Papamonat – Vaterschaftsurlaub in Europa

Väter zu Hause

Select another language! (PC users see above the logo „Translate“)

 english (Google Translation)  Italia – (traduzione di Google)

 France (traduction Google)  ПЕРЕВЕСТИ на Английски

„Väter sollen einen Rechtsanspruch auf einen Papamonat erhalten“ – mit dieser Ankündigung lässt Sozialministerin Beate Hartinger-Klein aufhorchen. Die Wirtschaftskammer bezweifelt die Durchführbarkeit.
Die Karte zeigt die einzelnen Länder in Europa, hier gibt es dezeit schon einen Vaterschaftsurlaub direkt nach der Geburt. Der kurze Vaterschaftsurlaub ab der Geburt  ist in einzelnen Ländern unterschiedlich und beträgt zwischen 10 Tage und 90 Tage.

Eine EU-Richtline schlägt 10 Tage mit voller Bezahlung. Österreich hat derzeit 30 Tage mit nur 700,- Euro. Dieser Betrag von 700, Euro ist sehr für so ein reiches Land wie Österreich und liegt unter den 830,- Mindestsicherung, welche jeder nicht arbeitende Mensch in Österreich monatlich bekommt.
Für arbeitende Väter in Österreich ist dieser Betrag eine SCHANDE!
Der Vizekanzler Österreichs, FPÖ Heinz Christian Strache hatte im Jänner 2019 auch ein Papamonat und hatte vor einigen Tagen in einem Interview gesagt, er könne sich durchaus 1.000,- Euro vorstellen.

Eco, am 7-2-2019

Tags: Familienrecht Familie Karenz -Väterkarenz – ÖVP – europäisches F, amilienrecht – FPÖ – Geburt – Video – Gesetze Österreich – Gleichberechtigung Gleichstellung – Karenzgeld – Kinderbetreuungsgeld – Karenzgeld – Kindergeld-Konto – Karenzzeit – Kindeswohl – Obsorge –

Papamonat muss natürlich Kündigungsschutz haben, genauso wie Karenzzeit!

Der Papamonat muss natürlich einen Kündigungsschutz haben und nicht nur einen Rechtsanspruch, das ist ja logisch, sonst wäre das Ganze ja eine Augenauswischerei!

Select another language! (PC users see above the logo „Translate“)

 english (Google Translation)  Italia – (traduzione di Google)

 France (traduction Google)  ПЕРЕВЕСТИ на Английски

Die Mutter hat ja nach der Karenzzeit auch einen Kündigungsschutz, genauso muss es auch beim Vater sein, welcher sich einen Papamonat genommen hat.
Das Argument kleine Betriebe haben keinen Ersatz geht völlig ins Leere, was ist mit Mütter die in Karenz gehen, da geht es ja auch mit Ersatz, meist sogar für 1-2 Jahre und diese Mütter können auch nicht gekündigt werden, weil sie anschließend einen Kündigungschutz haben!
Es werden sich vermutlich eh sehr wenige Väter diesen Papamonat mit nur 700,- Euro nehmen, weil mit weniger als 1000,- Euro, defacto unterhalb der  Mindestsicherung, dies ist sowieso eine Schande für so ein reiches Land wie Österreich.
Ein Vater ist quasi weniger Wert, wie jeder andere Mindestsicherungsbezieher, aber  zumindest ein schon längst überfälliger und notwendiger gesellschaftspolitischer Schritt!
Ich bedanke mich jetzt schon mal vorab beim Bundeskanzler Sebastian Kurz und der ÖVP, dass sie sich auch für die Gleichberechtigung der Väter einsetzen, jahrelang wurden diese im Familienrecht bzw. in der Familienpolitik diskreditiert.
Kinder brauchen Vater und Mutter!

