Papamonat – Vaterschaftsurlaub in Europa

Väter zu Hause

Select another language! (PC users see above the logo „Translate“)

 english (Google Translation)  Italia – (traduzione di Google)

 France (traduction Google)  ПЕРЕВЕСТИ на Английски

„Väter sollen einen Rechtsanspruch auf einen Papamonat erhalten“ – mit dieser Ankündigung lässt Sozialministerin Beate Hartinger-Klein aufhorchen. Die Wirtschaftskammer bezweifelt die Durchführbarkeit.
Die Karte zeigt die einzelnen Länder in Europa, hier gibt es dezeit schon einen Vaterschaftsurlaub direkt nach der Geburt. Der kurze Vaterschaftsurlaub ab der Geburt  ist in einzelnen Ländern unterschiedlich und beträgt zwischen 10 Tage und 90 Tage.

Eine EU-Richtline schlägt 10 Tage mit voller Bezahlung. Österreich hat derzeit 30 Tage mit nur 700,- Euro. Dieser Betrag von 700, Euro ist sehr für so ein reiches Land wie Österreich und liegt unter den 830,- Mindestsicherung, welche jeder nicht arbeitende Mensch in Österreich monatlich bekommt.
Für arbeitende Väter in Österreich ist dieser Betrag eine SCHANDE!
Der Vizekanzler Österreichs, FPÖ Heinz Christian Strache hatte im Jänner 2019 auch ein Papamonat und hatte vor einigen Tagen in einem Interview gesagt, er könne sich durchaus 1.000,- Euro vorstellen.

Eco, am 7-2-2019

Tags: Familienrecht Familie Karenz -Väterkarenz – ÖVP – europäisches F, amilienrecht – FPÖ – Geburt – Video – Gesetze Österreich – Gleichberechtigung Gleichstellung – Karenzgeld – Kinderbetreuungsgeld – Karenzgeld – Kindergeld-Konto – Karenzzeit – Kindeswohl – Obsorge –

ÖVP-Scheinheiligen-Gesetz in Österreich!!!

Select another language!   (PC users see right above the logo  „Translate“)

    english    (Google Translation)       Italia – (traduzione di Google)

    France (traduction Google)          ПЕРЕВЕСТИ на Английски

„Papamonat“ hat noch immer keinen Rechtsanspruch und keinen Kündigungsschutz!

Väter in Österreich werden von der ÖVP gemobbt und diskriminiert.

Die EX-ÖVP-Familienministerin Frau Sophie Karmasin sagt im Kurier Interview, dass der Rechtsanspruch des „Papa-Monat“ nicht wesentlich sei?
Auch der  Präsident der Wirtschaftskammer (WKÖ), Harald Mahrer (ÖVP) ist GEGEN einen Rechtsanspruch für Väter beim „Papamonat“ –> Link
Ist die ÖVP wirklich so familienfeindlich und generell gegen eine Rechtssicherheit bei jungen Vätern, was sagt eigentlich der Bundeskanzler Seabstian Kurz dazu?

Im österreichischen Familienrecht spricht man bereits von der sogenannten „Vaterlosen Gesellschaft„.
Es ist bereits weltweit wissenschaftlich anerkannt, dass Kinder beide Eltern brauchen. Diverse Studien über Eltern-Kind-Entfremdung bestätigen, dass ein Aufwachsen des Kindes ohne Vater „absent father syndrom“ bei der Mehrheit von entfremdeten, radikalen Häftlingen bzw. Gefährdern vorhanden ist.
Fazit: Das Vorbild des Vaters in einer gesunden Gesellschaft ist wesentlich!

Admin Familie & Familienrecht, family law austria, am 6-1-2018

Artikel:

Kein Rechtsanspruch

Papamonat: Nur 5% tun es dem Vizekanzler gleich

In dieser Woche hat Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) seinen Papamonat angetreten – und damit eine Debatte darüber ausgelöst. Ein Blick auf Zahlen und Fakten zeigt aber: Väter nutzen die Möglichkeit, die ersten Wochen nach der Geburt bei Frau und Kind zu sein, kaum. Die Opposition fordert nun einen Rechtsanspruch darauf – die türkis-blaue Bundesregierung prüft.

Just ein Blauer setzt das erste große frauenpolitische Signal des Jahres: Vizekanzler Heinz-Christian Strache trat diese Woche seinen Papamonat an. Das bedeutet: Bis Februar wird der FPÖ-Chef nur in Ausnahmefällen bei Koalitionsauftritten aufkreuzen – und kümmert sich stattdessen ausschließlich um seine Frau und Baby Hendrik. De jure beansprucht er den Papamonat freilich nicht, denn für Politiker gibt es keine Regelungen für Karenz und dergleichen. Weil er sein Jännergehalt also sonst weiterbezöge, wird es der FPÖ-Frontmann spenden.

