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Am 18.03.2019 empfing der Justizsprecher der FPÖ, Herr Mag. Harald Stefan die Kinderschutz-NGO „Väter ohne Rechte“ (VoR) in seiner Kanzlei. Väter ohne Rechte wurde von Obmann Martin Morauf und Dipl.-Ing. Maximilian Urban vertreten.
Väter ohne Rechte trifft Justizsprecher der FPÖ Mag. Harald Stefan
Besonders interessiert zeigte er sich, als Väter ohne Rechte die Vorteile der Doppelresidenz aufzeigten und gerade das aktuell bevorzugte Residenzmodell (Mutter betreut/Vater zahlt) ganz wesentlich zum Gender-Pay-Gap und der Gefahr von Altersarmut von Frauen beiträgt. Es wurde versucht ein bestimmtes Wording zu finden, da es „Alleinerziehende“ praktisch nicht gibt – unser Vorschlag war „getrennt erziehend“, da Kinderkrippen, Kindergärten, Schulen, Horte, Tagesmütter und Tagesväter, die leiblichen Väter selbst, Großeltern, neue Lebensgefährten etc. sich alle in die Erziehung einbringen.
Die beharrliche Verteidigung des Residenzmodells von manchen Mütter-/Frauenvertretern steht im diametralen Widerspruch zu ihren eigenen Forderungen wie Gleichberechtigung, mehr Väterbeteiligung, Aufbrechen konventioneller Geschlechterrollen usw.
Herr Mag. Harald Stefan hat Väter ohne Rechte versichert
dass das Thema »Unterhaltspfändung unter das Existenzminimum« auf der
Agenda weit oben steht und bald in Angriff genommen werden soll.
Diese Information haben wir bisher von ALLEN Parteien erhalten und scheint daher valide.Väter ohne Rechte bedankt sich für das amikale Gespräch, weitere Termine sind fixiert.
VoR wird informieren.Never, never, never give up! Mit Herz und Verstand! Im Auftrag unserer Kinder!
„Paritätische Doppelresidenz“ (Shared parenting) genannt auch „Wechselmodell“ als Mittel gegen Eltern-Kind-Entfremdung.
Die FDP hat die Vorgabe der Europarat Resolution 2079, welche EINSTIMMIG von allen Ländern des Europarat als REGELFALL beschlossen wurde, in ihrem Koalitionsprogramm 1:1 übernommen.
In Österreich wurde von der alten Regierung dieses Thema der Doppelresidenz bisher komplett ignoriert.
Ob die FPÖ Heinz Christian Strache in ihren Koalitionsverhandlungen mit der ÖVP, insbesondere Sebastian Kurz dieses sehr wichtige Thema für Trennungseltern aufnehmen wird bleibt derzeit noch ein Rätsel.
Mehrere wichtige Änträge zur Verbesserung der Familienpolitik in Österreich wurden in vergangener Zeit von der FPÖ, in der Oppositionsrolle, durch Nationalratsabgeordneten Ing. Norbert Hofer und Dr. Harald Stefan eingebracht.
Exekutionsordnung – Link (menschenverachtende Ausbeutung unterhalb des Existenzminimum) Thema Exekutionsordnung steuerten die Freiheitlichen einen Entschließungsantrag (1396/A(E)) bei, in dem Harald Stefan die Forderung nach Sicherung des Existenzminimums auch bei Unterhaltsaufwendungen erhebt. Die derzeitigen Gesetzesbestimmungen würden bei Exekutionen gegen Unterhaltsschuldner eine Unterschreitung des unpfändbaren Existenzminimums um 25% zulassen, gab der Justizsprecher der FPÖ zu bedenken. Betroffen seien davon vor allem getrennt lebende Kindeseltern und Geschiedene, die als Unterhaltsschuldner einen zweiten Haushalt mitfinanzieren müssen.Diese Initiative, die ausdrücklich auch von Christoph Hagen (T) unterstützt wurde, fand bei der Abstimmung keine Mehrheit. .
Familienrecht Getrennt leben mit Kindern – aber wie?
