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Am 18.03.2019 empfing der Justizsprecher der FPÖ, Herr Mag. Harald Stefan die Kinderschutz-NGO „Väter ohne Rechte“ (VoR) in seiner Kanzlei. Väter ohne Rechte wurde von Obmann Martin Morauf und Dipl.-Ing. Maximilian Urban vertreten.
Väter ohne Rechte trifft Justizsprecher der FPÖ Mag. Harald Stefan
Besonders interessiert zeigte er sich, als Väter ohne Rechte die Vorteile der Doppelresidenz aufzeigten und gerade das aktuell bevorzugte Residenzmodell (Mutter betreut/Vater zahlt) ganz wesentlich zum Gender-Pay-Gap und der Gefahr von Altersarmut von Frauen beiträgt. Es wurde versucht ein bestimmtes Wording zu finden, da es „Alleinerziehende“ praktisch nicht gibt – unser Vorschlag war „getrennt erziehend“, da Kinderkrippen, Kindergärten, Schulen, Horte, Tagesmütter und Tagesväter, die leiblichen Väter selbst, Großeltern, neue Lebensgefährten etc. sich alle in die Erziehung einbringen.
Die beharrliche Verteidigung des Residenzmodells von manchen Mütter-/Frauenvertretern steht im diametralen Widerspruch zu ihren eigenen Forderungen wie Gleichberechtigung, mehr Väterbeteiligung, Aufbrechen konventioneller Geschlechterrollen usw.
Herr Mag. Harald Stefan hat Väter ohne Rechte versichert
dass das Thema »Unterhaltspfändung unter das Existenzminimum« auf der
Agenda weit oben steht und bald in Angriff genommen werden soll.
Diese Information haben wir bisher von ALLEN Parteien erhalten und scheint daher valide.Väter ohne Rechte bedankt sich für das amikale Gespräch, weitere Termine sind fixiert.
VoR wird informieren.Never, never, never give up! Mit Herz und Verstand! Im Auftrag unserer Kinder!
50.000 Minderjährige bekommen keine Alimente, Republik zahlt 131 Millionen Euro Vorschuss.
Die schlechte Nachricht zuerst: Schulden beim Staat wegen nicht geleisteter Unterhaltszahlungen verjähren nie. Insofern könnte es laut Senatspräsident Reinhard Hinger vom Oberlandesgericht Wien „ein böses Erwachen geben, wenn man ins Pensionsalter kommt und vielleicht erstmals ein regelmäßiges Einkommen bekommt“.
Dann bleibt unter Umständen nicht einmal das Existenzminimum über, denn der Staat darf in solchen Fällen bei der Pfändung diese Grenze noch um 25 Prozent unterschreiten.
Trotzdem muss Österreich jedes Jahr tiefer in die Taschen greifen, um etwa 50.000 hier lebenden Kindern (auch solchen mit einer anderen EU-Staatsbürgerschaft) Unterhaltsvorschuss zu zahlen, wenn der zum Unterhalt verpflichtete Elternteil auslässt. Waren es 2013 noch 90 Millionen Euro, die Papa Staat vorstreckte, schlug sich dieser Budgetposten 2016 schon mit 131 Millionen Euro zu Buche. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der FPÖ durch Justizminister Wolfgang Brandstetter hervor.
3100 im Ausland
Die Summe könnte sich noch erhöhen, sollte die Forderung von Frauenorganisationen erfüllt werden, Unterhaltsvorschuss über das 18. Lebensjahr hinaus bis zum Ende der Ausbildung zu gewähren.
Meist sind es die Väter, die sie sich ins Ausland abgesetzt haben bzw. von dort stammen und keinen Unterhalt nach Österreich überweisen. Von den 3100 im Ausland lebenden Personen, auf die das zutrifft, befinden sich die meisten (1648) in Deutschland, gefolgt von der Schweiz (324) und der Türkei (194).
Etwas mehr als die Hälfte der Vorschüsse wird später zurückgezahlt oder kann hereingebracht werden. Trotzdem sind die offenen Forderungen der Republik Österreich seit Einführung des Unterhaltsvorschusses 1976 mittlerweile auf 1,1 Milliarden Euro angewachsen.