Admin Familie & Familienrecht, am 6-2-2019

Artikel:

Arbeiterkammer: Ohne Kündigungsschutz scheuen Väter vor Papamonat zurück 

Familienrechtsexpertin Schrittwieser fordert Kündigungsschutz. Regierung will Vorschlag der WKO zu Mutterschutz diskutieren
Wien –

Das Gute für angehende Väter ist: Selbst wenn sich ÖVP und FPÖ beim Thema Papamonat nicht einigen können, wird es künftig aller Voraussicht nach einen Rechtsanspruch auf einen Vaterschaftsurlaub nach der Geburt des Kindes geben. Diesen sieht nämlich eine EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben vor, für die es bereits eine vorläufige Einigung gibt. Allerdings, und das ist der zentrale Unterschied zur seit Jahren laufenden und nun von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) wieder befeuerten österreichischen Debatte: Während hierzulande von einem Papamonat die Rede ist, sieht die EU-Richtlinie nur einen Rechtsanspruch von zehn Tagen vor. Ganz fix ist dieser zudem auch noch nicht. Formell müssen das Europäische Parlament sowie der Rat dem Vorhaben noch zustimmen.
Unverbindliche Regelung
Aktuell gibt es in Österreich, wie berichtet, nur eine unverbindliche Regelung. Jungväter müssen die Zustimmung des Arbeitgebers einholen, damit sie einen sogenannten Familienzeitbonus von maximal 31 Tagen in Anspruch nehmen können, für den sie 700 Euro vorgezogenes Kinderbetreuungsgeld bekommen. Einen Kündigungsschutz gibt es während dieser Zeit nicht. Die Väter könnten nur an die Arbeitgeber appellieren, in die Vereinbarung zum Familienzeitbonus einen Kündigungsverzicht aufzunehmen. Dafür sei man aber eben auf den Goodwill des Chefs angewiesen, meint die Familienrechtsexpertin der Arbeiterkammer, Bianca Schrittwieser, im Gespräch mit dem STANDARD.
„Dann mache ich das besser nicht“
Die Folge: „Wenn Väter in Beratungsgesprächen über die Rechtslage aufgeklärt werden, sagen viele: Dann mache ich das besser nicht“, berichtet Schrittwieser. Für die Skepsis der Wirtschaftskammer hinsichtlich eines Rechtsanspruchs hat sie kein Verständnis. In aller Regel sei der Arbeitgeber mehrere Monate vor einer Geburt informiert. Er könne also rechtzeitig planen, um auf die vierwöchige Abwesenheit eines Mitarbeiters vorbereitet zu sein. Zudem sei der Papamonat für die Wirtschaft mit keinen Mehrkosten verbunden. Für Schrittwieser ist daher klar, dass Österreich jedenfalls über den auf EU-Ebene geplanten zehntägigen Vaterschaftsurlaub hinausgehen müsse. „Das ist ein wichtiger Schritt. Jeder, der das Thema Vereinbarkeit ernsthaft verfolgt, weiß aber, dass zehn Tage zu wenig sind. Der Papamonat ist eine gesellschaftliche Notwendigkeit, ein wichtiger Beitrag für die partnerschaftliche Teilung“, argumentiert die Expertin. Nicht verknüpfen will die Arbeiterkammer die Themen Papamonat und Mutterschutz. Die Wirtschaftskammer hatte sich für Verhandlungen über das Väterthema offen gezeigt, wenn umgekehrt eine ihrer langjährigen Forderungen umgesetzt würde.

Entlastung gefordert
Konkret geht es um die Lohn- und Gehaltsfortzahlung bei Frauen, die aus diversen Gründen schon vor dem eigentlichen Mutterschutz nicht mehr arbeiten dürfen. Das Mutterschutzgesetz sieht unter anderem Berufsverbote für Schwangere vor, die einer „Beschäftigung auf Beförderungsmitteln“ (vor allem Taxi) nachgehen, die schwer heben oder im Stehen arbeiten müssen oder die gesundheitsgefährdenden Stoffen ausgesetzt wären. Die WKO hätte gerne, dass in diesen Fällen vorzeitiges Wochengeld bezahlt wird, wodurch es zu einer Entlastung der Betriebe käme. Für die Frauen würde sich nichts ändern. Von Sozialministerin Hartinger-Klein war am Dienstag kein Kommentar zu bekommen, ob man den Arbeitgebern hier entgegenkommen könnte. Im Büro von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) hieß es, man werde den Vorschlag koalitionsintern besprechen.