Neue Ideen sollen alte Holzschnittlösungen ersetzen
Thomas Gesterkamp | Ausgabe 45/2017
Montage: Jonas Hasselmann für der Freitag
Das Problem beginnt schon bei der Sprache. „Alleinerziehende“ nennen sich die Verbände der (ganz überwiegend weiblichen) Betroffenen, von „Getrennt Erziehenden“ sprechen dagegen Väterrechtsorganisationen. Letztere wollen darauf aufmerksam machen, dass auch Männer, die nicht mehr mit ihren Kindern zusammenleben, weiter Verantwortung übernehmen.
Doch das Wort „allein“ trifft oft durchaus zu. Viele Frauen werden von ihren Ex-Partnern tatsächlich alleingelassen, nicht nur räumlich, auch finanziell. Nur die Hälfte der Scheidungsväter leistet überhaupt Unterhalt, nur 25 Prozent überweisen regelmäßig den gesetzlich vorgeschriebenen Betrag. Zwar hat sich die Zahlungsmoral seit der Sorgerechtsreform von 1998, die vor allem die Ansprüche nichtehelicher Väter erweiterte, leicht verbessert. Doch noch immer ermitteln die Behörden zehntausendfach pro Jahr wegen Verletzung der Unterhaltspflicht, lediglich 20 Prozent der geforderten Summen treiben die Sozial- und Jugendämter wieder ein.
Verbitterte Männerrechtler
In den anderen Fällen springt der Staat mit dem (gerade bis zum 18. Lebensjahr verlängerten) Unterhaltsvorschuss ein. Dass aus diesem häufig eine dauerhafte Zahlung wird, liegt entgegen gängigen Vorurteilen aber nicht nur an unwilligen Männern, die sich mit Tricks arm rechnen. Vielen fehlt wirklich das Geld. Initiativen von Scheidungsvätern fordern seit langem das sogenannte Wechselmodell, „paritätische Doppelresidenz“ heißt es präzise. Die Eltern teilen sich im Idealfall genau hälftig die Betreuungsaufgaben, dafür entfällt der Kindesunterhalt. Das Arrangement „Eine Woche Mama, eine Woche Papa“ wünschen sich Studien und Befragungen zufolge immer mehr getrennte Paare. Aktuelle Zahlen des Allensbach-Institutes zeigen, dass 51 Prozent von 605 repräsentativ ausgesuchten Vätern und Müttern die Doppelresidenz theoretisch befürworten. Doch nur 15 Prozent, so fanden die Demoskopen heraus, praktizieren tatsächlich die Halbe-halbe-Lösung.
Fast immer leben Jungen und Mädchen nach einer Scheidung bei der Mutter. Die große Mehrheit der Väter hat inzwischen zwar das gemeinsame Sorgerecht, trotzdem sehen sie ihr Kind nur an jedem zweiten Wochenende, im Urlaub oder mal zwischendurch. Viele von ihnen haben extra eine Wohnung mit einem dann nur gelegentlich genutzten Kinderzimmer angemietet. So entstehen Kosten, doch weder Steuer- noch Unterhaltsrecht bieten dafür bisher einen Ausgleich. Im traditionellen Residenzmodell müssen getrennt erziehende Väter voll für ihre Kinder zahlen – egal, wie viel sie mit ihnen unternehmen und für was sie finanziell aufkommen. Kompromisse sind gesetzlich nicht vorgesehen: Auch wenn ein geschiedener Mann zum Beispiel die ganzen Sommerferien mit seinem Sohn auf Reisen ist, hängt es vom Wohlwollen seiner Ex-Partnerin ab, ob sie sich an den entstehenden Zusatzausgaben beteiligt.
