh

3.) In der Schweiz und anderen Ländern ist ein solches Berufsverbot mit Kindern für Pädo´s schon seit längerer Zeit in Kraft, hier wurde dies in einer Volksabstimmung vom 18. Mai 2014 durchgesetzt, siehe –> http://wp.me/p4RGV9-1im

4.) Bis jetzt war ein Berufsverbot mit Kindern, bei der zweiten rechtskräftigen Verurteilung eines Pädo möglich. Möglich nur deshalb, weil der jeweils zuständige  Richter, dieses „Tätigkeitsverbot“ bei der zweiten rechtskräftigen Verurteilung, als Wiederholungstäter (Kinderschänder), anordnen konnte, aber dies nicht zwingend vorgesehen war. Leider haben viele Richter auch hier drauf vergessen.

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 10-2-2019

Artikel:

„Kurskorrektur“

Reform kommt: Härtere Strafen für Sextäter

Ein Jahr lang hat die Regierung an der schon im Wahlkampf angekündigten Strafrechtsreform gewerkt – nun stehen erste Ergebnisse fest: Am Mittwoch werden ÖVP und FPÖ im Ministerrat unter anderem höhere Strafen für Vergewaltiger und Wiederholungstäter beschließen. Bundeskanzler Sebsatian Kurz nennt dies eine „Kurskorrektur“.

Höhere Strafen für Gewalttäter, mehr Milde bei Wirtschaftsdelikten: Das war bereits das Motto einer Reform des Strafrechts aus dem Jahr 2016, damals auf den Weg gebracht vom schwarzen Justizminister der Regierung SPÖ/ÖVP. Doch der türkisen Volkspartei unter Sebastian Kurz, das hat er schon im Wahlkampf 2017 erstmals klargemacht, ging dies nicht weit genug.

Also wurde das populäre Anliegen – härtere Strafen nach Gewalttaten – trotz Kritik einiger Richter erneut ins Regierungsprogramm geschrieben. Eine Taskforce rund um Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) wurde vor einem Jahr beauftragt, mit Experten Verschärfungen auszuarbeiten – härtere Strafen soll es vor allem geben, wenn Frauen und Kinder betroffen sind. Und nun, so meldet die Regierung, ist die Gruppe fertig.

Am Mittwoch soll nun die Strafrechtsreform mit rund 50 Maßnahmen im Ministerrat paktiert werden. Darin enthalten sind höhere Mindeststrafen für Vergewaltiger (die künftig zwingend ins Gefängnis müssen). Auch beschließt Türkis-Blau Verschärfungen bei Stalkern. Generell härter bestraft werden wiederholte Gewalttaten.

Kanzler Kurz spricht von einer „Kurskorrektur“, weil „kleine Wirtschaftsdelikte oft härter bestraft werden als Gewalttaten“. Der Gesetzesbeschluss mit den unten angeführten Änderungen ist für Herbst geplant, in Kraft tritt die türkis-blaue Reform 2020.

  • Vergewaltigung I
    Die Mindeststrafe bei Vergewaltigung wird durch die türkis-blaue Reform des Strafgesetzbuches (StGB) auf zwei Jahre erhöht. Das bisher vorherrschende Minimum an Gefängnisstrafe nach einer Vergewaltigung betrug lediglich ein Jahr.
  • Vergewaltigung II
    Bislang war es möglich, trotz Verurteilung wegen Vergewaltigung nicht im Gefängnis zu landen, auch 2018 kam es laut Regierung zu solchen Urteilen. Das geht nun nicht mehr: Zumindest ein Teil der Strafe ist künftig „unbedingt“, muss also im Gefängnis abgesessen werden.
  • Wiederholungstat
    Türkis-Blau beschließt mehr Härte bei Wiederholungstätern. Sprich: Wer innerhalb von zehn Jahren mehrmals wegen einer Gewalttat oder eines Sexualverbrechens verurteilt wird, muss mit stärker ansteigenden Strafdrohungen rechnen.
  • Tätigkeitsverbot
    Vergeht sich beispielsweise ein Erzieher, Lehrer oder generell eine Autoritätsperson an Kindern oder anderen wehrlosen Menschen, hat derjenige in Zukunft mit einem Berufsverbot zu rechnen – laut Türkis-Blau soll dieses ein Leben lang gelten.

