Irmgard Griss ist eine „SCHANDE“ für Österreich und unsere Werte der Gleichberechtigung!

Zitat Fr. Irmgard Griss (NEOS ist eine liberale Oppositions-Partei in Österreich):

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„Wenn einer unsere Werte nicht anerkennt, also wenn er gegen die Gleichberechtigung der Frau ist, dann werden wir das verschmerzen können.“

Und sie meinte zum dagegen protestierenden Autor Henryk Broder:

„Ja, wir werden damit leben müssen.“

siehe Artikel mit Video –> https://www.krone.at/1865389

Irmgard Griss - Partei Neos
Irmgard Griss – Partei Neos in der Sendung: Messerattacken: Ein kulturelles Problem?

Schwach**** pur . In der weltweiten Praxis, MUSS sich jeder Fremde in einem anderen Land der Kultur anpassen!
In Österreich herscht Gleichberechtigung zwischen Männer und Frauen, der Islamismus mit der „Scharia“ unterdrückt die Frauen und auch Kinder (Kinderehe) deshalb muss ein eigenes Islamgesetz gemacht werden um die Werte in Österreich zu unterstreichen, Hr. Johann Gudenus FPÖ hat RECHT liebe Frau Griss. Der Kinderschutz (Kinderehe) und Frauenschutz sollte in unserer Gesellschaft weiter gewährleistet bleiben durch präventive Massnahmen!!!
Hier sollte die Volkspartei STS Karoline Edtstadler den nächsten Schwerpunkt in der taskforce setzen und deutlich Nachschärfen.

Admin Familie & Familienrecht, am 21-2-2019
Tags: Feminismus – feministische – Feministin – Neos Frauenpolitik Gewalt – Gesetze Österreich – Missbrauch mit dem Missbrauch – Gleichberechtigung Gleichstellung – Justiz – Kindesmissbrauch – radikale Islamisierung

Pädophile bekommen Tätigkeitsverbot mit Kindern! – Kinderschutz

Kinderschutz ist wichtig! Danke an Karoline Edtstadler und dem Team „taskforce“ für ihre bisherige sehr gute Arbeit, sowie ÖVP FPÖ Regierung, welche als Gesetzgeber diese Verbesserung im Strafrecht praktisch ermöglichen!

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1.) Auch die Administration von „FamilieFamilienrecht.wordpress.com“ hat diese wichtige Gesetzesänderung schon seit längerer Zeit gefordert. Siehe Artikel über §220b StGB Abs1. u. 2–> https://wp.me/p4RGV9-2Mb

2.) Diesbezüglich hat es auch schon vor einiger Zeit einen Entschließungsantrag im Parlament gegeben. (FPÖ Antrag Gernot Darmann) –> http://wp.me/p4RGV9-1bh

3.) In der Schweiz und anderen Ländern ist ein solches Berufsverbot mit Kindern für Pädo´s schon seit längerer Zeit in Kraft, hier wurde dies in einer Volksabstimmung vom 18. Mai 2014 durchgesetzt, siehe –> http://wp.me/p4RGV9-1im

4.) Bis jetzt war ein Berufsverbot mit Kindern, bei der zweiten rechtskräftigen Verurteilung eines Pädo möglich. Möglich nur deshalb, weil der jeweils zuständige  Richter, dieses „Tätigkeitsverbot“ bei der zweiten rechtskräftigen Verurteilung, als Wiederholungstäter (Kinderschänder), anordnen konnte, aber dies nicht zwingend vorgesehen war. Leider haben viele Richter auch hier drauf vergessen.

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 10-2-2019

Artikel:

„Kurskorrektur“

Reform kommt: Härtere Strafen für Sextäter

Ein Jahr lang hat die Regierung an der schon im Wahlkampf angekündigten Strafrechtsreform gewerkt – nun stehen erste Ergebnisse fest: Am Mittwoch werden ÖVP und FPÖ im Ministerrat unter anderem höhere Strafen für Vergewaltiger und Wiederholungstäter beschließen. Bundeskanzler Sebsatian Kurz nennt dies eine „Kurskorrektur“.

Höhere Strafen für Gewalttäter, mehr Milde bei Wirtschaftsdelikten: Das war bereits das Motto einer Reform des Strafrechts aus dem Jahr 2016, damals auf den Weg gebracht vom schwarzen Justizminister der Regierung SPÖ/ÖVP. Doch der türkisen Volkspartei unter Sebastian Kurz, das hat er schon im Wahlkampf 2017 erstmals klargemacht, ging dies nicht weit genug.