Foto: /Kurier-Infografik
Der Rechnungshof kritisiert die unterschiedlich starken Anstrengungen von Behörden, die mit der Hereinbringung von ausstehenden Unterhaltszahlungen befasst sind, und hat drei Stichproben gezogen. Die Quote zwischen Vorschüssen und (erzwungenen) Rückzahlungen beträgt in den beiden oberösterreichischen Gemeinden Schärding und Wels 66 bzw. 29 Prozent, bei Kinder- und Jugendhilfeträgern in den Wiener Bezirken Meidling, Hietzing und Liesing 36 Prozent. Das hängt laut Rechnungshof mit dem jeweiligen Personaleinsatz zusammen. Und damit, dass in Schärding 64 von 100 Unterhaltsschuldnern vor das Strafgericht gebracht werden, während es in Wien 55 und in Wels nur 18 von 100 sind. Es wird eine mangelnde zentrale Steuerung durch das Justizministerium kritisiert.
Dort wurde eine Arbeitsgruppe „Kindesunterhalt“ eingesetzt, die Reformvorschläge ausarbeiten soll. Über Details oder auch nur die Richtung hüllt man sich jedoch in Schweigen.
Die Einbringungsstelle beim Oberlandesgericht (OLG) Wien treibt für ganz Österreich ab dem Erreichen des 18. Lebensjahres (ab dann wird kein Vorschuss mehr gewährt) des Kindes die bevorschussten Unterhaltszahlungen ein. Mitunter ist auch nach 30 Jahren noch etwas zu holen, sogar über den Tod des Unterhaltsschuldners hinaus, wenn in der Verlassenschaft ein bis dahin verheimlichtes Vermögen auftaucht.
Eigene Abteilung
Seit Februar 2015 gibt es beim OLG Wien eine eigene Abteilung, die speziell für die Hereinbringung im Ausland abgestellt ist. „Großbritannien, Frankreich, Italien sind schwerfällig“, sagt Reinhard Hinger. Die größten Erfolge beim Eintreiben habe man in Deutschland. Aber auch „in den Oststaaten wie Tschechien, Slowakei, Ungarn funktioniert es besser, weil die Bürokratie dort vielfach noch wie in der Monarchie gestaltet ist.“
Unterhaltspflicht
Anklagen: Die Zahl der Strafverfahren gegen Elternteile, die ihre Unterhaltspflicht verletzt haben, geht zurück: 2014 gab es 2229 Verfahren und 1186 Verurteilungen, 2015 waren es 2090 Verfahren (1045 Schuldsprüchen), im Vorjahr wurden 1885 Verfahren durchgeführt, die zu 900 Verurteilungen führten.
Rückzahlungen: Die Zahl der freiwilligen oder erzwungenen Rückzahlungen von Unterhaltsvorschüssen steigt langsam: 2013 wurden 56 Millionen Euro zurückgezahlt oder eingetrieben, 2014 und 2015 waren es 60 bzw. 69 Millionen, im Vorjahr 76 Millionen.
Klagen von Kindern: Rund 5500 volljährige Kinder klagen pro Jahr Vater oder Mutter auf Unterhalt.
Anspannungstheorie
Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet durch die Haushaltsführung seinen Beitrag zum Unterhalt. Der andere Elternteil ist zur Zahlung von Alimenten verpflichtet. Er muss „nach seinen Kräften“ (Anspannungstheorie) – wie es im Gesetz heißt – zum Unterhalt beitragen.Für die Berechnung wurden je nach Alter des Kindes Prozentsätze festgelegt: 16 Prozent des Nettoeinkommens für Kinder bis sechs Jahren, 18 Prozent bis zehn, 20 Prozent bis 15 und 22 Prozent bis zum 18. Lebensjahr.Unterhaltspflichtigen mit überdurchschnittlichem Einkommen kommt eine so genannte „Luxus-“ oder „Playboygrenze“ zugute.In diesen Fällen ist ist der Unterhaltsanspruch mit dem Zweieinhalbfachen des Regelbedarfs begrenzt.Ein international erfolgreicher Motorradrennfahrer aus der Steiermark wurde vom Gericht gerügt, dass er trotz seiner Siege keine entsprechend hoch dotierten Werbeverträge abgeschlossen hatte. Autogrammstunden, der Vertrieb von Fanartikeln und Auftritte als Werbeträger hätten das Einkommen des geschiedenen Vaters zweier Kinder erhöht und dadurch auch höhere Unterhaltsleistungen (bis zur „Playboygrenze“) ermöglicht.Der Unterhaltspflichtige muss „alle persönlichen Fähigkeiten so gut wie möglich einsetzen“, beschied das Gericht dem Rennsportstar.
Am Donnerstag vor dem österreichischen Vatertag sorgte eine Live-Radiosendung mit dem Bundesvorsitzenden der Männerpartei, Hannes Hausbichler, für Aufsehen.