Papamonat: Väter bekommen 22,60 Euro pro Tag
Strache ist mit einer derartigen Aktion allerdings nicht nur in der Politik die große Ausnahme: Denn wie Zahlen aus dem Familienressort zeigen, ist der Elternzeitbonus – vulgo Papamonat – noch lange nicht in den Familien angekommen. Seit März 2017 ist es Vätern möglich (Beamte dürfen das schon länger), in den ersten vier Wochen nach der Geburt eines Kindes ohne Urlaubsverbrauch zu Hause zu bleiben. Dafür bekommen sie zudem 22,60 Euro pro Tag, also rund 700 Euro.

Väterkarenz ist beliebter
In der Zeit zwischen März 2017 und August 2018 – dies sind die aktuellsten Zahlen des Familienressorts – wurden allerdings nicht mehr als 6500 Anträge von Vätern gestellt. In diesen eineinhalb Jahren kamen rund 130.000 Kinder zur Welt. Das bedeutet: Nur bei fünf Prozent der Geburten wird auch ein Papamonat in Anspruch genommen. Damit ist der Papamonat deutlich unbeliebter als die normale Väterkarenz, die rund jeder fünfte Mann beansprucht.

Woran aber liegt das? ÖGB, Arbeiterkammer und SPÖ fordern nun einen Rechtsanspruch, weil sie meinen, das (theoretische) Vetorecht des Arbeitgebers sei entscheidend. Wirtschaftskammer-Chef Harald Mahrer lehnte das rote Begehr allerdings bereits ab.

Karmasin: „Rechtsanspruch ist nicht entscheidend“
Dabei drehe sich die Debatte um die falsche „Kinderkrankheit“ des Papamonats, erklärt dessen Erfinderin und Ex-Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP): „Der Rechtsanspruch ist nicht das entscheidende Thema. Der Papamonat ist einfach zu unbekannt, und vor allem wird er bei einer späteren Väterkarenz dazugerechnet.“ Schon damals wollte sie ihn als zusätzliches Angebot – scheiterte aber am Geld. Das Familienressort erklärte nun, den Papamonat zu „evaluieren“ und danach eventuell zu reformieren.

Klaus Knittelfelder, Kronen Zeitung

https://www.krone.at/1836481

Tags: Viezekanzler Heinz Christian Strache FPÖ – Bundeskanzler Seabstian Kurz- Gleichberechtigung Gleichstellung – Karenzzeit – Kindeswohl – Kinder brauchen beide Eltern – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft – Gesellschaftspolitik – Entfremdung – Islamisierung – Radikalisierung – Gehirnwäsche – Terrorprävention

Welche Familienförderungen gibt es in Österreich 2019

Select another language!   (PC users see right above the logo  „Translate“)

    english    (Google Translation)       Italia – (traduzione di Google)

    France (traduction Google)          ПЕРЕВЕСТИ на Английски

Zitat:

Familienförderungen in Österreich 2019

Hier eine Auflistung dessen, was Familien in Österreich bekommen. Einfach, weil ich weiß, dass es uns hier als Familie finanziell wirklich gut geht und es vielen Ländern dieser Erde nicht so ist. Danke Österreich!

Familien werden in Österreich besonders finanziell bedacht. Was gut und richtig ist, denn ohne gesunde, stabile Familien, kein gesundes Land!

Logisch, dass nicht allein der Staat für eine gesunde, stabile und intakte Familie verantwortlich, sondern jeder Einzelne gefragt, ist. Der Staat kann durch finanzielle Zuwendungen jedoch dafür sorgen, dass wenigstens dieser Punkt kein Hindernis für Familienplanung darstellt.

Ein paar aufgelistete Förderungen sind nicht speziell auf Familien ausgelegt, können also auch aufgrund anderer Lebensumstände beantragt werden.