Also wurde das populäre Anliegen – härtere Strafen nach Gewalttaten – trotz Kritik einiger Richter erneut ins Regierungsprogramm geschrieben. Eine Taskforce rund um Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) wurde vor einem Jahr beauftragt, mit Experten Verschärfungen auszuarbeiten – härtere Strafen soll es vor allem geben, wenn Frauen und Kinder betroffen sind. Und nun, so meldet die Regierung, ist die Gruppe fertig.

Am Mittwoch soll nun die Strafrechtsreform mit rund 50 Maßnahmen im Ministerrat paktiert werden. Darin enthalten sind höhere Mindeststrafen für Vergewaltiger (die künftig zwingend ins Gefängnis müssen). Auch beschließt Türkis-Blau Verschärfungen bei Stalkern. Generell härter bestraft werden wiederholte Gewalttaten.

Kanzler Kurz spricht von einer „Kurskorrektur“, weil „kleine Wirtschaftsdelikte oft härter bestraft werden als Gewalttaten“. Der Gesetzesbeschluss mit den unten angeführten Änderungen ist für Herbst geplant, in Kraft tritt die türkis-blaue Reform 2020.

  • Vergewaltigung I
    Die Mindeststrafe bei Vergewaltigung wird durch die türkis-blaue Reform des Strafgesetzbuches (StGB) auf zwei Jahre erhöht. Das bisher vorherrschende Minimum an Gefängnisstrafe nach einer Vergewaltigung betrug lediglich ein Jahr.
  • Vergewaltigung II
    Bislang war es möglich, trotz Verurteilung wegen Vergewaltigung nicht im Gefängnis zu landen, auch 2018 kam es laut Regierung zu solchen Urteilen. Das geht nun nicht mehr: Zumindest ein Teil der Strafe ist künftig „unbedingt“, muss also im Gefängnis abgesessen werden.
  • Wiederholungstat
    Türkis-Blau beschließt mehr Härte bei Wiederholungstätern. Sprich: Wer innerhalb von zehn Jahren mehrmals wegen einer Gewalttat oder eines Sexualverbrechens verurteilt wird, muss mit stärker ansteigenden Strafdrohungen rechnen.
  • Tätigkeitsverbot
    Vergeht sich beispielsweise ein Erzieher, Lehrer oder generell eine Autoritätsperson an Kindern oder anderen wehrlosen Menschen, hat derjenige in Zukunft mit einem Berufsverbot zu rechnen – laut Türkis-Blau soll dieses ein Leben lang gelten.

Kronen Zeitung/krone.at, 10.02.2019 06:00

https://www.krone.at/1860394

Tags: §220b StGB – Strafrechtsreform – Pädo – Kinderschutz – Sexualstrafrecht – Gewalt – Strafverfahren – Staatssekretärin Mag. Karoline Edtstadler –

Ohne Migrationskrise 2015 hätten wir nicht diese Form an Gewalt gegen Frauen!

„Es ist ein Faktum, dass wir ohne die Migrationskrise von Sommer 2015 nicht diese Form an Gewalt gegen Frauen hätten“, sagt die Ministerin für Äußeres und Integration Dr. Karin Kneissl (FPÖ)

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Außenministerin Karin Kneissl
Außenministerin Karin Kneissl

Pressekonferenz „Gewalt- und Opferschutz – Maßnahmen für mehr Frauensicherheit“
Video:

mit Bundesministerin Bogner-Strauß, Bundesministerin Kneissl und Staatssekretärin Edtstadler Donnerstag, 17. Jänner 2019 Wien (OTS) – Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend Juliane Bogner-Strauß, Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Karin Kneissl und Staatssekretärin Karoline Edtstadler laden am Donnerstag, den 17. Jänner 2019 zu einer Pressekonferenz zum Thema „Gewalt- und Opferschutz – Maßnahmen der Bundesregierung für mehr Frauensicherheit“ ins Bundeskanzleramt.

Tags: Familienrecht Familie Gewaltschutz Betretungsverbot Scheidung Trennung – Wegweisung-

 