Wahl verhinderte Entlastung

Im Regierungsprogramm der letzten rot-schwarzen Koalition war eine solche Entlastung der Betriebe bereits enthalten. Wegen der von Sebastian Kurz ausgelösten vorgezogenen Wahl wurde sie dann aber nicht mehr umgesetzt. Nun steht der Punkt wieder auf der Agenda, wobei die Wirtschaftskammer am Dienstag aber betonte, dass man zunächst einmal die europäischen Vorgaben, die noch im Laufe des Februars erwartet werden, abwarte. Dann könne man auch die weiteren Forderungen besprechen. Das Thema wird die Politik also noch weiter beschäftigen.

(Günther Oswald, 5.2.2019)
Weiterlesen

Wirtschaft will für Zustimmung zum Papamonat Änderung beim Mutterschutz

Hartinger-Klein verspricht Anspruch auf Papamonat und höheres Pflegegeld

#Papamonat: Zwischen Leistbarkeit und Nutzen

ÖVP in interner Diskussion um Papamonat

5. Februar 2019, 16:06 353 POSTINGS
derstandard.at/2000097555445/Papamonat-Wirtschaftskammer-will-nun-europaeische-Vorgaben-abwarten
Tags: Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindeswohl – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Vaterlose Gesellschaft

 

ÖVP-Scheinheiligen-Gesetz in Österreich!!!

Select another language!   (PC users see right above the logo  „Translate“)

    english    (Google Translation)       Italia – (traduzione di Google)

    France (traduction Google)          ПЕРЕВЕСТИ на Английски

„Papamonat“ hat noch immer keinen Rechtsanspruch und keinen Kündigungsschutz!

Väter in Österreich werden von der ÖVP gemobbt und diskriminiert.

Die EX-ÖVP-Familienministerin Frau Sophie Karmasin sagt im Kurier Interview, dass der Rechtsanspruch des „Papa-Monat“ nicht wesentlich sei?
Auch der  Präsident der Wirtschaftskammer (WKÖ), Harald Mahrer (ÖVP) ist GEGEN einen Rechtsanspruch für Väter beim „Papamonat“ –> Link
Ist die ÖVP wirklich so familienfeindlich und generell gegen eine Rechtssicherheit bei jungen Vätern, was sagt eigentlich der Bundeskanzler Seabstian Kurz dazu?

Im österreichischen Familienrecht spricht man bereits von der sogenannten „Vaterlosen Gesellschaft„.
Es ist bereits weltweit wissenschaftlich anerkannt, dass Kinder beide Eltern brauchen. Diverse Studien über Eltern-Kind-Entfremdung bestätigen, dass ein Aufwachsen des Kindes ohne Vater „absent father syndrom“ bei der Mehrheit von entfremdeten, radikalen Häftlingen bzw. Gefährdern vorhanden ist.
Fazit: Das Vorbild des Vaters in einer gesunden Gesellschaft ist wesentlich!

Admin Familie & Familienrecht, family law austria, am 6-1-2018

Artikel:

Kein Rechtsanspruch

Papamonat: Nur 5% tun es dem Vizekanzler gleich

In dieser Woche hat Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) seinen Papamonat angetreten – und damit eine Debatte darüber ausgelöst. Ein Blick auf Zahlen und Fakten zeigt aber: Väter nutzen die Möglichkeit, die ersten Wochen nach der Geburt bei Frau und Kind zu sein, kaum. Die Opposition fordert nun einen Rechtsanspruch darauf – die türkis-blaue Bundesregierung prüft.

