Papamonat beschlossen OHNE Volkspartei!

Der Kündigungschutz für Väter im Papamonat ist jetzt fixiert!
Vermutlich werden es weniger wie 50% nutzen, da der Vater ja 1 Monat vom Arbeitgeber dienstfrei gestellt ist und kein Gehalt dieses 1 Monat bekommt, sondern lediglich 700,- Euro und die Volkspartei ehemalige Familienministerin Juliane Bogner-Strauß mit Sebastian Kurz dafür gesorgt hat, dass diese 700,- Euro am Ende des Familienbonus von der Gesamtsumme wieder abgezogen wird. Der finazielle Anreiz für junge Väter ist also nicht gegeben.
Dennoch ist es den anderen Parteien FPÖ, SPÖ, Liste Jetzt (Peter Pilz) zu verdanken, das mit 1.9.2019 ein Kündigungsschutz verankert ist.
DANKE!

Admin Familie & Familienrecht, am 7-7-2019

„Papamonat mit Kündigungsschutz“ neues österreichische Gesetz jetzt ohne ÖVP beschlossen.

Zitat: GROßARTIG und gleichzeitig UNFASSBAR.
#Papamonat beschlossen OHNE Volkspartei!
Ein ganzes Jahr hat die ÖVP mit Sebastian Kurz immer wieder „leere Versprechungen“ gemacht und nicht gehandelt.
Zuletzt hat ja der #ÖVP Wirtschaftskammer Präsident Harald Mahrer sich GEGEN das #Papamonat ausgesprochen, weil es angeblich zu teuer sei?
Jetzt ist der Papamonat mit den Stimmen SPÖ FPÖ und Liste Jetzt von Peter Pilz inkl. Kündigungsschutz beschlossen.

Europäisches Familienrecht – Kinder brauchen Vater und Mutter

Artikel:

Ab 1. September: Das bringt der neue Papamonat

Ab 1. September: Das bringt der neue Papamonat
© pixabay

Mit 2. Juli hat des Parlament die Einführung des Papamonats mit den Stimmen der FPÖ, SPÖ und Liste Jetzt mit 1. September 2019 beschlossen. Jeder junge Papa hat künftig das Recht auf einen Monat mit seinem Neugeborenen. Die Arbeiterkammer informiert in einer Aussendung, was Unternehmen wie Arbeitnehmer erwartet. 

Papamonat oder „Väterfrühkarenz“ nennt man die vierwöchige Auszeit, die Väter nach der Geburt ihrer Kinder beantragen können. In dieser Zeit sind Mütter im Mutterschutz. So können die Eltern den ersten Monat nach der Geburt gemeinsam mit ihrem Neugeborenen verbringen. Ein Papamonat ist von der Karenz unabhängig. So nennt man umgangssprachlich die vierwöchige berufliche Auszeit des Vaters innerhalb der ersten beiden Lebensmonate des Kindes. In dieser Zeit befindet sich die Mama im Mutterschutz und ist dementsprechend auch zu Hause.

Für wen gilt der Papamonat?

Bisher hatten im Wesentlichen nur Väter, die im öffentlichen Dienst beschäftigt waren oder deren Kollektivvertrag eine Regelung hatte, Anspruch auf einen Papamonat. Das wird sich nun ändern. Nun sollen alle Väter davon profitieren. Voraussetzungen: Es muss ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind bestehen und der Vater muss die Meldefristen an den Arbeitgeber einhalten. Eine Mindestbeschäftigungsdauer oder bestimmte Betriebsgröße ist nicht erforderlich.

Lauft das Entgelt weiter?

Nein. Während des Papamonats gibt es keine Gehaltsfortzahlung, es handelt sich also um eine unbezahlte Auszeit. Vom Staat gibt es 700 Euro Ausgleichszahlung, den sogenannten Familienzeitbonus. Geht der Vater später aber in Karenz, wird dieser Betrag vom Kinderbetreuungsgeld abgezogen.

Ab wann gilt der Papamonat?

Die Regelung tritt mit 1. September 2019 in Kraft und gilt für Geburten, deren errechneter Geburtstermin frühestens drei Monate nach dem Inkrafttreten liegt. Für errechnete Geburtstermine vor dem 1. Dezember 2019 gibt es eine Sonderregelung, bei der die Vorankündigungsfrist von drei Monaten unterschritten werden darf.

Wie lange kann der Papamonat genutzt werden?

Der Vater kann den Papamonat in der Dauer von einem Monat im Zeitraum vom Tag nach der Geburt bis zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter in Anspruch nehmen. Sonstige Dienstverhinderungsgründe z.B. aus Anlass der Geburt bleiben unberührt.

Wann muss der Papamonat gemeldet werden?

Spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin muss er angekündigt werden (Vorankündigungsfrist). Nach der Geburt muss der Vater den Arbeitgeber unverzüglich von der Geburt verständigen. Spätestens eine Woche nach der Geburt muss der tatsächliche Antrittszeitpunkt bekanntgeben werden.

Haben Väter einen Kündigungs- und Entlassungsschutz?