„Bootcamps“ als „Therapie gegen Gehirnwäsche“ einführen in Österreich

Sehr gute Idee der FPÖ.
Man sollte auch „Bootcamps“ als Parential Alienation -Therapie einführen so wie es in den USA gemacht wird.
Jugendliche welche sich gegen Gerichtsurteile von Entfremdung stellen und uneinsichtig sind, sollen so lange in ein „Bootcamp“ bis sie den Kontakt zu beiden Eltern akzeptieren und respektieren.
Die Richterin  Lisa Gorcyca hat den Jugendlichen in einem  boot camp(Aufenthalt im Kinderdorf  einer Jugendstrafanstalt) mit einem Gerichtsurteil eine „Parental Alienation Therapie“ verordnet.
Es ist M.E. auch die einzige Möglichkeit die Gehirnwäsche, welche durch die jahrelange negative Manipulation der Mutter (Entfremderin) in diesem Fall entstanden ist, zu therapieren.
Ein Hinwegschauen bei Gewalt, Radikalisierung, Islamisierung, Entfremdung etc. von Jugendlichen, so wie es die sozialen Gutmenschen jahrelang gemacht haben, bedeutet auch weitere Gewaltausübung im späteren Alter als Erwachsener in unserer Gesellschaft.
Die Staatssekretärin Karoline Edtstadler sollte sich eine Reform im Jugendstrafrecht näher anschauen, wenn sie eine positive Veränderung in der Gesellschaftspolitik befürwortet.

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PS: Siehe auch –> http://wp.me/p4RGV9-1lt  oder  Richterin Lisa Gorcyca

Eltern-Kind-Entfremdung Urteil im Familienrecht PAS

Admin Familie & Familienrecht, am 12-1-2019

Artikel:
Erziehungscamps für Problemschüler gefordert

von C. Kramsl – Gewalt steht in Wiens Schulen an der Tagesordnung, die härteste Strafe ist eine Suspendierung. Vize-Bürgermeister Dominik Nepp (FPÖ) fordert „Bootcamps“ für gewalttätige Schüler.

Stadtvize Dominik Nepp (FPÖ) (Bild: Helmut Graf)

     Stadtvize Dominik Nepp (FPÖ) (Bild: Helmut Graf)

In „Heute“ fordert er nun „Erziehungscamps für gewalttätige Problemschüler“. Hier sollen Jugendliche, die man durch Suspendierungen vom Unterricht „viel eher belohnt, als bestraft“, so Nepp, „unter Aufsicht von Psychologen, Sozialpädagogen und Ärzten jene Hilfe bekommen, die zu einer Resozialisierung benötigt wird“. Polizei-Vorträge und Gefängnisbesuche sollen weiters die Konsequenzen von Fehlverhalten veranschaulichen.

Und: Nepp fordert verpflichtende Sozialdienste für Problemschüler in den Ferien. Essensverteilung in Spitälern, das Säubern von Obdachlosenheimen, etc. sollen „jene Schüler zum Umdenken und zur Nächstenliebe anregen“, so Nepp.

07. Januar 2019 05:30; Akt: 07.01.2019 08:11

https://www.heute.at/oesterreich/wien/story/FP—Erziehungscamps-fuer-Problemschueler-50807973
Tags: Erziehung – Kindererziehung – Gewalt – Körperverletzung –  Kindeswohl – Kindeswohlgefährdung – Österreich Familienrecht – Obsorge – Family Familienrecht- family law austria germany Austria Family Law , Country Translation Language – english – ПЕРЕВЕСТИ на Английский – Italia – lingua italiana – France français , education – parenting , FPÖ – HC Strache , violence , assault , child , child welfare , child endangerment , child , police , Vienna Mayor , bootcamps , Dominik ripoff , education camps , misconduct , FPÖ, Violence , violent , violent students ,  young people , police , problem students , psychologists , rehabilitation , students , social workers , penalty , suspension , classes , mandatory social services , Vienna schools –
„Parental Alienation Therapie“ boot camps for children – judgeParental Alienation Therapy – brainwashing – alienator – violence, radicalization, Islamization, alienation – criminal justice  – social policy

 

Rachejustiz – Karoline Edtstadler: Die gefährlichste Frau Österreichs?

Karoline Edtstadler
Staatssekretärin Karoline Edtstadler – Bild: https://www.fischundfleisch.com
Artikel:

Karoline Edtstadler: Die gefährlichste Frau Österreichs?

„Manche Menschen sind nicht dadurch gefährlich, dass sie absichtlich böse sind, sondern aus Nicht-Verstehen-Wollen und mangelndem Weitblick. Doch in diesem Fall entsteht nur dann Gefahr für die Allgemeinheit, wenn solche Menschen in hohen Ämtern sitzen,“ ist sich Hannes Hausbichler, Bundesvorsitzender der Männerpartei, der Sprengkraft seiner Aussage voll bewusst.

Karoline Edtstadler, die gefährlichste Frau Österreichs. Solche Worte benötigen eine solide Begründung. Hausbichler führt daher aus

Diese Staatssekretärin scheint sich um alles zu kümmern, was dem Rechtsstaat jetzt schon widerspricht. Doch statt die vorgefundenen Missstände sofort abzuschaffen, will sie die Brüche des Rechtsstaats tüchtig ausbauen.

