Jugendamt! Aufmerksame Zuschauer

Select another language! (PC users see above the logo „Translate“)

 english (Google Translation)  Italia – (traduzione di Google)

 France (traduction Google)  ПЕРЕВЕСТИ на Английски

Nicht alle unsere Videos bleiben dauerhaft im Netz, „Unangemessener Inhalt“. Ein ähnlich dehnbarer Begriff wie „Kindeswohlgefährdung“. Zwei der deutschsprachigen Videos, die gelöscht wurden: „Kindesentzug auf Biegen und Brechen“ und „Kindeswohl in Düsseldorf“. Immerhin, der Fall Sylwia Marynowicz liegt jetzt im Europa Parlament und ist damit eine öffentliche Angelegenheit, ob es den Behörden nun passt oder nicht.

Am 26.01.2019 veröffentlicht

Jugendamt schließt Anwalt aus

Select another language! (PC users see above the logo „Translate“)

english (Google Translation) Italia – (traduzione di Google)

France (traduction Google) ПЕРЕВЕСТИ на Английски

Zitat:
Die Kriminellen wollen keine kompetenten Beistände. Ein Anwalt der den Betrug durchschaut, wird kurzerhand vom Gespräch ausgeschlossen. Um den Druck auf die Kindesmutter zu erhöhen, wird sie wieder mit dem Kontakt zu ihrer Tochter geködert. Sie will nichts unterschreiben ohne ihren Anwalt, also darf sie ihr Kind nicht sehen. Man darf gespannt sein, wie nun dem Kind erklärt wird, warum der Umgang nicht stattfindet. Das Kind wartete im Auto und konnte die Mutter aus der Entfernung sehen. Werden die Jugendamt Leute dem Kind die Wahrheit sagen? Wird die Familienrichterin dem Kind die Wahrheit sagen … oder der Anwalt des Vaters? Jeder darf seiner eigenen Phantasie freien Lauf lassen.

TheStudebaker1955,   Published on Jan 19, 2019

Jugendamt – Strom nicht bezahlt – Kinder abgenommen!

Viele Leute können mit Geld nicht umgehen. Wenn die Alleinerziehende Mutter mit Geld nicht umgehen kann, braucht sie meiner Meinung nach einen Sachwalter, aber sicherlich niemanden der ihr die Kinder wegnimmt!

Select another language! (PC users see above the logo „Translate“)

english (Google Translation) Italia – (traduzione di Google)

France (traduction Google) ПЕРЕВЕСТИ на Английски

Absolutes NoGo, wem interessiert die 900,- Euro Stromrechnung?
Wenn der Magistrat etwas sozial wäre, dann hätte die MA40 einen Erwachsenschutzbeauftragten o.ä. zur Verfügung gestellt bzw. die 900,- Euro aus einem Spezial-Fond für Härtefälle bezahlt.
Es ist ein unhaltbarer Zustand, wenn der Magistrat, die MA11 Jugendamt  mit der MA40, nicht zusammen arbeitet!
In solchen Härtefällen sollte es beim Jugendamt einen CASE-Bearbeiterin für die Frau geben, hier sollte ein eigener Betreuer zur Seite gestellt werden, welcher Unterstützung anbietet und der Frau beim Ausfüllen von Antragsformular MA40 Härtefälle usw. hilft. Die Case-Bearbeiterin muss ALLES in ihrer Kraft stehende unternehmen, dass die Kinder bei ihrer Mutter bleiben können, Notfalls muss das Geld durch einen Sachwalter verwaltet werden!
Nur wenn es Missbrauch der Kinder, oder totale Verwahrlosung der Kinder gibt, sollten nach einem Gerichtsbeschluss  die Obsorge übertragen werden!

In der österreichischen Verfassung sind die Kinderrechte niedergeschrieben:

     BVG Artikel 2 –> https://wp.me/p4RGV9-uq

 (1) Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen.

(Obendrein verstößt es gegen EMRK Art.8 und UNO Kinderrechtskonventionen).