Die paritätische Doppelresidenz würde solche Konflikte entschärfen, doch auch sie hat ihre Tücken. So pendeln manche Scheidungskinder ungern ständig zwischen zwei Wohnungen – vor allem, wenn diese weit auseinander liegen. Einige Experten betonen die Bedeutung eines fixierten Lebensmittelpunktes für die kindliche Entwicklung. Dieses „Nest“-Argument ist unter Fachleuten allerdings umstritten. Andere Kritiker halten das Wechselmodell nur unter Gutverdienenden in Großstädten für praktikabel. Einkommensschwache Eltern könnten sich schlicht nicht leisten, die komplette familiäre Infrastruktur doppelt vorzuhalten. Und auf dem Land seien die Entfernungen oft zu groß für das ständige Hin und Her. Gemeinsame Betreuung braucht räumliche Nähe.
Wenn Frauen mit dem Nachwuchs in eine 500 Kilometer entfernte Stadt oder gar ins Ausland ziehen, ist das für ihren früheren Partner ein Affront. Väterrechtler, die das „Kindesentführung“ nennen, übertreiben, der dahintersteckende Frust ist dennoch verständlich. Es mag im Einzelfall schlüssige Motive für einen radikalen Ortswechsel der Mütter geben, eine neue Stelle etwa oder auch ein neuer Partner. Kinder aber werden so zum Faustpfand in zerrütteten Beziehungen.
Kaum ein Thema der Geschlechter- und Familienpolitik ist seit Jahrzehnten derart umstritten wie die Folgen der elterlichen Trennung. Verbitterte Männerrechtler vergreifen sich auf öffentlichen Veranstaltungen im Ton, fallen im Internet durch frauenfeindliche Kommentare auf. Lobbyvereine verstecken sich hinter Tarnnamen wie „Forum Soziale Inklusion“, verfolgen programmatisch aber einen stramm antifeministischen Kurs. Das polarisierte Diskussionsklima diskreditiert auch berechtigte Anliegen und schadet jenen Vätern, die zum Dialog bereit sind.
„Erst hat er sich die ganze Zeit nicht gekümmert, und jetzt will er das Kind plötzlich dauernd sehen!“, lautet eine Standardklage alleinerziehender Frauen. In der Tat beanspruchen manche Männer erst nach der Trennung plötzlich eine egalitäre Verteilung der Familienaufgaben. Dass sie die Haus- und Erziehungsarbeit zuvor weitgehend an die Mutter delegiert haben und ein (befristeter) Unterhalt dafür eine berechtigte Ausgleichszahlung darstellt, wollen sie vor lauter Ärger nicht einsehen.
„Mir ist es immer wieder ein Rätsel, wie Väter auf die Idee kommen können, dass gerade eine Trennungssituation, in der beide Elternteile sich vielleicht lieber für ein halbes Jahr aus dem Weg gehen würden, ein guter Moment sein soll, um eine jahrelang praktizierte Arbeitsteilung neu auszuhandeln“, wundert sich der (harmonisch getrennt lebende) Vater Jochen König, der ein Buch über Scheidungsfamilien geschrieben hat. Wenn Mütter sich nach der Geburt eines Kindes zeitweise auf traditionelle Rollenmuster eingelassen haben, müssten sie „sichergehen können, dass nach einer Trennung nicht plötzlich der frühere Feierabendelternteil alles über den Haufen wirft“.
Vollkommen unterschiedlich interpretieren die Konfliktbeteiligten (und ihre Lobbys) deshalb auch die wenigen vorliegenden Daten. Befragungen wie die erwähnte Allensbach-Untersuchung sind mit Vorsicht zu betrachten, schon wegen der kleinen Stichprobe. Fest steht lediglich, dass sich mehr Eltern als früher für eine gemeinsame Betreuung der Kinder entscheiden oder sie zumindest positiv bewerten. Wissenschaftlich gestützte Erkenntnisse zum Wechselmodell aber sind in Deutschland bislang kaum vorhanden. An der Universität Bremen forscht derzeit ein Team unter Leitung des Psychologen Stefan Rücker im Auftrag des Familienministeriums über „Kindeswohl und Unterhaltsrecht“.