  • Wegweisungen werden in Österreich über 8000 mal jährlich ausgesprochen, und zwar fast immer ohne Sachbeweise. Oft kann sogar bewiesen werden, dass gar keine Gewalt vorgefallen ist. Doch es genügt das rein subjektive Gefühl der Bedrohung. Natürlich ist das völlig rechtsstaatswidrig. Was mein Edtstadler dazu? Dieser Missststand soll ausgebaut werden! Sie will, dass Männer nie wieder in das eigene Heim zurück dürfen, wenn sie sich weigern, in einer ihnen aufgezwungenen Gewaltberatung faktisch zuzugeben, dass sie Gewalttäter sind. Somit will sie unschuldig Weggewiesene in eine Zwickmühle stecken: Wenn diese weiter beteuern und beschwören, unschuldig zu sein, dann dürfen sie erst recht nie wieder nach Hause, denn sie sind nicht „einsichtig“.

 

  • Wenn eine schon durch andere, provokante öffentliche Botschaften auffällig gewordene Ex-Politikerin gegen das Gesetz verstößt, ist Edtstadler die erste, welche die Gesetze eben gleich mit einer „Task Force“ ändern will: Unbewiesenes öffentliches Anprangern soll straffrei sein, und jede blöde, private Message dafür strafbar. Edtstadler will weitere Willkürwerkzeuge schaffen, offenbar nur für Frauen gedacht, und sie weiß: Ihre Justiz wird diese Werkzeuge praktisch nur Frauen in die Hand geben. Wenn ein Mann nach den von ihr geschaffenen Gesetzen klagte, würde er schlechte Chancen haben, er stünde nur lächerlich gemacht als Jammerer da.

 

  • Am gefährlichsten ist Edtstadler jedoch durch eine Grundhaltung, die in einer Aussage über Sexualstraftaten zu Tage tritt: „Das Strafrecht hat einen Zweck zu erfüllen: Es muss den Ausgleich zwischen Tat, Täter und Opfer schaffen.“
    Frau Edtstadler: Strafen sind nicht zur Genugtuung des Opfers da! Eine Justiz, welche bei Urteil und Strafbemessung das Opfer zufrieden stellen will, wird zwangsläufig zur Rachejustiz. Exakt dieses Bild bieten Justiz und Politik schon jetzt, wenn eine Frau einen Mann anklagt, und damit begeht die Republik den schwersten Bruch rechtsstaatlicher Prinzipien, gleich nach der Beerdigung des Zweifelsgrundsatzes.

Diese Staatssekretärin zeigt ein Verständnis, das mehrerer ihrer Titel nicht würdig ist: Eines Regierungsmitglieds, einer Richterin und einer Magistra der Rechtswissenschaften. Alle diese Ämter und sogar die Wissenschaft zeigen bedenkliches Niveau, wenn Menschen mit solchen Einstellungen zu rechtsstaatlichen Prinzipien sogar Magistra, Richterin und Regierungsmitglied werden können. Und doch verkörpert Karoline Edtstadler damit nur, unter vielen anderen, die neue Linie der Regierung Kurz: Letztlich um nichts besser im Inhalt, nur das alte Lied mit neuen Instrumenten.


Die Männerpartei fordert

  • Wiederherstellung rechtsstaatlicher Prinzipien in Österreich, vor allem in Strafrecht und Sicherheitspolizeigesetz.
  • Renaissance des Rechtsstaates in Österreich, in  Politik, Justiz und Rechtswissenschaft, frei von scholastischen Spitzfindigkeiten und Prinzipienverdrehungen.
  • Abschaffung der Anti-Männer-Quote, vor allem bei Richterbesetzungen, und Ernennung nur unter der Bedingung von Akzeptanz und Verständnis rechtsstaatlicher Prinzipien.

Link zur Aussendung auf der Website: https://www.maennerpartei.at/karoline-edtstadler-die-gefaehrlichste-frau-oesterreichs/

Quellen, unter Anderem: Interview Karoline Edtstadlers in den „Vorarlberger Nachrichten“, 23. Juli 2018
Kontakt:
Zentrale:
+43/664/100 33 01
internet@maennerpartei.at
Bundesvorsitzender:
Hannes Hausbichler
hannes.hausbichler@maennerpartei.at
Tel.: +43/664/78 67 456

https://mailchi.mp/68a0325b66ed/karoline-edtstadler-die-gefhrlichste-frau-sterreichs?e=6437601fd0
Tags: Gendermainstream – Väter – Vaterlose Gesellschaft – Sebastian Kurz – Frauenpolitik 

Bedingte Haft bei Vergewaltigung soll fallen

War eh schon Zeit,

auch den Milderungsgrund im Urteil, wegen Traumatisierung bei Asylwerbern kann ich schon nicht mehr hören bzw. lesen.