Kronen Zeitung/krone.at, 10.02.2019 06:00

https://www.krone.at/1860394

Tags: §220b StGB – Strafrechtsreform – Pädo – Kinderschutz – Sexualstrafrecht – Gewalt – Strafverfahren – Staatssekretärin Mag. Karoline Edtstadler –

Familienbonus ab 2019 auch für getrennt lebende Eltern

Die österreichische Regierung, insbesondere Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Heinz Christian Strache (FPÖ)
haben ihr Versprechen von Fairness und Gerechtigkeit umgesetzt und eingehalten!
Admin Familie & Familienrecht, am, 4-9-2018:

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HC Strache und Sebastian Kurz! FPÖ und ÖVP

Bild Pressekonferenz mit HC Strache und Sebastian Kurz! FPÖ und ÖVP haben sich heute auf ein gemeinsames Regierungsprogramm für die nächsten fünf Jahre geeinigt.ARTIKEL:

9. Wie wird der Familienbonus Plus bei getrennt lebenden Eltern aufgeteilt?

Der Familienbonus Plus steht auch für Kinder von getrennt lebenden Eltern zu. In diesem Fall können ihn die/der Familienbeihilfeberechtigte und die Person, die für das Kind Unterhalt zahlt, in Anspruch nehmen. Auch hier kann er aufgeteilt werden.

Das heißt, eine der beiden Personen kann entweder den vollen Familienbonus in Höhe von 1.500 Euro (bzw. 500 Euro) für das jeweilige Kind beziehen oder der Betrag wird statt dessen zwischen Familienbeihilfenbezieher und Unterhaltszahler aufgeteilt (750/750 bzw. 250/250).

Da der Familienbonus Plus für jedes Kind insgesamt nur einmal zur Gänze berücksichtigt werden kann, komm es zu einer Aufteilung 750/750 (bzw. 250/250), wenn er von beiden Teilen in einem insgesamt zu hohen Ausmaß beansprucht wird.

10. Was passiert, wenn bei getrennt lebenden Eltern der unterhaltsverpflichtete Partner keinen Unterhalt zahlt? Steht diesem trotzdem der Familienbonus Plus zu?

Ein Unterhaltsverpflichteter kann der Familienbonus Plus nur für die Anzahl der Monate beanspruchen, für die er den Unterhalt voll zahlt und ihm eine Unterhaltsabsetzbetrag zusteht. Wird der Unterhalt während des Jahres zu Gänze bezahlt, steht auch der Familienbonus Plus zu Gänze zu.

Wird der Unterhalt während des Jahres aber nicht zu Gänze bezahlt, steht er dem Unterhaltszahler nur in vermindertem Ausmaß zu.

Wird gar kein Unterhalt bezahlt, steht dem Unterhaltszahler auch kein Familienbonus Plus zu. Der andere Partner kann in diesem Fall den vollen Bonus in Höhe von 1.500 Euro (bzw. 500 Euro) beanspruchen.

WEITERE Fragen und Antworten zum „Familienbonus Plus“
Auf Basis der Regierungsvorlage zum Jahressteuergesetz 2018 vom 13. Juni 2018 haben wir für Sie aktuelle Informationen zusammen gestellt

weiterlesen – Bundesministerium für Finanzen –>
https://www.bmf.gv.at/aktuelles/familienbonus-plus-faq.html#heading_5__Wie_kann_man_den_Familienbonus_Plus_in_Anspruch_nehmen_

Tags: Gesetze Österreich – Steuergesetz – Scheidung – Trennung – 2019 Steuerrecht – Unterhaltsabsetzbetrag – Vater – Väter – soziale Gerechtigkeit

Frauenvolksbegehren braucht wirklich kein Schwein.

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Frauenvolksbegehren
Es gibt doch eh eine Frauenministerin – wozu also? – Kunstsinnig

Ein Frauenvolksbegehren 2.0 braucht wirklich kein Schwein.

Sie wird das Frauenvolksbegehren also nicht unterzeichnen, die Frauenministerin. (Es gilt die Unschuldsvermutung.) Ein Skandal! Aber sollte man nicht erst einmal abwarten, bevor man die Juliane Bogner-Strauß für etwas verurteilt, was sie eigentlich noch gar nicht – nicht getan hat? Nämlich abwarten, ob die Initiatorinnen die 8401 Unterstützungserklärungen zusammenkriegen? Ob es überhaupt etwas geben wird zum Nichtunterschreiben? Brauchen tun wir das Ganze jedenfalls nicht.