Ja. Er beginnt mit der Vorankündigung, allerdings frühestens vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin. Er endet vier Wochen nach dem Ende des Papamonats.

Wird der Papamonat für dienstabhängige Ansprüche angerechnet?

Ja. Der Monat muss für Ansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten berücksichtigt werden (sofern auch die Anrechnung der Karenzzeiten beschlossen wird)

Können auch gleichgeschlechtliche Paare den Papamonat nutzen?

Ja. Frauen, deren Partnerin durch medizinisch unterstützte Fortpflanzung ein Kind bekommt, können den Anspruch geltend machen.

Gesetzliche Anrechnung der Karenzzeiten für alle Ansprüche

Die Anrechnung von Zeiten einer Elternkarenz war bisher sehr beschränkt: Laut Gesetz wurde die erste Karenz im Arbeitsverhältnis angerechnet, allerdings nur mit zehn Monaten. Außerdem nur für die Bemessung der Kündigungsfrist, die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und das Urlaubsausmaß. Für andere von der Dienstzeit abhängige Ansprüche, wie z.B. Gehaltsvorrückungen im Gehaltssystem, wurden Zeiten einer Elternkarenz nur dann berücksichtigt, wenn der Kollektivvertrag eine entsprechende Anrechnung vorsah.

Was ist neu?

Für Geburten ab 1. August 2019 wird es nun wesentliche Änderungen geben: Zeiten der Elternkarenz werden für Ansprüche, die sich nach der Dienstzeit richten voll berücksichtigt. Die Vollanrechnung gilt zudem für jedes Kind.

Mehr zum Thema

05. Juli 2019

https://newsroom.sparkasse.at/2019/07/05/ab-1-september-das-bringt-der-neue-papamonat/76878?fbclid=IwAR3eN04k8adIbwn7Vnm7kDcYcV9jHiACvKBKTtIPydGOOtwTAPOLGD20Uxg
Tags: Obsorge – Väterkarenz – Vaterschaft –

“Hochmut kommt vor dem Fall“, Hr. BK. Sebastian Kurz ÖVP

Die „politische“ Todsünde des Bundeskanzler in Österreich Hr. Sebastian Kurz der Österreichischen Volks Partei.

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Hochmut Sebastian Kurz ÖVP

“Hochmut kommt vor dem Fall“, Hr. BK. Sebastian Kurz ÖVP.
Hochmut, Arroganz, Überheblichkeit ist die schlimmste der 7 Todsünden!


Auch die ÖVP mit Innenminister Ernst Strasser hat damals einen Fehler gemacht, Ist deshalb die Ganze ÖVP damals zur Verantwortung gezogen worden? Nein.


Selbst die Staatsanwaltschaft sieht in dieser “besoffenen Geschichte“ keine strafrechtlichen Aspekte!


Hr. Kurz es ist von ihnen eine Anmaßung, Minister Herbert Kickl unter Generalverdacht zu stellen, ohne jegliche Beweise!


Es ist eine Arroganz und Überheblichkeit von Ihnen, die Regierung zu beenden, und alle Abgeordneten der FPÖ im Nationalrat, welche demokratisch vom Volk gewählt wurden und täglich gute Arbeit leisten, zu diffamieren.


Als öffentliches Vorbild sollte ein Christ anders agieren, Hr. Kurz!!!

 

Admin Familie & Familienrecht, am 21-5-2019

Tags: Christen – Kirche – Glauben – Vorbild – Politik – Bundeskanzler Sebastian Kurz Volkspartei Österreich – Justiz – Beweise – Selbstjustiz – Religion – Todsünde Hochmut

Eu-Wahl „EU-Diktatur“ Vereinigte Staaten Europas – ÖVP

+++ Faktencheck #Europawahl +++

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Eu-Wahl Vereinigte Staaten Europas ÖVP
Eu-Wahl Vereinigte Staaten Europas ÖVP

+++ Faktencheck #Europawahl +++

Bei der #EUWahl gibt es bei der Volkspartei und Sozialisten nur #Flüchtlingsklatscher +++
Wer gegen eine weitere #Islamisierung Europas ist, kann da nur mehr FPÖ, Orban oder Salvini wählen.
Schade, das die #ÖVP jetzt plötzlich, GEGEN das demokratische Prinzip (Vetorecht) ist und auch die Vereinigten Staaten Europas mit EU-Diktatur sich ausspricht. #Absolutes #NoGo!
Wir haben schon genug #Gefährder, #Terrorschüler und #Vergewaltiger.
Ich möchte hier ausdrücklich betonen, dass es auch ehrliche Flüchtlinge bzw. Asylwerber gibt, welche sich anpassen.
Jedoch ist eine zu große Zahl von anderen Kulturen für Österreich bzw. Europa nicht förderlich, da die Erfahrung in der Geschichte zeigt, dass große Teile der 1. und teilweise 2.Generation sich entfremden und radikalisieren.
🧐
Admin Familie & Familienrecht, am 18-5-2019

Tags: 2nd Generation , asylum seeker , Austria , ÖVP , democratic principle , EU-dictatorship , EU -Election , Europe , European elections , family law, family law, family law austria germany Country Translation Language – Deutsch – ПЕРЕВЕСТИ на Английский – Italia – lingua italiana Election , Factsheet , Factsheet Election of European Elections , Family , Family Law , Refugees , FPÖ , Threats , History ,, Islamization , NoGo , Orban , Salvini , Sebastian Kurz , Socialists , Terrorist Students , United States Europe , United States of Europe , rapist , veto , People’s Party

Karfreitag – Altkatholische u. Evangelisten hat man den Feiertag weggenommen!