Zeit der Zahlväter ist vorbei
Auch in Juristenkreisen wird die paritätische Doppelresidenz seit einiger Zeit verstärkt diskutiert. 2015 hatte der (weitgehend machtlose) Europarat eine Resolution zugunsten der Trennungsväter verabschiedet. Ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) stellt im Februar 2017 klar, dass das Wechselmodell schon jetzt „im Sinne des Kindeswohls“ auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden kann. Zwar gab es danach keine Klagewelle, doch Interessenverbände wie der (eher moderat auftretende) „Väteraufbruch für Kinder“ fühlen sich seither motiviert, alte Verfahren und vor allem die öffentliche Debatte neu aufzurollen.
Die SPD forderte vor der Bundestagswahl, die BGH-Entscheidung in Gesetzesform zu gießen. Voran trieb das vor allem Kurzzeit-Familienministerin Katarina Barley, die selbst getrennt erziehende Mutter ist und sich mit ihrem früheren Partner die Betreuung der beiden gemeinsamen Kinder teilt. Nach dem Vorbild von Ländern wie Belgien oder Schweden möchte Barley weniger holzschnittartige Regelungen einführen. Mitte September stellte sie ein Reformkonzept vor, das steuerliche Verbesserungen für geschiedene Männer vorsah und die Doppelresidenz als Lösungsmöglichkeit ausdrücklich festschrieb. Zudem wollte die Sozialdemokratin zerstrittene Paare zum Besuch einer Beratungsstelle verpflichten, bevor sie im Streit um ihre Kinder vor Gericht ziehen.
Ob eine neue Regierungskoalition diese Initiative aufgreift, ist ungewiss. Die FDP war in ihrem Wahlprogramm am weitesten gegangen und hatte gefordert, die paritätische Betreuung von Scheidungskindern zum Regelfall zu machen. Die CDU erklärte, weitere empirische Befunde abwarten zu wollen; die Grünen verlangten zumindest eine flexiblere und gerechtere Aufteilung beim Unterhalt. Die Zeiten des alternativlosen „Ganz oder gar nicht“, das Frauen zu Alleinerziehenden und Männer zu puren Zahlvätern degradierte, gehen offenbar zu Ende.
SPÖ ÖVP NEOS Die Grünen ignorieren noch immer das menschenverachtende Gesetz der Anspannung im Familienrecht, welche Zahlväter (tlw. Zahlmütter) zu Menschen 2.Klasse abstempelt, so wurde der Entschließungsantrag der FPÖ zur Novelle der Exekutionsordnung im Parlament nicht unterstützt?
APA Presseinformation OTS0197 vom , 19. Okt. 2016:
Zum Thema Exekutionsordnung steuerten die Freiheitlichen einen Entschließungsantrag (1396/A(E)) bei, in dem Harald Stefan die Forderung nach Sicherung des Existenzminimums auch bei Unterhaltspfändungen erhebt. Die derzeitigen Gesetzesbestimmungen würden bei Exekutionen gegen Unterhaltsschuldner eine Unterschreitung des unpfändbaren Existenzminimums um 25% zulassen, gab der Justizsprecher der FPÖ zu bedenken. Betroffen seien davon vor allem getrennt lebende Kindeseltern und Geschiedene, die als Unterhaltsschuldner einen zweiten Haushalt mitfinanzieren müssen.
Diese Initiative, die ausdrücklich auch von Christoph Hagen (T) unterstützt wurde, fand bei der Abstimmung keine Mehrheit.
Die Mindestsicherung wird eigentlich als Grundsicherung eines jeden Menschen bzw. Steuerzahler in Österreich gedacht.
Leider werden Väter, welche Unterhaltszahler sind in Österreich nicht so behandelt. Während jeder Schuldner lt. Exekutionsordnung nicht unterhalb des Existenzminimums gepfändet werden kann, gilt dies bei Zahl-Väter nicht?
Jeder Flüchtling in Österreich kann nicht von seiner Grundsicherung bzw. Mindestsicherung gepfändet werden.
Die österreichischen Väter insbesondere Unterhaltszahler (teilweise auch Mütter) werden jedoch menschenunwürdig nochmals 25% unterhalb des Existenzminimums exekutiert, egal wieviel Geld sie selbst verdienen oder sich z.B. durch Überstunden selbst erarbeitet haben.
