Früheren „Heimkindern“, die die Stadt Wien geklagt und verloren haben, droht die Zwangsexekution. Eine Klägerin wehrt sich, eine andere zahlt in Raten zurück
Wien – Die Mahnung vom 11. April 2017 ist kurz und bündig. Die Adressatin – zwischen ihrem achten und 15. Lebensjahr im städtischen Kinderheim am Wiener Wilhelminenberg untergebracht und misshandelt – wird von der Justiz ersucht, die „bisher nicht bezahlten Gerichtsgebühren und Kosten von 370 Euro“ zu bezahlen. Andernfalls drohe die gerichtliche Zwangsvollstreckung. Die Frau ist eines der „ehemaligen Heimkinder“ und Gewaltopfer der 1950er- bis 1970er-Jahre, bei denen sich die Republik im November in einem Festakt offiziell entschuldigt hat.
Ihr stehen nun weitere Zahlungen ins Haus. Mehr als 21.000 Euro haben ihr die Gerichte vorgeschrieben: Sie stehen der Gemeinde Wien als Prozesskostenersatz zu. Gegen sie hatte die Frau- nach Aufkommen des Heimskandals durch Berichte im Kurier 2011 und dem dadurch erfolgten quasi Aufwachen ihrer Erinnerungen – auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geklagt.
Stadt kann Exekution führen
Das Verfahren hat sie (und andere) in drei Instanzen verloren: Die Ansprüche waren verjährt. Die Folge: Die Stadt bekam mit den Urteilen ihre Prozesskosten zugesprochen und hat somit einen gültigen Exekutionstitel über die rund 21.000 Euro in der Hand. Sie kann der Frau, auf die sie einst hätte achten müssen und der sie eine „symbolhafte“ Entschädigung von 35.000 Euro gezahlt hat, jederzeit den Exekutor ins Haus schicken. Zu holen wäre für die Stadt nicht viel: Die Frau ist Mindestsicherungsbezieherin, für ihre Prozesse hatte sie Verfahrenshilfe bekommen.
Und, so ihr (ohne Bezahlung arbeitender) Anwalt Johannes Öhlböck im Schreiben an die Justiz: „Die Einbringung stellt eine unbillige Härte gegen ein Verbrechensopfer dar. Meiner Mandantin ist es bis dato aufgrund der Vorkommnisse während ihres Heimaufenthaltes nicht möglich, einem geregelten Leben nachzugehen. … Ich bitte Sie daher, von der Einhebung der Gerichtsgebühren und Kosten von 370 Euro abzusehen.“ Die Antwort der „Einbringungsstelle der Justiz“ steht aus.
Klägerin brachte Sache ins Rollen
Dabei hatten die Erzählungen der erfolglosen Klägerin über die Gewalt im städtischen Heim, so wie später die Schilderungen ihrer zahlreichen Schicksalsgenossen, das Offenbarwerden des Heimskandals erst so richtig ins Rollen gebracht. Die Wilhelminenbergkommission wurde eingesetzt, ein fassungslos machender Bericht über systematische Misshandlung erstellt – und vor einem halben Jahr hat sich die Republik bei den Opfern von Gewalt in Kinderheimen entschuldigt. Beim Festakt im historischen Sitzungssaal des Parlaments erklärte Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ), das „offizielle Österreich übernimmt Verantwortung“.
In der Folge beschloss der Nationalrat das Heimopferrentengesetz, auf dessen Basis (geschätzten) 7000 Menschen – die in Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Kirche und in Pflegefamilien malträtiert worden sind – eine Rente von monatlich 300 Euro zusteht. Das Gesetz tritt am 1. Juli in Kraft.
Keine Antwort von Häupl
Ob sich die Gemeinde Wien die mehr als 21.000 Euro von ihrem einstigen Schützling holen wird, lässt sich derzeit nicht sagen. Auf Anfrage des STANDARD verweist eine Sprecherin von Jugendstadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) nur darauf, dass die Stadt in Summe bereits 52 Millionen Euro für die Heimkinder zur Verfügung gestellt habe. Anwalt Öhlböck meint, dass die Eintreibung unverständlich sei, „wurden die Betroffenen doch durch von der Gemeinde Beschäftigte in diese Situation gebracht. Diese Leute haben ihnen in ihrer Kindheit unbeschreibliches Unrecht angetan.“
Die Prozessverliererin selbst hat sich Ende November in einem Brief an Bürgermeister Michael Häupl gewendet. Dass sie nun Schulden von mehr als 21.000 Euro bei der Stadt Wien habe, beschäme sie „auf tiefste Weise – obwohl mir das Schlimmste passiert ist, was man einer Kinderseele antun kann“. Die Frau schrieb, es sei „nun an Ihnen, die ganze Angelegenheit auf respektvolle Weise zu beenden“, und bat Häupl um einen Termin. Antwort bekam sie nicht.
Stadt lässt sich Raten bezahlen
In einem anderen von einem „Heimkind“ verlorenen Prozess gegen die Stadt Wien ist man schon weiter. Dieser Klägerin wurden Prozesskosten von 10.605,18 Euro vorgeschrieben. Sie hat sich mit Wien, um die Ungewissheit einer Eintreibung abzuwenden, auf eine Ratenzahlung geeinigt. Von ihr nimmt die Stadt nun 200 Euro pro Monat.