Der Freigang bzw. Hafturlaub sollte für verurteilte Vergewaltiger und Pädokriminelle ebenso per Gesetz ausgenommen sein!

Die Überschrift in der Zeitung ist sehr verwirrend. Ich hoffe, dass die Mindeststrafe eine unbedingte Haftstrafe ist und die bedingte Strafe zusätzlich weiter möglich ist und nicht wie hier steht fallen soll?

Admin, am 3-9-2018

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Bedingte Haft bei Vergewaltigung soll fallen

Die Regierung plant eine Anhebung der Mindeststrafe und Änderungen bei den Strafzumessungskriterien.

Der Innenhof der Justizanstalt Josefstadt. In Zukunft soll zumindest ein Teil der Haftstrafe für Vergewaltigung unbedingt erfolgen.

Der Innenhof der Justizanstalt Josefstadt. In Zukunft soll zumindest ein Teil der Haftstrafe für Vergewaltigung unbedingt erfolgen.© APAweb / Helmut Fohringer

Wien. Die Regierung plant eine Reform des Strafrechts bei Sexualdelikten. Künftig soll es keine ausschließlich bedingten Haftstrafen für Vergewaltiger mehr geben, hieß es am Sonntag. Erreicht werden soll das durch eine Anhebung der Mindeststrafe sowie durch Änderungen bei den Strafzumessungskriterien.

Derzeit können Vergewaltiger auch eine bedingte Haft bekommen. Das heißt, sie müssen dann einfach nicht ins Gefängnis. Das soll sich nun ändern, wie Innenminister Herbert Kickl (FPÖ), Justizminister Josef Moser und Staatssekretärin Karoline Edtstadler (beide ÖVP) bekannt gaben. Zumindest ein Teil der Strafe muss dann unbedingt erfolgen, also die Haft tatsächlich angetreten werden.

Kein „Pardon“ für Täter

Laut jüngster Kriminalstatistik sei die Zahl der Anzeigen von Vergewaltigungen gegenüber dem Vorjahr um rund 43 Prozent gestiegen, hieß es aus der Regierung.

„Die Opfer von sexueller Gewalt leiden oft lebenslang, da kann es für die Täter kein Pardon geben“, rechtfertigte Innenminister Kickl die Maßnahme. Das „richtige Signal, dass es keine Toleranz bei derartigen Übergriffen gibt“, sieht Staatssekretärin Edtstadler.

Laut Justizminister Moser sollen nach Einlangen und Analyse eines Gutachtens, in einer Task Force die weiteren Schritte diskutiert werden. Auch die Bereiche des Opferschutzes und der Täterarbeit sollen dabei berücksichtigt werden

Von WZ Online, APA, Update: 02.09.2018, 13:29 Uhr

https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/politik/986614_Regierung-will-bedingte-Haft-bei-Vergewaltigung-abschaffen.html

Tags: § 201 StGB Vergewaltigung – Gesetze Österreich – Sexualstrafrecht – Gewalt – Strafverfahren

Kritik an FPÖ HC Strache, Herbert Kickl und ÖVP Sebastian Kurz:

WARUM hier der ORF ständig in den Radio-Nachrichten sagt, dass  Taxis ausgenommen sind von dieser Regelung, ist mir ebenso ein Rätsel, liebe ÖVP FPÖ Regierung?

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Kritik an Sebastian Kurz HC Strache Kinderschutz

Kritik an FPÖ HC Strache, Herbert Kickl und #ÖVP Sebastian Kurz:
1. Strafe viel zu niedrig, 500 Euro sollte einem der #Kinderschutz schon Wert sein!
2. Schwangere wurden vergessen!

Liebe Familienministerin Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß und ehrenwerte Staatssekretärin im Bundesministerium für Inneres Mag. Karoline Edtstadler wo ist hier die Verhältnismässigkeit,
eine auf die Straße weggeworfene Zigarette (Wien) kostet auch 50,- Euro, hier ist aber niemand gefährdet!

Eine Kindeswohlgefährdung auch von Schwangere sollte hier  wesentlich höher bestraft werden,

dieser Kinderschutz, Opferschutz sollte einen deutlich höheren Stellenwert einnehmen!

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 2-6-2018

Tags: Gesetze Österreich – Rauchverbot Auto- Verwaltungsstrafe – Taxi – Opferschutz – Kinderschutz  – Kindeswohlgefährdung – Polizei