Denn wofür haben wir eine Frauenministerin? Die wird das mit der Gleichstellung schon machen. Ist schließlich ihr Job. Außerdem steht das doch eh alles im Regierungsprogramm. Unter „Frauen“. (Fast alles. Die Gratis-Abtreibung halt nicht.) Türkis und Blau wollen gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, bla, bla, bla. Und das, was die Frauen leisten („wie beispielsweise in der Erziehung, Pflege, Bildung, Wirtschaft, Umwelt oder in ehrenamtlichen Tätigkeiten“), soll endlich mehr gewürdigt werden.

Wobei: Ob es echt so g’scheit ist, den Frauen weiterhin die Erziehung des Nachwuchses zu überlassen? Generationen von Müttern (und Kindergartentanten und Volksschullehrerinnen) haben’s doch offenbar nicht geschafft, den Mädchen und Buben beizubringen, dass die mit dem Spatzi und die ohne gleich viel wert sind. Sonst wäre das Patriarchat ja längst Geschichte. Und wir könnten die Frauenministerin getrost auf den Mond schießen. Man sollte eventuell verpflichtende Wertekurse im Rahmen des Mutter-Kind-Passes andenken.

Apropos Pass: Was passt der Feministerin denn nicht am Volksbegehren? Na ja, zum Beispiel die geforderte Geschlechterquote von 50 Prozent auf allen Ebenen (auf den Wahllisten, in den Aufsichtsräten . . .). Gut, die stört mich auch. Erstens sollte das „Frauenquote“ heißen und die müsste zweitens 51 Prozent betragen. Entsprechend dem Anteil der Frauen an der Bevölkerung. In der haben sie ja die absolute Mehrheit. „Jeder zweite Sitz am Entscheidungstisch“ – wie bitte? Warum nicht jeder erste? Typisch. Sogar bei der Gleichberechtigung sollen sich die Frauen mit dem zweiten Platz zufriedengeben. Ach so, die 50 Prozent gehen ihr zu weit. Hm. Vielleicht sollte man einen Wertekurs für Frauenministerinnen einführen. (Oder einen Rechenkurs: 100 Prozent, geteilt durch zwei, ist?)

Die 30-Stunden-Woche ist aber tatsächlich eine Schnapsidee. Okay, berufstätige Frauen hätten mehr Zeit für den Haushalt und müssten nicht irgendeinen schlecht entlohnten Teilzeitjob annehmen. Stress hätten sie trotzdem mehr. Mit ihren männlichen Kollegen. Die noch am Freitag voll reinhackeln müssen, während sie selber bereits am Donnerstagnachmittag ins Wochenende abhauen dürfen und daheim nachher ein bissl bügeln tun und kochen und ihre vorm PC hockenden Gschrappen abstauben.

Was? 30 statt 40 Wochenstunden für alle? Für die Männer ebenfalls? Wie ungerecht. Drücken sich dauernd vor der Hausarbeit und kriegen dafür zur Belohnung zehn Stunden Freizeit zusätzlich. Oder ist die Idee, dass die dann plötzlich anfangen zu putzen? Halbe-halbe und so. Der Staat sollte lieber allen vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen (ohne Binnen-I, wohlgemerkt) eine Putzfrau zahlen. Und würde obendrein noch Arbeitsplätze schaffen. In der Reinigungsbranche. Gern auch für Männer.

Von Claudia Aigner, vom 08.02.2018, 16:05 Uhr

http://www.wienerzeitung.at/meinungen/glossen/946002_Es-gibt-doch-eh-eine-Frauenministerin-wozu-also.html

Tags: Feministin – Feminismus – Gleichberechtigung – Gleichstellung – Frauenquote – Genderwahnsinn – Regierung ÖVP – FPÖ – Frauenpolitik –  Gesetze Österreich – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft

 

Reduzierung der Familienbeihilfe im Ausland lebender Kinder

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Regierungsklausur Regierung wie ein „Rot-Weiß-Roter-Schnellzug“
Strache und Kurz über Themenschwerpunkte
Video: apa

Die Regierung ist von heute bis Freitag in Klausur. Kanzler Sebastian Kurz und sein Vize Heinz-Christian Strache traten zu Mittag vor die Presse.

