+++ Marsch für die Familie +++ Sa.15.Juni, 14h in Wien Ballhausplatz

 Start: 14 Uhr Ballhausplatz, danach Marsch zum Stephansplatz, wo von
16 -17h Uhr die Abschlusskundgebung stattfindet.
😉
Redner:
    • Ursula Stenzel
    • Ján Čarnogurský
    • Alfons Adam
    • Christian Zeitz
    • Johannes Regele
    • Georg Immanuel Nagel
Moderation: Wolfram Schrems

Veranstaltung bei Facebook

Quelle:
http://www.marschfuerdiefamilie.at/

Tags: 14. Juni 2019 admin Familie Familienrecht- family law austria germany Country Translation Language – english – ПЕРЕВЕСТИ на Английский – Italia – lingua italiana – France françaisAdoption, Christen, Ehe, Eltern, Familienmarsch, Familienpolitik, Genderwahn, Katholisch, Kindererziehung, Kinderschutz, Kirche, konservativ, Mütter, Stephansplatz, Ursula Stenzel FPÖ, Väter, Veranstaltung, Wien

Kleinkind-Tötung | Nur 6 Monate Haft | Keine Verhältnismäßigkeit

Wenn man bedenkt, dass man für „Po-grapschen“ bis zu 1 Jahr bekommen kann und der Strafrahmen bis zu 3 Jahre Haft in diesem Fall gewesen wäre, kann man eigentlich nur den Kopf schütteln.

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Die Hundebesitzerin war mit 1,4 Promille völlig alkoholisiert und hat daher mit ihren Kampfhund völlig fahrlässig gehandelt.
Das ein Gutmensch, als Richter hier lediglich eine Urteil mit nur 6 Gefängnis spricht ist eine Verhöhnung.

Wie die Opferanwältin der Eltern des 1 jährigen Bub Waris, Rechtsanwältin Astrid Wagner (in Oe24 am 25-3-2019) bzw. der Richter dies mit einem Verkehrsunfall (Tötung eines 6 Jährigen Kindes am Zebrastreifen, nur bedingte Strafe) vergleichen kann, ist mir ebenso schleierhaft.

Tatsache ist das jeder Fall individuell ist und hier bei der Tötung des Kleinkindes die Hundebesitzerin GROB FAHRLÄSSIG gehandelt hat.

Die Großeltern machen sich vermutlich ein Leben lang, hier Vorwürfe, nur wegen dieser Alkoholikerin die sich nicht im Griff hat,  man sollte die Frau mindestens 10 Jahre einsperren, wie kommen andere Bürger dazu, bzw. deren Kinder.
WO IST HIER DER KINDERSCHUTZ?

Meiner Meinung handelt es sich hier keineswegs um ein Präventiv-Urteil. Das Urteil spottet jeder Beschreibung.

Gute Nacht Rechtsstaat.

Admin Familie & Familienrecht, am 26-3-2019


Ein starkes Team: Raman C. und sein einziger Sohn Waris.
Quelle: https://www.heute.at/oesterreich/wien/story/-Jeder-soll-sehen–was-uns-genommen-wurde–50930596


Artikel:

Waris (1) tot-gebissen: Nur 6 Monate Haft für Hundebesitzerin

Zu eineinhalb Jahren teilbedingter Haft ist am Montag am Landesgericht für Strafsachen die Besitzerin eines Rottweilers verurteilt worden, der am 10. September 2018 in Wien-Donaustadt einen 17 Monate alten Buben angefallen hatte. Das Kleinkind erlitt schwerste Kopf- und Schädelverletzungen und starb zweieinhalb Wochen später in einem Spital.

