Fahrlässig!!! – zick tausende Impfdosen gegen Coronavirus werden über Feiertage nicht verimpft, sagt Pamela Rendi-Wagner SPÖ

Danke an Fr.
Pamela Rendi-Wagner SPÖ, sie haben es diesmal auf den Punkt gebracht!

Quelle: Danke an Oe24.tv für das tolle Interview!

Klartext: „Es ist für mich unverständlich warum hier über die Weihnachtsfeiertage, zick tausende Impfdosen gegen den Coronavirus nicht verimpft werden!
Jeder Tag kann Menschenleben retten!
Wenn hier tausende Impfdosen tagelang nicht verimpft werden, dann ist das fahrlässig !


Danke an Fr. Pamela Rendi-Wagner SPÖ, sie haben es diesmal auf den Punkt gebracht!
Quelle: https://www.oe24.at/video/fellnerlive/fellner-live-pamela-rendi-wagner-im-interview/459873686

Jetpack https://wp.me/p4RGV9-3mg
Tags: SPÖ Covid19 Coronavirus Gesundheitsexpertin grob fahrlässig tausende Impfdosen tagelang nicht verimpft Impfplan – Impfungen Klartext Pamela Rendi-Wagner Familienrecht Familie Gesundheitsministerium ÖVP Grüne – grob fahrlässig – Starke Kritik Gesundheitsminister Anschober

Papamonat beschlossen OHNE Volkspartei!

Der Kündigungschutz für Väter im Papamonat ist jetzt fixiert!
Vermutlich werden es weniger wie 50% nutzen, da der Vater ja 1 Monat vom Arbeitgeber dienstfrei gestellt ist und kein Gehalt dieses 1 Monat bekommt, sondern lediglich 700,- Euro und die Volkspartei ehemalige Familienministerin Juliane Bogner-Strauß mit Sebastian Kurz dafür gesorgt hat, dass diese 700,- Euro am Ende des Familienbonus von der Gesamtsumme wieder abgezogen wird. Der finazielle Anreiz für junge Väter ist also nicht gegeben.
Dennoch ist es den anderen Parteien FPÖ, SPÖ, Liste Jetzt (Peter Pilz) zu verdanken, das mit 1.9.2019 ein Kündigungsschutz verankert ist.
DANKE!

Admin Familie & Familienrecht, am 7-7-2019

„Papamonat mit Kündigungsschutz“ neues österreichische Gesetz jetzt ohne ÖVP beschlossen.

Zitat: GROßARTIG und gleichzeitig UNFASSBAR.
#Papamonat beschlossen OHNE Volkspartei!
Ein ganzes Jahr hat die ÖVP mit Sebastian Kurz immer wieder „leere Versprechungen“ gemacht und nicht gehandelt.
Zuletzt hat ja der #ÖVP Wirtschaftskammer Präsident Harald Mahrer sich GEGEN das #Papamonat ausgesprochen, weil es angeblich zu teuer sei?
Jetzt ist der Papamonat mit den Stimmen SPÖ FPÖ und Liste Jetzt von Peter Pilz inkl. Kündigungsschutz beschlossen.

Europäisches Familienrecht – Kinder brauchen Vater und Mutter

Artikel:

Ab 1. September: Das bringt der neue Papamonat

Ab 1. September: Das bringt der neue Papamonat
© pixabay

Mit 2. Juli hat des Parlament die Einführung des Papamonats mit den Stimmen der FPÖ, SPÖ und Liste Jetzt mit 1. September 2019 beschlossen. Jeder junge Papa hat künftig das Recht auf einen Monat mit seinem Neugeborenen. Die Arbeiterkammer informiert in einer Aussendung, was Unternehmen wie Arbeitnehmer erwartet. 

Papamonat oder „Väterfrühkarenz“ nennt man die vierwöchige Auszeit, die Väter nach der Geburt ihrer Kinder beantragen können. In dieser Zeit sind Mütter im Mutterschutz. So können die Eltern den ersten Monat nach der Geburt gemeinsam mit ihrem Neugeborenen verbringen. Ein Papamonat ist von der Karenz unabhängig. So nennt man umgangssprachlich die vierwöchige berufliche Auszeit des Vaters innerhalb der ersten beiden Lebensmonate des Kindes. In dieser Zeit befindet sich die Mama im Mutterschutz und ist dementsprechend auch zu Hause.

Für wen gilt der Papamonat?

Bisher hatten im Wesentlichen nur Väter, die im öffentlichen Dienst beschäftigt waren oder deren Kollektivvertrag eine Regelung hatte, Anspruch auf einen Papamonat. Das wird sich nun ändern. Nun sollen alle Väter davon profitieren. Voraussetzungen: Es muss ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind bestehen und der Vater muss die Meldefristen an den Arbeitgeber einhalten. Eine Mindestbeschäftigungsdauer oder bestimmte Betriebsgröße ist nicht erforderlich.

Lauft das Entgelt weiter?

Nein. Während des Papamonats gibt es keine Gehaltsfortzahlung, es handelt sich also um eine unbezahlte Auszeit. Vom Staat gibt es 700 Euro Ausgleichszahlung, den sogenannten Familienzeitbonus. Geht der Vater später aber in Karenz, wird dieser Betrag vom Kinderbetreuungsgeld abgezogen.

Ab wann gilt der Papamonat?

Die Regelung tritt mit 1. September 2019 in Kraft und gilt für Geburten, deren errechneter Geburtstermin frühestens drei Monate nach dem Inkrafttreten liegt. Für errechnete Geburtstermine vor dem 1. Dezember 2019 gibt es eine Sonderregelung, bei der die Vorankündigungsfrist von drei Monaten unterschritten werden darf.

Wie lange kann der Papamonat genutzt werden?

Der Vater kann den Papamonat in der Dauer von einem Monat im Zeitraum vom Tag nach der Geburt bis zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter in Anspruch nehmen. Sonstige Dienstverhinderungsgründe z.B. aus Anlass der Geburt bleiben unberührt.

Wann muss der Papamonat gemeldet werden?

Spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin muss er angekündigt werden (Vorankündigungsfrist). Nach der Geburt muss der Vater den Arbeitgeber unverzüglich von der Geburt verständigen. Spätestens eine Woche nach der Geburt muss der tatsächliche Antrittszeitpunkt bekanntgeben werden.

Haben Väter einen Kündigungs- und Entlassungsschutz?