ÖVP und FPÖ werden zwei Tage lang in der Steiermark die Schwerpunkte für das neue Jahr festlegen. Auf Schloss Seggau tagt die Regierung.
Die Themenschwerpunkte

„Wir haben ein ambitioniertes Regierungsprogramm“, sagte Kurz bei der Pressekonferenz. Darum wolle man sich auch gleich an die Arbeit beziehungsweise an die Umsetzung machen. Besprochen werden sollen fünf Themenschwerpunkte: Entlastung der kleinen Einkommen, Kürzung der Familienbeihilfen für Kinder im Ausland, eine Deregulierungsoffensive und Klima-und Energiestrategie, der Erhalt des Militärgymnasiums Wiener Neustadt sowie Budget und Finanzielles.

Vizekanzler Strache wies ebenfalls noch einmal auf eine „zügige und konsequente Arbeit“ mit einer raschen Umsetzung hin. Die Regierung müsse ein „Rot-Weiß-Roter-Schnellzug“ sein, der in Umsetzung geht.

»Wir wollen sicherstellen, dass die Abgabenbelastung kleiner und mittlerer Einkommen sinkt«

Die Themenschwerpunkte sollen auf der Klausur besprochen werden und schon am Freitag im Ministerrat beschlossen werden, wie Kurz verkündete. Vor allem zwei Bereiche seien entscheidend: die Entlastung der kleinen Einkommen und die Familienbeihilfe-Kürzungen. „Wir wollen sicherstellen, dass die Abgabenbelastung kleiner und mittlerer Einkommen sinkt“, teilte Kurz mit. Für den Einkommensbereich zwischen 1.350 bis 1.950 Euro brutto sei konkret eine Entlastung von rund 300 Euro im Schnitt pro Monat geplant. Eine Maßnahme sei unter anderem der Familienbonus.

Auch wolle man Familienbeihilfezahlungen ins Ausland reduzieren.

Hier müsse man „endlich für mehr Gerechtigkeit sorgen„, sagte Kurz. Die Zahlungen sollen nicht mehr im selben Ausmaß wie früher ins Ausland stattfinden. Dadurch würde sich der Staat am Ende über 100 Millionen Euro einsparen Konkret ist die Anpassung der Familienbeihilfe an die jeweiligen Lebenserhaltungskosten im betreffenden Land angedacht. So seien die Lebenserhaltungskosten in Ungarn beispielsweise anders als hier in Österreich, argumentierte Kurz. In Rumänien entspreche eine Familienbeihilfe von 200 bis 300 Euro im Monat fast schon dem Durchschnittseinkommen des Landes.
Familienbeihilfen ins Ausland

© APA/Walter Longauer

Details zu den Besprechungen und geplanten Beschlüssen würde man morgen im Rahmen der Pressekonferenz bekanntgeben, wie Strache mitteilte. Die Unterbringung von Asylwerbern sei bei dieser Klausur kein Thema, erklärte der Vizekanzler auf Journalistennachfrage. Es gebe klare Schwerpunktthemen, „für die wir gemeinsame Beschlüsse sicherstellen wollen.“
EU will Familienbeihilfe-Kürzung prüfen

Die EU-Kommission hat unterdessen angekündigt, sich die von der Regierung geplante Kürzung der Familienbeihilfe im Ausland näher ansehen. „Wir nehmen diese Ankündigung zur Kenntnis und werden die Gesetze auf ihre EU-Rechts-Konformität prüfen, wenn sie einmal angenommen sind“, sagte eine EU-Kommissionssprecherin in Brüssel am Donnerstag auf APA-Anfrage.
Kritik von Neos und Liste Pilz

Die Pläne zur Familienbeihilfe stoßen bei den Neos und der Liste Pilz auf Kritik. Die ebenfalls angekündigte Entlastung der Arbeitnehmer wird zwar von der pinken Fraktion begrüßt, die Arbeitslosenversicherungsbeiträge sollten aber für alle gesenkt werden, fordern die Neos in einer Aussendung am Donnerstag zum Start der Regierungsklausur von ÖVP und FPÖ.

Von der Beitragssenkung würden vor allem Teilzeitkräfte profitieren. „Es ist also ein zusätzlicher Anreiz, in Teilzeit statt in Vollzeit zu arbeiten“, warnt Neos-Sozialsprecher Gerald Loacker und pocht auf eine Senkung der Beiträge für alle Arbeitnehmer.