PS: Diverse Krankenversicherungen haben einen eigenen Case-Manager zur Betreuung und Unterstützung für ältere Menschen, welche nach Hause kommen zu der betroffenen Person. Genauso einen Case-Manager sollte man künftig in solchen Fällen zum Schutz der Familie bzw. Kinderschutz in Betracht ziehen. Zumindest eine Zusammenarbeit zur MA40 ist unabdingbar, im Notfall könnte man einen Vorschuss oder eine Ratenvereinbarung mit Wien Energie vereinbaren!

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 19-1-2019

Artikel:

„Ich bin verzweifelt!“

Strom nicht bezahlt: Amt nimmt Mutter Töchter weg

Es ist immer dramatisch, wenn das Wiener Magistrat Eltern ihre Kinder wegnehmen muss. Sehr oft ist es wichtig und notwendig, um die Kleinen vor Schaden zu bewahren. Im Fall der Floridsdorferin Andrea Neubauer ist es zumindest hinterfragenswert, ob die Behörde hier nicht überreagiert hat.

Drei Tage vor Weihnachten hat die MA 11 (Kinderhilfe) der Alleinerzieherin ihre Zwillinge Celina und Katjana (10 ) abgenommen und in ein Krisenzentrum gebracht. Dort sind sie bis jetzt. Hauptbegründung laut Protokoll: Die Mutter habe die Stromrechnung nicht bezahlt, woraufhin Wien Energie die Heizung abgedreht hat. In einer kalten Wohnung können die Kinder nicht bleiben.

Es ging um 900 Euro. Ich habe die Rechnungen am 3. Jänner beglichen. Die Heizung geht wieder. Meine Töchter weinen täglich. Sie wollen zu mir. Ich bin verzweifelt“, so Neubauer.

Acht Gefährdungsmeldungen
MA-11-Sprecherin Herta Staffa erklärt: „Die unbeheizte Wohnung war nur der letzte Anlass in einer langen Liste von Problemen. Seit 2013 gab es acht Gefährdungsmeldungen.“ Argumentation der Behörde: Die Mutter kann mit Geld nicht umgehen.

„Persönliche Abneigung im Spiel?
Bezirksrat Ossi Turtenwald (WIFF), der bei einer Befragung im Krisenzentrum dabei war: „Die Sozialarbeiter haben der Mutter jedes Wort im Mund umgedreht. Meiner Ansicht nach ist hier persönliche Abneigung im Spiel. Die Kinder gehören nach Hause.“ Und er fordert Rechtsbeistand für Eltern bei solchen Anhörungen.

Alex Schönherr, Kronen Zeitung, 16.01.2019 15:00

https://www.krone.at/1844909
Tags: MAG ELF – Magistrat Wien – Datenmissbrauch – Wien Energie – Datenschutz – DSGVO – Missbrauch Kindeswohlgefährdung – Kindeswohl – Kindesabnahme – Kinderklau- Obsorge  – Menschenrechtsverletzung

Entziehung der Obsorge bei gewalttätigen Kindern

Select another language!  ( PC users see right above the logo  „Translate“)
       english    (Google Translation)        Italia – (traduzione di Google)
          France (traduction Google)           ПЕРЕВЕСТИ на Английский

Attacke durch Kinderbande in Wels: Entziehung der Obsorge bei gewalttätigen Kindern

Slide background

Bestürzt zeigen sich Sicherheitsreferent Vizebürgermeister Gerhard Kroiß und Vizebürgermeisterin Christa Raggl-Mühlberger als zuständige Referentin für die Kinder und Jugendhilfe über die Attacke einer Kinderbande in der Freizeitanlage Wimpassing.

Wie die LPD OÖ mitteilte, kam es bereits am 11.3.2018 in der Freizeitanlage Wimpassing zu einer Rauferei unter Kinder bzw. Jugendlichen, bei der ein 12-jähriger die anderen Kinder sogar mit einem Messer bedrohte. Bei den aggressiven Angreifern handelt es sich großteils um Kinder tschetschenischer Herkunft.