Ja. Er beginnt mit der Vorankündigung, allerdings frühestens vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin. Er endet vier Wochen nach dem Ende des Papamonats.

Wird der Papamonat für dienstabhängige Ansprüche angerechnet?

Ja. Der Monat muss für Ansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten berücksichtigt werden (sofern auch die Anrechnung der Karenzzeiten beschlossen wird)

Können auch gleichgeschlechtliche Paare den Papamonat nutzen?

Ja. Frauen, deren Partnerin durch medizinisch unterstützte Fortpflanzung ein Kind bekommt, können den Anspruch geltend machen.

Gesetzliche Anrechnung der Karenzzeiten für alle Ansprüche

Die Anrechnung von Zeiten einer Elternkarenz war bisher sehr beschränkt: Laut Gesetz wurde die erste Karenz im Arbeitsverhältnis angerechnet, allerdings nur mit zehn Monaten. Außerdem nur für die Bemessung der Kündigungsfrist, die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und das Urlaubsausmaß. Für andere von der Dienstzeit abhängige Ansprüche, wie z.B. Gehaltsvorrückungen im Gehaltssystem, wurden Zeiten einer Elternkarenz nur dann berücksichtigt, wenn der Kollektivvertrag eine entsprechende Anrechnung vorsah.

Was ist neu?

Für Geburten ab 1. August 2019 wird es nun wesentliche Änderungen geben: Zeiten der Elternkarenz werden für Ansprüche, die sich nach der Dienstzeit richten voll berücksichtigt. Die Vollanrechnung gilt zudem für jedes Kind.

Mehr zum Thema

05. Juli 2019

https://newsroom.sparkasse.at/2019/07/05/ab-1-september-das-bringt-der-neue-papamonat/76878?fbclid=IwAR3eN04k8adIbwn7Vnm7kDcYcV9jHiACvKBKTtIPydGOOtwTAPOLGD20Uxg
Tags: Obsorge – Väterkarenz – Vaterschaft –

Rechtsanspruch auf Papamonat wird kommen

Rechtsanspruch auf Papamonat wird kommen

FPÖ-Klubobmann Walter Rosenkranz bestätigt, dass die Verhandlungen weit fortgeschritten sind

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Foto: apa/hans klaus techt         Vater mit Sprösslingen – künftig soll es einen Rechtsanspruch auf den Papamonat geben

Ein Rechtsanspruch auf Papamonat werde kommen, sagt FPÖ-Klubobmann Walter Rosenkranz im ORF-Radio.

Man sei bei diesbezüglichen Verhandlungen mit der ÖVP im Finale, so Rosenkranz. Für einen Rechtsanspruch hat sich zuletzt auch die SPÖ ausgesprochen.

Aber auch die Koalitionsparteien hatten sich davor grundsätzlich gesprächsbereit erklärt. Auf Regierungsebene sei bereits ein Modell der Väterfrühkarenz in Ausarbeitung, die zuständigen Ministerinnen werden sicher eine gute Lösung finden, hatte Kira Grünberg (ÖVP) dieser Tage gesagt.

Allerdings müssten noch Details geklärt werden.

Auch Andrea Schartel (FPÖ) hatte erklärt, man erwarte im Nationalrat eine breite Zustimmung zum vorliegenden Anliegen und wies auf Aussagen von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hin.

2. März 2019, 09:39 16 POSTINGS (red, 2.3.2019) – 
derstandard.at/2000098852523/Rechtsanspruch-auf-Papamonat-kommt

Tags: Familie Familienrecht – Gesetze Österreich – Kindeswohl – Obsorge – 

Kinderschutz – Jugendamt – Kompetenz OHNE einheitliches Bundesgesetz!

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Die Regierung schiebt die Verantwortung der „Kindesabnahmen OHNE Gerichtsbeschluss“ zur Gänze an die Bundesländer ab!

Der gute Ansatz, des ehemaligen Vizekanzler und Bundesminister für Finanzen Dr. Michael Spindelegger (ÖVP) mit dem KHJG2013, ein einheitliches Bundesgesetz zur Schaffung eines österreichweiten Kinderschutzes zu schaffen, ist mit der neuen Bundesregierung jetzt wieder passé.

Die oft nur durch eine Sozialarbeiterin festgestellte Kindeswohlgefährdung der Jugendwohfahrt und deren Kindesabnahme sollte nach dem KHJG2013 (Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013) mit einem „vier Augen Prinzip“ verbessert werden. Tatsächlich wurde es im KHJG 2013 Gesetz nur eine Soll-Bestimmung.
Weitere einheitliche Regelungen in späteren Bundesgesetzen wären möglich gewesen.
So hat auch der renomierte Verfassungsexperte Robert Funk damals von einer Möglichkeit für eine österreichweite Akteneinsicht beim Jugendamt für die leiblichen Eltern gesprochen.
Durch wehementen Blokaden der  MA11 Kinder- und Jugendanwaltschaft DSA Monika Pinterits wurden jedoch weitere einheitliche Regelungen in einem Bundesgesetz, sowie deren Kontrolle durch den Bund verhindert.

Große Mängel im Kinderschutz sind seit Jahrzehnten vorhanden,

wie fehlende Akteneinsicht, Kindesabnahmen erfolgen in ganz Österreich OHNE Gerichtsbeschluss, fehlende Transparenz des Gesundheitsaktes, und finazielle Aufschlüsselung der Kosten und Einsicht für Betroffene und deren Eltern, es sind seit Jahrzehnten keinerlei Rechnungshofberichte beim Jugendamt  oder Rechnungshofprüfungen der einzelnen Jugendwohlfahrten der Bundesländer bekannt, Verantwortung der Behörden werden an freie Träger, Vereine, NGOs abgewälzt, welche wenig bis gar nicht kontrolliert werden.

Video zur fehlenden Akteneinsicht, in Österreich deto.

Die Kompetenz zwischen den Ländern ist unklar und eine übergeordnete Koordination vom Bund nicht vorhanden!

Der Fall des „schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen mit Todesfolge“ des 17 Monate alten „Luca-Elias“ in Österreich sorgte damals für große Aufregung.
Die Nichtzuständigkeit der Jugendwohlfahrt Mödling (Verdacht des Missbrauch – Bilder KH Mödling) bzw. Verantwortung wurde an die Jugenwohlfahrt Tirol abgeschoben.