Familiensprecher Michael Bernhard wiederum zeigte sich über die angekündigte Kürzung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder verärgert: „Das System der Familienbeihilfe wird nicht reformiert, indem europäische Grundfreiheiten außer Kraft gesetzt und ein massives Pflegeproblem riskiert werden.“ Es brauche Reformen, aber: „Statt faktenbasierte Sachpolitik zu betreiben, werden von der schwarz-blauen Regierung rechtswidrige Maßnahmen gesetzt, die sukzessive die europäische Idee zu Grabe tragen und Unionsbürger zu EU-Ausländern machen“, sagte Bernhard, der ein „massives Pflegeproblem“ fürchtet.
Konkretes Arbeitslosengeld-Konzept noch offen

Unklar blieb am Rande der Klausur, wie das Arbeitslosengeld in Zukunft organisiert wird. Sozialministerin Beate Hartinger-Klein hatte zuletzt gesagt, dass Langzeitarbeitslose nicht in die Mindestsicherung fallen werden, sondern „dauerhaft Anspruch auf Arbeitslosengeld haben“, es also unbefristet beziehen können. Das wurde vom Kanzler auf Nachfrage so nicht bestätigt. „Es gilt immer das, was im Regierungsprogramm steht und was wir gemeinsam verhandelt haben“, stellte Kurz klar. Es werde ein „Arbeitslosengeld Neu“ geben, das gerechter werde: Wer lange einbezahlt hat, soll länger profitieren, wer nur kurz eingezahlt hat, soll das Arbeitslosengeld auch nur kurz bekommen. Bestehe kein Anspruch, gebe es ja noch die Mindestsicherung.

Das konkrete Konzept wolle man noch heuer präsentieren. Die Einführung des deutschen Hartz IV-Modells plane man jedenfalls nicht, versicherte wie davor schon die Sozialministerin auch Kurz. Klar sei, dass man bei der Notstandshilfe etwas ändern werde, das sei „gemeinsame Linie“.

Für Unmut unter Medienvertretern sorgte, dass bei der Klausur kein direkter Zugang zu den eintreffenden Regierungsmitgliedern möglich war – auch die Fotografen mussten den Großteil der Mannschaft durch eine Glasscheibe fotografieren. Außenministerin Karin Kneissl schaute dagegen mit ihren beiden Hunden Jackie (Onassis) und Winston (Churchill) im Journalistenbereich vorbei. Ihre Regierungskollegen habe sie schon näher in der langen Parlamentsnacht der Regierungserklärung kennenlernen können, die Regierungsklausur sei nun aber eine „gute Gelegenheit, gemeinsam durchzustarten“, meinte Kneissl.

Außenministerin Karin Kneissl mit ihren Hunden „Winston“ und „Jackie“
APA/ROLAND SCHLAGER Außenministerin Karin Kneissl bei der Klausur mit ihren Hunden „Winston“ und „Jackie“
Regierungsklausur-Torte

APA/ROLAND SCHLAGER, Donnerstag, 4. Januar 2018 von apa/red
https://www.news.at/a/regierungsklausur-kurz-strache-kameras-8602261
Tags: Sebastian Kurz – Heinz Christian Strache

Justiz – Regierungsprogramm FPÖ ÖVP für 2017 -2022

Justiz - Regierungsprogramm ÖVP FPÖ 2017
Justiz – Regierungsprogramm ÖVP FPÖ 2017 als pdf

Weiterlesen

Familienrecht – ÖVP FPÖ Regierungsprogramm

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Verbesserungen in der Gemeinsamen Obsorge und Einführung der Doppelresidenz, welche bereits im Okt. 2015 einstimmig mit der Europarat Resolution 2079 beschlossen wurde!

Danke, an die FPÖ und ÖVP und das Team welche sich für diese beiden extrem wichtigen Punkte eingesetzt hat!
Auch nach Trennung oder Scheidung sollte es Fairness und Gleichberechtigung (Halbe/Halbe) geben.
Jeder entsorgte Elternteil, und auch dadurch tausende PAS-Suizidopfer, egal ob Vater(3/4)  oder Mutter(1/4) ist ein Suizidopfer zu viel.
Nach mehreren Wochen u. Monaten Umgangsboykott sieht ein Elternteil oft keinen anderen Ausweg mehr als Suizid.
Bei einigen entsorgten Elternteilen wird diese Depression, welche durch diese Ohnmacht und sturen Entscheidungen der schlechten Gesetzesvorlage im Familienrecht entsteht nach Jahren immer stärker bis es zum Freitod kommt.