Viele Väter designieren, werden depressive Langzeitarbeitslose. Einige Personen wandern aufgrund dieser menschenverachtenden Situation aus. Es wird ihnen unmöglich gemacht ihre Firma (KMU) als Selbstständiger in Österreich weiter zu betreiben oder als fleißiger Arbeitnehmer durch Mehrdienstleistungen etwas für einen Urlaub oder sonstiges zu ersparen. Eine Anschaffung, eines neuen Elektrogerätes z.b. bei Defekt der alten Waschmaschine, wird hier schon zum riesigen Problem.
Oft kommt dann auch noch die Entfremdung des eigenen Kindes hinzu.
Väter bzw. Justizopfer dieser menschenunwürdigen Exekutionsordnung haben oft jahrelang Existenzängste, können nachts nicht einschlafen und finden oft keinen Ausweg aus dieser hoffnungslosen Situation.
Einige der betroffenen Unterhaltszahler haben fast täglich Alpträume und Suizidgedanken.
Warum hier die Familienministerin der ÖVP, Sophie Karmasin, diesen hervorragenden Entschließungsantrag nicht zugestimmt hat, ist für mich NICHT nachvollziehbar, da sie ja immer behauptet etwas gegen die Vaterlose Gesellschaft zu machen und sich „angeblich“ dafür einsetzt, dass Österreich in einigen Jahren zum familienfreundlichsten Land werden soll?
Der Betrugsprozess gegen einen Sachverständigen und Psychologen, der in Salzburg sorgerechtliche Gutachten in Serie erstellt haben soll, wirft viele Fragen über die Justiz auf. Wer kontrolliert die gerichtlich beauftragten Experten? Wie viel Macht haben sie tatsächlich?
Der verdächtige Psychologe Gutachter des Salzburger Landesgerichtes soll laut Anklage mehr als ein Dutzend falsche Gutachten „wie auf dem Fließband“ erstellt haben. Und in Vorarlberg gibt es ein Verfahren gegen einen renommierten Gerichtspsychiater. Das sind nur zwei Beispiele aus der Justiz, bei denen es für die Öffentlichkeit in der Demokratie viele Fragezeichen gibt.
Der Techniker, Verkehrs- und Unfall-Gutachter Gerhard Kronreif spricht offen über die Machtposition von Sachverständigen bei Gericht. Die Justiz selbst spiele das Thema eher herunter, sagen Strafverteidiger. Und Sprecher des Gerichtes weisen jede Kritik zurück
Kronreif: „Sind uns der Macht bewusst“
Insgesamt gibt in Salzburg 528 gerichtlich beeidete Gutachter und Sachverständige, die für die Justiz arbeiten. In einigen Fachgebieten stehen deutlich mehr Experten zur Verfügung als in anderen. Zum Beispiel Gerhard Kronreif wird immer dann gerufen, wenn Verkehrsunfälle analysiert werden müssen. In seinem Fachgebiet gibt es nur zwei Sachverständige für die Salzburger Justiz.
Kronreif betont, es sei Gutachtern schon klar, dass ihre Expertisen in Urteilen übernommen würden: „Anklagen, Freisprüche, Verurteilungen oder Einstellungen von Verfahren hängen oft direkt von meinen Beurteilungen der Fälle ab.“
Kritik der Rechtsanwaltskammer
Dass Richter fachliche Gutachten als Beweismittel zur Urteilsfindung brauchen, das stehe außer Frage. Das betont Leopold Hirsch, ehemaliger Präsident der Salzburger Rechtsanwaltskammer. In den Reihen der Verteidiger scheint es immer wieder viele zu geben, die das bestehende System kritisch sehen.