Diverse Bilder des Missbrauchs am Säugling Luca-Elias welchen im Krankenhaus Mödling aufgenommen worden sind, hatten beim Jugendamt Mödling keinerlei Konsequenzen, die Verantwortung wurde abgeschoben mit dem Hinweis, an das Spital bzw. Jugendamt Tirol.

Zitat wikipedia Fall Luca:

Am 12. November 2007 brachte die NGO Resistance for Peace eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien gegen die Jugendwohlfahrtsbehörden Mödling und Schwaz ein. Es gehe um eine „Mittäterschaft bei fahrlässiger Tötung“. Die Bilder sollen im Juli im Krankenhaus Mödling aufgenommen worden sein. Am Tag darauf sprach der Anwalt des Kindesvaters, Georg Zanger in einer schriftlichen Stellungnahmen von „offenbar systematischen Misshandlungen“.[6]

. . . Der Vater von Luca habe bei seinen Interventionen am Jugendamt in Innsbruck darauf hingewiesen, dass die Mutter schon früher gegenüber seinen älteren Kindern tätlich geworden sei. Der Kindesvater habe sich dem Strafverfahren gegen die 22-Jährige und deren Lebensgefährten in Korneuburg als Privatbeteiligter angeschlossen. Darüber hinaus hat er Anzeige gegen unbekannte Täter bei der Staatsanwaltschaft Wien eingereicht, so dass das Verhalten der Verantwortlichen der Jugendämter in Mödling und in Innsbruck sowie der mit der Angelegenheit befassten Psychologen auch einer strafrechtlichen Überprüfung unterzogen werden kann.
. . . Am 25. Mai 2009 wurden die Mutter und die Sozialarbeiterin in Innsbruck im erstinstanzlichen Urteil schuldig gesprochen. Beide Strafverteidiger legten das Rechtsmittel der Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe ein. Die Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Innsbruck fand am 8. Juli 2010 statt. Die Mitarbeiterin des Jugendamtes wurde freigesprochen. Die Strafe der Mutter, ein Jahr unbedingte Haft, wurde bestätigt.[12]

https://de.wikipedia.org/wiki/Fall_Luca

Admin Familie & Familienrecht, am 22. Dezember 2018

Artikel:

Kinder- und Jugendhilfe wird „verländert“. ÖVP, FPÖ und SPÖ sorgen für Verfassungsmehrheit.

 

Jugendamt
Jugendamt

Kinder- und Jugendhilfe

Bei der Kinder- und Jugendhilfe werden die Mindeststandards künftig nicht mehr in einem Bundesgesetz geregelt, sondern durch einen Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern, die diese 15a-Vereinbarung dann in ihre neun Landesgesetze einbauen müssen. Diese wurde am 23. November bei einem Treffen der Landeshauptleute mit Verfassungsminister Josef Moser (ÖVP) auf den Weg gebracht und galt der SPÖ als Voraussetzung für ihre Zustimmung zur „Verländerung“, die eine Verfassungsänderung und damit eine Zweidrittelmehrheit erfordert.

13.12.2018
weiterlesen –>

https://kurier.at/politik/inland/nationalrat-kompetenzen-zwischen-bund-und-laendern-werden-entflochten/400353472

Zitat:
In Kraft treten soll die Verfassungsnovelle grundsätzlich ab 2020.
Bezüglich der Kinder- und Jugendhilfe ist allerdings eine spezielle Regelung vorgesehen. Die entsprechenden Kompetenzen werden erst dann zur Gänze an die Länder übertragen, wenn eine Bund-Länder-Vereinbarung zu dieser Materie vorliegt und Rechtskraft erlangt hat. Damit soll sichergestellt werden, dass es weiterhin bundesweit einheitliche Qualitätsstandards gibt. Weitere Übergangsbestimmungen sollen außerdem gewährleisten, dass keine Gesetzeslücken entstehen. Um Missinterpretationen zu vermeiden, hat der Verfassungsausschuss auch einige so genannte Aussschussfeststellungen gefasst.

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20181210_OTS0137/parlament-top-im-nationalrat-am-13-dezember-2018

Michael Häupl (mit roter Krawatte) wurde von LH Hans Niessl und den anderen Bundesländern offiziell verabschiedet. Als Abschiedsgeschenk gab’s ein Laubner-Bild.Foto: LMShochgeladen von Christian Uchann

siehe auch
https://derstandard.at/2000092108198/Landeshauptleute-einigen-15a-Vereinbarung-zur-Jugendhilfe-auf-Schiene#

 

 

 

SPÖ Gier – Luxusgagen für Kopietz aufgedeckt – Rechnungshofbericht …

Sumpf aus Gier

Wien: Rote Affäre um Luxusgagen aufgedeckt

Jetzt bricht das alte SPÖ-System in Wien auf und fördert in vielen Ecken der Partei einen brodelnden Sumpf aus Gier, Skandalen und politischer Einflussnahme zutage. Der „Krone“ wurde ein aktueller Rechnungshof-Rohbericht zugespielt, der sich wie ein Finanzkrimi liest. Im Zentrum der Ereignisse: die Ehefrau von SPÖ-Grande Harry Kopietz und ihr Gespür für fremdes Geld.

Aus jeder Seite des Berichts rinnt die Gier. Im Mai 1995 wurde Brigitte Kopietz Geschäftsführerin des von der Stadt Wien finanzierten Vereins der Wiener Kinder- und Jugendbetreuung, der heute 1000 Mitarbeiter umfasst. Ihr Mann: der berühmte SPÖ-Grande Harry Kopietz, damals leitender Sekretär der SPÖ Wien, ein Jahr später wurde er Landesparteisekretär der SPÖ Wien, bis er 2008 schließlich zum Landtagspräsidenten aufstieg. Wieso seine Frau den Job erhielt, lässt sich nur erahnen. Wichtig ist Seite 20 des neuen Berichts: Kritisiert wird da die Aufnahme von Bediensteten in der Zentrale des Vereins „ohne vorangegangene Stellenausschreibungen“. „Politische Einflussnahme“ sei erkennbar gewesen, heißt es.