Der Regierungssprecher Gernot Blümel von der „Österreichischen Volkspartei“ hat vor einiger Zeit dem österreichischen Volk versprochen hat:
„Es wird bei der neuen Karfreitagsregelung niemand etwas verlieren“
Diese Aussage stellte sich als eine Lüge heraus, weil sievon  der Regierung nicht eigehalten wurde!
Kurze Zeit später wurde den den Evangelisten u. Altkatholiken der Feiertag gestrichen, und das Versprechen  von der ÖVP – FPÖ Regierung, insbeondere des Regierungssprecher Gernot Blümel (ÖVP) stellte sich als unwahres Versprechen heraus.

Admin Familie & Familienrecht, am Karfreitag 19.April 2019

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Artikel:

Hunderte protestieren am Karfreitag

Erstmals war der Karfreitag kein offizieller Feiertag für evangelische und altkatholische Gläubige mehr. Hunderte protestierten in der Innenstadt. Der Theologe Paul Zulehner räumt einer Klage der Kirchen gute Chancen ein.

Im Anschluss an den Vormittagsgottesdienst versammelten sich Vertreter aus 30 evangelischen und altkatholischen Pfarrgemeinden vor der Lutherischen und Reformierten Stadtkirche in der Dorotheergasse. Sie wollen ihren gestrichenen Karfreitag-Feiertag zurück. Die Regelung sei ein grober Eingriff in die Religionsfreiheit, hieß es. Als Zeichen des Protests hatten viele eine Kreuz aus Heftpflastern an die Kleidung geklebt.

Ohne Karfreitag keine Auferstehung - APA/Neubauer

Ohne Karfreitag keine Auferstehung – APA/Neubauer

Ohne Karfreitag kein Ostern -
Ohne Karfreitag kein Ostern – APA/Neubauer

Kritik an der Bundesregierung

In Ansprachen erinnerten Vertreter der Kirchen an die Bedeutung des Karfreitags und übten Kritik an der Bundesregierung. „Die diskriminierende Haltung, die diese Regierung gegenüber Minderheiten in unserer Gesellschaft zeigt, macht es dringend notwendig, ein Zeichen zu setzen“, sagte Superintendentialkuratorin Petra Mandl.

Protest gegen Feiertag-Streichung
Protest gegen Feiertag-Streichung – ORF/Werner Trinker

Die Abschaffung des Feiertags und die Aussage von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), wonach 96 Prozent der Bevölkerung davon nicht betroffen seien, womit er die evangelische Kirche als „quasi vernachlässigbare Minderheit“ dargestellt habe, habe für Empörung in der Gemeinschaft gesorgt, bekräftigte Mandl.

Ein Kreuz aus Heftpflastern als Zeichen des Protests - ORF/Werner Trinker
Ein Kreuz aus Heftpflastern als Zeichen des Protests – ORF/Werner Trinker

Die Abschaffung des Feiertags und die Aussage von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), wonach 96 Prozent der Bevölkerung davon nicht betroffen seien, womit er die evangelische Kirche als „quasi vernachlässigbare Minderheit“ dargestellt habe, habe für Empörung in der Gemeinschaft gesorgt, bekräftigte Mandl.

Protest gegen Feiertag-Streichung

Mit Transparenten und Gesang protestierten in Wien Gläubige gegen die Streichung des Karfreitags als Feiertag.

Klage soll bis Mitte Mai eingebracht werden

Die neue Regelung erwecke den Eindruck, dass Religion und Glaube ins Private abgedrängt werden sollen, kritisierte der Wiener Superintendent der evangelischen Kirche, Matthias Geist, im Gespräch mit der APA. „Jede Minderheit sollte doch das Recht in einer offenen Gesellschaft zugestanden bekommen, dass wir unseren Glauben auch öffentlich leben und einen Feiertag in Anspruch nehmen können.“

Er appellierte an die Bundesregierung, die Regelung zu überdenken: „Meine Erwartung ist, dass der Karfreitag doch ein Feiertag für alle Österreicherinnen und Österreicher wird“, sagte Geist. Die evangelische Kirche hat bereits angekündigt, bis Mitte Mai eine Verfassungsklage auszuarbeiten.

„1.Mai nur Feiertag, wenn alle Arbeiter im Urlaub?“

Einer solchen Klage räumte der Theologe, Priester und Religionssoziologe Paul Zulehner im „Wien heute“-Gespräch gute Chancen ein: „Ich glaube schon. Wenn man diese Balance hält, zwischen dem individuellen Recht der einzelnen Person ‚Ich kann eine Religion frei ausüben‘ und einer Gemeinschaft, die ein Recht hat, sich gemeinschaftlich auch zu äußern in dieser Kultur, das muss abgewogen werden. Ich denke, das ist bisher in der Diskussion noch nicht passiert.“

Theologe Zulehner im Gespräch

Theologe, Priester und Religionssoziologe Paul Zulehner spricht über die Karfreitagsregelung.

