Papamonat beschlossen OHNE Volkspartei!

Der Kündigungschutz für Väter im Papamonat ist jetzt fixiert!
Vermutlich werden es weniger wie 50% nutzen, da der Vater ja 1 Monat vom Arbeitgeber dienstfrei gestellt ist und kein Gehalt dieses 1 Monat bekommt, sondern lediglich 700,- Euro und die Volkspartei ehemalige Familienministerin Juliane Bogner-Strauß mit Sebastian Kurz dafür gesorgt hat, dass diese 700,- Euro am Ende des Familienbonus von der Gesamtsumme wieder abgezogen wird. Der finazielle Anreiz für junge Väter ist also nicht gegeben.
Dennoch ist es den anderen Parteien FPÖ, SPÖ, Liste Jetzt (Peter Pilz) zu verdanken, das mit 1.9.2019 ein Kündigungsschutz verankert ist.
DANKE!

Admin Familie & Familienrecht, am 7-7-2019

„Papamonat mit Kündigungsschutz“ neues österreichische Gesetz jetzt ohne ÖVP beschlossen.

Zitat: GROßARTIG und gleichzeitig UNFASSBAR.
#Papamonat beschlossen OHNE Volkspartei!
Ein ganzes Jahr hat die ÖVP mit Sebastian Kurz immer wieder „leere Versprechungen“ gemacht und nicht gehandelt.
Zuletzt hat ja der #ÖVP Wirtschaftskammer Präsident Harald Mahrer sich GEGEN das #Papamonat ausgesprochen, weil es angeblich zu teuer sei?
Jetzt ist der Papamonat mit den Stimmen SPÖ FPÖ und Liste Jetzt von Peter Pilz inkl. Kündigungsschutz beschlossen.

Europäisches Familienrecht – Kinder brauchen Vater und Mutter

Artikel:

Ab 1. September: Das bringt der neue Papamonat

Ab 1. September: Das bringt der neue Papamonat
© pixabay

Mit 2. Juli hat des Parlament die Einführung des Papamonats mit den Stimmen der FPÖ, SPÖ und Liste Jetzt mit 1. September 2019 beschlossen. Jeder junge Papa hat künftig das Recht auf einen Monat mit seinem Neugeborenen. Die Arbeiterkammer informiert in einer Aussendung, was Unternehmen wie Arbeitnehmer erwartet. 

Papamonat oder „Väterfrühkarenz“ nennt man die vierwöchige Auszeit, die Väter nach der Geburt ihrer Kinder beantragen können. In dieser Zeit sind Mütter im Mutterschutz. So können die Eltern den ersten Monat nach der Geburt gemeinsam mit ihrem Neugeborenen verbringen. Ein Papamonat ist von der Karenz unabhängig. So nennt man umgangssprachlich die vierwöchige berufliche Auszeit des Vaters innerhalb der ersten beiden Lebensmonate des Kindes. In dieser Zeit befindet sich die Mama im Mutterschutz und ist dementsprechend auch zu Hause.

Für wen gilt der Papamonat?

Bisher hatten im Wesentlichen nur Väter, die im öffentlichen Dienst beschäftigt waren oder deren Kollektivvertrag eine Regelung hatte, Anspruch auf einen Papamonat. Das wird sich nun ändern. Nun sollen alle Väter davon profitieren. Voraussetzungen: Es muss ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind bestehen und der Vater muss die Meldefristen an den Arbeitgeber einhalten. Eine Mindestbeschäftigungsdauer oder bestimmte Betriebsgröße ist nicht erforderlich.

Lauft das Entgelt weiter?

Nein. Während des Papamonats gibt es keine Gehaltsfortzahlung, es handelt sich also um eine unbezahlte Auszeit. Vom Staat gibt es 700 Euro Ausgleichszahlung, den sogenannten Familienzeitbonus. Geht der Vater später aber in Karenz, wird dieser Betrag vom Kinderbetreuungsgeld abgezogen.

Ab wann gilt der Papamonat?

Die Regelung tritt mit 1. September 2019 in Kraft und gilt für Geburten, deren errechneter Geburtstermin frühestens drei Monate nach dem Inkrafttreten liegt. Für errechnete Geburtstermine vor dem 1. Dezember 2019 gibt es eine Sonderregelung, bei der die Vorankündigungsfrist von drei Monaten unterschritten werden darf.

Wie lange kann der Papamonat genutzt werden?

Der Vater kann den Papamonat in der Dauer von einem Monat im Zeitraum vom Tag nach der Geburt bis zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter in Anspruch nehmen. Sonstige Dienstverhinderungsgründe z.B. aus Anlass der Geburt bleiben unberührt.