Ein derartiger Vorfall stellt eine grobe Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern dar und muss Konsequenzen nach sich ziehen. Eine Möglichkeit wäre die Entziehung der Obsorge für die Eltern derart gewalttätiger Kinder. Ebenso wird erneut die Forderung der Entziehung der Wohn­beihilfe für Integrationsverweigerer in den Raum gestellt, um auch Maßnahmen zu setzen, die Wir­kungen zeigen. Auch eine Heranziehung der Eltern derart gewaltbereiter Kinder und Jugend­­licher zu Sozialstunden wäre eine Lösung, um zu zeigen, dass eine Gesellschaft Gewalt nicht einfach hinnimmt.

Immer wieder ersucht die Stadt Wels um mehr Polizei im öffentlichen Raum und bei derartigen Fällen sieht man, wie aktuell diese Forderung ist. Zusätzlich wird es notwendig sein, die Präventionsoffensive gemeinsam mit der Polizei zu erweitern. Bereits jetzt nimmt sich das Quartier Gartenstadt verstärkt tschetschenischer Jugendlicher an und versucht zu vermitteln, dass Gewalt kein legitimes Mittel zur Problemlösung sei. Hier muss man noch rascher Maßnahmen setzen um die kriminelle Entwicklung dieser Kinder zu stoppen. Gleichzeitig ist bei derartig groben Verletzungen der Aufsichtspflicht, wo bereits ein 12-jähriger als polizeilich amtsbekannt geführt wird, der Entzug von Sozialleistungen notwendig.

Vizebürgermeister Gerhard Kroiß: Erziehungsberechtigte, die es zulassen, dass bereits Kinder mit Messer bewaffnet andere Kinder attackieren, tragen die volle Verantwortung für deren Handlungen und gehören strengstens bestraft.

Vizebürgermeisterin Christa Raggl-Mühlberger: Eltern, deren Kinder bereits in diesem frühen Alter zu Gewalttätigkeit neigen, muss die Obsorge und Sozialleistungen entzogen werden, um solchen Entwicklungen entgegen zu steuern.

 

Quelle: Stadt Wels, 14 Mär16:192018 von Gerhard Repp Print This Article

 http://www.regionews.at/newsdetail/Attacke_durch_Kinderbande_in_Wels_Entziehung_der_Obsorge_bei_gewalttaetigen_Kindern-176986
Tags: Jugendamt – Wien Oberösterreich Niederösterreich Salzburg Tirol Kärnten Steiermark Burgenland Vorarlberg – Flüchtlinge – Asylwerber – Tschetschene – Erziehung – Kindererziehung – Familienrecht – Kindeswohl – Gesetze Österreich – Jugendwohlfahrt – Justiz – Kindesabnahme Gefährdungsmeldung 

Stadt Wien schickt 6-Jährige allein durch die Stadt

Schule

Select another language!  ( PC users see right above the logo  „Translate“)
       english    (Google Translation)        Italia – (traduzione di Google)
          France (traduction Google)           ПЕРЕВЕСТИ на Английский

Viele „Taferlklassler“ (first grader) müssen den Weg von der Schule in den Hort ohne Begleitung zurücklegen.

dpa/Seeger

 dpa/Seeger
Wien. Der erste Schultag ist ein bedeutender Tag im Leben eines jungen Menschen. Ein Tag, an den man sich ewig erinnert. Die große Tafel, die Sitzreihen, die Schultasche auf dem Rücken, die vielen neuen Gesichter in der Klasse. Mit dem ersten Schultag wird das Leben eines Sechsjährigen ernster, beschwerlicher. Sein Tun wird ab sofort benotet. Kein sorgloses Herumkugeln, Spielen, Zeichnen mehr, so wie in den Jahren davor im Kindergarten. Die Eltern sind angespannt, das Kind will ihnen beweisen, dass es sich in all dem Trubel zurechtfindet. Und dann ist da noch der Weg in den Hort, der jeden Tag um die Mittagszeit alleine bewältigt werden muss.