  • Wochengeld: Die ersten acht Wochen vor der Entbindung und die ersten acht Wochen nach der Entbindung erhält Frau weiterhin ihr volles Gehalt und hat ein absolutes Beschäftigungsverbot.
  • Familienbeihilfe (Kindergeld): Jede Familie bekommt einen monatlichen Betrag, der gestaffelt nach dem Alter des Kindes ausbezahlt wird. Je älter das Kind, desto höher die Familienbeihilfe. Höhe der Familienbeihilfe
  • Familienzuschuss (Land Vorarlberg- speziell bei uns jetzt): Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Familien-Nettoeinkommen und der Zahl der Familienmitglieder. Familienzuschuss Vorarlberg
  • Um alle Bundesländer mit aufzuzählen: Hier die Familienunterstützung der einzelnen Länder (Österreich). Viele Bundesländer haben noch eigene Regelungen als Zusatz zu dem staatlichen Geld.
  • Kinderbetreuungsgeld: Das Kinderbetreuungsgeld steht in zwei Systemen zur Verfügung. Es kann entweder als Pauschalleistung (vier Varianten) oder als einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bezogen werden. Varianten und Höhe des Kinderbetreuungsgeldes. Es besteht die Möglichkeit eines Zuverdienstes, dessen Maximalhöhe jedoch genau festgelegt ist.
  • Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld für Alleinerziehende.
  • Elternteilzeit: Elternteilzeit ist ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Herabsetzung der bisherigen Arbeitszeit oder auf Änderung der Lage der bisherigen Arbeitszeit. Dieser Anspruch gilt nur für Eltern, die mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben beziehungsweise die Obsorge für das Kind innehaben. Zusätzlich hängt der Anspruch auf Elternteilzeit von der Betriebsgröße und von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab.
  • Bis 2019 gibt es noch den Alleinverdienerabsetzbetrag und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungsgeldern. Dies wird jedoch durch die neue Steuerreform hinfällig.
  • Steuererleichterung für Familien: „Familienbonus Plus tritt ab 2019 in Kraft: Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag. Durch ihn wird die Steuerlast direkt reduziert, nämlich um bis zu 1 500 Euro pro Kind und Jahr. Den Familienbonus Plus erhalten Sie, so lange für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierter Familienbonus Plus in der Höhe von 500 Euro jährlich zu, wenn Sie für dieses Kind weiterhin Familienbeihilfe beziehen. Geringverdienende Alleinerziehende beziehungsweise Alleinverdienende, die keine oder eine geringe Steuer bezahlen, erhalten künftig einen so genannten Kindermehrbetrag in Höhe von maximal 250 Euro pro Kind und Jahr.
  • Familienzeitbonus (Familienmonat): Für erwerbstätige Väter, die sich unmittelbar nach der Geburt des Kindes intensiv und ausschließlich der Familie widmen und ihre Erwerbstätigkeit (im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin) unterbrechen, ist ein „Familienzeitbonus“ vorgesehen.
  • Familienhärteausgleich aufgrund von Notsituationen- ist jedoch an Bedingungen geknüpft.
  • FamilienhospizkarenzZuschuss, wenn z.B. ein Kind schwer erkrankt ist und seiner Arbeit nicht mehr nachkommen kann, kann man diese Förderung beantragen.
  • Kindererziehungszeiten für die Pension: Für jedes Kind werden vier Jahre ab der Geburt weiterhin in die Rentenkasse eingezahlt. Falls während der vier Jahre ein weiteres Kind auf die Welt kommt, verfällt es jedoch vom vorherigen Kind.
  • Freifahrt und Fahrtenbeihilfen: Eltern werden bezüglich der Beförderung in öffentlichen Verkehrsmittel unterstützt und entlastet.
  • AMS- Kinderbetreuungsbeihilfe: Die Kinderbetreuungsbeihilfe ist eine Förderung des AMS für einen kost­en­pflicht­ig­en Kinderbetreuungsplatz.
  • Geringverdiener können einen Heizkostenzuschuss beantragen.
  • Wohnbeihilfe kann zudem noch beantragt werden, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind bzw werden. (Allerdings ist die Seite grad nicht abrufbar, daher bin ich verunsichert, ob es diese Förderung überhaupt noch gibt).
  • Kosten für den Kindergarten ist Bundesländer abhängig. Das letzte Kindergartenjahr ist in Österreich verpflichtend und daher kostenlos. Hier im Land Vorarlberg werden die Beiträge ab 3 Jahren bezuschusst, davor müssen die Eltern komplett selbst für die Betreuung aufkommen- wenn erforderlich. Es besteht kein Recht auf einen Betreuungsplatz.

Alles in allem haben Familien in Österreich einen guten finanziellen Start, egal welches Familienmodell sie leben, daher bin ich froh und glücklich meine Kinder in Österreich aufziehen zu dürfen.

Besonders unsere konservative Familienform: Vater, Mutter, Kinder und die Mutter zu Hause kann oft aufgrund finanzieller Diskrepanzen nicht mehr umgesetzt werden, auch wenn Familien sich dies vielleicht wünschen würden. Hier ist es laut uns gut möglich. Wenigstens in den ersten drei Lebensjahren des Kindes und mit Durchschnittgehalt.

Falls ich Förderungen vergessen haben sollte, bitte im Kommentarfeld angeben. Danke!

Quelle:
https://andererseitsblogazin.wordpress.com/2018/12/23/familienfoerderungen-in-oesterreich/

Tags: Armut – Gesetze Österreich – Kindeswohl – Obsorge –

Landesfamiliengeld+ wird weitergeführt im Jahr 2019

Select another language! (PC users see right above the logo  „Translate“)

    english    (Google Translation)       Italia – (traduzione di Google)

    France (traduction Google)          ПЕРЕВЕСТИ на Английски

Landesfamiliengeld+ wird weitergeführt

Seit dem Jahr 2016 konnten Familien, in denen beide Eltern einen Teil der Elternzeit in Anspruch genommen haben, um einen finanziellen Beitrag ansuchen. Das Landesfamiliengeld+ hat seitdem über 230 Familien mit durchschnittlich 1270 Euro unterstützt. Nun wird dieses Pilotprojekt, das ursprünglich bis Ende Dezember 2018 laufen sollte, zu einer Regelunterstützung und steht darum auch für Geburten nach dem 1. Jänner 2019 zu. “Die zahlreichen positiven Rückmeldungen von Vätern und Müttern haben uns gezeigt, dass diese Maßnahme wichtig und notwendig war. Darum halten wir daran fest “, hebt Familienlandesrätin Waltraud Deeg hervor.