Was bisher in keiner Stellungnahme eines Politiker zum Vorschein gekommen sei, was der Verfassungsgerichtshof im Fall einer Klage aber hoffentlich auch würdigen wird, sei, so Zulehner, dass Religionsfreiheit auch ein Recht der Gemeinschaften ist, also der katholischen Kirche als Ganzes. Wir gehen ja auch nicht her und feiern den Staatsfeiertag wenn sich alle frei nehmen oder wir machen den 1. Mai, wenn sich alle von der Arbeiterbewegung da einen Urlaubstag nehmen.“ Zulehner sieht ein Vorrecht der Gemeinschaft „vor allen Fragen, ob die einzelnen da auch richtig mitmachen“.

Schönborn will Karfreitag-Debatte sinnvoll nützen

Der römisch-katholische Kardinal Christoph Schönborn hat am Karfreitag appelliert, die Karfreitag-Debatte sinnvoll zu nützen. „Wenn die heftige Debatte um den Karfreitag auch ein Gutes hat, dann wohl dies, dass sie hoffentlich dazu beiträgt, über den tieferen Sinn des Karfreitags wieder stärker nachzudenken“, sagte Schönborn in einem Audiobeitrag auf der Website der katholischen Kirche in Österreich.

Aktionen auch in Bundesländern

Auch in anderen Bundesländern kam es am Karfreitag zu Protestaktionen: Die evangelischen Pfarrgemeinden in Bludenz, Feldkirch, Dornbirn und Bregenz etwa ließen um 15.00 Uhr die Kirchenglocken zu einem Mahnläuten erklingen. Die evangelische Pfarrgemeinde in Bregenz schaltete am Donnerstag sogar eine Todesanzeige in den „Vorarlberger Nachrichten“. „Wir gedenken des Todes von Jesus von Nazareth“, heißt es darin – mehr dazu in Evangelisches Mahnläuten am Karfreitag

Auch im Burgenland waren Solidaritäts- und Protestkundgebungen angekündigt. Bischof Michael Bünker bekräftigte seine Ablehnung der neuen Regelung – mehr dazu in Karfreitag: Protest und Solidarität. Auch in der Steiermark feierten viele Gläubige auf dem Grazer Färberplatz bei einer öffentlichen Veranstaltung – mehr dazu in Gläubige feierten auch ohne Feiertag.

Karfreitag nach Klage kein Feiertag mehr

Die neue Regelung zum Karfreitag ist heuer zum ersten Mal zur Anwendung gekommen. Die Regierung hat ja in Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) den freien Karfreitag für evangelische Christen, Methodisten und Altkatholiken gestrichen. Eingeführt wurde im Gegenzug ein „persönlicher Feiertag“. Der bedeutet, dass sich alle Arbeitnehmer einmal pro Jahr einen Urlaubstag auch gegen den Willen des Dienstgebers, allerdings aus ihrem eigenen Kontingent, nehmen können.

Links:

Irmgard Griss ist eine „SCHANDE“ für Österreich und unsere Werte der Gleichberechtigung!

Zitat Fr. Irmgard Griss (NEOS ist eine liberale Oppositions-Partei in Österreich):

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„Wenn einer unsere Werte nicht anerkennt, also wenn er gegen die Gleichberechtigung der Frau ist, dann werden wir das verschmerzen können.“

Und sie meinte zum dagegen protestierenden Autor Henryk Broder:

„Ja, wir werden damit leben müssen.“

siehe Artikel mit Video –> https://www.krone.at/1865389

Irmgard Griss - Partei Neos
Irmgard Griss – Partei Neos in der Sendung: Messerattacken: Ein kulturelles Problem?

Schwach**** pur . In der weltweiten Praxis, MUSS sich jeder Fremde in einem anderen Land der Kultur anpassen!
In Österreich herscht Gleichberechtigung zwischen Männer und Frauen, der Islamismus mit der „Scharia“ unterdrückt die Frauen und auch Kinder (Kinderehe) deshalb muss ein eigenes Islamgesetz gemacht werden um die Werte in Österreich zu unterstreichen, Hr. Johann Gudenus FPÖ hat RECHT liebe Frau Griss. Der Kinderschutz (Kinderehe) und Frauenschutz sollte in unserer Gesellschaft weiter gewährleistet bleiben durch präventive Massnahmen!!!
Hier sollte die Volkspartei STS Karoline Edtstadler den nächsten Schwerpunkt in der taskforce setzen und deutlich Nachschärfen.

Admin Familie & Familienrecht, am 21-2-2019
Tags: Feminismus – feministische – Feministin – Neos Frauenpolitik Gewalt – Gesetze Österreich – Missbrauch mit dem Missbrauch – Gleichberechtigung Gleichstellung – Justiz – Kindesmissbrauch – radikale Islamisierung

Papamonat ist leicht finanzierbar für Unternehmen

Papa-Monat ist leicht finazierbar für Unternehmen, sagt IHS Direktor Martin Kocher.

