Justiz u. Republik Österreich versandelt?

Sehr schade. Versandelt jetzt die Justiz in Österreich?
Wird eine Straftäterin in Österreich jetzt neue Justizministerin?
Wo ist die political correctness?

Ein ehemaliger Vizekanzler Strache, welcher von der Regierung ausgeschlossen wurde, weil gegen ihm ermittelt wird. In vielen Punkten wurde die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sogar schon eingestellt.
Und eine in 1.Instanz , wegen „übler Nachrede“ nicht rechtskräftig verurteilte Grüne Politikerin  Alma Zadic, welche selbst als Rechtsanwältin nicht einmal 10 Jahre oder 20 Jahre Berufserfahrung hat, soll den obersten Posten in der Justiz, als Justizministerin bekommen und langjährige Beamte im Justizministerium leiten u. eventuelle Weisungen geben?

Bis jetzt war ein Justizminister ein Vorbild für einen Rechtsstaat in der Republik Österreich und sollte als Vorbild auch keinerlei Verurteilungen aufweisen.
M.E., egal ob rechtskräftig oder nicht rechtskräftig, dies verlangt die political correctness.
Wie passen die beiden Ereignisse von einer zukünftigen grünen Justizministerin Alma Zadic und dem ehem. Vizekanzler Heinz Christian Strache zusammen?
Wird hier mit zweierlei Mass gemessen in der Republik Österreich?

Das Bild der Justiz eine Straftäterin Alma Zadic, wenn auch nur in 1.Instanz nicht rechtskräftig verurteilt, als Justizministerin heute durch den Bundespräsidenten anzugeloben, macht ein sehr schlechtes Bild für den Rechtsstaat in Österreich!

Admin, am 6-1-2020 

siehe auch
Wegen Verurteilung FPÖ will Alma Zadic als Justizministerin verhindern
Der Bundespräsident Alexander Van der Bellen messe mit zweierlei Maß, bei FPÖ-Politiker Kickl habe Van der Bellen eine Angelobung ausgeschlossen…

–>
https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/5747361/Wegen-Verurteilung_FPOe-will-Alma-Zadic-als-Justizministerin

 

Terrorschüler – Führerscheinverbot, Bootcamps u. mehrere Tage bis Wochen Sozialarbeit

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Terrorschüler HTL Ottakring

1.) Bootcamps und mehrere Tage bis Wochen Sozialarbeit, sollte hier ein MUSS sein, sonst lernen diese „nichtsnutzigen Terror-Schüler“ nie Respekt am älteren Menschen!!!
Sebastian Kurz ÖVP und seine Ministerinnen sollten für diese „gehirngewaschenen #Migranten-Schülern“ zurecht weißen, bevor sie zu kriminellen oder Terroristen, #Amoktäter werden, #Gewalttäter sind sie ja jetzt schon!!!

2.) Heinz-Christian Strache FPÖ u. die Regierung sollte überlegen
eventuell ein #Führerscheinverbot für mindestens 5 Jahre und späteren psychologischen Tests, ob solche gewalttätigen #Terrorschüler überhaupt für den öffentlichen Verkehr geeignet sind, oder ob solche Leute– zu #Amokfahrten neigen, da sie sich in der normalen österreichischen Gesellschaft nicht einordnen können?

3.) #Ethikunterricht sollte bereits in der Volkschule Pflicht sein!
😨
Admin Familie & Familienrecht, am 11-5-2019

siehe auch Video:
HTL Lehrer in Wien spuckt Schüler an, dieser stößt in gegen die Tafel . . .
–>
https://wp.me/p4RGV9-3hv

Tags: Problemschüler -Terror Schüler – Amokfahrer – Gewalt – leaks family law austria  – Terroristen- Erziehung – Kindererziehung – Gesetze Österreich – Terrorprävention – Mobbing – Justiz – psychische Gewalt – Entfremdung – Radikalisierung – Gehirnwäsche

Rechtsanspruch auf Papamonat wird kommen

Rechtsanspruch auf Papamonat wird kommen

FPÖ-Klubobmann Walter Rosenkranz bestätigt, dass die Verhandlungen weit fortgeschritten sind

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Foto: apa/hans klaus techt         Vater mit Sprösslingen – künftig soll es einen Rechtsanspruch auf den Papamonat geben

Ein Rechtsanspruch auf Papamonat werde kommen, sagt FPÖ-Klubobmann Walter Rosenkranz im ORF-Radio.