Just ein Blauer setzt das erste große frauenpolitische Signal des Jahres: Vizekanzler Heinz-Christian Strache trat diese Woche seinen Papamonat an. Das bedeutet: Bis Februar wird der FPÖ-Chef nur in Ausnahmefällen bei Koalitionsauftritten aufkreuzen – und kümmert sich stattdessen ausschließlich um seine Frau und Baby Hendrik. De jure beansprucht er den Papamonat freilich nicht, denn für Politiker gibt es keine Regelungen für Karenz und dergleichen. Weil er sein Jännergehalt also sonst weiterbezöge, wird es der FPÖ-Frontmann spenden.

Papamonat: Väter bekommen 22,60 Euro pro Tag
Strache ist mit einer derartigen Aktion allerdings nicht nur in der Politik die große Ausnahme: Denn wie Zahlen aus dem Familienressort zeigen, ist der Elternzeitbonus – vulgo Papamonat – noch lange nicht in den Familien angekommen. Seit März 2017 ist es Vätern möglich (Beamte dürfen das schon länger), in den ersten vier Wochen nach der Geburt eines Kindes ohne Urlaubsverbrauch zu Hause zu bleiben. Dafür bekommen sie zudem 22,60 Euro pro Tag, also rund 700 Euro.

Väterkarenz ist beliebter
In der Zeit zwischen März 2017 und August 2018 – dies sind die aktuellsten Zahlen des Familienressorts – wurden allerdings nicht mehr als 6500 Anträge von Vätern gestellt. In diesen eineinhalb Jahren kamen rund 130.000 Kinder zur Welt. Das bedeutet: Nur bei fünf Prozent der Geburten wird auch ein Papamonat in Anspruch genommen. Damit ist der Papamonat deutlich unbeliebter als die normale Väterkarenz, die rund jeder fünfte Mann beansprucht.

Woran aber liegt das? ÖGB, Arbeiterkammer und SPÖ fordern nun einen Rechtsanspruch, weil sie meinen, das (theoretische) Vetorecht des Arbeitgebers sei entscheidend. Wirtschaftskammer-Chef Harald Mahrer lehnte das rote Begehr allerdings bereits ab.

Karmasin: „Rechtsanspruch ist nicht entscheidend“
Dabei drehe sich die Debatte um die falsche „Kinderkrankheit“ des Papamonats, erklärt dessen Erfinderin und Ex-Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP): „Der Rechtsanspruch ist nicht das entscheidende Thema. Der Papamonat ist einfach zu unbekannt, und vor allem wird er bei einer späteren Väterkarenz dazugerechnet.“ Schon damals wollte sie ihn als zusätzliches Angebot – scheiterte aber am Geld. Das Familienressort erklärte nun, den Papamonat zu „evaluieren“ und danach eventuell zu reformieren.

Klaus Knittelfelder, Kronen Zeitung

https://www.krone.at/1836481

Tags: Viezekanzler Heinz Christian Strache FPÖ – Bundeskanzler Seabstian Kurz- Gleichberechtigung Gleichstellung – Karenzzeit – Kindeswohl – Kinder brauchen beide Eltern – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft – Gesellschaftspolitik – Entfremdung – Islamisierung – Radikalisierung – Gehirnwäsche – Terrorprävention

Gesetzesänderung – 3 Jahre für Privatkonkurs

Privatkonkurs-Neu kommt ohne Mindestquote

Die Entschuldungsdauer sinkt von sieben auf drei Jahre. Verschuldete Menschen bekommen dadurch leichter eine zweite Chance, so Sozialminister Stöger.

Stempel Konkurs PUBLICATIONxINxGERxSUIxAUTxHUNxONLY 1065506135
Entschuldungsdauer sinkt – (c) imago/CHROMORANGE (imago stock&people)

Am Dienstag haben triftige Änderungen im Privatinsolvenzrecht den Ministerrat passiert. Die Mindestquote von bisher zehn Prozent soll gänzlich fallen. Die Entschuldungsdauer, das sogenannte Abschöpfungsverfahren, soll von sieben auf drei Jahre verkürzt werden. Es gibt lediglich eine verkürzte Ausschussbegutachtung.