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Pressestunde, am 10-2-2019
Tags: Unternehmen – Väterkarenz Familienrecht Familie – ÖVP – Volkspartei – Karenz – Video – Gesetze Österreich – Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindeswohl – Obsorge – Vaterschaft  – 

Feministin – Johanna Mikl-Leitner – ÖVP

Feministisches Werbeplakat „Mutterland“ von Johanna Mikl-Leitner

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Johanna Mikl-Leitner feministisches Plakat Mutterland
Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner feministisches Plakat „mutterland für moderne familienpolitik“

Das feministische ÖVP Plakat soll vermutlich eine Familie zeigen?
Johanna Mikl-Leitner mit einem Kind,  jedoch ohne Vater bzw. Mann?

Scheinbar dürfte die Mikl-Leitner die letzten 20 Jahre in der Familienpolitik verschlafen haben, die Zeiten von Johanna Dohnal  sind schon sehr lange vorbei auch in Niederösterreich.,

M.E. besteht eine moderne Familie aus beiden Eltern, also Vater, Mutter und Kind. Die Ausgrenzung von Väter in der Familie, wie es jahrelang die ehemalige Frauenministerin  Heinisch-Hosek SPÖ vorangetrieben hat sollte eigentlich der Vergangenheit angehören?

Tags: ÖVPN – Landtagswahlen sind: Niederösterreich: Sonntag, 28. Jänner 2018 – NEOS – FPÖ – Väter – Die Grünen – Volkspartei – moderne Familienpolitik – Väter – Familienrecht – Frauenpolitik –  Gleichberechtigung Gleichstellung –  Mobbing – Vaterlose Gesellschaft

Sebastian Kurz: Väter-Diskriminierung, Steuerbenachteiligung

Als grausamen Scherz (milde ausgedrückt) muss empfunden werden, wenn die Mehrheit der Väter nach Trennung zwischen 500 und 1.000,- Euro pro Kind an Alimente im Monat bezahlen und dann lediglich einen steuerlichen Unterhaltsabsetzbetrag (Kinderfreibetrag) pro Monat von  29,20 Euro (für das 2. Kind € 43,80 und für jedes weitere Kind € 58,40) geltend machen können.

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Steuerbonus
Symbolbild Steuerbonus – Familienbonus

 

So  sagte Sebastian Kurz am Mittwoch 6.9.17 gegenüber der APA zum Familienbonus:

„90 Prozent der Alleinerzieherinnen haben Kinder, die einen Vater haben, der bekannt ist“,
„Wenn der den Steuerbonus bekommt, muss er ihn weitergeben.“

Offenbar nach dem Motto für (entsorgte) Väter: „Wenn schon wer am Boden liegt muss man fest hintreten bis er sich nicht mehr bewegt“ …

 

Fakten:

Die Mehrheit der Väter (Unterhaltszahler/innen) zahlen nach der Prozentsatzmethode zwischen 16 % (bis 6Jahre)  und 22% (ab 15 Jahre) Kindesunterhalt.

Alter: Regelbedarf zweifacher Regelbedarf:
bis 3 Jahre: 204 408,- Euro
bis 6 Jahre: 262 524,- Euro
bis 10 Jahre 337 674,- Euro
bis 15 Jahre 385 770,- Euro
bis 19 Jahre 454 908,- Euro
bis 28 Jahre: 569 1.138,- Euro

Grundsätzlich liegt die Obergrenze zwischen den 2,0 und 2,5 fachen Regelbedarf mit (maximal  1.375,00 Euro), Entscheidung im Einzelfall.

 Sind steuerzahlende Väter ( aber auch Mütter ) die Melkkühe der Nation?

 

Zitat Seite 50 – „Wahlprogramm – Liste Sebastian Kurz – neue Volkspartei – Nationalratswahl 2017„:

Wir schlagen daher einen Steuerbonus von bis zu 1.500 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren vor, das in Österreich lebt und für das Familienbeihilfe bezogen wird. Für jedes Kind zahlt man damit als Familie bis zu 1.500 Euro weniger Steuern.
1.500 Euro Steuerbonus für jedes Kind einführen . . .

Dieser Steuerbonus soll im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung von der Gesamtsteuerlast der Familie abgezogen werden. Der Steuerbonus ersetzt den derzeitigen Freibetrag für die Kinderbetreuungskosten von 2.300 Euro. Den aktuell geltenden Kinderabsetzbetrag, der mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird, wollen wir unverändert lassen.

 

Admin Familie & Familienrecht, 12.September 2017
Tags: Familienbonus – Alleinerziehende – Fairness – unfair – Familienpolitik ÖVP FPÖ Steuerentlastung
Tags: Familienpolitik – Wählerstimmen – Gesetze Österreich – Mobbing – Gleichberechtigung – Scheidung – Trennung

Judas und die Verräter der ÖVP – In Sodom und Gomorrah hat es auch keine Kinderrechte gegeben . . .