Man sei bei diesbezüglichen Verhandlungen mit der ÖVP im Finale, so Rosenkranz. Für einen Rechtsanspruch hat sich zuletzt auch die SPÖ ausgesprochen.

Aber auch die Koalitionsparteien hatten sich davor grundsätzlich gesprächsbereit erklärt. Auf Regierungsebene sei bereits ein Modell der Väterfrühkarenz in Ausarbeitung, die zuständigen Ministerinnen werden sicher eine gute Lösung finden, hatte Kira Grünberg (ÖVP) dieser Tage gesagt.

Allerdings müssten noch Details geklärt werden.

Auch Andrea Schartel (FPÖ) hatte erklärt, man erwarte im Nationalrat eine breite Zustimmung zum vorliegenden Anliegen und wies auf Aussagen von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hin.

2. März 2019, 09:39 16 POSTINGS (red, 2.3.2019) – 
derstandard.at/2000098852523/Rechtsanspruch-auf-Papamonat-kommt

Tags: Familie Familienrecht – Gesetze Österreich – Kindeswohl – Obsorge – 

Parlament: Kündigungsschutz Papamonat – Väterkarenz nach Familienzeitbonus in Österreich

Video Nationalratssitzung Thema Papamonat – Väterkarenz nach dem Familienzeitbonus, am 28.02.2019

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1. Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP)
2. Angelika Kuss-Bergner (ÖVP)
3. Carmen Schimanek (FPÖ)
4. Kira Grünberg (ÖVP)
5. Andrea Michaela Schartel (FPÖ)

Danke an die  VK. Heinz Christian Strache FPÖ und  BK. Sebastian Kurz ÖVP, welche dem Kündigungsschutz zugestimmt haben.

Admin Familie & Familienrecht, am 3-12-2019

Tags: Familienrecht Familie – Väter-Karenzgesetz – Parlament – Erziehung – Kindererziehung – europäischen Familienrecht – familienrechtliche Pflicht – Gesetze Österreich – Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindeswohl – Obsorge – Vaterschaft – Ehe – Partnerschaft

Pädophile bekommen Tätigkeitsverbot mit Kindern! – Kinderschutz

Kinderschutz ist wichtig! Danke an Karoline Edtstadler und dem Team „taskforce“ für ihre bisherige sehr gute Arbeit, sowie ÖVP FPÖ Regierung, welche als Gesetzgeber diese Verbesserung im Strafrecht praktisch ermöglichen!

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1.) Auch die Administration von „FamilieFamilienrecht.wordpress.com“ hat diese wichtige Gesetzesänderung schon seit längerer Zeit gefordert. Siehe Artikel über §220b StGB Abs1. u. 2–> https://wp.me/p4RGV9-2Mb

2.) Diesbezüglich hat es auch schon vor einiger Zeit einen Entschließungsantrag im Parlament gegeben. (FPÖ Antrag Gernot Darmann) –> http://wp.me/p4RGV9-1bh

3.) In der Schweiz und anderen Ländern ist ein solches Berufsverbot mit Kindern für Pädo´s schon seit längerer Zeit in Kraft, hier wurde dies in einer Volksabstimmung vom 18. Mai 2014 durchgesetzt, siehe –> http://wp.me/p4RGV9-1im

4.) Bis jetzt war ein Berufsverbot mit Kindern, bei der zweiten rechtskräftigen Verurteilung eines Pädo möglich. Möglich nur deshalb, weil der jeweils zuständige  Richter, dieses „Tätigkeitsverbot“ bei der zweiten rechtskräftigen Verurteilung, als Wiederholungstäter (Kinderschänder), anordnen konnte, aber dies nicht zwingend vorgesehen war. Leider haben viele Richter auch hier drauf vergessen.