Landesfamiliengeld+
Das Landesfamiliengeld+ wird zu einer Regelleistung, mit der Familien unterstützt werden, in denen beide Elternteile Erziehungsarbeiten übernehmen. – Foto: Familienagentur/Ingrid Heiss

Der Zusatzbeitrag im Ausmaß von 800 Euro steht monatlich dann zu, wenn der Vater in der Elternzeit keine Entlohnung erhält. 400 Euro sind für den Fall vorgesehen, dass der Vater bis zu 30 Prozent seiner Entlohnung bezieht, 600 Euro im Monat erhalten Väter, die nur teilweise eine 30-prozentige Entlohnung in der Elternzeit bezogen haben. “Der Ausfall eines oder mehrerer Monatsgehälter ist für viele Familien ein wichtiges Kriterium, ob auch der Vater Elternzeit beansprucht oder nicht. Diesem Umstand wollen wir Rechnung tragen und junge Familien, in denen beide Elternteile zu Hause Erziehungsarbeiten übernehmen unterstützen”, erklärt Deeg.

Ansuchen online oder über Patronate
Im Jahr 2018 haben zum heutigen Zeitpunkt 111 Familien um den Zusatzbetrag zum Landesfamiliengeld angesucht, der zum überwiegenden Teil von der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) bereits ausbezahlt worden ist. Diese Familien haben die Auflage erfüllt, dass (auch) der Vater in den ersten 18 Monaten nach der Geburt seines Kindes mindestens zwei volle Monate Elternzeit beansprucht hat. Von den bisherigen Antragstellern wurde diese im Schnitt zwischen dem fünften und achten Lebensmonat des Kindes für durchschnittlich 2,4 Monate wahrgenommen. Der Zusatzbeitrag ist jenen Vätern vorbehalten, die in der Privatwirtschaft beschäftigt sind.

Die Ansuchen können entweder online direkt an die ASWE geschickt werden oder über die Patronate eingereicht werden. Die bisherigen Antragsteller kamen aus allen Landesteilen und aus beinahe allen Wirtschaftssektoren. So reicht das Spektrum von der Hotellerie über den Bausektor, hin zum Bereich Dienstleistungen und dem produzierenden Gewerbe. Auch die Firmengröße umfasst das gesamte Spektrum vom Großbetrieb hin zum Klein- und Kleinstunternehmen mit wenigen Mitarbeitern.

Das Landesfamiliengeld+ soll dafür sensibilisieren, dass nicht nur Mütter, sondern zunehmend auch Väter von ihrem Recht auf Elternzeit Gebrauch machen. “Kinder brauchen Vater und Mutter, doch auch für beide Elternteile ist es ein großer Gewinn, wenn sie sich zeitweise vollzeitig um ihre Kleinkinder kümmern können. Wir wollen dieses Bewusstsein stärken und Eltern bei dieser Entscheidung unterstützen”, betont Landesrätin Deeg. Das Land könne nur beim eigenen Personal die gesetzlichen Rahmenbedingungen autonom handhaben, die Kompetenz Elternzeitregelungen für die Privatwirtschaft zu erlassen liege nämlich beim Staat. Neben einer besseren Vereinbarkeit von Arbeits- und Berufsleben trägt die gleichwertige Beanspruchung der Elternzeit auch zu einer gerechteren Aufteilung der familiären Verantwortung zwischen den Eltern bei.

LPA, Südtirol
von ih 18.12.2018 18:28 Uhr
https://www.unsertirol24.com/2018/12/18/landesfamiliengeld-wird-weitergefuehrt/
Kinderbetreuungsgeld – Karenzgeld – Kindergeld-Konto – Karenzzeit – Italien Familienrecht

Liechtenstein – Kein Bezahlter Vaterurlaub – Doppelresidenz?

Sehr positiv ist in Liechtenstein, dass seit 2015 die gemeinsame Obsorge als Regelfall nach einer Scheidung gilt!

Select another language!  ( PC users see right above the logo  „Translate“)
       english    (Google Translation)        Italia – (traduzione di Google)
          France (traduction Google)           ПЕРЕВЕСТИ на Английский

Artikel:

POLITIK

Bezahlter Vaterurlaub nicht auf der politischen Agenda

 VADUZ – Eine Resolution des Europarates, welcher auch die liechtensteinische Delegation im Oktober 2015 zustimmte, sieht unter anderem die Einführung eines bezahlten Elternurlaubs für Väter als Zielsetzung vor, wie Thomas Lageder in einer Kleinen Anfrage erinnerte. Er wollte daher von der Regierung wissen, ob die Regierung diesbezüglich Handlungsbedarf sieht.