Die Wiener Nachmittagsbetreuung kennt zwei Modelle. In der Ganztagsschule verteilen sich Freizeit und Unterricht über den gesamten Tag bis 16 Uhr. In der Halbtagsschule endet die Betreuung jedoch zu Mittag. Für den Nachmittag ist der Hort zuständig. In der Regel befindet sich dieser im Schulgebäude. Doch nicht immer können alle Schüler untergebracht werden. Wer keinen Platz bekommt, wird dem nächstliegenden Hort zugewiesen. Anders als ihre Mitschüler müssen die betroffenen Kinder das Schulgebäude verlassen.

Kinder werden nicht abgeholt

Wie weit die Horte entfernt sind, ist unterschiedlich. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite, drei Gassen weiter oder mehrere Straßenbahnstationen entfernt. Viele Kinder werden nicht abgeholt und begleitet. Die Gemeinde Wien schickt sie alleine durch die Stadt. Egal, ob mit zehn oder im Alter von sechs Jahren.

Bei der zuständigen Magistratsabteilung 10 (MA10) nimmt man diese Tatsache gelassen. „Also ich bin auch mit sechs Jahren alleine von der Schule in den Hort gegangen“, sagt eine Sprecherin. „Ich habe das auch geschafft.“ Einige Schulen und Horte würden die Kinder aber ohnehin begleiten, erklärt sie. „Das Service dauert einen Monat lang ab Schulbeginn.“

Wie viele Bildungseinrichtungen ihre Sechsjährigen in dieser Zeit begleiten, ist jedoch unklar. Es bleibt den Pädagogen überlassen, ob sie das Service anbieten. „Wir können das nur in dem Ausmaß machen, wie es unser Personal erlaubt“, sagt die Sprecherin. „Es ist ein Entgegenkommen, ein Goodwill von der MA10, dass es das tut.“ Denn der Weg von der Schule in den Hort falle nicht in den Verantwortungsbereich der Bildungs- und Betreuungseinrichtung. Verantwortlich seien die Eltern für diesen Zeitraum.

Doch diese müssen arbeiten. Das sind schließlich auch die Bedingungen, um Anspruch auf einen Hortplatz zu haben. Beide Elternteile müssen berufstätig sein, damit ihr Kind einen Platz bekommt. Die Sprecherin empfiehlt: „Eltern sollten vor Beginn der Schule mit ihrem Kind den Hortweg abgehen.“

Rechtsanwältin: „Die Stadt ist dran, falls etwas passiert“

Für die Rechtsanwältin Astrid Wagner ist die Verantwortungssache damit nicht geklärt. „Da klar ist, dass man den Hort nur bekommt, wenn beide Elternteile arbeiten, ist die Gemeinde verantwortlich.“ Wagner spricht von einem Organisationsverschulden der Stadt. „Wenn die Stadt Wien nicht in der Lage ist, das gut zu regeln, dann sind sie dran, falls etwas passiert.“

Im Büro des Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) setzt man auf die Eigenverantwortlichkeit der Sechsjährigen. „Es ist gut, wenn Kinder selbstsicher und eigenkompetent werden, den Hortweg selbst zu gehen“, sagt ein Sprecher. Auch er verweist auf das Begleitservice am Schulanfang. Angesprochen darauf, dass viele Kinder nicht begleitet werden, sagt er: „Es ist natürlich nicht immer möglich für jede individuelle Situation, zu jedem Standort eine Lösung zu finden.“

Auch in Zukunft werden sechsjährige „Taferlklassler“ (first grader) allein durch die Stadt geschickt. Denn: „Maßnahmen, diese Situation zu ändern, sind derzeit nicht geplant.“

Von Bernd Vasari; Update: 27.02.2018, 07:48 Uhr

Kommentar: 