Fortpflanzungsmedizin: Enttäuschung bei Bischofskonferenz

Generalsekretär Peter Schipka dankt Abgeordneten, die gegen das Gesetz gestimmt haben. „Hochachtung“ für jene, die dabei „das eigene Gewissen über die Parteilinie gestellt haben“.


Die Österreichische Bischofskonferenz bleibt dabei: „Das neue Fortpflanzungsmedizingesetz ist ein ethischer Dammbruch, das mehr Probleme schafft, als es vorgibt zu lösen.“ Das erklärte deren Generalsekretär, Peter Schipka, nachdem das Gesetz am Mittwoch, 21_Jänner 2015, mehrheitlich beschlossen wurde.

 

Es sei „enttäuschend und demokratiepolitisch sehr bedenklich, dass derart fundamentale Fragen, die massiv in Leben und Rechte von Kindern, Frauen und künftigen Generationen eingreifen, im Eilzugsverfahren durchgezogen werden“, so Schipka unter Verweis auf die verkürzte Begutachtungsfrist und die vermeidbare Eile.

 

Danke an Abgeordneten

Der Generalsekretär der Bischofskonferenz dankte allen Abgeordneten, die gegen das Gesetz gestimmt haben, insbesondere jenen aus dem Klub der FPÖ und des Teams Stronach.

„Besonderer Dank und Hochachtung“ gebühren jenen Abgeordneten, die „das eigene Gewissen über die Parteilinie gestellt haben“ und abweichend von Parteivorgaben gegen das Gesetz gestimmt haben.

Aus Sicht der Bischofskonferenz wäre es „besser gewesen, jetzt kein neues Gesetz zu beschließen, das mit der Freigabe der Eizellspende und der Präimplantationsdiagnostik (PID) weit über das vom Höchstgericht geforderte hinausgeht“. Die letzten Wochen hätten gezeigt, wie nötig eine breite Diskussion gewesen wäre. „Aus vielen Gesprächen mit politischen Verantwortungsträgern habe ich den Eindruck gewonnen, dass es große Wissenslücken über die Reproduktionsmedizin, ihre beschränkten Erfolgschancen und die negativen Auswirkungen auf Frauen und Kinder gibt“, sagte Schipka.

 

Engagement geht weiter

Gleichzeitig würdigte er das Engagement weiter Teile der Gesellschaft und der katholischen Kirche. Die Initiative www.kinderbekommen.at, die von den mitgliederstärksten Organisationen der Kirche getragen wird, habe gezeigt, wie stark die Vorbehalte gegen das neue Gesetz seien. Die Bischöfe seien all jenen dankbar, die in den sensiblen Fragen am Beginn des Lebens die Würde des Menschen umfassend schützen wollen. Dies sei das einzige Interesse der Kirche und der Grund für das kirchliche Engagement in bioethischen Fragen, erläuterte Schipka, der auf eine „Wendepunkt“ und eine noch breitere gesellschaftliche Allianz in diesen Fragen hofft.

Von den insgesamt 183 Abgeordneten nahmen 161 an der namentlichen Abstimmung über das Fortpflanzungsmedizinrechtsänderungsgesetzes teil. 113 Mandatare stimmten dafür, 48 waren dagegen.

 

Familienbischof Küng: Großes Bedauern

Mit „großem Bedauern“ reagiert der St. Pöltner Bischof Klaus Küng auf das am Mittwoch angenommene Fortpflanzungsmedizingesetz. Der für Familien- und Lebensthemen in der Österreichischen Bischofskonferenz zuständige Bischof zeigte sich davon betroffen, „dass viele Menschen unserer Zeit, auch Politiker und Richter, sich von einem falschen Fortschrittsglauben verführen lassen, der sie übersehen lässt, dass sie von einigen wenigen Interessensgruppen vor sich hergetrieben werden und so Schritt für Schritt für den Menschen und die Gesellschaft wichtige Werte preisgeben.“ Kritik übte Küng auch am Procedere: Obwohl das Resultat der Abstimmung zum Fortpflanzungsmedizingesetz aufgrund der Absicht der Regierung, dieses „durchzuziehen“, vorauszusehen war, bleibe die Kritik daran weiter aufrecht.

 

Schritt in die falsche Richtung

Das Gesetz bringe insgesamt „Schritte in die falsche Richtung“, obwohl es gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesentwurf noch zu Verschärfungen gekommen sei. „Kinder werden immer mehr zu etwas, worauf man meint, ein Recht zu haben, oder was man auch, wenn es nicht passt, verwerfen kann“, gab der Bischof zu bedenken. Die für die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder wichtigen Beziehungen zur eigenen Mutter und zum eigenen Vater werden immer häufiger und radikaler unterlaufen. „Der Handel mit Ei- und Samenzellen ist zwar verboten, aber es ist sehr unwahrscheinlich, dass er nicht trotzdem entsteht, genauso wie Leihmütter früher oder später kommen werden“, warnte der promovierte Mediziner und Theologe.