790.0000 Euro an Jubiläumsgeldern
Obwohl Frau Kopietz damals schon 65.000 Schilling brutto pro Monat (rund 4700 Euro) verdiente, war es wohl nie genug. Im Laufe der Jahre baute sie mit einem Personalreferenten und zwölf Mitarbeitern der Zentrale ein Privilegien-Netzwerk auf, das sich gekonnt selbst Geld zuschanzte. Laut Bericht geht es dabei um unzulässige Jubiläumsgelder, Sonderdienstverträge über dem Kollektivvertrag sowie um außerordentliche Vorrückungen und damit verbundene Gehaltserhöhungen. Von 2010 bis 2017 zahlte der Verein 790.000 Euro an solchen Jubiläumsgeldern aus, dazu kommen noch Bilanzgelder von rund 25.800 Euro.

Aber all das war wohl noch immer nicht genug für das Haushaltseinkommen der Familie Kopietz.
Die Vereinschefin gönnte sich kurz vor der Pensionierung (Letzt-Gage 9600 Euro brutto pro Monat) im November 2016 eine Gehaltserhöhung, rückwirkend ab Jänner 2016. Zusatzkosten aller Gier-Aktionen pro Jahr: etwa 200.000 Euro.

„Neue Vereinsorganisation schafft Transparenz“
Der Nachfolger von Frau Kopietz stieß bereits im Frühjahr 2018 auf den Skandal und informierte sofort Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky (im Amt seit 2017). Der legte augenblicklich den Vereinssumpf trocken. Der Ressortchef zur „Krone“: „Die neue Vereinsorganisation schafft umfassende Transparenz sowie Kontrolle und schließt solche Vorgänge aus.“

Kopietz verteidigt Ehefrau: „Immer Leistung gebracht“
Auch die amtierende SPÖ-Landesparteisekretärin Barbara Novak ist über die Machenschaften vor ihrer Amtszeit empört: „Ich lehne das ab. So etwas kommt unter meiner Führung bestimmt nie vor.“ Die „Krone“ erreichte auch SPÖ-Grande Harry Kopietz. Seine Frau sei „einer der korrektesten Menschen, die er kenne“. Der Bericht ist ihm unbekannt, seine Gattin habe „immer Leistung gebracht“.

Und sich dann geholt, was ihr nicht zusteht …
Video: krone.at

Michael Pommer und Philipp Wagner, Kronen Zeitung, 21.12.2018 05:55
https://www.krone.at/1831116
Tags: – SPÖ-Frauen – Brigitte Kopietz – Korruption – Berreicherung – sozialistische Partei Österreichs – SPÖ Frauenpension – Kinderbetreuung

 

Die Grünen Wien verhindern Kinderschutz !!!

Die Grünen Wien verhindern Kinderschutz !!!
Partei „Die Grünen Wien“ verhindern Kinderschutz !!!

 

+++ GRÜNE WIEN
haben jetzt Maulkorbpflicht für
Listenhunde verhindert +++

Wieviele unschuldige Kinder müssen noch sterben?
Wo ist der Kinderschutz ?

Quelle: ORF Zib2, 19-10-2018

Admin Familie Familienrecht, 19-10-2018

siehe auch Artikel:

Maulkorbpflicht vorerst verschoben

Die angekündigte Maulkorbpflicht für Listenhunde kommt vorerst doch nicht, weil die Grünen noch Diskussionsbedarf sehen. Der Rest der angekündigten Tierschutznovelle wird am 25. Oktober im Landtag beschlossen.

„Wir werden uns zu diesem Thema noch externe Expertise holen und alle Aspekte beleuchten, um so zu einer guten Entscheidung zu kommen“, wurde Rüdiger Maresch, Tierschutzsprecher der Wiener Grünen, am Freitag in einer gemeinsamen Aussendung mit der zuständigen Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) zitiert. Die Maulkorbpflicht wird also nicht in der aktuellen Novelle enthalten sein.

„Hier gibt es leider keinen Konsens mit den Grünen“, sagte Sima im Gespräch mit der APA. Für sie ist der verpflichtende Maulkorb allerdings ein „unverzichtbares Kernstück“ der Novelle und „alternativenlos“. „Ich bin wild entschlossen, das durchzusetzen“, betonte Sima. „Ich finde, das ist ein sehr emotionales Thema. Es ist ein Kind gestorben, weil eine Besitzerin ihren Kampfhund nicht unter Kontrolle hatte. Jede Maßnahme, die wir als Stadt dagegen setzen können, müssen wir setzen“, befand sie.

Gespräche mit Trainern und Tierschützern

Maresch will sowohl Aspekte der Sicherheit als auch des Tierschutzes berücksichtigen. „Wir werden Trainerinnen, Hundeführscheinprüferinnen, Tierschützerinnen, aber auch Sicherheitsexperten holen, gemeinsam diskutieren und zu einer Lösung kommen. Menschen, die die Prüfungen für die Hunde abnehmen, wissen auch, wie das Wesen des Hundes ist und wie der Charakter des Besitzers ist“, erklärte Maresch gegenüber „Wien heute“.

TV-Hinweis:

„Wien heute“, 19.10.2018, 19.00 Uhr, ORF2 und danach online unter tvthek.ORF.at.

Der Rest der Novelle des Tierschutzgesetzes, die unter anderem eine Alkoholgrenze für Halter von Listenhunden von 0,5 Promille sowie eine Verschärfung des Hundeführscheins vorsieht, wird wie geplant am 25. Oktober im Landtag beschlossen. Betroffen von der Maßnahme sind 3.335 Listenhunde, die sechs Prozent aller in Wien gemeldeten Hunde (55.581) ausmachen. Von den 412 Hundebissen zwischen 2015 und heute wurden 16 Prozent von Listenhunden verursacht, hieß es in der Aussendung.

Petition des Vereins gegen Tierfabriken

Widerstand gegen die kombinierte Beißkorb- und Leinenpflicht für Listenhunde kündigte am Freitag auch der Verein gegen Tierfabriken (VGT) an. Die Organisation startete eine Petition dagegen. „Mit diesen ständigen Einschränkungen des Zusammenlebens mit Hunden in Wien wird nur der Hundehass einer leider recht großen Minderheit in der Bevölkerung gefüttert“, hieß es in einer Aussendung von VGT-Obmann Martin Balluch.