Wann muss der Papamonat gemeldet werden?

Spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin muss er angekündigt werden (Vorankündigungsfrist). Nach der Geburt muss der Vater den Arbeitgeber unverzüglich von der Geburt verständigen. Spätestens eine Woche nach der Geburt muss der tatsächliche Antrittszeitpunkt bekanntgeben werden.

Haben Väter einen Kündigungs- und Entlassungsschutz?

Ja. Er beginnt mit der Vorankündigung, allerdings frühestens vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin. Er endet vier Wochen nach dem Ende des Papamonats.

Wird der Papamonat für dienstabhängige Ansprüche angerechnet?

Ja. Der Monat muss für Ansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten berücksichtigt werden (sofern auch die Anrechnung der Karenzzeiten beschlossen wird)

Können auch gleichgeschlechtliche Paare den Papamonat nutzen?

Ja. Frauen, deren Partnerin durch medizinisch unterstützte Fortpflanzung ein Kind bekommt, können den Anspruch geltend machen.

Gesetzliche Anrechnung der Karenzzeiten für alle Ansprüche

Die Anrechnung von Zeiten einer Elternkarenz war bisher sehr beschränkt: Laut Gesetz wurde die erste Karenz im Arbeitsverhältnis angerechnet, allerdings nur mit zehn Monaten. Außerdem nur für die Bemessung der Kündigungsfrist, die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und das Urlaubsausmaß. Für andere von der Dienstzeit abhängige Ansprüche, wie z.B. Gehaltsvorrückungen im Gehaltssystem, wurden Zeiten einer Elternkarenz nur dann berücksichtigt, wenn der Kollektivvertrag eine entsprechende Anrechnung vorsah.

Was ist neu?

Für Geburten ab 1. August 2019 wird es nun wesentliche Änderungen geben: Zeiten der Elternkarenz werden für Ansprüche, die sich nach der Dienstzeit richten voll berücksichtigt. Die Vollanrechnung gilt zudem für jedes Kind.

Mehr zum Thema

05. Juli 2019

https://newsroom.sparkasse.at/2019/07/05/ab-1-september-das-bringt-der-neue-papamonat/76878?fbclid=IwAR3eN04k8adIbwn7Vnm7kDcYcV9jHiACvKBKTtIPydGOOtwTAPOLGD20Uxg
Tags: Obsorge – Väterkarenz – Vaterschaft –

Rechtsanspruch auf Papamonat wird kommen

Rechtsanspruch auf Papamonat wird kommen

FPÖ-Klubobmann Walter Rosenkranz bestätigt, dass die Verhandlungen weit fortgeschritten sind

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Foto: apa/hans klaus techt         Vater mit Sprösslingen – künftig soll es einen Rechtsanspruch auf den Papamonat geben

Ein Rechtsanspruch auf Papamonat werde kommen, sagt FPÖ-Klubobmann Walter Rosenkranz im ORF-Radio.

Man sei bei diesbezüglichen Verhandlungen mit der ÖVP im Finale, so Rosenkranz. Für einen Rechtsanspruch hat sich zuletzt auch die SPÖ ausgesprochen.

Aber auch die Koalitionsparteien hatten sich davor grundsätzlich gesprächsbereit erklärt. Auf Regierungsebene sei bereits ein Modell der Väterfrühkarenz in Ausarbeitung, die zuständigen Ministerinnen werden sicher eine gute Lösung finden, hatte Kira Grünberg (ÖVP) dieser Tage gesagt.

Allerdings müssten noch Details geklärt werden.

Auch Andrea Schartel (FPÖ) hatte erklärt, man erwarte im Nationalrat eine breite Zustimmung zum vorliegenden Anliegen und wies auf Aussagen von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hin.

2. März 2019, 09:39 16 POSTINGS (red, 2.3.2019) – 
derstandard.at/2000098852523/Rechtsanspruch-auf-Papamonat-kommt

Tags: Familie Familienrecht – Gesetze Österreich – Kindeswohl – Obsorge – 

Parlament: Kündigungsschutz Papamonat – Väterkarenz nach Familienzeitbonus in Österreich

Video Nationalratssitzung Thema Papamonat – Väterkarenz nach dem Familienzeitbonus, am 28.02.2019

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1. Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP)
2. Angelika Kuss-Bergner (ÖVP)
3. Carmen Schimanek (FPÖ)
4. Kira Grünberg (ÖVP)
5. Andrea Michaela Schartel (FPÖ)

Danke an die  VK. Heinz Christian Strache FPÖ und  BK. Sebastian Kurz ÖVP, welche dem Kündigungsschutz zugestimmt haben.