Es sei „schade, dass Österreich nicht ein Land ist, das den Mut hat, in diesen Bereichen eigene Wege zu gehen, ohne sich die sogenannten internationalen Standards aufoktroyieren zu lassen“. Den Verlust, der dadurch entsteht, dass manche ins Ausland fahren würden, könne man leicht verkraften. Ausdrücklich dankte der Bischof jenen Abgeordneten, „die den Mut hatten, aus Gewissensgründen nicht oder gegen den Gesetzesentwurf zu stimmen“.

 

Kritikpunkte der katholischen Kirche im Zentrum der Plenardiskussion

Eine heftige, zweieinhalbstündige Parlamentsdebatte war am Mittwoch dem Beschluss des umstrittenen Fortpflanzungsmedizingesetzes vorausgegangen, wobei wesentliche von der Kirche vorgebrachte Kritikpunkte durchaus in die Redebeiträge der Gegner des Gesetzes einflossen und teils auch von dessen Befürwortern aufgegriffen wurden. Angenommen wurde das Gesetz mit den Stimmen der Regierungsparteien SPÖ, ÖVP und Grünen, wobei mehrere ÖVP-Mandatare dagegen stimmten. Die FPÖ und das Team Stronach lehnten das Gesetz einhellig ab.

 

Von einem „schwarzen Tag“ sprach FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein. Das Gesetz sei „in vielen Punkten sehr mangelhaft“ und lasse viele Details ungeklärt, darunter die Auskunftspflicht des Arztes nach Eizellenspende und IVF, den Umgang mit überzähligen Embryonen oder die Definition der bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) untersuchbaren Krankheiten. „Ich vermisse den Aufschrei von Frauenrechtlerinnen“, so die Obfrau des Gesundheitsausschusses, die auch in der Letztfassung der Novelle den Schutz vor Missbrauch etwa durch Ausbeutung von Frauen bei der Eizellenspende vermisste und entsprechende Nachschärfungen einforderte. Als „Novum“ bezeichnete Belakowitsch-Jenewein 700.000 Protest-Emails durch die Kirchenplattform BLOCKEDkinderbekommen.atBLOCKED allein in den fünf Tagen vor der Abstimmung.

 

FPÖ-Gesundheitssprecher Herbert Kickl sah „die Schöpfung auf den Kopf gestellt“: Das Gesetz spreche dem ein Recht auf ein Kind zu, „der aus Freiheit einen Lebensentwurf wählt, der Kinder von Natur aus ausschließt“. Ein Recht auf Besitz eines Kindes sei jedoch nirgendwoher ableitbar, außer durch das Verfassungsgerichtshof-Urteil, das „Ungleiches gleich behandle“.

 

Das von Befürwortern der Novelle vorgebrachte Argument einer Beseitigung von Diskriminierung sei „Doppelmoral und Heuchelei“, kritisierte TS-Gesundheitssprecher Marcus Franz, zumal die Tötung menschlichen Lebens bei der PID „die schwerste Diskriminierung, die es weltweit gibt“ und das Streben nach dem „Wegmachen“ von Behinderung ein „verabscheuungswürdiges Signal“ sei. Gefördert würde eine „Kraut- und Rüben-Elternschaft“ durch Durchmischung  von Genetik und Sozialem und eine Vernachlässigung des Kindeswohls zugunsten der Wünschen Erwachsener. Das neue Gesetz setze sich aber auch über ungelöste Fragen hinweg: In der jüngsten wissenschaftlichen Literatur würden sich Zweifel an der künstlichen Befruchtung mehren, da auf diese Weise gezeugte Menschen später etwa öfter an Depression oder Identitätsproblemen litten, so der promovierte Mediziner.

 

Harte Diskussionen innerhalb der ÖVP

ÖVP-Justizssprecherin Michaela Steinacker ließ durch die Bemerkung aufhorchen, sie würde „als Frau, Mutter und Katholikin mit voller Überzeugung für das Gesetz stimmen“. Parteiintern habe es im Vorfeld bis zuletzt lange und harte Diskussionen gegeben, zudem berichtete Steinacker von „vielen Mails von engagierten Bürgern“ und dankte den Experten im Gesundheitsausschuss für ihre Einwände. Zur Letztfassung der Novelle stehe sie jedoch, da diese „vielen Menschen Hoffnung und Rechtssicherheit“ gebe. Sicherzustellen sei, dass IVF keine „Lifestyle-Methode“ und die Wirkung des Gesetzes evaluiert werde, zudem müsse Leihmutterschaft sowie Social-egg-Freezing auch künftig verboten bleiben.

 

ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter betonte, das Gesetz solle den Wertungswiderspruch auflösen, dass PID verboten, Abtreibung nach Verdacht auf Behinderung bei der Pränataldiagnostik jedoch erlaubt sei. Die heftige Kritik seitens der katholischen Kirche führte er darauf zurück, dass „Wunden aus der Abtreibungsdiskussion vor 40 Jahren wieder aufbrechen“. Auch mit Kirchenvertretern habe er im Vorfeld intensiv diskutiert, „auch als Katholik“. Zentral sei für ihn jedoch die Rechtssicherheit und das Vorschlagen von Gesetzen, die „auf Basis eines größtmöglichen Gesellschaftskonsens“ beruhten. Das Gesetz diene „der Erfüllung von Kinderwunsch“ und helfe Betroffenen, „damit es Kinder gibt“, was „im Kindeswohl“ sei.