Regierungsrätin Aurelia Frick antwortete, dass die Thematik im Rahmen der Umsetzung einer EU-Richtlinie 2012 Thema gewesen sei. «In der damaligen Debatte sprach sich der Landtag kritisch gegenüber einem bezahlten Elternurlaub und für eine Minimalumsetzung des unbezahlten Elternurlaubes aus», erklärte sie. Die Regierung habe deshalb seither diesbezüglich keine Beschlüsse gefasst.

Gemeinsame Obsorge

Ebenfalls sah Frick keinen Handlungs bezüglich der alternierenden Obsorge, welche ebenfalls Teil der Resolution ist. Diese sieht vor, mit wenigen Ausnahmen wie etwa häuslicher Gewalt oder Kindesmisshandlung, den Grundsatz der Doppelresidenz nach einer Trennung einzuführen. Frick betonte, dass in Liechtenstein seit 2015 die gemeinsame Obsorge als Regelfall nach einer Scheidung gilt. Bereits jetzt werde auf die individuellen Bedürfnisse eingegangen und so sei es beispielsweise möglich, dass das Kind während der Woche von beiden Elternteilen an unterschiedlichen Tagen und Wohnorten betreut wird.

(df), Thomas Lageder (FL). (Foto: Michael Zanghellini), Liechtenstein|02.03.2018 (Aktualisiert am 02.03.18 20:25)
http://www.volksblatt.li/Nachricht.aspx?src=vb&id=185963
Tag: Papamonat – Karenzzeit – Familie – europäisches Familienrecht – Europarat – Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindeswohl

Lidl Österreich unterstützt VoR und den blauen Weihnachtsmann

Lidl Österreich unterstützt VoR und den blauen Weihnachtsmann

Die Presseabteilung von Lidl wurde von uns bezüglich eines Parkplatzschildes angeschrieben, dass für Verwirrung sorgte, da es augenscheinlich nur Müttern zugestanden wird dort zu parken – aber nicht Vätern. Dabei handelt es sich um Positivdiskriminierung für Mütter, die damit auf die Hausfrauenrolle reduziert werden und Negativdiskriminierung für Väter, dessen neue Rolle nicht entsprechend gewürdigt wird.

0000 Lidl MutterparkplatzLidl Österreich hat Größe und Weitsicht gezeigt und erklärt, dass sich das Unternehmen der Thematik bewusst ist und aktuell gerade neue Designs für die betreffenden Parkplätze erstellt werden und sukzessive flächendeckend ausgetauscht werden!

Wussten Sie, dass Lidl Österreich schon heute viele Dinge tut, um Beruf und Familie besser zu vereinen?  Mit dem Gütesiegel des Audits „berufundfamilie“ hat sich Lidl sogar verpflichtet, die Rahmenbedingungen für berufliche und private Zufriedenheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern. Dazu bietet Lidl beispielsweise flexible Arbeitszeitmodelle, die Möglichkeit einer Verlängerung der Karenzzeit um bis zu ein Jahr oder den Papa-Monat, bei dem Väter nach der Geburt Ihres Kindes bis zu 31 Tage bei ihren Kleinen zu Hause bleiben können.

 

Auf Nachfrage von VoR, ob dann nicht auch Trennungskinder mit einer Sachspende unterstützt werden könnten, sandte uns Lidl ein Paket voll Spielsachen zu. Herzlichen Dank für dieses Bewusstsein!

Damit Lidl Österreich, seine Kunden und Interessierte sich ein Bild davon machen können, wie VoR hier Kinder unterstützt, hat VoR ein Video gestaltet vom ersten Aktionstag am 2.12.2017 in Wien Favoriten. Am 16.12.2017 findet der nächste Aktionstag statt.

Im Auftrag unserer Kinder!

http://www.vaeter-ohne-rechte.at/lidl-oesterreich-unterstuetzt-vor-und-den-blauen-weihnachtsmann/

 

Kindergeld verwirrt junge Eltern

Das neue Kindergeld verwirrt junge Eltern

Jungfamilien, die sich über das neue Kindergeld zu ungenau informieren, fallen um Geld um. Oft geht es sogar um Tausende Euro.