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 10-2-2019

Artikel:

„Kurskorrektur“

Reform kommt: Härtere Strafen für Sextäter

Ein Jahr lang hat die Regierung an der schon im Wahlkampf angekündigten Strafrechtsreform gewerkt – nun stehen erste Ergebnisse fest: Am Mittwoch werden ÖVP und FPÖ im Ministerrat unter anderem höhere Strafen für Vergewaltiger und Wiederholungstäter beschließen. Bundeskanzler Sebsatian Kurz nennt dies eine „Kurskorrektur“.

Höhere Strafen für Gewalttäter, mehr Milde bei Wirtschaftsdelikten: Das war bereits das Motto einer Reform des Strafrechts aus dem Jahr 2016, damals auf den Weg gebracht vom schwarzen Justizminister der Regierung SPÖ/ÖVP. Doch der türkisen Volkspartei unter Sebastian Kurz, das hat er schon im Wahlkampf 2017 erstmals klargemacht, ging dies nicht weit genug.

Also wurde das populäre Anliegen – härtere Strafen nach Gewalttaten – trotz Kritik einiger Richter erneut ins Regierungsprogramm geschrieben. Eine Taskforce rund um Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) wurde vor einem Jahr beauftragt, mit Experten Verschärfungen auszuarbeiten – härtere Strafen soll es vor allem geben, wenn Frauen und Kinder betroffen sind. Und nun, so meldet die Regierung, ist die Gruppe fertig.

Am Mittwoch soll nun die Strafrechtsreform mit rund 50 Maßnahmen im Ministerrat paktiert werden. Darin enthalten sind höhere Mindeststrafen für Vergewaltiger (die künftig zwingend ins Gefängnis müssen). Auch beschließt Türkis-Blau Verschärfungen bei Stalkern. Generell härter bestraft werden wiederholte Gewalttaten.

Kanzler Kurz spricht von einer „Kurskorrektur“, weil „kleine Wirtschaftsdelikte oft härter bestraft werden als Gewalttaten“. Der Gesetzesbeschluss mit den unten angeführten Änderungen ist für Herbst geplant, in Kraft tritt die türkis-blaue Reform 2020.

  • Vergewaltigung I
    Die Mindeststrafe bei Vergewaltigung wird durch die türkis-blaue Reform des Strafgesetzbuches (StGB) auf zwei Jahre erhöht. Das bisher vorherrschende Minimum an Gefängnisstrafe nach einer Vergewaltigung betrug lediglich ein Jahr.
  • Vergewaltigung II
    Bislang war es möglich, trotz Verurteilung wegen Vergewaltigung nicht im Gefängnis zu landen, auch 2018 kam es laut Regierung zu solchen Urteilen. Das geht nun nicht mehr: Zumindest ein Teil der Strafe ist künftig „unbedingt“, muss also im Gefängnis abgesessen werden.
  • Wiederholungstat
    Türkis-Blau beschließt mehr Härte bei Wiederholungstätern. Sprich: Wer innerhalb von zehn Jahren mehrmals wegen einer Gewalttat oder eines Sexualverbrechens verurteilt wird, muss mit stärker ansteigenden Strafdrohungen rechnen.
  • Tätigkeitsverbot
    Vergeht sich beispielsweise ein Erzieher, Lehrer oder generell eine Autoritätsperson an Kindern oder anderen wehrlosen Menschen, hat derjenige in Zukunft mit einem Berufsverbot zu rechnen – laut Türkis-Blau soll dieses ein Leben lang gelten.