Mit sechs Monaten wurde ein Drittel der Strafe unbedingt ausgesprochen, zwölf Monate wurden der bisher unbescholtenen 49-Jährigen unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nachgesehen. Die Eltern und die Großeltern des getöteten Buben bekamen ein Trauerschmerzengeld von insgesamt 65.000 Euro zugesprochen, wobei die Begräbniskosten inkludiert waren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Eine unfassbare Tragödie, da gibt es nichts zu beschönigen. Die Angeklagte ist am Boden zerstört und tief betroffen“, erklärte die Rechtsvertreterin der Hundebesitzerin, Nadine Illetschko (Kanzlei Machac), eingangs der Verhandlung. Der Hund sei bis dahin „nie auffällig“ gewesen.
Das entsprach allerdings insofern nicht den Tatsachen, als der Rottweiler in der Vergangenheit bereits einen Menschen angefallen und diesem in den Hals gebissen hatte. Aufgrund dessen wäre die Angeklagte – ihren Angaben nach seit 28 Jahren Hundebesitzerin, den zum Tatzeitpunkt dreijährigen Rüden hatte sie im Alter von neun Wochen von einem oberösterreichischen Züchter übernommen – gemäß den Bestimmungen des Wiener Tierhaltegesetzes verpflichtet gewesen, diesen ausschließlich mit einem Beißkorb ins Freie zu lassen.
Darüber hinaus leistete sich die 49-Jährige zwei weitere Sorgfaltsverstöße. Sie war mit 1,4 Promille schwer alkoholisiert und hielt den Rottweiler nicht an der kurzen Leine, als sich gegen 20.15 Uhr ihre Wege in der Ziegelhofstraße mit denen der Großeltern des Buben kreuzten, die mit dem 17 Monate alten Kind einen abendlichen Spaziergang unternahmen. Die beiden hatten den Buben in die Mitte genommen und schaukelten ihn spielerisch in die Höhe, was den Kampfhund irritiert haben dürfte. Das 47 Kilogramm schwere Tier riss sich los, schnappte nach dem Kopf des Buben und biss zu.
Die Angeklagte gab zu, „nicht vorausblickend gegangen“ zu sein und mehr auf einen Arbeitskollegen, den sie zu einer Autobus-Station begleitete, als auf ihren Hund geachtet zu haben: „Mein Blick war auf meinen Bekannten gerichtet.“ Mit diesem hatte sie den Nachmittag Prosecco trinkend auf ihrer Terrasse verbracht. Der Hund habe sie dann „von einer Sekunde auf die andere mitgerissen“, schilderte die 49-Jährige. Sie habe noch „probiert“, ihn von dem Buben „wegzubringen“, was ihr nicht gelang. Was dann geschah, habe sie „in einen Schrecken, einen Ausnahmezustand“ versetzt.

Zeugin schlug auf Hund ein

Eine 40-jährige Frau, die der Angeklagten und deren Rottweiler in einem Abstand von wenigen Metern gefolgt war, wurde zufällig Zeugin der Kampfhund-Attacke. Während die Hundehalterin – möglicherweise aufgrund ihrer Alkoholisierung – nicht in der Lage war, ihr wild gewordenes Tier zu bändigen, ging die Freizeitpädagogin, die selbst einen Hund besitzt, couragiert dazwischen.
Sie habe den Rottweiler am Halsband gepackt, zu Boden gedrückt und mit dem Unterarm fixiert, schilderte die zierliche 40-Jährige Richter Gerald Wagner. Dann habe sie dem Hund „ins Gesicht gehaut, dass er los lässt. Ich habe fünf bis sechs Mal hingehaut mit der Faust“. Der Besitzerin des rabiaten Kampfhunds habe sie „Ziehen Sie den Hund weg!“ zugerufen. Als der 17 Monate alte Bub endlich befreit war, habe sie „überall Blut“ wahrgenommen. Weil ihr in der Aufregung die Telefonnummer der Rettung nicht einfiel, sei sie zum nächsten Haus gelaufen und habe gegen die Fensterscheiben geschlagen und die Alarmierung der Rettungskräfte veranlasst. Dann sei sie zurück zum Tatort gerannt, wo sie sich kurzerhand ihr T-Shirt auszog: „Ich wollte dem Kind den Kopf zusammenbinden.“
Eine zweite Augenzeugin meinte, die Angeklagte habe auf sie „ein bisschen schockiert“ und nicht betrunken gewirkt. Jene fühlte sich „nicht dramatisch“ alkoholisiert, „sonst wär‘ ich gar nicht rausgegangen“, wie die 49-Jährige zuvor dem Richter anvertraut hatte. Nach dem Vorfall habe sie sich „in einem Schockzustand“ befunden, habe drei Wochen bei einer Freundin verbracht und sich nicht mehr nach Hause getraut, weil Reporter ihre Wohnung belagert hätten. „Beim Arzt war ich auch noch, weil ich nicht schlafen konnte“, gab die Angeklagte zu Protokoll.
Auf die zeugenschaftliche Einvernahme der Großeltern wurde verzichtet, um diese nicht zu retraumatisieren, wie der Richter meinte. Der Vater des getöteten Buben verfolgte die Verhandlung als Zuhörer. Die Angeklagte habe sich bei der betroffenen Familie schriftlich entschuldigt, erklärte deren Rechtsvertreterin Nadine Illetschko. Die 49-Jährige habe aufgrund des tödlichen Hundebesitzes und der zahlreiche Medienberichte ihren Job verloren. Der bissige Rottweiler wurde eingeschläfert.

Tragödie beherrschte die Schlagzeilen

Die schreckliche Tragödie beherrschte im Herbst des Vorjahres die Schlagzeilen und führte sogar zur Verschärfung des Hundehaltegesetzes in Wien: Listenhund „Joey“, der schon einmal jemanden gebissen hatte (was sich aber im Bekanntenkreis der Halterin abgespielt hatte und nicht angezeigt worden war), fiel in der Donaustadt über das einzige Kind einer jungen Familie mit indischen Wurzeln her, das mit seinen Großeltern am Gehsteig „Engelchen flieg“ spielten.