Admin Familie & Familienrecht, am 3-12-2019

Tags: Familienrecht Familie – Väter-Karenzgesetz – Parlament – Erziehung – Kindererziehung – europäischen Familienrecht – familienrechtliche Pflicht – Gesetze Österreich – Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindeswohl – Obsorge – Vaterschaft – Ehe – Partnerschaft

Papamonat – Vaterschaftsurlaub in Europa

Väter zu Hause

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„Väter sollen einen Rechtsanspruch auf einen Papamonat erhalten“ – mit dieser Ankündigung lässt Sozialministerin Beate Hartinger-Klein aufhorchen. Die Wirtschaftskammer bezweifelt die Durchführbarkeit.
Die Karte zeigt die einzelnen Länder in Europa, hier gibt es dezeit schon einen Vaterschaftsurlaub direkt nach der Geburt. Der kurze Vaterschaftsurlaub ab der Geburt  ist in einzelnen Ländern unterschiedlich und beträgt zwischen 10 Tage und 90 Tage.

Eine EU-Richtline schlägt 10 Tage mit voller Bezahlung. Österreich hat derzeit 30 Tage mit nur 700,- Euro. Dieser Betrag von 700, Euro ist sehr für so ein reiches Land wie Österreich und liegt unter den 830,- Mindestsicherung, welche jeder nicht arbeitende Mensch in Österreich monatlich bekommt.
Für arbeitende Väter in Österreich ist dieser Betrag eine SCHANDE!
Der Vizekanzler Österreichs, FPÖ Heinz Christian Strache hatte im Jänner 2019 auch ein Papamonat und hatte vor einigen Tagen in einem Interview gesagt, er könne sich durchaus 1.000,- Euro vorstellen.

Eco, am 7-2-2019

Tags: Familienrecht Familie Karenz -Väterkarenz – ÖVP – europäisches F, amilienrecht – FPÖ – Geburt – Video – Gesetze Österreich – Gleichberechtigung Gleichstellung – Karenzgeld – Kinderbetreuungsgeld – Karenzgeld – Kindergeld-Konto – Karenzzeit – Kindeswohl – Obsorge –

Papamonat ist leicht finanzierbar für Unternehmen

Papa-Monat ist leicht finazierbar für Unternehmen, sagt IHS Direktor Martin Kocher.

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Pressestunde, am 10-2-2019
Tags: Unternehmen – Väterkarenz Familienrecht Familie – ÖVP – Volkspartei – Karenz – Video – Gesetze Österreich – Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindeswohl – Obsorge – Vaterschaft  – 

Papamonat muss natürlich Kündigungsschutz haben, genauso wie Karenzzeit!

Der Papamonat muss natürlich einen Kündigungsschutz haben und nicht nur einen Rechtsanspruch, das ist ja logisch, sonst wäre das Ganze ja eine Augenauswischerei!

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Die Mutter hat ja nach der Karenzzeit auch einen Kündigungsschutz, genauso muss es auch beim Vater sein, welcher sich einen Papamonat genommen hat.
Das Argument kleine Betriebe haben keinen Ersatz geht völlig ins Leere, was ist mit Mütter die in Karenz gehen, da geht es ja auch mit Ersatz, meist sogar für 1-2 Jahre und diese Mütter können auch nicht gekündigt werden, weil sie anschließend einen Kündigungschutz haben!
Es werden sich vermutlich eh sehr wenige Väter diesen Papamonat mit nur 700,- Euro nehmen, weil mit weniger als 1000,- Euro, defacto unterhalb der  Mindestsicherung, dies ist sowieso eine Schande für so ein reiches Land wie Österreich.
Ein Vater ist quasi weniger Wert, wie jeder andere Mindestsicherungsbezieher, aber  zumindest ein schon längst überfälliger und notwendiger gesellschaftspolitischer Schritt!
Ich bedanke mich jetzt schon mal vorab beim Bundeskanzler Sebastian Kurz und der ÖVP, dass sie sich auch für die Gleichberechtigung der Väter einsetzen, jahrelang wurden diese im Familienrecht bzw. in der Familienpolitik diskreditiert.
Kinder brauchen Vater und Mutter!