Gerhard, 24.02.2018, 12:44 Uhr
Die Situation wird durch die Gepflogenheiten, Trennungskinder wie den übrigen Hausrat aufzuteilen, noch verschlimmert.
Der staatliche Umgang mit Trennungskindern hat sich zu einem System entwickelt, in dem Gerichte und Behörden alles daran setzen, die alleinige Verfügungsmacht über ein Kind einem Elternteil ohne Wenn und Aber zu übertragen und den anderen zu entfremden.
Mit dem anderen Elternteil verlieren Kinder aber auch dessen gesamte Familie. Von Omas und Opas ist plötzlich nur mehr die Hälfte da.
Und daher funktioniert die Schulbegleitung nicht mehr. Dass Eltern überreagieren können und Kinder bei Scheidungen als Waffe einsetzen, ist zwar ein Verbrechen, das aber nachvollziehbar ist.
Warum der Staat im Familienrecht aber auch versagt, ist nicht nachvollziehbar. Das ist nur ein Verbrechen.

 

https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/wien/stadtpolitik/949078_Stadt-Wien-schickt-Sechsjaehrige-allein-durch-die-Stadt.html

Tags: Kindeswohlgefährdung – MA10 – 

SKANDAL – Machtmissbrauch Jugendamt

Ehemaliger Jugendamtsleiter packt aus . . .

Select  another  Language ! (PC-User see right above the logo „Translate ..)
         english  language  (Google Translation)
          Italia – lingua italiana (traduzione di Google)
            France – français (traduction Google)
       ПЕРЕВЕСТИ на Английский

Artikel:

Ex-Abteilungsleiter für Jugendhilfe über Heimkinder

„Macht wird missbraucht“

Der frühere Jugendhilfe-Abteilungsleiter Wolfgang Hammer kritisiert, dass Kinder ohne triftigen Grund aus der Familie genommen werden.

Neuer Trend: Jugendämter trennen häufiger Kinder von ihren Familien Foto: dpa

taz: Herr Hammer, die taz hat über einen Jungen berichtet, der seiner Mutter weggenommen wurde, weil sie sich zu nahe waren, und nun im Heim lebt. Kennen Sie solche Fälle?

Wolfgang Hammer: Leider ja. An mich sind in den letzten fünf Jahren Beschwerden aus Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen herangetragen worden, die sich von früheren deutlich unterscheiden. Als ich noch Abteilungsleiter der Jugendhilfe in der Sozialbehörde war, ging es häufig um kommunikative Missverständnisse, aber es stand immer auch eine Kindeswohlgefährdung im Raum. Bei den 14 Fällen, die ich seither kennenlernte, wurden Kinder aus Familien genommen, ohne dass es eine substantielle Kindeswohlgefährdung gab.

Was ist da der Unterschied?

Es ging bei diesen Fällen immer um eine Einschätzung der Qualität der Erziehung. Es sind alleinerziehende Mütter, die nach Auffassung eines Mitarbeiters eines Jugendamtes psychische Erkrankungen, zu große Nähe zum Kind, Überversorgung haben oder zu oft zum Arzt gehen. Das sind Begründungen, die eher einer Haltung entsprechen: Ich bin jetzt der Ober-Erzieher und beurteile, wie gut die Erziehung in Familien ist. Aber gewisse Unzulänglichkeiten oder Fehler passieren in jeder Familie, in allen Schichten. Selbst wenn diese oft auf Laien-Theorien basierenden Diagnosen stimmen würden, ist ein bloßes Werturteil kein Grund dafür, ein Kind aus der Familie zu nehmen. Das geht gegen unsere Verfassung. Es richtet große Schäden an, wenn man ein Kind von seinen Eltern oder von seiner Mutter trennt.

Anzeige

Ist der Trend neu?

Ja, das ist absolut neu. Sowohl in der Häufung als auch in der Ausschließlichkeit. Bitter ist, dass so eine Einschätzung von Laien substantiell ausreicht, um auch familiengerichtliche Entscheidungen zu begründen.