Kronen Zeitung/krone.at, 10.02.2019 06:00

https://www.krone.at/1860394

Tags: §220b StGB – Strafrechtsreform – Pädo – Kinderschutz – Sexualstrafrecht – Gewalt – Strafverfahren – Staatssekretärin Mag. Karoline Edtstadler –

ÖVP-Scheinheiligen-Gesetz in Österreich!!!

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„Papamonat“ hat noch immer keinen Rechtsanspruch und keinen Kündigungsschutz!

Väter in Österreich werden von der ÖVP gemobbt und diskriminiert.

Die EX-ÖVP-Familienministerin Frau Sophie Karmasin sagt im Kurier Interview, dass der Rechtsanspruch des „Papa-Monat“ nicht wesentlich sei?
Auch der  Präsident der Wirtschaftskammer (WKÖ), Harald Mahrer (ÖVP) ist GEGEN einen Rechtsanspruch für Väter beim „Papamonat“ –> Link
Ist die ÖVP wirklich so familienfeindlich und generell gegen eine Rechtssicherheit bei jungen Vätern, was sagt eigentlich der Bundeskanzler Seabstian Kurz dazu?

Im österreichischen Familienrecht spricht man bereits von der sogenannten „Vaterlosen Gesellschaft„.
Es ist bereits weltweit wissenschaftlich anerkannt, dass Kinder beide Eltern brauchen. Diverse Studien über Eltern-Kind-Entfremdung bestätigen, dass ein Aufwachsen des Kindes ohne Vater „absent father syndrom“ bei der Mehrheit von entfremdeten, radikalen Häftlingen bzw. Gefährdern vorhanden ist.
Fazit: Das Vorbild des Vaters in einer gesunden Gesellschaft ist wesentlich!

Admin Familie & Familienrecht, family law austria, am 6-1-2018

Artikel:

Kein Rechtsanspruch

Papamonat: Nur 5% tun es dem Vizekanzler gleich

In dieser Woche hat Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) seinen Papamonat angetreten – und damit eine Debatte darüber ausgelöst. Ein Blick auf Zahlen und Fakten zeigt aber: Väter nutzen die Möglichkeit, die ersten Wochen nach der Geburt bei Frau und Kind zu sein, kaum. Die Opposition fordert nun einen Rechtsanspruch darauf – die türkis-blaue Bundesregierung prüft.

Just ein Blauer setzt das erste große frauenpolitische Signal des Jahres: Vizekanzler Heinz-Christian Strache trat diese Woche seinen Papamonat an. Das bedeutet: Bis Februar wird der FPÖ-Chef nur in Ausnahmefällen bei Koalitionsauftritten aufkreuzen – und kümmert sich stattdessen ausschließlich um seine Frau und Baby Hendrik. De jure beansprucht er den Papamonat freilich nicht, denn für Politiker gibt es keine Regelungen für Karenz und dergleichen. Weil er sein Jännergehalt also sonst weiterbezöge, wird es der FPÖ-Frontmann spenden.

Papamonat: Väter bekommen 22,60 Euro pro Tag
Strache ist mit einer derartigen Aktion allerdings nicht nur in der Politik die große Ausnahme: Denn wie Zahlen aus dem Familienressort zeigen, ist der Elternzeitbonus – vulgo Papamonat – noch lange nicht in den Familien angekommen. Seit März 2017 ist es Vätern möglich (Beamte dürfen das schon länger), in den ersten vier Wochen nach der Geburt eines Kindes ohne Urlaubsverbrauch zu Hause zu bleiben. Dafür bekommen sie zudem 22,60 Euro pro Tag, also rund 700 Euro.

Väterkarenz ist beliebter
In der Zeit zwischen März 2017 und August 2018 – dies sind die aktuellsten Zahlen des Familienressorts – wurden allerdings nicht mehr als 6500 Anträge von Vätern gestellt. In diesen eineinhalb Jahren kamen rund 130.000 Kinder zur Welt. Das bedeutet: Nur bei fünf Prozent der Geburten wird auch ein Papamonat in Anspruch genommen. Damit ist der Papamonat deutlich unbeliebter als die normale Väterkarenz, die rund jeder fünfte Mann beansprucht.