Die mit 1,4 Promille erheblich alkoholisierte Rottweiler-Besitzerin konnte ihren bulligen Rüden nicht halten, und der Rottweiler biss dem Jungen in den Kopf. Zwei Wochen lag der Einjährige auf der Intensivstation, doch alle Bemühungen der Ärzte waren letztlich vergebens. „Joey“ wurde hernach eingeschläfert.

Lydia W. (48) wurde heute beim Prozess zu 18 Monaten Haft verurteilt, sechs davon unbedingt. Die 48-Jährige muss also ins Gefängnis.

Hier gehts zu den Videos zum Thema Toter Waris: Das sagt Opfer-Anwältin Astrid Wagner . . .

https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/Waris-1-totgebissen-Nur-6-Monate-Haft-fuer-Hundebesitzerin/373322166

Tags: Prozess – Justiz – Präventiv-Urteil – Rechtsstaat – Familie – Familienrecht – Strafrecht – Gesetze Österreich

Irmgard Griss ist eine „SCHANDE“ für Österreich und unsere Werte der Gleichberechtigung!

Zitat Fr. Irmgard Griss (NEOS ist eine liberale Oppositions-Partei in Österreich):

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„Wenn einer unsere Werte nicht anerkennt, also wenn er gegen die Gleichberechtigung der Frau ist, dann werden wir das verschmerzen können.“

Und sie meinte zum dagegen protestierenden Autor Henryk Broder:

„Ja, wir werden damit leben müssen.“

siehe Artikel mit Video –> https://www.krone.at/1865389

Irmgard Griss - Partei Neos
Irmgard Griss – Partei Neos in der Sendung: Messerattacken: Ein kulturelles Problem?

Schwach**** pur . In der weltweiten Praxis, MUSS sich jeder Fremde in einem anderen Land der Kultur anpassen!
In Österreich herscht Gleichberechtigung zwischen Männer und Frauen, der Islamismus mit der „Scharia“ unterdrückt die Frauen und auch Kinder (Kinderehe) deshalb muss ein eigenes Islamgesetz gemacht werden um die Werte in Österreich zu unterstreichen, Hr. Johann Gudenus FPÖ hat RECHT liebe Frau Griss. Der Kinderschutz (Kinderehe) und Frauenschutz sollte in unserer Gesellschaft weiter gewährleistet bleiben durch präventive Massnahmen!!!
Hier sollte die Volkspartei STS Karoline Edtstadler den nächsten Schwerpunkt in der taskforce setzen und deutlich Nachschärfen.

Admin Familie & Familienrecht, am 21-2-2019
Tags: Feminismus – feministische – Feministin – Neos Frauenpolitik Gewalt – Gesetze Österreich – Missbrauch mit dem Missbrauch – Gleichberechtigung Gleichstellung – Justiz – Kindesmissbrauch – radikale Islamisierung

Pädophile bekommen Tätigkeitsverbot mit Kindern! – Kinderschutz

Kinderschutz ist wichtig! Danke an Karoline Edtstadler und dem Team „taskforce“ für ihre bisherige sehr gute Arbeit, sowie ÖVP FPÖ Regierung, welche als Gesetzgeber diese Verbesserung im Strafrecht praktisch ermöglichen!

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1.) Auch die Administration von „FamilieFamilienrecht.wordpress.com“ hat diese wichtige Gesetzesänderung schon seit längerer Zeit gefordert. Siehe Artikel über §220b StGB Abs1. u. 2–> https://wp.me/p4RGV9-2Mb

2.) Diesbezüglich hat es auch schon vor einiger Zeit einen Entschließungsantrag im Parlament gegeben. (FPÖ Antrag Gernot Darmann) –> http://wp.me/p4RGV9-1bh

3.) In der Schweiz und anderen Ländern ist ein solches Berufsverbot mit Kindern für Pädo´s schon seit längerer Zeit in Kraft, hier wurde dies in einer Volksabstimmung vom 18. Mai 2014 durchgesetzt, siehe –> http://wp.me/p4RGV9-1im

4.) Bis jetzt war ein Berufsverbot mit Kindern, bei der zweiten rechtskräftigen Verurteilung eines Pädo möglich. Möglich nur deshalb, weil der jeweils zuständige  Richter, dieses „Tätigkeitsverbot“ bei der zweiten rechtskräftigen Verurteilung, als Wiederholungstäter (Kinderschänder), anordnen konnte, aber dies nicht zwingend vorgesehen war. Leider haben viele Richter auch hier drauf vergessen.