Admin Familie & Familienrecht, am 6-2-2019

Artikel:

Arbeiterkammer: Ohne Kündigungsschutz scheuen Väter vor Papamonat zurück 

Familienrechtsexpertin Schrittwieser fordert Kündigungsschutz. Regierung will Vorschlag der WKO zu Mutterschutz diskutieren
Wien –

Das Gute für angehende Väter ist: Selbst wenn sich ÖVP und FPÖ beim Thema Papamonat nicht einigen können, wird es künftig aller Voraussicht nach einen Rechtsanspruch auf einen Vaterschaftsurlaub nach der Geburt des Kindes geben. Diesen sieht nämlich eine EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben vor, für die es bereits eine vorläufige Einigung gibt. Allerdings, und das ist der zentrale Unterschied zur seit Jahren laufenden und nun von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) wieder befeuerten österreichischen Debatte: Während hierzulande von einem Papamonat die Rede ist, sieht die EU-Richtlinie nur einen Rechtsanspruch von zehn Tagen vor. Ganz fix ist dieser zudem auch noch nicht. Formell müssen das Europäische Parlament sowie der Rat dem Vorhaben noch zustimmen.
Unverbindliche Regelung
Aktuell gibt es in Österreich, wie berichtet, nur eine unverbindliche Regelung. Jungväter müssen die Zustimmung des Arbeitgebers einholen, damit sie einen sogenannten Familienzeitbonus von maximal 31 Tagen in Anspruch nehmen können, für den sie 700 Euro vorgezogenes Kinderbetreuungsgeld bekommen. Einen Kündigungsschutz gibt es während dieser Zeit nicht. Die Väter könnten nur an die Arbeitgeber appellieren, in die Vereinbarung zum Familienzeitbonus einen Kündigungsverzicht aufzunehmen. Dafür sei man aber eben auf den Goodwill des Chefs angewiesen, meint die Familienrechtsexpertin der Arbeiterkammer, Bianca Schrittwieser, im Gespräch mit dem STANDARD.
„Dann mache ich das besser nicht“
Die Folge: „Wenn Väter in Beratungsgesprächen über die Rechtslage aufgeklärt werden, sagen viele: Dann mache ich das besser nicht“, berichtet Schrittwieser. Für die Skepsis der Wirtschaftskammer hinsichtlich eines Rechtsanspruchs hat sie kein Verständnis. In aller Regel sei der Arbeitgeber mehrere Monate vor einer Geburt informiert. Er könne also rechtzeitig planen, um auf die vierwöchige Abwesenheit eines Mitarbeiters vorbereitet zu sein. Zudem sei der Papamonat für die Wirtschaft mit keinen Mehrkosten verbunden. Für Schrittwieser ist daher klar, dass Österreich jedenfalls über den auf EU-Ebene geplanten zehntägigen Vaterschaftsurlaub hinausgehen müsse. „Das ist ein wichtiger Schritt. Jeder, der das Thema Vereinbarkeit ernsthaft verfolgt, weiß aber, dass zehn Tage zu wenig sind. Der Papamonat ist eine gesellschaftliche Notwendigkeit, ein wichtiger Beitrag für die partnerschaftliche Teilung“, argumentiert die Expertin. Nicht verknüpfen will die Arbeiterkammer die Themen Papamonat und Mutterschutz. Die Wirtschaftskammer hatte sich für Verhandlungen über das Väterthema offen gezeigt, wenn umgekehrt eine ihrer langjährigen Forderungen umgesetzt würde.

Entlastung gefordert
Konkret geht es um die Lohn- und Gehaltsfortzahlung bei Frauen, die aus diversen Gründen schon vor dem eigentlichen Mutterschutz nicht mehr arbeiten dürfen. Das Mutterschutzgesetz sieht unter anderem Berufsverbote für Schwangere vor, die einer „Beschäftigung auf Beförderungsmitteln“ (vor allem Taxi) nachgehen, die schwer heben oder im Stehen arbeiten müssen oder die gesundheitsgefährdenden Stoffen ausgesetzt wären. Die WKO hätte gerne, dass in diesen Fällen vorzeitiges Wochengeld bezahlt wird, wodurch es zu einer Entlastung der Betriebe käme. Für die Frauen würde sich nichts ändern. Von Sozialministerin Hartinger-Klein war am Dienstag kein Kommentar zu bekommen, ob man den Arbeitgebern hier entgegenkommen könnte. Im Büro von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) hieß es, man werde den Vorschlag koalitionsintern besprechen.