Woran aber liegt das? ÖGB, Arbeiterkammer und SPÖ fordern nun einen Rechtsanspruch, weil sie meinen, das (theoretische) Vetorecht des Arbeitgebers sei entscheidend. Wirtschaftskammer-Chef Harald Mahrer lehnte das rote Begehr allerdings bereits ab.

Karmasin: „Rechtsanspruch ist nicht entscheidend“
Dabei drehe sich die Debatte um die falsche „Kinderkrankheit“ des Papamonats, erklärt dessen Erfinderin und Ex-Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP): „Der Rechtsanspruch ist nicht das entscheidende Thema. Der Papamonat ist einfach zu unbekannt, und vor allem wird er bei einer späteren Väterkarenz dazugerechnet.“ Schon damals wollte sie ihn als zusätzliches Angebot – scheiterte aber am Geld. Das Familienressort erklärte nun, den Papamonat zu „evaluieren“ und danach eventuell zu reformieren.

Klaus Knittelfelder, Kronen Zeitung

https://www.krone.at/1836481

Tags: Viezekanzler Heinz Christian Strache FPÖ – Bundeskanzler Seabstian Kurz- Gleichberechtigung Gleichstellung – Karenzzeit – Kindeswohl – Kinder brauchen beide Eltern – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft – Gesellschaftspolitik – Entfremdung – Islamisierung – Radikalisierung – Gehirnwäsche – Terrorprävention

Reduzierung der Familienbeihilfe im Ausland lebender Kinder

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Regierungsklausur Regierung wie ein „Rot-Weiß-Roter-Schnellzug“
Strache und Kurz über Themenschwerpunkte
Video: apa

Die Regierung ist von heute bis Freitag in Klausur. Kanzler Sebastian Kurz und sein Vize Heinz-Christian Strache traten zu Mittag vor die Presse.

ÖVP und FPÖ werden zwei Tage lang in der Steiermark die Schwerpunkte für das neue Jahr festlegen. Auf Schloss Seggau tagt die Regierung.
Die Themenschwerpunkte

„Wir haben ein ambitioniertes Regierungsprogramm“, sagte Kurz bei der Pressekonferenz. Darum wolle man sich auch gleich an die Arbeit beziehungsweise an die Umsetzung machen. Besprochen werden sollen fünf Themenschwerpunkte: Entlastung der kleinen Einkommen, Kürzung der Familienbeihilfen für Kinder im Ausland, eine Deregulierungsoffensive und Klima-und Energiestrategie, der Erhalt des Militärgymnasiums Wiener Neustadt sowie Budget und Finanzielles.

Vizekanzler Strache wies ebenfalls noch einmal auf eine „zügige und konsequente Arbeit“ mit einer raschen Umsetzung hin. Die Regierung müsse ein „Rot-Weiß-Roter-Schnellzug“ sein, der in Umsetzung geht.

»Wir wollen sicherstellen, dass die Abgabenbelastung kleiner und mittlerer Einkommen sinkt«

Die Themenschwerpunkte sollen auf der Klausur besprochen werden und schon am Freitag im Ministerrat beschlossen werden, wie Kurz verkündete. Vor allem zwei Bereiche seien entscheidend: die Entlastung der kleinen Einkommen und die Familienbeihilfe-Kürzungen. „Wir wollen sicherstellen, dass die Abgabenbelastung kleiner und mittlerer Einkommen sinkt“, teilte Kurz mit. Für den Einkommensbereich zwischen 1.350 bis 1.950 Euro brutto sei konkret eine Entlastung von rund 300 Euro im Schnitt pro Monat geplant. Eine Maßnahme sei unter anderem der Familienbonus.

Auch wolle man Familienbeihilfezahlungen ins Ausland reduzieren.