 

Grüne einstimmig dafür

Differenziert und „wenig euphorisch“ äußerte sich Grünen-Gesundheitssprecherin Eva Mückstein: Kinderwunsch sei zur „lukrativen Ware“ geworden, weshalb die ethische Auseinandersetzung mit ihr nicht aus der Reproduktionsmedizin selbst zu erwarten sei. Regelungen diesbezüglich müssten sich daher statt am Kinderwunsch oder an Geschäftsinteressen vorrangig an der Lebensqualität der Familien orientieren. „Die Fortpflanzungsmedizin hat auch hohe Risiken mit sich gebracht, die sehr ungenügend dokumentiert und beforscht sind“, betonte Mückstein. Sie verwies dabei auf häufigere Mehrlingsschwangerschaften, Früh- und Fehlgeburten sowie Fehlbildungen. Zudem seien 20 Prozent der IVF-Kinder von Entwicklungsbeeinträchtigungen oder Fehlbildungen betroffen. Mehr Forschung sei nötig wie etwa „die Evaluierung der Schwangerschafts- und Geburtenverläufe, eine qualitative ‚Baby-take-home‘-Rate, oder die Frage danach, wie es den Kindern geht“. Dem Gesetz stimme sie dennoch zu, da es ein „guter“ erster Schritt im Hinblick auf gleichgeschlechtliche Paare sei.

 

Die Grünen hatten dem Gesetz einstimmig zugestimmt, wobei die wegen Krankheit abwesende Mandatarin Helene Jarmer dagegen votiert hätte, wie Familiensprecherin Daniela Musiol erklärte. Mit ihrem Protest habe die Behindertensprecherin besonders auf die Situation von Eltern mit behinderten Kindern und die notwendige Unterstützung hinwiesen wollen. Angenommen wurde eine Forderung der Grünen nach einem zentralen IVF-Register, bei dem auf diese Weise gezeugte Kinder über ihre leiblichen Eltern Auskunft erhalten sollen.

 

Huainigg für Abschaffung der Spätabtreibung

Schärfster Kritiker innerhalb der ÖVP war schon im Vorfeld Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg gewesen, der die Selektion nach „wertem und unwertem Leben“ im Rahmen der PID problematisierte. Er forderte die Abschaffung der Möglichkeit der Spätabtreibung, die „wirklich unerträglich“ und „ein Verbrechen“ sei. Huainigg verwies dabei auf Deutschland, wo im Zuge der PID-Einführung die eugenische Indikation gestrichen und eine Bedenkfrist zwischen Diagnose und Abtreibung eingeführt wurde. Die „unantastbare Menschenwürde“, die auch „für nicht perfekte Menschen“ gelte, sei für ihn „Gradmesser der Politik“, so Huainigg.

 

Einige Nachschärfungen

Angenommen wurden im Zuge der Beschlussfassung auch Änderungsanträge, die das Gesetz in einigen Punkten genauer ausführt bzw. nach Darstellung der ÖVP nachschärft. So wurde etwa die PID-Zulassung außer an die wiederholten IVF-Fehlversuche auch daran gekoppelt, dass „Grund zur Annahme besteht, dass dies auf die genetische Disposition der entwicklungsfähigen Zellen und nicht auf andere Ursachen zurückzuführen ist“. Untersucht werden dürfe dabei, was zur Herbeiführung einer Schwangerschaft, zur Vermeidung einer Fehl- oder Totgeburt oder einer lebensbedrohlichen Erbkrankheit erforderlich ist, wurde klargestellt.

 

Neu in den Gesetzestext kam weiters ein Werbe- und Vermittlungsverbot bei der Eizellenspende, mit dem die Kommerzialisierung unterbunden werden solle, sowie mit 50.000 Euro ein nun höherer Strafrahmen bei Nichteinhaltung der Gesetzestexte. Der Dienstentgang wurde bei der Aufwandsentschädigung für die Spenderinnen gestrichen. Nachgekommen werden soll der Forderung nach der „Möglichkeit unabhängiger Beratung“ für Spenderinnen und künftige Eltern.

 

Die von einigen Abgeordneten angekündigte Evaluierung des Gesetzes soll durch jährlich veröffentlichte Berichte über die Entwicklung der medizinisch unterstützten Fortpflanzung in Österreich geschehen, wobei die Statistiken auch über die Methoden, die Anzahl der befruchteten und aufbewahrten Eizellen oder die Art der Geburt Auskunft geben sollen.

 

 

erstellt von: red/kap
21.01.2015

Es sei „enttäuschend und demokratiepolitisch sehr bedenklich, dass derart fundamentale Fragen, die massiv in Leben und Rechte von Kindern, Frauen und künftigen Generationen eingreifen, im Eilzugsverfahren durchgezogen werden“, so Schipka.

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