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 10-2-2019

Artikel:

„Kurskorrektur“

Reform kommt: Härtere Strafen für Sextäter

Ein Jahr lang hat die Regierung an der schon im Wahlkampf angekündigten Strafrechtsreform gewerkt – nun stehen erste Ergebnisse fest: Am Mittwoch werden ÖVP und FPÖ im Ministerrat unter anderem höhere Strafen für Vergewaltiger und Wiederholungstäter beschließen. Bundeskanzler Sebsatian Kurz nennt dies eine „Kurskorrektur“.

Höhere Strafen für Gewalttäter, mehr Milde bei Wirtschaftsdelikten: Das war bereits das Motto einer Reform des Strafrechts aus dem Jahr 2016, damals auf den Weg gebracht vom schwarzen Justizminister der Regierung SPÖ/ÖVP. Doch der türkisen Volkspartei unter Sebastian Kurz, das hat er schon im Wahlkampf 2017 erstmals klargemacht, ging dies nicht weit genug.

Also wurde das populäre Anliegen – härtere Strafen nach Gewalttaten – trotz Kritik einiger Richter erneut ins Regierungsprogramm geschrieben. Eine Taskforce rund um Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) wurde vor einem Jahr beauftragt, mit Experten Verschärfungen auszuarbeiten – härtere Strafen soll es vor allem geben, wenn Frauen und Kinder betroffen sind. Und nun, so meldet die Regierung, ist die Gruppe fertig.

Am Mittwoch soll nun die Strafrechtsreform mit rund 50 Maßnahmen im Ministerrat paktiert werden. Darin enthalten sind höhere Mindeststrafen für Vergewaltiger (die künftig zwingend ins Gefängnis müssen). Auch beschließt Türkis-Blau Verschärfungen bei Stalkern. Generell härter bestraft werden wiederholte Gewalttaten.

Kanzler Kurz spricht von einer „Kurskorrektur“, weil „kleine Wirtschaftsdelikte oft härter bestraft werden als Gewalttaten“. Der Gesetzesbeschluss mit den unten angeführten Änderungen ist für Herbst geplant, in Kraft tritt die türkis-blaue Reform 2020.

  • Vergewaltigung I
    Die Mindeststrafe bei Vergewaltigung wird durch die türkis-blaue Reform des Strafgesetzbuches (StGB) auf zwei Jahre erhöht. Das bisher vorherrschende Minimum an Gefängnisstrafe nach einer Vergewaltigung betrug lediglich ein Jahr.
  • Vergewaltigung II
    Bislang war es möglich, trotz Verurteilung wegen Vergewaltigung nicht im Gefängnis zu landen, auch 2018 kam es laut Regierung zu solchen Urteilen. Das geht nun nicht mehr: Zumindest ein Teil der Strafe ist künftig „unbedingt“, muss also im Gefängnis abgesessen werden.
  • Wiederholungstat
    Türkis-Blau beschließt mehr Härte bei Wiederholungstätern. Sprich: Wer innerhalb von zehn Jahren mehrmals wegen einer Gewalttat oder eines Sexualverbrechens verurteilt wird, muss mit stärker ansteigenden Strafdrohungen rechnen.
  • Tätigkeitsverbot
    Vergeht sich beispielsweise ein Erzieher, Lehrer oder generell eine Autoritätsperson an Kindern oder anderen wehrlosen Menschen, hat derjenige in Zukunft mit einem Berufsverbot zu rechnen – laut Türkis-Blau soll dieses ein Leben lang gelten.

Kronen Zeitung/krone.at, 10.02.2019 06:00

https://www.krone.at/1860394

Tags: §220b StGB – Strafrechtsreform – Pädo – Kinderschutz – Sexualstrafrecht – Gewalt – Strafverfahren – Staatssekretärin Mag. Karoline Edtstadler –

Datenbank Sexualstraftäter online! #Kinderschutz

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Am digitalen Pranger: Straftäter online

Die polnische Regierung hat eine Datenbank zu Sexualstraftätern online gestellt. Dort sind Verurteilte mit Foto und Aufenthaltsort für Jedermann auffindbar. Kriminelle sollen so besser kontrolliert werden können.
dw, 2-7-2018

Tags: Kinderschutz – Pödo – Video – Datenbank – Strafrecht – Familie – Familienrecht – Missbrauch – Sexualstrafrecht – Kinderschutz – Kindeswohl

Kinderschutz – Jugendamt – Kompetenz OHNE einheitliches Bundesgesetz!

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Die Regierung schiebt die Verantwortung der „Kindesabnahmen OHNE Gerichtsbeschluss“ zur Gänze an die Bundesländer ab!

Der gute Ansatz, des ehemaligen Vizekanzler und Bundesminister für Finanzen Dr. Michael Spindelegger (ÖVP) mit dem KHJG2013, ein einheitliches Bundesgesetz zur Schaffung eines österreichweiten Kinderschutzes zu schaffen, ist mit der neuen Bundesregierung jetzt wieder passé.