Wahl verhinderte Entlastung

Im Regierungsprogramm der letzten rot-schwarzen Koalition war eine solche Entlastung der Betriebe bereits enthalten. Wegen der von Sebastian Kurz ausgelösten vorgezogenen Wahl wurde sie dann aber nicht mehr umgesetzt. Nun steht der Punkt wieder auf der Agenda, wobei die Wirtschaftskammer am Dienstag aber betonte, dass man zunächst einmal die europäischen Vorgaben, die noch im Laufe des Februars erwartet werden, abwarte. Dann könne man auch die weiteren Forderungen besprechen. Das Thema wird die Politik also noch weiter beschäftigen.

(Günther Oswald, 5.2.2019)
Weiterlesen

Wirtschaft will für Zustimmung zum Papamonat Änderung beim Mutterschutz

Hartinger-Klein verspricht Anspruch auf Papamonat und höheres Pflegegeld

#Papamonat: Zwischen Leistbarkeit und Nutzen

ÖVP in interner Diskussion um Papamonat

5. Februar 2019, 16:06 353 POSTINGS
derstandard.at/2000097555445/Papamonat-Wirtschaftskammer-will-nun-europaeische-Vorgaben-abwarten
Tags: Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindeswohl – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Vaterlose Gesellschaft

 

Breaking News für Väter +++“Papamonat bekommt Rechtsanspruch“+++

Rechtsanspruch für Papamonat, kommt 2019 in Österreich!

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sagt Beate Hartinger-Klein, FPÖ-Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, spricht in der „Pressestunde“ am 3-2-2019.

Hier der Link zum gesamten Interview: https://tvthek.orf.at/profile/Presses…

Bemerkung von Admin Familie & Familienrecht:
Das was der komische Sozialminister Alfred Stöger SPÖ jahrelang nicht zusammen gebracht hat wird jetzt mit der ÖVP-FPÖ Regierung Realität!
Ich möchte hier meinen besonderen Dank an die Ministerin und die gesamte Regierung für ihre sehr gute Arbeit ausdrücken. Dieses Karenzmonat für Väter ist extrem wichtig, da der Vater hier mit seiner Rolle vertraut wird und sich in diese hineinleben kann.
(Viele Mütter sind hier oft total überfordert (Hormon Schwankungen, Stillpsychose), die Unterstützung im 1 Monat ist sehr wichtig und stärkt die gesamte Familie in unserer Gesellschaft. Kinder brauchen Vater und Mutter. Die Rolle des Vaters ist wesentlich.

Tags: Rechtsanspruch – FPÖ – Familienrecht Familie – Papamonat – Geburt des Kindes – Väter – Vater – Gesetze Österreich – Gleichberechtigung Gleichstellung – Karenzgeld – Kindeswohl – Obsorge –

ÖVP-Scheinheiligen-Gesetz in Österreich!!!

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„Papamonat“ hat noch immer keinen Rechtsanspruch und keinen Kündigungsschutz!

Väter in Österreich werden von der ÖVP gemobbt und diskriminiert.

Die EX-ÖVP-Familienministerin Frau Sophie Karmasin sagt im Kurier Interview, dass der Rechtsanspruch des „Papa-Monat“ nicht wesentlich sei?
Auch der  Präsident der Wirtschaftskammer (WKÖ), Harald Mahrer (ÖVP) ist GEGEN einen Rechtsanspruch für Väter beim „Papamonat“ –> Link
Ist die ÖVP wirklich so familienfeindlich und generell gegen eine Rechtssicherheit bei jungen Vätern, was sagt eigentlich der Bundeskanzler Seabstian Kurz dazu?

Im österreichischen Familienrecht spricht man bereits von der sogenannten „Vaterlosen Gesellschaft„.
Es ist bereits weltweit wissenschaftlich anerkannt, dass Kinder beide Eltern brauchen. Diverse Studien über Eltern-Kind-Entfremdung bestätigen, dass ein Aufwachsen des Kindes ohne Vater „absent father syndrom“ bei der Mehrheit von entfremdeten, radikalen Häftlingen bzw. Gefährdern vorhanden ist.
Fazit: Das Vorbild des Vaters in einer gesunden Gesellschaft ist wesentlich!

Admin Familie & Familienrecht, family law austria, am 6-1-2018

Artikel:

Kein Rechtsanspruch

Papamonat: Nur 5% tun es dem Vizekanzler gleich

In dieser Woche hat Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) seinen Papamonat angetreten – und damit eine Debatte darüber ausgelöst. Ein Blick auf Zahlen und Fakten zeigt aber: Väter nutzen die Möglichkeit, die ersten Wochen nach der Geburt bei Frau und Kind zu sein, kaum. Die Opposition fordert nun einen Rechtsanspruch darauf – die türkis-blaue Bundesregierung prüft.