Die Beißkorbpflicht war von Sima am 10. Oktober gemeinsam mit Polizeipräsident Gerhard Pürstl präsentiert worden. „Die Beißkorbpflicht für Listenhunde befürworten wir ganz klar. Experten haben mir versichert, dass der Maulkorb für die Tiere überhaupt keine Nachteile bringt“, argumentierte Pürstl – mehr dazu in Beißkorbpflicht für Listenhunde fix und Sima verteidigt Tierhaltegesetz-Novelle

Kindesmissbrauch, Nazi-Kult: Ex- SPÖ ler verurteilt

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Sechs Jahre Haft

Kindesmissbrauch, Nazi-Kult: Ex-SPÖler verurteilt

Wegen sexueller Übergriffe auf Unmündige ist am Mittwoch in St. Pölten ein 57-jähriger Mostviertler zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Niederösterreicher zahlreiche Angriffe auf insgesamt neun weibliche Opfer, unter ihnen Verwandte des Angeklagten, vorgeworfen. Die Taten – die „Krone“ berichtete ausführlich darüber – gingen bis zum Jahr 1990 zurück. Der Mann, ein ehemaliger Gemeindepolitiker der Sozialistischen Partei Österreich, war teilweise geständig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Mostviertler wurde unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Vergehen nach dem Waffengesetz – bei ihm wurden unter anderem Nazi-Devotionalien gefunden – verurteilt. Er wurde schuldig gesprochen, teilweise Opfer mit einem Finger vaginal penetriert zu haben. Der 57-Jährige habe sich „zum Schluss im Wesentlichen vollinhaltlich geständig gezeigt“, sagte die Richterin. Der Anklagepunkt der versuchten Vergewaltigung fiel weg, da nicht angenommen wurde, dass der Mann Gewalt angewendet habe.

Zwei Töchter und verwandte Mädchen unter den Opfern
Die Übergriffe sollen im Wohnhaus des 57-Jährigen, in der Nachbarschaft oder beim Spielen im Pool stattgefunden haben. „Die kontradiktorisch einvernommenen Opfer haben die Vorgehensweise des Angeklagten sehr ähnlich geschildert“, sagte der Staatsanwalt. Der Mostviertler soll Momente, in denen er mit den Mädchen alleine war, ausgenutzt haben, um sie ober- oder unterhalb der Kleidung zu berühren. Unter den neun Opfern waren zwei Töchter des Angeklagten, eine Enkelin, zwei Nichten und Freundinnen dieser Verwandten.

Ein Mädchen hatte sich zu Jahresbeginn einer Lehrerin anvertraut, daraufhin meldeten sich weitere Opfer. Der bisher unbescholtene Mann wurde Ende Jänner festgenommen und saß seitdem in Untersuchungshaft. Der Niederösterreicher wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe aus der SPÖ ausgeschlossen.

05.09.2018 14:51
https://www.krone.at/1766675

2.Artikel:

Mostviertel, St. Pölten

Ex-Politiker muss sechs Jahre hinter Gitter 57-Jähriger verging sich an Töchtern, Enkelkindern, Nichten und deren Freundinnen. Für eine Vielzahl von Verbrechen fasste er vor Gericht Gefängnisstrafe aus.

Symbolbild  |  shuterstock.com/ Evlakhov Valeriy
In 27 Jahren gab es neun Opfer“, sagt der Staatsanwalt in einem Prozess gegen einen ehemaligen Kommunalpolitiker. An unmündigen Töchtern, Enkerln, Nichten und Freundinnen der Mädchen verging sich  der 57-Jährige aus dem Bezirk Amstetten, missbrauchte sie teils schwer.

Zeugin glaubwürdig: „Belastungstendenz ist keine zu erkennen“

„Oft nutzte der Angeklagte eine Gelegenheit aus, meistens beim Spielen in einem Pool. Mit der Hand hat er in den Intimbereich der Mädchen gegriffen, diese teilweise intensiv betastet. Wenn Opfer laut geschrien haben, hat er von ihnen abgelassen. Sehr glaubwürdig ist die Aussage einer Zeugin, Belastungstendenz ist keine zu erkennen. Sie sagt, dass der Angeklagte zu 90 Prozent ein super Vater sei, die restlichen zehn Prozent seien das Schlechte an ihm“, setzt Staatsanwalt Karl Wurzer im Prozess am Landesgericht St. Pölten fort.

Ans Tageslicht kam alles heuer Ende Jänner, weil sich eines der Mädchen einer Lehrerin anvertraut und diese Anzeige erstattet hatte. Erst dann erzählten andere Opfer von Übergriffen und der damals noch im Gemeinderat tätige SPÖ-Politiker wurde verhaftet.

Neben teils schwerem sexuellen Missbrauch von Minderjährigen, dem Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen und  Missbrauch eines Autoritätsverhältnissen wird dem 57-Jährigen auch das Vergehen nach dem Waffengesetz vorgeworfen. Illegale Waffen  und Kriegsmaterial wurden bei ihm gefunden.

Laut Opferanwältin Ulrike Koller sei es „den Kindern nicht gutgegangen, sie waren in ihrer Lebensführung beeinträchtigt. Heute wollen sie mit allem abschließen, aber man muss berücksichtigen, dass Folgeschäden möglich sind“.

Der Angeklagte bereut: „Es war eine riesengroße Dummheit und tut mir wahnsinnig leid. Ich wollte den Mädchen nicht wehtun, wir haben beim Baden eine Mordsgaude gehabt“. Und er sagt über eines der Opfer: „Wir waren ein Herz und eine Seele, ich hatte nie das Gefühl, dass sie Angst hatte.“ Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wird der Prozess fortgeführt.

Ein Schöffensenat verurteilt  den 57-Jährigen nach umfangreichem Verfahren zu  sechs Jahren unbedingt verhängter Freiheitsstrafe. „Zum Schluss war der Angeklagte im Wesentlichen voll inhaltlich geständig, Gewalt hat er keine angewendet. Mildernd war sein bisher ordentlicher Lebenswandel, erschwerend die Vielzahl der Verbrechen und die Vielzahl der Opfer“, begründet die vorsitzende Richterin. Der Angeklagte erbittet Bedenkzeit, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.


Wir hatten berichtet

Sexuelle Übergriffe auf Unmündige: Mann vor Gericht Wegen sexueller Übergriffe auf Unmündige ist ein Mostviertler am Mittwoch in St. Pölten vor Gericht gestanden.