Jede Woche, welche es früher im Familiengericht zu einer „fairen und gleichberechtigten“ Obsorgerechtsentscheidung kommt, kann möglicherweise ein Suizid verhindern werden! Eine Verfahrensverkürzung und ein 50/50 Kontaktrecht zum eigenen Kind durch einen Familienrichter sind extrem wichtig für das Kindeswohl.  Mehrere weltweite Studien bestätigen, dass eine regelmässige und gute Beziehung zwischen Vater-Kind sehr wichtig sind und Parental Alienation (Eltern Entfremdung) bei Kindern verhindert. Weiters bestätigen alle Terrorexperten weltweit, dass diese Entfremdung bei Jugendlichen von einem Elternteil eine Radikalisierung bei Jugendlichen sehr begünstigt.
Gemeinsame Obsorge und 50/50 Umgangsrecht nach Trennung oder Scheidung können daher unmittelbar als ein Teil der Terrorprävention und einer gut funktionieren Gesellschaft gesehen werden.

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 17-12-2017
Artikel des ÖVP FPÖ Regierungsprogramm im Familienrecht:

Familienrecht ÖVP SPÖ Analyse Regierungsprogram
Familienrecht ÖVP FPÖ Analyse Regierungsprogramm

Familienrecht: Türkis-Blau erleichtert gemeinsame Obsorge Analyse

Das von der ÖVP bevorzugte Modell für Trennungen soll stärker zum Zug kommen Seit Jahren drängt die ÖVP auf die in anderen Staaten weitaus üblichere gemeinsame Obsorge für minderjährige Kinder nach einer Trennung der Eltern. Diese ist in Österreich schon seit Jahren möglich, die SPÖ aber hat immer darauf gepocht, dass ein Kind nur einen Hauptwohnsitz haben kann – meistens den der Mutter. Der Verfassungsgerichtshof hat in Einzelfallentscheidungen sehr wohl eine Doppelresidenz ermöglicht, das entsprechende Gesetz wurde aber bisher nicht angepasst. Das soll nun geschehen. Im Justizkapitel des Regierungsprogramms ist unter der Überschrift „Reformen im Zivil- und Familienrecht“ von der „Einführung eines Doppelresidenzmodells“ die Rede. Bei einem doppelten Wohnsitz entfällt die Verpflichtung des anderen Elternteils zu Unterhaltszahlungen – was Väterorganisationen schon lange fordern, aber Mütter benachteiligen kann. Dem entspricht wohl auch die Absicht, beim Rückersatz von Unterhaltsvorschüssen Doppelresidenz und doppelte Haushaltsführung stärker zu berücksichtigen. Die bestehenden Regelungen von Unterhaltsvorschüssen und –exekutionen unter das Existenzminimum sollen evaluiert werden – auch das könnte die Belastung von Vätern verringern, aber Zahlungen an Mütter reduzieren. Weiters soll die „Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung mit dem Ziel der gemeinsamen Obsorge“ modifiziert werden – wahrscheinlich in Richtung rascherer Teilung der Obsorge. In Obsorgeverfahren sollen strikte Fristen eingeführt werden – 14 Tage für die erste mündliche Tagsatzung, maximal acht Wochen für die Stellungnahme des Jugendwohlfahrtsträgers. Beim Kinderschutz, also der Zuständigkeit der Jugendämter, heißt es nur allgemein „Straffung der Kompetenzen und Zuständigkeiten, Förderung des Kindeswohls“.
(Eric Frey, 16.12.2017)
Hier klicken: Das Regierungsprogramm im Überblick – derstandard.at/2000070507869/regierungsprogramm-oevp-fpoe-kurz-strache-familienrecht
Tags: Familie – Familienrecht – Terror – Radikalisierung Entfremdung – Sorgerecht – Trennung – Scheidung Kinder – Suizid Freitod- Selbstmord – Heinz Christian Strache FPÖ – Sebastian Kurz ÖVP – Justizopfer – Europarat Resolution 2079

Sinnlos – 2. verpflichtendes Kindergartenjahr ab Herbst 2018!