Total flexibel – so präsentiert sich das neue Kinderbetreuungsgeld. Es gilt für ab 1. März 2017 geborene Kinder. Die Bundesregierung wollte frischgebackenen Eltern mehr bieten als die früheren vier  Bezugsmodelle. Die neue Flexibilität sieht so aus: Mütter und Väter können auf den Tag genau bestimmen, wie lange sie Kindergeld beziehen wollen. Die Höhe variiert entsprechend der Bezugsdauer. Je weniger Tage man beantragt, desto höher ist das Taggeld. Bleibt man länger beim Baby zuhause, sinkt das Taggeld entsprechend. Die Mindestbezugsdauer beträgt 365 Tage (Tagsatz 33,88 Euro). Nimmt der zweite Elternteil zusätzlich mindestens 91 Tage Kinderbetreuungszeit, erhalten die Eltern 15.449 Euro. Die selbe Summe zahlt die Gebietskrankenkasse auch Paaren, die maximal 1063 Tage Kindergeld (Tagsatz 14,53 Euro) beziehen. Dabei muss der Vater mindestens 20 Prozent der Kinderzeit übernehmen.

39:61 Prozent – klappt nicht

Der Rahmen ist relativ klar, doch dazwischen ist für Jungfamilien manches schwer zu durchblicken. Es gilt viele Feinheiten und Fristen zu beachten. „Entscheidet man sich für die falsche Variante, drohen spürbare finanzielle Einbußen“, schildert Gerda Klingenbrunner, Leiterin des Sozialversicherungsreferates der AK Salzburg. Besonders genau müsse man aufpassen, wenn Mutter und Vater die Kinderzeit teilen. Den sogenannten Partnerschaftsbonus kann in Anspruch nehmen, wer die Kinderzeit partnerschaftlich aufteilt. Das heißt  zwischen 40:60 und 50:50 Prozent. „Wer nur auf 39:61 Prozent Aufteilung kommt, verliert die 1000 Euro Partnerschaftsbonus“, so Klingenbrunner über Fälle, die sie und ihr Team bearbeiten.

„Mein Einkommen ist eh zu niedrig“

Richtig ins Geld geht es beim weiter bestehenden einkommensabhängigen Kindergeld. „Viele Frauen mit niedrigeren  Einkommen glauben irrtümlich, dass sich dieses Modell für sie nicht auszahlt“, so Klingenbrunner. Tut es aber, und zwar schon ab 1300 Euro Nettoeinkommen.
Verdient der Vater mehr als die Mutter und entscheidet auch er sich für den Kindergeldbezug, kann diese Variante um bis zu 10.000 Euro (!) mehr bringen.

Gutverdiener beziehen bis zu 28.116 Euro

Gutverdiener können bis zu 2000 Euro Kindergeld im Monat bekommen. Bis zum 14. Lebensmonat des Kindes ergibt das maximal 28.116 Euro. Klingenbrunner: „Wir nehmen in der Beratung wahr, dass auch besser verdienende Menschen jetzt mehr zum zweiten Kind tendieren, da sie keine Angst mehr vor hohen Einkommenseinbußen während der Kinderbetreuungszeit haben müssen.“
Die Väter beteiligen sich stückchenweise immer mehr an der Kinderbetreuung. Bei den AK-Beratungsgesprächen, die sich im letzten Jahr mehr als verdoppelt haben und auf Wochen ausgebucht sind, kommen in acht von zehn Fällen die Väter mit. In Karenz geht aber erst ein Fünftel der jungen Papas.

0  Von Sabine Tschalyj

http://www.salzburger-fenster.at/2017/12/04/es-geht-um-tausende-euro/

Sebastian Kurz: Väter-Diskriminierung, Steuerbenachteiligung

Als grausamen Scherz (milde ausgedrückt) muss empfunden werden, wenn die Mehrheit der Väter nach Trennung zwischen 500 und 1.000,- Euro pro Kind an Alimente im Monat bezahlen und dann lediglich einen steuerlichen Unterhaltsabsetzbetrag (Kinderfreibetrag) pro Monat von  29,20 Euro (für das 2. Kind € 43,80 und für jedes weitere Kind € 58,40) geltend machen können.

Select  another  Language ! (PC-User see right above the logo „Translate ..)
         english  language  (Google Translation)
        ПЕРЕВЕСТИ на Английский
            France – français (traduction Google)
            Italia – lingua italiana (traduzione di Google)
Steuerbonus
Symbolbild Steuerbonus – Familienbonus

 

So  sagte Sebastian Kurz am Mittwoch 6.9.17 gegenüber der APA zum Familienbonus:

„90 Prozent der Alleinerzieherinnen haben Kinder, die einen Vater haben, der bekannt ist“,
„Wenn der den Steuerbonus bekommt, muss er ihn weitergeben.“

Offenbar nach dem Motto für (entsorgte) Väter: „Wenn schon wer am Boden liegt muss man fest hintreten bis er sich nicht mehr bewegt“ …

 

Fakten:

Die Mehrheit der Väter (Unterhaltszahler/innen) zahlen nach der Prozentsatzmethode zwischen 16 % (bis 6Jahre)  und 22% (ab 15 Jahre) Kindesunterhalt.

