Kinderschutz ist wichtig! Danke an Karoline Edtstadler und dem Team „taskforce“ für ihre bisherige sehr gute Arbeit, sowie ÖVP FPÖ Regierung, welche als Gesetzgeber diese Verbesserung im Strafrecht praktisch ermöglichen!
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Symbolbild
1.) Auch die Administration von „FamilieFamilienrecht.wordpress.com“ hat diese wichtige Gesetzesänderung schon seit längerer Zeit gefordert. Siehe Artikel über §220b StGB Abs1. u. 2–> https://wp.me/p4RGV9-2Mb
2.) Diesbezüglich hat es auch schon vor einiger Zeit einen Entschließungsantrag im Parlament gegeben. (FPÖ Antrag Gernot Darmann) –> http://wp.me/p4RGV9-1bh
3.) In der Schweiz und anderen Ländern ist ein solches Berufsverbot mit Kindern für Pädo´s schon seit längerer Zeit in Kraft, hier wurde dies in einer Volksabstimmung vom 18. Mai 2014 durchgesetzt, siehe –> http://wp.me/p4RGV9-1im
4.) Bis jetzt war ein Berufsverbot mit Kindern, bei der zweiten rechtskräftigen Verurteilung eines Pädo möglich. Möglich nur deshalb, weil der jeweils zuständige Richter, dieses „Tätigkeitsverbot“ bei der zweiten rechtskräftigen Verurteilung, als Wiederholungstäter (Kinderschänder), anordnen konnte, aber dies nicht zwingend vorgesehen war. Leider haben viele Richter auch hier drauf vergessen.
m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 10-2-2019
Artikel:
„Kurskorrektur“
Reform kommt: Härtere Strafen für Sextäter
Ein Jahr lang hat die Regierung an der schon im Wahlkampf angekündigten Strafrechtsreform gewerkt – nun stehen erste Ergebnisse fest: Am Mittwoch werden ÖVP und FPÖ im Ministerrat unter anderem höhere Strafen für Vergewaltiger und Wiederholungstäter beschließen. Bundeskanzler Sebsatian Kurz nennt dies eine „Kurskorrektur“.
Höhere Strafen für Gewalttäter, mehr Milde bei Wirtschaftsdelikten: Das war bereits das Motto einer Reform des Strafrechts aus dem Jahr 2016, damals auf den Weg gebracht vom schwarzen Justizminister der Regierung SPÖ/ÖVP. Doch der türkisen Volkspartei unter Sebastian Kurz, das hat er schon im Wahlkampf 2017 erstmals klargemacht, ging dies nicht weit genug.
Also wurde das populäre Anliegen – härtere Strafen nach Gewalttaten – trotz Kritik einiger Richter erneut ins Regierungsprogramm geschrieben. Eine Taskforce rund um Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) wurde vor einem Jahr beauftragt, mit Experten Verschärfungen auszuarbeiten – härtere Strafen soll es vor allem geben, wenn Frauen und Kinder betroffen sind. Und nun, so meldet die Regierung, ist die Gruppe fertig.
Am Mittwoch soll nun die Strafrechtsreform mit rund 50 Maßnahmen im Ministerrat paktiert werden. Darin enthalten sind höhere Mindeststrafen für Vergewaltiger (die künftig zwingend ins Gefängnis müssen). Auch beschließt Türkis-Blau Verschärfungen bei Stalkern. Generell härter bestraft werden wiederholte Gewalttaten.
Kanzler Kurz spricht von einer „Kurskorrektur“, weil „kleine Wirtschaftsdelikte oft härter bestraft werden als Gewalttaten“. Der Gesetzesbeschluss mit den unten angeführten Änderungen ist für Herbst geplant, in Kraft tritt die türkis-blaue Reform 2020.
- Vergewaltigung I
Die Mindeststrafe bei Vergewaltigung wird durch die türkis-blaue Reform des Strafgesetzbuches (StGB) auf zwei Jahre erhöht. Das bisher vorherrschende Minimum an Gefängnisstrafe nach einer Vergewaltigung betrug lediglich ein Jahr.
- Vergewaltigung II
Bislang war es möglich, trotz Verurteilung wegen Vergewaltigung nicht im Gefängnis zu landen, auch 2018 kam es laut Regierung zu solchen Urteilen. Das geht nun nicht mehr: Zumindest ein Teil der Strafe ist künftig „unbedingt“, muss also im Gefängnis abgesessen werden.
- Wiederholungstat
Türkis-Blau beschließt mehr Härte bei Wiederholungstätern. Sprich: Wer innerhalb von zehn Jahren mehrmals wegen einer Gewalttat oder eines Sexualverbrechens verurteilt wird, muss mit stärker ansteigenden Strafdrohungen rechnen.
- Tätigkeitsverbot
Vergeht sich beispielsweise ein Erzieher, Lehrer oder generell eine Autoritätsperson an Kindern oder anderen wehrlosen Menschen, hat derjenige in Zukunft mit einem Berufsverbot zu rechnen – laut Türkis-Blau soll dieses ein Leben lang gelten.
Kronen Zeitung/krone.at, 10.02.2019 06:00
Tags: §220b StGB – Strafrechtsreform – Pädo – Kinderschutz – Sexualstrafrecht – Gewalt – Strafverfahren – Staatssekretärin Mag. Karoline Edtstadler –