1. Das Geld könnte wesentlich sinnvoller z.B. für Integration u. a. verwendet werden.
Das 2. verpflichtende Kindergartenjahr (ursprüngliche Forderung von Glawischnig) ist meiner Meinung nach völlig sinnlos
, wenn man in einigen islamistischen Kindergarten sowieso kein Deutsch lernt und auch gar kein Lehrplan vorgesehen ist.

Des weiteren ist diese Verpflichtung für viele Kinder nur eine reine Steuergeldverschwendung und auch ein Eingriff in die Privatsphäre. Die Kinder werden zum staatlichen Eigentum und ein Jahr ihrer Kindheit, wo sie durch Vater und Mutter wesentlich geprägt werden, wird ihnen genommen.
Warum die Familienministerin Sophie Karmasin  keine Wahlfreiheit lässt und dies für ALLE Kinder verpflichtend sein muss verstehen viele Eltern und sogar ÖVP Mitglieder bis heute nicht? 

Symbolbild: Sebastian Kurz – Sophie Karmasin

2. verpflichtende Kindergartenjahr ist kontraproduktiv 
Dieses sinnlose verschwenden von Millionen an Steuergelder könnte für die Integration und Erstellung eines KIGA-Lehrlpan und Deutsch-Kursen wesentlich sinnvoller verwendet werden.

Admin Familie & Familienrecht, 17-7-2017

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Artikel:

ÖVP-Kritik an Kindergartenjahr in Wien

Ab Herbst 2018 soll es ein verpflichtendes zweites Kindergartenjahr geben. ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin hat beim ersten Jahr Mängel in Wien kritisiert, die Stadt Wien hat diese Vorwürfe zurückgewiesen.

Auf die Einführung des zweiten Gratis-Kindergartenjahrs hatte Frauenministerin Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) gepocht und auf das Regierungsprogramm verwiesen. Ihrem Büro zufolge wurde der ÖVP Anfang Juni ein Gesetzesvorschlag hierzu übermittelt. Die letzte Umsetzungsmöglichkeit sehe sie bei der Ausformulierung der im Finanzausgleich beschlossenen Aufgabenorientierung im Kindergartenbereich, die im September vorliegen soll.

„Klar ist bereits jetzt: Das zweite Gratis-Kindergartenjahr wird kommen, ebenso wie der weitere Ausbau der Kinderbetreuungsplätze“, hieß es von Familienministerin Karmasin. Sie ortete jedoch Mängel beim ersten Gratis-Kindergartenjahr in Wien. Nur 95 Prozent der Fünfjährigen würden hier eine Einrichtung besuchen, damit sei Wien Schlusslicht bei der Umsetzung des ersten verpflichtenden Kindergartenjahres: „Wenn die Stadt Wien den verpflichtenden Besuch nicht kontrolliert, nützen auch Gesetze nichts.“

Stadt: Quote inzwischen bei 97 Prozent

Die von Karmasin genannten Zahlen stammen aus der Statistik für das Kindergartenjahr 2015/2016. Spitzenreiter waren Vorarlberg und Kärnten mit einer Quote von über 99 Prozent bei den Fünfjährigen. In Wien als größtem Ballungsraum gebe es „auch mehr Menschen mit sehr unterschiedlichen Bedürfnissen, zum Beispiel durch Behinderungen, Kinderbetreuung im Ausland oder einen vorzeitigen Schulbesuch“, heißt es aus dem Büro des zuständigen Stadtrats Jürgen Czernohorszky (SPÖ). Es seien in Wien also mehr Kinder von der Kindergartenpflicht ausgenommen.

Der Stadt zufolge haben sich die Zahlen im aktuellen Kindergarten-Jahr auch verbessert: Inzwischen absolvieren demnach in Wien 97 Prozent der Kinder das verpflichtende Kindergartenjahr. Wenn man die vorzeitigen Schulbesuche berücksichtigt, sogar 98 Prozent. Aus Czernohorszkys Büro werden als Grund für den Zuwachs auch die rascheren Kontrollen genannt, nach der Kritik des Stadtrechnungshofs Anfang des Jahres – mehr dazu in Stadt-RH: Kritik an Kindergartenpflicht-Kontrollen.

Wer sein Kind ohne Grund nicht in den Kindergarten schickt, wird zunächst angeschrieben. Dann folgen persönliche Gespräche und erst dann eine Geldstrafe. Rund 200 solcher Fälle gibt es laut Stadt jährlich.