Die Staatsanwaltschaft warf dem 57-Jährigen zahlreiche Angriffe seit 1990 auf insgesamt neun weibliche Opfer, unter ihnen Verwandte des Angeklagten, vor. Der Mann, ein ehemaliger SPÖ-Gemeindepolitiker, war teilweise geständig.Der Tatzeitraum erstreckte sich laut Anklage von Herbst 1990 bis Weihnachten 2017. Unter den neun Opfern waren zwei Töchter des Angeklagten, eine Enkelin, zwei Nichten und Freundinnen dieser Verwandten.Die Übergriffe sollen im Wohnhaus des 57-Jährigen, in der Nachbarschaft oder beim Spielen im Pool stattgefunden haben. „Die kontradiktorisch einvernommenen Opfer haben die Vorgehensweise des Angeklagten sehr ähnlich geschildert“, sagte der Staatsanwalt.Der Mostviertler soll Momente, in denen er mit den Mädchen alleine war, ausgenutzt haben, um sie ober- oder unterhalb der Kleidung zu berühren. Dem Mann wurde u.a. „intensives Betasten“ von zu den Tatzeitpunkten unmündigen Opfern, etwa im Brust- oder Genitalbereich, angelastet. Teilweise soll er auch einen Finger in deren Scheide eingeführt haben bzw. dies versucht haben, was der Angeklagte bestritt.Ein Mädchen hatte sich zu Jahresbeginn einer Lehrerin anvertraut, daraufhin meldeten sich weitere Opfer. Der bisher unbescholtene Mann wurde Ende Jänner festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Der Niederösterreicher wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe aus der SPÖ ausgeschlossen.Der Angeklagte, der die ihm angelasteten Taten anfangs bestritten hatte, war am Mittwoch großteils geständig. Er sprach von einem „Fehler“ und einer „riesengroßen Dummheit“. „Ich habe das gemacht, aber ich habe nie einem Mädchen wehtun wollen“, meinte er.Sein Mandant habe ein „sehr gutes Verhältnis“ zu seinen Kindern, hielt der Verteidiger fest. Bei Abwehr oder Ablehnung der Opfer habe der Mann sehr schnell von ihnen abgelassen. Der Rechtsanwalt bat darum, ein Urteil „mit Maß“ zu finden.Zu den Vorwürfen gegen den 57-Jährigen zählten strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, versuchte Vergewaltigung, teils schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses. Auch wegen Vergehen nach dem Waffengesetz musste sich der Pensionist verantworten, weil er je zwei Pistolen, Revolver und Schlagringe sowie Handgranaten besessen haben soll. Der Prozess wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt.

https://www.noen.at/amstetten/mostviertel-st-poelten-ex-politiker-muss-sechs-jahre-hinter-gitter-justiz-niederoesterreich-prozess-sexueller-missbrauch-113058611#

3.Artikel:

Sexuelle Übergriffe auf Töchter und Enkelin: Haft für Mostviertler

SANKT PÖLTEN. Mit sechs Jahren Haft für einen 57-Jährigen hat am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten eine Schöffenverhandlung um jahrzehntelange sexuelle Übergriffe auf Unmündige geendet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(Symbolbild) Bild: Wodicka

Dem Mann waren Übergriffe von 1990 bis Weihnachten 2017 auf insgesamt neun Opfer, darunter zwei Töchter und eine Enkelin, vorgeworfen worden. Der Mostviertler wurde u.a. wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Vergehen nach dem Waffengesetz verurteilt. Er wurde schuldig gesprochen, teilweise Opfer u.a. mit einem Finger vaginal penetriert zu haben.

Der 57-Jährige habe sich „zum Schluss im Wesentlichen vollinhaltlich geständig gezeigt“, sagte die Richterin. Der Anklagepunkt der versuchten Vergewaltigung fiel weg, da nicht angenommen wurde, dass der Mann Gewalt angewendet habe.

Bei einem Strafrahmen von ein bis zehn Jahren wirkten sich das Geständnis, der bisher ordentliche Lebenswandel und der Umstand, dass es teilweise beim Versuch geblieben war, mildernd aus. Erschwerend waren die Vielzahl an Verbrechen und Vergehen, der lange Tatzeitraum sowie die Vielzahl an Opfern. Die Vorhaft seit 25. Jänner werde angerechnet, sagte die Richterin. Vier Opfern wurden als Privatbeteiligten je 1.000 Euro zugesprochen.

Verteidiger Johannes Riedl und Staatsanwalt Karl Wurzer erbaten jeweils drei Tage Bedenkzeit. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

https://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/Sexuelle-UEbergriffe-auf-Toechter-und-Enkelin-Haft-fuer-Mostviertler;art58,2998935

Tags: Prozess St.Pölten – Strafverfahren – Pädophile – Socialist Party of Austria – Child abuse

Staatsverweigerer-Innen im österreichischen Parlament?

Stellt der Feminismus einiger Nationalratsabgeordeter Frauen eine staatsfeindliche Verbindung (§278) gegen die Justiz dar?

Fakt ist, die Ermittlungen wegen diverser Belästigungsvorwürfe gegen Peter Pilz sind von der Staatsanwaltschaft nach mehreren Monaten am 23.Mai 2018 eingestellt worden und es kommt daher in dieser Sache zu keinem Strafverfahren!

In der Angelobungsformel wurden alle Nationalratsabgeordete auf unverbrüchliche Treue der Gesetze der Republik Österreich angelobt.

In der „Feminismus-Aktion“ am 11-6-2018 im Parlament haben viele feministische Nationalratsabgeordente aus Protest das Parlament verlassen und hiemit die rechtsstaatliche Entscheidung der Republik Österreich durch die Staatsanwaltschaft „Einstellung der Strafverfolgung gegen Peter Pilz, wegen . . .“ IGNORIERT.

Nationalratsabgeordnete sollten Vorbild für die Bevölkerung sein und die Gesetze einhalten und akzeptieren und das rechtsstaatliche Vorgehen sowie deren Entscheidungen der Justiz respektieren!!!

Die strikte Verweigerung von Entscheidungen der Justiz bezeichnen schon bei kleinen Verwaltungsdelikten den sogenannten STAATSVERWEIGERER.
Hier geht es aber bei Weitem nicht um kleine Verwaltungsstrafen sondern um hohe Beamte der  Republik Österreich, welche Vorbildfunktion haben sollten.

Einige, wenige Frauen haben bei dieser sonderbaren Aktion nicht mitgemacht.
Die SPÖ Feministin Heinisch-Hosek hat noch eine Zusatzaktion vor dem Parlament gemacht, siehe Video.