Alter: Regelbedarf zweifacher Regelbedarf:
bis 3 Jahre: 204 408,- Euro
bis 6 Jahre: 262 524,- Euro
bis 10 Jahre 337 674,- Euro
bis 15 Jahre 385 770,- Euro
bis 19 Jahre 454 908,- Euro
bis 28 Jahre: 569 1.138,- Euro

Grundsätzlich liegt die Obergrenze zwischen den 2,0 und 2,5 fachen Regelbedarf mit (maximal  1.375,00 Euro), Entscheidung im Einzelfall.

 Sind steuerzahlende Väter ( aber auch Mütter ) die Melkkühe der Nation?

 

Zitat Seite 50 – „Wahlprogramm – Liste Sebastian Kurz – neue Volkspartei – Nationalratswahl 2017„:

Wir schlagen daher einen Steuerbonus von bis zu 1.500 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren vor, das in Österreich lebt und für das Familienbeihilfe bezogen wird. Für jedes Kind zahlt man damit als Familie bis zu 1.500 Euro weniger Steuern.
1.500 Euro Steuerbonus für jedes Kind einführen . . .

Dieser Steuerbonus soll im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung von der Gesamtsteuerlast der Familie abgezogen werden. Der Steuerbonus ersetzt den derzeitigen Freibetrag für die Kinderbetreuungskosten von 2.300 Euro. Den aktuell geltenden Kinderabsetzbetrag, der mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird, wollen wir unverändert lassen.

 

Admin Familie & Familienrecht, 12.September 2017
Tags: Familienbonus – Alleinerziehende – Fairness – unfair – Familienpolitik ÖVP FPÖ Steuerentlastung
Tags: Familienpolitik – Wählerstimmen – Gesetze Österreich – Mobbing – Gleichberechtigung – Scheidung – Trennung

„Jetzt gehen die auch noch in Karenz“ – Kein Kündigungsschutz für Papamonat!

Männer artikulieren, wie wichtig ihnen Familienzeit ist. Noch sind es aber Einzelkämpfer, die diese Haltung auch

von der Arbeitswelt einfordern und zu Hause leben. Ein Symposium stellte „Väter und Arbeit“ ins Zentrum.

Innsbruck – Wer in Skandinavien als Vater nicht in Karenz
geht und sich an der Familienarbeit beteiligt, dem bleibt
so manche höhere Position verwehrt. Wie wichtig die Zeit
mit Frau und Kindern ist, artikulieren auch hierzulande
viele berufstätige Männer, „aber Wunsch und Wirklich-
keit klaffen auseinander“, sagte Johannes Huber kürzlich
beim Symposium „Väter und Arbeit“. Er ist wissenschaftli-
cher Mitarbeiter am Institut für psychosoziale Interventi-
on und Kommunikation der Universität Innsbruck.
„Nur drei Prozent der Tiroler Väter beziehen Kinderbetreu-
ungsgeld und der Papamonat wird in Anspruch genommen,
wenn das Haushaltsbudget passt.“ Diese Tiroler „Väter
und Arbeit“-Realität verpackte Elisabeth Stögerer-Schwarz
in ihre Grußworte. Sie ist die Leiterin des Bereiches Frauen
und Gleichstellung in der Abteilung Gesellschaft und Arbeit
beim Land Tirol.
Seit diesem Jahr haben Väter Anspruch auf einen so ge-
nannten Papamonat. Diese Berufspause kann innerhalb
von 91 Tagen nach der Geburt in einem Ausmaß zwischen 28
und 31 Tagen in Anspruch genommen werden. Der finanzi-
elle Ausgleich für Väter beträgt ca. 700 Euro, sie bleiben kran-
ken- und pensionsversichert. Kündigungsschutz gibt es kei-
nen. Die Väterkarenz empfinden viele Arbeitgeber aber als
große Belastung: „Jetzt gehen die auch noch in die Karenz“
heißt es dann. Im Unterland erkämpft sich
gerade ein berufstätiger Vater seinen Wunsch und sein Recht
auf Kinderbetreuungszeit. Er arbeitet im Pflegebereich und
hat einen befristeten Vertrag. Den Rechtsanspruch auf Ka-
renzzeit konnte der Arbeitgeber nicht verhindern, dafür
bekam der Vater postwendend die Mitteilung, dass er nach
Ablauf der Befristung seinen Job los sei. Ein Fall für die
Arbeiterkammer (AK). „Bei dem Thema haben wir
dann das Ziel erreicht, . . .
 weiterlesen –> Hier der pdf-Artikel in der Tiroler Tageszeitung zum runterladen.
http://www.vaeter-aktiv.it

 

Tags: Johannes Huber Universität Innsbruck – Väter aktiv – Kinderbetreuungsgeld -Karenzzeit – Familienrecht – Familie – Gesetze Österreich mangelhaft – Familienministerin Sophie Karmasin – Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindeswohl – leaks family law austria  – elterliche Sorge – Vaterschaft