Just ein Blauer setzt das erste große frauenpolitische Signal des Jahres: Vizekanzler Heinz-Christian Strache trat diese Woche seinen Papamonat an. Das bedeutet: Bis Februar wird der FPÖ-Chef nur in Ausnahmefällen bei Koalitionsauftritten aufkreuzen – und kümmert sich stattdessen ausschließlich um seine Frau und Baby Hendrik. De jure beansprucht er den Papamonat freilich nicht, denn für Politiker gibt es keine Regelungen für Karenz und dergleichen. Weil er sein Jännergehalt also sonst weiterbezöge, wird es der FPÖ-Frontmann spenden.

Papamonat: Väter bekommen 22,60 Euro pro Tag
Strache ist mit einer derartigen Aktion allerdings nicht nur in der Politik die große Ausnahme: Denn wie Zahlen aus dem Familienressort zeigen, ist der Elternzeitbonus – vulgo Papamonat – noch lange nicht in den Familien angekommen. Seit März 2017 ist es Vätern möglich (Beamte dürfen das schon länger), in den ersten vier Wochen nach der Geburt eines Kindes ohne Urlaubsverbrauch zu Hause zu bleiben. Dafür bekommen sie zudem 22,60 Euro pro Tag, also rund 700 Euro.

Väterkarenz ist beliebter
In der Zeit zwischen März 2017 und August 2018 – dies sind die aktuellsten Zahlen des Familienressorts – wurden allerdings nicht mehr als 6500 Anträge von Vätern gestellt. In diesen eineinhalb Jahren kamen rund 130.000 Kinder zur Welt. Das bedeutet: Nur bei fünf Prozent der Geburten wird auch ein Papamonat in Anspruch genommen. Damit ist der Papamonat deutlich unbeliebter als die normale Väterkarenz, die rund jeder fünfte Mann beansprucht.

Woran aber liegt das? ÖGB, Arbeiterkammer und SPÖ fordern nun einen Rechtsanspruch, weil sie meinen, das (theoretische) Vetorecht des Arbeitgebers sei entscheidend. Wirtschaftskammer-Chef Harald Mahrer lehnte das rote Begehr allerdings bereits ab.

Karmasin: „Rechtsanspruch ist nicht entscheidend“
Dabei drehe sich die Debatte um die falsche „Kinderkrankheit“ des Papamonats, erklärt dessen Erfinderin und Ex-Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP): „Der Rechtsanspruch ist nicht das entscheidende Thema. Der Papamonat ist einfach zu unbekannt, und vor allem wird er bei einer späteren Väterkarenz dazugerechnet.“ Schon damals wollte sie ihn als zusätzliches Angebot – scheiterte aber am Geld. Das Familienressort erklärte nun, den Papamonat zu „evaluieren“ und danach eventuell zu reformieren.

Klaus Knittelfelder, Kronen Zeitung

https://www.krone.at/1836481

Tags: Viezekanzler Heinz Christian Strache FPÖ – Bundeskanzler Seabstian Kurz- Gleichberechtigung Gleichstellung – Karenzzeit – Kindeswohl – Kinder brauchen beide Eltern – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft – Gesellschaftspolitik – Entfremdung – Islamisierung – Radikalisierung – Gehirnwäsche – Terrorprävention

Ist die Schweiz feministisch?

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Vaterschaftsurlaub ist noch Zufall

VATERSCHAFTSURLAUB BEI OSTSCHWEIZER ARBEITGEBERN ⋅ Der Bundesrat will den gesetzlichen Vaterschaftsurlaub nicht verlängern. Trotzdem ist dieser auf dem Vormarsch: Auch Ostschweizer Unternehmen wollen mit einer verlängerten Auszeit für Fachkräfte attraktiv bleiben.
Kaspar Enz

Mehr als einen Tag Urlaub haben frischgebackene Väter nicht nötig. Das sagt zumindest das Gesetz. Und geht es nach dem Bundesrat, soll das auch so bleiben. Er lehnte letzte Woche die Initiative für einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub ab. Doch viele Unternehmen gestehen ihren Mitarbeitern bereits heute längeren Urlaub zu, wenn sie Vater werden.