Hier müsse man „endlich für mehr Gerechtigkeit sorgen„, sagte Kurz. Die Zahlungen sollen nicht mehr im selben Ausmaß wie früher ins Ausland stattfinden. Dadurch würde sich der Staat am Ende über 100 Millionen Euro einsparen Konkret ist die Anpassung der Familienbeihilfe an die jeweiligen Lebenserhaltungskosten im betreffenden Land angedacht. So seien die Lebenserhaltungskosten in Ungarn beispielsweise anders als hier in Österreich, argumentierte Kurz. In Rumänien entspreche eine Familienbeihilfe von 200 bis 300 Euro im Monat fast schon dem Durchschnittseinkommen des Landes.
Familienbeihilfen ins Ausland

© APA/Walter Longauer

Details zu den Besprechungen und geplanten Beschlüssen würde man morgen im Rahmen der Pressekonferenz bekanntgeben, wie Strache mitteilte. Die Unterbringung von Asylwerbern sei bei dieser Klausur kein Thema, erklärte der Vizekanzler auf Journalistennachfrage. Es gebe klare Schwerpunktthemen, „für die wir gemeinsame Beschlüsse sicherstellen wollen.“
EU will Familienbeihilfe-Kürzung prüfen

Die EU-Kommission hat unterdessen angekündigt, sich die von der Regierung geplante Kürzung der Familienbeihilfe im Ausland näher ansehen. „Wir nehmen diese Ankündigung zur Kenntnis und werden die Gesetze auf ihre EU-Rechts-Konformität prüfen, wenn sie einmal angenommen sind“, sagte eine EU-Kommissionssprecherin in Brüssel am Donnerstag auf APA-Anfrage.
Kritik von Neos und Liste Pilz

Die Pläne zur Familienbeihilfe stoßen bei den Neos und der Liste Pilz auf Kritik. Die ebenfalls angekündigte Entlastung der Arbeitnehmer wird zwar von der pinken Fraktion begrüßt, die Arbeitslosenversicherungsbeiträge sollten aber für alle gesenkt werden, fordern die Neos in einer Aussendung am Donnerstag zum Start der Regierungsklausur von ÖVP und FPÖ.

Von der Beitragssenkung würden vor allem Teilzeitkräfte profitieren. „Es ist also ein zusätzlicher Anreiz, in Teilzeit statt in Vollzeit zu arbeiten“, warnt Neos-Sozialsprecher Gerald Loacker und pocht auf eine Senkung der Beiträge für alle Arbeitnehmer.

Familiensprecher Michael Bernhard wiederum zeigte sich über die angekündigte Kürzung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder verärgert: „Das System der Familienbeihilfe wird nicht reformiert, indem europäische Grundfreiheiten außer Kraft gesetzt und ein massives Pflegeproblem riskiert werden.“ Es brauche Reformen, aber: „Statt faktenbasierte Sachpolitik zu betreiben, werden von der schwarz-blauen Regierung rechtswidrige Maßnahmen gesetzt, die sukzessive die europäische Idee zu Grabe tragen und Unionsbürger zu EU-Ausländern machen“, sagte Bernhard, der ein „massives Pflegeproblem“ fürchtet.
Konkretes Arbeitslosengeld-Konzept noch offen

Unklar blieb am Rande der Klausur, wie das Arbeitslosengeld in Zukunft organisiert wird. Sozialministerin Beate Hartinger-Klein hatte zuletzt gesagt, dass Langzeitarbeitslose nicht in die Mindestsicherung fallen werden, sondern „dauerhaft Anspruch auf Arbeitslosengeld haben“, es also unbefristet beziehen können. Das wurde vom Kanzler auf Nachfrage so nicht bestätigt. „Es gilt immer das, was im Regierungsprogramm steht und was wir gemeinsam verhandelt haben“, stellte Kurz klar. Es werde ein „Arbeitslosengeld Neu“ geben, das gerechter werde: Wer lange einbezahlt hat, soll länger profitieren, wer nur kurz eingezahlt hat, soll das Arbeitslosengeld auch nur kurz bekommen. Bestehe kein Anspruch, gebe es ja noch die Mindestsicherung.