Abgeblitzt beim Menschrechtsgerichtshof
Abgeblitzt sind Gewaltopfer städtischer Heime übrigens auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – etwa der 61-jährige Wiener Theaterregisseur und Künstler Karl Welunschek. Er hat, wie berichtet, Beschwerde in Straßburg eingebracht, unter anderem mit der Argumentation, so wie die österreichischen Gerichte die Verjährungsregeln auslegten, verletzten sie das Menschenrecht auf Freiheit und Sicherheit. Der Gerichtshof hat die Beschwerde nun für unzulässig erklärt.
Renate Graber6. Mai 2017, 11:00
http://derstandard.at/2000057082264/Stadt-Wien-Heimopfern-droht-Zwangsvollstreckung
Tags: Kinderheim – Heimkinder – Kindesmissbrauch – Gewalt – Kindeswohlgefährdung – Internat – Zögling – Missbrauch – Opfer
Der Fall ist von 1993 und das Stift hatsofort reagiert. Aber Hetze gegen die Kirche geht immer, das haben die Nazis auch schon gewusst…
Michael Tfirst vor einer Stunde
Bei diesem Fall geht es darum, dass es sich um „Vertuschung“ handelt, da die Sache nicht ordnungsgemäß angezeigt wurde, um in Folge künftige Missbrauchsopfer zu vermeiden.
So wie es aussieht, hat er weiter missbraucht und, denn dei deutsche Staatsanwaltschaft hat diesen Fall zur endgültigen und einmal ordentlichen Aufklärung an Österreich zurückgeschickt, da sie gerade an diesem Fall mit neueren Opfern arbeitet.
Also, ANFANG JUNI 2017 machte die Staatsanwaltschaft in Deutschland bei der österreichischen Staatsanwaltschaft eine Anzeige, dass da sexueller Missbrauch „klosterintern“ geregelt wurde.
Wenn es nur bei diesem Fall geblieben wäre: Und was ist ENDE JUNI 2017?
Am 29.6.2017 hat die deutsche Staatsanwaltschaft wieder in einem anderen Fall und wegen schweren sexuellen Missbrauchs in mehr als hundert Fällen, Anklage erhoben. Diese Ermittlungen sind laut österreichischer Staatanwaltschaft wegen Verjährung eingestellt worden. Plötzlich taucht jetzt ein Sachverständigengutachten auf, das dem klerikalen Missbrauchstäter verminderte Schuldfähigkeit attestiert. Was wird da seitens der Kirche und des Staates Österreich gespielt?
Echt grauslich ist das Ganze!
MfG
Michael Tfirst
Michael Tfirst vor 2 Stunden
Was mich verwundert ist, dass da nie der Deutsche Orden erwähnt wird, der ja auch involviert ist. Kardinal Schönborn ist seit ewigen Zeiten der Ordenskaplan des Deutschen Ordens. Diesbezüglich machte ich schon im Juni 2017 eine Anzeige, denn 14 Jahre lang hatte jener Priester eine Haushälterin, die vom Deutschen Orden (Hort des goldenen Vlieses) entlohnt wurde und deren Sohn er missbrauchte.

https://familiefamilienrecht.files.wordpress.com/2017/09/827c5-gerichtsverhandlung2bdeutscher2borden2b1.jpg
https://familiefamilienrecht.files.wordpress.com/2017/09/5abcb-gerichtsverhandlung2bdeutscher2borden2b2.jpg
Am 20.9. 2017 zeigte ich zusätzlich Schönbornsprecher Dr. jur. Prüller an, weil er am 20.9. im ORF verkünden ließ, dass es EINE PFLICHT ZUR ANZEIGE NICHT GEBE und wenn ein Opfer das nicht will, müssen wir diesem Wunsch nachkommen.
Volksanwalt Dr. jur. Kostelka schrieb mir vor Jahren: „Jeder sexuelle Missbrauch stellt ein gerichtlich strafbares Delikt dar, das von der Staatsanwaltschaft zu verfolgen und in weiterer Folge in einem Strafprozess den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend zu ahnden ist.“ MfG
Michael Tfirst
Artikel:
Missbrauchsfall: Demo vor Stift
Plattform fordert vollkommene Aufklärung des Falls aus dem Jahr 1993.
Opferschutz
Im Stift Klosterneuburg habe man nach Bekanntwerden des Missbrauchsfalls von 1993 alles getan, um der Sache nachzugehen, meinte dazu Sprecher Walter Hanzmann am Donnerstag. Alte Protokolle wurden ausgehoben, aus denen hervorging, dass der damalige, 1997 verstorbene Propst Gebhard Koberger unmittelbar reagiert und den betreffenden Augustiner-Chorherren suspendiert hatte.
Hanzmann verwies unter Hinweis auf ein Sechs-Augen-Gespräch auf den Aspekt des Opferschutzes, der nun verletzt werden könnte: Mutter und Sohn wollen unbedingt anonym bleiben, hätten jetzt aber Sorge, dass ihre Namen bekannt würden. Die Dame habe ihm versichert, dass sie 1993 den Schutz ihres Kindes sicherstellen wollte, was nach ihrem Gespräch mit Koberger und dem ebenfalls verstorbenen Dechant durch die Entfernung des Geistlichen aus dem Kloster geschehen sei. Sie habe den Fall aber – ebenfalls zum Schutz des Buben – nicht anzeigen wollen.
Stift Klosterneuburg gibt Missbrauch zu
Stift Klosterneuburg bestätigte Missbrauchsfall aus 1993
https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/missbrauchsfall-demo-vor-stift/288.905.710
Tags: Pädo – kirchliche Gewalt – Kindesmissbrauch