«Der St.Galler Kantonalbank ist es wichtig, attraktive Arbeitsbedingungen anzubieten», sagt deren Sprecher Adrian Kunz. Fünf Tage dürfen die Kantonalbanker zu Hause bleiben. Eine Arbeitswoche bekommen neue Väter auch bei anderen Finanzinstituten mit Ostschweizer Sitz, wie den Helvetia-Versicherungen oder der Thurgauer Kantonalbank. Die Nase vorn hat in der Branche aber Raiffeisen. Drei Arbeitswochen, also 15 Tage Vaterschaftsurlaub, gewährt die Bank – und zwar schon seit 2009. «Wir sind überzeugt, dass sich Investitionen in das Wohl der Familie und eine ausgeglichene Work-Life-Balance langfristig auszahlen», sagt Raiffeisen-Sprecher Dominik Chiavi. Engagierte Mitarbeiter seien ein Wettbewerbsvorteil. Ebenso grosszügig wie Raiffeisen ist der Grossverteiler Migros. Das fördere die Motivation, glaubt Andreas Bühler, Sprecher von Migros Ostschweiz. «Man spürt, dass die Leute stolz sind, bei einem Unternehmen zu arbeiten, das seine Mitarbeiter unterstützt.»

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Tatsächlich wollten viele Unternehmen mit einem grosszügigen Vaterschaftsurlaub ein attraktiver Arbeitgeber sein, sagt Sibylle Olbert-Bock, Leiterin des Kompetenzzentrums für Führung und Personalmanagement an der Fachhochschule St.Gallen. Man schaue auf die Konkurrenz, auch diejenige im Ausland. Doch auch in den Chefetagen überlege man sich immer mehr, was Gleichstellung bedeuten müsse. «Es gibt immer mehr Frauen in den Unternehmen, die den Männern auf Augenhöhe begegnen.» Sie sind ebenso gut ausgebildet, verdienen gleich viel oder mehr als ihre Partner. «Die Erwartungen verändern sich. Es ist nicht mehr klar, wer zu Hause bleibt oder seine Arbeitszeit reduziert.»

Kleine können ihn sich selten leisten

Dass auch Unternehmen den Ball aufnehmen, wundert Adrian Wüthrich, Präsident der Gewerkschaft Travailsuisse nicht. «Sie wollen Mitarbeiter halten und als moderner Arbeitgeber gelten», sagt er. Und die Gewerkschaften setzten den Vaterschaftsurlaub bei Verhandlungen immer wieder auf die Agenda. Es sind vor allem grosse Firmen, die grosszügig sind. Kleine Unternehmen können sich den Vaterschaftsurlaub hingegen selten leisten. «Das ist unfair. So ist es Zufall, ob man als Arbeitnehmer einen Urlaub bekommt oder nicht.»

Dass ein Vaterschaftsurlaub für kleinere Unternehmen schwieriger einzuführen ist, weiss auch Robert Stadler, Vizedirektor der IHK St. Gallen-Appenzell. Nicht nur der Kosten wegen. Auch die Absenzen seien schwieriger aufzufangen. «Aber so wie ich die meisten KMU erlebe, sind sie auch flexibler. Im Einzelfall sucht man eine Lösung.» So glaubt Stadler auch in dieser Frage an den Markt. Einen staatlich vorgeschriebenen Vaterschaftsurlaub brauche es nicht. «Ein Arbeitnehmer, für den das wichtig ist, wird sich eher für ein grosses Unternehmen entscheiden. In KMU gibt es weniger zugesicherte Leistungen, aber sie bieten andere Vorteile.»

Wer sich im Unternehmen bewährt, könne seine Anliegen meist gut einbringen, glaubt auch Sibylle Olbert-Bock. Auch wenn es um einen Vaterschaftsurlaub gehe. «Voraussetzung ist aber, dass Führungskräfte für diese Frage ein offenes Ohr haben.» Da könne eine geeignete Personalpolitik helfen. Trotzdem glaubt sie nicht, dass der Markt allein dem Vaterschaftsurlaub zum Durchbruch verhilft. Auf Freiwilligkeit hätten die Unternehmen auch plädiert, als es um Frauen in den Führungsebenen ging. Passiert sei oft wenig. «Die Frage ist: Für wen regelt es der Markt? Er regelt es für die, für die es sich aus Sicht der Unternehmen lohnt.» Auch die Initianten glauben nicht an den Markt. «Das ist nur eine Ausrede, um nichts tun zu müssen», sagt Adrian Wüthrich.