Ich stelle mir gerade die Frage, wenn im Parlament bereits „StaatsverweigererInnen“ ihren bezahlten Arbeitsplatz verlassen während der Dienstzeit, wie geht das dann weiter?
Können die kleinen Bürger auch ihren bezahlten Arbeitsplatz verlassen, und die „rechtsstaatliche Justiz“ ignorieren?
Nein, einige kleine Staatsverweigerer sind nach dem Mafiaparagraph StGB §278 angeklagt worden.

„Gott, ich Danke dir“, dass diese feministische ehemalige SPÖ Frauenministerin keine Regierungsfunktion mehr hat.

Traurig ist, dass Frauen aus der Bundesregierung FPÖ und ÖVP ebenso als „StaatsverweigerInnen“ die Entscheidung der Justiz Republik Österreich ignoriert haben und dieser feministischen „Protestaktion“ gefolgt sind und ihren Arbeitsplatz im Parlament verlassen haben.

Da sieht man wieder wieviel Hirn die meisten österreichischen Frauen im Parlament haben?

Zum Glück ist Österreich ein Rechtsstaat und die Justiz arbeitet sehr gut!

Video:

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 11-6-2018

Tags: österreichische Gesetze – Frauenrechtlerinnen – Frauenpolitik – feministische Hetze – Reichsbürgerinnen – Rechtsstaatlichkeit – Missbrauch mit dem Missbrauch – Mobbing – Selbstjustiz – Gudrun Kugler ÖVP Juristin Menschenrechte EMRK Art. 14 – Grundsatz im Strafrecht: „In dubio pro reo“. 

Opferschutz u. Jugendschutz fehlt – Kinder dürfen 1h länger ausbleiben

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Symbolbild Kinderschutz Opferschutz
Symbolbild Kinderschutz Opferschutz

Wenn es nach der Regierung geht, dann dürfen jetzt Kinder bis 14 Jahre  1h länger unbegleitet ausbleiben. Statt wie bisher 22h jetzt bis 23h.

Ein 14 oder 15 jähriges Mädchen kann bis 1h Nachts alleine ausbleiben.

Ab 16Jahre darf man unbegrenzt ausbleiben.

Wer sein 14 jähriges Kind bis 1h Nachts alleine ausgehen lässt, handelt unverantwortlich, so denken sehr viele Elternteile! Solche und ähnliche Reaktionen findet man vorwiegend in den österreichischen Zeitungskommentaren der letzten Tage massenhaft.
Das letzte Wort  haben natürlich die Eltern selbst.

Ich frage mich, was hat ein 14 jähriges Mädchen um 0:45 Uhr Nachts alleine in einer Disko oder in einem unbeleuchteten Weg nach Hause zu suchen?
Diese Doppelmoral der FPÖ ÖVP Regierung kann man leider nicht verstehen. Anderseits schreien dann einige FPÖ Leute sofort laut auf, wenn  in Tulln, um 1h Nachts, ein 14 jähriges Mädchen beim Heimweg vergewaltigt wird.
Wie passt das zusammen?

Hr. Sebastian Kurz und Hr. HC Strache, WO IST HIER DER KINDERSCHUTZ ODER OPFERSCHUTZ?
Ich sehe keinen.
Eher provoziert dieses neue  Gesetz den Kindesmissbrauch und eine Kindeswohlgefährdung.

m.f.g.
Admin Familie Familienrecht, am 21-4-2018

Artikel:

Eine Stunde länger ausgehen

Ab Jänner 2019 gilt das Rauchverbot bis 18. Darauf haben sich die Landesjugendreferenten am Freitag geeinigt. DPA

Ab Jänner 2019 gilt das Rauchverbot bis 18. Darauf haben sich die Landesjugendreferenten am Freitag geeinigt. DPA

Einheitlicher Jugendschutz in acht Bundesländern. Längere Ausgehzeit für 14- bis 16-Jährige.

Wien Acht Bundesländer vereinheitlichen den Jugendschutz. Ihnen ist es nach 35 Jahren gelungen, gleiche Ausgehzeiten für die Unter-18-Jährigen festzulegen. Wie die Bundesjugendvertretung vorgeschlagen hat, dürfen Jugendliche bis 14 Jahre künftig bis 23 Uhr ausgehen, zwischen 14 und 16 bis ein Uhr und ab 16 Jahren unbegrenzt. Nur Oberösterreich reißt aus. Dort sind drei Landesräte für den Jugendschutz zuständig, einer davon ist der Freiheitliche Elmar Podgorschek. Er bezeichnet die Ausgehzeiten als verantwortungslos. ÖVP-Landeshauptmann Thomas Stelzer hätte den Vorschlägen der Bundesjugendvertretung gerne zugestimmt, auch SPÖ-Landesrätin Birgit Gerstorfer, wie ihr Büro auf VN-Anfrage bestätigt. Es scheint also dem fehlenden Konsens geschuldet zu sein, dass aus Oberösterreich alle politischen Vertreter beim Treffen der Jugendlandesräte am Freitag fehlten. Lediglich Vertreter aus der Beamtenschaft haben teilgenommen und erklärt, dass die Sache in Oberösterreich weiter diskutiert werden müsse. Die Freiheitlichen scheinen auf ihrer Position zu beharren. „Vernünftige Eltern kämen nie auf die Idee, ihre 14 Jahre alte Tochter oder ihren Sohn unbegleitet bis ein Uhr nachts ausgehen zu lassen“, schreiben Landesparteiobmann Manfred Haimbuchner und Podgorschek in einer Aussendung am Freitag.

„Oberösterreich soll das intern klären, wir werden uns durch sie nicht aufhalten lassen.“

Jugendministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP), die Bundesjugendvertretung sowie der Vorarlberger Jugendreferent und Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) sprachen hingegen von einem Meilenstein. „Oberösterreich soll das intern klären, wir werden uns durch sie nicht aufhalten lassen“, sagte Wallner. Für Vorarlbergs Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren bedeutet die Einigung, dass sie eine Stunde länger ausgehen dürfen. Bisher lag die Grenze bei Mitternacht. Die Vereinheitlichung der Ausgehzeiten soll am 1. Jänner 2019 in Kraft treten, ebenso wie das Verbot von Hochprozentigem bis 18, das es in Vorarlberger ohnehin schon gibt, und das Rauchverbot bis 18. Bei diesen beiden Punkten geht auch Oberösterreich mit.