FARCE – Papamonat ohne Rechtsanspruch – Väterkarenz in Österreich

Männer, welche die ersten drei Monate nach der Geburt ihres Babys daheim bleiben, bekommen dafür 700 Euro.
Nimmt der Kindsvater später auch echte Karenz, dann werden ihm die 700 Euro vom Kinderbetreuungsgeld wieder abgezogen.
siehe
https://familiefamilienrecht.wordpress.com/2017/04/09/vaeter-abzocke-papamonat-in-oesterreich/

Admin Familie Familienrecht, am 24.Juni 2017

Artikel:

Väterkarenz „Eine längere Karenz kommt eher selten vor“

Die AK-Expertin Birgit Klöckl spricht über Väter, die gerne länger beim Kind bleiben wollen – und die Angst vorm Jobverlust.

Laut Birgit Klöckl, Referentin in der Arbeiterkammer Steiermark, sind zwei- oder dreimonatige Väterkarenzen durchaus üblich. Dass Väter längere Zeit zuhause beim Kind bleiben, komme beispielsweise dann vor, wenn die Mutter selbständig tätig ist und es beruflich vereinbar sei. „Ich habe auch Väter in der Beratung, die ein halbes Jahr oder ein Jahr in Karenz gehen, das ist aber eher selten der Fall“, erzählt die Juristin aus der Praxis. „Oft kommen Vater und Mutter gemeinsam zu einer ersten Beratung und ist die Bereitschaft der Väter hoch, eine Karenz in Anspruch zu nehmen, vor allem beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld. Die Frage ist manchmal jedoch, wird es gerne im Betrieb gesehen oder nicht. Unlängst kam ein Vater zur Beratung, der zwar gerne in Karenz gehen würde, diese jedoch tatsächlich nicht antreten wird, aus Angst danach seinen Arbeitsplatz zu verlieren“, schildert die AK-Expertin.

Links zum Thema:
Familienministerium
Arbeiterkammer

Die Männer kämen dabei aus allen Branchen und aus allen Bildungsbereichen: „Es sind Arbeiter genauso dabei wie Angestellte oder Führungskräfte. Die Bereitschaft in den Betrieben ist immer auch abhängig von den Vorgesetzten“, sagt Klöckl. Kommt es auch zu Kündigungen von Vätern nach längeren Karenzen? „Während der Karenz oder einer Elternteilzeit besteht ein Kündigungsschutz. In Einzelfällen kommt es jedoch vor, dass schon bei Meldung einer Karenz der Dienstgeber eine Kündigung ausgesprochen hat und wir eine Klage bei Gericht auf aufrechtes Dienstverhältnis eingebracht haben. Wird aufgrund einer Väterkarenz ein Dienstverhältnis beendet, besteht auch Anspruch auf Schadenersatz nach dem Gleichbehandlungsgesetz wegen Diskriminierung. Hier hängt ein positiver Verfahrensausgang jedoch von der Beweisbarkeit ab.“

Papamonat
Beim Papamonat („Familienzeit“) gibt es keinen grundsätzlichen Rechtsanspruch, es ist also eine Vereinbarung mit dem jeweiligen Arbeitgeber zu treffen. Im öffentlichen Dienst ist etwa der Sonderurlaub nach dem Beamten-Dienstrechtsgesetz maßgeblich, auch öffentlich Bedienstete in einigen Bundesländern haben die Möglichkeit eines Papamonats. In der Privatwirtschaft bestehen vor allem in größeren Betrieben Betriebsvereinbarungen, in denen der Papamonat geregelt ist.

Mit 1. März 2017 trat das Familienzeitbonus-Gesetz in Kraft, das erwerbstätigen Vätern unmittelbar nach der Geburt des Kindes eine finanzielle Unterstützung gewährt. Der Neo-Papa kann dann – im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber – für ein Monat zuhause beim Baby bleiben.

Der Bonus muss binnen 91 Tagen ab dem Tag der Geburt des Kindes bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Anspruch auf Familienbeihilfe, gemeinsamer Haushalt mit dem Kind und der Mutter, Inanspruchnahme der Familienzeit im Unternehmen sowie zuvor mindestens ein halbes Jahr ununterbrochene Erwerbstätigkeit. Täglich sind 22,60 Euro vorgesehen, das macht rund 700 Euro in diesem Monat. Wichtig ist: Familienzeitbonus und Kinderbetreuungsgeld können nicht gleichzeitig bezogen werden, der Familienzeitbonus wird auf das Kinderbetreuungsgeld angerechnet. Laut dem Familienministerium bezogen im Mai 174 Jungväter einen Familienzeitbonus.

Von Stefan Tauscher | 06.50 Uhr, 11. Juni 2017
http://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/5231910/Vaeterkarenz_Eine-laengere-Karenz-kommt-eher-selten-vor
Tags: Gesetze Österreich – Gleichberechtigung Gleichstellung – leaks family law austria –