Wie erklären Sie sich diese Entwicklung?

im Interview:

Wolfgang Hammer

69, leitete von 1982 bis 2013 die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe in der Sozialbehörde, ist heute freier Autor und hat einen Projektauftrag bei der Linksfraktion für die Enquete-Kommission für Kinderrechte und Kinderschutz.

Wenn wir Menschen mit Macht ausstatten, besteht die Gefahr, dass sie diese Macht missbrauchen. Das müssen Führungskräfte wissen, die hier leider versagen, weil sie dem Druck von der unteren und der oberen Ebene nicht standhalten. Ich habe das vor Jahren mit meinem Pflegesohn erlebt. Er war damals zehn Jahre alt und da meinte die Sozialarbeiterin, er müsse zum Ballett, was er nicht wollte. Sie hat gedroht, dass er ins Heim komme. Die Ausübung solcher Macht muss über die Hierarchie-Ebene korrigiert werden. Und zwar in dem Augenblick, in dem die Beschwerde da ist. Der aktuelle Fall, über den die taz berichtet hat, ist typisch. Das Jugendamt begleitet die Mutter und hat eine positive Einschätzung. Plötzlich kommt ein Personalwechsel und es gibt eine gegensätzliche Entscheidung.

Die hat auch noch vor dem Familiengericht bestand.

Leider. Ich habe den Fall eines zwölfjährigen Mädchens, die wurde nie vor Gericht angehört. Oder der eines zwölfjährigen Jungens. In seinem Fall liegt nur die Aussage der Sozialarbeiterin vor, dass das Kind nicht einsehe, dass es von zu Hause weg müsse, und man hoffe, dass das bald geschehe.

Wie haben Sie von den 14 Fällen erfahren?

Die Leute sind an mich herangetreten. Zum Teil sind es ehemalige Jugendamtsmitarbeiter, die das auch kritisch sehen. Oder auch beteiligte Mütter. In drei Fällen ist es gelungen, dass die Kinder wieder nach Hause konnten. Die Mütter haben allerdings Angst, weil das Jugendamt über sie wacht, dass es irgendwann zurückschlägt.

Wo wurden die Kinder hingebracht?

Alle Kinder, deren Fälle ich kenne, wurden außerhalb und weit weg von ihrem Wohnort untergebracht. Alle in Einrichtungen mit rigiden Strukturen und starken Einschränkungen. Oft wird der Kontakt zur Familie untersagt.

Was sollte die Politik tun?

Sie sollte zur Kenntnis nehmen, dass hier etwas schiefläuft. Das hier was mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Wir haben bisher die Diskussion, dass die Hürde zu hoch sei, Kinder aus Familien zu nehmen und dass das Kindesrecht zu kurz komme. Jeder Fall, in dem ein Kind zu spät aus der Familie genommen wurde, scheint denen Oberwasser zu geben, die gern früher in Familien eingreifen wollen.

Aber was erwarten Sie jetzt ganz konkret von der Politik?

Sie sollte dies zum Thema machen. Statt in solchen Fällen nach außen wie ein Kadersystem aufzutreten, sollten die Jugendämter zugeben, wenn Fehler passieren und sich entschuldigen. Wir gucken mit Argusaugen, wie die Polizei agiert. Wenn da einer von 100 was falsch macht, ist das ein großes Thema. Aber im Jugendamt ist die Macht, in das Leben von Menschen einzugreifen, viel größer. Wir müssen beim Kinderschutz über diesen Aspekt wachen.

Nord  Hamburg  12. 12. 2017

https://www.taz.de/!5465133/

Tags: Familienpolitik – Kinderheim – Heimkinder Missbrauch mit dem Missbrauch – Familienrecht – Inobhutnahmen – DE – Kindeswohlgefährdung – Kindesabnahme Gefährdungsmeldung – Menschenrechtsverletzung

Meine Ex hat unser Kind Ella entführt!