Kein Bewerber fragt nach «Papizeit»

Tatsächlich könnte es lange dauern, bis sich mehrere Wochen Vaterschaftsurlaub überall durchsetzen. Denn Männer auf Stellensuche scheinen sich nicht besonders dafür zu interessieren. Der Vaterschaftsurlaub werde bei der Rekrutierung kaum angesprochen, sagt Helvetia-Sprecher Jonas Grossniklaus. «Ein viel wichtigeres Thema sind flexible Arbeitsmodelle, die es Vätern erlauben, einen Teil der Betreuungsarbeit zu übernehmen», sagt er. «Der Vaterschaftsurlaub wird in Bewerbungsgesprächen kaum je separat angesprochen», sagt auch Anita Schweizer, Mediensprecherin der Thurgauer Kantonalbank. Und «Der Vaterschaftsurlaub ist nur ein Baustein eines Gesamtpakets», sagt Raiffeisen-Sprecher Chiavi.

Ähnlich sieht es Sibylle Olbert-Bock. Der Vaterschaftsurlaub diene eher der Bindung bewährter Mitarbeitender. Den Ausschlag für einen Arbeitgeber gebe eher das Gesamtpaket. «Es geht darum, ob man die Organisation als eine wahrnimmt, in der neben der Arbeit Privat- und Familienleben akzeptiert werden.»

22. Oktober 2017, 07:49

http://www.tagblatt.ch/ostschweiz/vaterschaftsurlaub-ist-noch-zufall;art509574,5119388
Tags: Erziehung – Papamonat – Geburt – Vaterschaftsurlaub – Familienrecht – Frauenpolitik – Gleichberechtigung Gleichstellung – Feminismus – feministische – Feministin – Kindeswohl – Vaterlose Gesellschaft – 

„Jetzt gehen die auch noch in Karenz“ – Kein Kündigungsschutz für Papamonat!

Männer artikulieren, wie wichtig ihnen Familienzeit ist. Noch sind es aber Einzelkämpfer, die diese Haltung auch

von der Arbeitswelt einfordern und zu Hause leben. Ein Symposium stellte „Väter und Arbeit“ ins Zentrum.

Innsbruck – Wer in Skandinavien als Vater nicht in Karenz
geht und sich an der Familienarbeit beteiligt, dem bleibt
so manche höhere Position verwehrt. Wie wichtig die Zeit
mit Frau und Kindern ist, artikulieren auch hierzulande
viele berufstätige Männer, „aber Wunsch und Wirklich-
keit klaffen auseinander“, sagte Johannes Huber kürzlich
beim Symposium „Väter und Arbeit“. Er ist wissenschaftli-
cher Mitarbeiter am Institut für psychosoziale Interventi-
on und Kommunikation der Universität Innsbruck.
„Nur drei Prozent der Tiroler Väter beziehen Kinderbetreu-
ungsgeld und der Papamonat wird in Anspruch genommen,
wenn das Haushaltsbudget passt.“ Diese Tiroler „Väter
und Arbeit“-Realität verpackte Elisabeth Stögerer-Schwarz
in ihre Grußworte. Sie ist die Leiterin des Bereiches Frauen
und Gleichstellung in der Abteilung Gesellschaft und Arbeit
beim Land Tirol.
Seit diesem Jahr haben Väter Anspruch auf einen so ge-
nannten Papamonat. Diese Berufspause kann innerhalb
von 91 Tagen nach der Geburt in einem Ausmaß zwischen 28
und 31 Tagen in Anspruch genommen werden. Der finanzi-
elle Ausgleich für Väter beträgt ca. 700 Euro, sie bleiben kran-
ken- und pensionsversichert. Kündigungsschutz gibt es kei-
nen. Die Väterkarenz empfinden viele Arbeitgeber aber als
große Belastung: „Jetzt gehen die auch noch in die Karenz“
heißt es dann. Im Unterland erkämpft sich
gerade ein berufstätiger Vater seinen Wunsch und sein Recht
auf Kinderbetreuungszeit. Er arbeitet im Pflegebereich und
hat einen befristeten Vertrag. Den Rechtsanspruch auf Ka-
renzzeit konnte der Arbeitgeber nicht verhindern, dafür
bekam der Vater postwendend die Mitteilung, dass er nach
Ablauf der Befristung seinen Job los sei. Ein Fall für die
Arbeiterkammer (AK). „Bei dem Thema haben wir
dann das Ziel erreicht, . . .
 weiterlesen –> Hier der pdf-Artikel in der Tiroler Tageszeitung zum runterladen.
http://www.vaeter-aktiv.it

 

Tags: Johannes Huber Universität Innsbruck – Väter aktiv – Kinderbetreuungsgeld -Karenzzeit – Familienrecht – Familie – Gesetze Österreich mangelhaft – Familienministerin Sophie Karmasin – Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindeswohl – leaks family law austria  – elterliche Sorge – Vaterschaft