Die oft nur durch eine Sozialarbeiterin festgestellte Kindeswohlgefährdung der Jugendwohfahrt und deren Kindesabnahme sollte nach dem KHJG2013 (Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013) mit einem „vier Augen Prinzip“ verbessert werden. Tatsächlich wurde es im KHJG 2013 Gesetz nur eine Soll-Bestimmung.
Weitere einheitliche Regelungen in späteren Bundesgesetzen wären möglich gewesen.
So hat auch der renomierte Verfassungsexperte Robert Funk damals von einer Möglichkeit für eine österreichweite Akteneinsicht beim Jugendamt für die leiblichen Eltern gesprochen.
Durch wehementen Blokaden der  MA11 Kinder- und Jugendanwaltschaft DSA Monika Pinterits wurden jedoch weitere einheitliche Regelungen in einem Bundesgesetz, sowie deren Kontrolle durch den Bund verhindert.

Große Mängel im Kinderschutz sind seit Jahrzehnten vorhanden,

wie fehlende Akteneinsicht, Kindesabnahmen erfolgen in ganz Österreich OHNE Gerichtsbeschluss, fehlende Transparenz des Gesundheitsaktes, und finazielle Aufschlüsselung der Kosten und Einsicht für Betroffene und deren Eltern, es sind seit Jahrzehnten keinerlei Rechnungshofberichte beim Jugendamt  oder Rechnungshofprüfungen der einzelnen Jugendwohlfahrten der Bundesländer bekannt, Verantwortung der Behörden werden an freie Träger, Vereine, NGOs abgewälzt, welche wenig bis gar nicht kontrolliert werden.

Video zur fehlenden Akteneinsicht, in Österreich deto.

Die Kompetenz zwischen den Ländern ist unklar und eine übergeordnete Koordination vom Bund nicht vorhanden!

Der Fall des „schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen mit Todesfolge“ des 17 Monate alten „Luca-Elias“ in Österreich sorgte damals für große Aufregung.
Die Nichtzuständigkeit der Jugendwohlfahrt Mödling (Verdacht des Missbrauch – Bilder KH Mödling) bzw. Verantwortung wurde an die Jugenwohlfahrt Tirol abgeschoben.

Diverse Bilder des Missbrauchs am Säugling Luca-Elias welchen im Krankenhaus Mödling aufgenommen worden sind, hatten beim Jugendamt Mödling keinerlei Konsequenzen, die Verantwortung wurde abgeschoben mit dem Hinweis, an das Spital bzw. Jugendamt Tirol.

Zitat wikipedia Fall Luca:

Am 12. November 2007 brachte die NGO Resistance for Peace eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien gegen die Jugendwohlfahrtsbehörden Mödling und Schwaz ein. Es gehe um eine „Mittäterschaft bei fahrlässiger Tötung“. Die Bilder sollen im Juli im Krankenhaus Mödling aufgenommen worden sein. Am Tag darauf sprach der Anwalt des Kindesvaters, Georg Zanger in einer schriftlichen Stellungnahmen von „offenbar systematischen Misshandlungen“.[6]

. . . Der Vater von Luca habe bei seinen Interventionen am Jugendamt in Innsbruck darauf hingewiesen, dass die Mutter schon früher gegenüber seinen älteren Kindern tätlich geworden sei. Der Kindesvater habe sich dem Strafverfahren gegen die 22-Jährige und deren Lebensgefährten in Korneuburg als Privatbeteiligter angeschlossen. Darüber hinaus hat er Anzeige gegen unbekannte Täter bei der Staatsanwaltschaft Wien eingereicht, so dass das Verhalten der Verantwortlichen der Jugendämter in Mödling und in Innsbruck sowie der mit der Angelegenheit befassten Psychologen auch einer strafrechtlichen Überprüfung unterzogen werden kann.
. . . Am 25. Mai 2009 wurden die Mutter und die Sozialarbeiterin in Innsbruck im erstinstanzlichen Urteil schuldig gesprochen. Beide Strafverteidiger legten das Rechtsmittel der Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe ein. Die Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Innsbruck fand am 8. Juli 2010 statt. Die Mitarbeiterin des Jugendamtes wurde freigesprochen. Die Strafe der Mutter, ein Jahr unbedingte Haft, wurde bestätigt.[12]

https://de.wikipedia.org/wiki/Fall_Luca

Admin Familie & Familienrecht, am 22. Dezember 2018

Artikel:

Kinder- und Jugendhilfe wird „verländert“. ÖVP, FPÖ und SPÖ sorgen für Verfassungsmehrheit.

 

Jugendamt
Jugendamt

Kinder- und Jugendhilfe

Bei der Kinder- und Jugendhilfe werden die Mindeststandards künftig nicht mehr in einem Bundesgesetz geregelt, sondern durch einen Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern, die diese 15a-Vereinbarung dann in ihre neun Landesgesetze einbauen müssen. Diese wurde am 23. November bei einem Treffen der Landeshauptleute mit Verfassungsminister Josef Moser (ÖVP) auf den Weg gebracht und galt der SPÖ als Voraussetzung für ihre Zustimmung zur „Verländerung“, die eine Verfassungsänderung und damit eine Zweidrittelmehrheit erfordert.

13.12.2018
weiterlesen –>

https://kurier.at/politik/inland/nationalrat-kompetenzen-zwischen-bund-und-laendern-werden-entflochten/400353472

Zitat:
In Kraft treten soll die Verfassungsnovelle grundsätzlich ab 2020.
Bezüglich der Kinder- und Jugendhilfe ist allerdings eine spezielle Regelung vorgesehen. Die entsprechenden Kompetenzen werden erst dann zur Gänze an die Länder übertragen, wenn eine Bund-Länder-Vereinbarung zu dieser Materie vorliegt und Rechtskraft erlangt hat. Damit soll sichergestellt werden, dass es weiterhin bundesweit einheitliche Qualitätsstandards gibt. Weitere Übergangsbestimmungen sollen außerdem gewährleisten, dass keine Gesetzeslücken entstehen. Um Missinterpretationen zu vermeiden, hat der Verfassungsausschuss auch einige so genannte Aussschussfeststellungen gefasst.

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20181210_OTS0137/parlament-top-im-nationalrat-am-13-dezember-2018

Michael Häupl (mit roter Krawatte) wurde von LH Hans Niessl und den anderen Bundesländern offiziell verabschiedet. Als Abschiedsgeschenk gab’s ein Laubner-Bild.Foto: LMShochgeladen von Christian Uchann

siehe auch
https://derstandard.at/2000092108198/Landeshauptleute-einigen-15a-Vereinbarung-zur-Jugendhilfe-auf-Schiene#

 

 

 

Die Grünen Wien verhindern Kinderschutz !!!

Die Grünen Wien verhindern Kinderschutz !!!
Partei „Die Grünen Wien“ verhindern Kinderschutz !!!

 

+++ GRÜNE WIEN
haben jetzt Maulkorbpflicht für
Listenhunde verhindert +++

Wieviele unschuldige Kinder müssen noch sterben?
Wo ist der Kinderschutz ?

Quelle: ORF Zib2, 19-10-2018

Admin Familie Familienrecht, 19-10-2018

siehe auch Artikel:

Maulkorbpflicht vorerst verschoben

Die angekündigte Maulkorbpflicht für Listenhunde kommt vorerst doch nicht, weil die Grünen noch Diskussionsbedarf sehen. Der Rest der angekündigten Tierschutznovelle wird am 25. Oktober im Landtag beschlossen.

„Wir werden uns zu diesem Thema noch externe Expertise holen und alle Aspekte beleuchten, um so zu einer guten Entscheidung zu kommen“, wurde Rüdiger Maresch, Tierschutzsprecher der Wiener Grünen, am Freitag in einer gemeinsamen Aussendung mit der zuständigen Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) zitiert. Die Maulkorbpflicht wird also nicht in der aktuellen Novelle enthalten sein.

„Hier gibt es leider keinen Konsens mit den Grünen“, sagte Sima im Gespräch mit der APA. Für sie ist der verpflichtende Maulkorb allerdings ein „unverzichtbares Kernstück“ der Novelle und „alternativenlos“. „Ich bin wild entschlossen, das durchzusetzen“, betonte Sima. „Ich finde, das ist ein sehr emotionales Thema. Es ist ein Kind gestorben, weil eine Besitzerin ihren Kampfhund nicht unter Kontrolle hatte. Jede Maßnahme, die wir als Stadt dagegen setzen können, müssen wir setzen“, befand sie.

Gespräche mit Trainern und Tierschützern

Maresch will sowohl Aspekte der Sicherheit als auch des Tierschutzes berücksichtigen. „Wir werden Trainerinnen, Hundeführscheinprüferinnen, Tierschützerinnen, aber auch Sicherheitsexperten holen, gemeinsam diskutieren und zu einer Lösung kommen. Menschen, die die Prüfungen für die Hunde abnehmen, wissen auch, wie das Wesen des Hundes ist und wie der Charakter des Besitzers ist“, erklärte Maresch gegenüber „Wien heute“.

TV-Hinweis:

„Wien heute“, 19.10.2018, 19.00 Uhr, ORF2 und danach online unter tvthek.ORF.at.

Der Rest der Novelle des Tierschutzgesetzes, die unter anderem eine Alkoholgrenze für Halter von Listenhunden von 0,5 Promille sowie eine Verschärfung des Hundeführscheins vorsieht, wird wie geplant am 25. Oktober im Landtag beschlossen. Betroffen von der Maßnahme sind 3.335 Listenhunde, die sechs Prozent aller in Wien gemeldeten Hunde (55.581) ausmachen. Von den 412 Hundebissen zwischen 2015 und heute wurden 16 Prozent von Listenhunden verursacht, hieß es in der Aussendung.

Petition des Vereins gegen Tierfabriken

Widerstand gegen die kombinierte Beißkorb- und Leinenpflicht für Listenhunde kündigte am Freitag auch der Verein gegen Tierfabriken (VGT) an. Die Organisation startete eine Petition dagegen. „Mit diesen ständigen Einschränkungen des Zusammenlebens mit Hunden in Wien wird nur der Hundehass einer leider recht großen Minderheit in der Bevölkerung gefüttert“, hieß es in einer Aussendung von VGT-Obmann Martin Balluch.

Die Beißkorbpflicht war von Sima am 10. Oktober gemeinsam mit Polizeipräsident Gerhard Pürstl präsentiert worden. „Die Beißkorbpflicht für Listenhunde befürworten wir ganz klar. Experten haben mir versichert, dass der Maulkorb für die Tiere überhaupt keine Nachteile bringt“, argumentierte Pürstl – mehr dazu in Beißkorbpflicht für Listenhunde fix und Sima verteidigt Tierhaltegesetz-Novelle

Feministin Maria Stern hetzt gegen Trennungsväter

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Gemeinsame Obsorge 2013

„Dass das Recht der Väter mehr gilt als der Schutz der Kinder, ist ein Skandal und muss umgehend rückgängig gemacht werden.“

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Liste Pilz – Feministin Maria Stern

Apa/Ots Aussendung:

Liste Pilz/Stern: Familie für viele Kinder gefährlicher Ort – Kinderschutz muss dringend ausgebaut werden!

Liste Pilz fordert den Ausbau von Gewaltschutzeinrichtungen, Aufklärung und Schulung

Wien (OTS) – Bei der heutigen Paneldiskussion „E-Protect“, einem EU-Projekt für einen effektiveren Opferschutz und Kinderrechte, stellt die Frauensprecherin und Parteichefin der Liste Pilz, Maria Stern, die Qualität des Kinderschutzes in Frage. „Für viele Kinder gilt die Familie als gefährlicher Ort. Dem muss auch in der Gesetzgebung sowie der finanziellen Unterstützung von Gewaltschutzeinrichtungen und Schulung Rechnung getragen werden“, fordert Stern. Seit 2013 gilt auch das Zusehen bei häuslicher Gewalt als Verletzung des Kindeswohls. Im selben Jahr wurde das Betretungsverbot auf Kindergärten und Schulen ausgeweitet, allerdings nur bis zum 14. Lebensjahr, eine Anhebung zur Volljährigkeit ist dringend notwendig.

„Dies waren fraglos wichtige Schritte hin zu einem effektiveren Kinderschutz, doch es gibt nach wie vor zu hohe Hürden für den Anspruch auf Unterstützung“, meint Stern. Mit der Einführung der gemeinsamen Obsorge 2013 wurde diese positive Entwicklung allerdings dramatisch konterkariert. „Obwohl SprecherInnen der Justiz die damalige Sorge der Gewaltschutzeinrichtungen und NGOs kleinredeten, zeigt die Praxis, dass die gemeinsame Obsorge auch Gewalttätern zugesprochen wird“, warnt Stern. Dass das Recht der Väter mehr gilt als der Schutz der Kinder, ist ein Skandal und muss umgehend rückgängig gemacht werden. „Kindern wird ein Neustart in ein gewaltfreies Leben verwehrt, wenn sie nach einer Trennung oder Scheidung miterleben müssen, wie ein Elternteil weiterhin drangsaliert werden kann. Hier finden täglich Retraumatisierungen statt“, kritisiert Stern.

Die Datenlage zu den von Gewalt betroffenen Kindern ist absolut unzulänglich, da sie derzeit nur von Interventionsstellen und Gewaltschutzeinrichtungen erstellt wird, die mehrheitlich unterfinanziert und überarbeitet sind. Neben deren ökonomischer Unterstützung müssen Antigewaltprogramme und die Täterarbeit bundesweit durchfinanziert und Wegweisungen auch zum Schutz der Kinder ausgesprochen werden. Hier fehlt es vor allem an Einrichtungen, in denen Frauen und Kinder gemeinsam therapiert werden. „Um Kinderschutz und Gewaltprävention effizient umzusetzen, brauchen wir gesetzlich verankerte Schulungen in den Bereichen Medizin, Justiz, Pädagogik und Journalismus statt die erfolgreichen Schulungsprogramme und die gute Zusammenarbeit mit der Polizei zu kürzen. Weiters müssen Ursachen, Hintergründe und Folgen häuslicher Gewalt Bestandteil des Unterrichts an allen Schulen werden“, fordert Maria Stern.