Ella (6) seit Mai verschwunden. Ihr Vater ist sich sicher:
Meine Ex hat unser Kind entführt!

Ella (6) wird seit zwei Monaten vermisstFoto: Privat

Ella (6) wird seit zwei Monaten vermisst. Sie spielte gern auf dem Abenteuerspielplatz „Panama“, wollte Tierdompteurin werden und aß gern Himbeeren aus dem Garten  Foto: Privat

Dresden – Tagsüber arbeitet Marko Lemke (50) viel, um sich abzulenken. Doch wenn es dunkel wird, kommt die Angst, die ihm den Schlaf raubt. Die Angst um seine Tochter Ella (6). Das Mädchen ist seit Mai verschwunden. Lemke ist sich sicher:

IHRE MUTTER HAT ELLA ENTFÜHRT!

„Am letzten April-Wochenende habe ich meine Tochter zuletzt gesehen“, erinnert sich der Diplomphysiker. „Als ich Ella dann wie verabredet am 12. Mai abholen wollte, machte meine Ex-Freundin nicht auf. Ihre Mutter sagte, die beiden seien in den Urlaub gefahren. Da ging ich zur Polizei.“

DER FALL

  • Ella aus Großenhain wird seit Anfang Mai vermisst

    Von der Mutter entführt? Ella (6) seit Anfang Mai verschwunden

    Die sechsjährige Ella wird bereits seit Anfang Mai vermisst. Der schlimme Verdacht: Sie wurde von ihrer eigenen Mutter entführt.

Doch auch die Beamten konnten dem verzweifelten Vater nicht helfen. „Wir ermitteln gegen die Mutter wegen des Verdachts der Entführung Minderjähriger. Außerdem sind beide zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben“, so Polizeisprecherin Jana Ulbricht (40).

„Ich habe keine Ahnung, wo ich suchen soll. Anja hat ihr Auto, ihre Handys und sogar ihre Geldkarte zurückgelassen“, erzählt der besorgte Papa.

Marko Lemke (50) macht sich große Sorgen um seine verschwundene TochterFoto: Dirk Sukow

Marko Lemke (50) macht sich große Sorgen um seine verschwundene Tochter  

Seit vier Jahren sind Martin und Anja Z. (45) kein Paar mehr. Sie teilten sich das Sorgerecht. Die meiste Zeit lebte Ella bei ihrer Mama in Großenhain. Der Vater sah Ella nur alle 14 Tage. Doch Anfang des Jahres wollte Anja Z. nach Bayern ziehen.

Vermissten-Anzeige von Ella im InternetFoto: Facebook

Diese Vermissten-Anzeige postete die ältere Schwester von Ella im InternetFoto: Facebook

„Da wollte sie plötzlich das alleinige Sorgerecht für Ella haben und ging vor Gericht.“ Dort kam heraus: Anja Z. lebte mit Ella in einem kleinen Zimmer. Das Mädchen durfte nicht in den Kindergarten, hatte kein eigenes Bett, war wie ein Partnerersatz für die gelernte Altenpflegerin. Ihre psychischen Probleme blieben dem Familiengericht nicht verborgen. Lemke: „Deshalb sprach der Richter mir das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Ella zu.“

Anja Z. Tochter EllaFoto: Privat

Wann genau Anja Z. (45) mit ihrer Tochter Ella untertauchte, weiß keinerFoto: Privat

Seine Ex ging dreimal in Berufung. Am 5. Mai urteilte auch das Oberlandesgericht zugunsten des Vaters. Als er seine Tochter sieben Tage später zu sich holen wollte, war sie weg.

LUISA SCHLITTER veröffentlicht am 08.07.2017 – 00:12 Uhr
http://www.bild.de/regional/dresden/entfuehrung/meine-ex-hat-unser-kind-entfuehrt-52476546.bild.html
Tags: Kindesentführung – Selbstjustiz – Kindeswohlgefährdung – Polizei – vermisst – Familienrecht