Das konkrete Konzept wolle man noch heuer präsentieren. Die Einführung des deutschen Hartz IV-Modells plane man jedenfalls nicht, versicherte wie davor schon die Sozialministerin auch Kurz. Klar sei, dass man bei der Notstandshilfe etwas ändern werde, das sei „gemeinsame Linie“.

Für Unmut unter Medienvertretern sorgte, dass bei der Klausur kein direkter Zugang zu den eintreffenden Regierungsmitgliedern möglich war – auch die Fotografen mussten den Großteil der Mannschaft durch eine Glasscheibe fotografieren. Außenministerin Karin Kneissl schaute dagegen mit ihren beiden Hunden Jackie (Onassis) und Winston (Churchill) im Journalistenbereich vorbei. Ihre Regierungskollegen habe sie schon näher in der langen Parlamentsnacht der Regierungserklärung kennenlernen können, die Regierungsklausur sei nun aber eine „gute Gelegenheit, gemeinsam durchzustarten“, meinte Kneissl.

Außenministerin Karin Kneissl mit ihren Hunden „Winston“ und „Jackie“
APA/ROLAND SCHLAGER Außenministerin Karin Kneissl bei der Klausur mit ihren Hunden „Winston“ und „Jackie“
Regierungsklausur-Torte

APA/ROLAND SCHLAGER, Donnerstag, 4. Januar 2018 von apa/red
https://www.news.at/a/regierungsklausur-kurz-strache-kameras-8602261
Tags: Sebastian Kurz – Heinz Christian Strache

Familienrecht – ÖVP FPÖ Regierungsprogramm

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Verbesserungen in der Gemeinsamen Obsorge und Einführung der Doppelresidenz, welche bereits im Okt. 2015 einstimmig mit der Europarat Resolution 2079 beschlossen wurde!

Danke, an die FPÖ und ÖVP und das Team welche sich für diese beiden extrem wichtigen Punkte eingesetzt hat!
Auch nach Trennung oder Scheidung sollte es Fairness und Gleichberechtigung (Halbe/Halbe) geben.
Jeder entsorgte Elternteil, und auch dadurch tausende PAS-Suizidopfer, egal ob Vater(3/4)  oder Mutter(1/4) ist ein Suizidopfer zu viel.
Nach mehreren Wochen u. Monaten Umgangsboykott sieht ein Elternteil oft keinen anderen Ausweg mehr als Suizid.
Bei einigen entsorgten Elternteilen wird diese Depression, welche durch diese Ohnmacht und sturen Entscheidungen der schlechten Gesetzesvorlage im Familienrecht entsteht nach Jahren immer stärker bis es zum Freitod kommt.

Jede Woche, welche es früher im Familiengericht zu einer „fairen und gleichberechtigten“ Obsorgerechtsentscheidung kommt, kann möglicherweise ein Suizid verhindern werden! Eine Verfahrensverkürzung und ein 50/50 Kontaktrecht zum eigenen Kind durch einen Familienrichter sind extrem wichtig für das Kindeswohl.  Mehrere weltweite Studien bestätigen, dass eine regelmässige und gute Beziehung zwischen Vater-Kind sehr wichtig sind und Parental Alienation (Eltern Entfremdung) bei Kindern verhindert. Weiters bestätigen alle Terrorexperten weltweit, dass diese Entfremdung bei Jugendlichen von einem Elternteil eine Radikalisierung bei Jugendlichen sehr begünstigt.
Gemeinsame Obsorge und 50/50 Umgangsrecht nach Trennung oder Scheidung können daher unmittelbar als ein Teil der Terrorprävention und einer gut funktionieren Gesellschaft gesehen werden.