Kein Gesamtkonzept

Auf Bundesebene wünscht sich der Landeshauptmann weiterhin ein generelles Rauchverbot für die Gastronomie. „Das Allerliebste wäre mir, wenn die FPÖ in dieser Frage zur Vernunft kommt. Jetzt gibt es halt Einzelmaßnahmen“, sagt Wallner, der für ein Gesamtkonzept in Sachen Raucherprävention und Jugendschutz gewesen wäre. Es mache nämlich wenig Sinn, das Rauchen bis 18 zu verbieten, gleichzeitig aber jene Jugendlichen, die früher in der Gastronomie arbeiten, dem Raucherbereich auszusetzen. Ob es doch eine Volksabstimmung oder -befragung zum Rauchverbot braucht? Wallner überlässt das der Bundesregierung: „Wenn beim Volksbegehren eine gewisse Zahl an Unterschriften erreicht wird, muss sie sich sowieso entscheiden, wie sie vorgeht. Wenn überhaupt keine Entscheidung möglich ist, sollte man eine Befragung oder Abstimmung nicht ausschließen.“

21. April 2018, von Birgit Entner, Wien
https://www.vn.at/politik/2018/04/20/eine-stunde-laenger-ausgehen.vn
Tags: Gesetze Österreich – Kindesmissbrauch – Kindeswohlgefährdung – Ausgehzeiten – Jugendschutzgesetz

Mann diskriminiert: Muss auch Doris Bures zahlen?

Feminismus in Österreich – Männerdiskriminierung

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Artikel:

Mann diskriminiert: Muss auch Bures zahlen?

Die frühere Verkehrsministerin Doris Bures hat mit der illegalen Bestellung einer Sektionsleiterin dem Staat eine Ersatzpflicht von mehr als 300.000 Euro eingehandelt. Juristen sind uneins, ob sie dafür zahlen muss.

Doris Bures.
Doris Bures  – (c) APA/HERBERT NEUBAUER (HERBERT NEUBAUER)

Bures hat mit der Bestellung einer nur vorgeblich gleich gut qualifizierten Frau zur Leiterin der Sektion „Verkehr“ im Jahr 2011 das Gleichbehandlungsgesetz verletzt. Nach einer rechtskräftigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss der Bund den übergangenen Mann mit 317.368 Euro und mehr entschädigen. Er bekommt nämlich das, was er als auf fünf Jahre bestellter Sektionschef zusätzlich bekommen hätte (die Einkommensdifferenz in acht Monaten dieser Zeitspanne ist noch offen), und dazu noch eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung. Der Mann, Mitglied einer schlagenden Verbindung, hat die Rechtsanwaltsprüfung absolviert, bereits eine Sektion geleitet und eine Zeitlang im Kabinett des früheren Justizministers Dieter Böhmdorfer (FPÖ) gearbeitet. Heute ist er designierter Aufsichtsvorsitzender in einem staatsnahen Unternehmen.

„Von Beginn an bevorzugt“

Wie das Verwaltungsgericht festgestellt hat, war „ein gewisses Muster erkennbar, dass die ernannte Mitbewerberin von Beginn an den anderen Bewerbern gegenüber bevorzugt wurde“. Das ergab unter anderem ein Gutachten der Bundes-Gleichbehandlungskommission, die eine Bewertung durch die ministeriumseigene Begutachtungskommission zerpflückt hatte. Laut Verwaltungsgericht stützte sich „die Auswahlentscheidung der Ministerin“ auf das Gutachten der Begutachtungskommission, das „weder schlüssig noch nachvollziehbar“ sei.

Ob Bures dafür haftbar gemacht werden kann, ist trotzdem umstritten. Der übergangene Bewerber hat seinen Anspruch im Verwaltungsweg geltend gemacht; das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz sieht aber, anders als etwa das Amtshaftungsgesetz, keinen Regress gegen die handelnden Organe vor. Und Verfassungsrechtler Heinz Mayer bezweifelt, dass hier ein Rückersatz ohne gesetzliche Grundlage möglich ist. Zivilrecht-Professor Martin Spitzer (WU) hält das für kein Hindernis. Die Rechtsordnung sehe als allgemeines Prinzip einen Ersatz von Schäden durch denjenigen vor, der sie schuldhaft verursacht hat. Das sei beim Regress nicht anders, auch wenn dafür teilweise grobes Verschulden notwendig sei.

Ein Verschulden der früheren Ministerin ist allerdings in keiner Weise festgestellt. Bures betonte gestern, dass die Besetzung nach dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren erfolgt sei und sie sich auf das Gutachten der Kommission gestützt habe, das drei Personen als im höchsten Maße für die Stelle geeignet bezeichnet habe. Wegen der Unterrepräsentation von Frauen im Ministerium „erschien es geboten, der weiblichen Bewerberin den Vorzug zu geben“.

Minister Hofer skeptisch

Eine persönliche Einflussnahme der Ex-Ministerin ist nicht dokumentiert. Die Bewerberin könnte auch aus vorauseilendem Gehorsam als gleich gut geeignet dargestellt worden sein. Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) zeigt sich skeptisch: Aus heutiger Sicht hält er es für rechtlich ausgeschlossen, von Bures Ersatz zu bekommen. Er lässt den Fall aber noch hausintern begutachten.

(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 20.03.2018)
https://diepresse.com/home/innenpolitik/5391746/Mann-diskriminiert_Muss-auch-Bures-zahlen
Tags: Frauenquote – Quotenfrau – Quote – Gleichberechtigung – Feminismus – Feministin Doris Bures – Peter Franzmayr  – Ursula Zechner -feministische – Feministin, Frauenpolitik, Frauenquote Quote, Genderwahn, Gesetze Österreich, Gleichberechtigung Gleichstellung, Mobbing, Mobbing, psychische Gewalt, SPÖ, SPÖ Frauen, Verwaltungsgerichtshof – Amtshaftungsgesetz, Dieter Böhmdorfer, Diskriminierung, Doris Bures, Einkommen, Entschädigung, FPÖ, Gleichbehandlung, Gleichbehandlungsgesetz, Heinz Mayer,  Juristen, Justizministers, Mann, Martin Spitzer, Ministerium, Nationalratspräsidentin, Norbert Hofer, Peter Franzmayr, Presse, Professor, Rechtsordnung, Sektionschef, SPÖ, Steuerzahler, Ursula Zechner, Verfassung, Verschulden, Verwaltungsgericht, Zivilrecht