Durchschlagende Radiosendung zu Unterhalt und Kontaktrecht!
Hannes Hausbichler betrachtet die Sendung rückblickend: „Dem Mut des ORF Vorarlberg, besonders das „heiße Eisen“ unterhaltsbelasteter Väter anzufassen, sogar Betroffene live und völlig unzensiert die ganze Unmenschlichkeit des Unterhaltsrechts telefonisch darstellen zu lassen und noch dazu die ganz und gar nicht systemtreue Männerpartei klar und deutlich aus Härtefällen des Männerservice die volle Realität der Rechtspraxis berichten zu lassen, zollen wir höchsten Respekt.
Die Sendung erhielt durch erschütternde Anrufe betroffener Väter eine unerwartete Dramatik. Viele Anrufer schilderten eindrücklich ihr Leiden unter den fassungslosen Ungerechtigkeiten bei Unterhalt und Kontaktrecht. Selbst das Radioteam, welches die Anrufe der Betroffenen aufnahm, schien mir gelinde gesagt tief beeindruckt. Viele fassungslose Hörer waren in ihrem Glauben an die Gerechtigkeit nachhaltig erschüttert.“
Ein mutiger Richter stellte sich der Diskussion, jedoch mit vorher moderierten Aufzeichnungen. Daher sei ihm zu Gute gehalten, dass er nicht miterlebt hatte, wie viel Leid im Laufe der Diskussion eindrücklich und mitreissend aufgebrochen ist. Möglicherweise hätte es sich dann anders geäußert. Doch die Aussagen des Richters sind angesichts der Praxis schlicht weltfremd:
– Prozentabzüge würden die Väter bei mehr Kindern richtig entlasten: In wenigen Worten konnte Hausbichler mit konkreten Zahlen widerlegen, dass das schöne Bild, Väter würden entlastet, einfach nicht stimmt. Das eine, schmale Prozent Abzug pro Kind ist nicht einmal erwähnenswert und sieht nach Schönfärberei aus.
– Richter würden sich auf geringen Unterhalt für den Vater einigen: Hausbichler zeigt die Realität klar auf: Nur, wenn die Mutter von selbst weniger Geld will, gibt es eine Einigung, oft wird dafür jedoch zusätzlich Ehegattinnenunterhalt gefordert. Die Einigung für die Kinder kann jederzeit widerrufen werden und der Vater zahlt noch 3 Jahre rückwirkend den Maximalbetrag, was der Richter selbst zumeist gar nicht mehr mitbekommt und er wohl noch nach Jahren glaubt, er habe eine „gute Einigung“ bewirkt.
– Die meisten Besuchszeiten würden einvernehmlich getroffen: Bei ihm am Tisch, bei der Scheidung, auf dem Papier, vielleicht! Hausbichler antwortete dazu: Das entscheidende ist, was danach passiert. Viele Väter haben ein Besuchsrecht, aber sehen die Kinder einfach nicht, weil die Mutter sich, völlig straflos, nicht an die Einigung hält. Sollen diese Einigungen als „bei den meisten klappt es einvernehmlich“ die Lage beschönigen?
Als Fazit bleibt:
– Die Männerpartei hat hohes Praxiswissen bewiesen und ihre einzigartige Glaubwürdigkeit zu Familienrechtsthemen aus politischer Sicht einmal mehr massiv gestärkt. Besonders das gut belegte Aufzeigen der hinter schönen Worten versteckten Ungerechtigkeiten schwächte im selben Zug die Vertrauenswürdigkeit von Justiz und Politik.
– Das Leid in der Bevölkerung geht tief, ob durch Kontaktverweigerung oder hemmungslose Unterhaltsausbeutung bis unters Existenzminimum. Das Land Vorarlberg wurde durch diese Sendung erschüttert.
– Zum Vatertag ist klar: Die Zahl der Opfer steigt stetig. Es gibt täglich mehr zu tun für Väterrechte.
Diese Aussendung ergeht nur an Mitglieder und Interessenten. Eine Presseaussendung zum Vatertag folgt.
Die VIP der Bilderberger-Konferenz 2015 sollten sich darüber im klaren sein, dass eine „Vaterlose Gesellschaft“ in Europa und ein jahrzehntelanger Feminismus wie er in Österreich in verschiedenen Frauen-Netzwerken und in der Regierung herrscht völlig kontraproduktiv ist und auch keine gesunde Familie hervorruft.
Auch ein Firmengründung von unterhaltspflichtigen Vätern wird mit einer Exektuion- Pfändung um 25% unter das Existenzminimum verhindert, diese väterfeindlichen feministischen Gesetze schaden der österreichischen Wirtschaft !!!