Hirsch verweist auf vertauschte Rollen in der Justiz: „Es wird immer wieder kritisiert, dass Staatsanwälte die Leitung im Ermittlungsverfahren mehr oder weniger an Sachverständige abgeben. Dann wird der Sachverständige zum Chefermittler, und der Staatsanwaltschaft gründet seine Anklage auf dieses Elaborat des Gutachters.“
Daten, Fakten der Gerichtsmedizin
Gutachten über Verkehrsunfälle basieren auf physikalischen oder sonstigen naturwissenschaftlichen Daten. Das sei auch in der Gerichtsmedizin ähnlich, betont deren Salzburger Leiterin Edith Tutsch-Bauer: „Wir machen Obduktionen und Gutachten zu allen möglichen Fragestellungen. Dann erstellt die Abteilung DNA ihre Gutachten. Die sind sehr zahlreich. Und auch die Toxikologie kommt da noch dazu – zur Feststellung von Alkohol und Drogen.“
Knapp 3.000 Gutachten erstellen Sachverständige der Gerichtsmedizin im Jahr. Jedes werde doppelt geprüft. Kritische Fragen zu den Ergebnissen seien vor Gericht erwünscht, so die Expertin: „Jeder Verteidiger soll das Beste für seinen Mandanten herausholen. So sind sachliche Nachfragen zu den Gutachten meiner Meinung nach absolut legitim. Deshalb finde ich es auch gut und richtig, wenn vor Gericht über die Gutachten diskutiert wird.“
Justizsprecher weisen Vorwürfe zurück
Der Vorsteher und Sprecher des Bezirksgerichtes sieht das anders. Wolfgang Filip entscheidet unter anderem, ob eine Befangenheit der Richter oder der Gutachter vorliegt: „Ich bin der Herr des Verfahrens als Richter. Natürlich ist das Richtersein eine Machtposition. Ich lasse mir von niemandem – in aller Demut den Parteien gegenüber – wegnehmen. Es ist meine Aufgabe, dass zugunsten der Parteien gearbeitet wird. Wir müssen dabei der Wahrheit so nahe wie möglich kommen.“
Wenn Gutachter gebraucht werden, dann wählen Richter aus einer amtlichen Liste aus. Kritikern ist die aber nicht umfangreich genug. Das führe bei manchen Gutachtern zu sehr vielen Aufträgen, starker Belastung, wenn nicht sogar zu Überbelastung und Fehlern.
Gerichtspräsident sieht keine Missstände
Hans Rathgeb, Präsident des Landesgerichtes, weist diese Kritik zurück: „Es gibt viele verschiedene Fachgebiete. Und es ist richtig, dass die Zahl der Sachverständigen unterschiedlich sein kann.“ Qualität, Verwertbarkeit und Rechtzeitigkeit von Gutachten würden immer wieder einer Prüfung unterzogen.
Rathgeb betont, das Gutachten eines Sachverständigen sei ein Beweismittel neben vielen anderen: „Es geht hier konkret darum, dass das Fachwissen beim Richter in einzelnen Fachgebieten nicht vorhanden ist.“ Deshalb brauche das Gericht dann ein Gutachten des Sachverständigen.
FPÖ will Elterliche Entfremdung als Kindesmissbrauch unter Strafe stellen
FPÖ – Justizsprecher Harald Stefan weist auf das Problem der sogenannten Elternentfremdung hin und spricht in diesem Zusammenhang von „einer Art Kindesraub“, bei der ein Elternteil das Kind als Besitz erklärt und die meist tief emotionale Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil durch psychische Gewalt zu zerstören versucht. Es handle sich dabei nicht um einen Elternstreit oder einen Rosenkrieg, sondern um eine Form von Kindesmissbrauch mit schwerwiegenden Folgen für das Kind, die von der medizinischen Literatur als Parental Alienation Syndrom (PAS) beschrieben werden, gibt er zu bedenken. Stefan fordert in einem Entschließungsantrag(572/A(E))nun eine gesetzliche Regelung, die die Elterliche Entfremdung definiert und als Kindesmissbrauch unter Strafe stellt.
Schaffung eines Gesetzes zum Elternentfremdungssyndrom = Parental Alienation Syndrom (PAS)(572/A(E))
Selbständiger Entschließungsantrag
Antrag der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines Gesetzes zum Elternentfremdungssyndrom = Parental Alienation Syndrom (PAS)