Gegen diese Änderungen im Privatinsolvenzrecht äußerten die Gläubigerschutzverbände AKV, Creditreform und KSV 1870 im Vorfeld massive Kritik. Vorfreude herrschte hingegen bei den Schuldnerberatern. Es gibt nun aber eine Neuigkeit im Vergleich zu den bisher bekannten Plänen.

Nach APA-Informationen kam nun nämlich noch folgender Passus ins Reformvorhaben, der bisher fehlte: Weiterhin soll die Subsidiarität des Abschöpfungsverfahrens wesentlich sein. „Es muss in allen Fällen zuerst eine Schuldenregulierung mit einem Zahlungsplan unter gerichtlicher Kontrolle versucht werden.“ Erleichterungen soll es dabei nur für Bagatellfälle geben, die zumindest vorerst nicht näher konkretisiert sind.

Wirtschaftskammer lenkte ein

Die SPÖ äußerste sich zuletzt stets für ein Aus der Mindestquote, die Wirtschaftskammer war dagegen. Da es im Privatkonkurs aber auch um eine leichtere Entschuldung für ehemalige Unternehmer geht und sich nun auch die Festlegung auf Subsidiarität im Entschuldungsverfahren findet, dürften die Änderungen in der Regierungskoalition beschlussreif geworden sein. Die ÖVP setzte sich fürs Festschreiben der Subsidiarität ein.

Unternehmensgründungen sollen durch die neuen Regeln insofern erleichtert werden, als „eine Kultur des Scheiterns die Angst vor der Selbstständigkeit minimieren“ soll.

Der zuständige Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) teilte schriftlich mit, dass er in der Novelle insofern eine Erleichterung für Unternehmer sieht, als sie nach einem „wirtschaftlichen Rückschlag“, also einer Insolvenz, wieder leichter in die Selbstständigkeit zurückkehren könnten. „Durch die Verkürzung der Frist im Abschöpfungsverfahren sind die Betroffenen weniger lang blockiert und können rasch wieder einen Beitrag leisten“, so Brandstetter. „Mit der Beibehaltung des Zahlungsplans, der Subsidiarität der Abschöpfung und dem Wegfall der Mindestquote haben viele Schuldner die Möglichkeit, einen Teil zur Wiedergutmachung zu leisten.“

Zweite Chance

Für Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) bekommen dadurch verschuldete Menschen, die eine zweite Chance verdient hätten, diese nun auch. Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) verwies auf den Zahlungsplan, damit sei die Lösung akzeptierbar, wie er vor dem Ministerrat sagte.

Auch die Regierungskoordinatoren, Kanzleramtsminister Thomas Drozda (SPÖ) und Staatssekretär Harald Mahrer (ÖVP) strichen den Beschluss der Reform im „Debriefing“ nach der Regierungssitzung hervor. Für die 110.000 zahlungsunfähigen Menschen in Österreich sei dies eine deutliche Besserung, so Drozda, da derzeit viele die Mindestquote nicht geschafft hätten. Mahrer betonte, dieser Weg stehe nur redlichen Schuldner offen, die Krida sei weiterhin ein Strafrechtsdelikt und ein „Hineinschummeln“ in den Privatkonkurs nicht möglich. Es werde stattdessen eine „Kultur des Scheiterns eingeführt“, so Mahrer.

 

(APA), 1 Kommentar

 

Jugendamt – Graz – Falschinformationen – Unterhalt !