Österreich ist das #väterfeindlichste Land mit nur 40-55% der gemeinsamen Sorge.
Feministische Scheingesetze (ohne praktische Sanktionen in der Justiz) von SPÖ-Frauen und ÖVP ermöglichen diese dem Kindeswohl feindliche Haltung. Kinder brauchen beide Eltern in der Praxis auch für die Erziehung , Liebe und Fürsorge.
In Österreich ist es derzeit noch immer üblich, dass nur ein Elternteil zahlen muss, meist der Vater, ohne jemals sein Kind zu sehen zu können und dies über Jahre. In Österreich gibt es noch immer kein Wechselmodell = Doppelresidenz.
Wenn man der WIRTSCHAFT und der Zukunft unserer Kinder etwas Gutes tun möchte, dann sollte man den schädlichen Feminismus in Österreich eine Absage erteilen und die Gesetze verbessern und eine automatische Doppelresidenz per Gesetz nach Trennung oder Scheidung als Automatismus einführen, so wie es in anderen Ländern bereist üblich ist. Mit automatischen Sorgerechtsverlust, wenn ein Elternteil ohne Zustimmung des zweiten Elternteils wegzieht (50-100km).
Sophie KarmasinÖVP hat einen wesentlichen Punkt in der Öffentlichkeit nicht gesagt: Österreich ist das familienfeindlichste und väterfeindlichste Land in Europa !
Begründung:
In Deutschland haben 94 % der geschiedenen Eltern automatisch die gemeinsame Sorge, d.h. 94% stellen keinen Antrag auf alleinige Sorge nach einer Scheidung. [1] Quelleangabe
In Österreich haben lediglich nur 60% der geschiedenen Eltern die gemeinsame Obsorge und dies oft erst nach jahrelangen sinnlosen Gerichtsverhandlungen.
Österreich ist also eines der Familien- u. Väter-Feindlichsten Ländern in Bezug auf die gemeinsame Sorge !!!
Bei einem Vortrag in Wien im Institut für Ehe und Familie am 23.10.2014 hat eine deutsche Familienexpertin von der „Vaterlosen Gesellschaft“ hier in Österreichs gesprochen.
Gabriele Heinisch-HosekSPÖ und vermutlich ein feministisches Frauen-Netzwerk sind dafür verantwortlich, dass die automatische gemeinsame Obsorge (welche bereits im Gesetzesentwurf KindNamRäG, der ehem. Justiz-Ministerin niedergeschrieben war) blockiert und entfernt wurde !!!
Einige Justizinsider behaupten, dass dieses feministische…
Düsseldorfer Tabelle: höherer Selbstbehalt ab 2015
In der Düsseldorfer Tabelle werden vom OLG Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. unter anderem Regelsätze für den Kindesunterhalt und die sogenannten Selbstbehalte festgelegt.
Zum 1.1.2015 wird der für Unterhaltspflichtige in der Düsseldorfer Tabelle zu berücksichtigende Selbstbehalt erhöht. Der notwendige Selbstbehalt steigt für unterhaltspflichtige Erwerbstätige von 1.000 € auf 1.080 €, sofern sie für minderjährige Kinder oder Kinder bis zum 21. Lebensjahr, die im Haushalt eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, zur Zahlung verpflichtet sind. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt von 800 € auf 880 €. Die Anpassung berücksichtigt u.a. die Erhöhung der SGB II-Sätze (Hartz IV) zum 1.1.2015.
Unterhalt wird nicht erhöht
Der Kindesunterhalt kann zum 1.1.2015 aufgrund der gesetzlichen Regelungen zunächst nicht erhöht werden, da er sich nach dem durch das Bundesfinanzministerium festzusetzenden steuerlichen Kinderfreibetrag richtet. Eine Anhebung des Kinderfreibetrages durch das Bundesfinanzministerium soll voraussichtlich im Laufe des kommenden Jahres erfolgen. Bis zu einer Anhebung muss es daher bei den derzeitigen Kindesunterhaltsbeträgen bleiben.
Selbstbehalte in der Übersicht
Ferner werden die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, dem betreuenden Elternteil eines nichtehelichen Kindes, volljährigen Kinder oder gegenüber Eltern des Unterhaltspflichtigen angehoben:
Unterhaltspflicht gegenüber
Selbstbehalt bisher
Selbstbehalt ab 2015
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger erwerbstätig
1.000,00 €
1.080,00 €
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig