Familienrecht – „Vaterlose Gesellschaft“ Justiz ignoriert weiter die Bedürfnisse der Väter

Kollateralschaden Eltern-Kind-Entfremdung
Kollateralschaden Eltern-Kind-Entfremdung

Familienrecht nur für die Justiz / Vorschläge aus dem Bundesjustizministerium ignorieren Bedürfnisse der Väter

Berlin (ots) – Bundesjustizministerin Lambrecht ließ vor Wochenfrist ein Thesenpapier mit Vorschlägen zur Neuregelung des veralteten deutschen Familienrechts veröffentlichen. Väterverbände kritisieren das Papier als unzulänglich. „Darin kommen vor allem die Interessen der Justiz und der gerichtsnahen Professionen zum Ausdruck“ kritisiert Gerd Riedmeier, Sprecher der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV) und ergänzt: „Der Ansatz soll wohl mehr der Justiz dienen als heutigen Trennungsfamilien.“

Besonders kritisch sieht die IG-JMV das Ignorieren der Lösungen, die sich in anderen westlichen Ländern seit Jahren bewähren. Beispiel Norwegen: Hier gilt „Beide betreuen – beide bezahlen“ mit Blick auf die jeweilige Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit der Eltern. Das interessiert in Deutschland die befassten SPD- und Frauen-geführten Bundesministerien für Familie und Justiz jedoch nicht.

Das Papier wendet sich gegen verpflichtende Mediation vor Beginn des Familienverfahrens zur Regelung der Betreuung, wie in Australien oder in den USA bewährt. Anstelle dessen solle das Prinzip der Strittigkeit erhalten bleiben. Das verwundert nicht, kritisiert Riedmeier, war der zuständige Arbeitskreis doch vor allem mit Vertretern aus der Richter- und Anwaltschaft besetzt. Vertreter von Väterverbänden fehlten.

Die Unterhaltsfrage und eine faire Aufteilung der finanziellen Lasten nach Betreuungsanteil werden überhaupt nicht angesprochen. Die Ministerinnen Lamrecht (Justiz) und Giffey (Familie) möchten am Zwang für Väter festhalten, durch Mehrarbeit und Überstunden bei gleichzeitiger Zuweisung eines „fiktiven Einkommens“ den Unterhalt für die Kinder zu sichern. Dass dieser Zwang einer gleichberechtigten Betreuung der Kinder im Wege steht, ist ihnen bekannt.

Heutige intakte Familien teilen ihre Verantwortung für die Betreuung ihrer Kinder und in der Unterhaltsfrage partnerschaftlich auf. Auch getrennt erziehende Eltern wollen zunehmend diese Aufgaben auf beide Haushalte verteilen. Das BMJV ignoriert jedoch ihre Bedürfnisse, bedauert die IG-JMV und formuliert sarkastisch „Willkommen in den 50er Jahren„.

Ärgerlich sei die im Papier unhinterfragt verwendete Argumentation über ein „Kindeswohl“, das es so im juristischen Sinne nicht gibt (allenfalls als Abwesenheit von Kindeswohlgefährdung). Der Begriff ist bekannt für seine tendenziöse Verwendung vor Gericht, um Prozessvorteile zu erlangen, zu Lasten des Prozessgegners.

Skandalös sei auch der Umstand, dass das SPD-geführte Ministerium nach 3 ½ Jahren Arbeitskreise lediglich ein „Thesenpapier“ präsentiert, mehr nicht. Es reichte nicht einmal zu einem Gesetzesvorentwurf. Der Schluss liegt nahe, es solle vor allem auf Zeit gespielt werden und im Grunde so wenig wie möglich an der Diskriminierung getrennt erziehender Väter geändert werden.

Link zum Thesenpapier des BMJV: http://ots.de/xzshxN

Pressekontakt:

PRESSE-INFO +++ IG Jungen, Männer und Väter +++ PRESSE-INFO

Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV):
Website:www.ig-jungen-maenner-vaeter.de
Email: presse@ig-jungen-maenner-vaeter.de
Sprecher:Gerd Riedmeier
Tel. +49 (0)176 – 611 123 57

FSI – Forum Soziale Inklusion e.V. http://www.fsi-gleichbehandlung.de
MANNdat e.V. http://www.manndat.de
Trennungsväter e.V. http://www.trennungsvaeter.de
Väterbewegung (Förderverein) e. V. http://www.vaeterbewegung.org

Original-Content von: Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG JMV), übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/121966/4422253

© 2019 news aktuell
https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2019-11/48075529-familienrecht-nur-fuer-die-justiz-vorschlaege-aus-dem-bundesjustizministerium-ignorieren-beduerfnisse-der-vaeter-007.htm
Tags: Gleichberechtigung – Diskriminierung – Trennungskinder – Scheidung – Trennung – Papa – Vater – Familienrecht – Doppelresidenz – Wechselmodell – Erziehung – Kindererziehung – Familie – Gesellschaftspolitik – Gleichberechtigung Gleichstellung – leaks family law austria germany – Sorgerecht – Franziska Giffey – Kindesunterhalt – Alimente – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft – Christine Lambrecht – Collateral damage parental alienation syndrome –
Family Law – „Fatherless Society“ Justice continues to ignore the needs of fathers – custody

Appell an Justizminister Dr. Josef Moser – Fall Thomas Claricini

Video-Vollversion unzesurierte Pressekonferenz Liste Jetzt inkl. Fragen von Journalisten u. Betroffenen!
Appell an Justizminister Dr. Josef Moser (ehemaliger Rechnungshofpräsident) von Rechtsanwalt Dr. Adrian Hollaender.

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Die Kompetenzen  von Jugendwohlfahrt (Jugendamt) wurden von der FPÖ-ÖVP-Regierung vom Bund an die Länder (einzelnen Bundesländer Österreichs) abgegeben, siehe auch Kompetenzbereinigung. Konkret soll der Artikel 12 der Bundesverfassung gänzlich abgeschafft werden.

Zitat FM4: https://youtu.be/hU2wyDPRiSY?t=1972
„Wie kann es sein das Grundrechte Ländersache sind? Wir reden über Kinderrechte über Menschenrechte. Wir reden über Menschenwürde, es passt alles zum Thema UN-Kinderrechtskonvention, wie geht das in einem Rechtsstaat das dies Ländersache ist?
Das verstehe ich nicht, für mich ist das als Vater nicht nachvollziehbar….“

Zitat Sprecher des Verein Opferoffensive:
“ … Es wurde Vorgetragen an die zuständige Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek (ÖVP), dass die Staatsanwaltschaft sehr oft gar nicht ermittelt und sich quasi so selbst zum Richter machen, ohne es zu prüfen…
… In Deutschland gibt es im Staatsgrundgesetz Nr. 20 „Das Widerstandsrecht“. Der Staatsbürger hat dann ein Recht auf Widerstand, wenn Demokratie und Rechtsstaat ausgehebelt sind, oder ausgehebelt werden…“

Zitat Rechtsanwalt Dr. Adrian Holänder:
„Das was sie ansprechen die Entfremdung ist ein ganz wesentlicher Punkt. Parential Alienation Syndrom „PAS“ wurde schon vor einiger Zeit im Parlament als Entschliessungsantrag gefordert, dass dies ein Straftatbestand werden möge…
… abgesehen davon ist Parential Alienation Syndrom jetzt schon in vielen Länder als Körperverletzung anerkannt, dass heißt man könnte es schon jetzt mit dem bestehenden Strafgesetz als Köperverletzung verfolgen…“ 

Zitat vom Vorstand Väter ohne Rechte:
… in Brasilien sind es 5 Jahre …

… Kindesentfremdung ist ein Verbrechen, was wir nie wieder gut machen können…“

Komentare+Fragen: https://youtu.be/hU2wyDPRiSY?t=1972

Artikel Väter ohne Rechte:

Liste JETZT übt massive Kritik an der Jugendwohlfahrt / Fallbeispiel Thomas Claricini

Die Liste JETZT veranstaltete am 23.01.2019 eine Pressekonferenz mit dem Titel: „Sie nennen es Kindeswohl“ in deren Parteizentrale. Betroffener Vater und VoR-Mitglied Thomas Claricini und seine rechtsfreundliche Vertretung Dr. Adrian Hollaender waren anwesend. Geführt wurde sie von Dr. Peter Kolba, Leiter des Bürgerbüros. Zahlreiche Medien waren vertreten, es gab mehrere Veröffentlichungen in reichweitestarken Medien.

Bericht in der Kronen Zeitung
Bericht in der Presse
Bericht in der Kleinen Zeitung
Bericht Salzburger Nachrichten
Bericht ORF

Dr. Peter Kolba skizzierte eine Reihe von Missständen bei der Jugendwohlfahrt. Unter anderem die verdächtig hohe Zahl von 13.740 Fremdunterbringungen in Österreich. In Deutschland ist die Anzahl gemessen an der Bevölkerungszahl nur halb so hoch!

Pressemappe Liste JETZT Sie nennen es Kinderwohl zum Download

Herr Kolba spricht bei der Pressekonferenz von 180 Fällen die dem Projekt „TATORT Jugendamt“ übermittelt wurden, VoR hat von Mitarbeitern und Nationalratsabegordneten der Liste JETZT mehrmals eine deutlich höhere Zahl genannt bekommen.

Herr Kolba verweist ebenso auf den Sonderbericht der Volksanwaltschaft, den Bericht des Rechnungshofes und den Bericht des Österreichischen Institutes für Familienforschung zum Thema, welche nachfolgend aufgeführt sind:

Sonderbericht der Volksanwaltschaft „Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen“
Bericht des Rechnungshofes zur Familiengerichtsbarkeit
Endbericht Evaluierung KindRamRäg2013 ÖIF

FALLBEISPIEL Thomas Claricini

Dieser Fall ist geprägt von einer so großen Fülle an absurden, rechtswidrigen Entscheidungen, unterlassenen Erhebungen, einseitigen Beurteilungen uvm. seitens der zuständigen Richterin des Bezirksgerichts Döbling, Frau Mag. Sigrid Gomsi dass der Vater die Öffentlichkeit als notwendiges Mittel zur Wahrung der Rechte der gemeinsamen Tochter gewählt hat. Herr Kolba sprach in der Pressekonferenz davon, dass das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, also das Rekursgericht, die Richtern regelrecht „abwatschte“. Wer sich den Beschluss (ab Seite 8) durchliest, kommt aus dem Staunen nicht heraus. Im Anschluss ist der komplette Rekursentscheid einsehbar.

wesentliche Eckpunkte der Chronologie:

nach der Geburt des Kindes 2011 wurde eine Gemeinsame Obsorge (GO) vereinbart
nach Auflösung der häuslichen Gemeinschaft stellt die Mutter einen Antrag auf Alleinige Obsorge
12/2011 Mutter unterzeichnet eine Widerrufs- und Unterlassungsvereinbarung wegen diverser Falschbeschuldigungen
08/2012 weiterhin GO, Hauptaufenthalt bei der Mutter, Kontaktregelung
01/2017 Antrag des Vaters auf Doppelresidenz
07/2017 Erziehungsberatung für beide Eltern, Mutter verschleppt bis dato (!) die Termine,
modifiziertes Kontaktrecht
08/2017 JWF Stellungnahme, Empfehlung Obsorgeübertragung an die Mutter ohne ausreichende Begründung und Empfehlung keine Kontaktausweitung
10/2017 Antrag Vater Kontaktausweitung
03/2018 Rekursentscheid des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen
10/2018 Bestellung Sachverständige
12/2018 Einschaltung Koruptionsstaatsanwaltschaft wegen Verdacht des Amtsmissbrauchs und Betrug durch widerrechtliche Inanspruchnahme und Gewährung von Verfahrenshilfe
01/2019 Bestellung andere Sachverständige

Der Umfang der Fehlbeurteilungen und der Richterin rechtfertigt aus der Sicht von VoR eine Befangenheit der zuständigen Richterin.

Hinzu kommt, dass der Mutter rechtswidrig Punkte in der Verfahrenshilfe zugestanden werden die sie gar nicht beantragt hat. Auch hier überschreitet die Richterin die Grenzen der Objektivität. Der Vater meldete Beschwerde bei der zuständigen Revisorin an. Die Revisorin rekursierte selbstständig im Namen des Bundes am BG Döbling, stimmte aber letztlich der Gewährung der Übernahme der Gutachterkosten zu?!

Rekurs zur Verfahrenshilfe zum Nachlesen

Nur einige exemplarische Beispiele:

kompletter Rekursentscheid zum Nachlesen


Thomas Claricini erwähnt auch Väter ohne Rechte (VoR), welche ihn besonders durch Edith Schützenhofer unterstützend zur Seite stand! Herzlichen Dank an Edith für dieses außergewöhnliche ehrenamtliche Engagement und Thomas für die Erwähnung im Auftrag unserer Kinder!

http://www.vaeter-ohne-rechte.at/liste-jetzt-uebt-massive-kritik-an-der-jugendwohlfahrt/ 

Tags: Appeal to Justice Minister – journalists u. Affected – Youth Welfare Office – federal government – Austrian states – children’s rights over human rights – father – democracy – rule of law are undermined – criminal offense – child welfare – Kompetenzbereinigung Kinder- und Jugendhilfe

Resi­denz­mo­dell ent­spricht nicht mehr der Rea­lität

Familienrechtlerin Prof. Dr. Nina Dethloff zum DJT

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„Das Resi­denz­mo­dell ent­spricht nicht mehr der Rea­lität“

Auf dem 72. DJT werden Beschlüsse für ein modernes Kindschaftsrecht erwartet. Die Vorsitzende der Familienrechtsabteilung mahnt im LTO-Interview Reformen an, die in puncto Kinderbetreuung der Lebenswirklichkeit gerecht werden.

LTO: In Leipzig wird diskutiert, die geteilte Betreuung als weiteres Betreuungsmodell neben dem Residenzmodell im Kindschaftsrecht abzubilden. Der Vorschlag ist, diese rechtssystematisch als Ausübung der elterlichen Sorge und eben nicht als Umgang auszugestalten. Was sollte sich da ändern?

Prof. Dr. Nina Dethloff, LL.M: Die klassische Unterscheidung zwischen Sorge und Umgang wird neuen Formen der geteilten Betreuung in der Tat nicht mehr gerecht. Wenn das Kind etwa drei Tage von einem und vier Tage vom anderen Elternteil betreut wird und damit bei beiden ein Zuhause hat, handelt es sich bei keinem von ihnen nur um Umgang. Beide Eltern üben tatsächlich die elterliche Sorge aus. Andere Formen der Betreuung als die im Residenzmodell stellen heute gesellschaftliche Realität dar und sie müssen auch vom Familienrecht angemessen abgebildet werden.

Sollte das sogenannte Wechselmodell – wonach das Kind z.B eine Woche bei der Mutter, eine Woche beim Vater lebt – künftig sogar Regelfall der Betreuung minderjähriger Kinder nach Trennung und Scheidung der Eltern werden, wie es etwa auch die FDP vorschlägt?

Nein, denn das Wechselmodell passt nicht für alle Familienkonstellationen und entspricht nicht immer dem Wohl des Kindes. Wenn die Eltern sich nicht auf eine geteilte Betreuung im Wechselmodell einigen können, muss das Gericht in der Lage sein, eine Betreuung anzuordnen, die dem Wohl des jeweils betroffenen Kindes am besten gerecht wird.

Wichtig ist aber auf jeden Fall auch, dass Eltern darin unterstützt werden, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die sich am Kindeswohl und den Bedürfnissen ihrer Familie orientiert. Hierfür sollten unbedingt die Beratungs- und Mediationsangebote ausgebaut werden und vor allem auch für diejenigen kostenfrei sein, die sich dies sonst nicht leisten können.

Psychologen gegen Wechselmodell als Regelfall

Auf welche Erfahrungen kann die familienrechtliche Wissenschaft beim Thema Wechselmodell mittlerweile zurückgreifen?

Gerade bei diesem Thema ist es wichtig, auf die Expertise der Entwicklungspsychologie zurückzugreifen. Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie hat sich vor kurzem in einem Positionspapier dezidiert gegen das Wechselmodell als Regelfall ausgesprochen. Aus psychologischer Sicht gibt es keine Erkenntnisse, die für eine gesetzliche Verankerung des Wechselmodells als Regelfall sprechen.

Befürworten Sie die Vorschläge, die bisher nur auf das Residenzmodell zugeschnittene Kompetenzverteilung bei gemeinsamer Sorge (§ 1687 Abs. 1 BGB) im Bereich der Alltagssorge flexibler zu gestalten und damit auch anderen Betreuungsformen besser Rechnung zu tragen?

Ja. Das Residenzmodell entspricht nicht mehr der gelebten Realität. Die gesetzlichen Regelungen müssen verschiedenen Modellen der elterlichen Betreuung gerecht werden. Dies ist heute auch schon in vielen anderen Ländern der Fall, die passende Regelungen für unterschiedliche Formen der Betreuung vorhalten.

Wird das klassische Residenzmodell, bei dem ein Elternteil das Kind ganz überwiegend betreut und der andere Elternteil mit dem Kind Umgang hat, überhaupt noch „modernen“ Vätern gerecht?

Väter beteiligen sich heute in der Tat mehr an der Betreuung der Kinder. Dies ist auch sehr zu begrüßen. Daher stimmt es, dass das traditionelle Modell – eine Person betreut, eine bezahlt – nicht mehr der Realität entspricht.

„Das Interesse des Kindes muss im Mittelpunkt stehen“

Ist die Frage des Wechselmodells und der entsprechenden rechtlichen Einordnung auch eine Frage der Geschlechtergerechtigkeit?

Das ist schon richtig. Aber es geht bei der Ausgestaltung der elterlichen Betreuung nicht in erster Linie darum, Gerechtigkeit zwischen den Eltern zu verwirklichen. Das Interesse des Kindes hat immer im Mittelpunkt zu stehen. Seine Wünsche und sein Wille sind zu berücksichtigen. Das gilt natürlich umso mehr, je älter die Kinder werden. Einem Zwölf- oder Dreizehnjährigen sollte man ein Wechselmodell nicht gegen seinen klar geäußerten Wunsch aufzwingen.

Welche Grundvoraussetzungen wie beispielsweise die Nähe zwischen den Wohnsitzen, ein Mindestmaß an Kommunikation zwischen den Eltern oder räumliche Infrastruktur sollten erfüllt sein, damit ein Wechselmodell dem Kindeswohl entspricht?

Wichtig ist tatsächlich, dass der Streit zwischen den Eltern nicht so eskaliert ist, dass sie nicht mehr miteinander kommunizieren. Denn es sind bei einer geteilten Betreuung mehr Absprachen erforderlich als im Residenzmodell. Und die dauernden Streitigkeiten belasten das Kind doch erheblich. Die räumliche Nähe ist ebenfalls ein wichtiger Faktor. Gerade wenn die Kinder älter werden, müssen sie etwa in der Lage sein, sich selbstständig zwischen den beiden Wohnungen bewegen zu können. Auch kann ein wochenweiser Wechsel zwischen zwei Kindergärten oder Schulen nicht im Interesse des Kindes liegen.

Herzlichen Dank für das Gespräch.

Mitreden? Schreiben Sie uns an leserbrief@lto.de

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Interview von Hasso Suliak, 26.09.2018
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/familienrecht-kinder-betreuung-wechselmodell-residenzmodell-umgang-sorge/
Tags: Familie – Kinder – Kinderbetreuung – Trennung – Familienrecht – Doppelresidenz Vaterschaft – Väter – Erziehung – Trennung – Scheidung – Erziehung – Kindererziehung – Gleichberechtigung Gleichstellung – Menschenrechte EGMR – family law – Language – english – ПЕРЕВЕСТИ на Английский – Italia – lingua italiana – France français , Double Residence – Exchange Model – Alternate Care – Shared parenting , Education – Parenting , Family , Family Law , FDP , Court Equality Equality , Justice , Children , Child Welfare , Childhood , Human Rights ECHR , Custody – Parental – Parental Care , Divorce – Separation , Father , Fatherless Society , Paternity , Paternity , Fathers Article Care , Double Residence , Parent , Family , Family Constellation , Family Law , Court , https://wp.me/p4RGV9-2ZC , child welfare , child rights , mediation , Nina Dethloff , reality , residency model , divorce , separation , exchange model

Väter fühlen sich ausgegrenzt – No Father Free Cereals

sexistische Werbung …

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Artikel:

Kellogg’s Coco-Pops: Väter fühlen sich ausgegrenzt

„Approved by mums“-Hinweis auf Packungen sorgt für heftigen Protest im Social Web

Protest: Väter unerwähnt auf Kellogg's-Packungen (Foto: twitter.com/F4JOfficial)
Protest: Väter unerwähnt auf Kellogg’s-Packungen (Foto: twitter.com/F4JOfficial)

Manchester/Peterborough (pte020/05.09.2018/11:30) – Kellogg’s http://kelloggcompany.com hat den Werbeslogan auf seinen englischsprachigen Coco-Pops-Packungen geändert, weil sich Väter aufgrund des Hinweises „Approved by mums“ ausgegrenzt fühlten. Unter dem Slogan „No Father Free Cereals“ schlossen sich zahlreiche verärgerte Erziehungsberechtigte zusammen und setzten letztendlich den neuen Hinweis „Approved by parents“ auf den Packungen durch.

„Cerealien-Diskriminierung“

Seit Kellogg’s das Rezept seiner Coco Pops zu Beginn dieses Jahres neu aufgesetzt hat, tragen englischsprachige Coco-Pops-Packungen den Hinweis: „Improved recipe, loved by kids, approved by mums“. Doch dieser Satz hat zahlreiche Väter verärgert, weil sie sich ausgegrenzt fühlten. Nachdem der Zusammenschluss Fathers for Justice insbesondere online darauf aufmerksam wurde, protestierten Mitglieder im britischen Peterborough öffentlich gegen das, was sie selbst als „Cerealien-Diskriminierung“ gegen Väter bezeichnen.

„Mein Sohn Archie ist ein Fan von Coco Pops, aber wir waren entsetzt, als wir kürzlich eine Packung kauften, um zu sehen, dass sie anscheinend nur ‚von Müttern befürwortet‘ wird“, beschwert sich ein verärgerter Vater. „Diese vaterfreien Cerealien senden die sexistische, gefährliche und vaterphobische Botschaft, dass Väter im Leben ihrer Kinder irrelevant sind“, kritisiert ein anderer.

Werbe-Aufsicht berät sich

Der Protest schlug so hohe Wellen, dass sogar die Advertising Standards Authority derzeit darüber berät, Geschlechterstereotype in Anzeigen zu verbieten, weil sie für die Gesellschaft schädlich sein könnten. Kellogg’s hat bereits eingelenkt und den Hinweis auf seinen Packungen geändert, um den Protesten gegen seine Coco Pops ein Ende zu setzen. Der nun ausgewählte Hinweis „approved by parents“ inkludiert nun auch Väter. „Wir haben den Käufern von Coco Pops aufmerksam zugehört und die Aufschrift auf Packungen der zuckerreduzierten Packungen geändert“, so ein Sprecher der Kellogg Company.

(Ende)
https://www.pressetext.com/news/20180905020

Aussender: pressetext.redaktion
Ansprechpartner: Sabrina Manzey
Tel.: +43-1-81140-305
E-Mail: manzey@pressetext.com
Website: www.pressetext.com

Tags: Feminismus – feministische – Feministin – Familie – Familienrecht – Gleichberechtigung Gleichstellung – Vaterlose Gesellschaft- Fathers 4 Justice

Stellungnahme Anregungen KindNamRÄG 2013 – Gesetz zur gemeinsame Obsorge u. Kindeswohl

Start Parlament aktiv Begutachtungsverfahren und Stellungnahmen Nationalrat – XXIV. GPMinisterialentwürfe 65/SN-432/ME

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Stellungnahme Anregungen KindNamRÄG
Stellungnahme Anregungen KindNamRÄG von Ing. Günther Schmitmeier

Stellungnahme (65/SN-432/ME)

  • Übersicht

Stellungnahmen zu Ministerialentwürfen

Stellungnahme von: Ing. Günther Schmitmeier zu dem Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kindschafts- und Namensrecht im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, das Außerstreitgesetz, das Ehegesetz, das Justizbetreuungsagentur-Gesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gerichtsgebührengesetz und das Bundesgesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung geändert werden (Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2012 – KindNamRÄG 2012)

Stellungnehmende(r): Ing. Günther Schmitmeier

bezieht sich auf: Ministerialentwurf: (432/ME)

Datum Stand der parlamentarischen Behandlung Protokoll
09.11.2012 Einlangen im Nationalrat
09.11.2012 Inhaltliche Stellungnahme

Stellungnahme_65SN-432ME_KindNamRÄG_2012 von Ing. Günther Schmitmeier 05-11-2012.pdf

Full Version in English: Comments suggestion „KindNamRÄG2013“ – austria Law for common custody and child welfare.pdf

Child and Naming Rights Amendment Act 2012 (432 / ME)
Dear Ms. Minister of Justice Mag. Beatrix Karl!
Dear Ladies and Gentlemen !
In European family law, it is clear that the EU Charter and Human Rights
In particular, Article 8 ECHR is becoming increasingly important.
„Every child has a natural right to a family relationship with both of them
Parents and regular contact, as well as vice versa every parent has this right “
This claim of human rights must be promoted and protected!
Unfortunately, it should be noted that Austria is one of the tail ends of a decent
New regulation in family law.
Children need both parents, and this should not by any means and options
Co-determination of other persons blocked or through a legal cooling-off phase (phase
temporary parental responsibility)! . . .  

Tags: Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 – KindNamRÄG 2013 – 432/ME – Parlament Begutachtungsverfahren – gemeinsame Obsorge – Kindeswohl – ABGB § 180 [bisheriger Gesetzestext KindNamRÄG2012] “Kontaktrecht“   – Kindeswohl – Familie Familienrecht – FamilieFamilienrecht – familiefamilienrecht.wordpress.com – gemeinsame Obsorge – names Law Amendment Act 2013 – KindNamRÄG 2013 – 432 / ME –  Parliament review process – joint custody – child welfare – Civil Code § 180 – Contact rights“ – child welfare – Family Family Law – Family Family Law Austria  – familiefamilienrecht.wordpress.com –  joint custody

FAMILY LAW – Custody battle in Malaysia

Übersetzung in Deutsch

Here’s how easy it is to lose your child in a custody battle in Malaysia


Original image from financialgazette.co.zw

We all know how the saying goes – fall in love, then get married, then have a baby? For most people in love, a wedding is what they dream of. They seal their love for each other by exchanging vows and signing a marriage certificate, and live happily ever after. But… we all know that a Cinderella ending happens in fairy tales. In real life? Not so much. The happily-ever-after might fade and before we know it, it’s time to call a lawyer and say goodbye, even if there are things to consider… like children.

If there is a kid involved in a divorce, obviously only one parent will get custody of the child. The ideal situation is for both parents to seek mediation whereby they come to an amicable agreement without bringing it to court. Through this, the parents get to decide what is best for all parties and it’s also a lot more drama-free. But if both refuse to settle, this is where a custody battle comes in. It involves lawyers, money and the sole decider will be the judge.

Custody battles can get ugly, so Malaysians would want to think twice if they want to get a divorce if there are children involved. We’ve heard of many custody battles, but how does it actually work and what will cause you to lose the kid? We took a look at the Law Reform (Marriage and Divorce) Act 1976 (LRA) and here’s actually how easy it is to lose your child in a custody battle in Malaysia…

1. If you’re a dad and your kid is below 7 years

Malaysians have been seeing a pattern of custody being granted to more mothers than fathers. Image from mirror.co.uk

There’s a higher chance that the court will grant custody of children below the age of 7 to their MOTHERS, even though there’s an assumption that both parents are equally capable of caring for their child. According to Justice Faiza Tamby Chik, this is mainly due to the fact that babies are more physically dependent on their mommas by nature.

Malaysians have been seeing a pattern of custody being granted to more mothers than fathers and this has caused accusations of unfairness to dads. In order to gain custody, the father will have to prove that his spouse is not Mom of The Year and that he’s a better parent, in terms of finance and the overall welfare of the child, so the argument is completely refutable. The belief that younger kids are more attached to their mothers is actually no longer a legal requirement in many courts, but a case review study proved that an average 67% of judges in Malaysia still favour the presumption.

Meanwhile, the Syariah court states that the mother has a right of custody of a male child until he is 7 years old and a female child until she is 9 years old. Mothers may however apply to extend that right for the male child up to 9 years old and for the female child up to 11 years old. After that, the father has custody. If the child has reached an ‘age of discernment’, he/she can choose which parent to live with – the age of discernment is literally 8 years for the boy and 10 for the girl.

Although the judge is supposed to be all pro and stuff, many other professionals and parents continue to doubt the legitimacy of these decisions. Association Against Parental Alienation Kuala Lumpur and Selangor (Pemalik) has often claimed that decisions made in custody battles did not take into consideration the consequence of Parental Alienation Syndrome (PAS) in most cases.

“Parental alienation (PAS) occurs when one parent disallows the other parent from communicating with their children. The dominant parent then brainwashes the child against the other parent, assuring the child that it is all right to ignore the other parent.” – R.S. Ratna, Pemalik President, The Malaysian Bar

2. If your spouse converts your kid to Islam without your knowledge

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Indira Gandhi faced a custody nightmare when her ex-husband converted their kids to Islam and was granted custody by the Syariah Court. Image from The Malay Mail Online

Just so you know, Malaysia practices a DUAL justice system – civil law and Syariah lawSyariah law has a say over every Muslim in Malaysia and exclusively handles Islamic issues like family and religious matters. The two worlds never collided and everybody just kinda minded their own business, until people were accused of using the syariah law to their advantage and adding drama in custody battles.

The highly publicized cases of M. Indira Gandhi from Perak and S. Deepa from Negri Sembilan got people questioning how these laws function in relation to each other when both their ex-husbands unilaterally (means it’s done without the agreement or participation of other people it might affect) converted their kids to Islam and were granted custody by the Syariah Court. Both moms are Hindus and therefore, had no right to be there.

Obviously these moms weren’t gonna go down without a fight, so Indira challenged the case through the civil courts. She won and was granted full custody of her kids in 2010, but then her ex husband, Muhammad Riduan still refused to return their youngest daughter to her despite the High Court instructing the police to find him. However, the police got confused about who they should listen to…the civil court or Syariah court?

S. Deepa was involved in a similar custody battle. Image from http://hakam.org.my/

S. Deepa was involved in a similar custody battle. Image from hakam.org.my

And then the Court of Appeal (a very high level court) said the civil court shouldn’t interfere over Islamic issues, and that’s how Minister in the PM’s Department Datuk Seri Azalina Othman suggested an amendment to the Law Reform (Marriage and Divorce) Act 1976. The new Bill will ensure that Indira and Deepa’s case will not happen again because conversion of a child under the age of 18 will now require consent of BOTH parents!

“Now we are saying that all marriages under civil law must be resolved by the civil courts, it doesn’t matter if one person converts to Islam, the marriage took place under civil law. This will in turn take into consideration the issue of custody of children, and those who were born out of the marriage under civil law, the civil courts should deal with these cases.” – Nazri Aziz, Tourism and Culture Minister, The Malay Mail Online

 

3. If your kid likes your spouse more

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But I like daddy, too. Original image from koolcampus.net

Also, the law that comes into play in deciding the custody of children revolves around the wishes of the child when he or she is of an age to express an independent opinion (that’s 8 years old). This is applicable in both the civil and Syariah courts. This may seem like the most obvious solution to custody battles…let the kid pick la…but many family law practitioners and child experts believe that children should NEVER be forced to make these decisions. Can you imagine the guilt that would stay with them because they were forced to choose between mummy or daddy?

Interviews with children are common in Malaysia although it may not be the most effective method to achieve results, especially if the interviews are conducted by the judge only. Child interviews are a lot more complex than they look, and most family judges are not TRAINED in that department.

“It is not a simple case of asking the child simple questions like: ‘Who do you like more?’ or ‘Who is a better parent?’ Judges must understand that children may be coached or trained by the parent holding custody, so the questions have to be couched differently and judges will have to learn to read between the lines to get to the truth. They need a lot of training for that.” – Lalitha Menon, Bar Council’s Family Law Committee chair, The Star

Consultant psychologist Valerie Jaques also believes that the kids cannot fully be relied on to make such a major decision as they have not reached the full potential to make good decisions. Asking the kids to choose puts them in a difficult position as it creates a lot of stress, confusion and fear of rejection in them.

“This aspect could be improved by allowing the judge power to conduct the interview with a child psychologist, and/or pediatrician.” – Fahri Azzat, lawyer

 

4. If the welfare officer doesn’t like you

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Custody may not be granted to both parents if they are deemed unfit. Image from Pinterest

Ok la, the Law Reform (Marriage and Divorce) Act 1976 does not exactly give FULL control to children, as it does allow the court to listen to witnesses, doctor’s report, and the Welfare Officer. Some judges in Malaysia do depend on experts’ view to help with their decision.

While financial income is obviously very important (cause raising another human being ain’t cheap yo), the welfare of a child also includes providing him/her with support, love and security. Home and school environment is also looked into, so here’s a tip if you’re trying to win a custody battle: Tidy up your house and try to smile more at your kid and the Welfare Officer. As Welfare Officers mainly investigate the physical comforts, reports from psychiatrists and psychologists are highly helpful for their consideration.

However, Honey Tan, the Co-chairperson of the Bar Council Human Rights Committee and Chairperson of the Family Law Committee said the problem is that welfare reports are not very useful as Welfare Officers are not trained child specialists.

“It is a shame when parties cannot agree. In those situations, the judge is the best person to decide. Welfare reports should be obtained, but in practice, they are not of much use and not commonly ordered. Our Welfare Officers are not specialists in child rights and family dynamics, especially in situations where families are breaking down.” – Honey Tan, The Malaysian Bar

Aiyaya, some experts say better if the judge listens to Welfare Officer, others say better if the judge decides himself… then how? All in all, it looks like it puts either parent in a very precarious position. Either one could lose their children if it were up to Malaysian law. :-(

Think twice, thrice and as many times as you can before you get divorced if you have a kid

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I know I’m very lovable but please stop fighting!! Image from think.kera.org

Overall, law experts and practitioners agree that Malaysian law is not perfect when it comes to custody battles.

Bar Council’s Lalitha Menon noted that it’s important for judges to undergo basic training. Another aspect to improve on is the lack of uniformity, as different judges have different practices. Vicky Alahakone, also a member of the Bar Council, said that many children become victims in the long run as a result of inconsistent practices.

To prevent all unnecessary stress on the kid, Pemalik has proposed for a panel to guide divorcing parents instead of them calling it quits there and then. The association proposed an Early Intervention Project where divorcing parents will have to discuss some serious stuff such as custody, finance, education and their kids’ upbringing before divorce do them part for good.

At the end of the day, it’s the children who might be most affected by a failed marriage, especially if it involves a daunting custody battle. You might think that they will get it over with after a while, but studies have shown that it’s something they carry with them for the rest of their lives. It will affect their studies, social relationships and psychological adjustment. After all, they are kids and their problems should only consist of not being able to eat ice cream for breakfast, not stuff like choose only one parent to live with.

Zwangsinternate – Missbrauch an Kanadas Kinder der Ureinwohner – Selbstmorde als Folge

Indianische Wurzeln austreiben Untersuchung deckt Missbrauch an Kanadas Ureinwohnern auf

Viele Ureinwohner Kanadas hatten keine schöne Kindheit. Sie wurden in Internaten misshandelt. Foto: imago/XinhuaViele Ureinwohner Kanadas hatten keine schöne Kindheit. Sie wurden in Internaten misshandelt. Foto: imago/Xinhua

Edmonton. Kanadas Ureinwohner wurden lange in staatlichen Internaten systematisch missbraucht und misshandelt. Das hat nach sechs Jahren Untersuchung jetzt die staatliche Wahrheits- und Versöhnungskommssion festgestellt.

Dorothy Alpine erinnert sich mit Schrecken an ihre Kindheit. Alpine war sechs Jahre alt, als sie zum ersten Mal in der Schule geschlagen wurde. „Ich hatte mir gerade in der Küche ein Butterbrot geschmiert, als die Nonne hereinkam, mich böse angestarrt und mir eine Ohrfeige verpasst hat. Einfach so, ohne Grund“, erinnert sich Alpine.

Danach war es für sie mit der kindlichen Unschuld vorbei. Auf die Ohrfeige folgten immer mehr und das Leben im Internat in der westkanadischen Stadt Cranbrook wurde für die junge Ktunaxa-Indianerin zum Horror: „Es war so traumatisch für mich, dass ich vor lauter Angst zur Bettnässerin geworden bin.“

Psychische Folgen

Über sechzig Jahre ist das mittlerweile her, doch die 69-Jährige kämpft bis heute mit den körperlichen und psychischen Folgen. Wie so viele Ureinwohner in Kanada, die vom Staat über Jahrzehnte zwangsweise in eigens dafür eingerichtete Indianer-Internate eingewiesen und dort systematisch erniedrigt, geschlagen und misshandelt wurden mit dem Ziel, sie ihrer Kultur zu berauben und in der weißen Gesellschaft zu assimilieren.

Vor einiger Zeit hat Alpine ihre Geschichte der Wahrheits- und Versöhnungskommission erzählt, die von der kanadischen Regierung damit beauftragt worden war, die Zustände in den Internatsschulen zu dokumentieren. Die Kommission führte dazu über sechs Jahre hinweg über 6000 Interviews. Am Dienstag wurden die Ergebnisse vorgestellt.

Tödliche Quälereien

Der Abschlussbericht legt in schockierender Offenheit eines der dunkelsten Kapitel der kanadischen Geschichte schonungslos offen. Laut Kommission mussten zwischen 1883 und 1996 mehr als 150000 Ureinwohnerkinder die Zwangsinternate besuchen, die vom Staat eingerichtet und finanziert und von den Kirchen betrieben wurden. 6000 Kinder kehrten nicht zurück. Sie starben an den Folgen der Quälereien, der Erniedrigungen oder der Einsamkeit.

Der Kommissionsvorsitzende Justice Murray Sinclair sprach bei der Vorstellung des Berichts von einem „kulturellen Völkermord“, eine Einschätzung, die sich auch Kanadas Oberste Richterin Beverly McLachlin wenige Tage zuvor zu Eigen gemacht hatte. Ziel der kanadischen Politik sei es lange gewesen, „den Indianer im Kind“ zu töten und das „so genannte Indianer-Problem“ ein für alle Mal zu beseitigen, so McLachlin.

Lesen Sie auch: Ein Riemsloher arbeitete in einem Indianer-Reservat

Tatsächlich listet der Bericht horrende Zustände auf. So gehörten sexueller Missbrauch und physische Gewalt in vielen Internaten zu Alltag. Knapp 32000 ehemalige Schüler wurden wegen dieser Gewalttaten entschädigt, 6000 Anträge werden noch bearbeitet. Knapp drei Milliarden Dollar hat die Regierung bislang an die Opfer ausgezahlt.

In den Schulen waren auch alle indianischen Sprachen verboten, ebenso kulturelle Bräuche und Feiern. Kontakt zu den Eltern oder anderen Familienmitgliedern war unerwünscht. Die meisten Kinder durften nur einmal im Monat Besuch bekommen – wenn überhaupt. Viele wuchsen ohne ihre leibliche Familien auf. Manchmal wurde den Kindern medizinische Hilfe verweigert, um die Taten zu vertuschen.

Selbstmorde als Folge

Nicht wenige Ureinwohner nahmen sich später aus Scham und Angst über den Missbrauch das Leben. „Jeden Tag wurde uns eingetrichtert, wie schlecht wir sind und nach einer Weile haben wir es tatsächlich geglaubt“, berichtet auch Dorothy Alpine. Es ist eine Gewaltspirale, die bis heute nachwirkt: In vielen Indianergemeinden Kanadas gibt es mehr Selbstmorde, Verbrechen und Drogenprobleme als im Rest des Landes.

Die kanadische Regierung hatte sich vor sieben Jahren in einer Erklärung zu ihrer historischen Verantwortung bekannt und sich für die Vorfälle entschuldigt. Auch der Papst hat die Vorfälle bedauert, eine offizielle Entschuldigung steht allerdings noch aus. Von einem „kulturellen Genozid“ aber hat die Regierung bislang nicht gesprochen.

Zeit zu handeln

Bei einer Parlamentsdebatte in Ottawa am Dienstag vermied Premierminister Stephen Harper den Ausdruck erneut und sprach stattdessen von kultureller Zerstörung. Ebenso wenig wollte er sich festlegen, wie die Regierung auf den Bericht zu reagieren gedenkt.

Kommissionschef Sinclair hat in dem Bericht knapp 100 Empfehlungen vorgelegt, um das Verhältnis Kanadas zu seinen Ureinwohnern zu verbessern. „Die Zeit der Entschuldigungen ist vorbei, jetzt ist Zeit zu handeln“, betonte Sinclair. Unter anderem forderte er eine Erklärung von Königin Elizabeth II., in der die Urvölker als Nationen innerhalb Kanadas anerkannt werden.

Ein Artikel von Jörg Michel, 3.06.2015, 12:00 Uhr

Tags: Familie – Familienrecht – Jugendamt – Kinderrechte – Kinderheim – Heimkinder

Doris Povse – Why not respected Austria and the Austrian Justice of the EU Regulation 2201/2003

Kindesentführung  – Fall Sofia Povse

Doris Povse

 

Why not respected Austria and the Austrian Justice of the EU Regulation 2201/2003, which states IMMEDIATE repatriation in the case of the child „Sofia Povse“ to the father Mauro Alpago to Italy ?
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The judgment of the ECJ Reg (EC) No 2201/2003 in Case C-211/10 PPU was on 1 Pronounced in July 2010, it was published today (OJ C 234, 28 August 2010)
http://www.incadat.com/index.cfm?act=search.detail&cid=1328&lng=1&sl=4
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Fall Sofia Povse –
Mutter Doris Povse dzt. in Österreich
Vater Mauro Alpago in Italien
Kind muss zum Vater nach Italien !
http://youtu.be/pYWfMXdlnBs
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weitere Links:
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Gerichtshof der Europäischen Union – EuGH Urteil – Luxemburg, 1. Juli 2010
http://wp.me/p4RGV9-19t
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Europäische Gerichtshof für Menschenrechte – EGMR 18.Juni 2013 – Doris Povse gegen Österreich
EGMR verloren Doris Povse – 18.06.2013.pdf
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15 Monate Haft oder 40.000 Euro – lt. Conegliano, Provinz Treviso,
Italien – 20.Juni 2013:
http://wp.me/p4RGV9-19n

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Europäische Gerichtshof für Menschenrechte – EGMR 15. Jänner 2015 – 
Italienischer Vater Mauro A.  gegen Österreich –
Österreichische Justiz hat Rückfführung verschleppt – Vater bekommt 25.000,- Euro
Link:
Italienischer Vater Mauro A. EGMR 4097/13


Update: 29.06.2015

Tags: Kindesentführung – Justiz –