 

Jugendamt – Graz – Magistrat – Unterhalt – Falschinformation – Vaterverbot

 Quelle:
http://www.graz.at/cms/dokumente/10038857_419305/b392fd04/big_april2015_web.pdf

unterhalt-vaterschaft@stadt-graz.at; sonja.friedl@stadt.graz.at, marina.dominik@stadt.graz.at, verena.scheich@stadt.graz.at

Betreff: (Gezielte) Falschinformationen durch Expertin der Stadt Graz – Jugendamt!

Sehr geehrte Frau Friedl,
sehr geehrte Damen und Herren!

Sie geben in den offiziellen Seiten der Stadt Graz gezielte Falschinformationen unter dem Titel „FAMILIENSACHE“ auf Seite 39, Ausgabe April 2015:

„Der Regelbedarfssatz beschreibt, wie viel einem Kind in einem bestimmten Alter zustehen würde, zum Beispiel für ein 6-jähriges Kind sind das 326 Euro. Reicht das Einkommen des Vaters für Zahlungen in dieser Höhe nicht, wird die Prozentkomponente zur Berechnung der Alimente angewandt. Für ein 6-jähriges Kind muss der Vater 16% seines Einkommens zahlen.“.

Richtig ist vielmehr, dass zuerst die Prozentkomponente herangezogen, sofern der Regelbedarf überschritten wird. Sollte jedoch Letzterer unterschritten werden, wird durch Rechtspfleger bzw. Richter der Regelbedarf als Untergrenze festgesetzt. Dazu Aussagen der Richter: „Wenn ein Vater weniger als 2.200 Euro verdient wird ANGESPANNT“. Siehe dazu 4 Artikel in den Printausgaben der TZ „Die Presse“ und „Wirtschaftsblatt“ vom 18.02. bis 20.02.2015. Medienliste auch abrufbar unter:https://www.facebook.com/117384021663936/photos/pb.117384021663936.-2207520000.1428303492./796106170458381/?type=3&theater

Eine Untergrenze für Unterhaltsverpflichtete gibt es in der österreichischen, ständigen Rechtsprechung nur durch die Exekutionsordnung (EO), gemäß dem Unterhaltsexistenzminimum! Dies entspricht einer Unterschreitung von 25% des Existenzminimums und beträgt 762,75 Euro (12 x im Jahr ausbezahlt, inkl. Sonderzahlungen).

Dies bedeutet, dass ein Unterhaltsverpflichteter in der lebenslänglichen manifesten Armut und in der sozialen Deprivation lebt. Aufstellung, Forderungen und aktuelle Zahlen entnehmen Sie bitte der angehängten PDF-Datei an die Wirtschaftskammer!

Vielmehr wurde lediglich eine Obergrenze – die Playboygrenze – eingeführt! Diese beträgt das 2 bis 2,5-fache des Regelbedarfes zur Vermeidung einer Überalimentierung!

Aufgrund der angeführten Fakten findet am 18. April 2015, 10:30 Uhr eine Demonstration für ein faires Unterhaltsrecht in St. Pölten statt:

DEMO-KUNDMACHUNG der Väterplattform Österreich!
http://www.meinbezirk.at/…/st-poelten-demo-kundmachung-der-…

Das ehrenamtliche 
TEAM VATERVERBOT
FB Wirtschaft 
Ing. Jürgen Baumgartner

P.S.:
Sonja Friedl
Tel: +43 316 872-3115
Fax: +43 316 872-3119
E-Mail: sonja.friedl@stadt.graz.at
Zuständigkeitsübersicht Jugendämter Graz:
http://www.graz.at/cms/beitrag/10033790/5587684

 
Verein vaterverbot.at Ost Österreich
ost@vaterverbot.at

Postfach 24
4400 Steyr
ZVR-Zahl:227902876

 
Verein vaterverbot.at Ost Österreich
ost@vaterverbot.at

Postfach 24
4400 Steyr
ZVR-Zahl:227902876

vaterverbot.at – Ich bin Vater kein Besucher


https://www.facebook.com/117384021663936/photos/a.121228494612822.21689.117384021663936/818863731515958/?type=1&theater