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 17-12-2017
Artikel des ÖVP FPÖ Regierungsprogramm im Familienrecht:

Familienrecht ÖVP SPÖ Analyse Regierungsprogram
Familienrecht ÖVP FPÖ Analyse Regierungsprogramm

Familienrecht: Türkis-Blau erleichtert gemeinsame Obsorge Analyse

Das von der ÖVP bevorzugte Modell für Trennungen soll stärker zum Zug kommen Seit Jahren drängt die ÖVP auf die in anderen Staaten weitaus üblichere gemeinsame Obsorge für minderjährige Kinder nach einer Trennung der Eltern. Diese ist in Österreich schon seit Jahren möglich, die SPÖ aber hat immer darauf gepocht, dass ein Kind nur einen Hauptwohnsitz haben kann – meistens den der Mutter. Der Verfassungsgerichtshof hat in Einzelfallentscheidungen sehr wohl eine Doppelresidenz ermöglicht, das entsprechende Gesetz wurde aber bisher nicht angepasst. Das soll nun geschehen. Im Justizkapitel des Regierungsprogramms ist unter der Überschrift „Reformen im Zivil- und Familienrecht“ von der „Einführung eines Doppelresidenzmodells“ die Rede. Bei einem doppelten Wohnsitz entfällt die Verpflichtung des anderen Elternteils zu Unterhaltszahlungen – was Väterorganisationen schon lange fordern, aber Mütter benachteiligen kann. Dem entspricht wohl auch die Absicht, beim Rückersatz von Unterhaltsvorschüssen Doppelresidenz und doppelte Haushaltsführung stärker zu berücksichtigen. Die bestehenden Regelungen von Unterhaltsvorschüssen und –exekutionen unter das Existenzminimum sollen evaluiert werden – auch das könnte die Belastung von Vätern verringern, aber Zahlungen an Mütter reduzieren. Weiters soll die „Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung mit dem Ziel der gemeinsamen Obsorge“ modifiziert werden – wahrscheinlich in Richtung rascherer Teilung der Obsorge. In Obsorgeverfahren sollen strikte Fristen eingeführt werden – 14 Tage für die erste mündliche Tagsatzung, maximal acht Wochen für die Stellungnahme des Jugendwohlfahrtsträgers. Beim Kinderschutz, also der Zuständigkeit der Jugendämter, heißt es nur allgemein „Straffung der Kompetenzen und Zuständigkeiten, Förderung des Kindeswohls“.
(Eric Frey, 16.12.2017)
Hier klicken: Das Regierungsprogramm im Überblick – derstandard.at/2000070507869/regierungsprogramm-oevp-fpoe-kurz-strache-familienrecht
Tags: Familie – Familienrecht – Terror – Radikalisierung Entfremdung – Sorgerecht – Trennung – Scheidung Kinder – Suizid Freitod- Selbstmord – Heinz Christian Strache FPÖ – Sebastian Kurz ÖVP – Justizopfer – Europarat Resolution 2079

Strache setzt sich für Kinderrechte, Väter und Mütter ein! – TV-Duell Puls4

Heinz Christian Strache (FPÖ) sagt beim TV-Duell zur Nationalratswahl 2017 zur Lesbe Lunacek (Grünen Österreichs),

Es ist wichtig das Recht des Kindes auf Mutter und Vater!

Video

https://www.facebook.com/FamilieFamilienrecht/videos/1488326507888738/

 

Link zur ganzen Sendung –> https://www.puls4.com/Wahlkampf-2017/Videos/Ganze-Folgen/Das-Duell-Gruenen-Chefin-Lunacek-vs.-FPOe-Chef-Strache

Tags: #Familienrecht #Frauen #Väter #Adoption #Trennung #Scheidung #NRW17 #Wahl17 #Kinderrechte #Pflegekinder #Pflegeeltern #Kinderheim #Jugendamt #Kindeswohlgefährdung Familienpolitik Gleichberechtigung – Gesetze Österreich – Kindesabnahme – Kindeswohl – Kindeswohlgefährdung – Vaterlose Gesellschaft