„Stattdessen ist der Austausch zwischen dem Frauen- und Familienministerium und den Gewaltschutzeinrichtungen weitgehend einseitig aufgekündigt worden. Speziell was die Finanzierungszusagen anbelangt, gibt es von Schwarz-Blau keine adäquaten Antworten,“ kritisiert Stern. Anfragen zu den genannten Punkten sind bereits in Arbeit.

Rückfragen & Kontakt:

Liste Peter Pilz im Parlament
Mag. Martin Friessnegg
06648818 1043
martin.friessnegg@listepilz.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | LPP0001
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180906_OTS0110/liste-pilzstern-familie-fuer-viele-kinder-gefaehrlicher-ort-kinderschutz-muss-dringend-ausgebaut-werden

 Tags: Vater – Väter – gemeinsame Obsorge – Familie – Familienrecht – Feminismus – feministische – Feministin – Frauenpolitik – Gleichberechtigung Gleichstellung – Richter – KindNamRÄG 2013 – Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht . Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft- Voksverhetzung gegen Trennungsväter

Kritik an FPÖ HC Strache, Herbert Kickl und ÖVP Sebastian Kurz:

WARUM hier der ORF ständig in den Radio-Nachrichten sagt, dass  Taxis ausgenommen sind von dieser Regelung, ist mir ebenso ein Rätsel, liebe ÖVP FPÖ Regierung?

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Kritik an Sebastian Kurz HC Strache Kinderschutz

Kritik an FPÖ HC Strache, Herbert Kickl und #ÖVP Sebastian Kurz:
1. Strafe viel zu niedrig, 500 Euro sollte einem der #Kinderschutz schon Wert sein!
2. Schwangere wurden vergessen!

Liebe Familienministerin Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß und ehrenwerte Staatssekretärin im Bundesministerium für Inneres Mag. Karoline Edtstadler wo ist hier die Verhältnismässigkeit,
eine auf die Straße weggeworfene Zigarette (Wien) kostet auch 50,- Euro, hier ist aber niemand gefährdet!

Eine Kindeswohlgefährdung auch von Schwangere sollte hier  wesentlich höher bestraft werden,

dieser Kinderschutz, Opferschutz sollte einen deutlich höheren Stellenwert einnehmen!

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 2-6-2018

Tags: Gesetze Österreich – Rauchverbot Auto- Verwaltungsstrafe – Taxi – Opferschutz – Kinderschutz  – Kindeswohlgefährdung – Polizei

Kinderschutz – Rauchverbot im Auto in Kraft – Strafen ab 1. Juni 50 Euro

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(Bild: stock.adobe.com, krone.at-Grafik)

Viele Fragen offen

Rauchverbot im Auto in Kraft, aber noch straffrei

Heimlich, still und leise ist am Tag der Arbeit das Rauchverbot in Autos, sobald sich eine Person unter 18 Jahren an Bord befindet, in Kraft getreten. Wenn blauer Dunst das Fahrzeug erfüllt, wird der Lenker künftig mit 50 Euro zur Kassa gebeten. Abgestraft wird erst ab 1. Juni – und bis zuletzt blieben viele Fragen offen.

Die Aufhebung des generellen Rauchverbots in der Gastronomie, dafür ein verbesserter Jugendschutz quer durch ganz Österreich – das war der „Deal“ innerhalb der Regierungsparteien rund um Zigaretten und Co. Ein Teil davon trat am Dienstag in Kraft: Ab sofort darf in Autos nicht mehr gequalmt werden, sobald sich Minderjährige darin befinden. Oder doch nicht? Denn bis heute liegt kein entsprechender Erlass und damit die gesetzliche Grundlage vor. Daher ist das Rauchen in den Fahrzeugen (noch) nicht strafbar.

Ein Monat Übergangsfrist
Das Problem soll in den kommenden Tagen behoben sein, heißt es dazu aus dem Gesundheitsministerium, das Papier sei praktisch schon auf dem Weg. Bis dahin wird die Polizei Tschick-Sünder zwar abmahnen, aber nicht zur Kassa bitten. Von einem Monat Übergangsfrist ist die Rede. Strafen werden ab 1. Juni von den Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistratischen Bezirksämtern eingehoben. Strafmaß: 50 Euro.

E-Zigarette verboten, Cabrios ausgenommen
Bis zuletzt war unklar, wann und wo die neue Regelung gilt. Auf „Krone“-Anfrage hieß es am Dienstag: Neben Zigaretten und Zigarren sind auch E-Zigaretten verboten. Ausgenommen sind (offene!) Cabrios, da es sich dann um keinen geschlossenen Raum handelt. Eine Frage blieb aber bis zuletzt ungeklärt: Darf sich ein 17-Jähriger, der einen Führerschein besitzt und das Auto lenkt, genüsslich eine anstecken?